1885 / 95 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Apr 1885 18:00:01 GMT) scan diff

[4192]

Das in Unruhftadt inmitten des ueuen Marktes gelegene, dem Reicbs-Militär-Fiskus gehörige, che- malige Montirungskammergrundftück nebst den darauf befirdliden Gebäuden (Grundbu von Unrubftadt, Kreis Bomst, Band 8, Blatt 284) mit einer Ge- sammtgrundfläbe von circa 6 a 77 qm, foll in dem

am 12. Mai d. Jrs., Vormittags ¿10 Uhr,

im Magistratsbureau zu Unruhstadt, anftehenden Termin im Wege der öffentlichen Ver- fteigernng veräußert werden.

Die Verkaufsbedingungen liegen während der Ge- \chäftsftunden in unserem Bureau zur Einsickt aus, weiden auf Verlangen gegen Erstattung der Kopialien \chriftlich mitgetheilt.

Unruhstadt, den 18. April 1885

Der Magistrat.

Mz 1107 chDAaAJner.

aub

[3802] Die Lieferung ton: a. 11 Stück vreiahsigeu Normal-Tendcr- Loko- motiven mit 2 Sat Reservestücken, 19 Stück zweiachsigen Personenwagen 1V. Kl. Hebterl ir bremfse, id zwetabsigen kombivirten Post- und Gepäckwagen mit Heberleinbrems\e, d. 50 ftompleten Sat Acbsen und e. 100 Flußstahl-Tragfedern soll verdungen werden. Submissionstermine im Central-Bureau der Direktion für die Lokomotiven am 6 Mai cer., Vormittags 11 Uhr, für die Wagen, Atfen und Traafedern am 7. Mai cr, Vormittags 11 Uhr, bis zu welchem Offerten, bezeicbret: ad a, „Offerte auf Lieferung von Loko- motiven“, ad b. u. c. „Offerte auf Lieferung von Wagcen“, ad d u. e. „Offerte auf Lieferung von Acbsen und Tragfedern“, einzureichen sind.

Die Bedingungen liegen auf den Börsen zu Ber- lin, Köln a. Rh. und Breslau, sowie in unserem mascinentechnisden Bureau hierselb aus und find nebst Offerten-Formularen von demselben auf fran- kfirte Anträge geaen Einsendung von 3 M. für Loko- motiven, 4 4 für beide Gattungen Wagen, 1,50 M für Achsen und 1 Æ für Tragfedern zu erhalten. Bromberg, den 15. April 1885. Königliche Eisenbahn-Direktion.

3970 b Elsenbahu-Direktions-Bezirk Magdeburg. Die Ausführung der Zimmer- und Dachdeker- Arbeiten (Pappdacb) zum recchtwinkligen Lokomotiv- {uppen für 30Stände auf Centralbahnhof Magde- bura foll durch öôffentlides Ausgebot getrennt ver- geben werden. Preisliften und Bedingungen sind durch den Bureau-Vorsteher Lüdemann Bahnhot- straße 57 gegen Einsendung ver je 1 M zu be- ziehen. Zeichnungen liegen auf dem Neubau-Bureau Bahnhofstraße 15 zur Einsicht aus Die An- gebote find versÞblossen und mit entfprewender Auf- | \chrift versehen, bis Mittwoch. den 6. Mai er., Vormittags 11 Uhr,

einzusenden. E i nes den 16. April 1885, Königliches Eisenbahn-Betrieb3amt.

Q 2 Befanntmahung.

Zam Neubau der Kasernements nebst Zubehör für 2 Bataillone Infanterie in Gleiwitz sollen die nachbenannten Arbeiten und Lieferungen, in zwei Loosen getrennt oder im Ganzen, in öffentlicher Submission vergeben werden, und zwar:

1) Die Ausführung der Terrain-Regulirungs- Erd- und Maurerarbeiten, veranschlagt auf 181 842 M

Bekanntmachung. |

s rp I iti D papa E E

2) die Lieferung von: a 2286,68 cbm lagerhaften Kalkbrucbsteinen, b. 6649,6 Mille Hintermauerungsziegeln, c. 34444 hl \{lesischem Kalk, d. 2313,36 hl bydraulishem Oppelner Kalk, e. 8978 cbm Mauersand, und ift zu diesem Zweck ein Termin auf Montag, den 18. Mai d. Js., Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäftslokal (T yack 4) anberaumt.

Die Submissionsofferten sind versiegelt und porto- frei mit bezeichnender Aufschrift versehen bis zu diesem Termine an uns einzureichen, woselb auc zu dieser Zeit die Eröffnung der eingegangenen Offerten in Gegenwart der etwa erschienenen Sub- mittenten stattfinden wird.

Bedingungen, Koftenanschläge 2c. liegen in unserem Bureau aus und können während der Dienststunden eingesehen werden.

Gleiwiß, den 20. April 1885

Königliche Garnison-Verwaltung.

[4181] Centralbahnhof Frankfurt a. M.

