1861 / 14 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

82 83 i haben, bei der Versendung von bhypothekarischen Dokumenten, Wechseln | die Postverwaltung die Verbindlichkeit zur Auszablun des Vorshuß- | ; ; } oll, noch vor der Sclußzeit dieser | niht aus den Büchern oder Karten ersichtlich ist , dieselbe für nicht ge- und ähnlichen Dokumenten derjenige Betrag anzugeben , welcher zur Er- Betrages. Von der erfolgten Einlösung muß bér Pos Anat am Gub: E I ibe ggr een, DEN eBis A E Hlußz | eben erachtet werden muß. s langung einer rechtsgültigen neuen Ausfertigung des Dokuments oder | gabeort mit nächster Post Nachricht gegeben werden, und diese zahlt hier- E Post F Bei denjenigen Post-Anstalten, bei denen eine tägliche Postverbin- | §. 26. zur Befeitigung der aus dem Verluste entstehenden Hindernisse, die verbriefte | auf den Vorschuß - Betrag an denjenigen aus, welcher die Bescheinigung E in der Nicktung des Bestimmungsorts nicht besteht, dürfen Sendun- Zurücknahme aufgegebener“ Postsendungen. Forderung einzuziehen, voraussihtlih zu verwenden sein würde. Js aus | über Neservirung des Vorschusses- zurückgiebt, Die Post-Anstalt ist bere: b mit deklarirtem Werthe aus dem Orte in der Negel erst an dem T. Die zur Post eingelieferten Sendungen köunen von dem Absender dem Jnhalte der Declaration zu crsehen, daß dieselbe den vorstehenden | tigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation desjenigen zu prüfen, welher E ge an welcem die betreffende Post abgeht, oder, wenn der Abgang | vor deren Zustellung an den Adressaten zurückgénommen werden. Regeln nit entspricht, so kann die Sendung zur Berichtigung der Decla- | den Schein präsentirt. E p a in die Nacht- oder Frübstunden fällt, erst am Abende vorher, 11. Die Zurücknahme kann erfelgen am Orte der Aufgabe oder am ration zurückgegeben werden. If leßteres aber auch nicht geschehen, so IX. Wenn einzelne Corporationen, Gesellschaften oder Personen fich : e Cd werden. Derartige Sendungen, welche von durchreisenden | Bestimmungsorte, ausnahmsweise auch, insofern dadur feine Störung darf dennoch aus einer irrthümlih zu hohen Declaration ein Anspruch | jedesmal die Auszahlung des Vorschusses gleich bei Einlieferung der Sen- | E niht im Orte wohnenden Personen ausgehen , unterliegen jedoch | des Expeditionsdienstes herbeigeführt wird, an einem unterwegs gelegenen auf Erstattung des entsprechenden Theiles der Assekuranzgebühr nicht her- | dungen zu fichern wünschen, so ist mit Genehmigung der betreffenden E biéser“Beschränbüng nicht. : Umspeditionsorte. ; L a i geleitet werden. : pas Ober - Post - Direction eine Cautionéleistung einzuleiten, wonäcst bis zur F s : a) Dienststunden. [1]. Zur Zurückforderung und Zurücknahme wird derjenige für legi- m Verkehr mit anderen Bezirken des Deutschen Post- | Höhe einer solchen, bei der Kasse der Ober - Post - Direction zu deponiren- f IIT, Die Dienststunden der Post-Anstalten für den Verkehr mit dem | timirt erachtet, der den Einlieferungsshein, wenn aber ein jolcher nicht dereins gilt jeder auf der Adresse in was immer für | den Caution, Postvorschüsse an die Caventen gleih bei Einlieferung der k ublikum find: ertheilt ist, das Petschaft, mit welchem der Brief oder das Paket ber- einer Form “angegebene Geldbetrag in Absicht auf die Sendung gezahlt werden sollen. / é P in dem Sommer- Halbjahr (vom -1. April bis leßten September) von | siegelt worden is, und ein von derselben Hand, von welcher die Original- Porto-Erhebung als Werths-Declaration des Jnhalts, X, Wird eine Vorschußsendung, auf welche der Betrag des Vor- | “7 Uhr Morgens bis 1 Uhr Mittags, s Adresse der Sendung geschrieben ist , geschriebenes Duplikat der Adresse also z. V. auch die Bezeichnung: „Urkunde, Wechsel, Quit- | schusses glei bei der Einlieferung gezahlt worden ist, nicht eingelöst, so f 2) in dem Winter - Halbjahr (vom 1. Oktober bis leßten März) von | vorzeigt. ch tung u. st w_ über 1000 Thlr.