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dem alle deutshen Volks stämme durchdrungen sind, niemals gestat- ten werde, sih auf deutschem Boden festzuseßen oder die politiscbe und faktische Existenz irgend eines Staates, und sei es des ileinsten,
auf die Dauer zu gefährden.“
Hesterreih. Wien, 18. Juni. ‘Nach dem vom Kaiser genehmigten Geseße“ in Betreff der Taggelder und Reisegebühren für die Mitglieder des Abgeordnetenhauses des Reichsrathes er- halten sämmtliche Mitglieder des Abgeordnetenhauses cin Taggeld von zehn Gulden österreichischer Währung und zwar für die Zeit ibrer Anwesenheit bei dem Reichsrathe; außerdem eine Reisekosten- Entschädigung von Einem Gulden österreichisher Währung für jede Meile Entfernung von dem Sihe des Landtages in Wien, sowohl für die Hin- als auch für die RNückreise. Kein Mi'glied des Abgeordnetenhauses darf auf deren Bezug verzichten.
König Ludwig von Bayern erfreut die hiesige Künstlerwelt
it sel esuchen. —
H abl ‘des Erzherzogs Rainer zum inländischen Ehren- mitgliede der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften ist höchsten | nehmigt woeden. i : d 4 Satliwis ist die Anstellung eines griehis{ch niht-unirken Weihbischofs gestattet und der serbische Patriarch ermächtigt wor- den, zu diesem Amte den Archimandriten des Klosters Krusedol Nicanor Gruié zu konsekriren. 4 i 40a y
Pesth, 17. Juni, Das Oberhaus des ungarischen Landtages hielt am 15ten d. M. die vierte seiner seit Monat April ausge- seßten Sitzungen, Bemerkenswerth sind die beiden Zuschriften an das Oberhaus, mit welchen der Patriarh Rajacic und der Bischof Kengyelacz ihr Ausbleiben vom Landkag entschuldigen,
„Ew. Excellenz wird es bekannt sein,“ bemerkt der erstere nach der Einleitung, „daß mit dem X. Artikel des Jahres 1792 dem Erzbischofe und den Bischöfen der orthodoxen ortentalishen Kirche versprochen wurde, daß sowohl bezüglich ihres Sizes, als auch ihres Stimmrechtes auf dem ungarischen Reichstage ein Beschluß gefaßt werden wird. Seitdem sind 69 Jahre verflossen, und es hat sich während dieser Zeit öfters der ungarische Reichstag versammelt; meine Vorfahren, ih und die Bischöfe sind auf. den Reichstag gegangen, es kam mehrmals zur Sprache, daß uns ein unserer Stellung gebührend entsprechender Platz: in der Reihe der Prälaten der Kirche gegeben werde, aber unsere diesfälligen Vorstellungen sind ohne allen Erfolg geblieben und find zum Aergerniß unserer Würde, unserer Nation und Kirce, von welcher die Könige Ungarns unker dem 1, Geza ihre Krone
erhielten, mit der sie sib seit jener Zeit krônen ließen, in die hinter
den ungarischen Magnaten befindlichen Vänkes geschoben worden.
