1885 / 104 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 May 1885 18:00:01 GMT) scan diff

die ihnen der Reichêtag vorlegen wird, ihrerseits Beschluß zu fassen. Es wird si nit vermeiden lassen, daß der Bundeêrath die Vorlage, die ibm der Reichstag machen wird, seinerseits amendirt, sei es în der Form, sei es in der Sache; und daß auf diese Weise, was bei der kurzen Zeit, die wir vor uns haben, nicht unbedenklich ift, die ganze Angelegenheit aus dem Bundesrath nochmals in diese Räume wird zurückfommen müffen, ebe sie zu einer zweiseitigen Verabschiedung reif werden kann. Ï -

Diesen einen Punkt erlaube id mir also der Erwägung zu em- pfehlen, obne daß i jeßt hier {on Anträge ftelle. Ich kann das im frübesten Stadium im preußis{en Staat3-Ministerium thun, wenn die Bescklüsse des Bundesraths dort vorbereitet werden, hier aber nicht. J bin überhaupt nicht legitimirt, in dieser Versamm- lung Amendements und Anträge anders als im Namen der verbün- deten Regierungen zu steDen.

Eine andere Frage für mich ift diejenige, ob die ersten Antrag- steller ich meine die politischen Freunde des Herrn von Wedell si in allen Stadien die Wirkungen, die die jeßige Fassung des Textes auf die landwirthschaftlichen und industriellen Geschäfte aus- üben fann, vollkommen flar gemabt baben. Es ift urspünglich ja, wie i Überzeugt bin, beabsihtigt worden, das zu schaffen, was man mit einem kurzen Ausdruck eine Börsensteuer nennt, das heißt eine Steuer, deren Lasten hauptsächlich die Träger der Börsenthätig- keit zu ihren übrigen übernehmen follen. JIch will von der Schwierigkeit, die es hat, diesem Theil der Steuerpflichtigen cine besondere Präzipuallast aufzulegen, ohne daß sie im Stande wären, fie auf ihre Kunden abzuwälzen, nicht weiter sprechen; i will darauf kein Gewickt legen, ob sie das können, da ih nit die distri- butive, sondern die finanzielle Seite der Sade hier mehr ins Auge fassen will; es genügt, wenn aus dem Verkehr mit den beweglichen Gütern etwas auffommt, was einigermaßen weniger im Mißverbält- niß mit dem Auffkommén aus dem Verkehr in unbewegliden Gütern steht, wie er sich in Kauf und Pacht verstempeln muß. Also die Frage der Abwälzung lasse ib unberührt, sie ist eine unfrucbtbare ; id will nur die Frage des direkten Treffens dieser Steuer ins Auge fassen. 7 :

Der ursprünglihe Gedanke der Börsensteuer, wie er vor Jahren angeregt war, hat sih unter den Händen der Finanzmänner sehr bald mebr oder weniger in eine Geschäftésteuer verwandelt. Die Börse ift dabei in den Hinterarund getreten, und ih fürbte, wenn nicht andere Kautelen noch getroffen werden, als sie bisher vorliegen, so wird die erste Wirkung und die vorzüglichste dieser Vorlage sein, daß in erster Linie die vielfaben Belastungen unserer produktiven Thätigkeit und insbesondere der Landwirthschaft sich wieder um eine neue vermehren werden. Die Schutmittel, die man dageaen angewendet hat, decken meines Erachtens nicht ausreichend, wenigstens id würde zu ihnen als Landwirth das genügende Vertrauen ntcht besißen, Der eine Theil suht das Scbutzmittel havptsächlih in dem Wort „börsen- mäßige Usance“. Wenn das die Breite hätte in der Deckung, die die Herren Antragsteller ibm zuschreiben, dann könnte man ja ganz zufrieden sein. Das glaube ich aber nicht, und selbs dur den Zu- ja des Buhlschen Antrages, wona; kurz ausgedrückt, der Produzent für den Verkauf seiner eigenen Waaren frei sein soll, balte ih do nit jede Fuge, jede ungedeckte Spalte für beseitigt. Ohne den An- trag aber finde ich in diesem Ausdruck „börsenmäßige Usance“ nab meiner Erfahrung von landwirthichaftlihen Geschäften durchaus nit die Deckung, die gesubt worden ist. Es if in all den Kreisen, die nit mit den Gewohnheiten der Landwirtbschaft östlich von der Oder oder der Elbe vertraut sind, eine allgemeine Annahme, als ob die Geschäfte ch dort meist baar und Zug um Zug machten, also in einer anderen Form, als das Geseß im Auge hat. Das ist doch, wie jeder größere Landwirth, namentlich aus den öftliwen Provinzen, mir aus seiner Erfahrung bestätigen wird, nit der Fall. Schon d r einfachste Wirth, der uur Korn verkauft, wird fast in jedem Jahre, wenn er nicht zu den wohlhabenden gebört, in die Lage kommen, im Sommer und zur Zeit der Ernte, im Herbst, wo er viel Tagelohn braucbt, in Korn Gesckäfte zu macben in der Weise, daß er sagt: 20 Wispel Roggen verkauft, im Oktober zu liefern. Ja, das ist ein Zeitaeschäft. Wo ist da die Deckung gegen „börsenmäßige Usance?" Ic will zugeben, daß fie vorhanden sein mag bei einer sehr wohlwollenden Auslegung. Aber die Landwirthschaft, in Preußen wenigstens, ist nicht gewohnt die Gegenwart immer auëgenommen im Finanz- Ministerium wobiwollende Auslegung zu finden. Im Gegentheil, was fic fiskfalisd aus dem Wortlaut der Geseßze hat herausdrücken laffen, das ist berauëgedrückt worden, und wenn nun ein Finanz- Minister, ein anderer als der jeßige der jeßige würde "es nicht thun in dem Sinne entscheidet und den Stempel erhebt, wie wollen Sie damit durchkommen? Im Wege des Civil- prozesses werden Sie mir sagen. Ja, haben Sie beim Civil- richter Überall cine f und woblwollende Würdiguna der land- roirth’chaftlichen Inter nit; es liegen Erfahrungen vor, daß fie în einz Fâllen nit vorhanden ist. Im Ganzen karn man nit sagen, daß gerade der Großgrundbesiß in ricbterlichen Kreisen eine beliebe Ers einung wäre, die in bober und parteiiscer Gunst stände, und es find au da Austlegungen mögli, gegen die man, wenn man sicher gedeckt sein will, festere Garantien als diesen Auêdruck der „Vörsenusance* haben muß.

