1906 / 4 p. 19 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Jan 1906 18:00:01 GMT) scan diff

Launer, Wilhelm, Tapetenhändler, Reutlingen; Lieck, Jgnay, i. Fa. Lieck & Heider, Tapetenhändler, Berlin; f Dr. Liefmann, Professor, Freiburg i. Bad. ; Liepmann, Emil, Tapetenfabrikant, Berlin; Marre, C., Tapetenhändler, Berlin; ; Meißner, Hermann, Tapetenhändler, Berlin; y Mitter, H., Tapetenhändler, Vorstandsmitglied der freien Vereinigung der Tapetenhändler, Leipzig ; x Molkenbuhr, Reichstagsabgeordneter, Schöneberg b. lin; : s Müldner, Karl, i. Fa. Karl Müldner, Tapenhändler, emniß; ; es Nai, i. Fa. Nicolai & Schweizer, Tapetenhändler, Breslau; : l Niemann, Ernst, i. Fa. Ernst Niemann, Tapetenhändler, Bonn; ; Pelletier, Karl, i. Fa. Wüst & Mohr, Tapetenhändler, Nürnberg; i j Prausnig, i. Fa. Otto Jacobi & Prausniß, Tapeten- abrikant, Berlin; A ! Raithelhuber, C. G., Gesellshafter und Geschäftsführer der Firma Raithelhuber & Co., G. m. b. H., Papierfabrikant, Kirchheim a. Nedar ; 2 Rommel, i. Fa. Rommel & Nölting, Tapetenhändler, Berlin; ) Rosenthal, Anton, i. Fa. J. Rosenthal, Tapetenhändler, Königsberg, Ostpr. ; Ÿ Ruhemann, Jacques, i. Fa. Leopold Pußrath, Tapeten- fabrikant, Berlin; | : Schäfer, i. Fa. J. B. Schäfer, Tapetenfabrikant, Mar- burg a. L. ; ; Schreber, Tapetenfabrikant, Berlin; : Schröder, Carl Wilh., stellv. Vorsizender des Vereins deutscher Tapetenhändler, Elberfeld; Schüß, Siegfried, Tapetenfabrikant, Dessau; Steinmann, i. Fa. Flammersheim & Steinmann, Tapetenfabrikant, Cöln a. Rh. : N Sn, Vertreter der Baufirma Held. & Franke, Berlin; Thaufelder, Johann, i. Fa. Wüst & Thaufelder, Tapetenhändler, Nürnberg; / Untermann, i. Fa. Gebr. Untermann, Tapetenhändler, Berlin; Voigt, .Emil, Tapetenhändler, Arnstadt; ; Voßen,Leo,i. Fa. Gebr. Voßen, Farbenfabrik, Kommerzien- rat, Aachen; : : Batik, i. Fa. Westdeutsche Linfrustafabrik, Fabrik- besiger, Vallendar a. Rh; M Wulf, Chr., Vertreter der Tapetenfabrik Coswig, G. m. b. H., Dresden. Jhr Ausbleiben habèn entschuldigt: Beringer, i. Fa. A. Beringer, Farbenfabrik, Char- enburg; i n Goétler & Wolffenstein, Architekten, Berlin; Dambitsh, Tapetenhändler, Frankfurt a. M.; i Geyelin, i. Fa. Zuber & Co., Tapetenfabrikant, Rix- eim (Elsaß); s D P eiteae Fabrikdirektor, Hannover; j Kayser & v. Großheim, Geheime Bauräte, Berlin; Dr. Krausha ar, Generaldirektor, Hannover; Dr. Peine, Fabrikbesiger, Hannover; Pepper, Gustav, Tapetenfabrikant, Hannover; Ravenstein, Architekt und Vorstand der Aftienbaugesell- schaft für kleine Wohnungen, Frankfurt a. M.; Dr. Riemann, Senator, Linden b. Hannover; Schulz, Baurat a. D., Berlin; : Vogel, Geheimer Kommerzienrat, Chemnig; Firma A. Werthei m, Berlin.

Vorsigender: Js} noch jemand anwesend, dessen Name nicht verlesen worden ist, oder sind sonstige Anmerkungen zu der Liste zu mahen? Dann möchte ih nochmals kon- statieren, daß die Herren, bei denen die Bezeichnung „Kauf- mann“ eingefügt ist, einverstanden sind, daß dafür „Tapeten- händler“ geseßt wird, und soweit dies nicht zutrifft, bitte ih, event. eine Berichtigung hierher gelangen lassen zu wollen. Im übrigen sind, wie ih annehme, die Namen der sämtlichen Herren verlesen. i

Jh erteile nun dem Referenten, Herrn Regierungsrat Albert, das Wort zu einem kurzen, einleitenden Bericht.

