1861 / 36 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Einlösung vorgezeigten Obligationen werden in dem Zeilraum von zehn Jahren, von dem Fälligkeitstermine an gerechnet, jährlich. einmal von der Direction Behufs der Empfangnahme der Zahlung Sffentlih aufgerufen. Die Obligationen, welche nicht innerhalb eines Jahres nach dem lehten öffentlihen Aufrufe zur Einlösung vorgezeigt werden, sind werthlos und werden als solbe von der Direction demnächst öffentlich bekannt gemacbt. Len

Die (Gesellshaft hat wegen solcher Obligationen feine is pflihtungen mehr, doch kann deren gänzliche oder theilweise Be- zahlung vermöge eines Beschlusses der Direction aus Billigkeit s? rüdsihten genährt werden. d

ie Jnhaber der Prioritäts - Obligationen sind auf Höhe der eaen ae nebs den fälligen Zinsen Gläubiger der Rhein: Nahe-Eisenbahn-Gesellschaft und haben in dieser Eigen- schaft ein unbedingtes Vorzugsrecht vor den Stamm- Actien, fo wie mit Vorbehalt der Hypothek und der Vorrechte, welche den Fie halts des Privilegiums vom 18. Juli 1859 kreirten Prioritäts- Obligationen eingeräumt sind, eine Hypothek an der Rhein - Nahe-

isenbahn,

R die Zablung der Zinsen haftet der Reinertrag der Bahn ; unbeschadet S v G der Jnhaber der früher emit- irten Prioritäts-Obligationen. da / , 2 weit für die Toblnús der Zinsen der Prioritäts - Obliga- tionen II. Emission nachträglich die Garantie des Staates eintreten möchte, werden die Obligationen demgemäß mit einem Garantie-

empel versehen werden. stemp seh 6. 7

Die Jnhaber der Prioritäts - Obligationen sind nicht befugt, die Zahlung der darin verschriebenen Kapitalbeträge anders, als nah Maßgabe der im §. 3 enthaltenen Amortisations: Bestimmun- gen zu fordern, ausgenommen: N n

a) wenn verfallene und vorschriftsmäßig präsentirte Zin8coupons länger als drei Monate unberichtigt bleiben;

b) wenn die im §. 3 festgeseßte Amortisation nicht innegehalten wird. ; E E

Jun dem Falle zu a. bedarf es einer Kündigungsfrist nicht, sondern das Kapital kann von dem Tage ab, an welchem dieser Fall eintritt, zurückgefordert werden, und zwar bis zur Zahlung

des betreffenden Zin8coupons. : ' Jun vem unter b. bezeichneten Falle is jedoch eine dreimonat- liche Kündigungsfrist zu beobahten; auch fann der Juhaber einer Prioritäts-Obligation von diesem Kündigungsrechte nur innerhalb dreier Monate von dem Tage ab Gebrauch machen, wo die Zah- lung des Amortisationsquantums l‘âtte stattfinden sollen. : Jn allen Fällen des vorstehenden Paragraphen is eine geseb- lihe Jnverzugsezung nöthig, um die an den Verzug geknüpften

Folgen eintreten zu lassen.

}

Die in diesem Privilegium vorgeschriebenen öffentlichen Be- Tanntmacbungen müssen in die im §. 21 der Statuten der Rhein- Nahe-Eisenbahn-Gesellschaft (Gesez-Sammlung für 1856 S. 791) bezeichneten Blätter eingerückt werden. | R

Sollte eines dieser Blätter eingehen, so bestimmt die Direction mit Genehmigung Unseres Handels-Ministeriuums dasjenige Blatt, welches an dessen Stelle treten soll. I

Zu Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige landesherr- liche Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter dem Königlichen Junsiegel ausfertigen lassen, ohne jedo den Jnhabern der Prioritäts - Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staates zu geben oder den Nechten Dritter zu präjudiziren.

Gegeben Berlin, den 28. Januar 1861.

IV ilhelm.

pon der Heydt, von Patow,

A Nhein-Nahe-Eisenbahn-Obligation. IL, Emission AF über Thaler oder Gulden süddeutscher Währung.