Die Arbeiten und Licferungen zur Herstellung eines Lokomotivschuppens für 62 Stände nebst zweier Anbauten und Verbindung8gängen, einschließ- li der inneren Ausbauarbeiten auf dem Personen- bahnhofe, bestehend im Wesentlichen in Ausführung

von: und zwar: £008 1.

5800 cbm Erdaus8hub,

6000 „, Bruccbsteinmauerwerk,

3200 Ziegelmauerwerk mit Schichtstein- be- züaltch Ziegelverblendung der Vorder- flächen, f

Loos TUkL. in Lieferung von:

192 cbm Schichtsteinen zur Soelverblendung aus besonderem festen Material, Werksteinen aus besonderem festen Material für Treppenstufen, Ein- fassungen von Schiebebühnen, Auf- lagerfteinen für Schienen und Dach- binder, Sockelsteinen der Säulen, Werksteinen aus Sandstein für Ge- fsimnse, Thor- und Fenstergewände, Stürze, Sohlbänke,

und bezüglich: Sandfteinschichtsteinen für die Ver- blendung der Vorderfläche,

: Loos ITL. in Lieferung von:

9700 bezüglich 1185 Tausend Hintermauerungs- ziegeln, Verblendziegeln, keilförmigen Schornsteinziegeln, sollen im Ganzen oder getheilt vergeben werden.

Die Aufgebotsbedingungen und Zeichnungen, welche das Nähere ergeben, liegen im Baubureau des Centralbahnhofes, Niedenau Nr. 35, zur Einsicht ofen und können auch von da auf portofreies An- fordern gegen Erstattung der Selbstkosten, und zwar der Bedingungen für das Loos I. mit 2,50 4, für das Loos II. mit 1,50 A und für das Loos III. mit 1,00 4, sowie die Zeichnungen zu Loos I. mit 10 M bezogen werden. Unternehmer wollen ihre Angebote, mit centîprehender Aufschrift versehen, versiegelt und portofrei, bis zu dem auf Montag, den 18. Mai d. J, Vormittags 10 Uhr, an- beraumten Termin an das oben bezeichnete Bureau einreichen, woselbst die cingegangenen Angebote in Gegenwart der erschienenen Anbieter geöffnet werden.

Frankfurt a. M., den 20. April 1885,

Vaubureau für den Centralbahnhof.

Der Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Jnuspector :

A0,

292

6 v v 108 é

22 S,

Betdcker.

Kommeanditgesellschaften auf A

ktien und Aktiengesellschaften.

I Sanfeatische Feuer-Versicherungs-Gefellschaft. Nesultate des zehnten Geschäftsjahres 1584.

Einnahmen. Bortrag aus 1883 R S Angemeldete Schäden aus Prämien-Reserve aus 1883. A Prämien-Cianahme (abzüolich Ristorni) für versi Sd O

on Ls

1883

H

Ausgaben. Rückversicherungs-Prämien . L Erstattete Brardschäten für eigene Rechnung Verroaltungskoften und Provisionen, Abschreibung auf Mobilte-n- Conto Agio-Conto .

"o

e Reserven. Angemeldete Schäden für eigene Rechnung E

Prämien-Reserve für am 1, Januar 188 in Kraft befindliche M 87,831,258 .—

Hiervon laut §8. 32 der 5 %/9 Dividende des eingezahlten Capitals L: Reservefonds 25 % des Restbetrages

Sparfonds 25 9% des dann verbleibenden Uebershufes .

ZTantièmen und Gratiale 1 %/9 Superdividende S Ucbertrag auf neue Rechnung

Dehbitores.

« A 2,400,000 138,380/91 909/93 3,545/37

Obligationen der Actionaire Guthaben bei Banken Cafsa-Saldo. Wecbsel-Portefeuille E A L; 2 Depot-Conto A E

E E, Agenturen- und Prämien- Debitores . Verdiente, noch nicht erhobene Zinsen

Ol 123,251/80 4,855 04 3,609,219 89 Hamburg, den 23. März 1885,

Martin Albrecht, Vorsitzender,

ftellvertre

abzüglich Rückvy.- Provisionen

Bilanz per 91. December 1884.

Für den Bexwatagugtrath:

L A S 59275 39,492 |— 169,774 /06 854/253/51 39,846 65

| 514,488/59 147,146/45 104,672/16 2,880

11,189/38 R 780,340/58 | 323,582/39

herte M 207,310,976 E 1,103,958 97

| 55,975 |— 220,847/20

276,822/20 Verbleibt Reingewinn 46,760/19

Statuten. O E E 30,000|— 4,190/05

3,142/53

3,142/53

6,000|—

285/08

46,760[19

Creditores.

M 3,000,000|— 70,354 /21 3,296/37 162,173/51 55,975 |— 220,847 20 16,313/41 46,760 19

Actien-Capital, 1000 Actien DLeLETVETONDO E A Ca A Creditores und Rückversicherer . Angemeldete Schäden . Prämien-Reserve

Depot-Conto N Rückvers. Reserve-Conto . . Gewinn- und Verlust-Conto

3,609,219/89

A. Häne, Director.

„SWarser, tender Vorsitzender.

