1906 / 41 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 16 Feb 1906 18:00:01 GMT) scan diff

die Privatyersicherung ein Anfangsgehalt von 3600 und ein Endgehalkt von 5700 Æ haben. Diese Ungleichheit müsse beseitigt werden.

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Jnnern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Der Herr Vertreter des Neichsfchazamts wird nähere Aufklärung zu- dieser Sache geben. Ich bin seit Jahren bemüht, die Stellung der tenishen Hilféarbeiter sowohl nach der materiellen Seite, wie nah der persönlihen Seite hin zu verbessern ; ich muß aber gestehen, daß bisher diese meine Bemühungen zu einem abs{chließenden Erfolge noch nit geführt haben.

Geheimer Oberregierungsrat Neumann führt aus, daß bei aller Anerkennung der Leistungen dieser Beamten eine einseitige Berüd- sichtigung derselben fehr \chwierig fei. j

Abg. von Richthofen (d. kons.): Zu dieser Angelegenheit liegt eine Petition vor. Die Budgetkommisfion hat sich der Wünsche dieser Beamten warm angenommen. i

Abg. Werner glaubt, daß man bis zur allgemeinen Auf- besserung der Beamtengehälter nicht warten follte. Der [kleine Betrag, der hier in Betracht komme, falle doch nicht in die Wagischale.

Zum Kapitel „Reichsgesundheitsamt“ beantragen die Abgg. Stauffer, Vogt-Crailsheim, Vogt-Hall und Dr. Wolff (wirts{ch. Vag.) folgende Refolution:

„Die verbündeten Regierungen um die baldige Vorlegun eines Gesetzentwurfes zu ersuchen, der die Weinkontrolle einheitli regelt.“

Von den Abgg. Baumann (Zentr.), Blankenhorn (nl.) und Gen. liegt folgende Resolution vor: i

„Die verbündetenRegierungen zu erfuchen, angesichts der Erfahrun- gen der jüngstens verhandelten Weinfälshungsprozesse baldigst eine Revision des Gesetzes über den Verkehr mit Weinen vom 24. Mai 1901 in der Richtung herbeizuführen , _ 1) die Buchkontrolle, 2) eine wirksame Einschränkung des Zuckerwasserzusatzes, 3) die Deklarierungépfliht für den Vershnitt von Weißweinen mit Rot- weinen eingeführt werde.“

Außerdem liegt eine Resolution der Abgg. Baumann, Blankenhorn, Freiherr von Richthofen (d. kons.) vor:

„Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage tunlift bald den Entwurf eines Neichsgeseßzes vorzulegen, welches die Beaufsichtigung des Verkehrs mit Nahrunas- und Genußmitteln fowie deren Durchführung dur die Landesbehörden ein- heitlid regelt.“

Auf Vorschlag des Präsidenten wird die Weinfrage zunächst behandelt.

Abg. Baumann (Zentr.): Der um feine Existenz so {wer fämpfende Weinbau hat die von uns gestellten beiden Forderungen hervorgerufen. Leider habe derselbe beim Bundesrat stets taube Ohren gefunden. Das Weingeseg von 1901 is zwar sehr {hön auf dem Papier ; wir wollten aber ein gegen Betrug und Täuschung wirk- fames Geseß mit dem Deklarationszwange. Wir mußten wegen des Widerspruchs des Staatsf\ekretärs unsere Forderungen fallen lassen und uns auf ein Notgesep beschränken. Allein die Wirkungen des Gefeßes sind so minimal, daß wir uns veranlaßt sehen, eine Verbesserung des Gesezes berbeizuführen. Was wir verlangen, ist der Schuß eines Erwerb8zweiges gegen Betrug. Wir erwarten, daß nah den stattgehabten Prozessen die Regierung i unsern Forderungen niht mehr versagen wird. Die eingeführte Kontrolle reiht niht aus, wir müssen eine Zwangskontrolle haben, die {on vom Weinberge anfangen muß. Der Weinhändler muß Buch fübren, indem er genau einträgt, was er eingeführt hat und ob er das als Naturwein oder was fonst eingekauft hat. Der gezuckerte Wein muß au diese Bezeichnung tragen. So kann man auf den Ursprung des Weines zurückgehen, um festzustellen, ob es sich um Natur- weine oder Kunstweine oder fkünstlißhe UeberftreŒungen handelt. Unsere zweite Forderung betrifft die wirksame Einschränkung des Zu®Ferwafserzusazes. Von meinem streng puristishen Standpunkt wäre mir das Verbot das liebfte, aber für diesen Standpunkt ist im Hause und bei den verbündeten Regierungen keine Zustimmung zu er- reihen. Es muß für die Erlaubnis, den Wein zu zuckern, eine beffere rechtlide Grundlage gegeben werden, als fie jeßt im Geseg vorhanden ift; die jegzigen fehr dehnbaren Bestimmungen „obne ihn erbeblich zu vermehren“, bietet keinem Richter eine balttare Grundlage; baben wir es doch erleben müfsen, daß felbst Zusäge von 60% Zuderwafser als keine erheblihe Vermehrung an- gesehen worden find. Da is doch dem Betruge Tor und Tür geöffnet. Das Wort „erheblich“ muß aus dem Gesetze beraus. Sartorius ist mit 3000 # Geldstrafe davangekommen, das repräsentiert noch nicht einen fleinen Teil defsen, was er fb dur sfecinen Betrug erworben hat. Sartorius war es, der im vorigen Jahre die Wirkung des Weingeseßes außerordentli lobte, der bestritt, daß die Weinbauern fich in \{lechter Lage befänden; er sprach fih aufs lebhafteste gegen jede Aenderung des bestehenden Weingesezes aus. Es hat fich herausgestellt, daß er wobl der größte Pansher des Jahrhunderts war. Eine weitere Forderung verlangt die Deklarationspfliht für den Verschnitt von Meißwein mit Rotwein. Diese Forderung hat in der Kommisfion eine Mehrheit gefunden, aber die verbündeten Regierungen lehnten fie 1901 ab. Bir beshränfen uns bier auf das besheidenste Maß dieser Forderungen, wir wollen nur den Verschnitt von Weißweinen mit Rotwein

