1861 / 74 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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“Am Gymnasium zu Greiffénberg is die Anstellung bes Dr. Kopp, aa anm G nat zu Stargard, als ordentlicher

Lehrer genehmigt worden

Am Gymnasium zu Cottbus is die Anstellung des Schulamts- |

Kandidaten Dr. Jacobs als ordentlicher Lehrer genehmigt worden, Am AUR Wilbelins- Gymnasium zu Posen ist Lehrer Albert Schmidt und an der Realschule zu-Meseriß der Seminar-

Hülfslehrer Albert Kühn angestellt worden, jeder als ordentlicher |

Lehrer.

Akademie der Künste.

Preisbewerbungen bei. der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin.

I

Die diesjährige Preisbewerbung Königlicher Stiftung bei der Königlichen E n Künste zu Berlin ist für Bildhauer be- stimmt. Um zu den Prüfungs - Arbeiten zugelassen zu werden, müsfen die sih meldenden jungen Künftler entweder die akademische Medaille im Aftsaal gewonnen und die bei der hiefigen Akademie vorgeschriebenen Studien gemacht haben oder ein Zeugniß der Ges: keit von den Direktoren der Kunst-Afademieen zu Düsseldorf oder Königsberg, oder ein solches von einem ordentlichen Mitgliede der unterzeihneten Akademie, in dessen Atelier sie gearbeitet haben, beibringen. ¡ ¿

Die Meldungen zu dieser Preisbewerbung müssen bei dem Vice-Direktor der hiesigen Akademie bis zum Sonnabend den 13ten April, Mittags 12 Uhr, persönlich erfolgt sein. Die Prüfungs- Arbeiten beginnen. am 15, April früh um 8 Uhr. Die Haupt- aufgabe wird am 22. April ertheilt- und die fertigen Koukurrenz- Arbeiten müssen am 25. Juli d. J. abgeliefert werden. Die Zu- erfennung des Preises, bestehend in einer Pension von jährlich 750 Thakern für zwei auf einander folgende Jahre zu einer Studienreïse na Jtalien, erfolgt am 3. August d. J. Auslän- dern fönnen nur Ehren-Preise zu Theil werden.

I, Bewerbung um den Preis der Michael-Beerschen Stiftung. A

Die diesjährige Konkurrenz um den Preis der Michael Beer- shen Stiftung für Maler und Bildhauer jüdischer Religion ist ebenfollA Sn Ph Dep B Gthg erli Etiftung Die Wahl des darzustellenden Gegenstandes bleibt dem eigenen Ermessen der Könkurrenten überlassen, so wie es denselben auch freisteht, eine Ausführung in Relief oder in ruuder Figur zu wählen; nur müfsen Reliefs, um zuläsfig zu sein, eine Höhe von mindestens 25 Guß zu einer Breite von etwa 4 Guß haben, und eine runde Figur muß wenigstens Z Fuß hoch fein, auch aus beiden afade- mische Studien ersihtlich werden. Der Termin für die Ablieferung der zu dieser Konkurrenz bestimmten Arbeiten ist ebenfalls auf den

25. Juli d. J. festgeseßt und muß jede derfelben mit folgenden

Attesten versehen sein :

h) daß der namentlich zu bezeichnende Konkurrent sich zur jüdi- schen Religion bekennt, ein Alter von 22 Jahren erreicht hat und Zögling einer Deutschen Kunst-Akademie I,

2) daß die eingesandte Arbeit von den Konkurrenten selbst er- funden und ohne fremde Beihülfe für diese Konkurrenz von ihm ausgeführt worden is; in welcher Hinftcht jedoch eine nachträglihe Prüfung nöthig befunden werden kann. : Vorläufige Meldungen zu dieser Konkurrenz find nicht er-

forderlih,

Die Zuerkennung des ‘Preises, bestehend in einem einjährigen Stipendium von 500 Thlr. zu einer Studienreise nah Rom, erfolgt in der öffentlihen Sißung der Akademie am 3. August d. J,

Berlin, den 1. März 1861,

Die Königliche Akademie der Künste. Professor Herbig, Professor Dr. E. Guhl, Vice-Direktor. Secretair,

Ministerium für Sandel, Gewerbe uud öffentliche | Arbeiten.

Beltlanntmachuny.

