1885 / 96 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 Apr 1885 18:00:01 GMT) scan diff

Bemerkungen.

Allgemeine Bemerkungen. L. Fa iger Zusammenstellung pas die Militär-Eisenbahn, die

bayerischen Ba )alva ; U roda’er, Cronberger, Georgsmarienhütte-, Peine-Ilseder, Croffener, Paulinenaue-Neuruppiner, Parhim-Ludwigsluster, Ruhla'er,

Wittenberge-Perleberger, Hoyaer, Ilmenau-Großbreitenbacher, Oster- |

wieck-Wasserlebener, Güstrow-Plauer, Schleswig-Angeler, Wismar-

Rostoder, Eisern-Siegener, Warstein-Lippstadter, Hohenebra-Ebelebener, |

Altona-Kaltenkirhener, Neubrandenburg-Friedländer,Gnoyen-Teterower

und Ilme-Eisenbahn, sowie die {malspurigen Bahnen nit enthalten. |

IT. Von den mit bezeichneten Bahnen werden einzelne Strecken als Bahnen untergeordneter Bedeutung betrieben.

TII. Die 1 laufende Jahr theilweise auf provisorishen Ermittelungen. Den

niht eingeklammerten Vergleihszahlen if das nachträglich |

efinitivum der betreffenden Zeit des Vorjahres zu gelegt. Die eingeklammerten Zahlen bezeichnen den

ermittelte Grunde

Unterschied gegen die für den gleichen Zeitraum des Vorjahres an- |

gegebenen provisorischen Ergebnisse.

IV. Die in den Spalten 7 und 13 verzeichneten Angaben enthalten auch die dem event. vorhandenen Erneuerungsfonds zufließenden Antheile. Besondere Bemerkungen.

1) Eröffnet wurden 1884: am 1. September Sentheim-Mas- münster (5,36 km) am 1. Oktober die Rümelinger Zweig- bahnen (5,29 km) gepahtet —, am 1. November Verbin- dungsbahn vom Bahnhof Lauterburg nach dem Rheinhafen daselbst (1,70 km), am 15. Dezmbr. Gebweiler-Lautenbah (6,21 km).

2) Die angegebene Summe umfaßt das bis Ende März 1884 verwendete Anlagekapital.

3) Seit 1. Januar 1885 werden die bisher für Rechnung des | Strehlen - Nimptsch (22,86 km), |

Baufonds betriebenen Strecken ) Orzesche - Sohrau (1330 kw) und Kreuzburg - Tarnowiß (84,20 km) für Rechnung des Betriebsfonds betrieben. Gleich- zeitig hat die K. E. D. (rechtsrh.) Köln den Betrieb auf der bisher verpahtet gewesenen Dortmunder Verbindungsbahn (3,77 km) selbs übernommen. Eröffnet wurden 1884: am 1. Januar Wiemelhausen-Weitmar (1,50 km), am 1. Februar Epterode-Groß- almerode (1,88 km), am 1. März Creuzthal-Hilchenbah (10,00 km),

nen, die Ermsthalbahn, die Kirchheimer, Fed» | Zllenberg- |

Angaben in den Spalten 5 bis 18 beruhen für das |

(4,39 km) außer Betrieb gesct], am 20. Mai 3,29 km Anschluß-

geleise an die Berliner Stadtbahn für den Sommerverkehr wieder- | eröffnet, ferner Oberbarmen-Hattingen (22,30 km) und Wernigerode- | Ilsenburg (9,26 km), am 30. Mai Engers - Altenkirchen, Grenzau-Höhr-Grenzhausen u. Siershahn-Staffel (93,50 km), am 10. Juli Scharzfeld-Lauterberg (4,13 km), am 15. Juli Wabern- | Wildungen (17,30 km), am 1. August Plaue - Suhl und | Grimmenthal - Ritshenhausen (36,79 km), am 15. August Reinfeld - Bütow (17,30 km) und Ortelsburg - Johannisburg (56,91 km), am 15. September Torgelow-Ueckermünde (12,82 km), am 1. Oktober Hohenstein-Sobbowiß (7,97 km) und Oberröb- | lingen-Querfurt (15,12 km), am 15. Oktober Liegnitz-Goldberg (21,35 km), Esbweiler Aue-Stolberg Rhein. (1,95 km), Siegburg- Ründeroth (37,25 km) und die Verbindungsbahnen zwischen Bismark und Wanne bezw. Schalke (7,94 km), am 1. November Greiffen- berg-Friedeberg (8,74 km), Göttkfendorf-Wormditt (45,20 km), Brauns- berg-Mehlsack (27,12 km) und Lauterberg-St. Andreasberg (11,18 km). Außer Betrieb geseßt wurden 1884: am 2. Oktober 0,40 km der Gruben- | bahn Kunigundeweiche-Louisenglückgrube, am 15. Oktober Sterk- rade-Wanne (14,32 km) und Friedri - Wilhelmshütte - Sieg- burg (3,84 km).

3a) Bei dem Vergleich der Gesammteinnahmen (Sp. 7 und 13) mit den entsprebenden Einnahmen im Vorjahr ist zu berücksichtigen, daß ein Ausfall an „sonstigen Einnahmen“ pro März von 1 825 124 4 (gegen Definitivum) bezw. 1519275 Æ (gegen Provisorium) und ein folcher pro Januar-März von 3822 794 Æ (gegen Definitivum) bezw. 3261059 (gegen Provisorium) zum größten Theile darauf zurückzuführen ist, daß in Folge der Verstaatlichung einiger Bahnen die aus Gemeinschaftsverhältnissen, Wagenmiecthen 2c. her- rührenden Einnahmen zwischen diesen Bahnen und den bisherigen preußischen Staatsbahnen in Wegfall gekommen sind. Den ver- | E Einnahmen stehen entsprehend verminderte Ausgaben gegen- über.

