1861 / 102 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Haupt-Verwaltung dex Staatss\chuldeu.

Bekanntmächung vom 22. April 1861 betréf- fend die Vernichtung von Kassen-Anweisungen.

Von den gegen Kassen-Anweisungen vom Jahre 1856 umge- tauschten Kassen - Anweisungen von 1851 sind zufolge der Bestim- mung im §. 4 des Geséßes vom 7. Mai 1856 (Gesez-Sammlung Seite 334) beute fernerweit

90,235 Stück über 129,372 Thlr. j nah Vorschrift des §. 17 des Geseßes vom 24. Februar 1850 (Geseß- Sammlung Seite 57) im Beisein von Kommissarien der Staatsschulden -Kommission und unserer Verwaltung durch Feuer vernichtet worden.

Berlin, den 22. April 1861.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. _Gamet. Guenthber, Löôwe.

DelanntmaGung vom 13. April 1861 die -im ODflertéxmine 1861: zu Merseburg ausgeloosten Eteuer-Kredit-Kassenscheine betreffen d.

Bei der heute hierselbst stattgefundenen Verloosung der im Jahre 1764, so wie der, anstatt der früheren unverwechselten und unverloosbaren Steuerscheine, im Jahre 1836 ausgefertigten Steuer- Kredit-Kassenscheine, sind folgende Nummern, deren Realisirung im Michaelis-Termine 1861 erfolgen wird, gezogen worden: :

1) Von den Steuer-Kredit-Kassenscheinen aus dem

Zahre 1764: O Lit A4 1000 Thaler:

Nr. 286. 348. (77, 895. 1434, 1437. 1641. 2317 9761. 2866 3159. 3162. 3691, 3771, 3854. 4087, 4216. 4407. 491. 4669. 4739. 4505. 4918, 6303. 6453. 6595. 7027. 7064 7411. 7550. 7755. 7821. 8254. 8341, 8352. 8776. S795, 0940. 9067. 9198, 9619. 9941, 10,957. Holl 11381. 11,544. 11,678. 12,927. 13,558. 13,981. :

_“DON Et B. 500 Thaler:

929. 090, 1295. 1298. 2221, 2667. 2725. 2915. 2938. 2951.

2489. 3621. 3639. 3719. 4723. 4795, 5221. 5258 95646.

9913. 6019. 6046. 6270. 7287. 7365. 7567. TT39

“von t: D. 100 Thafker:

: 299. 1498. 1563. 2137. 2465. 2498. 2689. 2699. 3033. E 2445. 3454. 3740. 3758, 3896. 4014. 4015. 4928, ICO,

2) von den„¿Steuer-Kredit-Kassenscheinen aus dem

Jahre 1836: _von Lit. A, à 1000 Thaler: Nr./-3: 29. 1416. 1485, 260; von Lit, B. à 500 Thaler: Nr. 27. 11á; von Lit, C. à 200 Thalex: M (, 109. 160, 175;

von Lit; E. à 50 Thaler:

Nr. 42, :

Außerdem wurden bon den unbverzinslihen Kammer - Kredit- Kasfenscheinen Lit. E, à 45 Thaler die Scheine Nr. 6265. 6791, 6937. 6944. 6948. 6952. 7051, 7183. 7231. 7428 und 7429 zur Zahlung im Michaelistermine 1861 ausgeseßt,

__Die Jnhaber der vorberzeihneten verloosten und resp. zur Zahlung auSgeseßten Scheine werden hierdurch aufgefordert, die Kapitalien gegen Rückgabe der Scheine und der zu den berzins- lichen Scheinen gehörenden Talons und Coupons mit dem Eintritt des Michaelis-Termins 1561, wo die Verzinsung der jebt gezogenen Steuer - Kredit - Kassensheine aufhört, bei der hiesigen Regierungs- Haupfkasse in Preußischem Couranf zu erheben.

