1861 / 127 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Staatsregierung befugt, die Realisatioæ aucch ihrerseits bewerkstelligen zu lassen. Die Zinsen der Prioritäts-Obli- gationen zahlt dié Gesellschaft halbjährlich am 2. Januar und am 41. Juli jeden Jahres aus dem Rein-Ertrage des neuen-Unterneh mens.

Sollte die Realisation der Prioritäts-Obligationen nicht zum Course von mindestens 95 Prozent zu ermöglichen sein, #o ist die Gefellscßaft nicht verpflichtet, den Bau dur anderweitig zu béschaffende Mittel fort-

(ufr¿-§. 3, zuseßen. (fr. §. 3.) G8

Sobald die Baurechnung für das neue Unternehmen abgeschlossen ift,

wird das Kapital, welches si :

a) für den Bau der Zweigbahnen nebst allem Zubehör nah Maßgabeo der Bestimmungen in den §§. 1 und 6,

b) für die Bestreitung derjenigen Generalkosten, welche sich nicht ab- gesondert verrechnen und direkt aus dem Baufonds verausgaben lassen, und die mit einem halben Prozent der Ausgabe zu a. der Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft zu erstatten sind, :

e) für Einlösung der verfallenen Zins-Coupons der Prioritäts-Obliga- tionen,

als nothwendig ergiebt, unter Zuziehung eines Kommissarius des Köônig- lichen Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten defini- tiv berechnet und festgestellt. : Sollte sich für den Bau und die Ausrüstung der in Rede stehenden iveigkahnen, einschließlich der durch: die Einführung und- den Betrieb der Aweigbahnen erforderlichen Erweiterung resp. Verlegung (efr. §. 6) der Baähnhöfe-zu Angermünde und Stettin, so wie zur Vermehrung der Trans- portmittel , innerhalb der ersten drei Kalenderjahre nach Eröffnung des Betriebes ein Mehrbedarf an Kapital herausstellen, so soll ein solcher in gleicher Art und umter gleichen Bedingungen, wie das zun@ch s amgewomm ene Bau-Kapital durch weitere Emission garantirter Prioritäts - Obligationen beschafft werden. Die Festsegung des Mebrbedarfs erfolgt durch den Minister für Handel, Gewerbe und òffentlihe Arbeiten mit Vor- behalt der Zustimmung derx Landesvertretung.

G): N Der Reinertrag der Zweigbahnen wird dergestalt berechnet , daß von den gesammten Jahres-Einnahmen derselben a) die wirklih verausgabten Verwaltungs-, Unterhaltungs- und Trans- emt up (nac# Maßgabe der Bestimmungen im §. 17 dieses Ver- trages), b) der zum Reserve - Baufonds fließende Betrag nach: §. 214. der Sta- tuten der Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschafr, c) der na §. 24 der Statuten dex Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesell- schaft zum Reservefonds abzugebende Betrags, abgezogen werden. t

S “§2: 20. : ; ; __ Für den Fall, daß der Neinertrag der Zweigbahnen nicht dazu hin- reihen sollte, um: das (§. 8): festgesezte Vaw--Kapital mit 4; Prozent zu verzinsen, ist der Staat verpflichtet, den erforderlichon Zuschuß: bis auf Höhe von: Vier: ‘eim halb- Prozent zu gewähren, Der Staat garantirt demnach unbedingt" einen Zinsengenuß“ von Vier und einem halben Pro- zent“ des“ Vau «Kapitals: jährlich, und- stellt die! zw dieser Zinszahlung er- E Gelber: zu den Fälligkeits-Terminen dem Direftorium der BerlinzStettkiner Eisenbahn: Gesellschaft auf dessen. Antrag bei. dex Königs: lien Regierungs-Hauptkaässe zu SRRE zur Dispofition.