Referent Regierungsrat Albert-Berlin: Meine Herren, das Tapetenkartell ist verschiedentlih in der Oeffentlichkeit her- vorgetreten; dabei hat naturgemäß die Preispolitik des Kartells eine besondere Rolle gespielt, wie ja der Preis und die Preis- bildung auch immer ‘in der Mitte der Beschwerden über die Kartelle im allgemeinen stehen. Daneben find aber in besonderem Maße die Boykottmaßregeln des Kartells und die Lieferungssperren in den Vordergrund getreten, und ih nehme an, daß wir uns hierüber auch hier in ganz besonderem Maße aussprechen werden. |

Jch werde mir gestatten, zu den Fragen 1 bis T, die wohl einen verhältnismäßig geringeren Umfang einnehmen werden, kurz das Wesentliche mitzuteilen, indem ich die Bitte ausspreche, daß Sie im Anschluß an meine Bemerkungen die nötigen Ergänzungen machen. Zu Frage 1, „Bezeichnung des Kartells, Sig, Zahl der Mitglieder und der Betriebe“, habe ih zu bemerken, daß es im wesentlihen drei Verbände sind, mit denen wir uns zu beschäftigen haben.

Das ist in erster Linie der Verein der deutschen Tapetenfabrikanten, dessen Siß dort ist, wo der Vorsißende wohnt; es ist das zur Zeit Chemnig; Vorsigender ist Herr Langhammer. Die Zahl der Betriebe, die dem Kartell an- „gehören, ist 42. Dem Vernehmen nach stehen etwa 13 Betriebe außerhalb des Kartells. : y

Der zweite Verband, der mit dem ersteren in engster Verbindung steht, ist der Hauptverein deutsher Tapeten-

| ihrerseits hierüber aussprechen werden. Danach ist der Grund

vereinigungen umfaßt und seinen Siß. ebenfalls an dem Wohnort | des Vorsigenden, zur Zeit also in Frankfurt a. M., hat. Vorsizender ist Herr Jungmann. Die Zahl der Mit- glieder beträgt 378. i Der dritte Verband, der hier in Betracht kommt, ist der Verband deutscher Linkrustafabriken. Es ist leider niht mehr möglich gewesen, in dem Jhnen vorgelegten Material au die Saßungen dieses Verbandes abzudrucken. Soweit die Kenntnis der Saßungen wünschenswert ist, werde ih mir gestatten, fie Jhnen an späterer Stelle vorzutragen. Der Vorsißende des Verbandes ist Herr Gerhard in Höchst a. M. Der Sig des Verbandes ist ebenfalls am Wohnsiy des Vor- enden. G Daneben ist der Vollständigkeit halber zu erwähnen die Freie Vereinigung deutsher Täpetenhändler. Diese Vereinigung kann man wohl als eine Art Gegenorganisation insofern bezeichnen, als der Zweck der Vereinigung - nah den Angaben des Vorsigenden wesentlich der ist, dahin zu wirken, daß die von dem Verein der deutshen Tapeten- fabrikanten ausgebrahten Sperren \ich innerhalb maßvoller Grenzen halten und insbesondere nur unter Verständigung mit den größeren Händlern ausgebracht werden. Dem Vernehmen nah gehören dieser Vereinigung 38 größere Tapeten- handlungen an. j a Zu Frage 2, „Anzahl der in den syndizierten Be- trieben beschäftigten Arbeiter, Art der Arbeiter“, liegt mir zu meinem Bedauern Material überhaupt niht vor. Es ist das wohl im wesentlichen darauf zurückzuführen, daß der Verband selbst sich mit dieser Frage nicht beschäftigt hat. Es ist also Sache der Jnhaber der einzelnen Betriebe, hierüber nähere Angaben zu machen. x Die fn den syndizierten Betrieben hergestellten Erzeug- nisse, auf welche sich die Bestimmungen des Kartellvertrages erstrecken Frage 3 sind, soweit der Verein der Tapeten- fabrikanten und Tapetenhändler in Betracht kommt, Tapeten und Borden im allgemeinen; dazu tritt noch das Produkt des Verbandes deutscher Linkrustafabrikanten: die Linkrusta. Die jährlihe Menge und der jährlihe Wert der syndizierten Erzeugnisse seit Bestehen des Syndikats Frage 4 ist nicht zu ermitteln gewesen. Der Grund hierfür liegt darin, daß das Kartell, worauf wir später noh einzugehen haben, auf die Menge der Produktion einen Einfluß nicht ausgeübt hat, vielmehr die Produktion dem einzelnen Fabrikanten überlassen hat. Schäßungsweise ist die Menge der \syndizierten Erzeugnisse auf etwa 90 °/, der gesamten Produktion angegeben worden. Von anderer Seite wird behauptet, daß die Menge etwa 95 °/, betrüge. Jh nehme an, daß die Herren Gelegen- heit nehmen werden, sih darüber auszusprechen. Zu den Fragen 5, 6 und 7 Gründe, aus denen das Kartell errichtet ist, Zweck des Kartells und Organisation des Kartells hat der Vorsißende des Hauptvereins der deutschen Tapetenhändler, Herr Jungmann, in der im Material ab- gedruckten Denkschrift fih eingehend geäußert, und ich darf annehmen, daß die Herren, die abweichender Ansicht sind, fich

für den Zusammenshluß der Fabrikanten im wesentlichen der gewesen, gegen die in der Tapetenindustrie eingerissenen Uebelstände, namentlih hinsihtlih der Reklame, einzuschreiten ; erst später ist dann der Kartellverband dazu übergegangen, eine Festsezung der Preise vorzunehmen. ; 0

