1885 / 95 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Apr 1885 18:00:01 GMT) scan diff

geringere Bedeutung gehabt habe, den Charakter einer gehässigen Vexation. Er fkönne dasselbe nur noch als Material auf dem Markte des politischen Tauschhandels ansehen. Dieser politishe Tausch- handel sei in keinem Fall zu“ Gunsten der liberalen Sache, und er verwerfe denselben auch grundsößlich. Jn diesem Augenblicke gerade stehe seine Partei im Reichstage in dem heftigsten Gegenfsaße und Kampfe dem Centrum gegen- über, das sih gar nicht dagegen sperre, der Regierung neue Zölle zu bewilligen, ja ihr noch höhere Zölle aufdränge, als fe selbst verlange. Er verwerfe aber den Standpunkt des do ut des in folhen Fragen und nehme seine Stellung nicht nach dem Verhältniß der Fraktionen und dem Kampf oder der Unterstüßung in politishen Fragen, sondern darnach, ob er das Gesetz für kirchenpolitisch richtig halte oder nicht.

Hierauf entgegnete der Staats-Minifter Dr. von Goßler:

Ich war ni&t darauf vorbereitet, nochmals das Wort ergreifen zu müssen; aber die Ausführungen, welbe der Hr. Abg. Richter in Bezug auf die Stellung des Herrn Reichskanzlers zu der kircber- politischen Gesetzgebung gemacht hat, nötbigen mi, noch einige Be- merkungen hinzuzufügen. Der Hr. Abg. Richter hat troß des guten Gedächinifses, weldes ibm sonst beiwohnt, sich verleiten lassen, ungerecht zu sein. Der Reichskanzler hat in der bekannten Sitzung vom 3. Dezember 1884 übcr seine Stellung, die er zu den kirhen- politischen Gesctzen genommen hat. genau ebenso gesprochen, wie bei vielen anderen Ungelegenbeiten. Er hat ausdrücklih bervorgehoben, daß bei den Gesetzen des Jahres 1873 seine Unter- chrift binter der des Grafen Roon, lber damals die Minister - Präsidentschaft führte, stand. Soweit i augenblicklih die Geietz-Sammlung habe durwsehen können, fehlt bei den Geseuzen von 1874 scine Unterschrift überhaupt. Jm Jahre 1875 ersceint sie dann wieder an leitender Stelle. Wenn der Hr. Abg. Nic6ter auf Grund cines, wie ich nit bezweifle zuverlässigen Kom- pendiums darauf hingewiesen hat, daß der Herr Reichëkanzkler bei Gelegenheit der Debatten über die Verfafsungsänderung im Fahre 1873 warm das Wort ergriffen habe zu Gunsten der Abänderung, fo hat der Herr Reichskanzler am 3. Dezember 1884 es au ausdrücklich betont, daß er, was die Frage der Abänderung der Verfassung azbe- trifft, immer der Auffassung gewesen sei, daß man sich voc einer Ab- änderung der Verfassung auf kirhenpoliti]chem Gebiete absolut nicht zu \cheuen brauche Diese seine Ueberzeugung hat er auch wiederholt anderweitig ausgesprochen. Der Hr. Abg. Richter hat daher mit seinen Citaten aus der Vergangenheit die Behauptungen des Herrn Reichskanzlers vom 3. Dezember 1884 neu bekräftigt und nicht seine cigenen.

Im Uebrigen hat der Herr Reichskanzler, glaube ih, {hon oft genug bewiesen, daß ihm der Muth der eigenen Meinung do kaum abzusprecen ist; er hat die Verantwortung auf sich genommen für das, was er im Interesse des Staats für nothwendig hielt, auch weit über das Maß dessen, was er gethan oder event. verschuidet hätte i fann im gegenwärtigen Zusammenhange das Wort ge- brauen —, Mangel an Muth, seine persörlihe Meinung auch vor den 400 Vertretern des preußischen Volkes zu vertreten, hat ihm, fo wcit meine Kenntniß retcht, niemals gefehlt.

Und wenn der Hr. Abg. Richter die Güte hat, die Erklärungen vom 3, Dezember 1884 noch cinmal nazulesen, dann wird er finden, daß der Herr Rei skanzler von Vorgängen spricht, die sich innerhalb des Staats-Ministeriums abgespielt haben. Jnwieweit nun der Hr. Abg. Richter in die Lage kommen kann, dem Herrn Reichskanzler in dieser Hir. sicht Unrichtigkeiten vorzuwerfen, verstehe ih nicht; über diefe inneren Vorgänge aus den Jahren 1873 bis 1875 wird Hr. Abg. Richter eine Erklärung sicher nit abgeben fkönnez, Aber ich glaube, wenn ein preußisher Minister, und namentlih der Herr Minister-Präsident, der do, Gott sei Dank, die Politik des preußiswen Staates schon über 29 Jahre leitet, wenn er jagt, daß zu einer gewissen Zeit innerhalb des preußiscben Staats- Ministeriums Differenzen vorgelegen haben, daß er, um diesen Diffe- renzen vorzubeugen, Manches gethan habe, was er viellcicht sonst nit im Prinzip aebilligt hätte, ih sage das namentlich auc in An- sehurg des Civilftand8gesetes, so erscheint do etn Zweifel nicht statthaft, daß er die Wahrheit gesprochen hat, und alle Dedukttionen, daß er gewissermaßen nah einem Fndicienbeweise doch der Unwahrheit be- zi@tiat werden könnte, s{eitern an si selber,

Meine Herren, da ih wider Erwarten noch einmal spreche, so möchte ih an einer Bemerkung des Herrn Abg. Windthorst nit vor- übergehen. Ich hake am Schluß seiner leßten Rede vernommen, daß er wieder etwas konstatirt hat und daß ih wieder irgend einer seiner Anßitten zugestimmt hätte, weil ih geschwiegen. Jch bedauere, wie ih das schon bei anderen Gelegenheiten gethan habe, einem folchen Verfahren widersprehen zu müssen. Es ift son für das ganze Haus verfassungsmäßig niht mögli, zu kon- ftatiren, was die Staatsregierung meint, wenn sie nicht auf jede Srage antwortet, welche an sie geri{htet wird, geschweige denn für einen einzelnen Abgeordneten. Wenn der Hr. Abg. Windthorst doch cinmal die Güte haben wollte, von hier aus cine Rede anzuhören, wenn ih von seinem Plate aus spräche, mit einer so leisen Stimme, dann wird er finden, daß es aktfolut unmöglich ift, etwas im Zusammen- hange zu verftehen. Und ich halte es für unbillig, daß er eine jol&e Situation benutzt, um der Staatsregierung einen Vorwurf oder ein Präjudiz anzubängen.

