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“Courant ‘nach M en A oe a ias fönttahitt worden und mit fünf Prdzent jährlich zu verzinjen 1k.
‘Die Rüézahlung ‘dêr ganzen Schuld von 200,000 Zhalern-geschieht vom Jahre 1862 ab allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Pes jährlich Änter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen. i bte
ie Folgeordnung ‘der Einlösung der Schuldverschreibungen vir durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Zahre 4862 ab in dem ‘Monate Juli jedes Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht bor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, so wie die gekündigten Schuldverschreibungen werdcn unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, so wie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt ge- macht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Kreisblatte des Fürstenthumer Kreises, dem Amtsblatte der Königlichen “Regierung zu Cöslin, so wie in -dem iglich Preußischen Staatsanzeiger. : | :
da: Bie Z “g wo selchergestalt} das Kapital zu “entrichten ift, wird es in halbjährlichen Terminen am 1. Januar und am 1. Juli, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem berzinset. :
; Die S beablung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Nückgabe dér ausgegebénen ‘Zins-Coupons, beziehungsweise diefer Sc@huld- verschreibüng, bei ‘der- Kreis - Kommunalkasse in Cöslin, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeits-Termins' folgenden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitäls präsentirten Schuldver- shreibung find auch die dazu ‘gehörigen Zins-Coupons der ]päteren Fälligkeits-Termine zurützuliefern. Für die fehlenden Zins-Coupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen. : S
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nâäch ‘dem Rückzahluüngs - Termine nicht érhobèn werden, so ‘wie die inner- ‘halb vier Jahrèn nicht ‘erhobenen Zinsen ‘vérjähten zu Gunsten des ‘Kreises. : i lDas Aufgebot ‘und ‘die Amortisation ‘verlorener dder vernichteter Shuldverschreibungen exfolgt nach Vörschrift der Allgemeinen Gerichts- Ordnung - Th. I. Tit. 51 §. 4120’ sequ. bei -dem Königlichen Kreisgerichte zu Cöslin. “
Zinscoupons kôrtnen weder aufgeboten, noch ámörtisirt werden, Doch soll demjenigen , welchèr den Verluft von Zinscoupdns bor Ablâuf dex ‘vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabtèn Befiy ‘déër Zinsceóöupons dur Vorzeigung der. Schuldver- {reibung dder sonft ‘in ‘glaubhafter Weise daïthut, /nách Ablauf der Verjähtungsfrist der Betrag der angemeldeten Und bis dahin nicht vor- igékórnmenen Zinseoupons gegen Quittung ausgezahlt werden.
Mit ‘dieser Sthuidvex[chreibung sind halbjährige Q oupane Bot R Des Funf ährige Segen a Lee Bllfere be gabe einer neuen Zins-Coupons-Serie erfolgt bei der Kreis-Kommunalkasse zu Cöôslin gegen Abliéferüung des der"älterèn Zins-Coupons-Serie beige- druckten Talons. Beim Verluste des-Talóns erfolgt die Aushändigung der neuen Zins-Coupons-Série an den. Jnhäber ‘der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung réchtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der ‘Kreis mit seinem Vermögen. ;
Dessen -zu Urkunde haben ‘wir diese Ausfertigung Unter unserer Unterschrift ertheilt.
Cöslin, ‘bén ten “Die ständische “Kommission für den Chäusséebäu im Fürstenthümer Kreise
Negierungsbezirk -Côslin,
Zins - Coupon zu 10Er MRiirleit s Ob liigia tion des Fürstenthumer Kreises. I, Emisfion ‘Litir. .………. A über zu... «Prozent Zinsen über Silbergroschen. Der Juhaber dieses Zins - Coupons empfängt gegen dessen Rü@gäbe in der Zeit vom bis resp. ‘voin bis und späterhin die Zinsen der ‘vorbenannten Kteis-Obli- ation für das Halbjahr vom bis init (in Büh- ‘{taben) Thaler ‘Silbergroschen ‘bei der Kreis-Kommunal-Kasse zu Côslin. Côslin, den ten Die ständische Kreis - Kommisfion für den Chausseebau im Fürstenthumer Kreise. Dieser Zins - Coupon “ift “ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht inner- halb ‘vier Zährèn- nah der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Halhb- jahres an gerechnet, erhoben wird,
Provinz Pommern.
Provinz Pommern. L ; Regierungsbezirk Cöslin, h Ton T Lei P Pra tion des Füxsténthuümer Kreises.
Der Jnhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Fürstenthumer Kreises 111, Emisfion Litke, AZ über Thaler à fünf Prozent Zinsen die . .te Sêrie Zins - Coupons für bie 5 Zahre 18.. bis 18. ‘bei der Kreis - Kömiunal - Kasse zu Cöslin, sofern ‘bon Seiten des Jnhabers ber Obligätion kin Widersprüch dagegen êrhoben wird.
