1906 / 12 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 15 Jan 1906 18:00:01 GMT) scan diff

c. Einkommen und Einkommensquellen der Zensiten mit mehr als 3000 A Einkommen. Das veranlagte Einkommen dieser Zensiten beträgt 4459 321 870 A E M4, ist also gegen das uten um 5,48 v. H. ges egen. Es sondert sich nach den für diele Zensiten besonders zu- jammengestellten Einkommensquellen, wie folgt: I. aus Kapitalvermögen . 1 379 500 382 (1 299 533 Eo M 11. , Grundvermögen . . 1108 927 136 (1 048 597 524

111. „, Handel, Gewerbe ‘und . . 1506 952 162 (1 439 428 348) ,„,

Bergbau . .. IV.Z, gewinnbringender Be- \{äftigung . . 1261 075 947 (1 189 334975) , In Abzug sind an SMuldenzinsen, dauernden Lasten und sonstigen geseßlihen Abzügen 797 133 757 (749 285 643) 4 gebracht. d. Sollaufkommen der Einkommensteuer.

Das Sollaufkommen der Steuer in Höhe von 188 036 080 (177 604 750) M verteilt fih

auf die Städie mit 141 788 053 (133 949 789 Á und « das Land „, 46248027 ( 43654784) ,„

Es ist mithin egen von je 100 überhaupt auf 105,87 (103,63), (10430 R geln ,85 (103,44) und auf dem Lande auf 105,94

Der Steuerbetrag des einzelnen Zensiten stellte fih im Durchschnitt in den Städten ¿ E 20 2,08) Py u

N insbesondere , auf dem Lande . . ,„ 1,64 (1,63 überhaupt... . 1,94 (1,95) v. H. des veranlagten

Auf den Kopf der Bevölkerung entfallen in den Städten 8,72 (8,48) in den Stadtkreisen 11,10 (10,91) auf dem Lande 2,31 (2,20) und überhaupt 5,18 (4,98) M S O

2,14 (18 1

An Steuer bringen die einzelnen Einkommensgruppen der Zensiten auf, und zie de

die Din mit einem cater kenn Einkommen von 28 zuerf über in den Städten. . . , 36 665879 (34 236 780) # die {on 900 bis 3 000 A auf dem Lande . . 20131 885 (19 238 002) ér Aufführu:. überhaupt . . . 56 797 764 (53 474782) fypraGe bciß21 (30,11) v. H. des Gesamtsolls über in den Städten . 22 161 230 (21 272 754) înleitenden-- 3 000 bis 6 000 A auf dem Lande . *7 372954 ( 7084536) jüdet; aber überhaupt . . . 29 534 184 (28 357 290) bhaftere dra,71 (15,97) , ¿ bee in den Städten . 14 047 724 (13 527 662) zulegt mi“ 6 000 bis 9500 A auf dem Lande . 3345188 ( 3132276 Harftellung - überhaupt . . . 17 392 912 (16 659 938) f vornehmb,25 ( 9,38) , » ; leo | Def E: La0O Grote) Banne auf dem Lande . errn 9500 bis 30500 K | Zherhaupt . . . 32 892 780 (31 194 720) „tungenel7,49 (17,56) , ; fo s | Bln i: A C E z auf dem Lande . Fer M E. 24 632 640 (22 885820) ““ 13,10 (12,89) , » . über in den Städten . 21 278 800 (19 811 §00) s 100 000 M auf dem Lande . 5 507 000 5 220 800 ¿rr Ziegrz überhaupt . 26 785 800 (25 032200) Le tse 14,25 (14,09) , E att

e) Ermäßigungen und Befreiungen nah §§ 18 und 19 des Geseges.

___ Die §§ 18 und 19 des Geseßes sind au in diesem Jahre wieder in einem höheren Maße zur Anwendung gekommen. Auf Grund des §& 18, nah welhem bei den bis zu 3000 „(A Einkommen veranlagten Zensiten für jedes Kind unter 14 Jahren der Betrag von 50 4 von dem an sich steuerpflihtigen Einkommen in Abzug zu bringen ist, find unter 3 889 171 (3 651 121) Zenfiten, welche bei obigem Einkommen zu einer Gesamtsteuer von 56 797 764 (53 474782) # veranlagt worden sind, 3099 685 (306 L Zensiten, und zwar in den Städten 137593 (139982) und auf dem Lande 172092 (166 627), freigestellt und 1012 602 (960 699) Zensiten, und zwar in den Städten 921 521 (492 056) und auf dem Lande 491 081 (468 643), auf eine niedrigere Stufe ermäßigt. Der hierdurch bedingte Ausfall an Steuer

beträgt 6 456 302 (6206 646), und zwar in den Städten 3 149 599 (3 039 860), auf dem Lande 3 306 703 8 166 786) A

