1861 / 71 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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digt, die darin verschriebenen Kapitalbeträge vom 1. Oktober d. J. ab in den Vormittagsstunden entweder bei der Staatsschulden- Tilgungskfasse hierselbst, Oranienstraße Nr. 94, oder bei der nächsten Regierungs-Hauptkasse gegen Quittung und Rückgabe der Schuld- verschreibungen mit den dazu gehörigen, nah dem 1. Oktober d. J. fälligen Zinscoupons baar in Empfang zu nehmen. E

Um etwaigen Wünschen der Jnhaber dieser Schuldverschrei- bungen entgegenzukommen, sollen leßtere auf Verlangen shon vom 1sten k. M. ab eingelöst werden. :

Jn diesem Falle werden die vom 1, April d. J. ab laufen- den Zinsen zu 45 Prozent bis zum 15ten und beziehung3weise bis zum Schlusse desjenigen Monats, in welchem die Schuldverschrei- bungen bei den vorgedachten Kassen eingereiht werden, gegen Ab- lieferung der am 1, Oktober d. J. und später fälligen Zinscoupons baar vergütet. , i |

Wird eine Schuldverschreibung {erst in dem Zeitraum vom 16. September bis zum 1. Oktober d. J. präsentirt, so ist der an leßterem Tage fällige Zinscoupon davon zu trennen, und für sich in gewöhnliher Art zu realisiren. Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich mitabzuliefernden Zinscoupons wird von dem zu zahlenden Kapitale zurückbehalten.

Formulare zu den Quittungen werden von den vorgedachten Kassen unentgetlich verabreiht. Es können sih aber dieselben in einen Schriftwechsel über die Zahlungsleistung nicht einlassen, und es werden dergleichen Eingaben unberücsichtiget und portopflichtig den Bittstellern zurückgesendet werden.

Auf der Anlage (b) sind die Nummern der Schuldverschrei- bungen der oben bezeichneten Anleihen mitabgedruckt, welche in den bisherigen Verloosungen (mit Ausschluß derjenigen, welche am 15ten September v. J. stattgefunden hat) gezogen, bis jeßt aber noch nicht realisfirt sind, und es werden die Jnhaber dieser niht mehr verzinslihen Schuldverschreibungen zur Vermeidung weiteren Zins- verlustes an die Erhebung ihrer Kapitalien erinnert. i

Ju Betreff der am 15, September v. J. ausgeloosten und zum 1. April d. J. gekündigten Schuldverschreibungen der in Rede stehenden Anleihen wird auf das an dem ersteren Tage bekannt gemachte Verzeichniß Bezug genommen, welches bei den Regierungs- Hauptkassen, den Kreis-, den Steuer- und den Forst-Kassen, den Kämmerei- und anderen Kommunal-Kassen, so wie auf den Büreaus der Landräthe, Magistrate und Domainen - Rentämter zur Einsicht offen liegt.

Berlin, den 15, März 1861.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden, Wamet, Guenther., Lôwe.

d, Bereich der am 15, März 1561. gezogenen, durch die Bekanntmachung der Königlichen Haupt- Verwaltung der Staatsschulden von demselben Tage zur baaren Einlôsung am 1. Oktober 1861 gekündigten Schuldverschreibungen. und

b, Verzeichniß der noch nicht zur Realisation prä- sentirten, bereits früher gelündigten und nicht mehr verzinslihen Schuldverschreibungen der freiwilligen Staats-Anleihe vom Jahre 1848 und Der nieen von 1830, 1892, 1854 und 1855A.

liegt der heutigenNummer desStaats-Anzeigers be i-

Berlin, 18. März. Se. Majestät der König haben Aler- gnädigst geruht : Dem außerordentlihen Gesandten und bevoll- mächtigten Minister in Turin, Wirklichen Geheimen Rath Grafen von Brassier de St. Simon, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Sardinien Majestät ihm verliehenen Groß- Kreuzes des Mauritius - und Lazarus -Ordens, so wie dem Geheimen und Ober- Regièrungs- Rath Luedemann zu Berlin zur Anlegung des von des Kaisers von Rußland Majestät ihm verlichenen St. Annen-Ordens zweiter Klasse zu ertheilen.

N ich tamtlich es.

