1906 / 11 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Jan 1906 18:00:01 GMT) scan diff

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee. Beamte der Militärjustizverwaltung.

Durch Allerhöchste Be stal!ungen. 4. Januar. Mer el, Dr. jur. Glasewald, - Oberkriegsgerihtsräte von den General- kommandes des VIII. bzw. des IlI. Armeekorps, der Stellenrang der dritten Flafse der höheren Provinzialbeamten- verliehen.

Durch Verfügung des Kriegsministeriums. 3. Januar. Volley, bisher in der Feldstelle des Oberkcieg8gerihisrats bei dem Kommando der Schußtruppe für Südwestafrika, unter Einreihung in die etatsmäß. Kriegsgerichtsratsftellen des Friedensftandes dem Seneral- kommando XIV. Armeekorps zugeordnet.

Katholishe Militärgeistliche.

DurchAllerhöchsten Abschied. 12. Dezember. Montag, Militäroberpfarrer des V. und V1. Armeekorps in Breslau, auf seinen Antrag mit Penfion in den Ruhestand versegt.

Beamte der Militärverwaltung.

Durch AllerhöGste Bestallung. 4. Januar. Rohde, Intend. Rat, beauftragt mit Wahrnehmung der Militärintendanten- stelle des XVI. Armeekorys, zum Militärintend. ernannt.

Durch Allerhöchste Patente. 21. Dezember. Brache, Vollmar, Steenbeck, Intend. Sekretäre von den Intendanturen des VI. bzw. des IIT. und VII. Armeekorps, Lohrish, Wagner, Ulrich, Intend. Sekretäre von den Intendanturen des II1. Armee- korps bzw. der 8. Div. und des 1V. Armeekorps, Shiweck, Woll- weber, Vogel, Intend. Sekretäre von den Intendanturen des I. bzw. des III. Armeekorps und der Verkehrstruppen, Neubauer, Rendant vom Kadettenhause in Plön, der Charakter als Re- nungsrat, Schwarz, Intend. Registrator von der Intend. des IV. Armeekorps, der Charakter als Kanzleirat, verliehen.

. Dezember. Müller, Korpsftabsapotheker des VI. Armee- korps, der Charakter als Oberstab38apotheker mit dem persönlichen Range der Râte vierter Klase verlieben.

4. Januar. oyer, Leib, Geheime erpediereade Sekretäre N Een im Kriegsministerium, der Charakter als Rehnungsrat verliehen.

Durch Verfügung des Kriegsministeriums. 29. Nos- vember. Majewski, Untervetgzinäâr der Res. (Schlawe), zum Oberveterinär des Beurlaubtenstandes ernannt.

1. Dezember. Oeste, Fornacçon, Bethke, Lazarettverwalt. Inspektoren in Diedenhofen bzw. Frankfurt a. M. und Brandenburg a. H., zu Lazarettoberinspektoren, Thielebein, Wittih, Meyer, Lazarettinspektoren auf Probe bei den Garn. Lazaretten 1 Berlin bzw. Hannover und T Metz (Stadt), zu Lazarettinspektoren, ernannt.

6. Dezember. Jochim, Lazarettverwalt. Jasp. in Oppeln, auf seinen Antrag mit Penfion in den Ruhestand verseßt.

7. Dezember. Rödiger, Herrmann, Lazarettinspektoren in Glag bzw. Bitsch, zu Lazarettverwalt. Inspektoren ernännt.

11. Dezember. Herbst, Simon, Backhusen, Winckler, Quella, Rudolph, Schmidt, Lazarettinspektoren auf Probe in Breslau bzw. Breélau, Ehr-nbreiistein, Frankfurt a. M, Deus, Minden und Brandenburg a. H, zu Lazarettinspektoren ernannt.

13. Dejember. Nierboff, Papenfuß, Lazarettinspektoren

in Frankfurt a. O. bzw. Hagenau, gegenseitig verseßt. _ 19. Dezember. Die Kaserneninsp-ktoren a Eee Grone- feld Edler v. Ottberger in Brandenburg a. H.,, Metes in Trier, Witte und Serguhn in Caffel, Gärtner in Magdeburg, Heise in Posen, Bleckwenn in Met, Seipel in Hannover, Sudergath in Berlin zu Kaserneninspektoren ernannt.

16. Dezember. Zichishang, Militärbausekretär auf Probe beim Militärbauamti in Thorn I, endgültig angestellt, Christ, Rechnungsërat, Lazarettoberinsp. in Darmstadt, auf seinen Antrag mit Pension, Gube, Oberveterinär im Hinterpomm. Feldart. Regt Nr. 53, auf seinen Antrag zum 1. Januar 1906 mit Pension, in den Rubestand verseßt.

19. Dezember. Hinten, Proviantamtsassist. bei der Shug- truppe für Südwestafrika, mit dem 1. Januar 1906 in eine etatmäß. Assistentenstelle beim Proviantamt in Mainz übernommen.

_ 21. Dezember. Sehrt, bisher Großberzogl. hes. Regierungs-

afseffor, als etatmäß. Militärintend. Assessor bei der Intend. des XVIIL Armeekorvs angestellt. Schmidt, Garn. Verwalt. Kon- trolleur in Bann, auf feinen Antrag mit Pension in den Ruhestand verseßt.

_22. Dezember. Zwick, Kanzleisekretär, beauftragt mit probe- weiser Wahrnehmung der Geschäfte cines Kassenfekretärs bei der Hauvptkadettznanftalt, zum Kassensekretär daselbft ernannt.

Die Intend. Sekretäre: Schneider (Karl), Pros§ky, Ehrke, Adam von den Intendanturen der 39. bzw. 4. Div., des VIII. und XVIT. Armeekorps, zu denen des XVI. bw. X[IV., II. und VIII. Armeckorps, Stage, Richter, Kühn, Reichardt von den Intendanturen des T1. Armeekorps bzro. der 10. und 2. Div. und des X[TV. Armeekocy3, zu denen des V. Armeekorps bzw. Gardekorps, XVII. und XVIL Armeekorps, Funke, Pabst (Julius), Kommoß, Schweikert von dzn JIntendanturen der 8. bzw. 16. Div., des VIIL und XVL Armeekorps, zu denen des VII. bzw. VIIL, I. und XV. Armeekorps, Liebelt, Wolff (Richard), Böhm von den Intendanturen des V. bzw. XVIiI. und VII. Armeekorps, zu denen des XVI. bzw. V. Armeekorps und der 8. Div., zum 1. April 1906s vec:segt.

23. Dezember. Megenthin, Proviantamt2assist. von der Schußtruppe für Südwestafrika, mit dem 1. Januar 1906 in eine Ussistentenstelle bei dem Proviantamt ia Brandenburg a. H. wieder- eingereiht. Zivvlies, Eich, Intend. Sekretäre von den Inten- danturen des I. Armeeko:ps3 b¡w. der 1. Div., gegenseitig verseßt. ,

24. Dejember. Weigt, Lt. der Res., bisher Lt. im 2. Ostpreuß. Feldart. Regt. Nr. 52, a!s etatmäß. Militärintend. Afsessor bei der Intend. des VII. Armeekorys angestellt.

