1861 / 20 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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b) in Beziehung auf den Verkehr mit Wein «in den Kreisen Saarbrücken, Saarlouis, Merzig, Saarburg und Trier (Re- gierungsbezirk Trier), so wie in den weinbauenden Gemein- den der Kreise Bonn und Sieg (Regierungsbezirk Cöln), -Neu- wied, Ahrweiler , Mayen, Coblenz, Cochem, Zell, Berncästel

Wittlich, St. Goar, Kreuznach (Regierungsbezirk Coblenz)

und im Landgräflich hessishen Oberamte Meisenheim; und

c) in Beziehung auf den Verkehr mit Branntwein in den Krei- fen an der nassauishen und rheinbayerishen Grenze, nament- lich in ‘den Kreisen Weßzlar, Altenkirhen, Neuwied, Koblenz, St,. Goar, Kreuznach, St. Wendel, Ottweiler und Saar- brüdcken, so wie in dem Landgräflih hesfishen Oberamte Meisenheim und in dem Großherzoglich oldenburgischen Fürsten- thum Birkenfeld;

in der Provinz Westfallen: '

in Beziehung auf den Verkehr mit Kaffee im Regierungsbezirke

Münfter ;

in deriProvinz Sachsen: l L

in Beziehung auf den Verkehr mit Branntwein in den Kreisen

Osterburg, Salzwedel, Gardelegen, Stendal, Kalbe, Wanzs- leben, Magdeburg, Wolmirstedt, Neuhaldensleben, Oschers- leben, Aschersleben, Halberstadt, Wernigerode, Saalkreis, Stadt Halle, Mansfelder Seékreis und Mansfelder Gebirgs8- kreis, Sangerhausen, Eckartsberga, Querfurt, - Merseburg, Weißenfels, Naumburg, Zeiß, Nordhausen, Worbis, Heiligen- stadt, Mühlhausen, Langensalza und Weißensee, so wte in den der Provinz angeschlossenen fremdherrlichen Gebietstheilen, nämlich in der ‘hannovershen Grafschaft Hohenftein und dem Amte Elbingerode, in dem braunschweigishen Fürstenthum Blankenburg, dem Stiftsamte Walkenried und dem Amte Calvöôrde, in der Fürstlih s{warzburg-rudolstädtishen Unter- herrshaft, in den Großherzoglih \ächsishen Aemtern All- stedt und Oldisleben und in dem Herzoglih sächsischen Amtez Volkerode ;

in der Provinz Brandenburg: in Beziehung auf den Verkehr mit baumwollenen und der- gleihen mit anderen Gespinnsten gemishten Stuhlwaaren und Beugen in den Kreisen Prenzlau, Templin,i Ruppin, Ost- und Westpriegniht ;

b) in Beziehung auf den Verkehr mit Zucker, Kaffee, Tabaks- fabrikaten, Wein und Branntwein aller Art, in den Kreisen Prenzlau, Templin, Ruppin, Ost- und Westpriegnit.

Jn welchem Umfange die Waarenkontrole hiernach noch be- steht, ist unter Hinweisung auf die früher - deshalb erlassene Be- Tanntmachung zur öffentlihen Kenntniß zu bringen,

Berlin, ten 28. November 1860.

Der-Finanz-Minister.

An sämmtliche Provinzial-Steuer-Direktoren, die Königlichen Regierungen zu Potsdam und Frankfurt 2c.

Angekommen: Se. Excellenz der General der Jnfanterie und kommandirende General des IV. Armee-Corps, von Scha ck, von Magdeburg.

Se. Excellenz der General - Lieutenant und Commandeur der G. Division, von Korßtfleish, von Brandenburg.

Der General - Major von Bialcke, mit der Führung der B. Division beauftragt, von Stettin,

Der General-Major und Jnspecteur der 1, Artillerie-Jnspec- tion, von Scholten, von Stettin,

__ Der General-Major und Commandeur der 13. Junfanterie- Brigade, von Glisczinsfki, von Magdeburg.

Der General-Major und Commandeur der 10. Jufanterie- Brigade, von Schmidt, von Frankfurt a, O.

Der General - Major und Commandeur der 21, Jnfanterie- Brigade, von Walther und Croneck, von Breslau.

Der General - Major und Commandeur der 25. Jnfanterie- Brigade, von Nahmer, von Münster. :

Der General-Major und Commandeur der 3, Kavallerie-Bri- gade, Baron von der Goltz, von Stettin,

Der General - Major und Commandeur der 12, Jufanterie- Brigade, von Manstein, von Brandenburg.