Jnhaber dieser Obligation hat einen Antheil von Thalern Preuù- ßisch Courant oder Gulden süddeutsher Währung an der mit Aller- höchster Genehmigung und nach den Bestimmungen des umstehenden Pri- bilegiums gemachten Anleihe der Nhein-Nahe-Eisenbahn-Gesellschaft. |

Die Zinsen mit vier und einem halben Prozent für das Jahr sind gegen die am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres zahlbaren halbjähri- gen Zinscoupons zu erheben.

Saarbrücken, den ten 19...

Königliche on, 4. 8)”

Dex Nendant.

Mit dieser Obligation sind. für den Zeitraum vom 1. Juli 1861 an

gerechnet, zwanzig halbjährige Zinscoupons Nr. 1 bis 20 nebst ei nem

alon ausgegeben. Die M abe der zweiten Serie von Coupons erfolgt an den Jnhaber

des Talons gemäß §. 1 des Privilegiums.

B. Zins-Eoupon M... zur Nhein-Nahe-Eisenbahn-Obligation 11, Emissson Æ Thaler oder Gulden süddeutsher Währung.

Thaler preußisch Courant oder

Kreuzer

Kreuzer

süddeutscher Währung hat Jnhaber dieses als halbjährliche Zinsen vom

ab an den durch öffentliche Bekanntmachung

zu bezeihnenden Stellen zu erheben.

Dieser Zins - Coupon wird ungültig und werthlos, wenn er nicht binnen vier Jahren nah dem Fälligkeitêtermine zur Zahlung präsentirt wird. Saarbrücken, den a Königliche Eisenbahn - Direction, (L, S.) (Facfimile.)

C. Talon Zur Rhein-Nahe-Eisenbahn-Obligation IT. Emission F...

Jnhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Nückzabe , sofern da- gegen bei der unterzeichneten Direction kein Widerspruch eingeht, an den durch öôffentlihe Bekanntmachung bezeichneten Stellen die (zweite) Serie der Zinscoupons zur obenbenannten, über Thaler oder Gulden lautenden Prioritäts-Obligation. ; Saarbrüdcken, den ten 18... Königliche Eisenbahn-Direction. (L. S.) (Facsimile.)

Minifterium für Handel, Gewerbe und vffentliche Arbeiten.

Der bei der Niederschlesisch - Märkischen Eisenbahn beschäftigte

frühere Werkführer Hermann Heinrich Wilhelm Frank ist zum Königlichen Eisenbahn - Maschinenmeister ernannt worden.

¿Finanz - Ministerium.

Der bisherige Kanzlei-Diätarius Wes enick ist als Geheimer Kanzlei-Secretair bei dem Finanz Ministerium angestellk worden.

Angekommen: Der General-Major und Commandeur der 18, Jnfanterie-Brigade, von Schwart, von Glogau,

Berlin, 5. Februar. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: Dem zur Dienstleistung bei der Abtheilung für die persönlichen Angelegenheiten im Kriegs-Ministerium fommandir- ten Major von Vegesadck, aggregirt dem Kriegs-Ministerium, die Erlaubniß zur Anlegung des von de3 Großherzogs von Hessen und bei Rhein Königlicher Hoheit ihm verliehenen Komthur Kreuzes zweiter Klasse vom Verdienst-Orden Philipps des Großmüthigen zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 5, Februar. Se. Majestät der König nahmen heute die Vorträge des General - Majors und General - Adjutanten Freiherrn von Manteuffel und des Polizei- Präsidenten Freiherrn von Zedliß entgegen, und empfingen den

(Unterschrift.)

von Wussow.

General der Jnfanterie, Kommandirenden des 2. Armce - Corps,

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Jn der gestrigen Sihung des Abgeordnetenhauses wurde die Adreß-Debatte nah dem Resumé des Berichterstatters Abgeordneten Beseler vertagt.

