1906 / 23 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Jan 1906 18:00:01 GMT) scan diff

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We!se zu gestatten. Nah der Begründung liegt aber die Gefahr | Staate und den staatlichen Organen zufließen, die die erheblichen | zwar niht anerkennen, bin aber auch dafür, daß aus Billigfeits- gunst war, und daß die Anfänge der fozenannten reinen Kunst über- Was das Reht am eigenen Bilde betrifft, so \cheint mir, | Der Hinweis , auf die Begründung kann dafür keinen Mai schaffen. inne

vor, d na einer ku Uebergangszeit die k : O : , 2 : t Lf, wi der Kommission zu einer Verständigun Eihuncsämter Verschwinden ere. ine "Gameinde “wie Dönabrüd Koften der Naheichung zu tragen haken. Es wäre, glaube ih, in der Dae aub r Gent P Ra Lng Bat An eten pt in einem sehr späten Zeitalter begannen. Bis dahin waren alle | ist diese Frage, die ja auh- in der Oeffentlichkeit außer- Doffffentlis gela ten igung : der E en Unklarkbetten. N

: J tas domsky eine Andeutung gemaht. Wenn d werke immer Werke der angewandten Kunst. Es kann keinem durhaus liberalen Si ü

Fonnte bedeutende UÜebershüsse aus dem Eichungs8amt für andere Tat vom Standpunkt einer einzelstaatlichen Finanzverwaltung schwer zu i ral Ls er M Kunstwe ordentlih streitig war, in eixem dur@au CIRLEH R Aba. Dove (fr. Vgo.): Auch ih habe es mit Freude begrüßt, kommunale Zwecke verwenden. Aehnlih liegen die Verhältnisse rehtfertigen, daß man staatsseitig den Kommunen aus einem vom preusijde Finanyninister telu n C La wei Beritlalen Ho | wei nser stebt Nd p a Werk Va S R Fn geregeli worden. Ich gestatte mir . im Anschluß an die Be- | daß De Entwurf Sachverständigen unterbreitet worden ist. Die in es Gemeinen, z. B. A M Die Gemeinde ist | Staat ihnen übertragenen Recht erheblihe Mehreinnahmen | niht sowohl ausshlaggebenden Wert auf die Uctbershüsse, sondern n Zusammenhange ift es nit uninteressant, daran zu erinnern, | gründung darauf hinzuweisen, daß, wenn es in dem Gesetz heißt: | Befürchtung des Abg. ing / voh a D „ent gera s angewiesen auf den - Ueberschuß von 155 000 #, | läßt und gleichzeitig für eten anderen Teil des Eichwesens erhebliche sie sehen darin, und namentlich die Gemeinden meines Heimat- W daß die E Werke , die ein Deutscher Kaiser von Albrecht | Personen aus dem Bereiche der Zeitgeshihte können abgebildet unsere Künstler benachteil gen tonnle, tel Bild Y ört eigentli wenn niht notwendige kulturelle Ausgaben unterbleiben sollen. | Fostenzusch üsse aus de: Staatskasse leisten soll! AUl landes Baden, ein wertvolles Stück Selbstverwaltung. Ich wünsche | day er erwarb, Werke der angewandten Kunst waren. Huldigungs- _— “dieser Begriff der Zeitgeshicht stimmung über das Recht am eigenen Bilde gehort eigent“ In diesem Jahre hat der Staatssekretär wenigstens versprochen, daß ö üsse aus der Staatskasse leisten so e Herren, | daher, daß bei der erneuten Beratung dieser Gesichtépunkt Berück. Feeffen und Tischkarten von Adolf von Menzel wird jeder gleihwertig werten ohne ihre Erlaubnis —, dle g ge e | gar nit in dieses Geseg hinein. Die Interpretation des

în Erwägung gezogen werden sokl, den Städten eine Entschädigung | die das Zustandekommen des Gesetzes wünschen, kann ih desbhalb nur } sichtigung findet in dem Sinne, daß es mögli blei 1 U elchen anderen Zeichnungen dieses Meisters. Bei der | sehr weit gefaßt ist. Es handelt fch da nit nur um das politische | Staatssekretärs hat wmih bedenkli gemaht. Soll es denn zu gewähren. Im vorigen Jahre war davon keine Rede. Wir hoffen | dringend - bitten, jene S@hwierigkeiten, die auf finanziellem Gebiete | ne S don staatlihen au gemeind ibe Éi alter O [egen rger Gesehgebung war n eléhilihet Unterschied bezüglich Gebiet im engeren, sondern auch um die sozialen, die wirt- | einem Wißyblatt z. A ie jemand e Sva

aber, daß es gelingen wird, den Gemeinden die Eichung8ämter zu t in Ei ; s i ; ¿ : einen zu lassen, 4 erhalten. Es ist au hervorzuheben, daß_ die Gemeinde erst 2 aa A Erwägung m ia i : B aon K h e, RCIO Satdififbes, E I S E T Us Luf baber ae schaftlichen Gebiete, um das gelame A ti Mo Eb "ift? Jch meine aber, wir müßten noch viel weiter in leßter Zeit Uebers{büsse erzielt hat. So hat die Stadt eberdem haben das läßt sich do nit leugnen die Mik- Abg. Hoffmeister (fr. Vag.): Mit einem großen Teil d h begrüßt werden, - daß biete Sweidung in dem vorliegenden Ge- | der“ Kreis der Personen, die ohne ihre Zustimmung | gehen und auch einen wirksameren Schuß der Perfon und der Familie Plauen in Sachsen früher einen Zushuß zahlen müssen; a d glieder der Kommission in der vorigen Tagung tes hohen Hauses aus- | Bestimmungen des Geseyes sind meine Freunde einverstanden. Ih E fallen gelassen worden ist. Au aus internationalen Rück- | abgebildet werden können, 4st ein ziemlih weiter. Die Frage, wann | herbeiführen, da wir täglich erleben müssen, wie auf der Straße

jeßt werden diese Zushüsse durch die Uebershüsse wieder auf- | drücklih den Grundsaß anerkannt, daß die-Cihgebühren nur habe nur das Wort ergriffen, um ganz entschieden Einspruch zu er- hen ist die Ausdehnung dieses Schußes geboten ; unsere Künstler | aus einem berechtigten Interesse heraus auch eine Persönlichkeit, die | Organe auêgerufen werden, 4 c I e Dill:

