1906 / 24 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Jan 1906 18:00:01 GMT) scan diff

Handwerks nicht unterrihtet waren, aber jeßt eine große Nolle darin spielen. Dadurch ist es gekommen, daß man in Cöln auf den Befähigungs- nachweis verzichtete, weil man ihn für aussihtslos hielt. Der Regierungs- kommifsar Geheimer Rat von Seefeld hat dort erklärt, daß er als Ministerialdezernent den Befähigungsnahweis niht empfehlen könne ; er hat damit die Versammlung beeinflussen wollen und beeinflußt. Von den 71 deutshen Handwerkskammern, die in Côln vertreten waren, hatten nur 7 ihre Innungen über den Befähigungsnahweis be- fragt, nur 17 hatten ihre Vollversammlungen befragt, während die übrigen lediglih nah Vorstandébeshlüfsen ihr Votum abgaben. Selbst der Abg. Jacobsfötter mußte es erleben, daß in verschiedenen Protest- Lelahnaen seines Bezirks ihm der Vorwurf gemacht wurde, daß er nicht im Sinne der Majorität gestimmt habe. Ich behaupte, daß 90 9/0 der selbständigen Handwerksmeister Deutschlands den Befähigungs- nachweis verlangen. Wir hätten jeßt wenigstens den Befähigungsnach- weis für das Bauhandwerk erwartet, da die meisten Parteien des Reichs- tags darin einig sind, und auch von der Regierung wiederholt ein folhes Versprechen abgegeben ist. Jett kann jeder dumme Junge Lehrlinge annehmen, und kein Lehrling kann vom Meister zur Ab- legung der Gesellenprüfung angehalten werden. Der Cölner Hand- werkertag hat au die obligatorishe Gesellenprüfung verlangt. Es wird doch niemandem schaden, wenn er, bevor er selbständig ein Hand- werk ausubt, die Meisterprüfuna mat. Man hätte jeßt etwas anderes von der Regierung erwarten können als diese Vorlage, nachdem der Reichstag bereits dreimal den Befähigungsnahweis gefordert hat. Auch verschiedene süddeutsbe und rheinishe Gewerbetreibende haben diese Forderung gestellt. Was is nun nah allen diefea Jahren des Harrens und der Versprechungen eigentli in dieser Vorlage zum Vorschein gekommen? Der Berg hat eine Maus geboren. Die Vorlage bringt weder das, was der Handwerkertag, noch was die Parteien gewollt haben. In Handwerkerkreisen ist man geradezu darüber entrüstet, denn die Vorlage trifft niht die Sache selbst. Bei der Ausführung der Bauten kommen fo viele Unglücksfälle vor, es ist in den lezten Jahrzehaten Leben und Gesundheit der Handweiker und Arbeiter so geshädigt worden, daß unbedingt Wandel geschaffen werden muß. Nun behauptete man allerdings, die Unzuläng- lihkeit der Bauausführungen sei auf die Spekulation zurück- zuführen. Wie erklärt es sih aber dann, daß verschiedene Bauunter- nehmer freigesprohen wurden, weil die Gerichte festgestellt hatten, daß sie von vornberein nicht die Kenntnis hatten, Bauten aus- zuführen ? Das sind doch horrende Zustände. Die Vorlage will denen die Bauerlaubnis entziehen, die niht die Fähigkeit baben, einen Bau auszuführen. Wir dagegen wünschen, daß der Brunner nicht erst dann zugedeckt werde, wenn das Kind hineingefallen ist. Der Bauunternehmer soll von vornherein die Befähigung nachgewiesen haben. Wenn Meister und Geselle ihre Prüfung abgelegt haben, dann muß dies cin Ansporn für beide sein und ihr Standesbewußtsetn erhöhen; damit wird auch verhindert, daß die jungen Leute zur fozial- demokratishen Partei übergehen. Wenn fie Auésiht auf eine ge- sicherte Existenz haben, werden sie dies niht tun. Die Hufschmiede haben keine Sozialdemokraten in ibren Reihen, weil sie die Prüfung und die Aussicht auf eine gesicherte Existenz haben. Ich verstehe nit, weshalb die verbündeten Regierungen diesen kleinen Befähigungs- nahweis niht konzedieren wollen, der doch beispielsweise von den Lehrern verlangt wird. Ich hoffe, daß in der Kommission, die auh ih im Namen meiner Freunde beantrage, aus diefer Vorlage doch noch etwas Nütliches für das deutshe Handwerk erwachsen wird.

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Jnnern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Meine Herren! Ich will mit tieser Vorlage, die einen rein gewerbe- tehnishen Charakter trägt, keine politishe Erörterung verbinden und will namentli nit in eine Erörterung darüber eintreten, ob etwa der Mangel des allgemeinen Befähigungsnahweises mit unserer inneren politisben Entwicklung irgendwie zusammenbängt. Ich halte es nicht für rihtig, bei jeder Gelegenheit, wo es ich um rein gewerbe - tehnische Vorlagen handelt, weit- gehende politishe Erörterungen zu pflegen. Ich muß aber be- streiten, daß ih jemals in diesem hohen Hause auch nur auf dem Ge- biete des Baugewerbes die Andeutung gemacht habe, daß die ver- bündeten Regierungen geneigt wären, den Befähigungsnachweis ein- zuführen. Ich hätte mich, wenn ih das getan bätte, nit nur in Widerspru, und zwar in offenbaren Widerspru, mit der preußishen Regierung geseht, sondern auch mit fast allen verbündeten Regierungen. Ich trete den Urkundenbeweis für diese Behauptung an. Ich habe in der Sißung am 28. Februar 1905 folgendes erklärt :

Eine andere Frage, meine Herren, ist die Befähigung im Baugewerbe. (Zurufe.) Da find allerdings das kann man nicht leugnen sehr bedenklihe Mißstände zutage getreten, und wenn wir cine Novelle zur Gewerbeordnung vorlegen, glaube i, wird fie Bestimmungen enthalten, die den Uebelständen, die si beim Baugewerbe gezeigt baben, soweit es mit den wirtschaftlichen Interessen, überhaupt mit unserer ganzen Geseßgebung vereinbar

ist, entgegenzutreten versuhen. In welcher Form das geschehen wird, darüber kann ih mich zur Zeit niht äußern.

