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B, im Herzoglich braunshweigishen Gebiete beginnen: an dem bei dem Orte Kreiensen belegenen Endpunkte .der Herzoglich braunschweigischen Süd - Eisenbahn, sodann die Städte Stadt Oldendorf und Holzminden berühren und sih gleichfalls bis an die beiderseitige Landesgrenze in der Nähe des Weserflusses
ausdehnen. Artikel 3.
Der Ansc{luß der im Art, 2 gedachten Eisenbahnlinien findet auf dem beiderseitigen Grenzpunkte in dem Maße ftatt, daß damit eine unbehinderte vollständige Durchführung aller Eisenbahntrans- porte zu bewirken i}.
Der Uebergang über den Weserfluß soll durch eine feststehende Brücke hergestellt werden.
Artikel 4,
Ueber den Verbindungspunkt beider Eisenbahnstrecken wird zwischen den fontrahirenden hohen Regierungen auf Grund der bereits stattgefundenen technisben Untersuchungen die definitive Fest-
ebung baldigst getroffen werden. aa ita ci Artikel 5.
Eine jede der beiden hohen Regierungen wird die in Jhr Ge- biet fallende Strecke der im Art. 2 bezeihneten Eisenbahn auf Staatskosten zur Ausführung bringen lassen.
Ar tikel 6.
Ob die neu zu erbauende Bahn sofort mit zwei oder nur mit einem Geleise zu versehen sei, hängt von dem Ermessen einer jeden Regierung für die Strecke innerhalb Jhres Gebietes ab.
Man ist jedoch einverstanden, daß das für die Anlegung von zwei Geleisen erfordêrliche Grundeigenthum sofort anzukaufen und zur Verfügung bereit zu halten sei. :
Bei dem Eintritte des Bedürfnisses werden die hohen Negie- rungen Sich über die Herstellung des zweiten Geleises weiter ver-
ständigen. y Mr ITEl C,
Der Bau der Bahn soll solide und dauerhaft ausgeführt wer- den, damit Gefahren und Störungen des Betriebes nicht zu be- sorgen sind. °
Dabei wird dieselbe in allen Theilen eine solche Einrichtung erhalten, daß Personen, Güter und alle sonstigen Gegenstände, welche mittelst der Eisenbahnen befördert zu werden geeignet sind, ohne Gefahr und Nachtheil transportirt werden können,
e Artik el S, ) E und Holzminden zu errichtenden Bahndöfe" au8etfehentädten Bes
__ Diejenige Regierung , welche den Betrieb über ihr LandeSge- biet hinaus bis zu dem im anderen Gebiete belegenen Grenzbahn- hofe übernimmt, wird die andere Regierung rücksihtlich der Kosten, welche diese lehtere auf die Erbauung der Bahnstrecke bis zur Landesgrenze verwendet bat, entweder durch angemessene Verzin- sung des Anlagekapitals oder durch Auslieferung eines angemesse- nen Antheils an dem Betriebsertrage zwischen den oben genannten Städten entschädigen.
Nah Maßgabe dieser Verabredungen wird baldthunlicst eine besondere Unterhandlung sowohl über die Wahl des Grenzbahn- hofes, als über die von der einen an die andere Regierung zu leistende Entschädigung eingeleitet werden,
__ Jm Fall eine Einigung über die Wahl von Höxter oder Holz- minden nicht zu erzielen sein möchte, soll der Betrieb8wechsel auf einem, an der beiderseitigen Landesgrenze auf gemeinsame Koften zu erbauenden und zu unterhaltenden Bahnhofe stattfinden,
: | MITTiTeL A
Da die baldige Ausführung und Vollendung der beiderseitigen Bahnstrecken dem gemeinsamen Juteresse entspricht, so wollen die hohen Regierungen die erforderlihen Vorkehrungen unverweilt be- ginnen und so bald als thunlih den Bau in Angriff nehmen und beshleunigen lassen.
Als der späteste Zeitpunkt, zu welhem der Bahnbau mit den Nebenanlagen zu vollenden und der durchgehende Betrieb zu eröff- nen ist, wird der Schluß des Jahres 1€65 angenommen, Die kontrahirenden ‘hohen Regierungen werden Sich jedoch bestreben, die Bahn wo möglich {hon bis zum Schlusse des Jahres 1864 fahrbar herzuftellen,
Artikel 10.