gewogen. Es is niht nahzuweisen, daß die Kommunalbeamten, | die Selbstkosten decken sollen. Steht dieser Grundsaß fest, | heben gegen die Verstaatlihung der Eichämter, die seit Jahr- dürfen hinter jenen anderer Kulturstaaten, die diesen erweiterten | im öffentlichen Leben steht, die der Zeitgeshihte angehört, Einspruch | an die Oeffentlichkeit 6 E O Uasouen Lerlangt worben. ¿Das

welhe die Nacheihung vornehmen, nicht dieselben moralischen ; ; ; a : i : â zurü l ; debatte ein größerer Schu i Qualitäten. baben wie die staatlihen Beamten. Sie s\cheinen dann, glaube i, muß er au in der Praxis durchgeführt werden, find tie geeignetsten Tróger der Eicbbmler, das E ile Vecerune Sub rtschritte 1 Dn N URN Rust beben G n gegen Verwendung ihres Bildes erheben fann, muß man der Ent- | Gese enthält allerdings viele dehnbare Beslimmungen ; das ist aber

nur dann das Vertrauen des Staats zu - verlieren, wenn | dann muß er niht nur dur{hgeführt werden für das ganze Gebiet des | seinerzeit anerkannt iht aus finanziellem Inte balt n Jahren in i idelt: \heitung; dem freien Ermessen des Nichters übe1lafsen; eine gesc liche iht zu vermeiden. Möge dieses Geseß au von guten Richtern aus- i: « , s viahards Ñ großartigste® Weise entwickelt; nur die eidung; dem freien Grme , k nicht zu verme g es sih arun e ihnen Unge zu entziehen. Die Kom- | Reichs, sondern möglihst so, daß er für jede einzelne Eichungsstelle | Gemeinden an den Eihungéämtern L Tondern Yas S für ass legten ded ad uns in D Richtung vielleiht noch etwas über. | Kasuistik is hier vollkommen unmöglih. Ih kann mir aber wohl | geführt werden. i: e O ain a ee A Zur Es E E 20 zutrifft. A Wohl der Gewerbetreibenden. Unter staatlicher Verwaltung würde rum haben wir aber au allen Anlaß, l ate in der Konkurrenz | denken, daß au Personen, die der Zeitgeshichte angehören, in einer Die Vorlage geht an eine Kommission von 14 Mitgliedern. HO z g namentlich auf Frankfur Ich gestehe zu, es wird si das rechnungsmäßig {wer machen es wahrscheinli sehr lange dauern, bis eine Gemeinde ein Eichungs- mit Frankreich unsere Kunst und unser unstgewerbe energisch zu | Perbindung und in eirem Zusammenhange abgebildet werden, der Darauf E sih das Haus.

a. M. hinweisen. Die Stadt hat nur einen Ueberschuß -von 1730 M i Begrü î ü : i t i i

bej 38 300 K Einnahmen aus der Eihung. Die Eichmeister usw. | lassen. Wie foll man die Höhe der Gebühren gegenüber den Selbst- eat ps U Gi dad 0 botEe e i s ie A daß der e diese S en Pesiebende derart in ihr Privatleben eingreift, daß sie mit Recht von dieser Bestimmung E T d en / Nüche Sihung ry enh

Le im Dannla E und geprüft. Wir hoffen, daß die | kosten bemessen? Jh kann mir da verschiedene Wege zum Ziele | hätte. Der Staat überträgt do sonst den Gemeinden viel s{chwierigere ustand ‘unerträglich für unser deutsches Kunstgewerbe geworden | des Geseges Gebrauch machen können. (Sehr ritig! in der Mitte.) ( / G riaeE L enb die Abänderung mehrerer

ehrheit das Selbstverwaltungsreht der Gemeinde retten wird. denken. Jedenfalls müssen die Gebühren für die erste Cihung | und v:rantwortlichere Aufgaben, wie die Sparkassen, die Standes- t; das leßtere is dort geradezu vogelfrei. Die Regierung soll Meine Herren, die Karikatur fällt nicht unter dieses Geseß. Ih Rei CIver “blk e t d die Abänderung des Gesehes Abg. Dr. Pachnitcke (fr. Vgg.): Ueber die Notwendigkeit | gleihmäßig für ganz Déutschland sein, und nur für die Nach- ämter, die Polizei u. a- Der Staat sollte gegen die Kommunen doch alles tun, uns gegen dieses amerikanische Raubsystem zu s{hüßen. N "L; k lauben. Es fällt mir | ü Naa, E und bes f ü

der Nacheihung nur mit zweijähriger Frist herrsht in Geschäfts-" | „jy d Unte clafsen- ind wirklich etwas dankbarer sein, namentlich mit Rücksicht auf ihre Abg Lattmann (wirtsh. Vag.): Dieser Entwurf ist ent- | möchte mir aber hier do eine Bemerkung erlauben. Es fällt mir | über den Unterstüungswohnsiß, und des Gesegentwurfs Über

kreisen Uebereinstimmung. Nah § 14 hat Festsegung der eihung sind Un erschiede zugelassen, indem dort nah dem Geseß- | Leistungen auf dem Schulgebiete. Als Wohlfahrtseinrihtungen standen aus einer gründlihen Vetständigung der Regierung mit den | immer auf, wenn ih englische, wenn ih französische Karikaturen | die Hilfskassen.)

Naweichungsgebühren zu erfolgen innerhalb der vom Bundes- entwurf mit Zustimmung des Bundesrats innerhalb gewisser Grenzen | dürfen allerdings die Eihungéämter nicht zu einer Quelle voa Ueber- Vertretern der Kunst. Das Publikum und die Oeffentlichkeit stehen | yergleihe mit den Karikaturen in deutshen Blättern, daß unsere / T

rate zu bestimmenden Höhstbeträge durch die Landesregierung. |' die Gebühren von den Einzelstaaten estzuseßzen sind. {hüssen werden. Die Gemeinden, die solhe Uebershüsse erzie Entwurf freundlich gegenüber. Gegen die Vereinigung von - Die Eichgebühren sollen vom Bundesrat bestimmt werden. Da nun Sind also di A f d fest O 9 A / baben, sind. im Recht, wenn sie diese et in h D ditt Yhotographie und Kunst ist allerdings von den Jllustratoren Wider- deutschen Bläiter meines g (rirnges N va O Preußischer Landtag. außerdem der Grun las auszesprohen ist, daß die Gebühren U S e Gebühren der ersten Eihung für das ganze | fließen lassen, sondern allgemeinen Wohlfabrtszwecken zuführen. Fe erboben worden. - Photographie \sci noch keine Kunst, und | leiden \{einen: an einer gew fen, Ue aur. Cyr g- die Eichungskosten niht übersteigen dürfen, so fällt damit eine Reich festzuseßen, so kann man das, glaube ih, niht so machen, Abg. Dasba ch (Zentr): Die neue Vorlage kommt den Inter- man müsse diese beiden Gebiete trennen. Man muß die | links.) Die Darstellungen sind’ manchmal so verzerrt, ich möchte sagen, Herrenhaus.

