1861 / 30 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Allerhöchster Erlaß vom 10, Dezember 1860 be- treffend die Verleihung des Expropriationsrechts und der fisfalischen Vorrechte an die Gemeinde Lammersdorf im Kreise Montjoie in Bezug auf die Gemeinde - Chaussee von Lammersdorf bis Jägerhaus, so wie des Rechts zur Chausseegeld- Erhebung für die Chaussee von Simonscall über Jägerhaus nah Lammersdorf, sowohl an die Ge- meinde Lammersdorf als an die Forstverwaltung.

Nachdem Jch durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Gemeinde-Chaussee von Lammersdorf bis. Jägerhaus im Kreise Montjoie des Regierungs - Bezirks Aachen genehmigt habe, verleihe Jh hierdurch der Gemeinde Lammersdorf das Expropria- tionsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlihen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau - und Unter- baltungs - Materialien , nah Maßgabe der für die Staats- Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleih will Jh der Gemeinde Lammersdorf für die bezeichnete Chaussee, so wie der Forstverwaltung für die, die Königlichen ¿Forstreviere Hürtgen und Mulartshütte durchs{chneidende, von ihr caussirte und dieser Gemeinde - Chaussee si anshließende Straße bon Jägerhaus bis Simonscall an der Düren-Montjoier Bezirks- straße, gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unter- haltung dieser Straßen das Recht zur Erhebung des Chaussee- geldes nach den Bestimmungen des für die Staats - Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld - Tarifs, einschließlich der in dem- selben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, so wie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusähßlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats - Chausseen von Jhnen ange- wandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem -Chaussee- geld - Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen.

Der gegenwärtige Erlaß is dur die Geseh -Sammlung zur öffentlihen Kenntniß zu bringen,

Berlin, den 10, Dezember 1860.

Jm Namen Sr, Majestät des Königs:

ZWilbhelm, Prinz von Preußen, Negent.

von der Heydt, von Patow.

An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanzminister.

Allerhöchster Erlaß: vom 24. Dézember 1860 betreffend die Verleihung der Städte-Ordnung vom 30. Mai 1853 an die Gemeinde Lessen und die Wiederbeilegung des Rechts für dieselbe, auf Kreis- und Landtagen-im Stande der Städte ver- : treten zu werden,

Auf Jhren Bericht vom 15, Dezember d. J. will Jcch:. der Gemeinde Lessen, im Kreise Culm des Regierungs-Bezirks Marien- werder, dem Antrage derselben entsprechend, gemäß §. 17 des Ge- seßes vom 14. April 1856, betreffend die Landgemeinde-Verfassun- gen in den sechs östlihen Provinzen , die Städte - Ordnung vom

, Mai 1853 hierdurch verleihen und jugteid der Gemeinde Lessen das schon früher besessene Recht, auf Kreis - und Landtagen im Stande der Städte vertreten zu werden, wieder beilegen,

Dieser Mein Erlaß ist. durch die Geseß - Sammlung - bekannt

zu machen,

Berlin, den 24. Dezember 1860,

Jm Namen Sr, Majestät des Königs: Wilhelm ,; Prinz von Preußen , Regent. Graf von S.hwerin, An den Minister des Jnnern.

Ministerium für Sandel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten,

Dem Fabrikanten Louis Schönherr zu Chemniß... ist unter

dem 26, Januar. 1861 ein Patent

auf eine We{sellade, eine Jacquard-Vorrichtung und auf È Sichèrheits-Vorrichtungen zum Abstellen eines mechanis{en F Webstuhls in der durh Zeichnungen und Beschreibung , nabgewiesenen Zusammenseßung und ohne Jemand in dex Benußung bekannter Theile zu beschränken, \

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um- j

fang des Preußischen Staats ertheilt worden.

Das Ate Stück der Geseß -Sammlung, welches heute aus, |

gegeben wird, enthält unter

Nr. 5306, Den Allerhöchsten Erlaß vom 10. Dezember 1860, È betreffend die Verleihung des Expropriationsrechts L und der fiskalishen Vorrechte an die Gemeinde Lam- | mersdorf, im Kreise Montjoie, in Bezug auf die F Gemeinde Chaussee ven Lammersdorf bis Jägerhaus, k so wie des Rects zur Chausseegeld -Erhebung für die E Chaussee von Simonscall über Jägerhaus nach Lam- È mersdorf, sowohl an die Gemeinde Lammersdorf, als F

an die Forstverwaltung; unter

Den Allerhöchsten Erlaß vom 24, Dezember 1860), F betreffend die Verleihung der Städte-Ordnung vom | 90, Mai 1853 an die Gemeinde Lessen und die Wie- |

derbeilegung des Rechts für dieselbe, auf Kreis- und Landtagen im Stande der Städte vertreten zu wer- den; unter

Die Bekanntmachung , betreffend die Erhöhung des L

Grundkapitals der Actiengesellshaft zur Gründung eines zoologishen Gartens bei der Stadt Cöln auf

100,000 Thaler. Vom 9. Januar 1861; und ünter |

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zur weiteren Bekanntmachung an das Regiment, unmittelbar in Kenntniß geseßt. Jhnen ertheile Jh den Auftrag, der- Armee obige Bestimmung bekannt zu machen und Mir Proben zu den Epauletts und Schulterklappen vorzulegen,

Berlin, den 8. Januar 1861.

