ini Bde Ci! 1 6dr M L E iO C au E B A
während der Verrecknurgspiriode unerlaubten Gebrauch von den Kampfmustern gemacht haben. Angebote der Hänbler in Kampfmustern nd nur in denjenigen Fällen zulässig, wo das Vorliegen von Offerten Linkrusta gu lepebender Fabriken unzweifelhaft festzustellen ist. Jede sonstige Anbieturg von Kampfmustern und der Veikauf derselben u anderen als den festigelegten Verkaufepreisen und üblichen sonfiligen
Bedingungen ist untersagt. 8) Der Kampf gilt als beendet, wenn eutsprehender Beschluß des
upivereirs deutscher Tapetcnhändler vorliegt und durch Rund-
reiben bekannt gemacht wird.
9) Sollte der Kampf bis Ende 1905 nit als beendet erklärt sein, so ist über die Fort'eßung dec selben neuer statutengemäßer Beschluß des Verbands der deutschen Linkrustafabriken herbeizuführen.
10) Preisangabe erfolgt auf beiden Seiten der Ware in deutli Tesbarer, mindestens ?/% cm hoher, gravierter Schrift unter Angabe : „ Detailverkaufépreis 70 — (resp. 50 4) — rechts und links verseßt“
und muß {ih auf mindestens je 25 ecm wiederholen.
Mare und Muster müssen Säumwe haben. Ferner muß auf beiden Enden jeder Rolle und in höchstens 25 cm Abstand auf jedem Muster die Angabe des Detailverkaufspreiscs in mindestens 2 ecm boben Typen resp. Zählen auf der Rückseite unter Beifügung des Wortes „Detail- verfaufépr eis" deutli lesbar aufgestempelt sein. L
11) Ançebot und Verkauf von Waren, welche die beslossene Kernzeichnung der Kampsmustec t1agen, nah Kampfeéende ist verboten.
12) Auft1äçe in Kampsmyvstern dürfen seitens der Fabriken rur zur sofortigen Lieferung ur.d Abnahme argenommen werden, ohne Hinauéscicbeng der Valuta. Unter sofortiger Liejerurg ift die für die Anfertigung der Ware nötige Frist zu verstehen.
13) Offerten ‘dürfen seitens der Fabriken nur freibleibend gesehen.
14) In den Preislisten, Zirkularen oder Briefen betr. Offerten von Kampfmustern ist folgender Vermerk aufzunehmen:
„Eine Abçcabe von Ware der Kawpfmuster für Lager- bestellungen findet nicht statt. Lieferungen e1folgen nur unter der Voraut sctung, daß den Bestellungen Verkäufe zu Grunde liegen, welhe im Kampfe gegen Argebote außen- stchender Linkrustrafobriken und ¿war zu den festgelegten Bruttopreisen mit üblichen Konditioren cetätigt wurden.“
Es \cll biermit nicht den Fabriken die Verpfl chtung auferlegt werden, zu kontrollieren, ob diese Bedingung für die Abgabe von Kampfwaie seitens der Händler auch erfüllt wird.
15) Die Kampfmuster müssen neu sein und dürfen noch nicht von deutschen Linkrustafabriken auf den Markt gebracht fein.
16) Die Kampfmuster sollen nit in die allgemeinen Preiélisten mitaufgenommen werden, solange sie als Kan: psmuster geführt werden.
17) Ueber Kampfsmuster müssen gesondeite Fakturen ausgestellt werden, welche den Vermerk „Kampfmustez“ tragen.
_18) Eine Ausgabe der Kampfmuster für die SHhweiz5 ist einst- weilen nicht zulässig.
19) Die Herauébrinaung eines dritten Kampfmusters zu noch zu bestimmer.dem billigeren Preise als 50 4 brutto ist beshlosscn. Der Terwin der Herauétgakte ist von dem Vorsitzenden des Hauptvereins deutscher Tapetenhändler im Einverständnis mit dem Linkrustaverband zu bestimmen. Der Grundrabatt für diese dritte Kampfmuster würde 10% zu betragen haben. E
Der NRabattsat von 15 °/0 für das Kampfmuster zu 50 Detail- E wind mit Wirfung vom 20. April 1905 ab auf 25 °/9 er
Dem Linkcusiaverband steht jederzeit frei, den Rabattsaß auf das 50 S Kawpfmuster wieder auf 15 °/9 zuröckzuführen.
Höchst a. M., 6. Mai 1905,
Verband deutsher Linkrustafabriken. Der Vorsitzende Carl Gerhard.
Anlage V.
Acußferung zu den kontradiktorischen Verhandlungen in der Kartellenquete
am 30. November 1905.