_ Merseburg, den 13. April 1861. Zm Auftrage der Königlichen Hauptverwaltung der Staatsschulden, Der Regieruñgs - Präsident : von Wedell,

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht zu der von des Fürsten zu Hohenzollern - Hechingen Hoheit E shlossenen Verleihung des Ehren-Kreuzes dritter Klasse des Fürst: lich Hohenzollernshen Haus-Ordens an: 2 D Leenaui von Meske und en Seconde - Lieutenant von Maltan des W ßi E M ropa (Nr. 5) und x H Lag remier-Lieutenant a. D. und Ritterguts. Besike B bon Grödizßberg auf Gröditberg G E

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 26. April. Jn der heutigen Sigung des Hauses der Abgeordneten wurde die vom Herrenhause | beschlossene Aenderung „Unserer Monarchie“ bei der Einleitungs- ¿Formel des Geseßentwurfes wegen der P e nsions-Berechtigun der rheinischen Gemeinde-Forstbeamten auf Antrag des Abgeordneten v. Vin cke ohne Verweisung an die Kommission ge- nehmigt. Es folgt die Debatte über die Novelle zur Kom- petenz-Konflikt-Geseßgebung.

Braunschweig, 25. April. Wie geflern amtlih publicirt wurde, ist der Oberstaatsanwalt Schulz zum Geheimenrathe und zum stimmführenden Mitgliede des Herzoglichen Staatsministeriums ernannt worden" (D. R, Ztg.)

Sachsen. Dresden, 25, April, Die Zweite Kammer berieth heute über den Geseßentwurf zur Erläuterung einiger Ar- tikel des Strafgeseßbuchs, des Geseßes über die Forst-, Feld: Garten-, Wild- und Fischdiebstähle und der Strafprozeßord- nung, und genehmigte denselben, bez, mit den von der Deputation und Regierung vorgeschlagenen NAendèérungen bis mit Novelle 15 mit Ausnahme einer einzigen, (Dr, F)

Gotha, 24. April. Dem gestern hier wieder versammelten gothaishen Spezial-Landtage ist der Etat der Domáänenkasse pro 1861 65 zur Berathung vorgelegt worden. Die Gesammt- einnahme wird nach demselben 559,500 Thlr, betragen, diè Ge- fsammtausgabe 386,400 Thlr., so daß der Einnahme-Uebershuß auf 173,100 Thlr. si beläuft. Die Einnahme wird hauptsächlich er- reiht durch 510,607 Thlr. aus dem Grundvermögen (die Forsten allein tragen 460,787 Thlr. ein) und 44,525 Thlr. von Aktiv- kapitalien. Jn der Ausgabe ind. 52,947 Thlr. auf Verzinsung und Tilgung der Domänenschulden gerechnet. Von dem gedachten Ein- nabmeübershuß wird zunächst der vertragSmäßig feste Antheil des Her- zogs im Betrage von 100,000 Thlr. bezahlt, die dann noch übrige Summe wird zu gleichen Theilen an die Staatskasse und an die Herzoglicbe Generalfasse abgewährt. Neben diesem Etat liegt dem Landtage noch ein sehr umfängliher Geseßentwurf vor über die Berechnung der Gerichtskosten exfl. der Gebühren in Strafsachen. Das Motiy zu diesem Geseßentwurfe hat die Nücksiht darauf gegeben, daß die gegenwärtig noch bestehenden alten Sportelsäyge mit dem inzwischen gesunkenen Werthe des Geldes nicht mehr harmoniren. Die neue Berechnung ift auf den Werth des Streitobjektes basirt und wird nah diesem in Pauschquanten festgestellt, (Weim. 3tg.)

Meiningen, 23. April. unbestimmte Zeit vertagt. Von den Gegenständen, welche noch zubor zur Beschlußfassung gelangten, sind nur zwei von allgemeinem Jnteresse, nämlich die Preß- und Associationsfrage und die Abân- derung einer Bestimmung in dem Grundgeseße. Jn Betreff der Presse richtete der Landtag das Ersuthèn an die Regierung, eine Gesebvorlage an den Landtag gelangen zu lassen, welcbe insonders die Konzessionsentziehung bei den Gewerben der Presse von einem richterlichen Spruche abhängig macht ; ferner verlangte er eine libe- ralere Ordnung des Vereinswesens auf legislativem Wege, da er der Ausführungsverordnung zu dem betreffenden Bundesbeshlusse keine Rechtsgültigkeit beimesse. Jn.leichen beantragte der Landtag die Aufhebung der Bestimmung in §. 95 des Grundgeseßzes, wonach bei allen Gesegen, durd die nicht neue Abgaben auferlegt werden, die ständische Zustimmung nur mit einer Mehrheit von Z Stimmen über die Hälfte der Anwesenden versagt werden kann. (Dr, A)

