1885 / 109 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 May 1885 18:00:01 GMT) scan diff

Zwanges nr Rube, der außerhalb der Sitte liegt und etwa von der Polizei erzroungen werden muß. L

Der Abg. Dr. Lieber erklärte, des Reichskanzlers Aus- führungen hätten sih diesmal des Beifalls der Deutschfrei- finnigen und Nationalliberalen zu erfreuen. Kürzlich habe der Reichskanzler gesagt, folher Beifall pflege denselben bedenklih zu machen, und er hoffe, das werde auch jeßt der Fall sein, und der Reich: kanzler noh vonseinem heutigen Standpunkt zurückommen. Die hochidealen Gefchtspunkte des Abg. von Kleist seien nit

u entfräften; der Kanzler möge doch klar darüber sein: ohne

eligion gebe es feine Civilisation, keine Poesie; ohne Reli- gion au keine wahrhaft große Politik! Die Urheber dieses Antrages würden den Kanzler gern als wahren bon prince verehren, wenn derselbe fich mit dem Antrage einverstanden erflären wolle. Das müsse dem Reichskanzler um so leichter werden, als es sich nicht mehr um einen Centrumsvorschlag handele, sondern um einen solchen der Majoritätsparteien diefes Hauses, wesentlich derselben Parteien, die jeßt dem Reichskanzler erhebliche neue Einnahmen für das Reich zu be- willigen im Begriff feien. Die in England von der Fabrikgeseßgebung befürchteten Nachtheile seien keines- wegs eingetreten; vielmehr werde diese Geseßgebung Zest als Grundlage der sozialen Reform und als außerordenxtlich wohlthätig empfunden; ebenso sei 0s in der Schweiz, und in Oesterreich habe man jene beiden Staaten jeßt nachgeahmt. Aus den Berichten der s{hweizer Fabrikinspektoren gehe auch hervor, wie außerordentlich freund- Uh die Arbeiterwelt der Fabrikgeseßgebung gegenüberstehe; in allen Nöthen der Stikerei-Jndustrie in der Ostschweiz sei aus Arbeiterkreisen nie ein Wort des Tadels über Sonntagsruhe oder Maximalarbeitszeit gefallen ; man habe im Gegentheil allgemein die mögli&ste Erweiterung dieser Institute gewünscht. «n England seien die Löhne in Folge der Herabseßung der Arbeitszeit zum Theil um 160 Prozent gestiegen. Warum dürsten denn keine Wechsel am Sonntag präsentirt, keine Zu- stellungen besorgt, keine gerihtlihen Termine abgehalten wer- den ? Warum werde das Ende jeder geseßlichen Frist durch den Sonntag um einen Tag verschoben? Könnten sih nicht die Personen, die man durch solche Bestimmungen {ügen wolle, viel besser selbst ihre Sonntagsruhe bewahren als die Arbeiter, die man hier schüßen möchte? Der Antrag seiner Partei sei Teincëwegs nur ein bloßer Rahmen; der Rahmen für diese Gesctzzebung sei vielmehr {on in der bestehenden Gewerbe- ordnung enthalten, Eine Enquete hätte man früher ver- anfialten können; jeßt bedürfe es einer Enquete niht mehr, denn die Erfahrungen anderer Länder hätten bewiesen, daß das Experiment zum Heil und nicht zum Schaden aus- {lagen werde. Jn Bezug auf die Sonntagsheiligung sei England Deutschland allerdings weit überlegen. Dort seien die Arbeiter sogar hon am Sonnabend Nachmittag arbeits- frei. Jm Düsseldorfer Regierungsbezirk sei die Sonntagsruhe mit Erfolg durchgeführt ; dasselbe sei auh für das ganze Reich möglich.

Darauf nahm nohmals der Reichskanzler Fürst von Bismarck das Wort:

Der Vorgang der Regierung in Düsseldorf, den der Herr Vor- redner zitirt hat, beweist, glaube i, unwiderleglih, daß die preußisce Staatsregierung den Tendenzen, die der Antrag verfolgt, nicht feind- li gegenübersteht sonst wäre diese Stellung der Düsseldorfer Re- gierung dzu ja nicht möglich, daß also alle die Beschuldigungen und Insinuationen, die ih aus anderen Reden babe heraushöôren fönnen, unbegründet sind. Auf der anderen Seite beweist er aber au, daß das bestehende, gesezgeberishe Material ausreicht, um erhebliche Fort- schritte nah der Richtuag zu machen, ja um fast ven besten Theil dessen, was die Antragiteller anstreben, zu decken, ohne daß man ge- nôtbigt ist, zu geseßlidem Zwange in der Allgemeinheit zu greifen, wie er bier vorgeschlagen ift.

Der Herr Vorredner bat gesagt, der Bundesrath habe si andere Fakultäten, die ihm zustehen, ganz ruhig gefallen laffen und besitze fie und übe fle, Warum er nun diese nit annehmen wolle ? Fafuliäten im FIunteresse der Reichen acceptire er, im Interesse der Armen scheine er se nicht üben zu wollen. Ja, meine Herren, darin liegt der Unterschied nit; rei Und arm if: dem Bundesrath vollkommen egal. Er übernimmt die- jenigen Fakultäten, die er als auéführbar, als möglich wegen ibres be- grenzien Inhalts ansehen darf : dabei ift keine Scwierigkeit, das Ge- {eß giebt die Hauptsachen an die Hand, der Bundesrath bat nur die einzelnen Fälle zu bestimmen nach so genau begrenzten und zweifel- Tosen Kriterien, daß dabei von ciner Willkür seinerseits nicht die Rede sein kann, daß kein Arbeiter sagen kann: mi hat der Bundes- rath auf eine ungerechte Weise ausge\{lossen, Anderen hat er es be- willigt; wo er ausschließen kann, da {ließt er aus. Das sind die Anïlagen, die man hören kann; die haben mit den anderen Faftul- täten nichts zu thun. Es ‘ift also nur der Beweis geliefert, daß die Regierung, sei es der Bundesrath, sei es die preußisbe Regierung, in Düsseldorf und anderêwo thut, was sie zu Gunsten der Arbeiter kann, aber daß sie sid unerfüllbare Arbeiten nicht so obne Weiteres ftelien läßt in der Form, das die Auftraggeber, hier der Reichstag, nun ganz ex nezu find und mit der Art, wie die Streiber im Bundesrath das ausführen, nichts weiter zu thun haben.