Die Organisation der Verbände, bei der ih mich hier nur auf die äußere Form beschränke, ist durchgängig die der Vereine. Die Sazungen der drei Vereinigungen ih scheide dabei die „Freie Vereinigung deutscher Tapetenhändler“ aus deen sih in den wesentlichen Bestimmungen, zumal sie in der Hauptsahe nur die üblichen Vorschriften über die Organisation von Vereinen enthalten, wonach die Geschäfts- ordnung in den Händen eines Vorstandes liegt, die General- versammlung, insbesondere bei Saßzuägsänderungen, mitwirkt und die Beshwerdeinstanz gegen die Entschließungen des Vor- standes bildet. i D “i

Auf die Festsegung von Mindestpreisen, sowie die Durch- führung der für die Fabrikation und den Absay der Tapeten getroffenen Maßnahmen werden wir bei Frage 8 noch näher eingehen.

Jch werde mir gestatten, zu den anderen Fragen nachher einen kurzen Bericht zu geben, da ih annehme, daß wir uns zuerst zu den Fragen 1 bis 7 aussprechen werden. i

Vorsißender: Es wäre. ja sehr erwünscht, wenn die Mitteilungen, die seitens des Herrn Referenten gemacht worden find, heute noch von den Herren, die hierzu Material bei- zutragen haben, ergänzt würden. L :

Jch möchte zunächst die eine Unterfrage zur Diskussion stellen, die von Herrn Heiden aufgeworfen worden ist:

Wie viel Geschäfte, die Tapeten führen, werden von den Fabrikanten besucht?

Molkenbuhr - Schöneberg, M. d. R. (zur Geschäfts- ordnung): Jch möchte vorher eine andere Frage gestellt wissen. Im § 28 der Sagungen des Vereins deutscher Tapeten- fabrikanten heißt es: „Jedes Mitglied verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller den Verein betreffenden Angelegenheiten, sowohl während der Dauer der Mitgliedschaft, als auch nah dem Austritt“. Jh möchte mir nun die Frage erlauben, ob Sie für diese Verhandlungen hier diesen Paragraphen außer Kraft geseßt haben. ; ;

Tapetenfabrikant Langham me r-Chemnig: Meine Herren, ih darf wohl sagen, „daß ih hier im Namen des Vereins deutscher Tapetenfabrikanten sprechen werde. Wir werden bei den Erhebungen, wie sie heute stattfinden, alles, was nüßlich und notwendig ist, vorbringen, um Jhnen über das Wesen und die Einrichtung unserer Vereinigung Auskunft zu geben.

Vorsizender: Das isst wohl nicht das Wesen der Frage, die Herr Molkenbuhr beantwortet wissen wollte; sondern, wenn ih ihn reht verstanden habe, ging die Frage dahin: wenn nun seitens der Mitglieder des Verbandes Dinge zur Sprache gebraht werden, von denen man zweifelhaft sein

auf diese Frage eingehen wollen. j

: Tapetenfabrikant Langhammer - Chemniß: Der § 28 hat mehr den Sinn, aus den Verhandlungen, die innerhalb des Vereins - stattfinden, aus den persönlichen Aussprachen der einzelnen Mitglieder nihts an die Oeffentlichkeit dringen zu lassen. Es i das ganz natürlih: Wir stehen in enger Be- ziehung mit der Händlerschaft, und wenn innerhalb des Vereins Meinungen zum Ausdruck kommen, die sih scheinbar oder vielleicht au tatsählih gegen das Interesse der Händler- schaft richten, so würde das einzelne Mitglied unter Umständen einen wirtschaftlihen Schaden bringen. Es bezieht sich diese Bestimmung also, wie gesagt, mehr auf die persönliche Meinung, welche die einzelnen Mitglieder zu einzelnen Punkten innerhalb des Vereins geäußert haben. Jch darf auch wohl im Namen aller Herren, die dem Verein deutscher Tapetenfabrikanten angehören, die Versicherung geben, daß eine La Uo auf Grund des § 28 nicht eintreten wird, wenn ch heute hier jemand ofen über das Wesen und die Einrichtung unserer Organisation ausspricht. j

Vorsißender: Meine Herren, wir gehen von der Vor- aussezung aus, daß es den Verbänden und auch dem Tapeten- aerbande nur erwünscht sein kann, wenn über alle Maßnahmen, die getroffen worden sind, in voller Freiheit hier verhandelt wird. Die bisherigen Kartelle, die wir gehört haben, haben alle erklärt: es liegt uns daran, tunlichst die Oeffentlichkeit über die Maßnahmen, die wir getroffen háben, aufzuklären. Von der Verhandlung auszuschließen sind natürlich wirkliche kaúfmännishe Geschäftsgeheimnisse; denn es kann ja niemals die Aufgabe einer solchen Enquete sein, derartige Geschäfts- geheimnisse, die den einzelnen in seinem Geschäft oder die Gesamtheit in ihrer Verbindung zum Auslande schädigen könnte, der Oeffentlichkeit preiszugeben. Sehr wohl davon zu unterscheiden sind natürlih die Klagen, die über das Kartell- wesen im allgemeinen und die Verbandsleitung der einzelnen Kartelle im besonderen oder über die Art und Weise, wie die einzelnen Personen, die die Verbandsgeschäfte führen, verfahren, hier etwa vorzubringen sind. Darüber muß natürlich volle Freiheit der Diskussion herrschen, und ih wäre den Vor- sipenden der betreffenden Vereinigungen dankbar, wenn sie ih maßgeblich darüber aussprächen, daß es als selbstverständlich zu betrachten ist, daß Aussprachen, die hier inder Versammlung stattfinden, nicht unter den § 28 fallen, wenn nicht, ih möchte sagen, geradezu eine Schädigung des einzelnen dur Aufdeckung seiner Fabrik- und Geschästsgeheimnisse dadur herbeigeführt wird.

