1885 / 96 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 Apr 1885 18:00:01 GMT) scan diff

g Donn amma i Dil dE Dav S :

zwar gut, aber der Preis sei zu hoch. Die Näherinnen müßten jeßt bei dem Konfektionär für die Rolle Nähfäden 50 .„, zahlen, während der Engrospreis nur 30 .„Z betrage. Wenn der Fabrikant zukünstig das Nähgarn zum Selbstkostenpreise würde abgeben wollen, so würden die Näherinnen es billiger haben als früher. Es stehe fest, daß, mit Aus- nahme der Gögginger Firma, die meisten Fabriken nur einen bescheidenen Verdienst, of Verlust hätten. Jm Elsasse seien die Fabrikanten mit 5 Prozent des angelegten Kapitals zufrieden. Der Jmport von Nähfaden sei nit un- bedeutend und daher die Zollerhöhung nicht zwecklos, jährli würden 4 500 000 kg aus England nach Deutschland ein- geführt. Beim Preise von 800 # per 100 kg mache das einige Millionen Mark aus, welche an das Ausland bezahlt würden. Der Abg. Bamberger meine, mit dem Schußzoll- sysiem greife man in deutshe Taschen, um deutsches Geld in andere Taschen zu bringen. Seiner Ansicht nach solle aber durch den Schuß der nationalen Arbeit das Ausland be- s{hränkt und das Wohl des deutschen Arbeiters verbessert werden. Daher bitte er, für die Zollerhöhung auf Nähfaden zu stimmen.

Der Abg. Penzig wies auf einen Artikel der „Münchener Allgemeinen Zeitung“ hin, in dem der Nachweis geführt sei, daß das Herabdrücken der Zwirnpreise nicht von England, sondern von den kleinen deutschen Fabriken ausgegangen sei. Diese Behauptung scheine den Thatsachen zu entsprechen ; denn auch heute verkauften die deutschen Fabriken ihre Zwirne billiger als die englishen. Und das sei um so mehr zu be- achten, als seit 1879 der Bezug feiner Garne aus England vertheuert sei. Die Einfuhr englischer Zwirne sei im Abnehmen begriffen, die dentshe Ausfuhr im Steigen, sie betrage fast das Doppelte der Einfuhr. Aus Besorgniß vor dieser wachsenden deutshen Ausfuhr sei von englischer Seite der Versuh gemacht worden, eine Koalition mit den deutschen Zwirnfabrikanten einzu- gehen. Dieselbe sei indessen niht zu Stande gekommen. Die Ae lertabit hätten übrigens selbst anerkannt, daß sie von der „Zollerhöhung keine so großen Vortheile haben würden als von der freien Einfuhr der feineren englishen Baumwollen- arne. Weshalb die deutshen Zwirnfabrikanten bisher

Teine besseren Resultate erzielt hätten, darauf wolle er nicht eingehen, er wolle nur nochmals konstatiren, daß jede Zoll- erhöhung zum Unglück für diese Jndustrie ausfallen müsse. Der Zoll werde zur Vertheuerung der Produkte, zur Ueber- produktion und endlih zum Ruin der Fabriken führen. Er bitte deshalb, dem Antrage Singer beizustimmen.

Der Bevollmäctigte zum Bundesrath, Königlich sächsische Geheime Regierungs-Rath Böttcher bemerkte, daß bisher nur die Frage der Zollerhöhung besprochen sei. Die verbündeten Regierungen hätten indessen zugleih den Zweck verfolgt, eine

andere -Wortfassung in den Tarif zu bringen, welche die zolltehnishen Schwierigkeiten beseitigen solle. Fn dieser Be- ziehung seien Einwendungen gegen die Regierungsvorlage nicht erhoben worden, für die verbündeten Regierungen ein Grund mehr, bei ihrem Vorschlage stehen zu bleiben,

Der Abg. Dr, Frhr. von Hertling bemerkte, nur ein Punkt 'veranlässe ihn, in diese Verhandlungen einzugreifen: das Schicksal der armen Näherinnen. Mittheilungen, die in dieser Beziehung von der Presse gemacht worden seien, hätten ihn vor die Frage gestellt, ob es hier an diesem Punkte gus sei, eine Zollerhöhung vorzunehmen. Das Wort Näherin rolle immer ein Bild des tiefsten Elends vor ihm auf, es erinnere ihn niht an Hunger und Noth allein, sondern auch an das moralische Clend. Denn nirgends bestehe ein so enger Zu- sammenhang zwishen Hungerlöhnen und dem moralischen Untergang als bei dieser Klasse von Arbeiterinnen. Wenn die Zollerhöhung die Folge haben würde, die Noth derselben noch zu steigern, so würde Niemand hier im Hause für diesen Zoll eintreten, aber nach den Er- öffnungen, die in der Kommission gemacht seien, halte er sih überzeugt, daß diese Befürhtung unrichtig sei und daß der Agitation, welche die Presse gegen diese Zoll- erhöhung mit Hinweis auf die Lage der Näherinnen eröffnet Yabe, die Basis der Thatsachen fehlte. Er wolle sih garnicht darauf berufen, daß es nur ein außerordentlih geringer Be- trag sei, um welchen die Preise des Zwirns gesteigert werden sollten, aber wenn es eine Thatsache sei, daß auch früher \chon, als die Engrospreise gesunken gewejen seien, von den Wäschefabrikanten die alten Preise für Zwirn beibehalten worden seien, welches Recht hätten dieselben, die Zwirnpreise zu steigern, wenn jeßt durch die Zollerhöhung wirkli eine kleine Preissteigerung eintreten würde? Die Fabrikanten fönnten dieselbe recht wohl tragen. Er kenne den Verdienst derselben im Einzelnen niht, aber er «rinnere si, daß im Jahre 1879 mitgetheilt worden sei, daß der Produfktionspreis für ein Dußend Herrenhemdenkragen sich auf 2 M. 78 S stelle, der Verkaufspreis auf 9 4 Bei einem fo großen Verdienst stehe zu erwarten, daß die Fabrikanten selbst nah Einführung des Zolles den armen Näherinnen ihren Lohn nit s{hmälern würden. Er möchte übrigens den ver- bündeten Regierungen noch anheimgeben, ob es nicht angezeigt sei, dagegen einzuschreiten, den Uebelstand abzustellen, daß es den Fabrikanten gestattet sei, ihren Näherinnen Garn zu ver- kaufen, und zwar zum höheren Preise, als sie es selbst ein- gekauft hätten. Er halte das für ein schreiendes Elend, dem gegenüber die verbündeten Regierungen die Pflicht hätten, einen Ausweg auf Abstellung zu finden. Er hoffe übrigens, daß shon die Debatte hier im Hause und die anerkannte Nothlage der Näherinnen die Fabrikanten abhalten werde, zu einer weiteren Schädigung dieser Arbeiterinnen zu schreiten. Es würde sich eine allgemeine Entrüstung gegen den Fabri- kanten erheben, der diese Zollerhöhung zum Anlaß nähme, das Elend der Arbeiterinnen noh weiter zu steigern.