öslin, den . ten Die ständische Kreis -Kommission für den Chausseebau im Fürstenthumer Kreise.
Prîêvilegküm wegen Ausfertigung auf denJnhaber lautender Kreis-Obligationen des Schivelbeinër Kreises im Betrage von 16,000 Thalern. Vom 28. Januar 1861.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c, Nachdem ‘von den «Kreis ständen ‘des Schivelbeiner Kreises auf
den Kreistagen ‘vom 2. März und 4. Juni 1859 beschlossen wor- den, die zur Ausführung der vom Kreise unkernommenen Chaussee- bauten *erforderliben Geldmittel im Wege einer Anleihe zu be- s{affen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände;
“zu diesem Zwecke auf jeden Jnhaber lautende, mit Zinscoupons
versehene, seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dém angenommenen Betrage von 16 000 Thalern ausftellen zu dürfen, da sih hiergegen weder im Jnteresse der Gläubiger, noch der
Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des k
§. 2 des Gesezes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Obli- gationen zum Betrage von 16,000 Thalern, in Buchftaben : Sech3- zehn Tausend Thalern, welche in folgenden Apoints :
12,000 Thlr. à 100 Thlr.
3,000 Thlr. à 50 Thlr.,
1,000. Sblr. à 25-TPlr,,
16,000 Thaler, : :
nah dem anliegenden Schema (a) auszufertigen-, -mit Hülfe einer Kreissteuer mit fünf Prozent jährli zu verzinsen und nah der durch das ‘Loos zu ‘bestimmenden Folgeordnung jährlich vom Jahre 1862 ‘ab mit wenigstens jährlih zwei Prozent -des -Kapitals zu tilgen find, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Jnhaber diéser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, gel- tend zu mächen befugt ist.
Das vorstehende Privilegium , ‘welhes wir vorbehaltlich der
Rechte Dritter ertheilen, und wodurch für die Befriedigung der | Jnhaber der Obligationen eine Gewährleistung seitens des Staats |
nicht übernommen wird, ist dur die Gesez-Sammlung zur allge- meinen Kenntniß zu bringen. Urkundlich unter Unserèr Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigédrucktem Königlichen Jnsiegel. Gegeben Berlin, den 28. Januar 1861. (L S) Wilhelm.
von der Heydt. von Patow. Graf Schwerin.
d, Provinz Pommern. Negierungsbezirk Cöslin.
Obligation des Schivelbeiner Kreises Lit, s Me 1
Thaler Preußisch Courant.
Auf Grund der “unterm bestätigten Kreistags ¿Beschlüsse
‘bom 2, März “und +4. Juni 41859 ‘wegen ‘Aufnahine ‘einer Schuld von
16,000 Thalern bekennt sich ‘die ständische Kommission für -den Chausseebau des Schivelbeiner- Kreises Nämens des Kreises durch diése, für jeden Jn- haber gültige, seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer S@Whuld von i Thalern Preußish Couränt nah dém bestehenden Münizfüße, welche für den Kreis kontrahirt tvorben, 'und“mit fünf Prúizent jährlich ‘zu bétzinsen ist.
Die N der - gätizen Schuld ‘von “16;000“Thalern geschieht vöm „Jahre 1862 ‘ab allmählig aus einem zu diesem Béhufe gébildeten Tilgungsfonds von wenigstens zwei Prozent jährlich.
Die Folgeordnung ‘der ‘Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das- Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt ‘vom Zahre 1862 ab in dem Monate April jedes Jahres. Der Kreis behält sich jedoch dus Necht vor, den Tilgungsfonds dür größere Ausloosungen zu bérstärkén, so wie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ‘àusgelóosten, so ‘wie die ‘gékünbdigten “Schuldversthreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, \o vie ‘des Termins, än tvelchém ‘die Nückzahlüng etfolgen ‘soll, öffentlich bekarint ‘ge- macht. ‘Diese Bekanntmachung erfolgt sechs und ‘drei ‘Monate ‘vor dem Zählungétermine „in ‘dem „Preußishen Staats --Anzeiger“, dem „Amts- Blatte“ ‘der “Königlichen Regierungen zu Cöslin und Stettin und dem amtlichen Organ der Kreisbehörde zu Schivelbein.
_ Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, V e in chnet MEA Terminen am 1. April und ‘àm 1. Oktober, it yeute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlih in glei inzsorte mi jenem verzinset. R O ia.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Nückgabe der ausgegebenen "Zins-Coupons, beziehungsweise dieser Schuld- vershreibung bei der Kreis - Chausseebaukasse in Schivelbein, und zwar auch in der näch dèm Eintritt des Fälligkeitstérmins folgenden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldberschrei- bung find auch die dazu gebdrigen ins-Coupons der späteren Fälligkeits- termine zurückzuliefern. Für die féhlenden Zins-Coupons wird dèr Betrag vom Kapital abgezogen. N
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren
| Zinsen die
nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, so wie die inner- halb, vier Jahren nicht erhobenen Zinsen: verjähren zu Gunsten; des/Kreises- Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter
Schuldverschreibungen. ‘exfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen. Gerichts- |,
Ordnung Th. k. Tit. 51 §. 120 seq; bei der Königlichen Kreisgerichts- Kommisfion: zu. Schivelbein.
Zinscoupons: können weder--aufgeboten, noch amortisirt- werden; doch soll’ dèmjenigen, welchex- den, Verlust - von Zinscoupons vor-Ablauf: der
vierjährigen Verjährungsfrist bei dex: Kreisberwaltung anmeldet, und den
stattgehabten Besiß der: Zinscoupons; durch- Vorzeigung: der Schuldver-
schreibung - oder : sonst“ in- glaubhafter: Weise darthut; nah Ablauf der-
Verjährungsfrist der Betrag. der angemeldeten: und - bis- dahin; nicht vor- gekommenen Zins - Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden,
Mit dieser Schuldverschreibung. find halbjähxige Zins - Coupons bis zum Schlusse des- Jahres- auêgegeben. Für die weitere Zeit werden Zins-Coupons auf fünfjährige Perioden - ausgegeben.
Die - Ausgabe ‘ciner: neuen. Zins-Coupons-Serie erfolgt bei der- Kreis Chausseebau-Kasse-zu Sthivelbein gegen Abliefexrung- des der -älteren Zins- Coupons Serie -beigedruckten Talons: Beim. Verluste des: Talons: erfolgt die: Aushändigung: der- neuen Zins+Coupons-Serie an: den Jnhabher: der Schuldverschreibung, sofern deren: Vorzeigung: rechtzeitig- geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch. eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem. Vermögen.
Dessen zu Urkunde. haben wir. diese Ausfertigung unter unserex Unter- {rift ertheilt.
Sthîvelbein, den-
Die ständische Kommisfion- für- den- Chausseebau im Schivelbeiner-Kreise.
_Prowvinz-Pommern. Negierungs-Bezirk Cöslin:
Zin 8'- C ou pon zu der: Kreis- Obligation
i des Schivelbeiner- Kreises.
C2 ije van ark tier 54 eee UDRT Thaler zu Zinsen. über - . Thaler Silbergroschen. *
Der Junhaber dieses Zins - Eoupons empfängt gegen dessen Rückgabe in derx Zeit vom ten bis resp. vom .…ten- bis und? späterhin die- Zinsen der vorbenannten Kreis:-Obligation- für das Halbjahr vom bis mit (in: Buchstabon) Thaler: .…..... Silbex- groschen bei der- Kreis-Chausseebaukasse- zu: Schivelbein.
Schivelbein, den …. ten 18, .
Die Chausseebau-Kommission des Kreises Schivelbein. Dieser Zins - Coupon is ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jah- ren nach der Fälligkeit, vom Schluß- des betreffenden Halbjahres an gerechnet, er- hoben wird.
Provinz Pommern,
. Prozent
Negierungs-Bezirk Cöslin.
Da lon zwr S D [t gat oen des Schibelbeiner Kreises.
Der Junhaber- dieses Talons- empfängt: gegen: dessén- Rückgabe zu der Obligation des Schivelbeinex Kreises
TAUO i ils de ais Nas... Übe Thaler: à fünf Prozent _. te Serie: Zins-Coupons für die. 5 Jahre -18.. bis 18... bei der Kreis --Chausseebaufasse zu Schivelbein , insofern von Seiten des Jn- habers dex Obligation: kein Widerspruch dagegen erhoben wird.
Schivelbein, den ten Die Chausseebau - Kommission des Schivelbeiner- Kreises.
Pdinisteriua für Sauvel, Gewerbe und öffentiiche Ærbeiten.
__ Dem Fabrikbesißer Guilleaume. zu Cöln ist die Medaille; für, gewerbliche Leistungen in Gold verliehen worden,
Dem. Fabrikanten Ernst Breul zu Hannover. ist unter, dem 15, März 1861 ein. Patent auf eine. Maschine zum Spinnen von Kautabak, soweit dieselbe, nah vorgelegter. Beschreibung und Zeichnung, für. ; neu. und eigenthümlich erachtet. worden ift, auf fünf Jahre, von. jenem Taye an gerechnet, und. für: den Umfang des preußischen Staats extheilt. worden,
Verant maQu nig.