Den Eingang feiner Rede habe ich wohl dahin richtig verstan- den, daß er die {Frage nach der Besetzung des erzbischöflihen Stubles von Gnesen-Posen zur Erörterung brachte und hierbei naturgemäß das Gewickt der Schuld auf die Seite der Regierung geschoben. Die Prinzipien, die Auffassung, von denen die preußische Staatsregierung bei der Beseßung dieser Stelle ausgegangen ift, sind von dem Herrn Reichskanzler am 3. Dezember 1884 völlig klar dar- gelegt; Alles, was weiter in Ansehung der von der Regierung. ge- itellten Bedingungen angeführt wird , ist apokryph. Die Ge- fichtspunkt:, denen der Herr Reichskanzler in der mehr be- regten Sitzung Ausdruck verliehen hat, lassen sih einfach in die Worte zusammenfassen: Die preußishe Staatsregierung erwartet, daß der Bischof, der den Stuhl von Gnesen-Posen cin- nehmen wird, sich als preußisher Bischof fühlt. In diesem Saß liegt zweierlei: einmal, daß er sih bewußt ist, daß die Aufgabe, diz ibm gestellt ift, auf kirhlihem Gebiete liegt, und zweitens, daß er sich bewußt is, Unterthan des preußischen Staates und Angehöriger des Deutschen Reiches zu sein. Darin liegt ferner die Auffassung begründet, daß der Erzbishof mag er in kirchliben oder in nicht firhlihen Bezichungen thätig sein seine Wirksamkeit an den Grenzen des preußischen Staates ihr Ende erreidt, und daß er in dieser Hinsicht alle diejenigen Klippen vermeidet, aa denen die Schiffe sciner Vorgänger mehrfach gescheitert oder leck geworden sind.

Wenn die Regierung an dieser Auffafsung festhält, auch den mehrfachen anderweitigen Kandidaturbenennungen gegenüber es find ja verschiedene Personen, verschiedene Namen genannt, aber die Gattung ist mit geringen Unterschieden dieselbe gewesen, dann sind wir uns bewußt, daß wir nicht allein das friedlide Interesse des preußischen Staates und des Deutschen Reiches im Auge haben, sondern auch das wohlverstandene friedlibe Interesse der Provinz Posen selber. Wenn man allein auf die Geschichie der Provinz Posen im leßten Jahrhundert zurückgeht und an die Zeit zu Anfang der dreißiger Fahre, an das Jahr 1846, 1848, 1849, 1863 erinnert, so kana man sagen: viel kann die Pro- vinz Posen auf dem Gebiet politisher Manifeslation nicht mehr vertragen. Es ist daher besonders nothwendig, daß die Herren, welche leitende kirhliwe Stellungen einnehmen, na dieser Richtung hin ihren Landsleuten oder ihren Diözesanen klaren Wein einscenken, Wenn die Resultate der Verhandlungen nicht so rasch gezeitigt werden, als es im Wunsche der preußishen Staatsregierung

felbst liegt, fo läßt fih das weder auf den Eigenfinn Seitens der preußishen Staatsregierung, noch auf das Verkennen der Situation, jondern lediglih auf den Wuns zurüdckführen, daß die Besetzungs-

das früher eine

frage, wenn sie erledigt wird, nur im Interesse des Friedens des ‘Staates ihre Lösung finde.

De: Abg. Dr. Windthorst erwiderte, es fci felbstverstönd- lich, daß jedem Bischof nur das Recht zustehe, innerhalb der Grenzen seines Sprengels seine Thätigkeit auszuüben. Der Titel des Erzbishofs von Posen „Primas von Polen“ habe durchaus nichts zu bedeuten.

erloschen sei; sie werde nur fortgeführt in historisher Erinne- rung an alte Zeiten. Er habe niemals begriffen, warum man sih so ängsitih zeige, daß der Titel eines polnischen Primas gefährlih werden könne. Wie die Kirche ein Net habe und aroßes Gewicht darauf legen müsse, daß der Bischof der jedes- maligen Nationalität angehöre, weil die Zugehörigkeit zu der- selben Nationalität ihm nur das nöthige Vertrauen der Be- völkerung - haf, #0 solle auh der Staat darauf Gewicht legen. Denn wenn {hon zu jeder Zeit, so sei es besonders in s{wierigen Tagen von außerodentliher Wichtig- keit, daß der Bischof das Vertrauen der Bevölkerung genieße. Glaube man, daß, wenn man der polnischen Nationalität einen Bischof anderer Nationalität aufdränge, dieser dann geeignet sein würde, das auszuführen, was der Staat wünshe? Ob der Neichskanzler zuerst oder zuleßt unterzeihnet habe, oder ob er hier anwesend oder verreist gewesen sei, oder ob er geschlafen habe, das sei gleihgültig, Fn ganz Deutschland falle kein Haar von dem Haupte eines Menschen ohne den Willen des Reichskanzlers. Der Reichskanzler bleibe für die ganze Maigesehgebung und den ganzen Streit vecrant- wortlich; ohne ihn wäre er niht entstanden, und ohne ihn dauerte er nicht fort, und wenn dereinst ein zweiter Poschin- ger mit größerer Objektivität als der jeßt lebende die Archive des Ministeriums dUrchstöberte und die Handbillets des ReiGskanzlers wörtlich abdruckte, würde alle Welt er- fahren, daß nur der Reichskanzler es sei, der den Streit an- gefangen habe.

Der Staats-Minister Dr. von Goßler entgegnete hierauf : Was zunächst den parlamentarishen Grundsaß betreffe, von dem der Abg. Dr. Windthorst gesprochen habe, wonach es den Gebräuchen entspräche, daß, wenn cine Behauptung vom Hause ausgestellt würde, die Regierung au darauf antworten müsse, so glaube er, gehe das doch ein wenig zu weit. Er wolle ja zugeben, daß es erwünscht sei, wenn vom Regierungs- tische eine gewisse Nesonanz eintrete; der Laut werde hôr- barer und weiter, wenn er an eine Wand s{hlage, von der ein Echo erschalle. Er habe wiederholt Gelegenheit gehabt, seine Friedensliebe dadurch zu bekunden, daß er auch in vielen Sachen nicht geantwortet hate. Seinen Bedenken habe er längst Ausdruck gegeben, nämlih schon bei der Berathung der Novelle vom Jahre 1883, und es werde den Abg. Windthorst vielleiht beruhigen, wenn er ihm sage, daß der §. 5 nach seiner (des Redners) Ansicht nur die singuli betreffe; der Ab- geordnete werde verstehen, was damit gemeint sei. Dv das anch die Ansicht der Staatsregierung sei, könne er (Redner) freilich niht wissen. Noch auf eine Bemerkung des Abg. Dr. Windt- horst möchte er hier eingehen. Derselbe habe gesagt, vor einem Titel brauhe man sih nicht zu fürhten; er gebe ißm