“ muß der Absender den erhobenen Betrag zurückzahlen. i L 8 Uhr Morgens bis 4 Uhr Mittags, und IV, Die Zurückgabe erfolgt im ersteren Falle gegen Zurückgabe des IV. Ueber Sendungen mit deklarirtem Werthe wird ein Einlieferungs- X1. Für Vorschußsendungen is außer dem Porto eine Gebühr (Pro- | 3) zu allen Jahreszeiten von 2 Uhr Nachmittags bis 8 Ubr Abends. | Einlieferungsscheins, wenn aber ein solcher nicht ertheilt ist, gegen Aus- schein ertheilt. curagebühr) zu entrichten, welche für jeden Thaler oder Theil eines Thalers | ““IV. An Sonntagen fallen jedoch die Dienststunden von 9 Uhr Mor- | lieferung eines von dem Eiegel zu nehmenden Abdruckes und des Dupli- §. 20. 4 Sgr., im Minimum aber 1 Sgr., beträgt. ens bis 5 Uhr Nachmittags aus. An solchen geseßlichen Festtagen, | kats der Adresse. A j Baare Einzahlungen. : Bei Postvorshüssen aus Vereins - Postbezirken mit | elde nicht auf einen Sonntag treffen, ferner am Geburtstage Er. V. Jst die Sendung bereits abgegangen , so hat derjenige, welcher I. Die Postverwaltung übernimmt es, Beträge unter und bis zu Süddeutsher Währung beträgt die Procuragebühr für | Majestät des Königs, werden die Dienststunden in der Weise beschränkt, | dieselbe zurüfordert, den Gegenstand hei der Post-Anstalt des Abgangs- 90 Thlrn. in kassenmäßigem Gelde von dem Absender anzunehmen und an jeden Gulden oder Theil eines Guldens: { Kreuzer, im | bali in der Zeit von 9 Uhr Morgens bis 5 Uhr Nachmittags, sewohl des | ortes schriftli so genau zu bezeichnen, daß derselbe unzweifelhaft als der den Adressaten am Bestimmungéorte auszuzahlen. (Baare Einzahlung.) Minimum aber 3 Kreuzer. E Vormittags, als auch des Nachmittags zwei Stunden ausfallen, in der | reklamirte zu erkennen ist. Die gedachte Post-Anstalt fertigt das Recla- , Baare Einzablungen nach den Postbezirken von Oester- A1]. Die Gebübr is auc dann zu entrichten, wenn der Adressat | Zwischenfrist aber mindestens während zwei Stunden der Dienstverkchr |-mations\chreiben aus, welchem die Post-Anstalten des betreffenden Courfes reich und Luxemburg sind nicht statthaft. i ; die Vorschußsendung nicht einlösen sollte. ; mit dem Publikum ununterbrochen stattfindet. Die ausfallenden Stunden | Folge zu leisten haben. : i i II. Stehen der Post-Anstalt des Bestimmungéortes die erforderlichen XIII, Eine Vorausbezahlung des Porto und der Gebühr ist nicht | werden für jede Post - Anstalt durch die vorgeseßte Ober - Post - Direction VI. Soll die Zurüdforderung auf telegraphischem Wege geschchen, so Geldmittel zur sofortigen Auszahlung nicht zur Verfügung, so kann die | nothwendig ; doch kann- die Zahlung nicht getrennt erfolgen. Bei Rück- besonders bestimmt. Die getroffene Festseßung muß zur Kenntniß des | darf eine diesfallsige Depesche nicht abgesandt , oder derselben Folge ge- Auszahlung erst verlangt werden, nachdem die Beschaffung der- Mittel sendungen oder Nachsendungen wird die Gebühr für den Vorschuß nicht j Publikums gebracht werden. geben werden, wenn nicht die Post-Anstalt des Aufgabcortes amtlich be- erfolgt ist. : : “gh : : noch einmal angeseßt. i; ; V. Die Ober-Post-Directionen sind ermächtigt : scheinigt hat, daß der Absender sich als zur Zurückforderung berechtigt [L Feder Einzahlung muß ein gewöhnlicher? Brief, oder ein leeres XIV. ¡Die Vorschußsendungen werden bei der Beförderung als | (l) bei einzelnen Post - Anstalten den vorstehend unter 1, 2 und 3 ge- | bei derselben legitimirt habe; daß dies geschehen, muß in der Depesche Couvert beigegeben werden. , Gegenstände der Fahrpost behandelt. i | nannten Dienststunden eine größere Auedehnung zu geben, wobei | bemerkt sein. e Bei Einzahlungen na anderen Bezirken des Deut- §. 