Zeitig vor Vollendung der Bahn wird die nähere Verftändi- gung über die Art und Zahl der einzurihtenden Züge stattfinden, Jm Voraus is jetoch verabredet, daß mindestens
a) ein durchgehender Personen-Schnellzug mit einer Fahrzeit von höchstens 9 Minuten auf die Meile, auss{ließlich der Auf- enthalte auf den Zwischenstationen,
b) ein durhgehender gewöhnlicher Personenzug mit einer Fahr- zeit von höchstens 14 Minuten auf die Meile, ausschließlich der Aufenthalte auf den Zwischenstationen, :
c) ein durchgehender Zug zur Beförderung von Gütern jeden Tag die gesammte Strecke zwishen den Anfangs- und End- punkten (Altenbeken und Kreiensen) in beiden Richtungen durh-
laufen sollen,
Die Aufenthalte der Züge, insbesondere der unter a. und h F genannten Personenzüge auf den Stationen, dürfen nit länger
sein, als es der Dienst erfordert.
mittel Ansclusses an die auf der Noute Äber Braunschweig und
Minden bestehenden durchgehenden Züge, oder vermittelst Einlegung |
besonderer Züge. Dg Artikel 11.
Beide hohe Regierungen verzichten darauf, den Betrieb auf | der betreffenden Bahnstrecke Jhres Gebiets jemals einzustellen oder È
zu unterbrechen. Jn solhen Fällen, wo in Folge von kriegerischen,
oder Elementar-, oder anderen Ereignissen die Bahn unfahrbar und |
der Betrieb dadurch zeitweise unterbrochen werden sollte, wollen Sie unverzüglich die geeigneten
Frist wieder hergestellt werde. Artikel 12.
Ueber die demnächst auf der neuen Bahn einzuführenden Tarif | die aus dem cinen in das andere Gebiet übergehenden F Transporte werden die beiden hohen Regierungen Sich seiner Zeit F
säße für
verständigen.
Zwischen den beiderseitigen Unterthanen soll bei Feststellung F Abfertigung kein Unter: | namentlich sollen die aus dem Gebiete des |} Gebiet des anderen Staates übergehenden | auf dic Beförderungspreise, noth |
der Beförderung8preise und der Zeit der schied gemacht werden, einen Staates in das Transporte weder in Beziehung rücksichtlich der Abfertigung ungünstiger behandelt werden, aus den betreffenden Transporte,
al die
Artifel 413,
Die Herzoglich braunshweigische Regierung wird den preußi: | schen Brief-, Geld- und Packetfendungen jeglicher Art, welche den | Königlich preußischen Posb | Verwaltung befördert werden, auf der Eisenbahnlinie zwischen | Transit durch das F Gebiet in derselben Beschaffenheit, wie |
bestehenden Gesehen gemäß von der
Oschersleben und Höxter den ungehinderten Herzoglich ‘braun. shweigische
solhe auf den beiderseitigen Grenzen ankommen. gestatten.
Dieselbe sichert der Königlich preußischen Post-Verwaltung bei Landesgehiete auf der in Rede stehenden F Eisenbahnlinie {nelle und ficbere Veförderung aller preußischen F Postsendungen in demselben Maaße zu, wie solde den Herzogli) eigenen Bahnverwaltung F
diesem Transit in Jhrem
vruunfyw gisbon Maftsondungen von der gewährt werden muß.
Die Königlich preußische Post-Verwaltung wird dagegen bor i wo die Eisenbahnlinie zwishen Oscberslebm F | zur : ' Postsendungen benußt f wird, an die Herzogli braunschweigische Eisenbahn - ynd Post: F Verwaltung für obige Zugeständnisse eine näher zu vereinbarendt F Vergütung, von welcher die Erfüllung solcher Zugeständnisse ab |
dem Zeitpunkte an, und Höxter zur Beförderung preußischer
hängig gemacht wird, gewähren. ITTTICL 1A,
Dieser Vertrag soll in zwei gleichlautenden Original - Exem: | plaren ausgefertigt und unverzüglich zur Ertheilung der Allerhöch: | sten und Höchsten Ratificationen vorgelegt werden, deren Auswed- |
selung längstens binnen vierzehn Tagen stattfinden wird.
