1861 / 56 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Oeffentlicher nzeiger.

388 Stesbrief i : l Dae Buchbinderg-selle Carl Friedri ch Wil- helm Geridckde, am 2 Maî 1830 hierselbst ge- boren, ist durch die gleichlautenden Erfenntnisse vom 25. Juni und 18. September bv. Z. wegen Diebstahls. im ersten Rückfalle und Unterschla- gung zu fünf Monaten Gefängniß, so wie Ver- lust der bürgerlichen Ehrenrechte und Stellung unter Polizeiaufsicht auf je ein Jahr ing eee tig verurtheilt. Seine Verhaftung zum Zwe C der Strafvollstreckung hat nicht ausgeführt wer- den können, weil er in seiner bisherigen Woh- nung und auch sonst hier nicht betroffen worden ist, er latirt daher oder hat sich heimlich von hier entfernt. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalt2orte des 2c. Geride Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts- oder Polizei - Behörde Anzeige zu maGen.

Gleicbzeitig werden alle Cirtil- und Militair- Behörden des Ju- und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf den 2c. Gericke zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mittelst Transports an die Königliche Stadtvoigtei-Direc- tion bierselbst oder an die nächste preußische Gerichtsbehörde, welhe wir um Vollstreckung der Strafe, so wie um Nachrichtgabe hierüber bitten, abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch cntstandenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Nechtswillfährigkeit bver- fichert. :

Berlin, den 22. Februar 1861. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungs - Sachen.

Deputation 11. für Verbrechen und Vergehen.

[386] Seri es ;

Gegen den unten näher bezeichneten Schlächter- lehrling Joseph Albert Michael Kleinpell ist die gerichtlihe Haft wegen s{chweren Dieb- stahls beschlossen worden. Seine Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können, tveil er in seiner bisherigen Wohnung, Waßmannösstraße Nr. 30 hierselbst, und auch sonft nicht betroffen worden ist. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthaltsorte des Kleinpell Kenntniß hat, wird aufge- fordert, davon der nächsten Gerichts- oder Po- lizei-Behörde Anzeige zu machen. A

Gleichzeitig- werden alle Civil- und Militair- Behörden des Jn- und Auslandes diensterge- benst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm fih vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die Königliche Stadts- boigtei - Direction hierselbst abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstandenen baaren Auélagen und den verehr- lichen Behörden des Auslandes eine gleiche Nechtswillfährigkeit versichert.

Berlin, den 26. Februar 1861.

Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen, Kommission 11. für Voruntersuchungen.

Signalement.

Der Kleinpell ist 24 Jahre alt, am 22sten Januar 1837 in Berlin geboren, katholischer Religion, 5 Fuß 4 Zoll groß, hat blondes strup- piges Haar, niedrige Stirn, graue Augen, dunkle Augenbrauen, s{males gegrübtes Kinn, kurze gestußte Nase, ovale Gesichtsbildung, gelbliche Gesichtsfarbe, vollständige Zähne, ist unterseßter Gestalt und hat als besondere Kennzeichen auf der linken Augenbraue eine feine Queruarbe.

Bekleidet war Kleinpell unter andern mit braunem Ueberzieher und braunem Hut.

[387] Bea rief, : Gegen die unten näher bezeichnete verehelichte

bert, ist die gerichtliche Haft wegen Kuppelei beschlossen worden. Jhre Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können, weil sie in ihrer bis- berigen Wohnung, Hollmannsstraße Nr. 22 hier- selbst, und auch sonst nicht betroffen worden ist. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthaltsorte der Schmidt Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts- oder Polizeibehörde Anzeige zu machen. /

Gleichzeitig werden alle Civil - und Militair- Behörden des Jn- und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf dieselbe zu vigiliren , sie im Be- tretungS§falle festzunehmen und mit allen bei ihr si vorfindenden Gegenständen und Geldern

mittelst Transports an die Königliche Stadtvoigtei- Direction bierfelbst abzuliefern. Es wird die un-

äumte Erstattung der dadurch entstandenen g Auslagen und den berehrlichen Behörden des Auslandes eine gleihe Rechtswillfährigkeit versichert.

Saa. den 26. Februar 1861.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission IT. für Voruntersuchungen.

Signalement. ä Die Schmidt ist 34 Jahre alt, 4 Fuß 10 Zoll groß, hat blonde Haare, freie Stirn, blaugraue Augen, dunkelblonde Augenbrauen, spize Nase, breiten Mund, längliche Gesichtsbildung , blaß- gelbe Gesichtsfarbe und ist kleiner, shmächtiger Gestalt.

[259]

werden fönnen.

burg entfernt.

Es enthalten:

1) Das Landgestütgut Gudwallen : a) an Aer b) an Wiesen O an Ad...

elen 2.

