1861 / 141 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

früher, und zwar schon- von jeßt ab, geschehen, |

in diesem Falle jedoch nur gegen Abzug der Zinsen von 4 Prozent für die Zeit vom anae tage bis zum Verfalltage, den 1. Oktober 1861, worauf die Jnhaber der verloosten Rentenbriefe hiermit besonders aufmerksam gemacht werden.

Bei der Präsentation mehrerer Rentenbriefe zugleich sind solche, nach den verschiedenen Apoints und nah der Nummerfolge geordnet, mit einem besonderen Verzeichniß vorzulegen.

Auch ist es bis auf Weiteres gestattet, die

gekündigten Nentenbriefe unserer Kasse mit der Post, aber frankirt und unter Beifügung einer gehörigen Quittung auf befonderem Blatte über den Empfang der Valuta, einzusenden und die Uebersendung der lehteren auf gleichem Wege, natürli auf Gefahr und Kosten des Empfän- gers, zu beantragen.

_ Vom 1. Oktober 1861 ab findet eine weitere Verzinsung der hiermit gekündigten Rentenbriefe nicht statt und der Werth der etwa nicht mit eingelieferten Coupons Serie Il, Nr. 7 bis 16 ‘wird bei der Auszahlung vom Nennwerthe der Rentenbriefe in Abzug gebracht.

Zugleich wird hiermit bekannt gemacht, daß von den früher verloosten Rentenbriefen der Provinz Schlesien , seit deren Fälligkeit bereits zwei Jahre und darüber verflossen sind, folgende zur Einlösung kei der Nentenbank - Kasse noch nicht präsentirt worden find, und zwar aus den Fälligkeits-Terminen : | a) vom 41. Oftober: 4855:

Litt. D. Nr. 6618 à 25 Thlr. b) vom 17:Ofktober1857: Litt. E. Nr. 1854. 14,614; 15,472. 16,110 à 10 Thlr. c) wom14: April 1858: Litt. C. Nr. 9890. 16,721 à 100 Thlr. D: Nr. 7912 a 25 Thir. D Nr. 1802, 1979, 3925. 9178. 5412. 11,947 à 10 Thlr. d) vom 1. Oftobex 1858: Litt, E. Nr. 8284 à 10 Thlr. e) vom 1. April 1859: Litt, A. Nr. 238. 6270. 9396. 10,059. 14,483. 15,204. 15,960. 17,115. 20,900. 20,914 à 1000 Thlr.

Lid

"

Litt, B. Nr. C. Nr.

500 Thlr.

Litt. 29; 1200. 1192. 0286, 8021,

9482. 10,703. 12,834. 14,945, |

15,501 à 100 Thlr.

Litt, D, Nr. 4200. 5112. 7335. 8823. 9919. 12490. 13,260. 13430 à 29 Thlr.

Litt. E. Nr. 46. 1496. 2623. 2888, 4551. 4739. 9619. 16,038. 18,154 a 10 Thlr.

Die ausgeloosten Rentenbriefe verjähren

nach §. 44 des Rentenbank-Geseßes binnen zehn

Jahren. Breslau, den 15. Mai 1861. Königliche Direction der Rentenbank für die Provinz Schlesien.

[1243] B. Aufkündigung der Großherzoglich Posener 3¿proz. Pfand briefe.

Die Jnhaber Großherzoglich Posener ZL{proz. Pfandbriefe ‘werden hiermit in Kenntniß geseßt, daß wir ein Aufgebot der in termino Weihnachten 1861 einzuliefernden verloosten 3¿proz. Pfand- briefe heute erlassen haben und daß die dies- fällige Bekanntmachung, in welcher die erwähn- ten Pfandbriefe speziell angegeben sind, bei den beiden landschaftlichen Kassen hierselbst, an den Börsen von Berlin und Breslau ausgehängt, auch in den beiden hiefigen Zeitungen und in den öffentlichen Anzeigern der Königlichen Ne- Rin ee Beriiae in Posen und Bromberg, 9 wie in der Berliner „Haude und Spenerschen“ und „Breslauer Zeitung“ nächstens eingerückt werden follen.