27. Dezember. Pohl, Koch, Faeftermann, Unterapotheker des Beurlaubtenstandes, zu Oberavothekern befördert. Anders, Straube, Elementarl-hrer am Kadette1hause in Karlsruhe bzw. Oranienfstein, zum 1. April 1906 gegenseitig verseßt.

_30. Dezember. Wüstemann, Braun, Assistenten vom Be- Éleidungsamt des XVI. bzw. VII. Armeeforps, gegenseitig verseßt. Bebert, Geheimer Rehnungsrat, Geheimer erpedierender Sekretär im Kriegsminifterium, auf seinen Antrag mit Pension in den Rußhe- stand verjegt.

3. Januar. Claaßen, Intend. Sekretär von der Intend. des XVII. Armeekorps, zum Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator, Reichardt, Intend. Registrator von der Intend. des XIV. S zum Geheimen Registrator, im Kriegsministerium ernannt.

__ 6. Januar. Rohde, Militärintend., die Militärintendanten- ftell- des XVI. Armeekorps übertragen.

Kaiserliche Mariue.

Offiziere usw. Ernennungen, Beförderungen und Versezungen. 6. Januar. Gr. v. Moltke, Kontreadmiral, beauftragt mit der Vertretung des Inspekteurs der 1. Marineinsp., zum Inspekteur dieser Infp., v. Usedom, Kontreadmiral, Inspekteur der 1. Marineinsp., beauftragt mit der Vertretung des Oberwerft- dirzêtors der Werft zu Kiel, unter Belassung in dem Verhältnis als Admiral à la suite Seiner ‘Majestät des Kaisers und Königs, zum Oberwæerftdirektor dieser Werft, ernannt. Ehrlich, Kapitän zur Sez, beaufiragt mit der Vertretung des Festungékommandanten zu Wilhelmshaven, mit Wahrnehmung der Geschäfte des Festungs- fommandanten tafeibst beauftragt. Engel, Kapitän zur See, beauf- tragt mit der Vertretung des Kommandeurs der 2. Werftdiv., zum Kommandeur dieser Div. ernanút.

Abschied3bewilligungen. 6s. Januar. Schheder, Kontre- admiral, Oberwerftdirektor drx Werft zu Kiel, Gülih, Kontre- admiral, Kommandant in Wilbelmshaven, Friedri, Kapitän zur Ser, Kommanteur der 2, Werftdiv., auf ihre Gesuhe mit der

geseßlihen Pension zur Disp. gestellt, leßterer unter Verleihung des Charakters als Kontreadmiral. Meyer (Willy), Korv. Kapitän bon der Marinestation der Nordsee, auf fein Gesuch mit der geseß- lichen Pension zur Disp. gestellt unter Ernennung zum Navigations- direktor der Werft zu Danzig. Dr. Steffen, Marineassist. Arzt von der Marinestation der Nordsee, zugleih von der Scultorpedo- bootsflottille, sheidet auf sein Gesuh aus dem aktiven Marine- E aus und tritt zu den Marinesanitätsoffizieren der es. über.

Deutscher Reichstag.

18. Sißung vom 12. Januar 1906, Nachmittags 1 Uhr 20 Minuten.

(Beriht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Tagesordnung: Fortsezung der ersten Beratung des Ent- wurfs eines Geseßges, betreffend die Ordnung des Rei hs- haushalts und die Tilgung der Reihsshuld, mit den Anlagen: Geseß wegen Aenderung des Brau- und Tabak- steuergeseßes, Zigarettensteuergeseh Gesez wegen Aenderung des Reichsstempelgeseßes und Erb (i üftofteuergeses,

(Fortseßung des gestrigen Berichts.)

_Abg. ODs\el (Zentr.) fortfahrend: Ebenso muß ih der Auffassung entgegentreten, daß der Süden einen besonderen Vorteil von der Echöhung der Tabakstzuer haben würde. Es ift ausgeschlossen, daß im Süden ein besonderes Anwachsen der Produktion möglih fein wird. D123 Arbeitermaterial in Franken ¿. B. ist durhaus niht beständig. Die Ziggreamarheiter geben gern ihre Beschäftigung auf, und die Fabrikanten beklagen ih darüber, daß sie immer neue Hilfskräfte anwerben müsse; sie müssen sih mit billigen Fabrikaten besheiden. W318 die Zigarettensteuer betrifft, so wird die Papierbesteuerung der Hinterziehung Tür und Tor öffnen Es lieze fih statt dessen unshwer eine Relation hiasihtlih des Gewichts herstellen, und dann eine ganz bérehtigte Besteuerung form in einer Bandeeolensteuer oder Markensteuer finden. Aller- dings sowenig uns die ganze Tabakbesteuerung gefällt, sodaß wir uns auch nur auf einen höheren Zoll auf Zigarren ein- laffen können, so würden wir doh einem höheren Tabakzoll nit ab- geneigt sein, wznn eine Focm gefunden würde, die zwischen den besseren und den geringeren Sorten unterscheiden ließe. Solange das aber nit der Fall ift, können wir uns auf einen höheren Noh- tabatzoll nit einlassen. Wir können in dea Zigaretten au keinen Lurusgegenstand erkennen, den wir dur die Besteuerung treffen müßten. In der Brausteuervorlage ist der wihtige Punkt des Aus- beuteverbältnisses sehr a und oberflählih behandelt. Der Shaßsekretär führte aus, es hätte ursprünglih 1 Æ auf das Hekto- liter Bier gelegt werden sollen, dur die Vervollkommnung der Technik sei es in den größeren Betrieben aber dahin geko:nmen, daß das Hekto- liter nur noch 72 S trage. Deshalb muß die geplante Staffelung auf diese Veränderung im Ausbeuteverbältnis mehr Rücksiht nehmen, als in der Vorlage gesehen ist. Von den kleineren Brauereien ‘wird das höôhste uSbeuteverhältnis lange nicht erreicht. Das Prinzip der Staffelung kann man-annehmen, keinesfalls kann man aber damit eine Verdoppelung des bisherigen Steuzrsaßzes recht- fertigen, namentlich nicht füt die kleinen Brauereien. Aus den Aeuße- rungen des Staatssekretärs ist immerhin zu entnehmen, daß die vor- ges{lagene Staffelung niht unabänderlih ist, daß die Herren viel- mehr mit si handeln [assen werden. Auf die vom Abg. Speck an- geregten Fragen wegen der Rükoergütung und der Uebergangsabgabe ist noch keine Antwort erfolgt. Entsprechend der Aenderung der Aus- beute und des Steuersaßes müßte auch die Rükvoergütun geändert, aber nit ein Einheitsfaßz dafür angenommen werden. Die Üebatgángs: abgabe steht eigentlih im Widerspruch mit der Verfaffung, und ganz und gar unberetigt ist es, fie jeßt auch noch zu erhöhen. Die \üd- deutshen Staaten haben allerdings auf dem Gebiete der Getränkesteuern ein Sonderrecht, aber sie zahlen dafür auch an die Reichskafse. Die Belastung der süddeutshen Staaten wird \ih sehr erhöhen, wenn die vorgeshlagenen Aenderungen Platz greifen werden. Bayern allein hâtte 54 bis 6 Mill. Mark mehr an das Reih zu zahlen als legt, und im ganzen wird Bayern durHh die Erhöhung der Braustzuer mit § und 9 Mill. Mark mehr belastet werden. Wir wollen allerdings mit Ernst und Sorgfalt den Reihshauszalt und die DeEungsfrage prüfen, denn wir siad nit so vaterlandslos und gleiBgültig, um daran vorbeizugehen, und wi}zn wobl, w1s das Neich bedarf, aber wi: müssen den Teil unseres Voik:8 hüyzen, der die sicherste Shußwehr gegen umstürzlerishe Bestrebungen bildet. Wenn wir die Proletarisierung des. Mittelstandes verhüten und dafür forgen, daß er niht noch unzufriedener gemaht wird, fo dienen wir damit den Interessen des Reichs und den Interessen der Wohlfahrt urd Sicherheit jedes einzelnen. Dur Angriffz, daß wir keinen Patriotis- mus hâtten, werden wir uns von unserem Wege nicht abbringen lassen. Es ift zu hoffen, daß ia der Kommission die Vorlagen die verdiente Würdigung findea werden.

