1885 / 104 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 May 1885 18:00:01 GMT) scan diff

[6377]

Die Eintragung tes scitberigen Rechbtsanwalts Dr. Carl Muhl in die Liste der bei unterzeichnetem Gericbte zuge:assencn Recbtéanwälte ist auf Grund gescehencr Aufgabe der Zulossung in Folge Ueber- tri1ts in den Staatsdienst gelöst worden.

Gießen, 1. Mai 1885,

Großhcrzoglicbes hessisccs Landger: {ht der Provinz Oberb: fen. Knorr. Löwer.

[6378] In die Liste der bei dem Oberlandesgeriht in Köln zugelassenen Recbtsannälte ift beute Dr. jur. H. van Koolwyfk einactragen worden. Köln, den 30 April 1885,

Königliches Obkerlandesgericht. Verloosung, Amortisation, : Zinszahlung u. f. w. von öffentlichen

Papieren.

[6371] Bekanntmachung.

Durch Ausf\@lußurtheil des biesigen Königlichen Amtsgericis I. ist der Stadt-Anleibesdbecin de 1875 Litt, O0. Ne. 77 über 100 G für fraftles erflärt worden,

Berlin, den 30. April 1885,

Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. gez. von Forckenbeck. [59992] Bekanntmachung.

Bei der beute \tattochabten Ausloosuug der am 1. Juli 1885 zu nilcenden Obligationen der Stadt Ostrowo sind folgende Stücke gezogen worden :

1) Litt. B. Nr. 50 über 200 Thlr.,

2) » O. Nr: 102 und 103 über je 100 Dhle.:

D , V, Nr. 48 liber 40 Ske.

4), B Me 101 149 und 156 über je

20 Thlr.

Die Inbaber dieser Obligationen werden bierdur aufgefortert, dieselben nebst den dazu gehörigen Couvpors vom 1, Juli 1885 ab bei der hiesigen Kämmereikasse gegen Erhetung des Nennwertks cinzulicfern.

Gleichzeitig werden die früher au3geloosten, bisher aber zur Zahlung noch nicht vor- gelegten Stadtobligationen

Litt. B. Nr. 25 über 600 4, V Vie. 140, 142 über je 60 A hiermit wiederholt aufgeboten.

Ostrowo, den 29 Dezember 1884.

Der Magistrat.

060 Bekanntmachung.

Bei Ausloosung der zum 1. Juli 1885 einzu- löôfenden Obligationen zur Regulirung der Unstrut von Brettleben bis Nebra sind fol- gende Nummern:

L. Emission: Litt A. à 3000 M Nr. 25 88. Litt. B. à 1500 Æ& Nr. 14 172 200 T C à 600 Nr. 60 175 209, Litt. D, à 300 A I 10 204 Dit U a 0 e Nr. 85 126 138, I Emisfion! litt, B, à 1500 % Ne S Litt, C. à 600 # Nr. 00, Lat, N A 150 X Nr. 30. IIL. Emission: Litt. B. à 1500 M Nr. 67, Litt. C. à 600 Æ Nr. 29, Litt. D. à 300 X Nr 44 gezogen worden.

Aus der Berloosung de 1884 sind noch nit zur Einlösung präsentirt :

L. Emission: Litt. A. Nr. 18, Litt. B. Nr. 89 200, Litt. C. Nr. 80 193.

Cölleda, den 2. Dezember 1884.

Der Societäts-Director, Königlicher Landrath: Gr. v. d. Schulenburg.

[6372]

zeichnung einer Ausgabe) sind folgende Nummern gezogen : Bucbstabe A Buchstabe B. und 128,

zu 1000 Æ Nr. 16 30 und 73,

Bet der heute erfolgten Ausloosung der An- : leihesheine der Stadt Flensburg (ohne Be-

zu 500 & Nr. 58 120 121/127 !

Vudtstabe C. zu 200 A Nr 53 99 136 303 428 942 591 614 625 630 873 914 1066 1192 1327 1351 und 1415.

(Rücständig ist : Buchstzbe C. Nr. 442.)

Bei der Avsloosung der Auleihescheine TE. Ausgabe sind folgende Nummern gezogen :

Budcbstabe A. zu 3000 4 Nr. 142 und 161,

Bucsftabe B. zu 1000 A Nr. 65 113 234 286 300 323 und 365,

Buchitabe C. zu 500 Nr. 220 416 441 575 676 757 777 967 11i9 1130 1143 1343 1345 1391 und 1407,

Bucbstabe D. zu 200 A Ne. 45 104 154 264 364 636 681 784 791 und 886.

Sämmtliche diese Anleihesceine werden hiemittelst zum 1. Juli d. J. gekündigt, und werden die Inhaber aufgefordert, die Kavitalbeträge vom 1. Juli d. I. an gegen Rückgabe der Anleihescheine nebft Zinssceinen und Anweisung bei der hiefigen Stadt- kasse in Emvfana zu nehmen.

Vom 1. Zuli d. J. an findet eine Verzin- sung niht ferner statt und werden die Beträge etwa fehlender Zirssccine bei Erhebung des Kapitals von diesem in Abzug gebracht werden.

Flensburg, den 2. Januar 1885.

Der Magistrat. W. Toosbüy.

20 (#14 Bekanntmachung.