Tapetenfabrikant Langhammer-Chemnig: Diese Ver- fiherung gebe ih im Namen der Mitglieder unseres Vereins. Tapetenhändler Jungmann-Frankfurt a. M.: Der Z 28 hat für uns im Händlerverbande keine Gültigkeit. Wir be- fißen auch keinen ähnlichen Paragraphen und haben übrigens vollständig alles aufgedeck, was unsere Jnteressen betrifft. Sollte noch irgend etwas fehlen, so bin ih" überzeugt, daß. ih im Sinne meiner Kollegen handle, wenn ih die nöôtige Klarheit zur richtigen Beurteilung unserer Organisation da- ‘dur schaffe, daß ih alles sage, was dazu dienlich ist. Vorsizender: Wird das Wort zu dieser Frage noh gewünsht? Dann kommen wir also jeßt zur Frage 1: Bezeichnung des Kartells (Syndikats, der Konvention), Sig, Zahl der Mitglieder und der Betriebe? ; J weiß nicht, ob seitens des Tapetenhändlervereins zu der Frage, die Herr Heiden hierzu aufgeworfen hat, noch weitere Erklärungen zu geben sind. i Tapetenhändler Jungmann-Frankfurt. a. M.: Wir sind nicht in der Lage, eine Erklärung dazu abzugeben, weil wir niht wissen, welhe Kollegen durch die Fabrikanten besucht werden; das würde nur durch eine statistische Ausstellung seitens des Fabrikantenvereins ermöglicht werden können. Vorsißender: Herr Heiden, wollen Sie diese Frage weiter erläutern? i 4 Tapetenhändler Heiden-Cöln: Meine Herren, von seiten der Organisation wird immer von unserer kleinen Anzahl außerhalb des Ringes gesprochen, und es wird uns immer entgegengehalten, daß wir eine vershwindende Zahl wären, und daß wir ein Hemmschuh für die Bestrebungen des Vereins der deutschen Tapetenhändler wären. Nun ist ein Tapeten- händleradreßbuch von Herrn Koch herausgegeben worden, und da finden Sie über 2000 deutsche Tapetengeschäfte. Diese faufen alle zu gleihen Preisen je nah ihrem Konsum und sind deshalb auch wohl für die Beurteilung der ganzen Be- wegung mitzurehnen. Aber, meine Herren, wenn man einen Verein hat, meine ih, muß man doch in erster Linie Beitrag zahlen. Es gibt auch in jedem Verein Statuten, die von allen denjenigen, die sih durch den Eintritt dazu verpflichten, gehalten werden müssen, und in dem Statut steht nun, soviel ih weiß, daß zur Ausführung der Statuten Solawesel zur Sichèrheit hinterlegt werden müssen. Nun möchte ih direkt die Frage stellen: wie viele Händler bezahlen fortlaufend den eigentlichen Beitrag zum deutschen Tapetenhändlerverein ? Es genügt nicht, zu sagen: so und so viel Mitglieder haben wir, sondern ih bitte die hohwohllöblihe Regierung, sich eine genaue Namenzsliste dieser beitragzahlenden Händler vorlegen zu lassen, und ih glaube, das Resultat wird im Verhältnis zur gesamten deutshen Händlerschaft sehr s{hwach ausfallen. Es wird uns wahrscheinlich entgegengehalten werden: es gibt so und so viel Hunderte von Spezialgeshäften. Nun, warum besuchen denn die Fabrikanten jeden Anstreicher und Tapezierer, wenn der Mann dieselben Preise zahlen muß? Warum stellen dann die Fabrikanten diesen Leuten zum Handverkauf dieselben Muster hin wie einem großen Teil der deutschen Tapeten- händler. Jh möchte bitten, das aufzuklären, damit die Re- gierung sieht, daß es nur eine vershwindend kleine Zahl von Tapetenhändlern ist, -die sich den Vereinsbestrebungen des deutschen Tapetenhändlervereins direkt angeschlossen haben. Vorsigender: Jh möchte eine Frage stellen, Herr Heiden: Jhre Frage bezieht sih nicht bloß auf die Tapeten-

händler, der die an den einzelnen Orten bestehenden Händler-

kann, ob sie unter § 28 fallen oder nit, wie würde dann

der Verband si dazu stellen? Jch weiß nicht, ob Sie weiter

api sondern Sie haben gesagt: wie viel Geschäfte, welche

‘Anstreicher usw., die Tapeten abgeben, oder indem sie sie . Wand kleben?

welche die Händlerschaft festgeseßt hat, als Verkaufsbedingung ‘anzuerkennen und durchzuführen.