Wos den weiteren Verlauf der Agitation des Tapetenfabrikanten- vereins anbetrifft, sind seit dem Jahre 1899, wo ich gesperrt wurde, noch weitere 9, Tapetenfabrikanten aus dem Verein ausgetreten, sodaß heute von 55 Fabriken 13 inländische Fabriken außerhalb des Ringes eriftieren. :
Diese 13 Fabriken fertigen die billige, mittlere und zum Teil bessere Ware an und ger ügen dem außerhalb des Ringes stehenden Händler für den Hauptkonsum vollständig. :
Wie allgemein bekannt, haven diese leßtern Fabrikanten ih mit ihrem Austritt gut gestanden, denn einer nah dem andern hat si durch Vornahme von Vergrößerung seiner Fabuik verbessert, so fei unter anreren E. Liepmann in Berlin und S, B. Schäfer in Mar- burg erwähnt. :
Der Verein deutsher Tapetenfabrikanten hat geglaubt, durch eine eingehende Organisation und dwch Einführung seiner genauen Statuten die vollständige Ybhängigkeit der Händlerschaft herbeizuführen und ist ibm dies aber bis heute nah 10jähriger Arbeit und unter dem Vorsiß speziell des Herrn Langhammer (welcher, nebenbei gesagt, selbst Lieferant in Tapeten ist) nicht gelungen.
Weil die Fabrikanten außerhalb des Ringes mit ihren Tapeten im Preise um 10 bis 20 9/6 billiger sind, kaufen die Händler des Ver- bandes zum größeren Teil auch von diesen dem Ringe nicht angehörigen Fabrikanten und werden troßdem diese Uebertretungen der Statuten von Herrn Langbamnmer nit geabndet, weil sonst chließlih zwei Drittel der gesamten deutschen Händlerschaft gesperrt würde.
Umgekehrt suchen viele Fabrikanten des MRinges in den leßten Jahren die Kundschaft der Händlerschaft außerhalb des Ringes. So sagte mir kürzlich ein Ningfabrikant: „Glauben Sie, wir sollen immer rubig zusehen, wenn die Fabrikanten außerhalb der Vereinigung bei unseren Kunden die Auftcäge holen, nein, das tun wir nit mehr mit und kommen jeßt au zu Ihnen.“
Alles gesteht natürlich beiderseitig unter Diskretion und ist es wohl nicht zu kühn, zu behaupten, daß die Statuten zu sehr aus persör lien Gekßässigkeiten und durch Denunziantenunwesea und Anzeigen gehandhabt werden. /
Es zeigt sih immer mehr, wie durchaus ungesund es war, daß in der Tapetenbranche sih die Fabrikation (resp. Produktion) in die Verhältnisse des Detailhandels (resp. Konsum) hineingemisht hat und den Händlern vo: schreiben wollte, wie Tapeten, welche ein Kunst- oder Modcartikel sind, einheitlich nah Schablone im Handel verkauft werden müßten. ;
Feder Fabrikant wird zugeben müssen, daß sehr oft ein Dessin, welches fi ia der Zeuung sehr gut macht und felbst nah dem Mustcrdruck in Kolorierung brillant auéfällt, nahher im Verkauf große Entiäuschungen bietet, indem die Tapete, sih_ auf der Wand tapeziert, du: chaus unschöôn macht. — Nun bat der Häntler nach der Musterkarte dem Fabrikanten Tapeten bestellt und sieht sich nah Erhalt der Ware gezwungen, die Tapeten im Preise billiger ein- zuseyen, weil die Zeichnung 2c. nicht den Hoffnungen entspreten. Da
- Fommt die Vereinigung mit ih:er Preisschablone und verlangt vom
Händler den vorgeschriebenen Preis einzuhalten, was {hon aus dem
O —
vorher angefüh1ten Grunde eine Unmöglichkeit ist, wenn der Händler sich nicht selbst shädigen will. — Dieses nur ein kleines Beispiel, wie wide1sinnig die Preisbestimmung für den Handel wirken fann.
Es ist durchaus notwendig, daß die Händlerbeschlüsse abgeschafft werden, um dem Händler seine Selbständigkeit und seïn Selbst- bewußtsein zu erhalten und zu befestigen. — Derjenige Tapetcnhändler, der seine Ware zu billig verkauft und nicht verdient, geht au ohne Hilfe der Fabrikanten zu Grunde. — Darum weg mit der Be- vormundung seitens der Fabrikanten.
Gegen eine Vereinigung der Produktion unter gesunden Abfichten ist nichts einzuwenden und könnte höchstens zur wirklichen Hebung. der Tapetenindustrie führen. Es würden \ih durch eine so!che Vereinigung viele Vocteile erringen lassen, nämlich vor allem bessere Qualitäten in bezug auf Farben und Papier, welche bis heute noch immer fehr, aber sehr vieles zu wünschen übrig lassen, troy der hohtrabenden Versprechungen seitens des Fab1ikänienvereins, ferner vereinfachte Kosten in der Reisesaison, Musterkarten 2.
