1861 / 80 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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seines Wohnsizes in Plescen, und mit der Verpflichtung, fortan den Titel „Justiz-Rath“ zu führen ;

3) der Staatsanwalt Reich zu Angerburg zum Rechtsanwalt

bei dem Kreisgeriht zu Wehlau und zugleih zum Notar im

Departement des ostpreußischen Tribunals zu Königsberg

mit Anweisung seines Wohnsißes in Wehlau und mit der

Bestimmung, daß derselbe ftatt seines bisherigen Amts-

Charafters fortan den Titel als Justiz-Rath zu führen hat.

Der Rechtsanwalt und Notar Mend thal zu Wehlau is an die Gerichte erster Junstanz, welche zu Königsberg in Pr. ihren Sih haben, unter Anweisung seines Wohnsißes daselbst, verseht worden, j

Abgereist: Se. Excellenz der General-Lieutenant und Koms- mandant von Berlin, von Alvensleben, nah Neu - Hos in

Mecklenburg-Schwerin,

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 28. März. Seine Majestät der König nahmen heute mit den Mitgliedern der Königlichen Familie in der Kapelle des Palais Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen das heilige Abendmahl und empfingen dann den General der Ju- fanterie v. Schack, Kommandirenden des 4. Armee-Corps. i

Mili 25. März. Zu der Nachmittagsstunde des 22\ten um 3 Uhr trat hier ein voller Eisgang ein, welcher den Verkehr mit dem jenseitigen Ufer nur auf kurze Zeit beschränkte. Er dauert mäßig noch jeßt bei einem Wasserstande von 13“ 11“ fort. Ein sehr starker Eisgang erfolgte in der vergangenen Nacht, da der Wasserstand si bis zu 15“ erhoben hatte; dieserhalb konnte der Trajekt erst am späten Morgen eingeseßt werden, da es Mühe machte, durch die Eisschollen zu gelangen. Am- heutigen Nach- mittage ist bei derselben Wasserhöhe nur mäßiger Eisgang einge- treten, wodurch der Trajekt ungehindert befördert e! s âtd

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Holstein. Jzehoe, 20. wars. Jn der bid Sti der

Gta Dtrfsuwililitu nyr Saa ania Ala A E : Anfrage erwartete: „J der Stände» Vet llnnwort, auf Ne vorgelegt?" ergriff der landesherrliche Kommissar das Wort und sägte im Wesentlichen : „Jch bin Allerhöchst autorifirt in Anbetracht der vorliegenden Umstände die für die gegenwärtige Diät der hol- steinischen Stände geseßte Frist zu verlängern. Was meine gestrige Erklärung betrifft, ist dieselbe nicht richtig aufgefaßt worden. Sie war nicht so zu verstehen, als wäre es für mich an und für