deflarationépflihtig mahen. Hier ftehen auch bobe hygienische Interessen in Frage; darum ift es Pflicht des Bundesrats, den Ver- falshungen, die man besonders mit Krankenweinen treibt, im Interesse der Volfsgesundheit entgegenzutreten. Die einheitlihe Regelung des Berkehrs mit Nahrungs- und Genußmitteln ift ebenfalls eine Forderung, die wir seit Jahren erhoben haben. Eine entsprehende Vorlage ift uns {on früher angekündigt worden, aber Jahr um Jahr vergeht, ohne daß wir fie zu sehen befommen. Darunter leiden diejenigen Staaten, die cine ftrenge Kontrolle eingeführt haben; das fon- sumierende Publikum muß dadurch geradezu auf den Gedanken kommen, als ob nur in diesen Staaten gepanscht würde, nicht aber ia den- jenigen, wo nur eine ovhedelie Kontrolle herrscht. Der Staats- jekretär erklärte die Behauptung, da noch viel Wein fabriziert würde, für eine Uebertreibung; aber angesihts der Erfahrung mit einem ehe- maligen Mitgliede des Hauses, der au Mitglied des Weinparlaments war und auf die Anschauungen der Fegieruog nit ohne Einfluß ge- wejen ist, wird man uns damit wohl nicht mehr fommen. In den Legien Wochen hat der Reichsfanzler mit \chönen Worten «s für

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¡ieine vornehmste Aufgabe erklärt, die Landwirtschaft zu fötdern und |

zu heben. Der Weinbau ist auch ein Teil der Landwirtschaft, aber Teïther als Aschenbrödel behandelt worden. Die Weinbauern, bie so iehr um hre Sxistenz ringen, soll er au nit \{chmachten lassen, [ondera Die des Weingesezes möglichst beschleunigen.

Too. Ebxvaxt (Soz.): Die Angriffe, die gelegentlich der GEntlarpung Zines Weinfälschers auf die ganze Pfalz und ihren Wein- bar verunterbagelien, wwictfen aud auf mich deract zurück, daß ih nid Tânger alé ver Vorredner mit dem Gegenstande befafsea muß. Die gesiellien Unirüge zeigen, daß bisher unüberbrückvare Gegensäße unier pen Wbainbauintexefsenten plöplid ausgeglien find ; Lange vieler Uuégleid vorhalien wird, muß die Zukunft lehren. Nici Þloi; die Plalz iffffl hier der Leidtragende, es gibt in anderen Wegenden solle Weinpans@zentralen. at freilico Sartorius beshert; es einer der ehibarslen Führer, der ene Hauptstüe der geheiligten gtidliidaïtlhen ODrbnung, entlarwt wurde. In Neustadt waren Vorher diejenigen, bie gegen die Fälshung aufämpften, aus vem Weinprobuzentenvereine nau eworien worden; und als {on ver Siaglbanwalt in bie Sartoriußellere! hineinleuhtete, hatte man feine Aonung, daß diese Anträge so (nell kommen würden Sariorivé bat berwielen, baß mar, namentli wenn man gute Ver-

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bindun oben hat, ntelang mit den Aermeln das Zucht- haus e T E ungemein viel Staub aufgewirbelt, und manche mögen den [ebhaften Wansch haben, sih aus dieser Staubsäule zu So wie ins Mehl kein Sand gemischt werden foll, wollen wir auch EPEas L [Gungen, wir haben au auf diesem Gebiete die Interessen des Konsumenten zu wahren. Auch die Winzer können leben, wenn der Betrug ausgeshaltet wird. Es ift sonderbar, daß man fälscht, wo es gar nicht notwendig ist. So entstehen kolossale Reichtümer der Händler und auf der anderen Seite eine kolossale Verarmung der Winzer. Dabei wird seit Jahren eine unverantwortlihe Demagogie getrieben von Winzer- und Händler- kreisen. Wir Sozialdemokraten waren niht dabei. Jedes Jahr wurde etwas anderes verlanat. Der jetzige Zustand ist schr geeignet, das Großfkapital zu Ten, wie die Praktiken des Herrn Sartorius beweisen. Als das erste Gefeß kam die Kellerkontrolle. Dagegen wurde eingewendet, die Polizei dürfe sih niht in die Keller mischen, Gegensäge also zwischen ten reihen und den fleinen Händlern und zien dem Handel und dem Winzer, Gegents e auch in den verschiedenen Weinbau treibenden Gegenden. Die Winzerkreise sollten ih zuerst einigen, bevor an die Regierun Forderungen gestellt werden. Eine wesentliche Einschränkung der Fälshungen is nicht herbei- zuführen. Die Prozesse in Preußen sind kein Beweis dafür, daß in reußen frger gewirtschaftet wird als in der Pfalz, die dortige