Der Abg. Broemel erklärte, die Regierung wolle dex deutshen Zwirnerei einen Vortheil s{affen, und die Kom- mission schlage einen Schuß für die Spulerei vor, indem fie die niht akkomodirten Nähfaden zu einem Zollsaß von 48 einlasse. Seit mehr als 10 Jahren ertöne das Klagelied der deutshen Fabrikanten, daß, wenn irgend ein Artikel, der in Deutschland eingeführt, ohne Zoll belassen würde, die Eng- länder sih mit aller Macht auf denselben stürzen würden, um die betreffende deutsche Jndustrie zu ruiniren, Wo sei das geschehen ? Daß die Koalition der englischen Zwirnfabrikanten dur das aggressive Vorgehen der deutshen Fabrikanten ver- anlaßt sei, sei von der Zwirnfabrik in Göggingen offen anerkannt worden. Von deutschen Firmen jeien die Etiquettes bekannter englisher Firmen in täuschender Weise nachgeahmt worden. Es seien bereits Klagen gegen dieses Vor- gehen erhoben. Die englishe Firma Carlisle sei gegen die Dresdener Zwirnfabrik eingeschritten, und dur rihterliches Erkenntniß sei die leßtere zu 1200 4 Geldstrafe verurtheilt

worden. angethan, die Konkurrenz der deutshen Fabrikanten zu ver- hindern. Es gebe feine solide englishe Marke, die niht im Preise um 70 bis 75 Proz höher stände, als der deutsche wirn. Die Einfuhr habe sich au nit verändert. Wo ede also die bedrohliche englishe Konkurrenz? Man spreche von einer Kampfmarke, die bestimmt sei, die Preise für Zwirn in Deutschland herabzudrücken. Eine Anfrage bei 17 der größten deutshen Zwirnfirmen, wo diese Marke Ross and Duncan verkauft werde, habe ergeben, daß denselben niht einmal der Name derselben bekannt gewesen sei. Sie sei nur in kleinen Kreisen von Westdeutshland verbreitet worden und habe auch hier nur geringen Absatz gefunden. Jn ihren Offerten rühmten sich übrigens die deutshen Zwirnfabrikanten, daß ihre Waaren den besten englishen Zwirnen gleih kämen. Sei das der Fall, so hätten dieselben bei ihren billigen Preisen die englishe Konkurrenz doch nit zu fürhten. Der Abg. Gehlert habe geglaubt, seiner Partei einen Widerspru nahweisen zu können. Beim Getreidezoll hätte seine Partei gesagt, derselbe falle den Kon- sumenten zur Last, hier dagegen bliebe seine Partei bei der Näherin stehen, während doch auch sie in der Lage sei, den Zoll auf die Konsumenten abzuwälzen. Die Abwälzung höre auf, sobald man bei dem wirthschaftlih Schwächsten angelangt sei, der niht mehr in der Lage sei, aus eigener Krast auf eine Erhöhung des Preises seiner Arbeit einzuwirken. Beim Getreide sei das der Konsument, beim Zwirn die Näherin.

Der Bundeskommissar Beheime Ober-Regierungs-Rath Scraut entgegnete, die Behauptung des Vorredners, daß, wie der Konsument die erhöhten Getreidepreise, so die Nähe- rin die höheren Nähfadenpreise trage, sei rein sozialistish und widersprehe durchaus der volkswirthschaftlihen Richtung, die der Vorredner sonst vertrete, und die immer die Gemeinschafst- lihkeit der Jnteressen des Kapitals und der Arbeit zu betonen pflege. Es sei aber zu hoffen, daß, selbst wenn wirklih die Nähfaden theurer werden sollten, die Fabrikanten deshalb niht den Näherinnen höhere Preise diktiren würden. Es drehe sich hier keineswegs um das einseitige Jnteresse der Arbeiterinnen, sondern um das 7Jnteresse des Jndustriezweiges, der nah seiner Ueberzeugung durch eine Erhöhung des Näh- fadenzolles nicht geschädigt werde.