Reihe von Bedenken weg, die dahin gehen, daß die Gebühren | daß man hierfür die Höch stk o s e n einzelner Gemeinden zu Grunde essen der Weinproduzenten insofern nah, als die Nacheichung nicht Fragé von Fall zu Fall entscheiden, praktisch ist die Vereinigung | so überbaut, daß der eigentliche Wiy, die feine Persiflage wenigstens 6. Sißung vom 2%. Januar 1906, Nachmittags 1 Uhr. aus fiskalishen Rücksichten erhoben werden. Damit möchte | [egt und hiérnach die Gebühren bemißt. Wenn man den eintreten soll, ehe das Faß entleert ist. Diese Bestimmung genügt von Photographie und Kunst in dem Gesetz jedenfalls. Die für ästhetisch gebildete Kreise des Volks verloren gehen muß. (Sehr richtig!) i :

ih aber der Verstaatlihung niht das Wort reden. Es muß | 9g i d ird Verdi inzel aber niht. Die Weinbau treibenden Gemeinden fürchten au, da Grenzen zwischen Kunst und Photographie hehen nah den Karikat ß weniger in einer läherlichen (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.) gefordert werden, daß genügend Eichuntgsämter oder -stellen eg ginge, dann würden allerdings einzeine Gemeinden, die | ihre Eihungéämter sehr bald verstaatliht werden. Es ist fraglich, ot neuesten technischen Vervollklommnungen ineinander über. Das Gesey | Ih meine, der Wert der Karilatur mu D i S ' Ueber den Beginn der Sißung ist in der gestrigen Nummer gelaffen werden, um dem lokalen Bedürfnis zu entsprechen. Den | wegen der Größe ihres Betriebes eine verhältnismäßig billigere | die staatlichen Eihungsämter so viele Beamte bestellen werden, um dem i klar und durchsichtig. Mit besonderer Genugtuung wird das | abstrusen Darstellung liegen als in der feinen Pointierung der Situation d. Bl. berichtet worden

ommunen, welhe/ durch die Neuordnung empfindlich geshädigt | Verwaltung und selbstverstäntlih weniger Auslagen haben für den Andrange zu genügen. Ih möchte daher bitten, daß das Wort Gese von den Architekten begrüßt, indem auch die Baukunst geshüßt | und in den Worten, ‘die beigefügt werden. (Sehr wahr!) : Nah Erledigung Hleinerer Vorlagen folgt die Verlesung

werden, muß natürlih eine Entschädigun ewährt werd i 7 „widerruflih* in § 16 i ird. Ö ä ; bei verständlih, daß der Geseygeber von ; ; t: E ; An die !/; und 1/10 Kilo wird V pas Publikum wohl Ae Eichungsfall, noch Uebershüfse erzielen Ünnen. Stellt Bercneken betrifft, fo müßte ein Weg Tit Vats iese vas, 1876 S Alriitekten diesen ‘Schus ragt hat. Der ‘Schus der Es ist richtig, was der Abg. Müller-Meiningen gesagt hat, daß | der Jnter pellation der Mitglieder Graf Finck von gewöhnen, dagegen kann ih nit zugeben, daß die Abschaffung der | M aber einmal den Grundsaß fest, daß die Eichungsgebühren nur | zueichen, ohne daß si tehnishe Schwierigkeiten ergeben. Photogapas i unbedingt notwendig. um so mehr, als die | heute in den Gesezen die Begründung für den Leser manchmal | Finkenstein-Schönberg, Graf zu Eulenburg-Prassen

Hektoliter keine Bedenken bat. Das Brauereigewerbe kann diese | die Kosten des Eichwesens decken sollen, so kann man, soweit ih das achbildung von Photographien auf Postkarten bis jet erlaubt ist. | wertvoler i als die Gesegesbestimmungen selber. Das | und Genossen:

Gebinde nit entbehren. Zweifelhaft ersheint mir die Erlaubnis für | bis beute übersehe, doch nur so verfahren, daß man die Gesamts- Die Vorlage wird einer Kommission von 21 Mitgliedern Die Schußfrist für die Photographien wird auf 15 Jahre ausgedehnt, ist aber nit ein Fehler, * den etwa diejenigen begehen, die „Erscheint es der Königlichen Staalsregierung möglich, die

auéländishes Bier, in Originalgebinden eingeführt zu werden, während | kosten, die in Deutschland für die Eihung entstanden find, nah überwiesen. | die für Werke der bildenden Kunst auf 30 Jahre. Es wird zu prüfen vater landsfeindlihen Ünternehmungen der Sozial -

für das einheimishe Bier der Eichzwang bestehen soll. Wie es : b dieser Unterschied wirklih berechtigt ist. Die Schußfrist | ein Geseß entworfen haben, sondern es ist die Folge der außer- D and ofe n Mitteln der bestehenden Geseygebung erfolg- scheint, soll auch die Landwirtschaft als Gewerbe v Vorschriften | den einzelnen Gegenständen, die geeiht werden, zusammenstellt und Es A t die erste gr en A des Gesehentwurfs, betreffend lr v I nta unte L teltens derlängett werden, da do | ordentlih verwickelten Verhältnisse des modernen Lebens, denen eis N ‘bekämpfen Se steh 8

dieses Gesezes unterliegen. Es wäre erwünscht, dies hier ausdrücklih danach berechnet, wie sih für den einzelnen Eichungsakt dur ch- das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste au die funstgewerblihen Gegenstände einen Schuß von 30 Jahren | gegenüber es immer \{chwerer wird, gewisse Bestimmungen in einen ; äsidenten erklärt der Präsident des festzustellen. Die in Aussicht genommenen Strafen sollten nur ver- | \chnittlich die Kosten zu den Gebühren stellen. Sind die Ge- und der Photographie. genießen sollen. Manche Bilder unjerer Maler sind eigentlich R Geseyesparagraphen zusammenzufassen. (Sehr richtig !) E A Tientler Fürst von L

