zunächst eine Biographie des 1647 zu Sondershausen geborenen und als aräflih stolbergewernigerodisher Kanzlei-Direktor 1719 verstorbenen Ludwig Günther Martini, von Ed. Jacobs. Hierauf theilt ebenderselbe den Befehl des Kaisers Karl V. vom 13. Mai 1551 an Herzog Philipp von Braunschweig, alle Grafen zu Stolberg und Regenstein 2c., der Reichsstadt Goëlar wider den Herzog Heinrich d. I. von Braun- \%5mweiz für alle Kaufmaniswaaren 2c, ten freien Durchzug durch ihr Getiet zu geftattcn, mit. H. Langéerfeldt liefert sodann Beiträge zur Geschichte ron Braunlage am Harz Darauf folgen kurze Nachrichten von H. Rembe über Hans Martin, Grafen zu Stolberg, sowie über Iohann Georg und Frayrz Marimilian, Grafen zu Mansfeld, als Mit- gliedern der „Frubtbringenden Gcsellshaft* in Weimar. Den Scblufi des Peftcs endlid bilden Bücheranzeigen, sowie ein Vereinsbericht rom 18. März 1884 bis dahin 1885, inétbcsondere über die Hauvpt- versammlung des Harzvereins vom 28. Juli 1884 zu Klausthal, dem sib als Anlage Berickte über die gzeschi{tliden Ortsvereine von Blankenburg, Nordhaufen, Sanrgerhousen und Wolfenbüttel ansließen, endli ein Verzeicbniß der für die S1mmlungen des Harzvereins ein- gegangenen Geschenke und Ermerktungen.
— Der Verein für Geschichtse- und Alterthumskunde
“.
zu Kahla und Roda hat das 1. Heft I1I. Bandes seiner „Mit- theilungen“ versandt. Jn tem/elben gelangt der 2. Theil der „RNegesten und Jahrbücher de: Stadt Orlamün de“, von 23 : Dieser Theil bringt umfänglicke
Biktor Lommer, z:m Abd! uck. angl Nacb:räge, welckec mit tem Iabre 805 (Capitular Karls des Großen) beginnen und mit dem 18. Mai 1884 (großes Feuer in Orlamünde)
enden. — Von dem encyklopädisben Handwörterbub „Brockhaus' fleires Konversations-Lerxikon“, in 4, vollständig um- acarbeiteter urid wit zaklrciben Abbildungen uyd Karten autgestatteter Auslage, die in 2 Bänden oder 60 Heften zu je 25 - erscheint, sind
soeben Heft 3—6 veröffentli&t worden. Dieselben führen den Text s tg 3 F - Alton tno aro 1, mar von „Aly“ bis „Barcreft* fort, enthalten eine große Menge zwar
L furzer, aber do zug!eih lehrreier Artikel des verschiedenartigsten Inhal!8 und bringen zunlei folgende Abbildurgen : Rassen der Haus- thiere, V. Giflügel; Fisde: Die witbtiasten Zuchtfiste. — Blatt und Blütbe: I. Llattformen; Il. Blüthbenformev. Dampfke}e!, Dampfinasch!nen, — Artitektoz1ische Stilarten. I. IL,
Land- und Forstwirthschaft. e im Nheéetügau. Ucber da s
¡t 8 etztjährige de int Y l
[e Vicébaden be-
Wetnerr if
Het bstercebri er erhoalb des Regierungsbezirks Wi
triebenen MRebkultur beii®tet die socben veröffentlichte amtliche Weinbaustatistik Folgend-s, Im Ganzen waren während tes Iabres 1884 im genannten Gebi nit weniger als 3501,10 ha
biete É von dencn etwa vier Fünstel Ertrag
vertheilt sich auf Weißweirve
Weinbergéiär dercien vorhanden, atwarfen, Die Quantität des 1884 er f
die bekfarnntercen Wiinorte folacndermaßen : i)
(Geisenheim S M Maat S078, Lorch 5106, O-ftrich 4804, Winkel 4588, Eltville 4572, Hallgarten 3888, Erbach 3630, Hattenbeim 3870. Rauenthal 2711, Hochheim 2400, Iohannis-
il D RNothvweine. Aimäuns
berg 2238, Nßmannsbausen 1261 H i n 372, VDber- und Niederlahnfstein
haufen 1004, Kamy 396, Osterspai 372, erla
je 108, Nafsav 96, Lor und Lorchausen je 54 h1. Zusammen wurden im Regierungsbezirke geherbstet 76 820 h1, darunter 74 260 hl Weiß- und 2560 hl Rotbwein. Die cu8gedehntesten Weinberge befitt das Amt Eltville, dann folct Rüdesheim.
Gewerbe und Handel. — veröffentlidtes Belgisches Gesetz, w.lhes sofort
Li in Krast eit, choht ven ZUschGlaga3ie i Zucker ron 10 9% auf 15 °/% des Betrages der Eingangkrechte oder der Accise.
— D238 wvc
L /10 il
„Bulletin de statistique
in ek
französishen herausgegebene et de législation comparée“ (März 1885) bringt eine Zusammenstellung über das seit 1795 in Frankrei geprägte Geld, und zwar füc jedes Jahr getrennt nah Gold und Silber. Wir entnchmen der interessanten Ucbersit folgende Angaben E An Goldmünzen wurden vom Jahre 1803 bis zum Scblufse des Fabre 1884 usammen für 822347200. Fr. qgepraat, davon 35 396 900 Fr. in Stücken von je 10 , 46 833 400 Fr. in Stücken ) Fr., 204 432 306 Fr. in Stücken von 40 Fr., 7168 602 800 Fr.
in Zwanzigfranlstücklen, 1013641610 Fr. in Zehnfrank- und 933 440 130 Fr. in Künffrankstücken. An Silbermünze1 wurten von 1795 bis Ente 1884 zusammen 5519846168 35 Fr. ger. rägt, davon
_ A Ln)
unr 10 *( C Eu
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1 5 060 606 240 Fr. in Füaffranf-, 154116526 Fr. în Ziveifrank- inv 190007 902 f. in Elnfräantstüden, 93 641 69350 Fr in Stüden zu fe 50 Centimcs, 767110125 Fe. in Slüden zu {e 25 Cenfinies und 8252 700/60 F in olen zu je 20 Centiines.