2) das Vorwerk AsteckerSberg : a) an Acker b) an Wiesen e) an Weiden d) an A 006

gen Realitäten ausgeschlossen.

Gumbinnen, den 2. Februar 1861.

as zum Hauptgestütamte Trakehnen gehörige, E 1 |

Gil nebst Vorwerk Ustederöberg soll bie V t a achtzehn nacheinander- ende Jahre, also bis Johanni 1879, meistbietend verpachtet werden. : |

A iirage Sr. EiNian des Herrn Ministers für die Ie Ma en, I N, Grafen Pueckler, habe ich dazu einen Bietungs - Termin auf Montag " den 49 März L E, Vormittags 11 Uhr, im Konferenz - Saale des hiesigen Regierungs - Gebäudes mge Wi welchem geeignete Pachtbewerber mit dem Bemerken hierdurch eingeladen werden, : Y Af E s{chlag, die Verpachtungs-Bedingungen, so wie die in Anwendung zu bringenden Rege n L E a- tion sowobl hier zur Stelle im Büreau des Königlichen Regierungs-Präfidiums, als auch ei ] eim Königlichen Landraths - Amte in Darkehmen zu jeder Zeit während der Dienststunden eingesehen

d) an Unland, Wegen, Gräben, Bau-

insgesammt also cine Fläche von a V _(Nté Von der Verpachtung werden die von dem Landgestüte benußten Gebäude, Gärten und sonsti-

Bean maun g

im Kreise Darkehmen belegene Landgestütgut

l ‘werk Asteckersberg liegt £ Meile von der Kreisstadt Das Landgestütgut Gudwallen nebst Vorwerk Asteckersberg liegt # Me Darkehmen r der nach Justerburg führenden Chaussee, 5 Meilen von dem Bahnhofe Juster-

970 Mrg. 156 9 Nth. E E

A S 1496 Mrg. 47 [IN. 309 Mrg. 4 (I Rth.

14 5 61 i

I

20 O

A WS 2000 Mrg. 199 (I.

Das Pachtgelder - Minimum ist auf 2200 Thlr. jährli festgeseßt und zur Uebernahme der Pacht ein eigenthümliches disponibles Vermögen von 10,000 Thlr. erforderlich.

Der Regierungs-Nath Wedthoff.

[310] Bekäanntahung Höherer Bestimmung gemäß soll die im Lieben- werda'’er Kreise, im Elb-Thale, 2 Meilen von Torgau, 15 Meilen von Mühlberg und Z Meile bon Belgern, so wie 15 Meilen von den Bahn- hôfen Falkenberg und Burxdorf belegene König- liche Domaine Packish von Fohanni 1862 auf 18 Jahre im Wege der Licitation anderweit verpachtet werden. : O Zu dieser Pachtung gehört einschließlich der neu hinzugelegten Mühlberg'er Amtswiesen bon 17 Morgen 38 Quadrat-Ruthen ein Areal von 1462 Morgen 119 [C]Ruthen, worunter 1286 Morgen 152 (INuthen Niederungs-Atcker, 01 Ä 40 ä Niederungs- Wiesen und 99 i 1 À Hütungs-Flächen enthalten find, und außerdem ein unverzinsliches Geld-Jnventarium von 2000 Thalern, ' Das Pachtgelder - Minimum beträgt 6800 Thaler und die Pacht-Caution 3000 Thaler.

Maschinenbauer Smidt, Lisette geb. Gra-

Zux Uebernahme der Pacht ist der Nachweis

eines disponiblen Vermögens von 30,000 Thalern erforderlich.

Demgemäß haben wir einen Licitations-Ter- min auf

Den: LO- Ful 6, BOPmiitags 11 Wh |

in unserem Sißungslokale anberaumt, wozu wir Pachtbewerber mit dem Bemerken einladen, daß sich dieselben spätestens an dem. Terminstage über ihre Qualification, so wie über das eigen- thümliche und disponible Vermögen von min- destens 30,000 Thalern auszuweisen haben.

Die Verpachtungs-Bedingungen , die Regeln der Licitation, so wie die Karte und das Ver- messungs-Register, können, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, täglich, entweder in unserer Domainen-Negistratur oder auf dem Domainen- Amte Paish eingesehen werden. /

Merseburg, den 23, Januar 1861.

Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten,

Beilage

419

Beilage zum Königlich Preußischen Staats - Anzeiger.

J 56.

Freitag, den 1. Márz

[106] Oeffentliche Vorladung. Ad V: Nro; 344.

Auf -den Antrag des Staatsanwalts ist wegen Verlassens der Königlichen Lande ohne Erlaub- niß und in der Absicht, sich dadurch dem Ein- tritt in den Dienst des stehenden Heeres zu ent- ziehen, gegen folgende Personen :

1) den Arbeitsmann Adolph Schimme

aus Dembogura Abbau,

2) den Knecht Franz Kempf aus Jablowo,

auf Grund - des §. 110 des Strafgeseßbuches die Untersuchung eingeleitet.

