1906 / 22 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Jan 1906 18:00:01 GMT) scan diff

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der Landw. Feldart. 2. Aufgebots ( rankfurt a. M.), Balthasar, Lt. der Landro. Inf. 2. Aufgebots S Rieck, Hauptm. der Nes. des Jägerbats. Graf Yorck von Wartenburg (D\tpreuß.) Nr. 1 (1 Cassel), diesem mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bis- berigen Uniform, Rieloff, Hauptm. der Landw. Jäger 1. Augebots (Arolsen), Sei, Oberlt. der Landw. Jäger 1. Aufgebots (Polen) legteren beiden mit der Erlaubnis zum Tragen_der Landw. Armee- uniform, B ähr (Il Altona), Pam-pe (Küstrin), Oberlts. der Landw. Jäger 2. Aufgebots, v. Platen, Lt. der Res. des Gardejägerbats. (Perleberg), Hartung, Lt. der Nes. des Rhein. Jägerbats. Nr. 8 (Braunsberg), Gallo, Hauptm. der Landw. Gul, 2. Aufgebots Frankfurt a. M.), diesem mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bis- erigen Uniform, v. Grabsfki, Lt. der Landw. Fußari. 2. Aufgebots Mane, ded Lt. der Landw. 1. Aufgebots der Eisenbahnbrig. I1T Berlin). f Im Sanitätskorps. Berlin, 23. Januar. Dr. Granier, Stabsarzt beim Fußart. Regt. von Hindersin (Pomm.) Nr. 2, einen einjährigen Urlaub vom 1. Februar 1906 ab unter Enthebung von der Stellung als Bats. Arzt des 1. Bats. bewilligt. Dr. Runge, Oberarzt beim Inf. Negt. Markgraf Karl (7. Brandenburg.) Nr. 60, der Abschied mit der geseßlichen Pension aus dem aktiven Heere be- wn t; zuglei ist derselbe bei den Sanitätsoffizieren der Res. an- estellt. N Der Abschied mit der Erlaubnis zum Tragen ihrer bisherigen Uniform bewilligt: dem Oberstabsarzt der Landw. 1. Aufgebots: Dr. Ludwig (Glaß); den Stabsärzten der Res.: Dr. Levinstein (ITT Berlin), Dr. Hahn ([1 Bremen), Dr. Kuwert (Frletzera), Prof. Dr. Fränkel (Halle a. S.), Prof. Dr. Siemerling (Kiel); den Stabsärzten der Landw. 1. Aufgebots: Dr. Roeser II1 Berlin), Dr. Me yhoeffer (Kalau), Dr. Shauen (Graudenz), (R ha D (Hagen), Dr. Willerding (Hameln), Dr. Gelpke arlsruhe). Der Abschied bewilligt: den Stabsärzten der Res. : Dr. Trostorff (I Bochum), Dr. Höchst, Dr. Bewerunge (Düsseldorf), Dr. Schmidt (Karl) (Hannover), Dr. Schleußner (Höchst), Stark (Saargemünd); den Stabsärzten der Landw. 1. Aufgebots: Dr. Schaper (Hannover), Dr. Proskauer (Kattowiß), Dr. Albrand Schwerin); den Stabsärzten der Landw. 2. Aufgebots: Vogel (Erbach), Dr. Gendreißzig (Marienburg); den Oberärzten der Res.: Dr. Wendt (Ernst) (Ill Berlin), Dr. Fuchs (Mülheim a. d. Ruhr), Dr. Müller (Schlawe); den Oberärzten der Landw. 1. Aufgebots: Mosler (Halle a. S.), Dr. Wilke (Kiel); den Ober- ärzten der Landw. 2. Aufgebots: Dr. Asher (1 Hamburg), Dr. Veltman (NRecklinghausen), Dr. Neißner (Worms).

Kath olishe Militärgeistliche.

21. Januaîï. Weyer, bisher Feldgeistliher der Shußtruppe für Südwestafrika, zum Div. Pfarrer der 11. Div. in Breslau ernannt.

Beamte der Militärverwaltung.

. Durch Verfügung des Kriegsministeriums. 15. De- zember. Lüdecke, Oberveterinär bei der Feldart. Schießshule, zum 2. Gardefeldart. Regt. verseßt. Preller, Unterveterinär im Thüring. Hus. Negt. Nr. 12, unter Versezung zum Hus. Regt. Kaiser ainomor 1I. von Rußland (1. Westfäl) Nr. 6, zum Oberveterinär ernannt.

Königlich Sächsische Armee.

Offiziere, Fähnriche usw. Ernennungen, Beförde- rungen und Verseßungen. Im aktiven Heere. 17. Ja- nuar. Prinz Ludwig von Bayern, Königliche Hoheit, à la suite des 3. Inf. Negts. Nr. 102 Prinz-Regent Luitpold von Bayern gestellt.

19. Januar. Piehl, Lt. im 8. Inf. Regt. Prinz Johann Georg Nr. 107, zur Unteroff. Schule verseßt.

22. Januar. Bierling, Oberst und Kommandeur des 7. Feldart. Negts. Nr. 77, als Abteil. Chef in das Kriegs- ministerium verseßt. Edler v. der Planiß, Oberst und Abteil. Chef im Kriegsministerium, unter gleichzeitiger Enthebung von den Geshäften des Inspekteurs der Inf. Schulen, zum Komman- deur des Shützen- (Füs.-) Regts. Prinz Georg Nr. 108 ernannt. Heydenreih, Oberstlt. im 7. Feldart. Regt. Nr. 77, in der Stellung als Militärlehrer an der Militärtehnishen Akademie in Berlin mit seiner bisherigen Uniform zu den Offizieren à la suite der Armee versezt. Frhr. v. Odeleben, Oberstlt. und Abteil. Kommandeur im 2. Feldart. Regt. Nr. 28, unter Versetzung in das 7. Feldart. Reat. Nr. 77 mit Führung desselben beauftragt.

Beamte der Militärverwaltung.

Durch Verfügung des Kriegsministeriums. 20. Ja- nuar. Beck, Kaserneninsp. in Leipzig, nah Chemnitz unterm 1. Fe- bruar d. J. verseßt.

Kaiserliche Schußtruppen.

Berlin, 23. Januar. Mueller, Oberstlt. in der Schuß- truppe für Südwestafrika, mit der Aussicht auf Anstellung im ee und der Erlaubnis zum Tragen feiner bisherigen Uniform,

errmann, Lt. im Eisenbahnbat. der Schußtruppe für Südwest- afrifka, unter Verleihung des Charakters als Oberlt. und mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform, der Abschied mit der geseßlichen Pension bewilligt. Höôsemann, Stabsarzt in der Schußtruppe für Kamerun, in die Schußtruppe für Deutsch- Ostafrika verseßt. b

Deutscher Reichstag. 27. Sißung vom 24. Januar 1906, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Tayesordnung : Dritte Beratung des von den Abgg. Graf von Hompesh und Genossen eingebrahten Geseßentwurfs, betreffend Abänderung des Artikels 32 der Reichs- verfassung; erste Beratung des von den Abgg. Graf von Hompesch und Genossen eingebrachten Geseßentwurfs, betreffend die Freiheit der Religionsübung, sowie erste und event. zweite Beratung des von den Abgg. Albrecht und Genossen ein- gebrachten Gelezcitwitis: betreffend ' die Volksvertretung n den Bundesstaaten und in Elsaß-Lothringen.