" S , c Ss A 9 M4 E L, „E “h d : E râgung wedelte viclfaw währerd der verschiedenen Regierungs2-
Die Prägung bselte formen in diefer Zeit, wie folzende Uekeisiht erweist. Es wurden gepräat e : x Goldmünzen Silbermünze: E im Werthe von Francs E Rur U). S j 106237 255.00 Bonaparte und Napoléon I 528 024 440 887 830 055,50 Ludroia XV11I 389 333 060 614 830 109 75 N, 52 918 920 632011 320 50 Louis Philipp E 215 912 800 1756 938 333 09 RNeputlif 1848 — 49 (Genius sür Gols, Hertules fux O L 56 921 220 259 628 845 00 Rcpubl!k 1849— 51 (Böttin) 370 361 640 199 619 436 60
Louis Napoléon — Bonaparte
— Navpo!éon I1II. ; Repeoblifk 1870—84 (Göttir) Republik 1870 —— 84 (Genius
für Gold, Herkules für
E 471 018 780 S2 440
Von ten Goldmünzen wurden inzwischen 71082860 Fr. in Sid U fe O 5 6 Gr, un von ben Glilbtnunzen 222 166 304,25 Fr. in Stücken zu je zwei und cin Frarcs. 50, 25 und 20 Centimes wieder eingezogen, so daß Anfangs 1885 hiernach noch 8 651 264 Fr, in Gold und 5 297 679 864,10 Fr. in Si!ber im Un1- lauf waren bezw. hätten fein sollen. Während der Dauer der ersten Republik wurden gar keine Goldinünzen und an Silt ermünzen nur Fünffranlstücke ccprägt ; goldene Zehnfrankstüd(e wurden nur in der Zeit der Republik von 1849—1851 und unter Nayoleon Ill. Ge- sdlagen und goldene Fürffrankstücke nur unter des Lettgenannten Regierung.
Die jeßt in Umlauf befindlihen Bronzemünzen in S1ücken ron je 1, 2,5 und 10 Centimes, deren Werth sih auf 63991224 90 éer. beläuft, sind sämmtli in ter Zeit ven 1852 bis 1884 geshlagen worden. Die Münzen von 1852 bis 1857 tragen das Bildniß Napoleons IIL, diejenigen von 1861 bis 1870 dafselbe mit cinem Lorbeerttanze geshmüdt; seit 18?0 wird diesen Scheidemünzen eine
Göttin ausaepräat.
Wie L M W E V Vie ¡eralversammlung der Karle- Ludwigsbahn gerehmigte den Antrag des Berwaltungs8- rats, biircffend die Vertbeilung des Reineiträgnisses, wona per
eine Superdiidevbde von 3 F1, |
626 294 792,06 64 213 876,50
6151 961 600 485 894 740
Aktie oder Genußscheia entfällt und ani 1. Juli der fâllige Aktiencoupon mit 8 Fl. 25 Kr. cin;elöst wird.
E Ge e Zeitung“ ver- öffentlicot die Verleihurg einer Konzession für eine Eisenbahn von Hannsdorf an die Räbégrenze gegen Ziegenhals nebst Abzweigungen an die österreihisch{c Lokaleisenbahngesell- \cha ft in Prag. n
Want, L Mil Q. E B) Bie Staatss\chul der Vereinigten Staaten hat im Monat April um 4 837 (00 Doll. aboenommen, im Staatsschate befanden sich ultirao April 391 000 00) Doll. i
New V L Vi (Œ L H Wochenbericht. Zufuÿren in allen Unionsh fuhr na Großbritannien 21009 B, NBusfuh 4000 B., Vorrath 557 000 B.
) Baumwollen- äfen 14 000 N, Aus - r nad dem Kontinent
Submissionen im Auslande.
Der itolienisbe Minister für Ackerbau, Industrie und Handel bat eine internationale Preiëbewerbung für kleine Dampf -Dreschmaschinen zu Pesaro verordnet. Eine ge- [câstsfübrende Kommission, aus dem Dircktor der Königlicken prak- tishen Ackerbauschule zu Pesaro, dem Präsidenten der landwirthschaft- lichen Akadenie und einem Abgeordneten d:r Provinz, besorat und bestimmt das zum Erfolge der Bewerbung Erforderliche. Die Be- werbung wird am 1. Ju!i 1885 eröffnet und spätestens am 20. dessel- ben Monats geschlossen. An der Bewerl ung können die Erfinder, die Ecbauer und bloße Inhaber von Lagern, einbeimisce und fremde thcilnebmen. Nur Dreschmasctinen und betreffende Lokomobilen von
nit mehr als fünf effektiven, und nicht nominellen Pferde- Träften werden zur Bewerbung zugelassen. Die Anmeldungen zu der Bewerbung sind der geschäftsführenden Kommission
\pätestens am 31. Mai d. J. einzureien und mit allen den- jenigen tebniswen und wirthschaftlihen Angaben zu versehen, wel&e die Bewerkter in Betreff ihrer Dres{maschinen mitzutheilen für zweckmäßig balten, wobei auc ter von denselben eingenommene Naum, die Qualität des erforderliben Heizmaterials und die zum regelmäßigen Betricbe derselben wirkliÞ nothwendige Menge an be- wegender Kraft anzugeben ist Die Kommisson theilt nad Empfang der Anmeldungen den Bewerbern die betri fenden Zulassungen mit, giebt die von dcn Auëstellern verlangten Aufs{chlüse und läßt ibnen die Formulare und diz notwendigen Pariere zugehen, um die Ab- sendung der Maschinen anzuordnen und die für die Beförderung der Maschinen, der Bewerber und ihrcr Arbeiter bewilligten Erleicte- rungen zu genießen.
Verkehrs8-Anftalten. (V. L B) Me Damvfer bes
„Amtéeritàa”. Weser” und , Ems“ zweiter gestern Nachmittag in eingetro ffcn.
Bremei, L Ms Norddeutschen Lloyd sind, ersterer gestern în Baltimore, New-York und leßterer gestern Abend in Southampton
Hamburg, 2. Mai. (W. T. B) Der Postdampfer „Dolsatia“ der Hamburg-Amerikaniscben Vacketfahrt- Aktiengesellschaft hot, von Westindien kommend, gestern Lizard pasfirt.