Der 42 Prozent des Bau - Kápitals übersteigende Neinertrag der Zweigbahnen wird dergestalt vertheilt, daß ; a) das erste’ halle: Prozent desselben zur Amortisation der verausgabten Prioritäts-Obligationen verwendet wird; b) au& dem weiteren Uéberschusse zunächst die vom Staate etwa ge- leisteten ZinsZuschüsse: und e) nackch- Deckung: derselben der Gesellschaft die aus- ihren. besonderen Fonds zur Amortisation: geleisteten Beträge (ek. §. 12), desgleichen die etwa gewährten Zuschüsse zu: den Betriebskosten, erstattet werden; und d) ber bann noch: verbleibende Ueberscharß zu Einhalb- der Berlin-Stet- tiner Eisenbahn-Gesellschaft uh Mi Einhalb- der Staatskasse zufließt.

Zur Amortisation des Bau-Kapitals der Zweigbahnen: werden jähr- lih verwendet: a)' ein: halbe& Prozent des Bau-Kapitals, - b) die- ersparten Zinsen von den. amortifivten Prioritäts-Obligationen. Die Ainortisation sol jedoh. erst nah Ablauf. der erstèn drei Ka- lénbérjahre nach! Eröffnung; des' Betriebes- auf sämmtlichen Ziveigbahnen idi

Bringen die: Ftveigbahnemw einen jähvlichen Reinertrag, bon mehv als Viéx und! einem halben: Prozent, so: werden- die: Uebersüsse auf Höhe: von Einenx halbèw Prozent! dés Vau:- Kapitals zur Amortisation: verwendet.

e dazu: nicht ausreichen, schießt- die. Berlin-Stettiner Eisenbaln - Géfsellschaft! das an: einem halben rozent Fehlende aus den Einnahmen der Bahnstrecke Berlin-Stettin-Stargard zu. Dieser Zuschuß fätbet1.jeboch: nur insoweit statt, als den Stamm-Actien. eine: Jahres-Divi- denbe von: Sechs Prozent nach: Berichtigung: der Staatssteuer' und. nach: Abjug des statutenmäßigenw Beitrages* zun Neserve-Fonds: (eft. §. 24 des Statuts) verbleiben känn. E vuht: die Amoxtisation.

Sollte: fünf Betriebs-Kalenderjahre hintereinander ein zu Ph oder

nah Vérlauf ver ersten: drei Betriebs-- O LE in- einem. Jahre der zu den Zinsen der Prioxitäts-

gesammte Zuschuß von 45 Prozent

Soweit“ die Uebers

Se dieVerwaltung und den: Betrieb dev-Zweigbahnen zu- übernehmen. agegar soll. die: Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft die Rükge-

währ der Verwaltung und des Betriebes zu beanspruchen berechtigt sein, ,

wenn drei Jahre hintereinander etn

: liga- tionen aus der Staatskasse geleistet. wexden müssen , so ist der Staat be-

i Zinszuschuß aus der Staatsk :

toeiter erforderlich. gewesen ist. Dabei versteht es sich von clbst, daß d Berlin - Stettiner Eisenbahn - Gesellschaft auch während der Staaks “Ad. iïnistration der Bahn den Zuschuß bis zu einem halben Prozent des Bau -Kahitals zur Administration der Prioritäts. „Obligationen“ (§. 12

dieses Vertrages) fortzuzahlen hat, soweit nicht ein jährlicher Neinertrag

von Fünf Prozent des Bau-Kapitals L wird

g. 14.

Hie Bestimmungen der Allerhöchsten Konzessions- und Bestätigungs- Uxkunde vom 12. Oktober 1840 und 29. Januar 1847, so wie bie damit Allerhöchst bestätigten Statuten der Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft namentlich alle hiernach und na dem Geseh vom 3. November 1838 bem Staate zustehenden Rechte und Befugnisse finden auf das Unternehmen des Baues und des Betriebes der Zweigbahnen Anwendung. :

Auch find die Bestimmungen der Statuten für die Verwaltung des neuen Unternehmens maßgebend. Jnsbesondere werden auch die Bau- und Betriebs-Rechnungen von dem Verwaltungsrathe der Berlin-Stettiner Eisenbahî-Gesellschaft geprüft und endgültig dechargirt.

