1861 / 47 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Berlin, 18, Februar. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: Dem kommandirenden General des 1. Armee- Corps, General der Jufanterie von Werder, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Kaisers von Oesterreich Majestät ihm ver- “Tiehenen Groß - Kreuzes des Leopold - Ordens, dem Commandeur der G6ten Division, General - Lieutenant von Korßfleish, zur Anlegung des von des Königs von Bayern Majestät ihm ver- liehenen Groß-Kreuzes des Verdienst-Ordens vom heiligen Michael, und dem Hauptmann von Zaluskowski vom General - Stabe des I. Armee- Corps, zur Anlegung des von des Kaisers von Oesterreih Majestät ihm verliehenen Ordens der eisernen Krone dritter Klasse zu ertheilen,

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 18. Februar. Seine Majestät der König nabmen heute die Vorträge der Staatsminister von Auers- wald und Freiherrn von Schleiniß, des Geheimen Kabinets-Raths Wirklichen Geheimen Raths Jllaire und des Wirklichen Geheimen Ober - Regierungs - Raths Costenoble im Beisein Sr, Hoheit des Fürsten von Hohenzollern entgegen und empfingen die Meldungen des (Benerals der Jufanterie - von Lindheim, des General-Majors von Olrihs und mehrerer anderer Offiziere im Beisein des Kom- mandanten, General-Lieutenants von Alvensleben.

Se. Majestät der König haben durch nachstehende Kabi- nets - Ordre die Frage wegen des ferneren Protektorats der All - gemeinen Landes-Stiftung als Nationaldank zugleich mit einer Anordnung wegen nunmehriger Benennung dieser Stif- tung Allerhöchst entschieden : j | :

„Jch habe beschlossen, das Protektorat über die Allgemeine Landes - Stiftung als Nationaldank zur Unterstüßung der vater- ländischen Veteranen und invaliden Krieger in Preußen beizubehal- ten, bestimme aber, daß die Stiftung fortan die Benennung: „Nationaldank für Veteranen“ führen, auch alle an das Protekto- rat gelangenden Ausfertigungen in Meinem Namen von dem

Kronprinzen, Eöônigliche Hoheit, vollzogen werden sollen, Jch be- a

auftrage Sie, hiernach LWBeitere zu veranlassen. Berlin, den 11, Februar 1861. (gez.) Wilhelm, _An den General-Lieutenant von Maliszewski.

Jn der lehten Sihung des Herrenhauses ist von dem Grafen von Arnim - Boytenburg, von Plöß und Dr. Stahl ein von noch 40 Mitgliedern unterstüßter Antrag eingebracht worden : „Das Herrenhaus wolle beschließen : die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, „dem Landtage noch in dieser Session ein Gesetz, be- treffend die Entrichtung einer außerordentlichen, tempo- rären Steuer von dem fundirten Einkommen Behufs Deckung der Kosten der Reorganisation der Armee, vorzulegen,“

Jn der heutigen Sihung des Hauses der Abgeord- neten brachte der Justizminister einen Gescßentwurf, betreffend die Eide der Juden, ein.

Greif8wald, 9, Februar. Dis von der hiesigen Universi= tât vorbereitete Trauerfeier zum Andenken an den hoch- seligen König, zu welher durch ein von dem Geheimen Re- gierungsrath Professor Dr. Sh ômann verfaßtes Programm (veterum secriptorum sententiae de regno) besonders eingeladen war, hat gestern unter zahlreicher Betheiligung hiesiger Einwohner in würdiger Weise stattgefunden, Die voraufgehende musikalische Aufführung leitete der Musik - Direktor Bemmann., die Ge- dächtnißrede hielt der ordentlihe Professor der Philosophie Dr. Baier. Nachdem der Redner mit der dankbaren Erinnerung an die vielfachen Beweise der huldreihen Fürsorge des verewigten Königs für die hiesige Universität zugleih den Ausdruck der all- gemeinen Trauer über das Hinscheiden des allverehrten Monarchen verbunden hatte, entwickelte er wie die Epoche der Regierung

