1906 / 5 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Jan 1906 18:00:01 GMT) scan diff

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Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

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emerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner ‘und der

Nohh: Gerste. 14,00 14,20

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18,60 16,00 15,20 15,80 15,60 15,80 16,40 15,90 15.60 16,60 16,80 15,50 | 16,50

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15,16 | 30.12. 15,68 | 28.12. 15/24 | 30.12. 15/97 | 30.12. 16,11 | 29. 12. 15/65 | 30. 12. 15,40 | 30. 12. 16,14 | 30.12.

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Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. in liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis niht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den leßten sechs Spalten, daß entsprehender Bericht fehlt.

Verkehrsanfstalten.

Jn Großbritannien ist ein neues Einwanderungs- gese erlassen worden, das am 1. Januar 1906 in Kraft etreten ist. Das Gesez enthält im wesentlihen folgende Bestimmungen:

I. Kontrolle der Einwanderung und Abweisung unerwünschter Einwanderer vor oder bei der Landung.

A. Die Einwanderungskontrolle ist im allgemeinen auf solhe fremden Einwanderer (alien immigrants) beschränkt, die als Zwischendeckspassagiere auf einem mehr als 20 solcher Passagiere führenden Einwanderungsschiffe (immigrant sh1p) in dem Vereinigten Königreih anlangen. Dabei kann jedo die Zahl der ein Schiff zum Einwanderungsschif} im Sinne des Gesezges machenden Zwischendeckspassagiere durch Regierungsverordnung allgemein oder für bestimmte Schiffe und Häfen auch anders bestimmt werden; es sollen ferner alle Passagiere als Zwischendeckspassagiere gelten, sofern sie niht einer Klasse angehören, die durch eine in derselben Weise zu_ erlassende Regierungsverordnung aus- drücklich für Kajütspassagiere erklärt worden ist. Jm übrigen sollen die Einwanderer, um ihre Ueberwachung zu erleichtern, nur in bestimmten, von der Regierung von Zeit zu Zeit bekannt zu gebenden und mit besonderen Einwanderungs- behörden (Einwanderungsinspektor und Einwanderungsamt,

Immigration Officer“ und „Immigration Board“) zu ver- sehenden Häfen des Vereinigien Königreichs gelandet werden dürfen. *

Fremde Zwischendeckspassagiere, die nahweislich in einem britishen Hafen nur zu landen wünschen, um innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach einem anderen, außerhalb des Vereinigten Königreichs belegenen Reiseziel weiterzureisen, find jedoh geseßlih von der Einwanderungsfontrolle befreit. Eines besonderen Durchwanderungsnachweises bedarf es niht, wenn sih der Passagier im Besiße eines durhgehenden und bereits bezahlten Reisebilletts nah einem außerhalb des Vereinigten Königreichs belegenen Reiseziel befindet und wenn der Kapitän des Schiffs, auf dem der Passagier angelangt is oder weiterrcisen oll, cine der Regierung genügende Sicherheit dafür bestellt, D der Passagier B. nur zum Zwecke der Durchreise oder aus anderen von der Regierung gebilligten Gründen in Groß- britannien aufhalten wird, daß während seiner Durchreise für seinen Unterhalt und seine Ueberwachung Bre werden wird und daß er nah Großbritannien niht zurückehren wird, falls

er nah der Weiterreise in einem anderen Lande zurückgewiesen werden sollte. i i

Die Einwanderungskontrolle besteht darin, daß kein fremder Zwischendeckspassagier von dem Einwanderungs|chiff gelandet werden darf, bevor er von dem Einwanderungsinspektor unter Zuziehung eines Sanitätsbeamten an Bord untersucht worden ijt und die Erlaubnis zur Landung erhalten hat. Die Unter- suhung kann anstatt an Bord auch anderwärts erfolgen. Die vorläufige Ausschiffung der Einwanderer zu diesem Zweck kann bedingungsweise gestattet werden, ohne daß hierin vor Aus- führung der Besichtigung und Erfüllung aller etwa sonstigen Ausschiffungsbedingungen eine Landung im Sinne des Geseßzes erblickt werden foll.

