1861 / 82 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Oeffentlicher Nnzeiger.

[302] Bekanntmachung. I Nr 3902/1. 1861.

Das an dem s{iffbaren Ueckerflusse belegene Königliche Eisenhüttenwerk in Torgelow, Uecker- müñder Kreises, soll in öffentlicher Licitation am 3. Mai 1861, Vormittags 11 Uhr, in Torgelow durch den zum Kommissarius bé- stellten Königlichen Landrath Balcke an de Meistbietenden verkauft werden,

Das genannte Hüttenwerk besteht aus eiñer Gießhütte mit einem Hohofen, einem Kupolofen und doppelt wirkendem Cylindergebläse, einer Lehmformhütte mit Darrkammer, einer Puß- kammer, einem- Kalkhamméer, einer Ortehwerks- hütte mit Hobelmaschine, drei eisernén und zwet hölzernen ODrehbänken , Bohrtisch und zwei Bucsenbohrgängen, zwei Stabhammerhütten mit einem einfach wirkenden Cyhlindergebläse und einem Ventilator, einer Mablmühle mit zwei Mäahlgängen , einem Verkoakungsofen, einem Probirhause, zwei BOAEnen y zivei Kohblen- shuppen , einem Dienstlokale fük die Verwal- tungsbeamten, so wie Wohn- und Wirthschafts- gebäuden für diese und die Hüttenärbeitex.

Die zu dem Hüttenwerk Torgelow gehörigén Grundstücke betragen inkl. Hof- und Baustellen circa 45 Morgen.

Ausgeschlossen von dem Verkauf bleiben die Schifffahrts-Schleuüse der Uecker, das Schleusen- meister-Etablissement, das Grundstü des Hütten- \chmidts Sauer, das Necht zum Raff- und Lese- holz-Sammeln und das Waldweide-Recht.

Die zum Zwecke des Verkaufs über das Hüttenwerk nebst Zubehör aufgenommene Taxe schließt mit 52,480 Thlr. ab, nachdem der Kapital- werth der jeßt bestehenden auf jährlich 514 Thlr. 15 Sgr. berechneten Abgaben und Lasten in Abzug gekommen ist.

Kaufliebhaber sind verpflichtet, sich àm Tage der öffentlichen Licitation über ihre Zahlungs-

ähigkeit resp. Über die Sicherheit des Éontrakts- e Les tynen V MA Hes der Witung

des Verkaufsgeshäfts beauftragten Herrn Länd- rath Balcke auszuweisen. Auch muß der Best- bietende eine Caution von 5000 Thlr. in in- ländischen Staatspapieren im Licitationstermin zu Händen des Kommissarius deponiren.

Der Meistbietènde bleibt drei Monate lang, vom Tage des Licitationstermins gerechnet, an sein Gebot gebunden, während der Zuschlag an den Meistbietenden der höheren und Allerhöch- sten Genehmigung“ vorbehalten wird.

Die Uebergabe an den Käufer erfolgt inner- hâlb vier Wochen, nachdem dèr Kaufkontrakt abgeschlossen, bestätigt und die erste Hälfte des Kaufgeldes bezahlt ist.

Die speziellen Veräußerungs-Bedingungen, fo ivie die Werthstaxe, können in der Geheimen Negistratur der V. Abtheilung des Königlichen Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffent- lihe Arbeiten (Lindenstraße Nr. 47 in Berlin), in der Registratur 1. A. der unterzeichneten Re- gierung, bei dem Königlichen Landraths - Amte in Uéckdermünde und bei dem Königlichen Hütten- Amte in Torgelow eingesehen werden.

Stettin, den 6. Februar 1861.

