1861 / 32 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Deffentlicher Anzeiger.

[i184] Steaäbrief.

Der Seefahrer Carl Gottfried Theodor Kasischke, geroren am 25. März 1834, ein Sohn des zu Klein-Machmin verstorbenen Schnei» ders Kasischke, und der Seefahrer Heinrich Par- deick, geboren am 15. September 1834, ein Sohn des in Schmolfin verstorbenen Eigenthümers Pardeick, sind wegen unerlaubten Verlassens der Königlich preußischen Lande im militairpflichti- gen Alter ein jeder mit einer Geldbuße von 50 Thlren., im Ünvermögensfalle aber mit sechs Wochen Gefängniß bestraft worden.

Sämmtliche Militair - und Civil - Behörden werden ersucht, auf die Angeklagten zu vigiliren, im Betretungsfalle von ihnen die Geldbuße mit 50 Thlrn. exekutivisch beizutreiben und an unsere Salarienkasse portofrei absenden zu lassen; im Unvermögensfalle aber bitten wir, die Ange- klagten zu verhaften und an die nächste Gerichts- behörde abliefern zu lassen, an welche das An- suchen gestellt wird, an den Angeklagten die substituirte Freiheitsftrafe zu vollstrecken; auch wird ein Jedex ; der von dem Aufenthalte der Vexurtheilten Kenntniß hat, aufgefordert, davon unverzüglich der nächsten Gerichts- oder Polizei- Bebörde Anzeige zu machen.

Stolp, den 23. Januar 1861.

Königliches Kreisgericht, 1, Abtheilung.

[171] Edictal - Citation.

Gegen den Chausseearbeiter Ludwig Ku s ch aus Lauenburg is wegen Widerseßlichkeit gegen den Polizeisergeanten Fuchs hieselbst, während derselbe in Ausübung seines Amts begriffen war, auf Grund dex Anklage vom Tten d, M., durch Beschluß vom Iten d. M. die Untersuchung eingeleitet worden.

Zur öffentlichen mündlichen Verhandlung der Sache wird ein Termin auf

den 12. April d. ZJ., Vormittags ; 10 Ur, vor dem unterzeihneten Gerichte im hiesigen Gerichtshause anberaumt, zu welchem der dem Aufenthalte nah unbekannte 2. Kusch unter der Aufforderung vorgeladen wird, zur festgeseß- ten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem Gerichte so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß fie noch zu demselben herbeigeschafft werden können.

Im Falle des Ausbleibens des 2c. Ku \ch wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden.

Als Belastungszeugen sind zu dem Termin

1) der Polizeisergeant Fuchs, 2) der Feldwebel Nosenfeld, geladen. Stolp, den 24. Januar 1861. Königliches Kreisgericht, T, Abtheilung

[2086] Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Carthaus.

Das dem Gustav Milczewski gehörige Vor- werk Kloden Nr. 1, enthaltend 800 Morgen 169 [] Ruthen unv gerichtlih abgeschäßt auf 9536 Thlr. 10 Sgr., zufolge der nebst Hypotheken- schein und Bedingungen in der Negistratur ein- zusehenden Taxe, soll am 8. Mai 1861, Vor- mittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichts- ftelle subhastirt werden.

E ende dem Aufenthalte nach unbekannte Gläubiger, als:

1) der Besißer Milczewski, 2) der Johann Krefft senior werden hierzu öffentlich vorgeladen.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hhpo- thekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastationsgerichte anzu- Melden.

Carthaus, den 22, Oktober 1860.

Königliches Kreisgericht, I, Abtheilung,

[1660]

Rothwendiger Verkauf.

Das dem Königlichen Ober-Amtmann Wilhelm Fischer zugehörige Rittergut des Hypotheken- Buchs von Ober-Wilkau, abgeschäßt auf 29,476 Thlx. 12 Sgr. 6 Pf., zufolge der, nebst Hypo- thekenshein und Bedingungen, im Prozeßbureau einzusehenden Taxe, soll am 7. März 18641, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gericht- stelle subhastirt werden.