die Anreger dieser Frage selber einen gangbaren Weg ermittelt

“„Fugegangenen Materialien zu verweisen. Zuarbeiten, ausdrücklich:

T A L d Ta:

Tapeten führen, werden von den Fabrikanten besuht. Habe |- Ah das so richtig verstanden? Sie meinen, es handle si nicht bloß um eigentliche Tapetengeschäfte, sondern auch um Anstreicher, Tapezierer u. dgl., die nur Tapeten nebenbei

__ Tapetenhändler Heiden-Cöln: Jawohl, ih meine auch folhe Geschäfte, die nebenbei Tapeten führen, aber zu den [eichen Preisen einkaufen wie wir anderen Spezialgeschäfte. Diese Leute sind unsere Konkurrenten und haben auch in der Branche mitzubestimmen. Sie handeln mit den Tapeten.

Vorsißender: Meinen Sie: sie handeln damit in der Weise, daß sie wieder an andere Konsumenten, Tapezierer,

direkt an das Publikum abgeben, das heißt also, auf die

Tapetenhändler Heiden --Cöln: Nein, indem sie die Tapeten direkt vom Fabrikanten einkaufen und auch wieder verkaufen.

Vorsißender: Also nicht fie als Handwerker benugen?

Tapetenhändler Heiden-Cöln: Nein, die wie jeder andere Tapetenhändler die Tapeten weiter verkaufen.

Tapetenfabrikant Klein-Cöln-Nippes: Jh möchte die Ausführungen des Herrn Heiden insofern ergänzen, als nah den Ausführungen desselben als Tapetenhändler alle Abnehmer u betraten sind, an die der Fabrikant unter den vom Verein festgeseßten Bedingungen Tapete verkaufen kann. Es find darunter Leute, die nicht als Händler vom Tapetenring auf- geführt werden und doch mehr Ware gebrauchen als mancher vom Ring offiziell anerkannte Händler, der nur als solcher zu den Vereinsversammlungen zugezogen wird. Es ist Tatsache, daß in den Generalversammlungen fast durhgängig dieselben Ringhändler anwesend gewesen sind, die für die Verhand- [lungen bestimmend waren. Jn derartigen Versammlungen find oft keine hundert Händler zugegen gewesen und- einzelne ausgewiesen worden, die anderer Ansicht waren.

Tapetenfabrikant Langhammer-Chemniz: Die Absicht der beiden Herren Vorredner geht nah meiner Auffassung dahin, der Reichsregierung zu zeigen, daß nur ein kleiner Teil der deutschen Tapetenhändler organisiert ist, daß aber ‘auf der anderen Seite die Mitglieder des Vereins deutscher ‘Tapetenfabrikanten an eine große Zahl von Händlern ver- kaufen, welche der Organisation nicht angehören. Jch verstehe diese Absicht sehr wohl. Sie gehören nicht zur Organisation, fie stehen außerhalb derselben, sie bekommen von Mit- gliedern, wissentlih wenigstens, direkt nichts geliefert.

Auf die Frage, die Herr Heiden gestellt hat, kann der Verein eine Antwort nicht geben, weil darüber eine Enquete nicht angestellt worden ist und statistishes Material nicht worliegt. Jch glaube auch nicht, daß, wenn wir den Versuch unternehmen wollten, wir eine zuverlässige Auskunft auf diese Frage geben könnten. Aber die Herren gehen beide nah meiner Auffassung von falshen Vorausseßungen aus. Sie

find nämlich. der Meinung, daß unsere Mitglieder nur. an -

organisierte Tapetenhändler in Deutshland verkaufen dürften. Das ist niht der Fall. Die Mitglieder des Vereins deutscher Tapetenfabrikanten können an jeden Händler ver- kaufen, der beim Einkauf erklärt, die Verkaufsbedingungen Unseres Vereins, die wir stellen, einhalten zu wollen. Das ist also ein wesentlicher Unterschied gegenüber der Darstellung ‘des Herrn Vorredners.

Tapetenhändler Heiden-Cöln: Meine Herren, ih möchte auf Seite 60 des uns zugegangenen Materials verweisen; da sagt Herr Langhammer selbst: „Eine andere Form der Durch- Führung ist deshalb ausgeschlossen, weil sich der deutsche Tapetenhandel aus circa 2000 Existenzen zusammenseßt und fih nicht so organisieren kann, daß er die Durchführung der Beschlüsse selbst in die Hand nehmen könnte.“ Es sind nicht nur 2000 Geschäfte, die da in Frage kommen, sondern viel mehr, circa 300 bis 400 gehören aber nur dem Verein an, und diese maßen sih an, den ganzen Tapetenhandel zu be- einflussen. 2

___ Tapetenfabrikant Langhammer-Chemniz: Jch muß Die Herren um Entschuldigung bitten, wenn ‘ih des öfteren das Wort nehmen muß. Aber es ist natürlih, daß ih, der ‘vor 10 Jahren die Organisaiion gegrlindet und bis jeßt ge- [eitet habe, auf solche Fragen die eingehendste und zuverlässigste ‘Auskunft zunächst geben kann.