Kurz darauf, meine Herren, wurde ih darauf aufmerksam gemadt, daß einer der Redner des boben Hauses, offenbar irrtümli, aus dieser Erklärung gefolgert bätte, es wäre auch die Möglichkeit vorbanden, oder ich bâtte zugesagt, daß im Baugewerbe der Be- fähigung8nabweis eingeführt werden würde. Ich habe daraufhin, am 2, März 1905, also wenige Tage später, erklärt :

Bei dieser Gelegenheit ift gestern

bei der Erörterung des Befähigungsnahweises auch wieder die Frage des Befäbigungsra#weises für die Bau- arbeiter angereat worden. Um feinen Irrtum aufkommen zu laffen über das, was ich erflärt babe, möchte ih meine Worte nah Maß- gabe meines Stenogramms wiederholen: ih babe gesagt

und nun verlas ich auf Grund des Stenogramms, was ich am

28. Februar 1905 erklärt habe, und ih babe weiter binzugefügt :

Meine Herren, es werden folche Bestimmungen

das war der Sinn meiner Worte —, um die bervorgetretenen Mifistände zu beseitigen, in Verbindung mit der nächsten Gewerbeordnungsnovelle ergehen; in welcher Richtung, darüber ift ein endgültiger Beschluß bisher noch nicht gefaßt.

Also, meine Herren, wenn Sie gütigst selbst das Stenogramm nach- lesen wollen, werden Sie iehen, daß ich selbst den allgemeinen

Befähigungénachweis nur für das Baugewerbe nicht angedeutet habe. | Auf die Erörterung über den allgemeinen Befähigungsnachweis gehe | ih auch jezt nicht ein. Diese Frage ift in diesem hoben Hause so |

oft erôrtert worden, und ih babe namens der verbündeten Regierungen

wiederholt eine so bestimmte Stellung zur Sache eingenommen, daß | ih wirklich nicht Ihre Zeit damit in Anspruch nehmen möhte, | | Befugnis zu Aber wenn Sie selbs den beshränkten Befähi- | weil er die ausreihende Befähigung nicht besißt, den Bau sach- | gemäß durhzuführen ich meine, ein solcher Beamter über- Meine Herren, wie müßte man | | solche Verfügungen treffen, er wird solche Verfügungen um so mehr Wafserbauten, in Tief- !

das zu wiederholen, was bereits vom Bundesratsetish aus jo oft er- flärt worden ift. gungénahweis für das Baugewerbe einführen wollen, so bitte ih doch, zu erwägen, welche grcfen technischen Zwischenstufen in der Aus- übung dieses Gewerbes vorliegen. heutzutage bei unseren großartigen Bauten, bei der technischen Viel- seitigkeit unserer Bautätigkeit in

bauten, in Hochbauten, besonders in Brückenbauten, wo die schwierigsten statishen Berehnungen zu machen sind wie, frage ih, müßte man da den Befähigungsnahweis für das Bau- gewerbe im einzelnen ausgestalten ? Wollen Sie etwa denjenigen, der befähigt ist, ein einfahes Haus auf dem Lande oder eine Scheune, einen Stall zu bauen, auch für befähigt erklären, eine große Brüde auszuführen oder eine große Eisen- konstruktion für cin Geschäftshaus in Berlin? Soll der Unter- nehmer, welcher nur einfahe Bauten auf tem Lande und in kleinen Städten ausführt, die Befähigung für jede Bauleistung nahweisen ? Oder soll immer nur ein Minimum der Befähigung nah- gewiesen werden? Soll mit diesem Minimum der Befähigung jeder Bau ausgeführt werden dürfen? Je mehr man sih in folche Fragen vertieft, desto mehr sicht man, wie leiht es ist, solche Forderungen auszusprechen, aber wie shwer es ist, ohne dem Verkehr die \{chwersten Fesseln anzulegen, sie geseßgeberisch auch zu verwirklichen.

Nun wird fortgeseßt geklagt, daß infolge mangelhafter Bau- konftruktionen \{chwere Unfälle sich zutragen. Unzweifelhaft richtig! Aber man darf bei solhen Erscheinungen niht die abfoluten Zahlen bewerten, sondern muß immer die Anzahl derartiger trauriger Fälle in Verbindung bringen mit dem Umfang der ge- samten Bautätigkeit in Deutshland. Nehmen Sie an, daß die deutsche Bevölkerung \sih jährli um 800 000 Menschen vermehrt, daß cine Familie etwa aus 5 Personen besteht, und die Wohnung für eine Familie herzustellen mindestens ein Baukapital von 4000 # gehört ; nehmen Sie ferner an, daß für alle diese Personen die nötigen öffent- lthen Einrichtungen gebaut werden müssen: Shulen, Kranken- häkser, Gotieshäuser, in den Städten Kanalisation, Wasser- leitung, Läden, Gasthäuser usw., so, glaube ich, geht man nicht zu weit, wenn man behauptet: allein der jährlihe Bevölkerungszuwahs von Deutschland nebst den nötigen Ersaßbauten erfordert die Verwendung eines Baukapitals bis zu 15 Milliarden. Stellen Sie \ih alfo diese ungeheure Bausumme vor, die bei der {nell wahsenden Bevölkerung in Deutschland jährlich verbaut wird, und dann stellen Sie diese Summe in ein Verhältnis zu den Unglüdsfällen, die durch notorische Nachlässigkeit oder Unkenntnis des Bauunternehmers jährli eintreten, dann erst bekommen Sie einen rihtigen Maßstab für die Größe des wirklich vorhandenen Mißstandes.

Gegen diese Mißstände wird in dem Befähigungsnahweis für das Baugewerbe das Heil gesuht, und man hegt die Hoffnung, daß sich solhe Fälle dann niht mehr ereignen würden. Solange ih noch mehr im praktishen Leben, in der praktishen Verwaltung stand als beute, habe ich mit Bauten recht viel zu tun gehabt und recht vieles davon gesehen, und ich kann Ihnen versichern, daß manchmal die patentierteste Befähigung niht gegen \{chwere Baumängel und gegen bedenklihe Konstruktionsfehler {ügt. (Sehr rihtig ! links.) Ich bin auch der Ansidt, daß ein guter Teil der {weren Unglüdcksfälle, die sich bei Bauten ereigneten, nicht auf Un- kenntnis zurückzuführen ift, sondern auf Fahrlässigkeit, auf Leichtsinn, auf Gewinnsuht, also auf Verfehlungen troß bessern Wissens (sehr rihtig! links), und folhe moralischen Mängel und ihre Folge- ersheinungen werden Sie durch den Befähigungsnahweis nicht be- seitigen.