An General-Grund-

Gon) Hanseatische Feuer-Versiherungs-Gesellschaft.

In der gestern stattgebabten General-Versammlung der Actionaire wurden die Herren G. L. Gaiser, Ludwig Sanders, | als Mitglieder des in der Zukunft den Aufsichtsrath bildenden Verwaltungsrath gewählt.

der Gesellshaft in Nr. 6,

_ Der mit 4 36.—. per Actie fällige Dividenden- sein Nr. 10 wird von heute ab an der Caffe

oder durch unsere

Bremen und Lübeck eingelöst. Hamburg, den 21. April 1885,

Hanseatisch

Feuer - Versicherungs -

Hamburg ,

Königstraße Vertretungen in

e

Gesellschaft.

A. Hane, Director.

41 „Nbein“, Zündwaaren-Manufactur, Actien-Gesellshaft zu Mülheim am Rhein:

Die auf den 28, April anberaumte ordentli

he Generalversammlung findet uicht fiatt.

Dahingegen werden die Herren Actionaire der Gesellschaft hierdurch gemäß S. 30 der Statuten zu der am

Mittwoch, deu 13. Mai a. e., um 10 Uhr Morgens, im

Geschâftslocale

Mülheim am Rhein stattfindenden ordentlichen Gencralversammlung eingeladen. 21, 30 u. 36—39 der Statuten enthaltenen Be-

Tagesordnung: Erledigung dec in §

stimmungen

Die Hinterlegung der Actien nach S. 31 der Statuten Suermondt & Cie. in Aachen erfolgen.

Mülheim am Rhein und bei den Herren R.

Mülheim am Rheiu, den 23. April 1885. Der Aufsichtsrath: Arthur Loersch. Carl Delius jr.

[4344]

kann am Sige

vorm. W. Rönsh und Gebr. Hirs.

Unter Wiederaufhebung der für den 25. d. M.

geehrten Actionaire hiermit zur

zwölften ordentlichen Generalversammlung,

welche Freitag, den 15. Mai 1885,

Nacbmittags 4 Uhr,

in Radeberg abgehalten werden soll, ergebenst eingeladen. Tagesordnung: 1) Vortrag des Geschäftsberichts und der Bilanz pro 1884, 2) Cntlastung des Vorstands nah dem Antrage des Aufsichtsraths. 3) Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinns. 4) Beschlußfassung über ein neues Gesellschaftsstatut

5) Beschlußfassung üb:r die Aufnahme einer

6) Neuwahl zum Aufsichtsrathe. Der Saal wird 44 Uhr geöffnet.

der Gesellschaft zu

der Gesellschaft in

Vereinigte Nadeberger Glashütten

festgeseßten Generalversammlung werden die

im Saale der Restauration zur Glasfabrik

Prioritätsanleihe im Betrage von 4 300 000.—.

Die Legitimation erfolgt dur Vorzeigung der Actien oder

der Depositenscheine über die bei den Herren H®. W". Bassenge & Co. in Dresden oder bei der Gesell-

schaftskasse in Radeberg hinterlegten Stücke.

An diesen beiden Stellen liegt auch der G:\chäftsbericht v

neuen Statuts von heute ab für die Actionaire bereit Nadeberg, den 22, April 1885.

Die Diretion.

m E:

[4169]

Beyric.

Bilanz pro 1884

der Allgemeinen Häuserbau - Actien-Gesellschaft in

Activa.

om 11, April sowie der Gntwurf des

Berlin.

Passiva.

A. p A - stüs-Conto . 2 224 305. « Hypotheken - De- D Cafa-Conto: Baarbestand . Guthaben bet der Deutschen Bank Effecten-Conto: M 4000 Berg.- Märk. VIIL. Prior. 4 120. Utenfsilien-Conto 625, Hypotheken-Amor- tisations-Conto 675, Debitores incl Restkaufgelder . 230 823. 05]

30 000,

11 921. 64

2 502 470. 47] Berlin, den 31. Dezember 1884, Der Aufsichtsrath.

Per Actien - Capital-

M

Go Hypotheken - Cre- D Tantième-Conto: Remuneration dem Aufsichtsrath Creditores . Reservefonds - Co zuzüglich 59/6 vom Reingewinn A6 109 324. 76 Gewinn- und Verlust-Conto : Gewinn-Vortrag pro 1885

44 8

Der Verstand.

5 466, 24

A M A 1 207 800. 1 130200.

25, 3

50 291, 60

105 830. 92 2 502 470. 47

0% Transatlantishe Güterversiherungs-Gesellschaft in Berlin. General-Bilanz per 31. Dezember 1884.

Activa. Actienwechsel Effecten L Ot L, Wechsel im Portefeuille Debitoren a. Banken .

sellschaften.

Passiva. S E Actiencapital, nicht Dividende berechtigt Unerhobene Dividenden .