Der Unterricht, in der mit dem Königlichen Gewerbe - Jnstitut verbundenen: Musfterzeichnen- Schule für das. kommende Sommer- Halbjahr beginnt: mit dem; 9: Ypril: d. J, Diejenigen, jungen, Leute, welche: die vorgenannte Schule: besuchen. wollen, und, den: Bedingungen: des: §; 14 des. Reglements: vom 8. September 1856) — veröffentlicht in Nx. 223 des! Staats-Anzeigers vom. 24: Sep- tember 1856 — entsprechen, haben sich dazu unter- Einreichung
1) des Geburtsf{eins, 2): des Confirmations\ceins,
9541
3) des Sculzeugnisses Privat-Unterricbt, 4) im Fall:der Minderjährigkeit; einer Bescheinigung: des. Vaters oder Vormundes , darüber, daß: der aufzunehmende; Schüler mit ihrer: Uebereinstimmung in: die: Anstalt. tritt- und: daß- sie: __ für-den Unterhalt und das: Unterrichtsgeld einstehen, bei dem Unterzeichneten: mit Angabe ihrer Wohnung; bis- spätestens den: 1, April d: J: schri ftlich zu. melden, __ Das Unterrichtsgeld- ist halbjährlih mit 12 Thlru. für sämmt- lihe Lehrgegenstände im Voraus an die Kasse, des: Königlichen Gewerbehauses zu- entrichten. Berlin, den 15. März: 1861: Der- Geheime. Baurath: und Direktor des Königlichen. Gewerbe - Jnstituts: - Nottewbo-h mw.
oder der Zeugnisse über genossenen
Das 10te Stü: der Gese;- Sammlung, wel%es, heute aus-
gegeben wird, enthält unter
Nr. 5335, das- Gesez: wegen: Abänderung des Vereins-Zolltarifs;
__ Vom 11, März: 1861; unter
„ 9396, die: Verordnung, die Einführung: des: Gesezes wegen Abänderung des: Vereins - Zolltarifs vom 11. März 1861. in dem Jadegebiet- betreffend. Vom: 1L: März 1861; unter den Allerhöchsten Erlaß: vom: 28. Januar 1861; bes, treffend, die Verleihung der: fiskalischen Vorrechte: für den Bau. und! die: Unterhaltung. der Kreis- Chausseen: von, Kolberg. nah Jüdenhagen ; und; von- Kolberg, nach Schivelbein: an den Füxstenthumer Kreis und. den Kreis: Schivelbein; unter das Privilegium wegen, Ausfertigung: auf: den Jn- haber: lautender: Obligationen des Fürftenthumer-: Kreises im Betrage- von-200,000:Thalern Ul. Emisfion. Vom 28. Januar 1861; und unter das Privilegium: wegen Ausfertigung, auf! den- Jn- haber lautender Kreis-Obligationen des Schivelbeiner Kreises im- Betrage von 16,000: Thalern. Vom 28sten Januar. 1861. Berlin, den: 18, März: 1861,
Debits-: Comtoir der Geseßz-Sammlung.
5007;
9338.
5399/
Ministerium der geistlichen , Unterrichts: und Medizinal - Angelegenheiten.
Akademie der Wissenschaften.
Zur Vorxfeier des Allerhöchsten Geburtstages Seiner Majestät des Königs wird die Königliche Akademie der Wissen- haften am Donnerstage, den 21. d. M., Nachmittags- um fünf Uhr, eine öôffentlihe Sißung halten, zu welcher der Zutritt, auch ohne besondere Einladung durch Karten, freisteht,
Berlin, 16. März 1861.
Das Sekretariat der S der Wissenschaften, E n cke,
UAfFfademie der Künfte.
Die Akademie derx: Künste: wird- das: Geburtsfest Sv, Majestät des Königsiam-.22: d, M, Vormittags/105 Uhr, durch eine: öffents- ihe- Sizung: im langen. Saal! des: Königlichen: Akademiè-Gebäudes „eter
Finauz -Ministeriunr. Haupt-Verwaltung- dex Staatsschulden.
Bekan mtmachung vom- 15, März 1361, — betreffend die am 1:5. März. d. J. stattgefundewe Verloosun g von Staatsschuldverschreibungen.
Jn. der am. heutigen Tage öffentlih bewirkten Verloosung von Schuldverschreibungen der 4zprozentigen Staats-Anleißhen aus den Jahren 1848, 1850, 1852, 1854, und 1855A. find die. in. der An- lage: (a) verzeihneten Nummern gezogen worden,
Dieselben werden den Besißern mit. der Aufforderung gekline