__ Abg. Geyer (Soz.): Der Finanzminister hat h gestern über ein Arbeiter - Haushaltung8budget aufgehalten, das er in der Münchener Poft gefunden hat, und diese Gelegenheit benußt, zu versuHen, den Sozialdemokraten eins auszuwishen. Das Budget soll bei 1730 Æ angebli 86,20 G Zahlung an sozialdemokratishe Örgani- sationen aufweisen. Der preußishe Finanzminister hat das Budget an fih richtig zitiert, aber zu feiner von der Rechten mit lebhaftem Hört! bôrt! aufgenommenen S4lußfolgerung, der er selbst ein „Sapienti sat“ hinzufügte, konnte er nur dur illoyale Verdrehung gelangen. (Vizepräsident Graf zu Stolberg: Sie dürfen niht von einer illoyalen Verdrehung fprehen!) Der Herr Finanzminister hat hier nah der Methode, die wir ja bei Finanzministzrn gewohnt find, den Etat zu vzrshleiecn gesucht. Ja dem Budget steht: Kafsa- geld an Organisationen 83,20; Sozialdemokratisher Verein 3 M Hier liegt eine Unters§eidung vor; der sozialdemokratishe Verein ist mit 3 M eingestellt; die Kassagelder an Organisationen umfassen die Beiträge zur Krankenversichexung, zur Inbvalidenversicherung, zur Gewerkschaftéorganisation. Wäre der betreffende Arb:iter ein Buch- drucker, so würde also der Finanzminister auß den Verband der Deutschen Buchdrucker als eine fozizldemokratishe Organisation erklären. Was leistet aber diese Gewerkschaft dem Mitgliede für seine Beiträge ? Rehts\huß, Zushuß zur Krcankenunterftüßzung, Reiseunterstützung, Arbeitélosenunters: ütung, Umzugêgelder, Meaßregelungsunterftüßzung. Will der preußisde Finanzminister auch _die vom Reich geschaffenen sozialpolitishen ODeganisationen für sozialdemokratisch erflären ? Damit dürfen wir wobl dieses Vorgehen des preußishzn Ministers für abgetan ansehen. Was die neuen Steuern angeht, die uns bier vorgeshlagen sind, fo gehe ih näher auf die Tabakbesteuerung ein. Es ift eine feststehende Tatsache, daß aus dem Tabak nur auf dem Wege des Monopols oder ter Fabrika teuer noh etwas herausgeschlagen werden fann. Bei der Beratung des Zolltarifes hat die Regierung fich durchaus zurück;ehalten; Graf Posadowsky erklärte vor 3 Jahren, die Regierung denke niht an einé hôhere Besteuerung des Tabaks. Wir haben damals unfer Mißtrauen dagegen ofen ausgesprochen, haben dieses Mißtrauen genährt, und wie si jegt zeigt, mit vollstem Recht, denn au der Staatssekretär von Thielmann und selbst der Freiherr von Stengel vor zwei Jahren baben darauf bingedeutet, daß eventuell der Tabak doch werde mehr bluten müssen. Da erklärt fich denn hin- länglih der jeßt ia der Tabafkfindustrie ausgebrochene Entrüstungs- sturm. Einmütig haben sich Induftrielle und Arbeiter gegen die neuen Steuerpläne der verbündeten Regierungen gewendet. Fn Deutschland wurden vor 10 Fahren 1 Milliarde Zigaretten angefertigt ; jeßt find es {on 4 bis 44 Milliarden. Diesem Vorgang wendet die Regierung nach der Begründung „ihre volle Aufmerksamkeit“ zu. Sie sieht in diesem großen Aufshwurge der Zigaretteninduftrie eine

Gefahr für die Zigarre, und sie nutt die tatsählih gegenwärtig,be- stehende Aximosität zwishen Zigarren- und Zigaretteninduftrie *ge-