B. Abweisung unerwünschter Einwanderer.

Die Landung von Einwanderern ist nur mit Genehmigung des Einwanderungsinspektors gestattet. Sie ist unerwünschten Einwanderern (undesirable immigrants) zu versagen. Als solche kommen in Betracht : i Y O

a. Einwanderer, die niht nahweisen können, daß sie die erforderlichen Mittel besißen oder zu erwerben vermögen, um d und ihre etwaigen Angehörigen (dependents) anständig unterhalten zu können; E i

b. Geisteskranke oder Blödsinnige sowie solhe Personen, die infolge von Krankheit oder eines sonstigen Gebrechens voraussihtlich den Steuerzahlern zur Last fallen oder in anderer Weise dem Gemeinwesen {ädlich werden können;

c. Einwanderer, die in einem fremden Lande, mit dem England in einem Auslieferungsvertragsverhältnis steht, wegen eines in dem Vertrage und in dem englishen Aus- lieferungsgesey vom Jahre 1870 vorgesehenen Auslieferungs- delikts von niht politishem Charakter verurteilt worden ind; und N d. Einwanderer, die auf Grund des neuen Einwanderungs- geseßes shon einmal“ ausgewiesen worden sind

Doch sollen Personen, die nahweislich nur eine Zuflucht in Großbritannien suchen, um eine Klage (prosecution) oder eine Bestrafung aus politishen oder religiösen Gründen zu vermeiden, | oder weil fie eine Vergehung (ofence) politischen Charakters begangen haben, oder weil sie Verfolgungen entgehen wollen, denen sie wegen ihres religiösen Glaubens in ciner mit Gefahr für Freiheit, Leib oder Leben verbundenen Weise aus-

eseyt sind, niht wegen bloßer Mittellosigkeit oder wahrschein-

li er Belastung der Steuerzahler zurückgewiesen werden. Die

Entscheidun n in allen vorgedachten - Fällen dem Ein- p

wanderungs “4 tor in erster Jnstanz und in der Berufungs- instanz den Einwanderungsämtern zu.

IT. Ausweisung unerwünshter Einwanderer nach der Landung.

Eine solhe Ausweisung ist zeitlih unbeschränkt gegenüber den Ausländern zulässig, die im Vereinigten Königreich we en einer solchen strafbaren Handlung verurteilt worden sind, die mit einer, durch Strafgeld nicht einzulösenden Freiheitsstrafe bedroht ist, sofern dies von dem betreffenden Gericht mit dem Hinzufügen bescheinigt wird, daß es die Ausweisun des Verurteilten neben oder an Stelle der Verbüßung der ihm auferlegten Strafe für geraten halte; die Ausweisung ijt ferner zulässig, und zwar innerhalb 12 Monaten nach der leßten Ankunft des Ausländers in Großbritannien, bei Personen, bezüglih deren von einem mit derartigen Untersuhungen im abgekürzten Verfahren zu be- trauenden Gericht bescheinigt wird, entweder i

a. daß der Ausländer innerhalb der legten 3 Monate seit der Einleitung der Untersuhung von einem en lischen Kom- munalverband eine Armenunterstüßung bezogen hat. die für Einheimische den Veclust des Wahlrehts zum Parlament be- gründen würde, oder :

b. daß der Ausländer umherziehend ohne nachweisbare Subsistenzmitiel betroffen worden ist, oder Be

c. daß er in einem wegen zu dichter Deleguig mit Ein- wohnern ungesunden Quartier gelebt hat, oder wenn be- \scheinigt wird,

d. daß der Ausländer nah dem Jnkrafttreten des Ge sezes den Eintritt in Großbritannien erlangt hat, obwohl ihm

er oben unter I B. c. gedahte Abweisungsgrund der vor- gängigen Verurteilung é 17 eines Auslieferungsdelikts in einem fremden, mit Großbritannien in einem Auslieferung® vertragsverhältnis stehenden Lande entgegenstand. Der Erlaß des Ausweisungsbefehls steht dem Secretary of State zu. _

TIT. BeHordenorganisation, Siraf- und allgemeine

Bestimmungen. A. Behördenorganisation.