4) Die hierfür in Betraht zu ziehende Bahnlänge beläuft si auf 18 874,03 km.

5) Eröffnet wurden 1885: am 7. Januar Mügeln - Oschatz (11,38 km); 1884: am 15. September Großbauchlit - Mügeln (18,67 km), am 16. September Radebeul-Radeburg (16,55 km), am 1. Oktober Altstadt Weida - Bahnhof Weida (2,41 km), am 17. Oktober Klobsche - Königsbrück (19,49 km); am- 1. November Döbeln-Großbauchlitz (0,87 km), am 11. November Zittau-Markers

Staate bis Ende März 1884 geleisteten Betriebszushüsse in Höhe von 1 302 458 M 8s) Die bisher „gepatet gewesene Dortmunder Verbindungsbahn (3,77 km) wird seit 1. Jan. 1885 von der Kgl. Eisenb.-Direktion (rechtsrheinische). Köln betrieben. Strecke

9) Am 1. August 1884 (6,80 km) eröffnet worden.

10) Die auf Kosten des Staates erbaute und seit 16. September 1884 von der Ostpreußischen Südbahn für eigene Recbnung betriebene Fishaufen-Palmnidckener Bahn (18,50 km) is unberücksichtigt ge-

ieben.

11) Einschließlich 2 625 000 4 Annuität auf 64 Jahre.

12) Kapitalwerth der Annuität.

13) Längenveränderungen durch die am 15. Oktober 1884 stattge- habte Bahnverlegung bei Mainz und die am 16. Juli 1884 erfolgte Eröffnung der seither für Rehnung des Baufonds betrieben ge- wesenen 4,05 km langen Strecke Griesheim a./M.—Frankfurt a./M. Güterbahnhof.

__14) Die hierfür in Betracht zu ziehende Bahnlänge beläuft sich auf 678,29 km.

15) 960 000 Æ Annuität auf 64 Jahre ab 1. Januar 1873.

16) Kapitalwerth der Annuität.

17) Am 1. August 1884 ift die Strecke Swarza-Blankenburg (4,31 km) eröffnet worden.

18) Die Bahn bildet einen Vermögensbestandtheil der Stadt Schmalkalden.

19) Einschließlich 4 283 898 (4 für Coburg-Lichtenfels.

2%) Aus\cließlich 4 283 898 4 für Coburg-Lichtenfels.

21) Die Strecke Stolberg-Eshweiler Aue (3,43 km) ift am 16. September 1884 außer Betrieb geseßt worden.

22) Die Garantie besteht nur für die Pr.-St.-Aktien Litt. 4 (2 000 000 6), die Pr.-St.-Aktien Litt. B, haben pro 1883 ebenfalls 4t 9/0 erhalten.

23) 0,31 km Verbindungsgeleise sind am 20. Mai 1884 eröffnet.

24) Einschließlich des für die Hüttenbahn von Blankenburg nah dem Hüttenplay (3,40 km) verwendeten Betrags.

2) Am 1. bezw. 15. November 1883 ist die Strecke Wessel buren- Büsum (10,00 km) eröffnet und bis zum 1. April 1884 für Rech- nung des Baufonds betrieben worden.

2) Außerdem sind 195 400 (4 für die Dampffähr-Anlage zwischen Karolinenkoog und Tönning verwendet.

ift die Zojonczkowo-Löbau

am 8 März Call - Hellenthal (17,14 km), Jatnick-Torgelow (6,60 km), am 10. Mai heim (2,03 km), [dagegen gleichzeitig

Bockenheim-Rödel- Frankfurt - Rödelheim

am 20. April

dorf (13,72 km), am 6. Dezmbr. Bienenmühle-Moldau (13,28 km). 6) Die Angabe bezieht sich auf 2071,10 km 7) Eins{l. 65123 # zur 5 prozentigen Verzinsung der vom

M M Inserate für den Deutschen Reichs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Reichs-Anzeigers uud Königlich

Preußischen Staats-Anzeigers : Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32.

1, Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl,

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

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Subhaftationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. Ausfertigung.

R Aufgebot.

Im Hypothekenbuch für Weidenberg Band I. Seite 265 is seit dem 13. März 1837 für „die Vormundschaft des Johann Schreiber von da“ auf dem Anwesen Hs. Nr. 64 a. daselbst ein mit 4% verzinsliches Kapital von 100 Gulden = 171 M 43 S eingetragen.

Auf Antrag des Besitzers dieser Realitäten, des Schlofsermeisters Friedrih Burkhardt dahier, und im Hinblick auf §. 82 des Hypoth. Ges. Art. 123 Nr. 3 des Ausf. Ges. zur R. C. Pr. O. und 8. 823 ff. desselb. Gesetzes ergeht daher an genann- ten Schreiber bezw. dessen Rechtsnachfolger hiermit die Aufforderung, etwaige Ansprüche an obiges Ka- pital längstens bis oder im Termin vom

Mittwoch, den 26. August c., Vormittags 9 Uhr, hier geltend zu machen, widrigenfalls die Forderung für oiGen erklärt und im Hypothekenbuch gelöscht würde.

Weidenberg, den 19. Februar 1885.

Königliches Amtsgericht. gez. Kellein, O. A. R.

Der Gleichlaut vorstehender Ausfertigung mit dem Originale wird hiermit bestätigt.

Weidenberg, am zwanzigsten Februar eintausend achthundert fünf und achtzig.

Der Gerichts\creiber :

(L. S.)

Richter, Sekr. [69367] Aufgebot.