Ünter den Vorwürfen, die der Herr Vorredner mir gemact hat, ist znir der s{merzlibste der gewesen, daß ich in Wiederholungen ver- falle. ‘Er hat mir hier vorgelesen, daß ich im Januar ganz dafselbe gesagt Habe, wie jest. Nun, wenn der Herr Vorredner mal 70 Fahre ait fein wärd, wird ißm das viellei{t au passiren, alte Leute ver- fallen bekaantlib in die G-:wohnheit, dieselbe Geschichte mehrmals zu erzählen. ‘Es beweift das do nur, ib batte vergeffen, daß ih das Jemalé gejagt hatte, Daß mein Ideengang ein ganz konstanter gewesen Ut, u daß meine inneren UReberzeugungen heut genau daff\elbe reprodugiren, wie sie es ohne mein Wissen vor fünf oder \echs

r

“Monaten gethan haben.

Der Herr Vorredner hat si berufen auf sehr viele Beispiele m Ausland. Im Ausland und wo anders liegen die Sawen einmal anders. Dann ift au die Ausführung dort eine andere. Est modus in rebus, l y a des arrangements avec le chgiel, wie die -Verren ja wißen, also ganz gewiß mit der Polizei. Bei uns, wenn o etwas Geseß wird, wird es mit bareaufkratiscer Genauigkeit und Gewisseuhaftégkeit ausgeführt. Ob das in der Schweiz oder anderéwo mit der gleichen Särfe und Genauigkeit, wie es bei uns Der Fall sein würde, geschieht, darüber lassen meine Nachrichten mich jehr im Zweifel. Es ist ja mögli, daß die Berichterstattungen nicht gazz unpartesch sind; man hat mic aber gesagt, daß die Dur{füßrung dieses Gesetzes in jenen Ländern nur mögli sei, weil es eben nêdt beobactet würde und weil die Ausnahme anfängt, die Reg! zu bilden; so wird es wohl auc mit der oftsdweizer Bewegung sein. Es ift ja mögli, daß reine Nachrichten darüber fals sind, aber sie liegen aftenmäßig vor.

Der Herr Vorredner hat ferner, wie der sozialdemokratische Hecr, dec vor ibm spra, einen kleinen Stein zur Aufftläcung oder zuz positiven Aufbau beigetragen, mit der Vsrausfezung, die er aussprach, daß der Arbeiter den Ausfall tragen werde; er behauptete aber, daß ver Arbeiter dafür durch die Nube entschädigt werden wird. Der Herr aber, der vorhin von der Tribüne spra, sagte, daß die Arbeitgeber allerdings eine Tleine Shädigung dabei erleiden würden, Der Herr Vorredner sien anzunehmen, daß der Arbeiter den Ausfall tragen werde in der Hauptsache, daß er ihn abcr do aub werde abwälzen können na der einen oder nacþ der anderen Seite bin. Nun, damit berührt er grade die Hauptshwierigkeit, die mir im Wege fteht, um

einfa der Sache beizuiceten. Wenn ih gewiß wüßte, daß der Ar- beiter den Auéfall tragen will ih habe das son mal gesagt, es bilft mir aber nit, auch wenn ih es noch viermal sage, man wird doch vorziehen, es nicht zu böôren wenn also der Arbeiter sagt, er wolle den Ausfall tragen, dann ist es gut, dann bin ich zufrieden. Volenti ron ft injuria! Es ift nur die Frage, wie lange; wenn dur eine Regierungsinstruktion das ins Leben gerufen wird, die kann man ändern, ein Gefeß nit, das kann man ohne ein neues Geseß nicht wieder ändern, und id wünsche nicht, daß wir im Deutsben Reich in die traurige Lage kommen, die Geseße nit in vollem Maße ausführen zu können, weil die Sä- digung der Ausführung größer ist als die der Nihtbeobahtung. Also ih bedarf der Grflärung der Arbeiter, ob sie den Ausfall tragen wollen. Ich kann den Arbeiter damit naher nit zufrieden stellen, und wenn er bungert, ihn damit niht satt machen, daß ic ihm die eloquenten Reden vorlese, die hier zu seinen Guníften gehalten worden sind, wie sehr er sid freuen würde und wie leit er diese Kleinigkeit von feinem Lohn, 14/0, entbehren würde. Dafür wird er mir wenig Dank wifsen, das mat ihn nit satt. ö S

Der Herr Vorredner hat uns ferner und ib weiß nit, ob mir persöxzlib oder der Regierung im Allgemeinen wieder Mangel an Thätigkeit, Mangel an Fleiß vorgeworfen ; er sagt: warum haben Sie denn die Enquete nidt schon längst gemacht? Ja, meine Herren, ich habe hinreichend zu thun gehabt. Für einen Menschen, der alt und krank ift wie i, glaube ic, habe ic in den legten 7 Jahren, in „denen mir der Herr Vorredner Trägheit im Enguetiren vorwirft, hinreichend gearbeitet, wenigstens ebenfoviel wie irgend einer, der hier gegenwärtig ist. Ich habe mebr zu thun, als ohne Ancegung über alle Fragen und no einige andere in der Welt Enqueten anstellen zu [afsen. Wenn Sie aber diese Frage anregen wie ih glaube, unreif und zu früh an- regen so bin ich bereit, diese Enquete anstellen zu [afsen und Arbeitskräfte aufzuwenden. Aber ehe ih nit weiß, ob dem Arbeiter damit gedient ist, ob er es baben will, würde id mi nit dazu ver- stehen können, im Bundesrath die Sache zu befürworten.