Sollte dann in den einzelnen Städten Deutschlands fich das Bedürfnis zeigen, den Konsum resp. die Interessen der Händler zu hüten, so könnten diese sih ja au vereinigen, aber ohne Ab- bängig?eit zur Produktion oder Fabrikation.
Es wird uns exigegengehalten, die Häntlerschaft habe felbst dazu
gedrängt, daß die Fabrikanten den Schuß und die Führung in die Hand nähmen und möchte ih darauf au im Namen vieler selbst- itändigen Kollegen bestimmt erwidern, dos ist ein großer Irrtum.
Diejevigen Händler, welche zur Zeit für diese Vereinsbesirebungen
immer plädierten, waren zum Teil béreits damals in solcher Ab-
hängigkeit resp. in Schulden bei den Fabrikanten geraten, daß fie tun mußten, was diese wollten. — Ich könnte da auf Verlangen als Beispiel für Köln zwei größere Firmen benennen.
Die ganze Vereinigung ‘ter Tapetenfabrikanten und Händler ist eigentli nur eine Macbe- von nur wenigen Personen, welche durch lärmende Artikel in der Tayetenzeitung sowie Vertretung von Sonder- interessen einen Teil der Händlerschaft verführt haben, ih in die Gewalt des Kapitals d. h. der Fabrikanten zu begeben. Dies erhellt sich sehr und ungemein leiht, wenn man sih der Mühe unterzieht, einmal von Anfang an den Artikeln in der Tapetenzeitung, deren Ur- hebern, sowie den Sprehern auf den Generalversammlungen, Ver- eins- und Hauptversammlungen zu folgen. Immer der- und dieselben.
Ich stelle nunmehr die direkte Anfrage, wie viele Händler be- zahlen fortlaufend, ich betone fortlaufend, denn eigentlih den Beitrag zum Händkerverein? Es genügt mir nit die Antwort: soviel Mit-
lieder haben wir, fondern ich bitte die Hohwohllöbliche Regierung, ih cine genaue Namecnëéliste vorlegen zu lassen von diesen zahlenden Händlern und i glaube, daß das Resultat im Verhältnis zur ge- samien Händlerschaft sehr schwach ausfällt. /
Anschließend hieran ebenfalls die Frage: Wieviel Händler haben die Statutin mit Namensunterschrift anerkannt? Und wie viele Händler baben die Sola-Wehsel hinterlegt ? i
Ich bin jetzt bereits seit 64 Jahren gesperrt und mein Geschäft existiert noch immer, nebenbei gesagt seit dem Jabre 1854 ununter- brochen in Cöln; ich bin ein unabhängiger selbständiger Kaufmänn geblieben und bestimme selbst, wo, was und wte ih einfaufe und wie ih ve:kaufen muß, um mi, meine Familie und mein Geschäft zu erhalten und zu verdienen. Was nügen den Ringhändlern alle Be- stimmungen, wenn diefelben doch nit gehalten werden.
Im Kampf ums Dasein beißt es mit dem Fleiß und der per- sönlichen Fähigkeit eines Jeden rechnen und nit mit Schuß und Bevormundurg. : Í
Blickt man auf die verflossenen Jahre zurück, so findet man nur ein fortwährendes Sperren und Entsperren, oft sehr willkürlih ge- handhabt, ein ‘Steigen und Fallen der Preise, Gnadenmuster und Kampfmu|ter und nur hört man von persönlichen Reibereien in den Vorständen der Vereinigurgen, also nur Unruhe und Unsicherheit im Tapetenring. — Und das ijt der Erfolg nah foviel Jahren und nicht die damals bei der Gründung versproWene Hebung der Branche în bezug auf Qualität der Tapeten und höheren Verdienst.
Die nieisten deutshen Tapetenhändler stehen dieser ganzen Be- wegung, wenn sie auch nominell in der Liste aufgeführt werden, sehr gleihgültig und zum Teil mißtrauish gegenüber und kümmern fich um die ganze Sache nit. — Denn die Einsicht, daß nur eigenes Streben ohne vermeintli&e Stüße der Fabrikanten im Geschäft zum Ziele führen kann, wird immer mehr auch in der deutshen Tapeten- hândlershast zum Durchbruch kommen. i |
Es wäre Zeit, daß die hohwohllöbl. Regierung mit allen ihr nur zu Gebote ftehenden Mitteln geseßlih gegen selche Ringe oder Ver- einigungen von Fabrikanten, welche die Macht dieser Zusammen- {li Fung benußen, um in die geschäftlichen Detailbetriebe shädigend einzugreifen, vorginge. Ein so:ches Eindringen in persönliche Rechte führt nur zum Nußen weniger, zur Ausbeutung der Konsumenten, und zum NRückgang aller Selbständigkeit und hindern das Vorwärts- streben der intelligenten Kaufmannschaft. — i
Wir brauchen im Handel derartige Bevormundung ber Fabrikarten zum angeblichen Schutz gegen schmußige Konkurrenz nit, dafür haben wir hon Gesetze genug, um wirkliche Auswüchse der Unreellität mit Leichtigkeit bekämpfen zu können.