_Friedrich Wilhelms 1V. für Preußen und Deutschland dadurch eine so denkwürdige und segensreihe geworden sei, daß der verewigte König das Königthum in dem idealen Sinn und Geist der Frei- heit vertreten, und durch die Erweckung der Bestrebungen für die Einigung des gesammten deutshen Vaterlandes, so wie besonders durch die gleihmäßige Beförderung der Jnteressen der bürgerlichen Gefellschaft, des Staats, der Kirche und der Kunst und Wissen-

saft die Monarchie in dem preußischen und deutschen Volke noch fester begründet habe. Die Rede {loß nach einem Hinblick

auf das besondere Verhältniß des Hochseligen Königs zu Pommern und auf die leßte Anwesenheit Sr. Majestät am hiesigen Orte, da Allerhöchstdieselben in Begleitung der beiden nähsten Erben des Thrones die Feier unseres Universitäts-Jubiläums persönlich ver-

| herrlichten, mit Segens8wünschen für des regierenden Königs Majestät

und das Hohe Königliche Haus,

Sachsen. Dresden, 16. Februar. Die Zweite Kam- mer Le die Berathung des Militairbudgéts fortgeseßt. Bei der Bewilligung der Position für die Medizinal-Anstal- ten hat die Kammer folgenden Antrag angenommen: „Das König- liche Ministerium zu ersuchen, daß dasselbe eine Reorganisation mit Nüeksiht auf die neuesten Erfahrungen anderer, besonders krieg- führender Staaten und unter Erwägung der in dem Berichte der Deputation ausgesprochenen Ansichten unverweilt in Angriff nehme und noch gegenwärtiger Ständeversammlung beziehentlihe Vorlage

mache. t

Frankfurt a. M., 16. Februar. Die „Fr, P. Ztg.“ be- rihtet Folgendes Über die heutige Bundestags-Sizung: Gutem Vernehmen nah hat der Militairauss{uß in der heute stattgefundenen Sizung der Bundes-Versammlung seinen Bericht über die beantragte Revifion der Kriegsverfassung des“ Deutschen Bundes erstattet, und namentli die Fragen: Erhöhung des Pro- zentsaßes, Matrikel, Neserve-Kontingent, so wie Corpseintheilung und Reserve-Division, einer eingehenden Erörterung unterworfen. Ueber die meisten dieser Punkte hat eine Einstimmigkeit im Ausschusse erzielt werden können und sind die betreffenden Anträge, wie man vernimmt, etwa folgende: Die hohe Bundes - Versammlung wolle beschließen: 1) daß vorerst von einer Revision der bestehenden Bundesmatrikel Umgang zu nehmen sei; 2) daß in der Folge die Unterscheidung von Haupt- und Reserve-Kontingent abfallen und beide Kontingente in Zukunft als Hauptkontingent zu bezeichnen und mit dieser Bezeichnung dem Ersabkontingent gegenüber gestellt werden; 3) soll eine Erhöhung des Ersabkontingents um die Hälfte (Erhöhung von % auf # pCt.,) der Matrikel eintreten; 4) soll die Militair-Kommission in der Re- vision der Kriegsverfassung fortfahren und hauptsächlih solchen Einrichtungen ihre Aufmerksamkeit zuwenden, deren gleihmäßige Feststellung die Schlagfertigkeit des deutschen Bundesheeres erhöht. Außer diesen einstimmig gestellten Anträgen wurden noch folgende von einer Majorität des Ausschusses eingebraht: Der Militair - Kommission mitzutheilen 1) daß das künftig zu bildende Hauptkontingent 17 Prozent der Matrifel betragen soll; 2) daß §. 1 der revidirten Kriegsverfassung, wonach die Ersaß-Kontingente in dem eigenen Staate zurückbleiben, keine Veränderung erleiden möge; daß 3) die Reserve - Jnfanterie - Divisionen aufgelöst werden und die betreffenden Kontingente in die sogenannten gemishten Armee - Corps eingereiht werden, und diejenigen Staaten, aus deren Kontingenten seither die Reserve - Jn- fanteriedivision gebildet wurden, von Stellung der „Spezial- Waffen“ frei bleiben mögen, Diesen Majoritäts - Anträgen des Ausschusses stehen folgende Minoritätsgutachten gegenüber: Der Militair - Kommission mittheilen zu wollen, 1) daß das fünftige Hauptkontingent von 15 auf 15 pCt, der Matrikel erhöht werde; 2) daß in Nothfällen das im eigenen Staate zurückbleibende Ersaßz=- Kontingent auch in jeden beliebigen Theil des Bundesgebiets ver- legt werden könne; 3) daß die Reserve-Jnfanterie-Division vorerst beibehalten und auf Grund eines früheren Bundesbeschlusses die Militair-Kommission veranlaßt werde, Vorschläge Über zweckmäßige Verwendung und Eintheilung der Reserve-Jnfanterie: Division ein- zureichen; und daß die einzelnen Staaten zugeftandene Befreiung von Stellung der Spezialwaffen nicht mehr stattfinden solle. Außerdem wurde noch einstimmig von “dem Aus\{uß bean- tragt, daß je nah dem Resultat der Abstimmung, welche über die Anträge der Minorität oder Majorität über die Neserve- Jufanterie-Divifion erfolgen werde, die Militair - Kommission über die gesammte Armee-Corps-Eintheilung und die Verwendung der Reserve-Jnfanterie- Division Bericht erstatten möge. Zwei andere Vorträge des Militair - Aus\{chusses behandelten die Vereinbarung mit der preußischen Regierung Über die Sicherstellung von Bett- zeug für die Kriegsbesaßung von Mainz, Luxemburg und Rastatt, und den Bau von Pulvermagazinen und Laboratorien in den Bundesfestungen, Hiernach sollen die von der Militair-Kommissfion bereits getroffenen Einleitungen zum Bau von Kriegs- uud Frie- denspulvermagazinen nachträglich -genehmigt und zum Bau der- selben in den fünf Bundesfestungen zusammen 400,000 Fl, nah der Matrikel bis zum 1. Juli d, J, erhoben werden.