Bet der am 8 d Mis planmäßig bewirkten Ausloosung d:r RNoesseler Kreisobligationen sind folgente Apoints gezogen worden :

—— Fx. Emission auf Grund des Allerböcbsten Privilegiums vom

4, Juii 1864; Nr. 30 über 500 Thlr. 100

100 100

50

50

50 D. 1000 Thlr.

ANANNNUNKIP

E TEx. Emission auf Grund des Allerböcften Privilegiums vom 6. Marz 18652 A . _900- Thlx. e A 1000 Thlr. i x17. Emission auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom a Var 1879: B: . 2000 A P S 2700 M E TV. Emission auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 16, Januar 1880; C ._ 1000. x O

O 29 C. 26 TOVO G. o i T0. E. 44 2 E. 84 e 200 . Sa. 4400 M

Die ausgelooften Krei8oktligationen werden biedur zum 1. Zuli 1885 mit der Mafgabe gekündigt, daß von diesem Zeitpunkte die Zinsenzahlung aufhört und die niht zurückgegehenen Coupons bei der Rückzahlung des Kapitals in Abzug gebracht werden.

Die Einlösung der obigen, als auch der früher ausgeloosten und unerhoben gebliebe- nen Kreisobligationen x. Emisfion. at B O 100 Thlr.

„G G O,

V. Emission.

y Ltt, E, Nr. 5 200 Æ erfolgt bei der Kreis-Kommunal-Kasse in Noessel und bei dem Banguier Herrn Herrmaun Theodor in Königsberg.

Bischofsburg, den 9. Januar 1885.

Der Kreis-Ausschuß des Kreises Rocfsel. Dr, Maurach.

[71113]

Von der auf Grund des 27700 M zu tilgen. j

Bei der am 12. Januar 1885

Litt, A, Nr. 163 199 à 3060 M

« B, e 400 421489 000 A I t « C. Nr. 31 43 76 112 154 236 261 342 353 356 561 à 500

D e. B. N

Ir: 25

20-203 762 797 &

Vos mit nrr Die mit vorle

S B 4 bödbften Privilegiums vom 23. Iuni 1882

Bekanntmachung. AUtrhöchsten Privilegiums vom 23, Juni 1882 zu Chanusseebanu- wecken auëgegebenen 4 prozentigen Ostpreußischen R ammtbetrage ron 2216 000 M find nad dem

Provinzial- Obligation V. Ausgabe m Ge- Amortisationéplan im Rechnungsjahr

vors{riftsmäßig erfolgten Aus i 1885/86 zu tilgenden Obligationen sind na\tehende Ne Toven E S Se Tue dos ias

Nummern gezogen worden : 6 000 M,

6D

Do.

O00

104 126 155 168 186 271 298 302 316 349 363 372 408 438 450 491 516 593 603 605 674 683 704 2M. S 6 38 45 48 61 65 67 88 111 156 159 189 191 208 215 236 277 305 366 370 375 408 416 451 459 500 503 505 914 559 566 587 599 612 643 663 668 672 680 732 744 752 21 841 £65 910 947 à 100 4

9200

Zusammen 277009

henden Nummern bezeichneten Provinztal-Obligationen der auf Grund des Aller- convertirten Provinzial-Anleibe der Provinz Ostpreußen für | i Cn 1 ¡ Autreicuxg neuer fuünflähriger laufenden Zir s!ceine

Chaussce;wecke werden biermit den Inhabern zum 1. Juli 1885 mit der Aufforderung gekündigt, den vollen Capitalbétrag derselben gegen Nütgabe der Obligationen in couréfähigem Zustande. sowie der dazu

gebörigen,

erst nah dem 1. Juli 1884 fälligen Coupons und der Talons,

zu der gedaten Verfallzeit

entweder bei der Landes-Hauptkasse hierselbst, Königsstraße Nr. 29, oder in Berlin bei der Haupt-Seechandlungskasse oder bei der Direction der Disconto-

Gesellschaft oder

in Frankfurt a. M. bei dem Bankhause M. A. v. Rothschild und Söhne

in Empfarg zu nehmen.

D'e Uebersendung der Valuta zur Pest geschieht, falls dieses beantragt wird, auf Kosten und

Gefahr des Empfängers. Bom 1. Juli d. Js.

ab Hört die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen auf und wird der

Werth der vit eingelieferten Coupons bei der Uuszablung vom Cavital in Abzug gebracht.

_Die Verjährung der ausgeloosten Obligationen tritt na den Beftimmungen des § 4 der dem Allcrhöchften Privilegium angehängten Bedingungen nach dreißig Jabren ein. j

Zuglei wird die Aufhebung der Valuta für die zum 1. Januar 1884 gekündigten 4 prozentigen

Provinzial. Obligationen zu Chausseebauzwecken

Litt. D. Ne. 369 382 387 506 513 514 587 à 200 M

« V. Nr. 831 833 969 à 100 M4

| : nebft Coupons °/10 und Talons, welcbe bisher noch nit zur“ Eialösung präsentirt sizd, hicrmit in Erinnerung gebracht.

Königsberg, den 9. Februar 1885.

Der Landesdirektor der Provinz Ostpreußen. von Gramaßtfki.

|

1885/86 i

í í î

|

|

Obligationen hierdurch aufgefordert, dieselben

j zur Abstempelung vorgelegt werden, den Juhabern

| [58778]

| loosung ter in Gemäßheit des Allerböcbsten Pri- vilegii vom 20. April 1881 ausgefertigten Anleihe-

[71115]

Bekanntmachung.