Der Rechtsanwalt Justiz-Rath Carstanjen in Cöln hat als Bevollmächtigter des Kaufmanns H. Elsner zu München-Gladbach das Aufgebot eines Sparkafsenbuches der zu Mülheim am Rhein unter der Firma Mülheimer Volksbank bestehenden Aktien- gesellschaft beantragt. Dasselbe lautete auf den Namen des H. El:ner, trug die Nummer 29 der Abrechnungsbücher Fol. 10 des Sparkassen-Haupt- buches B. und enthielt folgende Eintragungen :

1884 März 7.: per Einlage 1250 M, ; « 31,: An RüdlLzahlung 950 ,„ A T s 100. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 1. Dezember 1885, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte im Sitzungssaale anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu- melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Mülheim am Rhein, den 19. Februar 1885. Königliches Amtsgericht. gez. Dr. Hüssen. _ Beglaubigt: Knabben, Gerichtsschreiber.

[4437] Aufgebot.

Der Oekonom Bernhard Wachter von Rödern und der Korbmacher Konrad Schneider von Unter- langenstadt haben unter Darlegung ihres rechtlichen Interesses den Antrag gestellt, 1) die am 21. April 1824 geborene Maria Anna Wachter von Rödern, Gemeinde Theisenort, eine seit dem Jahre 1844 ver- s{ollene Tochter des verlebten Oekonomen Georg Wachter von Rödern, 2) den am 10. Juni 1803 geborenen Taglöhners\sohn Georg Heinrih Welsch von Unterlangenstadt, welcher ebenfalls seit länger als 10 Jahren verschollen ist und für welchen bei dem unterfertigten Gerichte Pflegschaft besteht, dur Richterspruch für todt zu erklären.

Bei den gegebenen Vorausseßungen der Art. 103, 106, 107 und 109 des bayr. Ausf. Ges. zur R. C.

u. s. w. von öffentlichen Papieren.

P. D, ergeht nun gemäß Art. 110 daselbst die Auf- forderung:

a, an die Verschollenen, spätestens im Aufgebots- termine, für welchen die öffentlihe Sitzung vom

Mittwoch, den 3. Februar 1886, Vormittags 9 Uhr, bestimmt wird, persönlih oder \chriftlich bei Ge- O anzumelden, widrigenfalls sie für todt erklärt würden,

b. an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf- gebotstermine wahrzunehmen,

e. an alle Diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hier- über bei Gericht zu maten.

Kronach, den 18. April 1885.

Königlich bayer. Amtsgericht. Porzelt. Zur Beglaubigung : Der K. Gerichtsschreiber : i S) Monath. [69363] Aufgebot.

Die unverehelihte Sophia Rövekamp, früher zu Everswinkel, jeßt zu Alverskirchen, Kreises Münster wohnhaft, hat das Aufgebot des für sie auf den Namen Sophia Röwekamp Everswinkel ausge- fertigten Sparkassenbuhs der Kreissparkasse Waren- dorf Nr. 2524, lautend an Kapital und Zinsen bis Januar 1885 über 1599 #4 72 S, beantragt.

Es wird deshalb ein Jeder, der an diesem Spar- kassenbuche ein Anrecht zu haben vermeint, aufge- fordert, seine Rechte vor oder spätestens in dem auf den

16. September 1885, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls das bezeichnete Sparkassenbuch für erloschen erklärt wird. Warendorf, den 13. Februar 1885,

Königliches Amtsgericht.

[4439] Aufgebot.

Zufolge Beschlusses des unterfertigten Gerichts vom 12. lfd. Mts. ist bezüglih des nachgenannten 2c, Beck das Aufgebotsverfahren eröffnet.

Es ergeht daher Aufforderung :

1) an den am 29, November 1851 zu Weil- tingen geborenen, seit dem Jahre 1874 landes- abwesenden und verschollenen

Christian Heinrich Richard Be, led. Kellner aus Weiltingen, spätestens im Aufgebotstermine sih persön- lih oder schriftlich bei bei dem unterfer- tigten Gerichte zu melden, widrigenfalls er

für todt erklärt wird,

2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf- gebotsverfahren zu wahren,

3) an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mit- theilung bei Gericht zu machen.

Der Aufgebotstermin wird auf

Samstag, den 13, März 1886, Vormittags 9 Uhr, im diesgerihtlihen Sitzungssaale anberaumt.

Dinkelsbühl, den 17. April 1885,

Königliches Amtsgericht.

(L. 8.) Messerer, K. A. R.

Zur Beglaubigung vorstehenden Auszuges : Der Gerichtsschreiber :

(L. S.) Strebel, Sekr.

[4438]

Anfgebot.

Im Hypothekenbuche für Burghöchstadt Band I. S. 15 ift auf dem Grundbesiße des Oekonomen Johann - Linz von dort seit 24. Mai - 1825 für Wilhelm Knorr zu Haag ein angebli längst be- zahltes, mit 5 9/6 verzinslihes Kapital zu 125 Fl. =

214 A 29 S auf Grund Obligation vom 8, Juni 1764 eingetragen.

27) Wegen nicht rechtzeitigen Eingangs der bezüglichen Nachweisung konnten die Betriebsergebnisse der Mecklenburgishen Südbahn nit in die Zusammenstellung aufgenommen werden.

Oeffeutlicher Anzeiger. (R.

„JZuvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, Büttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren

5, Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

6, Verschiedene Bekanntmachungen,

7. Literarische Anzeigen.

G. L. Daunbe & Co., E. Schlotte,

Annoncen - Bureaux.

8. Theater-Anzeigen. | In der Börsep- 9, Familien-Nachrichten. beilage,

Zufolge Antrags des Besitzers des Pfandobjektes und beim Vorhandensein der im Art. 123 Ziff. 3 des bayer. Ausführungsgeseßes zur Reichs-Civil- prozeß-Ordnung geforderten Voraussetzungen ergeht hiemit an alle Diejenigen, welhe ein Recht auf vorgedachte Hypothekforderung zu haben glauben, die Aufforderung, ihre Ansprüche innerhalb sechs Mo- naten, spätestens aber in dem auf Dienstag, den 29. Dezember 1885, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine dahier bei Gericht anzumelden, widrigenfalls die Forderung für er- S erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht würde. Scheinfeld, den 18. April 1885. Königliches Amtsgericht. (L. 8) gez. Baus. Zur Beglaubigung : Der K. Sekretär:

0,8) Otto.