Preußen. Berlin, 17. März. Seine Majestät der König begaben Sich heute um 10 Uhr nach der St. Lucas-Kirche, deren Einweihung heute stattfand, und kehrten um 125 Uhr von dort zurü. ; i

18, Márz. Jhre Majestäten der König und die Königin begaben Sich gestern Abend zu Jhro Durchlaucht der Herzogin von Sagan und nahmen den Thee bei derselben ein.

Se, Majestät der König nahmen heute die Vorträge des Staats - Ministers von Auerswald, des Ministers der aus- wärtigen Angelegenheiten und des Ministers der geistlichen 2c. An- gelegenheiten, so wie des Geheimen Kabinets - Rathes Wirklichen Geheimen Rathes Jllaire und des Geheimen Ober - Regierungs-

Rathes Costenoble in Gegenwart Sr. Hoheit des Fürsten

Hohenzollern entgegen.

Jn der Sonnabend-Sigung des Herrenhauses wurde der Antrag des Grafen von Arnim-Boytenburg in der nachstehenden von der Kommission vorgeshlagenen Fassung: „die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, dem Landtage noch in dieser Session ein, auf den näher dargelegten Grundsäßen beruhendes Gesetz, betreffend die Entrichtung einer außerordentlihen temporären Steuer von dem fundirten Einkommen, behufs Deckung der Kosten der Reorganisation der Armee, vorzulegen,“ mit 96 gegen 83 Stimmen angenommen.

Jn der heutigen Sizung des Hauses der Abgeord- neten brachten die Abgeordneten Starke, Karsten und Genossen einen Antrag auf Befürwortung einer Zin8garantie für die \schlesische Gebirgs8bahn von Görliß nah Waldenburg ein. Die auf der Tagesordnung stehenden Budgetberichte wur- den ohne Diskussion erledigt. Ueber den Gesehentwurf wegen Ermäßigung der rechtsrheinishen Bergwerks - Ah- gaben entspann sih eine längere Debatte.

Königsberg, 14. März. Der gestrige Wind hat die mürbe Eisdecke des Haffes in Bewegung geseßt und vollends zertrümmert, so daß schon gestern Mittags der Dampfer „Merkur“ von Pillau hier einlaufen fonnte, auch gestern Abend hier angekommene Fischer- kähne die Fahrt ziemlich frei vom Eise gefunden haben.

Sachsen. Gotha, 15. März. Der hiesige Spezial-Land- tag hat heute die 14 Mitglieder zum gemeinschaftlihen Landtage gewählt und dann den von der Staatsregierung proponirten Ge- seßentwurf angenommen, nah welchem die in der Finanzperiode von 1858—61 bestehende Veranlagung der Einkommen- und Klassen- steuer noch auf die votseiende Finanzperiode von 1861—65 aus- gedehnt werden soll, Dem desfallsigen Beschlusse wurde die Be- merkung beigefügt, der Erwägung des Ministeriums anheimzugeben, ob nicht von dem dermalen der Steuergesezgebung zu Grunde liegenden Prinzip für die Folge insoweit abzuweichen sei, daß eine Gleichstellung der Besteuerung des Einkommens aus Grundbesitz und des Einkommens aus Kapitalvermögen angestrebt, das Ein- kommen aus der Arbeit aber einer mäßigeren Besteuerungssfkala unterworfen werde,