Der Abg. Singer erklärte, die Behauptung, daß die Fabrikanten ihren Arbeiterinnen einen höheren Preis für die Garne abgenommen hätten, sei ohne jeden Beweis aufgestellt. Dagegen habe die Regierung die Arbeiter in Bielefeld, die sih gerade gegen eine solhe Art des Trucksystems hätten wehren wollen, daran durch Verhängung des Belagerungs- zustandes verhindert. Die englishe „Kampfmarke“ Roß und Duncan sei in einem kleinen Winkel Deutschlands für 40 000 4 abgesetzt worden. Was wolle das gegenüber dem nah Millionen zählenden sonstigen Umsatz in Garnen besagen? Er urtheile in dieser ganzen Sache völlig objektiv, sei weder Wäschefabrikant, noch habe er ein persönlihes Interesse bei dieser rage: er würde au Der le fein, der sein Mandat zur Wahrnehmung perfönlichther FJnteressen benußze eine Eigenschaft, die er niht bei allen Mitgliedern des Hauses gefunden habe. Aber er kenne die thatsächlichen Verhältnisse; er wisse, daß die Arbeiterinnen wirthschaftlih viel zu schwach seien, um fich bei einex Gaxnvertheuerung höhere Lohnfäße zu erzwingen; und daß sie ganz allein die Mehrbelastung von sechs Mark würden tragen müssen. Hoffentlih werde sein Antrag bewirkt yaben, daß denen, die denselben ablehnen würden, bei den nächsten Wahlen ver- schiedene Fragen wegen der Nähfadenvertheuerung vorgelegt werden würden... Er richte noch in leßter Stunde im Namen leb Humanität den Appell an das Haus, diesen Zoll abzu- ehnen.

legene Nähfadenfabrik in Heilbronn sei mehrfah als die Urheberin der Agitation für den Zoll bezeihnet worden. Da- gegen protestire er ;. die Agitation sei von Sachsen ausgegangen und sei von der sächsischen Regierung im Bundesrath angeregt worden. Der Unternehmer dev Heilbronner Fabrik fei aller- dings zu' Grunde gegangen und habe au, vielleiht um sich zu retten, seine Fabrikate zuleßt unter dem Preise verkauft. Aber auch die jetzige Aktiengesellschast sei bei bester kauf- männischer Leitung niht auf Rosen gebettet. Der gestrige Antrag habe auch der Nähfadenfabrikation helfen sollen durch mäßigeren Zoll für die feinen englishen Garne. Wäre der Antrag angenommen worden, so würden die Fabriken heute gern auf die Zollerhöhung verzichtet haben. Da es nicht ge- Jchehen sei, bitte er, heute den Zoll anzunehmen.

Jn namentlicher Abstimmung. wurde darauf der Antrag Singer mit 210 gegen 106: Stimmen abgelehnt. Der Vor- schlag der Kommission mit dem Antrag Trimborn wurde an-

genommen. Hierauf vertagte sich das Haus um 5 Uhr auf

Freitag 12 Uhr.

Im weiteren Verlauf der gestrigen (58.) Sißgung des Hauses der Abg«&ordneten wurde die zweite B s- rathung der Provinzialordnung für Hessen- Nassau fortgeseßt.

Art. X] stellt die Kompetenzen des Provinzialverbandes der Provinz Hesfen-Nasfsau und der Bezirksverbände fest.

Jn Ansehung der BVezirksverbände (bisherigen Kommunal- Landtage) {lug die Kommission vor, daß auf jeden Kreis mit weniger als 20 000 Einwohnern ein Abgeordneter zu den Bezirksversammlungen, für jeden Kreis bis 40 000! Ein- wohnern 2 Abgeordnete entfallen follten, und so fort sür jede Vollzahl von 20 000 Einwohnern ein Abgeordneter mehr. Der Stadtkreis Frankfurt folle diejenige Zahl von Abgeord- neíen erhalten, welche fh nach dem Verhältniß seiner Be- völkerungsziffer zu der Gesammtziffer der Bevölkerung der übrigen Kreise des Regierungsbezirks Wiesbaden ergebe. Blieben hierbei Bruchtheile, welche die Hälfte überstiegen, so würden sie als voll berechnet ; andernfaus blieben sie un- berücfsichtigt.

Der Abg. Flinsch bedauerte, daß die wohlwollende Ab- siht der Regierung, Frankfurt eine ausgiebigere Vertretung im Kommunal-Landtage zu Wiesbaden zu gewähren, vom Herrenhause nicht gebilligt, und derselben auch von der Kom- mission niht ganz entsprochen worden sei. Man solle doch dem ehemaligen Staate Frankfurt nicht verweigern, was man an- deren Staatenbildungen, wie z. B. Nassau bei ihrer Einver- leibung in Preußen gewährt Habe, und man möge demnach wenigstens den Kommissionsantrag annehmen.

Der Kommissionsvorschlag wurde angenommen.

Die Abgg. Beisert und Genossen beantragten prinzipaliter,

von der Wählbarkeit zu den Bezirksversammlungen, den

Der Abg. Härle bemerkte, die in seinem Wahlkreise be- |

Der Preis der englischen Garne sei auch nicht dazu | Landesaus\{hüssen und dem Provinzial-Landtag die sämmt-

lichen Verwaltungsbeamten, also den Le PBENnÍa, die Reaierungs-Präsidenten, die Vorsteher Königlicher Polizei- behörden und die Landräthe auszuschließen, eventuell die Re- gierunge-Präsidenten und Landräthe innerhalb des Bereichs thres amtlihen Wirkungekreises auszuschließen.

__ Der Abg. Lieber wollte die Klausel hinzuseßen : „sofern dieselben niht innerhalb des Regierungsbezirks einem Wahl- verbande der größeren Grundbesißer angehören“.