Von der auf Grund des Allerböcbsten Privilegii vom 3. Juli 1878 emittirten Provinzial-

Anleihe für Zwecke des Provinzial-Hülfskassen-

mit 4# Procent verzinslich war, vom 1. Fanuar 1883

und Meliorations- Fonds, welche ursprünglich

ab aber in eine 4 precentige convertirt ist, sollen

nach dem Amortifationéplane im Rechnungsjahre 1885/86 17 200 Æ getilgt werden, Bei der am s. Januar 1885 vorscriftsmäßig erfolgten Ausloosung der für das Jahr 1885/86 zu tilgenden Obligationen sind nacstehende Nummern gezogen worden;

Litt. A. e Ä 4 Ae L Î . 107 159 208 à 1000 A L ; . O1 80 101 343 424 461 L . 8 235 262 275 258 334 842 892 à 200 Æ

A S 467 517 557 589 637 698 718 741

zusammen 17200

Die mit vorstehenden Nummern bezeireten Provinzial-Obligationen der auf Grund des Aller-

böcsten Privilegiums vom 23. Juni 1882 Provinzial-Hülfskassen-Zwccke werden hiermit

convertirten Provinzial-Anlcibe der

zum 1. Juli 1885 mit der Aufforderung gekündigt, den

Provinz Ostpreußen für

vollen Capitalbetrag derselben gegen Rüdgabe der Obligationen in couréfähigem Zustande, sowie der d gebörigen, erst nach dem 1. Juli 1885 fälligen Coupons und der Talons zu der Zube Verfallzeit cat weder bei der Landes-Hauptkasse hierselbst, Königsstraße Nr. 29

in Berlin bei der Haupt-Scehandluugsfasse und bei

Gesellschaft oder

der Direction der Di3conto-

in Frankfurt a. M. bei dem Bankhause M, A, v, Rothschild und Söhne

in Empfang zu nehmen.

Die Uebersendung der Valuta per Pest gesctieht, falls dieses beantragt wird, auf Kosten und

Gefahr des Emp*ängers. Vom 1. Juli 1885 ab hört die Verzinsung

der auêgeloosten Obligationen auf und wird der

Werth der nit eingelieferten Coupons bet der Auszahlung vom Capital in Abzug gebracht.

Die Verjährung der ausgeloosten Obligationen

tritt nah den Bestimmungen des 8. 4 der dem

Allerhöchsten Privilegium vom 23. Iuni 1882 angehängten Bedingungen nach dreißig Fahrer, cin Zugleich wird die Abhebung der Valuta i big Zah :

A Me bie int 1 Provinztal-Hülfékassenzwecken :

Litt. C. Nr. 195 über 1000 4

b, für die zum 1. Juli 1883, bezw. 1.

Provinzial-Obligationen IV. Ausgab:

Litt. :C, Nr. 139 « De Vie 00 1299 A ¿ Nr 10 à

E. Nr. 106 à

Juli 1884 gekündigten zu Provinzial-Hülfekassenzwecken : à 1000 nebst Coupons 710 und Talon, 900 M nebst Coupons 5/19 und Talon, 200 M. nebst Coupons 3/10 und Talon und 209 J nebst Coupons §/10 und Talon,

Januar 1883 gekündigten 4F procentigen Provinzial-Dbligationen zu

nebft Coupons 9/10 und Talon, 4 procentigen Ostpreußischen

welche bisher noch nit zur Einlösung präsentirt sind, hiermit in Erinnerung gebracht.

Königsberg, den 5. Februar 1885.

für den Provinzial-Hü

Die Commission lfsfassen- und Meliorations-Fonds,

von Gramaßztzfki.

(71114)

Bekanntmachung. :

N E 2 l E Si E F « T3 4; Bon dé¿r auf Grund des Allerhöchften Privilegiums vom 3. Juli 1878 emittirten 4 procenti-

gen Provinzial- Anleihe für Zwecle des

Provinzial-Hülfsfkassen- und

Meliorations-Fonds,

Serie IL., müffen nach Maßgabe der Emissionë-Bedingungen im Jahre 1885/86 1 Procent des bisher

begebenen Betrages unter

| Zuwachs getilgt werden,

der von

Ausgegeben sind bis zum Scélufse des Recbnungéjahres 1883/84 .

Im Jahre 1884/85

wovon getilgt sind L Es sind also im Umlauf

den bercits

gekündigten Obligationen ersparten Zinsen TST200

j 022300 zusammen 1309500 Æ S La 0292 000 «a

Gemäß 8. 4 der dem erwähnten Allerhöchsten Privilecium beigefügten Emission€-Bedin-

Gungen sind: ein Procent dieses Betrages mit dazu 4 Procent ersparte Zinsen

tionen im Betrage von 17 500 M mit

oder rund „13 600 4“ zu tilgen.

12 920 M

O 13 620 M6

von den bereits ‘ausgeloosten Obliga-

zusammen

Bei der am §8, Januar 1885 vorscriftêmäßig stattgefundenen Ausloosung sind folgende