_ Fraufkfurt, 16. März. Jn der heutigen Bundestags-

Sißung sollen mehrere Berichte von der in Nürnberg nieder- geseßten Kommission für Ausarbeitung von Entwürfen für ein allgemeines deutsches Handelsgesetzbuch, für ein desgl, Seerecht, so wie für Gerichtsstand und Vollziehbarkeit der Urtheile, vorgelegt und die Entwürfe eingereiht worden sein, welhe siherem Vernehmen nah gleichzeitig durch die Kom- mission von Nürnberg aus auch an die einzelnen Bundes- Regierungen direkt eingesandt worden. Dasselbe soll bezüglich des Berichts über verschiedene Kontroversen des gemeinen deutschen Wechselrehts der Fall sein. Der dänische Bundestagsgesandte hat eine Mittheilung über die holstein-lauenburgische An- gelegenheit gemacht und Über die Reclamationen der Freifrau von Lasser ist Beschluß gefaßt worden. Der Königlich preußische Bundestag8gesandte war, da derselbe nah Berlin abgereist ist, um seinen Siß in der Ersten Kammer einzunehmen, durch den Präsi- dialgesandten dahier vertreten, (Fr. P. Z.) __ Württemberg. Stuttgart, 16. März. Heute wurde in der Kammer der Abgeordneten die fünftägige Konkordats- Debatte geschlossen. Der Antrag der Minderheit (Referent Sarweh) wird mit 63 gegen 27 Stimmen angenommen. Dieser Antrag, nunmehr Beschluß der Kammer, lautet wörtlih also: „Die Kammer der Abgeordneten wolle beschließen, daß sie die mit dem päpstlichen Stuhl zur Regelung der Angelegenheiten der katholischen Kirche in Württemberg am 8, April 1857 abgeschlossene und zur allge- meinen Kenntniß gebrachte Vereinbarung als unverbindlich betrachte, demgemäß gegen deren Vollzug Verwahrung einlege und an die König- liche Staatsregierung die ehrfurchtsvolle Bitte stelle, in dieser Er- wägung die Verordnung vom 21. Dezember 1857, betreffend die Bekanntmachung jener auf die Verhältnisse der katholisten Kirche bezüglichen Vereinbarung, außer Wirkung zu seßen und diese Ver- hältnisse im Wege der Landesgeseßgebúng zu ordnen,“

Vayern. München, 16, März. Die Berathung über die Stellung Bayerns zur kurhessishen Frage drehte fich schließlich um die Anträge des Professors Edel und des ersten ét vie dal Grafen Hegnenberg. Der Antrag Edels lautete

olgt: 4

Jn Erwägung, daß der Beschluß der deutschen Bundesversammlung bom 27. März 1852, die kurhessische Verfassungsangelegenheit betreffend, auf Prinzipien beruht, welhe mit dem Charakter und den Grundgeseßen des Bundes, namentlich mit den Artikeln 1 und 2, dann 53, 5s und 96 der Wiener Schlußakte vom Jahre 1820 unvereinbar find; daß diese Prinzipien, wie sie im Kurfürstenthum Hessen zu Rechtsverlezungen geführt haben, so in ihrer Anwendung deutschen, somit auch der bayerischen Verfassung gefährden; daf es

daher Pflicht der Kammer is , na diesen beiden Richtungen hin der öffentlichen Meinung des Landes Ausdruck zu - geben; daß die Ein-

legung einer Verwahrung gegen den Bundesbesch{uß vom 27, März 1852

den Rechtsbestand jeder

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und dessen Motive als das rechtlich zulässige und geeignete Mittel er- scheint, nicht nur der Gefährdung der eigenen Verfassung entgegenzutreten,

ondern auch die bayerische Staatsregierung auf die Nothwendigkeit hin-

isen, im allgemeinen deutschen Jnteresse Alles aufzubieten, darnit recht- lc geordnete Zustände in Kurhessen wieder hergestellt werden ;

beschließt die Kammer der Abgeordneten : „gegen den Bundesbeschluß vom 27. März 1852 und die demselben zu Grunde liegenden, dem bayerishen Verfassungsrehte widersprechenden Grundsäße feierlihs Verwahrung einzulegen.“

Dagegen hatte der Antrag des Grafen Hegnenberg folgenden Wortlaut :

dn Erwägung: daß der Beschluß der deutschen Bundesversammlung vom 2/. März 1852, die kurhessische Verfassungsangelegenheit betreffend, auf Prinzipien beruht, welche mit dem Charakter und den Grundgesetzen des Bundes, namentlich mit den Art. 1 und 2, dann 53, 55 und 56 der Wiener Schlußafte von 1820 unvereinbar sind; daß diese Prinzipien, wie fie im Kurfürstenthum Hessen zu Rechtsverlezungen geführt haben, so in ihrer Anwendung den Rechtsbestand jeder deutschen, somit auch der bayerischen Verfassung gefährden; daß die Kammer verpflichtet ist, dieser Gefährdung entgegen zu treten beschließt die Kammer der Abgeord- neten: gegen den Bundesbeshluß vom 27. März 1852 und die demselben zu Grunde liegenden, dem bayerischen Verfassungsrechte widersprechenten Prinzipien feierlichst Verwahrung einzulegen. n fernerer Erwägung: daß durch die Verfassungswirren in Surbe, das Staats- und Rechtsleben eines der besten deutschen Stämme untergraben, das Rechtsgefühl des deutschen Volkes verleßt, den verderb- lichen Bestrebungen der Parteien im Jnnern, so wie dem äußern Feinde Vorschub geleistet wird; daß somit die Herbeiführuug rehtlich geordneter Verfafsungszustände in Kurhessen nicht blos ein Gebot des Rechtes, son- dern auch unverschieblihe Aufgabe der Politik ist, beschließt die Kammer, an Seine Majestät den König die allerehrfurchtsvollste Bitte zu stellen: «Allerhöchstdieselben möchten geruhen, das Königliche Staatsministerium anzuweisen , zur Herstellung rechtlich geordneter Verfassungszustände in Kurhessen nach Kräften mitzuwirken. ““

