1885 / 134 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Jun 1885 18:00:01 GMT) scan diff

vorüebmlib eine ansehnliche Kollektion reich Und zuitieift figürlih

den ebenso großartigen wie interessanten Plan ausgearbcitet. Jn Der „Monatsbericht über Entdeckurngsreiseri und Kolonisation“ l einer durcþ die bydrograpbiscben Rerbältnifse gebotenen Reihenfolge | widmet dem dahbingesciedenen, um die Verwirklibung der deutschen | dekorirter Sèvres-Porzellane in Betracht, an die fi Anti- will man jene eigenartigen Höblensysteme des Karsts, welche die cin- | Kolonisationébeftrebungen in Afrika bocverdienten Dr. Guftav quítäten verschiedener Art und eîne Reihe biftorisch inter- zelnen Thäler verbinden, eröffnen und zugänglich ¿zu macen suchen; Nacbtigal einen kurzen Nachruf. In der Entdeckungsgeschichte Afrikas | efanter Porträts anscbließen, unter leßteren verschiedene Bild- und zwar soll mit den am tiefsten gelegenen begonnen und zu den | werde Nachtigals Name durch seine mit den kärglibften Mitteln in | nifse Friedris des Großen, als deren Autoren A. Pesne,

A. E. Langhans, Chodowiecki, van Loo u. A. gerannt werden. Den

6 Jahren durgeführte Erfors{ung von Tibesti, Borgu, dem \üd- liden Bagirmi, Wadai, Dar Runga, Dar Fur unvergeßlih bleiben. Ueber die Umstände, unter welwen Dr. Böhm, welcer bekanntlich mit Reichard zusammen auf einer oftafrikaniscben Expedition begriffen war, Ende März in Mua seinen Tod gefunden hat, kann Näheres no% nicht mitgitheilt werden. Reichard wurde gerettet, aber die gesammte Ausrüstung, die Sammlungen 2c. sind verloren. Ob ein Kampf stattgefunden, ein Brand oder ein anderer Unglüdéfall die Katastrophe herbeigeführt hat, darüber werden die weiteren Nach- rihten abgewartet werden müssen. Ueber die deuts&en Erwerbun- gen in der Südsee werden einige statistisbe Zablen gegeben. Was das Areal und die Bevölkerung der einzelnen Gebietstheile betrifft, so kommen auf Kaiser-Wilhelms-Land (auf Neu-Guinea) 181 650 qkm, während der englische Antheil 221 579 gkm und der nieder-

zweiten Tag nimmt der Nachlaß des Hoffünstlers Bellacini mit ciner langen Reihe von Scmuckstüccken, Gold- und Silberarbeiten, japanishen Emails, einigen Marmor ?ulpturen 2c. in Anspruch, den dritten Tag der Nacwblaß des russisen Botschafters Fürsten von Orloff, des säbsisden Gesandten von Nostiz-Wallwitz u. \. w. mit Möbeln, Dekorationsstücken und Antiquitäten verschiedenster Art, Unter den Gemälden endlich, die am vierten Tage zur Versteigerung gelangen, find Bilder von Weitscb, Kreling, Eugen Heß, H. Gude, Feuerbach und Mafkart, sowie eine Reibe Aguarellen von Ed. Hilde- brandt hervorzuheben.

e ôher gelegenen erft später vorgegangen werden. Einzelne dieser u-terirdiscen Flußläufe, sagt Kraus in seiner Begründung, sind voll- fommen flar. wie beispiclsweise der zwischen dem Zirknitzer und dem Planina- Thal ; dern man könne dur eine ziemli genau verfolgbare Reibe von Einfstürzen, gleichwie dur riesige Fenster, zum Flußlauf binabblicken, und eine ziemliche Strecke laufe cr fogar offen in einer Sclucbt, über welcbe als leßte Reste ter ehemaligen Höhlendecke è oe zwet Naturbrücken ihre weiten Bogen spannen. Diese Schlucht sei von bober landscaftlider Schönheit, werde aber leider nur wenig As

Lesu rc Umg-bung kti!de ein gutb¿standener Howwald, der am Besten

n

das Vorurtheil widerlege, als ob der Karstboden nit fultivirbar fei. Auch der Lauf der Poik fei, obgle’ch unregelmäßig, noch ziemli deut- lich auf der Oberfläche markirt. Am s{wierigsten aber werde si die

Die festlihe Speisung der Invaliden, veranftaltet von dem Preußischen Frauen- und JFungfrauen-Verein, findet am 16. Juni,

Klarlegung jener Strecke geftalten. die zwiscben dem Purkte liegt, wo Î L

die „Unz* vershwindet, um bei Odverlaibad als Laibacfluß wieder | ländishe Besiß 382140 gkm umfaßt. Nach Behm und | Nachmittags 2 Ubr, im Zoologishen Garten ftatt.

zu CTage zu treten; denn dort versickere der Fluß und trete hier als Wagner fann man die Bevölkerung von Neu - Guinea auf