Nummern gezogen worden : Iatt. A, Nr ¿B Mee, C

37 über

D, Vir. 89 97 276 445 à

Ö E. Nr. 526 606 642 652 668

30 96 à 2009 A 34 178 214 à 1000

t R L 720 780 790 à 200 Æ zu’ammen

13600 4%

Die mit vorstehenden Nummern bezeibreten Provinzial-Obligationen ter auf Grund des Aller-

böten

Privilegiums vom 3. Juli 1878 emittirten

Anleibe der Provinz Ostprcufen für Zwele des

Provinzial-Hülfsfkassen-Foads, Serie IL. werden dcn Inhabern biermit zum 1, Juli 1885 mit der Aufforderung gekündiat, den vollen Capitalbetrag derselben gegen Nückgabe der Obligationen in course-

fêbigem Zustande, sowie die dazu gebörigen Coupons

und Talons zu der gedacbten Verfallzeit

bei der Landes Hauptkasse hierselbsi, Königsstraße Nr, 29,

in Empfang zu nehmen, Die Uebersendung Gefahr des Empfängers. Bom 1, Juli 1885

der Valuta per Post ge

\ciett, wo solches beantragt wird, auf Kosten und

hört die Verzinsung der oufgeloosten Obligationen cuf und es wird der

Werth der niht mit cingelieferten Coupons bei der Auszahlung vom Capital in Abzug gebracht 1 A rant - R , , , C, f 2 Die Verjährung der auégeloosten Obligationen tritt nach der Bestimmung im S. 51 e. nab

dreißig Jahren ein.

D Zugleich wird die Abhebung der Valuta für die zum 1. Juli 1883 gekündigte vierprocentige Provinzial-Obligation zu Zwecken des Provinzial-Hülfskassen-Fonds Il. Serie Litt. C. Nr. 2 über

1000 M nebst Coupors 6/10 und Talor8, in Erinnerung gebracht, Königsberg, den 5. F: bruar 1885.

welche biëker ncch nit zur Einlösung präsentirt ist, biermit

: Die Commission für den Provinzial-Hülfskassen- und Melioratious-Fouds. von Gramaßki.

3701 E Bekanntmathung.

Nacbdem die von den hiesigen städtischen Bebörden beschlossene Herabsetzung des Ziusfußes der auf Grund der Privilegien vom 6. August 1869 und 7. Juni 1876 ausgegebenen Obligation hiesiger Stadt vom 1. Januar 1886 ab von 45 auf 4% unterm 4, März d. F. die Allerhöchste Genehmigung erhalten hat, werden die Znhaber dieser

nebst doppeltem Verzeichnisse in der Zeit vom 1. bis ultimo Zuli d, Z. unserer Stadt-Haupt-Cafse oder dem Magdeburger Bank-Verein von Klineck- sieck, S&hwanert & Co. in Magdebucg zuc Abe | stempelung vorzulegen und dabei die Talons Bebufs |

mit einzureichen. Gleiczeitig werden alle diejenigen Obligationen, welche bis ultimo Juli d, F, festgeseßten Orts nicht

hierdurckch zur Rückzahlung am 1. Januar 1886 mit dem Bemerken gekündigt, daß die Auszahlung der Capitalsbeträge der gekündigten Obligationen mit den Zinsen für die Zeit vom 1. Juli bis ultimo Dezember cr. vom gedachten Tage ab gegen RüCgaabe der Obligationen nebst Talons unserer Stadt-Haupt-Cafsse erfolgt. Vom 1. Januar 1886 ab hört die Ver- ztnsung der gedachten Obligationen auf. Staßfurt, den 30. April 1&85. Der Magistrat. Reinhard.

Bekanntmachung.

Bei der am 18. Dezember cr. stattgehabten Aus-

Scheine des Kreises Oschersleben sind folgende Stücke ausgeloost worden : Buchstabe A. Nr. 45 50 117 162 à 1000 ä Bud)stabe B. Nr. 337 649 789 992 1175 1386 1394 à 500 M

: Buchstabe C. Nr. 1680 1800 1865 1915

2022 2080 S à 200 A Aus früherer Verloosung ist uohch rüd- ständig :

Buchstabe ©. Nr. 1700 üker 200 4

Die Inhaber dieser Anleibescheine werden auf- g-fordert, dieselben mit den zugehörigen Zinsscheinen und Anweifungen am 1, Juli 1885 bei der hiesigen Kreis-Kommunalkasse einzureichen und das Kapital dafür in Empfang zu nehmen.

Die Verzinsung der auszelooften Stücke hört mit Ende Zuni 1885 auf und der Betrag der feblen- den Zinsscheine wird vom Kapital abgezogen.

Die Einlösung der vorstebend näher bezeichbneten auêëgeloosten Stücke kann bewirkt werden :

: in Oschersleben bei der Kreis-Fommunalkasse, : in Berlin bei den Herren Securius, Würz & Co., (W. Taubenstraße 22), . in Aschersleben bci den Herren Gerson, Walther & Co.

Oschersleben, den 20. Dezember 1884.

Der Kreisaus\chuß des Kreises Oschersleben: von Asseburg-Neindorf,! Landrath.

1282 1322 1343

1949 1959 1977

Zweite Beilage

zum Deulschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

2 104.