In Gemäßheit des § 19 des Ge tpes nach welhem die Be- rüdsichti " sonderer, die Leistungs\ä igkeit der Steuerpflichtigen wesentli einträhtigender wirtshaftliher Verhältnisse bei einem steuerpflihtigen Einkommen bis zu 9500 gestattet ist, find von den hierbei in Betracht kommenden 4 302 432 (4 047 452) Zensiten, welche zu einer Gefamtsteuer von 103724860 (98 492 010) A veranlagt worden sind, 23 014 (21 224) Zensiten, und zwar in den Städten 13 130 (12 005) und auf dem Lande 9884 (9219), freigestellt und 137 879 (131 689) Zenfiten, und zwar in den Städten 84 987 (79 139) und auf dem Lande 52 892 (52 550), auf eine niedrigere Stufe er- mäßigt worden. Der dvdadurch veranlaßte Ausfall an Steuer beträgt 1262 824 (1 191 546), und zwar in den Städten 833 434 (778 244), auf dem Lande 429 340 (413 302)

4) Vergleihende-Uebersiht einiger Hauptziffern für die Jahre 1892, 1899 bis 1905. Im folgenden find noch die wichtigsten Ziffern der Einkommensteuerstatistik für nachstehende Fahre nebeneinander gestellt.

/ Es betru 1892 a. die Gesamtzahl der Zenfiten. in Mill. 2,44 b. deren S e o «e n Mil 12484 c. die Gesamtzahl der niht physishen Perfonen Mes D en e o ie ao 5 2 028 d. deren Veranlagungssoll G 10,06 e. die Gesamtzahbl der physishen Personen unter den Zensiten (ohne Angehörige) : in den Städten S in Mill. 1,41 auf dem platten Lande . E 1,03 E S L 2,44 vom Hundert der Berölkerung: I Den R e v. H 11,92 auf dem platten Lande . L 5,68 E ¿e ie o bis L 8,15 f. das Veranlagungssoll der Zensiten zu e: Ie. e. . in Mill # 84,32 auf dem platten Lande . G L 30,47 E z 114,79 - g. das veranlagte Einkommen zu f: M a... . in Mill. A 3 852,60 auf dem platten Lande . i; L 1851,73 überhaupt J 5 704,33

h. die Zabl der “mit mehr als 3000 A Ein- komtnen veranlagten physischen Personen :

in den Städten Zensiten 237 756

auf dem platten Lande . z 79 133

E i s 316 889 vom Hundert der Bevölkerung :

n S On . 2 s v. H. 2,010

auf dem platten Lande . u 0,438

überhaupt . Le e 1,060

i das Gesamteinkommen zu h:

in den Städten . . . . in Mill. A 2473,92

auf dem platten Lande . ; é 749,91

E ¿ 3 223,83 und zwar aus Kapitalvermögen :

in den Städten A . in Mill. # 716,88

auf dem platten Lande . i: 5 174,84

überhaupt è ö Ï 891,72 aus Grundvermögen :

in den Städten . A . in Mill. « 388,95

auf dem platten Lande . i s 366,41

E S z 755,36 aus Handel, Gewerbe und Bergbau :

in den Städten E in Mill. \# 867,04

auf dem platten Lande . Í 115,77

I e n ea e g 982,80 aus gewinnbringender Beschäftigung :

in den Städien .. - +.» - . in Mill. # 501,05

auf*dem platten Lande . h s 92,89

M E j 593,94

k. der Abzug an Schuldenzinsen, Lasten usr. :

la bes B s o % « « in Ml M 27651

GuT De DIGIER Ne ¿é aa oa s 155,28

überbaupt Ee: 431,48 darunter nur Schuldenzinsen und Renten 9 1, 2 des Geseyzes):

in den Städten E in Mill A 234,29

anf: dem alien de u A 133,54

L Z 367,83

1899 1900 1901 1902 1903 1904 1905 3,09 3,38 3,65 3,76 3,90 4,13 4,39 159,566 17439 18689 18884 186,36 19123 201,77 2262 2 443 2 661 2 670 2 598 2 583 2611 12,97 15,99 18,76 18,64 14,97 13,63 13,73 1,87 2,07 2,24 2,33 2,45 2,63 2,82 1,22 1,31 1,41 1,43 1,45 1,50 1,57 3,09 3,38 3,65 3,76 3,90 4,13 4,39 13,42 14,41 15,23 15,47 15,88 16,66 17,32 6,43 6,86 7,27 7,39 7,35 7,96 7,86 9,40 10,09 10,71 10,88 11,09 11,59 12,11 110,75 11954 12652 12824 129,50 133,95 141,79 39,83 38,85 41,61 41,95 41,89 43,69 46,29 14658 15840 168,13 170,19 171,39 177,60 188,04 5 072,48 5489,32 5856,10 6002,00 6142,69 6446,81 6 855,40 2185,33 2351,97 2519,95 2557,88 2566,96 2675,88 2813,21 7257,81 7841,29 8376,06 8559,88 8709,25 9122,69 9 668,61 301088 318583 334872 346339 355693 369386 385 528 89869 95295 100824 103342 106003 110449 1159099 390957 413878 435696 449681 461696 479835 501437 2,158 2,222 2,279 2,304 2,307 2,339 2,371 0,474 0,498 0,521 0,529 0,538 0,557 0,579 1,188 1,237 1,279 1,301 1,315 1,347 1,383 3278,05 3512,83 3716,06 3783,65 3795,52 3911,38 4128,10 866,81 93185 993,30 1009,19 1011,65 1065,51 1128,36 4144,86 4444,68 4709,36 4792,84 4807,17 4976,89 5 256,46 88188 926,93 97824 997,87 1002,34 104451 1111,16 198,98 21421 22982 23922 241,13 255,02 268,34 1080,86 1141,14 1208,06 1237,09 1243,47 1299,53 1379,50 50453 5540,05 575,69 607,07 62407 652,59 689,77 362,89 8381,33 8392,19 389,18 383,18 396,01 419,16 867,43 921,38 967,88 99625 1007,25 1048,60 1 108,93 1141,95 1240,22 1298,81 1280,42 1233,75 1239,12 1 294,74 162,17 178,19 197,92 19467 19049 20031 212,21 1304,12 1418,41 1496,73 1475,08 1424,24 1439,43 1506,95 749,68 805,63 863,32 898,29 935,36 975,16 1032,43 14276 158,13 17338 18612 19685 21417 228,65 892,45 963,75 1036,69 108441 1132,21 1189,33 1261,08 402,74 43489 47229 49817 513,39 54024 575,52 169,76 179,69 18891 19467 200,56 209,056 221,61 572,00 61458 661,20 692,84 713,95 74929 797,13 342,40 7066 403,17 427,34 439,30 462,18 494,51 14309 15055 15852 16339 167,86 17487 185,91 485,49 521,21 561,69 590,73 607,16 637,05 680,42.