Bei der heutigen Spezialdiskussion des Adreß- Entwurfs im Hause der Abgeordneten wurden die beiden ersten Absähe ( Trauer um den verstorbenen König) ohne Debatte, der dritte (Regentschaft) ohne eigentliche „Abstimmung ange- nommen. Bei dem vierten Satze (innere Politik) erhob sih eine längere Diskussion, an welcher sich Mitglieder der verschiede- nen Fractionen betheiligten. Der Abgeordnete von Vincke ging speziell auf die berliner Polizeiverhältnisse ein. Jn der Ant- wort erklärte der Minister des Junern in Betreff des hiesigen Polizei-Präfidenten, gegen denselben liege na Charakter und Be- fähigung keine Veranlassung zur Entfernung aus dem Amte vor.

Magdeburg, 4. Februar. Jn der Gegend von Sandau hat sich, den eingegangenen Nachrichten zufolge, ein so starker Eis- damm der Elbe gebildet, daß durch den Nückstau des Wassers der Umgegend erhebliche Gefahr droht. Auf Veranlassung der Königlichen Regierung ist deshalb gestern Nachmittag ein Detache- ment Pioniere, unter Kommando eines Offiziers und mit dem nô- thigen Sprengmaterial versehen, auf der Wittenbergeschen Bahn dorthin abgegangen, um jene Eisstopfung zu beseitigen. (M. C.)

Emmerich, 2. Februar. Hier ift der Rhein so ftark im Fallen begriffen, daß morgen wohl der größte Theil der Stadt wasserfrei sein wird, Heute ist schon der Markt ziemlich frei. Die Keller sind jedoch noch alle mit Wasser gefüllt. Das Eis trieb vorgestern Abend von hier ab, aber nur bis gegen die holländische Grenze, von wo ab es fest liegt. (Elberf. Ztg.)

Sachsen. Dresden, 4. Februar. Der so eben im Druck erschienene Gesez-Entwurf, einen Zusaß zum Heimathgesehße vom 26. November 1834 betreffend, bestimmt, daß außer durch An- sässigke:t mit einem Wohngebäude und durch Gewinnung des Bürger- rechts die Heimaths-Angehörigkeit am Wohnorte, gleichviel ob Stadt oder Land, auch begründet wird durch die Anmeldung zu einem nah dem Gewerbegeseße der Anmeldungsfrist unterliegenden, so wie durch Erlangung der Konzesfion zu einem nah demfelben Ge- seße von Konzession der Verwaltungs-Behörde abhängigen Gewerbe- betriebe, jedoch nicht sofort, sondern erst nah fünfjährigem Aufent- halt und Gewerbebetrieb. (Dr. F.)

Gotha, 1. Februar. Zur Regelung des Gewerbewesens werden zu Ende dieses Monats hier Delegirte der Regierungen der sämmtlichen thüringishen Staaten zusammentreten, Da durch) diese Delegirten ein Gewerbegeseß für die vertretenen Länder aus- gearbeitet werden soll, so wird dabei die Frage, ob völlige eFrei- gebung der Gewerbe eintreten oder ob der Jnnungsverband in Thüringen fortbestehen soll, ihre Erledigung finden, Cy Le. Mae 225)

Nassau. Wiesbaden, 2, Februar. Unsere Zeitungen veröffentlichen folgenden Aufruf der regierenden Herzogin :

Jn Folge der Mißernte, die einige Gegenden unseres Herzogthums betroffen, und der Härte des Winters, wie eine solche der Arme seit Jahren nicht mehr zu erdulden gehabt hat, ist an vielen Orten unseres Landes ein Nothstand eingetreten, dessen täglich lauter erschallender Klag- und Hilferuf dringendst zu unverzüglicher Handreichung auffordert. Er soll, er darf nicht überhört werden. So wende Jch mi denn an den oft bewährten Wohlthätigkeitssinn der Nassauer, und namentlich an die Frauen , deren Herz von unverschuldeten Leiden tiefer ergriffen wird, in der Ueberzeugung, daß Alle gerne bereit sein werden, mit Mir vereint Alles aufzubieten, um den edlen Zweck, da Hilfe zu bringen, wo sie Noth thut, in möglihstem Umfange zu erreichen. Jede, auch die kleinste Gabe wollen wir mit Dank entgegennehmen und Gott wird seinen Segen auf unser Werk legen. Wiesbaden, den 26. Januar 1861. Adelheid, Herzogin von Nassau, Prinzesfin zu Anhalt.