Cöln, 25. Rovemkec 1905. Frit Heiden, i. Firma Ernst Heiten Sohn.
Anlage VI.
Begründung der unter dem Schuye des Vereins deutscher Tapetenfabrikanten stehenden Preiskalkulation im Detailgeschäft.
Angesichts der von den Geguern der Organisation vielfa er- folgten Angriffe auf den s{einbar recht hohen Aufschlag, den der Tapetenhändler auf die Fabrikpreise zu nehmen genötigt ift, möchte ih mit nahstehendem ausführen, daß bei dieser Preisbildung eine Anzahl sehr zu würdigender Faktoren mitspielen, die diese nit blc§ß rehifertigen, sondern bedingen, wenn das Geschäft einen nur eben an- gemessenen Nutzen abwerfen soll. j
Was zunächst das Außengeshäft mit den Malern und Topezierern der Previnz betrifft, so ist hier, troß d: nicht unerheblich höheren Kalkulation der Verkaufspreise, der Reingewinn gerade sehr gering, er beträgt etwa 5 9/9 von der Umsaßsumme. A A
Maßgebend für ten- höheren Aufschlag ist hier in erster Linie die dem Prozentsaß nah vielleicht hoh erscheinende Provision, die den nach Muste:farten vermittelnden Malern und Tapezierern der kleinen Orte in der Provinz zu gewähren sind und zwar 20 9/0 Provision und 5 9% Umsaßbonifikation, sofern der jährliche Umsaß 300 M erreicht. Avßer- dem sind bei Barzahlung noch 3 9/6 Skonto zu vergüten und sämtliche Aufträge über 5 4 netto müssen franko geliefert werden.
Die geringe Höhe, bei welcher son die Umsaßbonifikation eintritt, läßt am deutlichsten erkennen, um welhe mühsame Art des Vertriebes es sih hierbei handelt. 2
Wie aus der folgenden Aufstellung ersihtlich ist, ist der Durch- \hnittspreis der Tapeten, die hier bestelt werden, etwa 40 -, der Reingewinn eines Malers, der den Auftrag verwittelt, isi also im Durchschaitt an deu Bezug von Tapeten und Borden für ein normales Zimmer ca. 1,50 Æ, der des Händlers aber freilih troy des hohen Aufshlages nur etwa der dritte Teil hiervon.
Aber auch für den Maler ist der Verdienst kein großer, versäumt
er si do, namentli bei Ueberlandbestellungen, wo er stundenlang
die schwere Musterkarte mitsbleppen muß, durch das Erlangen des Austrages viel Zeit, denn ehe sich so ein kleiner Gastwirt oder Häusler entsheidet, welhe Tapete er zum Preise “von 25 oder 30 Z wählt, vergeht \{hnell eine Stunde und für diesen Zeitverlust und die gehabte Mühe entschädigt ihn nun in geringen Maßen ter Auftraggeber mit, indem er die Tapete hier etwa 10 9/6 teurer bezahlen muß, was wobl nur als billig zu bezeihnen ist, um so mehr als er sie franko ins Haus erhält. Den übrigen Teil der Provision und die sonstigen Spesen für portofreie Uebersendung usw. trägt der Händler.
Nah genauen Erhebungen in meinem Betriebe, der wohl mit einem Jahresumsaß im Agentengeshäft von 40 000 4, also nah Abzug der Provisionen und Bcnifikationen von etwa netto 30 000 #, wohl den Durchshuitt von dem darstellen dürfte, was ein mittleres Musterkartengeshäft nah dec Provinz erzielt, ergibt ih für das laufende Jahr die Bilanz etwa wie folgt:
2610 Bestellungen von auswärtigen Malern und Tapezierern, in der Zeit vom 1. Januar bis 15. November 1905 eingegangen, ent- hielten Aufträge auf insgesamt 3247 Zimmer Tapeten, die ih den Preisen nach wie folgt verteilen :
pro Rolle 15 „3. 13 Bestellungen 16 7
17 17
18 98
20 91
22 „ 147
29 „ 394
28 „ 220
30 „ 302 32 25 33 7 39 7 221 398 ¿101 40 „, 174 42 74 45 „ 152 48 82 90 „ 141 92 44 59 „ 149 98 70 60 „ 180 62 38 93 13 78 28
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” 1 sodaß also aa Bestellungen auf die Preislage von ¿2 bis 30 „4 kommen 105 Ï uw ie " ” v » ; 896 Z N L 2 1, —M L und nur 48 5 ¿ f „ 1,10 und mehr ,
Der Dur(hschnittswert sämtlicher Bestellungen liegt also bei dem Einzelpreise pro Relle Tapete von nur 41/2 Z und der Gesamtverkaufs- wert aller Bestellungen bis 15. November, ist einshließlich Borten etwa 38 000 M brutto, oder 28 500 Æ netto.