Nun glaube ih aber ja es ist unzweifelhaft —, es sind \{ärfere Bestimmungen gegen unzuverlässige Unternehmer notwendig. Es sind Fälle vorgekommen, wo man sagen muß: hier muß \{ärfer eingeschritten werden und ih behaupte, daß dieser Geseßentwurf als Schußzmaßregel weiter geht als jeder formelle Befähigungsnahweis ; denn er gibt die Möglichkeit, auch gegen Unternehmer, die zwar die formelle Befähigung besitzen, aber die nötige moralische Zuverlässigkeit vermissen lassen für die Sicherung des menschlichen Lebens, insbesondere auh der Arbeiter, oder auch gegen Unternehmer, die für unbedingt unfähig zu erachten find, nachdrücklich einzuschreiten und folhen Leuten entweder die Fortsetzung ihrer Bautätigkeit allgemein oder im einzelnen Falle zu untersagen oder sie überhaupt für unfähig zu erklären, Bauten auszuführen. Meine Herren, das kann ich Ihnen versihern: wenn ih in der praktis@en Verwaltung dieses Gesey auszuführen hätte, dann würde ih es verstehen, alle die Leute, die jeßt angeblich ohne jedes technische Verständnis Bauten ausführen ih habe hier eine Reibe von Petitionen in meinen Akten, die sih darüber aussprechen —, Leute, die bisher ganz andere Gewerbebetriebe betrieben haben, von der leitenden und selbständigen technischen Ausführung von Bauten aus- zuschlicßen.

Es kommt eben nicht so sehr darauf an, wie das Geseß lautet, sondern wie es ausgeführt wird und darauf, daß man solche Fälle nit nur \hematisch behandelt. Es sind die Baukonzessionen nachzusuchen, es sind zu diesem Behufe der Polizeibehörde die Pläne vorzulegen, die Bauberufsgenossens@aft soll die Bauten beaufsihtigen, auch die Polizei hat die unbedingte Verpflichtung hierzu. Nun soll noch dieses Gesetz binzutreten, das doch eine ziemlich weitgehende Vollmacht, zu- nächst allerdincs dem subjektiven Ermessen des zuständigen Beamten gibt. Ich meine, wenn die Behörden diese Frage ernst behandeln und n‘{cht nur s{hematisch nach Nummern erledigen, dann haben fie vollständig die Macht, solche fahrlässigen Bauten, wie sie ausgeführt sind und zu \{wereren Unglücksfällen geführt baben, wirksam zu verhindern.

Gegen diesen Gesegentwurf ist der Einwand erhoben, auch in der Presse, er räume dem subjektiven Ermessen einen zu großen Spiel- raum ein. Die Erekutive, wenn sie wirksam sein soll, muß aber nah subjektivem Ermessen handeln. Sie können niht jede Einzel- entscheidung durch den Buchstaben des Geseßes bestimmen. Sie müssen, solange Sie überhaupt irgendwelches Vertrauen zu den Organen der Staatsverwaltung haben, auch annehmen, daß die Organe der Staatsverwaltung verftändig und unparteiisch die Geseßze handhaben. Außerdem ist dem subjektiven Er- messen bier auch cine formelle Grenze gezogen. Es ift ja das doppelte Beshwerdeverfahren der Gewerbeordnung zugelassen, und wo das Verwalturgsftreitverfahren besteht, können sogar die Einzelstaaten beschließen, gegen derartige Verfügungen das Verwaltungéstreit- verfahren zuzulassen. Jch meine, ein Beamter, der die Verant- wortung auf \sich nehmen will, einem Gewerbetreibenden die entziehen, sein Gewerb2z auszuüben, oder einen Unternehmer von der Ausführung eines Baues auszuschließen,

nimmt eine {were Verantwortung, und er wird nicht willkürlih

überlegen, als seine amtlihe Autorität immer einen gelinden Stoß

erleiden würde, wenn in der höheren Instanz seine Verfügung aufgehoben würde. s

Ich halte deshalb das Geseß, wie es Ihnen vorliegt, zum Aus- {luß ungeeigneter Personen für viel wirksamer als den rein formalen Befähigungsnahweis, den auch Personen besitzen können, die in der unverantwortlihsten und leihtsinnigsten Weise ihre Bauten ausführen.

In großen Städten haben wir schon an und für si eine {ärfere Baupolizeiaufsicht, da sind besondere Organe vorhanden, um die Bau- aufsiht zu üben, während in fkleinen Städten die Bauten meist einfaher sind, und die Bevölkerung so nahe aneinander wohnt, si gegenseitig so beaufsichtigt, auch die Techniker, die Bau- unternehtner untereinander, daß hier son in der öffentlihen Meinung, in der öfentlihen Aufsiht ein gewisser Schuy liegt, um die Aus- führung dieses Gesetzes zu unterstüßen.

Ih möhte Sie deshalb dringend bitten, diesen Gescentwurf nicht nur von dem Gesihtspunkt aus zu betraten, daß man den Organen der Verwaltung “neue unkontrollierbare und leiht zu miß- brauchende Befugnisse gibt, sondern daß Sie sich mit den verbündeten Regierungen auf den Standpunkt stellen, daß es sich bei der Ver- hütung von fahrlässigen Bauten um Tatfragen im einzelnen Falle handelt, daß diese Tatfragen zunähst nur von der unmittelbar auf- sichtführenden und verantwortlichen Aufsichtsbehörde entschieden werden fönnen, und daß gegen irctümlihe und falsche Entscheidungen der Beshwerdeweg der Gewerbeordnung und eventuell des Verwaltungs- streitverfahrens cin vollkommen genügendes Abwehrmittel bietet.