ogenannte Chrenkontrolle hat vollständig Schiffbruch erlitten. Es st übertrieben, wenn man sagt, daß die Kellerkontrolle 4- bis 500 Millionen kosten würde; 7 Millionen würden genügen, und die könnte Preußen aus der Westentasche ziehen. Jn den großen Kellern findet ja wie in allen großen Betrieben eine Arbeitsteilung statt ; keiner der Kellermeister Sartorius? wußte, was der andere verwendete. Früher pries man die Wohltaten der Chemie, ee tut man es nit mehr. Die Chemie hat einen analysenfesten Wein hervor- gerufen. Die Weinchemiker sind die Stüßen der Richter und der Weinfabrikanten. In Stuttgart tauhten auf einmal wie ein Mädchen aus der Fremde 17800 1 Wein auf, die Chemiker erklärten die Weine für kleine Pfalzweine und den Bestimmungen des Bundedrats entsprechend. as Geriht stimmte dem Urteile der Chemiker zu und sprach frei; aber wer das Zeug getrunken ha, weiß kein Mensch. Das i|st ein Anreiz zum Ver- rehen. Dle Zungenprober sind die Zwillingsbrüder der Chemiker. Ich hatte einen großen Refpekt vor diesen Zungenprobern, aber der is geschwunden seit dem Prozeß Sartorius. Die berufensten Weinzungen, wie Deinhardt usw., befanden sh merkwürdigerweise in einem Gegensay. will keinem Unwahrheit vorwerfen, aber diese Gegensäße müssen ei uns Laien die Zuverlässigkeit erschüttern. Das Verhalten der Weinpanscher vor Gericht ist ganz cigenartig, fie spielen mit dem Richter, dem dieses Gebiet ja unbekannt ist, wie die Kaze mit der Maus. liegen mir 80 verschiedene Urteile aus verschiedenen Ländern vor. (Der Redner zitiert Fälle aus Mannheim, Mainz, S In einem Falle hatte ein alter Sünder seine beiden öhne ju Mitwissern gemaht. Es erfolgte eun, Merkwürdig, daß die Staatsanwälte bei solhen rozessen nicht das geringîte Glück haben. Jn anderen Fällen wurde auf geringe Geldstrafen erkannt und Kon- skation des Weines. In einem Falle fehlten an dem Fasse 000 1, die gestohlen waren. Der betreffende Dieb wurde mit drei und der Kellermeister mit einer Woche Gefängnis bestraft. Einem Weinpanscher {wollen im Prozesse die Tränendrüsen in einer Weise an, daß man einen Kübel unterhalten konnte. Die meisten Prozesse find allerdings in der Pfalz. Die eigentlihen Weinpanscher sind aber keine Pfälzer, sie kommen aus anderen Gegenden her. Ein Verkäufer von Tresterwein, dessen Verkauf ftreng verboten ift, wurde zu 10 Æ Geld- strafe verurteilt!! Eine andere Stütze der Gesellschaft, die in einem Jahre 47 000 Zentner Zucker und mehrere Zentner Glyzerin ver- arbeitete, wurde (geigespr en! Was nügen die niedrigen Geld- strafen? Vor Gefängnisfstrafe haben die Pouscher mehr Angst. Wenn Sartorius vor Richtern gestanden hätte, wie ih fie geschildert habe, fo wäre er freigesprochen und zur Dékorierung mit dem Michaelis- Orden mit der Krone empfohlen worden. Es ist ein Trick der Panscher, die Kellermeister mit hineinzuziechen und auf die Anklagebank zu bringen. Auf diese Weise werden diese mit jenen zu einigen hundert Mark ver- urteilt. Würden is als Zeugen vernommen, so würden sie die Praktiken der Panscher aufdecken müssen, und dann käme ein ganz anderes Re- sultat heraus. In manchen dieser Prozesse sind Meineide geleistet worden. Außerordentlich notwendig wäre eine einheitlihe Recht- \prehung auf diesem Gebiete und eine sharfe Bestrafung der Hehler. Wenn man uns kteuchlerisch auf die Pfalz verweist, muß eben auch die Kehrseite der Medaille aufgezeigt werden; das Moselgebiet ift ein sehr ftarfer Abnehmer der Panschprodukte* aus der Pfalz. Uns sagt man befkanntlich nach, wir häiten kein Christentum. Jh weiß von einem sehr frommen Manne, der diese Bezüge im großen machte. Sartorius war 20 Jahre lang Lieferant für den Deutschen Offizierverein, für das Warenhaus für die deutsche Armee und Marine ; es zeugt von keinem besonderen Geshmack für unverfälshte Natur- weine in diesen Kreisen, wenn so lange eine solhe Beziehung aufrecht erhalten werden konnte, und man kann daraus eine Art Begründung für die hier und da vertretene Ansicht entnehmen, daß in Berlin überhaupt keine pfälzishen wirklich reinen Naturweine getrunken werden. Uebrigens ift auch das Frankenland niht mehr so unshuldig. Der Hauptherd des Fälschens ift aber das Freihafengebiet von Hamburg. Eine Firma, die sich den Staats- anwalt endlich vom Halse {afen wollte, verlegte ihren Betrieb dahin und kauft alle gefälshten Weine auf, um fie dort „gesund“ zu machen. Wir wollen nihts Gefälshtes von Amerika haben, wir wehrten uns gegen die Pöfkelzunge und das Büd;senfleish, aber den Amerikanern gönnen wir gern diese Produkte. Kein Wunder, daß ffan sich jeßt auch in Amerika dagegen zur Wehr seßt. Es wird der Wein künstlih vermehrt, um einen Druck auf den Preis des echten Weines auszuüben. Als ih eine unbedingte Deklarations- vfliht befürwortete, fiel man von allen Seiten über mich her; die Gastwirte im Vereine mit dem Abg. von Heyl warfen mir vor, ich wollte für die Kuynfstweinfabrikation Propaganda machen. Die Weinproduzenten ließen eine \{charfe Resolution. gegen mich los, und der Autor des Musbacher Edelblümchens ließ diese auf dem Johannishof in Musbach anschlagen. So hat man gegen mich operiert auf Grund verstümmelier Berichte über von mir gemachte Vorschläge. Sartorius hat auch Moselblümchen aus Trebern gemacht. Weshalb verbieten wir diese Gifte, weshalb segen wir so hohe Strafen darauf und lassen dann den Haustrunf frei! Da hôrt doch alles auf. Zum Haus- irunk hat Sartorius unfiltriertes Musbach-Wasser benußt; aber die Richter haben entschieden, daß er wegen Betruges nicht be- straft werden fônne, weil ihm das subjektive Empfinden für die Schäblichkeit dieses Wassers fehlte! So die Richter gegen- über biesem intelligeaten Manne! Das begreife, wer fann; höchstens fönnen daé bie Juristen und Sachverständigen begreifen, aber nicht der Konsument, Nun hat man eia großes Hallo gemacht über die beutigen Anträge; ta sieht man es, die bürgerlihen Parteiea wollen helfen, fie wollea Mißstände abstellen, nur die Sozialdemokraten {ließen sich aus, sie wollen nit gegen die Welnpanscherei einschreiten, das heißt ihr Vorszub leisten. Die Auträge sind uns nit vorgelegt worden ; aber sie müssen uns auch überrashen, weil fie die Vershmelzung von Gegensäßen eutbalten, die hnoch im vorigen Jahre ih vollständig auschlofien, No im vorigen Jahre erklärte hier Sartorius vor der Zribfine, bie Weinfabrifkation sei fast verschwunden, das Geseb hahe großartig gewirkt, man müsse seine Weiterwirkung abwarten. | Â die Buchkontrolle gefordert. Sartorius hatte