B. Die Ergänzungsfteuer.

1) Im allgemeinen.

Das Ergänzungssteuergeseß vom 14. Juli 1893 (Geseßsamml. S. 134), welches mit dem 1. April 1895 in Kraft trat, sept im § 37 eine Veranlagungsperiode von 3 Steuerjahren fest, jed mit der Beschränkung, daß die erste Veranlagung nur für das erste Geltungs- jahr 1895 und für die folgenden Steuerjahre 1896/99 die Bestimmun der Veranlagungsperiode dur Königliche Verordnung stattfinden soll.

Auch die zweite Veranlagung hat nur für ein Steuerjahr (1896) Gültigkeit gehabt; dann ist durch Königlihe Verordnung vom 31. August 1896 (Leleglams S. 174) für die Steuerjahre 1897/98

eine besondere Periode festgestellt.

Mit dem Jahre 1899 ift die erste, mit 1902 die zweite und mit 1905 die dritte durch das F vorgesehene dreijährige Veranlagungs- N eingetreten. Die infolgedefjen ftattgehabte neue Veranlagung

at mit fernerer Beibehaltung der- erhöhten Steuersäße ein Mehr von 81 736 (69 902) Zenfiten und 3 352 135,40 (2733 466,40) Æ an Steuer ergeben. :

2) Insbesondere

a. Zahl der Zensiten und gesamten Kopfzahl der ergänzungsfteuerpflihtigen Bevölkerung.

Veranlagt sind 1 379221 (1 297 485) Zensiten, gleih 3,80 (3,76) Hundertteile der Gefamtbevölkerung, und zwar în den Städten 666 283 (616 917), gleich 4,10 (4,10) v. H., in den Stadtkreisen ins- besondere 374669 (339 812), gleich 3,81 (3,83) v. H., und auf dem Lande 712 938 (680 568), glei 3,56 (3,49) v. H.

Die veranlagte Bevölkerung eins{chließlich der Angehörigen der

Zensiten beträgt in den Städten . 2 062 678 (1 951 479) Köpfe 2934 214 (2821336) ,

auf dem Lande . zusammen 4 996 892 (4 772 815) Köpfe

oder auf einen Zensiten in den Städten 3,10 (3,16), auf dem Lande 4,12 (4,15) und überhaupt 3,62 (3,68) Köpfe. Sonahh entfallen dur{h- sénittlih auf einen Zensiten in den Städten 2,10 (2,16) und auf dem ande 3,12 (3,15) Angehörige.

In den Jahren 1895, 1896, 1897/98, 1899/1901 und 1902/04 Ie die veranlagte Bevölkerung in den Städten 13,85 bezw. 13,49 ezw. 13,29 bezw. 13,08 bezw. 12,98, auf dem Lande 14,33 bezw. 14,30 bezw. 14,38 bezw. 14,55 va 14,55, insgesamt 14,14 bezw. 13,97 bezw. 13,93 bezw. 13,92 bezw. 13,81 v. H. der Gesamt- bevölkerung betragen. In den Städten wächst also die ergänzungs- steuerpflihtige Bevölkerung (eins{l. der Angehörigen) nicht o schnell wie die Gesamtbevölkerung; auf dem Lande ift fie verhältnismäßig etwas ausgedehnter als in den Städten und hat in den Veranlagungs- jahren 1897/98, 1899/1901 sowie im leßten auhch dementsprehend zu- genommen, während in den Veranlagungsjahren 1896 und 1902/04 eine kleine Abnahme zu verzeihnen war.

. Veranlagt sind zur Ergänzungssteuer mit einem Einkommen von nicht mehr als 3000 # . . . . 995 375 (946 674) Zensiten, von mehr als 3000 4 . 383 846 (350 811) e io

Von den legteren entfallen auf De S e . 289 136 t 683) Zensiten, - » Stadtkreise insbesondere . . 201 762 (183 222) s

Das Land. -

94710 (86 128) s

b. Veranlagtes Vermögen der Zensiten.