Der Einwanderungsinspektor und alle etwa sonst noth zur Ausführung des Gefeßes erforderlihen Beamten sollen von der Regierung angestellt und von dieser sollen au die Mitglieder der mit je drei Personen zu beseßenden Einwanderungsämter berufen werden; die lehteren aus einer für jeden Einwanderungshafen aufzustellenden Vor shlagsliste von O keiten, die dafür durch Erfahrung in polizeigerihtliher, geshäftliher oder administrativer

ätig- keit geeignet erscheinen. Alles Nähere darüber rrblieblid des écfahrens vor dem Einwanderungsamt und der B&

an dasselbe foll nach den einschlägigen Bestimmungen der terung und deren Ausführungsverordnungen vor- Gehalten bleiben.

B. Strafbestimmungen.

Alle Zuwiderhandlungen gegen das neue Geseh sollen, je nach D von einem hiffsfapitän oder Einwanderer be- gangen werden, gegen den ersteren mit Geldstrafen bis zu 100 Pfd. Sterl. und gegen den Einwanderer mit seiner Be- handlung als Landstreiher im Sinne des einschlägigen eng- lischen Gefeßes (Vagrancy Act von 1824) oder, wenn die Strafoerfolgung in Schottland oder Jrland stattfindet, mit durch Zwangsarbeit G Ee Gefängniéstrafe bis zu 3 Monaten geahndet werden. it der leßteren Strafe werden, außer inwanderern“, auch alle anderen fremden Passagiere bedroht, die dem Kapitän gegebenenfalls die für feine statistishen Nachweise über sie erforderlichen Angaben verweigern oder dabei falsche Angaben magen: die gleiche Strafandrohung soll auch sonst in allen Fällen Plag greifen, in welhen den mit der Ausführung des S betrauten Organen gegenüber von irgend einem Beteiligten falsche Angaben gemacht werden.

C. Allgemeine Bestimmungen.

Bei der Ausführung des Gesetzes sollen alle bestehenden Verträge oder sonsiigen Vereinbarungen mit fremden Mächten berücksihtigt werden. j

___ In Zweifelsfällen soll jede Person auf Grund des Geseßes bis zum Beweise des Gegenteils als Ausländer behandelt werden können. Ausländer, gegen die ein Ausweisungsbe ehl entweder bereits erlassen oder dur ein bezügliches Gerichts- uon bei der Ministerialinstanz angeregt worden ist, sollen

is zum Antritte der Abreise bezw. bis zur Entscheidung über den Ausweisungsantrag in Haft gehalten werden können. Das Gleiche gilt für Ausländer, denen die Landung bis zur endgültigen Entscheidung über ihre Zulassung in Groß- Hritannien nur bedingungsweise gestattet wotden ist.

Ausführungsbestimmungen.

Zu dem Cee sind vor kurzem vorläufige Ausführungs- Far eh Gai en worden, deren wichtigste Bestimmungen olgende sind:

Jedes Schiff, das mehr als 12 fremde, zur Landung in einem - oder mehreren britishen Häfen bestimmte, der Ein- wanderungskontrolle unterliegende Passagiere (steerage Ppassengers) führt, wird als „Einwandererschiff“ (,„immigrant A behandelt.

er Einwandererkontrolle unterliegen alle zut Landung in einem britishen Hafen bestimmten Passagiere, die nicht Passagiere erster Klasse (first class passengers, cabin passengers) find oder sonst von der Einwanderungskontrolle besonders ausgenommen sind.

Auf Schiffen, die nur eine Klasse für Passagiere führen, gen alle fremden Passagiere als „steerage passengers“.

r Secretary of State (Home Office) it auf Grund der ihm geseßlih zustehenden Befugnisse vorläufig bereit, den einzelnen Schiffslinien für - Passagiere

weiter Klasse neben den Passagieren 1. Klasse die Be- Preiung von der Einwanderungskontrolle egen gewisse, von den Schiffseigentümern zu übernehmende Garantien auf deren Antrag zuzugestehen (Ziffer 20 der Vollzugsvorschriften). Aus- genommen hiervon sollen fein

1) alle fremden Passagiere dritter Klasse sowie Decks- oder Zwischendeckspassagiere, 2) Passagiere, die lediglih durch Auf- zahlung an Bord die Schiffspassage in zweiter Klasse er- aufen, 3) Passagiere, die E Fahrkarten dritter Klasse besißen und nur für die Schiffspassage zweiter Klasse berehtigt sind.