Königliche Regierung, Abtheilung des Jnnern. Bredoreck,

[618] Bekanntmachung. _ Der Knecht George Jwekaußkas aus Szapten,, der Gerbergeselle August Buerger aus Wöhren, der Knecht ChristianKaempfert aus ‘Raudohnen, der Färbergeselle August .Roewer aus Gawehnen, der Knecht Friedri ch Koslowsfi aus Amalienhoff und der Schmied- burshe Friedrih Pacht aus Stallupönen sind angeklagt, ohne Erlaubniß die Königlichen Lande verlassen und fich-dadurch dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres zu entziehen gesucht zu haben und ‘deshâlb durch Beschluß vom heu- tigen Tage wegen Vengehens gegen den §. 110 des Strafgeseßbuchs zur Untersuchung gezogen. Dieselben werden daher hiermit aufgefordert, in dem zum mündlichen Verfahren auf den 17. Juli e., Vormittags 10 Uhr, an-

scheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienen“ den Beweismittel mit zur Stelle zu bringen? oder -solche dem Nichter so zeitig vor dem Termin änzuzeigen, daß sie noch zu demselben beschafft werden fönnüen, Zm Fallé ihres Ausbleibens wird mit der Untersuhung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden. Stallupönen, den 18. März 1861. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[620] Ad V. Nro. 988. Otffentliche Vorladung.

Auf den Antrag des Staats - Anwalts ift wegen Verlássens der Königlichen Lande ohne Erlaubniß und in der Absicht, sih dadurch dem Eintritt in den Diènst des stehenden Heeres zu entziehen, auf Grund des §. 110 des Sträfgesetz- buches gegen folgende -Personen :

1) Mathias Sadkowiak aus Barcin Dominium,

2) Lucas Rybicki aus Mamlit, die Untersachung eingeleitet.

Zur Verantwortung der gedachten Personen, so wie zur öffentlichen mündlihen Verhandlung der Sache, ist ein Termin auf

dén 12. Juli di: i,

um 11 Uhr Vormittags, : im Sißungssaale unseres Geschäftshauses anb e- raumt, zu welchem die oben bezeichneten Perso- nen unter der Verwarnung vorgeladen werden, daß im Falle ihres Ausbleibens mit dexr Unter- suchung und Entscheitung der Sache ia contu- maciam verfahren werden wird, Dieselben haben die zu ihrèr Vertheidigung. dienenden Beweis- mittel über ganz bestimmt anzuführende That- sachen im Termine mit zur Stelle zu bringen oder uns solche so zeitig vor dem Termine an- zuzeigen, daß fie noch zu demselben herbeigeschafft

wcrbvcii TÓUneHn.

Schubin, den 14. März 1861. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[393] Oeffentliche Vorladung. Gegen die nachbenannten Militairpflichtigen : 1) Handlungsdiener Friedrih Nudolph Bange aus Cottbus, geboren den 6. März 1836, 2) Häuslersohn Christian Zerna aus Mil- __kersdorf, geboren den 17. Oktober 1838, 3) Tuthmachergeselle Carl Gottfried Wilhelm Schrebler aus Peiß, geboren den 27. Fe- __bruar 1835, 4) Carl Friedrich Leopold Buschmann aus i Burgdorf, geboren den 21. Januar 1837, ist durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom 18. Februar 1861, wegen Auswanderns ohne Erlaubniß, um sich dein Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres zu entziehen, gemäß der Vorschriften des Strafgeseßbuchs §. 110 und dés Gesezes vom 10, März 1856, die Erx- öffnung der Untersuchung bes{lo}en. Zur öffentlichen Verhandlung der Sache ist ein Termin auf den 3. September 1861, Vormittags 11 Uh®; an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 4, anbe- raumt, zu tvélchem die borgenannten Angeklag- ten mit der Aufforderung ‘vorgéladèn werden, zur festgéseßten Stunde zu érsheinen, und die zu ihrer Vertheidigung dièenendèn "Beweismittel mit zur Stelle zu bríngen, odex solche dem Ge- richte so zeitig vor dem Terinine anzuzeigen, daß fie noch zu demselben herbeigeschafft werden fönnhen. Zuglei{h wird den Angeklagten eröffnet, daß im Falle ihres Ausbléibens mit der Unter- suchung und Entscheidung in contumaciam wider sie Crdabren werden tvird. Cottbus, den 18. Februar 1861. Königliches Kreisgericht. I. Abthéilüng.