Verlin, 2. Mai 1885. Krankenhaus-Lerxikon für das Königreich Preußen. (Stat. Corr.) — Die Fürsorge für Kranke und Gcbrechlich
« 284 Li Lil L LiL ia Preußen eine uralte. Vor Jahrhundertcn {on begann sich das
OHo\pitalwesen zu entwickeln, {ufen fromme Stiftungen und die selbstlose Thätigkeit der großen Kraxtkenpfleze- Bcüderschasten die
ersten umfassenderen Einrichtungen auf diesem humanitären Gebiete und legten den Grund zu ciner organischen Ausbildung des Kranfken- bauéwesens, dessen Förderung und Weiterbildung dann WFahr- hunderte hindu-ch in de: Händen der Privatwohlthätigkeit rue Berdailen wir dos 0 1 weer Ut der Opferfreudigkeit und dem Wohlthätigkeitssinne Einzelner zahl- reiche Einrichtungen für Heilung und Pflege von Krark-:n und Sebrecblicben: es braucht nur an die segentreihe Wirksamkeit der Jobhanniter- und Malteserritter, der barmherzigen Bilder und Scbwefstern, der Diakonen und ODiakonissen, des Vaterländischen Frauenvereines und des Fraucn-Lazarethvereines, des Vereines
sür Kinderheilstätten an den deutshen Secküsten u, \#. w. er- innert zu werden. Neben dieser privaten Tkätigkeit aber be- theiligte sih schon früh auch die öffentlihe Fürsorge an der Organisation der Krankenpflege, und beute begegnen wir nit
allein in den Etats der Provinzial- und Kreisverbände, der Armet- verbände und der Gemeinden reg:lmäßig ganz erheblicen Summen, welcbe für diesen Zweck bestimmt sind, sondera aud einem plan- mäßigen Eingrcifen des Staates in das vorliegende Gebiet, indew letzteres nicht blos unter die Oberaufsicht der Staaisvirwaltin'g ge- tellt, sondern auch aus fiskalischen Mitteln mit hervorragenden
Musteranstaiten und Mustereinrichtungen aller Art augestattet werden
| ist und noch wird. Endlich hat si in neverer Zeit aub de: tn- dustzielle Unt raebmungsgeist der Krank npflege und Kranrkenhei 1g | in Anfialten, als Mittels zum Gelderw-rbe, bemäthtigt, gleichfalls überwacht turch geseßliche Vorschriften. i: : E _Es fann sonach nit Wunder nebmen, daß unfer Vaterland Ge j Fülle ron änstalt-n der Fürsorge [Ur Kraake und Gebre( he a :f- weilen hat, Der Reichthum Preußens an solchen und die “ultur- | cescictliche, soziale und humanitäre Bed. utung derselbez, fowie vie lebhaften Bezichungen, in denen Tau ende der Bevölkerung ¿u thnen stehen, ließen daher son lange cine volstäadige Nachw: isu a und 1mf rseUung dieser Einrichtungen nicht allein wünschent- radezu geboten er‘cheinen
j umfassende Da
werth, sondern ge
Diesem Mangel ist nun durch das foeben vom Königl hen Statistischen Bureau berauêgegebene Krankecrihaus-Lerifon abgehr lfen
worden, das gleicbzeitig den durch die neuere Geseßzgebung erweiterten Zwecken dexr Verwaltuogsbebörten überhaupt, «ie inébesonder: den Zwecke2n der Medizinalverwaltvng zu dienen gecignet erscheint, “r ten Arzt zin Wegweiser, für die Leiter und B-amtcn von Ansta"ten für Kranke und GetreWliche reih an Anregnog, für das Publ:kim ein
Rathgcber sein Denjenigen insbesondere aber, wle Mitt! befißen
und fich dec Pflicht gegen tas me- {lie Elend und Ungluck bewußt | sind, äuéfunft erthcilen wird, wo und wie fic helfen und an wen fe sich zu diesem Nweke wenden Étönnen.
Der äußercn Anordnung nach zersällt das Werk in zrvci Theile. Der zunächst der Oeffentlichkeit übcrgi bene erste Theil des Kranker» haus-Lexikons ist gleichsam cin G:undbuch d:8 in Preußen vorhandenen DBesitzes an folien Anstalten, welche Kranke zur Heilung, S!:che zur Versorgung, Blinde und Taubstumme zur Auébildung aufaehu en, und zwar für das Jahr 1885. Demgewäß werden in diesem Theile in eingehderdster Darstellung die vorhandenen allgemeinen Heilaustalten, mit Einschluß dcr Utiversitätskliniken, de: Krankenhäuscr für die Armce und Marine, ter Lazarethe in Strafanstalten und G fäng- aissen, der Epidemicnbäuser, der Kinderhei!stäiten, sowie der Aucen- hcilanstalten, ferner die Anstalten für N: rvenkranke, sür Epileptische, die Irren- und Jofotenavstalten, tiz Entbindunasa- stalten cinschliesz- ¡ih dcr Hebeamznéenlehranflalten, die Siechenhäuser und Hespitäler, tie Vlinden- und Tauktstummenanstalten in den einzelnen Orten bezw Gemeinden nachgewiesen, i? einem Anhange außerdem die außerhalb Preußens gelezeven Krankenhäuser der Armee (1X, X. unv Xl. Armee- Corpe) und der Marcine,
Der zweite Theil des Werkes \childert das Krankcnbauêwe*en, das Irrenwe'en, das Vliznden- und Taubstummenween im Ganzen und bespri&t demgemäß die historisce Entwickelung, die geseßlihea Grundlagen, die Guundsäße über baulih: Eins rihtung, über BVerpflezung der Kranken u \. w. Der Abschnitt über Ausübung der Krarkenpflege enthält die GSeschidte und Thâtigkeit des Joktbanriterordens, der Malteser Wenofssen!cchaften, : der Tatholisden Drden und Kongregationen, der Diafozre und Diakonissen, des Vereins zur Pflege der im Felde vernundeten Krieger, des Vatcriändischen Frauenvercins, des ¿Frauen-Lazareth- vereines v. fw. Spezialverzcichnisse dexr einzelnen Kategorien von Anstalten nah Regierungsbezirken sind den bezügli#en Ab chnitten einverleibt, Desgleichen ift diesem zweiten Theile cin alphabetisches Gesammtregister des Werkes angeschlossen, das auch auf rie erforder- lih gewordenen Nachträge zum ersten (lcrikali!chen) Thei! Rückficht genonmen hat.