Reserve für \{webende Schäden und laufende Risikos

(aa e Beamten-Pensionsfond und Delcredere-Conto Creditoren L Dividende und Tantième pro 1884. Gewinn-Vortrag auf neue Rechnung

b, Agenturen und Rückversicherungs - Ge-

M. 398

M 929 551, 58

6 000 06, (9 f 1465

3 900 000|—

712 000 |— 72 793/70

A

185/96

î f t

428/37

+010 | 2

3 750 000|/— 6 015/25 622 278/53 375 000|— 35 000 |—

| 352 093/74

| | 5 608 408/03

|

|

136/65 883/86 | | 5 608 408/03

(0934) Transatlantishe Güterversiherungs-Gesellshaft in Berlin.

Nach der heute stattgefundenen

ordentlichen

Verwaltungsrath, gemäß §. 39 des Statuts, wie folgt: Herr Ernst Hergersberg, Commerzienrath (Hergersberg & Co.) Berl H. Schnoor (Schnoor & Co.) Leipzig, stellvertr. Vorsitzender, G. Gebhard, Commerzienrath u. Consul (Gebhard & Co.) Elberfeld, Theodor Pelizaeus, Handelsgerihts-Präsident a, D. Crefeld, Carl Friederichs, Commerzienrath (Lukhaus & Günther) Remscheid, B. Limburger, Consul (J. B. Limburger jr.) Leipzig, H. G. Lüder, Banquier u. Stadtrath, Dresden.

Den Vorstand vertritt : Herr Director J. A. Pfaehler. Berlin, den 21. April 1885. Der Verwaltungsrath: Ern Hergersberg, Vorsitzender.

[409] Transatlantishe Güter- Versicherungs-Gesellschaft in Berlin.

Gemäß Beschluß der diesjährigen ordentlichen Generalversammlung vom 21. Apcil 1885 ift die Dividende auf 35% = 105 Rchs.-Mk. per Actie festgeseßt worden, deren Einziehung gegen den Dividenden-Coupon Nr. 3 für 1884 bei folgenden Bankstellen erfolgen fann :

Beer & Co. in Leipzig, H. G. Lüder in Dresden,

Der Vorstand: Pfaehler, Director.

Generalversammlung konstituirte

sich der in, Vorsitzender,

Theodor Gehlert in Chemnitz, Deichmann & Co. in Cöln,

A. Molenaar & Co. in Crefeld, Deutsche Bauk in Berlin,

D. & 3. de Neufville i

n Frankfurt a. M.,

Bergisch-Märkische Bauk in Elberfeld.

Berlin, den 21. April 1885.

Die Direction.

Pfaehler.

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischeu Staats-Anzeiger.

M DS

Berlin, Donnerstag, den 23. April

1885.

Nichkamlliches.

Preußen. Berlin, 23, April. Jn der gestrigen (57.) Sißung des Hauses der Üpaeitbuiten ftand zunächst auf der Tagesordnung der Antrag des Abg. Dr. Windthorst auf Annahme eines Gesezes, betref- fend die Herstellung der Leistungen aus Staats- mitteln für die römisch-katholishen Bisthümer und Geistlichen.

Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, zu ‘seinem lebhasten Be- dauern müsse er wiederholt den Antrag rechtfertigen, welcher dem Hause vorliege. Alle Hoffnung, daß von der Regierung oder von anderen Parteien im Hause der Versuch gemat werden würde, die Angelegenheit zu ordnen, sei vergeblich ge- wesen. Der Schluß des Landtages sei nahe, ohne daß irgend Etwas geschehen sei, was den Abschluß dieser Stceitigkeit auch nur im Entferntesten anzeige. Dem gegenwärtigen An- trage müsse ohne Weiteres Folge gegeben werden, wenn man niht glauben solle, daß es ein trauriges Zeihen von den Rechtsanshauungen der Gegenwart sei, daß ein solhes Geseg überhaupt habe erlassen werden können. Dieses Gesey sei nichts weniger und nichts mehr als ein gewaltsamer Einbruh in wohlerworbene, durch Völkerreht, Staatsreht, Zusicherungen und private Ab- machungen geheiligte Rechte, es sei eine Gewaltthat in der Form eines Geseßes, das {limmste, was überhaupt geschehen könne, jedenfalls sei es kein Akt der Toleranz, von der hier so viel gesprohen werde, es sei der äußerste Aft der Feind- seligkeit, der einem Gegner gegenüber vorgenommen werden kónne. Man habe geglaubt, die katholische Kirche gleichsam aushungern zu können, um den Klerus zur Nachgiebigkeit gegenüber der Allgewalt und der Herrschaft des Staates zu zwingen. Aber der Klerus habe sich einen unvergänglichen Lorbeer erworben, indem er ungestöct dur diese Maßregeln festgehalten habe an seiner Pfliht gegen die Kirche und ihr Oberhaupt. Leider halte ja die Regierung der fkatholishen Kirche gegenüber jedes Mittel für erlaubt, und wenn es zwei Mittel gebe, so wähle sie jedenfalls das s{limmere. Das Geseß sei in seinen Wirkungen {on größten- theils aufgehoben oder dur sih selbst zur Unwirksamkeit ver- urtheilt worden, indem durch Herstellung der geordneten Ver- waltung nah dem Geseß felbst die weiteren Sperrmaßregeln aufhören müßten. Nur in der einen Diözese Posen-Gnesen dauere das Geseß noch fort. Man könnte vielleicht sagen, das Gescy habe ja seine Wirksamkeit verloren, nur in Posen- Gnesen beständen noch besondere Verhältnisse, die das Fort- bestehen des Geseßes empfehlen, es würde ja au die Zeit Tommen, wo die Regierung geneigt sein würde, das Verlan-