Ich glaube, daß Geschäfte von Zucker fast gar nicht anders ge- matt werden als nach einer gewissen Börsenusance, daß der einfache und gewöhbnli%e Zuckerproduzert, der von kaufmännischen Börsen- gestäâsten fi ganz frei bält, der feine Art Spekulation und keine Zeitkäufe irgendeiner Art mat, doch in der Regel seine Geschäfte so absœließt. daß er im Auzust, September si mit irgend einem Hause einigt, mit irgend einem Abnehmer, und sagt: „Jch will Dir den Zucker meirer ganzen Kampagne liefern, Du zahlt dafür während des Monats Oktober denjenigen Preis, der am 15. Oktober, am Medio, böôrsenmäßig notirt sein wird in dem Börsenblatt so und so in Magdeburg. In gleiver Weise rechnen wir für Norember, in gleiher Weise für den Dezember.“ Ich glaube, es gehört {on eine jehr feste, vorgefaßte Ueberzeugung bei einem Richter und no% mebr bei einem Finanzherrn dazu, um zu sagen, daß auf diese Geschäfte die „börsenmäßige Usance“ keine Anwendung finde.

Ebenso werden die geläufigen Korn- und Spiritu8geschäfte, ja felbst die meisten Fettviebgeshäfte, abges{lossen. Die Waare wird nicht zu Markt getrieben und dort gegen baar verkauft, sondern wenn Iemand fette Ochsen kauft, dann kauft er sie gewöhnli in den Ge- genden, wo der Markt nicht ganz flott geht, eine Zeit lang vor der Abnabme, und es wird irgend ein Lieferungêstermin bedungen Wenn Jemand und zwar gilt dies aub von dem Landwirth, der keinen Borschuß im Anfang seines Herbstes braucht vom Kaufmann seinen Spiritus oder Roggen verkauft, fo pflegt er mit irgend einem kaufmänni- schen Hause zu verabreden: ih werde so und so viel liefern, 100 000 1 in der und der Zeit, und das Gewöhnliche wird wohl sein, daß jedes Mal am Lage der Ablieferung das BVörsenblatt der nächstge- legenen Börse, welches Beide lesen, dur seine Börsennotizen den Preis fixiren soll, entweder daß direkt darnach gehandelt wird oder, was auf dem Lande üblicber ist, ein bis zwei Mark unter der Börsen- notiz wie der Auêëdruck lautet. Wie wollen Sie si da mit dem Wort, daß richt nah Börsenusancen gehandelt werde, \{üten? Ich befürchte, daß, wenn nicht ein weiterer Schuß gesucht wird, dann zu- nächst die Landwirthe was die Herren Antragsteller, glaube i, nit beabsibtigt haben die ersten Opfer dieser Steuer sein werden.

Das Amendement der Herren Abgg. VBubl und Genossen deckt einigermaßen dagegen. Ich bemerke, daß ih für mcine Person mit dem erften Satze nit vollständig einverstanden bin; zwar mit dem Sclußnotensystem bin id es im Gegensaß zur Bucthkontrole. Aber ib bin für prozentuale Besteuerung, die Be nicht angenommen ift. Was den Artikel „Befreiung“ anbelangt, so ist darin der Produzent allerdings bedingter Weise ausgenommen, aber doch nur bedingter Weise, während er meîner Meinung nab unbedingt auêgenommen werden follte; denn ich glaube nit, daß Sie den Produzenten in Industrie oder Landwirtbschaft gerade mit dieser Steuec von Neuem treffen wollen, mährend Sie im Uebrigen auf seine Erleichterung be- dacht sind,

Es ift da gesagt: i für Geschäfte über solche inländise Waaren, welche von einem der Kontrahenten selbst erzeugt und hergestellt sind.

Das würde, soviel ih prima facie übersehen fann, hinreiden. Nun sind aber noch einige Zwischensäte: hinter „solhe“ folgt „zur Weiterveräußerung bestimmte“. Das wird die meisten deen. Das meiste Getreide und all dergleihen landwirthschaftliche Produkte und Zucker werden nicht zur direkten Kon- sumtion verkauft. Warum sollten aber dabei ausgenommen sein diejenigen, die zur weiteren Veräußerung nicht be- stimmt sind? Also z. B. dasjeniae, was der Militärfiskus ankauft, oder was die Verwaltung einer Strafanstalt oder eine Fabrik oder sonst irgend eine Einrichtung, die einen großen Konsum hat, für si nicht zum Weiterverkauf, sondern. zum Verzehr ankauft? Ich sehe den Nutzen nicht ein. :

Dann: „inländisde Waaren, welche von einem der Kontrabenten selbst erzeugt oder „handwerfks- oder fabrikmäßig“ bergeftellt find“. Warum gerade handwerksmäßig oder fabrikmäßig? Das legt wieder eine Restriktion in diese Befreiung hinein, über deren Auëlegung und Tragweite ib mir kein recht deutlihes Bild machen kann.