Ueber die Annahme des Gesetzentwurfs, betreffend die Ab- änderung des Artikels 32 der I Eng: und den Beginn der Rede des Abg. Bachem zum 2. Punkt der Tagesordnung ist bereits geo berichtet worden.

Abg. Dr. Bachem (Zentr.) fortfahrend: Das alte System herrs{cht also noch, auch aus anderen Bundesstaaten ließe ih ähnliches -berihten. Es bleibt dabei: in den Klein- und Mittelstaaten mit überwiegend protestantisher Bevölkerung ent- scheidet die Staatsregierung über die Bedürfnisse der katholischen Bevölkerung. Diese Zustände müssen geändert werden. Wenn noch ein Mitglied Bedenken hat, die Besserung auf dem Gebiete der Reichégesezgebung eintreten zu lass.n, so verweise ih es auf die lange Liste der Freundshafts-, Handels- und Schiffahrtsverträge des Deutschen Reiches, welche die vollste Gewissens- und Religions- freiheit garantieren, so mit Salvador, Tongo, Nicaragua, Hawaii, mit der Dominikanishen Republik, mit dem Congostaat, mit Japan us: Wenn fkatholishe Angehörige dieser Länder in Braunschweig usw. sich niederlafsen, können fie Kirchen bauen und Gottesdienste abhalten, soviel fie wollen, das NReichsreht {übt fie darin; aber katholische Preußen oder Badenser dürfen in diesen Staaten dasselbe Recht nicht ausüben. Ja, auch baptistishe Bekenner würden ungehindert sein in ihrer Religionsübung in Brounschweig, aber katholische Braunschweiger sind es niht. Wie kann man den Deutschen etwas verweigern, was den Angehörigzn aller jener fremden Staaten geseßlih zugestanden ist! Man soll doch niht nur dafür sorgen, daß die religiösen Bedürfnisse der Deutschen im Auslande be-

friedigt werden, was doch der Zweck aller dieser Verträge ist. Innerhalb des Deutschen Reichs muß dasselbe gewährt werden, was dem Auslande gewährt ist. Man hat nun merkwürdigerweise oft gemeint, wir hätten mit unserem Antrag den Begriff der Toleranz gefälsht, einen Wechselbalg geschaffen. Wir wollen hier ledigli} auf bürgerlich rechtlihem Gebiete die Nechts\phäre der Katholiken und Protestanten in modernem Sinne abgrenzen. Von der dogmatischen Toleranz ist hier nit die Rede. Hier können verschiedene Meinungen zwischen den beiden Konfessionen herrshen, aber sie dürfen niht auf das staatsbürgerlihe Recht zurückwirken. Die Konfessionen können sehr ut nebeneinander bestehen troß ihrer Verschiedenheit der dogmatischen nshauungen. Auf protestantisher Seite wird der Begriff der Toleranz auf das dogmatishe Gebiet, das religiöse Leben angee wendet, das gibt aber kein Recht, zu sagen, daß wir den Begriff der Toleranz gen t haben. Wir haben nie einen Zweifel darüber elassen, daß wir nur die staatsbürgerlihe Toleranz im Auge haben. an hat durch den Hinweis auf die Inquisition, namentlich die spanische, dem Publikum ein Gruseln beibringen wollen, indem man fo tat, als wollten wir dieselben Zustände herbeiführen, wie zur Zeit der Inquisition. Daß der Antrag dea Katholiken nüßen würde, ist richtig, ebenso aber auch den Protestanten, denn wir wollen gleihes Recht für alle. Wenn wir ties tun, so zeigen wir damit nur unsere Weitherzigkeit. Niemand denkt von uns Katholiken daran, daß es jemals zu Keterverbrennungen kommen könnte; diese waren überhaupt nicht eine Einrichtung der Kirche, sondern des Staates. Diese \taatlihe Gesetzgebung ist verschwunden, und die Kirche, die sie niht eingeführt hat, wird die leßte sein, die sie zurückcuft. Wir würden die leßten sein, die sie wieder ins Leben rufen würden. Die Anschauungen über die Aufgaben des Staates zu jener Zeit sind nicht mehr die Anschauungen der Gegenwart... Damals spitte sih die Auffassung sogar zu dem Sah zu: cujus regio, ejus religio. Da- von ist heute nicht mehr die Rede. Es ist ein Fortschritt 5A der religiösen Zivilisation, daß der Staat grundsäßlih darau verzichtet hat, mit seinen staatlichen Mitteln einzugreifen in den geistigen Kampf. Der Kampf um die Wahrheit wird einzig aus- efohten mit geistigen Waffen. Man spriht \o viel von den chreden der spanishen Jnquisition; wir bef{chönigen sie nicht. Aber man vergißt, daß zu derfelben ae zahlreihe Opfer auf protestantisher Seite gefordert worden find. Von Lutheranern und Reformierten wurden zahlreihe Keßer verbraunt unter Zustimmung der sogenannten Reformatoren. Auch in Brandenburg bestand lange Zeit ein Gese, das die Möglichkeit gab, gegen Keter vor- zugehen. Das Messehören war in einz-lnen Staaten unter barbarischen Gesetzen verboten, die Blutgeseße in England haben bis ins 19. Jahr- hundert gedauert. Gegen diesen Blutkodex verschwinden selbst die Schrecken der \panishen Inquisition. Das Herxenverbrennen wurde in Deutschland in einem Maße geübt, das ganz ershreckend war. 1781 hat die spanische Inquisition das leßte Todesurteil gegen Keter gefällt, aber noch 1782 wurde von einem protestantischen Geriht in dem \{chweizerischen Kanton Glarus eine L verbrannt. Unser Antrag steht zur spanischen Inquisition in direktem Gegensaß. Wir wollen der Zivilisation damit dienen, und wir hoffen, daß die Liberalen durch Annahme dieses Antrages ihren Grundsätzen gerecht werden. Eine Kommissionsberatung halten wir in diesem Stadium nicht mehr für “nôtig. Sie könnte kein anderes Resultat herbeiführen, als das durh die vorjährige Kommission herbeigeführt worden ist. Jm vorigen Jahre haben sch einige Kommissionsmitglieder dem zweiten Teile unseres Antrages entziehen zu sollen geglaubt. Wenn dies jeßt wieder geshähe, so würde ih das als ein Zeichen von Mut- losiakeit anseh-n. Wir kämpfen auf geistigem Gebiet mit geistigen Waffen, die Waffen auf beiden Seiten sind gleich. Wie der Antrag in der Kommission eine Mehrheit gefunden hat, so hoffen wir, daß er auch im Plenum eine Mehrheit finden wird. Die Diskussion wird zweifellos dazu beitragen, die Aengstlihkeit und den Argwohn vor unserem Antrage zu beseitigen. Wir werden jedenfalls mit unserem Antrage über kurz oder lang zu einem guten Resultate kommen und wir sind uns bewußt, daß wir dabei zur wahren Ehre und zum Wohle des deutshen Volkes und des deutschen Vaterlandes arbeiten.