Die unbekannten Realprätendenten und die dem Aufenthalte nach unbekannten Realgläu- biger haben sich bei Vermeidung- der Präklufion bis spätestens in diesem Termine zu melden, wozu fie hierzu döffentlih vorgeladen werden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hy- pothekenbuche nicht erfihtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhaftationsgericht anzumelden,

Namslau, den 10. August 1860.

Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.

[76] Auf den Antrag der hiesigen Stadtgemeinde

und des Bäckermeisters Zimmermann hierselbst

als jeßigen Befißer des Wohnhauses Stallu- poenen Nr. 78 nebst Gärten; ferner der Acker- stücke Nr. 27 und 28 mit ciner separirten Grund- fläche von 69 Morgen 8 ]NRuthen und 2 Scheu- nen, von welchen Grundstücken noch der Besiß- titel für die Mälzenbräuer Johann Christian und Anna Barbara Schaeferschen Eheleute ge- mäß Verfügung bom 11. August 1784 berichtigt ist, werden alle diejenigen, welche Realansprüche auf diese Grundstücke zu haben vermeinen, auf- gefordert, ihre Ansprüche in dem am 290, ZUli 18601, Bormittags 11 Uhr, bor dem Herrn Kreisrichter Krause anberaumten Termin geltend zu machen, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen werden präkludirt und ihnen deshalb ein ewiges Stillshweigen auferlegt wer- den wird. Stallupoenen, den 27, Dezember 1860. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[181] Bekanntmachung.

Der Königliche Rehts-Anwalt Speck hierselbst ist zum definitiven Verwalter der Pauline Hein- zelshen Konkursmasse von Landeshut ernannt worden.

Landeshut, den 28. Januar 1861.

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

[182] Verkauf von Eichenborke.

In dem Königlih Gramzower Forstrevier, cixca 35 Meilen von dem Werbelliner See, zur Abschiffung nah Berlin und eben so weit nach Schwedt a. O. für Stettin, sollen

Mittwoch, den 20. Februar er., Vormittags 11 Uhr, in der Behausung des unterzeichneten Ober- försters circa 60 Klafter bepußte Eichenborke unter den allgemeinen Licitations - Bedingungen meistbietend versteigert werden.

Gleichzeitig werden die aus den Pletteichen fallenden Kahnknien, jedoch nur bis 20 Kubikfuß pro Stü, verkauft.

Zur Sicherheit der Bestgebote werden pro Klafter Borke 2 Thlr. und auf die Kahnknien 10 Thlr. im Termin an die Forstkasse angezahlt.

Gramzow, den 29, Januar 1861.

Im Auftrage : Der Oberförster yon Kobilinsfi.

[1811] Aufkündigung von Kreis-Obligationen i des Pleschener Kreises. Die am 12. d. M. von der unterzeichneten Kommission ausgeloosten Kreis-Obligationen : Litt. A, à 1000 Tblr. Nr. 22. . D. ® 109 Tir, N. Se L 138 : 174. 204. C a 0-Thlr. Nr. 208. 210; 214. 293. 289. 509. 929. 926. 527. 928. 29 Thlr. Nr. 94. 499. 604. 605. 608. 637. 122. T24.- TB3. 181. :852. 856. 8172. 889, 901. 903. 921. 928. E) j 963.1032.1051. find in coursfähigem Zustande nebst den dazu gehörigen, noch nicht fälligen Coupons, Serie IL Nr. 1 bis 10, den 1. April 1861 auf der Kreis - Kommunal - Kasse hierselbst gegen Baar- zahlung des Nennwerthes zurückzuliefern. Pleschen, den 19, September 1860. ; Die ständische Kommission für den Chausseebau im Pleschener Kreise. Gregorobvius. Stiegler.

