1861 / 85 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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staltet, hat - Arbeiten , deren Ausführung in früheren Zeiten 7

als das ausschließlihe Recht eines einzigen Handwerks an» gesehen wurde, zum Gemeingut mehrerer - verwandter Handwerke gemacht, dergestalt, daß die Ausbildnng in einem solhen Handwerke die volle Befähigung zur Ausführung dieser Arbeiten nothwendig mit sich bringt. Diese thatsäch- lihen Gestaltungen mit ihren Konsequenzen zu 1gnoriren, war nicht die Absicht der Verordnung vom 9. Februar 1449, welbe eben den Nachweis der gewerblichen Befähigung zur Grundlage der gewerblichen Befugnisse machte,

Es sind deshalb schon dur die Fassung des im §. 23 der Verordnung enthaltenen Verzeichnisses der prüfungs- pflichtigen Handwerker mehrere Kategorieen derselben, z., B. die „Grob- und Kleinschmiede jeder“ Art“, die „Gerber aller Art“, die „Sattler mit Einschluß der Riemer und Täschner" u. \. w. auch dann, wenn sie nah örtlichem Herkommen in verschiedene Unterabtheilungen zerfallen, doch rúdsibtlich des Nachweises der gewerblichen Befähigung als gemeinsame Klassen von Meistern bezeichnet, innerhalb deren jede Son- derung der Arbeitsbefugnisse ohne Rücksicht darauf, zu welcher Unterabtheilung die einzelnen Meister gehören, ausgeschlossen bleibt,

Die nämlichen Gesichtspunkte find ferner in Betreff eines Theils der unter den Bauhandwerken begriffenen Arbeiten durh die §H. 42 ffff. der Verordnung vom 24. Juni 1856 und durch die Cirkular», Verfügung vom 13, Dezember 1859 zur Geltung gebracht. Jn gleichem Sinne haben die Ge- werberäthe und Kommunal - Behördeck auch für die Meister anderer unter si verwandter Handwerke gemeinsame Arbeits- gebiete in allen Fällen festzustellen, in welchen die betheiligten Meister auf die Abgrenzung streitiger Arbeitsbefugnisse an- tragen, und hat die Königliche Regierung in den Fällen, in welchen nah §. 2 der Verordnung vom 9. Februar 1849 Beschwerden über unzweckmäßige Festseßungen der Gewerbe- räthe oder Kommunalbebörden zu Jhrer Entscheidung ge- langen, diese Entscheidung nah dem Ergebnisse Jhrer eigenen Erwägung eintreten zu lassen.

Sind die vorstehend erörterten Vorschriften und Gesichtspunkte bis dahin von manchen Junnungen und Kommunalbehörden nicht genügend berücssihtigt worden, so ergiebt sich daraus zunächst für die vorgeseßten Behörden die Verpflichtung, den wahrgenommenen Unregelmäßigkeiten cder Mißgriffen zu dem Zwecke entgegenzu- treten, damit den bestehenden Vorschriften Überall gebührende Folge gegeben und jeder Uebelstand beseitigt werde, welcher nicht diesen Vorschriften, sondern den mit ihrer Ausführung beauftragten Or- ganen zur Last fällt.

Darnacþ veranlasse ih die Königliche Regierung, auch die Be- hôrden Jhres Verwaltungsbezirks mit weiterer Anweisung zu ver- sehen und auf die sorgfältige Beachtung der in Vezug genommenen Bestimmungen mit Nachdruck zu halten,

Berlin, den 2. April 1861.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Von Der Heydt.

An sämmtliche Königliche Negierungen (excl, Sigmaringen).

Ministerium der geistlichen , Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten.

Der bisherige Richter und Syndikus der Universität zu Greifs- wald, Haen isch, is zum Amtshauptmann daselbft ernannt worden.

Der Gerichts- Assessor Ernst Dahrenstaedt ist zum Richter und Syndikus der Universität zu Greifswald ernannt worden, Dem Privat-Docenten bei der philosophishen Fakultät der hiesigen Königlichen Universität Dr. F. A. Maercker is das Prädikat „Professor“ verliehen worden.

__ Der frühere Neftor Jacob Harnishmacher zu Linnich ist

bei dem Gymnasium zu Münstereifel als ordentlicher Religions- lehrer angestellt worden,

Tages: Ordnuung.