eine Unmöglichkeit gewesen, die gewünschte Antwort #0- gleich zu ertheilen. Es kommen hier vielmehr außenvor liegende Umstände in Betracht. Beispielsweise führe ich an, daß in der gestrigen Erklärung des Ausschusses, mit der ih erst jeßt Gelegenheit gehabt habe, mich be- kannt zu machen, wieder die Frage angeregt worden ist, ob die Versamm- lung, wenn sie den t fis ten Gescßentwurf im Ganzen verwürfe, über einen einzelnen Punkt elbstständig sih hätte aussprechen können. Jch bemerke, daß die Regierung einem solchen Verfahren jedenfalls kein Hin- derniß entgegengestellt haben würde. Doch kann ih mir nicht verhehlen, daß es mir zweifelhaft erscheint , ob, wenn die Sache hier die Wendung enommen , daß sonst nichts als dieser einzelne Punft zum Gegen- tand der Erörterung gemacht wäre, es dann nicht schon im Fnteresse des Geschäftsganges nothwendig, oder doch zweckmäßig gewesen wäre, diesen Gegenstand in einer neuen oder einer andern Gestalt an die Versammlung zu bringen, und zwar in der neuen Form ciner besonderen Vorlage. Jch habe geglaubt, die Verantwortung nicht übernehmen zu können, hiex der Entscheidung Sr. Majestät des Königs vorzugreifen. Auch liegen andere Nücksichten vor, auf die ih hier einzugehen Anstand nehmen muß. Und deswegen habe ich eine bestimmte Antwort nicht ertheilen können. Da- gegen will ih es ofen aussprechen, daß es mir ja nicht hat entgehen können, daß ein Gefühl der Unsicherheit in dem fraglichen Punkte sich in dex Versammlung geltend gemacht hat. Da muß ich denn aber doch die Königliche Negierung gegen jeden Verdacht eines Hintergedänkens in Schuß nehmen, und persönlich glaube ih ‘in dieser Beziehung mi niht exst verwahren zu müssen. Uebrigens ist aber jeßt die ganze Lage eine völlig veränderte, und ist es für Se. Majestät den König bon Interesse, das in Erwägung zu ziehen, bevor in der Sache weiter geschritten wird. Daneben aber kommt es mir bor, als wenn es unter so dringenden Verhältnissen in einer so hochwich- tigen rage doch nicht darauf ankommen könne, ob eine geringe Verzöge- Fun in den Verhandlungen eintrete, die länger ausdehnen zu müsen freilich eine für mich ebensowenig wie für die hochgeehrte Versammlung ein Vergnügen enthaltende Pflicht ist. Judessen wird man in solchen Lagen ein pfer bringen.“ Mit Rüksicht auf diese Gründe erklärte denn \{ließlich der Königliche Kommissar, „muß ich auch heute noch eine nähere Erflärung über den vorliegenden Gegenstand mir vorbehalten“. Der Bericht- erstatter Pastor Versmann erklärte am Schluß eines längeren Vortrags L sei ihm doch unbegreiflich, daß der landesherrliche Kommissar nicht eine Geste Antwort darauf geben könne, ob die Negierung meine, das x udget vorgelegt K haben oder nicht. Rach einer ausweichenden Erwi- Sek des Kommissars sprach Baron Blome wesentli wie folgt: „Der pr hle Se RNs hat die Sache, die zur Verhandlung steht, so klar

ie möôglih herausgestellt, Daneben muß ich 'mir aber do erlauben,

auf ein Paar besondere Punkte noh besonders zurüdckfommen. Es ist be- fannt, daß die Großmächte an Dänemark die Forderung gestellt. haben, den holsteinishen Ständen das Budget vorzulegen. Es ist bekannt, daß Dänemark sich lange hiergegen gesträubt hat, Es mag etwa um die Mitte dieses Monats gewesen sein, daß der Telegraph den Agenten Dänemarks bei den großen Höfen den Befehl ertheilt hat, anzuzeigen, daß die Regierung bereit sei zu der gedachten Vorlage, so wie, daß diese erfolgt wäre dur den mehrbesprochenen §. 13 also ein hôchst versöhnlicher Schritt von Seiten der Regierung! J bemerke nun, daß die Versammlung am G6ten März zusammengetreten ist. Den 4. März hat der Herr Kommissar Kopen- hagen verlassen. Es ist flar, daß die Regierung damals noch gar nicht daran gedacht hat, dem §. 13 eine solhe Bedeutung zu geben. Die be- züglihe Entdeckung muß also erst spät gemacht sein, denn sonst wäre eine so wichtige Nachricht doch sogleich den Großmächten mitgetheilt worden. Wir unsererseits haben diese Entdeckung nicht machen können. Wir hätten hier unsere Verhandlungen in der Ver-