Dabei find die Unkosten auf diesen Umfaßz folgende:
8508 zur Herstellung dieser für das Außengeschäft zu ‘den Musterkarten nötigen Tapetenrolen ... « - + Verschnittenes Material an Borden und Friese sür die SIELTIGELOS I A ae G a e eia 26 Zur Herstellung der Musterkarten nötiges Material an Kartendeckeln, Um'hlagpapier, Stempelkosten und Versand ee Raten ee e E e» OEDO Für Porto ist verausgabt worden, da alle Sendungen über D Trantiert-GURen «A e C a ae Ss 2 Tee Frachten, da alle diese Frahtsendungen frankiert gehen 470 ür verbrauhte Nehnungea, Briefbogen, Drucksachen, für Offertschreiben e... & + « «+ » +1 e Für Reisespesen zu den alljährlih nötigen kl. Besuhstouren 200 Miete für das zum Versandges&äft nötige Lokal . . . 1200 Gehalt eines jungen Manres, der lediglih für das Karten- geshäft angestelt ist... ee . 1500 Gehalt eines Hausdieners und Laufburschen, deren Tätigkeit zu 3/, lediglih auf das Kartengeschäft entfällt, bewertt mit 800 „ Verluste auf nicht eintreibbare Forderungen. . . . - 500
1821 M
9500 M
Bewertet man nun den weiteren Verkauf für die noch fehlenden 11/, Wintermonate, die nit mehr viel ergeben, nach den vergangezen Fahren, fo ergibt sich für das Musterkartengeschäft ein Umsaß von 10000 Æ brutto oder rund 39 000 M netto. Dieser Summe steht nun der Selbstkostenpreis der Waie mit ca. 18 500 #4 und die Un- fosten mit ca. 9500 A gegenüber, sodaß also ein Reingewinn von 9000 M. verbleibt, also etwa 59/6 von der Bruttosumme der verkauften Waren. j Angesichts der Summe von geistiger Arbeit, die für die Aufrecht- erhaltung und Leitung des Außengeshäfts dem Geschäftsinhaber erwätst, ist der Reingewinn hieran, nawmentlih, wenn man noch die Sorgen und all den Aerger, den gerate dieser Teil des Betriebes mit ih bringt, anrechnet, ein so geringer, daß man fast alle Jahre an die Erwägung herantritt, ob es nicht besser wäre, von dieser Provinzgeschäst ganz zurückzutreten. ;
Was nun das O anbetrifft, so ist es auch hier in erster Linie der den Bauherren, usbesizern oder Tapezierern zu gebende Nabatt von 1009/6 und 39/6 Skonto für Zahlung innerhalb 30 Tag, der den prozentuell aufzusz{agenden Nußen auf den Einkauf hon sehr viel niedriger stellt. ATA Z ;
Zweitens is sehr wesentlih die alljährlihe Entwertung der Rück- stände des alten Lagers, denn die Tapeten, welche übrig geblieben sind, werden in der zweiten Saifon meist {on auf } bis F des alten Verkaufspreises zurückgesezt. Bei den feineren Tapeten ijt die Ent- wertung noch größer, weil dem Rechnung getragen werden muß, daß der Fabrikant gewöhnlih {on in nächster Saison, um seine Walzen auszunügen, diese besseren Tapeten auf einfahem, sogenannten Naturell- papier auf den Markt bringt, und das gleiche Muster in oft gan gleiher Aus‘ührung, also nux auf etwas dünnerem Papier, dann etwa zum halben Preise der vorjährigen Fondtapete angeboten wird.
Noch größer ist die Entwertung des Lagers dur die unvermeid- lichen Reste, besonders bei breiten Friesen, die in kleinen g 1 bieibznden Quantitäten einfah unverwendbar sind. Ferner durch die Unmöglichkeit des Fabrikanten, eine Tapzte genau passend im Tonc naczuliefern, so daß jede Nachbestellung die Verwendung des von der ersten Partie noch vorrâtigen Restes erschwert und oft un-
möglih macht. s Wie häufig kommt es dann vor, daß in Fällen, wo man genötigt
ist, einige Rollen der ersterhaltenen p E mitzuliefern, trogdem e
man diese deutlih markiert hat und gebeten, auf die weniger
lihtete Fensterwand zu nehmen, diese Rollen von dem ausführenden
Arbeiter mitten auf die am besten beleuchtete Wand aufgezogen werden
und e S derart schattieren, daß niemand ein solches Zimmer nehmen wird.