en des Centrums zu erfüllen ; damit könnte dasselbe sih zu- rieden geben. Aber. selbst in den Diözesen, wo das Geseß aufgehoben worden, sei noch eine Reihe von Verhältnissen ungeordnet, die mit dem Wegfalle des Ge- seßes eine andere Ordnung finden müßten; dann müsse aber das Geseß wieder aufgehoben werden, damit der denkbare Versuch wieder unmöglih gemacht werde, das Gesetz irgendwo in Wirksamkeit zu segen. Die Regierung habe das Centrum bis jegt im Zweifel gelassen, ob das Geseß wieder wirksam werden könne, sie werde hoffentlih jeßt ihre Meinung über diesen Punkt klar aus\prehen. Ec wünsche die Aufhebung des Gesetzes, damit niht später wieder einmal Fatalitäten entständen. Er wünsche aber die Aufhebung ferner auc in Posen-Gnesen, damit das geisilihe Eigenthum dort seinen rechtmäßigen Besißern zurückgegeben werde. Man habe in der Erzdiözese Köln das Sperrgeseß aufgehoben, ohne daß dort die kirhlihe Administration wiederhergestellt worden sei; in der Hinsicht sei Köln in derselben Lage wie Posen:-Gnefsen, er wisse gar niht, wie es sich rechtfertige, daß man Posen- Gnesen besonders behandele. Durch die Sperre werde das Volk genöthigt, Mittel für die Erhaltung des Klerus auf- zubringen, und außerdem sei es dem Klerus nicht möglich, zur Beseitigung der Armuth durch Spenden aus dem Kirchen- vermögen beizutragen. Die Mittel dem Klerus so vorzuent- halten, sei barbarisch und schicke sich eher für einen heidnischen Staat als für einen christlihen. Sollte seinem Antrage nicht stattgegeben werden, so werde das katholishe Volk und die sämmtlihen Einwohner des Landes, die auf Recht und Billigkeit hielten, wissen, woran sie mit der Regierung und den Parteien seien, und diese S{luß- folgerungen prafktisch bethätigen können. Das Centrum habe leider keine anderen Mittel, als welche die Ver- fassung und die konstitutionellen Gepflogenheiten an die Hand gebe. Dasselbe müsse es der Mühe werth halten, endlich einen Akt der Versöhnung herbeizuführen, damit es den ge- meinsamen Aufgaben und dem Wohle des Vaterlandes dienen könne. Seine Hoffnung sei niht groß, denn man wolle dur@- aus die Schwierigkeiten aufrecht erhalten, obwohl das Centrum der Regierung und den Parteien oft genug gezeigt habe, daß es dies vergessen und ohne Nülsicht darauf thun wolle, was dem Lande nöthig. Aber auch in dieser Beziehung könne der Geduldfaden reißen. Er meine, wer das Vaterland lieb habe, werde sorgen, daß man endlih zum Frieden komme, damit Jeder in Ruhe seinem Gott dienen und seiner Ueberzeugung leben könne. Er bitte das Haus, seinen Antrag ohne Weiteres zu acceptiren, es werde dies keiner bereuen. j

Gegen den Antrag war Niemand gemeldet. Erst nach einer kleinen Pause erklärte der Abg. von Rauchhaupt Namens seiner Partei, daß dieselbe sih mit Rücksicht auf die augenblicklihen diplomatishen Verhandlungen dem Antrage Windthorst gegenüber ablehnend verhalte. f

Der Abg. Dr. Frhr. von Schorlemer-Alst erklärte, er habe den Eindruck beim Änblick des Hauses, als ob der Kulturkampf noch immer seine Anziehungskraft ausübe, daß man ihn aber beseitigen wolle, zeige der Umstand, daß Niemand gegen den Antrag das Wort ergreife. Die Gründe, die der Abg. von Rauch: haupt angegeben, seien ja sehr billig; er (Redner) wisse nicht, was die Konservativen von den Verhandlungen mit Rom wüßten, sie ständen der Regierung freilih nahe, sie liege ihnen am Herzen, und der Regierung lägen die Konservativen am Herzen, Der Minister habe sich leider nicht veranlaßt gesehen, dem Abg. Windthorst etwas zu antworten. Es sei kein