sammlung schließen können, obne irgend weiter Notiz bon der Sache zu

nehmen, und man würde alsdann haben sagen können, daß wir selbst den versöhnlichsten Schritt der Regierung zurückgewiesen bätten. Jh bin zwar weit entfernt, zu glauben, daß auf solche Dinge die Absicht der Regierung gerichtet gewesen, aber icd meine, es wäre doch im JFnteresse der Regierung selber gewesen, über die Sache bestimmt sich auszusprechen. Statt dessen können wir selbst jeßt, gegenüber jener Mittheilung von den Großmächten, feine Ant- wort auf dievon uns gestellte Frage bekommen 1‘ Der Landeshberrlichée Kommissar entgegnete :,, Jh glaube, daß es doch meinemErmessen und meiner Ueberzeugung überlassen bleiben muß, ob ih auf die an mich gerichtete Anfrage sofort eine bestimmte Erklärung zu geben habe, oder dieselbe hin- ausschiebe, bis ih den Punkt erreicht habe, den i erreicht haben muß, um nicht blos zu antworten auf Fragen, fondern Dasjenige festzustellen, was ich festgestellt haben möchte.“ Baron Blome bemerkte hierauf noch in der Kürze, wie er nur “habe fonstatiren wollen, daß das Budget der Versammlung nicht vorgelegt worden sei, und unter Erwähnung des Uin- standes, daß er das Glück gehabt habe, 9 Jahre in England zuzubringen, fügte er hinzu, daß, nach seinen Erfahrungen in solchen Dingen, es doch eben die Sache der Negierung gewesen, bier die Jnitiative zu ergreifen und nicht die Sache der Stände. Hiermit wurde die Verhandlung ge- schlossen und sodann das Ständebedenken über Abschnitt 1. des Verfas sungóberichts verlesen und von der Versammlung einstimmig genehmigt. Der Präsident seßte die nächste Sitzung auf den 4. April an. Sachsen. Gotha, 27. März. Der Gesezentwurf, na welchem zur vergleih8weisen Erledigung der gegen unsere Staats- verfassung beim Bundestag erhobenen ritterschaftlicen Beschwerde den Fürsten von Hohenlohe 1 Viril\stimme und den größeren Grund- besizern des hiesigen Landes 3 Stimmen im gothaischen Landtage ingeräumt werden follten, ist auf den einstimmig beschlossenen An- rag der rommyqnon etusllmmiy und obne Debatte vom gemein: schaftlihen Landtage abgelehnt worden (Gothaiscbe Ztg.) Württemberg. Stuttgart, 27. März. Anzeiger für Württemberg“ veröffentliht heute die Königliche Ver- ordnung, betreffend die Aufhebung des Eingangszolls auf rohes Zinn. 29 Desterreich. Wien, 27. März. Die heutige „Wiener Zeitung enthält eine Verordnung des K. K, Staats-Viinisteriums vom 24. März 1861 über die Wahl der Reichsraths-Abs- “Rd ausdem lombardish-venetianischenKönig- Po .e.

Jn Vicenza hat am 21, d. M, die feierlice Enthüllung des

Monumentes stattgefunden, welbes auf Befebl des Kaisers zur F

Erinnerung an jene Tapferen errichtet worden if, die daselbsi am 10. Juni 1848 im Kampfe für Thron und Vaterland A E tod gestorben sind. Dem erhebenden Afte wohnten Jhre Kaiserlichen Hoheiten die Erzherzoge Albrecht und Wilheim, der FZM. Ritter v. Benedet, die FML. Graf Stadion und Baron Neischach, die Garnisons-Kommandanten und Offiziere, mehrere estensische Offiziere die Civilbehörden 2c, bei. (W. Bl,) i

: Großbritannien und Jrlaud, London, 26. März, Bei der Bestattung der Herzogin von Kent waren von den auswärtigen Gesandten die Vertreter Preußens, Sachsens, Portu- gals, Hannovers und Belgiens, von den Ministern nur die Lords

Palmerston und Russell zugegen.

Die eidliche Erklärung (das affidavit), welche Kossuth gegen seinen Kläger, den Kaiser von Oesterrei, König von Ungarn und rene n lauf L 2 us gge abgegeben

, ist ein weitläufige enstüdck. ir geben im F wesentlichen Qibali g geben im Folgenden dessen

; udwig Kossuth, erkläre und beschwöre Folgendes:

A Jch bin von Geburt ein U, En, Als König Fer- dinand Ÿ, aufhörte, König von Ungarn zu sein, und der Thron dadurch erledigt war, wurde ih dur den geseßlich einberufenen und konstituir- ten ungarischen Landtäg am 14. April 1849 zum Gouverneur ernannt, bis der Landtag einen Beschluß über die permanente Regierungéform des Landes gefaßt haben werde. Diese meine Ernennung, sammt den ver- möge derselben mir übertragenen Rechten und Functionen, ist nie zurück- genommen worden ; auch ist seit Ferdinand V. Niemand zum Thron bon

Ungarn berufen, oder als König von Ungarn du ieß lich berechtigten Landtag gekrönt barbén: rch den hierzu auss{ließ

2) Der Kläger in diesem Prozesse ist und war niemals König bon Ungarn, weder des jure noh de fácto. De jure nicht, weil Köntg g binand V. noch lebt; und weil kraft des 2. Artikels des Gesehes von 112 die Thronfolge nur auf den nächsten Leibeserben vererbt werden kann. De facto aber kann Niemand in Ungarn König sein, der nicht binnen

Der „Staats: F

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6 l aua nah dem Tode des früheren Königs im Lande gekrönt wor=- den Ut.