zu, daß er Necht habe, vor dem Primastitel fürchte sich bie |

Regierung auch nicht. Was das Wort Interrex betreffe, #o habe dasselbe für Polen doch Bedeutung. Der Bischof von Gnesen-Posen sei berufen, den eigentlihen König von Polen in Krakau zu salben; das sei keine leere -Redensart, wie man ihm immer klar mahen möchte, sondern das sei ein einfaches Faktum, das Tausende von Polen ernst nähmen. Das Haus stehe vor den Karten, draußen aber sähen dieselben ganz anders aus und dort nehme das eine ernste Gestatt an, was die Vertreter der betreffenden Landeskreise hier im Hause als eine Lächerlichkeit und Thorheit bezeihneten. Er wieder- hole, vor einem Titel habe die Negiezung keine Furht. Der Erzbischof von Salzburg nenne sich auch Primas von Deutsc)- land, das habe zwar keinen rechten Sinn mehr für die heutigen Verhältnisse, aber er möge es immerhin thun, es sei nur ein Titel. Anders aber liege die Sache bei dem Primas- titel von Polen, der habe eine reelle Bedeutung, und jo lange er i habe, habe die Regierung alle Veranlassung, vorsichtig zu sein.

Der Abg. Richter erklärte, der Minister habe in geschickter Weise den Versuch gemacht, die Aeußerungen des Reichs- fanzlers mit den Thatsachen in Einkiang zu bringen. Der Reichskanzler habe aber in seiner Rede vom 3. Dezember ge-

sagt, er sei, als die Maigeseße entstanden seicn, niht Ministier-

Präsident und nicht in Berlin anwesend gewesen, seine Unter- \chrift sei erst ex post erfolgt, nur unter dem Drucke der Kabinetsfrage habe er sich zu der Unterschrift verstanden ; anders verhalte es sich mit dem Geseß vom Juni 1875, dabei sei er vollständig betheiligt gewesen und für dasselbe übernehme er die volle Verantwortlichkeit. Es gehe hieraus klar hervor, daß der Reichskanzler erst von 1875 ab seine Verantwortlichkeit anerkenne, während er sie für die früheren Geseße niht übernehme. Der Reichs- tanzler sagé, er sei, als° die Maigeseße entstanden, nicht in Berlin gewesen; durch die Rede im Herrenhause habe er (Redner) aber die Anwesenheit konstatirt, und dieselbe sei das kräftigste, was überhaupt auf kirhenpolitishem Gebiete geredet worden sei, und entscheidend für den ganzen Gang der politi- schen Entwickelung gewesen. Er habe dem Kanzler niht Mangel an Muth vorgeworfen. Es seien zwei Dinge möglih: Ent- weder sei das Gedächtniß des Reichskanzlers in Bezug auf diese Dinge sich nicht mehr ganz klar gewesen, das sei die mildere Auffassung, oder er hade ein diplomatishes Jn- teresse daran, in seiner jeßigen Situation seine Betheiligung an dem Kampfe milder darzustellen, als früher, wie ja ein solches Jnteresse bei ihm nicht blos auf kirhenpolitishem, son- dern auch auf handelspolitishem Gebiet hervortrete Der Abg. Dr. Frhr. von Schorlemer bemerkte, an dem Ministertische size Keiner, den der Reichskanzler nicht wolle, den Reichskanzler tresse also auch die Verantwortlichkeit für die Maigeseße. Es sei ein Verdienst des Abg. Richter, auch die unmittelbare Betheiligung desselben bei diesen Gesehen dargelegt zu haben. Es verrathe geradezu eine kindishe Angst, an dem Titel „Primas von Polen“ Anstoß zu nehmen. Er bedaure, daß der Minister nur den ablehnenden Beschluß des Staats-Ministeriums mitgetheilt habe, ohne die Motive dafür hinzuzufügen. Mißhandlungen, wie sie hier der Provinz Posen zugefügt würden, könne dieselbe niht mehr vertragen. Man möge das von Seiten der Regiernng nicht, überspannen ! Der Abg. Kantak betonte, das Centrum kenne keine preußischen, sondern nur katholishe Bischöfe. Die Unter- thanenpfliht habe keiner der Bischöfe je in Abrede gestellt, und das polnische Volk habe fie auf den Shlachtfeldern be- wiesen. Die Polen seien viel zu loyal, als daß es zu einem

Nuch in den Titeln preußischer | Fürsten finde sich manche Bezeichnung, die thatsächlich längst i

Aufruhr kommen könnte, Um den künftigen König von Polen zu falben und daß cinmal ein solher komme, scheine ja bei der lebhaften Besorgniß der Negierung nicht ganz unwahr- \cheinlih zu sein —, dazu bedürfe es niht gerade des Posener Erzbischofs; dazu werde sich dann {oa ein Bischof finden. Es [iege absolut keine Veranlassung vor, die Polen so zu be- handeln, wie cs geshehe. Auch die Konservativen wagten ja die Sperrmaßregeln niht zu vertheidigen. Es sei unbegreif-

li, wie troß alle dem die Regierung dieselben noch ledigli.

für Gnefen-Posen aufrecht erhalte.

Jn namentlicher Abstimmung wurde darauf der Antrag mit 182 gegen 128 Stimmen abgelehnt. Für denselben stimmten ges{lofen Centrum und Polen, ferner die große Mehrheit der Freisinnigen und cinige Konservative.

Es folgte die erste Berathung des Antrages Windthorst, vetr. die Straffreihelt des Sakra- mentespendens und Messelesens.