Dein Staate soll jedoh das Recht zustehen , dieselben în ealculo und nach den Belägen prüfen zu d

ded De

So lange die Zweigbahnen niht mehr als Fünf Prozent des Vau- Kapitals abwerfen, soll die Berlin - Stettiner Eisenbahn - Gesellschaft nicht angehalten werden können, außer den erforderlichen Güterzügen tägli mehx als zwei reine Personen üge in jeder Richtung der neuen Zweig: bahnen abzulassen. Die Züge Ca, soweit es irgend thunlich, an die Züge der Berlin - Steftiner Eisenbahn in Angermünde angeschlossen wer- den und die Gesellschaft nur gehalten sein, besondere Züge auf der Strecke Berlin - Angermünde für den Verkehr der neuen Bahn für den Fall ein: zulegen, daß sih eine Vereinigung mit den Juteressew det Postberwalting oder des Verkehrs dex neuen B L anders erreichen läßt.

Die Berlin - Stettiner Eisenbahn - Gesellschaft ist verpflichtet , für die Zweigbahnen keine höheren als die Säye des Tarifs der Königlichen Ostbahn vom 26. Mai 1860 einzuführen und auf denselben eine bierte Wagenklasse einzurichten, so weit nach dem Ermessen des Königlichen Ministeriums für Handel, Getverbe und öffentlihe Arbeiten ein Bedürf: niß dazu vorhanden ift. 4

Se 14,

Zur Vermeidung einer getrennten Betriebs-Rechnung wird festgeseßt, daß die Zweigbahnen an: sämmtlichen Betriebs--. Ausgaben der Berlin: Stettiner“ Eisenbahn in folgender Weise: partizipiren :

a) am den Kosten für die allgemeine Verwaltung nach Verhältniß. der

Bahnlänge zu Strecke Berlin-Stettin-Stargard ;

b) an den Kosten für die Bahnverwaltung nach Maßgabe der wirk- lihen Ausgaben und des Etats für den Reserve-Baufonds;

c) an den Koften für die Transport - Verwaltung nach Verhältniß der dur{laufenenw Lokomotiv und Magen-Achs-Meilen zur Bahnstrecke BALREER L N und? nach dem Etat für den- Reserve- Bau- ¡Fonds ;

d) an den Beiträgen zum Reservefonds nach Maßgabe der Bestimmun- gen des §. 24 der Statuten der Berlin - Stettmer Eisenbahn-

Gesellschaft. g. 18 s

Die Berlin - Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft übernimmt die Beförde- rung von Privat- und“ Staats-Depeschen auf den neuen Zweigbahnen- auf Grund des“ Reglements: vom 10. Dezember 1858. Ferner finden die all: gemein festgestellten Bedingungen in Betreff der Benußung dey Eisen- bahnen für militairische Zwecke (Géseß- Sammlung für 1843 Seite 373) auf die Zweigbahnen: Anwendung.

: Gee 1A).

_ Sollte zu irgend: einer Zeit das Eigenthum der Berlin - Stettiner Eisenbahnen auf Grund des Gesetzes vom 3. November 1838 und 30. Mat 1853, oder anf Grund besonderer Vereinbarung: auf den Staat übergehen, so gehen die in Rede stehenden Ziveigbahnen als Zubehör in das' Eigben- thum des* Staates gleichzeitig! mik über.

Tages- Ordnung.

31 se Sihung des Herrenhauses

am Mittwoch, den 29. Mai 1861, Mittags 12: Uhx. Bericht der Justiz - Kommission über dew Geseh-Entwurf, be- treffend die gerichtliche Verfolgung der Beamten! wegen Amts- und Diensthandlungeit. Bericht der vereinigten Justiz- (Achten) und Zwölften Kom- mission: über den Geseh-Entwurf, betreffend eine vorläufige Bestimmung über die Regulirung der gutsherrlihen und bäuerlichen- Verhältnisse behufs der Eigenthums - Verleihung in Neu-Vorpommern und Rügen, O

3) Bericht der Matrikel-Kommission.