Abg. Dr. David (Soz.): Unsere im allgemeinen zustimmende Haltung nehmen wir dem Antrage gegenüber au in diesem Jahre ein. Die vorjährige Kommissionsberatung hat eine wesentlihe Besserung der ursprünglichen Fassung gebracht, was wohl daran lag, daß die Herren von der Rechten ih nicht beteiligt haben. Wir können aber auf eine Kommissionsberatung nicht verzihten. Der § 4 {loß in seiner früheren Fassung nit aus, daß man den Dissidenten hinsihtlich des eligionsunterrichts chwierigkeiten bereitet. Die Kommission hat diese Bedenken durch eine neue Fassung zerstreut, die das Recht der Eltern festlegte, ihre Kinder einem Religions- unterriht zu überweisen oder niht. Nun hat das Zentrum in seinem jeßigen Antrage diese Fassung der Kommission nicht aufrecht erhalten. Es ift zwar nicht auf die ursprüngliche Fassung zurückgegangen, aber man kann den Wortlaut doch fo auslegen, daß den Eltern ein Religionsunterriht für ihre Kinder aufgezwungen werden kann. Die Dissidenten werden zwar g:\{chÜübt, nicht aber diejenigen Eltern, die aus äußeren Gründen noch einer Kirche angehören. Dem können wir unter keinen Umständen zustimmen, denn man kann das formelle Band zur Kirhe noch nicht durchs{chaitten und doch die schwersten Bedenken haben, seine Kinder dem Religionsunterricht zu überliefern, wie er heute in den Schulen erteilt wird. Dieser Unterrit ist vom pädagogishen Standpunkt betrahtet ein Widersinn, eine Quâälerei des kindlihen Geistes, der dem Kinde niht die nöôtige geistige Frishe und Spannkraft übrig läßt, um die viel ne lieren Wissensgegenstände in si au ans rur Das Kind gewöhnt \ih daran, Widersprüche in sich aufzunehmen, sodaß sein Charakter später verderbt wird. Es könnte eingewandt werden, es steht ja jedem frei, das formelle Band zur Kirche zu lösen. Das steht niht jedem frei. Es gibt heute eine Menge Eltern, die das nicht wagen dürfen, ohne sh di: s{chwersten wirtshaftlihen Schädigungen zuzufügen. Deshalb müssen wir darauf beharren, daß die frühere einwand- freie Saug des Kommissionsbeschlusses wieder eingeführt wird. Warum haben die Antragsteller denn den Kommissionsbeschluß nicht wieder aufgenommen ? Sie (zum Zentrum) dürfen es uns nit übel- nehmen, wenn wir gerade in dieser Beziehung gegen Sie etwas vor- sichtig sind. Im Zusammenhang damit stehen auch unsere Bedenken gegen den § 12 des Antrages, worin gesagt ist, daß die religiösen Ge- meinschaften keinerlei Genehmigung des Staats oder politisher Ge- meinden zu ihrer Niederlassung bedürfen. Auch wir verurteilen jede Einschränkung der Bewegungsfreiheit, soweit sie niht gegen das Straf- geseßbuh verstößt, aber wir müssen fragen: beabsihtigen die An- tragsteller, mit diesem Paragrapzen etwa gewissen religiösen Ge- meinschaften das Necht der Etablierung von Privatschulen zuzusprechen, deren Besuch den der öffentlihen Schulen aufhebt ? Diese Möglich- feit liegt nah der Fassung des Paragraphen vor. Wir haben die Ansicht, daß Sie daran denken, und Sie werden es uns nicht übelnehmen können, wenn wir auf Ihren Leim nicht kriehen. Wir stehen auf dem Standpunkt der vollkommenen Trennung von Kirche und Staat, niht dem Ihrigen, dem der Ueberlieferung der Schule an die Kirhe. Wie berechtigt unsere Bed?znken gerade in diesem Punkt gegenüber Jhren Fassungen sind, ergibt sich aus den Vorgängen im preußischen Abgeordnetenhaus. Dort suchen Sie ja j:8t in Gemeinschaft mit den konservativen Parteien und auch den Nationalliberalen die Konfessions\hule als bie allein berehtigte zu etablieren und die Simultanschule auf den Aussterbeetat zu Teven: und Sie werden dies ja wohl au erreihen. Wir müssen darauf dringen, v hier fest- gelegt wird, es darf niemand gezwungen werden, seine Kinder dem Lee der Schule zu überantworten; das würde immerhin ein bedeutsames Gegenmoment bilden gegenüber der Politik, die jeyt die reaktionären Parteien im Abgeordnetenhause durchzusetzen suchen. Der Abg. Bachem hat ja wiederholt betont, daß das Zentrum Vertrauen la aber dieses Verlangen der Konfessions\hule steht in \{chrofffem Widerspruch zu dem Toleranzantrag; die Konfessions\hule ist eine Pflanzschule der Intoleranz ; das können Sie bestreiten, soviel Sie wollen, wahr bleibt es do. Wenn man {hon tas kleine Kind mit en Glaubensgenoffen allein zusammenbringt und alle Unterrichtsgegenstände in diese konfessionelle Erleuhtung tauht, so wird dem Kinde

x die Folgerung daraus gezogen.

eine Gemütsverfassung gegeben, die auf Mißtrauen ge en Andersgläubige basizrt is. Wozu {on die Kinder so ein