31 ste Sißung des Abgeordnetenhauses am Sonnabend, den 6. April 1861, Vormittags 10 Uhr,

1) Bericht der Kommission für das Justizwesen über den Ent- wurf eines Gesehes, betreffend die Eide der Juden, so wie

über eine zur B A H Nr. 736. d erathung dabei überwiesene Petition Il,

2) Bericht der Kommission für das Gemeindewesen zu dem Ge- seßentwurf, betreffend die Pensionsberecdtigung der Gemeinde- ¿Forstbeamten in der Rheinprovinz.

3) Fortseßung der Berathung des Fünften Berichts der Kom- mission für Petitionen,

4) Zweiter Bericht der Kommission für das Unterrichtswesen über Petitionen,

Vierter Bericht der Kommission für das Gemeindewesen über Petitionen.

Bericht der Kommission für das Gemeindewesen über den Antrag des Abgeordneten v. ‘Rönne und Genossen, die Re- vifion der geseßlichen Bestimmungen über das Paßwesen und die Fremden-Polizei betreffend.

Sechster Bericht der Kommission für Petitionen.

Dritter Bericht der Kommission für die Agrar - Verhältnisse über Petitionen,

Abgereist: Der Ober - Präsident der Rheinprovinz, von Pommer- Esche nach Coblenz,

Der Ferien - Ordnung gemäß beginnt das Sommer - Semester 1861 am 15. April. Die Jmmatriculationen erfolgen am Sonnabend den 12, Donnerstag, den 18,, Montag, den 22., Donnerstag, den 25. April, Nachmittags 4 Uhr, im Universitäts-Gerichtszimmer. Die borschriftémäßigen Erfordernisse dazu sind für Jnländer und Angehörige der deutschen Bundesstaaten: Schulzeugnisse, und söllte das Studium unterbrochen sein, Fübrungs - Atteste über die Zwischenzeit, für Ausländer: Pässe oder senstige Legitimationspapiere. Jeder, der bereits Universitäten besucht hat, muß Abgangszeugniß von denselben vorlegen.

Halle, am 25. März 1861. Der Rektor der Königlichen vereinten Friedrichs -Universität. Goeschen.

N icht amt liches.

Preußen. Berlin, 5. April, Se. Majestät der König nahmen heute den Vottrag des mit der interimistishen Leitung dèr Geschäfte des Ministeriums des Königlichen Hauses beauftragten Wirklichen Geheimen Ober-Finanz-Rathes von Obstfelder entgegen.

Jn der gestrigen Sihung des Abgeordnetenhauses legte der Minister des Jnnern eine Denkschrift über die Einzelhaft vor, Der Justizminister überreichte dem Hause den Entwurf eines allgemeinen deutschen Handels- Geseßbuches und stellte die Vorlegung des Einfuhrungsgeseßes in baldige Aussicht. Zugleich sprach er die Hoffnung aus, daß die beiden Häuser des Landtages ivre Bemühungen mit denen der Staatsregierung vereinigen werden, damit noch in dieser Sißungs- Periode die Aufgabe gelöst werden könne, da das Werk einem lang und tief gefühlten Bedürfniß abhelfen soll.

Braunschweig, 4. April, Heute nimmt die Abgeordneten- versammlung ihre Sißungen wieder auf. (D. R. Ztg.)

__ Bremen, -4, April, Mit dem heutigen Tage ist Bremen in die Neihe der gewerbefreien Staaten eingetreten, indem eine heute erschienene obrigkeitlihe Verordnung das von der Bürger- schaft am 29, Dezember v, J. angenommene Geseh über die Auf- hebung der Zün fte veröffentlicht.

Ein nah anderer Nichtung hin bedeutungsvolles Geseh hat gestern von der Bürgerschaft die verfassungémäßige Zustimmung erhalten, nämlich die Reform unseres Gefängnißwesens auf Grund der Einzelnhaft. Bekanntlich hatte vor wenigen Wochen die Bürgerschaft zu keiner Entscheidung über diese Frage gelangen können, da weder das von der Deputation ihr vorgeschlagene Prinzip der Einzelnhaft, noch das von den Gegnern derselben ver- fochtene Klassensystem eine Stimmenmehrheit erhielt. Judem der Senat die Bürgerschaft veranlaßte, noch einmal auf den Gegen- stand zurückzufommen, erklärte er sich offen für das System der modifizirten Einzelnhaft und stellte anheim, inwiefern die Ausfüh- rung vorerst auf das Maaß des nächstliegenden Bedürfnisses be- schränkt werden könne. (Wes, Z.) j

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Sachsen. Dresden, 4. April. Die Ersie Kammer wird nächsten Dienstag, die Zweite Kammer nächsten Montag ihre Sihungen wieder aufnehmen,

Wie das „Dr. J.“ vernimmt, wird der deutsche Jurifsten- tag seine Sizungen in Dresden in der leßten Woche des Monats

August d. J. halten.