[2086] Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgeriht zu Carthaus.

169 [C] Nuthen und gerichtlih abges{chäkt 9536 Thlr. 10 Sgr., ha der nebs Gee {ein und Bedingungen in der Negisttatur ein- zusehenden Taxe, soll am 8. Mai 1861, V ot mittags 11 Uhr, an ordentlicher Gericis- stelle gal werden.

¡olgende dem Aufenthalte nach unbek Gläubiger, als: / S T

1) der Besißer Milczewski, 2) der Johann Krefft senior werden hierzu öffentlih vorgeladen.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypo- thekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastationsgerichte anzu- melden.

Carthaus, den 22. Oktober 1860.

Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.

[619] Nothwendiger Vexkauf. Königliches Kreisgericht zu Dt.-Crone, den 20, März 1861.

Das im Dorfe Sehroß unter Nr. 5 des Hypo- thekenbuhs belegene, dem Herrmann Gesfe gehùö- rige Freibauergut , abgeshäßt auf 8764 Thlr. 15 Sgr., zufolge der nebst Hypothékenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 15. Oktober 1861, Vormit- tags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhästirt werden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypo- thekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus: den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastations - Gerichte an- zumelden.

[633] Bekanntmachung.

Der zum Verkauf des Guts Venetia mit Zu- bchóôr am 18. April d. J. anstchende Termin ist aufgehoben.

Schubin, den 26. März 18641.

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

T6]

Auf den Antrag der hiesigen Stadtgemeinde und des Bäckermeisters Zimmermann hierselbst als jeßigen Besißer des Wohnhauses Stallu- poenen Nr. 78 nebst Gärten; ferner der Acker- stüde Nr. 27 und 28 mit einer separirten Grund- fläche bon 69 Morgen 8 C] Nuthen und 2 Scheu- nen, von welchen Grundstüken noch der Besiß- titel für die Mälzenbräuer Johann Christian und Anna Barbara Schaeferschen Eheleute gez mäß Verfügung vom 11. August 1784 berichtigt ist, werden alle diejenigen, welche Nealansprüche auf diese Grundstücke zu haben vermeinen, auf- gefordert, ihre Ansprüche in dem am 28. Juni 1861, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Krause anberaumten Termin geltend zu machen, widrigenfalls sie mit thren Ansprüchen werden präkludirt und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt wer- den wird.

Stallupoenen, den 27, Dezember 1860. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[513] Bekanntmachung.

Das Königliche Kreisgericht zu Posen,

Abtheilung für Civilsachen. Posen, am 13. Februar 1861.

Am 29. Oktober 1859 find dém Post- Fiskus während der Beförderung der Personen - Post Ne nach Pleschen die Posener Renten- Lit. A. über 1000 Thlr. Nr. 8623. 8624. 8625. 8626. 8671 und

- i “O62,

Lit, B, über 500 Thlx. Nr. 2387 und 2388, Lit. C. über 100 Thlr. Nr. 7736. 7737. 7738. : Í 7783 und TT84, Lit. D, über 25 Thlr. Nr. 5524. 5525. 5526.

Das dem Gustav Milczewski gehörige Vor-

beraumten Termin zur festgeseßten Stunde zu er-

werk Kloden Nr. 1, enthaltend 800 Morgen

95927,- 5528 und 5529,

; iber 10 Thlr. Nr. 6682, 6683. 6684. es : 6707. 6630 und Serie 1I R B16 stohl 1+ den Coupons Serie 1. Nr. 3—10 gestohlen m hn 2 den ermittelten Dieb, den Post-Expe- ditions - Gehilfen J. Biex, angeblich verbrannt worden. Es wird deshalb ein Jeder, der an diese Nentenbriefe ein Anrecht zu haben ver- meint, aufgefordert , sich bei uns spätestens in | den pa au 1862, Vormittags um 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Müpell im Justruc- tionszimmer anberaumten Ediktal - Termine zu melden und seine Nechte nachzuweisen, widrigen- falls die Nentenbriefe für erloschen erklärt und neue an deren Stelle ausgefertigt werden sollen.