Abg. Sh midt - Wanzleben (nl.) : Aus den Worten des Staats- sckretärs ergibt sich ja, eine wie \{wierige Materie hier zur Ent- scheidung steht. Gewiß sind au in den Vorberatungen im Schoße der Regierungen die verschiedensten Meinungen bereits zur Geltung gekommen. Daß Mißstände eingerissen sind, die einer Korrektur be- dürfen, ift zweifellos; auch der Reichstag ist in seiner großen Mehrheit darüber einig. Wir begrüßen den vorliegenden Entwurf insofern, als er der Materie überhaupt nähertritt, aber von vornherein muß ich die Vorlage als unseren Erwartungen nicht ganz entsprehend anschen. Die Regierung will die bestehenden Wünshe auf tem Wege * erfüllen, daß die Ausübung des Baugewerbes denjenigen untersagt werden kann, die niht genügende Zuverlässigkeit in technisher und moralisher Beziehung bieten, Hierrah soll eine Prüfung der Qualifikation des Betreffenden nicht {on bei Anmeldung des Betriebes erfolgen, sondern es soll erft das Eintreten von Tatsachen abgewartet werden, die eine Einschreitung rehtfertigen. Man will also erst naträglich, aber niht vorbeugend, eingreifen, wie das ja eigentlich bätte erwartet werden können. Wir find daber durch das hier Gebotene einigermaßen ent- täusht. Die Motive behaupten, der Beweis der Notwendigkeit der Einführung des Befähigungsnahweises für das Baugewerbe sei nit geführt; der Staatssekretär hat daneben noch eindringlih auf die ibm entgegenftehenden \{hwerwiegenden Bedenken hingewiesen. Ich muß ja anerkennen, daß sih die Grenzen {wer ziehen laffen; ih gebe auch zu, daß eine gewisse einseitige Bevorzugung oder Privilegierung der Baubandwerker dur eine gewisse summarische Be- fähigungs8prüfung der Maurer, Zimmerer und Steinmeten gegenüber den anderen im Baugewerbe tätigen Personen als nicht unbedenklich angesehen werden könnte. Es ist richtig, daß gegen unfolide Bau- unternehmer der Befähigung8nahweis allein keinen Schutz bietet; immerbin fann aber hier doch das Strafgesez korrigierend eingreifen, was überhaupt auf diesem Gebiete Vini Senäiveit wäre, wie ih in Vebereir stimmung mit unserem verstorbenen Kollegen Walbreht be- tone. Aber eine groß? Zahl meiner Freunde is der Meinung, daß ein beschränkter Befähigungsnachweis für das Baugewerbe wünschens- und erstrebenswert is. Wir hoffen auf die Möglichkeit einer entsprehenden Ausgestaltung der Vorlage in der Kommission. Aus den beteiligten Kreisen find Beschwerden erhoben worden gegen die Gleichstellung der Personen, die nur die Prüfung beim Abgang von einer Baugewerk\hule gemacht haben, mit denen, die eine höhere Ausbildung und Prüfung durhgemacht haben. Die ersteren haben durchscnittlich nur eine furze Ausbildungszeit durchgemaht, fönnen aber nabher auf Grund der Prüfung als Bauunternehmer auftreten. Dieser Punkt wird in der Kommission näher zu untersuhen sein. Auffällig is, daß die ganze Vorlage nur auf Neubauten zugeshniiten und die ues der Umbauten ganz beiseite gelassen scheint. Die eventuelle Entscheidung über die Ver- sagung der Tätigkeit wird nah dem Entwurfe zunächst in die Hand der unteren Verwaltungsbehörden gelegt. Es möchte do vielleiht zweckmäßig sein, diese Entscheidung in andere Hände zu legen, sei es, daß man eine eigene Aufsichtsbehörde {haft und durch Heran- ziehung von Interessentenkreisen, Handwerkskammern usw. ergänzt, oder in anderer Wei!e. Sehr bedauern muß ih, daß, da «s sfih um eine Aenderung der Gewerbeordnung handelt und shon mehrfach auch aus unserer Mitte das Lehrlingswesen in Erörterung gezogen ist, nit gleihzeitig ein Entwurf über die Regelung des Lehrling8wesens vor- gelegt ist. Ich bitte die Regierung, idre Tätigkeit in dieser Nichtung möglichst bald zu einem Gesetzentwurf sih verdihten zu lassen. Jch hoffe ferner, daß der, wie ih böôre, {on beinahe in der Vorarbeit fertiggestellte Entwurf über die Sicherung der Bauhandwerker- forderungen recht bald geseßgeberisher Verabschiedung zugeführt wird. Der Kommission wird es hoffentlih gelingen, die Bedenken gegen die Vorlage binwegzuräumen und so ein für die beteiligten Kreise brauh- bares Geseg zustande kommen zu lassen. Für die Einseßung einer Kommission von 21 Mitgliedern erklären wir urs ebenfalls.

Abg. Raab (wirtsch. Vgg.): Viel Zweck scheint es nit zu haben, über die Vorlage noch zu sprechen. Von der Regierungsbank hôrt man wie von allem, was von da kommt, immer nur das „Nein“. Die Regierung will nicht H auch die redlihsten Be- mübungen, fie zu einer anderen Stellunanahme zu nötigen, müssen daran scheitern. Was nützén ihr gegenüber Argumente? Sie sieht nur, was sie sehen will; fie vershliezt dem anderen Teil ihre Ohren, die Handwerkertage können refolvieren, was sie wollen. Auch die guten Erfahrungen der öster- reihisGen Regierung und des österreihishen Handwerks mit dem obligatorisden Befähigungsnahweis verschlagen nichts; im Gegenteil, die Regierunz bâlt uns vor, wir seien ja noch selbst uneinig über das, was wir wollten. Da bleibt nihts übrig, als das Handwerk un- ermüdlich zu organifieren und innerhalb dieser Organisation das Ver- ständnis für unsere Forderungen gründlih zu weden und durchdringen zu lafsen. In der Frage des Befähigungsnachweises für das Bau- N haben auch die in Cöln versammelten Handwerker, deren Mehr- eit gegen den allgemeinen Befähigungsnachweis war, eine ganz andere Stellung eingenommen als jeßt die verbündeten Regierungen. Die Vorlage aber gibt uns nicht den Befähigungsnahhweis für das Bau- gewerbe, fondern es fsfollen gewisse polizeilize Sicherungs- vorshriften gemacht werden, und zwar rangiert man j¿ht das Baugewerbe in den Trödler- und Winkelkonsulentenparagraphen ein. Die Vorlage ift niht einmal die Maus, die der kreißende Berg ge- boren hat, sondern nech sehr viel weniger. Das gesamte Handwerk verfolgt den Verlauf diefer Frage mit Interesse, weil man auf dem G-biet des allgemeinen Befähigungsnochweises leihter vorwärts zu kommen hofft, wenn der Befähigungsnahweis erst einmal für das Bau- gewerbe eivgeführt ist. Daher ist das gesamte Handwerk von dieser Borlage äußerst enttäusht. In allen Fragen des Mittelstandes hat Graf Posadowsky ch immer außerordentlich vorsichtig und bedingt auê- gedrückt. Man kann der Vorlage zustimmen, doch als Ersaß für den Befähigungsnahweis kann sie nit gelten. Warum macht man es denn auf anderen Gebieten niht ebenso, warum gestattet man nit jedem,

fo lange sich Arzt zu nennen, bis er einen Menschen zu Tode kuriert -

hat? Daß erst zugegriffen werden foll, nachdem ein Unglück ge- schehen ift, macht diese Vorlage wertlos, und die entsheidenden Ver- waltungébehörden werten außerordentlich vorsichtig darin fein,