Z) Der Kläger, der sich in_ der Auklageschrift fälschlih König von Ungarn nennt, hat das ausschließlihe Recht, für Ungarn Papiergeld aus- zugeben, niemals besessen und befißt es auch beute nicht, Selbst wenn der Kläger wirklich König von Ungarn wäre, hätte er ohne Bewilligung des Landtags nimmermehr die Befugniß zu solcher Notenausgäbe. Es wurde diese Berechtigung noch keinem einzigen König von Ungarn durch den Landtag zugestanden, vielmehr hat dieser formell dagegen Protest er- hoben, daß ein König aus eigener Machtvollkommenheit ungarisches Papier- geld ausgebe. Jh war die einzige Person, welche vom Landta je zur Ausgabe von ungarischen Noten ermächtigt wurde: im Jahre 1848, wäh- rend ih Finanzminifter des Königs Ferdinand V. war, und im Jahre 1849 in meiner Eigenschaft als Landesgouverneur.

4) Der Kläger besaß und besizt auch heute nicht das aus\ch{l'ßlihe Vorrecht, irgend einem für Ungarn bestimmten Dokumente das nationale Wappen aufdrucken zu lassen, welches in der Anklageschrift fälschlich als das ungarische Königswappen bezeichnet wird. Er würde ein solches aussließlides Vorreht auch dann nicht besißen, wenn er wirklich König von Ungarn wäre, was er nicht ist. Es hat nämlich niemals ein König- lih ungarisches Wappen gegeben , sondern blos ein ungarisches Landes- wappen ,„ dessen Bestandtheil die Krone ist. Dieses Wappen abzudrucken ist kein aussließliches Privilegium des Königs; es darf es Jeder auf Zeitungen, Etiquetten u. dgl. drucken, und zwar geschieht dies in Ueber- einstimmung mit den Landesgeseten, die wohl von »Regni Corona« und »Regni Insigne«, niemals aber von »Regis Corona« und »Regis Ia- signe« sprichen.

5) Jn den jeßt von mir gedruckten Noten erscheint das Landeswap- pen blos in der Randverzierung Und nicht zu dem Zwecke, um diesen Noten irgendwie Authentizität zu verschaffen.

6) Diese in dev Anklageschrift als „falsche Noten“ bezeichneten Werth- zeithen geben si für nichts Underes, als das, vas ihre Inschrift sagt, aus. Sie haben feine Aehnlichkeit mit anderen in besagter Klageschrift erwähnten Noten.

7) Es ist durchaus fals, daß ich diese Noten nah Ungarn schicken wollte, um sie dort an Mann zu bringen und in Umlauf zu seßen. Meine Ab- fichten fonnten weder dem Kläger, noch seinem hiesigen Gesandten bekannt sein. Jch erkläre hiermit, daß, nachdem Angesichts der gegenwärtigen Zustände in Europa und Oesterreich große politishe Veränderungen nicht allein mögli, sondern wahrscheinlich sind, ih es für meine Pflicht er- achtet habe, Vorkehrungen für derartige Ereignisse zu treffen, damit im gegebenen Falle Ungarn niht durch Mangel an Geldzeichen zu leiden habe. Aus diesem Grunde habe ich Noten anfertigen lassen, die hier in England sicher verwahrt werden sollten, bis jene Ereignisse eintreten wÜr- den, die ihre Verwendung gestatten. Jh erkläre hiermit , daß es nie meine Absicht war, diese Noten nah Ungarn zu hafen, so lange die gegenwärtige Zwangsherrschaft daselbst besteht.