auch in der Arbeiterwelt; die gewerkscaftlihe Organisation der Arbeiter hat mit dem Wirken dieses Systems fortgeseßt zy fämpfen. Sie sagen, die große Mehrheit des Volkes steht hinter der Konfessionsschule. ber dieser Behauptung fehlt. jede Grundlage und sie steht mit den Tatsahen in vollkommenen Widerspruch; kommt doch im preußishen Abgeordnetenhause das eigentlihe Volk, für das 17 000 000 Stimmen bei der Reichs. tag8wahl abgegeben werden, überhaupt nicht zum Wort, und ebenso- wenig weite andere Kreise, die diese Anshauung nit teilen. Wenn {ließlich immer wieder- namentlich von rets die Behauptung wiederholt wird, daß der Religionsunterriht nötig sei, um dem Volke die Moral zu erhalten, so lehrt ein Blick auf die Kriminal. statistik, wie wenig auh diese Anschauung einen Halt in den Tat- jahen hat. Fromm sein und gut sein, ist himmelweit verschieden; man kann sehr fromm und do von brutalem Egoismus erfüllt sein. Die Moral, ‘die Sie hier meinen, ist die Unternehmermoral, die die Gegensäge in der menschlichen Gesellshaft, arm und r ih, edel und unfrei usw., als Grundlagen einer göttlihen Weltordnung hinstellt. Diese Moral, die dea Herrshern von Gottes Gnaden die Beherrschten und zum Gehorsam von Gottes Ungnaden Verpflichteten gegenüberstellt, werden Sie nit stabilieren können in einer Kirche, die sich nitt in den Dienst des Staats stellt. Diese Moral is eine Dienerin des Staats und ter herrshenden Schichten, sie dient dynaftis kapitalistisden Interessen. Daran wollen Sie (rets) nit rütteln lassen, und auch die Staatsregierung will \sih die Kirche, die ihr so gute Dienste leistet, niht aus der Hand nehmen las, Daher aub die Haltung des Bundesrats dem Antrage gegenüber. Das Zentrum stellt sich, wie wir anerkennen, niht auf diesen Stand- punkt, sondern läßt im § 9 den bisherigen Begriff der „anerkannten“ Religionszemeinschaften, an dem wir ganz besonderen Anstoß nehmen mußten, fallen; es foll jeßt heißen: Religionsgemeinschaften, deren Lehren und Saßungen dem Reichsstrafgeseßbuche niht zuwiderlaufen, ist die freie und öffentlihe Ausübung der Religion gestattet. Damit würde tatsächlih die Anerkennung seitens des Staats fallen und jede Gemeinschaft, die der genannten Vorausseßung entspriht, freie Betätigung haben. Diese Verbesserung dürfte der Grund fein, daß: die leßten Sympathien für den Antrag auf der Nechten ges{wunden find.

reinlihen Trennung von Staat und Kirche, das sei das Ziel auch der Wünsche der Wirt|chaftlichen Vereinigung. Leider hat er aber nit Er kann doch unmögli leugnen, daß: die jeßige Fassung des § 9 eine sehr weitgehende Trennung von Staat und Kirche bedeutet. Ein gemeinsames Arbeiten von Staat und Kirche an der Krippe des Staats und im Dienste der Staatsgewalt muß die Kirche korrumpizren. Bestände dieses Verhältnis von Staat und Kirche zum Beispiel in Preußen nicht, so wären Widersprüche, wie fie am leßten, am stillen Sonntag in tie Erscheinung traten, niht möglich. Während das Innere der Kirche widerhallte von dem Evangelium des Friedens, der Gotteskindshaft aller Menschen usw., da erklang draußen die Janitscharenmusik, da wurde das Militär in Bewegung geseßt und ausgerüstet, um auf das Volk, eventuell au Vater und Mutter zu schießen. Die Kirche gründet ihre Mah nur noch auf die Zwangsmitgliedshaft ihrer Angehörigen in der Staatskirhe. Das ist cin Zeichen der Shwäche, denn es beweist, daß die Kirche ihren Bestand ohne diesen Staatsschuß. niht mehr glaubt aufrehterhalten zu können. Diese Schwäche dokumentiert \sih auch in. der Furcht der evangelishen Kirche vor dem Toleranzantrag, der der katholishen Kirhe das Uebergewicht geben würde, und diese Klage kommt von denselben Leuten, die da fingen: „Und wenn die Welt voll Teufel wär’ und wollte uns ver- lingen, so fürhten wir uns nicht so sehr, es soll uns doch gelingen.“ Der katholishen Kirhe muß man dagegen doch das Kompliment machen, daß sie mehr Vertrauen zu ihrer eigenen Kraft bat. Ganz verläßt \sih das Zentrum allerdings auch nicht auf diese Kraft, denn sonst hinge es niht so sehr an der Staatskrippe. Das erste, was Sie tun müßten, wäre, das ehelihe Band mit der Staatskrippe zu lösen. Sie können die Unabhängigkeit der Kirche nur erreihen, wenn Sie das Tischtuh zwischen Staat und Kirche zerschneiden. Aus den Ausführungen des Abg. Bahem habe ich nit klar erkennen können, wo die dogmatishe Toleranz aufhört und die \taatsrehtlihe anfängt. Ich finde, daß die Scheidung ketne reinlihe ist. Es besteht doch ein § 166 des Strafgeseßbuches, der unter Strafe stellt, wer kirhlihe Einrichtungen beshimpft, das Dasein Gottes angreift usw. Der Abg. Bachem sagte, er wolle nicht Ketßer verbrennen. Das könnte uns berubigen, das is aber niht ein Verdienst der Kirche, sondern der Wissenschaft, der ketzerishen Forschung. Zentrum hat bei der Zuchthausvorlage beantragt, den, der das Dasein Gottes leugnet, mit Gefängnis bis zu 2 Jahren zu be- strafen. Das ist keine Verbrennung, aber was bedeutet es sonst ? Eine körperlihe Schädigung und Zertrümmerung der Existenz. Wenn das nun eine staatsrechtlihe Toleranz sein soll, so danke ih für diese Toleranz. Das war der Antrag Ihrer Fraktion. Wir wollen dem kirchlichen Kultus keine Schranken seßen, wir fürchten weder den geistigen Kampf, noch den Kampf mit den Sesuiten und den wirtshaftlihen Kampf. Die Zentrumspresse dagegen kämpft gegen uns nicht mit ehrlichen Mitteln. In meiner Partei ist es jedermanns Sache, sich zum Atheismus zu bekennen oder niht, und der Abg. Bebel hat seinerzeit in dieser Beziehung nur seine private Meinung ausgesprohen. Das Erfurter Programm und zuleßt der Münchener Parteitag haben aber keinen Zweifel darüber gelassen, daß die Partei auf das religiöse Leben ihrer Mitglieder keinen Einfluß ausüben will. Jeder kann bei uns glauben, was er will. Wir wollen den religiösen Anschauungen des einzelnen nit zu nahe treten, sondern Neutralität üben. Glauben Sie uns: wir verlassen uns auf den geistigen Kampf und auf die höhere Zweckmäßigkeit und Gerechtigkeit unserer wirtschaftlichen Forderungen. Das Zentrum hätte es ja in seiner Hand, seinen An- trag durhzuseßen, indem es von seinen parlamentarischen Macht- mitteln Gebrauh machte, das Budget, die Ministergehälter verweigerte, aber es ist ihm damit niht Ernst. Sie wollen eben mit der Regierung niht brechen, und darum ist wenig Hoffnung, daß Sie Jhren Antrag durchseßzen. Die Schuld liegt niht bei der Regierung, fondern beim Zentrum selbst.