Urkundlich is vorstehender Vertrag von den Bevollmächtigten}
unterzeichnet und besiegelt worden. So geschehen Berlin, den 23. Februar 1861.
(L. S.) Alexander May Pbhilipsdborn, (L. S.) (4. 9))
von Amsberg.
Der vorstehende Vertrag is ratifizirt und die Auswechselung E
der Ratification8-Urkunden zu Berlin bewirkt worden,
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentkiche
Arbeiten.
Das 17te Stück der Geseß- Sammlung, weleches heute aud | gegeben wird, enthält unter / Nr. 5364, das Gesetz, betreffend die Ermäßigung der Bergwerl® |
Abgaben. Vom 22, Mai 1861; unter
» 9009.
Höxter, i gleichen die Deckung des Mehrbedarfs brüen-Tfkier-Luxemburger Eisenbahn.
Die vorbezeichneten drei Züge sollen zwischen Berlin und dey | Rheine in beiden Richtungen durchgehen, und zwar entweder ver. |
Maßregeln ergreifen, damit die Fahr: F barkeit der Bahn und derx regelmäßige Betrieb in möglichst kurzer |
Staaten abgehenden oder darin verbleibenden |
August Ludwig Freiherr von der Ret. | August Philipp Christian Theodor}
das Gesetz, betreffend den Bau einer Eisenbahn vot f Altenbeken, an der Wefifälischen Eisenbahn , über | bis zur Landesgrenze bei Holzminden, de® F für die Saal F Vom 22. M1 f 1861 ; und unter L «59606. den Vertrag zwischen Preußen und Braunschweig wt E
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gen der Herstellung einer Eiseubaha von Altenbeken na@§ Kreiensen. Vom 23. Februar 1861, Berlin, den 30. Mai 1861.
Debits-Comtoir der Gesez-Sammlung.
E
Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst zu Waldeck und Pyrmont, von Walde.
Se, Durcdlaucht der Prinz Albert von Sachsen-Alten- hurg, von Altenburg.
Der Königlich fsicilianische außerordentlihe Gesandte und bes vollmächtigte Minister am Kaiserli österreihischen- Hofe, Principe di Petrulla, Herzog von Anjou, von Wien,
—
ip
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :
Zu der bon des Fürsten zu Hohenzollern: Sigmaringen Hoheit hesblossenen Verleihung des Ehren - Kreuzes erstec Klasse des Fürstlich hohenzollernshen Hausordens an den General - Major pon Ciesielsfi, beauftragt mit der Führung der Iten Division, Allerh öchstihre Genehmigung zu ertheilen.
Nichtamtliches.
Preußeu. Berlin, 29. Mai. Seine Majestät der König arbeiteten beute Vormittag von 11 bis 1 Uhr mit deni Geheimen Kabinets-Rath Wirklichen Geheimen Rath Jllaire.
— Jhre Majestät die Königin hat am vorigen Sonn- tag dem Gottesdienste in der Sk. Matthäi-Kirche beigewohnt, hier- quf mit Sr. Majestät dem Könige und Jhren Königlichen Hohei- ten dem Kronprinzen und der Frau Kronprinzessin Jhrer Majeftät der verwittweten Königin einen Besuch abgestattet und auf Schloß Babelsberg gespeist. — Am Montag empfing Jhre Majestät die Königin, nach der von Sr. Majestät dem Könige dem in einer Special-Mission hier eingetroffenen Kaiserlich türkischen Botschafter Vely Pascha ertheilten Audienz, diesen und die ihn begleitenden Herren, welche demnächst zur Königlichen Tafel geladen waren,
Gestern fand zu Ehren des hier anwesenden Fürsten und der Fürstin von Walde ein Diner im Königlichen Palais statt.
Jhre Majestät die Königin nahm mit Jhreu Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin die drei ältesten unter dem ftädtiswen Patronat ftehenden Kirchen Berlins, die St. Nicolai-, Kloster- und Marien-Kirche, in Augenschein.