[49795]

Der Tischlermeister Carl Ehrhardt aus Greifen- hagen, geboren im Jahre 1818, Sohn des Zimmer- meisters Ehrhardt und dessen Ehefrau, geborene Kriese, Beide verstorben, welher im Februar 1874 behufs Ankaufs von Waaren nach Stettin gereist ift, und von da vach Berlin gereist sein soll, ist seitdem verschollen. Seine zweite Ehefrau, Auguste Rosalie, geb, Anton, spra damals die Vermuthung aus, daß er nah Amerika ausgewandert sei. Doch ift hierüber nichts ermittelt worden.

Auf Antrag der Kinder desselben, des Gerichts- Aktuars Hermann Ehrhardt und der Emilie, geb. Chrhardt, verw. Maspfuhl, ergeht daher die Auf- forderung an den bezeichneten Tischlermeister Carl Ehrhardt, sich spätestestens in dem auf den

1. September 1885, Vormittags 11 Uhr, im hiesigen Gerichtslokal anberaumten Aufgebots- termine persönlich oder \{riftlich zu melden, widrigen- falls er für todt erklärt werden wird.

Diejenigen, welche über das Leben des Ver- {ollenen Auskunft zu geben vermögen, wollen Mit- theilung davon hierher machen.

Greifenhagen, den 31. Oktober 1884.

Königliches Amtsgericht.

[69322] Oeffentliche Vorladung.

In der Strafsache gegen Abraham, C. 214/84, ist gegen den Handelsmann Jacob Abraham aus Beutnerdorf, dessen zeitiger Aufenthaltsort unbekannt ist, 38 Jahre alt, das Hauptverfahren wegen Ver- gehen aus 88. 55 und 148 ad 7 der Reichs- gewerbeordnung vom 1. Juli 1883 und 88. 18, 22 und 26 des Geseßes vom 3. Juli 1876 eröffnet und Termin zur Hauptverhandlung vor dem hiesigen Scöffengeriht, Zimmer Nr. 20, auf

den 23. Juni 1885, Mittags 12 Uhr. anberaumt.

Zu diesem Termine wird pp. Abraham hiermit öffentlih unter der Verwarnung vorgeladen, daß bei seinem unentsculdigten Ausbleiben zur Hauptver- handlung geschritten werden wird. j

Ortelsburg, den 9. Februar 1885,

Königliches Amtsgericht. Abtheilung VI.

[70182] Der Ackerbürger Wilhelm Pankau aus Pr. Fried- land hat das Aufgebot des Ferdinaad Pankau, ge- boren am 23. Juli 1846 zu Pr. Friedland, zum Zwecke der Todeserklärung in Antrag gebracht. Ferdinand Ludwig Pankau is ein Sohn der Schäfer Erdmann und Johanna Friederike, geborne Schülke-Pankauschen Eheleute, hat im Jahre 1869 Pr. Friedland verlassen und sich nach Amerika be-

n Rg T

geben und es ift seit dem 26. Juni 1870 von seinem Leben oder Tode keine Nachricht eingegangen. Der versbollene Ferdinand Ludwig Pankau wird daher aufgefordert sih spätestens in dem auf

den 16. Juni 1885, Vormittags 9: Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgeriht anberaumten Termine sccriftlich oder persönlib zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden wird.

Pr. Fricdland, den 21. Februar 1885. Königliches Amtsgericht.

O) Im Namen des Königs! Auf den Antrag:

1) des Studiosus Richard Benno Franz John zu Greifswalde,

2) 2 F Mar August Karl John zu

erlin, 3) des Fräuleins Elisabeth Auguste Louise John zu Küstrin erkennt das Königliche Amtsgericht zu Beeskow dur den Amtsrichter Hebt für Recht:

Die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von Beeskow Band I. Bl. Nr. 99, Bd. VI. Bl. Nr. 92a. und Bd. VII. Bl. Nr. 62 in Abthei- lung III. unter Nr. 5 beziehungsweise Nr. 4 und Nr. 4 für Chriftiane Elisabeth Bölit, geb. Leh- mann, aus Plattkow zu 4% verzinslich eingetragene Forderung von 3000 Thalern, na Abzweigung von 1000 Thalern für die Sparkasse des Beeskow- Storkow'er Kreises noch giltig auf 2000 Thaler, bestehend aus der Schuldurkunde vom 17. Oktober 1842, den Hypothekenbuchauszügen der drei Pfand- grundfstüce, dem Eintragungsvermerke und dem Ab- zweigungsatteste vom 2. Oktober 1869 wird zum Zwele der Ertheilung einer neuen Ausfertigung für kcaftlos erklärt. Der verwittweten Lehrer Henriette Wilhelmine Louise Schorler zu Lieberose wird das Recht vorbehalten, daß auf der zu ertheilenden neuen Ausfertigung die Abzweigung weiterer 1000 Thaler für die im Vorbehalt Berechtigte vermerkt werde.

Beeskotv, den 17. April 1885.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.

[4388] Oeffentliche Zustellung.