Zux Verantwortung der gedachten Personen, so wie zur öffentlichen mündlichen Verhandlung der Sache ist ein Termin auf den 12. April d. J, um 11 Uhr Vormittag, im Sißungs- saale unseres Geschäftshauses anberaumt, zu wel- chem die oben bezeichneten Personen unter der Bertvarnung, vorgeladen werden, daß im Falle ihres Ausbl.¿bens mit der Untersuhung und Entscheidung der Sache in contumaciam berfah- ren werden wird.

Dieselben haben die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel über ganz bestimmt an- zuführende Thatsachen im Termin mit zur Stelle zu bringen oder uns solche so zzitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeshafft werden können.

Schubin, den 9. Januar 1861.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[2298] Ediktal-Citation.

Von der Königlichen Staats- Anwaltschaft zu Liegniß find am 12. November er.- angeklagt : l) der Ernst Heinrich Eduard Jentsh aus

Toeppendorf, Kreis Goldberg-Hainau, 2) der Friedrich August Lorenz aus Baersdorf, desselben Kreises, 3) ‘der Karl Joseph August Vincenz Sperling aus Geiersberg, Kreis Goldberg, ohne Erlaubniß die Königlichen Lande verlassen zu haben, um sich dadurch dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres zu entziehen, 4) der Wehrmann Robert Scbramm aus Gold- bera, ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein.

Es- ist deshalb gegen diese Personen durch Be- \{luß des unterzeichneten Gerichts vom 26. No- vember er. auf Grund §. 110 des Strafgeseßz- buches und der §§. 6 und 10 des Geseßes vom 10. Mârz 1856 die Untersuchung eingeleitet und zur Verantwortung der gedachten Personen, so wie zur öffentlichen mündlichen Verhandlung der Sache Termin auf

den 19 Arif 18691, Vormittags

11 Ubr;

in unserm Audienzsaale auf dem hiesigen Rath- hause anberaumt worden, zu welchem die oben genannten Angeklagten unter der Verwarnung hierdurch vorgeladen werden, daß im Fall ihres Ausbleiben® gegen sie mit der Untersuchung und Entscheidung der Sache in contumaciam verfah- ren werden wird,

Dieselben haben die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel über ganz bestimmt an- zuführende Thatsachen im Termine mit zur Stelle zu bringen oder uns solche dergestalt zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu dem- jelben herbeigeschafft werden können.

Goldberg, den 26. November 1860.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung für Strafsachen.

[393] Oeffentliche Vorladung. Segen die nachbenannten Militairpflichtigen : l) Handlungsdiener Friedrich Rudolph Bange aus Cottbus, geboren den 6. März 1836, 2) Häuslersohn Christian Zerna aus Mil- _ fersSdorf, geboren den 17. Oktober 1838, 9) Tuchmachergeselle Carl Gottfried Wilhelm Schrebler aus Peiß, geboren den 27. Fe- _„ Bugr. 1899, 4) Caïl Friedrich Leopold - Buschmann aus - Burgdorf, geboren den 21. Januar 1837, ist durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom 18, Februar 1861, wegen Auswanderns ohne Erlaubniß, um sich dem Eintritt in den

1861.

Dienst des stehenden Heeres zu entziehen, gemá der Vorschriften des Strafgeseßbuchs §: 41 und des Geseßes vom 10. März 1856, die Er- öffnung der Untersuchung beschlossen.

Zur öffentlichen Verhandlung der Sache ist ein Terinin auf

den 3. September 1861,

5 L Lr

an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 4, anbe- raumt, zu welchem die vorgenannten Angeklag- ten mit der Aufforderung vorgeladen werden, zur festgeseßten Stunde zu erscheinen, und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem Ge- richte so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden fönnen, __ Zugleich wird den Angeklagten eröffnet, daß im Falle ihres Ausbleibens mit dexr Unter- suhung und Entscheidung in contumaciam tvider sie verfahren werden wird.

Cottbus, den 18. Februar 1861.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[2086] Nothwendiger BELTAUf, Königliches Kreisgericht zu Carthaus. Das dem Gustav Milczewski gehörige Vor- verk Kloden Nr. 1, enthaltend 800 Morgen 169 C] Ruthen und gerichtlich abgeschäßt auf 9536 Thlr. 10 Sgr., zufolge der nebst Hypotheken- schein und Bedingungen in der Negistratur ein- zusehenden Taxe, foll am 8. Mai 1861, Vor- mittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichts-

stelle subhastirt werden.

Folgende dem Aufenthalte nach unbekannte Gläubiger, als:

1) der Besißer Milczewski, 2) der Johann Krefft senior werden hierzu öffentlih vorgeladen.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hhypo- thekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastationsgerichte anzu- melden.