22. | aber von den Bestimmungen wegen Beschränkung der Dienststunden VIIL. Jsst die Seudung noch nicht abgegangen, so wird das baar er- schen Postvereins darf der Begleitbrief das Gewicht En : an Sonn- und geseßlichen Festtagen nicht abgewichen werden darf; | legte Franko, nicht aber das durch Marken oder Couverts entrichtete eines einfachen Briefes (1 Loth aus\chließlich) nicht über- I. Sendungen, welche ogleih nach der Ankunft den Adressaten « 2) in Ansehung solcher Post - Expeditionen, welche dur einen allein | Franko urüdckgegeben. . | schreiten. j durch besondere Boten zugestellt werden sollen, müssen auf der Adresse ftehenden Beamten verwaltet werden, die Dienststunden insoweit zu Vill. Jst die Sendung bereits abgesandt, so hat der Absender das I, Baare Einzahlungen auf Sendungen unter Band, Sendungen | wörtlich den Vermerk : i besch ânken, als es zur Erleichterung des allein stehenden Beamten | Porto wie für eine gewöhnliche Netoursendung zu entrichten, und Bait mit Waarenproben oder Mustern, auf rekommandirte Briefe, auf Briefe „durch Expressen zu bestellen“ ' vtbwendia ünd in Beziehung auf den Postenlauf, ohne Gefähr- | bei Fahrpostsendungen bis zu und von dem Orte, von wo der Gegenstand mit deklarirtem Werthe und auf Begleitbriefe zu Paketen mit und ohne | enthalten. * via E Interessen des Publikums, zulässig ist; zurückgésandt wird O E Le i A vf: Gf A tige a find zu entrichten: 3) ín Fallen “eines vorübergehenden außerordentlichen ba N dl es A j esse riefes oder Couverts muß der Empfänger a) wenn die Bestellung am Post- 1A ; N i Fests en wegen Beschrän- Spedition. g s g rte der betreffenden Post-Anstalt erfolgt, nisses Abweichungen von den obigen Festseßungen weg [h I. Welchen Weg die Poftsendungen zu nehmen haben, um den Adressa-

genau bezeichnet und der Betrag der baaren Einzahlung mit den Worten : für einen Brief 21 Sgr., füx einen Brief nebst P i « Dienst N Sonn- und gesetzlichen Festtagen zeit - ? 0 z S9 f ! st Paket bis zum Ge kung der Dienststunden an Sonn- und geseßlichen Festtagen z ten zugeführt zu- werdeû , wird von der Postbebörde bestimmt. Dieselbe

__- pnHierauf A reer ... wichte von 5 Pfd. 5 Sgr.; weise nazulassen. e x ; in preußischer Silberwährung bermerkt, die Thalersumme au in Zahlen b) wenn. die Bestellung außerhalb des gedachten Ortes erfolgt, für l VI. Ausdehnuugen und Beschränkungen der Dienststunden müssen zur | hat in der Regel die shnellsten Beförderungê®gelegenheiten zu benußen, und in Buchstaben ausgedrückt sein. : einen Brief für jede Meile 5 Sgr., für jede halbe Meile 22 Sgr. | Kenntniß des Publikums gebracht werden. welche fih für Sendungen der betreffenden Kategorie in der Richtung __VI, Dem Absender wird über die geleistete Einzahlung ein Ein- und für jede viertel Meile 14 Sgr., im Ganzen jedoch nit unter | b) Schlußzeit. des Bestimmungsorts darbieten. i lieferungsschein ertheilt. : 25 Sgr. für jede Bestellung; für einen Brief nebst Paket bis zum VII, Die Schlußzeit tritt ein: Bei Fahrpostsendungen nach anderen Bezirken des _VIIL Für baare Einzahlungen ist außer dem Porto eine Gebühr Gewichte von 5 Pfund das Doppelte der vorstehenden Sätze. 