L. ¿ das ——

Angekommen: Der Königlich griechische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minifter am Kaiserlich russischen Hofe, Fürst Sußt-0s, von St. Petersburg,

E

Berlin, 28! Mai. Se, Majestät“ dev: König: haben Aller“ gnäbigfk geruht : Dem: Vorstande der Geheinten Känzlét des! Ministe}

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riums der auswärtigen Angelegenheiten, Kanzlei-Rath Horn, die Erlaubniß zur Anlegung ‘des von des ‘Kaisers pon Oesterrei Majestät ihm verliehenen Ritter-Kreuzes des Franz Joseph-Ordens zu ertheilen.

g T - s

Bekanntmachung.

In den Badeorxten Cudotoa, Landeck, Langenau und Reinerz treten, vom 1. Juni d. J. ab, für die Dauex der Bade-Saison , Post-Expeditio- nen in Wirksamkeit. |

Das forrespnndirende Publikum wird, zur Vermeidung bon Verspä- tungen in der Beförderung der Korrespondenz 2. nah den Badeorten Landeck und Reinerz, darauf aufmerksam gemacht, daß dieselbe beziehungs- weise nah „Bad Landeck* und „Bad Reinerz“ zu adressiren ist.

Breslau, den 27. Mai 18641.

Der Ober - Post - Direktor Schroeder.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 28. Mai, Seine Majestät der König nahmen heute die Vorträge des Krieg8ministers, des Ge- neral- Adjutanten General-Majors Freiherrn von Manteuffel und des Polizei - Präsidenten Freiherrn von Zedliß entgegen, und empfingen Se. Durchlaucht den Fürsten zu Waldeck und Pyrmont und den Feldmarschall Freiherrn von Wrangel,

In der gestrigen (57sten) Sißung des Abgeordnetenu- hauses begann die Diskussion über die Berichte der Militair- Fommission, an welcher sih die Abgeordneten Reichensperger (Geldern), v. Ammon, v. Hoverbeck, v, Berg, Waldeck, Wagener und Ofterrath, so wie der Kriegs: und der Finanz-Minister bethei- tigten. Die weitere Diskussion wurde auf heute vertagt und die Sißzung gegen 4 Uhr geschlossen.

Jn der heutigen (58sten) Sißung des Hauses der Abgeordneten wurde die allgemeine Diskussion über die Militair- frage fortgeseßt und war beim Schluß unseres Blattes noch nichk beendet. Ein Unteramendement Vincke zu dem Amendement Kühne nach Absezung von einer Million, den Rest als Pauschquantum zu bewilligen, scheint Aussicht auf Annahme zu haben, Der Finanzminister verwahrte die Negierung heute gegen die gestrigen Axußexuugën des Abgeordneten Wagener über Konflikte, Staats- streiche; bei einer Kollision der Rechte der Krone und des Hauses seien eventuell die Mittel zur Lösung nicht neben sondern in der Verfassung zu suchen (Beifall). Um 2 Uhr wurde cin Antrag auf Vertagung und Abendsizung abgelehnt. :

Sachsen. Dresden, 27. Mai. Die Zweite Kammer hat in ihrer heutigen Sihung den Deputationsberiht úber eine Peti- tion der reformirten Gemeinden aus Leipzig und Dresden, den Religionseid der Lehrer betreffend, berathen und den Antrag: „die Staatsregierung möge bei Anstellung von Schullehrern an hóôbern Schulanftalten die Mitglieder der evangelisch-reformirten Genuossen- haften, wo es im confessionellen Jnteresse zulässig erscheint, von Leistung des Religionseides dispensiren,“ gegen 19 Stimmen ange- nommen.