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Funern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner :

Meine Herren! Der Herr Abg. Bachem hat an die verbündeten Re- gierungen die Anfrage gerichtet, warum in der leßten Nachweisung über die Entschließungen des Bundeërats zu den Anträgen des hohen Hauses niht auch eine Erklärung der verbündeten Regierungen darüber si befände, was aus dem Antrage vom 5. Juni 1902, dem fo- genannten Toleranzantrage, des hohen Hauses geworden is. Jh muß gegenüber dieser Anfrage und gegenüber den Er- örterungen in der Oeffentlichkeit, die sch an die Tatsache knüpfên, daß eine Antwort des Bundesrats auf den Toleranzantrag vom 5, Juni 1902 in der leßten Nachweisung über die Bundesratsbeschlüsse nit enthalten ist, eine Erklärung zur Sache abgeben.

Bekanntlich wurde der erste Toleranzantrag von dem verschiedenes Abg. Dr. Lieber (Montabaur) und Genossen unter dem 23. November 1900 eingebracht. Dieser Antrag enthielt zwei Abschnitte: Abschnitt 1, betreffend Religionsfreiheit der Reihsangehörigen, Abschnitt 2, beireffend die Religionsfreiheit der NReligionsgemeinshaften. Dieser Antrag des Abg. Dr. Lieber wurde nah der ersten Beratung in diesem Hause einer Kommission von 28 Mitgliedern überwiesen. Da indessen der

(S@hluß in der Zweiten Beilage.)

erziehen? Man sieht ja die verderblihen Folgen dieses Systems |

Der Abg. Stöcker erklärte ¿N das leßte Mal auch für das Pcinzip der,

)

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

M 22.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

¡weite Abschnitt der Abschnitt, der in den §8 5 bis 10 jenes An- trages bestand innerhalb der Kommission lebhaften Widerspruch fand, wurden diese §8 5 kis 10 zurückgezogen, dagegen der erste Ab- shnitt, der in der Kommission auf aht Paragraphen erweitert war, von der Kommission angenommen; er fand bei der Abstimmung im Plenum mit 163 gegenüber 60 Stimmen auch die Zustimmung des hohen Hauses.

In der Nachweisung über die Entschließungen des Bundes- rats, die dem hohen Hause unter dem 21. Januar 1904 vor- gelegt ist, fand si die Erklärung, daß der Bundesrat auf diesen Antrag sh noch nicht {chlüssig gemacht: babe. Ins zwishen wurde im Jahre 1903 der neue Reichstag gewählt, und der damalige Antrag Lieber in seinem ersten Abschnitt, der in den §§ 1 bis 8 vom Hause angenommen war, wieder eingebraht, aber erweitert um die §8 9 bis 14, den zweiten Abschnilt, den damals der Abg. Lieber zurückgezogen hatte. Dieser Antrag wurde wiederum am 11. Mai 1905 einer Kommission überwiesen, dort in seinen §§ 1 bis 8 angenommen, in seinen §§ 9 bis 14 aber wesentlich verändert, ge- langte aber nah Beratung in der Kommission in der lehten Session wegen Schlusses des Reichstags nicht mehr zur Beratung im Plenum. Inzwischen is derselbe Antrag jeßt vom Herrn Grafen Hompesch in der laufenden Session identish mit dem Antrage der Kommission in der vorig en Tagung, nur mit einer Aenderung des 8 4, dem hohen Hause wieder vorgelegt.

Meine Herren, aus tieser Geschichte des Toleranzantrages geht doch eins unzweifelhaft hervor: daß die Auffassung, die die Kommission und chdie Antragsteller bei Beratung des ersten Antrages Lieber hatten, sich geändert hat; denn jener damals zurückgezogene zweite Teil ist in dem am 11. Mai 1905 dem Hause vorgelegten Antrage der Kommission und in dem neuen Antrag Graf Hompesch wieder eingesetzt; es ist also eine wesentlihe Ver- shiebung oder Erweiterung des inneren JIrhalts des am 5. Juni 1902 vom Plenum angenommenen Antrages der Kommission von 1901/2: Nachdem \ich aber der Bundesrat über den er s en An- trag, der am 5. Juni 1902 vom Hauje angenommen war, bisher nit {lüssig gemacht und am 21. Januar 1904 dem hohen Hause diese Sachlage mitgeteilt bat, lag nah der bisherigen Praxis zur Zeit für den Bundesrat keine Veranlassung mehr vor, eine neue Erklärung abzugeken. Der Bundesrat gibt in der Uebersicht seiner Eatshließungen nur dann neue Er- flärungen ab, wenn sich inzwishen in der in der leßten Nachweisung mitgeteilten Sachlage irgend etwas geändert hat. Außerdem ist aber auch materiell der Bundesrat jeyt in der ziemlich s{wierigen Lage, über einen Antrag, den ein früherer Reichstag gefaßt hat, einen Besdluß zu fassen, nachdem die Antragsteller einen so wesentlich veränderten Antrag gestellt haben, und die Kommission eines neu gewählten Reichstags - einen wesentlih anderen materiellen Standpunkt zu der Frage eingenommen hat wie der Reicstag, der den Liebershen Antrag am 5. Juni 1902 angenommen hatte. Es lag also für den Bundesrat in der Tat zur Zeit keinerlei Veranlassung vor, in der neuesten Nachweisung seiner Entschließungen eine wiederholte Erklärung zu dem Antrage vom 5. Juni 1902 abzugeben.

Meine Herren, wenn aber nah der Praxis des Bundes- rats auch in der leßten Nachweisung seiner Entschließungen eine Erklärung niht abgegeben is, weil \sich seit der Nach- weisung vom 21. Januar 1904 in der Sachlage nichts verändert hatte, so folgt daraus keineswegs, daß der Bundeërat die Sache aus dem Auge gelassen hat, daß niht der Bundesrat noch nach- träglih eine Entschließung zur Sache faßt. Ich habe mi für ver- pflichtet gehalten, diese Sachlage vollkommen objektiv darzustellen, um dem hohen Hause die Ueberzeugung zu verschaffen, daß hier nicht ein Versehen des Bundesrats vorliegt, auch nicht eine unfreundlihe Hand- habung der Geschäfte seitens des Bundesrats gegenüber dem Reiche- tage, fondern daß der Bundesrat lediglich nah den bisherigen Grund- säßen seiner Geschäftsführung verfahren ist.