Diese Pfandbriefe müssen nebst den dazu ge- ‘bôrigen Zinscoupons von Weihnachten d. J. ab schon in dem pro Johanni cer. bevorstehenden Ae angs Letmine, namentlich in der

eit vom 21. Juli bis zum 4. August d. J., Vormittags von 9 bis 12, bei Vermeidung eines auf Kosten der Jnhaber zu erlassenden öffentlichen Aufgebots an unsere Kasse in cours- fähigem Zustande eingeliefert und dagegen die dafür auszureichenden Réecognitionen, deren Ein- Le Qi A edu Januar 1862 erfol-

rd, in Empfang genommen twerden.

Posen, den 4. uis 1361. Ae

General - Landschafts - Direction.

2192, 3605. 4287. 4798 à |

[1199]

Name des Orts.

1152

Kreis.

Bekanntmachung. Jn den nachstehend verzeichneten Sachen:

Gegenstand des Verfahrens.

. [Prenden-

. |Prizerbe,

. |- Rüth-

|Schwane-

. | Cliestow,

ck wo mf Laufende Nr.

. | Hammer,

. | Klobbicke,

. | Nahmis,

Potsdam,

Schöne-

Birken- werder,

Curt- schlag, Dabergoß Damm,

Jhlo,

Lieben- walder- Proeßte- Wiesen, Linden- berg, Lüders- dorf,

Naun- dorf,

Pausin,

Nuhls- dorf,

. |Prenzlau,|Prenzlau,

Ritt- garten,

nicker

Forft,

Groß-

beck, Scön- werder,

Prenzlau,

Nuppin,

Barnim,

Prenzlau,

Nieder- Barnim, Teltow, Templin,

Nuppin, Jüter- bogf- Ludcken- walde, Nieder- Barnim, Jüter- bogf- Lucken- walde, Ober- Barnim,

Nieder- Barnim, desgl.

Anger- münde,

Zauch- Belzig,

Nieder- Barnim,

West- Havel- land,

Nieder-

desgl.

Separation und

Hütungs-Separation.

Spezial-Separation. Separation.

desgl, desgl.

Schärfkorn-Ablösung.

Spezial-Separation der dortigen Feldmark.

Spezial-Separation der bäuerlichen Feldmark Klobbide.

Separation der s\oge- nannten Proeze-Wie- sen bei Liebenwalde.

Schärfkorn-Ablösung.

Spezielle Separation der bäuerlichen Feldmark Lüdersdorf. Spezial-Separation der den Grundbesißern zu Nahmig auf den Feld- marken Nahmißz und Lehnin“ gehörenden Grundstücke, und Ab- lôsung des auf ‘den Grundftücken, welche die Grundbesißer zu Nahmig auf der Feld- mark Trechwig be- sien, für das Lehu- Jittergut Trechwißtz haftenden Hütungs- rechts.

Zehnt - Ablösung und Special-Separation. Separation.

Holzberehtigungs-Ablò- sung der 18 Fischer- stellenbefizer der Pots- damer Vorstadt in- der Königl. Potsdamer Forst.

Separation der in der Königlichen Lieben- walder Forst belege- nen- Pranden - Nuhls- dorfer und Lotsche- Wiesen.

neustädtischen Feld- mark Prenzlau. Ablò- sung des der Pfarre zustehenden Natural- Fruchtzehnts. Ablösung der Fischerei auf dem Rittgarten- schen See.

Ablösung der Bau- und

Reparatur-Hohzberech- tigung, welche den Pfarrbauern und Kos- säthen zu Sommerfeld in der Königlich Rüth- nickder Forst zustand.

Forsthütungs - Reguli-

rung.

Spezielle Separation der

häuerlichenFeldmarks- und der Pfarrgrund- stücke.

Spezielle Separation der

bäuerlihen Feldmark

berg,

Scchwaneberg.

Spezielle Separation der !

»

Gegenstand des Verfahrens.

Kreis.

S Laufende Nr.

Anger-

Separation der zur münde,

StadtfeldmarkSchwedt gehörigen Hufen- und Wiesen- und Hütungs- Ï Neviere.

Ost- |Sepäration. Havel« land, West-

Priegniß,

5, |Sommer- feld,

. | Spiegel-

b Ablösung der auf den agen,

bäuerlihen Grund- ftüden zu Spiegel- hagen haftenden Neal- lasten.