Der General - Major und Commandeur der 14, Jufanterie- Brigade, von Bor cke, von Magdeburg.

Berlín, 17. Januar. Se. - Majestät der König haben Aller- - gnädigst geruht: Dem Commandeur der 9. Division, General- Lieutenant von Schoeller, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Großherzogs von Baden Königlicher Hoheit ihm verliehenen

Groß-Kreuzes des Zähringer Löwen- Ordens; so wie dem Direktor der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft, Geheimen Kommerzien-Rath A. Oppenheim zu Côln, zur Anlegung des von ‘des ‘Königs. der

Belgier Majeftät ihm v 'rliehenen Öffizier - Kreuzes ‘des Leopold. | Ordens, und dem Vice-Präsidenten der Direction der Rheinischen

Kisenbahn-Gesellshaft, Freiherrn von Geyr-Schweppenburg zu Aachen, zur Anlegung des ihm verliehenen Ritter-Kreuzes dieses

Ordens zu ertheilen,

Bekaunumntmachaun g.

Wir bringen hiermit zur öffentlihen Kenntniß, daß der diesjährige Termin der Aufnahme - Prüfung für das hiesige Seminar für Stadt: schulen auf

Donnexrstdg; den 7. März d, Z;, anberaumt worden ist. Diejenigen, welche die Aufnahme wünschen, haben 1) ‘einen selbstverfaßten und geschriebenen Lebenslauf, welcher außer

den persönlichen Verhältnissen des Aufzunehmenden besonders den E

Gang seiner Bildung darstellt,

2) den Tauf- und Confirmationsschein, i

3) das Zeugniß über die genossene Schulbildung,

4) ein Zeugniß des Seelsorgers oder der Ortsobrigkeit über den sitt- lichen Lebenéwandel,

9) ein ärztliches Attest über den Gesundheitszustand überhaupt,

6) eine ‘Vescheinigung über die innerhalb der leßten zwei Jahre mit Erfolg vollzogene oder wiederholte Jmpfung der Schußblattern und

7) eine von dem Vater oder dem Vormunde des Aufzunehmenden voll-

zogene Erklärung, daß für den Unterhalt desselben während der I

Bildungszeit im Seminar gesorgt sei,

vor dem Prüfungstermin bei uns einzureichen und weitere Verfügung zu E

gewärtigen, Berlin, den 8. Januar 1861.

Königliches Schul-Kollegium- der Provinz. Brandenburg.

Velann ma Gun i. Die nicht in einem Seminar gebildeten Elementarlehrer, welche hier

für das Schulamt geprüft zu werden wünschen, werden darauf aufmerksam |

gemacht, daß in Folge unserer Bekanntmachung vom 7. März 1842 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam de 1842 Stück 12 Seite 46) der nächste Prüfungs-Termin am leßten Mittwoch des Monats Februar d. J., also am 27, Februar d. J. eintritt, und daß sie fih mit

den in der gedachten Bekanntmachung aufgeführten Zeugnissen bei dem |

Herrn Seminar - Direktor Thilo hierselbst (Oranienburgerstraße Nr. 29) 14 Tage zuvor zu melden haben. Berlin, den 10. Januar 1861.

Königliches Schul - Kollegium der Provinz Brandenburg.

B ichtamt liches.

Preußen. Berlin, 17. Januar. Ueber die Feier der Annagelung und Einweihung der, der Armee verliehenen neuen Fahnen und Standarten haben Se. Majestät der König folgende Allerhöchste Anordnungen zu treffen geruht.

Die Annagelung der der Armee verliehenen neuen Fahnen und Standarten findet am 17. Januar Mittags 1 Uhr im Königlichen Schlosse statt. Zu diesem Behufe versammeln si daselbst nach- stehende Deputationen :