800 0090 Liter Weia iw Keller, seine Bücher aber führte er immer im Westeasack bei {ch, und aus diesen Büchern werden oft Blätter Da faun nur eîne rüdcksichtslose Buchkontrolle helfen,

Selbstverftändlih ist auch bie einheitliche Regelung eine Notwendigkeit. Die Strafen müssen - sehr ver- rft werden, ble Gelbstrafe harf nur ausnahmsweclle, Gefängnts-

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tierten Protektoren der Winzer; aber ich habe nie eine widerlihere Heuchelei gesehen als in diesem Falle, wo man den Pfälzern gern etwas anhängt. Sartorius brachte durch seine Ge, metnheit eine ganze Gemeinde in s{wersten Nachteil, als er erklärte alle Musbacher hätten es so gemacht, wie er. Jeßt sollen in der Pfalz lauter Spißbuben sein, weil Sartorius einer war. Sie können glauben, daß dem nicht fo ist. Wir hätten uns wahrlich nicht so lange mit Gefälshtem anshmieren lassen wie die Herren vom Deutschen Offizierverein. Ich will ja auch glauben, daß die allermeisten Wein, Produzenten ehrlich find ; aber treiben Sie doch keine Heuchelei, wenn Sie die Spitbuben ausmerzen! (Zuruf : Weinprobe !) Lassen Sie doch einmal die Pfälzer eine Weinprobe im Reichstage machen. Für die vorliegenden Anträge werden auch meine Freunde stimmen ; aber sie g-hen uns nach verschiedenen Richtungen hin niht weit genug. In weiten Kreisen wird eine Weinsteuer verlangt. Dieseg Verlangen muß beschämend wirken. Hat einmal die Regierung mit Gie Weinsteuer den kleinen Finger, so hat fie bald den ganzen

erl. Abg. Scchellhorn (nl., schr schwer verständlich): Ich bin au ein Pfälzer. Die Pfälzer Weinhance befinden sich seit Jahren in a sehr traurigen Lage ; wenn es so weiter geht, ist der Untergang unver- meidlih. Dieser Rückgang is zurückzuführen auf die wirtschaftliche Depression der vergangenen Jahre, auf den Nückgang des Konsums, Dazu kamen dann noch die Pfälzer Prozesse der leßten Jahre. Als das wirksamste Mittel der Abhilfe ist eine streng durchgeführte Kellerkontrolle zu betrahten. Schon wlederholt ist diese Keller- kontrolle von uns im Reichstage verlangt worden. Troß yver- schiedener Anläufe, in Preußen auch durch den Antrag Engelsmann, ist es aber nit gelungen, auf diesem Gebiete zu einer einheitlichen Regelung zu gelangen. Die leßten Weinfälshungsprozesse haben leider die Anschauung hervorgerufen, daß die Pfalz der Havypt- berd der Weinfälshungen sei. Das ist durhaus niht der Fall. Es ist auch selbstverständlih, daß nur in Ländern mit \charfer Kontrolle die Aufdeckung solher Mißstände am leichtesten gelingt. Die Natkontrolle ließe gs vielleicht ohne Aenderung des Geseyzes duc Bundesratsbes{luß durhführen. Besonders notwendig ist die Deklarationspflicht für Verschnittweine. Der Redner macht* dann noch einige Bemerkungen über die Weinsteuer, die auf der Journalisten- tribüne unverständlich bleiben.