Separation der Sühre, eines zwischen Nißow und Quißoebel bele- genen Wiesenreviers.

Ablôsung der auf den Gutsforsten zu Trech- wiß und Jeferig für mehrere Büdnerstellen zu Trechwiß und Je- serig haftenden Be- rechtigungen.

Hütungs-Separation.

Sühre, | West-

Priegnit,

. |Trechwiß, | Zauch-

Belzig,

. | Treuen-

brießen,

, |Wendisch- Bork,

Werder,

32. | Wriezen,

Zauchs- Belzig, desgl., |Spezial-Separation derx : dortigen Feldmark.

Nieder- |Separation. Barnim, Ober-

Barnim,

Separation der auf der städtishen Feldmark Wrießen belegenen Weidereviere, insbe- sondere der sogenann-

i | ten breiten Wiese.

33. | Witt- Schärfkorn-Ablösung.

briéßen, | Belzig,

34. |Zehdenidck, Templin, |Hütungs-Separation.

werden alle Diejenigen, welche bei diesen Sachen

aus irgend einem Verhältnisse ein Jnteresse zu haben vermeinen, und hierbei noch nit zugezogen sind, hierdurch aufgefordert, si baldigst, und spätestens in dem

„am 10. August d. J."

Vormittags 10 Uhr, im Sessions-Zimmer unseres

Geschäfts - Lokals, Niederwallstraße 39, anbe-

raumten Termine mit ihren Anträgen zu mel-

den, ihr Juteresse zur Sache nachzuweisen und demnächst der Vorlegung der bisherigen Ver- handlungen gewärtig zu sein: widrigenfalls sie die Auseinanderseßung, selbst im Falle der Ver- leßung, gegen fih gelten lassen müssen. Berlin, am 4. Juni 1861. Königliche General-Kommisfion für die Kurmark Brandenburg. von Schmeling.

Zauch-

[1179] Bekanntmachung.

Die unterzeichnete Königliche Staats - Eisen- bahn - Direction bedarf im Laufe dieses Jahres an Kleineisen für den Oberbau :

23,600 Stück Stoßplatten,

5,000 Curvenplatten,

61,000 Bolzen (Laschenschrauben), 17,600 Laschen von Stahl, 229,000 Schienennägel.

Die Lieferung - dieser Gegenstände, welche in der Zeit vom Anfang September bis Ende De- zember d. J. franko sächsisch-shlesischen Bahn- hof Dresden zu erfolgen haben wird, soll im Submissionswege vergeben werden und es wer- den daher Lieferanten, welche die Lieferung ganz oder theilweise zu übernehmen gesonnen sein sollten, zur Abgabe ihrer Offerten aufgefordert.

Diese Offerten find unter der Bezeichnung „Material - Ausschreibung betreffend“ bis spä-

testens

den 30, Juni d, :J. verfiegelt hier einzureichen und werden am 1sten Juli d. J. eröffnet werden, so daß später ein- gehende Anerbietungen oder nachträgliche Ab- minderung der verlangten Preise nicht berück- fichtigt werden könnten, Zeichnungen zu sämmt-

3) D

Eiféibähngéräthschaftei; AnsGlegl@ r und Wäg ñ; i atz-

13)

14) 15) 16) 17) 18) 19) 20) 21) 22) 23)

24) - 29) 26) 27) 28)

29) 30)

31) 32) 33)

34) 39) 36)

37) 38) 39) 40)

11) Prämien für ausgezeichnete

3, 12)

13)

1145

Nahrungsmittel einschließlih, Weinz,. 4, Quaas «- anin ie, und n eil: A (S zur Verärbeitung in en Gewerben. _ E A „Abtheilung I.