Nach Annahme eines Vertagungsantrages bemerkte der Abg. Richter (Hagen) persönlich, der Abg. Lieber habe von dem Beifall gesprochen, den die Abgg. Richter und Genossen dem Reichskanzler heute ausnahmsweise gespendet hätten. Dem gegenüber habe er zu berichtigen, daß für seine politi- schen Freunde und ihn selbst bei denjenigen Ausführun- gen des Reichskanzlers , welche vielleiht zu BVeifalls- äußerungen hätten Veranlassung geben können bei allen sei dies nit der Fall gewesen um so mehr Zurüchaltung geboten gewesen sei, als der Reichskanzler noch am Dienstag bemerkt habe, daß jeder Beifall von seiner (des Redners) Seite nur geeignet sei, den Kanzler über die Nichtigkeit seiner Aeußerungen sehr nachdenklih zu machen, :

Loy vertagte sich das Haus um 51/4 Uhr auf Montag 1 Or:

Landtags- Angelegenbeiten.

Die durch die Allerhöchste Verordnung vom 3. Januar d. 2 einberufenen beiden Häuser des Landtages haben am 15. Januar ihre Thätigkeit begonnen und am 9. d. M, ges{lo}sen.

Seitens der Staatsregierung find dem Landtage 26 Gesetzent- würfe zugegangen und zwar zunäbst dem Herrenhause:

1) Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abstellung von Dienft- barkeitsrebten zum Hauen oder Steben von Plaggen u. \. w.

2) Gesetentrourr, betreffend die Abänderung des Gesetzes zur Verhütung der Weiterverbreitung der Reblaus vom 27. Februar

78.

3) Geseßentwurf, betreffend die Einführung der Gesete vom 3. Márz 1850 (G. S. S. 145) und vom 27. Juni 1860 (G. S. S. 384) über den erleicterten Abverkauf und Austausch kleiner Geundstücke in dem Regierungsbezirk Kassel aus\chließlih der vor- mal!s hessisch:n Gebietätheile und in den Hohenzollernschen Landen.

4) Gesetßentwurt, betreffend die Errichtung eines Amtgerits in Sechausen, die Vereinigung des Amtsgerich!sbezirks Genthin mit dem SON I beteT Magdeburg und die Akänderung von Amtgerichts-

ezirken.

o) Entwurf einer Kreisordnung für die Provinz Hefsen-Nafsau, sowie der Entwurf eines Gesetzes über die Einführung der Provinzial- ordnung vom 29. Juni 1875 in der Provinz Hessen-Nafsau.

6) Entwurf einer Landgüterordnung für die Provinz S{lcswig- Holstein mit Ausnahme des Kreises Herzogthum Lauenburg.

Zunächst dem Hause der Abgeordneten wurden Überwiesen :

7) Gntwurf eines Gesetzes, betreffend die Vertretung des Fiskus in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten der Justizverwaltung.

8s) Gesetzentwurf, betreffend den weiteren Erwerb von Privat- eisenbahnen für den Staat, und betreffend den Erwerb des Halle- Sorau-Gubener Eisenbahnunternehmens für den Staat.

9) Geseßentwurt, betreffend die Kündigung und Ümwandlung der viereinhalbprozentigen konsolidirten Staatsanleihe.

10) Gesepentwurf, betreffend die Landeskreditkasse in Kafsel.

11) Geseßentwurf, betreffend wegepolizeilihe Vorschriften für die Provinz Schleswig-Holstein mit Ausnahme des Kreises Herzogthum Lauenburg. :

12) Entwurf eines Gesetzes, a. betreffend die Feststellung des Staatshaushalts-Etats für das Jahr vom 1. April 1885/86, b. be- treffend die Ergänzung der Einnahmen in dem Staatshalts - Etat für das Jahr vom 1. April 1885/86.

13) Geseßentwurf, betreffend die Zusammenlegung der Grund- stücke im Geltungs8gebiete des Rheinischen Recbts.

14) Geseßentwurf, betreffend die Zusammenlegung der Grund- tüde, Ablösung der Servituten und Theilung der Gemeinheiten für die hobenzolernshen Lande.

O Geseßentwurf über die Veräußerung und bvvothekarisbe Be- lastung von Grundstücken im Geltungsbereie des Rheinischen ReÞts,

16) Gesetzentwurf, betreffend die Beschaffung von Mitteln für die Erweiterung und Vervollständigung des Staatseisenbahnneßzes.

17) Geseßentwurf, betreffend die Versorgung der Hinterbliebenen des Polizei-Raths Rumpf.

18) Gefeßentwurf, betreffend die Dotation der Amtsverbände in den Hohenzollernscben Landen.

19) Gesetzentwurf, betreffend die Ergänzung des §8. 7 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883,

20) Geseßentwurf, betreffend Abänderungen der Kirchenverfafsung der evangelis-lutherishen Kircbe der Provinz Hannover,

21) Gesetzentwurf, betreffend eine Scadloshaltung des Herzoglich Swleêéwig-Holsteinishen Hauses.

