1861 / 90 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Gegenständen ist in den evangelischen Schulen in gleichem Maße, wie es | architeftonishen Gegenständen , von Oel- und Aquarellgemälden, bezüglich der fatholifchen Schulen n Lde e E R von Skulpturen, Modellen Zntaglios, Nadirungen, Kupferstichen E B E | Me P D FOOGI J Ia O R : Für den Schul - und Kir@endienst können mit Genebmigung Unseres H A U E E wf n E eur E Be E zuständigen Ministeriums Ausländer, insbefondere Angehörige der deuts- M S J 2 ) 2 : E ufe, L m igfrn Ib sa Rei Derdon gestern alie diesen Gegenstand betreffenden eingelaufenen offiziellen

F. 12. Die nähere Regelung des evangelischen Volls\{hulweseus vom Berichte mitgetheilt. Aus deuselben ri arate gon Ahg m firchlihen Standpunkte bleibt der kirhlihen Geseßgebung vorbehalten. diefe Kalamität son lange gefaßt gewesen war. Schon! anfangs

: ¿5edruar war Oberft Baird Smith *durch Lord Canning nah den

F. 13. Die evangelischen Glaubensgenossen können nicht verhalten bedrohten Provinzen entsandt worden, um zu untersuchen 1) ob außer dein Mangel an Lebensmitteln noch andere Gründe für die

werden, zu Kultus- und Unterrichtszwecken oder Wohlthätigkeits-Anstalten einer anderen Kirche Beiträge zu leisten.

Stockung des Handelsverkehrs zwischen Kalkutta: und den obern Provinzen existiren, 2) in welcer Ausdehnung jene Provinzen durch den Mißwacbs betroffen sind, 3) wie stark’ die Auswanderuug, 4)

Stolgebühren und ähnliche Leistungen an Geld, Naturalien und Arbeit von Seite der evangelischen an katholische Geistlihe, Meßner und wie groß die verfügbaren Getreidevorräthe sind, und endli 5)

Schullehrer oder für Zwecke des katholischen Kultus sind und bleiben auf- welche Vorkehrungen gegenwärtig und eventuell für die Zukunft zu

ehodven. L S i S

Í §. 17. Die- Verschiedenheit des christlichen Glaubensbefenntnisses tresfen“ seien. Seit 1837 soll Jndien von fciner so gewaltigen Hungersnoth als eben jekt heimgesucht worden sein. Dama!s war

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Berlin, 11. April. Se. Mateftät der König haben Aller- Aber wir haben es au ‘bor Cuxcpa außer Zweifel gestellt, 'an Wem dis gnädigst gerubt: Dem Eeheimen Ober - Regierungs - Rath Hegel | Echuld all des Uebels liegt.“ H im Staats-Ministerium die Erlaubniß zur Anlegung des von des Bei der Schlußberathung über den dritten Theil des Berichts, Großherzogs von Hessen und bei Rhein Königliber Hoheit ihm | den Entwurf einer Spezial - Verfassung für Holstein betreffend, er. verliehenen Komthur-Kreuzes zweiter Klasse des Verdienst-Ordens | ftärte der Königliche Commissair, daß, wenn die Versammlnng Philipps des Großmüthigen zu ertheilen, d'e Annahme des Geseßes von der im Aussc{ußberit gemachten Boraussezung abhängig mache, daß das von der Versammlung in ihrer leßten Diät beantragte und vom deutschen Bunde unternx 8. Márz v. J. beschlossene Provisorium für die Stellung Holsteins. zu den übrigen Theilen der Monarchie rücisihtlid der gemein scaft- lichen Angelegenheiten ins Leben trete, ein so bedingter Beschluß i s Ra des E as ri S v würde. Aber D 2 «l é c od die Versammlung genehmigte troßdem diesen Antrag des Áus- Nichtamtliches. schusses, wie 4 auf Äblibuuna des- von der Megltung vorge- | shlagenen Provisoriums gerichteten A1:trag einstimmig und beauf- tragte s{ließlid den Pröófidenten, das von ibr zu erftattende Be- denken nebst den bezüglichen Vorlagen

kann in jenen Ländern, fur welche dieses Patent erlassen ist, keinen Unter- 1 s f schied in dem Genusse der bürgerlichen und politischen Nechte begründen. zur Kenntnißnahme der i Es haben daher alle Beschränkungen oder Dispensertheilungen,

Preußen. Berlin, 11. April, Des Königs Majestät begaben si heute früh um 8 Uhr zu einex Truppenbesichtigung

nah Potsdam. Um 11 Ubr Vormittags nach VEerlin zurückgekehrt, nahmen Allerböchfstdieselben die Vorträge des Kriegs-Ministers und des General-Adjutanten, General-Majors Freiherrn von Manteuffel enkgegen.