Meine Herren, wir laden zu unseren gemeinschaftlichen ‘Versammlungen diejenigen Tapetenfabrikanten und -Händler æin, welche in dem Verzeichnis, auf welches Herr Heiden sich bezieht, eingetrag sind. Auf diesen Versammlungen werden auch die Händlerbeshlüsse festgestellt, und die Versammlung ersuht dann den Verein deutscher Tapetenfabrikanten, diese für das nächste Jahr gültigen Bestimmungen für die Händler durchzuführen. Ein anderes Verfahren als dieses ist nicht möglich, weil die gesamte deutsche Händlerschaft nicht organisiert werden kann. Bis jeßt hat diesen Versuh niemand unter- nommen, und ih glaube auch, daß der Versu kein günstiges Resultat herbeiführen würde. Wer auf diesen Versammlungen nicht ersheint, nun, von dem muß man voraussegzen, daß er mit dem bisherigen Vorgehen einverstanden ist, und es hat fih auch in der Praxis ergeben, daß die Mehrzahl der deutschen Händler diese Absicht beim Einkauf allerdings auch kundgegeben hat, nämlich" die Beschlüsse, d. h. die Beschlüsse,

Also, meine Herren, auf die gestellte Frage kann eine andere zuverlässige Auskunft mit gegeben werden. Es wäre vielleicht zweckmäßig, wenn

‘hätten, um uns darüber heute aufzuklären.

Tapetenhändler Jungmann- Frankfurt a. M.: Meine -Herren, ih erlaube mir, auf die Seite 80 der Jhnen Da steht als lt der Denkschrift, die ih mir erlaubt habe, aus-

Dagegen ist jeder Händler willkommen, der ih für Einhaltung der Verkaufsbestimmungen erklärt, gleich- viel ob er dem Hauptverein als Mitglied angehört oder niht. Die Tätigkeit des Hauptvereins besteht demnach in nichts weiterem, als daß er die Geschäfte im Interesse der gesamten Händlerschaft besorgt und daß seine Mitglieder einen kleinen Jahresbeitrag zu den Kosten der Vertretung geben. Die Mitglieder haben somit gegenüber den anderen Händlern auch ‘nit die geringsten Vorteile. Jm Gegenteil führen es die großen Opfer an Zeit und Arbeit, welche durch die für die Organisation tätigen Mitglieder des Hauptvereins gebracht werden müssen, mit fi, daß das eigene Geschäft zurückgeseßt und damit der Konkurrenz das Feld überlassen wird.

Also die Zugehörigkeit zum Verein ist nur eine erhöhte Betätigung im Jnteresse der gesamten Branche. Ob ih dem Verein angehöre oder nicht, ich kaufe darum weder teurer noch billiger, ih habe beim Fabrikanten gar keine Vorteile, vielmehr nur einen gewissen Nachteil, indem ih mich ver- pflihte, nur von Mitgliedern des Tapetenfabrikantenvereins zu kaufen, während die anderen Herren von jedem kaufen

1 können, wie dies auch vielfah geschehen ist. Es ist also tat-

sählih eine Beschränkung, die wir uns auferlegen, und wir genießen keine Vergünstigung.

Tapetenhändler Voigt- Arnstadt: Jh möchte zu dieser Frage erwähnen, daß ih selbst niht Mitglied der Organisation bin und troßdem der ganzen Vereinigung sehr sympathisch gegenüberstehe. Es kann also ebenso gut Händler geben, die der Organisation niht angehören und troßdem die Sache sehr gern unterstüßen.

Tapetenhändler Heiden-Cöln: Jh möchte bitten, die Frage zu stellen: find denn die außerhalb der Vereinigung stehenden Konsumenten auch an die Preisbestimmungen ge- bunden?

Vorsißender: Jh glaube, zu dieser Frage kommen wir erst nachher. Wir beschäftigen uns auf Anregung des Herrn Heiden mit der Zahl, und ih glaube, es wäre nicht zweckmäßig, wenn wir über diesen Rahmen jeßt hinausgehen wollten. Was hier eben angeregt wurde, kommt an einer späteren Stelle zur Besprechung, und da werde ich Herrn Heiden dazu das Wort geben.

Tapetenhändler Schroeder-Elberfeld: Jh wollte Herrn Heiden dasselbe erwidern, was {hon von Herrn Langhammer gesagt worden ist, daß nämlih sämtliche Händler zur General- versammlung eingeladen werden. Es ist aber natürlich, daß nicht jeder Händler kommt; denn es gibt eine ganze Anzahl, die einmal die Kosten der Reise zur Generalversammlung scheuen und zweitens auch nicht die Zeit zur Verfügung haben, oder aber dur Krankheit und andere Umstände verhindert sind. Jch kann aber den Nachweis erbringen, speziell aus Rheinland und Westfalen, daß es dort, z. B. in Crefeld, ver- schiedene Händler gibt, die sehr für unsere Sache eingenommen sind und gerade in den legten Tagen an mich geschrieben haben, daß sie sehr gern hierher-kämen; - aber - die Herren scheuen, wie gesagt, die Kosten und den Zeitverlust. Es gibt ja, wie es im allgemeinen bei derartigen Sachen ist, immer eine Anzahl von Herren, die sich als Arbeitskonsortium fristallifieren und arbeiten, während die anderen den Nuten genießen. So ist es auch bei uns. Es dürfte also nicht zutreffen, was Herr Heiden und Herr Klein sagt, daß nur eine Anzahl von 300 Herren ihre Befehle den gesamten 2500 Händlern diktieren, sondern die übrigen Herren sind damit einverstanden, was die Generalversammlung beschließt, fie sheuen nur die Zeit und die Kosten und was drum und dran hängt, um die Generalversammlung zu besuchen.

