1885 / 107 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 May 1885 18:00:01 GMT) scan diff

prinzipiell nicht sehr eingenommen gewesen, müsse aber jeßt seine Bedenken zurücktreten lassen. Der §. 7 des Zoll- vereinigungsvertrages verwehre den Kommunen, eine Brannt- weinaccise zu erheben; auf Bier sei eine Accise gestattet, auf Branntwein niht. Viele Kommunen würden schon jeßt in der Lage gewesen sein, eine Bieraccise einzuführen, wenn sie niht Bedenken getragen hätten, das Bier zu belasten, den Branntwein und vor Allem auch den Wein frei zu lassen. Deshalb empfchle es sich auch, die Frage der Heran- ziehung des Weines zur Accise einmal gründlih zu erwägen. Mit einer Berathung der Anträge in einer Kommission, die, wie er höre, beantragt werden solle, sei er einverstanden, er bitte dann aber die Kommission, die gesammten Fragen der Getränkeaccise sorgfältig im Zusammenhange zu prüfen.

Der Staatssekretär von Burchard erwiderte, der Antrag Struckmann empfehle sih in der vorgelegten Fassung nicht zur Annahme , derselbe wolle durch die Reichsgeseßgebung den Kommunen ein unmittelbares Recht zur Erhebung von Ab- gaben einräumen und widersprehe damit vollständig der be- stehenden Vertheilung der Befugnisse zwishen Reich, Staat und Kommune. WMateriel enthalte der Zollvereinigungs- vertrag allerdings die ausdrüdcklihe Vorschrift, daß eine Kom- munalabgabe von Branntwein nicht erhoben werden dürfe. Die Gründe für diese 1867 getroffene Bestimmung, daß die Branntweinsteuergemeinschast fich diese Domäne der Besteuerung habe reservircri wollen, da sonst durch die Möglichkeit einer starken allgemeinen Anspannung dér Branntweinsteuer gewisse Hindernisse bereitet werden könnten, beständen auch jeßt noch fort, und einshneidende Aenderungen seien niht ohne

Bedenken. Evenso sei es zweifelhaft, ob zu einer umfassenden Neuorduung dieser shwierigen und delikaten Verhältnisse

dringender Anlaß vorliege. Ebenso liege die Frage in An- sehung des Antrags Orterer. Der Abg. Rickert erklärt», so einfah wie der Abg. Struck- mann glaube, liege die Sache denn doch nit, und auch die Ausführungen des Staatssekretärs ließen erkennen, daß der Bundesrath nicht geneigt sei, eine so weitshihtige Sache im Handumdrehen zu ordnen. Er beantrage, beide Anträge der 17. Kommission zu überweisen. Nachdem auch die Abgg. von Rheinbaben, Udo Graf zu Stolberg-Wernigerode und Halben sich im gleihen Sinne aus- gesprochen hatten, wurde der Antrag Rickert angenommen. Hierauf folgten Petitionsberichte, und zwar zunächst der 14. Bericht der Petitionskommission, der eine Reihe von Petitionen angebliher cFnvaliden aus dem Kriege von 1870/71 betrifft, welche sih auf den Allerhöhsten Erlaß Sr. Majestät des Kaisers und Königs vom 22. Zuli 1884 beziehen, und beanspruchen theils die Gewährung von Gnaden- unterstüßungen, theils die Erwirkung geseßliher Jnvaliden- benefizien unter Abänderung der einshlagenden Bestimmungen der vestehenden Pensionsgeseßgebung, insoweit dieselben eine Präklusivifrist festseßen, durch deren inzwischen erfolgten Ab- lauf die Petenten zur Zeit von der JFnvalidenversorgung aus- geschlossen sind. Die Komnmission Referenten Abg. Hinze : In Erwägung : daß den Petenten, insoweit es sich um Unteroffi,iere und Mannschaften handelt, cin geseßlicer Anspru auf Invalidenver- sorgung nibt zusteht ;

daß aber die Verleihung eines solchen Anspruchs an die duc den Adlauf jenes Termins von der gesezlihen V-rfsorgung ausze- s{losseneu Invaliden im Wege des Geseßes einen dem ftcengen Recht entsprewenden Nacbwcis des ursächliben Zusammenhanges der jeßigen Invalidität mit eincr im Kriege 1870/71 erlittenen inneren Dienstbes@ädigung in jedem einzelnen Falle erfordern würde, ein derartiger Nawweis jedo nur in den seltensten Fällen würde erbra&t werden können ;

dafi daßer eine Verlängerung over Aufhebung des gedachten

Präfklusivtermins \

beantragte einstimmig durch ihren

durd? Gesez sich im Interesse der Betheiligten

felbst nicht en vfiehlt, vielmehr auch den wirkli gerechtfertigten Ansprücven d?iselben auf dem dur den Allerhöcbsten Erlaß vom 42. Juli 1884 eröffneten, vor allem die Billigkeit zur Geltung

bringenden Wege in wirksamerer Weise, als dur eine anderweite geseßlicde Regelung wird genügt werden können, auch kereits in zahlreihen Fällen thatsäcblih genügt worden ift;

in fernerer Erwägung,

daß, insofern in der Petition I1 29 eine anderweite gesetzliche

Regelung der Pensionsverbältnisse auc der Offiziere und Militär-

Oberbeamten verlangt wird, ein Bedürfniß für eine solde über-

haupt nit anerkannt werden kann, weil rücksictlich dieser ein ge-

setzlicher Präflusiotermin nur betreffs der Pensionszulage, nit be- treff8 der Pension selbst besteht, über die Petitionen zur Tagesordnung überzugehez!.

