1861 / 128 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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B, im Herzoglich braunschweigischen Gebiete beginnen: an dem bei dem Orte Kreiensen belegenen Endpunkte . der oglih braunschweigishen Süd - Eisenbahn, sodann die Städte S Oldendorf und Holzminden berühren und sich gleichfalls bis an die beiderseitige Landesgrenze in der Nähe -des Weserflusses ausdehnen. : : Art. 21 dacht Eisenbahnlinien findet Der Anschluß der im Art, 2 gedachten ESijsendbaynumen : auf dem ver ctn Grenzpunkte in dem Maße ftatt, daß damit eine unbehinderte vollständige Durhführung aller Eisenbahntrans- orte zu bewirken if, y Der Uebergang über den Weserfluß soll durch eine feststehende

üde hergestellt werden. E Ren Artikel _ 4.

Ueber den Verbindung8spunkt beider Eisenbahnstrecken wird

i i i ] j der wissen den fontrahirenden hohen Regterungen auf Grund E stattgefundenen technischen Untersuchungen die definitive Fest-

ldigst getroffen werden. eti f Artikel 5.

ne iede der beiden hohen Regierungen wird die in Jhr Ge- biet ‘Lalleibe Strecke der im Art. 2 bezeichneten Eisenbahn auf Staatskosten zur Ausführung bringen lassen. Ar tikel 6. i Ob die neu zu erbauende Bahn sofort mit zwei oder nur mit einem Geleise zu versehen sei, hängt von dem Ermessen einer jeden Regierung für die Strecke innerhalb Jhres Gebietes ab. Man is jedo einverstanden, daß das für die Anlegung von zwei Geleisen S forgern E Ertel O sofort anzukaufen und Verfügung bereit zu halten sei. i P id Bei Fem Eintritte des Bedürfnisses werden die hohen Regie- rungen Sich über die Herstellung des zweiten Geleises weiter ver-

ändigen. O itel 7.

Der Bau der Bahn soll solide und dauerhaft ausgeführt wer- den, damit Gefahren und Störungen des Betriebes nicht zu be-

sorgen sind.

Dabei wird dieselbe in allen Theilen eine solhe Einrichtung

erhalten, daß Personen, Güter und alle sonstigen Gegenstände, welche mittelst der Eisenbahnen befördert zu werden geeignet sind, ohne Gefahr und Nachtheil transportirt werden können,

e Artik el S. A / A und Holzminden zu errichtenden Bahnhöfe" ausetfehentüdten Hogler

Diejenige Regierung, welche den Betrieb Über ihr Landesge- biet hinaus bis zu dem im anderen Gebiete belegenen Grenzbahn- hofe Übernimmt, wird die andere Negierung rüsichtlih der Kosten, welche diese leßtere auf die Erbauung der Bahnstrecke bis zur Landesgrenze verwendet bat, entweder durch @ngemessene Verzin- sung des Anlagekapitals oder durch Auslieferung eines angemesse- nen Antheils an dem Betrieb8ertrage zwischen den oben genannten Städten entschädigen.

Nach Maßgabe dieser Verabredungen wird baldthunlicst eine besondere Unterhandlung sowohl über die Wahl des Grenzbahn- hofes, als über die von der einen an die andere Regierung zu leistende Entschädigung eingeleitet werden,

Jm Fall eine Einigung über die Wahl von Höxter oder Holz- minden nicht zu erzielen sein möchte, soll der Betriebswechsel auf einem, an der beiderseitigen Landesgrenze auf gemeinsame Koften zu erbauenden und zu unterhaltenden Bahnhofe stattfinden,

Atti Tel A

Da die baldige Ausführung und Vollendung der beiderseitigen Bahnstrecken dem gemeinsamen Juteresse entspricht, so wollen die hohen Regierungen die erforderlihen Vorkehrungen unverweilt be- Sen und so bald als thunlih den Bau in Angriff nehmen und eshleunigen lassen,