Carthaus, den 22, Oktober 1860.

Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.

Vormittags

[76]

Auf den Antrag der hiesigen Stadtgemeinde und des Bäckermeisters Zimmermann hierselbst als jeßigen Besißer des Wohnhauses Stallu- poenen Nr. 78 nebst Gärten; ferner der Acker- stücke Nr. 27 und 28 mit ciner separirten Grund- fläche von 69 Morgen 8 J Nuthen und 2 Scheu- nen, bon welchen Grundstücken noch der Besig- titel für die Mälzenbräuer Johann Christian und Anna Barbara Schaeferschen Eheleute -ge- mäß Verfügung vom 11. August 1784 berichtigt ist, werden alle diejenigen, welche Realansprüche auf diese Grundstücke zu haben vermeinen, qguf- gefordert, ihre Ansprüche in dem am 40 Unt 18014, Vormittags. 11 Uhr, bor dem Herrn Kreisrichter Krause anberaumten Termin geltend zu machen, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen werden präkludirt und ibnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt wer- den wird.

Stallupoenen, den 27. Dezember 1860.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[391] Oeffentliche Vorladung. Königliches Kreisgericht zu Posen, Abtheilung für Civilsachen. Posen, den 12. Dezember 1860. Folgende, dem Aufenthalt nach unbekannte Personen:

1) der Martin Nowacki Sohn der verstor- benen Woycieck und Bolbina Nowatckischen Eheleute welcher in dem Jahre 1822 oder 1823 -verschollen ist und seit dieser Zeit keine Nachricht von sich gegeben hat; der Johann Nepomucen von Nehmann, ge- boren am 1. Juni 1795, ein Sohn des im Königreich Polen am 16. August 1800 ver- storbenen Johann Nepomucen von Neymann, welcher fih angeblih von Schwersenz aus zu Verwandten im Königreich Polen bege-

Insurrection daselbst si angeschlossen hat und in der Schlacht bei Ostroteka im Jahre 1831 geblieben sein soll ; über sein ferneres Verbleiben hat nichts ermittelt werden können : der am 20. Oktober 1808 in Jerzhce ge- borene Tischlergeselle Johann Salacz, Sohn des daselbst am 17. März 1847 bverstorbe- nen Arbeitsmannes Joseph Salacz «— wel- her sich angeblich im Jahre 1829 von Posen, wo er beim Tischler Feist in Arbeit gestanden, nach Warschau entfernt hat, ohne bis jeßt über sein Leben und seinen Auf- enthalt Nachricht gegeben zu haben,

oder deren zurückgelassene Erben und Erbnehmer

werden hierdurch vorgeladen, sich vor oder spâte-

stens in dem am Ls Dezember 18607, 4 „Q s, bor dem Herrn Kreisgerihts-Nath Nibbentrop in unserem Jnstructionszimmer anstehenden Ter- inine entweder shriftlich oder persönlich zu mel- den, und daselbst weitere Anweisung zu gewär- ligen, widrigenfalls die genannten Personen für todt werden erklärt und ibr sämmtliches zurück- gelassenes Vermögen ihren nächsten si legiti-

Mean Erben event. dem Fiskus anheimfallen

vird,

[353]

ben, später der

Vormittags

_ Konfurs-Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Sprottau. Erste Abtheilung,

den 29. Februar 1861, Vormittags 9 Uhr.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns August Diedtmann zu Primkenau ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs- Einstellung : 4

auf den 18. Februar 1861 festgeseßt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist Nathsherr Kaufmann Haußner hierselbst bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf- gefordert, in dem

auf den 2-März- 1864, Vormittags

/ 147 Uhr, in unserem Gerichtslokal vor dem Kommissar Herrn Kreisrichter Qual anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Bei- behaltung- dieses Verwalters oder die Bestellung e anderen einstweiligen Verwalters abzu- geben. :

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder andern Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas vershulden, wird aufgegeben, nichts an den- selben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände

bis zum 6. April 1861 eins ließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse An- zeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit den- selben gleihberechtigte Gläubiger des Gemein- shuldners haben bon den in ihrem Besiß be- findlihen Pfandstucken nur Anzeige zu machen.

[390] Aufforderung der Konkursgläubiger.

Jn dem Konkurse über das Vermögen - des Kaufmanns August Diedtmann zu Primkenau wer- den alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht |

bis. zum 30. März 1861 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist ange- meldeten Forderungen, so wie nah Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs-Perso- nals auf

den 17. April 1861, Vormittags

8 Uhr, in unserem Gerichtslokal vor dem Kommissar , Herrn Kreisrihter Qual, zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung sch{riftlich einreicht, hat i Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei- ufügen.

f Jeder Gläubiger, welcher niht in unserm