Abg. Graf von Kanißt (kons.): Die Vorredner haben überein- stimmend die traurige Lage des deutschen Weinbaues und Weinhandels geschildert. Ich bábe vor einigen Wochen die Weinsteuer an- geregt. Das Material über die Materie ist #\o umfangreich, daß ih eine ebenso lange Rede halten könnte wie der Abg. Ehrharkt. Ich verzihte darauf. Die Lage der Weinbauern is deshalb so \chwierig, weil die Weinpreise mit den immer gewachsenen Löhnen und sonstigen Lasten niht Schritt gehalten haben. 1890 erhielt ein Weinbesizer pro tausend Liter 684 4, 1904 nur noch 386 A Auh von Händlern und Besitzern größerer Gasthäuser is mir mitgeteilt daß die Preise so niedrig geworden sind, daß die Weine unmöglich auf deutschem Boden gewachsen sind. In Bremen wird, Wein für 230 M angeboten, ja für noch weniger. Wir. haben es hier mit einer grenzenlosfen Panscherei und Schmiererei zu tun. Wenn man Sartorius den größten Weinpanscher des Jahrhunderts genannt hat, so bin ich überzeugt, daß es andere Panscher gibt, die noch weit größere Quantitäten geschmiert haben, wie er. Die Zahlen für den Weinhandel und Weinproduktion ergeben für Preußen, daß im Dur{hschnitt jeder Weinbauer ungefähr 4 Hektar besißt; Weinhändler gab es mehr als Winzer. Auch nah Abzug der gleichzeitig Weinbau treibenden bleiben etwa 22 000 Händler oder auf zwei Weinbauern ein Händler und auf jeden Händler F Hektar. Da versteht sih ganz von B daß ein großer Teil von ihnen lediglich vom Schmieren und Panschen lebt. Die Weinbaukreise find mit den Wirkungen des Gesetzes absolut niht zufrieden. Ein Teil der deutshen Staaten hat eine strengere, andere eine lässigere Kon- trolle. Eine Firma hat in einem Jahre für 20000 4A Chemikalien bezogen, obwohl ihr der Kontrolleur auf der Nase sist; er ift niht imstande, das zu hindern. Jch habe nichts gegen eine Revision. Aber ohne Einführung einer Weinsteuer wird es E B ohne solche ist eine wirkliche Kellerkontrolle gar niht möglih. Der Abg. Sgell- horn hat wohl nicht ganz recht, wenn er glaubte, daß die Mehrheit der Weinbauern in der Pfalz heute noch gegen die Weinsteuer sei. at man auf diese Weise die Panscherei Se S n und steigen die Naturweine zu einem angemessenen Preis, so wird dieses Luxu®getränk auch sehr wohl eine Steuer ver- tragen. Auf Bier und Branntwein liegen ganz außerordentli

Man sagt, die Weinbauern würden durch die Weinsteuer in eine \chlechtere Lage kommen. Ih bestreite das entschieden. Keine Steuer wird sih fo leiht auf den Konsumenten überwälzen lassen, wie die Weinsteuer. Es fragt sih nur: kann der Artikel die Steuer tragen oder niht. Ich glaube, er kann sie R, Die Resolution würde ih sehr gern unterschreiben, wenn darin die Weinsteuer erwähnt wäre. Leider ist das niht der Fall. Eine durchgreifende Finanz- reform ist ohne eine Weinsteuer unmöglih. Befürworten Sie, wenn es irgend geht, die Einführung der Weinsteuer. bg. Stauffer (wirtsch. Vgg.): Die Chemie hat sich ja große Verdienste um die deutsche Landwirtschaft erworben. Leider ver- wandelt sih der Segen der Chemie im tiefen Keller zu einem Schaden. Es ist sehr bedauerlih, daß gerade die Männer der Wissenschaft den Schmierern die Nezepte liefern. Die leßten Prozesse haben erwiesen, daß jedem großen Panscher die Chemiker zur Verfügung stehen. Den kleinen Panschern helfen die Dro- isten, die ihre Produkte durch ihre Vertreter in den entlegensten egenden anbieten lassen. Jh als Pfälzer hatte cin Interesse, die Berliner Presse auf diesen Pfaden zu verfolgen. Durch die Blätter ging die Notiz, daß in einem Kabarett der Friedrichstraße eine Gesellschaft einen Wein zu 4 # getrunken hatte. Allen wurde so übel, daß sie nach der nächsten Sanitäts- wache gebracht werden mußten, wo ihnen die entsprechenden Mittel gereiht wurden, sodaß fie bald erholten. Es wurden zwar keine Vergiftungsersheinungen konstatiert, wohl aber daß es ein Gepansch aus allen möglichen Substanzen war. Die meisten Panschereien werden durch die Konkurse ans Licht ebracht. Eine Firma bestellte für 22000 A Chemikalien; zur Bersteilung des entsprehenden Weines würde das Wasser des Nheins von Bingea nah Nüdesheim nicht ausreichen. en Ort Rüdesheim möchte ich bei dieser Gelegenheit besonders unter- streichen. Es werden Wasserzusäge bis zu 80 pCt. gemacht, wodur Gewinne bis zu 100 000 Æ erzielt werden pro Jahr. Die Pan geht so ofen vor \sich, daß die Offerten auf offenen Postkarten gemacht werden. Jh kenne Offerten, die in Berlin unter den Augen des Gesundheitsamtes unter der Signatur „analysenfester Rotwein“, gemacht werden, Statt vieler Worte ein Rezept: Nimm 300 Liter Weinhe fe, 4000 Liter Wasser, 15 Zentner Zuck:r, Glyzerin, je nah dem Geschmack etwas Bulkettstoff, daraus maht man 5000 Liter Wein. Es muß nit nur dle Quantität kontrolliert werden, sondern auch die Umgärung zeitlich beshränkt werden. Die Fälschungen be- schränfen fich nicht auf elnen elnzelnen Bundesstaat. Sogar unsere Koloniea find {hon angesteckt, Man könnte vielleicht unsere Herero wit dieser Brlihe begllicken, diese Art der Kriegführung wäre jedenfalls besser. Cine Ficma hat in brei Bundesstaaten Filialen. Preußen ist an den Strafen mit 100%/4, Württemberg mit 10, Hessen mit 10 und die Pfalz, wo bie Kontrolle am s{äifsten i, mit 30 0/6 beteiligt. Ich fann wohl sagen: vie Ratten verlassen ley das sinkeade Schiff. Der Professor Kulisch in Kolmar hat festgestellt, daß außerordentlih viel Gchwefelsäure in vem importierten Wein ich besindet, Er schreibt, daß ein kleines Quantum [hon bie Enn sle) Ge angreift. Die Ver- fälshungen haben nahgerabde einen tntecnatlonalen Charakter ange- nommen. Dem slehen wir in den Elnzelstaaten ohnmächtig gegenüber. Das Reich muß unÿ helfen. Gehen bas nlcht, dann können wir fälzer Weinbguern ver Konkurrenz nicht widerstehen. Darum ver- angen wir mit allex Entschiedenheit Abhilfe von der Meichsregterung-