Der Abg. Dr. Winkbthorst erklärte, das erste Erforderniß, welches ein civilifirter Staat erfüllen müsse, sei die Gewährung der freien Neligionsübung und . absoluter Gewissensfreiheit. Der angeblich civilisirte Staat Preußen sei der erste gewesen, der diesem Erforderniß nicht entsprochen habe, indem er das heilige Meßopfcr und die Spendung der Sakramente, welches recht eigentlich Manifestationen des inneren Wesens der Kirche seien, unter allerhöchste polizeiliche Genehmigung und eventuell unter Strafe gestellt habe. Damit habe er sich an der Ge- wissensfreiheit verfündigt und den Grundsatz des preußischen Staates verleugnet, wie ihn Friedrih der Große aufgestellt hätte. Es streite gegen götilihes und menschlihes Recht, den- jenigen, der diese kirhlihen Mysterien übe, mit Strafe zu verfolgen. Set es nicht entseßlih, daß man das Schau- spiel erlebt habe, daß man eine ganze Compagnie Soldaten aufgeboten hate, um einen Priester gefangen zu seßen, der das Verbrechen begangen habe, einem Sterbenden die Sakra- mente zu spenden? Daß der Staat für zulässig erachtet habe, diese Handlungen mit Strafe zu belegen, sei ein Beweis von Rücksichtslosigkeit und Barbarei. Und weshalb diese Verfol- gung, dieser Zwang? Weil die sakramentespendenden, messe- lesenden Priester nicht vom Staate erzogen und eingeseßt, nicht mit staatlihem Patente versehen gewesen seien! Man be- klage den Massenabfall von der Kirche, das Umsichgreifen des Heidenthums, und dennoch komme eine sich qristlih nennende Negierung und versage den Wenigen, die noch ihren Glauben bewahrten, die Möglichkeit, ihn zu bethätigen. Und dann wage man noh, über Exzesse, über Sozialdemokraten und Anarchismus zu klagen. Nun hätten die Katholiken ja die Nothseelsorge; aber sie verlangten als vollverehtigte Bür- ger dieses Staates das Recht auf volle, geordnete Seelsorge. Die Nothseelsorge sci gar nicht oöllig durchsührbar, weil die (Heistlihen mangelten, weil die Räthe des Ministers mit großer Spißfindigkeit und Spürfähigkcit viele tüchtige junge Priester zurüdgewiesen hätten, die in Jnnsbruck oder Rom, aber nicht da ihre Studien vollendet hätten, wo der Minister sie studiren lassen wolle. Jm Bisthum Trier allein seien noch 99 Pfar- reien verwaist, ebenso stehe es in den anderen Diözefen. Andererseits nehme der Zuwachs der Theologie Studirenden unter den derzeitigen Verhältnissen stetig ab. Daher solle man die Straffreih-it für die Uebung der Mysterien prokla- miren, und die Kirhe werde dann für die Geistlihen {hon sorgen! Sie wolle niht \{lechter gestellt sein, als selbst heidnische Völker fie stellten, sie verlange, was man in China und Japan, ja selbst in Kamerun den Missionären nicht ver- weigere. Er könne bei der Behandlung dieser Materie nicht ruhig bleiben; er verlange im Namen und auf Grund der Gewissensfreiheit, auf Grund der Gebote des Christenthums und jedes billig denkenden Gefühls, daß der Antrag des Cen- trums angenommen werde. Ob man denn nit die Zerstörungen aller Art sehe, die bedenkliche Zerklüftung in Bevölkerung und Parlament, welche dieser unglüclselige Kampf fort und fort schaffe? Halte man es für noch immer nicht an der Zeit, ein ernstes Wort zu sprechen und die Regierung energisch zur Umkehr aufzufordern ? Wolle man es auf dem Todtenbette verantworten, daß man es den Katholiken unmöglih gemacht habe, in ihrem Glauben zu leben und zu sterben?

Der Abg. Frhr. von Hammerstein meinte, er hätte von den Centrumsrednern eigentlih mehr Vorsicht er- wartet; der Abg. Windthorst hätte doch nicht einen Staat, dessen Unterthan erx selbst sei, einen „angeblich“ civilisirten nennen sollen, Dieser Ausdruck sei un- glücklih, wenn nicht andere Zwecke damit verfolgt werden sollten. Jm Jahre 1883 habe schon der Abg. Hänel konstatirt, daß dieser Antrag die ganze Maigeseßgebung unterwühle. Die Konservativen wollten sich niht auf Fragen der Zukunft festnageln lassen, deshalb hielten sie es niht für zweckmäßig, dem Antrage näher zu treten. Jndessen erkenne die konser- vative Partei an, daß gewisse Härten durch den Antrag beseitigt werden sollten, wenn auch der Vorredner deren Vor- handensein nur sfkizzenhaft erwiesen habe. Die Konservativen hätten shon im Jahre 1880 und dann durch die Novelle von 1883 den Katholiken Erleichterung geschafft, die eigentlich über die Ziele hinauszgingen, die si die Konservativen von vornherein gesteckt hätten, Wenn angeführt werde, daß in der Diözese Trier 99 Pfarreien verwaist seien, so habe das Haus nicht alle Gründe dafür gehört. Es sei im Plenum nicht möglich, alle Konsequenzen des Antrages Windthorst zu erörtern; er schlage daher vor, ihn einer Kommission von 21 Mitgliedern zu überweisen. Das Centrum solle das nicht für ein Be- gräbniß halten, denn der Antrag hätte hon vor acht Wochen in einer Kommission gewesen sein können. Das Cen- trum habe also an einer Verzögerung selbst Schuld.

Der Abg. Dr. Frhr. von Schorlemer-Alst erklärte, die Gründe des Abg. von Rauchhaupt für die Ablehnung hätten ihm ent- schieden besser gefallen, als die des Vorredners für eine Kom- missionsberathung. Er möchte gerne wissen, wie man diesen Antrag vorsichtiger behandeln sollte; das Centrum könne doch nicht eiwa um sein Recht betteln. Die Rechte wolle sih sicher nur deshalb nicht auf eine Frage der Zukunft festnageln lassen, weil sie niht wisse, wie die Regierung darüber denke, das hosse sie eben in der Kommission zu erfahren. Das Centrum werde darum für sein verfassungsmäßiges Recht kämpfen, bis eine Einigung mit Rom erfolge. Das Centrum verlange vollständige Aufhebung der Maigeseße; mit der Milde und dem Wohlwollen der Konservativen sei ihm nicht ge- dient. Die- Pfarreien seien nicht beseßt, weil es an Geistlichen fehle. Die Staatsregierung verlange, daß die Katholiken, in- dem sie sich des Sakramentenehmens und Spendens enthielten, eine s{chwere Sünde begingen; dadurh werde den katholischen Unterthanen versagt, mas Juden, Türken und Heiden erlaubt sei, die Samoaner sogar seien vertragsmäßig besser gestellt. Vergleiche man dies mit der Duldung des Unfugs am Char-