Hesseu. Kassel, 4. April. Die „Kass. Ztg. “- veröffent- licht beute die „landesherrlihe Verkündigung vom 6. März d. u PA betreffend die Wahlen zur Zweiten Kammer der Landstände“. Nach einer Darstellung der auf die Verfassung und das Verhalten der leßten Ständeversammlung bezüglichen Ereignisse heißt es darin zum Schluß:

Gleich bei der Eröffnung des Landtags hatten Wir durch Unseren Minister des Jnnern eine Reihe von Vorlagen verkündigen lassen, welche die wichtigsten Jnteressen des ganzen Landes, einzelner Provinzen, beson- derer Stände und einer vom Schicksale hart betroffenen Klasse von Unter- thanen berühren, und noch bor Beginn derjenigen Berathung, welche mit der Jnkompetenz-Erklärung endigte, war der größere Theil diefer Vorlagen mit dem ausdrüdcklihen Wunsche überreiht worden, sich deren Prüfung s{hleunigst und angelegentlihs zu unterziehen.

Diese Vorlagen bestanden namentlich in

cinem Gesezentwurfe, wonach die fünf Obergerichte wiederhergestellt werden follen ;

ciner Proposition, woduxch den Gläubigern der Leih- uud Kommerzbank zu Kassel ihre Forderungen ganz oder zum größten Theile ohne Belästigung der Staatskasse gewährt werden;

einem Geseßentwurfe wegen der Abtretung von, Grundeigenthum zur Anlegung von Eisenbahnen, welchem fich die Proposition zux Erbauung einer Eisenbahn von Bebra über. Fulda nah Hanau anschließen sollte;

dem Voranschlage der Staats-Einnahmen und Ausgaben für die Jahre 1861 1863, in welchem insbesondere darauf Bedacht genommen war, ohne Herbeifübrung eines Defizits der größten Zahl der Staatsdiener die sehr nôthwendige Verbesserung ihrer Gehalte zu gewähren, viele für die Landeswohlfahrt ersprießlihe Bauten in Ausführung zu bringen und mehrfache andere gemeinnüßige Zwecke, wie Verbesserungen im Gewerbs- wesen, in der Landwirthschaft, bei dem Baue der Landwege 2c. wesentlich zu fördern, und

noch mehreren weiteren Geseß-Entwürfen. 108

Jhr werdet, geliebte Unterthanen, hieraus entnehmen, welche wichtige Landes-Juteressen auf dem Spiele stehen, wenn nicht bald Fürsorge dahin getroffen wird, daß die an eine landständische Thätigkeit gewiesene Wirk- samkeit der Regierung sich in ihren auf die Wohlfahrt des Landes ge- richteten Absichten ungehindert entfalten kann. Das Mittel dazu ist in Eure eigenen Hände gelegt und besteht darin, daß Jhr Uns ret bald in den Stand seßt, den Landtag wieder berufen zu können und denselben in seiner großen Mehrheit mit Männern beschickt zu sehen, denen die Wohlfahrt ihres eigenen hessischen Vaterlandes als erste Land- standépflicht gilt und welche, fern von jedem unberechtigten politischen Einfluß, zur Erfüllung derselben den festen Willen und die nöthige Ein- siht haben. Prüfet vor allen Dingen mit eigenem Herzen und eigenem Verstande, was dem Vaterlande Noth thut, damit diejenigen, welche Euch auf dem Landtage zu vertreten haben, nicht blos ihrer eigenen persón- lichen Ansicht, sondern der Meinung, welche wirkli) im Hessenvolke lebt, den richtigen Ausdruck zu verleihen haben; und wenn sich an diese Mei- nung Wünsche knüpfen, welhe auf dem dermaligen verfassungsmäßigen Rechtsboden in Erfüllung zu bringen stehen, jo fönnt Jbr Euch zum Voraus für versichert halten, daß fie bei Uns ein geneigtes Gehör finden werden.