Und dann in Nr. 4 ift auch wieder die Rede von Geschäften „über solde Sacten oder Waaren, welche zur Weiterveräußerung nach vorgängiger handwerks- oder fabrikmäßiger Be- oder Ver- arbeitung durch einen der Kontrahenten bestimmt sind.“

Ib möchte diese Bedingung, daß die Waare zur Weiterveräußerung bestimmt sein soll, und daß sie handwerksmäßig oder fabrik- mäßig nothwendig erzeugt sein muß, wenn ih im Re- gierungéstaduum über die Sache verhandelte, dur ein Unter - Amendement zum Amendement Buhl zu ftreichen beantragen. Nun weiß ih nit, welhe Bedenken ih dur einen folhen Antrag bier in diesem Stadium der Verhandlung erzeuaen könnte. Der Landwirth kann die Besteuerung, die ibn hierbei treffen würde, in keiner Weise abwälzen; die Börse wird dazu meines Erc- acbtens immer im Stande sein, und ic glaube, Sie werden die Aal- glätte dieses Körpers nie so vollständig überwinden, daß Sie ihn greifen und zum Zahlen und Bluten nöthigen. Es giebt zu viel Leute, die seiner bedürfen, und die seine Hülfe erstreben.

Ich sehe deshalb cine eigentlih wirtbscbaftlihe Ausgleibung in dem Ergebniß dieses Gesetzes nit; ih halte es aber finanziell für niht außerordentli, aber einigermaßen nüßlich. Icb balte den Er- trag nit für so groß, wie er gesckäßt wird; aber ic halte es für das moralische Gerechtigkeitsgefühl unserer Steuerzabler, für eine fiche de conso!ation, die weder fehr viel einbringen, noch denjenigen, den sie treffen will, dauernd belasten wird. Ich halte es für ein dringendes Erforderniß der Zeit, eine Steuer dieser Art einzuführen.

Ich boffe, daß mir die Diskussion Gelegenheit geben wird, weiterhin wenigstens meine persönliche Ansicht zu äußern und mich für das Stadium, in dem ich tiefer cinzugreifen berufen sein werde, zu belehren. Es ist mir heute nur ein Bedürfniß gewesen, diese beiden Punkte zu berühren, die mir vorzugsweise bedenflih schienen in der jeßigen Fassung, und von denen id mir nicht vollkommen Rechenschaft geben kann, warum sie von Niemand sonst \{ärfer auf- gefaßt worden find in der vielseitigen und breiten Diskussion, der die Sache unterlegen hat; ih bin alîo in der Sorge, daß die Wünsche, denen ich beut direkt oder indirekt Ausdruck gegeben habe, irgendwo einen Anstoß finden, der mir bisher entgangen ift, und ich würde für jede Belehrung hierüber dankbar sein.

Der Abg. von Wedell-Malchow erklärte, der Reichskanzler habe bervorgehoben, daß das Arbitragegeshäft durh den pro- zentualen Stempel eine wesentlihe Schädigung erfahren werde, aber auch der Abg. Dechelhäuser habe heute anerkannt, daß dieses Geschäft eine gewisse Belastung recht wohl ertragen könne. Was sei dénn i Arbitragegeshäst ? Es sei ein Verkauf- und Kaufgeschäft in Wechseln und Waaren zwischen zwei Banken zur Ausgleihung von Coursdifferenzen. Daß die Spekulation dabei nicht ausgeshlossen sei, werde ihm von keiner Seite bestritten werden. Er gebe allerdings auch zu, daß das Arbitragegeshäft zur Vermittelung von Zahlungen diene, welhe sonst in baarem Gelde hätten geleistet werden müssen, und daß es in dieser Beziehung eine wohlthätige Wirkung ausübe. Wenn Einwendungen gegen die Belastung erhoben worden feien, welhe das Arbitrage- geschäft nah seinem Vorschlage oder nah dem Vorschlage der Kommission erfahren solle, so müsse er dagegen einwenden, daß eine Steuer von 1/;g pro Mille immer noch einen hübschen Gewinn für den Arbitrageur übrig lasse. Ob die Wechsel auch in dieses Gesetz einbezogen werden sollten, oder nicht, sei in der Kommission erwogen worden. Man habe si dahin geeinigt, nur in auéländisher Valuta zahlbare Wechsel aus- zunehmen, die bis jeßt keinem Wechselstempel unterworfen seien. Auch die Report- und Deportgeschäfte könnten recht gut die gerin- gen Belastungen ertragen, die für dieselben in Vorschlag ge- braht worden seien, weil ihnen alle Vortheile börsenusance- mäßiger Geschäfte gegeben seien, so vor Allem auch die shnelle, börsenmäßige Exekution. Er verstehe überhaupt nicht die Be- wegung, die gegen diesen Geseßesvorshlag hervorgerufen sei. Derselbe wolle nur für die Vortheile ein Aequivalent hafen, die die Börse überhaupt in ihrem eigenen Schiedsgericht und ihrem eigenen Geseybuh besißze. Niemand werde in Ab- rede stellen wollen, daß durch diese Einrihtung die Börsenleute gegenüber den nicht an der Börse bethei- ligten Personen im Vortheil seien. Bei derartigen Beaünsti- gungen sei eine geringe Steuer, wie sie hier vorgebracht sei, wohl am Plage. Ob auch Waaren ganz von diesem Geseße ausgenommen werden sollten, darüber habe man in der Kommssion lange geshwankt. Wäre die Ausschließung der Waare erfolgt, so wäre damit das Börsenspiel in Getreide und Produkten ganz freigelassen. Gerade dieses Spiel aber könne bei dem hohen Gewinn, den es abwerfe, wohl eine Be- steuerung ertragen. Ec selbst habe zwar versucht, das Waaren- geshäft aus den übrigen Zeitgeshäften herauszunehmen, sei aber hierbei auf Widerspruch bei den Herren von der Linken gestoßen. Jeßt sei man wieder auf seine Jdee zurückgekommen, er gebe indessen zu, daß die Definition, die j:8t vom Waaren- geshäft gegeben sei, indem man bestimme, daß unter das Gescß börsenusancemäßige Geschäfte in Waaren fallen sollten, für welche Coursnotirungen gemaht würden, eine bessere sei als die seinige. Er gebe zu, daß so auch ein Landwirth, wenn derselbe über den Verkauf seiner Waaren ein börsenusancemäßiges Ge:chäft abshließe, unter dieses Ge- seß gerathen könne, allein derselbe werde damit soglei in sämmtliche Vortheile geseßt, welhe der Börsenverkehr gewähre. Wolle der Landwirth die Steuer nicht zahlen, so werde der- selbe sih auch jeßt noch aus der Verlegenheit ziehen können ; denn er falle nur unter das Geseß, wenn er sich den von den Vorständen der Börsen im Schlußschein festgestellten Bedin- gungen unterwerfe. Landwirthe und JFndustrielle hätten also einen Schuß gegen die Besteuerung, wenn \ie nit absihtlih von den Vortheilen der börsenusancemäßigen Geschäfte Gebrauch machen wollten. Er möchte daher auch die Gegner der Vor- [lage auffordern, ihm ihre Hand zu bieten, damit eine Ver- ständigung über dieses Gesetz erreiht werde.