1) für gewöhnliche Briese, Sendungen unter Band und Sendungen Deutschen Postvereins ist jedoch in besonderen Fällen, (Einzahlungsgebühr) zu entrichten, welche bis zu 5 Thlr. einschließlich : III. Nekommandirte Briefe werden dem bestellènden Boten mit- | L mit Waarenproben oder Mustern, über welche dem Absender ein wenn durch die Versendung auf einem anderen, als dem 1 Sgr.; über 5 bis 10 Thlr. einschließlih: 2 Sgr. und so weiter für | gegeben : eben so Pakete ohne Werths-Declaration bis 5 Pfund, wenn Einlieferungsschein nicht zu ertheilen ift, | gewöhnlichen Wege ein Vortheil erreiht werden kann, jede fernere 5 Thlr. oder einen Theil dieser Summe: l Sgr. mchr beträgt. | der Absender nit ein Anderes auédrüdcklich berlangt hat. Bei s{wereren : eine halbe Stunde vor dem planmäßigen Abgange der Post, dem Aufgeber freigestellt, den Syeditionsweg selst zu _Bei baaren Einzahlungen aus Vereins- Postbezirken | Paketen wird nur der Begleitbrief, bei Sendungen mit deklarirtem Werth : und bei Posten, welche den Ort passiren, bestimmen. Os mit der süddeutschen Währung beträgt die Einzahlungs- | nur das Formular zum Ablieferungsscheine, bei Briefen mit baaren Ein- eine halbe Stunde vor dem planmäßigen Weitergange der Post. : §. 28. gebühr für je 5 Gulden: 2 Kreuzer, ; i zahlungen der Brief . nebst dem Formulare zum Ablieferungsscheine be- Bei Bahnhofs-Post-Expeditionen tritt für die. bezeichneten Herstellung des Verschlusscs und Eröffnung der Sendungen durch die VIII, Die Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn die Auszah- | stellt. Bei Fahrpostsendungen gegen Nückschein wird dem keftellenden Gegenstände die Schlußzeit erst fünf Minuten vor dem plan- Postbeamíen. i S lung des eingezahlten Betrages aus irgend einem Grunde nit erfolgen | Boten auch das Formular zum Nükschein mitgcgeben. mäßi en Abgange des betreffenden Zuges ein ; au können diese ï. Hat sich das Siegel oder der anderweite Verschluß einer Sendung fann, und das Geld dem Aufgeber zurückgegeben werden muß. IV, Mit der Annahme von Briefen und sonstigen Sendungen zur Gegenstände, wenn sie scnst dazu geeignet sind, bis unmittelbar | gelöst, so wird derselbe von den Postbeamten unter Beidrückung des Post- IX. Eine Vorausbezahlung des Porto und der Gebühr ist nit | expressen Bestellung an Adressaten, die im Orte selbst oder im eigenen vor dem Abgange des Zuges in die an den Eisenbahn-Postwagen | siegels und Hinzufügung der- Namensunterschrift des betreffenden Post- nothwendig; doch kann die Zahlung nicht getrennt erfolgen. Bei Rück- | Landbezirke der Post-Anstalt ivohnen, haben die Post-Anstalten si nit angebrachten Briefkasten gelegt werden ; beamten wieder hergestellt. E ; L: sendungen oder Nachsendungen wird die Einzahlungsgebühr nicht noch | zu befassen. Ebenso wenig haben dieselben Versendungen mittelst expresser 2) für Briefe u. st. w., über welche dem Absender ein Einlieferungs- 1I, Js durch die gänzliche Lösung des Siegels oder anderweitigen einmal angeseßt. i Boten nah solchen Orten zu besorgen, an welchen sih ebenfalls eine Post- schein zu ertheilen ist für Pakete mit odex ohne Werths: Declaration | Verschlusses einer Sendung mit baarem Gelde oder mit geldwerthen . Die baaren Einzahlungen werden bei der Beförderung als Fahr- | Anstalt befindet und wohin eine Post geht. / e für Briefe mit Postvorschüssen Papieren die Herausnahme des Gegenstandes der Sendung möglich ge- postsendungen behandelt. E , Der Botenlohn für die expresse Bestellung kann nah Gutbefin- : zwei Stunden vor dem planmäßigen Abgange der Post, worden , so wird vor Herstellung des Verschlusses erft festgestellt, ob der i G 21, den des Absenders vorausbezahlt , oder dessen Zahlung dem Adressaten und bei Posten, welche den Ort passiren, | deklarirte Betrag der Sendung noch vorhanden ist. E | Vorschußsendungen. (Nachnahmen.) überlassen