\{hickt aus, um beiden Zweigen der Tabakindufstrie eine neue schwere Belastung aufzuerlegen und um diefe leiter beim Reichstage durh- zudrücken. Die Industrien haben aber die Gefahr rechtzeitig erkannt und diese Animosität zurückgedrängt. Solche Zollaufschläge, wie sie die Regierung hier verlangt, sind noch nie und nimmer beim Reichs- tage verlangt worden. Angebli hat dabei die Regierung ihre Fürsorge besonders den Tabakbauern angedeihen lassen ; außerdem ist sie besonders besorgt, den Rauchern die Zigarette im gesundheitlihen “Interesse fern zu halten. Diese Für- sorge um die Gesundheit der Bevölkerung is wirklich rührend. Warum erläßt sie nicht, um ganze Arbeit zu machen, wieder die früheren Verbote gegen das Rauchen überhaupt? Ja, das wagt sie niht mehr, weil sie aus dem Tabakkorsum Profit zieht. In argem Widerspruch damit steht au die Absicht der Regierung, die Zigarren um 50 9% in der Steuer zu erhöhen. Tausende und Zehntausende von Arbeitern werden dur diese Erhöhung auf die Straße gesetzt. Und die Unternehmer müßten ja doch Gimpel sein, wenn sie sih den Anteil aus dieser Erhöhung niht herausrehnen könnten. eigentümlihes Kapitel bildet auch die Bestimmung über die Kontrolle und die Strafe für Hinterziehung. Glaubt denn die Regierung, daß die Bestimmungen des Entwurfes überhaupt durhgeführt werden können ? Glaubt sie, der Neichstag wird solche Geshäfts\chnüffelei jemals gutheißen ? Die Steuerbeamten werden geradezu zu polizeilihen Geschäfts- \hnüfflern herabgewürdigt. Mit shärferen Strafen köante auch ein Polizeigeseß niht gepflastert sein. Das Gefeß bedeutet eine voll- ständige Beseitigung der Pfennigzigarette. Die Zigarettenfabrikation stellt jeßt zur Hälfte Pfennigzigaretten her, die in der Hauptsache von Arbeitern, namentlich LTransportarbeitern, gerauht werden. Wenn die Arbeiter 2 bezahlen sollen, so muß der Konsum um die Hälfte zurückgehen. Die vg Leide versuht nur auf Umwegen dem Monopolgedanken näher zu kommen. Unter dem Monopol würden allerdings folhe Bestimmungen, wie sie diese Vorlage enthält, nicht mehr notwendig sein. Die Regierung \spriht immer von sozial- politischen Rüdsihten. Bei der Tabaksteuervorlage zeigt \ih diese Nücksicht nicht. uf eine höhere Besteuerung des Tabaks drängen bôöhstens die Konservativen hin. Die öffentlih: Meinung geht dabin, daß die Negierung die Tabakindustrie durh fortwährende Beunruhigung mit der Androhung neuer Steuern in ihrer Entwicklung gestört hat. Unter der ewigen Beunruhigung haben au die Arbeiter zu leiden. Es ift ganz unrichtig, wenn der Schaßsekretär von einer erheblichen Erhöhung der Löhne der Tabakarbeiter \priht. Diese haben die niedrigsten Löhne. Wir Zigarrenarbeiter haben es am eigenen Leibe gespürt, was der hohe Tabakzoll von 1879 zu bedeuten hatte. Zahl- reie Zigarrenarbeiter wurden arbeitslo3 und mußten auswandern. So wird es auh nah dieser Vorlage der Fall sein. Der Konsum wird zurückgehen, da die Pigarre künftig um 1 „S belastet werden wird. Die Industrie ift schon belastet genug, und fie hat die Regierung darüber niGt im unflaren gelassen. Die Unternehmer suchen die Last auf die Arbeiter abzuwälzen, und dadurch wird die Kluft zwischen Unternehmern und Arbeitern immer größer werd-n. Das alles kümmert die Regierung niht, si2 \priht von sozialpolitishen Rüd- sihten! Seit etwa 20 Jahren konzentriert ih die Tabak- industrie immer mehr auf dem platten Lande. Die Heimarkbeit wächst, und das Niveau der Lhne sinkt in einem Maße, daß e3 den Arbeitern unmögli wird, \ih zu organisteren. Ebenso vernihtend, wie die Steuer auf die Zigarettenfabrikation ' wirkt, würde auch die Zollerhöhung auf Tabak wirken. Zigarettenindustrie werden höchstens 15- bis 20000 Arbeiter beshäftigl, in der Zigarrenindustrie dagegen mindestens 200 000. 1879 wurden 10- bis 15000 Arbeiter arbeitslos, abgesehen von der Zabl derer, die yiht voll beschäftigt wurden. Die vor- geshlagene Finanzreform ist am verkehrten Ende angefaßt, sie schädigt die Steuerkraft des Volkes, statt sie zu heben. Die Arbeiter werden geringere Löhne erhalten und werden weniger kaufen köanen; durch Iadustriesteuern werden die Minderbemittelten lediglih ausgepowert. Wir stimmen gegen die Vorlage, weil wir gegen alle Fadustriesteuern sind, die weiter nihts als Kopfsteuern sind. Die Tabaksteuervorlage ist nicht cine Steuerreformierung, fondern «deformierung. Der Reichs- taz hat die Fabrikatsteuer seinerzeit abgelehnt; aus denselben Gründen wie damals muß er auch den vorliegenden Entwurf ablehnen. Ver- schiedene Abgeordnete haben sich ja hon durch Erklärung gegenüber ihren Wählern gegen die Tabak- und Steuervorlazen festgelegt. Wer es vermeiden will, daß man auf dem Umwege der Fabrikatsteuer zum Monopol kommt, muß auch die Vorlage ablehnen.

Abg. Lichtenberger (nl.): Nachdem der Staatssekretär uns erklärt hat, daß die verbündeten Regierungen an dem ursprünglichen Projekt der Rohtabaksteuer und Zollerböhung festhalten wollen, will ih als langjähriger Fachmann, der das Gefeß über die Besteuerung des Rohtabaks von 1879 miterlebt und seine Folgen am eigenen Leibe verspürt hat, unsere ablehnende Haltung begründen. Die Ansiht: der Tabak kann mehr bluten und foll mehr bluten, ist in weiten Kreisen verbreitet Man verweist darauf, daß die anderen Großstaaten, be- fonders Frankreih, weit höhere Erträgnisse aus dem Tabak erzielen, und das scheint auch für uns verführerish zu sein. Es hat nit an Versuchen gefehlt, den Tabak noh höher zu belasten, als es durch das Geseß von 1879 geschehen ift. 1882 mate der Fürst Bismarck den Ver- su, das Tabakmonopol bei uns einzuführen. Der Versuch scheiterte. Wenn das Monopol damals eingefühct worden wäre, so hätte das Reich vielleicht höhere Ergebnisse aus dem Tabak erzielen können, aber heute, nahdem die ganze Tabakindustrie sich so au3gebreitet hat, ist an ein Moaopol kaum noch zu denken, wenn man die Interessenten nicht einigermaßen entshädigen wollte. Auch die Fabrifkatsteuervorlage von 1894/95 is gefallen, weil man die kleinen und die mittlern Betriebe niht \{chädigen, niht das ganze Tabakgewerbe in eine Großindustrie umwandeln wollte. Aber die damalige Vorlage wollte die fertigen Fabrifate prozentual nah ihrem Werte besteuern, deswezen muß ih fie im Vergleich zur Vor- lage von 1879 und der beutigen für besser erklären. Unter dem be- stehenden Geseß, das die Steuer und den Zoll von 20 auf 40 M erhöhte, ist ein bedeutender _Rükgang des Tabakoerbrauhs zu ver- zeihnen gewesen; er hat si um ein volles Drittel vermindert. Die Belastung des Tabaks beträgt danah bei vielen Ecnten volle hundert Prozent seines Wertes. Der Konsum - des Razuchtabaks hat sih seit 1879 von damals 850 000 auf 500 000 Zentner, d. b. um mehr als ein starkes Drittel, vermindert. Den Fabrikanten blieb nur der Weg übrig, entweder sofort die Preise um 25 bis 30 4 pro Pfund zu erhöhen, oder die Qualität zu vermindern. Da si aber eine Preiserhöhung von 40 bis 50 % auf die allerbilligsten Fabrifate den ganz minderbemittelten Konsumenten gegenüber nicht empfehlen foante, fo griffen die Fabrikanten zu dem anderen Mittel, der Qualitätsverminderung. Diese abzr mußte dem Rauer den Genuß vollständig verleiden. Daher dec weitere Rückgang des Konsums. Dec Geshmack wandte si der Zigarre und Zigarette zu, und so wurde hauptsählich eine Verminderung des Absatzes von Rauhtabak herbeigeführt. So also hat das bestehende Gefeß eine ganz verhängnisvolle Wirkung ausgeübt. Die Wertunter- schiede sind bei dem Tabak außerordentlich hoc, zwishen 20 4 und 8 M das Pfund. Bei den billigsten Sorten beträgt nun die Be- lastung durch die Steuer mehrere hundert, bei den feinsten Sorten dagegen nur 5 9%. Würden wir das vorgelegte Gese annehmen, so würde die Belastung noch \{ärfer werden, es würde ein weiterer, ganz beträchtliher rg des Konsums eintreten. Die Be- lastung des importierten Stengels foll 110 Æ betragen, die in- ländishe Tabakinduftrie kann ihn aber nicht entbehren, er wird unter Zuhilfenahme von ausländishen Tabakblättern als Deckblätter, die auch wiederum eine erhebliche Belastung erfahren, zu dem verarbeitet, was man die Pfeife des armen Mannes nennt, die auf diese Weise um über 100 °/9 ihres Wertes verteuert wird. Die Vorlage belastet die Zigarren mit 104 # pro Tausend, das macht für die Fünfpfennig-Zigarre 30 % und für diz Zehnpfennig- Zigarre noch 5 % aus. Inébesondere würde dadzurch unser Tabafk- bau in Sürdeutschland betroffen werden, aber auch die Kleinindustrie, die Hausindustrie und zahlreihe Arbeiter würden in Mitleidenschaft gezogen werden, Wahrscheinlich würde man wieder in vermehrtem Maße zum Genuß bder Pfeife greifen müssen. Wir möchten