Als der späteste Zeitpunkt, zu welchem der Bahnbau mit den Nebenanlagen zu vollenden und der durhgehende Betrieb zu eröff- nen ist, wird der Schluß des Jahres 1£65 angenommen, Die kontrahirenden hohen Regierungen werden Sich jedoch bestreben, die Bahn wo möglih {hon bis zum Schlusse des Jahres 1864 fahrbar

herzuftellen, Artilel. 10,

Zeitig vor Vollendung der Bahn wird die nähere Verftändi- gung über die Art und Zahl der einzurihtenden Züge stattfinden, Jm Voraus ist jetoch verabredet, daß mindestens

a) ein durchgehender Personen-Schnellzug mit einer Fahrzeit von höchstens 9 Minuten auf die Meile, auss{ließlich der Auf- enthalte auf den Zwischenstationen,

b) ein durchgehender gewöhnliher Personenzug mit einer Fahr- zeit von höchstens 14 Minuten auf die Meile, ausschließlich der Aufenthalte auf den Zwischenstationen, : :

__e) ein durchgehender Zug zur Beförderung von Gütern

jeden Tag die gesammte Strecke zwischen den Anfangs- und End- punkten (Altenbeken und Kreiensen) in beiden Richtungen durth- laufen sollen,

Die Aufenthalte der Züge, insbesondere der unter a. und b, genannten Personenzüge auf den Stationen, dürfen nicht länger sein, als es der Dienst erfordert. M

Die vorbezeichneten drei Züge sollen zwischen Berlin und dem Rheine in beiden Richtungen durchgehen, und zwar entweder ver- mittel Anscblusses an die auf der Route über Braunschweig und Minden bestehenden durchgehenden Züge, oder vermittelst Einlegung

: P üge, N cin, a T

Beide hohe Regierungen verzichten darauf, den Delriev auf der E ren Bahnstreilé Jhres Gebiets jemals einzustellen oder zu unterbrechen. Jn solchen Fällen, wo in Folge von kriegerischen, oder Elementar-, oder anderen Ereignissen die Bahn unfahrbar und der Betrieb dadurch zeitweise unterbrochen werden solite, wollen Sie unverzüglich die geeigneten Maßregeln ergreifen, damit die Fahr- barkeit der Bahn und der regelmäßige Betrieb in mögli} kurzer Frist wieder hergestellt werde.

Arte 12,

Ueber die demnächst auf der neuen Bahn einzuführenden Tarifs säße für die aus dem cinen in das andere Gebiet übergehenden Transporte werden die beiden hohen Regierungen Sich seiner Zeit verständigen.

Zwischen den beiderseitigen Unterthanen soll bei Feststellung der Beförderung8preise und der Zeit der Abfertigung fein Unter- schied gemacht werden, namentlich sollen die aus dem Gebiete des einen Staates in das Gebiet des anderen Staates übergehenden Transporte weder in Beziehung auf dic Beförderungspreise, noh rücksichtlich der Abfertigung ungünstiger behandelt werden, als die aus den betreffenden Staaten abgehenden oder darin verbleibenden Transporte,

Artikel 13, : :

Die Herzoglich braunschweigische Regierung wird den preußi- schen Brief-, Geld- und Paetfendungen jeglicher Art, welche den bestehenden Geseßen gemäß von der Königlich preußishen Post- Verwaltung befördext werden, auf der Eisenbahnlinie zwisehen Oschersleben und Höxter den ungehinderten Transit dur das Herzoglich braun. shweigishe Gebiet in derselben Beschaffenheit, wie folhe auf den beiderseitigen Grenzen ankommen. gestatten. Dieselbe sichert der Königlich preußischen Post-Verwaltung bei diesem Transit in Jhrem Landesgehiete auf der in Rede stehenden Eisenbahnlinie {nelle und sichere Beförderung aller preußischen Postsendungen in demselben Maaße zu, wie sol e den Herzogli vruun sw agishon Mnftsondungen von der eigenen gewährt werden muß.

Die Königlich preußische Post-Verwaltung wird dagegen von |

dem Zeitpunkte an, wo die Eisenbahnlinie zwischen Oschersleben und Höxter zur Beförderung preußischer Postsendungen benußt wird, an die Herzogli braunschweigische Eisenbahn- ynd Poft: Verwaltung für obige Zugeständnisse eine näher zu vereinbarende Vergütung, von welcher die Erfüllung solcher Zugeständnisse ab- hängig gemacht wird, gewähren. Artikel 14. Dieser Vertrag foll in zwei gleichlautenden Original - Exem-

Bahnverwaltung |

plaren ausgefertigt und unverzüglich zur Ertheilung der Allerhôch- |

sten und Höchsten Ratificationen vorgelegt werden, deren Auswech- |

selung längstens binnen vierzehn Tagen stattfinden wird.