Steigquelle wider hervor; auch die große Zahl der Sauglöcber und 500000 Seelen oder 0,66 auf den Quadrat-Kilometer sätzen. f S

der große Fläcbenraum, über den dieselben im Planina- Thale | Auf Kaiser-Wilhelms-Land würden dana ca. 109 000, auf den eng: | In Krolls Theater seßt Hr. Heinrich Bötel sein Gast-

Kch vertbeilen, wirke verwirrend. Troßdem müsse der Durch- | lischen Antheil 133 000 Bewohner kommen. Der Bismarck-Arcbipel, spiel fort und trat gstern als Chapelou in Adams ost gehörtem cinen vermehrten | welcher die bisher unter den Namen Neu- Britannien, Neu-Irland, | „Postillon von Lonjumeau“ auf. Gerade diese Rolle zeigt, wie

brut hier zuerst ausgeführt werden, um nicht mebr er den 1 1 L n v 1meau“ a de d le j i Es wurde beslofsen, | Neu-Hannover, Admiralitäts-Fnseln, Anachorete-Insfeln, Hermit-In- | große Fortscbritte Hr. Bötel seit seinem vorjährigen Gastspiel befon- Die frühere Befangen-

Zufluß zu \chafen, eh: für Abfluß gesorgt sei 0 1 ) fteta dem Klußlauf aufwärts zu folgen und die zum Wass:r hinab- | seln, Long-, Rook-, Dampier- Inseln 2c. bekannten Gruppen umfaßt, | ders in schauspielerischer Hinsicht gemacht hat. reidenden Naturscbacbte zu benußen. Für die Strecke Adeléberg- | hat nah derselben Quelle ein Areal von 47,100 gkm mit etwa heit ist einem gewandten, frischen Auftreten gewichen, und der Humor, Planina wurde der 70 m tiefe Sclund der Piuka Jama (Poifhöhle) | 188 000 Bewohnern. Der çesammte Besiß der Neu-Guinea-Com- | welcher diesem Postillon so gut anstcht, wurde von dem Gast an- gewählt, für die Strecke Plarina-Oberlaibab die Stre: Vranja | pagnie hätte demnach ein Areal von 228,750 gkm mit 297 000 Be- muthig zum Ausdruck gebracht. Die gesanglicbe Leiftung Jama (Rabenloc), für Planina-Zirkniß die Rackatscbludt und | wohnern. Die England aebörigen Inseln im Südosten zählen | war wtîe immer eine tüchtige, jedoch dürfte die Vermei- der Schlund der alten Sel:acver Säg-z. Von diesen theoretii ermittelten | 4500 Bewohner auf 7530 gkw, und der gesammte eng- dung der \törenden Nasaltône, welbe sfich dann und wann Punkten aus soll dann de! Höhlenzug verfolgt und von den einge- | lishe Antheil an Neu - Guinea und den umliegenden In- bôrbar maten, dem Gaste zu empfehlen fein. Für den Voricag des \chweminten Blöcken und Deckenbrüchen, welche tie Gewässer stauen, ge- feln umfaßt 229,100 qkm mit etwa 137500 Bewohnern. Zumpe'schen Liedes: „Mein Engel bist du" an Stelle des bis zum ff Der russishe Reisende Oberst Przewalski hat wieder einen be- | ÜUcberdruß vernommenez „Gute Nacht du mein herziges Kind® waren

die Zubörer dem Gaste sehr zu Dark verpflichtet und gaben ihm ihre Anerkennung lebhaft zu erkennen. Die Madeleine wurde von einem Frl. Hadinger mit gutem Erfolge gesungen. Ein angenehmes, gut geschultes Organ, von einer gefälligen Erscheinung unterstüßt, zeichnet die junge Dame aus, welche auch durch ihr \chauspieleriswes Talent die Rolle in jeder Weise zufri denstellend ausfüllte Der Bijou und Miller recht gefällig gesungen und au der

\gubert werden, sodaß ia ftets offener und zuzänglicer Kanal entsteht. Nab NVollentung d 8 Durbbrubs Pianina-Oberlaibach soll dan deutenden Erfolg gehabt, denn es ist ibm gelungen, die Strecke von die Strecke Kleinhäuétlergrotte-Piuka Jama in Angriff genomnien | Zaidam bis zum Lob-nor zurückzulegen und die gänzlih unbekannten werden, die sih an das in diesem Jahr? rob zu btewältigende Stück | Gebiete von Nord-Tibet, südlich vom Altyn-dag zu erforscen. Nach Piuka Jama-Adelt berger Grotte ans{ließt. C8 würde dadur ein | dreimonatlihem Marsche dur die menschenlcere Wüste ist er den Höbleniystem in Verb:udung gefeßt werden, welhes von meilen- 7. Februar mit reichen zoologishen Sammlungen am Lobsnor ein- an S{önheit, Großartigkeit und ab- | getroffen. Außer dem „Literaturbericht“ enthält das Heft am

langer Ausdehnung seix und

L e naëreliber M-rfwürdigfeit sei: es gleichen tn der ganzen Welt | Swluß noch eine Entgegnung des Hrn. Wichmann auf bas ofene | Alcindor wurde von Hrn. 2 | i

nit baben würde. W.-nn es gelinge, das ganze Programm zu | Schreiben des Hrn. L. Friedrichsen in Hamburg bezüglih der von Marquis von Corcy fand în Hrn. Theile einen angemefsenen Ver-

realisiren, so würden auch die pericdiscwen Seen verschwinden und ganze | dem Letzteren im Auftrage des NAuéwärtigen Amts bearbeiteten Karten treter. Das zahlrei versamumelite Publikum fargte nit mit 1einem