Das Hauptverdier. s dafür, daß das Krankenbaut-Lexikoy, wie
dasselbe vorliegt. heraestellt und veröffertliht werden konnte, gebührt nah dem, sid des Weiteren über den Inhalt ves Werkcs und das
bei demselben benugte Quellenmatertial verbreitenden Voiworte dem Dezernenten des Königlichen Stalisltishen Bureaus, Dr wed. A, Gutt- stadt, wie wic au an dieser Stelle noch béf\onders hervorheben zu sollen glauben.
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Die Zahl der Kur- und Badegäste in Burtscheid beträgt bis inkl, 1. Mai: 180.
Im Königlichen Opernhause fand gestern eine Jubiläun#5- vorstellung ftatt; man gab Ludwig Spohrs schönste und beliebteste Oper „Jessonda“ zum hundertsten Male. Die Mußk dieses vor- treffliben Bühnenwerkes, welches zur Zeit der ausgezeichneten Wirk- samkcit des Komponisten als Hofkapellmeister in Kassel entstanden ist, läßt das musikalisbe Können desselben in seiner ganzen Vornehmbeit und Reinheit, die Gedankentiefe, welche seinen Arbeiten durdschnitt- lid eigen ist, ebenso wie die gefühlêwarme Lebensauffafsu"g des Komponisten auf das Vortheilhafteste hervortreten. Die edlen und weihen Klangfarben des Orcbesters vereinigen sich mit den zarten und anmuthsvollen Melodien, welche die lyriscbe Neigung ibres Scöpfers zu lebendigem Ausdruck bringen, zu klarer und rubiger harmonischer Wirkung — Das zahlreiche Publikum, weiches sib gestern versammelt hatte, {ien der Muse Spohrs in ihrer Forms- vollendung rit nur lebhafteste Theilnahme, sondern auc inniges Verständniß entgegcnzubringen. Die Darstellung war mit Erfolg bemüht, die einfahen Schönheiten des Werkes dur eine fünstlerische Wiedergabe zu dur{s{lagender Wirkung zu bringen, An erster Stelle haben wir in diesem Sinne Fr. Sachse- Hofmeister zu nennen, in welcher die Titelrolle eine vor- zügliwe Vertreterin gefunden hat. Dex Adel und ble Diskretion ihres Spiels und des Gesangsvortrags steb:n im besten Einklang mit dem Charakter der Spohrscen Schöpfung. Die klare Intonation und der ruhige, sichere Klang der vollen Stimme traten befonders in den Arien des ersten und dritten Aktes erfreuliÞ und wirkungsvoll hervor. Die Leistung des Frl. Lehmann als eAmazili*“ ist in ibrer Vorzüglichkeit bekannt. Die klare, alockenkelle Stimme diefer Sängerin ertönte mächtig in den beiden Duetten des zweiten Aktes und rief reihen Beifall hervor. Hr. Ernft hat die Rolle des „Nadori* auch {on wiederholt gesungen; der Künstler hat si aber sidtbarlih immer mehr in feine Aufgabe hincingelebt und fand für ren tief empfundenen Vortrag seiner Arie „Daß mich Glück mit Rosen kröne“ lebhafte Anerkennung. Hr. Betz (Tristan d'Accunha) war gestern geradezu glänzend diéponirt und entfaltete seine in Wohl- tlarg und Fülle glei prächtigen Stimmmittel in hinreißender Weise. Der stürmische Beifall nah der großen Arie des zweiten Akts nöthigte den Künstler zu einer theilweisen Wiederholung seiner Musterleistung. Auch der orchestrale Theil der gestrigen Aufführung und die s{chöne Wiedergabe der Ckböce trug zu dem s{önen G.lingen der Jubiläumsvorstellung bei.
Im Deutschen Theater wird morge", Sonntag, „Der Weg zum Herzen“, am Montag „Prinz Friedrich von Homburg* gegeben. Außerdem bringt das Nepertoire der nätsten Woche Wiederholungen von „Die Journalisten“, „Die große Glocke*, „Prinz Friedrih von Homburg“, „Die Neuvermählten*“, „Flattersuht“ und „Die Welt, in der man sib langweilt*“. Am Sonntag, den 10 Mai, kommt auf vielfaben Wunsh „Dorf und Stadt* zur Aufführung. Die Proben zu dem Trauerspiel „Emilia Galotii® haben begonnen.
Noll s Theater Di Opern saison wird, wie bereits angetündigt, mergen mit den „Lustigen Weibern von Windsor“ ers öffnet. Der zr-eite Opernabend, am Montag, mird Beethov:as „Fidelio“ bringen
Das Be lle-Alliance-Theater eröffnete am gestrigen Abend seine Sommerszison und brachte zugleih ein hier in Berlin noch nit gegebenes Stück „Marguerite“, Schauspiel in 5 Alten von Fr. Koppel-Ellfeld zur Aufführung. Der Vera at as Thema behandelt, das durch seinen zeitgemäßen Charakter und patriotishen Geist überall auf Anerkennung renen darf. Es ist der Kampf des deutscnationalen Wesens mit der nochd Überaus starken Hinneiqung nach Frankreich, wie sie s{ch in den Reichélanden in weiten Kreisen der Bevölkerung zeigt. Der Gedanke, diejen Korflikt dramatisch zu ge- staiten, ift etn sehr glückliher und darf bei allen Deutschgesinnten ¿uf entshicdenen Beifall renen. Kann man insofern ven Autor zu der Wahl des Stoffes beglückwünschen, so lassen {i betreffs der Ausführung einige Bedenken nicht versbweigen. Eine größere Kiarheit in der Erposition würde für das Verständniß der Handlung von großem Vortheil gewesen cin; eine knappere Form der Bear®citung wäre gleichfalls erwünscht, ganz unerläßlich aber, wenn anders das Stü vor ficengeren Augen bestehen soll, ist eine vollständig? Umarbcitung des leßten Aktes, Diese thränenselige Effekthaschereci steht in einem so shaeidenden Gegensaß zu dec kraitvollen Charakteristik der vorhergehenden Akte, daßj man zum Schluß cinen anderen Ver'asser zu vernchmen glaubt Der Umsdlag der Stimmung im Zuschauer- raum von gespanntem Ernst in heiteres Gelächter bei endlicher Vere ciztgung der sih Suchenden sollte den Autor belehren, daß er hier einen
entschiedenen Mißgriff (ethan hat. Sonst weist das S1 eine tücbtige dramatische Begabung, markige Charakterzeihnung und technisches Verständniß auf; die Diktion scidet freilid zuweilen an ret saloppen. ¿ncdengarten. Die Darfstellurg war im Allgemeinen eine recht zu»