Tapetenfabrikant Klein-Cöln-Nippes: Jh möchte Herrn Schroeder erwidern, daß seine ganzen Ausführungen eigentlich für meine Behauptung beweisend sind. Er sagt: es tut \ich eine gewisse Anzahl von Herren zu einem Arbeitskonsortium zusammen. Das ist es ja gerade, was wir gegenüber der Vereinigung bemängeln. Verschiedene Händler sind zur Zeit in Cóôln noch gar niht einmal zu den Verhandlungen zugelassen worden, wo fie ihre Meinungen äußern wollten. Jh kenne eine ganze Anzahl Cölner Händler, die von mir kaufen, die niemals vom Verein eingeladen wurden. Warum ist denn niemals vom Verein diese Frage möchte ih direkt an Herrn Langhammer rihten eine \riftlihe Abstimmung über Vereinsanträge eingeleitet worden ?

Tapetenhändler Jungmann -Frankfurt a. M.: Jch kann darauf antworten, daß s\chriftlihe Abstimmungen - zu ver- schiedenen Malen stattgefunden haben. Wir haben eine große Sympathiekundgebung der Händlerschaft bekommen, und darunter seitens einer Mehrzahl, die niht dem Verein angehört. Jch erinnere nur an die Bestimmungen bezüglich der Beseitigung der kleinen Musterbücher, bezüglih der Reklame usw. Wir hatten in Cöln eine Versammlung, und dazu haben eine große Zahl von nicht organisierten Händlern ihre Zustimmung geäußert. Außerdem muß ih betonen, daß. bei jeder Ver- sammlung in der leßten Zeit die Tapetenzeitung in verstärkter Auflage herausgegeben und auf Verbandskosten eine Einladung im gleihen Organ erlassen worden ist. - Also organisations- freundlihe Händler sind uns jederzeit willkommen. Daß uns abèr Störenfriede, die sih gegen die Sache äußern wollen, niht willkommen sind, und daß wir denen event. auch das Tie: entzogen haben, das wird jeder, glaube ih, begreiflich nden. E

Tapetenfabrikant Jven- Ottensen: Jh möchte richtig stellen, daß hier die Ansicht vertreten worden ist, daß ungefähr 2000 Tapetenhändler, alfo solhe Herren, die mit Tapeten handeln, in Deutschland existieren. Jh bin der Meinung, daß diese Zahl wesentlih größer ist, ja, daß fie 3000 über- schreitet. (Widerspruch.) : Tapetenhändler Heiden-Cöln: Es ist dann auch wohl rihtig, daß nur diejenigen Händler, welche Beiträge bezahlen, die Beschlüsse fassen; das sind doch wohl dann die Maß- gebenden?

Vorsizender: Meinen Sie im Fabrikantenverein oder im Händlerverein ? :

Tapetenhändler Heiden-Cöln: Jm Händlerverein. Diejenigen, die die Beschlüsse des Händlervereins mit den Fabrikanten zusammen fassen, das sind doch wohl nur die- jenigen, die Beitrag zahlen?

Tapetenfabrikant Langhammer- Chemniß: Jch bin der Meinung, daß alles, was von den Herren bis jeßt vorgebracht worden ist, nur beweisen soll, was ih in meiner ersten Aus- führung fklarzulegen versuhte. Herr Heiden geht nämlich mit der Absicht um, uns hier nachzuweisen, daß die Mehr'- zahl der deutshen Händler nicht organisiert ist. Das wird von mir gar nicht bestritten. Es ergibt sih das ja ohne weiteres aus dem, was {hon der Herr Regierungs- vertreter gesagt hat, daß dem Hauptverein deutscher Tapeten- händler nur etwas über 300 Mitglieder angehören, daß der Freien Vereinigung der Tapetenhändler, nur 38 Händler an- gehören, und denen gegenüber steht eine große Zahl von nicht organisierten Händlern; ih weiß nicht, ob es 2000 oder mehr sind. Aber, meine Herren, die Sache steht doh so, daß alle Händler außer denen, die gesperrt sind, zu den Versammlungen eingeladen werden. Zweck der Versammlungen ist, die Händler- beshlüsse festzustellen. Wer von den Eingeladenen nicht kommt, hat natürlih die Folgen selbst zu tragen. Die Sache wird dann so erledigt, daß die Händlerversammlung das will ih nachdrücklichst wiederholen die Bedingungen, die sie beshlossen hat, dem Verein deutscher Tapetenfabrikanten zur Durchführung übergibt, das heißt also, daß die Beschlüsse als Verkaufsbedingungen den einzelnen Händlern von unseren Mitgliedern aufzuerlegen find. Das trifft also auch die große Zahl der Händler, die nicht organisiert sind. Wenn ein Händler dem Fabrikanten erklärt: ih halte die Händler- beshlüsse niht, so find unsere Vereinsmitglieder verpflichtet, ihm nichts zu verkaufen. Wenn hinterher der Nachweis geführt wird, daß jemand, der gegen die Händlerbeschlüsse, die er stillshweigend anerkannt hat, verstoßen hat, so werden unsere Mitglieder auf Grund der Saßungsbestimmungen darauf hingewiesen, diesem Händler niht mehr zu liefern. Es ist dies glücklicherweise die weitaus kleinste Zahl der deutschen Tapetenhändler. Herr Heiden geh tatsählich von falshen Vorausseßungen aus; er will Einrichtungen anregen, die niht nur nicht vorhanden sind, sondern die nah meiner Auffassung auch niht zweckmäßig sind.