§

Wagen ü añderem Gebrauch als auf Eifenbähnen und schienënwvageän (träñi róads) ;

Werkzeugmaschinen und Werkzeuge ;

Mascfinen im Allgenitinen 3, 1,4 a5 Mun Ackex- und Gartienbau-Maschinen. und. Gerätbschaften ;

Einrichtungen und- Vorrichtungen zu Bau-Ausführungen,

in das Gebiet des Vorridtungen. d U A Bau- |,

Penjewesen- Wäfffen und Schiffbdu, À acn gégenfkände, G i phÿsikälische ünd mäthemätishe Justrumenke und Verfchren bei dem“ Gebrauch dérselben; i photographische Apparäte und Photographièn ; Uhrwerke ; musikalische Justrumente; i chixurgische Jnstruinente ünd Vorrichtungen. : T RIDCITUNA : M,

Batuiniwolle Und Waaren daraus ; Flächs, Hanf Und Wäarén dáraus;

eide und Seidenwaären; Wölle ünd- wollene auch geinishte Teppiche ; : ¡(44 gewebte, gesponnene, gefilzte und andere Zeuge als Druck- und Färbeproden uad i

Tapisserien, Spißen und. Sticereien, Hâute, Felle, Nauchwerk, Federn und Haare, Leder, .eins{liéßlih Sattlerwaaren und Pferdegeschirr ; Bekléidungsgégenstände ; i E arat : Papier, Papier- und Papparbeiten, Schréibmaterialién, Büh- druck únd' Buchbindéx-Arbeiten'; Erziehungsschriften und Erziehungsmittel, „- 01A, Hausgéräth: und Tapezierer-Arbeiten, einschließlih Päpier-Tapeten uyd Pâpiermaché; h d Eisen- und Kurzwaaren. im Allgemeinen ; Stahl- und Meésserschmiedewaaxren, E i d Arbeiten in edlen Metällen, Nahahmungen derselbén und Ju- welier-Arbeitén ; e Glas, Töpferwaaren ; Mánufaktür - ünd Fäbrikwaären, Klassen nit begriffen sind.

Abt Et1ruttg 1.

Wadären im Allgemeinen;

welche in den vorsköhenden

Baukunst ; h

Géinälde in Oel- und Wassérfärben und Zeichnungén, Bildhduérarbeiten, Modelle, Stempel- und Steinschneide-Arbeitén ; Nadirungen und Kupferstiche. ' : ; Leistungéên werden in dex 1,, 2. Und

Abtheilung in dex , Forni von. Medaillen verliehen, werden. ,

Den in den vorgedachten drei , Abtheilungen ausgestellten Gegen- ständen Fönnen die Preise beigéfügt werden, | G Die Koinnilssarien Jhrer Majéstät werden bereit sein, alle Gegen- stände, welche ihnen. von Mittwoch,

den 12. Februar bis

einschliehli{ Montag, dén 31. März zügëséndet werden; in Empfang zu nehmen..

14)

Gegënständé. von großein Uinfängé und" Gewicht, derén Aufstellung Setietide Arbeit erfordert, müssén vox Sonn aben d, den 1. M ät z 1862 zugesendet werdèn, und diejenigen Fäbrikänteñ,, welche schinen und“ andêre inde aufzu vünschen, wi

Untérbau oder bésónderè Bäieinkißtingen nöthig machen, wenn sié dén nöthigen Rain dafür beänspruchen,

Ma-

Gézenstände aufzustellen wünschen, welche eten i ñ, müssen, zugleich in dieser

Beziéhüng- ein€ Exklätüng* abgeben.

Es’ steht jedêm Ausstellèr, déssen Etzéughisse géecigüeter Weisechzu- sammen aufgestellt werden können,

zu

und der Könvénienz' an

frei, dieselben in beliebiger Wise ordnén, sofern einé L A Anördnuñg nit dem allgeñitinen Plane i érer Aussteller vêrträgli@ ist.

Wenn gewünscht wird, ein Fabrikverfahrèn erláutérnd datzüstellen, wird einé zureihénde Zähl von Artikeln, wênn diesé auch von ver-

s{idenèx Gättung! sind, zum Zwecke

der Erläutexung dieses Ver-

fahrens zugelassen wérden; die unumgänglich nôthigè Zahl dürfen jedoch: diese. Artikel nicht überschreiten. *) :

Die Aussteller werden, ersucht, ihre Waaren, näch demjenigen Theile des Gebäudes,

welcher ihnen bezeichnet werden wird, einzuliefern,

wobei See- und Landfracht, Trägerlohn und alle Abgaben ünd Ge-

bühren vorausbezahlt sein müssen. A E, Dit Ablkadüng ix Güterwagen und“ die Kinschäffung der Waaren

und Cóllos na’ den iv dem Gebäude angewiesenen durch die

Plägkén, wird Beamten der Königlichen Kommission erfolgen.