Abg. Freiherr Heyl zu Herrnsheim (nl.): Der Abg. David ist mit iee Slepeetation des Grfurter Prozramms, soweit dieses das Verhältnis der Sozialdemokratie zu kirchlichen Fragen regelt, durh- aus nickt glücklih gewesen. Er hat in seiner Einleitung niht nur gegen den s\taatsfirchlihen Religionsunterriht gesprochen, sondern

egen den christlihen Religionsunterriht. Er hat betont, daß der Gristliche Religionsunterriht dadur, daß ‘die neutestamentliche mit der alttestamentlichen Lehre verbunden würde, im Widerspruch stünde mit der naturwissenschaftlihen Forshung, daß infolgedessen die Kindesseele in ihrem Janern zerrissen würde und daß der ens spätec nit in der Lage wäre, seine Stellung im Leben vollkommen auszufüllen. Wenn er als Fraktionsredner diese Auffassung vor- getragen hat, so muß ich annehmen, daß die Sozialdemokratie und der Zukunftöstaat, der gute Menschen erziehen will, weder die fatholishe noch die evangelishe Kirhe mit ihrem Religions- unterriht ertragen kann. Wenn also der sozialdemokratishe Staat die Aufgabe hat, die Menschen zu verbessern, so muß zweifel- los das Erfurter Programm in der Richtung abgeändert werden, daß Religion nicht mehr Privatsache fein fann, fondern daß der so¡ialdemokratishe Staat die ristlihe Kirche, die katholische wie die evangelis@e, aus dem Staate e muß, Die Unterstüßung, welhe die Sozialdemokratie dem Antrage der ver- ehrten Herren vom Zentrum zuteil werden lassen will, muß also als eine sehr wertlose betrahtet werden. Bei früheren Anlässen haben Vertreter meiner Fraktion in diesem Hause sich dahin ausgesprochen, daß die nationalliberale Partei durchaus geneigt wäre, bestehende Mißstände in ten einzelnen Bundesstaaten, soweit ihre Ein- wirkung in den einzelnen Landtagen ausreiche, zu beseitigen. Diesen selben Standpunkt nimmt meine Fraktion auch heute ein. Zu unserer reude baben wir beute von dem Abg. Bachem erfahren, daß in der wischenzeit zahlreiche Mißstände abgestellt worden sind, und daß die- enigen Mißstände, von denen der Abg. Bachem heute no gesprochen hat, ehr unwesentlicher Art seien. Wir hoffen nun, daß es nicht Ee allen wird, auc diese Mißstände noch zu beseitigen. Da ih im Namen meiner gesamten Fraktion \prehe, lo werde ich mi wohl einer großen Obijektivität in meinen Darstellungen befleißigen müssen, um so us als nah den früheren Erklärungen des Reichskanzlers

Zweite Beilage

Berlin, Donnerstag, den 25. Januar

absolut keine Aussicht besteht, daß ein Reichsreligion®geseg von den verbündeten Regierungen angenommen werden wird. Daran wird auch die Erklärung des Staatssekretärs kaum etwas ändern, weil in der Zwischenzeit bekannt geworden ist, wie sih die große Mehrzahl der Angebörigen der evangelishen Kirche zu diefem Antrag gestellt hat. Der Reichskanzler hat 1901 - erklärt, daß sih die verbündeten Re- giecungen außerstande sähen, diesem Antrage zuzustimmen, weil er die verfassungsmäßige Selbständigkeit der Bur desstaaten in Dingen Leshränken will, die der Zuständigkeit ihrer Lande8geseßgebung vor- behalten sind. Mein Freund Hieber hat seine Auffassung, die der des Reichskanzlers analog ist, seinerzeit sehr deutlih ausgesprochen. Es wird auch in weiten Kreisen der evangelischen Kirche die Mei- nung geteilt, daß durch diesen Antrag die Staatskirhenhoheit und die Sulbobeit des Staates und auch die familienrechtlihen Verhältnisse in starker Weise berührt und in shätlicher Weise beein- flußt werden. Wenn dec Abg. Bachem erklärt hat, daß der Antuag bezwccke, das Rechisverhältnis zwischen Katholiken und Protestanten rihtig abzugrenzen, so muß ih sagen, daß die Protestanten in keiner Weise mit dieser Abgrenzung einverstanden sind. Es sind inzwischen Proteste aller Art aus den Kirchengemeinschaften der evangelischen Kirhe gegen diesen Antrag laut geworden, und zwar niht hervorgegangen aus der Furcht vor der katholischen Kirche, welches Armutszeugnis der Dr. David jener ausstellte. In Preußen sind 21 800 600 evangelische, 12 000000 katholische Ein- wohner, in SaWsen 3 972 000 und 197 000, in Württemberg 1 440 000 und 650 000, in Hessen 746 000 und 340 000. Insgefamt stehen in Deutshland 35 Millionen Evangelishe 20 Millionen Katholiken gegenüber; die anderen Bekenntnisse, mit Ausnahme der Israeliten, spielen eine ganz untergeordnete Rolle. Die evangelischen Landes- kirdhen fühlen ein starkes Bedürfnis eines engeren Zusammenschlusses untereinander, aber nur auf der Grundlage der Kirchenhoheit der Einzelstaaten. Demgemäß hat sich ein deutsh-evangelisher Kirchen- aus\huß gebildet; ein erster Synodalen-Gemeintevertretertag hat in Worms \chon stattgefunden, ein zweiter steht bevor. Beide Institutionen haben gegen die Art der Abgrenzung, wie sie der Antrag des Zentrums will, protestiert. Der bei weitem größte Teil der christlihen Bevölkerung steht also auf diejem Boden nicht, und auch meine Partei kann sich für den Antrag nicht erklären. Es muß die Zerrüttung der Landeskirche von diesem Antrage befürchtet werden. Jeder Angehörige einer Landes- kirche könnte als Mitglied in eine andere Landeskirche eintreten und damit wäre das landesherrliche Kirchenregiment einfah beseitigt. Die Denkschrift des deutsh-evangelishen Kirchenaus\husses, die auch den Reichétagémitgliedern zugegangen ist, legt dar, daß das Prinzip der staatlichen Kirhenhoheit durch den Toleranzantrag beseitigt wird; der verlangten Grenzregulierung widerseßen sich also diese Vertreter der evangelishen Kirchengemeinschaften mit einer Bestimmtheit, daß von einer reich2geseßlihen Lösung der Frage abgesehen werden muß. Wenn auf die Schweiz Vinzeviten wird, so sell man do nicht ver- gefsen, daß aus religiösen Motiven der Sonderbundkrieg entstand, und daß die neue Schweizer Bundeëvezrfassung die Kirchenoberhoheit der Kantone viel \chärfer statuiert, als das in den deutschen Einzelstaaten der Fall ist. Wenn die Schweiz damit auskommen kann, weshalb soll es dann nicht auch in den deutshen Einzelstaaten der Fall sein ? Wir werten den Antrag ablehnen und au einer Kommission3- beratung widersprechen ; wir geben uns aber nach wie vor der Hoffnung hin, daß noch etwa vorhandene Mißstände in den Einzelstaaten be- seitigt werden. 5 s Abg. Henning (d. kons): Gegenüber den Ausführungen des Abg. David muy ih richtig stellen, daß wir von allem Anfang an ent- {lossen waren, den zweiten Teil des ole ag abzulehnen ; die Wenigen, die vielleicht aus 1heoretishen Gründen für diese oder jene Bestimmung des zweiten Teils sich erklärt haben, haben in- zwischen die Ueberzeugung gewonnen, daß dieser Weg niht gangbar ist. Dec Abg. David hat ein Zerrbild von unserer Volksshule ent- worfen, wie es unmer nicht zu denken ist. Wir werden um unsere Volksschule beneidet, und von allen Seiten hat man fi stets bemüht, unsere Volksshule auf die höchste Stufe zu heben. Ist doch seinerzeit das Wort gebraucht worden: Der preußische Volksschullehrer hat die preußishen Schlachten geschlagen. Die Antragsteller können und wollen die Staatshoheit in kirchlichen Dingen nicht entbehren; sie wollen diese nur in einigen Punkten be- seitigen. Jch stimme mit dem Vorredner in der Ablehnung dieser Forderung durchaus überein. Die kir(lihe Staatthoheit ist historisch erwachsen und verwachsen mit der weltlichen. Verläßt man den historischen Boden, so würden die staatlichen Rechte beeinträchtigt werden, und dazu können wir die Hand nicht bieten. Die Erklärung des Reichskanzlers hat denselben Standpunkt zum Ausdruck gebracht „im jezigen Stadium“. Ich glaube, daß es so leiht überhaupt kein Stadium geben wird, in dem dieser Antrag zur Durhführung gebracht werden fönnte; denn es würde ih immer um eine teilweise Zer- trümmerung bestehender staatliher Ordnungen handeln. Gerade in der heutigen Zeit aber haben wir alle Ursache, an der bestehenden staat- lichen Ordnung in jedem Punkte festzuhalten. Die Ausführungen des Dr. David werden ja wohl auch dem Zentrum selbst hezeigt haben, zu welchen Konsequenzen. diese Bundesgenossenshaft führen muß; man hat ja {on an anderer Stelle davon gesprochen, daß mit dem alten „Schutt“ aufgeräumt werden soll. Der heutige Toleranzantrag geht über das ursprünglihe Maß weit hinaus; wir können es nit mitmachen, daß auf diesem Wege durh Reichsgeseß bundes\taailihe Rechte einfa aufgehoben werden. Jedenfalls würde dieser Toleranzantrag tiefe Schädigungen zur Folge haben, die wir im Interesse des Reichs und der Einzelstaaten durhaus zu vermeiden wünschen. Auch bezüglih der Schule gehen die Anforderungen des An- trages viel zu weit. Den Unzuträglichkeiten, die hier vielleicht wirk- li bestehen mögen, muß dur die einzelstaatlihe Geseßz- gebung abgeholfen werden, insbefsontere was den Zwang der Kinder zur Teilnahme an einem bestimmten Religionsunterricht betrifft. Hoffentlich werden die Antragsteller diese Erwägungen, und namentlich die Wirkungen, die ihr Antrag auf die Sozialdemokraten auszeübt a ee u O bei ihrem ferneren Vorgehen auf dieser Bahn nicht unbeachtet lossen. 3 / Abg. Dr. Müller - Meiningen (fr. Volksp.): Ih habe zunächst namens meiner Parteifreunde eine kurze Erklärung abzugeben. Meine Parteifreunde stehen tem ersten Teil des LToleranzantrages im allgemeinen sympathish gegenüber, behalten sich aber ihre Stellung- nahme im einzelnen vor. Der scharfe Ton, den der Abg. Bachem egen die liberale Gesinnung geführt hat, und daß er scine bürgerliche Toleranz fo stark unterstrich, Npingen mi, die kritische Sonde an seine Ausführungen anzulegen. Der Abg. Gröber, ebenso wie die Abgg. Bachem und Spahn, haben bei der lezten Verhandlung dieser Materie eine Neiße läherliher und kleinlicher Nadelstiche geaen die Katholiken in den Einzelstaaten angeführt. Kein verständiger Mensch wird eine der- artige fleinlihe Nadelstihpolitik billigen. Je schneller damit auf- ehört wird, desto besser ist dies für alle Teile. Ich fürchte das Fentrum nie mehr, als wenn es im Dulderton spricht. Wenn es diese tadelstiche so in das Licht setzt, daß es auf ängstüiche Gemüter, auch auf der Linken, Eindruck damit mat, dann* ist es in hghem Grade esährlih. Der Abg. Bachem hat uns mit seinen leßten Ausführungen den Kehdebandschub Bde etten, Wenn ih auch die größte per}önliche tung vor jeder religiösen Ueberzeugung habe, so trete ih stets doch dem Mißbrauch der Religion zu politishen Zwecken auf das \chärfste entgegen, einmal aus Rüsiht auf die Religion selbst, und dann

