1861 / 78 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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richis vom 24. August d. J. mitdem Eröffnen hierneben zurü, R bei Suienfep putun der in Jhrem früheren Berichte vom 20. Juli d. J. vorgetragenen Anfrage bezüglich der Kompetenz der Gemeinde- Behörden in Jagd- Angelegenheiten davon auszugehen ist , daß, so- weites fich um eine freiwillige, d. h. nah Lage und Größe der betreffenden Flächen geseßlich nicht gebotene Einwerfung von Kämmerei-Grundstücken in einen nah Y. 4 des Jagdpolizei-Geseßes vom 7. Mäß 1850 gebildeten gemeinschaftlichen Jagdbezirk handelt, der diesfällige Beschluß der Mitwirkung der Stadtverordneten- Versammlung nah den Vorschriften der Städte-Ordnung vom 30. Mai 1853 nicht zu entziehen is, daß dagegen, wenn die Ein- verleibung einmal rehtsgiltig erfolgt, resp. demnächst die Theilung des gemeinschaftlihen Jagdbezirks in mehrere selbstständige Bezirke von der Aufsichtsbehörde gemäß §. 4 des Jagdpolizei-Geseßes ge- nehmigt worden ist, alsdann für die Verwaltung des oder der fo gebildeten gemeinschaftliben Jagdbezirke lediglich die allgemeinen Vorschriften der §§. 9 bis 11 a. a. O. zur Anwendung kommen, und denselben die Kommune, als Eigenthümerin der eingeworfenen Kämmerei-Forsten, eben so unterworfen is, wie jeder andere Eigen- thümer eines dem, gemeinschaftlichen Jagdbezirke einverleibkten Grundfstüdcks, i i

Die Sladtverordneten - Versammlung kann daher alsdann eine Betheiligung an der Verwaltung der fraglichen Jagdbezirke nicbt mehr aus dem städtischen Eigenthumsrechte an den eingeworfenen Kämmerei-Besißzungen, sondern nur noch infoweit in Anspruch neh- men, als die allgemeinen Bestimmungen der F. 9 bis 11 1. c, welche die Vertretung der Jagdbezirks-Juteressenten der Gemeinde- behörde übertragen, diesen Anspruch etwa zu begründen ver- möchten. sl i

Die Frage aber, ob unter dem in jenen Geseßstellen gebrauch- ten Ausdruck „Gemeindebehörde“ in Stkädten auch die Stadtver- ordneten-Versammlung zu verstehen, kann in Konsequenz des dem Cirkular-NResfripte vom 24. Dezember v. J. zu Grunde liegenden Prinzips, wonach die Jagdnußzung in gemeinschaftlichen Jagdbezirken nicht als zum Gemeinde - Vermögen gehörig, sondern als Juter- essenten - Vermögen aufzufassen is, und in Uebereinstimmung mik der hierauf gegründeten weiteren Deduction der Königlichen Regie- rung, namentlich mit der dem §. 49 der Städte - Ordnung vom 30.- Mai 1853 bvindizirten rihtigen Auslegung, nux im Sinne Jhres Berichts vom 20. Juli d. J., also dahin entschieden werden,

daß zur Ausübung der im §. 9 und 11 des Jagdpolizeigeseßes “turm, ogne A ducurteng erten ner Be AT A arat feblih befugt ist,

Es wird indessen dieser Grundsaß nur da, wo die Mitwir- kungs - Befugniß der Stadtverordneten zwischen ihnen und dem Magisirat ftreitig is, ausdrücklich zur Geltung gebracht zu werden brauchen, wogegen da, wo im Einverständniß beider städt!s{chen Be- hôrden eine Konkurrenz der Stadtverordneten-Versammlung faktisch stattfindet und deren fernere Uebung an sich nicht bestritten ift, es an einem Bedürfniß fehlt, von Oberaufsihtswegen diese Konkurrenz zu untersagen, hier vielmehr die Königliche Regierung Sich darauf wird beschränken können, aus §. 36 der Städte - Ordnung vom 30, Mai 1853 über die zwishen beiden städtischen Behörden ob- A Meinungsverschiedenheit im konkreten Falle Entscheidung zu treffen.