Die (Chemiker, ble Nezeple an ble Welnpanscher geben, müssen bestra werden. Dle Drogiflen müssen ebenfalls unter Kontrolle geftellt

bobe Steuern, das verträgt sich nicht mit dem Gerechtigkeitsgefühl. -

werden, die Quantität des Weins muß kontrolliert werden von der Rebe bis zur Flashe. Wie Sie das machen wollen, ist mir ganz gleihgültig. Sodann muß der chemishen Analyse die Zungenprobe leichgest-lt, vor Geriht au die Sachverständigen zugezogen werden. Sn Franffurt kaufte ein Händler Weine zu 25 H die Flasche und verkaufte 4000 Flaschen an ein Warenhaus. Damit können wir nit konkurtieren. Eine Weinsteuer müßten wir glatt ablehnen. Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretärs des Jnnern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner: .

Meine Herren! Das Weingeseßz ist seit vielen Jahren hon Gegen- stand der langwierigsten Verhandlungen in diesem hohen Hause gewesen. Nach umfassenden Beratungen mit Sachverständigen ist das legte Weingeseß vom 24. Mai 1901 zustande gekommen. Seitdem hat sih allerdings eine Anzahl von Aufsehen erregenden Fällen ereignet, die unter das Weingeseß, unter Umständen au unter das Nahrungs- mittelgeseß, sogar unter das Strafgeseß fallen konnten oder gefallen find. Infolgedessen verlangt man schon jeßt sofort nah einem neuen Geseß. Ich glaube, gerade dur diese Fälle, die jeßt festgestellt sind, ist bewiesen, daß das bestehende Weingeseß an sih die Handhabe bietet, um folhe Fälle zu verfolgen und zur Bestrafung zu bringen, daß dieses Weingeseß nicht so mangelhaft ist, wie man annimmt. Es kommt eben nicht allein auf den Inhalt des Gesetzes an, sondern au darauf, ob die Kontrolle, die das Gese zuläßt, auch eine aus- reichende, eine sachverständige ist, und zweitens, ob der erkennende Richter aus den Tatsachen, die ihm bewiesen werden, die strafrechtlihen Folgerungen zieht, die notwendig find, um das Gesetz wirksam durh- zuführen. /

Fn der leßteren Beziehung haben wir selbstverständlich keinerlei Einfluß; aber ich bemerke ganz beiläufig, daß dur die Vorschriften des Nahrungsmittelgeseßzes und auß dur die Vorschriften des Weingeseßes die Vorschriften des all- gemeinen Strafgeseßbuchs über Betrug keinesfalls ausgeschlossen find, und daß es mir sehr zweifelhaft erscheint, ob \olche Fälle, wie sie in dem hohen Hause heute vorgetragen worden {ind, niht auch unter die Vorschriften des Betrugsparagraphen des Straf- geseßbuchs fallen. (Sehr richtig !)

Meine Herren, man scheint versucht zu haben, auch der Regierung daraus einen Vorwurf zu machen, daß sie Personen als Sachverständige gehört hat, insbesondere bei dem sogenannten Wein-Parlament, die nachträglich auf Grund desselben Wein- gesetzes, bei dessen Vorbereitung sie mitgewirkt haben, zur Bestrafung gezogen worden find. Die Personen, die wir zugezogen haben, besonders die Person, um die es sich hier handelt, hatte eine hochangesehene bürgerlihe Stellung; sie war Mitglied des Gemeindekollegiums, sie war nach dem Parlamentshandbuh Mitglied des Bezirksgremiuums für Handel und Gewerbe in Neustadt a. H., Vorsizender des Vereins für Weinbau und Wein- handel der bayerischen Pfalz, und vorher hatte jener Sachverständige als Oberzollkontrolleur bei dem damaligen Zollvzreinsländischen Haupt- jollamte zu Hamburg fungiert. Jch glaube, wenn uns nun von einem solhen Verein, wie dem Verein für Weinbau und Weinhandel der bayerishen Pfalz, ein solher Sachverständiger empfohlen wird, und die zuständige Regierung erklärt, sie habe gegen die Anhörung dieses Sachverständigen kein Bedenken zu erheben, so kann man dem Reichskanzler keinen Vorwurf daraus maten (sehr rihtig!), wenn er einer solhen Person volles Vertrauen \{enkt. (Lebhafte Zu- stimmung.) Also uns hier eine culpa in eligendo vorzuwerfen, das halte ih verzeihen Sie nit für gerecht.