friedenstellende, hätte aber bei vollendeterem Sviel bessercx Kräfte dem Stücke zu cinem nock& größercn Erfolge verholfen, als derjenige war, ven es gestern Abend erzielte, und, wenn der leßte Akt ungearbeitet wird, auch in Zukunft erzielen wird. Dem Belle-Alliancee Theater kann zum Erwerb des Stück:8 Glück gewünscht werden,
Dem aus seinem Berufe scheidenden Königliten Hof-Mußik- direktor Bilse wurden am lebten Tage seiner Thätigkeit als Dirigent im Concerthause, am 30. v. M, po viele Beweise der Bero ehcung zu Thcil. Son lange vor Beginn des Concerts war das in reicbem Blumensbmuck prangende Haus mit Gästen bis auf den leizten Plaß gefüllt, Der Herausgeber der „,Concerthaus-Zeitung*, He. Eisner, hatte dem Programm cin hübsches Erinnerungsblatt beige- fügt; auf demselben befindet sh das w-ohlgetroffene Portrât des Sceidenden und ein kurzer Abriß seiner langjährigen Wirksamkeit, Tie Ovationen, die der Abend brachte, eröffnete der Hofscbauspieler ZD'ehnicke mit einem warin ewpfundencn Abscbiedswort. Ec pries den Meister als den Schöpfer der populären Concerte 1nd gab dem Bedauern über sein Fortgeben lebhaften Ausdruck. Es folgte der Vorsitzende des Vercins „Ealenspicgel*, dessen Ehrenmitglied GE Bilse ijt, und überreichte eine \{chöne Lyra von frischen Blumen. Dann trat Hr. Döcnberg, begleitet von Hrn Mo3kowsky, auf das
Podium und verlas eine künstlerisch ausgeführte Adresse, di2 cine große Anzahl von Verehrern des Meisters baite anfertigen lassen. Als Andenken überreichten fie dann einen sehr kostbaren Tafelaufsak, auf welchem etne Poly- Fymnia thront. Hr. Medding überrashte den scheidenden Fieund mit einer im italicnishen Renaissance: Geshmack geheltenen
Uhr mit zwei dazu passenden Armleuchtern. Hr. Bil'e war von all dn Freundlichkeiten so geiührt, daß es ihui {wer wurde, einige Worte des Dankes zu sprechen. „Wenn ih etwas erreicht babe, so have ih es durch die freundlichen Besucher meiner Concerte errungen; ihzen gebührt der Dank und sie leben ho%!* war dec Schuß feiner ce Eine dreimalige Fanfare endet: die Feier. An dicselbe \{loß si noch cin Festmahl.
Redacteur: Riedel. Béirlili =— T E — Verlag der Expedition (Sch{ olz),
Sieben Beilagen (eins{ließlid Börsen-Beilag:).
Druck: W, Els ner.
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CSEIRIET R T 2
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preu
Nichtkamkliches.
Berlin, 2. Mai. Jm weiteren Verlauf der gestrigen (90.) Sißung des Reichstages wurde die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des Zolltarifgeseßes vom 15. Juli 1879, fortgeseßt.
Die Berathung begann bei der Position c (Nr. 21 des Tarifs) Leder und Lederwaaren.
Von der „freien wirthschaftlihen Vereinigung“, von den Abgg. Dr. Baumbach, Schuhmacher und Letocha waren An- träge auf Aenderung der Lederzölle eingegangen und der Tarifkommission überwiesen worden, dieselbe veantragte :
Der Reichstag wolle bescließen :
I. die obengenannten Anträge sämmtli abzulehnen :
TI. folgende Resolution anzunehmen:
den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, die Frage ciner ander- weiten Normirung der Zölle für Leder und Ledertoaaren (Position Nr. 21 des Zolltarifs) einer Prüfung zu unterwerfen uad na dem Ergebniß derselben dem Neichetage in der nächsten Sessioz die ent)prechenden Abänderungs8vorscbläge zu machen :
IIT. die eingegangenen YPetitionen durch die zu fassenden Nes \{lüfse für erledigt zu erfläien.
Der Referent der Kommission, Abg. Dr Witte, befürwortete die Resolution, die auf die Erkiärung der Regierung bin erfolgt sei, daß eine diesbezüalihe Enquete stattfinden solle.
Der Staatssekretär von Burcar d erwiderte, in der Kom- mission hon habe die Regierung erklärt, daß ein akutes Be- dürfniß für eine anderweitige Normirung dest Lederzolles nicht vorhanden sei. Dagegen sei zugestanden roorden, daß eine Untersuhung stattfinden solle, wie ih eint einheitliche
¿ 102.
Preußen.
Verzollung bewerkstelligen lasse. Oesterreih habe ein aroßes JZnteresse an der Ledereinfuhr nah Deutschland. Wenn nun a0 Mm Q L Due nteresse in Frage komme, so müsse doch, soweit niht das Be- dürsniß dringend sei, auch das Verhältniß zu den
Nachbarstaaten, mit denen Handelsvertcäge bestehen, becück- sichtigt werden. Dieser Gesichtspunkt werde also bei einer neuen Normirung der Lederzöóle, die nur nah eingehender Prüfung stattfinden werde, ins Nuge gefaßt werder
Die Anträge wurden zurückCgezogen : über die ird in dritter Lesung abgestimmt werde:
Es folgte die erste Berathung des Entwurfs eines Ge seßes, betreffend die Abänderung des Hollvereinigungs- verlrageés vom 8, Juli 1867.
Dex Entwurf lautet :
Wir Wilhelm, vor Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, von Preußen 2c. verocdnen im Namen des Reichs, nab erfolgter Bundesraths und des Reichstages, was? folgt : S Die Bestimmung unter Ziffer T des Artikels 5 des Zoll vereinigungsvertrages vom 8. Juli 1867 (Bundes - Gesetzblatt Seite 81), wonach von allen bei der Einfuhr mit mebr als 15 Groscben vom Centner (3 4 von 100 kg) belegten ausländi- schen (Frzeugnissen keine weitere Abgabe irgend einer Art fé e für Rechnung des Staats oder für Rechnung von Kommunen und Korporationen, erhoben werden darf, findet auf Mehl und andere Mühlenfabrikate, desgleichen auf Backwaaren, Fleisch, Fleisch- waaren und Fett, sowie ferner, insoweit es sh um die Westeue- rung für Recwnung von Kommunen und Korporationen handelt, auf Bier und Branntwein keine Anwendung. A2 Tore e RIAfE betreffend *olltarifs
m e C
Netolution
K ônig
Zustimmung des
n
Gleichzeitig T S. 4 die vorläufige Ein- (Reichs - Gesetzblatt
Dieses Gesetz tritt des Gesetzes vom 20. Februar d. I führung von Aenderungen des Seite 15) außer Kraft.