Das gesamte steuerpflihtige Vermögen der Zenfiten in Höhe von 82 410 286 903 (75 657 476 085) M entfällt auf die Städte mit 52 121 707 477 (47 581 434 248) 4A « das Land 30288 579426 (28 076 041 837) „.

Das Dur(hschnittsvermögen jedes Zenfiten stellt sih daher

in den Städten auf. . 78 227,58 (77 127,77) M auf dem Lande „, . . 42484,17 (41 253,84) , überhaupt auf . 59 751,33 (58 310,87) „.

In den Stadtkreisen beträgt das Durchschnittsvermögen 103 089,90 (102 822,69) Æ, darunter in Frankfurt a. M. 189 166,87 (186 000,89) M, in Charlottenburg 181 524,21 (174 073,18) #, in Efsen 170 606,45 (161 752,36) Æ, in Wiesbaden 160 712,41 (149 117,34) Æ, in Düffeldorf 144 207,67 (133 041,97) Æ#, in Berlin 140 556,51 (145 208,49) 4, in Bonn 136 001,91 (138 184,01) A und in Aachen 124 416,61 (125 854,33) M

Das fsteuerpflihtige Vermögen der sämtlichen Zensiten ist sonach um 6,75 Milliarden Mark, gleich 8,93 v. -H. in den Städten um 4,54 Milliarden Mark, gleich 9,54 v. H., auf dem Lande um 2,21 Milliarden Mark, gleih 7,88 v. H. —, das des einzelnen Zen- fiten durchschnittlich um 1440,46 (1253,87) Æ gestiegen.

Gruppenweise geordnet, beträgt die Anzahl der Zensiten mit einem Vermögen von mehr als

M. M v. H. der Gesamtzahl 6000 bis 20000 674351 (634 398) oder 48,89 (48,89) 20 000 ,„ 32000 239 922 (228 171) 17,40 (17,59) 32000 , 52000 188 039 (177633) , 13,63 (13,69) 52000 , 100000 146910 (137700) , 10,65 (10,61) 100000 , 200000 72459 ( 66844) , 5,25 (5,15 200000 , 500000 38942 ( 35947) , 28 ( 2773 500000 , 1000000 11189 ( 10191) , 0,81 ( 0,79) 1000000 , 2000000 4742 ( 4257) , 90,34 ( 0,33) 2000000 .. 2667 ( 2344) , 0,19 ( 0,18).

Ein Vermögen von mehr als 500000 # besißen hiernach nur

1,35 (1,29) v. H. aller Zensiten. ,

Die vorstehenden absoluten Ziffern weisen in allen Gruppen eine S E es Zenfiten nah; während die Anteilsziffer der Pensiten mit einem Vermögen von mehr als 6000 bis 20 000 Æ dieselbe ge- blieben ist, haben sich diejenigen der Zensiten mit einem Vermögen von mehr als 20 000 bis 52000 Æ gegen das Borjahr verringert.

c. Vermögen und Vermögensarten der Zensiten mit mehr als 3000 A Einkommen. Das veranlagte Vermögen der 383 846 (350 811) Zensiten mit mehr als 3000 A Einkommen beträgt

in den Städten . 43 324 525 477 (39 442 630 248) M auf dem Lande 15 461 489 426 (13 779 436 837) ,

zusammen 58 786 014 903 (53 222 067 085) und sondert sih nah den einzelnen Vermögens8arten, wie folgt :

I. Kapitalvermögen 32 671 746 143 (28 788 260 589) Æ,

II. Grundbesiß einsließli des Betriebskapitals 31 647 291 595 (28 248 372 820) , Gewerbe und

ITI. Anlage- und Betriebskapital in Handel, und Gerethßtigkeiten

Bergbau 11 083 244513 (10 469 378 442) ,

IV. Wert der selbständigen Rechte 139 662 713 (134 470 012) A

In Abzug ift der Kapitalwert der Schulden mit 16 755 930 061

de 418 414 778) M gebracht. Das Gesamtvermögen aus den vier

rten desfelben ist um rd. 7901 Millionen, dagegen der Kapitalwert

der Schulden nur um 2338 Millionen Mark und das veranlagte Vermögen um rd. 5564 Millionen Mark gestiegen.

Unterscheidet man hier wieder Stadt und Land, so ergibt fich für die Jahre 1905 (1902) in den Städten

von Æ 26 161 172 799 » 19 596 318 418 9458 121 090

L 53 588 250 « 11 944 675 080

I. ein Kapitalvermögen Il. , Grundvermögen .

T V der selbständigen Rechte und Ge-

e t O V. , Kapitalwert der Shulden . ¿

d. Sollaufkommen der Ergänzungssteuer. Das Solläufkommen der Ergänzungs\teuer beträgt 40 268 723,20

(36 916 587,80) M und verteilt sich

auf die Städte mit 26 160 940,40 (23 874 108,00) 6

Stadtkreise

inébesondere mit 19 627 325,60 (17 739 147,80) ,„ 14 107 782,80 (13 042 479,80) Auf den Kopf der Bevölkerung enifallen in den Städten 1,61 (10 in den Stadtkreisen 2,00 (2,00) auf dem Lande 0,71

auf das Land ,

ER und überhaupt 1,11 (1,07) 4A

n Steuer bringen die einzelnen Vermögensgruppen der Zensiten

auf, und zwar bei einem Vermögen von mehr als

y. H. des

M M t t Gesamtsolls

6 000 bis 20000 3 550 629,60 (3 341 050,40) oder 8,82 ( 9,05)