_ Demnächst nahm wiederum der Reichskanzler Fürst von Bismarck das Wort:

Icb muß das Haus verlassen und will die wenigen Augenblie,

die mir bleiden, nur benußen, um zu erklären, daß mich tie Be-

rubigungen des Herrn Vorredners über die landwirtbscaftlihe Seite der Frage doch nicht vollständig befriedigen; ih muß darauf erwidern: auf das Eis trete ich noch nit und mödbte nit, daß mein Name naher unter einem Gesetze steht, das die Landwirthe, vielleicht den Herrn Vorredner nicht ausgenommen, alsdann in der Richtung Tritisiren würden. Ich halte die Bedenken für {werwiegender, als der Herr Vorredner sie {äßt. Die Geringfügigkeit der Abgabe if allein no nit trôftlid gegenüber der Verantwortlichkeit, die Jeder, der dieser Steuer pflicbtig wird, übernimmt für Beamte, Stellver- treter, für Versehen, bei den außerordentlih boben Strafen und bej der Unannebmlichkeit, die es überhaupt hat, in die Lage zu kommen, daß man seinen fteuerliden Verpflihtungen nit vollständig na- gekommen ift. Aver immerhin, mag die Abgabe auch für Manchen nicht lästig sein, keinesfalls liegt es doch in unserer Absicht, diese Steuer auf andere als die Kreise des Zwischenha:.dels will ih einmal sagen —, auf den Produzenten anzuwenden.

Wenn wir diese Absi%t haben, warum sollen wir sie dann nit deutlider aussprechen, als in dieser, wie ich glaube, ziemli gewun- denen und zweifelhaften Definition von Börsenusance und Cours- notizen ge\sHehen ist? Warum wollen wir nit einfa sagen: der Produzent soll für das, was er produzirt im Sinne des Bublschen Antrages —ck befreit sein, ich weiß nicht, warum man si dagegen sperrt; und ich würde mi {wer entschließen können, in einem späteren Stadium, wie gesagt, mit meiner Unterschrift für die Sache einzutreten, wenn nit die Sicherheit geboten wäre, daß der Produzent in Landwirtbschaft und Industrie und im Handwerk jedenfalls dur ein festeres Scild gegen diese Steuer gedeckt sei, als es hier ge\ch{eben.

Wenn der Herr Vorredner sagt, daß derjenige Landwirth, der nun unter diese Steue: fiele, dann au die Vortheile des Börsenverkehrs hâtte ja, i glaube, die sind für einen Landwirth sehr gering an- zusblagen; er bat im Ganzen sehr viel häufiger Erfahrung von den Nachtheilen des Börsenverkehrs als von den Vortheilen bintier sich, und da mödbte ib mib do nicht damit vertrôösten. Jh kann in Bezug auf diesen Purfkt son jeßt ganz bestimmt Widersprucþ einlegen geaen den Mangel der Fafsung und muß bevorworten, daß, wenn dieser Mangel nit zu voller Befriedigung für den Produzenten gehoben wird, ih der Erfte sein würde, der im Bundesrath den Antrag ftellte, die Bestimmung nah dieser Ricbtung bin zu ergänzen.

Dann, was die Arbitrage anbelangt und die Verstempelung der Wechsel, so, glaube ic, habe id mich vielleidt nit ganz deutlich in meiner ersten Aeußerung au2gedrückt. Jh habe gefragt, ob Gründe dem entgegenstehen, die Wesel niedriger zu verstempeln, als Effekten und Waaren. Die Waaren ganz heraus zu lassen, dafür bin ih durhaus nicht. Denn gerade die dem Lande und sciner Wirth- saft sckchädlidsten Börsengeschäfte sind die Börsenspekulationen in Landesprodukten, in Getreide, Oel, Spiritus und all dergleidben. Die möhte id am Meisten treffen, und, wenn es nit eine Ershwerung des Geschäfts wäre, so würde i für die einen fehr viel böheren Saß vorschlagen als für die anderen, Wenn hier einzelne Leute, die keine Million im Vermögen haben, auf einen S&lag für 12 und 15 Millionen Roggen verkaufen oder ankaufen, so ist das ein ungesunder Zustand, bei dem gar keine Preis» bilduna und gar fein regelmäßiger wirthschaftlider Verkehr in dem Getreidehandel mehr mögli ist. Und dagegen kann man nit scharf genug austreten.