Der Atg. Lipke empfahl an eine Kommission.
Der Abg. Dr. Hammacher trat diesem Antrage bei, stellte aber die Anfrage, warum nicht auch bezüglih des Weines eine Aenderung vorgeschlagen sei.
Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staatssekretär des Reihs-Schaßamts von Burchard das Wort : :
Meine Herren, nachdem der Antrag gestellt ist, die Vorlage an eine Kommission zu verweisen, und unter der Voraussetzung, daß dieser Antrag, der von zwei Seiten ausgeht, die Zustimmung des hohen Hauscs findei, kann ich mich auf weniac Worte beschränken.
Die Anschauung, welche der Hr. Abg. Harumacher über die Tracweite und die Bedeutung des Vertre ges entwickelt hat gegenüber dei Ausführun- gen des Herrn Abg Lipke, sind vollkommen zutreffend, Es lag nicht in der Absiht des Vertrags vom 8. Juli 1867, über die Frage, in welchem Umfange und ob die Kommunen Steuern in einzelnen Fällen zu erheben haben, Bestimmungen zu tcefen. Das ift Sache der Landeëgesetze. Die Landesbehörden werden in einzelnen Fällen zu prüfen haben, ob einer Kommune das Recht beizulegen ift, Kommunaisteuern zu erheben. Was der Vertrag vom 8. Juli 1860 fest, wax nux ine Abgrenzung zwischen den Rechten und Interessen der Gemeinschaft und zwischen den Rechten und Interessen der einzelnen Staaten. Der Vertrag von 1867 rührt ja aus der Zeit des Zollvercins her. Durch diefe Zollvereinizung und die Etnigung über die Erhebung gew!sser innerer Abgaben wurde an sich die Souveränetät der einzelnen Staaten auch in dcr Berech- tigung, Steuern aufzuerlegen, nicht beeinträchtigt; es bedurfte aber einer gewissen Beschränkung dieser Vesugniß, damit die Interessen der Gemeinschaft nicht geshädigi würden dur eine verschiedenartige Ausübung des Besteuerungsrechts in den einzelnen Staaten und eine zu weit gehende Ausübung desselben.
Ich möchte auf das weitere der einzelnen Fragen nit eingehen und mi nur noch zu der Frage ivenden, die der Hr. Abg. Ham- macher bezüglih des Weins gestellt hot. Er vermißt, daß die Vor- lage si auf dic varin hervorgehobenen Punkte beschränkt und nicht auch die Frage der Weinbesteuerung regelt, indem sie auß in Bezug auf diese Besteuerung das Hinderniß aus dem Wege schafft, daß eine aus- ländische Waare, die einem höheren Zolle als 3 M unterliegt, nicht auch zu Kommunalabgaben herangezogen werden kann. Der Ausgangspunkt der ganzen Vorlage ift ja der, daß — daran darf ib erinnern — in der Zoltarifgeseßgebung eine Aenderung herbeigeführt werden foll. Da3 Mehl untecliegt jeßt einem Zoll von 3 4, es fällt also nicht unter die beschränkenden Bestimmungen des Zollvereinévertraas. Der Zoll soll nah dem Vorschlage der Novelle erhöht werden, das Mehl würde damit unter die fraglihe Bestimmung des Zollvertrags fallen. Es würde dadurch eiue Aenderung des bisherigen Zustandes herbeigeführt werden, und das würde nah verschiedenen Richtungen hin, sowohl nah der wirthschaftlihen wie nach der Richtung der Finanziirung der Kommunen zu großen Bedenken An- laß geben, Dies ist der erste Anlaß gewesen, weshalb überhaupt
die Ueberweisung der Novelle
Berlin, Sonnabend, den 2. Mai
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ine Mor5 ck11 "E RLnHnorocinäno 16 î an » . , j 0 ç c etne Veränderung des Zokllvereinêvertrags in Aussicht genommen worden | eten solchen Zusaß zu
ist. Außerdem ergab si bei Prüfung der eins{lagenden Bestimmungen, daß es auch dur(%aus verkehrt ift, gegenüber ten ¡eßigen Verhbält- nt}jen, nachdem das Reih entstanden ist, das ausländisce Produkt
vor dem inländischen zu begünstigen. Darauf läuft aber diese Be- |timmung hinaus fowohl für Mehl als auch für Fleisch. Die Mo-
tive enthalten ja ëin auffallendes Beispiel dafür, in welcber die in- ländishen Interessen geradezu |cbâdigenden Weise diese Be- stimmung wirkt, es war deshalb geboten, Ke aufzuheben
Jowobl für die Swblaht- als aud für die Mahlsteuer.
G8 ift dann rücksibtlich der Kommunen noch eine Erweiterung der Befugnisse in Betreff der Erhebung von Bier- und Branntwein- steuer in Auésidt genommen. Aub da lag gar kein innerer Grund vor, weshalb man dos ausländische Bier vor dem inländischen be- günstigen follte, und ebenso den ausländischen Branntwein vor dem inländisben Branntwein. Der Zoll für Bier und Branntwein enthält den Scbutßzzoll und zuglei ein Entgelt für die Konsumabgabe, während im Innern bei der Herstellung von Bier und Branntwein eine Ver- brausabgabke erhoben wird, und zwar für das Reich; denn wenn se au in einzelnen Staaten nicht unmittelbac für das Reich erboben wird, fo steuern doch Einzelstaaten durch Matrikularbeiträge und Aversen dem Reiche bei und tragen also aub im Verbältniß zum Reich die Konsumabgabe für Bier und Branntwein.