Vadenu. Karlsruhe, 15. Februar. JZhre Königliche Hoheit die Großherzogin hat si heute Vormittaz um elf Uhr nah Baden begeben, um dort Jhre Durchlaucht die verwittwete Fürstin von Hohenlohe-Langenburg zu besuchen. Jhre Königliche Hoheit wird heute Abend wieder hierher zurückehren.

16. Gebruar., Heute ist eine Anzahl Allerhöchster Befehle

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erschienen. Dieselben verfügen Folgendes : An die Stelle der vor- handenen zwei 12 - Pfünder - Batterieen werden zwei gezogene 6: Pfünder-Batterieen aufgestelt, Das Großhe1zogliche Kriegs- Ministerium is mit dem weiteren Vollzug beauftragt. Die Jn- fanterie - Regimenter werden" statt der gezogenen Gewehre großen Kalibers mit gezogenen Gewehren fleinen Kalibers bewaffnet, Das Großherzogliche Krieg8ministeriuum wird mit dem Vollzug dieses Befehls beauftragt. Laut Allerhöchster Ordre Nr. 12 treten in der Organisation der Jnfanterie des Großherzoglichen Armee- Corps folgende Aenderungen ein: Dieselbe erhält ein weiteres Jufanterie - Regiment , welches die Nr. 5 zu führen hat. Das Jäger-Bataillon erhält zwei weitere Compagnieen, wird daher künf- tig aus 6 Compagnieen bestehen. Das bisherige 3. Füsilier-:Ba- taillon wird als solches aufgehoben und biidet das 1. Bataillon des neuen 5. FJnfanterie - Regiments. Das neu aufzustel- lende 2. Bataillon des 5. Junfanterie - Regiments wird aus geschlossenen Compagnieen des 2,, 3, und 4. Junfanterie- Regiments formirt, wozu jedes der genannten Jufan- terie - Regimenter die vierte Compagnie mit ihrem voll- ständigen Jnventar abzugeben hat, Jn den vier Linien-Junfanterie- Regimentern wird sodann aus den sieben vorhandenen Com- pagnieen die abgegangene oder fehlende aus den Mitteln des Regiments neu aufgestellt. Die neu zu formirenden 2 Jäger-Com- pagnieen werden aus den Mitteln des Bataillons in demselben auf- gestellt, Die Uniformirung des 5. Linien-Jnfanterie-Regiments ist glei den anderen Junfanterie - Regimentern, jedoch mit bellblauer Achselklappe und Aermelpatte, erstere mit der Nummer von rothem Tuch versehen. Die Ausrüstung des Regiments hat aus Gewehren kleinen Kalibers zu bestehen, sons wie die übrigen Linien-Junfanterie- Regimenter, jedo mit schwarzem Lederzeug und Trommeln neuen Modells. Dem Regimentsstab und dem 2. neu auf;ustellenden Bataillon wird die Stadt Durlach, dem 1, Bataillon die Re- sidenzstadt Karlsruhe als Garnison zugewiesen ; bis zur Herstellung der Kasernenräume in Lurlah wird der Regimentsstab und das 2, Bataillon in Rastatt die Kasernen beziehen. Die Aufstellung des 9, Znfanterie-Regiments hat am 20sten d. M, zu geschehen. Dasselbe wird in die 1, Jnfanterie Brigade eingetheilt, Vit Be- fanntgebung des neuen Friedensdienststandes aller Abtheilungen der Jufanterie wird das Greßherzoglihe Kriegsministerium beauf- tragt.