_Vade#n. Karlsruhe, April. Heute Nachmittag i! Seine Hoheit der Prinz Elimar von Oldéburg “4s der bad reise von einem längern Aufenthalt in der Schweiz zum Besuch der Großherzoglichen Familie hiér eingetroffen. Der Prinz“ ist im Großberzoglihen Schloß abgestiegen und wird einige Tage dahier verweilen. (Karlsr. Ztg.) i

Vayern. München, 2. April, Der gegenwärtia bi berweilenden Bundesmilitair - Kommission zur Wid tigune L Prüfung der deutschen Eisenbahnen hinsichtlich ihrer Verwendbarkeit für sirategische Zwecke ist von Seite unseres Königl. Kriegsmini- steriums der K. Major v, Hartmanu vom Generalstabe beige- ordnet, Das Staatsministerium des Handels und der öffentlichen Arheiten hat seinerseits an die Generaldirection der Verkehrsan- flalten für die Staatsbahnen und an die Dircction der bayerischen OÖstbahnen Auftrag ertheilt, den HH. Bundeskommissären in Er-

Allerhö stihre Genehmigung zu ertheilen,

füllung: ihrer Sendung alle erwünschten Aufsc{lü b d die nöthigen Hilfsmittel zur Verfügung zu ellen (N. M. 3)

Unser Landtag ward beute auf °

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Großbritannien und Jriand. London, 24, April. Die Königliche Ausstellungs - Kommission für 1862 hat von der holländischen Regierung die Anzeige empfangen, daß die Vereine zur Förderung der Jndustrie in Haarlem, Amsterdam und dem Haag vom Minister des Junern aufgefordert worden sind, eine von der Regierung späterhin zu ‘bestätigende Kommission zu er- nennen, um die Junteressen der holländischen Aussteller in London zu vertreten, Die Regierungen von Hannover, Sachsen, Braun- {weig, Oldenburg, Sachsen - Coburg - Gotha, Sacsen - Meiningen und Mecklenburg-Streliß haben sich vorbeha:ten, über alle die Aus- stellung betreffenden Angelegenheiten unmittelbar mit der englischen Kommission zu verhandeln. Englische und ausländische Aussteller stehen kraft der im Zahre 1852 amendirten Patentgesehe auf gleichem Fuße. Es bleibt Jedem freigestellt, neue Erfindungen, Verbesse- rungen, Musterzeichnungen und dergleichen entweder bl. s auf 6 Monate zu registriren , d, h. fie gegen unbedeutende Stempel- taxen auf 6 Monate vor Nachahmung zu schüzen oder ein Patent auf 7 und 14 Jahre zu entnehmen, in welchem lehteren Falle die Stempeltaxen sich von 25 Pfd. bis 100 Pfd, belaufen.

Die Regierung hat dem Parlamente eine Vill zum Schuße des Eigenthums- und Verlagsrecbts aller in das Bereich der schônen Künste gehörigen Gegenstände vorgelegt. Diesem Geset- vorsblage zufolge sind Gemälde, Statuen u, dgl. absolutes Eigen- thum der betreffenden Künstler auf Lebenszeit und ihrer Hinter- bliebenen 30 Jahre nach dem Tode der betreffenden Künstler, d. h. sie allein haben das Recht der Copirung und Vervielfältigung ihrer Werke, Ein Gleiches gilt von Bauplänen aller Art, so lange sie nicht zur Ausführung gelangt sind. Kunstwerke des AusS- landes genießen denselben Schuß wie englische, doch muß hier wie dort der Name des Künstlers auf dem betreffenden Kunstwerke deutlich verzeicbnet sein, Auf die Fälschung von Künstlernamen sind besondere Strafen geseßt. Die Einfuhr von Nachdruck künsts- licher Productionen ist absolut verboten.