Das Herrenhaus beschäftigte sich in seiner heutigen Sißung, nah Erledigung verschiedener geschäftlicher Mittheilungen, mit Be- rathuug des Zweiten Berichts der Petition8-Kommission.

—* Ju der heutigen Sißung des Abgeordnetenhauses beantragte am Scch{luß der Berathung über die Gewerbesteuer- Novelle der Abg. Wachler Vertagung der Abstimmung über den ganzen Geseßentwurf af vierzehn Tage. Der Antragsteller sowch! wie der Abg. von Vincke begründeten den Ver!agungsantrag durch den Wunsch, den Ausgang der Grundsteuer - Verhandlungen im Herrenhause abzuwarten, Bei namentlicher Abstimmung wird der Antrag mit 135 gegen 128 Stimmen abgelehnt. Der Antrag von Rönne auf Revision des Paßwesens und der Fremden-Polizei wird nah dem Kommissions- Antrage erledigt,

SDolsteia. Jzehoe, 9. April. Heute fand, wie bereits telegraphisch gemeldet, die Schlußberathung über den zweiten, dritten und vierten Theil des Aussc{ußberichts statt. VBaron von Blome äußerte sich über den zweiten Theil des Berichts, betreffend die proviserisbe Stellung des Herzogthums Holstein, hinsichtlich der gemeinschaftlichen Angelegenheiten der dänischen Monarchie,

E habe an der leßten Sißung nicht theilnehmen können, aber den- noch die Erklärung des Ausschusses über die Königliche Eröffnung v 4. d, Mts. unterschrieben, weil ih seine Ueberzeugung tollständig tbeile, daß uns fein Budget borgelegt, keine Konzession der Art gemacht ist. Diese Ueberzeugung, welche ih auch binsihtlich der anderen Negierungs-Vorlagen hege, bringt mich auf die Frage: Weshalb hat die Regierung die Stände denn berufen? Jch habe in einem offiziellen Aktenstücke gelesen, daß die Regierung behufs Abwendung der Bundes - Execution noch einen Schritt zur Verständigung mit den Ständen habe thun tollen. Jch habe nirgends den geringsten Schritt der Art gefunden. Hat die Ne- gierung etwa die Bedrückungen in Schleswig sistirt? Nein, es ist Alles beim Alten. Hat sle ein Provisorium vorgelegt, welches den ¿Forderungen des Bundes entspricht ? Nein! Hat sie eine Budgetvorlage gemacht? Nach ihrer eigenen Erklärung hat sie kein Budget für die ganze Monarchie vorgelegt. Was hat fie denn zur Versöhnung gethan? Eie hat einen Paragraphen eingeschoben, welcher zu ihrem eigenen Erstaunen eine sle Elasticität gezeigt hat, daß darin ein ganzes Budget liegt. Uns war diese Ausdehnungskraft unbekannt, und wenn nicht eine fremde Hand sie uns offenbart hâtte, würden wir sie noch nicht kennen. Ein offiziöses Blatt hat dem Ausschusse deshalb Mangel an Scharffinn vorgeworfen, aber das Blatt vergißt, uns zu sagen, warum die Regierung es für nöthig befunden, unsern Scharfsinn auf die Probe zu fsellen. Den wahren Werth des F. 13 hat der Auss{uß klar entwickelt, ZJch will nur an zwei Punkten zeigen , daß in dieser Frage uns gar kein Entgegenkommen ge- zeigt ist, 1) Hat der Bund für die Dauer des Provbisoriums verlangt, daß die Stände beschließendes Recht in allen gemcin schaftlichen An- gelegenheiten , auch in finanziellen, haben sollen die Regierung hat es für ein einziges Jahr uïfd mit dem Vorbehalt ertheilt, die Be- schlüsse der Stände zu berwerfen, wenn sie durch dieselben behindert wer- den sollte. 2) Hat die Regierung dem Reicbsrathe, dex nur für Däne- mark und ES{leswig gilt, das gemeinschaftliche Budget zur Veschluß- nahme borgelegt, und findet es ein unerhörtes Begehren, daß wir dasselbe Necht für den übrigen Theil in Anspruch nehmen, Aber, frage ich wieder weshalb hat denn die Regierung die Stände berufen ? Jh kann mir noch eine Antwort denken, nämli die: um Gelegenheit zu baben, sih selbst den Schein der Versöhnlichkeit zu geben und die Vertreter Holsteins als herrschsüchtig, troßig darzustellen aber ich verwerfe diese Antwort mit Entschiedenheit, weil ih mir nicht denken kann, daß eine Regierung die Stufe der Erniedrigung betreten könnte, welcher ein solches Verfahren entspricht. Jch gebe den Versuch auf, dies Râätbsel zu lösen. Aber das weiß ih, eine Verständigung hat die Reglerung nicht erstreben wollen. Welche Resul- ge haben denn unsere Verhandlungen gehabt ? Eins liegt {on bor: ein Daa aus der Negterung entfernt, der, wenn au fein eigentlich 2A id doch deutschen Sinn, deutsche Bildung und Mitleid mit Schles- nit f 1 Er ist entfernt, weil er die merkwürdigen Sprünge des G 19 assen konnte, für uns ist der Verlust unerfreulich; denn wir