Außerdem hatte der Abg. Lieber einen anderweitigen Antrag gestellt, welher nur die Landräthe (und zwar eben- falls mit der erwähnten Klausel) auss{ließen wollte, und befürwortete denselben, der von dem politischen Gesichtspunkte welcher “für den Antrag Beisert bestimmend gewesen sei, völlig absehe. Man müsse das Jnteresse der Staats- und das FJnteresse der Selbstverwaltung gleihmäßig intakt erhalten. Wenn ein Staatsamt nur von solhen Beamten wahrgenommen werden dürfe, die von der Regierung in leßter Jnstanz als die geeigneten Per- sonen angesehen werden, so müßten mit logisher Konsequenz auch die Geschäfte der Selbstverwaltung nur von folchen Persönlichkeiten geführt werden, die nur aus Gründen des Interesses der kommunalen Selbstverwaltung dazu berufen werden könnten, und dazu gehörten die an der Spige des Kreistages, des Wahlkörpers, stehenden Landräthe nit, wenigstens nicht, wenn sie nur als Landräthe in Betracht fommen. Das zweite Argument gegen die Wählbarkeit sei die Besorgniß, daß dadurch die Beeinflussung, der Druck auf den Wahlkörper, zu groß werde.

Der Staats-Minifter von Puttkamer erklärte, der Wunsh des Auss{hlusses der Verwaltungsbeamten von der Wähl- barkeit sei ihm ein alter, aber nicht lieber Bekannter ; er habe sein Wiederaustreten bei dieser Gelegenheit keineswegs mit Freude begrüßt. Die Argumente des Dr. Lieber stüßten fih in keinem Punkte auf die speziellen nteressen Nassaus; man habe fie {hon 1875 sämmtlih gehört. Der Abg. Virchow habe damals den drastishen Ausdruck gebrautht, es sei nöthig, die Selbstverwaltungskörper von der Verunreinigung durch den Hinzutritt von Beamtenelementen frei zu halten. Gegen diese Auffassung, welche die Selkbstver- waltung von der Staatsverwaltung völlig isoliren wollte, feien damals gerade die Männer der gemäßigt-liberalen Partei, Rickert und Miquél, mit größter Entschiedenheit aufgetreten, vom Centrum ebenso Hr. von Heereman. Seien denn nun Selbst- und Staatsverwaltung zwei verschiedene Jnteressensphären entgegengeseßten Charakters? Er be- haupte im Gegentheil, daß, weil der Landrath an der Spiße seines Kreises stehe, nichts natürlicher sei, als daß er ceterus paribus als Gewählter auÿ in die Lage kommen könne, im Provinzial-Landtag die Jnteressen der Provinz und seines Kreises zu vertreten. Der Landrath sei Staats- und Selbstverwaltungs- beamter; unter diesen Umständen könne doch seine Mitgliedschaft im Provinzial-Landtag nichts haden. Was nun die Beein- flussung des Wahlkörpers durch den Landrath betreffe, so könne es kein größeres Armuthszeugniß für einen aus freier Wahl hervorgegangenen, die Blüthe der Fntelligenz'und Selbst- ständigkeit des Kreises repräsentirenden Körper geben, als diese Behauptung. Die Regierung werde sih ebenso wenig wie 1875 dazu verstehen, diese Jnkompatibilitätserklärung auch nur für eine Provinz zum Gejiéße werden zu lassen, und jollte einer der vorliegenden Anträge angenommen werden, so werde die Vorlage daran scheitern.

Der Abg. Hahn bemerkte, daß seit dem Jahre 1875 nichts eingetreten sei, was zu einer Aenderung der in Frage stehen- den Bestimmungen veranlassen könnte; die Wahlen in Han- nover könnten dazu doch unmöglih Veranlassung bieten. Die Anträge wollten Beamten ein Recht, das ihnen in anderen Provinzen zustehe, entziehen.

Der Abg. Büchtemann erklärte, der Hauptgrund, warum seine Partei gegen die Ausdehnung der Stellung des Land- raths stimme, sei der, weil sie den Landrath niht mehr als fommunalen, sondern in der Hauptsache politish thätigen Beamten sehe, der von der Regierung angewiesen fei, ihre Anschauungen zur Geltung zu bringen. Unter den Freunden des Abg. von Heereman hätten sich die Anschauungen doch auch sehr gändert. Schon bei Berathung der Provinzialord- ordnung für Hannover habe der Abg. Windhorst mit aller Leb- de a betont, daß er den Aus\{hluß dex Landräthe aus den

rovinzialverbänden stets und ständig fordern werde. Fn Schlesien seien von 125 Mitgliedern des Provinzial-Land- tages 28: Landräthe, und in Hannover seien bei 99 Mit- gliedern wider alles Erwarten 15 Landräthe gewählt worden. Er wolle zugeben, daß die Staats- und Kommunalverwaltung

an einer gemeinsamen Aufgabe arbeiteten ; aber der Unterschied

bleibe, daß die Personen der kommunalen Selbstverwaltung sih aus den Laien rekrutirten, und das Berufsbeamtenthum solle in dieselbe nicht in dem Maße eindringen, daß es darin über- wiege. Der Kommunal-Landtag habe es allerdings mit wirthschaftlichen Fragen zu thun, zu einem Theil, aber au mit anderen Dingen, die eine politische Seite hätten; er habe sich z. B. über die Landgüterordnung aus\prehen müssen, habe Gewerbekammern bilden sollen u. dergl., und die Landgüter- ordnungen seien seiner Zeit auf die Aeußerung der Provinzial- Landtage im Widerspruch gegen die Gutachten der Ober: Landes- gerichte eingeführt worden, während die Gewerbekammern von den Provinzial-Landtagen zum Theil geschaffen, zum Theil ab- gelehzt worden seien. Durch Zulassung der Landräthe zu den Provinzial-Landtagen werde die ganze Selbstverwaltung gesährdet. Der Ausdruck „Verunreinigung“, den der Abg. Virchow bei einer früheren Gelegenheit einmal gebraucht habe, erscheine, wenn man die Rede im Zusammenhang lese, ganz erheblih abgeschwäht. Nachdem der Abg. Lieber seinen Antrag eingebracht, halte seine Partei es nicht für noth- wendig, ihren Eventualantrag S zu halten.