Urkundlich is vorstehender Vertrag von den Bevollmächtigten-

unterzeichnet und besiegelt worden. So geschehen Berlin, den 23. Februar 1861.

(L. S.) Alexander Max Philipsborn.

(L. S) August Ludwig Freiherr von der Ned.

(La, 9) von Amsberg.

Der vorstehende Vertrag ist ratifizirt und die Auswechselung |

der Ratifications:Urkunden zu Berlin bewirkt worden,

Ministerium für Sandel, Gewerbe und öffentkiche Arbeiten. ;

August Philipp Christian Theodor f

|

Das 17te Stück der Geseß- Sammlung, welehes heute aus- |

gegeben wird, enthält unter Nr, 5364, das Geseß,

Abgaben. Vom 22, Mai 15861; unter » 4009.

Altenbeken, an der Westfälischen Eisenbahn, über

betreffend die Ermäßigung der Bergwerks- |

das Gesetz, betreffend den Bau einer Eisenbahn von

Höxter, bis zur Landesgrenze bei Holzminden, des ]

gleichen die Deckung des Mehrbedarfs für die Saal? brücen-Tfkier-Luxemburger Eisenbahn. Vom 22, Ma 1861 ; und unter

5366, den Vertrag zwischen Preußen und Braunschweig wt-

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gen der Herstellung einer Eiseubahnu von Altenbeken na@ Kreiensen. Vom 23. Februar 1861, Berlin, den 30. Mai 1861.

Debits-Comtoir der Gesez-Sammlung.

Angekommen: Se, Durchlaucht der Fürst zu Waldeck und Pyrmont, von Walde.

Se. Durceblaucht der Prinz Akbert von Sachsen-Alten- burg, von Altenburg.

Der Königlich sicilianishe außerordentlihe Gesandte und be- vollmächtigte Minister am Kaiserlich österreichischen Hofe, Principe di Petrulla, Herzog von Anjou, von Wien,

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Zu der bon des Fürsten zu Hohenzollern: Sigmaringen Hoheit beschlossenen Verleihung des Ehren - Kreuzes erstec Klasse des Fürstlih hohenzollernshen Hausordens an den General-Major von Ciesielsfki, beauftragt mit der Führung der Iten Division, Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Preußeu. Berlin, 29, Mai. Seine Majestät der König arbeiteten heute Vormittag von 11 bis 1 Uhr mit deni Geheimen Kabinets-Rath Wirtlichen Geheimen Rath Jllaire.

Jhre Majestät die Königin hat am vorigen Sonn- tag dem Gottesdienste: in der St. Matthäi-Kirche beigewohnt, hier- auf mit Sr. Majestät dem Könige und Jhren Königlichen Hohei- ten dem Kronprinzen und der Frau Kronprinzessin Jhrer Majestät der verwittweten Königin einen Besuch abgestattet und auf Schloß Babelsberg gespeist. Am Montag empfing Jhre Majestät die Königin, nach der von Sr. Majestät dem Könige dem in einer Special-Mission hier eingetroffenen Kaiserlich türkishen Botschafter Vely Pascha ertheilten Audienz, diesen und die ihn begleitenden Herren, welche demnächst zur Königlichen Tafel geladen waren.

Gestern fand zu Ehren des hier anwesenden Fürsten und der Fürstin von Waldeck ein Diner im Königlichen Palais statt.

Jhre Majestät die Königin nahm mit Jhren Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin die drei ältesten unter dem ftädtiswen Patronat ftehenden Kirchen Berlins, die St., Nicolai-, Kloster- und Marien-Kirche, in Augenschein.

Das Herrenhaus beschäftigte sih in seiner heutigen Sißzung mit Berathung des Gesetzentwurfs, die gerichtliche Verfolgung der Beamten wegen Amts- und Dienst- handlungen betreffend. Am Schlusse unseres Blattes fand noch General-Diskussion ftatt.