Se. K. K. Hoheit der seiige Palatinus Erzherzog Joseph ge- langte zur Einsicht dieser ärgerlichen Behandlungsweise und traf mit den Erzbischöfen der oxthodoxen orientalischen Kirche die Ver- fügung, daß für uns, außer der - Reihe der Oberpriester und hinter dem Rücken der oberen Stände wie mit irgend einer Kranf- heit Behaftete, ein Tisch gegeben werde, und neben einem solchen Tische saß ih mit meinen Bischöfen auf den Reichstagen seit dem Jahre 1843. 4 : 6. |
Der Geist der Zeiten hat sich konsolidirt, die ewige Wahrheit und das Recht haben ihre Blicke auf den gegenwärtigen Reichstag gerichtet, ih mit meinen Bischöfen, die. wir unter der ungarischen Krone in firchliwen Dingen eine Nation von 3 Millionen Seelen repräsentiren, wünschen mit voller Berechtigung das Geseß, wonach unser gebührender Plaß und, unser Stimmrecht “auf dem ungari- schen Reichstage festgestellt werden wird. Der serbische National- kongreß hat in dieser Beziehung den unker a. verzeichneten Be- schluß. gefaßt, welchen ih Ew. Excellenz devotest und ergebenst. mit der Bitte unterbreite, daß Jhr mächtiger und hoher Einfluß erwir- ken. môge, daß diese seit 69 Jahren unerledigt gebliebene Angele- genheit auf: dem gegenwärtigen RNcichêtage erledigt und die Erledi- gung zum Geseh. erhoben werde,“ / {
Die „Wiener Zeitung“ bringt eine Adresse der dem Ööster- reihischen Reichsrathe angehörenden 19 Metropoliten und Bischöfe an den Kaiser. |
Nachdem die Bischöfe die Erklärung abgegeben haben, daß sie sich verpflichtet haltèn, zur Bewahrung der Einheit des Reichs nach Kräften mitzuwirken, weisen sie auf die Erschwerung der Neugestaltung Oester- reichs durch die Agitationen der Partei hin, welche verkündige, „daß Oésterreih und der Kirchenstaat untergehen“ müßten. Die Feinde Oester- reichs und der Kirche hätten die öffentliche Meinung verfälscht; Frechheit und Lüge zeige das Gaukelspiel der Volksabstimmung in Jtalien; mit ähnlichen Waffen ziehe man „gegen die katholische Kirche oder vielmehr gegen das Christenthum“ zu. Felde, Neligion uud Sittlichkeit, Necht und Wahrheit seien einer Anzahl von Spekulanten und Wühlern preisgegeben. Deshalb wären die. Unterzeichner es Gott, ihrem Hirtenamte und. der Kaiserlichen Majestät \{huldig, jene Nechte der Kirche zu vextreten, wider welche. der künstlich angeregte Sturm zunächst gerichtet sei.
„Schon längst genossen, fahren die Bischöfe fort, die Protestanten in Oesterreich. jener Gleichheit der politischen und bürgerlichen Nechte , - auf welche ‘fie kraft des. 16, Artikels der deutshen Bundesakte in allen Bun- desländern Anspruch haben, und erfreuten in Betreff der Religionsübung fih einer Freiheit, welcher die Katholiken noch in vielen protestantischen
Ländern entbehren. Neuerlich hat das Gesez vom 8. April ihnen die Selbstständigkeit in Verwaltung ihrer religiösen Angelegenheiten nach allen Richtungen hin gesichert und eine Freiheit der Bewegung eingeräumt, welche weiter reiht als jene, die den Katholiken kraft der bestehenden Geseße und Verträge zukömmt. Die treugehorsamst Unterzeichneten kön- nen den Wunsch nicht unterdrücken, Ew. Majestät möchten Sich bewogen finden, bei Ausführung des Gesetzes den cigenthümlichen Verbältnissen Tyrols und dem einstimmigen Wunsche eines getreuen , biederen Volkes huldvolle Nückficht zu schenken; übrigens haben sie niht das Geringste dagegen einzuwenden, daß die Christen des augsburgischen und helvetischen Bekenntnisses ihre religiösen Angelegenheiten nah den Grundsäßen ihrer Religion ungebindert ordnen und derselben staatsbürgerlichen Rechte wie die Katholiken genießen. Es giebt aber auch solche die Religion betref- fende Angelegenheiten, bei welchen Katholiken und Protestanten nothwen- dig mit einander in Berührung kommen. Läßt sih eine Richtschnur fin- den, durch welche beide Theile zufriedengestellt werden, so entspricht es dem Geiste der Milde und des Wohlwollens, welchen auch die treugehor- samst Unterzeichneten gewahrt wünschen, daß dieselbe inAuwendung gebracht werde. Allein dies ist das Aeußerste, was die Protestanten von der Re- gierung Ew. Majestät verlangen können, ohne ihr die sonderbare Zu- ne zu stellen, mit Gerechtigkeit und Klugheit in Zusammenstoß zu gerathen.