freitag auf dem Spandauer Bock, dann werde man entschei: den, ob der Staat nicht ein „angeblich“ civilisirter sei. Selbst Nußland habe ja solche Bestimmungen nicht geseßlih, sondern administratio. Allerdings habe es nach dem Tage von Skier- niewice den inneren Frieden gegenüber den polnischen Unter- thanen {wer verleßt, seine feierlih eingegangenen Verträge gebrochen und Bischöfe bestraft, die lasterhafte Geistliche zur Diéziplin zurückführen gewollt hätten. Die konservative Presse werde wohl auch nit zu der Vergewaltigung der deutschen Sprache in den Ostseeprovinzen s{hweigen. Der Nihilismus werde aber die Strafe für den Vertragsbruh voll- ziehen und der Rächer der Katholiken in Rußland sein. Die Milde, die man jeßt walten lasse, sei nur diskretionär, es könnten jeden Augenblick Strafen wieder in Krast treten; diese seien selbst den barmherzigen Schwestern gegenüber nit ausgeschlossen. Die Regierung trete stets den berechtigten Wünschen des Centrums entgegen, wie dies noch jüngst der Fall Wanjura beweise. Darüber seien erst verleumderische Telegramme in die Welt geschleudert worden, dann mache die „Norddeutsche“ die niedrigsten Jnsinua- tionen gegen Rom. Was gehe es den Staat an, wo die Priester vorgebildet seien? Warum solle es den jungen Theologen nicht gestattet sein, in Jnnsbruck zu studiren ? Rechne man doch den Medizinern die Semester an, die sie am Herde des Anarchismus, in der Schweiz zugebraht hätten. Die ganze Bestimmung über die Orden sei die Folge einer findishen Jesuitenrieherei. Die Regierung habe das Geseh ein Kampfgeseß genannt; wenn man ein solches schaffe, dann müsse man auch sier sein, Erfolg damit zu erringen, sonst hade cs nur. Er hoffe, daß die Kirche keine Niederlage er- leiden werde, weil für die Kirche eine Verheißung bestehe, die Pforten der Hölle würden sie niht überwältigen.

Hierauf ergriff der Staats:Minister Dr. von Goßler das Wort:

Meine Herren! In meinen Ausführungen werde ih mir einige Beschränkungen auferlegen und dem geehrten Herrn Vorredner auf cine ganze Reihe von zwar sehr interessanten, aber meines Cractens mit unserem Gegenstand nur künsilih in Zusammenhang gebrachten Gebicten nicht folgen, ich werde namentli alles vermeiden, was in di: ausmärtige Politik übergreift, die Verhältnisse zu Rußland, zu Ftalien, zu Oesterreich berührt, id werde mir auch versagen, feine Ausführungen über die barmherzigen Scwestera, den Probst Wanjura, die offiziôse Presse und das Legitimitätsprinzip zu berühren. Jh will mich ledig- li anschließen an den Antrag des Abg. Windthorst, wie er vorliegt, und in meinen Bemerkungen autgehen von den Verhandlungen, welce am 25. April 1883 hier stattgefunden haben, als zum leyten Mal der Antrag Windthorst, wie er uns heute wieder vor- lieat, zur Diskussion gebräaht wurde. IJch konnte da- mals im Namen der Staatsregierung erklären, daß dieselbe mit dem Herrn Antragsteller in vieler Bezichung sich in voller Vebereinstim- mung weiß, daß sie namentli& wünst, die Hindernisse, welche die Gesetzgebung der Jahre 1873 ff. in Ansehung des Sa- framertespendens und Messelesens aufsteUt, zu beseitigen, Hindernisse, welche der seclsorgeris{hen Wersorgung entgegen- treten, aus dem Wege zu räumen. Schon damals erlaubte id mir in Andéutung auf die Scbwierigkeiten hinzuweisen, welche die Annahme des Antrages Windthorst geseßgeberish und in Ansehung der besiehenden Gesehe zur Folge haben würde. Die Andeutung, welde ih damals gemacht habe, hat der Hr. Abg. Pr. Hânel, wie der Abg: von Hammerstein zutreffend damals bemerkt ha:, weiter und eingehender ausgeführt. Bereits damals machte sih die Auffassung- geltend, daß der Anirag doch noch sehr vieles Andere bedeute und noch viele andere Kon- scquenzen nah sich ziehe, als man bei dem einfachen Lesen vielleicht zu erkennen vermödte. Ich deutete damals an, daß die Regierung, um das gesteckte Ziel zu erreichen, sh eine andere Linie gezogen bâtte, indem sie in der Form ciner organischen, festen Gesetzgebung Aenderungen herbeisühren wollte, welche den Klagen der Katholifen den Boden, \oweit als mögli, entzögen. Der Hr. Abg. Mindthorst das darf ih doch nun einmal wieder in Erinnerung bringen —, erkannte damals auch die Richtigkeit meiner Bemerkungen völlig an und erklärte selbst, es gebe allerdings ver- schiedene Wege, auf denen man zu dem von der Regierung gesteckten Ziele, das mit dem seinigen im Wesenitlicben zusammentreffe, gelangen Bnnte. Ec erkannte namentli an, daß die anderweitige Regelung der Anzeigepflicht ein geeignetes Mittel fei, um zu dem gewünschten Ziele zu gelangen. Er meinte nur, dieser Weg sei ihm zu lang und er habe fcine Zeit, länger zu warten, Die Regierung habe damals aud nicht gezögert, wie PE von Hammerstein zutreffend bemerkte, mit der Gesetzgebung vorzugehen. Im Mai 1883 wurde die kirchenyolt- tische Novelle eingebrabt und im Juli verabschiedct. An der Hand dieser Novelle vom Juli 1883 befinden wir uns in einem Zu- stand, der mit dem Zustand vor der Novelle absolut keinen Vergleich mehr aushält. Wir haben damals nicht allein, wie der Hr. Abg. Windthorst im April 1883 anzunehmen geneigt war, die Anzeige- pfliht so geändert, daß, wie es ja selbst der Abg. Windthorst und die „Germania® früher als ein geeignetes Mittel, um zu friedlichen Zuständen zu gelangen, bingeftellt hat, die preußische Gesetzgebung fi den theoretishen Säßen, welche der Papst în dem bekannten Briefe aufgestelit hatte, näherte und verschiedene Kategorien mit den zahlreichsten Geistlichen in Ansehung der Benennungspflicht ins Freie fallen ließ, sondern es sind auch Bestimmungen dahin ge- troffen, daß wenn ein- Geistliher das Indignat besißt, den Bestimmungen über die Worbildung genügt und gescmäßig angestellt ist und hierzu reiht bei den _Hülfsgeistlichen ledigliÞ die Berufung seitens des zuständigen Ordinarius aus —, dann eine volle Freizügigkeit ni&t nur in der Spendung der Sakramente, sondern überhaupt in der Vornahme geistlicher Amts- handlungen eintritt. Und diese Erleichterungen find nicht etwa nur in Beziehung auf beseßte Aemter, sondern au in Ansehung der vakanten Aemter gerichtet worden. Das ift hier ein Fortschritt von außerordentlicher Tragweite, vorläufig läßt sich das nicht verkennen.