Bunt esversammlung zu bringen. (H. V, H.)

Sachsen. Dresden, 10. April.

Verfassungsangelegenheit beendigt. tation in ihrer Gefammthbeit gestellte Antrag:

in anerkannter Wirksamkeit bestehende Verfassung Bundee staates auße: Wirksamkeit zu seßen, Verwahrung einlegen“.

Deputation :

den Lundesgeseßen nicht widerspricht, wieder bergestellt werde“

„im Fall eine andere Verein

L

getehnt, ! {Dr J)

Desterreih. Wien, 10. April.

19m S Nuril, a iz R ,

rotestanien im Kalserreicd Oesterreich, dessen wesentlicster JFnhalt bereits telegraphiscb gemeldet wurde, enthält 25 Paragraphen, und zwar bestimmt §, 1: l s E

1 Die Ebangelischea des augsburgischen und helvetischen Bekenntnisses 1nd berechtigt ibre firchlihen Angelegenheiten selbstständig zu ordnen, zu berivalten und zu leiten. : n f D D V Greiheit des ebangelischen Glaubensbefkfenntnisses so ivie das Necht der gemeinsamen öffentlichen Neligionsübung ist ibnen für immerwährende Zeiten von Uns zugesichert. Í Es ive: den daher alle früher bestandenen Beschränkungen in Absicht (uf die Errichtung von Kirchen mit oder obne Thurm und Glocken auf die Begchung aller religiösen Feierlichkeiten, welche ihrer Glaubenslehre entsprechen, auf die Ausübung der Seelsorge, insoweit diese Beschrän- fungen noch in Uebung fein sollten, biermit außer Kraft und Wirksams-

keit gescßt und für null und nichtig erfklärr.

i O, ete feine eigene (Mutter- oder Tochter-) Gemeinde en, gehoren zu der ihnen am nächsten liegenden Gemeinde i N cine O i / L 16 13 Bekenntnisses. / E

“Berner ist den Evangelischen der Bezug und Gebrau ebangelisch- religiöser und theologischer Bücher, insbesondere derx heiligen Schrift oder der Bekenntnißschriften unverwehrt. S / §3, Die Vertretung und Verwaltung derx cvangelis i N F ( er cbangelischen Kirche so- wohl augsburgiscben als helvetischen Bekenntnifs iv f obl augsbur ) [ch enntnisses gliedert si{ n bier Abstufungen : ses g O o der Pfarrgemeinde (OrtSgemeinde), des Seniorates (Bezirk8gemeinde), 8 der ne (Landesgemeinde) und der Cesammtgemeinde der evangelischen Chrisi i