T'ie Königliche Regierung wird hierdurch ermächtigt, na die- sen Gesichtêpunkten die fernere Anwendung des Neskripts vom 9. September 1850 (Ministerial-Blatt S. 255) in den vorkommen- den Einzelfällen zu modifiziren, und bleibt JZhr Überlassen, danach insbesondere in den zur Sprache gebrachten Fällen von N, und N ressortgemäß zu befinden.

Berlin, den 19. Dezember 1860, Der Minister für die landwirthshaft- lihen Angelegenheiten.

Graf von Püdler.

An die Königliche Regierung zu N,

.

Der Minister des Jnnern, Graf von Schwerin,

Justiz-Ministerium.

Allgemeine Verfügung vom 7. März 1861 be- treffend die Gebühren der zum Phhsikatsamte _qualifizirten Kreis-Wundärzte.

Nachdem seit längerer Zeit promovirte Aer te, welche die Physikatsprüfung bestanden haben, als Rreis- Wundärzte Cc den Dey sind, is der qn häufig gorgetommen, daß dergleichen eie C NANDCHte die Kreis - Phhsiker în Behinderungsfällen ver- reten haben, oder von den Gerichts-Behörden zur selbstständigen

worden find, welche zu den Functionen der Physiker gehören, und es hat sih hieraus die Frage ergeben, ob in derartigen Fällen die für die Physiker bestimmten Gebührensäße bewilligt werden können, Zur Beseitigung der entstandenen Zweifel wird im Einverständ- nisse mit dem Hecrn Minister der geistlichen, Unterrichts- und Me- dizinal-Angelegenheiten hierdurd bestimmt, daß die Höhe- der Ge- bühren, welhe den zum Physikatsamke qualifizirten Kreis-Wund- ärzten zu bewilligen sind, von der Natur des Geschäfts, bei wel- hem ihre Thätigkeit in Anspru genommen wird, abhängig zu machen ist. ; x Pn 130 Geschäft von der Art, daß dasselbe von einem zu hô-

heren Aemtern nicht befähizten Kreis-Wundarzte wahrgenommen werden könnte, wie z. B. in den Fällen des §. 141 der Kriminal- Ordnung, so dürfen dafür in allen Fällen ohne Rücksicht auf die höhere Qualification des zugezogenen Kreis-Wundarztes, und ohne Rúfsickt darauf, ob derselbe in Vertretung des Kreisphysikus auf- tritt oder nicht, nur die unter Littr. B. im fünften Abschnitt der Taxe bestimmten Vergütigungen zugebilligt werden. f

Jsstt das Geschäft dagegen von der Art, daß zur Wahrneh- mung desselben eine höhere Qualification erforderlich ‘ist, als bei einem Kreis -Wundarzte vorausgeseßt wird, so daß der Kreis- Wundarzt, wenn ihm die Befähigung zum Phyfikat abginge , als Vertreter des Kreis-Physikus nicht auftreten könnte, so muß der in der Verfügung vom 17, Septemter 1832 (Jahrb. Bd. 40 S. 277) ausgesprochene Grundsaß zur Anwendung kommen, wonach die Privat- Aerzte für die Vertretung der gerichtlichen Aerzke die den leßteren zukommenden Gebühren beziehen, weil unter der bezeich- neten Vorausseßung der zum Physikat befähigte Kreis - Wundarzt nicht in Erfüllung seiner Amtsobliegenheiten als solber, sendern unter denselben Verhältnissen, wie jeder Privat-Arzk herangezogen wird.

Die Gerichtsbehörden werden angewiesen, sich hiernach in vor- kommenden Fällen zu achten.

Berlin, den 7, März 1861.

Der Justiz - Minister von Bernuth,

An sämmtliche . Gerichtsbehörden.

UAngelrommen: Ver Eero-xammerer tu H ( ; - orrgvgthum Magde- burg, Freiherr von Plotho, von Parey. :

Abgereist: - Jhre Durchlaucht die Pri i i : O laud inzessin Elisabe von Wied nah Neuwied. 24 i U Der General-Major und Commandeur der 6. Jnfauterie-Bri- gade, eretherr Hofer von Lobenstein, nah Stettin. Der General - Major und Kommandant von Stettin, von Twardowski, nah Stettin.