Berlin, Dienstag, den 5. Mai

1885.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 5. Mai. In der gestrigen (64.) Sizung des Hauses der Abgeordneten bemerkte Det Dex dLitten Berathung des Entwurfs, betreffend Ueberweisung von Beträgen, welche aus landwirthschaftlihen Zöllen eingeben, an die Kommunalverbände, zur Generaldisfkussion der Abg. Richter: Der Kranz der Opposition gegen den Geseßentwurf gebühre den beiden Ministern, wegen der Rede, welche der Finanz - Minister am 21. Januar d. c. gegen den Antrag gehalten habe, und der des Kultus- Ministers vom Sonnabend. Der Finanz-Minister bezeichne am Beginn dieser Verhandlungen diesen Weg als verhängniß- voll, der Kultus-Minister erkläre am Schluß der VBerhand- lungen am vorigen Sonnabend, daß die Annahme dieses Antrages den Fortschritt im Schulwesen zum Stillstande bringen fönne. Am vorigen Donnerstag feiere der Finanz-Minister von Scholz cs als ein Glück für die Nation, daß drei Parteien sih in dem Gedanken dieses Antrages geeinigt hätten, und er blicke spôttish auf die Freisinnigen, die allein schmollend bei Seite fiänden, und am vorigen Sonnabend appellire umgekehrt der Kultus-Minister an die Verantwortlichkeit der Parteien, welche dem Geseßentwurf zustimmten. Man suche hier das parlamentarish: System in einer abschreckenden Form bei jeder Gelegenheit der Oeffentlichkeit vorzuführen. Wie man auch über das parlamentarische System denken möge, ein auf- rihtiges, ehrlihes System wäre nit geeignet, die Autorität des Staats, die Autorität des Geseßes, die Autorität der Krone, der man unter diesen Umständen Geseße zur Unter- zeihnung darbiete, derartig zu gefährden, als die Vor- gänge in der vorigen Sizung es vermöchten. Der Finanz- Minister habe sich darauf beschränkt, daß er nit nur Finanz - Minister, sondern in erster Neihe EStaats- Minister sei. Es gebe wohi kein Ressort, das in Einnahmen und Ausgaben auf alle Ressorts gleihmäßig Bedacht nehmen, sih dermaßen mit dem allgemeinen Staatsinteresse identifizi- ren müsse, wie gerade das Ressort des Finanz-Ministeriums. Wollte er (Redner) in der Sprache des Reichskanzlers reden, so könnte er sagen, daß Herr von Scholz mehr Partei-Minister als Finanz-Minister sei. Der Kultus-Minister habe den Ge- seßentwurf als ein Hinderniß für die Fortschritte der Schule und der Finanz-Minister als verhängnißvoll bezeihnet. Der Beifall, welcher dem Kultus-Minister aus den Reihen der Deutschfreisinnigen gezollt worden sei, habe nicht der Person gegolten, die diesen Geseßentwurf untershreibe, sondern der kÉlaren und entschiedenen Darstellung der Gründe, welche die Deutschfreisinnigen vorher weniger treffend, als der Minister von Goßler gegen das Geseß geltend gemacht hätten. Er (Redner) habe in seiner Rede angedeutet, daß für die Verwendung des Geldes zur Steuerentlastung gar keine Sicherheit gegeben sei, der Minister habe als Beispiel dazu auf die Gefahr hingewiesen, daß die Kreistage nicht verhindert szien, mit diesein Gelde neue Chausseen zu bauen, anstatt die Steuern zu erleichtern, also die Eventualität gezeigt, daß die Gelder zu einer Steigerung der Grundrente verwendet werden würden, denn der Chausseebau habe diese Bedeutung. Er (Redner) habe erklärt, daß die Kreise nicht dazu paßten, Armen: und Scullasten zu übernehmen. Der Minister von Goßler habe viel schärfer und klarer es au8gedrüdt, daß die Kreistage nah Maßgabe ihrer Einsicht Ausgaben für andere Dinge für wichtiger halten würden als Schulausgaben. Wenn der Minister meine, daß in den Kreisen doch noch Ausgaben für Schulzwecke gemacht werden würden, so hätte ihn s{hon die Debatte belehren können, daß bei dem Gegensaß, der zwischen Landrath und Squlrath herrsche, falls diese si nicht einigten, die Kreise andere Verwendungen vorzögen. Der Abg. von Rauchhaupt habe in den Ausführungen des Kultus:-:Ministers einen Widerspruch mit der Politik des Reichskanzlers gefunden. Das sei nicht so allgemein richtig ; es frage sih, mit welchen: «Fahrgange der Politik ein Widerspru vorhanden sei. Ein fjolcher sei nicht da mit der Politik des Kanzlers von 1882, denn in dem Verwendungegeseße von 1882 habe für die Schule vorweg die Hälfte der Ueberweisungen genommen werden sollen, ein Viertel für den jeßigen Verwendung2zweck, ein Viertel für die Aufbesserung der Beamtengehälter. Hier solle der Zweck, der damals als Hauptsache gegolten habe, gar nicht mehr berücksihtigt werden. Auch von Aufbesserung der Beamtengehälter sei nicht mehr die Rede, obwohl in der Thronrede diese Aufbesserung besonders betont worden sei. Der Unterrichts-Minister habe statistish nachgewiesen, daß beinahe die Hälfte der Schulkinder in Preußen sich in überfüllten Schulklassen befänden. Es sei darauf hingewiesen, daß in vielen Hunderten von Schulen mehr als 150 Kinder in einklassigen Schulen, und mehr als 120 Kinder in mehr- kÉlassigen Schulen einem einzigen Lehrer zum Unterricht überwiesen worden seien, Es würden Wiillionen ver- wandt für die sogenannte Kolonialpolitik, und hier erktläre der Unterrichts - Minister, daß er in absehbarer Zeit für die nothwendigsten Bedürfnisse der Schule kein Geld habe und nah diesem Antrage erst ret nicht haben werde, Wie stimme das miteinander ? In einem Reskript des damaligen Unterrichts - Ministers von Puttkamer aus dem Jahre 1881 sei die größte Sparsamkeit in der Verbesserung des Volkss{hulwesens empfohlen, und eine Hülfe des Staates erst mit Durchführung der Steuerreform in Aussicht gestellt worden. Jeßt sei diese Neform durch: geführt, man vertheile Geld, auf das man erst hoffe nah weiteren neuen Steuern, aber die Schule bleibe ausgeschlo#}en. Schon in der Thronrede von 1879 sei die Schule als Vorspann für neue Zölle benußt worden, aber von 100 Millionen sei nichts übrig geblieben. Der Kultus-Minister habe auf die dringenden Bedürfnisse der Schule gerade im Osten hingewiesen. Der Abg. von Rauchhaupt lehne es kategorish ab, daß auf den Kreistagen des Ostens etwas für Schulzwecke bewilligt werden könne. Eine solche Aeußerung bedeute mehr als Erklärungen über Gesetze hier, denn in den Kreistagen seien die Herren ihres Einflusses auf die Dauer viel sicherer als im Landtage. Die Debatte habe noch mehr zu Tage gefördert, nämlih das offene Geständniß, daß die Konservativen meinten, es sei