Kein Schiff, das mehr als 12 fremde „steerage pas- sengers“ an Bord hat, darf irgend einen von diesen in einem britischen Hafen landen, der niht zum „Einwandererhafen“ („immigration port“) erflärt ift.

Als britishe „Einwanderungshäfen“ sind vorläufig be- zeihnet: Cardiff, Dover, Folkeston, Grangemouth, Grimsby, Harwich, Hull, Leith, Liverpool, London einschließlich Queen- borough, Newhaven, Southampton und die Tyne - Häfen (Newcastle, Northshields und Southshields).

Der Führer jedes nach einem britishen „Einwanderungs- hafen“ segelndéèn Schiffes, das fremde, zur Landung bestimmte Passagiere an Bord hat, muß, wenn es ein „Einwanderer- \{chiff“ („immigrant ship“) ist, dem Einwanderungskommissar O Officer) oder dem dafür angestellten Zoll-

mten (Preventive Officer of Customs) sofort und ehe ein Passagier landet, gewisse in den Ausführungsvorschriften bezeichnete, in, englischer Sprache abzufassende Verzeichnisse über die an Bord befindlichen fremden, zur Einwanderung oder Durchwanderung bestimmten Passagiere übergeben. Daneben muß für jeden der Einwandererkontrolle unterliegenden fremden Passagier eine, dessen Personalien 2c. enthaltende, von dem Einwanderer selbt unterzeichnete formular- mäßige Erklärung in englisher Sprache übergeben werden. Die betreffenden, den Ausführungsvorschriften beigefügten Formulare fönnen von den Zollbehörden in den Einwanderungs- hâfen bezogen werden.

Durchwanderer (Transmigrants) werden gegen gewisse Garantien (gegen Ansteckungsgefahr und dergleichen) und gegen eine von dem Schiffseigentümer zu stellende Kaution (Bond) ohne weiteres zur Landung zudeld en,

Die der Kontrolle unterliegenden Einwanderer werden nur nach Untersuchung ihrer Vermögens- und Erwerbsverhältnisse, ihrer Antecedentien und ihrer körperlihen Gesundheitsver- hältnisse zur Landung zugelassen. Hinsichtlich der Vermögens- verhältnisse soll in der Regel ein Besiß von 5 Pfd. Sterl. und von weiteren 2 Pfd. Sterl. für jeden Angehörigen als aus- reichend angesehen werden. S E C

Hinsichtlich der Ecwerbsfähigkeit der niht im Besiße dieser Mittel befindlichen Einwanderer bleibt die Entscheidung dem Einwandcrungsbeamten E wobei feste Arbeitsverträge, Kenntnis der englishen Sprache usw. Berücksihtigung finden sollen. Darüber, welche Krankheiten als Ausschließungsgrund gelten sollen, sind bestimmte Vorschriften noh nicht gegeben.

Schiffe, die weniger als 12 fremde, der Einwanderungs- kontrolle unterlicgende Passagiere an Bord haben, können diese unter Beachtung gewisser Formalitäten und Garantien auch in Häfen landen, die nicht als „Einwanderungshäfen“ Dezeichnet sind.

« Nah amtliher Meldung aus Grajewo ist der Verkehr mit Odessa Güterstation und Bobrinskaia der Südwest- bahnen sowie auf den Strecken Bialystok—Baranowitschi Wilna der Poljäßjeshen Bahnen wieder e1öfnet. Hierdurch ist auch der Verkehr mit der Moskau-Brester Babn über Bialystok frei. Desgleichen: Weichselbahnen Strecken Kowel—Warshau und Nasielsk—Gonssozyn, ferner Warschau für den Uebergang nach der Warschau-Wiener Bahn; Rjäsan-Uralsker Bahn Station Moskau Stadt, Güterstation und Lagerhaus; Transfkaukasische Bahn Verkehr über Baku, Tiflis, wlach und Alhtala; Char- kow-Nikolaiew Bahn die gesamten Strecken und Jekateriner Bahn Strecke Pawlisatki—Werschowzewo—Ts\chaplino; gesperrt bleibt ferner die Libau-Romny Bahn. Der Verkehr mit der Meoskau-Brester Bahn über Brest ist wieder eröffnet.