Verlíin , 26, März. Se. Majestät der König haben Aler- gnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur Anlegung des von des Großherzogs von Oldenburg Königlicher Hoheit thnen verliehenen Haus- und Verdienst-Ordens des Herzogs Peter Friedrih Ludwig zu ertheilen, und zwar: Des Ehren- Groß-Komthur-Kreuzes: dem Direktor des Allgemeinen Kriegs - Departements, General- Major Bg von der Goltz; | Ves Ehren-Komthur- ; s Ghef V h Kreuzes: riegs - Ministerium, Oberst - Lieutenant Teisler, und Des Ehren- Ritter-Kr euzes erster Klasse: dem Hauptmann von dem Bus sche dieser Abtheilung.

Summarische Uebersicht des Personal- und Ver- mögenSsbestandes des Pensionsvereins der Nechts- anwalte im Departement Frankfurt a. d. O; und der mit demselben verbundenen Wittwen- und Sterbekassen-Vereine amSclusse des Jahres 1860.

Vergl. Staats-Anzeiger von 1860, S. 799,

I. Der Pensionsverein. zählte am Schlusse des Jahres 1859. 1 N

Mitglieder. Jm Laufe des Jahres 1860 traten bi es schieden aber aus Zah raten hinzu

Ausführung solcher medizinisch-forensischen Geschäfte herangezogen

Abtheilung für die Artillerie - Angelegenheiten im

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Die Mitgliederzahl vermehrte sich also um ; 5 und betrug am Schlusse des Jahres 1860 3

Die für das Jahr 1860 gelegte Rechnung weist einen Vermögens- bestand von 19,656 Thlr. 21 Sgr. 1 Pf. na, wovon 19,600 Thlr. mit Kur- und Neu- märkischen Pfandbriefen belegt, 56 Thlr. 21 Sgr. 1 Pf. báar in der Kasse waréên.

Am Séhlusse des Jahres 1859 betrug das | Vermögen 90A rgl ins Dn es hat sih also im Jahre 1860 vermehrt um 1,699 Thlr. 7 Sgr. 8 Pf.

_ Vereinnahmt wurden außer dèm aus dem Jahre 1859 übertragenen Bestande von 157 Thlr. 13 Sgr. 5 Pf. a) eingezogene Neste 10 b) Beiträge der Mitglieder 10 „— » j T E S i 6 d) Eintrittsgelder von 7 neuen Mitgliedern 140

in Summa...

"

2906 Thlr. 5 Sgr. 11 Pf.

Dagegen sind verausgabt 1D). e Pen

sionaire 625 Thlr. Sgr. Pf. 2) zum Aukauf von

1800Thlrn. Kur-

und Neumär-

fischer Pfand- :

briefe Se 43 3) Gehalt des Nen-

danten u. Dru-

In ia A E

in SUMMchck... Es ift mithin der oben angegebene baare Bestand von verblieben.

"

2000 15141 108

96 Thlr, 21 Sgr. 1 Pf.

Il. Der Wittwenkassen-Verein, der erst seit 1. Januar 1860 in Thätigkeit getreten ist, besteht aus 31 Mitgliedern. Nach der gelegten Rechnung besißt derselbe Wermögen 304 Thaler 18 Sgr. 1 Pf. wovon 200 Thaler mit Kurx- und Neumärki- hen Pfandbriefen belegt find und 104 Thaler 18 Sgr. 1 Pf. baar vorhanden waren. Da Wittwen - Unterstüßungen nicht in Anspruch genommen sind, so ist der ganze Vermögensbeständ dem zu sammelnden eisernen Kapital überwiesen. I Der Sterbekassen-Verein. Démselben sind 39 Mitglieder des Pensionsvereins beigetreten. Es ist untér ihnen im Laufe des Jahres 1860 ein Todesfall niht borgekom- mén, also auch keine Veránlassutñg dageweésen, eine Unterstüßung zu ge-

währen und zu diefem Zweck Beiträge einzuziehen.

CQanhähora a A M „Sas 4 Le ias, _Né@Stsantvalte Dex engere Ausschuß des Pensionsvereins der Recht

; Trahkfuürt a. d. O. : i idi cid (Justiz-Ministerial-Blatt.)

N ichtamtlich es.