Der Referent Abg. Hinze führte aus, daß die Kommission nah Jjorgfältizer und eingehendster Prüfung der Frage, ob der Verweisung auf den Gnadenweg nicht eine anderweite geseßliche Regelung der Materie vorzuziehea sei, zu dem ein- ftimmigen Beschlusse gekommen sei, daß die Neukonstruktion des Rechtes ohne die größten Schwierigkeiten gar niht mög- lih sein, zudem aber den Jnvaliden kaum dieselben Chancen für die nahträglihe Anerkennung ihrer Ansprüche bieten werde als die Verweisung auf den Gnadenweg. Jn diesem Sinne habe die Kommission ihre motivirte Tagesordnung vor- geschlagen.

_Der Abg. Hoffmann erklärte, er sei an der Angelegenheit persönlich insofern interessirt, als im vorigen Jahre auf einen von dem Abg. von Stauffenberg und ihm gestellten Antrag zuerst der Frage näher getreten worden sei. Der Antrag sei rein präparatorisher Natur gewesen und habe der s{hließlihen Entscheidung keineswegs präjudiziren wollen. Seiner Partei aller. ings sei immer die geseßlihe Regelung als das Erstre-

benswertheste erschienen, und er habe daran bis zu den Verhandlungen in der Petitionskommission festgehal- ten, und auch, wenn die Regierung einer solchen Regelung den entschiedensten Widerstand entgegen- geleßt hätte, würde er das Festhalten an dieser

Ueberzeugung für seine Pflicht gehalten haben, wenn in der geseßlichen Regelung das Heil für die Betroffenen gelegen hâtte. Nach den Kommissionsverhandlungen könne cine Partei aber diese Ansicht nit mehr aufrehterhalten. In abstracto verdiene die geseßliche Regelung den Vorzug; ziehe man aber die gegebene Sachlage in Betracht, so müsse man bei der unglaubliden Schwierigkeit des Nachweises, daß die Jest nah 14 oder 15 Jahren aufgetretene Krankhcit Folge einer im Kriege von 70/71 empfangenen inneren Dienst- beshädigung sei, dem in dem Erlasse vom vorigen Juli vor- gesehenen Wege den Vorzug geben.

Der Abg. Stoetzel hielt es für wünschenswerth, daß wenigstens solche Leute, die im Jahre 1871 als unterstüßungs- berechtigt anerkannt gewesen seien, denen aber später das «Znvalidengeld entzogen worden sei, bei der Prüfung ihrer Ansprüche mit Milde bchandelt würden.

Der Abg. Dr. von Bunsen bemerkte, der Reihs-JFnvaliden- fonds sei wohl in Vorahnung dessen, daß viele Tausende erst lange nach dem Kriege von 1870 die Folgen desselben für ihre Gesundheit fühlen würden, so reihlich bemessen worden, und er sei erstaunt gewesen, daß in Folge des Allerhöchsten Erlasses vom 22. Juli v. J. sich noch an 40 000 gemeldet hätten, die in Folge des leßten Krieges unterftügungs- bedürftig geworden seien. Die Kaiser-Wilhelm-Stiftung für are pie habe allerdings aus den Mitteln, die ihr vor

crihtung des Reichs-Jnvalidenfonds zugewandt seien, einer großen Zahl von Unterstüßungsbedürstigen nach freiem Er- messen des Vorstandes Beihülfen gewährt, !0 daß das Kapital der Stiftung, das nach einer Wahrscheinlihkeitsrechnung bis zum Jahre 1920 aufgezehrt sein sollte, ohne den Allerhöchsten Erlaß wohl s{hon nah 10 Jahren verbrauht gewesen wäre. Er wünsche eine geseßlihe Regelung niht mehr, er seße dabei voraus, daß im Jahre 1886 eine Erhöhung des Dispositions- fonds für diese Zwecke werde ins Auge gefaßt werden müssen. Es fei niht nöthig, noch Humanität in der Angelegenheit zu empfehlen, das Haus und die Regierung feien ja darin einig.

Der Abg. Dr. Bürklin erklärte, es gebe eine bestimmte Vor- chrift, wonach alle Bescheide in solhen FJnvalidensachén \hriftlih ergehen sollten. Jhm seien nun wiederholt Fälle bekannt geworden, wo man einem Gesuchsteller den Bescheid vorgelesen habe, so daß derselbe kurz nahhzr nihts mehr von den Gründen gewußt habe. Er bitte daher, daß namentli Bescheide ron rechtliher Tragweite immer riftli erfolgen sollten, damit der Beschiedene sih wenigstens eine Notiz von der Sache machen könne.

Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, E E Bronsart von Schellendorff das Vort :

Meine Herren! Ich darf mit wenig Worten meine Freude dar- über aussprechen, daß die Absichien, welhe von den Behörden und welche dur den Reichstag verfolgt worden sind, jeßt in cinem Punkte zusammengelaufen sind und daß also Einverständniß darüber herrscht, daß die Schritte, welche Seitens der verbündeten Regierungen, Seitens des Herrn Reichskanzlers eingeleitet worden sind, um diese Frage zu einem günstigen Abschlusse zu bringen, die allge- meine Zustimmung nunmehr gefunden haben, Wir sind zu der gemeinsamen Ueberzeugung gelangt, glaube i, aub deshalb, weil wir ohne jede Necbenabsiht nah irgend einer Richtung hin gemeinsam das Interesse dieser Lzute, um die es sich bier handelt, fest im Auge behalten haben ; und ic kann nur wiederholcn, daß alle

Erklärungen, die ich früher abgegeten habe, und alle Be- strebungen der Militärverwaltung zur Vorausseßung immer gehabt haben das lebendige Interesse an diesen Leuten, |

die damals sich das große Verdienst 1871 erworben haben. Das, glaube ib, meine Herren, {ügt aber au gegen die gewissen Bedenken, welwe noch gegen die Erledigung der ganzen Frage durch den Gnadenweg bier vorgebrawt worden sind. Gewiß können Irrthümer eintreten, gerade so wie Irrthümec felbst bei der Anwendung dec Gesetze vorkommen können. Uber i glaube, daß irgend eine bewußte Pflichtwidrigkeit hier autgeichlossen sein wird, wie bei Anerkennung auf Grund der geseßlichen Bestiminungen.