cinem Unternehmer seine Betätigung bei einem Bau zu unter- sagen, ein Beamter wird si febetmal besinnen, ehe er si der Möglichkeit ausfeßt, eine Nase von oben zu erhalten, und lieber fünf gerade sein lassen. Gerade die unsoliten Elemente im Bau- gewerbe sind ganz gerissene Menschen und werden von ihren Berufs- genossen als “euren bezeihnet. Nah 5 und 10 Jahren wird man vielleiht von einem ganzen Dußend von Fällen be- rihten können, in denen auf Grund dieses Geseßes vorgegangen ist. Wenn man dem Handwerk nicht mehr geben wollte, hätten die Herren der Regierung ihre {äßenswerte Arbeit anderen Gegenständen zu- wenden können. Wir wünschen zwar au die Beratung in der Kom- mission, erwarten aber kein erheblihes Entgegenkommen von der Re- jerung. Gerade die Stellungnahme der Sozialdemokraten gegen den

efähigungsnachweis sollte die Regierung in ihrer Haltung stußtg machen, denn sie ist fast allein noh auf die Zustimmung dieser a atfblás Linken angewiesen. Der Abg. Frohme meint, noch nirgends sei von Arbeitern das Verlangen nach dem Befähigungsnahweis für das Baugewerbe zum N des eigenen Lebens oder der eigenen Gesundheit gestellt worden. Freilih mögen die Arbeiter sich um die Angelegenheiten der selbständigen Unternehmer nit gekümmert haben, aber sie haben für sich selbst den Grundsay vertreten, auf dem der Befähigungsnach- weis 1 das Baugewerbe überhaupt beruht, denn sie haben wieder- holt bei der Ueberwachung der Unfallverhütungsvorschriften die Hin- zuzichung von Baukontrolleuren aus den Arbeitern verlangt. Selbst- verständlich ist dabei, daß sie nur in diesem praktischen Berufe aus- gebildete Arbeiter damit meinen und nicht etwa einen Friseur oder einen Bäckergesellen. Auch in dem S der sozialdemokratischen Fraktion über den Arbeitershuß werden Baukontrolleure verlangt. Genau dieselben theoretishen Argumente, die gegen den Befähigungs- nachweis für das Baugewerbe vorgetragen werden, könnte man auch gegen diesen Antrag anführen. Die Forderung des Handwerks ist so natürli, daß man den Widerstand dagegen nicht versteht. Das ge- samte Handwerk möge sh fest zusammenschließen, um machtvoll mit der Vertretung seiner Interessen der Regierung gegenüberzutreten.

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Jnnern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Meine Herren, ih möchte gegenüber der lezten Aeußerung des Herrn Vorredners einwenden, daß der Mittelstand nicht identifiziert werden fann mit dem allgemeinen Befähigungsnachweis. (Sehr gut!) Der allgemeine Befähigungsnahweis und der Mittelstand sind ganz ver- schiedene Dinge. Der Mittelstand seyt sih aus zahlreichen sehr ver- schiedenen Elementen zusammen, auf die der allgemeine Befähi- gungsnachweis keinerlei Anwendung findet. (Sehr richtig!)

Aber gleichzeitig will ih hier einen Irrtum berichtigen, den die beiden Herren Vorredner ausgesprochen haben. Sie haben diesen Gesetzentwurf so aufgefaßt, als ob erst nahträglih eingeschritten werden soll, während sowohl § 35 wie § 53 vorbeugender Natur sind. Aus § 53 geht das ganz klar hervor, aber ebenso aus § 35 in Verbindung mit dem Wortlaut der Gewerbeordnung und der Begründung, indem danach auch einem Unternehmer, der die formell e Befähigung hat, oder der gar keine Befähigung hat, aus moralischen Gründen, d. h. weil er taisählih niht die nötige Zuverlässigkeit, besißt, die Ausführung von Bauten unter- sagt werden kann. Ein \cchâärferes Einschreiten, als der Gesegentwurf bietet, gegenüber unzuverlässigen Elementen ist meines Erachtens nicht denkbar. Ich bin außerordentlich überrascht über die Einwände, die von den beiden leßten Herren Vorrednern von einem grund- säglichen Standpunkte aus gemaht worden sind. Meine Herren, ih bitte Sie dringend, wegen des Zieles, das Sie mit dem allgemeinen Befähigungsnahhweis verfolgen, niht die Wohltaten dieses Gesetzes außer Augen zu lassen. Bezüglich des Befähigungsnachweises hat die Regierung ihre Erklärung abgegeben ; hier handelt es sh nur darum, daß einem ganz positiven Mißstande, den auch die verbündeten Re- gierungen anerkennen, abgeholfen wird, und dieses Geseß ist hierzu ein durhaus gangbarer Weg.

Abg. Hoffmeister (fr. Vgg.): Wenn der Bundesrat ge- laubt hat, mit dieser Vorlage etwas zu bieten, was auch die Zünftler "efriedigen würde, so hat er sih darin stark getäuscht, denn die Zünftler sind empört über den Brosamen, den man ibnen hier hin- geworfen hat. Aber auch nah unserer Anschauung ist der Weg, der bier eingeschlagen werden soll, so wenig wie möglich geeignet, den be- haupteten Uebelständen abzuhelfen. Nah dem Vorschlage der Regierung sollen die Bauhandwerker niht nur, sondern auch die Bau- unternehmer und Bauleiter in die Kategorie derer eingereiht werden, die unter § 35 der Gewerbeordnung fallen, als da sind: Tröôdelhändler, kleine Händler mit Garnabfällen, Händler mit Dynamit, Winkelkonsulenten, Auktionatoren, Viehkommissäre, Agenten, Heiratsvermittler usw. Und die Kontrolle über die Zuverlässig- feit oder Unzuverlässigkeit des Baugewerbetreibenden soll von der unteren Verwaltungsbehörde ausgeübt werden. Ich kann nur wünschen, daß die Vorschläge nicht Geseh werden. So unerfreulih dieser positive Inhalt des Regierungsentwurfes ist, \o erfreulih ist die Be- gründung der Vorlage und ihre unzweideutige Absage an die Freunde des großen und des kleinen Befähigungsnachweises. Die Begründun hebt bervor, daß die Gutachten der Handwerkerkammern, die fi überwiegend für die Einführung ausgesprochen haben, in feiner Weise den Nachweis für die Möglichkeit einer sachgemäßen Durch- führung desselben gebraht haben, und daß die Mehrzahl der Bau- unfälle nicht auf Unkenntnis des Bauausführenden, sondern auf Leichtsinn, Gewinnsucht usw. zurückzuführen find. Nun haben wir aber doch die Baupolizei, die die Aufsicht über die Bauten zu führen hat; um so unnötiger erscheint die vorgeschlagene Maßregel, die nur zu den größten Unzuträglichkeiten führen kann. Die beweglichen Klagen der Bauhandwerker felbst sind wohl nicht berehtigt. Ich habe niemals gehört, daß die Kaufleute einen Be- fähigungsnachweis verlangen. Sie sind eben immer auf dem qui vive, und ebenso’ müssen au die Handwerker beweglich sein und mit der Zeit vorshreiten. Ein Befähigungsnachweis im Sinne der Zünftler ist im Zeitalter der Gewerbefreiheit eine Unmöglichkeit. Die Forde- rung is wohl in der Hauptsache auf Geschäftsneid S Ih kenne einen sehr tühtigen Kaufmann, der unter eigener Leitung einen großen Getreidespeiher erbaut hat, und ¿war ganz vorzüglich. Dieser Kaufmann hätte das nicht tun können, wenn der Befähigungs- nahweis eingeführt wäre. Unglücksfälle kommen auf der anderen Seite au unter der Leitung geprüfter Baumeister vor. „Von der Stirne heiß rinnen muß der Shweiß, soll das Werk den Meister loben.“ Nur unter geviiler Praxis bildet sich der Meister. Jch bedauere sehr, daß heute ein Nichtfahmann von nationalliberaler Seite sich dem Be- fähigungsnachweis abgeneigt erklärt hat, nachdem sein Vorgänger, der seit seiner Jugend im Baugewerbe gestanden hat und alfo ein qualifizierterer Sahverständiger war, den Befähigur gsnachweis befür- en hat. Ich hoffe, daß der Befähigungsnachweis für alle Zeit tot ein wird.