1) von jedem der neu errichteten Garde-, Earde-Grenadier- und Linien-Jufanterie-Regimenter: der Regiments - Commandeur, ein Hauptmann, ein Premier-Lieutenant, ein Seconde: Lieute- nant, drei Unteroffiziere worunter auch Feldwebel —, drei Gemeine, so daß jedes Bataillon répräsentirt ist; bon jedem der neu errichteten 3. Bataillone des Garde-Füsi- lier-Negiments und der- aht anderen Füsilier-Regimenter : der Regiments-Commandeur, ein Hauptmann, ein Unteroffizier auch Feldwebel —, cin Gemeiner Füsilier —; von jedem der sech8 Jäger - Bataillone: der Bataillons- Cemmandeur, ein Hauptmann, ein Ober-Jäger auch Feld- webel —, ein Jäger ; von jedem der neun Pionier - Bataillone: der Bataillons- Commandeur, ein Hauptmann, ein Unteroffizier auch Feld- webel —, ein Pionier; von jedem der neu errichteten Garde- und Linien-Kavallerie- Regimenter: der Regiments-Commandeur, ein Rittmeister, ein Premier - Lieutenant, ein Seconde - Lieutenant, ein Unter- offizier auch Wachtmeister —, ein Gemeiner.

Von dem Zimmer neben dem Königszimmer an, durch den Nittersaal und die Bildergallerie bis zum Weißen Saale längs den Fenstern werden Tische aufgestellt, auf welche die Fahnen 2c. elegt werden. Jeder Regiments- (Bataillons-) Commandeur stellt c vor dem Tische auf, auf dem die Fahnen 2c, seines Regiments

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2c. liegen. Den Tischen gegenüber längs der Wand, stellen fich"

die betreffenden Deputationen auf, und zwar die: Offiziere nebèneinander , hintec diesen die Unteroffizieré, hinter diesen die Gemeinen nebencinañder. Vom- 3. Bataillon des Garde-Füñlier- Regiments, vom 4. Garde-Regiment zu Fuß, vom Garde- Pionier - Bataillon und vom 2. Garde - Dragoner: und' 3. Garde - Ulanen- Régiment wohnen alle“ Offiziere der Feier bei, um die Annagelung zu vollziehen,

Se, Majestät der König erscheinen in Begleitung Jhrer Mäa- jestät der Königin, Jhrer Königlichen Hoheiten der Prinzen und Prinzesfinnen des Königlichen“ Hauses, #0 wie der zu dieser Feier eingeladenen fremden fürstlichen Herrschaften, und werden in dem Königszimmer von dem General-Feldmarschall, dem Kriegs-Minister, den kommandirenden Generalen, den General - Jnspecteuren , den General-Adjutanten, und der übrigen Generalität erwartet.

Die Feier der Annagelung beginnt darauf auf Allerhöchstén Befehl. Ver“ erste Nagel wird von Sr, Majestät dem Könige ein- geschlagen; dann folgen Jhre Majestät die Königin und Jhre Königlichen Hoheiten die Prinzessinnen des“ König- lichen Hauses, na diesen Jhre Königlichen Hoheiten die Prinzen des Königlihhen Hauses. und die eingeladenen fürstlichen Personen. Demnächst nagelt- der- General-Feldmarschall und ihm folgen die anwesenden Generale der Jnfanterie und Ka- vallerie nah ihrer Anciennetät. Die übrigen Generale nageln nur bei den Fahnen und Standarten, welche Truppentheilen angehören, die unter ihrem unmittelbaren Befehl stehen, Der betreffende Ne- giments-Commandeur überreicht, sobald Se. Majestät der König fsih_ nahen, den Hammer, und sobald er ihn zurückempfangen, über- reiht er denselben Jhrer Majestät der Königin und den begleiten- den Höchsten Personen, so wie nach diesen dem General - Feld- marschall. Sobald auch die Generale jeder einen Nagel in die ¿Fahne oder Standarte eingeschlagen haben, tritt die Deputation des Truppentheils an seine Fahne oder Standarte heran und jeder Kommandirte. shlägt einen Nagel ein, worauf sie auf ihren Plaß zurückehrt und erst nah Beendigung der Ceremonie auf Befehl abmarschirt.

Sämmtliche Fahnen und Standarten verbleiben während der Nacht unter Bewachung auf den Tischen bis zu ihrer Abholung zur Einweihung am folgenden Tage. :

Die Einweihung der Fahnen erfolgt am 18, Januar vor der Statue Seiner Majestät des Königs Friedrihs des Großen, woselbst cin Altar aus Trommeln errichtet wird. Die unter dem Befehle Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen dazu kommandir- ten Truppen erscheinen im Parade-Anzug in Mänteln ohne Gepä, und nehmen ihre Stellungen um 312 Uhr ein,

Das 3. Bataillon des Garde - Füsilier - Reginients, das Ate Garde-Regiment zu Fuß, das Garde-Pionier-Bataillon, das 2, Garde-Dragoner-Negiment (zu Fuß), und das 3, Garde-Ulanèén- Regiment (zu Fuß), unter dem Befehl des General-Majors von der Mülbe, stellen si, die Bataillone in Bataillons-Kolonñen mit zwei Compagnie-Fronken, mit dem Rücken an die Universität, die Cavallerie in, Regiments8-Fronten mit dem Rücken nach dem Palais Sr. Majestät des Königs und dem Opernplabße auf; der rechte ¿xlügel der. Jnfanterie und der linke der Kavallerie schneidét mit den erften: Bäumen der Linden ab.