bängt werden, w lâssigkeit d i y B z i J: i i ü j di : ; 2 " Dies e G Gese beso ALOE Des Een S d bühren böher als die Durhschnittskosten, fo wird meines Erachtens a e a V E e N e laren, midi Ne L elen 7, E a S hente Deshalb gewinnt allerdings die Begründung eines Gesees eine immer Ich bin bercit, die Interpellation soglei zu beantworten. müßten in ein rihtiges Verhältnis zu den Häauptstrafen gebracht | {nf Herabsegung der betreffenden Gebührenposition für ganz Deutsh- | Jm großen und ganzen halten meine politishen Freunde den dur Verträgen würden die französishen Photographien bei uns eine | größere Bedeutung. Man kann eben sehr häufig in der knappen gur Begründung der Interpellation erhält das Wort

werden. Werden diese Wünsche berücksichtigt, dann können wir dem | land zu erfolgen haben ; sind die Gebühren niedriger, so wird eine | den Entwurf beshrittenen Weg für einen gangbaren. Namentlich Schußfrist von 30" Jahren haben, die unserigen aber in Argurreis Fassung der Geseyessprache nicht alles das ausdrücken, was das Geseh raf zu Eulen aeg Pras en: Am Beginn meiner Aus- e

Gese unsere Zustimmung geben. Erhöhung ter Gebührenposition erfolgen müssen. begrüßen wir die Bestimmungen des §22, wonah Bildnisse nur mit nur 15 Jahre geschüßt sein. In anderen Staaten ist die chußfrist ; ne Herren, ein solcher Geseßentwurf | führungen möchte ich die Anwesenheit des Herrn Reichskanzlers dahin Abg. O fel (Zentr.): Es hat mi gewundert, daß der alte Jammer Dabei k af N x ; s Einwilligung der Abgebildeten verbreitet oder il ei Schau für Photographien bei weitem größer als bei uns. Nach § 1 soll N r a E A z e O iti eh l deuten, daß Seine Durhlauht alles weniger als den Verdacht bei beiden Vorrednern wieder jum Ausdruck gekommen ist, daß in der | ,; abei kann es ja immer noch sein, daß, wenn man au | gestellt werden dürfen. § 23 dagegen, der gestattet, daß für amtliche die Verjährung beginnen mit dem Tage, an welchem die widerrecht- | wle r vorltegende ne 10 vei, hegt, daß wir der Politik nach dem verfrühten Ableben des Vorlage etwas wie ein bayerishes Reservatreht enthalten sei. Tat- in dieser Weise die Durhschnittshöhe der Kosten und demgemäß die Nivee Bildnisse von den Behörden ohne Einwilligung des Be- lihe Handlung „zulegt“ stattgefunden hat; es wäre besser, wenn man | gewöhnlihe Mann diesen Gesetzentwurf nie verstehen wird. Sozialistengesezes alle Schuld an den Heutigen Zuständen geben. sächlih ist aber gerade die Nacheihung dem Buchstaben nah von Gebühren der ersten Eihung für ganz Deutschland feslsezt, einzelne rechtigten usw. verbreitet und öffentlih zur Schau gestellt werden statt „zuleßt“ sagte: „im Inlande“. Das ist für unseren Export Es ift hier eine Streitfrage angeregt worden, ob nah 8 22 des | Er irrt niht. Anerkennung für die Politik der legten Jahre gebührt Bayern übernommen, es ist nur fraglich, ob auch der Geist Bayerns | Kommunen, die einen sehr großen Betrieb haben, noch eine geringe Er- dürfen, müßte noch genauer präzisiert werden. Es müßte bestimmt niht ohne Bedeutung. Der Grundsay des Rechts am eigenen Bilde Geseyes da, wo es sih um Darstellungen aus dem Bereich der Zeit- | vor allem dem Ministerpräsidenten. Troßdem ist die Interpellation mit übernommen worden ist, ob über der Vorlage der Geist des | sparnis id ber Ueberschü “E werden, was amtliche Zwecke fein sollen. Wir bedauern, daß das ist zweifellos rihtig. In § 18 heißt es : „Bei Bildnissen- ist dem Be- ht l Abbild von Landschaften, Versammlungen usw erforderlih gewesen. Die Wahrnehmung, daß die Bestrebungen der Grafen Posadowsky, der fich mit dem bayerischen ungefähr deckt parnis maden, a solche ebershüsse, wie sie jeßt von einzelnen | Verlegerrecht in diesem Gese nicht geregelt werden konnte. Wir steller und seinem Rechtsnachfolger gestattet, soweit me ein anderes | geschichte, pm ungen von , * | Umsturzpartei stetig wachsen und sich gegen Krone, Familie, Besiß mindestens 50 Jahre lang \{chweben wird, was unbedingt Gemeinden erzielt werden, sind meines Erachtens in Zukunft, wenn T die Vorlage einer Kommission von 14 Mitgliedern zu vereinbart ist, das Werk zu vervielfältigen.“ In ‘den Motiven steht : | handelt, eine Person, die im öffentlichen Leben steht, Einspruh | und Vaterland richten und nicht davor zurückschrecken, das Ausland gegen

i ä in f ü : ä f: önnt das in das in - in einer Weise dar- | das eigene Vaterland zu Hilfe zu rufen, die Revolution in Ruße nôtig wäre? Aber 50. Jahre sind dem Grafen Posa- | der Grundsaß der Kommissionsberatung festgehalten werden oll, ein überweisen „oder vervielfältigen zu lassen*. Vielleicht könnte man erheben kann, wenn sie in einer Verbindung, in einer se dar as eigen r uu Dle d l a Selbsthilfe des geknechteten

dowêkly niht mehr beschieden, und es kommt selten etwas | Grundsaß, der in der vorigen Kommission mit großer Mehrheit und Abg. Diet (Soz.): Daß das Verlagëreht an den Gegen- Geseg hineinschreiben. gestellt wird, die etwas Beleidigendes oder Ungehöriges hat. | land als nachahmenswer - ähri ° é S A i ä ä ; : / ä Ö d entreteten Volkes in Wort und Schrift ansehen, haben den Beers nab "De ton o det vorjäbrigen «Kommission de: | meines Gradieos mit Raf angroommen if nit mehr m er: | allo "ur velntigen “escdlides Navelang dsene il cue: Ÿ Cine erte Be Brel von Polavomety-Wehnee: | pondig porttarta dargesiell ls Pari i dffentlidien Lebens | Wh entredbteten, Bolfes in Work n 01 ihre Pit fei, da:

genommen worden, und man wird wieder von vorn anfangen müssen. Da | arten. Wollte man aber davon ausgehen, daß man die Balance | ordentlih zu bedauern; was davon in dein: Gutwarf fehl, soll niht M Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner: vollständig porträtartig dargestellt als Paris in einem Bild „Das je en Stellung zu nehmen, und an der Zeit ist die Frage, wie bei

es im Hause immer leerer wird, werden wir nähstens wohl ausfnobeln | zwischen Gebühren und Koften für jeden Einzelstaat festseßte, dann | einmal zwingendes Rede n, Die Verantwortung dafür scheint der Meine Herren, dieses Gesey bezweck den Schuß des geistigen | Urteil des Paris“. Meine Herren, dann würde allerdings unter Um- | olcher Stellungnahme jemand, geshweige denn eine nah Millionen

müssen, wer von uns in mehr als 3 Kommissionen aehen soll. | würde es ja nicht mehr möglih sein, Einheitsgebühren für die erste Mehrheit der von chöjustizamt gehörten Sachverständigen zu- Wi Cigentums, eines modernen Begriffes. Es war nicht einfa, bei | ständen eine derartige Person, au wénn siè dem Bereich des öffents E bie cusüb MNEE abas e Rd DEEG eien ;

Daß die Förderwagen nicht geeiht werden ollen, wie | Eichung 04A eschrieben werden zu müssen. Die Künstler werden ihre Interessen am * lt inerseits dem | [iche E ben können ; denn di : LrAe

it, g für ganz Deutschland festzuseßen. Würde man \{ließlich R : Wi Aufbau dieses Gesezes die Grenze innezuhalten, einer]e lichen Lebens angehört, mit Recht Einspruch erheben Éönnen ; denn die n. Der Partei sprehen wir dieses Recht v ten wahren können, w di «n die Uebernahme der Pflichte r P y

E Fe greibt werden, bevor E n A E, e dahin kommen, etwa die Balance im Gesetz ziehen zu wollen für jede blicken, N E Blraertiekeit Ther fte Auélegung autgeldüfofsen M geistigen Eigentum des Architekten, des Bildhauers, des Malers, | Bestimmung, daß Darstellungen von Landschaften, Versammlungen, | ab, Der einzelne kann die Rechte in Anspru nehmen, ohne nachzu-

Eine unverbältnismäßige Anzahl weiterer Fördergefäße wird dadur einzelne Gemeinde nach deren Ausgaben für das Eichwesen, - dann ist. Natürlich wird der Anfänger niht so leiht dazu gelangen, des Photographen ‘den Schuß zu gewähren, den er für seine Arbeit, | Aufzügen usw. ohne Zustimmung der darin dargestellten Beteiligten | weisen, daß er dessen würdig ist. Die Verantwoztung jedermanns, Feineëwegs erforderlih. Die Städte haben \sih mit Recht gegen dit würden natürlih die Uebershüsse für die einzelnen Gemeinden völlig | Wie der berühmte Künstler. Der Professor Menzel wurde mit einem für seine Schöpfung mit Recht beanspruchen fann, anderseits aber | gestattet sind, bezieht sich doch nur auf wirkli vorhandene Land- | der im Parlament oder n E Sicitel 9 ftebt, Pitt L Sen

Möglichkeit gewendet, daß au die Wassermesser geeicht werden sollen, | fortfallen. säumig oder gar nit zahlenden Verleger dadur fetig, daß er zuu W quh diesen Schuß niht so weit auszudehnen, daß dadur | \{aften, auf wikliche geshihtliche Vorgänge, auf tatsählihe Zeit- wirkung an dem staatlichen

d 8 würden i e N i ibm ging, si die Steine vorlegen ließ, li « ; 2 ist, ruht \{chwer auf den Interpellanten und auf dem Herzen aller A sicbeuber Gubnsien Tee Techriker bat Daitecreidh 1900 vie Anders liegt ja der Fall mit den Nacheihungs8gebühren. ie laffen, “und sie ‘bann, ie Ae in LOdENE ici, eine Art zunftmäßigen philiströsen Zwangs entsteht , der die | vorgänge, aber niht auf Phantasiegebilde ; damit, glaube ih, erledigt | Mitglieder des Herrenhauses. Die Folge ist, daß wir niht nur in

Eichung eingeführt; und wir können niht wissen, ob die Ver- Diese sollen in den Einzelstaaten mit Zustimmung des Bundesrats mit einem mitgebrahten Hammer zertrümmerte. Der Verleger hat Virkung, die eine künstlerische Wiedergabe auf unser Kulturleben | fich auch der Zweifel, der yon einem der Herren Vorredner geäußert | dem fatalistischen Empfinden des salvavi T erv an ; M

siherung des Grafen Posadowsky, daß man an eine solche Eihung | innerhalb gewisser Mäximalgrenzen festgeseßt werden. Meine Herren, gegen Menzel nicht geklagt; einem Anfänger würde das wohl nicht auszuüben vermag, dur zu enge Bestimmungen des Gesehes beschränkt | wurde. Meine Herren, das Urteil des Paris ist ja eine schr s{chöne A bad E E Van : Weise der Regie-

nicht denke, von seinen Nachfolgern respektiert wird. Es muß | über diese Fi r durchgehen. Im einzelnen wird an der Vorlage noch eine Reihe von d äbrdet ® Sage ; ab hr ift sie doch nit ; es ist kein geshichtliher Vor- ; daber in dem Gesetze selbst die ausges : inanzfrage müssen wir hinauskommen, wenn das Geseß | Verbesserungen vorgenommen werden müssen. ü oder gefährdet. i ; / Que 5 AVEE O L S rung als ein wihtiger Faktor und wertvoller Bundesgenosse Bedauerlich ift, Se lede f rie Wirishe ber Weinhändler hinsichtlich zustande kommen soll, und ih bitte deshalb dringend, den tat- | das eprovuktiónsrecht in. jeder g C mMbie JIch möhte, von diesem Gedanken ausgehend, gleich antworten | gang, bei dem eine Persönlichkeit der Zeikgeschichte beteiligt war. bei allem zur Verfügung stellen wind, was sie zu tun gedenkt,