8) Aus der Fabrication dieser Noten fann somit dem ungarischen

Lande kein Schaden erwachsen. Die im Jahre 1848 und 1849 mit ge- segliher Bewilligung des Landtags von mir ausgegebenen Noten sind von den in Ungarn eingebrohenen Generalen und Beamten des Klägers ungeseßlih erklärt und den Besißern zum “größten Theil abgenommen worden. 9) Angesichts des schweren Verlustes , der dadurch die Besitzer traf, hielt ich es für meine Pflicht, Vorkehrungen zu trefsen, diesen Schaden den Betroffenen nah Möglichkeit zu erseßen, wenn die Ereignisse mir dieses später einmal gestatten sollten. |

10) Mein Leben und meine Handlungen kennt die Welt. Es war stets mein Wunsch und mein Bestreben, in England niemals éinen Schritt zu thun, der eine Verleßung ‘der Landesgeseße sein oder als eine solche auch nur gedeutet werden könnte.

Frankreich. P aris, 26. März, Der Staatsrath wird in der Angelegenheit des Bischofs von Poitiers erst nächste Woche sein Urtheil sprechen. Einstweilen hat derselbe über die Antwort des Prälaten berathen. Dieser erkennt die Kompetenz des Staatsrathes nicht an, da leßterer in dem Konkordate von 1801 nicht erwähnt sei. Er erklärt ferner, daß seine Anspielungen mit Pontius Pilatus den Kaiser keineswegs hätten treffen sollen, er habe nur die Broschüre des Herrn de la Guerronnière im Auge

ehabt. f Gestern fand in der Akademie der Wissenschaften die MPreisvertheilung statt. Aus der Lalànde-Stiftung erhielten Medaillen die Astronomen Robert Luther in Bilf bei Düssel- dorf, Hermann Goldschmidt in Chatillon bei: Paris, Cha- cornac- in Paris, Ferguson in Washington und Forster und Lesser in Berlin, Den Monthyonschen Preis für Experimental-

Physiologie erhielt S tilling in Kassel wegen seines Werkes über

die Struktur den Rückenmarks. : Italien. Neapel, 23. März. Telegraphische Mittheilun- gen berichten Folgendes Über die dortigen Unruhen: Eine Arbeiter- Kundgebung fand statt; dieselbe ward von Liborio Romano ange- führt und trug eine Fahne mit der phrygischen Müße voraus. Die Besaßung wurde konsignirt ; betrunkene Camorristen verwunde- ten am Abend einige Nationalgardisten , welche unter den Unruhe- ftiftern Verhaftungen vornahmen und die Sangiovannaro (eine während der Anwesenheit Garibaldi's vielfach genannte Perfon) führten. Die ganze Stadt gerieth in Schrecken. Am folgenden Tage wurde eine Prozession dur Schlisse unterbrochen. Seitdem wurde die Ruhe hergestellt. L Auch in Palermo wurden Aufruhr - Versuche gemacht. Zn der Gemeinde Santa Margherita herrschte {on seit längerer Zeit

große Zwietracht, An der Spiße einer der streiten ie

war ein gewisser Montalbano i f am 3. Már, C e mordet wurde. Am-Aten, bei dem Leichenbegängnisse, entspann sih ein Handgemenge zwischen den Freunden des Ermordeten und anderen Jndividuen, die für Anstifter des Mordes galten. Leßtere flüchteten si in das Gemeindehaus;, man wechselte Schüsse, und endlih wurde das Haus durch eine Mine in die Luft gesprengt. Die Zahl der Todten belief fih auf aht. Der Gouverneur von Girgenti eilte selbs auf den Schauplaß, man nahm mehrere Vér- haftuugen und eine allgemeine Entwaffnung vor und leitete den Prozeß gegen die Unruhestifter. ein. Jn Messina rührte der Pöbel fich gleichfalls, und es erfolgten Kundgebungen, ‘um die De- molirung der Citadelle durhzusezen. Diese Kundgebungen hatten cinen der turiner Regierung feindseligen Charakter; sie waren jedo N O noch muratistish, da Garibaldi's Hoch dabei erscholl.