Nah dem Schlußworte des Referenten Abgeordneten Pözl wurde die Edelshe Motion mit 123 gegen 12 Stimmen abgelehnt, der Hegnenbergsche Antrag mit 132 gegen 8 angenommen.

Desterreich. Wien, 16. März. Die „Wiener Zeitung“ meldet amtlih: Se. K. K, Apostoliscbe Majestät haben Allerböchst- ihrem Herrn Bruder, dem Ceneralmajor Erzherzoge Karl Ludwig, und Allerhöchstihrem Herrn Vetter, dem Generalmajor Erzherzoge Rainer die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen der Höchstdenselben verliehenen Großkreuze des großherzog- lih tosfkanishen St. Joseph-Ordens allergnädigst zu ertheilen ge- ruht. Die beiden genannten Erzherzöge sind zu Feldmarschall- Lieutenants ernannt. Unter den veröffentlichten Veränderungen in der K, K. Armee findet sich die Ernennung des Feldmarschall» Lieutenants Alexander Grafen Mensdorff-Pouilly zum Statthalter in Galizien und zum kommandirenden General in Galizien und in der Bukowina, so wie des_Feldmarschall-Lieute- nants Andreas Melczer v. Kellemes zum Stadt- und Festungskommandanten in Prag.

Man liest im „Wanderer“: Am 13ten hat dem Vernehmen nah Se, Majestät der Kaiser als König von Croatien und Sla- bonien zum ersten Male sechs vom provisorischen croatish-slavoni- schen Hofdikasterium vorgelegte, in croatisher Sprache verfaßte allerhöchste Reskripte, wovon eines die Jnstallation des Banus ¿Freiherrn von Sofkcevic betreffen soll, in derselben Sprache (mit Franjo Josip) unterzeichnet. Uebrigens braucht es kaum erwähnt zu werden, daß bei dem Umstande, als Se, Majestät unter den slavishen Jdiomen nur des czechischen vollkommen, zum Theile auch des polnischen, mächtig ist, dem croatischen Texte auch amtliche deutsche Uebersezungen desselben beigelegen sind.

Großbritannien und Jrland. London, 16. März. Die Königin besuchte gestern mit dem Prinz-Gemahl die Anlagen des neuen botanischen Gartens in Kensington, und sollte später Gäste zur Tafel empfangen, als von Windsor die Nachricht ein- Iraf, daß in dem Befinden ihrer erlauchten Mutter, der Herzogin von Kent, plöulih eine bedenklihe Verschlimmerung eingetreten sei, Darauf hin wurde die Tafel abgesagt. Die Königin fuhr mit dem Prinz-Gemahl zur hohen Kranken hinaus nach Frogmore und blieb über Nacht in dem nahen Schlosse von Windsor.

Die Herzogin von Kent if heute früh um 95 Uhr gestorben. Marie Louise Victorie, geboren am 17. August 1786, war die Tochter des Herzogs Franz von Sachsen-Saalfeld-Coburg und zum ersten Male mit dem Fürsten Emich von Leiningen vermählt. Jn zweiter Ehe vermählte fie sich im Jahre 1818 mit dem Herzoge don Kent, dem vierten Sohne des Königs Georg Il. Seit Januar 1820 war sie verwittwet.