ast in allen Ländern des Kaiserthums find die Nechte der katholi:
. hen Kirche so alt als die Entwicelung eines geordneten Staatslebens:
denn fast alle haben die sämmtlichen Güter einer höheren Gesittung im Schooße der katholischen Kirche empfangen. Die beklagenswerthe Glau- bensspaltung, welche das sechszehnte Jahrhundert brachte, hat ihr Werk durch Gewalt vollendet. Bekanntlich unterdrückten die protestantischen Fürsten den katholischen Gottesdienst, wo und wie sie vermochten, und es blieb den Katholiken nichts übrig, als das Recht der Selbstverthei- digung zu üben. Die Zustände trauriger Zerrifsenheit und die furchtbaren Verwüstungen, welche in Folge derselben namentlich über Deutschland hereiybrachen, wurden durch Verträge beendigt. Diese Verträge blieben das Unterpfand des europäischen Friedens, bis die Feindschaft gegen das Christenthum in Frankreich auf das Feld der Thatsachen überging und ihre volle Wuth gegen die katholische Kirche kehrte, weil sie in ihr die feste Burg des Christenthumes erkaùnte. Die Rechte nun, welche die katholi- sche Kirche aus allen diesen Stürmen gerettet hat, find mehr als tausend- jährige, und wer sie als keiner Beachtung würdig behandelt, der pflichtet den Grundsätzen bei, nah welchen Gewalt und Aufwiegelung, wenn man sie wit gleißenden Nedensarten zu verhüllen tveiß, an die Stelle des Nechtes zu treten haben.
Wenn die Partei der Bewegung bon Ew. Majestät verlangt, den fathelischen Charakter des Kaiserthums Oesterreich zu verleugnen , fo ift dies nicht nur eine Verwegenhrit, sondern es enthält auch einen Wider- spruch: weil dieselbe Partei die Regierung Ew. Majestät ohne Unterlaß auf das Beispiel von England und Preußen hinweist. Vor wenigen Tagen, nämlich am 19. April d. J., erklärten die englischen Minister vor dem versammelten Parlamente: England habe zwar sehr viele katholische Unterthanen, sei aber ein protestantischer Staat. Doch in den europäi- hen Befißungen Großbritanniens leben neben 22 Millionen Anglikaner, Presbyterianer und Methodisten 6 Millionen Katholiken. Die preußische Regierung betrachtet Preußen als einen protestantischen Staat und handelt bei jeder Gelegenheit zwar nicht ohne Vorsicht, allein mit großem Nachdrucke in diesem Sinne. Jn den preußischen Ländern machen aber dic Katholiken mehr als ein Örittel der Bevölkerung aus: denn sie be- tragen siebenthalb und die Protestanten etwas über zehn Millionen. Da- gegen haben die Länder, welche gegenwärtig in dem Neichsrathe vertreten sind, nahe an 20 Millionen Katholifen und nicht volle 300,000 Protestan - ten, welche hiermit eine versbwindend kleine Minderzakl sind. Jm: ganzen Kaiserthume stellt das Verhältniß sich allerdings anders; denneccch bleiben die Katholiken ungleich mehr als die Protestanten in England, geschweige denn als in Preußen, die fehr große Mehrzahl der Bevölkerung. Wie, und Oesterreich sollte niht eben #0 gut ein katholischer Staat sein, als England und Preußen ein protestantischer? Es sollte dem fkatholishen Kaiser von Oesterreich, dem Erben und Enkel dex Schußtherren der Kircbe, nicht gestattet sein, dea katholischen Jnter- essen dieselbe Beachtung zu schenken, deren die protestantischen in England und Preußen sih