1861 / 53 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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túste von Süd-Amerika werden zur Beförderung über Buemen |

unter folgenden Bedingungen von den Post-Anstalten angenommen : Die zu versendenden Gegenstände sind möglichst in Kisten zu verpadcken. : | i "müssen die Sendungen in Wachsleinen oder in Oeltuch. emballirt sein. Den Sendungen müssen genaue Jnhalts - Declarationen in doppelter Ausfertigung beigegeben werden; Jede Sendung muß von einer offenen, mit lateinishen Buchstaben geschriebenen Adresse begleitet sein, welche briefliche Mittheilungen nicht“ enthalten darf. Garantie wird von Bremen bis zum Ausfchiffungshafen geleistet. Wenn die Päckereien nah im Junnern von Süd - Amerika 2c. gele- enen Orten bestimmt sind, so erfolgt der Landtransport einstweilen noch auf Gefahr des Absenders. Pädckereien von größerem Werthe werden jedoch von dem amerifanischen Aussiffungshafen in das Innere des Landes nicht ohne Weiteres abgesandt, sondern ver- dleiben im Verschlusse der Staats-Zol-Niederlägen. Der Adressat wird von der Ankunft der Sendung schriftlih benachrihtigt und fann darauf bestimmen, wie weiter mit der Sendung verfahren werden soll, Die Sendungen müssen bis zum amerikanischen Aus- iffungshafen frankirt sein. : : [0 A t Vereinsporto bis Bremen is bei der Aufgabe des Pakets zu erheben an SeefrachtgebÜhr von Bremen bis zu einem der nachbezeichneten Ausschiffungshäfen: : Ar ein Tat S : Lm WesseRindien: 1 Pfd.l 5 Pfd. 10 Pfdl und für Antigua, Barbados, De- jede 10 merara, Dominique, Gre- Pfd, mehr nada, Guadeloupe, Mar- tinique, Jamaica, St. Kill, St. Lucia, Santa Martha, St. Thomas, St. Vincent, Tobago, Trinidad Ix, an der Ostküste von Süd-Amerika: Bahia, Buenos - Ayres, Montevideo, Pernambuco, Rio de Janeiro; IIT, an der Westküste von Süd-Amerika: Arica, Caldera, Callao, \ Casma, Cobija, Coquimbo,, Guayaquil , Huacho;, | Huasco , Huanchoco, qule, Zil, Lam- bayeque, Payta,, Piêco, Valparaiso. / Die Affsekuranz gegenw Seegefahr ist in diesen Frachtsäßen ein- begriffen, wenn der deklarirte Werth des Pakets pro Pfund nicht 1 Thlr. übersteigt. Bei einem höher deklarirten Werthe sind für Sendungen nach den Orten 2c. ad I, und“Tl, 25 pCt. und nach den Orten ad I1l. ZpCt. Assekuranz-Gebühr von der deklarirten Summe, außer der Seefracht-Gebühr, zu entrichten. Berlin, ‘den 23: Februar 1861.

General - Post - Amt. Schmücckert,

6. Thlr, 5 Thlx. mehr,

8 Thlr./115 Thlr.| 15 Thlr | 10 Thlr. mehr,

20:4 400: N 9: M. U N. 9.

Die Kandidaten der Baukunst, welche in der ersten diesjährigen Prüfungs. Periode die Prüfung als Bauführer oder Privat - Bau- meister abzulegen beabfihtigen , werden hiermit aufgefordert, vor dem 25. März e. si. s{briftlih bei. der unterzeibneten Behörde zu melden. und die vorgeschriebenen Nachweise und Zeichnungen, so. wie ein. euxriculum vitae einzureicen, worauf ihnen wegen der Zulassung das Weitere eröffnet werdèn wird.

Meldungen nach, dem 25, März e. können nicht berücsichtigt werden.

Berlin, den 25. Februar 1861,

Königliche tehnische Bau-- Deputation.

Ministeriunr- der geistlichen, Unterrichts: und Medizinal - Xugelegenheiten,

Der ‘bisherige Privatdocent an der: Königlichen Universität zu Breslau, Professor und Prorektor an’ der Realschule zum heiligen Geist, Dr. H. Marbach, is zum außerordentlichen Professor in dan. ofe nischen Facultät -der gedahten Universität ernannt

Sind zur Verpackung nicht Kisten benußt worden, #0: }

Verfügung vom 14 November 1860 betreffend die Verhältnisse der Haus- und Pribatlehrer in Bezug auf Konzessionirung.