) gen ( i risten des einen oder de

anderen Bekenntnisses. i 4

§. 5. Jede kirchliche Gemeinde (die der Pfarre, des Seniorats

/ Le eA „Deo und der Superintendenz, wie die Gesammtgemeinde) ordnet und verwaltet ihre besonderen Kirchen-, Unterrichts- und Wohlthätigkeits - Angelegenheiten und“ die dazu ‘bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonde durch ihre pPUGNiga E Lan dadurch nicht den allgemeinen Vorschrifs en oder den gesezmäßigen Anordnungen der ibr bovragese gôr entgegengebandelt wird. G / L B: SNAADeN §. 6. Die Ebvangelischen beider Bekenntnisse sind berechtigt , ibre fd ete, ns s dane ide: M Rur eienen jeder Kategorie unter Veobachtung der näher festzuf S itäte O ver festzustellenden Modalitäten §. 11. Es steht den Evangelischen beidex Bekenntni e frei, auf ge- seßlih zulässige Weise an jedem Orte nah cigenem Qa E due u errichten, an dieselben mit Beachtung der geseßlichen Vorschriften Lehrer und Professoren zu berufen und den Umfang und die Methode des

haben in ihm die einzige Stimme für uns in dem Ministerium verloren.

Religionsunterrichtes selbst zu bestimmen, Der Unterricht in weltlichen

Die ZweiteKammer bat in ihrer heutigen Sizung, welche von Bormittag 10 Uhr bis Nachmittag ¿4 Ubr währte, die Berathung über die kurhessische Der von der Depu-

„Zegen die bon der deutschen Bundesversammlung durch den Bundes- befluß vom 27. März 1852 in Anspruch genommene Bereéhtigung, eine eines deutschen

wurde von der Kammer einstimmig, der Antrag der Majorität der

„Un Verein mit der Ersten Kammer in Gemäßhcit der ausgesprochenen Verwahrung die Staatsregierung ersuchen, auf geeignete Weise dahin zu wirken , daß der verleßzte Nechtszustand in Kurhessen, untrr Festhal- tung der Nechtsbeständigkeit der Verfassung von 1831, so weit dieselbe

mit 44 gegen 19 Stimmen angenommen, das Amendement des Abgeordneten Reicbe - Eisenftuck, bei letterm Äntrage einzuscbalten: zung zwischen Negierung und Ständen nit baldmögliast zu Stande kommen sollte“ mit 40 Elimmen abs

Das Kaiserliche Patent hotroffons hip fivcblicben Mngektogenheiten der

welche in Absicht der Ausübung dieser Nechte dur die Evangelischen beider Bekenntnisse, so wie ibres Zutrittes zu öffentlichen Aemtern in der Staatsverwaltung, bei den Gerichtsstellen, Gemeindebehörden u. #. w. be- standen haben oder vorgeschrieben waren, insoweit dieselben noch in Uebung sein sollten, biermit außer Kraft und Wirksamkeit zu. treten. Die Nothwendigkeit einer Dispens entfällt auch bei Erlangung afa- demisher Grade und Würden, insoweit in leßterer Beziehung nicht stiftungsmäßige Bestimmungen im Wege steh:n. Als Staats- bürger, dann als Angehörige einer politischen Gemeinde haben sie volle Berechtigung zum Mitgenusse des Gemeindevermögens und der Vortheile aller derjenigen nicht stiftungsmäßig konfessionellen Anstalten der Wohl- thätigkeit, der bürgerlichen und militairischen Erzichung, so wie des Volks- und wissenschaftlichen Unterrichtes, welche der Staat oder das Kronland. welchem sie angehören, oder die bürgerliche Gemeinde, deren Mitglieder sie sind, ganz oder theilweise unterhält.

§. 24. Alle in diesem Patente nicht ausdrücklich hervorgebobenen, die staatsrechtliche Stellung der Evangelischen des augséburgischen und helvetischen Bekenntnisses in den Eingangs benannten Ländern berühren- den Angelegenheiten find nah dem Grundsatze der allen geseßlich aner- kannten Kirchen - und Religions-Gesellschaften zugesicherten Selbstständig- keit in Ordnung und Verwaltung ihrer konfessionellen Angelegenheiten zu beurtheilen und zu behandeln, und find alle Verordnungen und Vorschrif- ten, welche mit diesem Grundsaße und mit den vorangelassenen Bestim- mungen nicht im Einklange stehen und deren Beschaffenheit nicht bon der Art ist, daß die Möglickeit, ihrer Beseitigung erst von der Festsezung neuer sofort im zuständigen Wege cinzuleitender Bestimmungen abhängig ist, als ohne weiteres entfallen und aufgehoben zu betrachten.