erfreuen? Die Protestanten Oesterreichs besaßen schon längst die staatsbürgerliche Gleichberehtigung vollständiger, als cs bei den Katholiken des freien Englands seit der Emancipation der Fall ift, sie erhielten nun durch die Gnade Ew. Majestät eine Selbstständigfkeit in Negelung ihrer eigenen Angelegenheiten, welche ihnen bis jeßt kein einziger protestantischer, geschweige denn ein katholischer Staat gewährt hat: wenn dies nicht genügt, wenn man im Namen dev Freisinnigkeit an Oesterreich die Forderung stellt, daß bei jedem Widerstreite der quf die Religion gegründeten Forderungen die katholische Ueberzeugung aufgeopfert werde, so gehe man zuerst in das Mutterland der verfassungsmäßigen Freiheit und verlange von dem englischen Parlamente ein Geseg, kraft dessen bei jedem Widerstreite der auf die Religien gegründeten Forderungen in England und Jrland die Grund- säße der Hochkirche, in Schottland die der Presbyterianer dem fathbolischen Gesetze zu weichen hätten. Jedermann weiß, daß die Negierung und das Parlament von England eine solche Zumuthung mit Verachtung zurüd- weisen würde. Da nun die Männer des Fortschrittes dies recht und billig finden, so mögen sie entweder gutheißen, daß die österreichische Re- gierung den Katholiken jene Nüksichten zolle, welche die - englische den Protestanten im Ücberflusse gewährt, oder es gerade heraussagen, daß dic Katholiken immer und überall den Protestanten nachgeseßt werden sollen. Dagegen muß man im Namen des Gewissens und der Gerechtigkeit Ein- sprache thun; es ist aber auch eine Ehrensache. Sollen die Katholiken sich als dic Heloten: Europas bekennen? Dies Gefühl mag durch die Strömung des Augenblickes zurückgedrängt sein; es wird sich aber, so. wahr die katho- lische Kirche in Oesterreich noch Leben und Zukunft hat, seiner Zeit mit
Nachdruck geltend machen. Ueberdies sind die Staatsgeseße, welche das Verhältniß der katho-
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lischen Kirche zu den protestantishen Bekenntnifsen regeln, mit sorgfältiger Béachtung der Gerechtigkeit únd Billigkeit geórdnet und auch die Kirche hat ihre Nachsicht so weit ausgedehnt, als sie es vermag, obnè sih selbst ungetreu zu werden. Nach der Lehre der katholischen Kirche ist die Ehe ein Sakramént und das Band derselben kanñ, wenn sie bollzogen ist, nur durch den Tod gelöst werden. Der Katholik känn also keine, au keine gemischte Ehe schließen, ohne daß sie dem Geseße der Unausflöslichkeit unterworfen wird. Gestattet das Staatsgeseß, daß der protestantische Theil sh dér Erläubniß bediene, welche das protestantische Eherecht ihm gewährt, Und die Trennung der Ehe verlange, so waltet zwischen dén in gemischter Ehe lebenden Gatten cine grellé Nechtsungléichheit ob. „In re communi potior est conditio prohibentis.“ Dis ist ein Grundsaß, dessen Villigkéit offenbar und seit der Röônerzeit von älléèn Sthuülén der RechtSgeléhrtèn anerkannt ist. Dem Katholiken macht seine Religion die Ehetrennung unmöglich , dem Protestanten ist sie durch die Vorséhtif- ten seines Bekenntniss.s nicht geboten , sondern nur erlaubt. Ex verzichte dáráuf, sich dieser Erläubniß zu bedienen, dder er lenke seine Wahl auf cine protestantische Person.