20 000 ,„ 32 000 2 556 118,00 (2 425 27620) e 6,35 ( 6,57) 32000 ,„ 52 000 3 818 507,60 (3 605 576,20) , 9,48 ( 9,77) 52000 , 100000 5 151 401,60 (4 820 741,00) ,„ 12,79 (1267) 100000 , 200 000 5 076 116,20 (4 677 500/40) e 12,61 (12,67) 200 000 , 500000 6 003 957,60 (5 522 599,40) , 14,91 (14,96) 500 000 ,„ 1000000 83 988 509,80 (3 635 6E 180) 9,90 ( 9,85)

1 000 000 , 2000000 3 399 920,00 (3 056 965,80) 8,44 279) 2 000 000 A 6 723 571,80 (5 830 821,00) 16,70 (15,79).

Hiernach bleiben gegen das Vorjahr die sämtlihen Gruppen der ensifen mit einem Vermögen bis zu 500 000 (6 mit ihren Anteils- ziffern an dem Gesamtsoll. zurück, während die Vermögen von mehr ermögen über H., die kleinen von nicht mehr als 32 000 M 15,16 (15,62) und die mittleren 49,79 (50,46) v. H.

als 500 000 A stärker daran beteiligt sind. Die 500 000 M bringen 35,04 (33,92) v.

des Steuersolls, d. i. etwa die Hälfte auf.

e. Ermäßigungen und Freistellungen nach §§ 17

des Gesetzes.

Nach § 17 Nr. 1 des Ergänzungssteuergeseßzes werden diejenigen Personen, deren steuerbares Vermögen den Gesamtwert von 6000 4

ewerblihes Anlage- und Betriebskapital ; :

und 19

T E EMS

auf dem Lande

23 235 803 882 6 510 573 344 (5 552 456 707) 7 312 223 2D 12050 973177 (10936 149 796) (9 034 151 455) 1 625 123 423 (1435 226 987) (67 694 854) 86 074 463 (66 775 158)

(10 207 242 967) 4811254981 (4211171811).

Infolûe N25 nit übersteigt, niht zur Steuer herangezogen. Infolgedessen sind von dis einfommensteuerpflihtigen Zensiten 3 291 775 (2709435) in den Städten 2 297 698 (1844751) und auf dem Lande 994077 (864 684) zur Ergänzungssteuer E A M

erner sind nah Nr. 2 a. a. O. diejenigen Personen freizulafsen, e E Mebenbe des Einkommensteuergesezes zu berechnendes Eins kommen den Betrag von 900 #& nicht übersteigt, insofern der Gesamt- wert ihres steuerbaren Vermögens nicht mehr als 20 009 Æ beträgt. Diese Bestimmung hat in den Städten auf 73 570 (71 229), auf dem Lande auf 232 787 (224 523) und überhaupt auf 306 357 (295 752)

Personen Anwendung gefunden.

Die vorstehende Vergünstigung is durch Nr. 3 a. a. O. auf weiblihe Personen, welche minderjährige Familienangehörige zu unter- halten haben, sowie auf vaterlose minderjährige Waisen und Erwerbs- unfähige mit einem Jahreseinkommen bis zu 1200 4 ausgedehnt. Demgemäß sind noch 1381 (1283) Zensiten, und zwar in den Städten 538 (457) und auf dem Lande 843 (826) freigelafsen.

Endlich bestimmt der § 19 a. a O., daß Personen, deren Ver- mögen 32 000 # nicht übersteigt, wenn sie niht zur Einkommensteuer veranlagt sind, mit höchftens 3 # jährli, wenn sie zu den ersten vier Stufen derselben veranlagt sind, höchstens mit einem um 2 M unter der von ihnen -zu zahlenden Einkommensteuer verbleibenden Betrage zur Ergänzungssteuer herangezogen werden; auch kann nah Abs. 2 Steuerpflichtigen, deren Einkommensteuer auf Grund des § 19 des Einkommensteuergeseßes ermäßigt wird, bei der Veranlagung eine Ermäßigung der Ergänzungssteuer um höchstens zwei Stufen gewährt werden, sofern das \teuerpflihtige ing a niht mehr als 52 000 4 beträgt. In Rücksicht auf die erstere Bestimmung sind zu den Er- gänzungssteuersäßen von 3, 4, 7, 10 und 14 Æ veranlagt

in den Städten . 66 435 (62 426)

auf dem Lande . 222 484 (217 053)

überhaupt . . . . . . 288919 (279 479) Zensiten, au nd auf Grund des § 19, Abf. 2 noch 242 (353) Zensiten frei- gestellt.

3) Vergleichende Uebersicht einiger Hauptziffern für die Jahre 1895 bis 1905. Im folgenden sind noh die wichtigsten Ziffern der Ergänzunzssteuerstatiftik für die legtzn Vecanlagungsjahre n?beneinandzr gestellt.