Quadratmeilen kultivirhzren Bodens d c Landwirthschaft zurückgegeben | von West- und Gentralasrika. Beifall und ehrte den Gaft sowie Frl. Hadinger durch wiederholte Hervorrufe. Morgen findet eine Wiederholung der „H ugenotten“

Grossi bereits in vergangener Woche

werden föôrnen Der ganze Charakter des Landes wüÜüsse fich dann Die Partie der Valentine wird

ändern und aus den trostlosen Einöden Gegenden entstehen, die das reisende Publikum der unterirdishen Wundcr wegen gern besuchen werde. Vorbedirgung ift freilich, daß die Mittel zur Ausführung des großartigen Projetts zusammengebracht werden, indessen zweifelt der Verfasser daran nicht.

ftatt, worin Hr. Bötel und Fr. so bedeutende Erfolge erzielt haben. an diesem Abend von Frl. Hadinger gesungen. Am Sonntag wieder- holt Hr. Böôtel den „Postillon von Lonjumeau". Kaisers „Trom- peter von Säfkkingen“ wird am Sonnabend wieder gegeben.

auf vier Tage berechneten Versteigerung, die am 16. d. M, nach vorhergehender öffentlicver Auéstellung am 14. und 15. ihren Anfang nimmt, wird von dem Lepkeschen Kunstauktionshause soeben der Katalog versandt, der Objekte der verschiedensten Kunstgebiete umfaßt. Für den ersten Tag kommt

Zu einer Dienstag, den

——— a Deffentlicher Nuzeiger. [7 Ansorate. ix den Bien Reihs- und Königl. +4 Friserate nehmen an: die Annoncen: Expeditionen des

Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- -Jnvalidendauk“, Rudolf Moffe, Haasensteiu

V |

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und

register nimmt an: die Königliche Expedition 1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. ‘via Deutschen d A aus P 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen Grosshandel. & Vogler, G. L, Daube & Co., E. Shlotte, j : E A j u. dergl. 6, Verschiedene Bekanntmachungen. Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Preußischen Staats-Anzeigers: 3. Verkünfe, Verpachtungen, Submissionen ete. | 7. Literarische Anzeigen. Aunoucen - Bureaux. Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 3s. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung | 8, Theater-Anzeigen. l In der Börsen- Æ K u. 8. w. von öfentlichen Papieren. 9, Familien-Nachrichten, beilage, M E

12980]

Verschiedene Bekanntmachungen. [12979] Bekanntmachung. Ne 810/80, L D

Die Kreiswundarzt-Stelle des Kreises Pleschen 600 M ift erledigt.

[12952

Gegenseitige Lebens-, Fuvaliditäts- und Unfall-Versicherungs- Gesellschaft „Prometheus““.

Die Mitglieder der Gegenseitigen Lebent-, Fnvaliditäts- und Unfall-Versicherungs-Gefellschaft

Bekanutmachung. e Am 1, Oktober cr. soll die zur Oberförsterei Grünhof a. E. gehörige, im Kreise Herzogthum Lauenburg b:legene ständische Holzvogt- (Försfter-) Stelle zu Hamwarde neu beseßt werden. Mit

mit einem jährlichen Gehalte von r Stelle ist ein pensionsfähiges Gehalt 1,1 om pen M O S j 1 i P Sfähiges Gehalt von a 0 : i Ua Nie eee N benonufs inner 840 # nebst Ratural-Emolumenten im Werthe E e L ion zwölften Generalversammluug

N E 0 | von 187,80 #, bestehend aus einer Dienwoynung auf Sonnabend, den 27. Juni dieses Jahres, Vormittags 11 Uhr,

i S mit Unterhaltungepflicht, ca. 5,27 Hektar | jy dem oberen Saale des „Königgräßer Garten“, C. Sommer, Königgräßerstraße Nr. 111, ergebenft

&Funi 1885 Es i: / ; Juni 1859. Diexstländereien, gegen Bezahlung ciner Pacht îm

Posen, den 6 Abtheilung des Junern. | etrage des Grundsteuerrcinertrages, sowie Frei-

önigliche Regierung, eingeladen. E L : GEANE) q In Betreff der Berecbiigung zur persönliten Theilnahme an der Generalversammlung wird