der Gewährung von Ausnahmen, wie sie dem Ausländer nach § 6 sählihen Verhältnissen, wie sie in den Einzelstaaten liegen, und Genehmigung des Künstlers gebunden werden. Heute ergibt der auf die Forderungen , die seitens der Architekten gestellt sind- Was die manufacturing clause betrifft, die von einem der Herren | Wir sprehen niht von den Bestrebungen, sondern von den Unter- c. c D 1 72 . ey 9 q 9 5 ; , [4 S V 1 8 zugestanden werden sollen, abermals keine Rücksicht genommen ist. | der gerehten finanziellen Forderung derselben Rechnung zu tragen, Verkauf dieses Rechts an einen Unternehmer eine Quelle von Ueber- und die zum Teil weiter gingen als das, was das Geseg bietet. Meine | Vorredner erwähnt wurde, so kann si der Herr Vorredner darauf nehmungen der Sozial senpartei; dein ehmung füh zu entwicteln

Die generelle Bestimmung, daß die Eichgebühren die Cichkosten niht | daß fie niht auf der einen Seite die großen Kosten des allgemeinen vorteilungen namentli für den angehenden mittellosen Künstler ; hier Herren, wenn wir zur Zeit der großen Meister der italienischen | verlassen, daß wir uns fortgeseßt die äußerste Mühe geben, eine droht. Wenn auch aus - den ertremsten, am Sonntag geplanten

überstei [len, wird in de if i ü c muß die ission die b d ¡ iti s y t en ; : 08 ersabien trags in der Kommission auch eine genaue Prüfung | ¿wangsweisen Naheihens auf ihre Kasse übernehmen follen, während aan die Vorschriften, über die Bebandlarig e ‘piderrectlithen Renaissance . hon ein ähnliches Gesey gehabt hätten, so, | Aenderung dieser Bestimmung herbeizuführen. Aber mit dem Staat, | Unternehmungen nichts herautgekommen ist dank den rechtzeitig

Abg. Raab (wirts{. Vag.): D stand ört, | die günstige Manipulation des Eichens innerhalb ihres | Nachdrucke und Vervielfältigungen und erörtert" die über di l laube ih, hätte diese Kunstrichtung niht jenen gewaltigen | in dem diese manufacturing clause geübt wird, sind noch so viel | getroffenen Maßregeln in der Residenzstadt und den größeren Orten, ibt sowobl der Gang bs Debatte bie bie Beiegeno L Haules (es Gebiets aler besonders S E i E hinausgehenden Wünscbe der Architekten. Die Bestimmun en des C T auf das Kulturleben Italiens, ja Europas üben | \{Gwerwiegendere Fragen für unser wirtsGaftliches Leben zu erörtern, baber a ie E Bara U ia eie Haufe Tage gun S ind etwa 35 Mitglieder anwesend), in die Kommission. Unter diesen Ob man gewisse mildernde Entwurfs, daß Bildnisse nur mit Einwilligung der Abgebildeten können, den sie tatsächlich geübt hat. Damals war das geistige | daß wir sehr sroh wären, wenn wir nur diese viel wichtigeren Fragen bre verfübrten Genossen in den Kampf zu führen, selbst aber am

Umständen beschränke ih mich auf die Unterstüßung des Wunsches, d : j Uebergangsbestimmungen trifft, | verbreitet oder öffentlih zur Schau gestellt werden dürfen, bezw. nur ; ; ; - « ; Verkehr dur die Einführung von Halb- und Biaa ipfundiiüden ine die den Gemeinden den Verlust ihres Einnahmeausfalls erleichtern, | dann vetbretiet. oder zur Schau - gestellt werden ias lg s kein Eigentum unbedingt frei wie das Sonnenlicht. Aber ih erkenne an, | ‘in einem absehbaren Zeitraum zur Befriedigung unseres Vaterlandes | allerwenigsten die Verantwortung Ae U enen E ür

längst ersehnte Erleichterung zuteil werden zu lassen. Allein der Ver- das ist meines Erachtens eine andere Frage. beretigtes Intere des Abgebildeten verlegt wird, können in der daß man diese Freiheit der Nachbildung unter den heutigen Erwerbs- | lösen könnten. (Beifall.) Straßenpflaster decken iee Li, Früchte der Organisation zu Tage

treter d ‘ifinnigen Vereini raxis zu den bösesten Schikanen führen. ä S deR außerordentli s{limm, da machen e e ie ile Ane KiGO T Sreitbe dee Veciibilibes Abg. S tolle (Soz.) wendet sich gegen die ihm durh den E ‘Abg. D i N ares und Kulturverhältnissen nicht mehr aufrecht erhalten konnte. Mon Abg. Lucas (nl): - Der Entwurf enthält ja keine | treten, und wir daraus entnebmen können, daß die Massen

l r. Mülke r - Meiningen (fr. Volksp.): Die Vorlage ist i i hen namentlich auf dem Gebiete b E i ï ü i A Naceicbung, sond Sine aud: d N : Jen | Grafen Posadowsky în der vorigen Sißung zu teil gewordene Er- | außerordentlich sorgfältig und fleißi i ; solite aber auch niht weiter gehen nam E Définition zwischen; Kunst und gewerblihen Erzeugnissen. | den Befehlen der Führer bisher Folge leisteten. In den , ati feinen Nachteil Pan ang n Der De % de ret widerung. Troy der Ausführungen des Staatssekretärs müsse er die la ee Shborelsen dex, Kün llerschast A e Publikums der Architektur —, als nur die Nachbildung wirklich künst - | Es kommt aber doch nur darauf an, ob ein künstlerishes Werk einen | Versammlungen der Partei wird jeyt proklamiert als die