22) Gescßentwurf, betreffend die Bewilligung von Staatsmitteln zur Beseitigung der durch das Hochwasser der Weitsel in der Provinz Westpreußen urxd im Landkrei]e Bromberg, Provinz Posen, herbei- geführten Verheerungen.

23) Geseßentwurf, betreffend die Graänzung des Gesetzes vom 29. Mai 1873 über das Grundbuhwesen in dem Bezirke des Appellationsaeritsbezirks zu Kassel, mit Aus\{luß des Amt3gerihts- Bezirks von Vöhl.

24) Gesetzentwurf, betreffend die Kantonge*ängnifse in der Rhein- provinz.

_ 295) Gefeßentwurf, betreffend eine Erweiterung den dem Finanz- Minisftec ertheilten Ermägthtizungen in Bezug auf die Anleihen ver- staatlihter Eisenbahnen.

26) Gefeßentwurf, betreffend die Aufbeburg der Rentenbank für den Kreis Herzogthum Lauenburg in Raßeburg.

Ueber die vorangeführten (Beseßentwürfe ift bis auf den unter Nr. b verzeichneten „Entwurf einer Landgëterordnung für die Provinz Scbleswig-Holstein mit Ausnahme des Kreises Herzogthum Lauenburg“ und den unter Nr. 24 benannten Gesetzentwurf, betreffend die , Kanton- gefängnisse in der Rheinprovinz“ die Uebereinstimmung beider Häuser

des Landtages crzielt. Der erstere is wegen S{lusses des Landtageg im Herrenhause, der leßtere im Hause der Abgeordneten unerledigt geblieben. 4

Ferner haben der Berathung und Beschlußfassung beider Häuser des Landtages mehrere, aus der Initiative des Hauses der Ab- geordneten hervorgegangene Gesetzentwürfe unterlegen und zwar:

1) Gntwurf eines Gesetzes, betreffend die Ergänzung und Abe änderung einiger Bestimmungen über Erhebung der auf dag Ein- kommen gelegten direkten Kommunalabgaben.

2) Geseßentwurf, betreffend die Ergänzung und Abänderung der Bestimmungen über die Aussonderung des steuerartigen Theils aus E FEPRIEN stehenden Gekbältern in der Provinz Swhleswig-

olstein.

3) Geseßentwurf, betreffend die Pensionirung der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentliben Volksschulen.

4) Gesetzentwurf, betreffend das Spiel in außerpreußischen Lotterien.

9) Geseßentwurf, betrefferd Ueberweisung von Beträgen welche aus landwirthscaftliden Zöllen eingeben, an die Kommunal- verbände.

In Betreff aller dieser unter 1—5 angefübrten Gesetzents würfe find übercirstimmende Beschlüsse von beiden Häusern deg Landtags gefaßt.

Endlich sind der Berathung und Beschlußfassung beider Häuser des Landtages nätdftehende Berickte, Denkschriften und Uebersicten unterbreitet gewesen :

1) Bericht über die Ergebnisse des Betriebes der für Recbnung aa iden Staates verwalteten Eisenbahnen im Betricbéjahr

_2) Bericht über die Bauausführungen und Beschaffungen derx Eisenbahnverwaltung während des Zeitraums vom 1. Oktober 1883 bis dahin 1884.

3) Bericht über die bisherige Ausführung a. des 8. 4 im Ges seße vom 20. Dezember 1879, betreffend den Erwerb mehrerer Privateisenbabnen für den Staat (Ges.-Samml. S. 635), b. des S. 5 im Gefeße vom 14. Februar 1880, betreffend den Erwerb des Rheinischea und des Berlin-Potêdam-Magdeburger Cisenbahn-Untcr- nehmens für den Staat (Ges.-Samml. S. 20), c. des &. 5 im Ge leße vom 28. März 1882, betreffend den weiteren Gewerb von Privagt- et'enbabnen für den Staat (Ges.-Samml. S. 21), d. des 8. 5 im Geseße vom 13. Mai 1882, betreffend den Erwerb des Berlin-An- haiti]ben Eisenbahn-Unternehmens für den Staat (Ges.-Samml. S. 269), e. des §8. 5 im Geseßze vom 24. Januar 1884, betreffend den weiteren Erwerb von Privateisenbahnen für den Staat (Ges.- Samml. S. 11), f. des S. 5 im Gesetze vom 17, Mai 1884, bes treffend den weiteren Erwerb von Eisenbahnen für den Staat (Gef -Samml. S. 129).

4) Bericht über die Verwendung des Erlöses für verkaufte Ber- liner Stadtbahn-Parzellen.

9) Uebersicht der Normaltransportgebühren für Personen und Güter, die im Jahre 1884 stattgehabten Verhandlungen des Landes- Eisenbahnraths nebst Anlagen unter Beifügung einer übersihtlichen Daun des Ergebnisses und den darauf getroffenen Ents\chei- ungen.

,_6) Uebersicht über die Verwaltung der fiskalischen Bergwerke, Nea und Salinen im preußishen Staate während des Etaté jahres

7) Rechenschaftsteribt über die weitere Ausführung des Gesetzes vom 19. Dezember 1869, betreffend die Konsolidation preußischer Staats-Anleihen.

8) Rechenschaftsbericht über die Verwendung der flüssig gemachten Bestände der im §8. 94 der Hinterlegungsordnung vom 14. März 1879 bezeicneten Fonds and der im S, 95 Absatz 3 daselbst erwähnten Gelder für die Zeit vom 1. Januar bis 31 Dezember 1884.