Der Unterricht in der mit dem Königlichen Gewerbe - Justitut verbundenen Musterzeichnen - Schule für das kommende Sommer- Halbjahr beginnt mit ‘dem 9. April d, J. Diejenigen jungen Leute, welche die E Schule besuchen wollen, und den Bedingungen des §. 11 des Reglements vom 8, September 1856

unahhAnaios È

veröffentlicht in Nr. 223 des Staats-Anzeigers vom 21. Sep- tember 1856 entsprechen, haben sih dazu unter Einreichung 1) des Geburtsscheins, 2) des Confirmationsscheins, 3) des Schulzeugnisses oder Privat-Unterrict, : e 4) im Fall der Minderjährigkeit, einer Bescheinigung des Vaters oder Vormundes darüber, daß der aufzunehmende Schüler mit ihrer Uebereinstimmung in die Anstalt tritt und daß sie für den Unterhalt und das Unterrichtsgeld einstehen,

der Zeugnisse über genösfenen

| bei dem Unterzeichneten mît Angabe ihrer Wohnung bis späteskens den 1, April d.

J. sri ftlich zu melden. L Das Unterrichtsgeld is halbjährlich mit 12 Thlrn. für sámmt- lihe Lehrgegenstände im Voraus an die Kasse des Königlichen Gewerbehauses zu entrichten. Berlin, den 15, März 1861.

Der Geheime Baurath und Direktor des Königlichen Gewerbe - Jnstituts. Nottebohm.

Ministerium des Innern.

Bescheid vom 22. November 1860 bezüglich auf

polizeilihe Beshlagnahme und resp, Veräußerung

von Schießgewehren bei den des Mißbrauchs der- selben verdächtigen Personen.

Der 2c. eröffne ih hierdurch auf den Bericht vom 18.- v. M,, daß, da die durch die Reskripte vom 18, Dezember 1815 und vom 30, Januar 1842 angeordnete polizeilihe Beschlagnahme und resp. Veräußerung von Schießgewehren bei den des Mißbrauchs dersel- ben verdächtigen Personen durch die besteheuden geseßlichen Vor- schriften, wie die Majorität der Königlichen Regierung richtig an- uimmt, nicht nur nicht unterstüßt wird, sondern mit- diesen Vor- schriften sogar im Widerspruch ftebt, ih die weitere Befolgung der gedachten Anordnung nicht für statthaft erachten kann, und daß die Königliche Regierung daher von derselben Abstand zu nehmen hat.

Berlin, den 22, November 1860.

Ver WVéinister des Jnnern.

Im Auftraze: Sulzer.

, An die Königliche Regierung zu N.

Cirfkular-Erlaß vom 20. Dezember 1860 hbe-

treffend die Beschaffung der Büreau- Lokale für

die Feld - Administrations - Behörden in Fällen der Mobilmachung,

Cirkular - Erlaß vom 3. März 1860 (Staats - Anzeiger Nr. 87, S. 693.)

Die vorjährige Mobilmachung hat Zweifel darüber hervor- gerufen, in welcher Weise die Büreau-Lokale für die Feld-Administra- tions-Behörden zu beschaffen seien.

“Der Königlichen Regierung wird demnach im Ans{lusse an den Cirkular - Erlaß vom Z, Máârz c. hierdurch eröffnet, daß nah §. 12 des Gesehes wegen der Kriegsleistungen und deren VergüÜ- tung vom 11. Mai 1851 die Gemeinden die Verpflichtung haben, die in Rede stehenden Lokale, welche unzweifelhaft als zum Kriegs- bedarf gehörig zu betrachten sind, beim Eintritte dieses Bedarfs beziehungsweise unentgeltlich oder gegen die na g. 13 I. c, zu leistende Vergütigung herzugeben, “a

Ueber die Frage: in. welcben Fällen die unentgeltliche Hergabe der Büreau -Lokale “für die Feld-Administrations-Behörden stattzu- E ertb u 0h anderen Fällen dafür eine Vengüti- gung zu gewähren sei, kommt §. 3 Nr. : m 11. Mai 1851 in Betracht. ) t E

Nach der eben erwähnten Geseßesftelle ift für die Ueberweisung von disponiblen oder leerstehemden Gebäuden zur Anlegung von Magazinen und Lazarethen, so wie derjenigen Räumlichkeiten, welche für Wachen, Handwerk sfstätten und zur Unterbringung von Militair-Effekten erforderlich find, keine Vergütigung aus Staats- kassen zu leisten, Hieraus erhellt, daß in ällen, wo die An- wendung bes §.3 Nr. 3 a. a. O, begrünbet ist, auch für die Her- gabe von Büreau-Lokalien, welche zu den dort bezeichneten Zwecken

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dienen, insofern sie mit Magazinen, Lazarethen u. \. w. in Ver- bindung stehen, besonders wenn fie räumlich von denselben gar nicht getrennt werden können wie dies namentlih bei Lazarethen

der Fall sein wird eine Vergütigung nicht in Anspruch geuom-

men werden darf; wogegen in“ allen übrigen Fällen eine solche zu gewähren ist. ;

Hieruach hat die Köuigliche Regierung das Erforderliche in ¡ihrem Ressort zu veranlassen. ,

Berlin, den 20, Dezember 1860.