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte sih von den gestellten Anträgen nur für den des Abg. Lieber. Er würde den Ge- danken, daß der Landrath seine Thätigkeit auf seinen Kre1s beshränke, nicht für richtig halten, wenn noch der Landrath existirte, den die preußishe Geschichte kenne, und wie er Uk \sprünglih angelegt worden sei. Der Landrath nach diesem alten preußischen Gedanken sei eine der glücklihsten Schöpfun- gen ; aber er existire niht mehr. Man sage, er könnte wieder- fommen; er wünsche es, aber es fehle ihm der Glaube. Dieser Landrath, der im Kreise eingesessen gewesen sei, mit ihm Freud’ und Leid getheilt, jeden Menschen darin gekannt habe, sei auch der natürliche Vertreter des Kreises gegenüber der Bureaukratie oder, wenn man lieber wolle, der Regierung. Wenn man wirklich noch solhe Landräthe hätte, würde man gar Vieles entbehren können. Aber solche Landräthe gebe es nicht mehr. Er sprehe von seinen Erfahrungen in

Rheinland und Westfalen; es könnten ja in den alten Provinzen noch ein oder ein Paar Naczügler sein. Der heutige Landrath sei im Allgemeinen nihts weiter als ein bureaufratisch ges{hulter Verwaltungsbeamter. Damit wolle er diesen Männern durchaus nicht zu nahe treten. Er habe die tüchtigsten und bravsten Beamten unter ihnen kennen elernt, und bei den Wahlen zum Hannoverschen Provinzial- rep sei er sür einen derselben sogar eingetreten, da es für den Mann ret bedenklich gewesen wäre, nicht ge- wählt zu werden. Es sei ihm (dem Redner) glaub- haft berihtet worden, daß der betreffende Regie- rungs - Präsident denselben in diesem Falle recht \cief angesehen haben würde. Er (Redner) habe also durhaus feine Abneigung gegen die Landräthe, aber es bleibe bestehen, daß sie bureaukratisch angelegt und geshult und wesentlih jeßt auf Polizeihülfe angewiesen und außerdem nah seiner Ansicht zu sehr Handlanger des Statistischen Büreaus geworden seien. Die Wahl von Landräthen in den Provinzial-Landtag sei auch deswegen niht wünschenswerth, weil dann in zweiter und dritter Fnstanz dieselben Männer entscheiden würden, die in erster Jnstanz entschieden hätten. Dort wolle er die Eingeborenen der Provinz selber sehen und hôren. Das müsse auch der Regierung angenehmer fein, als daß ihre Organe das, was da gemacht werde,

D E N

dem Kreistag diese oder jene Maßregel zur Diskussion stehe. (Rufe rechts: Stimmzettel!) Ja, man werde troßdem, wenn man sich die Wahlen in Hannover ansehe, finden, daß da die Wahl immer einstimmig erfolgt sei. Die Wahl von so vielen Organen der Regierung in den Landtag habe in der Provinz große Mißstimmung herbeigeführt. Der Minister habe ge- glaubt, er (Redner) wäre mit dem Ausfall der Wahlen weniger zufrieden, weil der Landtag nicht nach seinen Tendenzen gewählt sei. Wenn er die Tendenzen hätte, die der Minister bei ihm voraussetze, so konnte er außer- ordentlich befriedigt sein, daß die alten Elemente, die die Ver- tretung gehabt hätten, ausgeschlossen seien; denn dadurch würden diese erst recht intransigibel. Man habe auf Seiten der Regierung mehr augenblickliche Erfolge und augenblickliche Bequemlichkeit vor Augen als die Gründung von FJnstitutio- nen, die auch in gesährlichen Zeiten sich bewähren sollten. Der Minister werde es sich jedenfalls noch überlegen, ob er das Gesetz an einer solhen Bestimmung scheitern lassen solle ; er (Redner) appellire von dem übel informirten an den besser zu informirenden Minister.

Der Abg. Dr. Enneccerus bemerkte, die alte kurhesfische Verfassung enthalte eine ähnliche Bestimmung wie die hier in Frage stehende, die Unterbeamten seien in ihren Kreisen nicht wählbar gewesen. Der Landrath übe ohnehin auf die Mitglie-

D T ih ias

falls. Jm Laufe der Zeit würde dann das landräthliche Element in dem Provinzial-Landtag so sehr die Oberhand ge- winnen, daß dadur eine sahlihe Prüfung solher Vorlagen, deren unveränderte Annahme die Regierung wünsche, sehr er- {wert sein möchte. Er bleibe deshalb jeinerseits bei dem Beschlusse stehen, den er als Mitglied des Kasseler Kommunal- Landtages mit diesem gefaßt habe, und der sich im Wesent- lichen mit dem Antrag Lieber dee.