Der Handelsmann Leo Hirsch in Dettweiler, ver- treten durch Rechtsanwalt Wündisch zu Zabern, klagt gegen: 1) Magdalena Person, 2) Sophie Person, und 3) Catharina Person, alle drei ohne bekanntes Gewerbe und ohne bekannten Aufenthalts- ort, aus einem Kaufvertrag, aufgenommen vor Notar North in Dettweiler am 21. August 1877, mit dem Antrage, die Beklagten als Erben des zu Doper- heim verlebten ehemaligen Scbullehrers Heinri Person zu verurtheilen: 1) an Kläger eine Summe von 1952 (M nebst Zinsen seit dem Klagetage zu zahlen; 2) dem Kläger die zum E der Ehe- frau des genannten Person gehörigen Mobilien im Werthe von #4 667,36 herauszubezahlen , und zu diesem Zweck die Abnahme der durch das Kaiserl. Umtsgeriht Lüßelstein ‘angelegten Siegel zu ver- ordnen; 3) den Beklagten die Prozeßkosten zur Last zu legen und dem Kläger alle Rechte aus der Ein- schreibung der Legalhypothek der Ehefrau Person vorzubehalten, und ladet die Beklagten zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civil- kammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Zabern

auf deu 14, Juli 1885, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

: Hörkens, Landger.-Secretair, F Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts. f ba

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Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

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Berlin, Freitag, den 24. April

1885.

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Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 24. April. Jm weiteren Verlaufe der gestrigen (84) Siyung des Reichstages wurde die zweite Berathung des Entwurss eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des Zolltarifgeseßes vom 15. Juli 1879, fortgeseßt. :

Zur Berathung stand die Position 2 des Tarifs Baum- wolle und Baumwollenwaaren.

Der Abg. Singer befürwortete seinen Antrag. Eine Er- höhung des Nähfadenzolls erfordere den vorherigen Nachweis,

daß die Nähfadenindustcie Noth leide, und daß nicht dur

größere Junteressen verleßt würden. nachgewiesen. Die meisten Näh- fadenfabriken hätten hohe Dividenden gegeben, bis zu 12 und 15 Îroz., sie hätten einen großen Export und im Auslande billiger als die Engländer verkauft. Dieselben wollten den Zoll nur, um die Nähfadenpreise im Jnlande er- höhen zu können. Dabei gehe die Agitation auf Zollerhöhung von einer Fabrik aus, der nicht zu helfen sei, auch wenn man den Zoll vexzehnfahe. Das fei eine der verkrachtesten und berüchtigsten Gründungen aus der Gründerzeit. Daß die Handelskammern für die Zollechöhung seien, sei nicht richtig ; die Chemnißer Handelskammer z. B, habe si gegen die Zoll- erhöhung erklärt. Bedenke man nun die Konsequenzen ein er Vertheuerang der Nähfaden! Freilich sei hier in Berlin eine Vcrsammlung von Arbeiterinnen, wo diese Frage unter Betheili- gung von Mitgliedern aller Fraktionen habe erörtert werden sollen, auf Grund des Sozialistengeseßes verboten worden. Es würden aber durch die Zollerhöhung hunderttausende von Personen, und gerade die Aermsten, geschädigt. Jn den Jndustrieen, welche Nähfaden verwendeten, müßten überall die Arbeiterinnen die Nähfaden, die sie verarbeiteten, selbst anschaffen, Die Zollerhöhung würde pro Kopf dec Arbeiterin eine jährliche Mehrbelastung von 4—6 „/( ausmachen; und diese Belastung irgendwie abzuwälzen, sei der Natur der Verhältnisse nah unthunlih. Der Abg. Trimborn, der gestern die Noth der niederrheinishen Weberei geschildert habe, würde noch weit ershre@cklihere Dinge sehen, wenn derselbe in die Quartiere Berlins käme, wo jene armen Arbeiterinnen wohnten. Die 3 #( Klassensteuer, die diesen ärmsten Bevölkerungs- schichten infolge der jeßigen Wirthschaftspolitik hätten erlassen werdèn können, seien bereits reihlich wettgemacht, indem der Zoll ihnen das Brot, das Fleisch, selbst den Cichorienkaffee vertheuert habe Jeßt lasse man es genug sein des grausamen Spiels und lege ihnen niht noch eine weitere Last von 6 M auf, die durchaus nicht ertragen werden könne. Mache die Rechte Halt mit den Zollerhöhungen vor diesen armen Arbeiterinnen, die von früh bis die Nacht über der Näh- maschine sißend mit ihrer Gesundheit einen geringen, mühseligen Erwerb erkaufen müßten. Die Zollerhöhung würde noch viel stärker wirken, da die Nähfaden auf Holz- rollen verkauft würden, welche bei der Verzollung mit- gewogen würden. Nehme inan den Zoll von 120 4 an, so würde derselbe in Wirklichkeit auf die Nähfaden wie cin Zoll von 225 M lasten. Wie der Austernzoll dadur erst so hoch ge- worden sei, daß die Austernschaalen mitgewogen würden, so werde der Nähfadenzoll durch die Holzrollen an sich schon erhöht, Er bitte dringend, seinen Antrag anzunehmen und die Vorschläge der Regierung und der Kommisfion abzulehnen. Um vor dem Lande zu konsiatiren, bei welchen Abgeordneten wahre Arbeitersreundlihkeit zu finden sei und bei welchen nicht, beantrage er über diese Frage die namentliche Abstimmung.