werden. Jn allen Fällen bleibt jedoch der Absender für die wei Stunden vor dem planmäßigen Weitergange der Post. I, Bei Post-Anstalten, wo zwei oder mehrere Beamte zugleich im I. Die Postverwaltung übernimmt es, Beträge bis zur Höhe von Berichtigung der Bestellgebühr verhaftet. | v Bei Post - Transporten auf Eisenbahnen werden diese Schluß- | Dienste anwesend sind, wird zur - Herstellung des Verschlusses und be- A epirn, von dem Adressaten einzuziehen und an den Absender auszu- VI. Wegen Bestellung der Expreßsendungen siche §. 32 Absaß VI[. | eiten um so viel verlängert, als erforderlich ist, um die Gegenstände von | ziehungsweise zur Feststellung des Juhalts sofort ein zweiter Beamte als ¿ahlen. (Vorschußsendungen. Nachnahmesendung:n. Postvorschüsse.) Jm Verkehr mit anderen Bezirken des D eutschen Po st- M Post- Anstalt nah dem Bahnhofe zu transportiren und auf dem Bahn- | Zeuge hinzugerufen. Ist ein zweiter Beamte nicht im Dienste, jedoch ein Postvorschußsendungen nah den Poftbezirken bon bereins ist die Bestellung durch expresse Boten nur bei | hofe selbst überzuladen vereideter Post - Unterbeamte zugegen, so wird dieser als Zeuge hinzu- Oesterreich und Luxemburg sind nicht statthaft. Briefen zulässig, und auch bei diesen nur dann, wenn sie | IX. Die Ober-Post-Directionen sind verpflichtet, wo die Umstände es |- gerufen. : Er i U ui I. Nachuahmen bon Transport - Auslagen und Spesen, welche auf refommandirt sind. Fur Jeden am Orte déx Abgabe- | estatten insbesondère bei den Bahnhofs-Post-Expeditionen, die Schluß- IV. “Hat nah den vorstehenden Bestimmungen ein anderweiter Ver- Sendungen haften, sind auch zu einem höheren Betrage als 50 Thlr. Post-Anstalt zu bestellenden Expreßbrief ist eine Bestell- | A so viel als thunlich abzukürzen. Zu jeder Verlängerung der Schluß- | {luß der Sendung dur Postbeamte stattgefunden , so ist Pes Ankunft zuläsfig. 0 i / gebühr von 3 Sgr. zu entrichten. Für die außerhalb des | ie ist die Genehmigung der obersten Postbehörde erforderlich. der Sendung am Bestimmungsorte der Adressat E E enneniß zu 1. Briefe und sonstigg, Sendungen, auf welche dergleichen Beträge Orts der Abgabe- Post - Anstalt zu bestellenden Expreß- | M X. Deraleichen Maßregeln müssen zur Kenntniß des Publikums ge- | seßen und aufzufordern, zur Eröffnung der Sendung in Gegenwart eines eingezogen werden sollen, müssen auf der Adresse den Vorschuß - Betrag briefe sind, außer dem dafür dem Boten zu zahlenden | bra? Sub O Postbeamten im Post - Büreau innerhalb der zu bestimmenden Frist O mit den Worten : Lohn, 3 Sgr. für die Beschaffung des Boten zu entrichten. j X1 Bei Posten die außerhalb der gewöhnlichen Dienststunden ab- | einzufinden. Leistet der Adressat dieser Aufforderung feine Folge, oder i __ nVorschuß oder Nachnahme bon Diese Gebühr, so wie der Botenlohn für die expresse ehen bildet der Ablauf der Diens stunden die Schlußzeit, insofern nicht, | verzichtet derselbe ausdrücklich auf Eröffnung der Sendung, t in preußischer Silberwährung und die Thalersumme in Zahlen und Bestellung sind im Vereinsverkehr zugleich mit dem L Maß abe des Abganges der Post, die Schlußzeit nah den vorstehen- | deren Bestellung und Aushändigung nah Maßgabe der folgenden Vors- in Buchstaben ausgedrückt enthalten. Porto zu erheben. be ' Seftsebun en früher eintritt. schriften zu verfahren. Etwaige Erinnerungen, welche der erschienene IV. Die Entnahme von Postborschüssen auf rekommandirte Sendun- C. 23. |: n T1 A ai Sen Dienstlokalen der Post-Anstalten befindlichen Brief- | Adressat bei Eröffnung der Sendung gegen deren Jnhalt erhebt, lern in gen und auf Sendungen unter Band is