Das Kadetten-Corps, im Ordonnanz-Anzuge mit seiner Fahne, stellt sich auf der Rampe des Palais Sr. Majestät des Königs auf,

Von sämmtlichen Garde-Jnfanterie- und Kavallerie - Regimen- tern, vom Garde-Jäger- und Garde - Schüßen - Bataillon, von der Fuß- und reitenden Garde- Artillerie (vom Lehr-Jnfanterie-Bataillon die Stamm-Compaguie, von dem 1. Bataillon Berlin 2. Garde- Landwehr-Regiments die Stamm - Mannschaften, von dèm Garde- Train-Bataillon ein Zug und von dem Train - Bataillon des Zten Armeecorps der- zweite Zug der Train - Compagnie, und von der Unteroffiziers\hule in Potsdam ein Zug) nehmen die Flügel-Com- pagnieen und Escadrons mit den Fahnen und Standarten ihres Truppentheils ihre Aufstellung auf beiden Seiten des Zeughaus- plabes, auf der Schloßbrücke und dem Lustgarten bis zum König- lichen Schlosse hin ein.

Der General-Major von Herwarth führt das Kommando über die Jnfanterie, der General - Major von Griesheim über die Kavallerie, der Oberst von Uechtriz- über die Arkillerie- und die Train-Compagnie.

Die Leib - Compagnie des 1. Garde-Regiments zu Fuß- holt sämmtliche Fahnen und Standarten vom Königlichen Schlosse ab;

Die Unteroffiziere der Deputationen haben si näch dem Königlichen Schlosse begeben, um die ihrem Bataillon 2c. gehörigen Ehrenzeichen zu Übernehmen und stellen sih* dann im Sch{loßhofe mit dem“ rechten Flügel an dem Portal Nr. 5 auf. Dié Fahnen sind in drei Glieder rangirt:

1, Glied: 14 Garde - Fahnen, 10 Standarten,-8 Fahnen der Fúüsiliér-Regimenter, 6 Fahnen der Jäger-Bataillone, 8 ¿Fahnen der Pionier-Bataillone 46 Fahnen; 2, Glied: 48 Fahnen der Jufanterie - Regimenter i AL' Ms O i 48 Fahnen ;

3, Glied: 48 Fahnen der Jufanterie - Regimenter k 97 bis 72 A8 Fahnen.

Sobald die Fahnen und Standarten, mit Regimentsmufik empfangen, sich vor der Front der Leib-Compagnie des 1, Garde- Regiments zu Fuß formirt haben, übernimmt dec-Commandeur des 1. Garde - Regiments zu Fuß, Oberst Graf von der Golß, das Kommando und rückt gegen den Altar vor. Die Musikfen der auf- gestellten Truppen blasén die Regiments-Märsche bei Annäherung der Fahnen, ohne daß die Honneurs gemacht werden.

Hier stellen sih die Deputationen der Truppentheile, welche neue Fahnen 2c. erhalten, mit denselben auf beiden Seiten des Altars auf, und die‘ sämmtlichen Truppen bilden ein offenes Quarré vor den: Altar. ;

Se. Majestät der König begeben Sich hierauf in Begleitung Jhrer Königlichen Hoheiten der Prinzen des Königlichen Hauses, der eingeladenen Fürstlichen Personen, des General-Feldmärschalls, des Kriegsministers und der hohen Generalität, und mit dem weiteren Königlichen Gefölge aus Allerhöchstihrem Palais, und sobald Aller-

höchstdieselben am Altar Plaß genommen, schlagen die Tambours

aller Bataillone und blasen die Trompeter zum Gebet und es hbe- ginnt die gottesdienstlie Handlung durch Absingung eines Verses; dann folgt die Einweihungs-Rede durch den stellvertretenden Feld- probst, Hof - Prediger Thielen. Bei den Einweihungs-Worten er- la die Offiziere ihre Fahnen und senken dieselben während erselben,