Es betrug

a. die Gesamtzahl der Zensiten (ohne An- gehörige): __

in den Städten

auf dem platten Lande

überhaupt

diese Zahl der Bevölkerung :

in den Städten

auf dem platten Lande überhaupt . ..

b. deren Veranlagungssoll : in den Städten auf dem platten Lande B a eee os o

c. das veranlagte Vermögen zu b: in den Stadten auf dem platten Lande DPEDOR E S e S aas e

d. die Zahl der mit mehr als 3000 4 Ein-

fommen zur Ergänzungssteuer veranlagten Personen: in den Städten auf dem platten Lande A DE 66 abo ae s 6. ob L diese Zahl von der Bevölkerung : in den Städten auf dem platten Lande überhaupt

o. das Gesamtvermögen zu d: in den Städten auf dem platten Lande i E E y

und zwar das Kapitalvermögen : tit Den Sa S di o oes Ï auf dem platten Lande .....- L überhaupt ...... ooo das Grundvermögen einshließlich des Betriebskapitals : in den Städten auf dem platten Lande überhaupt .......« i der Wert des Anlage- und Betriebs- fapitals in Handel, Gewerbe und Bergbau: in den Städten as pem FIAeR Se die C der Wert der selbständigen Rechte und Gerechtigkeiten : in den Städten auf dem platten Lande überhaupt... .. S f. der in Abzug zu bringende Kapitalwert der Schulden : i Den DIADIE. s 0e ao e s auf dem platten Lande überhaupt

0:0 Mo O

1895

0,52 0,63 1,15

4,18 3,44 3,74

19,21 11,84 31,05

38 350,20 25 567,60 63 917,81

199 991 68 892 268 883

1,606 0,375 0,873

37 123,14 15 144,76 52 267,90

17 224,06 4177 45 21 401,51

12 551,37 9 758,38 22 309,75

7 291,96 1133,92 8 425,88

59,79 75,01 139,77

6 314,42 3413,37 9 727,79

Das gesamte Veranlagungsfsoll der Einkommen- und

der Ergänzungssteuer

beträgt 242 037 620,20 (228 147 534,80) \ oder auf den Kopf der

Be völkerung 6,67 (6,40)

Ergebnis der Prüfung der Steuererklärungen.

Bei der Veranlagung für das Steuerjahr 1905 sind im ganzen Staat 624 530 Steuererklärungen (gegen 593 836 im Vorjahre) ab-

gegeben worden.

Die erforderliche Berichtigung dieser Steuererklärungen ist teil- weise im S i Verständigung mit dem Steuerpflichtigen, teil-

weise im E der förmlihen Beanstandung erfolgt.

Verständigungen mit den Steuerpflichtigen ohne zuvorige förm-

lihe Beanstandung 23 809) Fällen.

aben stattgefunden in 24535 (im Vorjahre in Eta, atigen find vorgenommen - 161 764 (im

Vorjahre 152 533), das sind 25,9 (im Vorjahre 267) v. H. der ab-

egebenen Steuererklärungen. Von diesen Bean

tandungen haben

rfolg gehabt 123 709 n Vorjahre 118 969), das sind 76,5 (im

Vorjahre 78) v. H. der stattgehabten Beanstandungen.

Bemerkt sei hierbei, daß die eben angegebenen Zahlen insofern

keinen Anspru auf Genauigkeit machen

ônnen, als die Fälle, in

welchen förmlihe Beanstandung stattfand, von denjenigen, in“ welchen

Berichtigung im Wege der Verständigung mit dem erfolgt it, fich nih

teuerpflihtigen

t immer mit Sicherheit sondern lafsen, zumal au

im weiteren Verlaufe des Beanstandungsverfahrens nicht selten eine

Verständigung mit dem Pflichtigen erzielt wird. ;

Insgesamt sind berihtigt worden 148 244 (im Vorjahre 142778),

das sind 23,7 (im Vorjahre 24) v. H. erklärungen.

der abgegebenen Steuer-

1896 1897/98 1899/1901 1902/04 1905/07 0,53 1 E 0,62 0,67 0/64 0,64 0,66 0,68 071 1,17 1,18 1/23 1/30 138 4,14 4,11 4,08 4,10 4,10 3/43 3,42 3/46 3,49 3'56 3,72 3,70 3,72 3,76 3/80

19,23 19,88 21,84 23,87 26,16

11,83 11/95 12/35 13,04 1411

31/06 31/83 34,18 36,92 40,27

38 350,42 3979024 4336144 4758143 5212171 25 67376 2588668 2668076 2807604 3830288,58 6402418 6567692 7004220 75657,48 82410,29

204 440 213 129 236 186 264 683 289 136 69 684 71615 77 735 86 128 94 710

274 104 284 744 313 921 350 811 383 846 1,603 1,627 1,692 1,761 1,778 0/375 0,382 0,499 0/441 0/473 0,875 0/894 0,952 1/015 1,058

37 833,42 39580,69 4414257 4964987 55 269,20 1514552 1548894 1644643 17990,61 20272,74 5297894 5506963 6058900 6764048 75541,94 1750113 1854651 2082021 2323580 %26161,17

426443 44276 477020 555246 6510,58 2176556 72297416 259041 2878826 832671,75 12793,12 13302,1Ÿ 14890912 1731222 1956,32

969386 984636 1028864 1093615 12050,97 2248698 2314850 2517876 28248, 37 31 6217,29

7479,78 7667,14 837157 90346 9458,12

113290 116885 133167 143523 1625,12

861268 8835,99 * 970324 1046938 11083,24

59,38 64,91 60,68 67,69 53,59 54/33 46,08 55 91 66,78 86,07 113,72 110/99 116,59 134/47 139/66 687607 721932 843265 10207,24 11944,68 344187 3559343 37968 421117 481125 1031794 1077875 1222955 1441841 16755,93.