Ein ganz

In der -

die Regierung daran erinnern, wie die Besteuerung von 1879 den beteiligten Kreisen die größten Schäden gehraht hat. Einer Erhöhung des Zolles stimmen wir zu, denn wer sich den Luxus einer Havana oder der eten Zigaretten aus Rußland oder Aegypten leisten kann, kann sehr wohl für das Tausend einen Zoll von 10 bis 126 und noch mehr bezahlen. Jch bezweifle, ob das Zigarettensteuergesez in der vorgeshlagenen Form angenommen wzrden kann. JIch habe namentlich die allergrößten Bedenken gegen das reih8gestempelte Me wegen der Schwiecigkeit der Kontrolle. Wir dürfen diesen eg der Tabakbesteuerung nicht beshreiten, der zu einem groben fiskalishen Eingriff in die - wirtschaftlichen Ver- hältnisse führen wird, und den ih sozialpolitisch nur als einen gänzlih verkehrten und unzeitgemäßer. bezeihnen fann. Aber um nicht der Geist zu sein, der nur verneint, will ih auch meinerseits einen Vorschlag machen, ich möchte ganz persöalih aus\vrechen, daß eine dauernde Gefundung unferer Reichsfinanzen nicht ohne Heran- ziehung direkter Steuern möglich is, und meine deshalb, daß wir zu einer Meihsverinögenösfteuer. verbunden mit der Reichs:rbschafts\teuer kommen müssen. 4 Abg. Riff (fr. Vag.): Im Namen aller Elsäfsser muß ih Stellung nehmen gegen die vorgeschlagene Einführung einer Reichs- erbschaftssteuer, die in unsere Landesfinanzen sehr tief einschneidet. Wogegen wir uns wenden, ist die Ausdehnung der Erbschaftssteuer auf die Abkömmlinge und Ehegatten, insofern niht durch diese Aus- dehnung der dem Landesfiskus von Elfaß-Lothringen entstehende Verlust in irgend welher Weise erseßt wird. Die Erbschastssteuer ist in Elsaß-Lothringen seit 1799 in Uebung, und zwar beinahe genau in demselben Umfange wie heute, d. h. mit der _Aus- dehnung auf die Abkömmlinge und Ehegatten. 1871 bei der Gründung des Deutschen Reichs wurde unser els nur wenig modifiziert. Wenn nun die Erbschaftssteuer für das Reich nußbar gemaht werden foll, so bedeutet dies nichts anderes, als daß die Einzelstaaten auf einen sehr großen Teil ihrer bisherigen Ein- nahmen aus dieser Steuerquelle zu Gunsten des Reichs verzichten und den Ausfall durch andere Einnahmequellen decken follen. Mit anderen Worten, die Einzelstaaten sollen Opfer zu Gunsten ‘des Neich3 bringen. Ein folches Opfer wollen wir Elsaß-Lothringer gern bringen, gleich wie die anderen Staaten, aber nur in demselben Umfange wie die anderen Einzelstaaten und nicht in einem größ-ren. Ich sage Einzelstaaten und nicht Bundesstaaten, weil Elsaß und Lothringen noch kein Bundesstaat ist. Es wäre eine Pflichtvergessenheit von uns elsagß - lothrinaishen Abgeordneten, wenn wir niht gegen diese Mehrbelastung Verwahrung einlegten, und wir vertrauen auf dezn Gere(htigkeitsfinn des Reichstags, daß er eine derartige ungerechte Behandlung von uns abwendet. Wir treiben damit teine Kirhturmpclitik, wir wenden uns lediglich gegen eine ungerechte Behandlung mit demselben Recht, wie der größte deutsche Bundesstaat, Preußen, durch seinen Finanzminister Ver- wahrung eingelegt hat, daß Preußen einzig und allein irgend einen Teil seiner Cisenbahnübershüfse verlieren soll. Durch die vorgeschlagene Ausdehnung auf die Abkömmlinge und Chegatten würden nur Elsaß- Lothringen und die drei Hansestädte in Müleidenschaft gezogen. Es beißt hier: principiis obsta, denn nah den Ausführungen des Abg. Fr n, des sozialdemokratishen und des nationalliberalen Redners ist zu befürhten, daß eine derartige Anregung auf Annahme zu renen hat. Auch befürchten wir, daß die Energie, mit der sich der Schaßz- sekretär vor Weihnachten gegen diese Idee ausgesprochen hat, nit an- halten wird. Seine gestrigen Ausführungen haben mich stutzig gemacht, sie standen unter dem Zeichen ciner gewissen Resignation, vielleicht gibt man sih damit zufrieden, da die Erbschaftésteuer \{ließ- lh die is, die dem MReichstage am sympathischsten ift. Der vorliegende Entwurf der Nezierung, mit der Ausdehnung auf die Ehegatten und Abkömmlinge, würde die Finanzen der Reichs- lande ganz. empfindlih beeinflussen, denn gerade die Erbschaftssteuer bildet ihre Haupteinnahmequelle {on seit langen Jahren. Es müßte mindestens ein billiger Ausgleih hinsihtlich des Verlustes, den die Reihsland? erfahren würden, Se werden. Es müßte eine gleihmäßige Behandlung in dieser Beziehung, wie die der übrigen Staaten Play greifen. Bei diefer Gelegenheit fnöhte ich leihzeitig zur Erwägung geben, ob nit eine ungleichmäßige Be- andlung des Neichslandes auch in politisher Beziehung stattfindet. Ich stehe niht an, im Namen aller meiner Kollegen aus dem Reichs- lande zu erflâren, daß in leßterer Beziehung viel auf dem Spiele steht. Eine unterschiedlihe Behandlung au in steuerrechtliher Beziehung dürfte niht zu einer Festizung der volitishen und nationalen Ver- hältnisse beitragen. Der Reichstag hat bei allen Gelegenheiten gezeigt, daß er dem Reichslande Gerechtigkeit widerfahren lassen will. _Ich spreche daher die Hoffnung aus, daß es in der Kommission gelingen wird, einen geeigneten Modus für den Ausgleich zu finden. Hinsicht- lih der Brausteuer möchte ih es als erwünscht bezeihnen, daß der Zeitpunkt für den Eintritt des Reichslandes in die Norddeutsche Brausteuergemeinfhaft nicht der Vorlage entsprehend auf den 1. April 1914 festgeseßt, sondern ofen gelassen wird. Was die Zigaretten- steuer betrifft, so ift mir ein derartig unvollendeter Entwurf, solange ih NReichstagsmitglied bin, noch nicht vorgekommen. Von den 27 Paragraphen enthalten 9 Strafbestimmungen, in den übrigen 18 werden 14 Fälle aufgezählt, in denen die gefeßlihen Bestimmungen einfah dem Bundesrat überlassen werden. Jch wundere mich, daß dagegen in der bisberigen Beratung noch nicht Verwahrung eingelegt worden ist. Das NRauchen von Zigaretten ist in der Vorlage als ein Luxus bezeihnet, aber über die Zigareite kann heute alles gesagt werden, was über die Pfeife des armen Mannes gesagt ist. Die Statistik zeigt, daß 70 %/% aller in Deutschland gerauchten Zigaretten, in Elsaß-Lothringen sogar über 80 %/6, im Einzelverkauf nur 1 -Z und darunter kosten. Der Tabakverbrauch in Form der Zigarette überwiegt bei weitem jede andere Art des Verbrauches, namentli bei uns in Elsaß-Lothringen wird allgemein die Zigarette geraucht, die sih die Leute selbst herstellen. Eine Besteuerung vog 3 pro Tausend bedeutet eine Verteuerung um mehr als } pro Stück, und wenn man dazu die Mehrbesteaerung des Rohtataks und den Nugen des Zwischenhändlers berüdcksihtigt, so ist es keine Vebertreibung, wenn ih sage, daß die billige Cinpfennig-Zigarette um einen halben Pfennig verteuert wird. Zigaretten unter einem Pfennig werden sih überhaupt nicht mehr becstellen lassen, oder das Roh- material würde so geringer Qualität sein, daß es keine Abnebmer mehr fände. Die. Begründung der Vorlage behauptet, daß der Gewinn der Zwischenhändler auf 100 9/9 zu berechnen fei. - Es wäre interessant, zu hören, wo ein folcher Gewinn vorkommt; in Wirklichkeit beträgt dieser Gewinn höchstens 20 9/9. Diese Art der Zigarettenbesteuerung würde nur einen Anretz zur Defraudation bilden, und ohne die shikanöfeste v-xatorishe Behandlung würde die strenge Durhführung einer folhen Besteuerung überhaupt nicht möglich jein. Wenn im Detailverkauf 74 9/0 der Zigaretten nur einen Pfennig und nur 26 9% über einen Pfennig kosten, so würde den Hauptteil der Besteuerung also gerade die billige Ware zu tragen haben. Ohne vexatorische tial eln ist das Geseß niht durzuführen. Direktor im Ministerium für Elsaß - Lothringen, Geheimrat Halley : Der Vorredner hat bereits auf die Wirkungea aufmerksam gemackt, die die Ausdehnung der Erbschaftssteuer auf die Deszendenten und Ehegatten für die elsaß-lothringischen Verhältnisse haben würde. Diese Frage ist für Elsaß-Lothringen viel wichtiger, als für ämtlihe übrigen Bundesstaaten, und die Bedenken, die der g. Niffff gegen eine derartige Ausdehnung vom elfaß-lothringishen Gesichtspunkte angeführt hat, waren außerordentlich beweiskräftig. ch beshränke mih darauf, zu betonen, in welche unangenehme Lage wir in Elsaß-Lothringen durch die Annahme des ‘Vorschlages einer Besteuerung der Desendénten und Ehegatten geraten würden. Die innahme aus dieser Steuer bildet bei uns einen sehr wesentlichen Bestandteil unseres ganzen Finanzwesens. Die Einnahme aus den Erb- anfällen an Kinder betrugen in den legten fünf Jahren rund eine Million, die aus Erbanfällen an Ehegatten 350000 G Bei einer Aus- debnung der Erbschaftssteuer auf die Chegatten und Deszendenten würde fein anderer Staat einen sol&en Ausfall erleiden wie Elfaß- Lothringen. Dazu kommt, daß wir von 1896 bis 1903 cine Finanz- reform durchgeführt haben, in die sih die Bevölkeruug noch nicht