(gez) Wilhelm.

(gegengez.) von Noon.

An den Kriegs-Minister.

J habe bestimmt, daß das Leib-Grenadier- (1, Branden- burgische) Regiment (Nr. 8), welches. auf den Schulterklappen den Königlichen Namenszug trägt, diesen von jeßt ab mit Hinzu- fügung der Zahl drei führen soll, Den Commandeur desselben, Obersten von Bojanowski, habe J hiervon zur weiteren Bekanntmachung an das Regiment unmittelbar in Kenntniß ge- seßt. Jhnen ertheile J den- Auftrag, vorstehende Bestimmung der Armee bekannt zu machen, und Mir Proben zu den Epau- letís und Sc{ulterklappen vorzulegen,

Berlin, den 8. Januar 1861,

(gez) Wilhelm.

(gegengez.) von Roon, Anden Kriegs-Minister,

werden hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht, mit dem Be- merken, daß die Bekanntmachung der bezügliben Proben nach er- folgter Allerhöchster Bestätigung ftattfinden wird.

| Berlin, den 15, Januar 1861.

Militair-Oekonomie-Departement,

Kriegs - Ministerium. i von Prizelwißz.

Hering.

Die Verordnung, betreffend die Erweiterung der | Deichsocietät des Nieder - Oderbruchs , und die Ein- /

fübrung einer neuen Deichrolle, 10601, Berlin, den 30. Januar 1861. Debits-Comtoir der Geseß-Sammlung.

Kriegs-Ministerium.

Die nachstehenden Allerhöchsten Kabinets-Ordres vom 8, Ja- nuar c.:

Jh bestimme hierdurch, daß an allen Bekleidungs-Gegen- ständen der Armee der Königliche Namenszug F mit der Krone, wo solcher angebracht ist, unverändect beibehalten werden soll, und beauftrage Sie, dies der Armee bekannt zu machen,

Berlin, den 8. Januar 1861.

(gez) Wilhelm.

An den Kriegs-Minister. v

J habe beschlossen, auch für die Zukunft Chef des-2, West- preußischen Grenadier - Regiments (Nr. 7), so wie des 1. Rhei- nischen Husaren - Regiments (Nr, 7), zu bleiben, und .dem- zufolge durch Ordre an die betreffenden Commandeure bestimmt, daß das 2. Westpreußische Grenadiér-Regiment (Nr. 7) die Be- nennung: „Königs - Grenadier- (2, Westpreußisches) Regiment (1) O8 A8 T. Nhéinische Husaren-Regiment (Nr. t) bie Benennung: „Königs-Husaren- (1. Rheinisches) Regiment (Nr. aa erhalten und daß beide Regimenter Meinen Königlichen Namens- zug mit der Krone, und zwar ersteres auf den Schulterklappen, leßteres dagegen an der Pélzmüte führen sollen. J beauf- trage Sie, dies der* Armee bekannt zu macben und Wir bezüg- lihe Proben zu den Epauletts“ und Schuiterklappen, resp, zu den Pelzmüßen, vorzulegen.

Berlin, den 8, Januar 1861.

(gez.) Wilhelui.

(gegengez.) von Roon, An den Kriegs-Minister.

Jh habe bestimmt, daß das Königs-Grenadier- (1. Pommer- {es) Regiment (Nr, 2) von jeßt ab die Benennung: „Grena- dièr-Negiment König Friedrich Wilhelm "1V. (1. Pommersches) (Nx: 2)" erhält, und daß dem Königlichen Naménszug auf den Schulterkläppen die Zahl vier hinzugefügt werden soll; ferner daß das Negiment das Prärogativ erhalten soll, Mir seinen Napport einzureichen. Den Commandeur desselben , Oberst-Lieu- tenant von Groß gen, von Schwarzhoff, habe Jch hierbon,

Vom 21. Januar |

Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 17. Januar1861 A CLNENNCU D E Kommandirung von Mann- shaften, Behufs Unterweisung in der Ausrüstung, Beladung und Führung der Bataillons- Patronen-Wagen 2c.

y Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme J, daß die durch Ordre vom 17, Dezember 1836 angeordnete Unterweisung einer Anzahl Unteroffiziere und Gefreiten von jedem - Jnfanterie-- und Landwehr - Bataillon. in Demjenigen, was zur Ausrüstung, Bela- dung und Führung der Bataillons-Patronen-Wagen-gehört, fortan ur an Unteroffiziere und Gefreite der Garde- und Linien-Jnfan- ferie-Bataillone, so wie an Oberjäger und Gefreite der Garde- und Finien-Jäger- (resp. Schüzen-)- Bataillone stattzufinden hat, wonach stitens des Kriegsministeriuums das Weitere zu veranlassen is,

Y Berlin, den 17. Januar. 1861.