AVürttemberg. Ulm, 13, Februar, Zu Ende der ver- flossenen Woche is von den für “die Bundesfestung erwarte- ten gezogenen Geschüßen die erste Lteferung mit vier Stücken hier eingetroffen. Sachverständige rühmen die Solidität und Ele- ganz der Arbeit, so wie die höchst zweckmäßige Einrichtung. (Schw, M,)

Vayern. München, 14. Februar- Jm Budget für die VIIT. Finanzperiode ist für die Aufbesserung des Einkommens un- zureichend dotirter protestantisher Pfarreien auf 600 Fl, Vorsorze getroffen.

Desterreih. Wien, 17. Februar. Nach einec unterm Sten d. publizirten a. h. Entschließung vom 28sten v. M. hat der Kaiser die Umwandlung sämmtlicher fahrender Ra- feten - Batterien in Fuß - Batterien und die dadurch be- dingte Standesändexung einer Batterie und beziehungsweise des ganzen Raketeur-Regiments genehmigt, Danach ist der Stand des Regiments im Frieden: 12 halbbespannte Batterien, 3 Compagnien und der Stab. Dieser zählt 37 Köpfe und 8 Pferde, die Batte- rien 1068 Köpfe und 240 Pferde und die 3 Compagnien 450 Köpfe. Jm Kriege besteht das Naketeur--Regiment aus dem Stabe, 16 Batterien, 3 Feld- und 1 Depot-Compagnie in der Gesammt- stärke von 2920 Köpfen und 1152 Pferden.

Ueber die Konferenz in Pesth, zu welcher der Hoffkanzler Baron Vayh die Obergespäne geladen hatte, berichtet der „Pesther Lloyd “:

2 Q 14. d. M. Abends fand im Primatialgebäude zu Ofen eine ZU- sammenkunft des Herrn Hofkanzlers Baron Nikolaus Vay mit den hier anwesenden Obergespänen statt. Was wir über den Jnhalt der dort ge- pflogenen Besprechung vernehmen, läßt sih in Folgendem resümiren : Se. Excellenz der Herr Kanzler seßte die Sachlage auseinander. Er erzählte, mit welcher Resignation er sein shwieriges Amt übernommen; die Orga- nisirung der Komitate als seine erste Ausgabe betrachtend, seien die Justructionen erlassen worden. Nicht im Tone des Vor- wurfs, sondern als eine bollbrahte Thatsache erwähnte Baron Vay, wie die Komitate mit Umgehung der Jnstructionen sich auf den Boden der 1848er Gesetze gestellt hätten; mit gerehter Befriedigung konnte Se. Excellenz die Errungenschaften anführen, die sich an seine Amtsleitung fnüpfen, Er verlangte nun zu wissen, ob er in seiner schwierigen Stellung auf die Komitate zäblen könne; bisher mußte er in