schon zu viel für Schulzwecke verwandt worden. Das habe der Abg. von Minnigerode ungeshminkt ausgesprochen. Allerdings würde die Einführung der Halbtagsshule noch mehr Gelder für Chausseen und sür die Steigerung der Grund- rente disponibel mahen. Es sei {hon früher von dem Abg. Strosser hervorgehoben worden, man könnte bei einer Halb- tagsshule von 160 Kindern 80 am Morgen und 80 Nach- mittags unterrihten, und wenn das noch Schwierigkeiten bätte, könnte man 40 Kinder anders verwenden, so daß man eigentlih nur eine Vierteltagsshule hätte. Seine (des Redners) Partei wolle niht eine Ueberproduktion von Abiturienten, wie es der Abg. von Minnigerode darzustellen suche, sie ver- lange, daß die Kinder wenigstens ordentlih rechnen, lesen und {reiben könnten, wie es jeßt sür jedes Kind nothwendig fei. Die Rechte begnüge sich hon mit der fogenannten religiösen Erziehung, der Einprägung einer gewissen Menge religiösen Memorirstoffes, und mit mehr oder weniger ungeschicktem Rech- nen, Lesen und Schreiben, das in keiner Weise als Unterlage der gegenwärtig nothwendigen allgemeinen Bildung ausreiche. Er möchte doch den Militärdienst und die Schule nicht so in Gegensaß gebraht sehen. Die Erfolge gegenüber anderen Armeen beruhten auf der Einführung von mehr Bildungs- elementen in dieselbe dur die allgemeine Wehrpflicht. Aller- dings habe der Militärdienst mandce erziehlihe Wirkungen, namentlich, wenn er niht über Gebühr hinausgehe, aber es gelte au*hier, was Hänschen in der Schule niht gelernt habe, lerne der Hans in der Kaserne nimmermehr. Seine Partei wolle keine neuen Steuern, die auf die ärmere Bevölkerung fielen, und wenn sie troßdem bewilligt würden, wolle seine Partei die Verwendung derselben wieder zur Entlastung der Armen verwenden. Wenn auch das nicht möglich sei, wünsche sie wenigstens die Ausgaben für die Schulen damit zu erhöhen, denn wenn derartige Kopfsteuern, wie die Herren (rets) selbst zugäben, in Form von Getreidezöllen aufgebracht würden, dann sei die Verwendung für die Schule als eine Verwendung nah Köpfen diejenige, die der Gerechtigkeit am nächsten komme, Was wolle denn die

- ganze gerühmte Sozialpolitik bedeuten, wenn das Unterrich!8-

wesen so verkümmern müsse! Die Verwendungen aus der Staatskasse, die Wohlthaten an die arbeitenden Klassen seien zweifelhafter Natur, wenn sie die Selbstverantwortlichkeit s{chwächten. Aber mit einer besseren Erziehung stärkten \ie die Selbstverantworilichkeit, um sie nachher im praftischen Le- ben zur Wahrheit zu machen. Die Verhandlung am Sonnabend sei die lehrreichste dieser ganzen Legislaturperiode gewesen. Denn sie habe nach allen Seiten Klarheit darüber gebracht, wie wenig die Mehrheit, die die Geseßgebung in diesen drei Jahren hier beberrs{cht habe, ein Herz für die Volksshule und das Unter- rihtswesen des Volkes besigze.

