1861 / 12 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Die Universität wird am 13. d. M.,, Vormittags 115 Uhr, in der für den akademischen Gottesdienst eingeräumten französischen Kirche auf dem Gensd'armen-Markte zum Gedächtniß an den Hoch- seligen König Friedri Wilhelm 1V. eine kirchliche Trauer-Feier- lichkeit begehen.

Berlin,“ den 6. Januar 1861.

Der Neîtor der Universität.

Twesten,

Ministeriuur des Junern.

Bescheid vom 13. August 1860 betreffend die Kommunal-Verhältnisse der bei Separationen als Land-Abfindung abgetrennten Grundstüdcke.

Bei Rückgabe der eingereichten Akten 2c. 2c. , eröffne ih dem Magistrat auf die Vorstellung vom 15. August v, J., daß ich die

darin P Ie Rekursbeschwerde gegen das Resolut des Herrn | : |

Ober-Präfidenten der Provinz N. vom 25. März v. J. wonach derjenige Theil des K.er Angers , welcher bei der im Jahre 1837 zum rezeßmäßigen Abschluß gebrachten Separation, der Gemeinde K. und deren angesessenen Mitgliedern als Abfin- dung für Hütungsgerechtsame überwiesen worden ist, als zum Ker Gemeindebezirke gehörig zu betrachten,

nach eingehender Prüfung des Sachverhältnisses für begründet

nicht zu erachten vermag.

Der Y. 147 der Gemeinheit8-Theilungs-Ordnung vom 7, Juni 1821 bestimmt, daß die Enlschädigung, die jeder Theilhaber durch die Auseinanderseßung erhält, ein Surrogat der dafür abgetretenen Grundstücke oder dadurch abgelösten Berechtigungen ist und daher in Ansehung ihrer Befugnisse, Lasten und sonstigen Rechtsverhält- nisse die Eigenschaften derjenigen Grundstüde, für welche sie gege- ben worden, erhält. Diese Vorschrift handelt aber nicht nur von privatrechtlichen Verhältnissen, sondern findet nah dem im Einver- ständnisse mit dem Königlichen Ministerium für die landwirthschaft- lihen Angelegenheiten in neuerer Zeit konsequent befolgten Grund- saße auch auf die Kommunal-Verhältnisse der durch die Separation berührten Grundstücke gleichmäßig Anwendung. Denn wenn auch erst der §. 156 1, c. speziell über die öffentlichen “Laften Bestim- mung trifft, so verweist derselbe doh zunächst auf die Regel des g. 148 ibid., der zufolge die Abfindung8grundfstücke an die Stelle der abgelösten Berechtigungen auch in Bezug auf die öffentlichen Lasten treten. Die ferner im §. 156 I. e. enthaltenen Ausnahmen für den Fall der Abtretung von Grundsiücken gegen Rente und Kapi- tal greift aber da nicht Plaß, wo Dienstbarkeitén durch Land ab- gelöst werden. ES muß hiernahch als feststehend “angenommen werden, daß die durch Landabfindung gewährte Entschädigung für die Ablösung einer Grundgerechtigkeit nab der schon vor Ema- nation des Gesezes, betreffend die Landgemeinde - Verfassungen in den sechs östlichen Provinzen, vom 14. April 1856 bestandenen Geseßgebung ohre Weiteres in den Kommunalverband der berech- tigten Gemeinde übergeht,

Ergiebt sih nun schon hieraus, daß der in dem Resolute des Herrn Ober - Präsidenten näher bezeichnete Theil des fraglichen Angers seit dem Abschluß des Separations-Rezesses von K. zu dem Kommunalverbande der Stadt N. nicht mehr gehört, so kann es auf eine nähere Erörterung der Frage, mit welchem Gemeinde- bezirke der Anger bis zu diesem Zeitpunkte vereinigt gewesen ift, nicht weiter ankommen 2c. 2c.

Berlin, den 13. August 1860.

Der Minister des Junern.

Jm Auftrage : Fran.

An den Magistrat zu N.

Bescheid vom 20, September 1860 daß Kreis- blätter, welhe bezahlte Privat-Annonzen auf- nehmen, geseßlich zeitungssteuerpflichtig sind.

Erlaß vom 24. Oktober 1853 (Staats-Anzeiger 1854 Nr. 42 ‘S. 306). Erlaß vom 30. Dezember 1853 (Staats-Anzeiger 1854 Nr. 42 S. 307).