Fürst Lichtenftein ifi gestern aus Lissabon Die Dampfyacht „Osborne am darauf folgenden Morgen nah Madeira weiter gefahren,

bier eingetroffen.

Parlaments-Verhandlungen vom 23. April. Oberhaus" Sihung. Auf Antrag des Lord-Kanzlers wird die auf die gemisch- ten Ehen in Jrland bezügliche Vill zum zweiten Mal verlesen. Jn Jr- land hat bis auf den heutigen Tag eine unter Georg Il. erlassene Parla- ments- Akte, kraft welcher eine zwischen Katholiken und Protestanten ein- gegangene Ehe null und nichtig ift, gesezliche- Kraft. Wenn ein fatholischer Priester in Jrland eine gemischte Ehe einsegnet, so seßt er sich dem Gesepe nach der Strafe der Deportation aus. Die Wirkungen eines solcben Nechts- zustandes, bemerkt der Lord-Kanzler, seien höchst verderblich. Dem Verfüh- rer sei die Gelegenheit geboten, ein tugendhaftes Weib ins Verderben zu reißen. Doch komme es häufiger vor, daß ein Mann eine derartige Ehe ein- gehe in der ehrlichen Absicht, das von ihm geleistete Gelübde getreulich zu halten. Sobald er aber seiner Frau überdrüssig werde, sage er sich - bon ihr los. Mehrere bisher gemachte Versuche, das Geseß abzuändern, seien gescheitert. Er selbst habe, als er noch Unterhaus-Mitglied gewesen, zwei diesen Gegenstand betreffende Vills unterstüßt. Der Grund, weshalb sie nicht durchgegangen, sei der gewesen, daß man damals feine binr@ckchenden Bürgschaften gegen beimlibe Ehen gehabt habe. Lord Lyndhurst's Akte sel erst später gekommen. Die vorliegende Bill erkläre gemischte Eten in Zrland nur unter der Bedingung für legal, daß gewisse Präliminarien beobachtet würden. Es sei vorher dem Registrator Anzeige zu machen und dem die Ehe einsegnenden Priester eine Bescheinigung daxüber einzu- reichen. Die Trauung habe in einer katholischen Kirche zwischen 8 Uhr Morgens und 2 Uhr Nachmittags stattzufinden. G E

Unterhaus-Sizung. H. Berkeleh tritt mit seinem alljährlich wiederkehrenden Antrage auf Einführung der geheimen Abstimmung bei den Parlamentswahlen auf. Daß Lord John Russell seine Reformbill hin- ausgeschoben habe, bemerkt er, scheine ihm fein Grund zu sein, mit einer Bill zurückzuhalten, die den Zweck habe, der Einshüchterung und Be- stehung Einhalt zu thun. Six C. Douglas unterstüßt den Antrag. Der- selbe wird jedoch bei der Abstimmung mit 279 gegen 154 Stimmen ver- worfen. T. Duncombe beantragt die Vorlegung der Korrespondenz in Bezug auf die Waffen, welche im vorigen Zahre unter sardinischer Flagge von Genua nach dem Orient geschafft, von der Regierung der Donau-Fürsten- thümer mit Beschlag belegt und am Bord des englischen Schiffes „Banshee“ von Galacz nach Genua gebracht wurden. Er vermöge, sagt er, shlecter- dings nicht zu begreifen, was für Gründe Lord J. Nussell bewogen hätten, die betreffenden Aktenstücke nicht vorzulegen. Mit der diploma- tischen Geheimnißkrämerei sei es vorbei, heit es ein freies italienishes Parlament gebe. Die „Times“ habe gestern eine Depesche des Grafen Cavonur an ‘den italienischen Gesandten in London gebracht (die „Kölnische