In der heutigen (59sten) Sipung des Abgeordneten- hauses wurden als die aht provinzenweise gewählten Mitglieder der Central - Kommission zur Abschäzung behufs der Grundsteuer genannt: für Preußen: Gutsbesißer Konrad, Pommern: Land- schafts - Direktor v. Hagen, Posen: Abg. v. Zoltowsfki - Krotoschin, Brandenburg: Abg. v. Benda, Schlesien: Fürst Haßzfeld (Mitglied des Herrenhauses), Sachsen: Abg. v. Bonin - Genthin, Westfalen : Abg. v. Vincke-Hagen, Nheinprovinz: Abg. Reichensperger-Geldern, Der erste Bericht der Militair - Kommission laufender Etat der Militair-Verwaltung, unabbängig von der Reorganisation wurde E nach den Kommissions- Anträgen erledigt.

DHldenburg, 27. Mai. Jn der heutigen Sißung des Landtags wurden die noch rückständigen Artikel der Wegeordnung (Art. 124— 151) durchberathen, die Verhandlungen darüber füllten die Sibungszeit aus.

Sachsen. Dresden, 28. Mai, Mittelst Allerhöchster Bekanntmachung vom 26. März d. J. ist in dem neuesten Stücke des Gesez- und Verorduungsblattes ein anderweiter Nachtrag zu den Statuten des Königl. sächsishen Albrehts-Ordens vom 31sten Dezember 1850 zur öffentlichen Kenntniß gebracht worden. Dem- zufolge wurde der gedachte Orden durch Kreirung einer mit dem- selben zu verbindenden Medaille erweitert, welche fowohl ‘in Gold als auch in Silber ausgegeden wird, und deren Jnhaber die sehte Klasse des Ordens bilden,

Die Erste Kammer berieth heute über den Gesetzentwurf wegen |

Zusammenlegung der Grundstücke und nahm, in Uebereinstimmung

mit dem Beschlusse der Zweiten Kammer, ein Prinzip desselben in |

§. 2, wonach künftig die zwang8weise Durchführung einer Grund- stückszusammenulegung daun zulässig sein soll, weun sich für einen darauf gerichteten Antxag mehr als die Hälfte der dabei betheilig- ten Grundstück8sbesizer erklärt, mit 19 gegen 13 Stimmen an. Die Zweite Kammer erledigte eine Differenz beim Justizbudget

dadurch, daß die Kammer dem Antrage der Ersten Kammcr, den

| Kredit-Justituten nicht zu

Fingerzeig für die Regierun

ypothekenbuhführern die Vermittelung von Darlehnen bei j gestatten, gegen 6 Stimmen beitrat.

Gotha, 27, Mai. Ein zwischen der Staats-Regierung von Meiningen und unferem Minifterium abgeshlossener Vertrag, welcher mit dem 1. Juli d. J. in Wirksamkeit tritk und eine vorläufige Gültigkeit von 12 Jahren haben soll, bezweckt eine Erleichterung der Rechtspflege und bestimmt deshalb, daß die Gerichte beider Staaten sih gegenseitig alle diejenige Rehtshülfe leisten müssen, welche sie den Gerichten des Jnlandes nach dessen Geseßen und Gerichtsverfafsung nicht verweigern dürfen. Nur bezüglich der Strafgericht8sbartkeit wird diese Rehtshülfe in der Weise beschränkt, daß der eine Staat die ihm Angehörigen wegen dex üm anderen Staate begangenen Verbrechen nicht auszuliefern hat, und nur dann gegen die Verbrecher strafend- einshreitet, wenn die begangenen Ver-" brechen nah seinen Geseßen ftrafbar find.

Z Baden. Karlsruße, 26, Mai. Das Verordnungsblakt sür die vereinigte evangelish-protestantishe Kirche des Großherzog- thums enthält eine Allerhöchste Entschtießsung Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs vom 21. d, M.,, wodur die geist- lichen und weltlichen Abgeordneten zur evangelischen Gene- ral-Synode auf Mittwoh den 5, Juni einberufen werden. Gleichzeitig wurde der Präsident des evangelischen Ober - Kirchen- raths, Herr Staatsrath Nüßlin, zum landesherrlihen und ober- bishöflihen Commissair, unter Uebertragung des Vorfsizes bei derselben, berufen.