Wien den Vorwurf hören, daß man dem Lande so biel gegeben, daß aber .

das Land dafür nichts zurückgegeben habe. Diese Wendung benußte der hohe Redner, um auf den Hauptzweck seiner Auseinanderseyung, auf die bon den Komitaten ausgesprochene Steuerverweigerung, überzugehen; er

wies auf die Nothwendigkeit der Steuern hin, ohne welche die Räder der

Staatsmaschine in Stockung gerathen. Die Komitate selbst müßten dies eingesehen haben, indem fie die Ausschreibung der Domestikälsteuer als

frehen Ausschreitungen mit Macht entgegentrete.

eine ihrer ersten Aufgaben betrachteten, um wie viel weniger fönne der Staat der zu seiner Erhaltung nötbigen Abgaben entbehren. Er erkenne zwar vollfommen das Gewicht jener Motive an, welche die Komitate in ihren Beschlüssen geleitet, und ersuche daher die anwesenden Herren Ober- gespäne , ob sie nicht irgend einen Ausweg wüßten, durch welchen die Bedenklichkeiten der Komitate und die Bedürfnisse des Staates vermittelt werden fönnten. Die sämmtlichen folgenden Reden waren der Wiederhall jencs Vertrauens, welches das ganze Land für die hechgeachtete Persönlichkeit des Kanzlers empfinde. Dem Ver- trauensboium der Versammlung gab Graf Johann-Cziräki den beredtesten Ausádruck. Se. Excellenz äußerte er fönne nicht nur auf die Sym- pathie der hier versammelten Obergespäne, sondern auf das allgemeine Vertrauen des Vaterlandes zählen; ja der Redner sprach sogar die Ueber- zeugung aus, daß, wenn Se. Excellenz den - bedauerlichen Entschluß fassen sollte, von sciner hohen Stellung abzutreten, fich im gan- zen Lande kein Nachfolger finden werde, dem die Nation das- selbe Vertrauen entgegenbrächte. Dieselbe Einmüthigkeit, mit der sih die Versammlung in ihren Sympathieen für die Person des Kanzlers begeg- nete, dieselbe Einstimmigkeit der Anschauung berrshte in Bezug auf die Steuerfrage. Die Herren Obergespäne gaben die Erklärung ab, daß fie in diesem Punkte blos ihre individuelle Meinung auésprächen und nicht berechtigt seien, ihre Komitate zu vertreten; die Betheiligung an der Ein- hebung einer mit Umgehung des Landtages ausgeschriebenen Steuer er- klärten sie als einen Aft, der gegen das Geschß und ibr Gewissen berstoße. Uebrigens sei in den betreffenden Komitatsbeschlüssen auch ausgesprochen wor= den, daß man der Einhebung der Steuern kein Hinderniß in den Weg legen werde, und es stehe der Regierung frei, die Steuern mit Umgehung der gefeßlichen Jurisdictionen cinzuheben, obgleich die Versammlung die Verantwortlichkeit für die aus einem solhen Vorgehen erwachsenden Re= sultate nicht übernehmen könne. Noch gab Se. Eminenz der Kardinak- Primas von Ungarn, der als Obergespan des Graner Komitats in herz=- licher Ansprache „seine Kellegen“ begrüßte, gleichfalls dem allgemeinen Vertrauen des Landes für die Person des Kanzlers in warmen Worten

Ausdrudck, und die „Konferenz der Obergespäne“ war geschlossen.“

Der Banus von Croatien und Slavonien, Gouverneur von Fiume, FML. Sofkcevic, hat folgende Proclamation erlassen :