Auf den Bericht vom 26. v, M, eröffne ih der Königlichen Regierung, daß die Behandlung, welche Dieselbe der -zurücfolgen- den Beschwerde des Kantors N. in N. wegen unbefugter- Einrich- tung. einer Privatschule daselbst bat angedeihen lassen, den bestehen- den geseßlichen Bestimmungen nicht entspricht. :

Nach, Abschnitt 111, der Staatsministerial - Jnstruction vom 31, Dezember 1839 (Minist.-Bl, 1840 S. 96) war es gestattet, den R, als Hauslehrer für die Kinder des Krugbesizers N, zuzu- lassen, obglei der N. cine Prüfung als Lehrer nicht abgelegt hat. Sobald aber mehrere Familien in Gemäßheit eines Vertrages ihre Kinder an- dem Unterricht des R. theilnehmen lassen woliten, konnte dieses nah §. 18 der bezeichneten Staatsministerial - Jnstruction nit gestattet werden, indem nach diesem Paragraphen Lehrer in solcher Stellung nicht als Hauslehrer, sondern als Privatlehrer zu behandeln sind. Privatlehrer müssen aber nach F. 14 1. c. ihre wissenschaftlihe und technische Qualification durch die vorgeschrie- bene Prüfung nachgewiesen haben, was eben bei dem R. nicht dér ¿Fall war.

Hiernach hat die Königliche Regierung die Angelegenheit wegen des Privat - Unterrichts der betreffenden Kinder. in N., falls des- halb nach dem jeht erfolgten Abgange des R. wieder Anträge ge- stellt werden sollten, resp. wegen Zulassung einer Familienschule anderw eit zu ordnen, auch den N. auf seine Beschwerde mit ent- sprehendem Bescheid zu versehen.

Berlin, den 14, November 1860.

Der Minister der geistlichen, Unterricht8- und Medizinal- Angelegenheiten.

von Bethmann-Hollweg.

An die Königliche Regierung zu N.

Königliche Bibliotbek.

Jn der nächsten Wocbe vom 5. bis 9. März findet nah §. 24 des gedruckten Uuszuges aus der Bibliothek - Ordnung die allgemeine Zurücklieferung aller ans der Königlichen Bibliothek entliehenen Bücher statt. Es werden daher alle Diejenigen; welche Bücher der Königlichen Bibliothek in Händen haben, hierdurch auf- gefordert, solche während dieser Zeit in den Vormittagsstunden zwischen 9 und. 12. Uhr gegen die darüber ausgestellten Empfang- scheine zurückzuliefern. Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nach alphabetisber Ordnung der Namen der Entleiher, und zwar von A. H. am Montag und Diensiag, von J. R, am Mittwech und Donnersta?, und von S,—Z. am Freitag und Sonnabend.

Berlin, den 25. Februar 1861.

Der Königliche Geheime Regierung8-RNath und Ober - Bibliothekar Dr. Pie r ß.

Berlin, 25, Februar. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs der Belgier Majestät ihnen ver- liehenen Leopold - Ordens zu ertheilen, und zwar:

des Groß-Kreuzes: 4

dem Junspecteur der 2. Artillerie-Jnspection und Präses der Arlil- lerie: Prüfungs-Kommission, General-Lieutenant von Putt- amer, «

Des Commandeur-Kreuzes: Dem Mitglied der Artillerie - Prüfungs - Kommission, Oberst- Lieutenant Neumann à la suite der Westfälischen Ar- tillerie-Brigade (Nr. 7),

Des Ritter-Kreuzes:

Dem Hauptmann Meisner von. der Magdeburgischen Artillerie- Brigade (Nr. 4) und- dem Premier - Lieutenant S-allb.acch von der Rheinischen Artillerie-Brigade (Nx. 8), beide kom- mandirt zur Ariillerie-Prüfungs-Kommission,

N ichtamtliches.