So ift es denn gelungen, nicht an der Hand einer diskretionären Gesetzgebung, wie Hr. von Schorlemer-Alst ausführen wollte, fondern an der Hand einer festen, klaren, organischen Gefeßgebung, Zustände auf dem Gebiet der Seelsorge berbeizuführen, die zwar nicht allen Ihren Wünschen entsprechen mögen, aber do ein außerordentli anderes Bild gewähren, als aus Ihren heutigen Ausführungen enk- nommen werden könnte. In allen beseßten Diözesen sind soweit mein Gedächtniß mich niht täuscht Schwierigkeiten irgendwelher Art überhaupt nicht vorgekommen. Von Diskretion în Ansehung derselben ist nit die Rede gewesen, konnte auch nicht die Rede sein, Für Köln kat si die Versorgung der Katholiken mit Hülfëgeistlichen, unter dem freundlicen Entgegenkommen des Herrn Bischofs von Münster zur allseitigen Befriedigung erledigt. Um dem Bedenken zu begegnen, daß die Hülfsgeistlihen in der Erzdiözese Köln kirhlihe Aufträge, welche Seitens der weltlichen Behörden anerkannt werden würden, nit erhalten konnten, bat der Herr Bischof von Münster nicht ge- zögert, eine Reihe von Geistliben mit der cura animaram in der Diözese Münster zu betrauen, und hierdurch ist es auf Grund, des Gesetzes, nicht nah dem diskretionären Ermessen der Behörden, diesen T LSIUOR die etne Möglichkeit, auh in der Erzdiözesc Köln ¿u funktioniren, gewährt. L

Selbst in ver Erzdiözese Gnesen-Posen ist, soweit es in der Malt der Verwaltungsbehörde liegt, ein Zustand eingetreten, der zu einer berechtigten Klage nit mehr Veranlassung giebt. Wenn Schwierig- keiten eintreten, dann sind es nicht die Verwaltungsbehörden, welche den Kampf anfangen, sie gehen jedem Streit * aus dem Wege und nehmen ihn nur dann auf, wenn er ihnen aufgenöthigt wird, wenn es eben im Interesse der betreffenden Geistlichen liegt, Streit

zu baben. Es giebt eben Fälle, wo man nidt ausweihen kann, und nur. in folchen Fällen gehen die Verwaltungsbebörden vor.

Meine Herren, ich führe alles dies nur kursorisch an mit Zablen will id Sie heute nicht behellizen aber €s gehört doþch ein nur geringes Maß von Gerechtigkeits- licce dazu, um anzuerkennen, daß die Novelle -vom Fahre 1883 nit der Schatten gewesen ist, als welher sie heute charafkterisirt ist, sondern eine schr bedeutsame und fruhtbare Aende- rung in den Verhältnissen herbeigeführt hat.

Fch will die Debatte nicht zu sehr vertiefen, aber wenn der Hr. Abg. Windthorst beklagt, daß die Novelle nur cine Nothseelsorge ermöglicht habe und cine solche: nit genüge, so muß ich erwidern: wir baben ja - entsprebend dem Schreiben des Papstes an den Erzbischof Melchers die Benennungs- Anzeigepflicht eingeschränkt und wenn dessenungeachtet die Benennungépflicht in Ansehung der bepfrüns deten Geistlichen nit erfüllt wird und die fkatbolishen Gemeinden um deëwillen ihrer festangestellten Pfarrer entbehren, so kann man das im Intercsse der Gemeinden bedauern, aber der preußischen Gesetzgebung läßt \sih hieraus eia Vorwurf nicht machen. Wenn den katholishen Gemeinden die Pfarrer versagt werden, fo liegt das auf einem anderen Gebiet. Auch hat man kirclicherseits fein Bedenken getragen, wenn der Staat kraft feincs Patronatsrehis mit der Bes:tzung der Stellen vorgegangen ist, den Bemühungen des Staates entgegen zu kommen, und zahlreiche katholis{e Pfarrstellen find beseßt, ohne daß man geglaubt hat, mit diesen patronatischen Pfarren Pfarrer zweiter Klasse zu etabliren.

Meine Herren! Wenn ih hierna mit einem gewissen Maß von Befriedigung auf die gegenwärtigen Zustände zu schen berechtigt bin, dann frage ih mit Hrn. von Hammerstein: is es denn eigentlich klar, welche Wirkungen der Gesetzentwurf, welchen der Hr. Abg. Windthorst heute vorschlägt, der bestehenden Geseßgebung gegenüber haben würde ? Liegt es in der Absiht des Herrn Antragstellers, die Vorbedingung des Indigenais aus dem Wege zu räumen, die Borbedingungen jeder Vorbildung? Liegt es in seiner Absicht, diejenigen Priester und Bischöfe in freie Funktion zu seten, denen das ftaatlihe Excquatur entzogen ist? Wie steht es mit den Seelsorgeorden? wie mit. den Jesuiten ? die nicht, wie Hr. von Schorlemer glaubte, blos in der Phantasie existiren, sondern in steigender Zahl in neuerer Zeit mit ihrem Be- such uns wieder beehren ?

Meine Herren, auf diese Fragen habcn wir dur die bieherige Di:kussion cine Antwort nicht erhalten und ih glaube nicht zu viel zu sagen, wenn ich, anknüpfend an die Bemerkungen des Hrn. Abg. Hänel von 1883 hier aussprehen muß, daß es unmöglich sein wird, wenn nit in klarerer Weise die Bedingungen umschrieben und fest- gelegt werden, heute sih klar zu machen, ob und was noch von der firdenpolitishen Gesetzgebung übrig bleibt. Es is, wie Hr. von Hammerstein meines Erachtens ganz richtig hervorgehoben hat, durch- aus nit möglich, diese Frage in dea engen Gefühlsgrenzen, in welden der Hr. Abg. Windthorst fie hat halten woïen, zu behandeln, als ob der Gesetßzeniwurf lediglich die hochsten spirituellen Rechte unserer katholishen Mitbürger schüßen wolle, die übrige Gesetzgebung intakft lasse. Im Gegentheil, der An- trag berührt auch das leßte Fundament unserer kirchenpolitischen Gesetzgebung. Ich habe wiederholt, und ih glaube fast zum Uebere druß des Hauses, vom Jahre 1883 ab bei jeder Gelegenbeit die Er- flärung abgegeben, daß die Staatsregierung gern bereit ist, auf dem Wege, welchen sie ia der Novelle von 1883 betreten hat, fortzu- fahren. Mir {weben auch geseßgeberishe Maßnahmen vor, mit denen noch weiter gegangen, aber- allerdings in der Tendenz der Novelle von 1883 fortgeschritten werden könnte, und solche Maßnahmen würden vtelleißt auf dem Gebiet, welhes die Herren Vorredner aus dem Centrum als ein so s{merzlih:s bezeihnen, noch weiteren Wandel \{affen. Fch glaube, die Ansäze zu solhem- Vorgehen sind in der Novelle von 1883 richtig gegeben, und um deutlicher zu sein, will ih darauf hin- deuten, daß in diesem Geseß mit Bewußtsein mehr auf das kirchliche Amt, mehr auf das Pfründenwesen Übergegangen ist als in der früheren fkirhenpolitichen Gesetzgebung. i