Zweifel, daß dieses Gesez dasjenige, was verfassungs- und vertragsmäßig der katholishen Kirche garantirt sei, gebrochen habe ; um dieses Geseßes willen sei die Verfassung verletzt worden. Es sei von allen Geseßen- das widerwärtigste, weil es der traurigen Auffassung huldige, daß man, wie si der Minister Heinrichs VIII. von England geäußert, die Geister im Magensacke einfangen könne, wenn man den Brotkorb höher hänge. Die Rathgeber des Ministers, die ja zum großen Theile Ueberläufer aus der katholischen Kirche gewesen jeien, schienen Bishöse und Klerus nah ihrem eigenen Ge- fühle beurtheilt und geglaubt zu haben, daß diese ihre Ueberzeugung für Geld feil hôötten. Mit dem Geteßz vom 22, April 1875 habe eine Razzia auf die kfirhlihen Er- sparnisse begonnen, deren Rückgabe fehr problematish erscheine. Es seien in keinem anderen Geseze solche Mißgriffe gemacht wie mit diesem, weil es im Zorn gemacht sei, der immer ver- blende, und sehr viele Paragraphen seien mit relativer Blind- heit gemacht und die reinsten Mausesallen. Wenn die Anwort des Ministers gelautet habe, das Gese könne niht mehr an- gewandt werden, dann sei es erst recht nothwendig, dasselbe aufzuheben. Ju der Sißung vom 3, Dezember 1884 habe der Neichskanzler die Verantwortung für die Kultur- kampfgeseße bis zum Jahre 1875 abgelehnt, er habe den Geseßen nur zugestimmt, weil mehrere Minister mit der Kabinetsfrage drohten. Es bestehe im Volke allgemein die Ueberzeugung, daß es lediglih von dem Willen des Fürsten Bismarck abhänge, ob das Gesez aufgehoben werden solle, die Regierung werde ihm wohl niht Widerstand leisten und die Nehte auch niht. Das Odium dieses Gesetzes, das an die traurige Eigenschaft appellire, seine Gesinnung für Geld hinzugeben, werde auf die Urheber desselben zurückfallen. Er (Redner) wünsche, das ganze Geseß würde aus der Gesetz: sammlung gestrichen, damit die Nachkommen nit daran er- innert würden, daß dieses {hwarze Blatt in der Geseßsamm- lung überhaupt existirt habe.

Der Staats-Minister Dr, von Goßler erwiderte, im vorigen Jahre habe die Königliche Staatsregierung eine ab- lehnende Haltung gegenüber der geforderten Aufhebung dieses Geseßes eingenommen, und seitdem sei nichts einge- treten, was eine Aenderung in dieser Haltung motiviren kfônne. Nach der Auffassung der beiden Vorredner aus dem Centrum könnte man allerdings meinen, daß zwei Momente für die Aufhebung des Geseßes vom 22. April 1875 sprächen, einmal bie Unklacheit desselben und die Gefahr für die Diözesen überhaupt, und zweitens die Verhältnisse der Erzdiöze)e Gnesen-Posen speziel. Was nun den ersteren Punkt betreffe, so hätten sih die beiden Vor- redner ihre Ausführungen sehr {wer gemacht, da nämlich gegen das Gesez vom tehnishen Standpunkte aus nie Be- denken erhoben seien und namentlich die juristishen Bedenken, welche der Vorredner an den Ausdruck „stillshweigende Willenserklärung“ geknüpft habe, vollständig von sachkundiger Stelle aus beseitigt worden. Es sei ja dabei Bezug genommen worden auf §8. 6 Absaß 2, und da werde es den Abg. von Schor- [emer interesfiren, zu vernehmen, daß Hunderte von Bischöfen nicht nur troß dieses Geseßes in ihren Diözesen verblieben, fondern sogar in dieselben rehabilitirt worden seien. Bis zum Fahre 1884 habe es zwei Möglichkeiten gegeben, einmal die Sperre für Gnesen-Posen aufzuheben dadurch, daß man dort einen fstaatlich anerkannten Bischof einseßte, oder von der Fakultät Gebrauch zu machen, welhe die Regierung auf Grund der Novelle vom Jahre 1880 besize. Nachdem nun diese Fakultät am 1. April 1884 abgelaufen sei, und die Re- gierung auth keine Neigung gehabt habe, sih die Fakultät von Neuem zu erbitten, so bleibe, wie der Vorredner ganz rihtig gesagt habe, jeßt nur die Möglichkeit übrig, den bischöf- lien Stuhl von Posen: Gnesen durch einen staatlih an- erkannten Bischof zu beseßen, oder durch eine Spezial-Geseß- gebung das vorliegende Geseß aus der Welt zu schaffen, und wenn er (Redner) den Zeitraum vom März vorigen Jahres bis heute sich vergegenwärtige, so sei allerdings der Moment sehr nale gewesen, wo ein staatlicher Bishof den Stuhl von Posen-Gnesen wiederum bestiegen hätte. Aus Gründen jedoch, welhe der Reichskanzler angedeutet habe, und die theils auf polnischem, theils auf nicht polnishem Gebiete lägen, sei diese Hoffnung vereitelt worden. Die Regierung halte aber an der Hoffnung fest, daß bei den bescheidenen Grenzen, welche die preußische Regierung sih für eine Wiederbesezung dieses Stuhles gezogen habe, in einer näheren oder ferneren