Preußen. Berlin, 25, Februar. Jn der heutigen (16,) Sißung des Hauses der Ubgeordueten wurden die drei Gegenstände der Tagesordnung Reallastengeseyz für NRNeuvorpommern 3 h : Paraguay und -der erste Petitionsbericht der Unterrichts-Kom- mission nah dén Anträgen der Kommission erledigt.

Dirschau, 21. Februar. Heute Vormittags 105 Uhr trat bei 19 Wasserhöhe der vollständige Eisgang im Weichselstrome ein und hatte bis jeßt, 1 Uhr Mittags, seinen regelmäßigen Fortgang. Während dieser Zeit ift das Wasser im Sirome um 7“ gestiegen , hat also eine Hohe von 19! 7’ erreicht, 22. Fe- bruar. Gestern Mittags 125 Uhr entstand bei 23' Wasser- höhe unterhalb eine Eisstopfung, in Folge deren. das Wasser innerhalb einer kleinen Stunde bis zu der enormen Höhe von 2510“ anwuchs , die ganzen Außendeiche vollständig unter Wasser sehte und einen schr gefahrdrohenden Zustand herbeiführte. Um 2 Uhr Nachmitiags lôste fih die Stopsung, und das Eis, welches während der Stopfung in die Außendeiche getrieben wurde, nahm wiederum seinen natürlihen und regelmäßigen Verlauf, was au bis jezt, Morgens 9- Uhr, geschehen ist, Der Wasserstand ift in Folge dessen bis auf 21‘ 10° gefallen. Diese Waj}serhöhe ift aber immer noch eine beträchtliche.

Mecklenburg. Sch{werin, 23, Februar. Am heutigen Tage ift das Geburtsfest Jhrer Königlichen Hoheit der Frau Großherzogin-Mutter festlih begangen worden. Zu Ehren des hôchsterfreulihen Tages, an welchem auch Se. Hoheit der Herzog Wilhelm zur Gratulation angekommen, find ‘die Häuser der Nesidenzstadt festlich beflaggt. Schon in der: Frübe des Morgens hat die hohe Frau die heilige Blutskapelle im Dom, in welcher die irdishen Ueberreste des unvergeßlihen Paul Friedrich ruhen, be- fucht und wie in den voraufgehenden Jahren“ so auch in diesem wieder JZhre bewährte Mildthätigkeit den Hülfsbedürftigen dieser Stadt zugewandt, indem Allerhöchstsie aus Jhrer Chatoulle 150 Thlr, Crt. dem Herrn Bürgermeister Juhr zur Vertheilung unter dieselven hat übersenden lassen, (Meckl. Z,)

Frankfurt a. M., 23. Februar. Die offizielle Mitthei- lung über die BundestagSsißung vom 21. Februar lautet: Jn der heutigen Sißung beschäftigte fic die Bundesversammlung vorzugSweise mit militairishen Angelegenheiten; insbeson- dere wurde über die zum Vollzuge des Bundesbeschlusses vom 27. Oktober v. F. wegen Einführung gezogener Geschüße in den Bundesfestungen von der Militair - Kommission gemachten Vor- schläge Beschluß gefaßt, darnah letztere mit Einleitung des Weiteren beauftragt und ihr zuglei die zu diesem Zwecke znnächst erforderliche Summe zur Verfügung gestellt, Ueber das Gesuch des vormals schleswig - holsteinishen Artillerie-Majors Jungmann- wegen Bewilligung von Prisengeldern oder einer Pension wurde Vortrag erstattet, die Abstimmung aber vertagt. Endlich wurde von der Neclamationsfommission - zur Anzeige ge- bracht, daß dem Bundesbeschlusse“ vom 20, Dezember v, J,, wo- dur das Ansuchen des betreffenden Comité's um Verwilligung eines Beitrags zur Vollendung des dem Joseph Ressel, als Erfinder der Schraube an Dampfschiffen, in Triest zu errichtenden Denkmals empfehlend zur Kenntniß der hohen Regierungen ge- bracht worden war, eine so erwünschte Folge gegeben worden fei, daß der erforderte Betrag mehr als gedeckt erscheine und die ein- gegangenen Gelder der k. k, österreihischen Gesandtschaft zur ge- fälligen Weiterbeförde: ung übergeben worden seien,