Nach dem Schlußverse schlagen die Tambours und blasen die Trompeter ab, das Gewehr wird aufgenommen und sämmtliche Truppen- des Quarrés präsentiren,

Die Fahnen rangiren sich währendzdem wieder in drei Glieder und: stellen si mit dem Rücken gegen die Statue Sr. Majestät Friedrihs des“ Großen auf. |

Gleichzeitig öffnet sich das Ouarré und die dasselbe gebildet habenden Truppen nehmen ihre erste Ausstellung wieder ein.

Sobald dies geschehen ist, treten die Fahnen des 3, Bataillons Garde-Füsilier-Regiments, des 4, Garde-Regiments zu Fuß, des Garde-Pionier-Bataillons, des 2, Garde-Dragoner- und Z. Garde- Ulanen-Regiments 8 Schritte vor und werden vor die Mitte ihres Truppentheils geführt, von welchem "fie mit präsentirtem Gewehr und Hurrahruf empfangen werden.

Während dieses Eintretens der {neuen5Fahnen 2c. bei ihren Truppentheilen machen sämmtliche aufgestellte Truppen gleichfalls die Honneurs,

Die Truppen, welche Fahnen und Standarten empfingen, sams meln. sich darauf zum Vorbeimarscb, welcher demnächst in folgender Ordnung ftatkfindet:

das 3. Bataillon Garde - Füsilier - Regiments, das 4, Garde- Regiment zu Fuß, das Garde-Pionier-Bataillon, das 2, Garde- Dragoner-Regiment, das 3. Garde-Ulanen-Regiment,

Denselben folgen dann alle. übrigen kommandirten Truppen,

Nach beendigtem Parademarsch werden die Fahnen und Stan- darten des Garde-Corps von den Flügel - Compagnieen, resp. Escadrons in das Palais Sr. Majestät des Königs, dagegen die Fahnen und Standarten der Linie von der Stamm - Compagnie des Lehrs- Jnfanterie - Bataillons nach dem - Zeuüghause gebracht, von wo aus dânn dieselben nach! erfolgter Verpackung von den Deputationen an die betreffenden Truppentheile überbracht werden.

Jm Herrenhause wurden zu Schriftführern gewählt, Die Herren Freiherr von Oldershausen, F-eihßerr von Gußmerow,, Graf Nesselrode, Ober-Vürgermeister Hering, Freiherr von Reibnißz Graf von Carmer, Graf- von der Gröben - Ponarien und Freiherr von Rothfirch : Trach. Die Herren Freiherr von Münchhausen und Ober-Bürgermeifter Krausnick- haben die Functionen als Quästoren des Hauses übernommen.

Das Abgeordnetenhaus schritt in seiner gestrigenSizung zur Vorständswahl für die nächsten vier Wochen, Es wurden ge- wählt : zum-Präfidenten der Abgeordnete Dr. Simson, zum ersten Vice-Präsidenten der Abgeordnete Grabow“ und: zum zweiten Vice- Präsidenten der Abgeordnete Mathis (Barnim). Die Geschäfte-als Quästoren des Hauses haben auf An'uchen des Präsidenten die Abgeordneten Ambronn und v. Hanstein übernommen,

Düsseldorf, 15. Januar. Der“ Erste Beigeordnete der Stadt macht in Abwesenheit des Ober - Bürgermeisters den Be- wohnern Düsseldorfs das Schreiben Jhrer Majestät der- Königin- Wtitwme bekannt, durh welches Hochdieselbe die an Sie gerichtete Beileids-Adresse beantwortet hat. Dasselbe ist“ von Sanssouci, den 12, Januar ‘datirt und lautet : i

„Jhr Schreiben vom- 3, Januar, welches sich in so theilneh- mender, rührender Weise über den Hintritt- des Königs, Meines gèliebten Gemahls, ausspricht, hat Meinem durch den unaussprech- lich großen und- {merzlichen Verlust tiéfgebeugten Gemüthe zum Trost und zur Genugthüung: gereiht. Jh danke Jhnen herzlihst für dies Zeichen Jhrer Mir und dém eligvollendeten Königlichen Herrn gewidmeten treuen anhänglihen Gefinnung und verbleibe

Jhre wohlgeneigte / (gez) Elisabeth,"