Daraus resultiert dann niht bloß häufig Aerger und der even- tuelle Verlust der Kundschaft, sondern sehr oft muß dann, da es meist unmöglich ist, die abweichenden Bahnen zu überkleben, die ganze Wand, ja aud De dane Zimmer neu geklebt werden, selbstredend auf Kosten
es Händlers.
Viel Schaden erwächst dem Händler auch durch s{chlechtes, nicht sahgemäßes Tapezieren. Unsere jeßt modernen Tapeten, die meistens nux Ton in Ton oder ganz einfarbig, und zwar in leuhtendsten Anilinfarben hergestellt werden, bedingen eine sehr vorsihtige Be- handlung. Schon ein zu langes Liegenlassen der mit Kleister ein-
estrihenen Bahnen kann verderblich werden, da die Flüssigkeit, wenn fie zu lange auf der Tapetenbahn steht, das Papier aufweiht, den Farb- stoff ergreift und durch eine chemische Zerseßung dann häßliche Flecken entstehen. Dies ist nur eine der am häufigsten vorkommenden Ursachen, daß dur nicht sahgemäße Behandlung der Tapeten durch den Arbeiter ein Zimmer verdorben wird und Ausstellungen des Käufers verursahen. Dann können Schäden z. B. dur den Gebrauch nicht mehr ganz frischen Kleisters entstehen, odér dur Verwendung von Mehslkleister, wo Stärkekleister nötig war, dort ist wieder eine feine Tapete auf die rohe Wand geklebt, die Makulatur haben mußte, kurz an allen Ecken und Enden drohen dem R: täglich Reklamationen, die meist große Anforderungen an feine Kulanz stellen. Da der betreffende Arbeiter naturgemäß die Schuld an dem vor- ekommenen Fleckigwerden der Tapete, gern von sich abwälzen möchte, jo u O die Tapete bezw. also der Lieferant den Sündenbock abgeben.
Da nun hinzukommt, daß der Tapezierer, als der bei den nötigen Arbeiten gewöhnlich zuerst dingugedogene, viel Einfluß auf den Konsu- menten hat und dem Händler sowohl nüßen wie schaden kann, so muß häufig der Verkäufer noch sehr na bei der Klarlegung des Vor- kommnisses sein und nur zu oft den orwurf, daß eben die Tapete yon nicht guter Qualität gewesen sei, noch geduldig hinnehmen, denn gratis neuliefern muß er doch und da ist es hon besser, er verdirbt es niht erst mit dem Tapezierer.
Eine große Rolle spielen im Leben des Tapetenhändlers die Ver- luste, denn Tapeten sind leider eben absolut richt Kassenartikel, be- sonders bei der Unsicherheit im Baugeschäft. Will eben der Händler nit ganz resignieren und von Bautenofferten ganz zurücktreten, fo bleibt ihm eben nihts übrig, manchmal auch einen zweifelhaften Abs {luß zu machen. Kommt dann allerdings mal ein Baukrach, der nicht blos die zweifelhaften, fondern auch ganz sicher gehalienen Unter- nehmer mit umwirft, so drohen Berlute, die {oen manch einen Tapetenhändler ruiniert haben.
Alle diese Argumente, die übrigens hiermit noch lange nit er- \{öpft sind, rechtfertigen, ja bedingen somit die sheinbar hohe Preis- bildung im Tapetenhandel. Es liegt ja auch durchaus nicht eine neue erhöhte Kalkulation vor, die der Verein exst eingeführt hat, sondern so lange Tapeten verkauft werden, ist mit einem dem heutigen gleichen Aufschlage gearbeitet worden und dabei konnte der Händler in vergangenen Zeiten mit einem viel höheren Durhschnittswert der Tapeten renen. Nf
Die dur@ Einführung der Maschinen erfolgte enorme Herab- drückung der Werte und durch die nunmehr einfeßende Ueber produktion, fam nun ein Konkurrerzkampf in die Branche, die sie fast an den Ruin führte, denn die Furcht ganz aus dem Geschäft zu kommen, ver- anlaßte Fabriken wie Händler ¿u Preisen anzubieten, die ihren kein Ausfommen ermöglihten. :
Hier scßte nun seiner Zeit die Organisation ein und rettete viele Existenzen, die am Ende ihrer Kräfte angelangt waren, indem fie alte gesunde Verhältnisse hafte und die früheren Verkaufspreise herstellte, und der Tapetenhändler somit langsam wieder zu Ansehen und be- \heidenem Wohlstande kam, dem Staate aker ungezählte Betriebe wieder fteuerpflihtig gemacht wurden. :
Es ist ja au ein großer Irrtum, wenn angencmmen wird, daß die außerhalb des Vereins stehenden wenigen Fabriken und Händler
— 0 billiger fkalfkulierten. Das mag wohl bei einigen besonders markt- gängigen billigen Artikeln sein, die den Käufer blenden sollen, aber m großen und ganzen können auh Beie Herren nicht anders rechnen, wie wir, denn auch sie leiden unter den gleihen Uebelständen der Branche, die hier dargelegt worden sind, und zeigen, daß der Tapetenhändler durhaus nicht auf Rosen gebettet ist und sein Jahres-
verdient ein schr mühsam und sauer erworbener und in der Höhe nur eben angemessener ist, um ihn für seine Opfer an Zeit, Geld und niht zum mindesten an seine Nerven, zu entshädigen.