5 ; 3. Már Seine Majestät der 1S5en. Berlin, 26. März, Seine : a heute die A el C O General - Majors Freiherrn von Ptanteusfel, A A aths Wirklichen Gehei 3 Jllaire und des Wirklichet Raths Wirklichen Geheimen Raths E 7 i . Negierungs - Raths Costenobte gegen. Heheimen Ober - Regierungs - Raths Coslenodie t P a 11 Ubr empfingen Se. Majestät die Meldungen mehrerer N im Beisein des Feldmarschalls- Freiherrn von Wrangel, al zen August von Württemberg Königlicher Hoheit und des General- Lieutenants von Alvensleben. Gia e A Stuttgart, 24, M R L i 0 1 stimmte Zeit vertagt un : beide Kammern auf unbestimmte Zei Y ohuftee i : 3-NRescript i tändischen Ausschusse der Ausirag lichen Vertagungs-: Rescript ist dem ständischen Qu n j l C eit Nachricht darüber zu ertheilt worden, der Reglerung seiner ? J Fitan ene , wann die Kommissionen, namentlich die z Ko ' P versammelt bleiben, mik ihren Arbeiten 0 weit p eschritten seien, daß die allgemeinen ständischen Berathungen w u enommen werden fônnen, Da nun die Finanz-Koimmission Me Vorberathung des Etats eine Zeit O Ge N Aa Aa Bad wendig etklärt hat, so glaubt man, daß dle Stände auf Ende Mai oder Anfang Juni Alg, D eCME. utf Aus der gestrigen Sizung der Kammer der E s vorzugsweise zweierlei zu ch4 mee lter 9 E eiLS dei Linden einen Geseß - Entwurf, ein main Unte Gee 1d, eingebracht hat wekche vom Prinzip E ftebt au8gebi, V fódetiti Juterpellakion und Antwort Über den

è ere Ge- : t\chen Väterlandes gégen äußere Ver L A ietloiitee für Württemberg“ berichtet darüber e R riiuet an den Minister des Jnnern eine E 20 “at des Paterlandes o e n De his jag E n hl eines drohenden Angrisfs, 1m 2 (

e Ta die Mittel zur Vertheidigung nit genügen, O Atena däher die Regierungen aufzufordern babe, das 2 LAU L die Negierutig des Vaterlandes vorzukehren. Die Anfrage / gafenplay im obern nicht beabsichtige, Vorlagen über einen befestigten e bem gege Schwarzwald und die Wehrhaftmachung des Volks noch a

wärtigen Landtag einzubringen. MinisterFrbr. v. Linden: Ueber den Zwe&. den der Abg. Feßer im Auge habe, seién géwiß Alle einig, und es sei flix die egie- rung wie für das Volk heilige Pflicht, Alles aufzubieten, um die Jutegrität des Landes zu erhalten. Wenn man auch hierüber einig sei, fo hbabé die Anfrage eine Richtung angenommen, daß er \{üchtern sei, darauf zu antworten; aber ex habe deshalb Nücksprache mit dem betreffenden Departement genommen, und könne wenigstens die von dort erhaltenen Notizen mittheilen. Hiernah würde ein sogenanntes bvershanztes Lager einer Festung mit Lagerraum gleihkommen ; eine solbe zu bauen, wäre aber Sache des Bundes. Uebrigens habe die Regierung diese Frage nie aus den Augen verloren uünd werde fortwährend ihr Augenmerk darauf hinrihten. Eine Eisenbahn von Ulm gegen die Rheingegend sei vom militairischen Standpunkt aus längst gewünscht worden; es sei dies eine wichtige strategishe Frage, welther ebenfalls alle Aufmerksamkeit zugewendet werde. Was den ziveiten Theil der Anfrage Fezer's betréffe, fo sei vorauszisezen, daß wir an unser bestehendes militairisches System anzuknüpfen haben, und daß eine Vereinigung beider Systeme (stehendes Heer und allgemeine Landwehr) unmöglich wäre, ohne bedeutende Lasten auf das Land zu wälzen. Er selbst habe sich stets für eine allgemeine Landwehreinberufung erklärt; so habe er im Jahre 1843 dafür gestimmt, daß die Regierung die Befugniß haben solle, die Landwehr alljährlih ein- zuberufen, zu üben und damit so lange fortzufahren, bis der ganze Kern des Volkes eingeübt sei. Die Sache sei damals abgelehnt worden. Nun habe er dahin gewirkt, daß wenigstens die jüngsteAltersklasse einberufen werde, aber aud

dieser Vorschlag habe wesentliche Beshränkung in der Kainmer erfahren, und es scheine also keine große Geneigtheit vorhanden zu sein, auf dicsem

Wege militairishe Kenntnisse und Fertigkeiten zu verbreiten. Feter:

Die drohende Gefahr erfordere die ernstlichsten Maßregeln und die größ-

ten Opfer, namentlich müsse die wichtige Position am obern Schwarzwald

gehörig ins Auge gefaßt werden. Er wiederhole daher die in seiner An-

frage gelegene Bitte, die Regierung möge diesfalls das Zhrige thun.