Gaebel. e A S T D) il S n A R E T auf §, 9 und §. 41 des Ersten Nawbtrages zum Statut verwiesen e : 2982 Bekanntmachung. unden, E Das Hotz wird gegen GLKa its Lee Die Berechtigung zur Theilnahme an der Generalveriammlung ist, gemäß S. 10 des Statuts, [12982] jung Werbungskosten und ohne freie Abfuhr abge eben S : s i s ] 3 erbungskosten und ohne reie Abfuhr, a2ges é spätestens eine Stunde vor Beginn der Versammlung durch Vorzeigung der betreffenden Versicherungs

i it einem jäb:lihen Einkommen von 600 M : » M L v dst Forstversorgungsberetigte Anwärter wollen Polize nebst dcr letzten Prämien-Quittung im Geschäftslokale der Gesellschaft (Großbeeren {traße Nr. 9, i auf welcher die Anzahl der

dotirte Kreiswundarztstelle des Kreises Dar- | ; A Eg 6 5 3 l _Ges j er fehmen, wit dem Wohnsitze im Kircdorfe Trempen, A A n E R N T 1 Treppe) nachzuweisen, Jeder Berechtigte erhält hierauf eine Eintrittskarte, er cr. unter Beilegung ihres Leben2lauses, de® | ihm zustehenden Stimmen vermerkt ist.

Tagesordnung: S i

1) Vorlage der Jahresrech{nung nebst Bilanz für das Jahr 1884, und Vortrag des Geschäftsberichtes, 8, 13 des Statuts und §. 39 des Ersten Nachtrages zum Statut. :

2) Beritt der Revisions-Kommiision über die Jahresrechnung nebst Bilanz, und Antrag auf Er- theilung der Entlastung. S. 13 des Statuis und §8. 16 des Ersten Nachtrages zum Stat.

3) Wahl eines Mitgliedes des Berwaltungêrathes und eines Stellvertreters. 88. 13, 19—21, 43 des Statuts.

4) Wahl dreier Kommissare aus r zur Revifion der JahresreWnung und Bilanz für das Jahr 1885. des Ersten Nachtrages zum Statut. :

5) Antrag des Verwaltungsrathes und des Direktors auf einen Zweiten Nachtrag zum Statut Behufs Abänderung bes Letzteren im §8. 42.

Berlin, den 8. Juni 188d. i Der Verwaltungsrath der Gegenseitigen Lebens-, Juvaliditäts- und Unfall-Versicherungs-

Gesellshaft „Prometheus“. Der Borsitzeude: W. Ko ch.

woselbst s eine Apotheke befindet, ift vacanit. Qualifizirte Bewerber wolien fi unter Beifügung ihrer Zeugnisse und eines kurzen L benslaufes binnen 6 Wochen bei mir melden. Gumbinnen, den 1. Juni 1885. Der Regierungs-Präfident. In Vertretung.

Bekauntmachung.

Die durch den Tod des Over-Bürgermeister® Schramm frei gewordene Stelle des Bürger- meifters und Syndikus der Stadt Ratibor soll dur Neuwsa bl bald wieder beseßt werden.

Mit diesem Amte ist jährlich ein pernsionsfähigcs Gehait von 6000 und ein nicht pensions- fähiger Wohnungsgeld;ushuß von 600 verbunden.

Davon gehen die zur hiesigen MWittwen- und pensionsberectigten Einkommens ab.

Der neu zu wählende Bürgermeister muß Jurist cin und sich möglichst im Verwaltungsfache bewährt haben.

Bewerbungs maun zu richten. Ratibor, den 6.

Forstversorgungè seines und der seit dessen Erthei- lung erlangten Dienst- und Führung8zeugnisse an den unterzeichneten Kreisaussbuß frankirt einsenden. Ratzeburg, den 6. Juni 1885, Der Kreisausschuß des Kreises Herzogthum Lauenburg.

[12983] der Zahl der in Berlin oder Charlottenburg wohnhaften Mitglieder Li 8. 13 des Statuts und §. 16

Waisenkasse zu zahlenden Beiträge von 39% des

E [75511]

gesuche sind bis zum 15. Juli cr. an den Stadtverordneten-Vorsteher Herrn Aer-

Juni 1885. Der Stadtverordneten: Vorsteher-Stellvertreter. Nitsche.

91086 , , , » [7 113199) Société de Crédit Mobilier Roumain peur le développement de Il’Industrie, du Commerce et de l’Agriculiture en Roumanie.

M M. les Actionnaires de la Société de Crédit Mobili blée générale extraordinaire pour le e [I Dimanche 830 Juin (12 Juillet) 1885 à 2 beures p. m. dans le local de la Société Strade Dómnes No. 8 à Bucarest.

Ordre du jour.i

I. Modification des articles 3 alin. 2; article 4 alin, i articles 27, 28, 29 alin. 2;

Natuúrlicher

ilinerSauerbrunn!

Altbewährte Heilquelle, vortrefflihsies diätetishes Getränk.

er Roumain sont convoqués en Ás8em-

articles 12, 19 alin. 1

articles 32, 35, 36,

8 4 eto:

9 de 2a 42) 8; S 27, 38 A A Zas 41 g 43 alin, 2 et 3; article 47 alin. 3; articles 48, 51 a s é 5 L alin. 1; article 52 8. 4 et article 54 des Statuts de la Société, ti S Depôts in allen Mineralwasserhandlungen.