_Am2lsten Vormitiags fand am Grindbrunnen eine große Parade des 90, preußischen Znfanterie-Regiments statt, auf welcer das erste und das dritte Balaillon des Regiments, welche den Feldzug in Baden mitgemacht hatten, die ihuen dafür verliehene Fahneu- Auszeichn'1ng feierlihst überreit erhielten,

Waden. Karlsruhe, 22. Februar. Die Nr. 9 des Re- gierungSblattes enthält die Bekanntmachung des Großherzoglichen ¿inanz- Ministeriums: die Ermäßigung der Neckarzölle be- treffend. Dadurch wird nach Ansicht der unter den Nearufer- Staaten bestehenden Uebereinkunft bezüglich der Neckarzölle und im Hinblick- auf die mit dem 1. k. M. eintretende Ermäßigung der Rheinzólle mit hôöcster-Genehmigung aus Großherzogl, Staats- Ministerium vom 25, v: M, der Neckarzoll für Gegenstände, welche der ganzen Gebühr unterliegen, zu Berg von 3 *; Kr. und zu Thal von 2 ¡5 Kr., ferner für Gegenstände, welche der Viertel Sgebühr unkerliegen, zu Berg von 13 Kr. vom 1. März d, J. an auf einen Kreuzer vom Centner herabgeseßt,

Der „A. Z,“ wird geschrieben: Nachdem General-Lieutenant vou Gayhling wegen vorgerückten Alters das Gouvernement der Bundesfestung Ra skatt niedergelegt hat, übergab der Großherzog von heute an dasselbe an den seitherigen Vorstand des KriegS- ministerèums, General-Lieutenant Ludwig. An die Spiße des eben- genannten Ministeriums tritt wieder Generalmajor v. Belle, der dasselbe bereits während der leßten Mobilmachung geführt,

und Rügen, Handelsvertrag mit.

Württemberg. Stuttgart, 24. Februar. Das Regie-

| rungSblatt veröffentlicht eine Königliche Verordnung, betreffend die

Abänderung einiger Beftimmungen der zur Vollziehung des T beshlusses vom 6. Juli 1854 über die Berbinietta L E "brauchs der Pre \se erlassenen Königlichen Verordnung vom 7, Ja- nuar 1856. Darin finden sih folgende Bestimmungen : Dex S.À der gedachten Verordnung, betreffend die administrative Entziehung der Konzefsion zur Ausübung eines der in §. 1 derselben hezeich- neten Gewerbe wird bis auf Weiteres außer Vollzug geseßt, Von jeder die Presse verlassenden Druekschrift, welche uiht 20 Bo- gen und darüber hält, ist beim Beginn der Austheilun

oder Versendung ein Exemplar und von jeder Zeitung das S abgezogene Blatt unverzüglich durch den Verleger oder, wenn fein solcher befannt ist, durch den Drucker der Bezirks - Polizeibehörde und außerhalb des Sizes der Bezirksbehörde dein Ortävorsteher zu übergeben. Jede vorzeitige Austheilung, Ausgabe oder Versendung irgend welcher Art zum Zwecke der Verbreitung einer Druck chrift ist verboten, Von der Verpflichtung zur Bestellung und Venennung eines verantwortlihen Redacteurs sind diejenigen periodischen Druckschriften befreit, welche - alle politischen und sozialen Fragen von ‘der Besprehung auss{hließen, Die von dem Herausgeber einer periodischen Druckstrift zu bestellende Caution wird bei wenigstens sechsmal in der Woche erscheinen- den Druckschriften, je nachdem die Gemeinde 10,000 oder 5000 Einwohner hat oder weniger zahlreich ist, auf 4000, 3500 und 2900 Fl, bei Druschriften, welche mehr als dreimal erscheinen, je nah der bezeihneten Einwohnerzahl ver Gemeinde auf 3000, 2400 und 1600 Fl. und bei sel:ener ersheinenden auf 2000, 1400 und §00 Fl, herabgeseßt.

Am 22, d. M, is von den beiden Ministerien der Justiz und des Jnnern dem ständischen Ausschuß ein GefeßeSentwurf über- geben worden, welcher den Schuß von Waarenbezeichnun- gen betrifft. :

Oesterreich. Wien, 24. Februar. Die „Wiener Ztg,“ meldet, daß der Kaiser laut Allerhöchster Entschließung vom 12, Fe- bruar d. J. den Banus von Croatien und Slavonien, Feldmär- schall-Lieutenant Freiherrn von Sokcevic, zum Präsidenten der Finanz-Landesdirection in diesen Königreichen ernannt hat.