Nach amtlicher Meldung aus Eydtkuhnen sind noch gesperrt* Die Libau-Romnyer Bahn über Kalkuhnen Strecke Nowo— Wileisk. Minsk und der direkte Güterverkehr nah Moskau sind frei und Koschedary für jeden Verkehr; Poljäßshen Bahnen für jeden Verkehr; von der Baltischen D Stow Rigaer Bahn Strecke Taps—Reval für jeden Verkehr. trede Narva—Tays für den Güterverkehr ; ufuhrbahnen Pernau- Reval, FJeka- teriner Bahn und Warschau-Wiener Bahn für jeden Verkehr ; Riga-Oreler Bahn über Dwinsk für den Güterverkehr, Strecke Dwinsk bis Riga und Strecken binter Orel für jeden Verkehr. Wiedereröffnet ist die Strecke Rijeshiza—Rshew der Moskau-Windau-Rybinsker Bahn für jeden Verkehr. ì-

Nach amtliher Meldung aus Bromberg ist der Personen- verkehr über Mlawa wieder g loummen, Zwischen den Stationen Radowjez und Lublin werden infolge Sperrung der Brüte Personen über Lukow—Lublin und Brest— Cholm umgelenkt. Auf der Strecke JIwangorod—Dombrowo besteht der Verkehr vorläufig nur bis Station Olkush. Ueber Alexan drowo und Sosnowice, Warschau-Wiener Bahn, ift der regelmäßige Personenverkehr ebenfalls wieder aufgenommen, die Ringbahn in Warschau ist noch gesperrt.

Literatur.

Schillers Werke für Schule und Haus. Mit Lebens- beshreibungen, Einleitungen und Anmerkungen herausgegeben von Pro essor Dr. Otto pell nau, Symnasialdirektor. Drei Bände (geb. 9 #4). Verlag der Herdershen Verlagsbuhhandlung in Freiburg i. B. Die vorliegende dreibändige Ausgabe der Werke Stillers für Schule und Haus ist als weitere Folge in der Herderschen „Bibliothek deutscher Klassiker“ ershienen. Da der Nahmen dieser Publikationen die Aufnahme wissenshaftliher Schriften ae gestattet, mußte die Ausgabe sich auf die Dichtungen Schillers beschränken. Diese sind nahezu vollständig in der Sammlung enthalten: die Gedichte (mit geringen Ausnahmen), sämtliche großen Dramen, das Demetrius-Fragment, die „Huldigung der Künste“, und von den Ueberseßzungen „Die Zerstörung von Troja“ und die „Iphigenie in Aulis“. n den Jugenddramen sind einige Derbheiten ausgemerzt, ein Vorgehen, das bei der Be- stimmung dieser Ausgabe für „Schule und Haus* zu billigen ist, zu- mal si eine falsche Prüderie nirgends bei ihm bemerkbar macht. Die biographishe Einleitung des Herausgebers ist warmherzig und ver- ständnisvoll, sie wird dem großen Gegenstand der Darstellung gerecht, und die hie und da angewandte Retouche ist in keiner Weise auf- dringlih und nimmt dem Charakter- und Lebensbilde des großen Dichters nichts von seiner Lebenswahrheit. Auh die äußere Aus- stattung der mit zwei Bildnissen Schillers und einer Nachbildung der F uus smen Schillerbüfte geschmüdckten Ausgabe ist würdig, der Druck

ar und gu

Von dem im Verlage von E. A. Seemann in München herausgegebenen Sammelwerk „Meister der Farbe“ (jährli 12 Hefte zu je 2 6) liegen die Hefte 21 bis 24 vor; mit ihnen ist der zweite Jahrgang der interessanten und gediegenen Publikation abges{hlossen. Die vier Hefte bringen im wesentli n-Nachbildungen von Werken ausländischer Künstler; so ist das 21. den französischen Impressionisten (Boudin, Monet, Renoir, Sisley, Pifsarro und Sogaune) was Im Heft 22 finden wir Reproduktionen nah Pablo Salinas, Ph. Wilson Steer, Lunois, Ed. Meyerbeim, Agostin Salinas und Ed. Nüdisühli, während das 23. solhe von Gemälden von Prinet, Gallegos, Dalbono, olg, Poffart, Bastien und Lepage enthält. Das leßte Heft endlih ist dem Ungarn Munkaëcsy, dem Russen Kurowin, dem Italiener Ettore Tito, dem Belgier Gilsoul und den Oesterreilern Jettel und Fröschl gewidmet. Die Hefte, deren Ausgabe im laufenden Jahre fortgeseßt wird, enthalten neben den Bildern, die sihch durch trefflihe Wiedergabe auszeihnen, und neben den kurzen Biograpkien der betreffenden Künstler au interessante Aufsätze und kunftgeshihtlihe Notizen.