II. Election de deux conseillers à la place de ceux sortis. M. M. les Actionnaires qui veulent prendre part à l’Assemblée générale extraordinaire doivent déposer, c0n- formémwent à l’article 32 des Statuts, leurs titres quinze jours avant le terme fixé pour l’Assemblée i ¿d

Ce dépôt pourra être efffectué: E N REES à Bucarest: au siége de la Société, strade Domnes 8 Er R à Paris: à la Société de Crédit Mobilier, 15, place Vendôme ; à Berlin: à la Deutsche Bank et chez Mr. J. T. Goldberger et à Vienne: au Wiener Bankverein.

Bucarest, le 26 Mai (7 Juin) 1885 Le Conseil d’'Administration.

Gesellscaft und eventuell über die Art der Aut

führung. Berlin, den 11. Juni 1885. „Union“, gegenseitige Vieh- Verficherungs Gesellschaft.

Der Berwaltungsrath.

Redacteur: Riedel. Berlin: - Verlag der Expedition (Scholl z.) Druck: W. Elsner. Fünf Beilagen einscließlih Börsen-Beilage

N ; „Union““, gegenseitige Vieh-

2

Versicherungs-Gesellschaft zu Berlin.

Nuf Grund der 88. 15 ff. des Statuts laden wir die Mitglieder der Gesellschaft zu der

am 30. Juni 1885, Bormittags 11 Uhr, im Bureau der Gesellschaft, Friedrichstraße 22, abzubaltenden außerordentlichen Generalver- sammlung hiermit ein.

Gegenstand der Tagesordnung :

Beschlußfassung über die von der Direktion und

dem Verwaltungsrath beantragte Liquidation der

E i

Extraît des Statuts: Art. 33. Tout Actionnaire ayant le droit d’'assister à l’A ss8emblée générale’peut être repré-

aenté, mais seulement par un actionnaire qui est en droit d’en feire partie Art, 41. Dix actions donnent droit à un vote. Nul ue peut pour s0i même ou comme

mandataire, réunir plus de trente votes.

2-

¿ 134.

i : Erfte Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußi)

Berlin, Donnerstag, den 11. Juni

en Staats-Anzeiger. 85.

Pier

Deutscchzes

Sees, betreffend AbänderungdesGeseßes wegenErhebung von Reichsstempelabgaben vom 1. Juli 1881. Vom 29. Mai 1885.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser König von Preußen 2c.! /

0 5 ' Mm 3 So 5j c e verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt: :

Artikel I.

Jn dem Geseß, betreffend die Erhebung von Reichs- stempelabgaben, vom 1. Juli 1881 (Reichs-Geseßblatt Seite 185) treten an die Sielle von S9. 1, 6 bis 1L nebst Ueberschrift derselben, 21, 23 Abiaß 2 27, 30 Absaß 1 und der Tarif-

R e i cki.

nummer 4 sowie hinter 8. 22, 23 und 28 folgende Be- stimmungen : | S L

Die in dom antiegenden Tarif untex 1, 2, S und 9 bezeichneten Urkunden und die daselbst unter 4 bezeichneten Geschäfte unterliegen den daselbst bezeihneten Abgaben nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen : :

1] Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte. (Tarifnummer 4.) O 0.

Die unter Tarifnummer 4 angeordnete Abgabe ist von allen im Jnlande abgeschlossenen Geschäften der bezeichneten Art zu erheben.

Im Auslande abgeschlossene Geschäfte unterliegen der Ad- gabe, wenn beide Kontrahenten im Inlande wohnhaft sind; ijt nur der eine Kontrahent im Jnlande wohnhaft, fo ist die Abgabe nur im halben Betrage zu entrichten. Bei kauf- männischen Firmen entscheidet für die Frage des Wohnortes der Sih der Handelsniederlassung, welche das Geschäft ab geschlossen hat.

Als im Auslande abgeschlossen gelten auch folche Ge- häfte, welche dur briefliche oder telegraphische Correspondenz wischen einem Orte des Jnlandes und einem Orte des Aus- landes zu Stande gekommen sind.

A

Bedingte Geschäfte gelten in Betreff der Abgabepflicht als unbedingte. Jst einem Kontrahenten ein Wahlrecht eingeräumt, oder die Befugniß, innerhalb bestimmter Grenzen den Umfang der Lieferung zu bestimmen, so wird die Abgabe nah dem höchstmöglichen Werth des Gegenstandes des Geschäfts berechnet. __ Jede Verabredung, durch welche die Erfüllung des Ge- schäfts unter veränderten Vertragsbestimmungen oder gegen Entgelt unter denselben Vertragsbestimmungen auf einen späteren Termin verschoben wird, gilt als neues abgabe- vflihtiges Geschäft.

Jst das Geschäft von einem Kommissionär (Art. 360 des Handelsgeseßbuchs) abgeschlossen, so ist die Abgabe sowohl für das Geschäft zwischen dem Kommissionär und dem Dritten, als auch für das Abwickelungsgeschäft zwischen dem Kommissionär und dem Kommittenten zu entrichten, sofern nicht die Bestimmung des 8. 11a Absay 2 eintritt.