Also die Waaren keraus zu lassen, kann ib nit rathen. Aber ib habe {on vorhin mir zu sagen erlaubt, alle diejenigen Herren, welche gegen prozentualis®e Verstempelung gesprchen haben, die haben, sociel ich babe hôren und lesen fönnen, immer als Hauptgrund gegen die Annehmbarkeit des Prozentsaßes die Schädigung des Arbitrageverkebrs angeführt. Ich frage deshalb: fann man den Arbitrageverkehr niht decken und dadur den Zustand, an den der Herr Vorredner zuleßt appellirte, d. h.,, daß die Gegner der Vorlage selbst die Hand dazu bieten, sie zu Stande zu bringen, einigermaßen uns näher bringen ? Ich weiß nicht, ob ib mi in der Annabme nit irre, daß der Arbitrageverkehr fast aus- scließlid auf dem Handel in Wecbseln beruht und viel weniger auf dem Handel mit Effekten und Waaren. Wenn ich mit darin irre, fo ist mein Auskunftêmittel allerdings nit so wirksam und vielleicht nit anwendbar, obschon ich mich auf Autoritäten, die mit der Börse vollständig vertraut sind, berufen kann. Im Staatsrath baben die- selben ihrer Ueberzeugung Ausdruck gegeben, daß die Fähigkeit des Arbitrirens der Börse im autreihenden Maße gewahrt bleibe, wenn nur der Verkehr in Wewsein geringer verstempelt würde. Ein Herr {lug vor, daß, wenn 1/19 pro Mille für den gewöhnlichen Verkehr ge- nommen würde, 1/40 pro Mille für Wechsel, um die Arbitrage zu sonen, genommen würde. Also ganz in dem Sinne, wie Hr. von Wedell vorher sagte, die Arbitrage kann irgend welche Besteuerung vertragen. Das kann sie auc; ic frage mich nur, ift dieses Hauptargument der

egner des Prozentsaßes, die Arbitrage, damit aus dem Felde ge- rüdt, daß man den Wewselverkehr geringer und so gering besteuert, daß flbst der geringe Profit, der an der Arbitrage ist, darunter seine Anziehungskraft nir verliert? Wenn ich hierbei im Irrthum bin das wird mir die künftige Diskussion ja zeigen so ist dieses von mir gedachte Auskunftemittel nibt anwendbar.

An meinem anderen Bedenken, den Schug der Landwirthschaft betreffend, aber würde ib unbedingt festhalten müssen.

Der Abg. Dr. Buhl befürwortete seinen Antrag. Wenn der Reichskanzler gemeint habe, daß für das Arbitragegeschäft die ausländischen Papiere keine Bedeutung hätten, so sei derselbe zu weit gegangen. Gerade ausländische Papiere spielten im Arbitragegeschäft eine große Rolle. Die Kommission fei zuerst gewillt gewesen, die Wechsel überhaupt aus diesem Geschäft auszusceiden; allein sie habe davon Abstand genommen, weil sie gefürchtet habe, daß dann die Einnahmen aus dem Geseß zu gering werden würden. Daß der Reichskanzler mit seiner Kritik der von der Kommission beschlossenen Definition „börsenmäßige Usance“ das Ricktige getroffen habe, könne er an einem fleinen Beispiel darthun. An der Ham- burger Börse sei der Beschluß gefaßt, Mais auf Termin zu handeln, aber man habe davon abgesehen, als die Nachricht von dieser Vorlage gekommen sei. Der Versuch mit der Definition „börsenmäßige Usance“ sei niht glü@ckich. Ent- weder treffe man mit einer solhen Definition auch das legi- time Lieferungsgeschäft, oder der Börse werde die Möglichkeit gegeben, das Geseß zu umgehen. Er glaube, daß sein Vorschlag der beste sei. Was die von ihm beantragten Ausnahmen betreffe, jo müsse er sagen, daß der Reichskanzler ein Recht gehabt habe, das Alinea 3 zu beanstanden. Es s2i ihm dabei ein Lapsus insofern passirt, als er die Bestimmung aus dem Wedellschen Antrag hinübergenommen have, der ursprünglich die zur Weiterveräußerung bestimmten Gegenstände überhaupt einer Steuer habe unterziehen wollen. So lange es \sich nur um Geschäfte zwischen Kaufleuten handele, sei der Fehler *ein so shwerer. Nachdem aber durch die Kommission die Steuer auch auf solhe ausgedehnt werde, welhe nicht aus- \{hließlih Kaufleute seien, werde eine Korrektur nothwendig, die jeßt oder bei dritter Lesung nachgeholt werden müße. Was die vierte Ausnahme betreffe, so würde er bei derselben stehen bleiben müssen. Sehr beruhigend sei für ihn die Aeußerung des Reichskanzlers gewesen, daß dieses Gesetz vor- ausfihtlich nur ein Vorschlag bleiben werde, die verbündeten Regierungen wollten nur die Wünsche der Majorität des Reichstages kennen lernen, seien aber der Ansihht, daß erheb- liche Korrekturen an demselben vorgenommen werden müßten. Im Uebrigen könne er nur bitten, es bei seinem Vorschlage zu belassen, da derselbe zu höheren Einnahmen führen werde, als der Wedellshe Antrag.

Der Abg. Frhr. von Buol erklärte sih im Prinzip mit dem Antrage von Wedell einverstanden ; es sei eine dringende

Pflicht der geseßgebe nden Körper, endlih auch das bewegliche Kapital zu treffen. Dieses aber könne man nur bei den Um- säßen fassen. Zu hoh dürfe andererseits die Besteuerung nit gegriffen werden, weil bei dem Mangel einer inter- nationalen Gesehgebung über diese Dinge eine zu große Be- lafiung des inländischen Verkehrs gegenüber dem ausländischen eintreten könnte, und weil man ferner dem häufigen Umsaß der Kapitalien nit Hindernisse in den Weg legen und auc nicht die kleineren Kapitalisten von den Anlagen in guten Papieren zurücks{recken dürfe. Mit einer Ermäßigung des Stempels für die Wechselarbitrage sei er einverstanden.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, bevor die Diékussion weiter in Einzelheiten hineingehe, {eine es ihm richtig, den Standpunkt kurz und generell zu rekapituliren, den er in allen Stadien solhen Anträgen gegenüber stets eingenommen habe. Er verhalte sich dem Kommissionsentwurfe gegenüber ab- lehnend, s{hon weil er es überhaupt nicht für Aufgabe der Volksvertretung erachte, Steuererhöhungen irgend welcher Art in Vorschlag zu bringen, auch die gegenwärtige Regierung eines solchen Anreizes durchaus nit bedürfe. Schon der bis- berige Verlauf der heutigen Debatte habe das Verkehrte einer solhen Jnitiative zu Steuererhöhungen aus der Mitte der Volksvertreter dargelegt. Während das Naturgemäße sei, daß die Volksvertreter die Steuergeseße der Regierung vom