„Deutsche Revue.“ Herausgegeben vonRichard Fleischer (Stuttgart, Deutsche Verlagsanstalt). Die bekannte Monatsschrift eröffnet ihren 31. Jahrgang mit einem reichhaltigen Heft, zu dem eine Nethe ‘der hervorragendsten Publizisten Artikel beigesteuert hat. An der Spiße gibt Colmar Freiherr von der Golß unter dem Titel Vor hundert Jahren“ einen interessanten Rückblick auf das ver- bängnisvolle Jahr 1806 und erörtert die Ursachen der damaligen Katastrophe. Es folgt eine cingchende Betrachtung über , Deutschland und die auswärtige Politik“; an sie s{chließen sih „Briefe aus Ems 1879* von dem braunshweigischen Gesandten Freiherrn von Cramm-Burgdorf, weiterhin „Friedensheer, Eine Anregung“ von Bertha von Suttner, der von Heinrich von Poschinger heraus» gegebene politishe Briefwechsel König Wilhelms 1. von Württemberg mit König Friedrich Wilhelm 1V. von Lerunes König Marx von Bayern und mehreren Staatsmännern, ferner die Fortsezung der von H. Oncken mitgeteilten Briefe Rudolf von Bennigsens. Dazwischen finden wir zwei medizinishe Aufsäße: „Hygiene des Ih“ von dem Münchener Professor Max Gruber, und „Die Entstehung und Be- kämpfurg der LTuberkulose* von Prof. Johannes Orth, dem Nachfolger Virchows. Auf das Eeblet der Dichtung und Literatur führen der badische Hoftheaterdirekltor Oswald Hancke mit dem Artikel „Ein Hohenzoller als Dramatiker“ und Pro- fessor Wilhelm Grube mit dem Aufsaß „Modecne chinesische Lyrik“, endlich Hans Walter mit der Novelle „Die Elefanten“. Dr. Richud Hennig schreibt über „Seekabel, drahtlose Tele- graphie und Kriegsrecht*, Professor Ernst von Halle (Berlin) über „Die Entwicklung der deutshen Seeinteressen im leßten Jahr- zehnt“. In der Nubrik „Literaturberihte* wird eine Anzahl neu- ersGienener Werke besprochen. Die im Verlage der Deutschen Verlagsanstalt in Stuttgart und Leipzig erscheinende Zeitschrift kostet vierteljährlich 6 M

__— Die Umschau“, Wohenschrift über die Fortschritte in Wissenschaft und Technik (Herausgeber: Dr. J. H. Bechhold, Frankfurt a. M., Bezugspreis vierteljährlih 3,80 4), eröffnet den neuen Jahrgang mit einem Auffag von Dr. Joachim Grafen von Mel, der soeben aus Ostafrika zurückgekehrt ist und in interessanter Weise fih über die Verhältnisse dieser Kolonie guospricht. Ein ebens falls aktuelles Thema behandelt der Generalarzt Dr. eisner, nämli: „Die erste Hilfe beim Wintersport.“ pes tage, wo Schneeschuh- laufen, Nodeln 2c. an der Tagesordnung ist, erscheint es zeitgemäß, den Sportsleuten einen Anhalt zu geben. Le man mit einfahen Mitteln, mit Schneeshuhen oder einem Rodelslitten für den Fall“ von Ver- leßungen, die ja nicht allzu selten vorkommen, den Betroffenen auf möglichst schonende Weise nah seiner oimung trans ortiert. Von allgemeinem Interesse ist ferner der Aufsaß von Dr. du ois, Reymond über die „Wirkung der Kultur auf die Entwicklung des Menschen- ges{chlechts“, der in lebhaftem vertra zu den pessimistishen An- ¡chauungen aller derjenigen steht, die in der Kultur nur eine Ver- weichlihung und den Anfang einer Degeneration sehen.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs- maßregeln.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Aus den „Veröffentlihungen des Kaiserlichen Gesundheitcamts“, Nr. 1 vom 4. Januar 1906.)