¿D

[1823] Bekanntmachung. i Nach dem Allerhöchsten Privilegium- vom 30. Juni 1858 wurden am 19. September 1860 nach dem Amortisationsplan für die Meserißer Kreis-Obligationen, folgende Obligationen: 1) Littr, A. Nr. 19 zu 500 hle, D E m 0 O Ul 209 O lu 100 Zhlr., D G v O0 02 190, 139, 211. 3383. 388, 459. 460. 511 zu 50Thlr., D Da O O O 200 28T 200. ‘209.500. 393, 340. 343. 469. 516. 556. 669. 0/1, 672. 188; 189. 832. 890, 960. 983. 1037. 1125. : ¿ 1141 und 1161 zu 25 Thlr., im Gesammtbetrage von 2200 Thlr., geschrieben „Zweitausend zweihundert Thaler“, ausgeloost. Die Jnhaber dieser Kreis- Obligatienen werden, indem wir dieselben bierdurch kündigen, aufge- fordert, am 1. April 1861 den Nennwerth derselben nebst Zinsen bei der Kreis - Kasse in Meseriß oder der Provinzial-Hülfskasse in Posen baar in Empfang zu nehmen, Meseriß, den 20. September 1860. Die fkreisständische Kommission. Jm Auftrage : Schneider. Brown.

[2199] Bekanntmachung der Pommerschen Landschaft.

Bei den Kassen der vier Pommerschen Land- \chafts-Departements Anclam, Stargard, Trep-- tow a. d. R. und Stolp, wird in dem Johan- S A B weir also in dem Zeit- raume vom 29. Juni bis 5: Jali 1861 die sechste Serie der Zins-Coupons Pommerscherc Pfandbriefe für die nächstfolgenden fünf Jahre,.

mit welcher auch wiederum ein Talon als Legi-_

timation zur Erhebung der folgenden Coupons- Serie verbunden ist, bei jeder Kasse aber nur von denjenigen Pfandbriefen, welche von dem betreffenden Departement ausgefertigt sind, und nur gegen Einreichung der Talons der fünften Serie, ausgereiht werden, sofern niht der Jn- haber des Pfandbriefes gegen solche Ausreichung: der neuen Coupons-Serie an den Junhaber des-

Falons der fünften Serie, vorher Protest ein- gelegt haben möchte.

Zur Bequemlichkeit der Juhaber Pommerscher Pfandbriefe ist jedo die Einrichtung getroffen,

daß L

.

auch {hon in dem Zeitraumé vom 15. April bis 15. Mai 1861 die Ausreichung der neuen Coupons - Serie von der Generale Landschaftsfkasse in Stettin in den Stunden von 8—12 Uhr Vormittags ohne Unter- schied, in welhem Departement der Talon ausgefertigt worden, geschehen wird, wenn derselbe von dem Jnhaber die Talons un- mittelbar oder durch einen Dritten vorge- legt oder portofrei zugesandt worden und nit etwa von dem Pfandbriefs - Jnhaber vorher gegen die Ausreichung der neuen Coupons-Serie an den Jnhaber des Talons der ablaufenden Serie, protestirt worden ist. „Diejenigen Pfandbriefs-Jnhaber, welche „fich veranlaßt und- berechtigt halten, der „Ausreichung der neuen Coupons-Serie „an den Präsentanten des Talons der „abgelaufenen Serie, zu widersprechen, „werden daher hierdurch aufgefordert, „solhen Widerspruch der Pommerschen „General-Landschafts-Direction in Stettin „vor dem 15. April 1861 anzuzeigen uud „fich bei derselben als Besißer des be- „treffenden Pfandbriefes auszuweisen, weil „sonst bei Nichtbeachtung dieser Aufforde- „rung die Ausreichung der neuen Serie „an den Präsentanten des Talons erfol- „gen wird und muß.“ : Die General-Landschaftskasse in Stettin wird, unter Zurückbehaltung der Talons, die Serie VÎ. der Coupons nebst neuen Talons den Präsentanten ausreichen, oder resp. auf Gefahr und Kosten des Einsenders demselben mittelst der Post zusenden. Die Junhaber der Talons, welche die Zufertigung der neuen Coupons-Serie auf dem Wege der Post wünschen, werden hiermit veran- laßt, bei der Einreichung der Talons zur Direction der Behörde ausdrücklich anzu- zeigen, wie die Absendung der neuen Cou- pons von hier aus, nämlich, ob solche mit der Bezeichnung: Rekommandirt, (soweit diese Bezeichnung nach Maßgabe des Gewichts der Sendung zulässig) oder aber, unter Declaration der Coupons ent- weder na ibrem vollen Werthe oder nach einem und welchem {Pauschquantum, oder aber als Afktenstücke, erfolgen möge. Gehen die Talons ohne dergleichen Erklä- rung ein, oder ist diese auf reklommandirte Absendung gerichtet, solhe aber nach der Größe des Gewichts der zu versendenden Coupons unzulässig, so wird die Abschickung der lezteren unter Declaration ihres vollen Geldwerthes, mithin in einer für die Em- pfänger sehr kostspieligen Weise, ausgeführt werden. Es is ferner zur Vermeidung von Jrrthümern nothwendig, daß bei \chriflichen Einsendungen von Talons, die Absender ihren Antrag, so wie das im Nücken der Talons abgedruckte Quittungs- Formular mit Benennung des Wohnorts und Charakters recht deutlih unterzeichnen, welches lehtere Verfahren auch von den Talons - Jnhabern zu beobachten ist, die die neue Serie persönlich erheben; daß endlich . auch den Juhabern von Talons, welche zu Pfandbriefen verschiedener Departements ge- hôren, wenn sie wünschen, in dem Johannis- Zinszahlungstermine, also in dem Zeitraume bom 25. Juni bis 5. Juli 1861 die Cou- pons - Blätter der neuen Serie VI. sämmt- lih bei einer einzigen der oben genannten vier Departements-Kassen zu erheben, hierin gewillfahrt werden soll, jedoch nur dann,