9) Denkschrift, betreffend die in der Zeit vom 1. April 1883 bis zum 31. März 1884 erfolgten Bauausführungen an denjenigen Wasserstraßen, über deren Regulirung dem Landtage besondere Vor- lagen gematt sind.

10) Denkschrift, betreffend die Ueberweisung des gewerblichen Unterrichtswesens und der Pflege des Kunstgewerbes von dem Ministerium der geistliwen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten an das Ministerium für Handel und Gewerbe.

11) Derk\svrift über die Vorzänge in Bielefeld, betreffend die Erklärung des am 28, März cr. verhängten Belazerungszustandes für den Stadtkreis Bielefeld und die Amts8gemeinden Gadderbaum— Sandhagen.

12) Sech8unddreißigster Bericht der Staatss{ulden-Kommission über die Verwaltung de Staatsschuldenwesens im Recbnungsjahre vom 1, April 1833/84.

13) Allgemeine Rehaung über den Staatshaushalt des Jahres vom 1. April 1881/82,

14) Uebersidt über die Staatécinnahmen und Ausgaben für das Jahr vom 1. April 1883/84.

15) Rechnungen der Kasse der Ober-Rechnungskammer für das Jahr vom 1. April 1883/84.

Das Herrenhaus hat die ihm überkommenen Arbeiten in 19 Plenarsizungen erledigt; die Abtheilungen haben 9, die Kom- missionen 44 Sitzungen abgehalten und sind von diesen 10 \crift- lihe und 44 mündliche Berichte erstattet worden; durch einmalige Sclußberathung sind 13 Vorlagen erledigt.

Petitionen gingen bei dem Herrenhause im Ganzen 634 ein. Von diesen gehörten 610 zu speziellen Gesetzentwürfen. Erledigt wurden 629 Petitionen und zwar 608 durch Beschlußfassung über die betreffenden Geseßentwürfe ; zurückgezogen wurde 1 Petition, unerledigt blieben 4 Petitionen.

Das Haus der Abgeordneten hat 69 Plenarsitzungen, 90 Sizßungen der Abtheilungen, 153 Kommissionssitungen abgehalten. Die Kommissionen haben über Gesepesvorlagen 9 schriftliche und eine Anzahl mündlicher Berichte erstattet. Selbständige Anträge sind von Mitgliedern des Hauses 15 eingebraht und davon 5 dur Annahme der vorgeschlagenen Gesetzentwürfe erledigt. Auf 3 Anträge wurden Resolutionen beschlossen, 1 ist durch Uebergang zur Tages- ordnung erledigt, 2 sind abgelehnt, 2 zurückgezogen und 2 unerledigt geblieben. JInterpellationen wurden 2 eingebracht, davon 1 zurückgezogen, die andere Seitens der Königlichen Staatsregierung beantwortet und demnächst einer Besprecbung unterzogen. Petitionen find 2405 eingegangen. Daven wurden 5 zurückgezogen. Ueber diePetitionen sind in den verschiedenen Kommissionen 39 \{riftliche Berichte und 44 mündliche vorbereitet. Von diesen wurden 27 \criftlihe und 25 mündlihe im Plenum erledict. 179 Petitionen wurden zur Grörterung im Plenum nit für geeignet erachtet, 41 durch Ueber- gang zur Tage8ordnung erledigt, 114 der Königl. Staatsregierung Überwiesen, 1275 durch Beschlußfassung zu den betreffenden Gesetz- entwürfen oder durch Resolutionen füc erledigt erflärt. Ueber 130 Petitionen haben die Kommissionen id schlüssig gemabt, über 53 sind für die Plenarberathung Anträge gestellt, über 82 ist es zur Berichterstattung nicht gekommen und 656 find zum Theil wegen ver- spâteten Eingangs gar nicht in Berathung gezogen. In den Ab- theilungen sind 16 Wahlen geprüft; der Wablprüfungskommission wurdea 4 Wablprüfungen und eine Petition überwiesen, Dieselbe erledigte eine Wablprüfung und die Petition, 3 Wahlprüfungen blieben unerledigt. ;

Die Kommission füc die Geschäftsordnung hat über die Frage von Mandatserledigungen 3 und in Bezug auf die Einleitung des Privatklageverfahrens gegen ein Mitglied des Hauses einen mündlichen Bericht im Plenum erstattet.

zum Deutschen Reichs-

„Z¿ 109,

Zweite Beilage Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Au

Berlin, Montag, den 11. Mai

zeiger. S

P tee ate für den Deutschen Reichs - und Königl. Preuß. Staats - Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Reihs-Anzeigers und Königlich

Preußischen Staats-Anzeigers : | Berlin 8SW., Wilhelm-Straße Nr. 32. A

f, Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

D Aikgatationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.

4. Verloosung , Amortisation, Zinszahlung

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen. [7239] Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Steinhauer Albert Zachert aus Pasewalk ift die Untersuchungshaft wegen Betrugs bes{lof}sen.

Verkbaftung und Nachricht wird erbeten.

Signalement: Alter 23 Jahre, Größe 1,62 m, Haare dunkelblond, Stirn frei, Gestalt gedrungen, besondere Kennzeichen: cinige blaue Flecke im Gesicht.

Neubrandenburg, den 7, Mai 1885.

Der Großherzogl. Amtsanwalt. Brehm.

[7686] Steckbrief,

Der Drahtbinder Martin Salley aus Groß- Divina in Ungarn wird wegen Gewerbepolizeikontra- vention verfolgt. Es wird um Verhaftung und Einlieferung desselben an das unterzeichnete Gericht ersucht.

Gröningen, den 7. Mai 1885.

Königliches Amtsgericht.

Subhaftationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

(770) Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Königstadt Band 27 Nr. 1989 auf den Namen des Wildhändlers Albert Wille hier eingetragene, jeßt zu dessen Konkursmas\se ge- hörige, in der Langen Straße Nr. 99 und 100 be- legene Grundstück

am 10. Zuli 1885, Vormittags 93 Uhr, vor dem unterzeihneten Geriht an Gerits- stelle Jüdenstraße 58, I. Treppe, Zimmer Nr. L versteigert werden.

Das Grundstück ift mit 11800 4. Nutzung8werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer- rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbucbblatts, etwaige Abschäßungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf- bedingungen können in der Gerichtsschreiberei, Jüdenstraße 58, Il. Treppen, Zimmer 29, eingeschen werden.

Alle Realberehtigten werden aufgefordert, die niht von selbst auf den Ersteher übergehenden An- sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige- rungsvermerks niht hervorging, insbesondere der- artige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder- kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver- steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspriht, dem Gericbt glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nit berücksidtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurüdcktreten,

Diejenigen, welhe das Eigenthum des Grund- üdcks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungêtermins die Einftellung des Ver- fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuscblags wird am 10. Juli 1885, Mittags 12 Uhr, an Gerichts ftelle, Jüdenstraße 58 I, Zimmer Nr. I verkündet werden.

Berlin, den 5. Mai 1885.

Königliches Amtsgericht T., Abtheilung 51.

E : - E 1 SBZwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstrekung soll das im Grundbuche von Charlottenburg Band 15 Nr. 618 auf den Namen der inzwischen verstorbenen ver- wittweten Freifrau von der Malsburg, Agnes, geb. Freiin von Baumbach, zu Sontra bei Kassel einge- tragene, jeßt zu deren Nathlaß gehörige, in der Keithstraße (Nr. 1) belegene Grundstück

am 3, Juli 1885, Vormittags 9} Uhr, vor dem unterzeihnetes Geriht an Gerichtsstelle Jüdenstraße Nr. 58, 1 Treppe, Saal 11, ver- steigert werden.

Das Grundfstück ist mit 1,50 M Reinertrag und einer Fläche von 4 a 24 gm zur Grundsteuer und mit 10400 #4 Nugzungswerth zur Gebäudesteuer pro 1887/88 veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, be- glaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschäßungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, Jüdenstraße 58, 2 Tr., Zimmer Nr. 29, eingesehen werden.

Alle Realberectigten werden aufgefordert, die nit von selbst auf den Ersteher überachenden An- sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige- rungsvermerks nicht hervorging, insbesondere der- artige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder- kehrenden Hebungen oder Kosten, \pätestens im Ver- steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu mawen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nit berücksihtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berüdsihhtigten Ansprüche im Range zurücktreten. G

iejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor m des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens berbeizuführen, widrigenfalls na erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.

U. s. w. yon öffentlichen Papieren. Das Urtbeil über die Ertheilung des Zuschlags wird _ am 3. Juli 1885, Mittags 12 Uhr, an Gerictéstelle, Jüdenstraße 58, 1 Treppe, Saal 11, verkündet werden. Berlin, den 2. Mai 1885. Königliches Amtsgericht T., Abtheilung 51.

7 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbube von der Louisenstadt Band 1 Nr. 26 auf den Namen des Pianofortefabrikanten Carl August Swubert bier eingetragene, in der Köpnicker- straße Nr. 45 belegene Grundstück

am 6, Zuli 1885, Vormittags 9? Uhr, vor dem unterzeichneten Geribt an Gerits- stelle Jüdenstr. 58, T. Treppe, Zimmer Nr. 11, versteigert werden.

Das Gruvdftück ist mit 13 350 4 Nutungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer- rolle, beglaubiate Abschrift des Grundbucbblatts, etwaige Abshätzungen und andere das Grundftück be- treffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedin- gungen können in der Geri{ts\{reiberei, Iüden- straße 58, II. Tr., Zimmer 29, eingesehen werden.

Alle Reaklberechtigten werden aufgefordert, die nit von selbst auf den Ersteher übergehenden An- sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige- rungsvermerks nicht hervorging, insbesondere der- artige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder- kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver- steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspriht, dem Geribte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nit berücksihtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berüdcksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten.

Diejenigen, welche das Eigenthum des Grund- üdcks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungêtermins die Einstellung des Ver- fahrens herbeizuführen, widrigenfalls na erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundftücks tritt.

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird

am 6, Juli 1885, Mittags 12 Uhr, an Gerits\telle, Jüdenstr. 58, T. Treppe, Zimmer Nr. 11, verkündet werden.

Berlin, den 4. Mai 1885.

Königliches Amtsgericht [., Abtheilung 51.

[7709] Ausfertigung.

Aufgebot.

Dem Privatier Valentin Feldhäuser von Kraut- beim ging eine auf ihn als Gläubiger am 8 Juli 1879 von der gräflich fkastell'iden Kreditka}e zu Kastell mit Nr. 29159 C. B. Fol. 4625 bezeichnete Obligation über ein vom 15. Juli 1884 an zu 49% verzinslibes Kapital von 3800 M zu Verlust, wes- halb auf seinen Antrag das Aufgebotsverfahren be- {lossen wurde.

Es wird deshalb der unbekannte Inhaber dieser Urkunde hiemit öffentlih aufgefordert, solbe an dem auf

Dienstag, den 1. Dezember l. Js., Vormittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine vorzulegen und allenfallsigen Recbte auf dieselbe anzumelden, ußerdem derer Kraftloserklärung erfolgt. Wiesentheid, 8. Mai 1885. Kaniglibes Amtsgericht. Stahl. Zur Beglaubigung : Gerihts\chrciberet des K. Amtsgerichts. (L, 8.) Erb.