— Das Berreuh aus beschäftigte sih in seiner heutigen Sißung mit Berathung des Geseßentwurfs, die gerichtliche Verfolgung der Beamten wegen Amts-
C
Und VDiensle- handlungen betreffend. Am Schlusse unseres Blattes fand noch General-Disfussion statt. j
— Jn der heutigen (59sten) Sizung des Abgeordneten- hauses wurden als die aht provinzenweise gewählten Mitglieder der Central - Kommission zur Abschäzung behufs der Grundsteuer genannt: für Preußen: Gutsbesiger Konrad, Pommern: Land- schafts - Direktor v. Hagen, Posen: Abg. v. Zoltowsfi - Krotoschin, Brandenburg: Abg. v. Benda, Schlesien: Fürst Haßfeld (Mitglied des Herrenhauses), Sachsen: Abg. v. Bonin - Genthin, Westfalen : Abg. v. Vincke-Hagen, Rheinprovinz: Abg. Reichensperger-Geldern, Der erste Bericht der Militair - Kommission — laufender Etat der Militair-Verwaltung, unabbängig von der Reorganisation — wurde durchweg nach den Kommissions-Anträgen erledigt.
Oldenburg, 27. Mai. Jn der heutigen Sißung des Landtags wurden die noch rückständigen Artikel der Wegeordnung (Art. 124— 151) durchberathen, die Verhandlungen darüber füllten die Sißungszeit aus. : :
Sachsen. Dresden, 25. Mai, Mittelst Allerhöchster Bekanntmachung vom 26. März d. J. ist in dem neuesten Stüde des Geseg - und Verorduungsblattes ein anderweiter Nachtrag zu den Statuten des Königl. sächsischen Albrechts-Ordens vom 31sten Dezember 1850 zur öffentlichen Kenntniß gebracht worden. Dem- zufolge wurde der gedachte Orden durch Kreirung einer mit dem- selben zu verbindenden Medaille erweitert, welche sowohl ‘in Gold als auch in Silber ausgegeben wird, und deren Inhaber die sechste Klasse des Ordens bilden.
Die Erste Kammer berieth heute purf Zusammenlegung der Grundstücke und nahm, in Uebereinstimmung mit dem Beschlusse der Zweiten Kammer, ein Prinzip desselben in F. 2, wonach künftig die zwangsweise Durchführung einer Grund- stüszusammenlegung dann zulässig sein soll, wenn sih für einen darauf gerichteten Antxag mehr als die Hälfte der dabei betheilig- ten Grundstüfsbesizer erklärt, mit 19 gegen 13 Stimmen an.
Die Zweite Kammer erledigte eine Differenz beim Justizbudget dadur, daß die Kammer dem Antrage der Ersten Kammer,
|
liber den Gesegentwurf wegen |
den
gut cTentugshrern die Vermittelung von Darlehnen bei
redit-Justituten nicht zu geftatten, gegen 6 Stimmen beitrat. Gotha, 27. Mai. Ein zwischen der Staats-Regierung von Meiningen und unserem Ministerium abgeschlossener Vertrag, welcher mit dem 1. Juli d. J. in Wirkfamfkeit tritt und eite vorláufige Gültigkeit von t2 Jahren haben soll, bezweckt eine Erleichterung der Rechtspflege und bestimmt deshalb, daß die Gerichte beider Staaten sich gegenseitig alle diejenige Rechtshülfe leisten müssen, welche sie den Gerichten des Jnlandes nach dessen Gesehen und Gerichtsverfafsung nicht gerweigern dürfen. Nur bezüglich der Strafgerichtsbarkeit wird diese Rehtshülfe in der Weise beshränfkt, daß der eine Staat die ihm Angehörigen wegen der im anderen Staate begangenen Verbrechen nicht auszuliefern hat, und nur dann gegen die Verbrecher strafend einshreitet, wenn die begangenen Ver- " brechen nach seinen Geseßen strafbar find. _ Baden. Karlsruße, 26, Mai. Das Verordnungsblalkt für die vereinigte evangelish-protestantishe Kirche des Großherzog- thums enthält eine Allerhöchste Entschliegung Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs vom 21. d, M., wodurch die geist- lichen und weltlichen Abgeordneten zur evangelischen Gene- ral-Synode auf Mittwoch den 5. Juni einberufen werden. Gleichzeitig wurde der Präsident des evangelischen Ober - Kirchen- raths, Herr Staatsrath Nüßlin, zum landesherrlihen und ober- bischöflichen Commissair, unter Uebertragung des Vorsißzes bei derselben, berufen. _ Bayern. München, 26. Mai. Die Militair - Konferenz in Würzburg foll, wie der „N, C,“ meldet, außer der Feststellung von Transpont- und Verpflegungs - Reglemeuts, sich auc mit der Formation des Hauptquartiers und des Generalstabes des Höchst: kommandirenden d.r zu vereinigenden Truppen der betreffenden Staaten beschäftigen und dieselde vollständig feststellen. Die in Würzburg zu fassenden Beschlüsse werden alsbald zur Keantniß der Bundesversammlung gebracht werden.