Das Ergebnis der Prüfung der Steuererklärungen ift in den Spalten 8 bis 15 der Uebersicht nachgewiesen. Gegenüber den An- gaben der betreffenden Steuererklärungen sind mehr serantzat worden an steuerpflihtigem Einkommen rund 231 Millionen ark oder 28,4 v. H. (im Vorjahre 213 Millionen oder 27,2 v. H.) und an Einkommensteuer rund 7,6 Millionen oder 34 v. H. (im Vorjahre 7 Millionen oder 31,8 v. H.). Bei unveränderter Zugrundelegung der Angaben der Steuererklärungen würden also die beteiligten Steuerpflihtigén im Durchschnitt um mehr als ein Drittel zu niedrig veranlagt worden sein. Es ergibt sich damit zuglei, daß in der weitaus überwiegenden Mehrheit der Fälle es sich niht nur um un- bedeutende Erhöhungen der deflarierten Beträge gehandelt haben kann.

Die Steuerbeträge in Spalte 11 der Uebersicht (rund 30 Millionen Mark) ergeben 2,9 v. H. des nah Spalte 10 veranlagten Einkommens (rund 1044 Millionen Mark). Dieser Prozentsaß entspricht demjenigen, welcher an Einkommensteuer von den Einkommen über 3000 4 im Durchschnitt aufkommt. Das läßt erkennen, daß die Beanstandungen nit etwa nur gegen die Steuerpflihtigen mit geringeren oder mittleren Einkommen, sondern gegen die Steuerpflichtigen aller Stufen si gerichtet haben.

Zuwiderhandlungen gegen das Einkommen- und Ergänzungssteuergeseß.

In dem Jahre vom 1. Oktober 1904 bis Ende September 1905 sind im ganzen 1569 Fälle anhängig gewesen (gegen 1745 im Vor- jahre). In 1314 von diesen 1569 Fällen handelte es sich um Zu- widerhandlungen gegen § 66 des Einkommensteuergeseßes; 96 dieser

älle enthielten zugleich Zuwiderhandlungen gegen das Er änzungs- edit, Lediglih auf Grund des § 43 des levteren Geseyes find

in 14 Fällen Untersuhungen anhängig gewesen. 241 Fälle kommen auf § N des Einkommen- bezw. § 46 des Ergänzungssteuergeseßes. Was die Höhe der Strafen betrifft, so betrug in den im Wege der vorläufigen Straffestsegungen durch die Regierungen an- hängig gewordenen Untersuhungen (1316) die insgesamt festgeseßte Strafîumme 416092 4 20 &S§ (im Vorjahre 1516 Fälle mit 534 532 M), der Durhschnitts\trafbetrag für den einzelnen Fall also

316 M ; R den soglei zur gerihtlihen Entsheidung abgegebenen und in dem Berichtsjahre zur rechtskräftigen Entscheidung gelangten Fällen (82) betrug die Summe der erkannten Geldstrafen 73 510 #, also 896 M für den einzelnen Fall. : Im Anschluß an das Strafverfahren sind Nachsteuern

zur Einkommensteuer .. . . 188 490,64 4

zur Ergänzungssteuer 1113482 , estgeseßt worden. I | A Gesamtsumme der festgesegten (bezw. rechtskräftig erkannten) Strafen und der im Anschluß an das Strafverfahren festgeseßten Nahsteuern beläuft sich auf 689 227,66 (im Vorjahre 978 613,42) M Ergibt si, daß ein versto:bener Steuerpflihtiger Steuern vor- enthalten hatte, so find die Erben innerhalb gewisser Zeit auf Höhe ihres Erbteils zur Nachzahlung der Steuer verpflichtet. : Auf Grund dieser Bestimmung sind im Berichtsjahre in 517 Fällen Nachsteuern im Gesamtbetrage von 225 260,90 (im Vorjahre 474 Fâlle mit 228 895,80 6) festgeseßt worden. ie oben genannte Gesamtsumm: der Strafen und Nachsteuern erhöht fi, unter Hinzurehnung der gegen Erben festgeseßten Nach- steuern auf 914 488,596 M s

Deutscher Reichstag.

19. Sigung vom 13. Januar 1906, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Tagesordnung: Fortsezung der ersten Beratung des Ent- wurfs eines Geseßes, betreffend die Ordnung des Reichs- haushalts und die Hung der Neichs\huld, mit den Anlagen: Geseh wegen Aenderung des Brau- und Tabak- steuergeseßes, Zigaretten feuerte, Geseßz aa Aenderung des Reichsstempelgeseßes und Erbschaftssteuergeseß, ferner erste Beratung des Entwurfs eines Geseßes, betreffend den Servistarif und die Abänderung des Geseßes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden.