Ich habe nun noch einigen von den Herren zu antworten. welche bestimmte Wünsche vorgebrabt haben für die Zukunft. Der Hr. Abg. Stößel hat um eine milde Prüfung gebeten. Ja, meine Herren, ich glaube, das steht {on in dem Allerhöbsten Erlaß; die Sachen follen einer wohlwollenden Prüfung unterworfen werden, und ih fann dem Herrn Abgeordneten nur anheimstelen, daß er Fälle, wie die,

| die er hier angegeben hat, doc vielleicht mit Angabe der Namen u. \. w.

zur Kenntniß der Militärbehörden, nöthigenfalls also zur Keuntaiß des Kriegs-Ministeriums bringe; er kann überzeugt sein, daß dann mit voller Gewissenhaftigk.it geprüft werden wird, ob diese Leute der Gnade Sr. Majestät zu empfehlen sind, oder nit.

Es ift angeregt die Ausdehnung dieser Gnadenbewilligung auc auf den Feldzug von 1866, Nun, meine Herren, dann würden wir wohl noch einen Schritt weiter bis 1864 gehen müssen; und i mache hier nur darauf aufmerksam, daß die Prüfung der einzelnen Fälle an Schwie- rigfeit zunimmt, je länger die Zeit ist, aus welcher ein solher Mann seine Invalidität herschreibt. Im Uebrigen glaube ih aber, daß auc jeßt kein Hinderniß ist, daß ein Mann im Wege der Gnade aus dem Allerhôcbsten Dispositionsfonds bedabt wird, wenn er im Feldzuge 1866 oder 1864 sich ein Leiden glaubt zugezogen zu haben, und wenn das mit irgend einem gewissen Grade von Wahrscbeinlihkeit nachgewiesen werden kaun. Ein besonderer Erlaß dafür oder eine expresse Erweiteru"g des Erlasses würde meiner Meinung na gewichtige Bedenken haben. Ich glaube auc, daß diejenigen Wohlthätigkeitsfonds, von denen der Hr. Abg. Dr. von Bunsen, wenn ih ihn recht verstanden habe, gemeint hat, sie würden durch den Erlaß vom 22. Juli 1884 jeut eine große Grleicbterung erfahren, daß diese Wohlihätigkeitsstiftungen wobl im Starde sind, für Leute sowohl aus dem Feldzug von 1864 wie 1866 Etwas zu thun, da meines Wissens die Fonds dazu gescaffen sind, nit nur ihre Zinserträge zu verwenden, sondern doch au allmählich zur Aufzehrung des Kapitals zu gelan- gen, etwa in der Zeit, von welcher man annehmen ftann, daß die Theilnehmer an diesem Kriege ausfterbeu. Wenn das nun auch etwas frühir geschehen sollte, so glaube ib, taß ganz sier für Leute, die nicht mehr aus diesen durch Hülfe der ganzen Nation geschaffenen Woßhlthätigkeitsfonds befriedigt werden föônnen, dann ganz G e Mail fi Vio se auf dem Wese der Gnade aus dem Allechöcbsten Dispositionsfonds zu kefriedigen. Im Uebrigen gebietet die Militärverwaltung außerdem aub noch über Wohlthätigkeitsfonds, woraus den Leuten ganz gewiß geholfen werden kann. Im Prinzip muß i ja natürli zugestehên und an- erkennen, daß Leute, die im Jahre 1866 und 1864 ihre Haut zu Markte gctragen haben und bei dieser Gelegenbeit einen dauernden Schaden an ihrer Gesundheit erlitten haben, an und für sib denselben Ansprud auf die Dankbarkeit der Nation haben,

| und auf die Dankbarkeit Aller, die mit diesen Angelegenh« iten zu thun

haben, und daß also auch, soweit irgend mögli, gewiß für sie gesorgt werden wird. :

Ich bitte um Verzeihung, meine Herren, ich habe noch vergefien, ein Wort zu sagen über den Mangel, den der Hr. Abg. Dr. Bürfklin hber- vorgehoven hat, daß nit sc{riftlive Bescheide ertheilt würden. Das kann wirkli nur in ganz vereinzelten Fällen vorgekommen scin, denn es ist ganz bestimmte Anweisung, daß Jeder, der einen Antrag einreibt, oder nuc beim Bezirksfeldwebel sih zu Protokoll vernehmen läßt für seinen vermeintlihen Anspruch, einen \criftliben Bescweid bekommt. Das ist ganz feste Bestimmung, und wo dagegen gefehlt worden sein sollte, kann ich nur bitten, daß dies zur Sprache gebracht wird mit Angabe der einzelnen Fälle. Etwas anderes ift es vielleicht, wenn jemand zum Bezirksfeldwebel kommt und fragt ihn blos um Aufklärung. Es kommen ja auc Leute, die gar nit am Feldzuge theilgenommen haben, und zu diesen sagt dann der Bezirksfeidwebel einfa : Nein, Sie gebören nicht dazu. Wenn aber, wie gesagt, ein Mann ein Ge- such einreiht oder sid auch nur vom Feldwebci zu Protokoll hat vernehmen lafsen, so bekommt er eine schriftliche Entscheidung, und wenn das in einzelnen Fällen nit fo gewesen ist, so würde das ein bestimmungswidriges Verfahren sein, und ih würde bitten, diese Fälle zur Sprache zu bringen.