_ Scchweiz. Bern, 26, Mai. Der Bundesrath geneh- migte ein Gesezesproject als Nachtrag zum Gefeß über paritätische Ehen mit Aufftellung eigener Gerichte und Möglichkeit der Wieder- verheirathung bei gänzlicher Scheidung. . Der Bundesrath bewilligte Zollbefreiung für Liebesgaben an Glarus. (N. Z. Z,)
Belgien. Brüssel, 27. Mai. Heute werden in Paris die gegenseitigen Ratificationen des neuen Handelsvertrages zwifhen Belgien und Frankrei ausgewechselt. Der Vertrag tritt fünf Tage spâter, also am 1. Juni, gleichzeitig mit dem englisch - fran- zöfischen, in Kraft.
Großbritannien und Jrland, London, 27. Mai. Die Königliche Familie beabsichtigt am 31. d. nach der Hauptstadt zu kommen und bis Mitte oder Ende Juli hier zu verbleiben.
Der Conseils - Präsident, Earl Granville, if yerwichene Nacht von Paris zurückgekehrt.
Die londoner Beiträge für die Nothleidenden in Jndien hatten bis vorgestern die Hôhe von 971,000 Pfd. erreicht und wurden heute abermals 5000 Pfd. nach Jndien versandt.
Einem Ausweise der Admiralität zufolge waren auf den zur Unterdrückung des Sklavenhandels verwendeten britischen Krieg®- schiffen von 1855 — 59, somit in 5 Jahren, 368 Offiziere, Matro- fen und Schiffsjungen gestorben und 999 zu Jnvaliden geworden. Es dienten auf diesen Scbiffen im Durchfchnitt 5443 Mann und die jährlichen Kosten des Geschwaders betrugen 458,423 Pfd.
— 28, Mai. Jun der gestrigen Sißzung des Unterhauses griff die Opposition das Ministerium abermals wegen der Papier- steuer an. Die Debatte führte zu keinem entscheidenden Ergebnisse und ward vertagt. Das Resultat erscheint als zweifelhaft, da die Jrländer dem Vernehmen nach gegen die Regierung ftimmen wollen,
Fraukreih. Paris, 27, Mai, Daß das Fort Mytho in Cochinehina von den verbündeten Franzosen und Spaniern ge- nommen worden, wird heute vom „Moniteur“ ausdrüdlich beftä- tigt. Der Vice-Admiral Charner hat unkerm t4. April -dem KriegS§-
‘inister die Anzeige gemacht, daß, nachdem die das Land durch- ziehenden Kanäle und Bäche refognoszirt und gleichzeitig die mit vielem Pfahlwerk versperrte: Mündung des Kamhodscha-Flufsses un- tersuht worden war, die Landtruppen unter Anführung des Linien- schiffs-Capitains Du Quilio vom 10.—13. April gegen die Stadt vorgerückt, eine Abtheilung Kanonenboote unter dem Kommando des Contre - Admirals Page in den Fluß eiugedrungen und so die von zwei. Seiten angegriffene Stadt genommen worden sei. Außer dem Fregatten - Capitain Bourdais, der durch einen Standbüchsen- {uß getödtet worden, ift Niemand: umgetkammen. 7 O
Daß der Senat vorgesteru die Petition um eine zwanzigtägige Frist von der Einberufung bis zur Eröffnung der Wahl-Versamm- [ungen dem Minister des Jnnern zugewiesen hat, wird als ein Fingerzeig für die Regierung betrachtet, die no nirgends Anstal- ten getroffen hat, die Wähler zur Erneuerung der Geueralräthe einzubexufen, obschon die Wahl doch am 15. und 16. Juni siatt:
finden soll, : : In der vorgestrigen Senals - Sißung wies Dumas, der be-