(gez.) Tötihelm.

| (gegengez.) von Roon, ; An das Kriegs-Ministerium,

| | Vorstehende Allerhöchste Kabinets - Ordre wied hierdurch mit der Bestimmung zur Kenntniß der Armee gebracht, daß fortan von dem Garde- und Linien - Jnfanterie- Bataillon, mit Einschluß der ager und Schügzen, ein Unteroffizier resp. Oberjäger und ein Ge- leiter zu dem beregten Zweck, in der bisherigen Weise - alljährlich jr Artillerie zu kommandiren find.

N Die Vertheilung der zu kommandirenden Mannschaften auf die ésp. Artillerie - Garnisonen wird seitens des Allgemeinen Kriegs- S epartements erfolgen.

N Berlin, den 22. Januar 1861.

Kriegs - Ministerium. von Roon,

Justiz Ministerium.

} Der bisherige Kreisrichter Kalau. vom Hofe zu Loeten ist m Rechtsanwalt bei dem dortigen Kreisgericht und zugleich zum “ar im Departement des Appellationsgerichts zu Insterburg, it Anweisung seines Wohnsißes in Loehen; so wie

| Der bisherige Kreisrichter L eo Ludwig Adolph Schmidt

u Johannisburg zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht zu Sens - burg und zugleich zum Notar im Departement des Appellations- gerichts zu Jnfterburg, mit Anweisung seines Wohnsißes in Sens-

burg, ernannt: und Dér Notar van den Bosch in Sk, Vith vom 1. März

d. J. ab in den Griedensgericht8bezirf Saarlouis, im Landgerichts-

bezirke Saarbrücken, mit Anweisung seines Wohnsißes in Saarlouis, verseßt worden.

Tages-Ordnung.

ôte Sißung des Herrenhauses am Mittwoch, den 30. Januar 1861, Mittags 1 Uhr.

1) Mittheilungen der Königlichen Staatsregierung. 2) Schriftführerwahl,

7te Sißung des Hauses der Abgeordneten am Donnerstag, den 31. Januar 1861, Nachmittags 2 Uhr.

1) Prüfung von Ersaßwahlen.

2) Bericht der Kommisfion für die Geschäfts-Ordnung, betreffend

die Frage, ob der Abgeordnete von Bonin durch seine Zurückverseßung aus der Dispositionsfstellung Siß und Stimme im Hause verloren hat.

3) Vereidigung derjenigen Mitglieder, die nah der Thronbesteiz gung Seiner Majestät des Königs- den verfassungsmäßigen Eid uo nicht geleistet haben,

Berlin, 29, Januar. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht : Dem Commandeur der Garde-Kavallerie- Division, General - Lieutenant v on Schlemüller, die Erlaubniß zur An- legung des von des Königs von Sachsen Majestät ihm verliehenen Groß-Kreuzes des Albrechts-Ordens, dem Premier-Lieutenant von Poser des Garde-Füsilier-Regiments und dem Seconde-Lieutenant Vogel von Falckenstein des Kaiser Franz Garde- Grenadier- Regiments {Nr. 2) zur Anlegung des von des Großherzogs von Oldenburg Königlicher Hoheit ihnen verliehenen Ritter - Kreuzes zweiter Klasse vom Haus- und Verdiéenst-Orden des Herzogs Peter &Friedrich Ludwig, und dem Bice - Feldwebel Kosißke des Kaiser &ranz Garde-Grenadier-Regiments (Nr. 2), so wie den Sergeanten Nettmer des 1sten Garde-Regiments zu Fuß, Brinkmann des 2ten Garde-Regiments zu Fuß und Thabor des Kaiser Alexander Garde - Grenadier - Regiments (Nr. 1) zur Anlegung des“ von dés Großherzogs von Oldenburg Königlicher Hoheit ihnen verliehenen, mit dem Haus- und Verdienst - Orden tes Herzogs Peter Friedrich Ludwig verbundenen Allgemeinen Ehrenzeichens zweiter Klasse zu ertheilen, :

U &b ex i d der bei dem Veginne des Jahres 1861 zu unterhaltenden gebauten Strecken auf Stáats- Chausseen.

Mithin find im Jahre 1860 binzu- gekommen

Meilèn Meilen Meilen.

1) Königsberg 84,4 84,5 2) Gumbinnen T1, 72,8 3) Danzig 50 311 4) Marienwerder 62,7 62,7 9) Posen : 485 F} 48,5 6) Bromberg 43,6 43,6 7) Stettin : 70,2 T1,5 8) Cöslin 72,6 T2/5 9) Stralsund 19 4 19,8 10) Breslau 89,7 89,7’ 11) Liegnitz 121,5 ¡ 122,4: 12) Oppeln 96,1 96,1 13) Berlin 4,7 47 15) 125,7 126,8 15) Frankfurt 96 T 97,6 16) Magdeburg 87,7 87,7 17) Merseburg 103,1 | 103,18 18) Erfurt O24 96,4 19) Münster 98,6 ; 98,5 20) Mindén 65,2 65,2 21) Arnsberg 1A 159 22) Coblenz 711 (1,2 29) Düsseldorf 102,5 102,5 24) Côln 35,1 39,1 0 S ; 64,3 64,3 26) Aachén 298-1 29,8

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