i Der Abg. von Vollmar hob hervor, daß in Bayern die Zahl der Nachbewilligungen von Jnvalidenpensionen eine sehr große gewesen sei. Während auf die übrigen deutschen Armee-Corps im Durchschnitt 40 Bewilligungen gefallen seien, betrage die Zahl derselben für die bèiden bayrischen Corps 380. Es scheine danach, daß man in Bayern bei der früheren Bewilligung von Jnvalidenpensionen nah anderen

in dem Kuricge 1870 und |

Grundsätzen verfahren sei, als im übrigen Deutschland.

seien ferner Klagen darüber erhoben, daß es beim Bezirks. kommando zu München bei der Entscheidung über die jeßt eingereihten Pension8gesuhe Praxis gewesen sei, nah dem Einkommen zu fragen. Anträge wolle er nit stellen, da die: selben do aussihtslos seien. Er sei immer noch der Me; nung, daß die Angelegenhett am Besten \o geregelt Worden wäre, wenn den Betreffenden nicht eine Gnade, sondern ein Rechtsanspruch zuerkannt wäre.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich bayerisge Oberst von Xylander erwiderte, daß in Bayern dieselben Vorschriften für die Entscheidung über FJnvaliditäts- und Gnadenbewilligungsgesuche beständen, wie im übrigen Deutsch: land. Wenn der Abg. von Vollmar aus der Zahl der Gnaden- bewilligungen gefolgert habe, daß früher etwas in Bayern versäumt sei, so müsse er die bayerische Militärverwaltung in Schuß nehmen und Verwahrung gegen eine solche Behauptung einlegen. Die Jnvaliditätsgesuhe würden in Bayern mit denselben Wohlwollen behandelt, wie im ganzen Reiche.

Hierauf 7wurde- der Antrag der Kommission angenommen

Der Vorstand des „Vereins für das Kinderheim z:y Stegliß“ bittet, daß das vom Verein alljährlich veranstaltete Lotterie-Unternehmen auf Grund des Geseße3 vom 1. Juli 1881 von der Reichs-Stempelabtgabe freizulassen sei.

Die Petition wurde dem Vorschlag der Kommission gemäß dem Reichskanzler zur Berücksihtigung überwiesen.

Es wurde sodann die Petition von Winzern ter Bürger: meisterei Linz a. Rh. berathen, in der eine Abänderung des S. 10 des Reichsgeseßes vom 3, Juli 1883, betreffend die Az: wehr und Unterdrückung der Reblauskrankheit, nagesudt wird.

Die Petition wurde dem Reichskanzler zur Erwägung überwiesen, i

T R L 1 Ld E

2

Eine Petition des Holzhändlers Armbrüster zu Lud: weiler, welcher Ansprüche an das Reich aus dem Abschluß von Holzverkäufen mit der früheren deutschen Civilverwaltung in Frankreich erhebt, wurde dem Reichkanzler zur Erwägung überwiefen.

Hierauf vertagte sich das Haus um 4/ Uhr auf Freitag 12 Uhr.

Im weiteren Verlauf der gestrigen Sizung dez Herrenhauses, und zwar in der Debatte über den Geseß- entwurf, betreffend die Zusammenlegung der Grund: stüde im Geltungsbereih des Rheinischen Rehts, trat Fürst zu Wied für die Annahme des Entwurfs in der vorliegenden Fassung ein.

Der Minister für Landwirthschast 2c., Dr. Lucius, sprat die Hoffnung aus, daß der Entwurf der rheinischen Land: wirthschaft, sobald das Gescy erst eingeführt worden, ganz erhebliche Vortheile gewähren werde. Seine Einführung werde allerdings dur die Vorurtheile erschwert, welche von der Agitation gegen dieses Geseß gehegt und vecbreitet würden: die landwirthschaftlize Verwaltung werde es aber als ihre Aufgabe erachten, diese Vorurtheile zu zerstreuen und dur geeignete Beamte die Einführung des Geseßzes zu erleichtern,

Das Gesez wurde sodann auf Vorschlag der Herren Graf Pfeil und Graf Hompesh vom Hause ia der Fassung des Übgeordneter hauses en bloc angenommen,

Es folgte als zweiter Gegenstand der Tagesordnung der mündliche Bericht dec Ugrarkommission über den Gesez: entwurf, betreffend die Zusammenlegung der Grund: stüde, Ablösung der Servituten und Theilung der Gemeinheiten für die Hohenzollernshen Lande.

Die Kommission hat die §8. 2, 19, 42 und 43 verändert, die übrigen Paragraphen aber in der Fassung des Abgeord: F netenhauses angenommen, und der Berichterstatter, Freihe:r von Manteuffel-Krossen beantragte Namens der Kommission, diesen Beschlüssen zuzustimmen, indem er anführte, daß die F selben von der Kommission allerdings nur bei Anwesenheit von 8 ihrer Mitgliever, und zwar mit 5 gegen 3 Stimmen, ge i faßt worden seien. E

Graf Zieten-Schwerin stellte den Antrag, namentlich mi! Nücksicht auf den vom Referenten erwähnten leßteren Umstand, das Gese in der vom Abgeordnetenhauje beschlossenen | Fassung wieder herzustellez und in dieser Fassung dann en bloc anzunehmen. : |

Graf Brühl erklärte sich ebenfalls für die Herstellung de Beschlusses des Abgeordnetenhauses, und der Minister für Landwirthschast 2c., Dr. Lucius, stimmte diesem Antrag! gleichfalls zu, namentlich mit Rücksiht auf die Fassung d: vorher angenommenen Gesetzes.