eingelebt hat. Eine wesentlihe Erhöhung der Steuern wäre füc diese Bevölkerung kaum efkräglid, und deshalb muß ih mich aus politischen und finanziellen Gründen gegen jene Ausdehnung er- klären. Was die Brausteuer anbetrifft, so i Ihnen bekannt, daß Elsaß-Lothringen zur Zeit nicht zur Norddeutschen Braufsteuergemein- schaft gehört. Es hat eine selbständige Bierabgabe und bezahlt nur ein Aequivalent dafür an das Reich. Die Einnahme aus der Bierabgabe betrug nach dem Etat von 1905 rund 3 600 090 , nach Abzug des Ausgleihs an das Reich bleiben immer noch 2 400 009 Æ übrig. Käme nun die geplante Brausteuer zur Ausführung, so würd: das Aversum ein sehr hohes werden, und darum find wir damit ein- verstanden, daß wir erst vom 1. April 1914 der Norddeutschen Brau- steuergemeinschaft beitreten. So wird uns schonend der Uebergang erleichtert. Wenn niedrigere Säße bes{lossen werden sollten, dann würden wir bitten, vom Eintritt in die Brausteuergemeinshhaft befreit zu werden. : j

Abg. Hel d (nl.): An die Heranziehung der Deszendenten und Ehegatten zur Erbschaftésteuer würde ich im Gegensaß zu meinem Parteifreunde Büsing nur sehr ungern herantreten. Am \{limmsten ersheint mir die Heranziehung der Ehegatten, die namentli für den Mittelstand leiht große Unzuträglichkeiten mit si bringen könnte, vor allem wenn man die Grenze der Steuerfreiheit bei 20—30 000 zieht. Ift diese Heranziehung niht zu umgehen, so boffe ich, daß Auswege gefunden werden, um die hierin für den Mittelstand liegendz Härte zu vermeiden. Unzweifelhaft ift durch das Tabaksteuergeseß von 1879 ein ganz bedeutender Rückgang des Konsums in Deutschland ber- ursaht worden; dieser Vorgang war keineswegs, wie der Staatssekretär von Stengel gestern meint-, kaum der Rede wert, sondern er hat volle 162/; 9/9 betragen. Und erft heute, nah 26 Jahren, ift in der Zigarren- industrie eine gewisse Stetigkeit eingetreten. In fehr erheblihem Umfange haben damals auÿ Arbeiterentlafsungen vorgenommen werden. müssen. Nun find in der Zigarrenindustrie hauptsächlich Leute beshäftigt, die für s{chwere Arbeit untauglih sind und ihrer ganzen förperlihzn Beschaffen- heit na ih keiner anderen Beschäftigung mehr zuwenden können, wenn fie in der Tabakindustrie überflüssig werden. Wir haben ferner über 20000 fleine Zigarrenfabrikanten, die durh die neue steuerlihe Belastung des Tabaks schwer betroffen werden würden. Eine ganz verhängnisvole Wirkung dieser neuen Steuermaßregel