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wenn fie diese Absicht derjenigen Departe- | ments-Direction, bei deren Kasse sie die neue Coupons - Serie ihrer sämmtlichen Pfand- briefe in der obigen Zeitfrist zu empfangen wünschen, spätestens bis zum 1. März 1861, unter Beifügung einer vollständigen, deut- lih geschriebenen und akkuraten Nachweisung der Talons, postfrei anzeigen, und sih dabei ausdrücklich verpflichten, in der Zeit vom 25. Juni bis 5. Juli 1861 diese benannten Talons der Kasse dieses Departements zur Ausreichung der neuen Coupons-Serie bor- legen zu wollen.

Machen die Talons-Jnhaber von den zu ihrer Bequemlichkeit sub k. und 11. gestatteten Erleich- terungen in der geordneten Weise keinen Ge- brauch, so können sie dann gegen Auslieferung der quittirten Talons die neue Coupons - Serie nur in dem Zeitraume vom 25. Juni bis 5. Juli 1861 bei der Kasse desjenigen Departements erheben, von welchem der jeßt laufende Talon ausgefertigt worden ist. Hinsichtlich der Talons- Jnhaber, welche die sub I1. erwähnte Verpflich- tung übernommen haben, ohne fie jedoch zu er- füllen, kann die Abhebung der neuen Coupons- Serie dann nur bei der Kasse des Departements, welches in dem Talon genanñt ist, auch dort aber erst in einem der späteren Zinszahlungs- Termine, und niht schon in dem Johannis- Termine 1861 erfolgen.

Stettin, den 1. November 1860.

Königl. preuß. pommersche General-Landschafts- Direction. (gez.) Graf v. Eickstedt-Peterswaldt.

Bekanntmachung.

Mit Bezug auf die vorstehende Bekannt- machung Einer Königlichen Hochlöblichen Gene- ral-Landschafts-Direction von Pommern, vom T. November 1860, ersuche ich diejenigen Jnhaber von Pommerschen Pfandbriefen, welche dur mich die neuen Couponsbogen der seh8ten Serie zu denselben besorgt zu haben wünschen, die betreffenden Talons auf der Rückseite mit der Quittung auszufüllen und, mit einem do he pelten, nah den Kapitalsbeträgen geords neten Verzeichniß versehen, mir in der Zeit bom 1. April bis 13, Mai 1861 zu übergeben.

Berlin, den 15. November 1860.

M. Borchardt Jjun,., Franzöfische Straße Nr. 32.

i uf dem Bahnhofe der Ost- bahn Eydtkuhnen soll vom 1. April e. ab auf unbestimmte Zeit verpachtet werden. Pachtlustige

Die Restauratio

mögen ihre Öfferten unter Beifügung von At- testen über Qualification und Führung bis zu dem auf

den 20. Februar d. J., Mittags 12 Uhr, in unserm Geschäftslokale auf dem hiesigen Bahn- hofe anstehenden Termine, franko, versiegelt und mit der Aufschrift :

„Offerte auf Pachtung der Bahnhofs-Nestau- ration Eydtkuhnen“ L / versehen, an die unterzeichnete Dixection ein-

reichen.