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Standpunkte des Steuerzahlers oder der Produktion kritisirten, hâtten die Konservativen und Nationalliberalen dem Reichs- kanzler die Rolle zugeschoben, die Steuerzahler, die Produ- zenten, die Landwirthe gegen einzelne Steuervorschläge der Konservativen und Nationalliberalen, welhe dem Reichs- kanzler zu weit gegangen seien, in Schuß zu nehmen. Es fomme weiter in Betracht, daß der Entwurf nach feiner Seite hin eine entsprechende Steuerentlastung herbeiführe, wie insbesondere den ärmeren Klafsen gegenüber die gleichzeitige Wiederaufhebung des Petroleumzolles gerechtfertigt sein würde. Der Entwurf werde zwar in der Oeffentlichkeit als nur auf gewinnbringende Börsengeschäfte zielend hingestellt, in Wirk- lihkeit aber müsse die vorgeschlagene Steuer auf alle Ge- shäftsverhältnisse nachtheilig zurückwirken, insbesondere au Waarengeschäfte gesundester Art erheblich belasten und eine Summe von großen, durchaus foliden Effektengeschäften, welhe Kapital und Gewinn vom Ausland hinein- bringen würden, unmöglich machen. Eben so {were Bedenken hätten ih gegen den Entwurf erhoben aus der Unfklarheit, Zweideutigkeit und Dehnbarkeit seiner Vorschriften, die ohne Rücksicht auf das praktishe Leben gefaßt seien und verwirrend und abschreckend in alle von dem Leben berührten Geschäftskreise eingreifen müßten. Die aus dem Entwurf im günstigsten Falle für die Reichska}se zu er-

[J nserate für den Deutschen Reicbs- und Königl. | Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königlihe Expedition

des Deutschen Reihs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers :

zielenden Einnahmen würden außer allem und jedem Ver- hältniß stehen zu den mit der Durchführung des Entwurfs für den Volkshaushalt sich ergebenden wirthschaftlichen N2ch- theilen. Diese Uebelftände seien aber auch schließlich so geartet, daß es dem wirthshaftlih Schwächeren vie! weniger gelingen fkönne sich ihnen zu entziehen, als dem Stärkeren und Mächtigeren. Während auf die lehteren der Entwurf hauptsähliß berehnet sein tolle, würden die großen Kapitalmächte fih den Nachtheilen

| weit eher aalglatt, um ein heute gebrauhtes Wort zu wieder-

holen, zu entwinden vermögen, beziehungsweise die Nachtheile auf die Shwächern abladen. Er behalte sich vor, wenn der weitere Verlauf der Diskussion, welÞe einen blos infor- matorishen Charafter angenommen habe, es ihm zw-:ckmäßig ersheinen lafse, den einen oder den andern dieser Gründe, von denen jeder einzelne shon für fih ausreihe, den Entwurf zu verwerfen, noch näher darzulegen.

__ Der Abg. Gamp erklärte sich für die prozentuale Be- steuerung und gegen die vom Arg. Oechelhäuser empfohlenen abgestusten Stempel. Auch er wolle ferner zum Schuzß des Arbitragegeschäfts die Wechsel eximiren. Es jei das nament- lih auch im Jnteresse des Exports nothwendig, da gerade

die exportirenden Fabrikanten stets in Wetseln bezahlt würden.

Hierauf vertagte sih das Haus um5 Uhr aur Dienstag 11 Uhr.

RREEEE E M “aue 0A Dn m va E E R O T Deffentlicher Anzeiger. N nehmen an: die Annoncen-Erveditionen des

. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen, 9. Industrielle Etablissements, Fabriken und 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladnngen u. dergl.

(Srosshande!l.

. Verschiedene Bekanntmachungen.

„Jnvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenftein & Vogler, G. L. Daube & Co., E, Shlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Berlin SW., Wilhelm-Straße Nr. 32.

3, Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

Subhaftationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

L14084) Aufgebot. Die Sparkafsenbücher der städtishen Sparkasse zu Frankfurt a. O. a. Nr. 38096 über 46,25 M, Martba Parcbmann, E b. Nr. 25 215 über 57,06 Æ, ausgefertigt für die Wittwe Caroline Gade, geb. Mann, : c. Nr 20500 über 1087,04 Æ, ausgefertigt für den Eisenbahnarbeiter Wilhelm Hoffmann, d. Nr. 43371 über 103 Æ, au2gefertigt für den Töpfer Gustav Spree, l e. Nr. 38 557 über 90 A, ausgefertigt für die unverebelichte Auguste Rer, I sind angeblich verloren gegangen und sollen ¡u a. auf den Antrag des Handel8mannes Ferdinand Strahl als Vormundes der Martha Parchmann, zu b. bis e, auf den Antrag der Eigenthümer, nämli: 5 zu b, der Witiwe Caroline Gade, zu c. des Arbeiters Wilhelm Hoffmann, zu d, des Töôpfers Gustav Spree, zu e. dec verwittweten Shuhmacher Ober- thür, Carol ine, geb. Müller, zum Zweck der neuen Anfertigung amortisirt werden. Es werden deshalb die Inhaber der Bücher auf- gefordert, spätestens im Aufgebotêtermine am 26. November 1885, Vorm. 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Oderstraße 53/54, Zimmer 16, ihre Recbte anzumelden und die Bücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der- felben erfolgen wird. i Frankfurt a. O., dena 4. März 1885. Königliches Amtsgericht. ITI.

ausgefertigt für

[75059] Aufgebot. i:

Der Flanellfabrikant C. H, Rahnis, frühere Firma Cittelbah & Rabnis in Poeßneck hat das Aufgebot eines von der Eva Gintburger in Kolmar am 22. Juli 1884 daselbst ausgestellten, eigenen Wechsels Über Zweibhundertvierundneunzig Mark zweiunddreißig Pfennig, zahlbar an Ordre von Guggenbeim & Cie. am 15. Norember 1884 beantragt.