Die katbolische Kirche kann und wird niemals eine Verbindung billi- gen, bei welcher der Kattolik darauf verzichtet, seine Elternpflicht zu er- füllen und seine Kinder im Bekenntnisse dêr fatholifchen Wahrheit zu er- ziehen. Dennoch ist die Möglichkeit folcher Eben nicht ausgeschlossen. Wenn der protestantishe Bräutigam sih nicht rerpflichtet zu gestatten, daß sämmtliche Kinder in der fatholishen Religion erzogen wer- den und der Verbindung fkein anderweites Hinderniß im Wege steht, so werden die Berkündigungen vorgenommen und die Ex- fláärung der Einwilligung wird tor dim Pfaurer abgegeben: was zur Giltigkeit der Eheschließung hinreichend ist. Allerdings hat der hei- lige Stuhl untér dem QDrange der Verhältnisse in einigen Ländern für die gemischten Ehen tas Hinderniß der Heimlichkeit aufgehoben, Dadurch kehrt abèrx die fkirchliche Gesekgebung für die gemischten Ehen diesex Län- der auf den -Sbandpunkt zurück, welchen sie vor dem Concilium vón Trient cinnahm. Die gémishten Eben können dann, wenn ihnen kéin ander- weitiges Hinderniß im Weg steht, zwar ohne den katholis{chWen Pfarrer, aber auch ganz ohne Zeugen giltig geschlossen werden. Es kehren dann die beimlichen Eben zurück, welche bis zu dem Coneilium von Trient zwar den strengsten Kirchensträfen unterlagen, aber nicht an sih ungiltig waren. Mit denselben kehren aber auch jene Nachtheile und Mißstände zurüd, welche nicht nur von den Vorstehern der Kircbe, sondern auch ton den weltlichen Fürsten tief gefüblt wurdin Und die Festseßung des Hindernisscs der Heimlichkeit herborriefen. Dies. hat sh in Ungarn bewährt Und während der Jahxe, welche der Vorbereitung des Konkordates gewidmet warcn, haben die ungarischen Erzbischöfe und Bischöfe zu wiederholten Malen ihren Wunsch ausgedrückt, daß das ‘Hinderniß der Heimlichkeit auch für die gemischten Chen wieder in Kraft kreten möge.
Das EStaatsgeseß bindert keinen Katholiken, von seincm Glauben ab- zufallen ; auch der sechéwöchentliche Unterricht, welWen Joseph 11, verord- nete, ist seit mehr als zwölf Jahren aufgehoben. AUein der Katholik fann dadurch ,, daß cr das protestantishe Vekenntniß ablegt, sich nicht von bereits übernommenen Verktindlichkeiten befreien. Er ist aus freicm Entschlusse eine Ebe eingegangen, ven welcher er wußte, daß fie ungauflöéëlih sei, und die Gerechtigkeit verlangt, daß er durch dies Geseh gebunden bleibe. Die Auflösung einer lästig ‘gewordenen Che und die Befriedigung sinnlicher Vegierden darf nicht als Prämie füx din Abfall vom katholischen Glauben angeseßt werden. Auch cin zärifühlender Pro- testant kann dies nicht wünschen.
_ Uebrigens steht die Staatégewalt zu déx Che des Protestänten in einem ganz anderen Verhältnisse, als zu der des Katholiken. “Nach der Lebre der katholischen Kirche hängt die Giltigkeit der Ehe nur von dem Geseße Gottes und dex Kirche ab, Dir Staat kann Cheverbote féeflschen und die Pflicht des bürgerlichen Gehorsams exstreckt sich auf die Véob- atung derselben; aber Hindernisse der Giltigkeit kann er für die kätho- lische Ehe nicht aufstellen, ohne in das Gewissen der Katholiken einzu- greifen. Dagegen stellen ‘die Protestanten die Geschgebung über dite. Gilligkeit: Der Ehe dém -, Staate anheim, AUG in Eng- land, wo die anglikanishen Vischöfe noch die Gerichtsbarkeit in Chesachen Uben, s dos Parlament, wels. © Uber die Bedingungen der Gültigkeit Gesehe giebt, und erst im vorigen Monate verhandelte cs wieder über den Antrag, die Ehe zwischen Schwager und Echwägerin für gültig zu erklären. Deéwegen konnte das österreichische Gefeß, ohne den Neligionsgrundsäßen des Protestantismus zu nahe zu treten, jene Verfügungen treffen, welche nothwendig sind, damit das wohl- begründete Necht der katholischen Kirche aewahrt bleibe und den drin- gendsten Forderungen der Klugheit und Billigkeit entsprochen werde.