Breslau, den 25. November 1905.
N Ernst Nicolai, alleiniger Inhaber der Tapetenhandlüung Nicolai & Schweißer, Breslau.
Aulage VIx.
Beantwortung des Fragebogens in Sachen der Kartell- enquete über die Vereinigungen in der Tapetenindustrie,
1. Name der Konvention „Verband deutscher Linkrusta-Fabriken““. Sitz: Jeweiliger Wohnsiß des Vorsißenden, z. Z. Höchst a, Main. Zahl der Mitglieder bezw. Betriebe: 6.
_ 2. Zahl der Arbeiter ca. 300. Die Frage nah Art der Arbeiter läßt fich niht mit annähernder Sicherheit beantworten.
3. Auf Linkrusta. _4. Wert der syndizierten Erzeugnisse während der leßten 3 Jahre: zwishen 3} und 42 Millionen Mark. 5. Die Konvention wurde im Jahre 1900 für unbestimmte Zeit errihtet zum Zweck der Regelung der Verkaufs preise. Austritt aus der Konvention steht den Mitgliedern mit halbjährliher Kündigung frei.
6. Verhinderung der Schädigungen, welckche ein regelloser Wett- bewerb im Zusammenhang mit der vorhandenen Ueberproduktion un- vermeidlich zeitigen würde. Hebung des Artikels in kunstgewerblicher Béziehung, indem es den Fabrikanten nur bei Erzielung angemessener Preise möglich ist, die zur Herstellung eines Fabrikates von fkunst- gewerblihem Werte nötigen Aufwendungen zu machen.
7. Die Konvention wird auf Grund von Saßungen geleitet dur eines der Mitglieder, welches alen durch Abstimmung zum Vor- fißenden gewählt wird... Die Saßungen gewährleisten allen Mit- liedern ohne Rücksiht auf den Umfang ihres Betriebes die gleihen
echte. Verstöße gegen die Saßungen und Beschlüsse der Konvention werden durch Geldstrafen geahndet. Anrufung der ordentlichen Gerichte als böhere Instanz ist zulässig.
8) Die Regelung des Jnlandsabsaßes wurde bisher ohne Beschränkung der Mitglieder in der ion oder im Absatz lediglih durch Festlegung der für alle Mitglieder in gleiher Weise verbindlihen Mindestverkaufspreise erzielt. Bezüglih des Auslandes wurde gleihes mit den gleihen Mitteln nur für die Schweiz versucht, jedoch {tand in diesem Lande dem binsichtlih befriedigender Verkaufs- preise erzielten Erfolge der Nachteil gegenüber, daß die Steigerung des Absaßes hinter dem Verhältnis des gesteigerten Verbrauchs des Artikels zurückblieb und zwar darum, weil die festgelegten Verkaufs- preife durch den freien ausländishen Mitbewerb unterboten wurden.