eitung" brachte sie hon am vorigen Donnerstag), in welcher einer De- pesche Lord J. Nussell's vom Ende Januar, die dem durch das allgemeine Stimmrecht in Neapel, Sicilien, Umbrien und den Marken abgegebenen Votum ein geringes Gewicht beilege, Erwähnung gethan werde. Lord J. Nussell habe Aktenstücke zur italienischen Frage bis zum 1. März vor- gelegt. Warum befinde fih diese Depesche nicht darunter? Wenn der Staatsseeretair des Auswärtigen damit hinter dem Berge halte, so werde er (Duncombe) sie sich schon auf anderem Wege zu verschaffen wissen. Er wünsche zu höôren, weshalb der edle Lord in den Donau- Fürstenthümer in der erwähnten Weise eingeschritten sei. Wenn die ver- langten Papiere vorlägen, sd würde sich zeigen, daß der edle Lord den von ihm für Jtalien aufgestellten Grundsaz der Nichtintervention in jeder Weise verleßt habe. KFennessy unterstüßt den Antrag und bittet um die

war daselbst am 15. angelangt und

Veröffentlichung der Berichte des Herrn Elliot über die reactionairen Be- wegungen in Süd-Jtalien. Lord J. Nussell: Das chrenwerthe Parlg- ments-Mitglied scheint zu glauben, es sei die Pflicht des auswärtigen Se- cretairs, die ganze Korrespondenz mit auswärtigen Mächten -auf den Tisch des Hauses niederzulegen. Jch kann dieser Auffassung nicht beistimmen, und ih fann nit einräumen, daß dem auswärtigeu Secretair nicht das Necht zusteben sollte, mit Depeschen zurück zu halten, wenn er es für gut b.findet. Es ist nit Sitte und ist nie Sitte gewesen, unsere ganze Kor- respondenz mit fremden Regierungen zu veröffentiihen. Es würde das sehr große Uecbclstände haben und eine reiche Quelle von Streitigkeiten sein. Die Depesche, welche, wie der ehrenwerthe Herr meint, in der bis 1. März reichenden Korrespondenz hätte mit inbegriffen sein sollen, war an jenem Tage vom Grafen Cavour noch nicht beantwortet worden. Seitdem ist eine Antwort eingetroffen und gestern mit der anderen Depesche auf den Tisch des Hauses niedergelegt worden. Es is mir darum zu thun, so iveit in meinen Kräften steht, ten Frieden zu erhalten, weil i glaube, daß dieses nit blos für England, sondern auch für ganz Europa von großer Wichtigkeit ist. Jh würde daher höchst ungern Vapiere vorlegen, die zu einer Störung des Friedens führen fönnten. Was die verlangten Schriftstücke betrifft, so könnte ih mich, da der ehrenwerthe Herr nit dargethan hat, daß durch ihre Vorlegung irgend ein nüßlicher Zweck erzielt werden würde, darauf beschränken, zu sagen, daß ihre Veröffent- lichung das Staatsinterésse benachtheiligen würde. Jch will nur binzu- fügen, daß die Korrespondenz, wekche gewechselt wurde,“ ihren Anlaß darin hatte, daß Waffen von Genua nah der Moldau und Walachei gée- schickt wurden, ohne daß Fürst Kusa es irgendwie gewünscht hätte, und zum großen Aerger des Sultans. Es is nun aber mein Wunsch, daß die österreichische Negierung und der ungarische Landtag zu einem Ein- berständniß gelangen, daß die von der österreichishen Regierung gemach- ten liberalen Versprechungen reihlich erfüllt werden, und daß die Ungarn ihrerseits finden mögen , daß fie solche Nede- und Preßfreiheit und solche Bürgschaften für die Freiheit der Person erbalten , daß sie auch in Zu- funft unter ibrem gegenwärtigen Könige leben können. Allein das ift nur ein Wunsch, den ich gehegt habe. Jch habe mich nie in irgend einer Weise in die Angelegenheiten des Kaisers“ von Oesterreich und- des ungarishen Landtages eingemisht. Es ist Sache der Ungarn zu erwägen, ob durch die ihnen von dem Herrscher angebo- tene Verfassung ihre Interessen gefördert und ihre Rechte gesichert werden. Es sei fern von mir, ihren Wünschen den geringsten Zwang anzuthun, oder thnen irgend ein Hinderniß in den Weg zu legen, wenn