Aber, meine Herren, wenn es sich darum handelt, mit irgend einer geseßgeberishen Maßnahme vorzugehen, fo dürfen doch nicht unerwogen bleiben die politische Lage überhaupt und dicjenigen Grund- fäße, welche, wie i mir s{choa in der vorigen Diskussion anzudeuten erlaubt habe, von der Staatsregierung für ihr kirhenpolitishes Ver- halten gezogen worden sind. Der Herr Reichskanzler hat in der Sitzung des Reichstages vom 3, Dezember 1884 in festen und mar- fanten Zügen das fkirchenpolitishe P:ogcramm der Königlichen Staatsregierung entwickelt und, wenn Sie es wünschen, will ich Ihnen die eins{lagende Stelle vorlesen. Er hat dahin seine Auf- {assung zusammengefaßt, :

daß bei der gegenwärtigen geseßgeberishen Lage und der Ver- waltungspraxis in Preußen einerseits und mit Rücksicht auf die Ver-

hanblungen mit der Kurie andererseits der Zeitpunkt für die preu- Fische Regierung, gesetzgeberishe Aenderungen herbeizuführen, erst dann eingetreten ist, wen irgend ein Entgegenkommen gezeigt if.

Es liegt dem Herrn Reichskanzler daran, den Werth der Münze, die Farbe und das Gepräge, welches in ges{lossener Hand gehalten wird, zu erkennen. Erst dann ist Raum für die Hoffnung gegeben, daß der Staat gemeinsam mit der katholischen Kirche das Grenz- gebiet, welwes zwischen dem Staat und der fatholischen Kirche liegt, durch einträchiige Arbeit ausgebaut wird, und je nabdem, ob solche Hoffnung begründet erscheint, ändert sih auc das Ziel, welches eine kircenpolitishe Gesetzgebung zu nehmen hat. Es ift diejer Gesicbts- punkt früher wiederholt bereits hervorgehoben; es giebt zwei Mög- lichkeiten: entweder richtet sh der Staat ge]eßgeberi[ch so ein, daß er keine Hoffnung hat, mit der katholischen Kire noch gemetn}a:a zu arbeiten. Das ist das System der regre}\1ven Gesetzgebung, wie es vor zwei Jahren in der bekannten Mainote entwickelt worden ist. Oder er hält an der Hoffnung fest, daß ein gewisses gemeinsames Grenzgebiet, welwes stets bestanden hat und stets bestehen wird, dessen Grenze allerdings nah Maßgabe der Ln? \hauungen der verschiedenen Jahrhunderte auch verschieden f gestaltet, in gemeinsamer friedlicher Arbeit ausgefüllt werden kann. Die preußische Staatsregierung hält heute noch an der Auffassung fest, daß es der Leitung der katholischen Kirche gefallen wird, dur irgend cine Thatsacbe, irgend eine Handlung zu dokumen- tiren, daß der lettere Weg auch ihrerseits als -der zweckmäßigere be- tractet' wird. Aber ohne eine solde Bethâtigung, ohne Konstatirung der friedlichen Gesinnung dur cine Thatsache, welche als eine Kon- zession angesehen werden kann, wird, wiz der Herr Reichs- fanzler unter Betonung sciner Stellung als preußischer Minifter - Präsident im Reichstage erklärt hat, die preußische Regierung gegenwärtig mit weiteren Konzessionen auf dem Wege der Gejeßgebung nicht fortfahren. Die Erklärungen, welche der Herr Reichskanzler abgegeben hat, sind niht von gestern zu heute gegeven, sie bilden ein festes Programm, und wenn Sie si die Grundsäße, die in demselben entwickelt worden sind, vergegenwärtigen, werden Sie es verstehen, wenn ih Sie bitte, den Antrag Windthorft ab- zulehnen. i

Der Abg. Richter erklärte, sein Standpunkt habe si niht geändert, er sei dargelegt in demn Anträge Virchow, den seine Partei im vorigen zahre zum Antrage Windthorst ein- gebracht habe. Derselbe sei dem Antrage Windthorst gegen- über nit ablehnend. Der Antrag seiner Partei wolle die Straf- bestimmungen für das Unterlassen der Anzeigepflicht beseitigen. Seine Partei wolle diejenigen, die staatliche Bezüge hätten, zu einer Anzeige verpflichten, thäten sie dies nicht, dann sollten eben die staatlihen Zuwendungen und Privilegien ihnen ent- zogen werden. Für die perjönlihen Anforderungen an die anzustellenden Geisilihen lehne seine Partei es ab, Bestimmun- gen aufrecht zu:-halten, die eine Einmishung in Personalien und individuelle Verhältnisse der einzelnen Geistlichen ermög- lihten. Sie wolle das diskretionâre Ermessen der Staats-

regierung beseitigen, dafür wolle sie gewisse allgemeine geseß-

lihe Bestimmungen über die Vorbildung, die bürgerlichen Jechte und über die Nationalität aufrecht erhalten. Sie habe den Antrag diesmal nit formulirt, wenn aber Werth darauf gelegt würde, könne sie es noch thun. Von einer Kom- missionsberathung könnte man wohl sagen, daß fie ein anständiges Begräbniß bedeute. Wenn man auf die Modali- täten der Regelung eingehen wollte, so müßte mindestens die zweite Lesung des Antrages auf einen anderen Tag ver- schoben werden.