Der Staats-Minister von Puttkamer entgegnete, auch das einzige Argument, welches der Vorredner für den Antrag aus den speziellen Verhältnissen Hessens hergeleitet habe, gehe von unrichtigen Vorausseßungen aus. Der Kreistag sehe niht in dem Landrath seinen Vorgeseßten, vielmehr sei der Landrath an die Beschlüsse und den Willen des Kreistages gebunden. Dem Abg. Windthorst erwidere er, daß der alte preußische Landrath keineswegs ausgestorben sei, von dem Vorschlags- recht hätten die Kreise den ausgiebigsten Gebrauch gemacht, und die Vorschläge seien von der Regierung mit ganz geringen Ausnahmen stets berücksichtigt worden.

Hierauf wurde die Diskussion ges{lossen ; die Abstimmung ergab die Ablehnung sämmtlicher Anträge. Für den Antrag Lieber stimmten, außer dem Centrum und den Freisinnigen, nur wenige Nationalliberale mit dem Abg. Dr. Enneccerus.

Um 4 Uhr vertagte das Haus die weitere Berathung auf

leiteten. Wenn aber der

äußere, gewählt zu werden, werde dem in Preußen der Kreis-

Landrath den

Wunsch nothn Kreisordnung, wie sie jeßt gestalte

der des Kreistages nothwendig einen großen Einfluß aus ; durch die

mehr gesteigert, und die Abhängigkeit der Ortsbürgermeister eben-

Freitag 11 Uhr. t sei, werde dieser Einfluß noch

tag entgegentreten? Es sei etwas ganz Anderes, wenn auf

dhe Inserate für den Deutschen Reichs- und Königl Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels

register nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Reihs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers : Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32.

1, Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen,

2, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u, dergl.

3, Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

[4401] Stebrief.

Gegen den unten beschriebenen Lehrer Johann

riedrich Ernst Steffen aus Groß- Lichterfelde, ge- oren am 24. Dezember 1853 zu Stappenbeck, welcher flüchtig ist, ist die Untersuhungshaft wegen Verbrechens gegen 8. 1762 Strafgesezbuhs in den Akten III. J. 137.,/84 verhängt.

Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt-Moakit 11/12, abzuliefern.

Berlin, den 21. April 1885,

Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte II.

Beschreibung: Größe 1,61 m, Statur mittel- mäßig, Haare helblond, Stirn ho, Bart, starker blonder Schnurrbart, Backenbart rasirt, Augen- brauen blond, Augen graublau, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnli, Zähne vollzählig, Kinn oval, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe blaß, Sprache deutsch. Besondere Kennzeichen: Kurzsi-btig mit \cheuem nieders ges{lagenen Blick, trägt ein Augenglas.

[4402] Steckbriefs-Erledigung.

Der geg:n den Zimmermeister August Wunder wegen Diebstahls in den Akten U. R. II. 176/85. unter dem 13, März 1885 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen.

Berlin, den 21. April 1885.

Königliches Landgericht T. Der Untersuchungsrichter.

{4403} Steckbriefs-Erledigung. :

Der gegen den Handlungsreisenden Otto Julius Miegsker, am 13. April 1856 zu Danzig geboren, wegen Vollstreckung einer sechs8monatigen Gefängniß- ficafe in den Alten J. 111. b, 9 01 unter dem 24. Zuli 1882 erlassene und unter dem 7. November 1884 erneuerte Steckbrief wird zurückgenommen.

Berlin, den 21. April 1885.

Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht I,

Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

4579] : Fn Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung des zur Konkursmasse des Ackerbürgers Johann Drews gehörigen Güterkomplexes Nr. 438 hierselbst hat das Großherzoglihe Amts8geriht zur Abnahme der Rechnung des Konkursverwalters, zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Vertheilung Termin auf Freitag, den 8. Mai 1885, Vormittags 115 Uhr, bestimmt. Der Theilungsplan und die Rechnung des Konkursverwalters werden vom 1. Mai d. I. an zur Einsicht der Betheiligten auf der Gericht8- schreiberei niedergelegt sein.

Büyow, den 22. April 1885.

Ohse, Ger.-Dtr., Gerichts\{reiber des Großherzoglich Mecklenburg- Schwerinshen Amtsgerichts.

[4586] : :

Der Natblaß des unverehelihten Friy Weber auf Nr. 1 zu Dalborn is von den Vormündern der minderjährigen Geschwister desselben mit der Rechts- wohlthat des Inventars angetreten. Es werden daher Diejenigen, welhe Anspruch auf Befriedigung aus der Erbschaft zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem auf

Donnerstag, den 4. Juni e., Morgeus 9 Uhr, anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls sie damit spätec nur insoweit berücksichtigt werden sollen, als die Erben zur Herausgabe des aus der Erbschaft Empfangenen nach allgemeiner Rechtsvor- \chrift überhaupt noch verpflichtet sind. Blomberg, den 18. April 1885. Fürst!ihes Amtsgericht. II. gez G. Melm.

4578 y A Zweck der E ist der öffentlih meistbietende Verkauf des zum Nachlasse des weil. Gustav Plöger in Schieder gehörigen Colonats Nr. 13 daf, wozu gehören :

u. 8. w. von öffentlichen Papieren. 3) Garten 24,49 a, 4) Ader 18,75 a, : erkannt worden, und if Termin dazu auf Donnerstag, den 11. Juni c., Nachmittags von 4—5 Uhr, an Ort und Stelle anberaumt worden, Kaufliebhaber geladen werden. : In demselben Termine haben alle Diejenigen, welche Eigenthums- oder dingliche Rechte an die Stätte zu haben vermeinen, jolhe anzumelden, widrigenfalls für die sich Nichtmeldenden thr Recht gegen den neuen Erwerber ver"oren geht. Der Zuschlag wird, wenn das Gebot 5 des Taxats überschreitet, sofort ertheilt werden. Tore und Bedingungen können vom 15. k. M. ab auf der Gerichtsschreiberei eingesehen oder gegen Ge- bühr bezogen werden. Blomberg, den 18. April 1885.