würde aber sein, wenn sch der Vorgang von 1879 wiederholte, wo die Tabakindustrie in ganz enormem Umfange von Nord- und Mittel- deutschland nah Süddeutschland abwanderte, In manchen Gegenden Norddeutschlands, z. B. im Bereiche der Handelskammer Münden, würde die Zigarrenindustrie einfah totgeshlagen werden. In der Nähe von Bremen, wo Haus bei Haus igarrenarbeiter wohnen, würde dasselbe Schauspiel eintreten. Es handelt sih in Norddeutschland um nicht weniger als 200 000 Tabakarbeiter, deren Schicksal dur die Annahme der Vorlage gänzlich ins Un rge ge- stellt würde. Schon aus diesen Gründen hoffe ih auf die Able nung der Vorlage. Der heutige Zustand if erträglich für die Arbeiter und die Fabrikanten ; eine weitere Belastung würde es den Fabrikanten zur Unmöglichkeit machen, ihre Betriebe zu halten, geschweige denn ihren Arbeitern bessere Löhne zu zahlen. Dagegen kann ih nur empfehlen, dem Gedanken der Wehrsteuer näherzutreten, die natürlich keine fiskalishe und keine Kopfsteuer, sondern eine Ausgleihssteuer mit pro- gressiven Säßen werden muß, und für die im Volke eine sehr starke Borliebe vorhanden ift.

Darauf wird gegen 51/3 Uhr die Fortsezung der Be- ratung auf Sonnabend 1 Uhr vertagt.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs- maßregeln.

Oesterrei.

Dig K. K. Seebehörde in Triest hat angeordnet, daß für Her- künfte von Kalkutta die Bestimmungen des Runderlasses vom 12. August 1904 Anwendung zu finden haben. (Vergl. «N.-Anz.“ vom 1. Dezember 1904, Nr. 283.)

Norwegen.

Die Stadt Zanzibar und das Gouvernement Astra han in Nußland sind norwegischerseits für pestfrei erklärt worden. "f al vom 17. Oktober und 18. Dezember v. J., Nr. 245 und ;

Stand der TierseuHen in Ungarn am 2. Januar 1906. e (Nah den wöHentlihen Ausweisen des Königlich ungarisßen Ack-rbauministeriums8,)

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten eNachrichten für Handel und Industrie *.)

Spanien.

Grundsäße des neuen spanischen Zolltarifs. Den spanischen Cortes ist unterm 15. Dezember v. I. ein Geseßentwurf vorgelegt, wonach die Regierung ermächtigt werden foll, den Zolltarif auf folgender Grundlage umzugestalten : G

1) Zum Handel auf der Halbinsel und den Balearishen Juseln find alle Waren außer denen zugelaffen, deren Verkehr dur die Gesetze, Polizei- oder Sanitätsvorschriften untersagt ist, und außer denen, die Gegenstand eines Monopols sind, das die Regierung selbft oder durch Vermittlung von Gesellschaften ausbeutet.

2) Alle nah der Halbinsel und den Balearishen Inseln ein- geführten Waren unterliegen dem tarifmäßigen Zoll, mit folgenden Aus- nahmen: 1) Die Waren, welGe gegenwärtig zollfrei sind und nit unter Ziffer 3 dieser Grundsäße fallen. 2) Die Gegenstände aller Art, welche zur Bildung ständiger Handelësmuseen dienen, die von den Handels- kammern oder anderen ähnlichen gesezmäßig gebildeten Körperschaften ins Leben gerufen werden follen. 3) Die Muster von Waren aller Art ohne Handel8wert, sofern sie in einer Gestalt vorgeführt werden, die einen Gebrauch zu anderen Zwecken als zur aus\cließlichen Erwirkung von Aufträgen verhindert. Das fremde diplomatische Korps soll au fernerhin die Zollfreiheit genießen, die ihm auf Grund der Gegen- seitigkeit gegenwärtig gewährt wird. 1 z

3) Es ist verboten, daß Zollfreiheit oder Zollermäßigung gewährt wird für Staatsbetriebe, Eisenbahnen, Provinzial- oder städtische öffentliche Arbeiten, Wohltätigkeitsanstalten, gewerbliche Unter- nehmungen, Gesellshaften oder Privatpersonen irgendwelher Art.

4) Die Festseßung der Einfuhrzölle, mit Ausnahme der- jenigen, die gegenwärtig erhoben werden und dur) besondere Gesetze festgeseßt find, geschieht nah folgenden Negeln: i

A. Der Höchstzoll für natürlichèn und künstlihen Dünger soll 2 v. H. des Werts nicht übersteigen. i i

B. Die Naturerzeugnisse, die im Lande nit erzeugt weren und welhe die Landesindustrie als Rohstoffe verwendet, mit Ausnahme von Dünger und Nahrungsmitteln, follen cinem Zoll unterliegen, der 19 v. H. ihres Werts nicht übersteigt.

C. Für Robstoff-, ähnlih den im Lande erzeugten, foll der Zoll 15 v. H. niht übersteigen. In diese Klafse gehören Vieh, Drogen und chemishe Erzeugnisse, die als Rohstoffe für andere Industrien dienen, Fahrzeuge und landwirtschaftlihe Maschinen.

D. Die Naturerzeugnisse, die niht als Robstoffe dienen, und die Nahrungsmittel, die nicht als Luxuswaren (articulos de renta) betrahtet werden, können bis zu 20 v. H. ihres Werts belastet werden.

E. Die Sewerb2erzeugnisse sollen mit 15 bis 59 v. H. ihres Werts verzollt werden, mit Ausnahme derjenigen, die im Lande nicht erie werden, welche einem Zoll von 10 bis 35 v. H. unter- liegen sollen.

E F. Bei: Fesisezung des Prozentsatzes für die vorgenannten Waren ist in Betracht zu ziehen der Kostenpreis der Rohstoffe; ob die Pro- duktion des Landes die inländisWen oder nur die ausländischen vers- wendet; der Grad der Verarbeitung der Waren; die größere oder geringere Schwierigkeit threr Sflellanzs die Entwicklung, welche ihre Herstellung in Spanien genommen hat oder noch nehmen kann, und die Bedürfnisse des Verbrauchs.

G. Höher als mit 50 v. H. ihres Werts können Luxuswaren (articulos de renta) und folhe Erzeugnisse oder Waren verzollt werden, die wegen der Schwierigkeit ihrer Herstellung oder des offen- kundig großen Verbrauhs im Lande eines außergewöhnlihen Zoll- \hutzes bedürfen.

H. Als Wert für die Berechnung des Zolls foll gelten der Durch- shnittswert der leßten drei Jahre bei der Ankunst an der Grenze oder im Hafen, nahdem dem Fakturenbetrag die Kosten der Beförde- rung, Versicherung und Kommission zugerehnet worden sind; die Wertschäßung geschieht in Gold. Die Zollsäße werden alle fünf Jahre geprüft, um sie in Einklang zu bringen mit den in den er- wähnten Zeiträumen erfolgten Aenderungen für die als Grundlage der genannten Zölle gebrauhßten Werte.