Staatssekretär des Reichsshazamts Freiherr vonStengel:

Meine Herren! Die Verhandlungen der leßten beiden Tage geben mir Veranlassung, gegen die von mir gehegte Absicht, heute do noch einmal zu der Vorlage über die Reichsfinanzreform das Wort zu er- greifen, und zwar möchte ih in erster Linie eine Frage beantworten, die von seiten des Herrn Abg. Grafen von Kanitz an mi gerihtet worden ist. Ihm habe ich zu erwidern, daß nah der Absicht der Gefeßzes- vorlage die Quittungen, die auf Sh-cks geschrieben werden, um deswillen nit stempelfrei sein sollen. Von dem Vorschlage, den auch der Herr Abg. Graf von Kaniyz andeutete, einer Besteuerung des noch in der Entwicklung begriffenen Sheckverkehrs als solchen glaubten die verbündeten Regierungen ihrerseits im öffentlihen Interesse vor- läufig Umgang nehmen zu sollen.

Sodann wurde von seiten des Herrn Abg. Speck schon vor mehreren Tagen eine Anfrage an mich gerichtet, die auch noch unerledigt ge- blieben ist, an deren Beantwortung mich aber gestern der Herr Abg. Osel erinnert hat. Es handelt si dabei um die Behandlung der Ueber- gangsabgabe von Bier und um die Nükvergütung der Brausteuer, wenn das Bier von einem Steuergebiet in das andere übergeht. Ich bin der Meinung, meine Herren, daß eine eingehendere Erörterung dieses Punktes si doch niht wohl für die Generaldebatte über die Gesezesvorlage hier im Plenum eignen dürfte. Es handelt ih hier um einen Punkt, der die seinerzeitige Ausführung des Gefeyes be- trifft, und ih möchte daher glauben, daß das Detail dieser Angelegenheit sih besser zur Besprehung bei der Kommissionsberatung eignen dürfte. Für heute möchte ih mih hier im Plenum auf die Bemerkung bes schränken, daß in der Begründung der Vorlage die künftige Höhe der Uebergangsabgabe mit 3,25 #4 per Hektoliter Bier nur beispiel8- weise angeführt worden ist, um eine Unterlage zu erhalten für die daran si anknüpfende Ertragsberechnung. Eine bindende Feststellung nach dieser Richtung war nicht beabsichtigt ; diese sollte dem Bundes- rat für die seinerzeitigen Ausführungsbestimmungen vorbehalten bleiben. Ich bemerke indessen, daß dieser Betrag von 3,29 #, den wir beisvielsweise in der Begründung der Vorlage angeführt haben, \ich anlehnt an die bereits geltenden Säße in den süd- deutschen Staaten. Ueber die Schwierigkeiten der Festseßung der Nückvergütung nah Einführung von gestaffelten Braufteuersäßen werden die seinerzeitigen Ausführungsbestimmungen wohl ebenso hin- wegkommen können, als das der Fall ist gegenwärtig {on in den süddeutshen Staaten, wo diese Schwierigkeiten au unshwer fich über- winden ließen.

Im Anschluß daran möchte ih dann noch bemerken, daß die von dem Herrn Abg. Speck und ih glaube auch von dem Herrn Abg. Ofel angeregte G/eichstellung von Uebergangsabgabe und Rückvers gütung innerhalb .des ganzen Reichsgebiets doch wohl erst dann diskutabel werden könnte, wenn auch die Steuersäßge im Reich überall eine wenigstens annähernd gleihe Höhe erlangt haben. Bis dahin wird wohl von einer differentiellen Behandlung dieser Säße kaum Umgang genommen werden können. 5

Gegen eine stärkere Belastung des Tabaks hat gestern ter Herr Abg.“ Geyer die schärfsten Angriffe gerihtet. Er hat u. a. auch behauptet, von der Tabakindustrie werde die Vorlage einmütig verurtcilt. Inwieweit diese Behauptung auch nur für die engere Heimat des Herrn Abg. Geyer zutrifft, möhte seinerzeit in der Kommission erst eingehender zu erörtern sein. Ich habe Grund, mit dieser Erörterung zu warten, bis wir seinerzeit in der Kommissionsberatung bei dem Kapitel der Tabaksteuer angelangt sind. i :

Uebrigens, meine Herren, hat es nah meinem Dafürhalten in der Tat wenig Zweck, diese Vorlage überhaupt gegen die Angriffe einer Partei zu verteidigen, die grundsäßlih auf dem Standpunkt steht, daß alle indirekten Steuern überhaupt verwerflih seien und abgeschafft werden müßten (sehr rihtig! rechts), gegen etne Partei, die in dem Glauben befangen is, daß es auch nur mögli wäre, den auf eine Reihe von Milliarden sih belaufenden Aufwand im Reih, in den Staaten und in den Gemeinden allein durch eine direkte Besteuerung einer wohlhabenden Minderheit zu decken. (Sehr richtig! rechts.) Ih möchte mich deshalb darauf beschränken, gegen die Ausführungen des Herrn Abg. Geyer heute nur

das Folgende festzustellen die weiteren Slußfolgerungen aus diesen

E S C S E E Naa A H I Eri Tr Arr ie unte f S

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