Tapetenhändler Jungmann-Frankfurt a. M.: Bezüglich des geschäftlihen Charakters einer großen Zahl der Händler- haft werden wir nachher bei Erörterung des Kartengeschäfts Auskunft geben; es find viele darunter, die ihren Hauptbedarf von großen Tapetenhändlern kaufen, auch etwas von kleinen Fabrikanten nebenher beziehen, und die deshalb als Händler im Kochshen Adreßbuh figurieren; aber aus\chließlich von Fabrikanten beziehen diese Herren ihren Bedarf nicht.

Tapetenhändler Schroeder -Elberfeld: Jh muß Herrn Heiden insofern berichtigen, als unsere Beschlüsse nicht allein von den zahlenden Mitgliedern festgeseßt werden; sondern die Händlerbeshlü}se werden auf den gemeinschaftlichen Sißungen der Fabrikanten und Händler, wozu jeder organisationsfreund- lihe Händler Zutritt hat und nach dem Verzeichnis, wie wir es haben, eingeladen wird, festgestellt. Die zahlenden Mit- glieder das sind unsere Hauptvereinsmitglieder halten am Tage vorher oder nachher eine Vereinsversammlung zum Zweck von Statutenänderungen oder dergleichen ab. Die Händlerbeschlüsse werden nur auf der einen großen Versammlung, resp. der Generalversammlung der Fabrikanten und aller organisationsfreundlihen Händler gefaßt, und da hat jeder Zutritt; wer weg bleibt, bleibt durch eigene Schuld fort.

Tapetenfabrikant Schäfer-Marburg a. L.: Jh möchte dem direkt widersprehen, und zwar aus meiner eigenen Er- fahrung heraus. Die Herren betonen immer das Wort „organisationsfreundlih“. Wer ist denn organisationsfreundlih? Die Dreihundert, die da das große Wort führen! Jeder andere aber, der nicht organisationsfreundlih ist, ist eben ausge- lossen, und wenn man in die Versammlung eintreten will, wird man vor die Türe gewiesen. Womit wollen denn die

Herren beweisen, daß sie alle Händler eingeladen haben? Die

Einladung geht an niemanden, der außerhalb des Vereins steht, und wenn Sie sagen, daß Sie die Händler durch die Tapetenzeitung einladen und mehr Exemplare der Zeitung als sonst verschicken, so werden die Herren dafür den Beweis nicht antreten können; das ist ihnen unmöglih. Der Ring hat stets seine Versammlung geschlossen unter sih abgehalten, und ih bin es nicht allein, sondern es sind noch viele andere, die der Versammlung beiwohnen wollten und ausgewiesen worden find. Das wollte ih nur konstatieren.

Tapetenfabrikant Langhammer- Chemniß: Meine Herren, wir wissen ja nicht in allen Fällen, wer organisationsfreundlih ist. Jn vielen Fällen wissen wir es aber bestimmt. Die Sache geht so vor sih, daß der Verein deutsher Tapeten- fabrikanten nach seiner bisherigen Gepflogenheit an alle Händler, die uns durch das Adreßbuch bekannt sind, oder die auf Grund einer Vervollständigung des Adreßbuhs durch Um- frage festgestellt werden, eine Einladung ergehen läßt, und zwar niht nur durh die „Tapetenzeitung“, sondern dur ein gedrucktes Rundschreiben. Ebenso bekommen alle Fabrikanten, die unserem Verein angehören, die Einladung. Herr Schäfer ist seit einer Reihe von Jahren ausgeschlossen, weil wir ihn nicht als organisationsfreundlich in unserem Sinne betrachten. Ich glaube, Herr Schäfer würde mit seinem Unternehmen einer Fabrikantenvereinigung, welche aus\hließlich Jnteressen der Fabrikanten verfolgt, beitreten, wenigstens hat er dies mir gegenüber schriftlich und mündli versichert. Wir find aber auch organisationsfreundlich in weiterem Sinne, d. h. wir s{hüßen auh die Jnteressen der deutshen Händlerschaft, weil wir der Ueberzeugung sind, daß diese selbst eine Grund- lage, wie sie zur Durchführung dieser Beschlüsse nötig ist, nicht schaffen kann. Die Gründe will ih niht erörtern, um niht zu weitläufig werden zu müssen. Wir bringen aber dadurh auch gewisse Opfer an unserer eigenen Selbständig-

D T Tee A E E taa P e A S Le 5 2 R l E R R g L e, s R p E p i er d M e r

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