zum Schuße der allgemeinen Gewissens- und Meligionsfreiheit.

1906.

Wie \chöôn das klingt, wenn die Herren vom Zentrum immer von Freibeit \sprehen, von threr Duldung, ihrer liberalen Gesinnung, ihren Leiden ; aber draußen hört man etwas anderes als hier im Reichétag. Diese Freiheit, die Sie meinen, kann und darf absolut keine einseitige sein, wie Sie das so gern möchten, und sie darf niht schließlich zur Quelle ärgster Intoleranz werden, wie es leider nach meiner Auffassung sein wird, wenn dieser Toleranzantrag Geseg würde. Das A und O aller Ihrer Ausführungen ist ja: wix sind tolerant. Tausende voa Beweisen sind dafür da, daß Sie intolerant sind. Das steht fest, jede Religion im Sinne der Orthodorxie ift ihrem innersten Wesen nah intolerant. Je starrer die Dogmen sind, desto größer muß die Intoleranz sein. Die traurigen Fälle evangelischer Verblendung, wie sie vor allem in den Fällen e und Nöômer ch gezeigt habt, beweisen, daß auf jeder Seite ge]ündigt wird. Sh in der Leßte, der irgendwie Intoleranz in Schuß nimmt, ih glaube vielmehr, daß derjenige am meisten geaen das evangelische Prinzip verstößt, am allermeisten gegen das Wesen des Protestantismus sündigt, der den Herren diese Dinge nahmaht. Es ist auch voll- kommen unrichtig, daß das Zentrum s\taatsbürgerlih tolerant ist, im Gegenteil, die Erfahrung zeigt, daß staatébürgerlihe von religiöser Toleranz; niht zu trennen ist. Solange die Schule, die Ebe, das Begräbniêwesen und andere Dinge, die der moderne Staat als rein weltlihe ansieht, Gegenstand der geistlihen Tätigkeit find, so lange kann überhaupt von einer derartigen Scheidung von religiöser und staatsbürgerlider Intoleranz niht die Rede sein, so lange muß die religiöse Intoleranz auch politisch wirken. I vermeide es grundsäglih, auf relizióse Fragen einzugehen, aber die damit verbundene politishe Unduldsamkeit muß von allen nicht- flerifalen Parteien aufs allershärfste bekämpft werden. Man hat in diesen Fragen immer noch einen {weren Stand, weil leider noch eine gewisse Unwissenheit in solhen Fragen Ihnen (zum Zentrum) sehr zu statten kommt. Wie vieles, z. B. die bis zum Pathologischen gesteigerte Knüttelei in den Schriften, wie sie nament- li bei uns in Süddeutschland im Gange ist, ist gerade das Geg:nteil von Toleranz! (Abg. O sel (Zentr.) ruft: Das macht der Protestantismus doch auch!) Hören Sie doch, was ih sage. An dem Wakerschen Wahlukas werden Sie wohl noch zu s{hlucken haben. Man sollte do das geistlihe Amt als foltes vollständig aus der politischen Agitation herauslassen. Der Krieg gegen die ganze nichtklerikale Presse wird unter dem konfessionellen und - religiösen Gesichtspunkt in einer geradezu shamlosen Weise geführt. Dies muß im Interesse der Preß- freiheit hier einmal festgelegt werden. Die Freiheit der Blätter, die auf einem andern politishen Standpunkt stehen als Sie, müßte dech etwas mehr geahtet werden von Ihrer Seite, wenn Sie von Ihrer Toleranz sprehen wollen. Jt es eine Sünde, eine andere als eine abgestempelt klerifale Zeitung zu lesen? (Zurufe im Zentrum.) Sie spotten Ihrer selbs und wissen gar nicht wie. Also es ist keine Sünde, daß man ein derartiges Blatt liest. Jt es aber eine Sünde, ein derartiges Blatt _auszutragen ? Sie wissen ganz genau, auf welche Fälle ich lege eingehen werde. Zunächst eine süddeutshe Itylle. Es handelt sich um eine Ver- handlung der Strafkammer des Landgerichts Hechingen vom 9. Februar v. J. Die Sachlage ist kurz die, daß der Herausgeber der Hohenzollecnshen Blätter wit einem Polizeidiener Kallbacher einen Vertrag gemacht hatte, wona dieser die Hohenzollernschen Blätter, das Amtsblatt für das Oberamt Hechingen, also ein gemäßigtes Blatt, auszutragen hatte. Das gab nun dem Pfarrer Oskar Witz in dem Orte Gelegenheit, um in \{härfster Weije gegen diese Hohenzollernschen Blätter zu agitieren. Cs kam \{ließlich zu Beshimpfungen und zur Gerichtzverhandlung. In der Verhandlung schilderte der Polizeidiener den Hergang. Er habe dem Pfarrer, als er ihm Vorhaltungen mate, gesagt: es ift das doch kein Lee Blatt, ih lese es shon 10 Jahre und habe nie etwas gegen die Religion carin gefunden ; es ift n au das Amtsblatt. Da antwortete der Pfarrer : Wenn es qu