Fürstliches Amtsgericht, ILI.

gez, C. Melm.

wozu

4577] l Nach heute erlassenem, seinem ganzen Jnhalte nah durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung der dem Ziegeleibesißzer Christian Lembke zu Lembkenhof bei Wismar zugeschriebenen, vor dem Lübschenthor auf dem kleinen Stadtfelde bei Wismar unter Nr. 726 belegenen zwei Morgen Ackers (groß 550 Qu.-Ruthen) Termine 1) zur Anmeldung aller dinglichen Ansprüche an das Grundstü, sowie zum Verkaufe nah zu- voriger endliher Regulirung der Verkaufs- bedingungen am Sonnabend, den 11. Juli 1885, Vormittags 115 Uhr, 2) zum Ueberbot am Sonnabend, den 1. August 1885, Vormittags 11¿ Uhr, E im Zimmer Nr. 8 des hiesigen Amtsgerichtsgebäudes statt. Auslage der Verkaufsbedingungen vom 27. Juni d. I. an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Herrn Rechtsanwalt J. A. Martens hierselb, welcher Kaufliebhabern nah vor- gängiger Anmeldung die Besichtigung des Grund- stüdcks gestatten wird. Wismar, den 21. April 1885. : Großherzogli Mecklenburg-Schwerinsches Amtsgericht.

[N Aufgebot.

Auf den Antrag der verwittweten Schneider- meister Weise, Caroline, geb. Henkel, in Guben, als alleinigen Benefizial-Erbin, werden die Nach- laßgläubiger des am 5. Januar 1885 in Guben verstorbenen Partikuliers Oswald Ernst Adolf Weise aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 26. September 1885, Vormittags 10 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 28, anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Benefizial-Erbin ihre An- sprüche nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nußungen durch Be- friedigung der angemeldeten Ansprüche nicht er- \{chôp\}t wird. :

Das Na(hlaßverzeibniß vom 1. März mit Nach- trags-Anzeige vom 4. April 1885 kann in unserer Gerichts\chreiberei eingesehen werden.

Guben, den 13. April 1885, :

Königliches Amtsgericht. I. Abtheilung.

(908) Aufgebot.

Auf den Antrag des Nachlaßpflegers, Rechts- anwalts Alexander hierselbst, werden die unbekannten Erben der am 5. Juli 1884 zu Wongrowiß ver- storbenen unverehel. Rosalie Mattowska aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf den c. 40 4 be- tragenden Nachlaß spätestens im Aufgebotstermine am 18. Februar 1886, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeihneten Gerichte anzumelden, widrigenfalls fie mit ihren Rechten werden aus- geschlossen werden, und der Nachlaß dem landes8- herrlichen Fiscus zugesprochen werden wird.

FOORYLE E, t 20. April 1885.

_ Deffentliher Anzeiger. 7

Inserate nehmen an : die Annoncen-Expeditionen des „Juvalidendauk“, Rudolf Mosse, Haaseustein & Bogler, G. L. Daube & Co., Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

[4589] VSntestaterben nur bedingt angetretenen Nacblaß des

Gastwirths und Landbesißers Heinrih Christian Jäger vom Ascheberger Bahnhofe, sowie in das

5, Industrielle Etablissements, Fabriken und

Grosshande!.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen.

8, Theater-Anzeigen. | In der Börsen-

9, Familien-Nachrichten. beilage. Ausgebot.

Ansprüche und Forderungen aus dem von den

Grundbuch nicht eingetragene dingliche Rechte an den zu dem Nachlaß gehörenden, im Grundbuche von Langenrade Band 1 Blatt 20 und Band 1 Blatt 26 aufgeführten Grundstücken find innerhalb 8 Wochen, spätestens aber in dem auf Donnerstag, den 25. Juni 1885, Vormittags 10 Uhr, : im Lokale des unterzeichneten Amtsgerichts angesetz- ten Aufgebotstermin bei Vermeidung der Autë- \chließung rehtsbehörig hierselbst anzumelden. Königliches Amtsgericht Plön, den 20. April 1885. (gez.) C. Fischer. Veröffentlicht : Möller, Seer, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[4581] Aufgebot. L Die Taglöhnerin Margaretha Reder zu Düfssel- dorf hat das Aufgebot bezügliÞ des ihr angeblich beim Wohnungswechsel abhanden gekommenen, auf ibren Namen lautenden und von der Sparkasse zu Düsseldorf über eine Einlagesumme von 154,04 ausgestellten Sparkassenbuches Nr. 1188 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

den 1. Dezember 1885, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, auf Zimmer Nr. 9 des Kgl. Justizgebäudes, anberaumten Aufgebots- termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

T4582]

M

E. Schlotte,

Annoncen - Bureaux.

Nachdem von dem Büdner Peter Trost zu Bartens-

hagen und den legitimirten Erben des verstorbenen Tischlers

und Büdners Hameister (Hagemeister), nämlich dem Tischler Carl Hameister zu Bartens-

hagen, dem Fuhrmann Hermann Hameister zu Krôs pelin, der verehelihten Radloff, Caroline, geb. Ha-