__ Vayern. München, 26. Mai. Die Militair - Konferenz in Würzburg foll, wie der „N, C.“ meldet, außer der Feststellung von ZLransport- und Verpflegungs - Reglements, sih auch mit der Formation des Hauptquartiers und des Generalstabes des Höôchst- kommandirenden d.r zu vereinigenden Truppen der betreffenden Staaten beschäftigen und dieselbe vollständig feststellen. Die in Würzburg zu fassenden Beschlüsse werden alsbald zur Keantniß der Bundesversammlung gebracht werden.

__ _Se&chweiz. Bern, 26. Mai. Der Bundesrath geneh- migte ein Gesezesproject als Nachtrag zum Gefeß Über paritätische Ehen mit Aufftellung eigener Gerichte und Möglichkeit der Wieder: verheirathung bei gänzlicher Scheidung. . Der Bundesrath bewilligte Zollbefreiung für Liebesgaben an Glarus. (N. Z. Z,)

Belgien. Brüssel, 27, Mai. Heute werden in Paris die gegens]eitigen Ratificationen des neuen Handelsvertrages zwifchen Belgien und Frankrei ausgewechselkt. Der Vertrag tritt fünf Tage spâter, also am 1. Juni, gleichzeitig mit dem englisch - fran- zöfischen, in Kraft.

Großbritannien und Jrland, London, 27, Mai, Die Königliche Familie beabfichtigt am 31. d. nach der Hauptstadt zu kommen und bis Mitte oder Ende Juki hier zu verbleiben.

Der Conseils - Präsident, Earl Granville, ift yerwichene Nacht von Paris zurückgekehrt.

Die londoner Beiträge für die Nothleidenden in Jndien hatten bis vorgestern die Höhe von 971,000 Pfd. erreiht und wurden heute abermals 5000 Pfd. nach Jndien versandt.

Einem Ausweise der Admiralität zufolge waren auf den zur Unterdrückung des Sklavenhandels verwendeten britischen Kriegs- schiffen von 1855 59, somit in 5 Jahren, 368 Offiziere, Matro- fen und Schiffsjungen gestorben und 999 zu Jnvaliden geworden, Es dienten auf diesen Scbiffen im Durcbfchnitt 5443 Mann und die jährlichen Kosten des Geschwaders betrugen 458,423 Pfd.

28. Mai. Jun der gestrigen Sihung des Unterhauses griff die Opposition das Ministerium abermals wegen der Papier- fteuer an, Die Debatte führte zu keinem entscheidenden Ergebnisse und ward vertagt. Das RNefultat erscheint als zweifelhaft, da die ddt dem Vernehmen nach gegen die Regterung ftimmen wollen,

Fraukreih. Paris, 27, Mai. Daß das Fort Mytho in Cochinchina von den verbündeten Franzosen und Spaniern ge- nommen worden, wird heute vom „Moniteur“ ausdrücklich beftä- tigt. Der Vice-Admiral Eharner hat unterm 14. April-dem Kriegs- Minister die Anzeige gemacht, daß, nachdem die das Land durch- ziehenden Kanäle und Bäcbe rekognoszirt und gleichzeitig die mit vielem Pfahlwerk versperrte Mündung des Kamhodsca-Flusses un- tersuht worden war, die Landtruppen unter Anführung des Linien- \chiffs-Capitains Du Quilio vom 10.—13. April gegen die Stadt vorgerückt, eine Abtheilung Kanonenboote unter dem Kommando des Contre - Admirals Page in den Fluß eiugedrungen und so die von zwei. Seiten angegriffene Stadt genommen worden sei. Außer dem Fregatten - Capitain Bourdais, der durch einen Standbüchsen- {uß getödtet worden, ist Niemand: umgetkammen. : :

Daß der Senat vorgesteru die Petition um eine zwanzigtägige Frist von der Einberufung bis zur Eröffnung der Wahl-Versamm- lungen dem Minister des Jnnern zugewiesen hat, wird als ein betrachtet, die no nirgends Anstkal- ten getroffen hat, die Wähler zur Erneuerung der Geueralräthe einzubexufen, obschon die Wahl doch am 15. und 16. Juni statt: nden soll, : G Jn der vorgestrigen Senats - Sizung wies Dumas, der be-