iht gegen die Religion ist, so ist es doch auch nicht für die Religion. Ih muß Sie noch einmal . ernstlich warnen, das Blatt aus- zutragen, wir können hier nur fkatholishe Blätter gebrauchen. Es ist eine Sünde, wenn Sie das Blatt weiter austragen. Das Gericht hielt es für unglaubli®, daß ein katholischer Geisiliher das Austragen eines solchen objekiiven Blattes für eine Sünde erklären könnte. Darauf erklärte der Pfarrer, er habe damit, daß er die Sache cine Sünde genannt habe, nur seine Amtspflicht erfüllt, über die Reinheit des katholis&en Glaubens zu wachen. Der Redakteur war selbst ein strenggläubiger Katholik, er hatte nur den einen Fehler, daß sein Blatt nit ultramontan war. Deshalb wurde er in dieser Weise in seinem Erwerbe ge- hindert. Noch ein kleines Kulturbild aus Elsaß - Lothringen : Im vorigen Oktober kam in Ensisheim eine Beleidigungsklage zur Verhandlung. Der Pfarrer hatte den Umzug gelegentlich eines Musikfestes als einen Schweinezug bezeichnet. Der Pfarrer hatte ih verpflichtet, die Beleidigung von der Kanzel herab mit dem Ausdruck des Bedauerns zurückzunehmen, er kam diesem Versprechen nah, hielt aber bei dieser Gelegenheit seinen Gegnern vor: wer einen Geistlihen vor ein weltlihcs Gericht zieht, begeht eine Tod- sünde. Er verdient den Kirhenbann! Auch die Sübnegottesdienste, wie wir sie in Süddeutschland haben, sind ein bedenkliches Ze!chen systematischer Verquikuung von Religion und Politik. Ein anderer Fall ist noch bedenklicher, er hat das peinlihste Auf- sehen erregt und betrifft die Verweigerung der Kommunion wegen Austragens eines libteralen Blattes. Die ganze Presse hat die Sache in die Hand genommen und die geistliche Gewalt auch. Es gibt sehr boshafte Menschen, die sagen, es sei gegen den Geistlihen vor- gegangen worden, weil er fich dabei so furchtbar dumm und plump angestellt habe. Wenn man bedenkt, daß eine ganze Reihe anderer Fälle niht ans Tageslicht kommen, so muß man sagen, daß die BVerquickungen der böhsten und heiligsten Heilsmittel mit der Politik leider sehr häufig sind. Der Fall hat fich in der Gegend des Abg. von Heyl zugetragen. Es handelt sich um den Pfarrer Wieland in Wundheim. Der Bruder eines gewissen Leidemer ist Aus- iräger der Wormser Zeitung. Es ist nun Sitte in Hessen, daß, wenn jemand stirbt, seine nächsten Verwandten fommunizieren gehen. Es ist infolgedessen auch der Austräger Leidemer zur Beichte gegangen. Nun erklärt er selbst öffentlih, obwohl er weiß, daß er höchst- wahrscheinli der höchsten Kirchenstrafe unterliegen wird, daß, nachdem ‘er im Beichtstuhl seine Sünden bekannt habe, der Pfarrer ihm gesagt habe, er würde ihn ‘von seinen Sünden nicht absolvieren, weil er die Wormser Zeitung austrage. Leidemer habe darauf erwidert, er müsse sein Brot verdienen und habe nicht ein böses Wort gegen die fatholische Kirche in dem Blatt gefunden. Troßdem bestar.d der Pfarrer darauf, daß Leidemer die Zeitung niht mehr austrage, sons würde er ihn nicht Mea Leidemer versprah es darauf, als er aber die Kirche ver- ließ, besann er sich eines anderen und ging am anderen Morgen niht zur Kommunion, und auch heute no foll er die Zeitun

austragen. Ste (zum Zentrum) können do niht leugnen, da

dieses fatholishe Sakrament, das für jeden Katholiken etwas Un- antastbares und Heiliges ist, von einem fatholishen Geistlichen zu einem politishen Zwangsmittel entwürdigt worden ist. Dieser Geistlihe hat die Sündenvergebung, die selbst Verbrechern zugebilligt wird, einem Manne niht gespendet, der ein nicht- flerifales Blatt, um seine Familie zu ernähren, ausgetragen hat. Fch erwarte von Ihnen, .daß Sie ohne weiteres sagen, das ist s{limm gehandelt, intolerant im allerhöhsten Grade. Ich führe dies an, um daran die Bitte zu knüpfen: sorgen Sie doch dafür,

mi Fa iva wr È FBO A rg s; d i

S A S I T S Ra B a E L ge o E ra Rig ck

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