Geschäfte, welche vorbehaltlich der Aufgabe („an Auf- gabe“) abgeschlossen werden, find abgabepflihtig. Die Be- zeihnung des definitiven Gegenkfontrahenten (die Aufgabe) ift steuerfrei, wenn dieselbe spätestens am folgenden Werktage gemacht wird; wird dieselbe später gemacht, so gilt sie als ein neues abgabepflichtiges Geschäft.

S. 8.

Werden zwischen denselben Kontrahenten an einem Tage zu gleichen Vertragsbestimmungen mehrere Geschäfte übec Gegenstände derselben Art ohne Vermittler oder durch den- selben Vermittler abgeschlossen, so gelten diese Geschäfte in Betreff der Besteuerung als ein Geschäft.

g. 9. L

Zur Entrichtung der Abgabe ist zunächst verpflichtet :

1) wenn das Geschäft durch einen im Inlande wohn

haften Vermittler abgeschlossen ist, dieser, anderenfalls :

2) wenn nur einer der Kontrahenten im Jnlande wohnhaft

ist, dieser,

3) wenn von den Kontrahenten nur der eine ein im Fn- lande wohnhafter nah Artikel 28 des Handelsgeseß- buchs zur Führung von Handelsbüchern verpflichteter Kaufmann ist, der leßtere, wenn es sich um das Abwickelungsgeschäft zwischen dem Kommissionär und dem Kommittenten handelt (S C BOaH 9) Der Kommissionär,

5) in allen übrigen Fällen der Veräußerer.

Die im Jnlande wohnhaften Vermittler und die Kon trahenten haften für die Abgabe als Gesammtschuldner, in: dessen ist bei Geschäften, für welche die Abgabe nur im halben Betrage zu entrichten ist (8. 6 Absaß 2), der mt U lande wohnhafte Kontrahent für die Entrichtung der Abgabe nicht verhaftet.

G Der Vermittler ist berechtigt, den Ersaß der entrichteten Abgabe von jedem für die Abgabe verhafteten Kontrahenten zu fordern. :

1

Q 10. Der zur Entrichtung der Abgabe zunächst Verpflichtete hat über das abgabepflihtige Geschäft eine Shhlußnote auszustellen, welhe den Namen und den Wohnort des Vermittlers und

der Kontrahenten, de1 Gegenstand und die Bedingungen des Geschäfts, insbesondere den Preis, sowie die Zeit der Lieferung ergeben muß. Die Unterschrift des Ausstellers

ist nicht erforderlich.

Die Schlußnote is doppelt auf einem vorher gestempelten oder mit den erforderlichen Stempelmarken zu versehenden Formular auszustellen, von dem je eine Hälfte für jeden der beiden Kontrahenten bestimmt ist. Spätestens am dritten Tage

—— m

nah dem Tage des Geschäftsabschlusses hat der Aussteller der Schlußnote die nicht für thn bestimmte Hälfte der leßteren, wenn derselbe die Schlußnote aber als Vermittler ausgestellt hat (8. 9 Ziffer 1), deren beide Hälften abzusenden. : S Rermittler haben diese Absendung und den verwendeten Stempelbetrag in ihren Geschäftsbüchern zu vermerken.

Der zur Entrichtung der Abgabe zunächst Verpflichtete darf unversteuerte Schlußnoten über daz abgabepflichtige Ge- chäft niht ausstellen und aus der Hand geben.

S E,

Ft einem für die Entrichtung der Abgabe verhafteten Kontrahenten (8. 9 Abs. 2) eine zu niedrig versteuerte Schluß note zugestellt worden, so hat derselbe binnen 14 Tagen nah dem Tage des Geschäftsabschlusses den fehlenden Stempel- betrag auf der Schlupßnote nachträglich zu verwenden ; ist einem solchen Kontrahenten eine versteuerte Schlußnote über- haupt nicht zugegangen, so hat derselbe seinerseits binnen der bezeichneten Frist nah Maßgabe der im §. 10 Absay 1 und 2 gegebenen Bestimmungen zu verfahren.

Sind bei einem durch einen Vermittler abgeschlossenen Geschäfte (F. 9 Ziffer 1) zwei derartige Kontrahenten betheiligt, so hat jeder von ihnen nur die Hälfte des auf der zugestellten Schlußnote fehlenden Betrages nachträglih zu verwenden, im Falle des Nichteinganges der Schlußnote aber zu der von ihm auszustellenden Schlußnote nur die Hälfte des tarifmäßigen Stempels zu verwenden. : Die nach den vorstehenden Bestimmungen Mangels des Empfanges der Schlußnote entrichtete Abgabe is zurück- zuerstatten, wenn nachgewiesen wird, daß der zunächst Ver- pflichtete die ihm nach §. 10 obliegenden Verpflichtungen reht- zeitig erfüllt hat. Die Entscheidung erfolgt im Verwaltungs- wege.