Die Hebung des Umsatzes wurde angestrebt und erzielt einerseits durch Hebung des Artikels jelbst infolge gesteigerten kunstgewerblichen Wertes (siche Anwort 6), andererseits dur Regelung der Verkaufs- preise im inländishen Wiederverkauf. Durch Vereinbarung mit dem Haupltverein deutsher Tapetenhändler und dem Verein deutscher Tapetenfabrikanten wurden für den Wiederverkauf der Linkrusta im Detailhandel bestimmte Preise festgelegt, welhe den Händlern einen angemessenen Nußen am Verkaufe der Ware gewährlei)ten und welche
auf diese Weise das Interesse der Händler an dem Artikel wah halten. Dabei sihert der dem Händler verbleibende angemessene A 2e die sahgemäße Verarbeitung des {chwierig zu behandelnden Artikels, ohne welche es nicht mögli gewesen wäre, dem zur Zeit der Gründung der Konvention noch wenig bekannten Fabrikäte Eingang beim A ils ren Der Absay der deutschen Linkcustafabriken
at sih in den 6 Jahren seit Bestehen der Konvention um das Drei- bis Vierfahe gehoben. Die \{äßungsweise anzunehmende Getamt-
ziffer des Absatzes der syndizterten Linkcustafabriken ist unter 4 angegeben, der dem Export zufallende Anteil an dieser Ziffer dürfte 10 bis 20 9/6 betragen, ist aber in Zunahme begriffen. Die Zahl der Linkrusta erzeugenden deutshen Fabriken ist während des Bestehens der Konvention von 4 auf 9 gestiegen. Die deutsche Linkrustainduftrie ist an Zahl der Betriebe größer, wie die gleiche Induîtcie im gesamten Auslande und dürfte im Umfange der Provuktion der gesamten aus- ländishen Produktion nur wenig nachstehen.
9) Die während des Bestehens der Konvention erzielten Durch- shnittäpreise find allmählih niedriger geworden als wie solhe vor der Gründung der Konvention bestanden. Einerseits wurde mit Absicht eine Verbilligung des Artikels und damit Hebung des Konsums an- gestrebt, andererseits drückte die Konkurrenz der außenstehenden Fabriken die Preise herunter. Für das Ausland außer der Schweiz is den Mitgliedern Preisstellung freigegeben.
10) Einen Einfluß auf die von ihr abhängigen Industrien hat die Konvention nicht auszuüben versucht. Die Verkaufsbedingungen für den Wiederverkauf wurden, wie oben s{chon erwähnt, im gegen- seitigen Cinverständnis mit dem Hauptverein „deutsher Tapeten- händler“ festgelegt, und dem Verein der Tapetenfabrikanten zur Durch- führung überwiesen. Zur Stellungnahme gegenüber den Einkaufs- vereinigungen bot si bisher keine Gelegenheit, da diese die Erzeugnisse der syndizierten Fabriken nicht führen.
11) Eine Einwirkung der gedachten Art ift seitens der Konvention niemals angestrebt worden.
12) Eine Aus\schaltung minder leistungsfähiger Betriebe durch die Konvention hat nicht stattgefunden. Im Gegenteil begründet ledigli die Konvention die Existenzfähigkeit der vorhandenen kleineren Betriebe.
Soweit diese Betriebe der Konvention angehören, sichert diese
thnen auskömmlihe Verkaufspreise und den Absay ihrer Produkte bei
der Tapetenhändlershaft. Die Händlershaft hat ein Interesse an der Aufrechterhaltung der auch ihre Verkaufspreise regelnden Konvention und unterstüßt darum auch kleinere und neu entstehende Betriebe mit ihren Aufträgen, um deren Existenzfähigkeit innerhalb der Konvention zu sichern, ohne wie sonst im kaufmännischen Leben bei vorhandener Ueberproduktion Preis- oder sonstige Vorteile gegenüber den bisherigen oder größeren Lieferanten zu beanspruchen. Soweit aber die Betriebe der gedahten Art außerhalb der Konvention stehen, fo verdanken sie dieser ihr Dasein und ihr Bestehen. Die Ausficht auf den Erwerb eines Absayes durch Unterbietung der für den Groß- und Kleinverkauf der ofen festliegenden Preise veranlaßte ihre Gründung ; thr Bestehen wird ermöglicht, indem die Preisfestlegung der Kon- vention fie vor der Notwendigkeit bewahrt, bei der Preisunterbietung bis auf ein direkt verlustbringendes Niveau herunterzugehen.
12a) Gine Konzentration der Betriebe in irgend welher Form hat nit stattgefunden.
_ 13) Die Konvention hat st|ch mit den Arbeiter- und Lohnverhält- nissen niemals befaßt, es ist aber anzunehmen, daß diese Verhältnisse dur die Konvention günstig beeinflußt worden siad, weil die ge- drückten Verkaufspreise, welhe bei einem Nichtbestehen der Konvention eingetreten sein würden, auch einen Druck auf die Lohnverhältnisse ausüben müßten.
14) Der günstige Einfluß der Konvention auf den kunstgewerb- lien Wert der syndizierten Erzeugnisse wurde unter 6 und 8 bereits erwähnt. Auch die Qualität der Erzeugnisse ist durch die Konvention insofern günstig beeinflußt worden, als der Preiédruck, welhen ein regelloser Wettbewerb ausgeübt haben würde, zweifellos eine quali- tative Vershlehterung des Fabrikais mit ih geführt hätte.
Die Herstellungskoften der \yndizierten Erzeugnisse sind dur die Konvention nicht beeinflußt worden.