Jett handelt es \sich darum: was foll nun geschehen ? Es ist Hier angedeutet worden, man wünshe und das geht ja aus dem Antrage Baumann hervor eine scharfe. B u ch kontrolle, Seit der Zeit, wo ih die Ehre hatte, hier das Weinsteuer- gesep vor dem hohen Hause zu vertreten, im Jahre 1894, scheinen sich die Ansichten über eine solhe Maßregel fehr geändert zu haben. Damals wurde von den Sachverständigen des Hauses aus- geführt, die Bulhkontrolle führe eine solhe Belästigung des Wein- handels herbei, daß sie in grofen Städten, in großen Kellereien ganz unausführbar sei; und hierin lag au ein wesentlicher Grund, das damalige Weinsteuergeseß abzulehnen, weil mit einem folchen Geseh selbstyerständlih au eine strenge Buchkontrolle verbunden sein muß. Man wandte \sih namentlich mit großer Schärfe dagegen, daß den Steuerbeamten das Recht zustehen follte, die Keller und Bücher ein- gehend zu revidieren. Man sch{eint jeßt anderer Ansicht geworden zu sein. Man fordert sogar, wie man mir gesagt hat, ein Weinsteuer- geseßs, um auf diesem Umwege gleichzeitig eine ausreihende Buch- kontrolle und damit ein ausreihendes Mittel, den Wein- fälschungen vorzubeugen, zu erlangen. Ich glaube, mein Herr Kollege vom Reichsshaßzamt wird keine (Finwendung dagegen zu erheben haben, wenn ihm eine neue Steuer ange- boten wird, die ausführbar ist und dem Reiche finanzielle Mehrerträge liefert. (Heiteikeit.) Wenn man nun aker die Buchkontrolle nicht einführen will in Verbindung mit einem Steuergeseß der Herr Vorredner sagte ja: erst wollen wir die Bugthkontrolle haben, dann wollen wir sehen, ob durch ein Steuergeseß die Kosten gedeckt werden es ist mir aber zweifelhaft, ob, wenn die Buchkontrolle da ware, das Steuergeseß auch nachfolgen würde wenn man also die Buhkontrolle auf einem anderen Wege als tem eines Weinsteuer- geseßes erreihen will, so möhte ih bemerken, daß es meines Erachtens \{chon auf Grund der Vorschriften des bestehenden Weingefeßes durhaus zulässig ist, Einsiht von den Büchern zu nehmen. Wollte “man aber die Buthkontrolle in der Richtung erweitern, daß ein Zwang ausgeübt werden kann, die Bücher nah einheitlihem Schema zu führen, und daß jeder- zeit eine Einsicht dieser nah einheitlihem Schema zu führenden Bücher erfolgen fann, dann, glaube ich, müßte allerdings eine Aende- rung des Gesetzes erfolgen. Ih möchte aber ferner glauben, daß eine derartige Aenderung des Gesezes dann nicht als eine Novelle zum Weingesey vorzunehmen wäre, sondern als eine Ergänzung des Nahrungsmittelgesegzes, da {ließlich ähnlihe Verhältnisse wie bei der Fälshuug des Weins'auch bei der Fälschung anderer Nahrungsmittel vor- liegen, und nah meiner Ueberzeugung eine Verschärfung des Nahrungs- mittelgesetzes eine durchaus wohltätige Maßregel wäre. (Lebhafte Zu- stimmung.)

Meine Herren, ih gestehe ohne weiteres zu, wie fie in Bayern, in der Pfalz jeyt mit sihtbarem Erfolg geübt wird, meines Wissens durch selbständige Beamte, einer ehrenamtlichen Kontrolle bei weitem vorzuziehen is. (Sehr richtig!) Darüber kann gar kein Zweifel sein. Ueberhaupt, je länger wir öffent-

daß eine Kontrolle,

alle die Aufgaben, deren Lösung man von der Selbstverwaltung erwartet hat, auf vielen Gebieten von“ berufômäßigen Beamten doch wirksamer erfüllt werden können. (Lebhafte Zustimmung.) Aber Preußen hat einmal jeßt zunächst die nebenamtlihe Kontrolle eingeführt, und die preußische Regierung wird, glaube ih, zur Zeit niht geneigt fein, dieses erst seit kurzem cingeführte System {on wieder zu verlassen.

Was die tehnischen Fragen betrifft, so handelt es sch um zwei Fragen: 1) soll der Zuckerwasserzusay quantitativ be- \hränkt werden, d. h. soll eine Grenze für das Quantum von Zuckerwasser geseßlih festgelegt werden, das dem Wein zugeseßt werden darf, und 2) soll der Zuckerwasserzusaß zeitlich beschränkt werden, indem dieser Zusaß nur bis zu einem gewissen Zeitpunkt man nahm damals bei Beratung des Weingesetes den 1. Dezember oder 1. Januar an zulässig fein soll. Diese beiden Fragen find damals in der Kommission eingehend erörtert worden, und ih kann den Herren, die si für diese Frage interessieren, nur anheimstellen, meine bier- über abgegebene Erklärung in dem Bericht der Weinkommission Seite 10 und 11, Nr. 303 der Drucksahen des Reichstags 11. Session 1900/1904, nahzulesen. Es wurde damals von mir ausgeführt, daß 1) eine quantitative Grenze für den Zusaß von Zuckerwasser bedenklich sei; denn wenn man einen solchen Maximalzusahy gescßlich festlege, würde das dahin führen, daß die Winzer ih fast für verpflichtet hielten, diese Maximalgrenze auch auszubeuten. (Sehr richtig!) Und ferner wurde eingewendet, daß \ich objektiv im Geseß kaum festseßen lasse, inwieweit weintehnisch unter Umständen ein \solher Zucker- zusaß notwendig sei. Eine Anzahl kleiner Weine würden an- geblih gar nicht genießbar fein, wenn nicht ein Zucker- zusaß erfolge. Es wurden uns damals Grenzen angegeben von 10 bis 90 9/0 des Quantums des Weines. Welche Grenze nun, welcher Zucker- zusaß zu wählen ist, im einzelnen Falle, das hänge von der Kreszenz des einzelnen Jahres ab. Es wurde endli eingewendet, daß die Größe des Zuckerwasserzusaßes \sich analytisch nicht fesistellen lasse.