Der Bundeskommissar Geheime Ober-Regierungs-Rath Schraut entgegnete, der Vorredner habe mit besonderem Nach- druck die soziale Seite der vorliegenden Frage betont, aber die Rollen ziemlih ungleich vertheilt. Auf der einen Seite habe derselbe das Jnteresse der Arbeiterinnen in den Vorder- grund, dagegen die Wäschefabrikanten als vollkommen unbetheiligt hingestellt; auf der anderen Seite der Nähfaden- fabrikation habe derselbe mit großem Nachdruck gegen die Fabrikanten gesprochen, ohne mit einer Silbe die Tausende von Arbeiterinnen zu erwähnen, die in der Nähfadenfabrikation zur Zeit ihre Existenz gefunden hätten. Der Abg. Singer habe gesagt, daß der Zoll auf Nähfaden niht von den Wäsche- fabrikanten, sondern nur von den Näherinnen getragen werde, weil die Näherinnen den Nähfaden kaufen und daher jede Vertheuerung desselben auf sich nehmen müßten, wobei der Abg. Singer sich auf die Petition der 6000 Näherinnen Berlins berufen habe. Er sei in der Lage niitzutheilen, wie diese Petition zu Stande ge- fommen sei, und folgendes gedruckte Cirkular zu verlesen : „Wir ersuchen Sie freundlichst, die beiliegende sehr nothwen- dige Petition von Jhren sämmtlihen Arbeiterinnen unter- zeichnen zu lassen und demnäwst bis spätestens Sonnabend, den 21, d. M,, Herrn N. N. zugehen zu lassen. Der Vorstand der Gesellshaft Berliner Wäschefabrikanten.“ Dabei liege eine gedruckte „Petition der Berlinér Näherinnen.“ Durch dieses Cirkular werde fonstatirt, daß die _Wäsche- sabrikanten felbst in Bezug auf diese Frage niht un- betheiligt gewesen seien, Mit derselben Leichtigkeit hätten die Nähfadenfabrikanten ihre Arbeiterinnen zur Unterschrift von Petitionen heranziehen können, dann lägen dem Reichs- tage Arbeiterpetitionen von hüben und drüben vor. Durch solhe Massenpetitionen auf Ordre der Fabrikanten werde die sahliche Erörterung der Frage nicht gefördert. Der Vorredner have nun gesagt, und in der Petition sei das auch behauptet, daß die Näherinnen sich den Nähfaden selbst kaufen müßten, das sei rihtig, aber von wem müßten sie ihn kaufen ? Von ihrem Arbeitgeber. Jn einer Eingabe werde Folgendes mit- getheilt : „Feder Fabrikant halte für seine Arbeiterinnen das Nähgarn, die Näherinnen würden sofort entlassen, wenn sie anderes Garn faufen würden“. Der Preis sei für die Rolle Garn unerhört theuer und fast durchgängig 50 bis 66 Z. Das Spulgarn sei in jeder Handlung für 22 6 zu haben und werde an die Arbeiterinnen für 37 46 ver- lauft, Daß der Verdienst dadurch für die Arbeiterinnen sehr geschmälert werde, sei selbstverständlich. ‘Die Petenten hätten gebeten, die Namen nicht zu nennen, weil sie _dadurch Nach: theile für sih befürhteten, Nun gebe er vollständig zu und