E E E Í L L l i Ö i ; 7 i Wert hat. Welchen Zwecken das betreffende Werk dient, der Sozialdemokratie auf friedlihem Wege ewifser Gemeindecinrihtungen über den Bereich der Gemeinde hinaus Forderung auf Eihung der Förderwagen erneut erheben. Die | an der Verbreitung einer guten volkstümlihen Kunst sehr gut zu ver- lerisher Shöpfungen zu verbieten. idealen Wer den 3 rade die Scußlosigkeit der an- ag Feri i e C A s i e h Bedürfnissen |

ih erstreckt, eint uns eine Beschränkung des Selbstverwaltungs- preußische Regierung habe ja in dieser Beziehung auh ihrerseits bei | einigen. Sie ist nah peinlihster Ueberlegung mit den Interessenten- Es ist au bemängelt worden, daß für amtlihe Zwecke Bildnisse fommt dabei nicht in Betracht. Gera Ee ventio u s rechtes der Gemeinden durhaus zulässig; bat eine Gemeinde ein | der Novelle zum Berggeseß Schuß für die Arbeiter schaffen wollen 5 | kreisen ausgearbeitet. Die Kardinalfrage ist für mi die Gleich- ohne Erlaubnis des Abgebildeten oder seiner Angehörigen vervielfältigt gewandten Kunst hat verbäugn mer Bunt, ‘und L tba cine vioñe Ben rats deng o 1259 Mg Marie ivie ne ria i

Zheres Ei L E 1 2 e . 2 aber das Dreiklafsenwablparlament habe diesen Schuß abgelehnt, | stellung des Kunstgewerbes, d. h. » ; i i Weilerpa Umfeeis mg rant My Lat Vie damit ein tatsähliches weil er Geld fostete. Es würde geradezu eine Pfibtrerlebang der Kunst mit der ries Kunst, Ms cue iele !atdiaulleage, i der werden können. Ih möchte dringend raten, an dieser Bestimmung | Gefahr sein, wenn Kunst und angewandte Kunst getrennt behandelt | reichen die geltenden Geseye aus ? Kann die Regierung diese Frage

ivileai d ni Farprig Fn i s i j : wi i , ürden. i ihstellung der Werke der Baukunst | hejahen, so wünschen wir, daß sie den Beweis dafür erbringt. rivilegium erhalten, das an si nit gerechtfertigt ist, und für dessen Arbeitervertreter sein, wenn sie hier bei dieser Gelegenheit im Reichstage | Schuß der Bauwerke. Auch die Beseitigung der bisherigen unhalt- nichts zu ändern; denn Sie alle wissen, wel? wihtiges Mittel nament- | würden. Erfreulih ist die Gle Z ejahen, | ' : er Sd iten de m f 0 ette f ane feft | AL U Gh De ee ie Pra inner Sie | fac Feine fe V Prothe f dn ae | 1s e Erst v Blosanapbe i Ufer V Plotoonape in | p gema n dein, fei aften Kinn 1H | ble folcaghnundg e Soden e feind

werden fann. Die Lage der Verbältniffe im einzelnen Falle wird ja herbeizuführen. Der Arbeiter habe gar nit die Gelegenheit und die | Fortschritt. Gerade für die Photographen \{lägt die Vorlage dern auch von der Wohl- p, 4 4 ficher von der Regierung nach Recht und Billigkeit beurteilt werden. SCIE Ls E, of die Me agen den rihtigen Raum- | den rihtigen Mittelweg ein. Tatsählich werden den Photographen ed E ais 5 e id dh / daß e im ets al is Me Gesehen urt bübi e : das Kunstwerk als Ganzes, s fseplimes E Mitte rei afen. f Stan müssen, Die Ueberführung des ganzen Eichwesens auf das Reich wäre das Richtigste M b (ew er o Fs ans le I angen Gebrauch eine Raum- | bei photographishen Aufnahmen Tausende durch die Konkurrenz pflege: es To Ne j Y iht g Vis. ‘dfitalus Frte Das i im Interesse unserer er : u n E R O iben Fine fereicie und wobL GFNNIEN POS WNNID MnaIt Aber ENENt JUE ZIEIL O IIONE YAYEI ECTEEILLASEN Absicht vezzeblih durdiuseyen versuchte, ‘sollte doH über bie thr Ur mit Ther Mühs wu L dei bilde eidhaff irg am O f San tee P künstlerischen Entwicklung nur"zu begrüßen. Die Art, wie der Ent: bédate Satibbabnng der Gesege dürfte wohl eine Wirkung haben e E N M i e j oßer Mühe wunderbare Dolomitbilder geschaffen, die dann ordentlichem Werte ist. 4 : » j ch1, Stellvertreter bes Reichskanzlers, Staatssekretär des Innern, | jm Reine e n V “eob: Zah er votbentenen | Ansialt eiae solge Konkurrenz bereit, baß fe nici auf ihre Kosten them Werte zie Herren schon ersehen baben, wee | Wri,208 Nef am eigenen Bde ertr agt wilde: Verboten if iede | S Gege aeventbe: befindet,” es ohne durdgeefferde gene Maso aa Eer r. Graf von Posadowsky - Wehner: Reservewagen verhindert auch die fürzeste Störung des Betriebes. E a A L Ne Vila v A “reti lte Gesichtspunkte dafür gesprochen haben, mit diesem Geseß niht auch das Veröffentlichung und Verbreitung von Bildnissen, durch die die be- regeln wird abgehen können. Die Presse wirkt ja zur Bekämpfung Meine | Herren, nach dem Gange der Verhandlung scheint das | Wenn der Abg. Bärwinkel auh die Maße in den Textilfabriken nicht | können nah dem § 22 unter allen Umständen ohne weiteres verbreitet Verlagsrecht auf diesem Gebiete zu regeln. Das Verlagsrecht soll nach den | rechtigten Interessen des Abgebildeten A et ge gen O der Sozialdemokratie; aber so schr man das begrüßen kann, gen die Sthickjal diefer „Doe vorzugsweise von einer Finanzfrage ab- e afdine Es f r zu ind aat A daß die Kontrolle durch f werden ; denn ihre Bildnisse sind Bilder aus dem Bereich der Zeit- Auffassungen, die bisher in den maßgebenden Kreisen geherrs{cht haben, N A ananden A Ze tgeshichte“ u O bérsiehén 9 Presse U eingelenen, Las A e tnd vie F Taenalid zuhängen. Ich E Ie deshalb, si die Geschichte dieses Geseß- iti und die ne rieg e Arbaie Lb ias E reu gad S t s r kl zulässig. d: Me, fon aver 92 4 kein zwingendes, sondern nur ein dispositives sein. So ist das | Auch die Ueber angsbeslimmungen bedürfen noch einer gründlichen dens Moteriia; 0h das Herrenhaus immer bewiesen hat, und sie E : r E E gerei: waren | Tagetordnung sei. iden Bezi / ; - Verla em Gebiete der Literatur geregelt und könnte | Nachprüfung. Hoffentlich gelingt es, die Brund|aBe, Le wir hier in er weiter bestreben, das Volk vor der Vergiftun entwurfs noch einmal vor Augen zw balten. Es T g nung sei. In beiden Beziehungen werde in der Kommission schaften, Beesaminlictgen". Aufzügen G und ai e en lagsreht auh auf dem G iteratù Lt, an Put dp g fentlih geling hen I die wir hier in “| werden imm si def ; der N) nicht so sehr Mängel unseres bisherigen Eichwesens, welche | eine Verbesserung angestrebt werden. Ueber die Kostenfrage könne | ohne die erforderlihe Genehmigung verbreitet werden dürfen, dementsprehend auch, nur auf diesem Gebiete als ein diépositives | diesem Geseh aufstellen, auch im internationalen Verkehr zur Geltung | retten zu helfen. Das Vertrauen des gesamten Bing ge