Niederlande. Nymwegen, Die „Köln, Ztg.“ beribtet über den in seinen Folgen wahrhaft sc{recklichen Durchbru h der Waal bei Leeuwen am linken Ufer der Waal, ungefähr fünf Stunden unterhalb Nymwegen :

„Der Damm brach an zwei Stellen, an einer in der Länge von 300 Ellen, und mit unglaublicher Schnelle verbreitete sich die Ueberfluthung ; noch am 3. Februar Mittags entlud sich das Wasser und Eis mit einem Falle von 17 Ellen nach einwärts. Vierundsechzig Menschen, meistens aus dem besizenden Stande, Männer, Frauen und Kinder, werden noch ver- mißt und haben vermuthlich den Tod in den Wellen gefunden ; außerdem find zwanzig Häuser vollständig verwüstet, sieben Schiffe gesunken und fast der ganze Viebstand vernichtet; von einem Dache wurden neununddreißig Per- sonen, welche sich dorthin geflüchtet, glücklich gerettet. Die übrigen Ein- wohner des Fleckens und der Umgegend leben in der größten Noth. Zwar find ste sämmtlih unter Dach, doch gebricht es ihnen an Allem; das Elend derselben muß bitter sein, da seit Jahren si ein solches Unglück im Lande nicht ereignet hat. Leider konnte unter den Umständen die Ueber- schwemmung nicht örtlich bleiben, denn in furchtbarer Eile strômte‘das Fluth- wasser oberhalb nah Nymwegen und gen Westen von innen gegen die Maas- däâmme an. Bei der genannten Stadt stand das Wasser gestern, am Sonntage, schon in dem Dorfe Hees, cine halbe Stunde von der Stadt; der Teer- dyih, welcher einen großen Theil der Umgegend s{hüßen muß, steht auf dem Punkte, durhzubrehen. Der Weg von Nymwegen nah Cleye ist üterschwemmt und unbrauchbar; Ubbergen und Beek stehen theilweise

_

unter Wasser, während Perfingen und Ooh fast ganz von Eis Wasser eingeschlossen find; die Bewohner dieser Ore. welehe fich tige Böden ihrer Häuser geflüchtet haben, fann man wegen der Eis- massen nicht retten. Millingen, oberhalb Nymwegen, is vyll- ständig inundirt in Folge des Ueberlaufens des Ogoh - Deichs und des Durchbruchs des Querdammes daselbst. Die Einwohner waren inzwi- shen so glücklich, bei Zeiten Alles zu retten. Gegen Westen dringt das Fluthwaässer von Leeuwen nah Alphen, wo es sich von innen in die Maas zu stürzen droht und die Dämme, welche gegen das. Magas- wasser süßen, in die größte Gefahr bringt. Aus Tiel berichtet ein Telegramm von Versenkungen der Dämme bei Ochten, Deest und Druten am rechten und linken Ufer der Waal. Der König von Holland ist am 3, Februar vom Schlosse Loo nach Arnheim zu- rückgekehrt und hat sih sofort nach den Gegenden der Ueberschwem- mungen zwishen Maas und Waal begeben. Unsere neueste telegraphi- sche Depesche aus Arnheim vom 3. Februar, 11 Uhr 40 Minuten Abends, lautet: Das Elend in den inundirten Landen ist immerwährend im Stei- gen, wenigstens zwanzig Dorfschaften find überschwemmt: wie viel Men- schen ertrunken und wie viel Häuser zerstört worden sind, ist noch nicht genau befannt. Der Wasserstand ift überall noch wenig gefallen; das Rheineis steht von Jaaréveld bis Angeren fest, das Waaleis von unten ab bis Doodewaard ganz fest; die Yssel ist dagegen fast ganz eisfrei.“

Belgien. Brüssel, 3. Februar. Die Repräsentanten- Kammer hat in erster Abstimmung das neue Unterrihtsgesezt mit einigen Aenderungen genehmigt.