§. 29. Dagegen darf bei der Ausführung diaser V Wangen we- V or Matestätsre ten, welche Wir btiordurch ir immeormährondbo Zeiten Cure Tiede iwissen E Eintrag geschehen, no@ ven

geseßlich anerkannten Nechten e ine id oder Konfession inner- halb ihrer eige Sphäre nahe getreten werden. : Gran n U Gaup t ind Residenzstadt Wien am Achten April im Eintausend Achthundert cinundsechzigsten, Unserer Regierung im drei- zehnten Jahre. : Franz Jofeph m. p. Erzherzog Rainer m. p. L Schmerling m. p. Degenfeld m: p., FZM. / Brünn, ®: April. Der “Landtag: hat“ nah ¿Rebetgae des Diploms, die in der heutigen Sihung stattfand, eine 2 Un Ae Ie an Se. K. K, Apostolische Majestät beswlossen, welche durch eine Deputation von neun Landtagsmitaliedern überreicht werden soll, Troppau, 9, April DUs Commé beantragt, daß Me Abhaltung des Landtages ein zweckmäßiges Gebäude auf E kosten bergestellt werde. Bei der stattgefundenen Wahl drs: Mus tages wurden als Abgeordnete in den Neicbsrath gewählt: Amand Graf Kuenburg, Richard Graf Belcredi, Lr. Franz Hein, Pr. Johann Demel, Freiherr Joseph v. Kalcbberg, Pastor und Senior Carl Schneider. Als Ersaßmänner wurden gewählt: Franz S Kolowrat, Fabrifksbesizer Carl Hocbstetter, Rudolph Seeliger und astor Zlick. Es it N Zar a, 9, April. Nachdem am 6. d. M. die. kirchliche FFeter- lihkeit unter Anwesenheit der Landtagsabzeordneten abgehalten worden war, fand gestern die Eröffnung des E an, Der l, f. Kommissär ftellte den Präsidenten des Landtages, Petro- vi, der Versammlung vor und machte die Rg bekannt, wonach der Landtag8spräfident den Landkag O L sprache eröffnete. E3 wurde für die Debatte del Ge e er italienisben und der illyrischen Sprache mit Gleichberechtigung beider beschlossen. : ; L Großbritannien und Jrland. London, 9. April. Die Anmeldungen für die Ausstellung des nächsten Gd res Aga aus den Fabrikbezirken Englands rasch einzulaufen. s o bis jezt Birmingham, Manchester, Leeds, Wakefield, Norwich u i Coventry, aber auch aus vielen anderen Manufäfkurlüblen N bon Anmeldungen um Ausfstellungsraum eingetroffen, viel bede tender als im Jahre 1851, so daß man auf eine g Betheiligung {ließen darf, Der Garantiefond hat bis n s Höhe. von 357,350 Pfd. erreiht und wird wohl bis auf 0 : Pfd. steigen. Morgen hält der Ausschuß. der feinen Künste wieder eine Sißung, um über die Zulassung und Aufstellung von