Auf Empfang. dex Nachricht von den, Kommissarien Zhrer Majestät,

daß die Gegenstände in dem, Gebäude niedergelegt sind, müssen die

Aussteller oder dexen . Stellvertreter „odex Agenten ihre Waaren

Das BVerpac Agenten 7 T ReA E

ben“ find, entfernt werden. Zl da innèn dre Lagen P L b ehbher Benächrichtigung nicht entfernt. wördên, so’ wird darüber |þ: anderweitig verfügt und der

as Veérpäckunasinaterial

i selbst auspaŒcken, zusammenseßen, und orene ie' Waren rebibirt und" dén Kommissärien übér:

en. E muß auf Kosten dèr Aussteller oder ihrer

J dasselbé binnén dréi Tagen näch

etwaige Exlós zu den Fonds dêr Aus-

ftellung- géschlagen.

Wi s

Die 09 en gelassenen Paragraphenzahlen sind für spätere Einschäl-

tüngen reservirt.

usrüstungSgegenstände, Ges{Üß, :

39)

Tische, pder fg f £ wexden, von Zhrex „Majestät, Kommissarien nicht

ge 16 T4, n .; J ste : 2 attet, ynt E ( cht dder erfor-

i en allg einen: Lo alle, Tische. Gestelle, Glas-

xâufe „Simse,„ Zeltdäher: Umhänge, odex, öbuliche, Vorrichtungen,

welche f a besten geeignet ,

Für, dis, Schaustellung „ihrer

_ hasten, nach ihrem, eigenen, Ges@made „aufzustellen. 4 , 1,4 ; Dia Aust er o en ihxe tellvertreter haben, füx, [ei te infteximistische

ede ungen, wie solche zum Schuße ihrer Waaren gegen, Staub er- fordexlich sind (3: B, Tücher, pon. geöltem. Kattun), zu. sorgen, umd bei Maschinen und, polirtzn Waaren habez, sie; die exforderlichen Ein- richtungen zu. treffen, um die,Gegenstände während der Dauer der Ausstellung, von Nost frei zu, halten, 1 pi tigt Die Verficherung gegen Feuersgefahr haben, die Aus stell, wenn fie solche wünschen , auf eigene Kosten zu bewirken. Es werden alle Sicherheitsmaßregeln Fetroffên werden, um Feuersgefahr, Diebstahl oder sonstige Verluste zu verhindern, und die Kommissarien Zhrer Majestät. werden alle ihnen zu Gebote stehende Hülfe leisten, Per- sônen, welchè sich des «Diebstahls odér vorsäßliher Beschädigungen in der Ausftelliing-- {ldi mach{en, gérihtlich zu verfolgen; fie find jedo für Verluste und Beschädigungen, welche durch “Feuer oder Diebstahl, „oder auf andere Weise herbeigeführt werden möch- ten, nicht verantwoxtlich..

44) Die Aússt.ler tdnnen befonbere Perfontn aústälen, üm bié, #übge- nden

50)

70)

104)

stellten Gegenstände in Ordnung zu taltken und dem besuch

Publikum darüber Auskunft zu ertheilen. Sie haben hierzu eine

\{riftliche Erlaubniß der Kommissarien zu erbitten, Es ist [edoch

diesen Personen untersagt, das besuchende Publikum zum Ankauf

der Waären ührèr Auftraggeber aufzufordéxrn. 1

Die in dem: Gebäude einmal abgegebenen Gegenstände. dürfen ohne

s{Fiftliche Erlaußniß von Jhrer Majéstät Kommissarien, nicht wie-

der „entfernt, w xden. Ai LT A 244 6 2 H T:

Die Kommissarien. Jhrer Majestät werden. füx. Triebwellen „. Dampf

(nicht her 30 Pfd, pro Zoll) und Wasser mit Hochdruck für arbei-

tende Maschiñnen sorgén. ps

Personen, welche arbeitende Maschinen oder Maschinenshsteme

auszustellen wünschen, werden die Erlaubniß erhalten, dieselben, so

weit es ausführbar, unter ihrer eigenen Aufficht und durch ihre

eigenen Leute bcdienen zu lassen. i

Junländer, welche die: Ausstellung -zu beschiden gedenken; werden er-

sucht, sich unverzüglich an den Secretaix der Kommissarjien- ¿Fhrer

Majestät , in dem Büregu Nr. 454 West-Strand, London, W. C.,

mit’ dexr Bitte um ein Formular für den Antrag auf Raumbewilli-

gung zu -wenden , wobei fie anzugeben haben, in welcher der vier

Abtheijungen fig auszustellen wün\chen, 4,1 4

Folgendes Formular. ist pon dem Anmelder quszufüllen :

1) Vor- und Zuname oder Firma des Anmelders,

2) Beschaffenheit des Gewerbes, , welches derselbe betreibt;

3) Adresse Nr. der. Straße, des Plaßes 2c.

) 2 " Namé der Stadt 2c. i

4). Beschaffenheit der auszlistellénden. Gegenstände;

5)“ Nummer der Klasse, in eler sie aufzustellen find; Flurraum :

6) Naum, welcher - müthmäßlich Länge

für die auszustellenden Gegen- Breike

stande und die Vorrichtungen Höhe e

dôzu (Kästen, Schränke 2c.) er- | Wandraum zum Aufhängen :

forderlich ist : | Höhe Uh,

Breite 5

Fremde und Kolonial-Aussteller haben, sich, an die von dex sxemden oder. Kolonial-Regierung bestellte Kommission odex. Central-Behörde zu wenden, sobald, deren. Einseßung bekannt gemacht woxden ist. Jhrer Majestät Kommissaxien. werden in. jedem alls diejenige als die Central-Behörde. betrachten, , welche von der, Regierung des be- treffenden Landes als solche bezeichnet wird, und, wérden mit den Ausstellern nur durch dieses Central-Organ in „Verbindung treten. Kein- Artikel fremder Fabrication, einerlei, wem er gehört, oder wo er. fih befindet, kann zur Ausstellung zugelassen werden, ohne die Genehmigung der Central- Behörde des Landes, dessen Er'pe ug niß Er 6B R L

Jhrer Majestät Könimissätien wérden diesér Cenkräl-Behörde dén Raum, welcher für die Erzëugkissé des betreffenden Ländés bevóilligt werden kann, mittheilen und ihk ebeù so von den weiteren in Bezug auf die Zulassung: der Waäten bön Zät Zeit fesktzusehenden -Be- dingüngén und Béschränkungkn Kenntniß geben: Alle durch solche Centrälbehöïrden" eingelieférten Gegénständé werden, untér der Vor- aussezung, daß fie in ihrer Gesamnitheit keinen größeren Raum einnehmen, als den dem Lande, aus welchem fie kötimen, zügelvlese- nen, und unte déx-wéiteren Vörausschuüng, daß fie die allgemeinen Bedingüngen und Beshtänküngen nicht verlezén, zugeélasstn wérden. Der Caitral-Behörde einés. jeden. Landes bleibt es überlassen, über dên Vorrang, dex, vexschiedenen, zur Ausstellung angemeldeten Gegen- stände zu entscheiden und dafür, daß die eingesendeten solche find, welche die Gewerbsamkeit ihrer Landsleute in würdiger Weise re- präsentiren, Sorge zu tragen. i Jedem fremden Lande wird ein abgesonderter Raum zugetheilt, innerhalb dessen es dên.-Konimüissarien für .diéses Land freisteht, die ihnen anvertrauten Erzeugnisse in derjemgen Weise zu ordnen, welche sie für die beste . erachten, wobei sie jedoch’an die-Vedingung, daß alle Moaséhinen indem: für diesen .Zweck,, speziell bestuninftèn Theile des, Gebäudes, „und alle Gemälde.in den Gallexieen füx, shône Kunst ausgestellt wexden müssen, so, wie an die Beobachtung „aller, bo dg Kom islazien. Ge : gebunbét, fd entlichen Nußen auf- U e enden a gen nen, (n é. P 721 "n Nt) I) Mi utte et mitJhrer Majéstût 9 egieru s gärästüti Berelliba- rungen sollen alle für die Ausstellung“ bestimmten Waaren des