BSTE G0 P Eu FELEETE M I RTTAO A A

A ebend der Konkursgläubiger. In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Samuel Gottlieb Braunbeck zu Schweidniß is zur Anmeldung der Forderun- gen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist ® his zum 23. April c. einschließli festgeseßt worden. Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nit angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtS- hängig sein oder nicht, mit dem dafür vexlang- ten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden. : Der Termin zux Prüfung aller in der Zeit bom 7. März e. bis zum L der zweiten Frist gemeldeten Forderungen ist at i M T E A bed. den 4. Mai 1861, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar Herrn Kreisgerichtsrath Thiele im Zimmex Nr. 3 unseres Geschätts- Jokales anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termine die sämmtlichen Gläubiger auf- gefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben. A Wer seine Anmeldung stchriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anula- | en beizufügen. x i 4 Sabel Beiges, welcher nicht in unserm | Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner T einen am hicigen | Orte wohnhaften oder zur Praxis Dei uns i j vechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestel- len und zu den Aften anzeigen. e B welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Burkert, Gröger und die JZustizräthe Cochius und Koch hier zu Sachwal- | rgeschlagen. tery Uge März 1861.

Schweidniß, den 23. i Sdnigli@es Kreisgericht. I. Abtheilung.

F630 i N L J dem Konkurse über das Vermögen des

Tuchmachermeifters Friedrih Molt zu Peiß ist |

zur Anmeldung der Forderungen der Konkurs- läubiger noch eine zweite Frist y 4 bis zum 20. E d J: einschließlich festgeseßt worden. : Dle Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nit angemeldet baben , werden aufgefordert, dieselben, fie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns \chriftlich oder zu Protofoll anzumelden. ; ies Der Termin zur ‘Prüfung «aller in der Zeit bom 24. Februar ‘d. J. bis zum Ablauf “der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist auf den 8. Mai d. J., Vormittags 9 Uhr, E vor dem Kommissar, Kréisvichter Mann, im

Zimmer Nr 4 des unterzeichneten «Gerichts an-

deraumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termin die sämmtliéhen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben, Wer seine ‘Anmeldung schriftli einreicht, hat eine ‘Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei- zufügen. i i Jeder Gläubiger, weleher nicht ‘in unserm Amtsbezirke seinen Wohnfiß ‘hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am biefigen Orte wohnhaften, ‘oder zur Praxis bei uns be- rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.

649 und der Rechts-Anwalt Kobligk zu Sachwaltern vorgeschlagen. : Cottbus, den 19. März 1861. : Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

316 Ediktalladung. y Tages Ermittelung des Lebens oder Todes

geborenen Johann Gottlieb Hammer, | welcher um das Jahr 1818 von Friedrihsgrün weg auf die Wanderschaft gegangen und über 30 Jahre keine Nachricht von fih gegeben hat, owie [3 des am 26. April 1790 in Wildenfels ge-

borenen F riedrich Wilhelm Herzer, welcher um das Jahr 1811 in Kriegsdienste ge- treten und seit wenigstens 35 Jahren ohne-Nach- richt abwesend is, wurde auf Antrag des Bru- ders Hammers und eines Sohnes von einem Bruder des genannten Herzer beschlossen , na ch den Vorschriften des Mandates vom 13. Novem- ber 1779 wegen Verfügung über das hier bes kannte Vermögen Hammers von 66-Thlr. 6 Ngr. 7 Pf. und über das Vermögen Herzers von 160 Thlr. 8 Ngr. 3 Pf. das Ediktalverfahren einzuleiten. Es werden daher ‘die genannten Abwesenden | resp. deren Exben, ingleichen wer sonst aus irgend einem Rechtägrunde Ansprüche an das Vermögen der genannten Verschollenen haben sollte , hier- mit bei Verlust der Wohlthat der Wieberein- seßung in den vorigen Stand und unter der Verivarnung, daß ‘die Abwesenden für todt, die- jenigen aber, welche an ihr Vermögen Erb- oder sonstige Ansprüche zu machen haben, deren für verlustig werden erklärt werden , geladen, in