Jn Folge des von dem Herrn Finanz-Minister mir mitgetheils-

ten Berichts des Königlichen Provinzial-Steuer-Direktors daselbs vom 14, Juli c, in Betreff der Stempelpflichtigkeit des Kreisblattes für den Ner Kreis, beauftrage ih die 2c., dem Königlichen Land- raths - Amte zu N. zu eröffnen, daß Kreisblätter, welche bezahlte Privat-Annonzen aufnehmen, geseßlich zeitungssteuerpflichtig sind. Daß auch Frei-Exeniplare solcher Blätter dieser Steuer unter- liegen, ergiebt sich aus den Reskripten vom 24. Oklober und Z0ften Dezember 1853, durch welche die diesseits früher erlassene Ver- fügung vom 29. August 1853 dahin modifizirt worden ifff, daß ge- dachte Steuer nur für die eigentlichen Pflicht-Exemplare der Kreis- blätter nicht zu erheben, fonst aber aus den betreffenden Amts- Unkostenfonds resp. Entschädigungsfonds zu berichtigen sei.

Berlin, den 20. September 1860.

Der Minister des Jnnern. Graf von Schwerin.

M An die Königliche Regierung zu N,

Verfügung vom 10. November 1860 betreffend den Gewerbebetrieb der Musikalienhändler.

Auf den Bericht vom 8ten v. M. eröffne ih dem Königlichen Polizei-Präsidium, daß ih der Ansicht, daß Musßikalienhändler im Sinne des Gesehes über die Presse vom 12, Mai 1851 den Buch- händlern nicht beizuzählen sind, beipflichte.

Es folgt hieraus, daß die Bestimmung des §Y. 1 alinea 2 des Ge‘eßes über die Presse, nah welcher die Genehmigung zum Ge- werbebetrieb eines Buchhändlers erst nah Ablegung der verschrifts- mäßigen „Prüfung ertheilt werden soll, auf Musikalienhändler keine Anwendung findet,

Die das Gegentheil festseßende Cirkular - Verfügung vom 19, Januar 1852 wird hierdurch aufgehoben, i

Berlin, den 10. November 1560.

Der Minister des Junern. Graf vou Schwerin,

An das Königliche Polizei-Präsidium zu A. und abschriftlih zur Kenntnißnahme und Nachachtung an sämmklicbe Königliche Regierungen und Ohber-Präsidien.

Gal. v om 29. November 1560 daÿ Elkern, h

WELMWe obne etgenen Hau altand fil dem el lt ane 1E aus Tante hrer Kinder: anschGtitßen, zur Zablung von Einzug8geld nicht verpflichtet: simd,

Erlaß vom 24. Oktober 1859 (Staats - Anzeiger Nr. 296 S. 2293,

Auf den gefälligen Bericht vom 6, v. M,, betreffend die Be- {werde des nah N. gezogenen N. vom 28. Septen bder d. F über seine Heranziehung zur Zahlung eines Einzugsgeides von 14 Thalern, erwiedere ih Ew. 2c. ergebenst, daß mir keine genügenden Gründe vorzuliegen scheinen, aus denen im vorliegenden Falle anders, als in dem Falle des Erlasses vom 24, Oftober v. J. zu entscheiden wäre,

Der Umstand, daß dort die Mutter sih dem Hausstande des zu ihrer Alimentation verpflichteten und bereiten Sohnes anschloß, während der N,, ohne unterstüßungs8bedürftig zu sein, sich bei Lebzeiten seiner Tochter dem Hausstande seines Schwiegersohnes angeschlossen hat, kann bezüglih der Verpflichtung zur Zahlung des Einzug8geldes einen- durcbgreifenden Unterschied nicht begründen. Nach dem Grundsaße des Reskripts vom 19, Dezember 1858 ist das Einzugsgeld nur von dem Haupte des Haushaltes zu erlegen, und es sind deshalb die Personen, welche sich dem Haushalte cines Anderen anschließen, zur Zahlung von Einzugsgeld nicht verpflich- tet, weil sie als Angehörige eines fremden Hausstandes nicht die- jenige Selbstständigkeit besißen, welche im Sinne des Gesehes als die Vorbedingung der Verbindlichkeit zur Entrichtung von Ein- jugsgeld anzusehen ist, Als entscheidender Moment wird ledig-

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li die Angehörigkeit an einen fremden Haushalt hingestellt, ohne Unlerschied, ob der Neuanziehende durch Mittellosigkeit gezwungen war, fih einem bestehenden Haushalte anzuscbließen, oder ob diefer Aù- \chluß, wie bei dem N,, aus freien Stücken erfolgte. Auch dem Neskripte vom 24, Oktober v. J. ist eine solhe Unterscheidung fremd; vielmehr stellt dasselbe am Schlusse ganz allgemein den Satz auf, daß Aeltern, welhe ohne eigenen Hausstand sich dem Hausstande eines Sohnes anschließen, zur Entrichtung eines be- sonderen Einzugsgeldes nicht verpflichtet sind, Es- is nicht er- ichtlich, warum dieser Grundfaß nicht eben so auch dann geltend scin sollte, wenn, wie im vorliegenden Falle, Jemand sich bei Leb- zeiten seiner Tochter dem Hausstande seines Schwiegersohnes an- ließt.