die Erhöhung viel Beides sei nicht

hoffe, daß in einer so großen und reichen Industrie, wie die Wäschefabrikation es sei, das nur Ausnahmen seien ; der Abg. Singer habe in der Kommission, wenn er nicht irre, selbst zugegeben, daß dergleichen vorkommen könne, und vielleicht werde es nothwendig sein, der Frage, ob das vor- komme, vom gewerblihen Standpunkt aus näher zu treten. Er lege also darauf keinen besonderen Werth, er gebe zu, es seien nur Ausnahmen. Allein das werde von ailen Seiten bestätigt, daß die Näherinnen ihre Nähfaden von den Fabrikanten beziehen müßten und da werde doch Niemand behaupten wollen, daß der Preis, den sie den Unternehmern dafür zahlen müßten, außerhalb jeder Verbindung mit der Höhe des Arbeitslohnes stehe. Wenn ganz abgesehen von jeder Zollfrage die Nähfadenpreise beträchtlich steigen würden und eine erhebliche Belastung der Näherinnen hieraus entstehen würde, so würden die Fabrikanten ihnen die Nähfaden doch unmög- lih zu diesem hohen Preise verkaufen können, ohne ihnen gleichzeitig ein Aequivalent durch Erhöhung des Arbeitslohnesz zu geben. Wäre das nicht der Fall, fo stände man, wie er offen sagen müsse, vor einer der s{hlimmsten Schattenseiten die- ses Fabrikationszweiges, dessen Bedeutung allgemein anerkannt werde, und das wäre außerordentlich beklagenswerth. Nach seiner Ansicht sei der ganze Kaufpreis, den die Näherinnen für die Nähfaden zahlen müßten, weiter nihts als ein Abzug vom Arbeitslohn für geliefertes Arbeitsmaterial, und die Be- strebungen der Arbeiterinnen, die auf Erhöhung ihres Arbeits- lohnes gerichtet seien, ständen auf derselben Linie, wie die der Näherinnen auf Aenderung der Verfkaufspreise bezüglich der Nähfaden, die sie ihren Fabrikanten zahlen müßten. Jn Wirklichkeit liege die Frage hier nit anders, wie bei jeder anderen Bollfrage. Es handele si einfach darum: liege ein Bedürfniß vor, einen Zoll für einen Fndustriezweig aufzulegen, liege eine Gefahr vor, daß dadurh ein anderer Jndustrie- zweig geschädigt werde? Niemals hätten die Regierungen daran gedaht, in dieses Wespennest der Näherinnen- frage zu greifen, wenn niht die Ueberzeugung be- stände, daß es sich wirklich um eine Existenzfrage der deutschen Nähfädenindustrie handele, deren Geschichte so hoch interessant Und harakteristisch für die ganze Entwickelung, insbesondere für die fog. Kaxrtellverbände, die in England jeßt die größte Rolle in der Fabrikation spielten. Bekanntlih sei bis vor 20 Fahren die Nähfadenfabrikation Monopol der Engländer gewesen, die den ganzen Weltmarkt, speziell den deutschen, beherrscht hätten. Allmählih habe man in Deutsch- land angefangen, einige Fabriken zu gründen, die mit großer Vollkommenheit und großem technischen Verständniß sich lang- sam, aber immer doch entwidckelt hätten. Sofort habe der großartige Kampf der englishen Konkurrenz begonnen, die gerade in dieser Branche mit unendlihem Reichthum kämpfe, und es habe jene merkwürdige Korrespondenz be- gonnen, in deren Besiß die Regierungen sich befänden. (Der Kommissar las diese Korrespondenzen vor.) Der Abg. Singer habe erwähnt, es seien 15 Fabriken in Deutschland, darunter 5 Aktiznfabriken, deren Geschäftsberichte vorlägen, Eine von diesen fünf habe bei mehrjährigem Be- stehen überhaupt noch keine Dividende vertheilt ; die zweite habe erst seit kurzer Zeit nah einem Bankerott des Vorbesißers bestanden, eine dritte habe mehrere Jahre lang gar keine, dann vorübergehend eine Dividende von 3—4 Proz. gebracht ; die vierte habe noch keine Rentabilität nachgewiesen, und so bleibe nur die älteste und bedeutendste Fabrik, die immer ins Feld geführt werde, die berühmte Fabrik Göggingen bei Augsburg, die in den leßten Jahren 15 Proz. aus dem be- sonderen zufälligen Grunde habe vertheilen können, weil sie bei einem Aktienkapital von 900 000 # in früheren guten «Jahren einen Reservefonds von 21/2 Millionen Mark auf- gesammelt habe, der aus den Einnahmen der Fabrik niht verzinst zu werden brauhe, so daß der ganzé Reingewinn auf das Aktienkapital von 900 000 # habe ver- theilt werden können. Hätte das ganze Anlage- und Betriebs- kapital verzinst werden müssen, so hätte nur eine Dividende von von 11/, Proz. vertheilt werden können. Der Gewinn werde fast ausf\chließlich aus dem starken Export erzielt, der Absaÿ im Jnland komme kaum in Betracht. Diese Dividende sei also lediglih eine Folge der außerordentlih günstigen Finanzirung des JZnstituts, herbeigeführt dur die günstigen Resultate der srüheren vor diesem Existenzkampf liegenden Jahre. Nun sage der Abg. Singer: die Ausfuhr dieser Fabriken sei ja viel bedeutender, und daher sei ihre Lage niht ungünstig. Allerdings sei ihre Ausfuhr bedeutend, aber nur, weil sie gegen die englishe Konkurrenz im Fnland nicht aufkommen könnten und daher genöthigt seien, ihre Waaren im Aus- land abzuseßen, gewiß eines der ungünstigsten national- öfonomishen Verhältnisse, wenn eine FJndustrie im «Jnland selbst seinen Marft finden könne und im Ausland ohne Gewinn zu den niedrigsten Preisen verkaufen müsse, an- statt nah der Deckung des inländishen Marktes ihren Ueber- {uß an das Ausland abzugeben. Einer fo situirten Jndustrie sei das Rüdlgrat gebrochen, der Lebensnerv dur{scnitten. Der Abg. Singer weise auf das Cirkular eines Jndustriellen hin, der Erhöhung der Nähfadenpreise für den all der Zoll- erhöhung ankündige. Aber für die Ungeschicklichkeit und Spekulationslust eines einzelnen Mannes könne man nit die ganze Jndustrie verantwortlih machen. Dergleichen komme bei allen Zollerhöhungsfragen vor. Der Abg. Singer habe dann auf das Gewicht der Rollen hingewiesen, das nah seinen Ermittelungen 30 Proz. im Durchschnitt betrage. Unter Ein- {luß dieses Gewichts sei bereits der jeßige Zoll angenommen und sei bei Erhöhung desselben im Verhältniß zu berechnen. Als Folge desselben nehme der Abg. Singer an, daß die Nähfadenpreise steigen müßten, Die Reichs- regierung nehme das niht im Entferntesten an. Um- gekehrt: die inländische Konkurrenz, die jährlih über 10 Mil- lionen Nähfadenfabrikate herstelle, sei so stark, und die englische werde, was nöthig sei, so nahhelfen, daß eine Steigerung der Preise nicht eintreten könne. Erst gestern sei der Reichs- regierung die Mittheilung zugegangen, daß der Vertreter des Kartellverbandes, einer der ersten Fabrikanten, dorthin gekom- men sei, uÉm für den Fall der Hollerhöhung in Augsburg eine der größten Nähfadenfabriken einzurihten. Die Folge werde

ohne Zweifel sein, daß die Engländer in Deutschland Nähfaden- fabriken berstellen würden, und die deutshen Arbeiter würden den Gewinn davon haben, ohne daß in der Wüäschebranhe die Arbeit: rinnen mit 3—4 F mehr belastet würden. Dieser Zoll sole lediglich gegen das aggressive Vorgehen der Eng- länder einen Damm gaufrihten. Es sei unmöglich für die deutshe Jndustrie, wenn sie der fapitalstärkeren eng- lishen gegenüber vollständig machtlos dastehe, die Gren) weiter zu führen, wenn sie folchen auf ihr kolofsales Kapita begründeten Angriffen der Engländer ausgeseßt sei. Darin erkenne die Reichsregierung den Hauptpunkt ihrer Vorschläge, und er könne nur bedauern, daß zwei Jndustrien, die so sehr aufeinander angewiesen seien, wie Wäsche- und Nähfaden- fabrikation in Deutschland, anstatt ihre Jnteressen gemeinsam zu vertreten, im Geist des alten Haders in hellem Kampf ent- brannt seien. Denn das müsse der deutshen Wäsche- fabrikation auch klar sein: wenn die deutshen Nähfaden- fabriken zu Grunde gegangen seien und die Engländer erst wieder das Monopol haben würden, welches sie vor 20 Jahren gehabt hätten, dann würden dieselben die Preise derartig er- höhen, daß die deutshe Wäschefabrikation den kleinen Gewinn, den sie jeßt vorübergehend habe, doppelt und dreifah bezahlen müsse. Es gelte, die deutshe Nähfadenfabrikation gegen das unerhörte Vorgehen des englischen Kartellverbandes zu shügen, dur eine Zollerhöhung, welche, wie die verbündeten Regie- rungen glaubten, die Preise der Nähfaden nicht erhöhen, sondern dem weiteren Ruin dieser Branche einen Damm ent- gegenseßen würde. Er bitte, den Kommissionsvorschlag an- zunehmen. 2 :