Der Abg. von Rauchhaupt entgegnete, er protestire gegen die Behauptung des Vorredners; als ob die Konfervativen die Volksschule herunterdrücken wollten. Sie wollten vielmehr, daß alle Kinder in den Volksschulen ordentlih rechnen, lesen und schreiben lernten. Wie sich das am besten erreichen lasse, müsse man rein sahlich prüfen; es sei feine Parteifrage. Auch er (Redner) sei früher lange s{chwankend gewesen und habe dann durch lange Beobachtung und Erfahrung, wozu er wohl mehr Gelegenheit gehabt habe als der Abg. Richter, die Ansfiht gewonnen, daß für eine große Zahl der dlierèen Lehrer die Unterrichtsresultate durch die Ganztagshule verkümmert würden, Es über- steige die Kraft eines Lehrers, eine Abtheilung zu unterrichten, gleidhzeitig die andere zu beaussihtigen und die dritte arbeiten zu lassen. Der Lehrer stehe dann mit ge- theilter Kraft der Klasse gegenüber. Die Abtheilung, welche unterrihtet werde, werde durch die andere, welche gleichzeitig im Klassenzimmer arbeite, gestört, und umgekehrt, die arbei- tende Abtheilung könne nichts Ordentliches leisten, weil sie durch den Unterricht der anderen gefiört werde. Wenn dem- gegenüber die Herren von der Schulverwaltung immer die „erziehliche Wirkung“ des Ganztagsunterri{hts hervorhöben, 10 glaube er doch, daß die geschilderten Nachtheile jenen Vor- theil weit überwögen. Es zeige sih auch mehr und mehr an den praktischen Resultaten, daß seine Auffassung die richtige sei, nicht die der Schulverwaltung. Man sei zurücckgegangen statt vorwärts, besonders auch, was die Auswahl sür die Stellen in den Gemeindeämtern betreffe, wo es sih um Volks- shulbildung handele. Seine Freunde würden auch in der dritten Lesung in der Hauptsahe für die Beschlüsse der zweiten Lesung stimmen ; der nationalliberale Antrag sei zwar korreki und den Konservativen durhaus sympathisch, aber er berüdsihtige niht genügend die politischen Momente, die bei diesem Geseße wesentlih in ¿Frage kämen. Was insbesondere den Vertheilungsmaßstab betreffe, so seien die Kon- servativen gegen ein Hineinziehen der Flähe. Aus der bloßen Länge der Chausseen, die in einem Kreise seien, folge nihts für die Kosten, dafür komme vielmehr der Faktor der Abnußung wesentlih in Betraht. Jn den östlichen länd- lihen Distrikten bedürfe eine Chaussee erst nach 18 bis 20 Jahren der Erneuerung; in den JFndustriebezirken {hon nach 4 bis 5 Jahren. Auch jei im Osten der Fiskus viel größerer Grundbesißer als im Westen; von der Fläche der östlih:n Kreise sei daher ein großer Theil steuerfrei, ebenfalls ein Umstand, der nicht berückfichtigt sein würde, wenn man die Ueberweisungen noch der Fläche vornehmen wollte. Endlich sei seine Partei gegen diefen Maßstab und für die Beschlüsse zweiter Lesung, um auch niht den Schein zu erwecken, als wolle sie eine Bevorzugung der Großgrundbesigzer.

Der Abg. Dr. Wehr erklärte, man vertheile an die Gemeinden 20 Millionen und thue dies bei einem Defizit von etwa derselben Höhe; dabei sei der Etat durchaus fein Milliardenetat, sondern, wenn man von der{Eisenbahnverwal- tung und den durchlaufenden Posten absehe, ein Etat von 250 Millionen. Jn einem solchen Etat seien 21 Millionen Defizit doch wahrhaftig keine Kleinigkeit und das Geseß Huene kein Produkt einer weisen, einer rationellen Finanzgebahrung. Die Regierung nehme das Geseß eben au nur deshalb an, weil es in ihre zukünftigen Steuerpläne passe; da aber die Partei, die das Geseß angeregt habe, keineswegs die Partei sei, welche der Regierung im Reichstage weitere Steuern durchbringen

helfen wolle, die vielmehr ents{lofsen sei, diese neuen Steuern abzulehnen, so könne er seinerseits niht umhin, gegen das ganze Geseß zu stimmen. Verweisung und Vertheilungs- maßstab erschienen ihm gleihmäßig irrationell, und außerdem niht ungefährlih, da die weitgehenden Verthei- lungsbefugnisse der 4— 500 Kreise eine Decentrali- sation der Staatsverwaltung anvahnten, welche si einft \chwer rächen werde. Er sage das auf die Ge- fahr hin, für einen Bureaukraten verschrieen zu werden. Aus diesen sa§lihen und staatsrechtlihen Motiven erscheine ihm das Gesetz unannehmbar. Die Ausführungen des Abg. von Rauchaupt bezüglih des Ostens träfen nit zu; seine Zahlen wiesen nur na, daß der Osten wenig wohl- habend sei, und hätten nicht widerlegt, daß der Osten bei der Vertheilung sehr {lecht wegkomme. Acceptire die Regierung einmal den Antrag, dann müße sie diese Schädigung ganzer Landestheile verhindern. Für die Erleichterung der Shul- lasten werde nah dem adoptirten Vertheilungsmaßstab nichts übrig bleiben. Der Antrag sei finanziell ein Fehler, wirth- schaftlich eine Sünde und staatsrehtlih gefährlich; deshalb stimme er dagegen.

Der Abg. Frhr. von Minnigerode bemerkte, der Ton der Rede des Abg. Richter sei heute doch eher klagend als sieges- gewiß; au für ihn stehe es fest, daß die Zölle bewilligt und die Kommunen entlastet würden. Damit könne man ja einfst- weilen zufrieden sein. Dem Abg. Dr. Wagner könne cer auf seine Bemerkungen vom Sonnabend nur erwidern, daß bei der augenblicklihen Sachlage sein Standpunkt als finan- zieler Puritaner nicht berechtigt sei. Wenn man die Verfügung nicht vereinbare , bekomme man über- haupt kein Geld, dann gingen diese 20 Millionen dem Neichs:, Staats- und Kommunalbudget einfach verloren. Der Schulplan habe die Grenzen einer leistungsfähigen Oekonomie längst überschritten; seine Ausführung über die Halbtagsshule sei die gebotene Entgegnung auf die Seitens des Kultus-Ministers kundgegebenen weitergehenden Wünsche gewesen. Auch die Kolonialpolitik habe sehr zu Unrecht hiex wieder vorhalten müssen. Was s{ließlih den Vorwurf be- treffe, daß die Konservativen kein Herz für die Volksschule hätten, so genüge als Erwiderung wohl s{chon der Hinweis darauf, daß dieser Vorwurf in dem Augenblick ert oben werde, wo die Konservativen das Lehrerpensionsgesez gemacht hätten.