Das Haus nahm hierauf, dem Antrage entsprechend, dai | Geseh enu bloc in der vom Abgeordnetenhause beschlof}ener Fassung an. /

Der dritte Gegenstand der Tagesordnung war der münd: liche Bericht der Kommission für den Staatshaushalts-Eta! und für Finanz-Angelegenheiten über den Geseßentwurf, ! treffend die Kantongefängnisse der Rheinprovinz.

Der Berichterstatter, Herr Lindemann, empfahl die un veränderte Unnahme der Vorlage und dadurch die vorliegende! Petitionen füc erledigt zu erachten.

Jn der Generaldiskussion erklärte sich Herr Beer gege! das Geseß und beantragte, namentlich den §8, 5 abzulehner, welcher lautet :

„Die wegen Vergehen oder Uebertretung geritlih erkannte oder dur amtsriterliben Strafbefehl endgültig festgesetzten Geld strafen fließen, soweit sie bisher gemäß der Allerhöbsten Ordr vom 27. Dezember 1822 dem Polizei- und Zucbtpoli:ei-Strafgelder O zukamen, oder den Gemeinden tirekt zuflossen, zur Staat! ae.

E E C E T,

Die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes rechtskräftig er kannten, beziehungsweiie endgültig festgeseßten Geldstrafen, sowi! der alsdann vorhandene Kapitalbestand des Polizci- und Zu! polizei-Strafgelderfonds verbleiben nach Maßgabe des 8. 15 di Dotationtgeseßes vom 8, Juli 1875 zur Verfügung des Pro vinzialverbandes der Rheinprovinz. * 4

Gegen diesen Antrag sprach sich der Regierungskommissar, Ministerial-Direktor von Zastrow aus, während Freiherr von Solemacher für den Antrag eintrat.

Graf Zieten-Schwerin meinte, die Herren der Rhein provinz wollten nur eine neue Debatte haben, und bat, da!

Geseß mit dem §. 5 anzunehmen. /

Fürst zu Wied forderte Namens, der Rheinlande dringen! die Ablehnung dieses Paragraphen. e

Der Regierungskommifsar bat um Beibehaltung des 8§. ö der nur Einrichtungen beseitigen wolle, die unter französischer

Regime entstanden seien.

Nachdem noch Herr Adams sich für die Beseitigung de

Paragragraphen ausgesprochen und der Regierungskommissa:

diese Anschauung nohmals bekämpft hatte, wurde die General debatte geschlossen. -

Se, VRUESE U I R S :

In der Spezialoiskussion wurde nach kurzer Debatte der 8. 5 abgelehnt und die übrigen Paragraphen des Gesetz s genehmigt.

Als leßter Gegenstand stand auf der Tagesordnung der mündliche Bericht derselben Kommission über die Rehnuns- gen der Kasse der Ober-Rehnungskammer für das Jahr vom 1. April 1883/84.

Der Berichterfstaiter, Graf von der Schulenburg: Angern beantragte, den Rehnungen Decharge zu ertheilen, und das Haus trat diesem Antrage ohne Debatte bci.

N aas der Sigung: 41/, Uhr, nächste Sißung : - Freitag

E.

e weiteren Verlauf der gestrigen (67.) Sißung des Hauses der Abgeordneten gelangte zur Berathung ein Gesuch des katholishen Kirchenvorstandes zu Leschniß und des katholishen Kirchenvorstandes zu Gr.-Strehliß um die Abberufung der in diesen Ge- meinden von Staats wegen angestellten Pfarrer.

Die Petitionskommission beantragte, diese Petitionen der Staatsregierung als Material für die eingeleiteten, beziehungs- weise noch einzuleitenden Verhandlungen zu überweisen.

Der Abg. Dr. Frhr. von Schorlemer- Als wies darauf hin, daß das Jnstitut der Staatspfarrer eine der häßlihsten Ein- rihtungen des Kulturkampfs sei. Das werde im Hause und auch von der Regierung anerkannt. tan solle daher endli dazu schreiten, diese pfründenbeziehenden Nichtsthuer überall zu beseitigen,

Der Antrag der Kommission wurde angenommen.

Pünfer ate für den Deutsden Reichs - und Königl. Preuß. Staats - Anzeiger und das Central-Handels8- register nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers : Berlin SW., Wilhelm-Straße Nr. 32.

Subhaftationen, Aufgebote, Vorladungen | berg, zu Dorp, Ehefrau des Bäckers Ernst Bodden- berg daselbft, hat gegen diesen beim Königlichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem zwischen ihr und ihrem genannten : _— Ebemanne bestehende ehelibe Gütergemeinschaft mit Abgabe der Stimme durch Bevollmächtigte, d s gleifalls stimmberechtigt sein müssen, ift zulässi Niemand darf mehr als 5 Stimmen abgeben.

u. dergl.

[7040] Oeffeutlihe Zustellung. ori geen

Die verehelihte Holzmaler Christiane Nerger, | ZUtrage: dre geborene Hilbert, zu Langenbielau, vertreten dur den Iusti;zrath Haack in Reichenbach, klagt gegen ibren Ghcmann, den Holzmaler Wilhelm Nerger, zuleßt in New-York in Amerika, jeyt unbekannten Aufenthalts, wegen böswilliger Verlassung, mit dem Antrage, das zwischen ihr und dem Beklagten bestehende Band der Che zu tcennen, den Beklagten für den allein \{buidigen Theil zu erklären und ihm

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen n. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

4. Verloosung, Amortisation,

E u. s. Ww. von öffentlichen Papieren.