Der Abg. Gehlert erklärte, nicht die Freunde, sondern die Gegner des Zolls vertheuerten den Arbeitern die Nähfaden. Der Holl solle gerade ein weiteres Bestehen der inländischen Nähfadenindustrie ermöglichen und verhüten, daß die Englän- der künftig einseitig hohe Preise auf dem deutshen Markte diktiren könnten. Daß ein Nothstand der Nähsadenindustrie vorhanden sei, werde Niemand, der die Verhältnisse kenne, be- streiten wollen. Dagegen sei die Behauptung, daß die Holz- rollen die Hälfte des Gewichts betragen, falsch, Holz und Emballage würden höchstens 30 Proz. betragen. Die Ver- theuerung der Nähsaden durch den Zoll würde nur ganz nominal sein Man fkomme zu eigenthüm- lichen Schlüssen, wenn man die Thatsachen vergleiche, daß einerseits Berliner Fabrikanten ihren Arbeiterinnen Fäden, die sie für 22 Z gekaust hätten, für 45 Z wieder verkausten, und daß andererseits die Berliner Wäschefabrikanten in der jüngsten Zeit ihre Näherinnen zu einer Volksversammlung aufgefordert hätten, um gegen die Vertheuerung der Fäden um 2 „S Z zu protestiren. Auch das bestreite er, daß die Last voi den Arbeiterinnen nicht abgewälzt werden könne. Wenn man annehme, daß im Anzuge jedes Menschen ungefähr 45 m Nähfäden verwandt seien, so würde das bei ciner Vertheuerung von 2 Z für 1000 Yards den Preis um 1/4 S erhöhen. Er ftehe auf dem Standpunkte des Schußes der nationalen Arbeit, seinem Gegner komme es nur auf Verleumdung und Opposition an.

Der Präsident fragte, ob der Redner den Ausdruck Ver- leumdung auf ein Mitglied des Hauses bezogen habe.

Der Abg. Gehlert erwiderte, selbstverständlih nicht.

Der Präsident bemerkte, da der Redner diese Auslegung gegeben habe, so habe er keinen Anlaß, auf seine Bemerkung näher einzugehen. Er bitte aber die Mitglieder, ihre Reden künftig so einzurihten, daß nicht nur eine direkte beleidigende Beziehung gegen andere Mitglieder möglicherweise dur eine Deutung der Rede ausgeschlossen werden könne, sondern daß sie ausgeschlossen werden müsse.

Der Abg. Loewe sprach für den Antrag Singer. Es handle sih hier keineswegs um Schuß einer nationalen Arbeit, das Einzige, was dur die Zollerhöhung ges{hüßt würde, wäre der kümmerlihe Betrieb, in welchem die Fäden auf die Holzrollen gewickelt würden. Dieser Betrieb habe kein Reht auf einen besonderen Zollschut. Weit entfernt, irgend ein Trucksystem befürworten zu wollen, seien doch . viele Jndustrielle gezwungen, ihren Ar- beiterinnen vorzuschreiben, die Nähfaden nur von ihnen selbft zu beziehen. Nur so könnten sie sich davor hüten, daß \hlechte Materialien rmitverarbeitet würden. Wenn nun diese Jndustriellen die Fäden hoh über dem Selbstkostenpreise ver- kauft hätten, was er übrigens von irgend welchen Berliner Fabrikanten nicht glaube, so sei solhes Verfahren vom hu- manen Standpunkt aufs Schärfste zu verurtheilen ; es sei aber doch denkbar, daß es in manchen Fällen nur deshalb zur An- wendung komme, um eine Lohnreduzirung vermeidlih zu machen. Er bestreite ferner, daß die englische Koalition es lediglich auf Vernichtung der deutshen Nähfadenindustrie abgezielt habe; vielmehr habe sie nur Schuß s\chaffen wollen gegen die s{chlechten und billigen Fabrikate, mit welchen die Fabrik zu Heilbronn die inzwischen auch Schiffbruch gelitten habe, den Markt übershwemmt und die Preise gedrückt habe. Gerade die beste deutsche Fabrik, die von Göggingen, habe Anschluß an die Engländer gesucht. Daß die deutshen Nähfadenfabriken troß der englischen Kon - kurrenz gut bestehen, fei ein Beweis, daß sie eines weiteren Zollshußes nicht bedürften. Eine Zollerhöhung sei vielmehr wegen der erheblihen, damit für die arbeitenden Klassen ver- bundenen Lasten, durchaus verwerflich.

Der Abg. Grad bemerkte, er hätte sich niht zum Worte gemeldet, wenn niht der Vorredner wiederholt behauptet hätte, es handle sich hier niht um eine nationale Jndustrie, weil die Garne für Nähfaden in Deutschland nicht hergestellt würden. Nun würden aber diese Garne in Deutschland pro- duzirt. Möge doch der Abg. Loewe die deutschen Nähfaden- fabrikanten fragen, dieselben würden antworten, daß sie zum größeren Theile ihre Garne aus deutschen Zwirnereien bezogen hätten. Nur die feineren Nummern, welche aus England zu billigeren Preisen zu haben seien, würden eingeführt. Der Zollshuß auf feine zweifahe Garne sei leider niht genügend, um dem deutschen Zwirner die Konkurrenz mit England zu ermöglihen. Jm Elsaß würden diese Sorten gemacht. Êr erhalte soeben einen Brief aus Rheydt am Rhein, worin einer Zwirnerei in St. Amarin gesagt werde, die Qualität wäre