Pest.

Rußland. Laut amtlicher Bekanntmachung vom 22. Dezember ist beschlossen, den anläßlih des Auftretens der Pest Déliaffenca vers- stärkten ärztlichen Dienst noch auf lange Zeit hinaus in der Bukes jewshen Horde des Gouv. Astrahan aufrecht zu erhalten. Vom 13. bis 18. Dezember sind im 2. Seebezirk noch 5 neue Erkrankungen vorgekommen; in den übrigen Teilen der Kirgisensteppe und im Kreise Krasnojarsk waren neue Fälle nit festgestellt. Behufs gesundheitliher Ueberwachung der Bevölkerung sind in den verseucht gewesenen Bezirken noch mehrere Beobachtungsstellen eingerihtet. Das Gerücht , wonach im Gouv. Samara im Talowsfkidistrikt die Pest aufgetreten sei, hat fi, he amtliher Bekanntmachung, nicht bestätigt.

egypten. Zufolge einer Mitteilung vom 23. Dezember ist in Alexandrien der leßte Pestkranke geheilt entlaffen worden.

Britisch - Ostindien. Während der am 9. Dezember ab- gelaufenen Woche sind in der Präsidentschaft Bombay 1438 neue Erkrankungen (und 1062 Todesfälle) an der Pest zur Anzeige gelangt, davon 12 (13) in der Stadt Bombay, 7 (7) im Stadt- und Hafengebiet von Karachi, 1 (1) im Hafen von Broad.

Straits Settlements. In Singapore ist am 25. No- vember ein neuer Pestfall ermittelt worden.

_ Zanzibar. Am 30. November sind, zufolge einer Mit- teilung vom 9. Dezember, die leßten Pestkranken aus der ärzt- lichen De U entlassen worden. Die Zahl der mit Haffkinshem Impfstoffe geimpften Personen wurde auf etwa 24 000 beziffert. Unter den tot abgelieferten Ratten befanden sih auch nah dem 23. November, dem Tage, an welchem Zanzibar amtlich für pest- frei erklärt wurde, immer noch einige Pestratten; vom 24. November bis 7. Dezember eins{chl. wurden unter 155 Ratten roch 9 pestinfiztert befunden, darunter 1 am 7. Dezember.

Pest und Cholera.

British-Ostindien. In Kalkutta starben in der Woche vom 19. bis 25. November 22 Personen an der Peft und 86 an der Cholera.

; Cholera.

Rußland. Amtlicher Bekanntmachung zufolge sind im Kreise Lomza vom 18. bis zum 21. Dezember 5 neue Cholerafälle beobs achtet worden.

Gelbfieber.

Es gelangten zur Anzeige in New Orleans vom 23. bis 25. November 2 Erkrankungen, in Havana vom 30. November bis 5. Dezember 10 Erkrankungen (und 5 Todesfälle), in Choloma (Honduras) vom 25. Oktober bis 21. November 1 (1), in der Um- gebung von Puerto Cortez und San Pedro (ebendas.) vom 16. bis 21. November (1) bezw. 3 (1), ferner in Guayaquil (Ecuador) vom 7. bis 14. November 2 Todesfälle?

Pocken. Deutsches O In der Woch? vom 24. bis 30. Dezember sind in Königsberg i. Pr. 1 und in Ostaszewo (Kr. Löbau, Reg.- Bez. Marienwerder) 3 Pockenfälle festgestellt werden.

Verschiedene Krankheiten.