ukunft diese Beseßung wiederum erfolgen werde. Wenn dieser Bitpunkt eingetreten sei, so würden auch alle anderen Folgen außer Wirksamkeit treten, welche die Abgeordneten vom Centrum bedauerten. Die Regierung habe in der That zwischen den Erzdiözesen Köln und Gnesen-Posen einen Unterschied machen zu müssen geglaubt, denn die Art und Weise, wie in leßterer die bishöflihe Gewalt ausgeübt werde und wie die Verhält- nisse zwischen Geisilihen und Kirchenvorständen 2c. dort lägen, gebe fo unendlich viele von der deutshen Diözese Köln diffe- rirende Punkte an die Hand, daß das Centrum wirklich die Auf- fassung der Staatsregierung billigen müßte, daß ein großer Unterschied zwischen beiden bestehe. Er könne also {ließen mit dem Wunsche, daß die Wirksamkeit dieses Gesezes bald aufhören möge, aber nur auf dem Boden, welchen die Staats- regierung für den richtigen halte, nämlih durch Wiederbesezung des bishöflihen Stuhles von Gnesen:-:Pofen durch einen vom Staate anerkannten Bischof. A : O

Der Abg. Dr. von Jazdzewski meinte, der Grund für die Aufrechterhaltung der Sperre könne nur der sein, daß die preußische Regierung die polnishe Bevölkerung anders behan- deln wolle, wie die übrigen Unterthanen. Der Minister habe aber niht den S geführt, daß die Führung des polnischen Klerus keine legale sei.

Der Abg. Biesenbach nannte das Sperrgeseÿ den dunfkel- sten Punkt im preußischen Geseßkodex,. Das römische Recht enthalte den Grundjaß: erit lex justa et honesta. Ein Geset, dessen Zweck Massenkorruption, dessen einziger Hebel der Hunger sei, sei keine lex justa et honesta. Die muster- hafte Haltung und die Gesinnungstreue des Klerus hätten bewiesen, daß die Väter dieses Geseßes sich gründlich geirrt hätten. Ein Geseß aber, welhes keinen Erfolg habe,

müsse so rasch wie möglich aufgehoben werden ; dasselbe werde zum Spott, und gerade diejenigen, die die Autorität des Staates hochschäßten, müßten für die Aufhebung stimmen. Diese Einstellung der Leistungen an die Diözesen von Seiten des Staates könne nur mit der Einstellung der Staats- pensionen in der französishen Revolution verglihen werden. Selbst ein Kulturkämpfer der damaligen Zeit, Mirabeau, habe bei der Berathung des betreffenden Antrages gesagt : „Wenn derselbe angenommen wird, so ist uns der Vortheil, dem fatholishen Klerus die Ehre“. So werde, wenn der Antrag abgelehnt würde, das fatholishe Volk siher sein, daß den Katholiken und dem katholischen Klerus die Ehre geblieben sei.

Der Abg. Bachem wies als Mitglied der Erzdiözese Köln, welher der Minister ja ein relativ günstiges Zeugniß aus- gestelt habe, den Unterschied, den derselbe zwishen den Diözesen Köln und Posen gemacht habe, zurück. Die polnisHe Frage möge ja in den fkirchlihen Dingen cine Rolle spielen ; es muthe das Centrum aber komish an, wenn man damit den Kulturkampf erklären wolle. Jm Herrenhause hätten einmal drei preußische Minister hintereinander drei verschiedene Erklärungen dafür gegeben. Wem solle das Centrum glauben? Es fahre am besten, wenn es Keinem glaube. Daß das Gesey keine technischen Schwierig- keiten mache, glaube das Centrum; es heiße furz- weg: suum cuique rapere, Er bitte das Haus, braven preu- ßishen Unterthanen zu helfen und ein Gesetz aufzugeben, welches ein Hohn sei auf die preußische Gesetzevung.