Wirkung seit dem gelöft zu erklären. ist Termin auf deu 15. Juni 1885, Vormittags 9 Uhr, im Sitßungésaale der 1 Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.

- Der Landgerichts-Sekretär.

Der Vorstand der katholishen Kirchengemeinde zu Wiesbaden bat, daß die von dem Königlihen Ober-Prä- sidium zu Kassel erlassenen und von dem Ministerium der geist- lihen Angelegenheiten bestätigten Verfügungen, wona der altkatholishen Gemeinschaft zu Wiesbaden der Gebrauch der dortigen Pfarrkirche eingeräumt wurde, zurückgenommen werden.

Die Kommission beantragte, die Petition der Staats- regierung zur Erwägung zu überweisen.

Der Abg. von Eynern erblickte in dem Verlangen der römisch:katholishen Gemeinde nur einen Akt der Jntoleranz. Derselbe werde allerdings verständlih, wenn man sich er- innere, daß der Nuntius in München auf eine in dieser An- gelegenheit an ihn gerihtete Anfrage erklärt hätte, daß die Benußung der Pfarrkirhe durch die Neukezer niht geduldet

werden dürfe, und daß, follte die Benußgung er- zwungen werden, das JFnterdikt über die Kirche ver- hängt werden müsse. Die Regierung könne nah der

bestehenden Gesezgebung an den Zuständen in Wiesbaden nichts ändern. Es müsse den beiden Gemeinden dort über- lassen werden, sih über diese Frage zu verständigen. Wenn die Centrumspartei jeßt für die Petition eintrete, so widtr- \prehe das ihrem bisherigen Verhalten. Nur durch eine organische Revision der Maigesete könne eine Streitfrage wie die vorliegende beseitigt werden, und an einer solhen Revision mitzuwirken, sei auch die nationalliberale Partei bereit.

Der Abg. Lieber empfahl, die Petition der Regierung zur Berücsichtigung zu überweisen, indem er in längerer

Rede ausführte, daß die Altkatholiken nicht als Mitglieder

Grosshandel.

7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen. 9, Familien-Nachrichten. / Zur Theilnahme an d nach Maßgabe der Sta seit mindestens cinem J des Vereins,

Zinszahlung

Tage der Klagezustellung für auf- Zur mündlihen Verhandlung

Schuster.

l | | |

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

| In der Börsen- beilage,

c Generalversammlung sird | Die Legitimation der Theilnehmer an der uten §8. 9—11 berebtigt die ahre versicherten Mitglievcr

der römisch-katholishen Kirhe betrachtet werden könnten. Intoleranz kenne die fatholishe Kirche nur gegen die Jrrlehre, niht aber gegen die Jrrenden.

Der Abg. von Rauchhaupt bat, den Kommissionsantrag anzunehmen.

Der Abg. von Eynern meinte, daß Angesichts der bevor- stehenden Wahlen das Eingeständniß, daß die römische Kirche Toleranz gegen ein anderes Bekenntniß nicht kenne, von be- sonderem Werthe sei. Die Wähler würden nun wissen, wesen sie sih von dem Centrum zu versehen hätten.

Der Abg. Dr. Windthorst bedauerte, daß kein Vertreter der Regierung fih habe vernehmen lassen. Die Geduld der Katholiken in Wiesbaden sei fast ershöpft. An Duldfamkeit habe es die katholische Kirche nit fehlen lassen; man wende sih auch hier nur gegen Prätentionen, welhen die Grundlage fehle. Das Reichsgeriht in Leipzig habe erkannt, daß die Altkatholiken eine besondere religiöse Sekte bildete, die mit der röômisch-katholishen Kirche keine Gemeinschaft habe.

Der Abg. Zell2- \sprah sich für den-Komtxissionsantrag aus. Er sei der Meinung, daß an Stelle der durchlöcherten Maigeseße eine andere Regelung der Beziehungen zwischen Staat und Kirche treten müsse. Am besten erscheine ihm in dieser Beziehung der Weg, den Oesterrei zur vollen Zufrie- denheit feiner fatholishen Unterthanen einges{hlagen have.

Die Debatte wurde geschlossen, und der Antrag der Kom- mission unter Ablehnung des Antrages Lieber angerommen.

Um 3 Uhr vertagte das Haus die weitere Berathung auf Freitag 10 Uhr.

2 g ö “u : 7 Deffentlicher Anzeiger. * t E Q 9 | Inserate nehmen an: die Annoncen-Erpeditionen des

| »JZuvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasensteiu

5, Industrielle Etablissements, Fabriken und | *

| & Vogler, G. L. Daube & &Co,, E. Schlotte, | Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annonce:: - Bureaux.

Æ M

| Generalversammlung ist spätestens am 28, Mai

| bei der Direction zu führen.

| Hannover, den 18. Aprii 1885.

ie | Der Verwaltungsrath

g. des Preußischen Bcamten-Vereins, | Von Lev ztaér.