Abg. Gamp (Rp.): Im Gegensaß zu dem Vorredner kann i in den Motiven nur eine höchst mangelhafte Begründung der Vorlage sehen. Ich hâtte gewünscht, daß die Aeußerungen der Handelskammer im Original uns vorgelegt worden wären, um das Material auf seine P keit zu prüfen. Soviel ih weiß, stehen die Handwerkskammern in ihrer großen Mehrheit auf dem Boden des 3 B un nenen, Auf diesen selbst gehe ih nit näher ein. Auch die Ausführungen des Staatssekretärs waren nicht direkt gegen die Einführung des Be- fähigungsnahweises gerihtet. Er hat anerkannt, daß ein bedenklicher Mißstand auf diesem Gebiet vorhanden sei. In den Motiven wird

nur anerkannt, „daß mancherlei im argen liege“. Die Auffassung, daß man den linen erst zudecken will, nachdem das Kind hinein-

gefallen, ist doch nicht unbegründet. Das beweist der § 53a,

Allerdings vermehrt sich die Bevölkerung um 800 000 Köpfe, wenn aber der Staatssekretär das jährlich verbaute Kapital auf 14 Milliarden berechnet, so irrt er si. Dur dieses Gesey, darin stimme ich mit dem Abg. Euler überein, wird sehr wenig erreicht werden. Die Kommission wird sich mit den Handwerkskammern in Verbindung seyen müssen, um alle Anschauungen kennen zu lernen. Es muß auch hier heißen : Was du LUL, das tue ganz!

Abg. Erzberger (Zentr.): Wenn man si diesen Entwurf an- sieht, so kommt man zu der Ansicht : es geht sehr langsam mit der Erfüllung der Handwerkerwünshe. Der Bundesrat behandelt eigentli nur zwei Institutionen {lecht : den Reichêtag in der Frage der Be- willigung der Diäten und das Handwerk. _Alles ist auf diesem Ge- biete des Handwerks nur erreiht durch Schieben und Drängen des Reichstags. Man vermißt jedes selbständige Vorgehen des Bundes- rats, und das hat große Mißstimmung in Handwerkerkreisen hervor- gerufen. Unsere prinzipielle Stellung haben wir niedergelegt in unseren Initiativanträgen. Darin steht der Befähigungsnachweis niht, und der Abg. Euler hat nur für seine Person ge- \prohen. Den allgemeinen Befähigungsnahweis verlangen wir nicht, sondern nur für Bauhandwerker, und vor allem, daß nur derjenige Lehrlinge ausbilden darf, der den Meistertitel führen darf. Wir treiben praktishe Politik und stellen keine Anträge, von denen un- umwunden die Regierung erklärt, daß sie sie in absehbarer Zeit nicht annehmen wird. Die Konstruktion des Geseßentwurfs erweckt leb- hafte Bedenken. Daß das Baugewerbe nah Annahme dieses Gesetzes unter eine gewisse Polizeiaufsiht kommt, ist unbestreitbar, und das ist in politischer Beziehung Mal unbedenklich. Es muß befremden, d, die Regierung den Wunsch der großen Mehrheit des Hauses auf Einführung des Befähigungsnachweises für das Baugewerbe nicht berüdsihtigt hat. Wir bedauern auch, daß die Regierung uns das sehr shäßgenswerte Material der Handwerkerkammer nicht mit» geteilt hat. Den Abg. Frohme verstehe ih niht. Die Interessen der Arbeiter \prehen ‘doch nicht gegen die Einführung des Be- fähigungsnachweises im Baugewerbe. Derselbe verhindert doch eine wirksame Baukontrolle in keiner Weise. Die Einführung des kleinen Befähigungsnachweises ist 1904 und 1905 dem Bundesrat nahegelegt worden. Weshalb hat er {ih diesem Gedanken verschlossen ? Wir werden ihn in der Kommission in das Gese hineinarbeiten. Auf diesem Gebiete sind alle organisierten Handwerker einig. Eine bloße Resolution genügt niht, sondern der § 129 G.-D. muß ent- sprechend geändert werden. Das ist wichtiger als das ganze Gefeß. Wir dienen damit der Allgemeinheit.

Die Vorlage wird einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen.

Jn erster Lesung erledigt dann das Hs den Geseß- entwurf, betreffend die Abänderung der Wahlkreise 12 und 13 Baden und 7 Hessen, und geht dann über zur ersten Beratung des Gesezentwurfs, betreffend die Aenderung des Geseßes über den T E Die Vorlage sieht die Herab- sezung der Altersgrenze für Erwerb und Verlust des Unter- stüßungswohnsißzes vom 18. auf das 16. Lebensjahr vor; außerdem soll die Frist, deren Ablauf den Verlust des bis- herigen Unterstüßungswohnsißes bedingt, von zwei auf ein Zahr verkürzt werden, also drei Jahre früher ihr Ende er- reichen.