sie si{ch un- abhängig machen vollen. Allein es ist ganz etwas Anderes, Waffen in einem Nachbarlande anzuhäufen zu dem Zwecke, in dem Gebiete des Kai- scrs bon Oesterreich die Nuhe zu ftôren. So unvernünstig es dem ehren- werthen Herrn auch s{einen mag: als der Sultan fand, daß sein Gebiet zum Sammelplaße einer großen Zahl Flüchtlinge, die Anschläge gegen Oesterreich hegten, gemacht wurde, und als der Kaiser von Oesterreich erfuhr, daß in jener Gegend Waffen zu einem Angriff auf sein Gebiet gesammelt wurden, fühlten diese beiden Herrscher einen großen Widerwillen gegen dieses Treiben. Kein Mensch kann ihnen das verargen. Kein Souverain ist gehalten, einen Aufstand in seinem Gebiete anzuschüren oder auch nur zu dulden. Unsere einzige Einmischung bestand darin, daß wir den Fürsten Kusa, dessen Stellung hauptsächlich auf dem Vertrage von 1856 und den damit zujammenhangenden Conventionen beruht, darauf aufmerksam mach- ten, wie es scine Pflicht gegen den Souverain sei, die Waffen wegzusen- den. Fürst Kusa entgegnete, es sei seinem Wunsche und, wie er glaube, auch den Juteressen seines Volkes zuwider, daß die Waffen ins Land gé- bracht worden seien, Er habe nichts dagegen , sie fortzusenden, aber er sche nicht ein, wie dies geschehen könne. Endlich ließ Sir H. Bulwer auf die Bitte sowohl des Sultans, wie des Fürsten Kusa, die Waffen fortzu- schaffen, dieselben nach Konstantinopel bringen, um sie von dort na Genua zurückzubefördern. Da es uns um den Frieden Europa's zu thun ist, so glaube ich, es geziemt uns nit, den in den Donaufürstenthümern beabsichtigten Nußestörungen Vorschub zu leisten. Jn die _Vox- legung der Papiere kann ih nicht willigen. Sie würde nicht im Staatsinteresse sein. Außerdem hat das auswärtige Ministerium mit den zur Vorlegung vorzubereitenden Papieren wirklich schon zu viel zu thun. T. Duncombe entgegnete, Lord J. Russell habe früher gesagt, England müsse ein wachsames Auge auf das Adriatische Meer haben; ein Hof in Europa aber vermöge einzuschen, was das denn eigentlich für Juteressen scien, über die England dori zu wachen habe. So biel er wisse, betrachte der edle Lord Oesterreich als ein Gegengewicht gegen Frankreich. Wenn er aber seine bisherige Politik noch 12 Monate länger verfolge, so werde er England in Krieg mit Frankreich berwickeln. Wie habe er fi gegen Kossuth benommen ? Er habe an Sir J. Hudson geschrieben, ein wach- james Auge auf ihn zu haben. Freilih habe Lord J. Russell bei einer früheren Gelegenheit geäußert, er erinnere sich dessen nicht; allein man spreche in Turin offen über die Sache. Er möchte gern wissen, ob der edle Lord sich derselben jeßt erinnere. Lord J. Russell: Nein. T. Dun- combe sagt, die Politik des edlen Lords in Bezug auf Ungarn und Kossuth sei bôchst verächtlih. Was die Kossuth-Noten angehe, so habe Kossuth be- wiesen, daß er sie gar nicht zu dem ibm zugeschriebenen Zwecke bestimmt habe. Auf Anstiften Oesterreichs aber habe die Regierung die Angelegen=- heit in die Hand genommen, dem Herrn Day große Koften verursacht n einer séhr achtbaren lithographischen Anstalt vielleicht bedeutenden L zugefügt. Daß Lord J. Russell aus freien Stücken die oes qus A Donaufürstenthümern an Bord der „Banshee“ nah Genua n e h, h hafen lassen, sei eine direkte Einmischung. Seit seinem Besu T is D habe er eine grofie Vorliebe für Oesterreih an den ag Os v s L Cochrane ist ganz anderer Ansicht, als der Vorredner. k 104 e würde im europäischen Jnteresse sein, wenn die Politik Lord J. d usse il sih mebr einem Bündnisse mit Oesterreich zuneigte , als bisher er A gewesen sei. Bei der Abstimmung wird der Antrag Duncombe's mit x

gegen 33 Stimmen verworfen. X Frankvreich. Paris, 24, April, Der „Moniteur® thut