au

a en 4. September 1861.55: anberaumten Anmeldungs-Termine Vormittags persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevoll- mächtigte an hiesiger Gerichtsamtsstelle zu er- seinen, sich anzugeben, ihre Ansprüche anzumel- den und zu bescheinigen, mit dem bestellten Kon- tradiftor, resp. unter einander rechtlich zu ver- fahren, binnen 6 Wochen zu beschließen, hierauf hes den 19. Oftober 1861

3 “Afktenschlusses und , O V M. November 1861 der Bekanntmachung eines Exkenntaüsses, welches rüdckfichtlich der Ausbleibenden Mättags 12 Uhr für publizirt erachtet werden wivd, gegenwärtig u ‘sein. Gin y gar BREE Erb-Interessenten und Gläubiger haben zur Empfangnahme von Ladungen bei 5 Thlr. Strafe Bevollmächtigte allhier zu bestellen. L : Wilbenfels, am 7. Februar 1861. |

Das Königliche Gerichtsamt daselbst.

290 Ediktal-Ladung. : l e dem unterzeichneten Königlichen Gerichts- Amte ist j

r Befestigung E i L 4 wien den legitimirten Erben des am 22. Juli 1859 in Grünberg bei Ores-

Auaust Robert Wagner und den bekann- A des, insoluanten Nachlasses desselben am 13. September 1860 \abge- \{lossenen gerichtlichen Vergleichs, und

einer zwischen den bekannten Gläubigern des vormaligen Postschreibers Herrn Hugo Gideon Kühne aus Radeberg zu Abwen- dung des formellen Konkurses getroffenen gütlichen Velen an,

uf ‘Antrag der betreffenden Abwesenheit8vor- ubrr und resp. ‘der nächsten Anverwandten Behufs der N des Lebens oder Todes enannter Abwesenden : i n Schneidergesellen (Carl Wilhelm Beyer aus Ottendorf, geb. daselbst am ‘7. Oktober 1796, welcher jeit ‘dem Zahre 1816 „ab- wesend ist, „auch seit 1818 feine Nachricht von sich gegeben hat, und dessen ‘hier in Verwahrung befindliches Vermögen sich auf 204 Thlr. 12 Ngr. beläuft; des am 6. Oktober 1786 gebornen Georg Friedrich Be g uh n „aus Nadeberg, welcher im Jahre 1808 in französische Kriegsdienste

1) des in St. Micheln am 25. Januar M

den verstorbenen dasigen Pfarrers, Herrn

etwas nicht von fi ren lassen, und dessen Vermögen in 98 ele 8 Bo besteht ;

3) des Friedrich Gabriel Möller aus NRade- berg, welcher im Jahre 1812 als bee Dragoner, in Begleitung seiner. Ehefrau, Marie Sophie, geb. Werner, am russischen Feldzuge Theil genommen, aus demselben aber nicht heimgekehrt, sondern seitdem ver- {ollen if, und für welchen 88 Thlr. 28 Ngr. 6 Pf. in einem Radeberger Sparkassenhuche deponirt sind; des Carl Gottlieb D orn ebendaher, geb. am 30. Mai 1787, welcher im Jahre 1812 als Kavallerist nah Rußland gegangen ist und dem dortigen Feldzuge beigewohnt hat, seit- dem aber verschollen ist und ‘dessen Ver- mögen in 47 Thlr. 3 Ngr. 3 Pf. besteht ; der Johanne Eleonore verehelichten Höhne, geb. Wilke aus Radeberg, geb. am 25. Sep-