Der Abg. von Benda betonte die Nothwendigkeit der Ueberweisung der Grund- und Gebäudesteuer an die Kom- munen. Das sei von jeher das nationalliberale Programm gewesen, und dem entsprete auch der jeßige Antrag der Partei, der übrigens im diametralsten Gegensaß zum Antrag Huene stehe. Der Finanz-Minister, indem erx heute den Antrag Huene unterstüße, sei vollständig von seinem früheren Standpunkt, den er noch vor wenig Mo- naten vertreten habe, zurückgekommen, der Antrag Huene verfolge weiter keinen Zweck, als die Stärkung der Machtstellung des Centrums. Nedner verwahrte fich dagegen, daß man den nationalliberalen Antrag als ein Attentat auf jenen Pakt zwischen der Regierung und dem Centrum bezeihne. Die Nationalliberalen würden den Antrag Huene ablehnen, weil sie ihn für verhängnißvoll 1nd für keine er- freuliche Erscheinung in der preußischen Finanzpolitik hielten.

Hierauf ergriff der Staats-Minister Dr. von Scholz das Wort:

Meine Herrcn! Jch glaube, die im ganzen Lande nicht leiht zu verstehende Haltung der Nationalliberalen, n'elhe darin gipfelt, in der leßten Stunde ih zu cinem Antrage zu vereinigen, der wesentlich das Prinzip wiedergiebt, von welchem der Antrag des Abg. Frhrn. von Huene ausgegangen ist und, nabdem sie für diesen Antrag keine Majorität gewonney, fch mit dem Brustton gegen die Annahme des Huene*’[chen Antrages, wie Hr. von Benda eben versucht hat, zu wenden; ich glaube, daß dies fo viel Staunen im Lande erregen wird, wie man nur denken kann. Und am meisten Staunen erregen wird im Lante, daß der arme Finanz-Minister herhalten soll, den National- liberalen sür diese unbegreifliche Haltung die Brücke zu bauen, die Widersprücbe des Finanz-Ministers und dessen Autorität, dieses angegriffensten Menschen, dieses von einer Seite der Partei, wo ich das am allerwenigsten erwartet bätte, neulid in so übler Weise bes handelten Menschen indem der Herr sagte, es fehlten ibm die parlaméntarishen Ausdrücke, um mein Verhalten zu qualifiziren meéine Herren, diese Partei sut als wichtigste Stüße für ihr Verhalten sih darauf zu berufen, daß ih am 20, Januar die und die Erklärung abgegeben habe. Meine Herren, die Ecklêrung vom 30. April ih könnte Ihnen ja daraus mit derselben Betonung jedes Wort vorlesen, fie ist neuer und no§ mehr in Aller Gedächtaiß bätte von Hrn. von Benda mindestens ebenso berücksichtigt werden müssen als da8, was ich am 20. Januar gesagt und am 30. April erläutert habe. Jh entnehme aus den Ausführungen des Hrn. von Benda nur, daß er zu den Vielen gehört, von denen ih am 30. April sagte, daß ich für sie Alles vergeblich gesagt bätte, denn man wolle das wobl nit hören, was ih wirkli am 20. Januar gesagt habe und heute noch aufrecht halte. J bedauere tief, daß ih dur) diesen unerwarteten Sluß der Rede des Hrn. Abg. von Benda doc genöthigt werde, ihm gegenüber und also seiner Partei gegen- über zu spreben. Ih hatte mit Aufmerksamkeit ihn kis dahin verfolgt und mich gefreut, daß ib würde sagen können: ih bin ganz mit ihm einverstanden, Denn bis zu dem Satze: „und doc stehen wir diametral dem Antrag von Huene gegenüber“ waren seine Kon- kÉlusfionen, wie mir sch{ien, zutreffend ähnli, so wie ih selbft argu- mentiri batte, und ich würde nun geglaubt haben, er würde in der dritten Lesung nach nocmaliger Berathung eingelenkt haben und gesagt, wir machen es wie der Finanz-Minister, wir unterdrüten die finanztebnischen Bedenken Angesibts der großen Aufgaben, die hier zu erfüllen sind, und werden nit eigensinnig auf den Modali- täten bestehen, unter denen wir die Sache wollen fondern weil wir die Sache wollen, werden wir die Modalität an- nehmen, die das Haus will. Das wäre die staatsmännische Auffassung gewesen. Leider sind die Berather der Partei anscheinend nicht mitthätig gewesen, die vielleicht zu solchem Entschlusse geführt atten.

9 Ich kann, glaube id, nit darauf verzihten, mib aub gegen einige Aeußerungen der vorigen Redner zu wenden. Die Rede des Hrn. Abg. Richter, die ih zu meinem Bedauern nicht clbst vollständig gehört habe, hat si also, wie i erfabren habe, mit den Versprechungen der Aufbesserung éer Beamtenbefoldungen befaßt, und ih gebe dem Herru Abgeordreten in dieser Be&ziehung Recht, es ift nit blos in der Thronrede, die der Hr, Abg. von Minnigerode verlesen hat, vom 15. Januar d. J,., sondern ebenso sehr in der Thronrede vom 20. November 1883 und 14. November 1882 der Beamtenbefoldungen als der Verbesserung bedürftig immer und zwar, meine Herren,