[7445] Aufgebot.

Die Handlung I. I. Langen & Söhne in Köln und Aetien-Zucker-Raffinerie Hildesheim in Hildes- heim haben das Aufgebot der nacbbezeichneten, an- geblih in Verluft gerathenen Wesel: . E

1) eines von I. J. Langen & Söhne in Köln unter dem 26. März 1885 auf Heinr. Memminger in Frankfurt am Main gezoge- nen, von diefem angenommenen, nach zwet Monaten fälligen Wechsels über 718 M I A Sl n I. J. Langen & Söhne in Köln unter dem 26. März 1885 auf Anton JIoerges in Frankfurt am Main gezogenen, von diesem acceptirten, am 24. Mai 1885 fälligen Wechsels über 720 , eines von der Actien-Zucker-Naffinerie Hildes8- Lam am 26. arz 1886 auf Heinr. Memminger in Frankfurt a. M. gezogenen, von diesem angenommenen, nach zwei Mo- naten fälligen Wechsels Über 682 M 50 s, eines von der Actien-Zucker-Raffinerie Hildes- beim am 26. März 1885 auf die hiesige Handlung unter der Firma Justus H. Lind- heimer gezogenen, von dieser acceptirten, zwei Monate nach Ausstellung fälligen Wechsels über 379 A 50 S beantragt.

Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf

Freitag, den 13, November 1885, E 11 De, N vor dem unterzeihneten Gerichte, Gr. Kornmarkt 12, Zimmer 17, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen,

Oeffentlicher Anzeiger.

Inserate nehmen an: die Annoncen-Erpeditionen des

5. Industrielle Etabli Fabriken ungd | -Snvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenftein

A s e L a e E Co., E. Schlotte,

Büttner & Wiuter, sowie alle übrigen êrößeren Annoncen - Bureaux.

Grosshandel. 6. Verschied 7. Literarisc 8. Theater-

9, Familien-Nachrichten.

ene Bekanntmachungen. he Anzeigen. In der Börsen-

nutmachung g des Bauers Wilbelm Kuhse zu vertreten dur den Rechtsanwalt Lascbke unterzeichnete cht erkannt und verkündet : Das Hypotheken-Dokument vom 16. E 1831 29. April 1832 auêweitlich dessen auf dem dem Bauer W im Grundbucbe Band I. Blatt Nr. 5 verze Abtheilung

widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er- | folgen wird, Frankfurt a. M,, den 5. Mai 1885. Königlites Amtsgericht, Abtheilung 1V.

Auf den Antra

heutigen Tage für Re Berichtigung.

ekanntmachung des unterzeibneten Ge-

richts vom 18. April 1885, betreffend das

der Aktie (Stammaktie) Nr.

Schweidnißz-Freiburger Eisenbahn-Gesells

Antragstellers

D115 Der Breslau- chaft muß ihneten Grundftück in E für den Altsizer Snert) beißen. : u Dieiven Breslau, den 4, Mai 1885. S Königlices Amtsgericht.

Christian Kubse 1000 Thaler Courant rüständige q fs stehen, E für Traftlos erklärt. yrîiß, den 5 Mai 1885.

Bekanntmachuug. _ - Königliches Amtsgericht. der städtischen Sparkaffe zu : A

325,29 Æ, ausgestellt für ister Franziska und Ma-

Sparkassenbuch Kattowitz Nr. 98 über die minderjährigen Geschw thilde Bialek ift angebli verloren gegangen und soll auf Antrag des Vormundes der Ge Stellenbesißers Paul Kimmel Zwecke der neuen Ausfertigung

[e c IUD

Jm Namen des Königs! Verkündet am 24. April 1885.

, Gerits\creiber.

In Sacben, betreffend das Aufgebot der Aus-

verhandelt Kreisgerichts-

den 14. November 1855, mit

2. Dezember 1855 und

2. Dezember 1855

im Grundbucbe von Leipa

Abtbeilung 111. Nr. 2 für die

nannten, des zu Bogutshüt, zum für fraftlos erklärt fertigung des Erbrezesse Kommission Seyda, Ingrofssations-Note Hvpothekenbuhs-Auszug vom

Es wird daher der Inbaber des Sparkassenbus aufgefordert, spätestens im Termine am 20. November c., 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, anzumelden und das Buch v e für kraftlos erflärt werden wird,

Zimmer Nr. 26, Band I. Blatt 14 minorennen Geschwister Friedri Au hanne Wilhelmine Richter zu n mit 260 Thaler 4 Sgr. &

seine Recbte widrigenfalls daselb

Kattowitz, den 29, April 1885, Königliches Amtsgericht.

gust und Jo- Lelpa zu gleichen An- Pf. eingetragenen väterlihe Erbegelder at das Königliche Amts-

nebst 4 Prozent Zinsen {k Amtegerichts-Rath

Verkündet am 1. Mai 1885. Lie ck, Gericbts\creiber. Jm Namen des Königs! Zriesforn’schen Aufgebots\ace F. 1/84, erkennt das Königliche Amtsgericht zu durch den Amtsrichter Viebeg, für Recht :

I. Dem Buwbhalter Kurt Kindler zu Hutmacher Franz Eugen Kin O. und der Frau Antonie Ronéky, geborene Lunitz, Danzig werden ihre Rechte auf die Hvpotheken- post von 800 4A Darlehn, eingetragen für Wachsbleicber Dorothea Lunitz, geborene Tie in Abtheilung IIl. Grundftücke

Günther für Ret erkannt, 1) das obengenannte Hypotheken-Dokument für kraftlos zu erflären, 2) die Kosten des Verfahrens der Antragstellerin zur Last zu legen. Ausgefertigt : Jessen, den 1. Mai 1885,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Prausft, dem dler zu Homburg v. d,

Bekanntmachung.