Namentlich versihern Wir Euch Unserer Geneigtheit, solchen Wün- {en entgegen zu fommen und thunliche Förderung zu gewäbren, welche dahin gerichtet sein würden, die Vorschriften über die Vertretung des Landes, sowohl in der ersten als zweiten Kammer, einer weiteren Er- wägung zu unterzichen.

Es gereicht Unserem landesväterlichen Herzen zur wahren Genug- thuung, diejenigen Wünsche Ufiserer treuen Unterthanen zu erfüllen, welche zum wahren Wohle und Frieden des Landes dienen können, indem solche weder gegen die unveräußerlichen Nechte unserer Krone, noch gegen die Pflichten gegen den deutschen Bund verstoßen. /

Jn der gewissenhaften Aufrechthaltung jener Rechte und der Ein- haltung dieser Pflichten ruht aber die Autorität der Monarchie, welche zur Wohlfahrt des Vaterlandes unerläßlich ist. i

Wir haben, geliebte Unterthanen, hiermit zu Euch ein offenes Wort gesprochen, wie es Unsere Vorfahren in ernsten Lagen des geliebten Bater- landes ebenfalls zu halten pflegten; mit Vertrauen erwarten Wir von Euch, daß Jhr Unseren wohlgemeinten Absichten entsprechen werdet.

Urkundlich Unserer pat eti A T R und des bei-

Ü Staatsfiegels gegeben zu Kassel am 0. Parz ; ad rSrem SISAIAREAOM 08 | Friedrich Wilhelm.

Vt. Volmar.

Darmstadt, 3. April. Diesen Morgen ist Se. Majestät der König von Württemberg, vom Großherzog im Bahnhofe empfangen, hier angefommen und hat einen Besuch am fürstlichen

Hofe abgestattet. (Fr. P. Z.)

Bayeru. München, 3, April, Nach neuerer Bestimmung findet die nächste Sißung der Kammer der Abgeordneten den 9. d. statt. Die Kammer der Reichsräthe wird aber noch im Laufe dieser Woche eine Sihung halten. (N. M. Ztg.)

Hesterreih. Triest, 3. April. Heute Vormittags ist der französishe Mercantil-Dampfer „Stella“, Kapt. Regnier, mit 262 päpstlihen Kriegêgefangenen aus Civitavecchia 1m hiesigen Hafen eingelaufen. s

Großbritannien und Frlaud. London, 3. Aprik. Der „Globe“ sagt: Einige Blätter haben versichert, daß die eng- lische Regierung sich weigern werde, die Bevollmächtigten der von der nordamerikanischen Union abgefallenen Staaten als Vertreter einer unabhängigen Macht zu empfangen, Es ist kaum nothwen- dig, zu bemerken, daß unsere Regierung nicht gewöhnt ist, voraus zu verkünden, welche Politik sie in einer Eventualitä!, die vielleicht gar nit eintreten dürfte, befolgen wird. Wenn die Gentlemen, die ich Gesandte der proviserishen Regierung in Montgomerh nennen, in London eintreffen, wird Lord J. Russell Zeit genug haben, zu sagen, ob die de facto Macht sih genügend von der Union chgeson- dert hat, um besondere Unterhandlungen mit ihr zu rechtfertigen. Aber es bedarf keiner halbamtlichen Versicherung, um unsere Leser zu überzeugen , daß Jhrer Majestät NABIETHIA nichts thun wird, was einem Eifec gleichsähe, jene Unionsspaltung, die von der Masse unserer transatlantischen Vettern als ein National -Unglück angesehen werden muß, als vollendete Thatsache anzuerkennen.

Für die Nothleidenden in Judien sind gestern wieder ungefähr 6000 Pfd. eingegangen. Binnen 4 Tagen erreichten somit die Bei- träge schon 17,000 Pfd., und da weitere beträchtliche Zuschüsse aus den Provinzen in Aussicht stehen , sieht sih das Comité in den Staud geseht, schon mit dem morgigen Postdampfer 20,000 Pfd. nach Jndien zu versenden.