Baden. Karlsruhe, 25. Mai. Wie die „Karlsruher Zeitung“ berichtet, hat die münchener Konferenz über Ermäßigung der Mainschifffahrts-Abgaben zu einer Uebereinkunft ge- führt, duxch welhe der Main entsprechend dem conventionellen Hauptstrome dem Rhein erleichtert und den Bedürfnissen und Wünsten der Mainscifffahrt in vollem Maße Rechnung ge- tragen wird. Sicherm Vernehmen na sollen die Mainzóölle, mit Ausnahme der H olzzölle, welche unverändert bleiben, in der Art herabgeseßt werden, daß statt der bisherigen ganzen und Vier- telsgebühr Baden ein Fünftel, beide Hessen und Nassau ein Viertel und Frankfurt ein Zehntel der bisherigen Sätze für die ganze Ge- bühr, und statt der bisherigen 2wanzigftelgebühr alle vorgenannten Staaten ein Fünftel der für die ganze Gebühr gebildeten neuen Sáye erheben lassen. i:

Auch die Recognitionsgehühren, welche auf dem Rhein nach der jüngsten Uebereinkunft unverändert bleiben, sollen für den Main in der Art herabgeseßt werden, daß fie für die fünf ersten Klassen der Schiffe (von 600 Etr. bis 3000 Ctr. Ladungsfähigfeit) auf der ganzen Strecke von Wertheim bis in den Rhein nur bei- läufig noch die Hälfte des seitherigen Betrags ausmachen, und daß die Gebühren für die (seitherigen) fünf weiteren Klassen der Schiffe (von 3000 Ctr. bis úber 5000 Ctr. Ladungsfähigkeit) der Gebühr für die Schiffe von 2500 Ctr. Ladungsfähigkeil und darüber gleich- geseßt werden. Die Uebereinkunft soll mit dem 1. August d. J. in Vollzug treten. j i

Großbritannien und Jrland. Aus London, 26. Mai, wird telegraphirt: „Auf dem gestrigen Lord - Mayor : Banket sprach der Herzog von Cambridge zu Gunsten des englis : französischen Bündnisses, Herr Fould entgegnete: Nachdem die Soldaten der

beiden Nationen ihr Blut in zwei glorreihen Kriegen zusammen vergossen hätten, sei es unmöglich, daß fie ihre Waffen gegen ein- ander kehren könnten. Es gebe. jeßt zwei Bürgschaften für den Frieden : den englis -französischen Handelsvertrag nämli{ch und die Ausstellung des Jahres 1862,“

anfrei{. Paris, 26. Mai. Die auf Befehl und nah Angabe des Kaisers zu Asnières gebaute Trireme, die gegenwärti an der Brücke von St. Cloud liegt, empfing vorgestern den Besu Jhrer Majestäten, und heute bringt der „Moniteur“ einen Artikel über „dieses hübsche Probestück von antikem Schiff“, das die arhâo- logishe Streitfrage, wie die Triremen des Alterthums eigentli beschaffen gewesen, aufklären soll und das Problem der drei Nuder- banfreihen über einander (der Talamiten, Zygiten und Tranîiten) gelöst zu haben s{cheint. Das Fahrzeug ist 40 Meter lang, 55 Meter breit, hat 177 Meter Tiefgang und wird durch 130 Ruder in Bewegung geseht, welche, au jeder Seite 65, in drei Etagen über einander vertheilt sind. Der Kaiser ließ si von der Brüe von St, Cloud stromab bis zur Brücke von Neuilly rudern, wobei sich eine Geschwindigkeit von 5 Knoten in der halben Stunde (10 Kilometer oder 17 Meile in der Stunde) ergab.

Der Senat is gestern mit zwei Petitionen beschäftigt gewesen, deren eine (Abschaffung dec 50-Centimesstücke und Einführung von 20-, 40-, 60- und 80 - Centimesftücken), nachdem si{ die Herrea Marquis de Laplace, Dumas und Mimerel de Roubaix ausflhr- li darüber ausgesprochen, durch Uebergang zur Tagesordnung er- ledigt, die andere aber, welche die Zwischenzeit zwischen der Einbe- rufung und der Eröffnung der Wahßhl-Versammlungen auf 20 Tage festgeseßt wissen will , gegen den Antrag der Kommission, welche Uebergang zur Tagesordnung wünschte, dem Minister des Junern zur Berüesichtigung überwiesen wurde,