_Franfkreich. Paris, 4, Februar. Der heutige „Moniteur“ meldet, daß der Kaiser gestern den Baron v. Adelsward, außer- ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Königs von Schweden und Norwegen, und den Major v. Bjomstjerna, Kammerherrn der verstorbenen Königin Désirée, empfangen hat. Der Legtere überreichte dem Kaiser ein eigenhändiges Schreiben seines Souverains, An demselben Tage hat der Kaiser dem hiesigen persishen Gesandten, Hassan Ali Chan, und dein persischen Gesandten in Rußland, Kassim Chan, Audienz ertheilt,

Die Thronrede, mit welcher der Kaiser die legislative Ses- sion eröffnet hat, ist uns bereits auf telegraphischem Wege zuge- gangen. S, unten Telegr. Dep.

Für die Ueberschwemmten in Holland hat der Kaiser 1000 und die Kaierin 500 Fr. gezeichnet. És heißt, der Kaiser werde sich vor der Abfahrt des französischen Mittelmeer-Geschwaders zur Besichtigung desselben nah Toulon begeben. Admiral Le Barbier de Tinan hat gestern in den Tuilerieen gespeist. Ein Adjutant des Gene- rals Cialdini ift hier angekommen. Verschiedene Garibaldische Offiziere und Unteroffiziere französischer Nation, die sich seit einiger Zeit hier auf Urlaub aufhielten, sind dieser Tage aufgefordert wor- den, fih spätestens bis zum 15. Februar bei ihren betreffenden &reicorps einzustellen. Msgr. von Salinis, Erzbischof von Auch, ist im Alter von 62 Jahren gestorben,

Italien. Messina, Ende Januar. Das „Pays“ ver- öffentlicbt folgende Nachrichten aus Messina: „Die Citadelle hält sich noch immer, und General Fergola scheint fest entshlossen zu sein, die Vertheidigung fortzuseßen, so lange Franz U. Gaeta in seiner Gewalt hat. Bei Abgang der leßten Depeschen unterhielt man sich in Messina viel von einer angeblichen Verschwörung ge- gen die Stadt. Veranlassung zu diesem Gerüchte gab die Verhaf- tung dreier unserer Landsleute, des Grafen Noë, des Vicomte St. Martin und des Grafen Lapierre. Man erzählte sih, ein Vienstbote dieser drei Herren habe eine Audienz beim General &regola gehabt, und die neapolitanishe Schildwache, an die er sich gewandt, um in die Festung zu gelangen, sei desertirt und habe den Vorfall in der Stadt erzählt, Diese Scbildwache wurde arretirt, und sofort drangen Königliche Carabiniers in das Hotel, in dem sich die drei Reisenden befanden, die man, ohne auf deren Protestation Rücfsiht zu nehmen, festsezte. Die Depesche fügt bei, daß ein Kalabrese, der in dieser Sache betheiligt, sich weiteren Nachforschungen dur die Flucht entzogen habe. Die sardiniscbe Fregatte „Victor Emanuel“ war mit Truppen an Bord zur Ver- stärkung der Besaßung im Hafen von Messina angekommen.“

Rom, 29. Januar. Ein Korrespendent der Kölnischen Zeitung fchreibt: Jm Römischen is die Landbebölkerung besonders über die hier und in den Marken nicht ohne Härte vorgenommene Nekruten-Aushebung erbittert, theils weil der Sinn jener Bevölkerung nichts weniger als soldatish if, theils weil die Landleute, besonders im Anconitanischen, als geshickte Winzer bis- jer gewohnt waren, ihre eben herangewa{senen Söhne ins Patri- monium zu shicken, wo sie sofort als selbstständige Vignaruoli bei Klöstern und reichen Mercanti di Campagna so gut gestellt wur- den, daß sie ohne viele Mühe sich und auch wohl die Jhrigen in der Heimat ernähren und noch dazu hinreichend sparen fonnten, um sich bald einen kleinen unabhängigen Landbesiß zu erwerben. Diese thätigen Arme beansprucht nun die Conscription. Das Comitato Romano indessen nimmt von der Stimmung und von den Vorgängen in den Provinzen so gut wie gar keine Notiz: Trico-

‘loren- und andere einschlagende Demonstrationen find die Parole

des Tages,