Bayern, München, 23. März. Jn der ersten Hälfte des April werden Jhre königliche neapolitanischen Majestäten mit den Grafen von Trani und Caserta in München eintreffen, während der übrige Theil der königlichen Familie mit dèr Königin- Mutter fih nach Wien begiebt. Die Equipagen und Pferde sind bereits unterwegs. Es dürfte aud noch während der Anwesen- heit des Königs Franz's Ik. und seiner Gemahlin die Trauung des Grafen von Trani mit der Prinzèssin Mathilde in Baiern statt- findèn. (A. Z,)

Das Königliche Kriegs - Ministerium hat die Erläuterungen zum ordentlichen Etat des Militairbudgets bis auf einzelne Punkte nunmehr der Abgeordnetenkammer vorgelegt. Das außer- ordentliche Militairbudget, mit welchem eine eventuelle Kreditforde- rung verbunden ift, wird exst später in Vorlage kommen.

7 L Tp I Y 41 LvEe wes E T2 s s E Tg ‘ote gegen. die Proclamation des neu en eine P | a O iE. _— Der Großherzog von Toscana, der M n Mddena und die Herzogin von Parma legen ebenfalls Herzog mo in abgesonderten Protesten ein. Verwahrung dagegen tn avgejon j 1cht zufolge, am

Se. Majestät der Kaiser: soll, einem Gerücht zufolge, 9g ; M i h eintreffen. Die Krönung soll in der Garz ra der Ofener Festung stattfinden und der erst nach nig Es : ani i de Landtag soll dann der Krönung eigentli vom Könige zu eröffnen ura Se, Vas

E imlich zu dem der Eröffnung dur . Wi zu. diesem Zuece, nr d da die Landhaus - Lokalität in jestät, na Pesth: verkegt «werde, 21, mentritt, nicht einmal Ofen, wo der Landtag am 2. April zusamme A mel Kiefèt E O Errichtung eines Thronhimmel einen geeigneten Plaß zur G i ug hergerihtet sein soll. und auch übrigens nicht comfortable genug yery lihe Donau- ; : 3 Kai Ofen wird die Kaiserliche f Zur Fahrt des Kaisers nach sekt. Bereits find zwei Á f der „Adler“ in Stand gel|ezk. Ale E itaen mit Effekten und Einrichtung des Kaiserlichen SGlosses in Ofen von hier dahin abgegangen.

S 8 Ägrbik ghrer Majestät der Kaiserin hat sich, R Briefe aus Madeira melden, fo sehr gebessert, daß ::dex wie direkte Buieke au bört hat. Jhre Majestät wird schon Ende But fei Hana a n Hierba gurifehran, jedo nitt den Ti ade / L Ini ta: Weg über London, fondern durch das Mittelländische und

tishéè ‘Meer nehmen, Sollte indeß bis dahin deren Gesundheit

i lima noch nicht

'+ fo vollkommen hergestellt, oder das hiesige K nod y R lets für s Aufenthalt sein, so wird dieselbe ihren vor ufi thalt in Göórz nehmen. (i | aaen E Márz. Die Komitats-Con area a unter anderem folgende E Ra N Aa adt e A gen ie L ng von Abgeordneten zu i e A Ed S der Militairgrenze und Dalmatiens pa E \lavonischen Landtage. Die fremden Beamten haben abri t land zu verlassen. Das-alte Maß und Gewicht pes ad , deutshen Juschriften in den Dor ern E, Con guegation 4d

0, März. Ko 0s SON I i log Andesi@id des Beschlusses der Stadt regie T C Kadi neten zum kroatish-slavonifchen, w er zu g ned Nânig tag zu senden, das Hof-Dikasterium um Absen e N lihen “Commissairs zur Untersuchung der N G i gege! akt Vaterland gesponnenen Jntriguen zu hitten, dam

be! i d di r\chaft einiger eingewan- Anarchie und die angemaßte Herr h i Vere talienór über die \lavishe Nation ein Ende nehme.