zu diesem Gesetzentwurf geführt haben, als vi-lmehr tas dringende | der Staatssekretär niht hinweg kommen; wenn man aber nur die | so möhte ih fragen, was hier unter „ähnlihen Vorgängen“ Recht geregelt werden. Es is ein Irrtum, glaube ih, eines der | U bringen. Wir müssen namentlich dafür forgan daß die Vereinigten | heute dem König und der Regierung. Sorgen wir, daß die Hoffnung

ôr bs nb ) : i 6E 2 l « „ahn l 7 ührt, die in Gottesfurcht Bedürfnis des Verkehrs, die Nacheihung zwangsweise | vorhanderen Mißslände beseitigen wolle, könne man die Reform doch | zu verstehen ist, z. B. wenn auf einem Bilde über das Urteil des Herren Vorredner, wenn er annimmt, daß au für die Literatur das e Gie B A lem Gebicte ae Verle aorets baben lebendig bleibt und ey N iiltenleben führt de I suchen! ;

L ¿ A ¿ : diesem Punkte nicht scheitern lassen. Paris- ein bekanntes Mäd [s Aphrodi ist i für ganz Deutschland einzuführen, namentlich da einzelne Staaten | n Abg. H u i i Mi E S äden als Aphrodite dargestellt ift, V i. Nur in einzelnen : ä sgestellt; wir haben die Pflicht ; nes i :

: 1 . Hug (Zentr.): Au ih bin Mitelied der Kommi i 7 erlagsrecht teilweise Zwangs recht sei. Nur in ganz einz d zweifellos gewisse Mißstände herausg ; wir habe / s “c: é son Tie Nacheihung besaßen. Durch die Nacheihung entstehen aber | vorigen Jahre gewesen und E daß ein Teil ‘da a aisfions: C uukes ÈE vetannier Aeibane 1 Air AE berge ist. Bestimmungen ist es zwingend, in Fragen des Konkurses usw. Indes | die wirtsaftlih N aden, abhängigen und geschäftsunerfahrenen Ministerpräsident, Reichskanzler S vo G Le De v den Einzelstaaten erhebliche finanzielle Lasten. Da einzelne Gemeinden | arbeit in dem neuen Entœurfe berüdsihtigt wordzn ist. Auch im | Auch die Bestimmungen über den Schuß der Bauwerke bedürfen ist diese Frage auf dem Gebiete dieses Gescyes noh nicht reif. Menschen zu shüen. Die Regelung 5 i orie p obe gott Mete daten! Der Bes L aa tigte dodo aus den bom Staate ihnen übertragenen Rechten der | T R G e Betlage laut me, ere g Regu T M und Entwürfe dazu Jch komme nun zum § 11 des Geseyes. Es ist rihtig, daß, wenn sein, A Mer It a Lao verständlich): eon ftfretsen Gefahren A s von al d E T E O T Gibung erheblidje Uebershüsse gewinnen, war es, glaube | de NHAGLe der Een Qa M: f Ee en richten gegen nd reine Kunstwerke und müssen als solche geschügt werden. Bau- d in Bild Neproduktion ) aen über die Glei tell Kunst und fahren ih danke dem Herrn Begründer der 91 E : ¿ ge i Gs / en. die Verstaat i ; er Verleger einer illustrierten Zeitung ein zur Meprodu sind mir Beschwerden zugegangen über die Gleichstellung von Kun i ih, von seiten der Finanzverwaltungen der Einzelstaaten logisch | Eihämter. Der Aufwand für die Biadeiebane, dec acieilei welt e E O N eE T ea ieine Bedanlen, "Van erwirbt, d sich das Urheberreht an den Künstler nach einem | Photographie in diesem Gesezentwurf. Die Photographie ist heute | ausgesprohen hat kann A e Eo S Ie berechtigt, zu erklären: wern tie Gemeinden aus den Eich- | ganz erheblihe Opfer erfordern. Das Eichwesen ist in Baden | der Gleichstellung der sogenannten angewandten Kunst mit der 1einen Jahre zurückf@llt. Aber auch hier handelt es sich nur um dispositives | Ur die Künstler fast unentbehrlig 0 or gs 4 Seustelluna habe in der Tat keine B A be di Ti rtei gebühren Einnahmen ziehen, die ihnen bei Uebertragung des Eichrehts Vou Qu E E O S b E Gut E die A e H ara Cal rot Sei e Deviesjor Ret. Dieses Ret kann also durch Vertrag abgeändert werden, 2A PhMtogepdie ut Kast sehr vorsichtig vorgegangen werden. Au M E T afen VteBttincis nub'unstit dur den Staat jedenfalls nicht zugedacht und nicht vorausgesehen pollstea Zufriedenheit andbabt. Will Í E E n einfah undenkbar. Der verstorbene Profejor und ih glaube, die meisten illustrierten Zeitungen erwerbzn au von | in bezug auf den Schuß der Bauwerke und der gewerblichen Erzeug- | Un as Land auf die j waren, so if es in der Ordnung, daß diese Uebershüsse jeyt dem so a S ÉR -Bersön s n ha A * Re ht E: G Satias Ema V Auber iet Mee ati veröffentlicht Man den Künstlern ‘sofort das Urheberrecht. nisse ist der Entwurf nicht so klar gefaßt, wie es erwünscht wäre. verfassungsmäßigen Einrichtungen, auf die Bedrohung der Grund- “.