S. Ha.

“Eine Schlußnote kann mehrere abgabepflichtige Geschäfte

umfassen, insofern leßtere demselben Steuersaße unterliegen und an demselben Tage und unter denselben Kontrahenten, welche in gleicher Eigenschaft gehandelt haben, abgeschlossen worden sind. Die Abgabe ist in diesem Falle von dem Gesammtwerth der Geschäfte zu berechnen. O U Kommissionsgeschäften für einen auswärtigen Kommittenten, welcher seinerseits als Kommissionär eines Dritten handelt, die Schlußnote mit dem Zusaße „in Kom mission“ ausgestellt, so bleibt das Abwickelungsgeschäft zwischen ihm und seinem Kommittenten von der Abgabe befreit, wenn er die Schlußnote spätestens am ersten Werktage nah dem Empfang unter Beifügung des Namens feines Kommittenten an den letbteren absendet.

0 11D L Die Schlußnoten sind nah der Zeitfolge .numerirt fünf Jahre lang aufzubewahren. S 11e Jst bei dem Abschluß eines abgabepflichtigen Geschäfts ¿wischen zwei Kontrahenten, welche niht nach Artikel 28 des

Handelsgeseßbuchs zur Führung von Handelsbüchern ver pflichtet find, eine beiderseits untershriebene Vertragsurkunde

aufgestellt worden, so bleiben die S O U 9 außer Anwendung. Die Kontrahenten sind verpflichtet, die

Vertragsurkunde binnen 14 Tagen nah dem Geschäftsabschluß der Steuerbehörde zur Abstempelung vorzulegen, Dee Ber pflichtung erstreckt sich bei Geschäften, für welche die Abgabe nur im halben Betrage zu erheben ist (8. 6 Absag 2), nicht auf den niht im Jnlande wohnhaften Kontrahenten.

s 18

Bei Geschäften, für welche eine rechtzeitige Berechnung der Steuer nicht möglich ist, bleibt die Besteuerung unter den vom Bundesrath festzusezenden Maßgaben so lange aus- gesezt, bis die Berehnung möglich wird. Der Bundesrath bestimmt ferner, unter welhen Umständen außerhalb dieses Falles, insbesondere bei im Auslande abge!schlo}senen Ge- schäften, eine andere Frist zur Ausstellung der Schlußnoten eintreten kann.

o He Nah der näheren Bestimmung des Bundesraths dürfen Stempelzeichen zur Entrichtung der in der Tarifnummer 4 angeordneten Abgabe auf Kredit verabfolgt werden,

s lis

* Geschäfte, ;"welhe nah Tarifnummer 4 Inbgabepflichtig sind oder auf welche ‘die Vorschrift unter „Befreiungen“ zu dieser Tarifnummer Anwendung findet, fowie Schriftstücke über solche Geschäfte sind in den einzelnen Bundesstaate! feinen Stempelabgaben (Taxen, Sporteln u. st. w.) unterworfen. Werden diese Schriftstücke indessen gerichtlih oder notariell aufgenommen oder beglaubigt, so unterliegen sie, neben der in Tarifnummer 4 für das Geschäft vorgeschriebenen Abgabe, den in den Landesgeseßzes für gerichtliche oder notarielle Auf- nahmen und Beglaubigungen etwa vorgeschriebenen Stempeln (Taxen, Sporteln u. \. w.).

8. 11g.

Wer den Vorschriften im §. 10 Absag 1 und 2, Q. 11 Absaß 1 und 2 und §. 11e zuwiderhandelt, hat eine Geld- trafe verwirkt, welhe dem fünfzigfachen Betrage der hinter- zogenen Abgabe gleichkommt, mindestens aber zwanzig Mark beträgt.

Kann der gestellt werden, eine Geldstrafe

Betrag der hinterzogenen Abgabe niht fest- so tritt statt der vorstehend bestimmten Strafe von zwanzig bis fünftausend Mark ein.

Q. 11h,

Wer, nahdem er auf Grund des §. 11s bestraft worden, von Neuem den dortselbst bezeihneten Vorschristen zuw1der- handelt, hat neben der im §. 11g vorgesehenen Strafe eine

Geldstrafe von einhundertfünfzig bis rinftausend Mark verwirkt.

Dios ck ( Ç @ 5 c ' cs c { Diese Rückfallsstrafe tritt ein ohne Rücksicht darauf, ob die frühere Bestrafung in dem}elben oder in einem anderen Bundesîstaate erfolat ift. I auch wenn die

2 . He 1 frühere Strafe nur theilweise en weite erlaîjen 1ît.

Dieselbe ist ausgeschlossen se =ntri

Dieselbe ist ausgeschlossen, wenn seit der Entrichtung oder dem Erlaß der leßten Strafe zur Begeßung der neuen Zuwiderhandlung fünf Jahre verflossen sind

oder theil- bis

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Wer gegen die Vorschriften im §. 10 Absag 53 und F verstößt, ist mit Geldstrafe von drei Mar Mark zu bestrafen.