die Regterung bemüht gewesen, in den Distrikten von Agra und Allahabad den Darbenden tur öffentlihe Arbeiten und Getreide- zufußhren unter die Arme zu greifen, leider aber fehlen aus jener Zeit alle offiziellen Berichte und Ausweise, da sie während ter großen Rebellion zerstört worden waren. Parlaments-Verhandlungen vom 8. April. Unterhaus: sißung. T. Duncombe fragt nach der Nummer des Polizisten , von welchem der Polizei-Jnspektor Sir R. Mayne die vor einiger Zeit bor- gelegte Kossuth-Note erhalten habe, ferner, auf welche Weise der Polizist in den Besi der Note gelangt sei, drittens, ob derselbe sich noch in seiner Stellung befinde, und sch{ließlich, wenn dies nicht der Fall, um welche Zeit er entlassen worden fei. Der Staats - Secretair des Innern, Six G. E. Lewis, erinnert daran, wie er schon bei einer früheren Gelegenheit er- tlärt habe, daß die Polizei weder von Sir R. Mayne, noch von ihm selbst angewiesen worden sei, sich Auskunft über diese Noten zu ver- schaffen, und wenn die Regierung von einer solchen Auskunft einen un- gebüßrlichen Gebrauch gemacht hätte, so würde er dafür verantwortlich sein. Unter diesen Umständen halte er es nicht für angemessen, dem ehrenwerthen Parlaments-Mitgliede die weitere, jeßt gewünschte Auskunft zu geben. Doch wolle er hinzufügen, daß die Regierung den betreffenden Polizisten nicht abgeseßt habe. Die ‘Konkurs-Bill wird zum dritten Male verlesen und geht durch. Jm Comité wird hierauf die Post - Office Sabings - Banks - Bill berathen. Die Exchequer Bills- Vill, die Mutiny- Bill und die Marine-Mutiny-Bill werden zum dritten Mal verlesen und gehen durch. : 10. April, Ju der gestrigen Sißung des Oberhauses erklärte der Unter-Staatssecretair des Auswärtigen, Lord W ode- s EC O in t 1135 Men aal ed! z-- Ltr al E Ti x Ellen vors ug P nabe nt gesagt Saß Holstein das dánisce Gesamm*-Budget, sondern bloß seinen Antheil für 15862 votiren werde. Beide Lords sprachen die Hoffnung aus, daß eine friedliche Lösung der Streitfrage sih als nicht unmöglih herausstellen werde. i Frankrei. Paris, 9. April. Das E “noi telegraphisch gemeldet) im „Moniteur“ veröffentlichte Nun he L des Justiz-Ministers Delangle an die General-Prokuratoren laute vörtlich , wie folgt : H A T es f Seit einiger Zeit bezeihnet man mir ber- schiedene Mitglieder de if Heistlichkeit als solche, welche durch Wort schiedene Mitglieder der katholischen Geistli feit al / ; E A oder Schrift, öffentlich und. in Ausübung ihres Amtes, Dinge ke: eln, über welche zu disfutiren das Geseß ibnen ausdrüdlich verbietet. Die AUN uneingedenk, daß der Beruf des Priesters ist, über die religióse Un e weisung der Gläubizen zu wachen, geben sih der Kritik deu E mie handlungen hin und strengen si an; gegen die Politik des pap A trauen oder Mißbilligung zu erregen; die Anderen, dur dus in E Eifer fortgerissen, ziehen felbst die Person des Kaifers mit hinein un T unter einem mebr oder minder durhsihtigen Schleier E e ihn zu- häufen; noh Andere beuten die Geistess{chwäche und E keit aus und gefallen si darin, dur eingebildetes Unheil die i e e zu beunruhigen. Solche Uebergriffe sind in den Gesezen t b [N Art. 201 des Strafgesezbuches „bestraft mit Gefängniß von 3 ona 5 bis zu 2 Jahren die Diener des Kultus, welche in Ausübung E Amtes und in öffentliher Versammlung eine Rede halten, dur Le die Regierung, ein Geseh, eine Kaiserliche Verordnung oder je L andere Handlung der öôffentlèchen Behörde kritisirt oder censirt N Í Laut Artikel 204 desselben Gesezbuches „zieht jede Schrift, we he hirtliche Anweisungen in irgend welcher Form enthält und Va welcher ein Dienev des Kultus: sich beifommen läßt, Id e ie Negierung , sei es- irgend- welche Handlung der öffentlichen S Sh fritifiren oder zu cenfiren, die Strafe der Verbannung für "n ie lichen nah si, der dieselbe veröffentlicht hat ; Wenn E iee mungen, für deren weise Vorausberehnung die Ce s nas sprechen, bis jeßt noch nit zur Anwandung famen, fo lag Än n daß die Haltung der Geistlichkeit bis in die! leßten E cit a achtungsvoll und reservirt war, und auch: daran, daß E A S ihrer Nachsicht lieber vereinzelte Abschweifungen dulden, als M A richten, zum Nachtheile vielleicht der Neligion selbst, unbvorsih e 8 ri verfolgen wollte. Aber die Bestimmungen haben nicht an ihrer ne l verloren, und die Regierung würde ihre Pflicht versäumen, wenn fie ni gegen die systematische Feindseligkeit die Waffen in Anwendung brächte, welche das Geseß ihr zur Aufrechthaltung des Friedens rer a Ordnung in die Hände legt. Jch beauftrage Sie daher, Herr General=