Die Oeffnung der Offerten erfolgt am Ter- minstage zur bezeichneten Stunde in Gegenwart der etwa erscheinenden Submittenten.

Die Submissionsbedingungen liegen in unferm

Central-Büreau zur Einficht offen, werden au auf portofreie, an unsern Büreau - Vorsteher Lakomi hierselbst zu richtende Anträge gegen 5 Sgr. Kopialien mitgetheilt. Bromberg, den 11. Januar 1861. Königliche Direction der Ostbahn.

[180] Krakau - Oberschlesische Eisenbahn. 9

Behufs Erhebung der neuen Couponsbogen zu den Stamm - Actien der vorgenannten Bahn find die Talons mit einem nach der Reihenfolge der Nummern geordneten Verzeichnisse in der Zeit vom 4. bis 9. März dieses Jahres, Vormittags von 9 bis 12 Uhr, bei mir einzu- reichen und die neuen Couponsbogen dagegen unter quittirter Zurückgabe des bei der Einliefe-

rung der Talons bon mir darüber zu ertheilen-

den Empfangsscheins vom 18. bis 30, März c., Vormittags von 9 bis 12 Uhr, auf meinem Comptoir in Einpfang zu nehmen. Auf Ein- sendungen und Zusendungen durch die Post kann hierbei niht eingegangen werden.

Die vorschriftsmäßigen Verzeichnisse, ohne welche die Annahme der Talons nicht erfolgt, find auf meinem Comptoir unentgelt- lih zu haben.

Breslau, 29. Januar 18641.

E. Heimann.

Cölnife Hagel-Versiche- rungs-Gesellschaft.

Am 1. März d. J., Vormittags 11 Uhr, wird die |

gewöhnlihe General-Versammlung der Actionaire der Cölnishen Hagel - Versiche- rungs-Gesellschaft imCasino-Bebäude, Augustiner- Plah hierselbst, stattfinden.

Sie besteht aus denjenigen Personen, welche seit länger als zwei Monaten Eigenthümer von wenigstens fünf Actien und als solche in dem Actien-Register der Gesellschaft verzeichnet find.

Gemäß Art. 33 der Statuten werden die stimmberechtigten Actionaire mit dem Bemerken hierzu eingeladen, daß Eintrittskacten am Tage vorher bei unserer Direction, Trankgasse 15, so wie ‘am Tage der Versammlung beim Eingange in das Versammlungs-Lokal ausgegeben werden.

Cöln, den 28. Januar 1861.

Der Verwaltungsrath.

[183] i Poriíia Westphalica,

Actien-Gesellschaft füx Vergbau und Hüttenbetrieb.

Jun Gemäßheit des §. 6 der Gesellschafts- Statuten wird hiermit bekannt gemacht, daß der Verwaltungsrath beschlossen hat, die auf die Actien Nr. 1515, 1516, 1525 und 1526 bis jeßt eingezahlten Raten als verfallen und die dur die Ratenzahlungen, so wie durch die ur- sprüngliche Unterzeichnung dem Actionair gege- benen Ansyrüche auf den Empfang von Actien für erloschen zu erklären. 5

Porta, den 24. Januar 1861.

Der Verwaltunasrath.

über das Erscheinen der stenographischen Berichte des Herrenhauses und des Hauses der Abgeor

Bekanntmachung

dneten.

Bis heute den 31. Januar 1861 sind ausgegeben: 6 Bogen der 1— 4. Sißung- des Herrenhauses,

5% Bogen der 1—6, Sißung

des Hauses der Abgeordneten,

zusammen 115 Bogen.

i S ahe R R S E T ied lil T E ie R R v Ea Co R As U T T E E T E T Ta Ca A e t a d t n a E M Len Ea E E rae E wia C a A E i l LS R Hf E sf He di U I LNGE LAIPE e tue Orr R E it R E A Ae S E S I o 1e SR 7 E T T E Cg L TP H T T T S e L E

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