In der Aufgebotssache betreffend : über die Band V. Blatt 217 des Ibbenbüren Abtheilung III. sub Restabfindung des

2690,41 M

Aufgebot des Grundbuchs von Nr. 3 eingetragene Conrad Joseph Berlemann ad 28, Oktober 29. November 1864 naträglich unterm 7. Mat 1879 gebildeten Hypothckenbriefes, ift dahin verkündet, kraftlos zu erklären fet. JZbbenbüren, den 6. Mai 1885. Königliches Amtsgericht, Abth. F.

dem Besitzer Klein - Atkampy Grundstück Klein - Atkamy aus der Obli-

Nr. 5 als Zubehör zugeschrieben ist, 3 e Verfügung * vom

gation vom 5. Juni 1846 zufolg 12. Oktober 1846 vorbehalten. I1. Die übrigen Rechtsnachfolger Hvpothekengläubigerin Do Tietz, werden mit ihren nete Hypothekenpost ausge\{lo}en. Die Kosten des Verfahrens werden dem fißer Briesforn auferlegt.

der verstorbenen rothea Lunitz ,

l ; Aus\ch{lußurtheil Ansprüchen auf die bezeich- e

daß die aufgebotene Urkunde für

Bekanntmachung.

Dur Ausfc{luß-Urtheil des unterzeichneten Ge- rihts vom 25. März 1885 ift der Grundsculdbrief über die auf dem Grundbucbblatte Nr. 1 L für den Müblenbesiger Grnst August Wilhelm Richter zu Neusalz a./Od. am 16. September 1876 eingetragene Gru von 8642,25 Æ für kraftlos erklärt worden.“

Grünberg, den 28. April 1885, Königliches Amtsgericht. III.

Bekauntmachung. Durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts zu 1, Mai 1885 Abtkeilung III.

Die Hyvothekendokumente Grundftücke Nr. 22 Ortowiß Abtheilung III. haftenden folgenden Posten, nämli:

1) über die Pofl Nr. 3 von 150 Thaler für

Wilhelm Köhl,

2) über die Post Nr. 4 von 300 Thaler für Rudolph Bannowski,

über die Post Nr. 5 von 6 Thaler 28 6 Pfg. für Theodor Rosenberg,

über die Post Nr. 7 für Theodor Rosenberg,

über die Post Nr. 8 von 27 Thaler 6 S 6 Pfg. für B. Shoekiel,

über die Post Nr. 9 von 50 Thaler für Franz Chludek,

) über die Post Nr. 10 von 130 Thaler

Josepha Gnielka, werden für kraftlos erklärt.

Kosel, den 1. Mai 1885.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung IFV. m Namen des Königs ! ofbesißzer Johann Mania’s&en Auf- gebots\ahe von Stuhmtdorf F. 25/84 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Stuhm durch den Amts- ribter Dr. Deutshmann für Recht :

1) Alle Diejenigen, welhe sich nicht gemeldet ¿hren Ansprüchen auf die im des Grundftücks Stuhmsdorf Nr. 9 Abth. 11]. Nr. 11 eingetragenen Post von 66 Thlr. Kaufgelderrückstand, für Johann und Esther Elisabeth Kunzschen Eheleute zu Stuhmsdorf, eingetragen auf Grund des gerichtlichen und obervormundscaftlich bestätigten Kaufvertrages vom 28. Juni 1844 aus-

2) der über die im Grundbuche des Grundftücks Stubms8dorf Nr. 9

Schulzshen Eheleute zu Stuhmsdorf eingetragene Grundsculd von 1500 4 und 5 "/g Zinsen gebildete Grundschuldbrief vom 31, Oktober 1884 wird für kraftlos erklärt.

3) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt. :

Verkündet am 21. April 1885.

L Gerichts\{reiber des Tun Amt3gerichts I.,

Auss\{chlußurtheil. Verkündet am 6. Mai 1885. Referendar König, als Gerichtsschreiber. In Sacten betreffend das von der Fabrikarbeiterin Caroline Gebel zu Döhren beantragte Aufgebot hat Amtsgericht

von 25 Thaler 2

Abtheilung

Königliches / Amtsgerichtsrath

Hannover, Î : 6 Jordan, folgendes Aus\chlußurtheil erlaßsen :

wird das auf den Namen der Antragstellerin aus- Sparkassenbub_ _Stad! 1 Nr. 44195 über 697 77 S für fraftlos erklärt.

Im Namen des Königs!

In Sachen betreffend das Aufgebot der Hypo- Blatt 33 des Grundbuchs von Dinëelaken in Abtbeilung III. unter Verschreibung 18, Mai 1831 für die Gasthausarmen zu Dinslaken eingetragene Post von 25 Thlr. oder 75 4 nebft Zinsen und Kosten bat das Königliche Amtsgericht zu Vinêlaken dur den Amtsrichter Koenig

für Recht erkannt:

die Hypothekenurkunde wird für kraftlos erklärt, Koenig, Amts-Richter.

thekenurkunde

Grundbuche

Dinslaken, den 6. Mai 1885,

Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts, und Emma, L

Oeffentliche Zustellung. Auguste Friederike Weise, geb. vertreten durch den Rechtsanwalt Ber- liner bier, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Carl Friedrid Adolf Weise, zuletzt in Berlin, unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verla und Versagung des Unterhalts, auf Ghescheidung : das unter den Parteien bestebende Band der Ghe zu trennen, den Beklagten für den allein

Frau Caroline Bilke, bier,

mit dem Antrage