Abg. Trimborn (Zentr.) beantragt die Ueberweisung des Besen: entwurfs an eine Kommission von 14 Mitgliedern. Der Entwurf sei hervorgerufen durch das Bedürfnis, die ländlihen Gemeinden bezügs lich der Armenlast zu entlasten. In der Kommission würde zu prüfen sein, ob niht noch eine weitere Entlastung dadur möglich sei, daß im weiteren Umfange als bisher Gesamtverbände errihtet würden, welche die Lasten zu tragen hätten. i

Abg. Mommsen (fr. Vgg.): Ich kann zugleih im Namen der Freisinnigen Volkspartei erklären, daß wir mit einer Kommissions- beratung einverstanden sind, um so mehr als bei der Geschäftslage unserer Kommissionen nicht so bald die Kommissionsberatung statt- finden wird. Der Verein für Armenpflege und Wohltätigkeit, der vollkommen unabhängig von den politishen Parteien dasteht und besonders \faverständig ist, will diese Vorlage einer eingehenden Beratung unterziehen, und es wäre kein Schade für uns, wenn wir das Ergebnis diefer Beratung in unserer Kommission mitberücksichtigten. Der Entwurf kann das Motto tragen: Belastung der Städte und Entlastung des Landes. Wir sind gewohnt, daß alle Lasten auf die Industriestädte geladen werden. Die Vertreter der ländlichen Inter- Qs sollten hier doch prüfen, ob hier wieder eine Belastung der

tädte notwendig ist. Die Motive des Entwurfs gehen von dem Wanderungsgewinn der Städte und dem Wanderungsverlust der kleinen Landgemeinden aus. Gewiß ist die Abwanderung aus den kleinen Landgemeinden für diese ein Schaden, aber durch solche Mittel kann man ihm nicht entgegentreten. Für Berlin kann von einem Wande- rungsgewinn auch nit gesprohen werden, denn die wohlhabenderen Kreise wandern in die Vororte ab, die ärmeren gehen nach Berlin, denn in keiner anderen Stadt ist so glänzend für Schulen, Kranken- anstalten usw. gesorgt. Die Hauptbelastung wird durch die Herab- sezung der Altersgrenze von 18 auf 16 Jahre erfolgen. Ich bestreite, daß die jugendlichen Arbeiter mit 16 Jahren bereits wirtschaftlich selbständig find; besuhen sie doch über dieses Alter hinaus die Fortbildungs\hule. Die Verkürzung der Frist von zwei auf ein Jahr würde die Neigung der Landgemeinden zu den bekannten eigen- tumlihen Manövern, um si von einer ihnen drohenden Armenlast zu befreien, noch ganz wesentlich verstärken. Es sind das Manöver, deren \sih die Städte niht shuldig machen, weil sie in der Weise nicht individualifieren können; die Städte allein würden den Nahteil haben, es muß also auch hier gründlich in der Kommission unter- sucht werden, ob der entstehende Schaden nicht größer ift, als der er- hoffte Nußen. Es sollen nun au hier die sehr s{chwierigen Ver- hältnisse der großen Städte zu ihren Vorortsgemeinden eine Regelung erfahren, gegen die so erhebliche Bedenken bestehen, daß es besser getan sein wird, dieje Frage aus dem Gesege herauszulafsen. Der Zweck der Vorlage ist ja zugestandenermaßen eine erbeblihe Verschiebung der Armenlast zu Gunsten des platten Landes; aber die foll man us einseitig auf Kosten der großen Städte allein bewerkstelligen wollen,

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Jnnern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

J kann dem Herrn Vorredner darin nur recht geben, daß diese Vorlage vorzugsweise dazu bestimmt ist, das platte Land zu entlasten. Die Erreichung dieses Zweckes ist nah Anficht der verbündeten Ne- gierungen unbedingt notwendig. Wer die Verhältnisse des platten Landes kennt, weiß, wie dasselbe unter der fortgeseßten Abwanderung der arbeitsfähigsten Elemente beiderlei Geschlechts leidet. (Sehr richtig! rets.) Es ist nicht nur der Großgrundbesiß, der darüber klagt, sondern ih möchte fast sagen, noch viel mehr der Bauernstand. Es ift notorisch, daß im Osten der Monarchie Bauern, die früher fest an ihrer Scholle hielten, jeßt geneigt sind, diese Scholle zu verkaufen, aus dem einfahen Grunde, weil es dem Bauern, wenn er keine eigenen Kinder hat, die ihm bei der Arbeit helfen, häufig niht mehr möglich ist, Gesinde zu bekommen, und weil er ohne fremde Hilfe seine Scholle nit bearbeiten kann. Aber auch wenn der Bauer er- wachsene Kinder hat, kommt es häufig vor, daß sie den Vater ver- lassen und in die Stadt ziehen, und dadur is der Mann \{ließlich gezwungen, seine Scholle zu verkaufen. Aus verschiedenen Kreisen im Osten ist mir die traurige Erscheinung mitgeteilt worden, daß im Bauernstande immer mehr die Neigung zunimmt, fich seiner

heimishen Scholle zu entäußern, und das halte ich sozialpolitisch

und wirtshaftlich für außerordentli bedenklich.

Wenn es \sich um die Auswanderung nah Amerika handelt, dann ist alles darüber einig, daß eine Auswanderung von Deutschen immer ein Verlust för das Land ist, und daß man alles tun müsse, um dieser Auswanderung nach fremden Ländern möglichs| entgegenzutreten. Für das platte Land sind aber die Arbeitskräfte, die nah den Städten ziehen, ganz ebenso ein Verlust wie die Auswanderung über See; denn der Fortgewanderte kommt fast niemals zurü.