: Ew. 2c. ersube ih ergebenst, hiernach die weiteren geeigneten Verfügungen gefälligst treffen und den N. auf seine Vorstellung vom 28. September d. J. in diesem Sinne mit dem entsprechenden Bescheide versehen zu wollen.

Berlin, den 25. November 1560,

Der Minister des Junern. Graf vón Schwerin,

An den Königlichen Ober - Präsidenten der Provinz N.

¿Finauz: Ministerium.

Vei der heute angefangenen Ziehung der k1sten Klasse 123ster Königlicher Klassen - Lotterie fiel der Hauptgewinn von 5000 Thlr. auf Nr. 86,112. 1 Gewinn von 3000 Thlr. auf Nr. 54,024. Z Gewinne zu 1200 Thlr. fielen auf Nr. 7169. 8361. und 64,779. 1 Gewinn von 500 Thlr. fiel auf Nr. §0,352 und 1 Gewinn von 100 Thlr. auf Nr, S741.

Berlin, den 9. Januar 1861.

Königlihe General-Lotterie-Direction.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst Heinrich 74. Neuß, von Breslau. :

Se. Durchlaucht der Prinz Philipp zu Croy-Dülmen, von Düsseldorf.

Se. Durchlaucht der Prinz Bernhard zu Solms-Braun- fels, von Hannover.

Se. Excellenz der General-Lieutenant, General-Adjutant und Gouverneur von Luxemburg, von Brauchit sh, von Luxemburg,

Abgereist: Der General-Major und Commandeur der 13ten Infanterie-Brigade, von Glisczins ki, und

Der General-Major und Commandeur der 14ten Jnfanterie- Brigade, von Borcke Ul, nah Magdeburg.

Nichtamtliches. Preußen. Berlin, 9. Januar. Se. Majestät der König empfingen heute in Allerhöchstihrem Palais Se, Kaiserliche Hoheit den Großherzog von Toscana, Se. Königliche Hoheit den Grafen von Flandern und Se. Hoheit den Prinzen Joachim Murat. Im Beisein Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen fand heute bei Sr. Majestät dem Könige ein Conseil der versammelten Minister ftatt. i Se. Majestät der König empfingen im Laufe des heutigen Tages den General der Junfanterie und fommandirenden General des 1, Armee-Corps, von Werder, den General-Lieutenant und Chef des Generalstabes der Armee, Freiherrn von Moltke, den Ober-Jägermeister Grafen von der Asseburg und den Polizei Präsidenten Freiherrn von Zedliß. ) Heute findet bei Jhren Königlihen Majestäten ein großes Diner statt. Der am 8. Januar c,, ‘6 Uhr Nachmittags, aus Frank-

furt a, M. abgegangene Eisenbahnzug hat in Guntershausen den Anschluß an den Schnellzug nah Berlin ‘nit erreicht.

| ganze Hofftaat wird sehr einfach geführt.

Magdeburg, 8. Januar. Gestern Abend pasfirte Seine Majestät der König von Hannover auf der Nückreise von Pots- dam nach seiner Residenz hier dur.

Bayern. München, 5. Januar, Jun der dritten Sibßung der Kammer der Reichsräthe übergab der Staatsminister Freiherr v, Schrenk einen Gesehentwurf, „die Zusammenlegung der Grund- stücke betreffend“, und bemerfte hierzu: {on am 28. April 1856 sei ein desfallsiger Gesehentwurf vorgelegt und auch von deren Ausschuß mit einigen Modificationen zur“ Annahme begutachtet worden, derselbe habe aber damals wegen des Schlußantrags nicht mehr in die Kammer selbs zur Berathung gelangen können, Seit der Vertagung der Kammer sind mit Tod abgegangen: Graf zu Pappenheim, Graf Lerchenfeld - Köfering und Graf Max von Törring - Guttenzell ; die erbliche Reichsrathswürde des leßteren ift mit seinem Tode erloschen. Bischof v. Oettl von Eichstädt hat wegen eingetretener gänzliher Erblindung um Genehmigung seines Austritts aus der Kammer nachgesucht.