Die Kinder-Erzichung in gemischten Ehen hat zu einer Zeit, als in politischer Beziehung tiefer Friede herrs{hte, Mitteleuropa einige Jahre lang in Bewegung geseht, und es wäre traurig und bedenklich, wenn in diesen Tagen der Aufregung die zarte Frage zu Günstén einer kleinen Minderzahl wieder angeregt würde. Uebrigens ‘hat die Vereinbarung, welche Ew. Majestät mit dem h. Stuhle zu schießen geruhten, in der Negelung ter Sache nichts geändert; denn Ew. Majestät fanden Sich nur bewogen, ‘zu versprechen, daß die ‘darüber bestehenden Geseße in ihrer bisherigen Geltung verbleiten würden. Diejenigen aker, welthe die Ge- seße Joseph des Zweiten preifen, können“ nihts dagegen einwenden, ‘wenn die Verpflichtung, welche Joseph Il. dem protestantischen Ehegatten ‘auf- legte, aufrecht erhalten bleibt. y
Unter die Schlagwörter, welche ‘als Hebel der kunstgerehten Wüh- lerei gebraucht werden, nimmt gegenwärtig „Toléranz“ eine vorzügliche Stélle ‘ein, Die ‘katholische ‘Kirche übt die wahre Toleranz, indem fie die Näwhstenliebe, deren Vorbild uns der Heiland in dem barmherzigen Sa- mariten zeigt, als eine heilige Pflicht, als ‘die nothwendige Folge "der reinen und thatkräftigen Liebe Gottes verkündet, Dagegen wird wider. die kätholishe- Kirche von allen Seiten her die roheste Juntoleranz geübt, Alle Einrichtungen und Anstalten derselben werden berleumdet und ‘berx-
dächtigt, jede Kundgebung dex katholischen Ueberzéugüung mit Hohn und
Echmähung übersckütte. Es ist das Christenthum, es i s mentlih das christlihe Sittengeseß, r bie Wuth dieser Än griffe gilk. Die Anerkennung einer höheren Bestimmung Und Aufgabe soll ausgétilgt wexden und dér Mensch nux für die Zwecke und Gelüste des Augenblickes leben. Ein Volk kann der politischen Freiheit nur in dem Maße genießen, in welchem es fich selbst zu beherrschen ver- steht. Wo die Ueberzeugungen, welche die Zeit mit der Ewigkeit ver- knüpfen, bis zu einem gewissen Grade ihren Einfluß verloren haben, dort können freie Verfassungéformen zu keiner ruhigen und kraftvollen Ent- wiäelung gelängen, Zuerst überwiegt die Partei der halben Revolution : dann siégen die Männér des Umsturzes, welche die Konsequenz für fich habén, und führen Zustände herbei, in welchen die Diktatur der Waffen- gewalt äls eine Wohlthät erscheint. Frankreich weiß dävon zu erzählen : denn es hat din Kreis s{chon zweimal unter vielfachen Erschütterungen durchlaufen und tbürde weit Schlimmeres erfahren haben, wenn die ka- tholische Gefinnung nicht eben bei den höheren Ständen, welche die ersten waren, dem Unglauben zu huldigen, sich wieder gekräftigt hätte. Indem also die treugehorsamst Unterzeichneten für die Rechte der Kirche eir stehen, wirken fie zugleich für die segenreihe Entwickelung der bon Allerhè sts demselben gegebenen Verfassung und für die Befestigung einer Freiheit, welche in dem Pflichtgefühle ihre Kraft, weil ihre Echranke findet.
Die treugehorsamst Unterzeichneten können nicht umhin, auch dem Echmerze Worie zu lcihen, mit welchem die Zustände Noms und des Kirchenstaates sie erfüllen. Die Sache des beiligen Stuhles ist die Sache der Kirche, des Völkerrehtes und der eurcpäischen Ordnung, welche kraft der Grundfäge, denen die italiehishe Revolution huldigt, in den Krieg Aller gegen Alle verwandelt würde. Der Herr wird früher oder später Hülfe bringen und mögen Ew. Majestät es sein, welchen er beruft, in elb eh iger des heiligen Petrus das Reich Gottes auf Erden zu be- wis vil k au E Wu 1861,
Grtiedrih Kardinal Shwarzenberg, Fürst- Erzbishof von Prag. ZFo- seph Othmar Kardinal Rauscher, Ar Enise ved i dus / Nawmazzotti, Patriarch bon Venedig. ‘Maximilian Joseph v. Tar- noczy, Fürstbisthof bon Salzburg. Joseph Alois T revisanato, Erz- bischof von Údine. Friedrich Landgraf v. Fürstenberg, Fürsterzbif{hof von Olmüß. Andreas Gollmayr, Fürsterzbischof von Görz. Grégor Szhmonowicz, Erzbischof von Lemberg (armen. Nit.) Franz Xaver v. Wierzchleyski, Erzbischof bon Lemberg (lat. Rit.). Gregor reiherr v. Jachimovicz, Erzbischof von Lemberg (gkic{. Rit.). Heinrich Förster, Fürstbishof von Breélau. Anton Martin Slom- Met Fürstbischof von Lavant. Johann Firsif, Bischof von Budweis. Ottokar Maria Graf von Attems, Fürstbischof von Seckau. Benébikt Riccabona von Reichenfels, Fürstbishof von Trient. Valentin Wiery, Fürstbischof von Gurk. Vincenz Ea ser, Fürstbishof von Brixen. Bartholcmäus Widmer, Fürstbischof von Laibach. Spiridion Litwinowicz, Bischof von Canata und General-Vikar von Lemberg (griech. Rit.)