tember 1778, welche im Fahre 1818 mit ihrem Ehemanne und vier Kindern nah Polen gezogen sein soll, auch seit dieser Zeit feine Nachricht von sich gegeben hat, und deren Vermögen 21 Thlr. 11 Ngr. 4 Pf. beträgt ; i des am 28, Oktober 1818 in Nadeberg ge- bornen, vor länger als zwanzig Jahren in die Fremde gegangenen und seitdem ver- schollenen Scbneidergesellen Carl Gottlob Zimmermann, dessen Vermögen in 49 Thaler 16 Ngr. 4 Pf. besteht; « des Schmiedegesellen Johann Christian Wünsche aus Langebrück, welcher im Jahre 1808 auf die Wanderschaft in die Fremde gegangen is, auch seit mindestens 3 Fah- ren keine Nachricht von sich gegeben hat, und für welchen auf der Häuslernahrung Caxl Gottfried Wünsche's in Langebrück, Fol. 91 des dasigen Grundbuchs, vermöge Kaufs vom 18. März 1801 6 Thlr. 8 Ngr. 9 Pf. statt 7 M. Fl. versichert sind, des am 29. Januar 1798 in Langebrück ge- bornen Johann George Hildebrand, wel- hex im Jahre 1819 als Schmiedegesell nach Rußland gegangen ift, seit dem Jahre 1822 aber keine Nachricht von sich gegeben hat und für -welchen auf Carl ¿Christian Hildebrands Gartennahrung zu Langebrück, Fol. 49. bes «dasigen: Grundbuchs, 10 Thlr. 8 Ngr. 3 Pf. E va Thlr. Conventions- Geld Hypothekarisch haften,

die Citasane von Edifktalien nach -‘Masgabe:des

Mandats vom 13. November 1779 beschlossen

- tworden.

Gerihtsamtswegen werden daher die Abivesen- den untex I, -oder dafern diese bereits verstor- ben sein sollten, ‘deren Erben und alle Diejeni- gen, welche als Cessionare oder sonst an deren Vermögen Ansprüche zu haben glauben, ingleichen die etwaigen unbekannten Gläubiger des Wag- nershen Nachlasses unter 1.a und des unter IL.b genannten Kühne, die Abwesenden un- ter der Verwarnung, daß fie außerdem für todt werden exklärt werden, die Übrigen Interessenten, und insbesondere die unbekannten Gläubiger der Eingangs gedachten Kreditwesen bei Strafe des Ausschlusses und des Verlustes ihrer Ansprüche, so -wie der ihnen etwa zu- stehenden Nechtswohlthat der Wiedereinseßung in den vorigen Stand hierdurch geladen, :

den 13. Zuli 1861,

welcher zum Anmeldungstermine anberaumt worden, zu rechter Vormittagszeit in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte an hiesiger Gerichtsamtsftelle zu erscheinen, hre Forderungen zu ‘liquidiyen und gu bescheinigen, hierüber mit dem zu bestellenden Kontradiktor und na Befinden der Priorität halber unter fich s{riftlich zu S binnen sechs Wochen

beschließon, sodann ader anes E 3:1. R S

rotulation der Akten, 9 :

E den 30. SeptemP er 18641 der Bekanntmachung eines Exkenntnisses, melches rüdsichtlich der Außeubleibenden Mittags 42Uhr für (publizirt geachtet werden wird, sich zu ge- wärtigen. :

f ävtige Jntevessenten haben, ein Jeder i ate: e Bevollmächtigte an hièsigem

zu jbestellen. D hei Dresden, am 8. Februar 41861. Kônigl. sächs. -Gerichtsamt allda. R müs ch.

Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, Pérben die Justiz-Näthe Behm und Hagen

getreten ist, seit dem Jahre 1812 aber