Es kommt noch dazu, daß die jungen Leute, die im Militär dienen, namentlich in größeren Städten , auch häufig dauernd dort bleiben oder wenigstens nicht in die Heimat zurückfehren. Das städtische Leben hat eben für diese Leute einen größeren Reiz wie das ver- hältnismäßig einsame Land. Es is in der Zeit der größten Arbeiternot versucht, durch Vermittlung der Militärbehörden eine Art Auskunftstellen zu hafen für Reservisten, die entlassen sind, um ihnen Arbeits\tellen nahzuweisen, insbesondere auch auf dem Lande ; von diesen Auskunftstellen ist aber nur ein verschwindend ge- ringer Gebrauch gemaht worden. Also die Landwirtschaft verliert so ihre besten Arbeitskräfte, und daß die Landwirtschaft unter diesem Verlust \{chwer leidet, geht aufs deutlihste daraus hervor, daß wir Tausende von fremdländishen Arbeitern von einem ganz anderen Kulturzustande nah Deutschland hineinlafsen müssen, damit nur die notwendigen Arbeitskräfte für die Feldarbeit zur Verfügung stehen. Mir hat ein Besißer aus Franken in Bayern gesagt, daß er {on mit russis{h-polnishen Arbeitern arbeiten müsse, weil er nicht mehr die nötigen heimischen Arbeiter fände. Es haben mir ferner Guts- besitzer gesagt, daß sie ihre Milhwirtschaft einschränken müßten, weil ße nicht mehr in der Lage seien, die notwendigen Arbeitskräfte für das Melken ihres Viehes zu bekommen. Also auf der einen Seite verliert die Landwirtschaft ihre Arbeitskräfte, auf der anderen Seite find aber die Gemeinden und Gutsbezirke des platten Landes ver- pflichtet, für diese Arbeiter, die nah den Städten abziehen, noch zwei Jahre lang und häufig weit darüber hinaus die gesamten Kosten der Armenpflege zu tragen. Diese Armenpflege wirkt bisweilen sehr eigentümlih; es müssen Gemeinden die Armenlasten tragen für Per- sonen, die niemals im Orte gewesen sind. Der Fall kommt jeden Tag vor, daß eine Witwe einen Mann heiratet in irgend einer großen Stadt, der noch seinen Unterstüßung8wohnsiß in einer Gemeinde des platten Landes oder in einer kleinen Stadt hat. Dann folgen die Kinder der Witwe dem Domizil der Mutter, und die Mutter folgt dem Domizil ihres zweiten Mannes. Eine folche unglückliche Gemeinde bekommt dann unter Umständen eine Armenlast für 5, 6 Personen an den Hals, während die Personen, für die sie die Armenkosten vorzugsweise zu tragen hat, niemals in der Gemeinde gewesen sind.

Die Armenlasten sind für manhe Gemeinden geradezu er- drückend. Kleine Gemeinden, die ein Staatsfteuerfoll von 2900 MA baben, bekommen manchmal Armenrehnungen aus den Industriebezirken des Westens im vielfahen Betrage ihres Staatssteuersolls. Stellen Sie sich einmal vor, was das heißt, wenn eine Gemeinde das Vielfache ihrer Staatssteuern nur für einen Armenfall zablen soll.

Nun sind nah meiner Erfahrung die Gemeinden auch in einer taktisch viel ungünstigeren Lage als die Städte und namentlich die größeren Städte. Die Städte haben Beamte, die die Armengesetgebung, die Entscheidungen des Bundesrats für das Heimatswesen, die Entscheidungen des Reichs- gerichts, der Landesgerichte, des Oberverwaltungs8gerihts in Armen- sahen bis in alle Einzelheiten kennen. Die Gemeinden auf dem platten Lande stehen diesem Pcozesse in der Regel ratlos gegenüber. Armenfragen find unter Umständen sehr verwickelte Prozesse. Nun kann vielleiht ein ländliher Gemeindevorsteher zum Rechtsanwalt nah der nächsten kleinen Stadt gehen,® um fih Rat zu holen; die Herren Rechtsanwälte werden es mir nicht übel- nehmen, wenn ih sage, die Kenntnis der Armengesezgebung seßt Spezialstudien voraus, über die sehr viele sonst ausgezeihnete An- wälte, die in ihrer Zivilpraxis bestens Bescheid wissen, aber den Fragen des Armenwesens ferner stehen, niht immer verfügen. Also hon die taktishe Lage der Gemeinden und Gutsbezirke des platten Landes is gegenüber den Städten, nament- lid gegenüber den großen Städten mit ihren ausgezeih- neten fahtechnisch geschulten Beamten, eine ungünstige, und es bekommen nach meiner Ueberzeugung die kleinen Gemeinden eine Masse von Armenpflihten zu ihren Lasten, nur weil sie nicht mit dem nötigen tatsächlichen und prozessualishen Material ausgerüstet sind. Aber ganz abgesehen davon, wenn in dieser Weise, wie ja statistisch nachgewiesen, eine Abwanderung von dem platten Lande nach den Städten erfolgt, so kann man nit das platte Land auch noch in solhem Umfange mit Armenlasten der Abgewanderten über- lasten. Ich meine, hier ist der Grundsay von Leistung und Gegen- leistung der einzig zutreffende. Wo die Arbeitskraft benußt wird, muß meines Erachtens auch der Schwerpunkt der Armenlasten liegen. Wir baben dieses Prinzip noch gar nicht einmal völlig durhgeführt; denn man könnte \{lißlich dazu übergehen, die Armenlast nur an den Aufenthaltsort zu knüpfen, wie {hon anderweit vorgeschlagen. Wir haben nur die Frist für den Erwerb und Verlust des Unterstüßungs- wohnsißes auf ein Jahr verkürzt und das Erwerbsalter herabgeseßt.

Es kann auch kein Zweifel darüber sein, daß in den arbeitenden Klassen der junge Mann mit 16 Jahren und ebenso das junge Mädchen selbständig erwerbsfähig sind und sich au sehr häufig tatsächlich selbständig ihre Existenz erwerben. Wenn das aber richtig ist, müssên sie in diesem Alter auch s\{on selbständig thren Unterstüßungswohnsiß erwerben können; die Grenze von 18 Jahren für die Erwerbung des Unterstüßungswohnsißes ift bei fden heutigen Erwerbsverhältnissen bereits ein Anachronismus.

Nun komme ih mit einigen Worten auf die Vorortgemeinden zu sprechen. Den Herrn Abg. Mommsen, dessen Ausführungen ih mit dem größten Interesse gefolgt bin, möchte ih doch bitten, diesen Gesetzentwurf nit nur auf Berliner Verhältnisse anzuwenden. (Sehr richtig! rets.) Im Lande draußen, namentlich im Westen, sind die Verhältnisse wesentlih- verschieden. Da können Sie ‘sehen, daß die Ars beiter, sobald die Arbeitszeit beendet tit, indie _Eisenbahn- züge steigen oder in die eleftriihen Wagen oder ihr eigenes Rad benußen, um in großen Scharen in die Vororte zu fahren, wo sie ihren Wohnsiy haben, weil fie dort billiger und gesunder wohnen, Ist es da nicht eine Ungerechtigkeit der Geseßgebung, daßävon den Vorortgemeinden, wo der Mann nur seinen Wohnsiß hat, wo er aber keine Arbeit leistet, während der eigentlihe Mittelpunkt seiner ganzen wirtschaftlichen Existenz, seiner ganzen Arbeitstätigkeit in dem Haupts ort, in der Großstadt liegt, wo die Fabrik ist und2wo ec auch meist

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