Agram, 17, Juni. Jn der heutigen Landtagsfikung theilt der Abgeordnete Zivkovic mik, daß in der gestern abgehaltenen ge- heimen Sizung beschlossen worden sei, den Banus zu erfucen, das Protelischreiben des Patriarhen Rajacic dahin zu beantwotken, der Troatisch-slawonische Landtag habe die Eristenz der serbischen Nation-in Kroatien und Slavonien nie geleugnet. j
Hierauf folgte die Generaldebaite über die Frage der- Union mit Ungarn.
_Zm Prinzip scheint der Landtag sich für eine bedingte Union aussprecen zu wollen, Der Beschluß-Entwurf des Central - Aùs- schusses enthält im wesentlichen Folgendes: „Das dreieinige König- reich exftlärt in seinem heutigen Territorial-Umfange, — einschließ- lih auch seiner virtualen Territorialrechte, — daß zwischen dèêm- selben und dem Königreiche Ungarn seit 1848 jedèr andere Ver- band rechtlich "aufgehört habe, ausgenommen der, daß Se, Majeftät als gemeinschaftliher König, mit derselben Krone und demselben Krönungsalte gekrönt wird, und daß diesen Königreichen die bis 1847 gebrachten constitutionellen Staats- und Grudidgeséße gemein- schaftlih zustehen. Demungeachtet sei das dreieinige Königreich bereit, nah Maßgabe seiner Vortheile, mit Ungarn in einen näheren staatsrehtlihen Verband zu treten, sobald lebteres dessen Selbst- ständigkeit und Unabhängigkeit, und sein Real- und Virtual-Ter- ritorium unbedingt anerkennt, wornach ein internationaler Vertrag durch beide Landtage mittelst Deputirter von gleicher Anzahl abzu- shließen wäre.“
Frankreich. Paris, 17. Juni. Die französishe Regie- rung ließ sih in der ‘heute {warz vérhängtèn, mit den in ‘Tro- phäen verbundenen französiswen und "italienishen trikoloren Fahnen verzierten und von Jtalienern und Freunden der Einheit Ztaliens úüberfüllten Kirche durch ihre ersten Würdenträger, durch Marscall Vaillant als Hausminister, durch Herrn Thouvenel als Minister des Auswärtigen, durch Herin von Persigny als Ministér des Jnnern, dur{h Herrn von Mornyh ‘als Präsidenten des gesebgeben- den Körpers, durch den Marschall Magnan als Befehlshaber des etsten Armee-Corps, 'durch Herrn von Lagueronnière u. st. w, ver- treten. ‘Der -Pfarrer der Madeleine, Deguerry , las die Messe, derselbe Geistliche, der die Ernennung zum Bischofe von Marfeille angenommen hat, Von Gesandtschaften war nur das turinerLega- tions-Personal und ‘das persische ‘anwésend, dagegen hatten ‘fih Deputätionen der Schulen, !piemontesische Offiziere, einige Garibals dianer, so wie viele Polen und Ungarn eingefunden; auch die.pari- ser Blätter waren fast alle durch Mitglieder der Redactionen ver-