Bei Wein liegt die Sache wesentli anders, Weir unterliegt im Reiche keinec Kornsumabgabe, wobl aber sind nah dern Vertrage in Bezug auf Win einzelne Länder und zwar die |ogenannten Wein- länder begünstigt, insbesondere nab der Richtung bin begünstigt, daß in ihnen, und nur în ibnen, von den einzelnen Kommunen cine Ab- gabe von dem Weinkonsum erhbok Das ift eine Be-
diese
oben werden ftann
günstigung, d ih herscreibt aus der bistorisben Ent- wickelung, i n den Betrag vom abre 1867 aus den früheren Verträgen übergegangen ist n ai Le jeßt zu rüttela ih nicht empfehlen würde Man wird mit dieser Bestimmung zu rechnen haben : dieses Privilegium aber noch weiter zu verstärker.,, indem die Bestimmunç des Vert ags, daß außs- ländishe Waaren, die einem Zolle von 3 Æ unterliegen, also der Wein, nicht zur Besteuerung in den Kommunen berangezogen
werden sollen, ausgehoben wird, cheint sid nit zu empfehlen Auf der anderen Seite würden aber die finanziellen
essen des Reichs turh eine soldbe Aufbe ung unzweife ( [châdigt werden; denn wenn gestattet ivird, daß in den Kommuren nicht nur von inländishem Wein, sondern aub von auslândisbem Wein cinc Kommunalabgabe erhoben wird, fo würbe
hast eine guntltge Einwirkung auf den Konsum von inländi
Las JC-
auf Kosten dect sländischen Weines haben. Da der der finanziellen Stüt unseres Zollwesens ift, so t D, tin 5 M N onNorinr A roh N 1 Alchbtung hin eine Aenderung d chenden 231
denklich
Ich möchte dringend empfehlen, die Frage der Revision des Zoll- vereinsvertrags auf das Maß des dringenden Bedürfnisses zu \chränken Die LVestimmungen üb: das Besteuerunasrechbt Staaten und Kommunen in diesem Vertrag find sehr mannigfalttae, und es ist sehr bedenkli%, auf diesem |chwierigen, verwickelten und deli?’aten Gebiet Aenderungen der Gesetzgebung zu erwägen, obne da eine praktische Nsöthi dazu vorltegt. Jch glaube, daß in d Kommission sich Gelegenheit finden wird diese Gesichtspunkte noch&
weiter zu entwick-ln. Der Abg. Nichter (Hagen)
erklärte, die Frage sei dur
die Diskussion nicht klarer geworden, sondern erscheine um- gekehrt schwierig:x und weiter greifend. Man begnüge si
nicht, die Konsequenzen des neuen Zolltarifs zu ziehen, son- dern bei dieser Gelegenhe't noch eine Reihe anderer ¿Fragen zu ordnen, die mit dem neuen Zolltarif wenig oder garnichts zu thun hätter. So werde hier eine neue Bestim- mung für Bier getroffen, für das der Zollsaß von 4 #4 pro Doppelcentrer weder durch den »0.Itarif von 1879, noch dur den jetzigen verändert sei. Was veranlasse also jeßt, ih überhaupi mit dieser Materie zu beschäftigen? Der Branntwein habe \{cho:: bisher über der Grenze von 3 6, gestanden ; der)elbe babe chon bisher 24. und 48 M6 gezahlt, und daß der Branntwein jeßt nah dem neuen Tarif noch niehr Zoll bezahlen solle, wäre eber ein Grund, die Kommunen einzushränken, anstatt ihnen die Besteuerung des Branatweins noch mehr zu erweitern. Praktish sei die Sache vyn geringer Bedeutung, weil in Deutschland wenig Brant1twein eingeführt werde und die Einnahme der Kom- munen aus der Branntweinsteuer jedenfalls eine sehr minimale sein werde. Dagegen würde die Weinbesteuerung Seitens der Kommunen große praktische Bedeutung gewinnen. Aber vor dem Wein stehe die Regierung still, da berufe sie sih auf alte Verträge, während doh au bei dem Bier leine Veran- lafung vorliege, am bestehenden Zustand etwas zu ändern. De Abgrenzung der Besteuerung zwischen Reich, Einzel- staaten und Kommunen sei eine der schwierigsten Materien, und die Motive der Vorlage seien in Bezug auf den Haupt- punkt so knapp gehalten, daß vielleicht niht ein Dußend Abgeordnete klar daraus ersehen töónnten, was in diesem eseß alles stecke. Bei den Mehl- und eFleishzöllen trete genau dieselbe Wirkung ein, die der Staatssekretär von der Besteuerung des Weines durch die Kommunen erwarte: die inländische Waare sei gegen die ausländische zum Naqcz- theil des Reichsfiskus begünstigt und die Rechnung, die man sih im preußischen Landtag in Bezug auf die Verwendung cines gewissen Betrans aus den Getreide- und Biehzöllen mache, in Frage gestellt worden. Diese Vorlage in einer Kommission zu berathen, sei unerläßlich.
Das Haus beschloß in diesem Sinne.
Der Entwurf, betreffend den Schuß des zur Anfer- tigung von Reihskassenscheinen verwendeten Pa- piers gegen unbefugte Nahahmun g, wurde in dritter Lesung nah den bezüglichen Kommissionsvorschlägen unver- ändert angenommen.
Es folgte die erste Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Steuervergütung für Zucker.
Der Entwurf lautet :
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgtec Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt:
Einziger Paragraph.
Die Geltungsdauer des Gesetzes vom 7. Juli 1883, betreffend die Steuervergütung für Zucker (Reichs-Geseßblatt Seite 157), wird um ein Jahr dergestalt verlängert, daß an die Stelle des im S. 2 daselbst bezeichneten Endtermins der 1. August 1886 rritt.
Der Abg. Dr, Witte erklärte, er hätte gewünscht, daß schon eine gewisse Herabseßung der Ausfuhrvergütung eingeführt
würde, und stelle der Regierung anheim, der Vorlage noch
| | |
A Gelepes, |
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pischen
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zu ordnen,
der unveráär
Da eine Verweisung
Dar, murde
Exportbonif wünsche dringend, daß Zölle und Bonifikationen
stehenden definitiven Zu Der Abg. Nobbe e
Staats-Anzeiger. 1885,
n} geben. «3m Uebrigen verzichte er 1nt Anträge zu stellen mit Rü@cksiht auf die Absicht
der Re.ierung, schon im nächsten Jahre die Zudersteuerreform
zu nehmen.
bg. Graf von Hacke hielr es für unzweckmäßig, die ikation jeßt proviforish zu ändern. Die Industrie niht alle Augenblicke die Höhe der wechsele. Die Bonifikationsfrage sei Zeit bei der in nädster Session in Aussicht ickersteuerreform.
rfiärte fh ebenfalls für die Annahme Regierungsvorlage.
in die Kommission niht beantragt
7 L le zweite Lejung des
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Entwurfs wird im Plenum stattfinden.