Pocken: Paris 21, St. Petersburg 6 Erkrankungen; Vari- zellen: Nürnberg 31, Budapest 52, New York 222, Prag 27, Wien 183 Erkrankungen; Fleckfieber: Warschau (Krankenhäuser) 6 Er- krankungen; Rüdckfallfieber: St. Petersburg 46 Erkrankungen; Genidckstarre: Reg. - Bez. Posen 2, New York 15 Todesfälle ; Reg. - Bez. Posen 3, New York 14 Erkrankungen; Rot- lauf: Wien 42 Erkcankungen; Influenza: Berlin 7, London (Krankenhäuser) 10, New York, Paris je 4, St. Peters- burg 6 Todesfälle; Nürnberg 17, Kopenhagen 55, Stockholm 17 Erkrankungen; Lungenentzündung: Nürnberg 25 Er- krankungen; Krebs: Altona 3, Berlin 34 Todesfälle; Ank ylo- stomiasis: S O Arnsberg 19 Erkrankungen. Mebr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Masern und Röteln (Durch- \chnitt aller deutshen Berichtsorte 1886/95: 1,15 0/9): in Beuthen, Pforzheim, Gla2gow Erkrankungen wurden angezeigt in Breslau ‘93, im Neg.-Bez. Königsberg 161, in Nürnberg 145, Hamburg 54, Budapest 185, Kopenhagen 37, New York 572, Paris 259, St. Petersburg 34, Wien 159; ferner wurden Erkrankungen gemeldet an Scharlach in Berlin 30, im Reg.-Bez. Düsseldorf 101, in Budapest 32, London (Krankenhäuser) 295, New Yor?k 187, Paris 58, St. Peters- burg 61, Stockholm 42, Wien 80; desgl. an Diphtherie und Krupp in Berlin 28, Breslau 32, Hamburg 22, Budapest 31, Christiania 55, Kopenhagen 21, London (Krankenhäuser) 98, New York 334, Paris 59, St. Petersburg 72, Prag 33, Stockholm 39, Warschau (Krankenhäuser) 21, Wien 133; desgl. an Keuchhusten in Nürnberg 25, Hamburg 52, Budapest 27, Kopenhagen 52, New York 34, Wien 113; desgl. an Typhus in New York 94, Paris 42, St. Petersburg 69.

Handel und Gewerbe. (Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie *.) ¡Anteil Deutsblands an dem Fortschritt des mexikanischen Handels.

Nah amilien Angaben des mexikanishen Finanzministeriums hatte die Einfuhr Merikos in den Fiskaljahren 1874/5, 1884/5, 1894/5 und 1904/5 folgende Werte :

1874/5 1884/5 1894/5 1904/5 S § s s

Deutsch- A 0 Belgien Spanien. Frankreich. . England. Ver. Staaten

1 005 673,33 914 908,58

2 447 055,88

143 608,24 1 097 874,98 3 096 990,17] 2 889 009,26] 5 576 750 8 657 163,68] 6 902 944,72] 6 668 321 9 028 635,91] 10 091 062,94/15 130 367 UebrigeLinder 90 031,94] 205 128,88/ 1 025 118

Totalimport [18 793 403,61] 23 776 684,90/34 000 440 Die Ausfuhr bewertete sih, wie folgt :

3 361 643 319 580/ 1918 661

9 810 538,54 1 433 759,92 3 734 484,62 8 482 685,03 10418 343 11 48 303 167,60 3 678 103,12

85 861 081,94,

1874/5 1884/5 1894/5 1904/5 s F S s

Deuts\ch- land. .-, Belgien . Spanien. Frankreich. . England. Ver. Staaten

444 344,00f 1 420 604,60} 3 113 235 Fe 32 370,00] 380 265 764 191,16

1242 645,17| 914 160 5 724 t

15 719 884,65 8 375 212,18 1 934 316,00

2 239 456,65] 2 129 816] 5 905 745,57 9 219 837,40} 15 367 280,01/15 261 169| 16 719 892 12

10 358 167,90] 25 853 061,04/67 322 986[139 989 418,61

Uebrige Länder] 808 184,12] 519 427,53| 1 733 322| 5 210 247,49

Totalexport . |27 318 788,10] 46 670 845 00190 854 953[193 854 716,62.

Im Jahre 1875 war rur die Bahn von Veracruz nah Mexiko im Betriebe, und die hauptsählihsten Konzessionen für den Bau der mexifanischen Bahnen wurden erst in dem Zeitraum von 1876 bis 1880 erteilt. ;

Wenn die It Zahlen für das Jahr 1874/5 als Basis angenommen werden, fo hat sich tie mexikanisch2 Einfuhr in 30 Jahren bis zum Fiskaljahre 1904/5, welhes am 30. Juni d. J,