Der Wechsel war vom MRemittenten an Jacob Brunner in St. Gallen, von diesem an Leopold Guth in St. Gallen und von Letßterem an Cittelbad & Rahnis in Poeßneck girirt.

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15, Dezember 1885, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeiwneten Gerichte, Stadthaus, an- beraumten Aufgebotstermine seine Rete anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Kolmar i. E,, den 19. März 1885.

Das Kaiserlihe Amtsgericht.

[4788] Aufgebot. . Die Sparkassenbücber der Kreissparkasse zu Pleß a, Nr. 4918 über 103 M 65 A, ausgefertigt für den Iohann Bracik aus Wessolla, zur Zeit Infanterist zu Rastatt, : Nr. 6977 über 76 M 14 F, ausgefertigt für den Knecht Joseph Jurczyk aus Czarkowro, zur Zeit in Myslowiy, 5 find angeblich verloren gegangen und sollen auf An- trag der Eigenthümer zum Zwecke der neuen Aus- fertigung amortisirt werden. : Es werden tabher die Inhaber der Bücher aufge- fordert, spätestens im Aufgebotstermine den 14. November 1885, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeihneten Gericht, Zimmer Nr. 22, ihre Recbte anzumelden und die Bücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloëterklärung derselben erfolgen wird. Pleß, den 20. April 1885. Königlibes Amtsgericht. Velthusen.

[6427] Aufgebot.

Auf Antrag des Vormundes Caspar Ferber aus Blaëbach wird der mit unbekanntem Aufenthalt abwesende Heinrih Ferber, geboren am 31. März 1815 zu Blasbaw und eheliber Sobn des Tobias Ferber und dessen Ehefrau Catharine, geb. Nickel, daselbft, welcher vor etwa vierzig Jabren angeblich na Amerika ausgewandert und seitdem verschollen ist, hiermit aufgefordert, sich spätestens im Auf- gebotstermin den 18, September 1885, Vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeihneten Gericht (Zimmer Nr. 12) zu

Æ u. s. w, von öffentlichen Papieren.

melden, widrigenfalls dessen Todeserklärung erfolgen

wird. : Weßlar, den 30. April 1885, Königliches Amtsgericht.

r 638] Bekanntmachung. Nacdem die Gemeinde Ebrsten glaubhaft gemat&t bat, daß fie die nachstehenden Immobilien : Blatt 3 Nr. 66 Wasser 10 a 79 qm 90 H 91 Se 92 84 93 03 T

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18 „, 41 Weide am Eselsweg 46 21

18 129/113 Weide daselbft 20 „, 00

e 18 130/113 Weide Zlkenlnaul 35 11 , soweit diese Parzellen seither niht fkatastrirt waren, zehn Jahre ununterbrochen im Eigenthums- besitze gehabt und das Aufgebotsverfahren in Ge- mäßheit des §8, 32 des Gesetzes vom 29. Mai 1873 beantragt .hat, werden alle Diejenigen, welche ein Recht an den genannten Parzellen zu baben ver- meinen, aufgefordert, solhe \pätestens in dem auf

. Literarische Anzeigen. . Theater-Anzeigen. | In der Börsen-

Annoncen - Bureaur. M

. Familien-Nachrichten. / beilage, E

den 15. Juni 1885, Vormittags 12 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine bei Meidung des Recbtsnacbtbeiles anzumelden, daß na Ablauf der Frist die Gemeinde als Eigentbümerin im Grund- buch eingetragen werden wird, und daß, wer die ibm obliegende Anmeldung unterläßt, mit seinem Rechte gegen einen Dritter, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbucbs er- worben hat, sowie mit seinem Vorzugsrecht gegen- über Denjenigen, deren Rechte innerhalb der Aus- \{chlußfrist angemeldet und demnächst eingetragen sind, ausges{lofen wird, (F. 1/85.) Grebenstein, 30. März 1885, Königliches Amtsgericht. Klingenbiel Wird veröffentlicht: Li ch, Gerichtsschreiber.

(€5734] as Königl. Amts3geriht München k., Abtheilung A. für Civilsachen, hat am 31. Januar 1885 nawbstehendes Aufgebot erlassen:

Es ist zu Verlust gegangen ein Versicberungs- sbzin der Bayr. Hypothekén- v. Wecbselbank in Mürchen rom 18. Mai 1863 Nr. 7229, wodur{ch das Leben des k. Notars Karl Michael Schäffler in Falkenstein auf Lebensdauer für die Summe von 600 F!. Bankvaluta versicert worden ift.

Aur Antrag dessen Wittwe T s wird fonach der Inhaber dieses

f längstens kis zum Aufgebotstermin,

Yitontag, den 10. August 1885, Bormittags 9 Uhr, im Geschäftszimmer 18/1. diesseitigen Gerichts seine Rechte anzumelden und Versicherungsschein vorzulegen, widrigenfalls defien Kraftloserklärung er- folgen wird.

München, den 2. Februar 1885.

Der gescäftsleitende Kgl. Gerichtsschreiber : A 0) Hagenauer.

Bekanntmachung.

Am 5. Oktober 1884 verstarb zu Tapiau în Osft- preußen der Eigenthümer Eduard Tullney. Die muthmaßli{ näcbsten Erben find die beiden Brüder des Erblassers, Adolf und Rudolf Tullney, welce in den sechs8ziger Jahren als Müllergesellen von bier ausgewandert find und seitdem nichts weiter von s baben bören laffen. Dieselben werden hi:rmit auf- gefordert, falls fie no am Le-en sind, ihre Rechte an dem Nawblafse des Erbl='ers Eduard Tullney bei dem Unterzeichneten i- nerhalb eines Zeit- ranms von 2 Monatcn {=ck5zumelden, widrigentalls die Erbschaft den fic legitimirenden nächsten Erben herausgegeben werden wird.