_ Nußland und Polen. St. Petersburg, 21. März. Die bereits telegraphish angedeutete Note im heutigen „Journal de St. Petersbourg“ lautet wörtlich :

Einige Zeitungen haben dem Gerüchte Glauben zu verschaffen gesucht, daß fremde Kabinette der russishen Regierung auf die jüngsten Ereignisse in Warschau Rathschläge ertheilt hätten. Wir haben niht nöthig, die Unwahrscheinlichkeit dieser Behauptungen hervorzuheben, ‘Die Vorausseßung, daß Schritte gethan worden

seien, welche eben so wenig der Würde der Kabinette, denen man dieselben zuschreibt, als der Würde der Regierung, welche dieselben erfahren haben soll, entsprechen würden, beweist jedenfalls wenig Kenntniß der diplomatishen Gebräuche und der gegenseitigen Nück- sichten, welche Großmächte sich schulden,

Telegraphishe Depeschen. (Aus dem Wol ff’s{hen Telegraphen-Büreau.)

Breslau, Mittwoch, 27. März, Nachmittags. Ein der „Schlesischen Zeitung“ aus Warschau zugegangenes Telegramm meldet die Verkündigung nachstehender Reformen: Der Lehrbezirk ist aufgehoben. Für Kultus und Unterricht wird eine besondere Kommission unter Direction Wielipolsfki's gébildet. Die Schu- len sollen allgemeinèn Reformen unkerzogen und höôhere Lehr- Anstalten, darunter cine Nechts- Akademie, errichtet werden. Es wird ein Staatsrath aus Geistlichen, Würdenträgern und Celebri- täten gebildet. Das Petitionsrecht wird gewährt. Gubernial- und Kreisräthe, so wie die Munizipalitäten in größeren Städten werden gewählt,

Wien, Mittwoh, 27. März, Abends. Wie die heütige „Oesterreicbische Zeitung“ vernimmt, wäre der Beschluß der Judex Curial-Konferenz betreffs Wiedereinführung der ungarischen Gesehe, so wie die Forderung eines unabhängigen ungarischen Ministeriums nicht genehmigt.

Nach dem Abendblatte des „Wanderer“ wäre die Reise des Kaisers nah Ungarn bis zur Stunde noch nicht beschlossen.

Turin, Mittwoch, 27. März. Jn der heutigen Sißung der Deputirtenkammer verwarf Graf Cavour das Projekt einer fran- zösisch-italienischen Garnison in Rom, weil es dringend sei, diese Stadt sofort zur Hauptstadt zu erfláren. Die Translation werde durch ein Gesey geschehen; man werde den Zeitpunkt bestimmen. Indem man der geistlichen Macht alle Garantieen der Freiheit biete} hoffe er, daß die öffentliche Meinung bald zu dieser Proklamirung disponirt und Frankreich mit Jtalien darin einig sein werde. Gra, Cavour unterstüßte den Antrag Bouoncampagni's, der fast mit Einstimmigkeit angenommen wurde,

Literatur, Kunst und Wissenschaft.

Jn London hat ein Aus\{chuß von Kunstfreunden sich mit der

Frage beschäftigt, ob zur Ausstellung des nächsten Jahres blos emälde von Zeitgenossen zugelassen werden sollen, und wenn auch G

verstorbener Künstler Zutritt erhalten sollten , welche Periode als Grenze angenommen werden önnte. ; ift unter Lord Stanhopes Vorsiß nách langwieriger Debatte zu folgendem Beschlusse gelangt: Was die Malerschulen des Auslandes betrifft, die sih an der Ausstellung be- theiligen wollen, sei es jedem Lande freigeftellt , die Epoche, innerhalb welcher die Auswahl geschehen soll, selber zu bestimmen; um Mißverständ- nissen vorzubeugen, soll bei Zeiten befannt gemacht werden, wie viel Aus- stelungsraum jedem Staate eingeräumt werden kann; und gleichzeitig follèn die betreffenden auswärtigen Ausschüsse verständigt werden, daß der Hauptzweck der Ausstellung darin bestehe , die Kunstzustände der Gegen- wart anschaulich zu nahen, Betreffs der englischen Schule ist entschieden worden , daß Werke aller jener Maler, die seit 1762 gewirkt haben, zu- gelassen werden sollen, somit _auch Gemälde von Hogarth, Hudson, Rey-

nolds, Gainsborough und Wilson.