Spanien. Aus Madrid, 25. Mai, wird telegraphisch gemeldet; „Spanien wird bei Franz 1]. so lange einen Eesandten lassen, als dieser Fürst in Jtalien bleibt,“ __ Griecheuland, Athen, 18, Mai, Der Gesandte des Königreihs Jtalien, Mamiani, soll bald hier eintreffen , Metaxa dagegen is ausersehen, den griechischen Hof in Turin zu vertreten. Die Regierung ist gegenwärtig mit einer franzöfishen Gesell- {haft in Unterhandlung wegen Beleucbtung der Hauptstadt durch Gas und wegen des Baues der Eisenbahn Athen - Piräeus, und dürften diese Unterhandlungen demnächst zum Abschlusse gelangen und die Vorarbeiten beginnen,

Türkei. Bucharest, 20. Mai. Der Práäsident des neuen Ministeriums, Katargi, hat der Abgeordneten - Versammlung über

die Bildung des Kabinettes Mittheilungen gemacht : es sei der Versu gemacht worden, mit zwei hervorragenden Mitgliedern des moldauischen Ministeriums über die Bildung eines einzigen Kabi- nettes mit Hinsicht auf die nächstens eintretende Union heider Fürstenthümer sih zu verständigen; da aber diese Combination uicht zu Stande gekommen, häbe man vorgezogen, einstweilen noch ein besonderes walachishes Ministerium zu bilden , dessen Programm übrigens strenge Geseßlichkeit ist. Der Fürst hat, auf Antrag sei- nes neuen Kabinettes, die Ordonnanz, welche die Preßfreiheit susS- pendirt hatte, wieder aufgehoben. Der ehemalige Minister-Präfi- dent Ghika is zum Direktor der öffentlichen . Arbeiten ernannt

worden. Schweden und Norwegen. Stockholm, 21. Mai,

Das Ministerium des Auswärtigen macht unterm 18. d, M. be- fannt, daß die französishe Regierung in Bezug auf die Paßfreiheit \{chwedischer Unterthanen Reciprozität, jedoch vorläufig nur ver- suchsweise und auf Widerruf, bewilligt hat.

Gothenburg, 25. Mai. Vorgestern fam der'König auf der Durehreise nah Christiania hier an. (— Laut einer telegraphischen Depesche war der König am 24. d. in Christiania angelangt —).

Amerika. Eine telegraphische. Depesche bringt folgende Nachricht aus New- Vork, 16. Mai: Dem von über vierzig Grafschaften beshickten Konvent West-Virginiens liegt der Autrag vor, sich vom östlichen Theile des Staates zu trennen und ein Neu- Virginien zu bilden, Die“ Gouperneure bon Ohio und Pennsyl- vanien haben im Namen ihrer Staaten gelobt, die Unions-Anhän-

ger in West-Virginien zu beschüßen.

Asien. Kalkutta, 22. April. Jm Nordwesten sind «die Ausschüsse zur Milderung der Hungersnoth noch immer in voller Thätigkeit und es fehlt jeßt niht an sicherer Aussicht auf Besse- rung, da die Getreidepreise an mehreren Orten im Fallen begriffen sind und es nit an Geldmitteln fehlt, um von den dadur ge- botenen Chancen Vortheil für die darbenden Volksflassen zu ziehen. Uebrigens wird Klage darüber geführt, daß die Bestrebungen der Mildthätigkeit keinesweges die verdiente Anerkennung finden. Jn dem Delhi Bazar, wo große Summen Geldes an die Bedürftigen vertbeilt worden sind, haben euxopäische Damen beleidigende Be- merkungen hôren müssen und unter dem Volke im Allgemeinen gebt das Gerede, daß es die Feringhis wenig kümmere, ob die Einge- bornen Hungers sterben oder nit, Raub - und Mordthaten fal- len häufig vor und selb die mit der Post Reisenden sind vor

Raubanfällen nicht sicher.