Tapiau, den 16. April 1885.

Der Rechtsanwalt Deegen

Berwalter der Tullney'sen Nachlaßmaße.

No (96073) Bekanntmachung. Das Quittunasbub der städtishen Sp Breslau Nr. 100681 ausgefertigt 1863 über 264 M 56 «1, Großer lautend, wird auf den Antrag der Hospital- Inquilinin Elisabeth Gritshke zu Breslau hiermit aufaeboten. Die Inhaber des vorbezeibneten Quittungsbuches werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 9, Juli 1885, Vormittags 117 Uhr, Zimmer Nr. 21 des ersten Stocke3 des Amts- gericht8gebäud:s, am Schweidnitzerstadtgraben Nr. 2/3 hier, anberaumten Termine bei dem urterzeihneten Ge- rit ihre Rechte an dem Quittungsbuch anzumelden und dasselbe vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloë- erklärung deffelben erfolgen wird, Breslau, den 29. November 1884. Königliches Amtsgericht.

[6443] Gütertrennung.

Durch rechtskräftiges Erkenntniß: der I. Civil- fammer des Königl. Landgerihts zu Bonn vom 16. März 1885 ift die zwischen den Gheleuten Franz Zather, Scbubmachermeister zu Bonn, zur Zeit im Konkurs und Anna, geb. Gohbr, ohne Ge- \{chäft zu Bonn, bestandene ebelihe Gütergemeinschaft für aufgelöst erflärt. s

Boun, den 1. Mai 1885.

Der Gerichtsschreiber der I. Civilkammer des Königliben Landgerichts : Klein, Landgerichts-Sekretär.

Gütertrennung. ch redtéfräftiges Urtheil der I. Civilkfammer igliden Landgerichts zu Bonn vom 16. Mérz uit die zwischen der Ebefrau Brod,

Catharina, geb. Minrath, ohne Gewerbe zu Bonn, und ihrem Ebemann Johann Brock, meifter in Bonn, zur Zeit im Konkurs, ehelibde Gütergemeinschaft für aufgelöst er

Bonn, den 30. April 1885.

Der Geridtsscbreiber der I, Civilkammer des Königlichen Landgerichts: Klein,

Gantineeidta Q AR TandgertMiS-Seliretar.

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[6445] Bekanntmachung.

Durb Versäumnißurtbheil der Civilkammer des Kaîs. Lanogerits hierselbît vom 22. Avril 1885 wurde zwischen den Eheleuten Albert Vogt und Elise geb. Brenneis in Zabern die Gütertrennung

I S451 n autßge!prodben.

__ Oeffentliche Ladung. ormliden CGröffnung dcs Plans 1nd Verkorpelung von Dafenfen,

U Ç E f 42 E a: Regierungs-Bezirk H

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C2 Dienstag, den 23. Juni d. Js, Morgens 10 Uhr, im Müllershen Wirthéhause zu cesett, wozu alle unbefannten Pfandgläubiger und diejenigen dritten Personen, welden als Guts-, Erbenzins- und Lebnshberren, alé Lebns- commißfolzer oder aus sonstigem Grunde eine Ein- wirkung in Beztehung auf die Ausführung der Theilung zusteht, und speziell :

Charlotte Friedrichs

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r August Fried: is Georg Friedrichs, Witiwe Eike, geb. Voigt, an welche die Zustellung nicht hat erfolgen können, hierdurch vorgeladen werden. Einbeck, den 2. Mai 1885. Der Königlibe Spezial-Kommifsär Nürnber:

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Verkoppelungssache. Oeffentliche Ladung. 1s hkonntrant Vertovvel1 8 Theils Jeagen, Landkreis Ozna rückd, NRegie-

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rf z 0 Köon!glichen General-Kommission in Hannover für fstattnehmig erkannt und die Ausführung dieser Verkopvelung im geseßlihen Verfahren dem Unterieicneten über- tragen worden ist, werden nach Borschrift des 8. 86 des Gesetzes über das Verfahren in theilungs- und Verkoppelungssacben 1842 alle unbekannt gebliebenen Landeigentbümer zur Anmeldung und Klarmachung ibrer Ansprüche oder Widersvrüche in dem auf

Donnerstag, deu 18. k. Mts, Juni, Morgens 9 Uhr,

in der Wobrung des Gastæœwirths Ostermann in JIeggen, Landîreis Osnabrück anstehenden Termine unter der Androhung aufgefordert, daß im Falle des Ausbleibens ihre Berechtigungen nur nab Angabe der übrigen Betheiligten berücksichtigt, und sie in sonstigen Beziehungen als zustimmend ange- tehen werden follen.

Zugleih werden die aus irgend einem Gr betheiligten dritten Personen, insbesondere die Ze herren, Pfandgläubiger, Hütungs-, Fischeret- fonstigen Servitutberechtigten aufgefordert, waiges Interesse bei der vorliegenden Verkovve wahrzunehmen, unter der Verwarnung, daß Fe welcher in dem anberaumten Termine seine Rec niht anmeldet, es sich felbst beizumessen bat, deren Sicberstellung unterbleibt

Osnabrück, den 1. Mai 1885,

Der Svezial-Kommissar F. v. Steuber, Ockonomie-Kommissions-Rathb.

®emetindheii8-

vom 30. Juni

(6379] Bekanntmachung. _Der bisherige Rechtsanwalt Dr. juris Lingens ift in Folge Niederlegung dieses Amtes in der Liste der beim Königlichen Landgerichte zu Aachen zuge- lassenen Rechtsanwälte gelöscht worden. Aachen, den 1. Mai 1885. Der Landgerichts-Präsident. Oppenhboff.