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bis fünftausen s fünftausend

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O. 21 Der Bundesrath erläßt die Anordnungen wegen der Anfertigung und des Vertriebs der nach Maßgabe dieses Ge- seßes zu verwendenden Stempelmarken und gestempelten

Formulare, sowie die Vorschriften über die Form der Schluß- noten und über die Art der Verwendung der Marken. Er stellt die Bedingungen fest, unter welhen für verdorbene Marken und Formulare, sowie für Stempel auf verdorbenen Werthpapieren Erstattung zulässig ist

Q c) S. 22A,

: n Beziehung auf die Verpflichtung zur Entrichtung der in diesem Gesetze festgestellten Abgaben ist der Rechtsweg zu- lässia. Die Klage ist bei Verlust des Klagerehts binnen sechs Monaten nach erfolgter Beitreibung oder mit Vorbehalt ge leisteter Zahlung zu erheben. Für die Berehnung dieser Frist sind die Bestimmungen der Civilprozeßordnung maßgebend. Zuständig sind ohne Rücksicht auf den Werth des Streit- gegenstandes die Landgerichte. Soweit bei denselben Kammern sür Handelssachen bestehen, gehört der Rechtsstreit vor diese Die Revision, sowie die Beschwerde gegen Entscheidungen der Ober-Landesgerichte geht an das Reichsgericht

-)‘) S. 20.

Absatz 2: Dieselbe Strafe tritt ein, wenn in den Fällen der 11 g und 16 aus den Umständen sh ergiebt, daß eine Steuer- hinterziehung nïht hat verübt werden können oder mcht

beabsichtigt worden 1st

SS 3 So: P

b O Q. Zo A. N

S Die auf Grund dieses Gesezes zu verhängenden Strafen sind bei Genossenschaften und Aktiengesellschaften gegen die Vorstandsmitglieder, bei Kommanditgesellshaften gegen die persönlich haftenden Gesellschafter, bei offenen Handelsgesell schaften gegen die Gesellschafter nur im einmaligen Betrage, jedoch unter Haftbarkeit jedes einzelnen als Gesammtschuldner, festzuseßen. Ebenso ist in anderen Fällen zu verfahren, in denen bei einem Geschäfte mehrere Personen als Vertreter desselben Kontrahenten oder als gemeinschaftliche Kontrahenten betheiligt find. i

U De Verhängung dex im §8. 11h vorgeschriebenen Rück- fallsstrafe finden diefe Bestimmungen keine Anwendung.

A O A

C! , , / u , m , Die in den einzelnen Bundesstaaten mit der Beaussichti- gung des Stempelwesens beauftragten Behörden und Beamten haben die ihnen obliegenden Verpflichtungen mit den gleichen Befugnissen, wie sie ihnen hinsihtlich der nach den Landes- geseßen zu entrihtenden Stempelabgaben zustehen, auch hin- ichtlich der in diesem Geseze bestimmten Abgaben wahr: zunehmen.

Die Landesregierungen bestimmen höhere Beamte, welche nah näherer Vorschrift Bundesraths die Schriftstücke der öffentlihen und der von Aktiengesellschaften oder Kom- manditgesellschaften auf Aktien betriebenen Bank-, Kredit: oder Versicherungsanstalten, sowie derx zur Erleichterung der Liquidation pon Zeitgeschäften bestimmten Anstalten (Liqui- dationsbureaux u. \. w.) periodisch bezüglih der Abgaben- entrihtung zu prüfen haben. :

Den vevrdirenden Beamten sind alle bezüglichen Schrift- tüde und erforderlichen Falls auch die Geschäftsbücher zur Einsicht vorzulegen.

Von anderen als den im Absaß 2 bezeihneten Personen fann die Steuerdirektivbehörde die Einreihung der auf be- stimmt zu bezeichnende abgabepflihtige Geschäfte bezüglichen Schriftstücke verlangen

DeS

S. 28a,

Der Bundesrath ordnet an, in welchen Fällen bei ad ministrativen Straffestseßungen Sachverständige zu hören sind; solche sind, wo Handelsvorstände bestehen, von diesen zu be- zeichnen.

Die Handelsvorstände können unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse und Gewohnheiten ihres Bezirks zum 2wecke der Durchführung des Geseßes und Sicherung der Entrichtung der Abgaben reglementarische Anordnungen erlassen; letztere bedürfen der Zustimmung der Landes- regierungen.

s. 30 Absay 1.

Die Kassen des Reichs sind von der Entrichtung der durch dieses Gesey unter Larisnummer 1, 2, 9 angeordneten Abgaben befreit.

Artilêél 1

Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Oktober 1885 in Kraft

Der Reichskanzler wird ermächtigt, den unter Berück- sihtigung der obigen Aenderungen sih ergebenden Text des Gesetzes vom 1. Juli 1881 mit einer fortlaufenden Nummern- folge der Paragraphen durch das Reichs - Gesepblatt bekannt zu machen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem- Kaiserlichen Fnsiegel. :

Gegeben Berlin, den 29. Mai 1885.

(L, 2E AV ilhelm. von Bismardl=.