„Die neulich auf öffentlichen Straßen wiederholt vorgekommenen Tumulte und Demonstrationen, welche die Stadt Fiume zum Schauplaß eines zügellosen Parteikampfes machten, dann die Tendenz, den geseßlich geregelten Uebergang zur politischen Umgestaltung des Landes durch bru=- tale Gewaltthätigkeit zu hemmen, welche nothwendigerweise eine nach=- theilige Folge für den Verkehr haben müssen - durch den die Wohlfahrt der Stadt bedingt ist, lassen es als nothwendig erscheinen , daß man fo Jch finde deshalb hiermit die Stadt und den Bezirk von Fiume in Belagerungszustand zu erklären. Jn Folge dessen werden von heute angefangen der Kompetenz der Civil-Strafgerichtsbehörden entzogen und vom Kriegsgerichte das mit heutigem Tage in Thätigkeit geseßt wird, nah den bestehenden

WLLtarrget]eBe E Tolgenvenil Deeveeugin unv Uo Lr uny unt sage und bestraft, welche von Civilpersonen innerhalb dem erwähnten Bezirk begangen: a) Hochverrath. b) Beleidigung der Majestät und der Mit- glieder des Kaiserlichen Hauses. c) Störung der öffentlihen Ruhe. d) Aufstand. e) Aufruhr. f) Alle Fälle öffentlicher Gewaltthätigkeit gegen die Civil- oder Militair - Behörden in Dienstsachen, gegen eine von der Negierung zur Verhandlung öffentliher Angelegenheiten be- rufene Versammlung oder gegen andere geseßlich anerkannte Körperschaf- ten. g) Böswillige Beschädigungen oder Störung der Eisenbahnen oder Telegraphen. h) Unerlaubter Besiß oder Verheimlihung von Waffen oder Munition. i) Tumult. k) Theilnahme an geheimen und verbotenen Gesellschaften, 1) Mißachtung der Anordnungen der Behörden und Auf- reizung gegen Staatsautoritäten oder "einzelne Agenten der Regierung. m) Aufreizung zu Feindseligkeiten gegen Nationalitäten. n) Ver- breitung falscher oder beunruhigender Nachrichten oder Vor- aussagungen ( predizioni ), 0) Wörtlihe oder thätliche Veleidi- gung öffentlicher Beamten und Agenten der Civil- oder Mili- tairbehörden im Dienste oder . der Beamten außer Dienst oder Beleidi- gung der militairischen Ehre. p) Unerlaubte Einmishung in die Aus= übung des öffentlichen Dienstes, um denselben zu hemmen. q) Unter- stüßung aller oben erwähnten Strafhandlungen. r) Endlich alle jene Verbrechen, welche nah den bestehenden Gesehen der Militairgerichtsbar= keit vorbehalten find, nämlih : unexlaubte Anwerbung, Verleitung und geleisteter Beistand, die beschworenen Militairdienstpflichten zu ver- leßen, so wie auch Kundschafterei und alle anderen Handlungen gegen die Kriegsmacht des Staates. Das K. K. Truppen-Kommando in ¿Fiume ist überdies ermächtigt, alle jene Anordnungen zu treffeu, welche es für die Aufrechthaltung der öffentlichen Ordnung und Ruhe als nôthig er- achtet, und denselben muß sofort nah deren Bekanntmachung bei Ver- meidung dexr in denselben angedrohten Strafen Folge geleistet werden. Agram, 12. Februar 1861. (gez.) Sokcevié, K. K. FML,, Banus bon Croatien und Slavonien, Gouverneur von Fiume.“

Großbritannien und Jrland. London, 16, Februar. Die Königin hielt vorgestern das erste Lever in diesem Jahre ab, Fast alle Mitglieder des diplomatishen Corps, sämmtliche Mitglieder des Kabinets und eine lange Reihe hoffähiger Perso nen waren anwesend. Unter den zahlreichen Vorstellungen erwäh- nen wir die der auswärtigen Gesandtschaften. Vorgestellt wurden durch den franzöfischen Gesandten : M. Bartholdi, als dritter Les gationssecretair, und Baron de Villing, als Attaché; dur den türkfishen Botschafter: seine beiden Söhne Etienne und Paul Musurus Bey, die als erster Secretair und zweiter Secretair angestellt find; durch den ôsterreichischen Bot- schafter: Graf Maximilian Esterhazy als Attaché; durch den sav-