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Krankenversicherung auf Grund des
X Nach 8. 1) Post Betriebe é Bauten bej 9) 01
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den, Sein jebes beseitigen, und er hoffe, daß
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9 ) S0 N he rontiorinz q h 42 j : daß die Reichsregierung beabsichtige, fi ihrer Beamten ein besonderes Geseß einzubringen.
-TOINNS VC
) V : sei es nah seiner Erkundigun
geschehen fei,
Zustimmung finden werde. Ex sei
eine der Unfall- und Berichts dei
r
über die Ausdehnung
Kommission
] joll die Novelle betreffen :
Telegraphen- und Eisenbahnbeamte und alle im
r Marine- und Heeresverwaltungen, auch bei hastigten Angestellten,
Baggereibetrieb
Speditions-, Speicher- und Kellereibetrieb, erpadäcr, Güterlader, Wäger, Messer 2.
g. Kay]er beantragte, den im §. 1 aufgeführten auch noch Feuerwehrleute, Straßenkehrer, Garten-
alle mt fest angestellten Arbeiter im Kommunal- T
| Der Abg. Kayser befürwortete seinen Antrag. Es wäre | erfolglos, zu den einzelnen Bestimmungen dieses Gesetzes Ab- | anderungsanträge zu stellen, da dasselbe sih an das bestehende Unfallver sicher! eng an]chließe. Seine Partei folae aber n der Nothlage, wenn sie dieser Ausdehnung der Unfall: vrantenverncherung zustimme, weil sie glaube, | daß die Betriebe und Personen, die in dem 8. 1 bez ihne seien, auch sehr w iner Jol 15e1 1g vedürstig fei Ein Mangel des & sei ini 1 leleni 16 jonen, welche von der emeinde [ D
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Ì S % A 4 4 P E L, 4 J Ap 4‘ b T7 Bi hm jei nit bekannt, daß rreimwillia I CINOETICIT( worden Jeten: es fet Dies
n ot e ) dato l A1! 3 4 Ì 3, A4 N gy li n engen Ctädtfen behauptet, in Bezug auf Berlin
micht der Fall. Ein Alkten-
g 1e die Lreppe hberunterfallen. Es sei
__ Treppe heru i: nit in welher Weise, falls derselbe verunglüde, oder wenn dies mit tödtlihem Aus-
seine Nachkommen entschädigt würden
rage entfieche gegenüber anderen Arbeitern. M: Cc kas Ne. C 0 , , É n Rieselfeldern. Diese Zustände seien die ¿Folge
der Zweitheilung der Beamten in festangestellte
solhe, die das nicht seien, die,
erunglückten, ohne alle Mittel dastehen wür- Antrag wolle diesen Mangel des Ge-
3 derselbe auf allen Seiten auch bereit,
falls formale Bedenken gegen denselben vorliegen sollten, auf
Abänderungen einzugehen.
Seine Absiht sei nur, Leuten,
die zum Wohle Anderer gearbeitet hätten und dabei verun- glükt seien, die nothwendige Unterstüßung zu Theil werden
zu lassen,
__ Der Abg Sthrader erklärte, in der Kommission außerordentlich
jahren, weil
stehenden Unfallversicherungsgesetzes Pariei verzichte deshalb, auch
Karenzzeit, d
Ausdruck zu das Unfallgeseß, rie es
aber unver
Punkten für auf ganz falsche Basis gestellt \ei. Punkte werde er bei den einzelnen ZU §. 1 bemerke er,
sprechen.
das vorliegende Geseh; habe l wenig Abänderungen er- man dasselbe lediglich als Fortsezung des be-
angesehen habe. Seine _DO ihren Wünschen betreffs der er Schiedsgerichte u. \. w. in besonderen Anträgen
even, Die Meinung seiner Partei über e 1884 beschlossen sei, bleibe oer Dieselbe, & lalle ¿a i wesentlichen
weil es Ueber einige wenige Paragraphen des Gesetzes daß Zweifel darüber aufge-
verfehlt und für verhängnißvoll,
taucht seien, ob unter „Post-, Telegraphen- und Eisenbahnver-
waltung“ sämtliche Arbeiter dieer Betriebe verstanden seien oder nur solche, von denen man annehmen könne, daß sie be-
jonderer Vnfallgefahr ausgeseßt seien, Jn jei die Meinung dahin unter das Geseh falle.
legorie ator 4 9] Io dieser Ausleg
Betrieb dieser
der Kommission gegangen, daß nur die letztere Ka- Er bezweisle die Richtigkeit meine vielmehc, daß der gesammte unter das Geseß gehöre,
ung und Verwaltungen
außer etwa der Centralverwaltung, welche mi! dem Betrieb
in feine
Berührung komme. Bei
der Wichtigkeil dieser
Frage für eine große Anzahl von Personen wäre s erwünscht, wenn Seitens der verbündeten Regierungen und des Reichs- tages hierüber eine Erklärung abgegeben würde. Was den An
trag Kayser betreffe, so erkenne er an,
die sich dersel geseßt seien ; und es jei zumeist auf
/ ( daß die Beamten, auf be beziehe, niht selten besonderer (Gefahr aus- das gelte namentlich von den eFeuerwehrleuten : rihtig, daß diese Leute bei Verunglückungen das Entgegenkommen der Gemeinden, ja in
manchen Fällen auf Privatunterstüzung angewiesen seien.
Es sei aber i
n zweiter Lesung kaum angängig, eine so weit
reichende Verändecung in das Geseß hineinzubringen.
Demnäch das Wort: Der Herr
st nahm der Staats-Minister oon Boetticher
Vorredner hat im Eingange seiner Betrachtungen die
Ueberzeugung wiederholt ausgesprochen, daß dat Unfallversicerungs-
ge]eß vom vorigen Jabre ein sehr bedenklices sei und in der Praris ih niht bewähren trerde.
O Din wir bisher bet
der entgegengeseßten Meinung.
n Die Erfahrungen, die der Ausführung gemacht haben, und namentlich der