Der Finanz - Minister. Der Minister des Junuern. von Patow. Graf vou Schwerin, Der Kriegs - Minister von Roon,

An sämmtliche Königliche Regierungen.

Königliches satistisches Vürean. Preíse der vier Haupt-Getraide-Arten und der Kartoffeln

in den für die Preußische Monarchie bedeutendsten Marktstädten im Monat Februar 1861 na einem monatlihen Durchschnitte in preußischen Silbergroschen und Scheffeln -angegebéen.

Namen der Städte. | Weizen. [ Roggen. | Gerste. E

1) Königsberg... 902- -| 522 | á22 3210.

2) Memel 3) N Insterburg

F 95 532 1455 | 62 | 312 j ( | 1 &O

2 2 45 1 361 4827- | 42 Braunsberg A8=- | 40 Nastenburg : C5 1-00 Neidenburg... 40 30 Danzig C 54 482; Elbing 49 r 14225 O. «Haien 49; | 34-7 WIaudenz ¿P 88A 3075 | 432 A U Ich (44% «V3 1 92 T 32s

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Frankfurt a. d. O., Landsberg a. d. W.

Stettin Stralsund : A) OIDIA, ago ce

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Breslau Grünberg... ¿»e Glogau Liegnih Görliß O... C) Se. a 8) Frankenstein 9) Glaß 10) Neisse 11) Oppeln 12) LeobsQUg 13) Ratibor 1) Magdeburg 2) Stendal 3) Halberstadt 4) Nordhausen 5) Mühlhausen... 6) Erfurt 7) Saœlle.…..... T O) POraau. Las

| der 13 preußisch, Städte

Namen der Städte.

1) Véüniter E Aas es S) A D r 4) Minden 9) Paderborn .…..... 6) Dortmund s (T S i: B E L unen ; 9) Witten

10) Meaden

11) Bochum

12) Hattingen

13) Sch{werte

2) Elberfeld m. Barmen 0) PAeldorf 4) Neuß

9) Crefeld

S8) Aachen

9) Malmedy

10) Trier

11) Saarbrück

12) Kreuznach

13) Simmern

14) Coblenz

15) Weßhlar

16) Düren Vurchschnitts-Preise

: 8 posenschen Städte - 4 brandenb. Städte - 9 pommersh,Städte -13 schlesischen Städte - 8 sächsischen Städte -13 westphäl. Städte : 16 rheinisch. Städte

Finanz - Ministerium.

Bei der heute beendigten Ziehung der 3ten Klasse 123ster Königlicher Klassen-Lotterie fiel 1 Gewinn von 5000 Thlr. auf Nr. 82,129; 2 Gewinne zu 2000 Thlr. fielen auf Nx. 21,029 und 31,894; 1 Gewinn von 1000 Thlr. fiel auf Nr. 44,591; «2 Ge- winne zu 600 Thlr. fielen auf Nr. 19,402 und 22,125; 4 Gewinne zu 300 Thlr. auf Nr. 9755. 52,803, 77,794 und 89,175; und 11 Gewinne zu 100 Thlr. auf Nr. 7668. 12,995, 25,061. 41,804; 67,212, 68,406. 72,191. 78,018. 91,011, 91,095 und 91,411.

Verlin, den 21, März 1861.

Königliche General-Lotterie-Direction.

Iunftiz- Minitterinnx.

Der Rechtsanwalt und Notar Holder-Egger in Neuen- burg ist unter Verleihung des Notariats im Departement des Appellationsgerihts zu Cöslin als Rechtsanwalt an das Kreis- gericht in Schlawe, mit Amveisung seines Wohnfißes daselb, ver- seßt worden.

Der Advokat Carl Wilhelm Weber in Elberfeld ist zum Anwalt bei dem Landgerichte in Elberfeld erúannt worden.

Der bisherige Kreisrichter Ba cko ff zu Flatow is zum Rechts- Anwalt bei dem Kreisgericht zu Conig und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Marienwerder, mit An- weisung seines Wohnsißes in Tuchel, ernannt worden.

Der Landgerichts - Asfessor Wa ssermeyer in Bonn ist zum - Advokaten im Bezirke des Königlichen Appellationsgerichtshofes zu Côln ernannt worden. Li