0 Basler Lebens - Versicherungs: Gesellschaft. Gewinn- und Verlust-Conto pro 31, Dezember 1884.

die Prozeßkosten aufzucrlegen, und ladet den Be- 7045] Bek thin Einnahmen. e E Ï Ausgaben. klagten zur mündlichen Verhand!ung des Rechts- [704 Een E E, ——— streits vor die II. Civilkammec des Königlichen Die durd Rechtsanwalt von Hurter vertretene, e „ll l K ú E L e : zum Armenrecht zugclassene Helene, geb. Rittenbrucb, | 8... , &- ia Gi, Sa E S i aoalna Landaerichts zu Schweidnitz auf e n E E N Mind Glefea Gewinn - Saldo aus Gezahlte Versiderungs-Summen auf den Todesfall (1 896 06 den 22. September 1885, Vormittags 9 Uhr, [rüher in Solingen, E ma 98 26 Reserve für row unbezablte Sterbefälle aus 1884 117 450 mit dec Aufforderung, cinen bei dem gedachten Ge- | des geschäftslosen August Gebhardt daselbst, hat Prämien - Reseroe aus Gezablte Versiverungs-Suammen auf den Leberéfali | 531824 ribte zuaelasse;:a Anwalt zu bestellen. gegen diesen beim Königlichen Landgerichte zu Elber- | 1883, , , , [1105130917] Bei Lebzciten bezablte Kapitalien in Folge Ablaufs | : Zum Zwecke der öffentlicen Zustellung wird dicser | feld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwisden | Yrzmier-Einnahmen 2 34)173/56) der Verficherungen . E | 857/13 Auszug der Klage bekannt gemaht. [ihr und ibrem genannten Chemanne bestehende ebe- | Zinien-Einnahmen und Rückgewährte Prämien aus dur Tod erloscenen | S Wen zl er live Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem | “(ginn auf Effekten 947 284 35 Lebenéfallversiherungen | 3 271/10 Gerichtsfcreiber des Königliben Landgerichts. Tage der Kiagezuftellung für aufgelöst zu erklären. | pin auf Wechsel- Gezahlte Renten : 85 352/88 E E Zur mündlichen Verhandlung ist Kermin auf | Conto. . .... I ean... «Ms [7041] Oeffeutlihe Zustellun“. den _1s5. Zuni 1885, Vormittags 9 Uhr, Zahlngen der Rück- | Prämien an Rükversicberungs-Gesellschaften | 107 088/52 Die verebelichte Marie Dberese Greir ert, geborene | im Sitzungssaale der I. Civilkammer des König- versicherungs - Gefell- Verwaltungé- und Organifationékosten | 227 980/56 Rofibera, zu Dresden, vertreten durÞ den Rechts- | lichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt. schaften 16 908 97/| Aerztlihe Honorare | 190781659 Ü VCTU, Lv v L i L Z & “L S » Soi ta, (alp otXu i 2 . . . s . E 3 _— S . | 2 Ola anwalt De. Sill zu Leipzig, klagt aegen ihren Che- Ver Landgerichts-Sekretär : Zuwachs der Prämien- Agentur-Provisionen . i ON 678 06 mann, den Cigarrenarbeiter Ernst Moriß Greinert, Schuster. Reserve auf rückver- Abschreibung auf Mobilien a | 1 227110 zulekt tin Leiv jetzt unbekannte f ; ncherten Beträgen 61 352 32/| Prämien-Reserve für eigene Recbnung | uleßt in Leip tg, ett unbekannten Aufenthalts, _ 2 ncherte 4 etrâgen . Ï DI O e ramt: CICTLVE TULT EIgene (L ng_ | wegen böslicher ins, mit dem Antrage auf [7046] A Bekanntmachung, i a | é 11 542 026 ch0] E Ehescheidung und ladet den Beklagten zur münd- Die durch Rechtéanwalt Linden)chmidt vertretene, Prämien - Reserve der rückver- 11 993 450 41 ide, B E neta G Rechtsstreits vor die erste | ¿Um Armenrechte zugelassene Emilie, geborene | ia Gan, 4 4251494 91/ Ci lk A des ° Siataliden Landgerichts zu Leip- | Hammerstein, zu Grünewald, Gemeinde Dorp bei Gal 168 883 65 A S E S Solingen, Chefrau dcs Handeltmanns Ernst Pauls E T4018 727 93 ztg au daselbst L aen viefon bet ¿nialiven Land- 018 727/93 2 Q aselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Lan - den 18. September 1885, Vormittags 9 Uhr, A N E L R i i ; : A : mit der A Ge, einen bei dem gedachten Ge- A tips A E e S E Activa. Bilanz pro 0, Dezember 1394. Passiva. thto BioiloNenen Anwalt it bestellen. Intrage: die zwischen ihr und genannte; s e Zustellung wird dieser | Ehemann bestehende ehelihe Güt:rgemeinshaft mil K S M 4 Auszug der Klage bekannt gemacht. : Wirkung seit dem Tage der Klagezuitelung für | Rerpflihtungt scheine der ¡| Aktien-Kapital-Conto 2 Leiz i ben b Mai 1885 aufgelöst zu erklären. E Aktionäre « + | 7200000 || Prämien-Reserve . . . . . H 11628057. 11] Patg, dens. E Zur mündlihen Verbandlung ist Termin auf deu | Darlehen auf Hypo- | N , Prâmien- ( 111 993 450 41 , E S C R A C E Ln BaE i R R 0H 2 Gerihts\creiber des Königlichen Landgerichts. | 15. Juni 1585, Vormittags 9 Uhr, im | "theken und Unterpfand | 6 715911 96 j Üeberträge . , 365393. 30) E ———— Sißungsfaake E O des Konmtgit@en | jegenschaften-Conto 1 (#6 400 | Reserve für noch unbezablte Sterbefälle aus 1884 117 450 _ {7 . Landgerichts zu Elberfeld anberaumt. Efekten- Cont O E RGE O R Bas 110 263/20 2 E : ps L Ee on... 2 O01 06501 CO N DteiervelonDe c - R Oeffentliche Ladung. N Der Landgerichts-Sekretär : Wecbsel-Conto . 242 320 26 | Unerk:obene Dividenden auf Aktien . (42 In der Streitsahe des Kaufmanus Friedrich Schuster. Darlehen auf Policen . | 1020747 64 |} Guthaben der Cautionsempfänger : - Hopf dahier, gegen die Köchin B rp ad - G. 75 833 39 | Amwortisations-Conto. M G, 31 A, Hilpoltstein und den unbekannt wo? 1ch aushaiken- Verschiedene Bekanntmachungen. Guthaben bei Diverjen Sie.» 1660788) 167 9343 den Wi Andreas Laumann von Scweinau, Verschiedene hung für Amts - Cautionen 702 134 96 || Unerhobene Dividenden . . . , 3914.19 | den EEL ndre s Gau - E E : e ; T 02134 96 } e wegen Anerkennung eines Forderungsrebts hat die 7203] Der Saitlergeselle Caution8effekten - Conto 54 785 06 || Gewinrbetreffniß der Versicherten e III. Civilkammer des k. Landgerichts Nürnberg zur F ran V cit Mobvilien-Conto . 7 200— | aus alter Rebnung . . . . M 227578. 42 E Verhandlung über die Klage vom 25. Septimber Ì A Diverse Debitoren: | Gewionbetreffniß der Versicerten 356 378 42 Verhandlung } L E S&1 V | Gewian ff | 1884 neuerliben Termin auf aus Glasendorf, Kreis Habelschwerdt in S&l-sien, | Verzineliße Gut- E a TeS00— 198800. —| Dienstag, den 30. Juni 1885, wird aufgefordert, wegen Erbesaus8einanders eßung haben bei Banken | E Vormittags 85 Uhr, in der P. Rosenberger’shen Nachlaßsache mir und i A O P e Sigzungssaal Nr. 41 seinen Aufenthalt8orct bald anzuzeigen. Guthaben bei Gene- E ee L E E, Eh 9 g E, Tschink c Que I. A 32 000. anberaumt, in welchem der Mitbeklagte Andreas Habelschwerdt. 5 nfe, _ral-Agenten / ea 6 | A Baumann durch einen bei diesem Gerichte wf Reserve - Guthaben bei t Qu 40 090|— gclafsenen Rechtsanwalt zu erscheinen andurw ge- | [7292] ; h: Rückver sicherungs-Ge- | was aus 1884 S 000 L] Tabin E. Große Berliner Pferde-Cisenbahti- selsWasien . ¿ 451 424121 ibe Eo É 7 Nürnuberg, dea 6. Mai 188d. E Actien-Gesellschaft. Gestundete Prämien- e ! der Aktionäre 32 000, 32 000|— Die Gericts\chreiberei des k. Landgeric@ts. _Die Einnahmen betrugen: S Raten 462 639 62 Maas O Maier, k. Obersekretär. im April 1885 E 820 (22,18. n S 83/65 vom 1. Januar bis ult. März . 2114 497,43. oa f 2 L S [7042] Auszug. E Summa M 2 942 219,61. i #6 106 000, D e Durch Urtheil des Köntglichen Landgerichts Göln dur{bschn. pro Tag #6 24 518,50. . 90 818 302 06 |! 20 818 302 06 11I. Civilfammer vom 27. März 188d, Dice 14 6 2 683 371,48. (nde 1884 waren in Kraft: : : i _ welches die Recbtékrast beshritten, ist die zwischen durchs{chn. pro Tag # 22 176,62. a. Kapital-Versicherungen 16 454 Policen im Betrage von A M 68 574 105 der Anna Maria Metßmacber, ohne Gesccâft zu b. Renten- n man Seme 104 666