unstatthaft. Ort der Einlieferung. kasten müssen bei Eintritt dexr Schlußzeit jeder Post und zu den außerhalb | das Protokoll aufzunehmen, durch welches. der Befund festgestellt S _V. Der Absender erhält bei der Aufgabe der Sendung eine Be- 1 Die Einlieferung der Briefe, Gelder, Pakete und sonstigen Sen- der gewöhnlichen Dienststunden abgehenden Posten auh noch vor deren V. Waltet der Verdacht ab, daß mit der Einlieferung A fn scheinigung, daß der Betrag des Vorschusses ausgezahlt werden solle, so- | dungen muß in den Post - Anstalteu an denjenigen Beamten geschehen, Ab Îu jeleert werden. Bei Sendungen, welche in Briefkasten fern des | dung eine Porto-Contravention unternommen worden ist, so ap ie Dei bald die Sendung bon dem Adressaten eingelöst worden sei. welcher an der Annahmestelle den Dienst verrichtet. i / Post-Dienstlokals gelegt werden, ist auf Mitbeförderung mit der zunächst | Anstalten berechtigt, von dem Absender oder von dem v bli a E VI. Eine Vorschußsendung darf nux gegen Berichtigung des Vor- I], Nur gewöhnliche unfrankirte Briefe, insofern fie dem FFranko- ab abandén Post nur insoweit zu rechnen, als die Sendungen nach der | langen, daß derselbe die Sendung innerhalb einer C en pu L \huß-Betrages ausgehändigt werden. Dieselbe muß spätestens 14 Tage | zwange nit unterliegen , imgleichen solche gewöhnliche Briefe und Sen- Aen Zeit der Leerung der Kasten vor Schluß der betreffenden | Gegenwart eines Postbeamten eröffne. Leistet der B er : L Ga nach dem Eingange der Post - Anstalt am Aufgabeorte zurückgesandt wer- | dungen unter Band, für welche das Porto durch aufgeklebte Post - Frei- Posten G Post - Dienstlokal gelangen. Zu welchen Zeiten die Kasten | Adressat der Aufforderung keine Folge, so kann die O E benn den, wenn sie innerhalb dieser Frist nicht eingelöst wird. Dieses gilt | marken oder gestempelte Briefcouverts entrichtet ist (F. 39 Absag IR.); | re elmäßi geleert werden, ist zur Kenntniß des Publikums zu bringen. dung bon einem Postbeamten erfolgen, welcher nah ago e T obige auch von Vorschußsendungen mit dem Vermerke „poste restante““ können in die Briefkasten gelegt und auch den Conducteuren, Postillonen, s S ; G: 29. Bestimmung einen zweiten Postbeamten oder Postunterbeamten zuzu- U, Die Zurückgabe der nit eingelösten Vorschußsendung erfolgt Postfußboten (Beförderern der Botenposten) und Landbriefträgern, wenn | Einlieferungsschein. ziehen hat. : A ; ; beamten jeder über den an denjenigen, welcher die Bescheinigung über Reserbvirung des Postvor- | dieselben sich unterwegs im Dienst befinden, übergeben werden. / I, Jn allen den Fällen, in welhen nah den vorangegangenen Be- L In allen Fällen müssen fih die Post Meh S ¿Latten schusses zurückgiebt. Js es eine Sendung mit deklarirtem Werthe, so g. 24. i finniuatea die geschehene Einlieferung dur einen von der Post-Anstalt | Zweck der“ Eröffnung hinausgehenden Einsicht der Sendung enth E werden außerdem die Vorschriften beachtet, welche für Zurückgabe solcher Zeit der Einlieferung. j zu extdeilenben Éinlieferungsschein zu bescheinigen ist , darf sich der Ein- | auch muß über die geschehene Eröffnung ein Protokoll E Lin Sendungen gegeben find (siehe §. 38). I I, Die Einlieferung muß während der Dienststunden der Post-Anstal- | lieferer nit entfernen, ohne den Einlieferungsschein in Empfang genom- | den, in welchem vie Veranlassung der Maßregel, der Hergang bei derse VIIL, Erst durch die Einlösung einer Vorshußsendung überkömmt 1 ten und, wenn die Versendung des eingelieferten Gegenstandes mit der f men zu haben, widrigenfalls und insofern die geschehene Einlieferung ! ben und dexr Erfolg anzugeben find,