Parlamentsberhandlungen vom 14, März. Oberhaus. Lord Lyttelton beantragt die zweite Lesung der Subdibifion of dioceses Vill. Dieselbè ertheilt den kirhlichben Kommissarien die dermalen dem Parlament zukommende Befugniß, aus einem Sprengel zwei oder mehrere zu machen und so das Episkopat auszudehnen. Lord Granville, der Vischof- von London, Lord Derby u, a. Pairs weisen auf verschie- dene Mängel des Entwurfs hin. Die Bill gelangt mit einer nur ge- ringen Majorität 27 gegen 23 Stimmen zur zweiten Lesung.

Unterhaus. Th, Duncombe fragt, ob der Staatssecretair des Jnnern oder des Aeußern folgende Fragen beantworten wolle: Welche

Verhaltungsmaßregeln Sir Richard Mayne (der Polizeichef) in Bezug auf

die angebliche Anfertigung ungarischen Papiergeldes e

befolgt habe? Auf welche GErnidetigung "ba Sir Richard Mata baa Messrs. Day die Einstellung des Notendrucks verlangte? Und wer die Kosten des Verfahrens bestreiten solle? Der edle Lord Staatssecretair des Auswärtigen habe vor einiger Zeit erklärt, daß die Notenanfertigung nah dem Gutachten der Kronjuristen geseßwidrig sei. Diese Erklärung habe die Tendenz, dem shwebenden Civilprozeß Eintrag zu thun, und er erachte daher den edlen Lord verpflichtet, jenes Gutachten vorzulegen. Vor dem Kanzleigericht sei eine der sogenannten Kossuthnoten vorgezeigt worden, und es scheine, daß fie durch einen geheimen Polizei- Agenten, der fich als Arbeiter in Messrs. Day's Druckerei eingeschlihen, beschafft worden war. Er erkläre diese Spionage für eine Shmach sonder Gleichen. Ob die englische Polizei sih von Oesterreich besolden lassen? Oder ob die ge- heimen Fonds Englands zur Bedienung Oesterreichs ausgegeben würden ? Er glaube zwar, daß der edle Lord starke Sympathien für Oefterreih habe, doch hâtte er ihn nie fähig geglaubt, Spione in der Werkstatt eines respektablen englischen Gewerbsmannes zu senden. Sir J. C. Lewis (Minister des Junnern) entgegnet: Anfangs Februar machte mich Sir Richard Mayne auf die Existenz gewisser, in ungarischer Sprache ge- druckter Noten aufmerksam, und man wird mir erlauben, zu ber- fichern, daß Sir R. Mayne, ih und das ganze Personal im Ministerium des Znnern der ungarischen Sprache gleich unkundig waren (Gelächter). Es war indeß ein kleiner Zettel, der die Unterschrift „Kossuth Louis“ trug. Auf meinen Rath sezte sich Sir Richard mit Messrs. Day in Korrespondenz. Er hatte in Folge davon eine Zusammenkunft mit Mr. Day, richtete aber, so viel mir bekannt, keine Aufforderung der bon Mr. Duncombe erwähnten Art an ihn, sondern schrieb ihm am 13. Fe- bruar ein zweites Mal und ersuchte ihn, alle bereits gedruckten Noten in Verwahrung zu behalten und keine derselben abzuliefern, da Mr. Day fih früher bereit erklärt hatte, einer etwaigen solchen Forderung nachzu- fommen. Duncombe: Gaben Sie Sir R. Mayne feine Weisungen? Sir J. C. Lewis: Sir R. Mayne hat ganz und gar in Gemäßheit meiner Weisungen gehandelt. Nun hat zwischen ihm und Mr. Day keine weitere Be- sprechung oder Korrespondenz stattgehabt. Was den Entdeckungsbeamten an- belangt, so weiß ih nichts davon, daß Sir R. Mayne irgend Jemand in solcher Eigenschaft verwendet hat. Die Regierung hat keine Auslagen gemacht und ist bei dem vor dem Kanzleigeriht \{webenden Prozesse nicht betheiligt. Bright möchte wissen, wer Sir Rich. Mayne auf die Notenanfertigung aufmerksam machte? Ob es der edle Lord Staatssecretair des Auswär- tigen oder der sehr Ehrenwerthe Baronet war? Jemand müsse in Mr. Day's lithographischer Anstalt die Note entwendet haben, um sie Sir Rich. Mayne zu liefern. Wenn diese Unredlichkeit von einem Polizei-Agenten