Der Kaiser hat der evangelishen Landeskirche in Siebenbürgen, aah einer Mittheilung in der „A. Z.“, eine O von jährlich 16,000 Gulden aus dem Staatsschaßz be- willigt.

Man liest im „Wanderer“: Am 19. d, M. fand auf dem Steinfelde nächst Felixdorf, in Gegenwart Sr. Majestät, vieler Erz- berzoge und Generale ein Probeschießen mit gezogenen Kanonen ftatt, und zwar wurden vorgeführt: ein bierpfündiges Schießwollgeshúß, dann 3 Pulvergeshüße nach preußischem Muster, nämlich ein Vierundzwanzigpfüuder, ein Zwölfpfünder (Festungs- ges{üt) und ein gußstählerner Scchspfünder. Das Schießwoll- geschüß, bei welchem auch eine ganz ueue Laffettirung in Anwen- dung kam, welche dur ihre Leichtigkeit und Zweckmäßigkeit allge- meines Erftaunen hervorrief, lieferte so überraschend s{chöne Resul- tate, daß Se. Majestät den Erfinder und Direktor des Schießwo(ll- wesens, Freiherrn von Lenk, Oberst der Artillerie, gleih na been- deter Production außer der Tour zum Generalmajor beförderte. ___Das Königliche Einladungsschreiben zum ungari- schen Landtage lautet nah dem „Pest, Ll.“ wie folgt:

Franz Joseph der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterrei, apostolisher König von Ungarn, von Böhmen, Galizien und Lodomerten, voa der Lombardei, von Venedig und Fllyrien, Erzherzog von Oesterreich u. s. wo.

Kluge , verdiente, gliebte Getreue! Nachdem wir durch die Thron- entsagung Unseres Ohoims, Sr. Majestät des Kaisers Ferdinand des Ersten , dieses Namens fünften Königs von Ungarn und Böhmen, und die Verzichtleistung Unseres geliebten Vaters, Sr. K. K. Hohéit des Erz- herzogs Franz Carl, auf das Recht der Nachfolge, kraft der pragmatischen Sanction zur Negierung Unseres Reiches berufen, Unsern Negierungs- antritt am 2, Dezember 1848 Unseren Völkern mitgetheilt: haben wir nach Unseren am 20. Oktober v. J. erlassenen Verordnungen bes{hlofsen, behufs Unserer vorzunehmenden Fnauguration und feierlichen Krönung, behufs der Ueberreichung Unseres Jnauguraldiplomes an die Stände und Vertreter des Landes, ferner behufs der im Sinne des vor derx Krönung gebrachten 3. G.-A. von 1608 vorzunehmenden Wahl cines Palatins und zu dem Zweck, daß Wir über mehre für die Hebung der Wohlfahrt des Landes und für die Mehrung des öffentlichen Wohles erforderliche hôchst wichtige geseßliche Verfügungen nah dem Wunsche Unseres väter- lichen Herzens mit den getreuen Ständen und Vertretern Unseres geliebten Landes Ungarn und der damit verbundenen Theile bêèrathen - können, auf den 2. April des laufenden Jahres 18614 in Unsere Königliche Frei- stadt Ofen einen allgemeinen Landtag anzuordnen, - zu verkündigen, und denselben mit der Gnade Gottes in eigener Person zu leiten. Weshalb Wir Euch hiemit ernst befehlen und gnädig anordnen, daß Jhr an den bezeichneten Ort und zum anberaumten Termine die aus Eurer Mitte, dex auf Grundlage des 5. G.-A. vom Jahre 1848 publizirten Wahlvorschrift gez mäß zu wählenden und zu entsendenden Deputirten, Fried und: Ruhe lie- bende und geeignete Männer ohne Ausnahme zu \hicken und zu dirigi-z ren gehalten seid, welche es. als ihre Pflicht anerkennen sollen, auf dei erwähnten Landtage gegenwärtig zu sein, und daselbst mit den anderen