meister, zu Neuhof, und dem Theodor Hameister zu Bartenshagen Zwecks Berichtigung des Besißtitels der dem bezeihneten Büdner Trost zum alleinigen Eigenthum verkauften Büdnerei Nr. 4 zu Bartens- hagen die Proklamation dicses Grundstücks wegen Niederlegung eines Grund- und Hypothekenbuchs beantragt ist, auch die Erfordernisse in §. 8 der tran- sitorishen Bestimmungen zum Gesetz, betreffend die Grund- und Hypothekenbücher in den Domänen, aftenmäßig dargelegt sind, so werden alle Diejenigen, welche der Verlassung der Büdnerei Ne. 4 zu Bar- tenshagen auf den Peter Troft widersprechen zu fönnen glauben, hierdurch geladen, ihre Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf Sonnabend, den 20. Juni 1885, 11 Uhr Vormittags, angeseßten Termine anzumelden unter dem Nach- theile, daß sie mit folchen ausgeschlossen werden. Doberan, den 22. April 1885. Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinsches Amtsgericht. Veröffentlicht : / Krull, Aktuar, als Gerichtsschreiber. [4584] : Nr, 4172. Vom Großh. Amtsgericht hier wurde unterm Heutigen beschlossen: Steinhauer Johann Himmel von Sulzfeld, welcher nah Angabe seiner Schwester Wilhelm Eigenmann Ghefrau, Louise, geb. Himmel, in Sulzfeld im

Düsseldorf, den 15. April 1885, Königliches Amtsgericht. TIL, gez. Kodckerols. Beglaubigt :

Raff, Gerichts\chreibergeh.

Bekanntmathung.

Aufgebot.

Der Arbeitsmann Heinrich Meier zu Kirchrodé hat das Aufgebot des an 8. August 1876 unter der laufenden Nummer 5785 und der Controle-Nummer 1797 ausgefertigten, auf jeden Inhaber lautenden Leihkassesheines der Königlichen Residenzstadt Han- nover über 300 4 beantragt. E Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, seine Rechte spätestens in dem auf Dienstag, den 2. März 1886, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Ter- mine an Gerichtsstelle Zimmer 84 anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft- loserflärung der Urkunde erfolgen wird. Haunover, den 14. April 1885. Königliches Amtsgericht, Abtheilung IV b. Jordan.

A Aufgebot.

Von den Erben des wail. Professor Etatsrath Nicolaus Falck in Kiel vertreten durch den Justiz- rath Ad. Meyer in Altona is das gerichtliche Aufgebotsverfahren über die angeblich verloren ge- gangene Prioritäté-Obligation Nr. 5842 der I. Emis- fion der Altona-Kieler Eisenbahn-Ge]ellschaft, groß 200 Spec. Thaler glei 900 Æ, beantragt worden.

In Stattgebung dieses Antrages werden Alle und Jede, welhe aus irgend einem Grunde Rechte oder Ansprüche an der oben bescriebenen Obligation zu haben glauben, biermit aufgefordert, dieselben spä- testens in dem auf

Dounerstag, den 29. Oktober d. J., Vormittags 11 Uhr, i vor dem hiesigen Königlichen Amtsgericht (Justiz- gebäude), Zimmer Nr. 16, anstehenden Aufgebots- termin rechtsbehörig unter Vorlegung der Urkunde anzumelden, widrigenfalls die Kraftloserklärung der gedachten Obligation, unter Aus\s{ließung aller niht angemeldeten Rehte und Ansprüche, erfolgen wird,

Altona, den 10. April 1885. i

Königliches Amtsgericht. Abtheilung Ik. Veröffentlicht :

8) [4585]

Sagre 1844 na Amerika reiste, seither keine Nach- riht von sih gegeben hat, wird în Folge Antrags dieser Schwester aufgefordert, binuen Jahresfrist von seinem gegenwärtigen Aufenthaltsort Nachricht zu geben, widrigenfalls seine Abwesenheit an un- bekannten Orten ar erkannt, mithin er für verschollen erklärt werden wird. Eppingen, den 21. April 1885. Großh. Amtsgericht. Gerichtsschreiber : Be ck. [4591] Bekanntmathung. , Auf Antrag der Königl, Justizverwaltung wird die von dem frühexen Gerichtsvollzieher Honnerbach bs. gestellte Amtskaution von 600 4 hierdurch öffentli aufgeboten, und werden alle Diejenigen, welche Ansprüche an diese Kaution haben wollen, hiermit aufgefordert, dieselben bei dem unterzeichneten Gerichte spätestens in dem auf den 2, Juli cr., Vormittags 10 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle angeseßten Termine anzu- melden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen an die Kaution ausges{lossen werden.

Warstein, den 20. April 1885.

Königliches Amtsgericht.

[4601] Bekanutmachung.

Die etwaigen Berechtigten der Hypothekenpost von 750 A, eingetragen im Grundbuch von Welsow Band I. Blatt Nr. 10 Abth. 111. Nr. 12, sind dur Urtheil vom 1. April 1885 mit ihren An- sprüchen auf die Post ausgeslossen._

Angermünde, den 21. April 1885.

Königliches Amtsgericht.

[4594] Jm Namen des Königs !

In der August Bensh'sbhen Aufgebotssache, be- treffend die Post Abtheilung 1IT. Nr. 2 von Grün- thal Nr. 17, im Betrage von 13 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. und das darüber gebildete Dokument, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Filehne durch den

Amtsrichter Jahns für Recht :

1) alle Personen, welche an die für den Justiz- Rath Borchardt in Landsberg a. W. auf dem Grund- stüûckt Grünthal Nr. 17 Abtheilung IIL. Nr. 2 ein- getragene Post von 13 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. Ansprüche zu haben vermeinen, werden mit diesen Ansprüche ausges{lofsen ; :

9) die darüber gebildete Hypothekenurkunde, be-. stehend aus einer beglaubigten Abschrift des Man-

Hartung, Sekretär als Gerichis\chreiber.

1) Gebäude versichert mit 3200 #, 2) Hofraum 1,62 a,

niglihes Amtsgericht.

28. Mai 1841 dem Hypotheken-

dats vom 15 September 1842,