Fraukreich. Paris, 3. April. Ein heute im „Moniteur ® publizirtes Kaiserlibes Dekret vom 30. März erklärt: „Jn dem Hirtenbriefe des Bischofs von Poitiers vom -22. Februar d. J. liegt ein Mißbrauch vor. Der Hirtenbrief ist und bleibt unter- drückt, Der Unterrichts - und Kultus - Minister hat für die Aus- führung dieses Dekrets und für die Einrückung in die Geseßsamm- lung zu sorgen.“ Diesem Dekrete schließt das amtlihe Blatt den über diese Angelegenheit in der Staatsraths-Sizung vom 27. März vom Staatsrath Suin erstatteten Bericht an. Derselbe füllt über sech8 eng gedruckte Spalten des Blattes. Der Unterrichts- und Kultus-Minister, welcher die Klage beim Staatsrath erhoben, hatte den Hirtenbrief 1) als Ueberschreitung der Amtsbefugniß, 2) als Con- travention wider die Gesehe und Verordnungen des Reiches und 3) als eine Handlung bezeichnet, die dazu angethan sei, die Gewissen der Staatsbürger willkürlich zu beunruhigen. Der Bischof von Poitiers seinerseits hatte aber die Kompetenz des Staatsrathes und die Anwend- barkeit des (Heseßes vom 18. Germinal X., welches vom Mißbrauch (abus) handelt, bestritten, da diese organischen Artikel ein irreguläres Anhängsel des Konkordates und vom heiligen Stuhle niemals aner- fannt seien. Darauf, sagt der Suin'sche Bericht, is indessen kein Gewicht zu legen; der ganze Hirtenbrief ist 1) eine Censur der Ne- gierungspolitifk, also eine Ueberschreitung der Amtsbefugniß, 2) eine Beleidigung des Herrschers, also eine Contravention gegen die Geseße des Reiches, 3) eine Alarmirung katholischer Christenseelen, welche ihre Ergebenheit zur Religion und ihre Verehrung gegen den heiligen Stuhl 1mit der Treue und dem Gehorsam, welche fie dem Staats- Oberhaupte schuldig sind, vereinigt wissen wollen , also eine will- fürlihe Beunruhigung der Gewissen der Staatsbürger. Soll der Brief nun nach der ganzen Strenge des Strafgesebbuches Y. 86 und 204 den ordentlihen Gerichten überwiesen werden ? Nein, der Artikel 6 des Geseßes vom 18. Germinal X. läßt ein milderes Verfahren zu, so daß die Geistlichkeit alle Ursache hätte, jenes Gescß zu segnen, Jn der Regel soll nah jenem Artikel sol ein Fall, wie der vorliegende, im administrativen Wege abgemacht werden, und so soll es auch diesmal geschehen. Der Kaiser ist der beleidigte Theil ; ihm muß es vorbehalten bleiben , eine Strafe zu verhängen, welche im Grunde nichts ist als eine heilsame Verwarnung und den Bischof nicht vor den Gläubigen seiner Diözese blosstellt. Senat und Legislative haben bereits aufs glänzendste dargethan, daß die Politik des Kaisers die von ganz Frankrei ist und daß das Land die Auffassung des Bischofs von Poitiers nicht theilt. Möge dieser nun seinen Jrrthum einsehen und dankbar sein für die Nachsicht, die gegen ihn geübt wird. Der Kaiser giebt ihm ein neues Beispiel von der christlichen Liebe, ihm, dem Diener des Gottes, der in der Verfolgung für seine Feinde betete und mitten im Leiden rief: Vater, vergieb ihnen, denn sie wissen nicht, was sie thun. So {ließt der Suin'sche Be- rit, und der Kaiser hat das ihm vom Staatsrath unterbreitete Dekret unterzeichnet.

Von Toulon wird gemeldet, daß das Evolutionsgeschwader fich seefertig mache, und die Division des Admirals Paris, welche aus vier Linienschiffen und einer Fregatte besteht, unverzüglih na Syrien gehen soll, wo die Engländer ihre Flottenstation verstärkt haben. Vermuthlich soll dieses Geschwader eben nur die Expedi- tions-Armee von Beyrut wieder abholen. }

Ftalieu. Jn der leßten Versammlung der Bank- Actionäre in Turin wurde beschlossen, bei der Regierung um das Recht nach- zusuchen, gegen Abänderung der Statuten im geeigneten Falle Suceursale an anderen Pläßen errichten und eventuell das Bank- Kavital vermehren zu dürfen. j |

„Patrie“ und „Pays“ melden, daß ‘das turiner Kabinet, welches die Vermehrung der Armee nach dem Verhältniß des