Desterreich. Wien, 8, Januar. Jn dem Befinden Jhrer Majestät der Kaiserin ist eine entschiedene Besserung eingetreten. Die Luft in Madeira sagt Allerhôchstderselben sehr zu, Diesclben leben zurückgezogen und haben nux den Grafen Linhares, der von dem Könige von Portugal zur Bewillklommnung von“ Lissabon nah Madeira abgesandt wurde, so wie den Gouverneur, den Erzbischof und den Militair - Kommandanten auf Madeira empfangen, Der i Sie machen auf An- rathen des Arztes in einem Boote sehr häufig Spazierfahrten zur See. —— Die übrige Zeit bringen Jhre Majestät entweder in Jhren Gemächern oder im Garken zu, von dem min die Ausficht auf das Meer: genteßt. (W. Z)

Die „När. L,“ theilen den Wortlaut einer Adresse mit, welche von mehx als 500 Prager Bürgern unterzeichnet is und am 2ten d. M. dem Statthalter überreicht wurde. Dieselbe bezieht sich auf die Durchführung des Prinzips der Gleichberechtigung beider Na- tionalitäten in Böhmen und \{ließt mit der Bitte!

„Das hohe Ministerium wolle den Grund'aß der Gleichberechtigung in den Schulen der böhmischen Krone sobald als inöglih durch eine Verordnung vollständig und nachdrüclich durchführen, mit Hinblick auf die von Sr. Majestät in dem Allerhöchsten Diplom vom 20. Oktober aus- gesprochene Willensmeinung und auf unsere historischen Rechte.“

Jn der am 3ten d, M. zu Preßburg abgehaltenen Komitats- sizung wurde ein Erlaß der Kaiserlichen Statthalterei verlesen, worin dem Komitate empfohlen wird, in Gegenständen, welhe dem Landtage anheimgestellt werden müssen, nicht vorgreiflih zu ent- scheiden, insbesondere die Angelegenheit des Steuer- und Justiz- wesens vor der Hand unberlihrt zu lassen. Aus diesem Anlasse und in Folge der Ernennung von Kommissionen, welche die Akten der verschiedenen Aemter an die betreffenden neuerwählten Beamten des Komitats zu übergeben haben, nahmen einige preßburger Advo- faten das Wort. Sie wiesen auf die Verwirrung und! großen Ge- fahren für den Verkehr und die Nechtssicherheit hin, welche si aus der plöôblihen Abänderung des Justizsystems ergeben würden, und verfochten mit ebenso gründlicher Sachfenntniß als Gewandt- heit die Ansicht, daß, bevor nicht die nächste ungarische Legislation über die bestehenden Vorschriften des materiellen und formellen Rechtes ein Gesetz bringt, das Komitat, ohne alle Juteressen zu verletzen, das jebige Shstem der Justizpflege nicht angreifen könne.

Prag, 7. Januar. Dieser Tage fand hier eine Zusammen- funft des Fürsten A, Schwarzenberg, dann der Grafen Salm, Clam Martiniß und Hildeprandt mit dem Dr. Franz Palai, Dr. Rieger u. A. statt, die als Führer der tsbehischen Partei gelten, welcher die Zeitung „Narodni Listy“ als Organ dient, "Der Jnu- halt der Besprechung war gegen die Jdee eines für die deutsh- flavischen Provinzen gemeinshaftlihen, in Wien zu versammelnden Landtages gekehrt. Die genannte Zeitung spricht sih für die Zu- sammenfassung der Länder Mähren und Schlesien mit Böhmen aus und betrachtet fie als untrennbar zur böhmischen Krone ge- bhouia, (D 5) :

Verona, 4. Januar. Eestern ist der Feldmarschall - Lieute- nant Prinz von Hessen in Vénedig eingetroffen, auc der Erzherzog Albrecht ist aus Vicenza dahin abgegangen und empfing gestern im Kaiserlichen Palast den hohen Klerus, die Beamten, den Magistrat, die Haudels- und Gewerbekammer u. dgl. Ungeachtet der außerordent- lichen: Kälte is General Benedek in Begleitung mehrerer Genie- Offiziere nah Wälsch - Tirol abgereist, um die dortigen Truppen- theile zu inspiciren; am 2, kam derselbe in Noveredo an, wo er die Garnison und Kaserne besichtigte, von da ging er noch denselben Tag nah Riva am Garda-See ab, um die Befestigungen daselbst in Augenschein zu nehmen, Gestern “besichtigte er die ganze Grenz- linie bis Pes(hiera.

Belgien. Brüssel, 7. Januar. Das rheumatische Uebel,

mit. welchem der Herzog von Brabant behaftet ist, und das vor einiger Zeit bedeutend nachgelassen, hat leider in den leßten Tagen