Der Abg. Dr. Mosler war der Ansicht, die Sakramente be- rührten den Staat gar nit, das einzige der Ehe, seit das Civilgesch eingeführt, sei auch nit mehr. Das Erhalten der Sakramente sei für Katholiken eine Bedingung der Seligkeit. Die altkatholishe Mehrheit habe der katholishen Minderheit das Maß zugemessen, und darum sei es fo gering geworden, weil die Protestanten meinten, was sie niht brauchten, sollten Katholiken auch nit haben; sie sollten zufrieden sein, daß ihnen im Jahre 1883 die Zahl der Geistlichen vermehrt worden sei. Nber damit sei dem Mangel nit entfernt abgeholfen. Fn Trier seien 166 Hülfsgeistlihe auf Grund des Geseßes von 1883 angestellt worden, und do sei die Zahl der gänz- lih verwaisten Pfarreien noch sehr beträhtlich. Fn Déna- brü seien von 96 Pfarreien 45 vakant, in Posen 485, in Münstec von 326 nit weniger als 107; in anderen Pfarren fomme ein einziger Geistlicher auf Gemeinden bis 9000 Scelen. Wie folle da eine geordnete Seelsorge möglich sein ? Deshalb bitte er das Haus dringend, ein Gesetz zu beseitigen, welches in die Gewissensfreiheit eingreife und noch immer Anlaß zu zaßzlreihen Plackereien gebe, dann werde dasselbe ein Werk des Friedens vollbringen helfen, für das ihm das katholische Volk dankbar sein werde.

Hiernach wurde ein Antrag auf Schluß angenommen. Jm S{lußwort wendete sich der Lbg. Dr. Windthorst gegen den ihm und séinen Freunden von dem Abg. Frhr. von Hammerstein gemachten Vorwurf der Unvorfichtigkeit. Die Stimme der Fraktion werde nicht erkannt an den Worten, sondern an den Thaten; auf den Knieen werde das Centrum nicht zur Re- gierung und zu den Konservativen kommen und demüthig um Gnade flehen : die Katholiken ständen als völlig gleichberechtigte Bürger des . Staates im Hause und verlangten ihr gutes Net. Kommissionsberathung sei doch für eine so einfache Frage niht noch besonders erforderlich; ein folher Antrag fönne nur den Sinn haben, daß man über das Grundrecht der Ausübung der Gewissensfreiheit niht gerne abstimmen möchte und dieser Abstimmung durh Verweisung des Antrags an eine Kommission sich entziehen wollte. Dem Minister habe er zu bemerken, daß es sür eine preußische Landesversammlung sehr interessant sei, daß das Programm der Regierung in so wichtigen Angelegenheiten des preußischen Staats im Reichs- tage dargelegt werde. Das Stocken in den Verhandlungen habe aber darin seinen Grund, daß die Regierung niemals sage, wie weit sie entgegenkommen wolle, während der heilige Stuhl ein sehr weitgehendes Entgegenkommen durch die Er- klärung der Sedisvakanz der beiden Erzbischofssißge und dur den Vorschlag neuer Funktionäre für dieselben bewiesen habe. Die Regierung wolle eben seldst die Personen bezeichnen, welche der Papst für geeignet erachten solle. Nach der eigenen Auffassung der Regierung genüge die Arbeit von 1883 nit ; warum halte man mit den weiteren, s{chon fertig gestellten Gesetzvorschlägen zurück? Durch folhes Verfahren habe die Regierung ihre eigene Anklage formulirt. Noch morgen werde dem Hause der Antrag zugehen, die Regierung auf zufordern, ihre Anträge auf Revision der Maigeseßgebung {hleunigst einzubringen. Das werde die rihtige Antwort auf die Ausführungen des Bbg. von Hammerstein sein. Er fonstatire hier vor Deutschland und Europa, daß am 22. Aprik 1885 der Kultus-Minister von Preußen einen Antrag zur Ablehnung empfohlen habe, der nichts weiter wollte als die Freigebung des Messelesens und des Sakramentspendens!

Fn persönliher Bemerkung wies der Abg, Frhr. von Hammerstein die Unterstelung zurück, als ob der Anirag auf Kommissionsberathung nur ein Verlegenheitsantrag ge- wesen sei.

Der Antrag auf Kommissionsberathung wurde abgelehnt, desgleihen ein Vertagungsantrag; das Haus trat in die zweite Lesung ein.

Der Abg. Porsch (Neurode) führte eine Reihe von Ver- fügungen der Verwaltungsbehörden und von richterlihen Ente icheidungen an, welhe das Unerträglihe und Widersinnige

des gegenwärtigen Zustandes illustriren sollten.

Der Staats-Minister Dr. von Goßler bemerkte bezüglich eines der vom Vorredner angeführten Erkenntnisse, welches nach dem Erlaß der Novelle 1883 ergangen sei, daß nah seiner per- sönlichen Auffassung dieses Erkenntniß mit den geseßlichen Bestimmungen nichi im Einklang stehe, und daß er* den nier von dieser seiner Ansicht in Kenntniß geseßt habe,

Der Antrag wurde in namentliher Abstimmung mit

169 gegen 127 Stimmen abgelehnt. Für den Antrag stimmten Centrum und Polen, eine Minderheit der Frei- sinnigen und einige Konservative. Nunmehr wurde ein Vertagungsantrag angenommen. Um 51/2 Uhr vertagte sich das Haus auf Donnerstag 11: UHLr:

Literarische Neuigkeiten und periodishe Schriften.

Deutsbes Wochenblatt für Gesundheitspflege und Rettungswesen. Nr. 16. Inhalt: Turnen oder Spielen? Von Dre. Fr: Dornblüth in Rostock. Ueber gelungene Kulturversuche des Hauss{wamms (Mernlius laczymans) aus seinen Sporen. Vor- trag vor Professor Dr. Poleck in Breslau. (Stluß.) Gewinnung bafterienfreien Wassers. Kampf gegen den Mißbrauch geistiger Getränke, Arbeiterhygiene. Kriegssanitä'8wesen. Schul- hygiene: Ueber die Zuführung von Licht und Sonne in die Schul- zimmer. Ernährung und Nahrungsmittel. Verfälshung von Nahrungs- und Genußmitteln. Krankenpflege. Bakteriologische Mittheilungen. Krankheiten Und Seuchen. Literaturbericht. Kleine Mittheilungen. : /

Monatsschrift für das Turnwesen mit besonderer Berücksichtigung des Schulturnens und der Gesundheitspflege. Heft 4. —- Inhalt: Abhandlungen: Fürst Bismarck. Von Dr. C. Euler, Geschihtlihe Ertwickelung und Organisation des Swultuznens in den Hohenzollernshen Lauden. Von J. Wolf- Snneringen. Bekanntmachung: Termin für die Turnlehrerinnen- prêfung. Beurtheilungen und Anzeigen: Zeitschrift für das öfter- reihische Turnwesen. Herausgegeben von Jaro Pawel. 1. Jahrg. 1, Heft. Wien 1825. Besprochen von Dr. Rühl-Stettin. Zur Abwehr. Von Dr. H. Brendicke-Salzburg. Erwiderung. Von Dr, C. Euler.