Longerih wohnend, Ebefrau des daselbft wohnenden Ackerers Peter Lepper und ibrem genannten Ghe- manne bestandene ehelibe Gütergemeinschaft für aufgelöst erflärt, an deren Stelle völlige Güter- trennung ausgesprochen, und sind die Parteien, zum Zwecke der Liquidation vor den Notar Justizrath

[4187]

Bekanntmachung.

Die ate ordentliche Generalversammlung des Preußischen Beamten-Wereins wird hierdur auf Freitag, den 29. Mai dies. Jahres, Nachmittags 6 Uhr,

b, Renten- +

Gesammt-Prämien-Einnahme M 2 340 174.

Davon kommen auf Preußen: _ . : a. Kapital- Versicherungen 5781 Policen im Betrage von. . .

: H M 16 694 690 22 Mi C Sn... 9 821 Prämien-Einnahme M 579 879,

In Preußen kamen Im Jahre 1884 an fällig gewordenen Kapitalien und Renten zur Aus-

Lauff in Köln verwiesen worden. berufen. Ort: Landschaftsgebäude, Theaterplaßz ¡ablung 206 419. Köln, den 4 Mai 1885. Nr. 2. D Bitte Sabarts Tagesorduung: ; Von dem Gesellschaftsvermögen war in Preußen angelegt : Hendrichs. 1) Entgegennahme des Gescbäftsberibts und des e c E A, « 102400 Vorstehender Auszug wird veröffentlicht : Berichts über den revidirten Rehnungs- Tg ¿Mao Köln, den 4. Mai 1886. Abschluß. c, in preußischen resp. deulshen Cffecten . 7 398 676

mit : Gericbts\hreiber des Königlichen Landgerichts,

[7044] Bekanntmachung. Die durch MRecbtsanwalt Krüll vertretene, zum Armenrechte zugelafsene Johanne, geboreneSchmachten-

2) Vecbarge-Ertheilung. 3) Beschluß \{usses aus der Rehnung pro 1884.

4) Wabl von 3 Verwaltungsraths-Mitgliedern

für die Jahre 1886, 1887, 1888. 5) Wahl dir Revifiont-Kommission.

über die Verwendung des Ueber-

d. in Cautions-Darleben an deutsche Staatsbeamte

zusammen . . .ÆMÁ 28004083

Berlin, den 6. Mai 1885. ; E Der Generalbevollmächtigte für das Königreih Preußen :

Dio MévbeL