_Der Abg. Dr. Windthorst \prach die Ansicht aus, für beide Didözesen sei das Recht dasselbe, das Naturrecht wie das positive. Zu einer Ausnahmestelung für Posen sei kein Anlaß gegeben, und das Unrecht sei ein doppeltes, nachdem die Aufhebung in Köln stattgefunden. Dem gegenüber könne die allgemeine Aeußerung des Abg. von Rauchhaupt nichts bedeuten. Die Schuld daran, daß die Verhältnisse in Posen noch nit geregelt seien, trage nit die Kirche ; es seien wieder- holt Namen für den erzbishöflihen Stuhl genannt worden. Die Regierung bestehe aber gerade auf einem Namen. Man olle doch das Kapitel in Gnesen-Posen wählen laßen ! Die Sache werde sih dann ordnen; aber man könne dasselbe nit zwingen, gerade den Namen, den der Kultus-Minister wolle, anzunehmen. Die Regierung wolle keinen Bischof polnischer Nationalität. Er sei niht der Meinung, daß ein absolutes Recht der Nationalität bestehe, einen Bischof aus ihrer Mitte zu ernennen. Er zweifle aber nit, daß dies nüßlich und zweckmäßig sei. Der Bischof könne am meisten wirken, der der Bevölkerung, welcher er vorgeseßt werde, möglihst nahe ftehe. Deswegen könne er den Versuch, einen andern Bischof der Diözese Posen aufzudrängen, nit billigen; das würde dazu führen, daß nicht die Kirche, sondern der Staat den Bischof ernenne. Daß Verhandlungen wegen des erzbishöflihen Stuhles hwebten, leugne er ; das Centrum habe hier nihts darüber gehört ; der Minister im Abgeordnetenhause und der Fürst Bismarck im Reichstage hätten nur allgemeine Redewendungen gebraudht. Wenn der Weg, den der Minister angegeben, der einzige für Auf- hebung der Sperre sei, dann, fürchte er, werde der jeßige Zu- stand der Sperre noch sehr lange dauern. Daß man fo lange niht- warten könne, sei hinreihend klargelegt worden. Wolle man die Ehre des Vaterlandes und der preußishen Geseßtz- gebung, dann folle man dieses Gesey aus der Gesez-Samm- lung auslöschen.

Damit wurde die erste Berathung geschlossen. Das Haus trat sofort in die zweite Berathung ein.

Der Abg. Richter erklärte, der Versuch des Reichskanzlers, auf den der Abg. von Schorlemer zu sprehen gekommen jei, die Verantwortlichkeit für den ersten Theil der kirchenpoli- tishen Geseßgebung von sih abzuwälzen und dieselbe etwa erst vom Fahre 1875 zu datiren, {lage der hißorishen Wahrheit so ins Gesicht, daß man ernsthaft darüber kaum Bemerkungen zu machen habe. Es könne nur Lächeln erregen, wenn man den schwachen Reichskanzler verführt hinstelle von dem mäch- tigen Kultus-Minister Falk und dem nationalliberalen Mi- nister-Präsidenten von Roon. Er (Redner) habe shon im Reichs- tage darauf hingewiesen, daß Fürst Bismar& in den entscheidenden Tagen durchaus nicht krank, sondern umgekehrt sehr munter gewesen sei und im preußischen Herrenhause mit dem ganzen Gewicht seiner Autorität die entscheidende Stellung einge- nommen habe. Er (Redner) wolle keinen Moment vorüberlassen, das festzustellen. Sein (des Redners) Standpunkt zu dem vorliegenden Antrag sei genau derselbe wie im März v. J. Er halte auch den Einwand des Abg. von Rauchaupt, daß man hier heute keine Stellung zu demselben nehmen könne, weil augenblicklich diplomatish mit Rom ver- handeit würde, nicht für zutreffend. Denn dieje Phase dauere jeßt {on mehrere Fahre. Als am 5. April 1882 über den zweiten materiellen Antrag Windthorst verhandelt worden sei, habe man auch auf die augenblicklich s{webenden Verhandlungen hingewiesen. Diese Rücksihtnahme bedeute gewissermaßen eine Abdankung der eigenen Stellungnahme in einer Frage, die do zu den Lebensfragen des Landes gehöre. Er nehme diese Rücksiht auch nicht, weil er nihl in dem kfirhenpolitishen Vertrauensverhältniß zu dem Reichskanzler stehe, und weil die Fortschrittspartei den Weg der diplo-. matishen Verhandlungen nit für den rihtigen auf diesem Gebiete halte. Dieselbe wünsche eine interne Gesetzgebung, und den Vertretern der fkatholishen Bevölkerung müsse es dann überlassen bleiben, sih ihrerseits für ihre Stellung- nahme mit den Organen der Kirche ins Einvernehmen zu seßen. Er habe im vorigen Jahre für diesen Antrag Windt- borst gestimmt und werde auch heute dafür stimmen. Wie man au prinzipiell über das Sperrgejeß und seine Zweckmäßigkeit denken möge, dasselbe habe für ihn seinen Sinn und seine Bedeutung verloren, nachdem die Regierung selbst die Jnitiative ergriffen habe, das System der Maigesetßze, zu deren Aufrechterhaltung das Gesch erlassen worden fei, mehr und mehr abzubröckeln. Je mehr die katholishe Geist= lihkeit und alle ihre Organe in ihren Handlungen überein- stimmten, desto weniger habe es einen Sinn, nur für eine Diözese noh das Geseß aufrecht zu erhalten. Unter diesen Umständen gewinne die Aufrechterhaltung dieses Gesetzes,