5) Der Soran, foll nah Warenklassen und egruppen mit den nôtizgen Unterabteilungen eingeteilt werden, damit stets das rihtige Ver- hältnis zwishen den Werten der Waren und den festgeseßten spezifishen Zöllen gewahrt wird. Der Zolltarif wird aus zwei Tarifen bestehen, welche die Bezeichnung „erster“ und „zweiter“ erhalten; außerdem wird ein Warenverzeihnis angehängt werden, das einen ergärzenden Bestandteil des Tarifs bildet, die einzelnen Waren namentli aufführt und erkennen läßt, zu welcher Gruppe und Klasse fie gebören. Der zweite Tarif wird naH Maßgabe der vorstehenden Grundsäße aufgestellt und findet auf alle Waren derjenigen Länder Anwendung, die den spanischen Er- zeugnifsen ihre ntbetasten Tarife gewähren, sofern die Negierung zu

der Ueberzeugung gelangt, daß fie hinlänglih gleihwertige Ver-

s K | H . k Mile | ut E Ma Blattern | Bläschen-| de dot SŸweine- u % T Haut- Klauens aus\@L eue brand wurm seuche | shlag S@weine E Zahl der verseuhten Orte . ...... 12 52 | 28 20 69 | 8 82 93 441.

günstigungen für dieses Zugeständnis enthalten. Beim ersten Tarif werden dem Vorstehenden die Zuschläge zugerehnet, die für be- stimmte Waren angezeigt erscheinen; er findet auf die übrigen Länder Anwendung. : E e P 6) Die Regierung ift ermächtigt, Zulage auf die Zollsäße des ersten Tarifs in gutsheinender Höhe auf Waren von Ländern zu legen, die nah ihrer Zollgesezgebung Schiffe unter spanischer Flagge oder Waren spanisher Herkunft benahhteiligen. Auch kann die Ne- gierung 1) einen Zuschlag auf Waren legen, die im Urfprungslande Ausfuhrprämien genießen und 2) die bestehenden Zuschläge aufreht er- balten, erhöhen oder durch andere ersezen bei den fremdländishen Herkünften, die in europäischen oder afrikanishen Häfen des Mittel- meeres geladen find} um den unmittelbaren Handelsverkehr zu be- günstigen. S E 7) Der Sondertarif Nr. 3 des geltenden Zolltarifs für Eifen- bahnmaterial wird mit dem allgemeinen Tarif vershmolzen; auf dieses Material finden die Sâte des letzteren für gleihartige Waren Anwendung. / 40 A 8) Die Zollfäte können nur durch Gese, niht durch Königliche Verordnungen (reales ordenes) oder Könñtglihe Dekrete (reales decretos) abgeändert werden. ; 9) Die Ausfuhr aller Erzeugnisse des Landes und aller natio- nalifierten Erzeugnisse jeder Art ist gestattet. A : j 10) Ausfuhrzölle können nur gelegt werden auf : Kork in Platten oder Tafeln ; leinene, baumwollene oder hanfene Lumpen und ge- brauchte Gegenflände aus Leinen, Baumwolle oder Hanf ; Bleiglanz und Bleiglätte jeder Art und die fonstigen Bleiminerale ; silber- haltiges Blei ; Eisenerz, Kupfererz, Kupfermatte (Kupferstein); KnoHen. Die Wertshäßung für Ausfuhrwaren erfolgt in Gold. : 11) Unbeshadet des in den zwei vorhergehenden Grundsäßen Verordneten wird die Regierung ermättigt, zeitweilig Verbote zu erlafsen oder Auéfuhrzölle festzuseßen für Nahrungëmittel und Roh- stoffe, wenn ihre Ausfuhr außergewöhnliher und vorübergehender Umstände halber dem Wohle des Landes unerseßlihen Schaden zu- fügen würde. In Fällen, in denen die Regierung von diesem Rechte Gebrauch mat, hat sie €s den Cortes mitzuftilen. S 12) Folgende Naturerzeugnifse, die aus Fernando Po und dessen abhängigem Gebiet Rio de Oro oder den anderen spanishen Bes sißungen in Afrika stammen oder kommen, sollen bei der Einfuhr zollfrei sein: Rindvieh, Schafe und Ziegen; frishe, gesalzene oder getrocknete Fische, wenn sie na#weizlih von Spaniern gefangen find; Häute, Wolle und Baumwolle, roh; Elfenbein, Gummi arabicum, Palmöl und Palmnüsse; Kautshuk, rohes Holz, Farbhölzer, Kokos- nüfse, Kopra und Straußenfedern. i : : : 13) Die Schiffsbauprämien bleiben in Kraft, ebenso wird die Rückerstattung der für Schiffsbau und Schiffsreparatur entrichteten Zölle in derselben Weise wie bisher weiter erfolgen, bis das gegen- wärtige Verfabren geseßlih geändert wird. , 14) Das Verfahren der Piossuna von Waren auf Zeit und das der Handelsniederlagen bleibt bestehen. (Gaceta de Madrid.)

Ausschreibungen.

Lieferung von Superphosphat nach den _Nieder- landen: 1) An die landwirtschaftlihe Genossenschaft in Oude-Tonge (auf der Însel Over Flakkee) 250000 kg. 2) An die Dorps- vareeniging 2 in Staveniffe (Provinz Zeeland) 131 000 kg. 3) An die Genossenshafi „Akkerbouw“ in Andijk (Provinz Nordholland) 71 800 kg Superphosphat, 4150 kg Ammoniak-Superphosphat usw. Die Lieferungen zu 1 und 2 sollen demnächst, die Lieferung zu 3 foll am 25. Januar 1906 vergeben werden. (Moniteur des Intérêts Matériels.)

Eisenbahnbau in Belgien. Die Sociétó Nationals des chemins de fer vicinaux wird am 7. Pexenar 1906, Vormittags 11 Ubr, in ihren Geschäftsräumen in Brüssel, Rue de la Science Nr. 14, den Bau des Abschnitts Etalle—Bellefontaine und der für die Station Etalle erforderlichen Lagershuppen vergeben. Anschlag: 303 037,34 Fr. Kaution: 30 000 Fr. Kagebote sind eingeschrieben bis zum 6. Februar 1906, Mittags, an den Generaldirektor der Gesellschaft einzusenden. Pläne, Kostenanshläge und Bedingungsheft können am Siy der Gesellschaft und bei dem Proviazialgouverneur Alliaume in Arlon, Rue de Luxembourg Nr. 80, vom 10. Januar 1906 ab eingesehen werden. Das Bedingung3heft ist zum Preise von 1 Fr. erhältlih. (Moniteur Belge.)

. Die Lieferung von- zwei elektrishen Cid a uui deren Aufstellung am Quai de la Voirie in Brüssel wird am 9. Februar 1906, 1 Uhr Nachmittags, im Rathause zu Brüssel vergeben werden. Kaution: 1C00 Fr. (Oesterreichischer

Zentral-Anzeiger für das öffentliche Lieferungéwesen.)