begangen wurde, so müsse er sagen, daß ein solches Verfahren allen eng- lischen Begriffen von den Befugnissen der Polizeibehörde widerspreche. Henley schließt sich den Bemerkungen des Vorredners an. Das Haus habe ein Recht, zu erfahren, ob die Polizei einem Fa- brikanten verbieten dürfe, die Waare, mit deren Anfertigung er beschäftigt ist, abzuliefern, wenn fkeine Anklage gegen ihn erhoben worden# Sir J. Cornewall Lewis: Jch kann auf das Zuversichtlichste meinen Glauben aussprehen ih denke, sagen zu dürfen, ih weiß; aber ganz gewiß glaube ih daß die Polizei sich keines ge- heimen Agenten in dieser Sache bedient hat. Jch weiß durchaus nichts davon, daß solche Mittel gebraucht worden wären. Der Grund meines Einschreitens war anfänglich dieser, das Haus muß wohl wissen, daß es gegen das Landesgeseß ist, das Geld fremder Staaten nachzumachen. Da ich, wie gesagt, der ungarischen Sprache nicht Meister bin, konnte i den eigentlichen Charakter dieser Note nicht beurtheilen, ohne mi mit Mr. Day in Verbindung zu seßen. Sir Rich. Mayne nahm also über den Gegenstand Rücksprache mit Mr. Day. Später, als wir uns eine Ueber- seßung der Note verschafft und gesehen hatten, daß sie sich nicht für österrreichisch Geld ausgab, sondern als das Geld einer neuen erst zu konstituirenden Regierung, sahen wir, daß die Sache, falls fie Überhaupt verbrecherisch war, einen ganz anderen Charakter hatte, Wir ersuhten die Kronjuristen um ihre Meinung. Diese Meinung wurde, wie fih versteht, in vertrau- lichem Wege abgegeben, und es steht mir nicht zu, sie mitzutheilen; aber in Folge des Gutachtens entschloß sich die Negierung, gegen Mr. Dah nicht gerichtlich einzuschreiten. Es wurde ihm zu wissen gethan, daß die Aufforderung , die Noten nicht abzuliefern, nur für den Augenblick und bis auf Weiteres galt; und er konnte keine 24 Stunden des Glaubens sein, daß die Polizei über sein Eigenthum eine Be- \cchlagnahme verfügen werde. Mr. Bright: Der sehr ehren- werthe Gentleman hat noch immer nicht erklärt, wie er zu der Note kam. Sir J. C. Lewis: Die Note wurde mir von Sir Rich. Mayne vorgelegt. Jm Subsidien-Comité beantragt Unterstaats-Secretair Ba - ring die Bewilligung der Armee-Voranschläge. Die Gesammtzahl der zu bewilligenden Truppenmacht sei 212,773 Mann, oder um 24,816 weniger als Anno 1859—60. Es würden 93,936 davon im Vereinigten Königreich behalten werdèn. Die Zahl der in Jndien, China und andern Kolonien zu stationirenden Truppen sei ermäßigt; nur Neuseeland mache eine Ausnahme, indem sie daselbst etwas erhöht sei. Ungeachtet der vor- geschlagenen Reduction solle kein Offizier, der beim Regiment dient, den Abschied erhalten oder auf Halbsold geseßt werden. Jn Bezug auf die Wiederanwerbung von Soldaten, die auf fremden Stationen die- nen, stehe eine Aenderung bevor, und zwar wolle die Regierung ihnen gewisse Vortheile bieten; das Handgeld für den Wiedereintritt solle zwar um die Hälfte verringert werden, dagegen würden fie besser mit nothwendigen Artikeln (darunter Stiefeln) versehen werden und liberaleren Urlaub bei der Heimkehr erhalten. Was die Heranbildung von Offizieren betrifft, so solle künftig jeder junge Gentleman, der fich dem Militairstand widmen will, ein Jahr in einer Militairschule zubringen, so daß er beim faktishen Eintritt den Offizierdienst zu versehen im Stande sei. Jn den Voranschlägen sei eine Summe von 38,000 Pfd. mitbegriffen zur Bestrei- tung der Ausgaben für das Sa E, das im Lauf des Jahres zum Dienft berufen werden solle; ferner sei die Ausgabe für die Freiwil- ligen, vorzugsweise zur Besoldung der Adjutanten, um 27,000 Pfd, erhöht.