Was aber die Zeit für den Zuckerwasserzusaß betrifft, so wurde von den Sachverständigen behauptet, daß darunter gerade der Winzer- stand leiden werde; große Weinproduzenten und -händler würden den Zuckerwasserzusaß rehtzeitig machen können. Der kleine Winzer aber würde sehr häufig nicht in der Lage sein, rechtzeitig diese Mani- pulation vorzunehmen, und dadurch würde gerade sein Erwerb leiden.

Meine Herren, man kann aber diese Fragen nohmals sahverständig eingehend erwägen. Selbstverständlich wird die heutige Verhandlung dazu dienen, daß die verbündeten Regierungen Erwägungen darüber anstellen, ob und in welcher Rihtung das Weingeseß etwa zu ändern ist, und ob und in welher Weise auch das Nahrungsmittelgeseß einer Aenderung bedarf. Jch würde mich für meine Person sehr freuen, wenn überall eine scharfe Weingeseßkontrolle dur berufsmäßige Be- amten eingeführt würde. (Sehr richtig!) Aber ih muß auch dringend wünschen, daß der Eindruck, den die heutigen Verhandlungen machen müßten, niht ganz unwidersprochen so in die Welt hinausklingen (sehr richtig !), wie es nah den heutigen Reden den Anschein haben könnte. So schlimm steht die Sache denn do niht. Die Fälshungen, die bisher festgestellt sind, haben sich meines Wissens immer nur auf die kleinen Weine bezogen, die im Inlande verzehrt werden. Die edleren deutshen Gewächse, die unübertrefflich und vorzüglih Gegenstand der Weinausfuhr sind, sind, soweit mir bekannt, bisher nicht Gegenstand einer Untersuhung gewesen, die den Beweis geliefert hätte, daß au diese edleren Gewächse der Fälschung unterliegen. Gewisse technische Manipulationen sind ja mit der Erziehung jedes Weins verbunden . aber daß bei jenen edlen deutshen Gewähhsen, die zur Ausfuhr ge- langen, irgend welche unerlaubten oder {hädlihen Manipulationen vorgenommen werden, wie dies in den hier vorgetragenen Fällen bewiesen ist, das, meine Herren, ist meines Wissens bis jeßt nit fest- gestellt. Jh muß au heute noch bis zum Beweise des Gegenteils daran festhalten, daß die besseren Weine, die insbesondere zur Aus- fuhr gelangen, durchaus reines Naturprodukt sind. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen.)

Und nun, meine Herren, gestatten Sie mir zum Shluß noch eine Betrachtung. Jch bedauere wirklich außerordentlich, daß es vorkommen konnte, daß ein Weinsachverständiger an den Arbeiten der Weinschußgeseßgebung mitwirkte, der aus seinem eigenen Keller eine Art Wasserheilanstalt mate. (Große Heiter- keit) Aber, meine Herren, wir werden au in Zukunft, wenn wir Sachverständige hören, uns doch immer auf die Personen beshränken müssen, die mit dem Weinbau oder Weinhandel zu tun haben. Wenn wir selbs so klug wären, brauchten wir keine Sa- verständigen, und wir werden auh immer die Sachverständigen zu- ziehen müssen, die uns von den betreffenden Interessentenverbänden oder den betreffenden Regierungen vorgeshlagen werden. Besonders be- tonen muß ich noch: wenn die Fälle so liegen ich darf mir kein Urteil darüber gestatten, ob ein rihterliches Urteil {arf genug oder zutreffend ist oder nicht —, aber wenn die Fälle so offensihtlih liegen, wie es von einzelnen Nednern dargestellt is , dann bieten die bestehenden Geseße, Weingeseß, Nahrungsmittelgesez, Straf- geseßbuch, vollkommen ausreihende Handhaben, um derartige Fälle au so zu bestrafen, wie e das öfentlihe Gewissen und. das öffentlißhe Interesse erfordert, meine Herren. Verfälshungen im allgemeinen können mit Gefängnis bis zu 6 Monat und Geldstrafe bis zu 1500 K bestraft werden ; Verfälshungen mit den ausdrücklich verbotenen Mitteln und Methoden unterliegen Gefängnisstrafen bis zu 6 Monat und Geldstrafen bis zu 3000 (G; Verfälshungen mit gesundheits\{ädlihen Stoffen werden mit Gefängnis bis zu 5 Jahren und Verlust der bürgerlihen Ehren- rechte unter Umständen bestraft, und falls im leßten Falle eine {were Körperverleßung oder der Tod eines anderen verursacht wird, kann Zuchthaus bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen Zuchthaus unbeschränkt erkannt werden.

Also die Strafen sind {arf genug. Es kommt nur darauf an, daß au eine wirksame Kontrolle geübt und daß das Geseh ent- sprehend dem einzelnen Fall angewendet wird. (Lebhafte Zustimmung.) Im übrigen werden die verbündeten Regierungen eingehend in Erwägung ziehen, ob im Wege des Gesetzes oder von Verwallungs-* einrihtungen eine vershärfte Kontrolle im Interesse vor allen Dingen des reellen Weinbaues eingeführt werden kann und einzuführen ist. (Lebhaftes Bravo!)

Nach 59/4 Uhr wird die Weiterberatung auf Freitag 1 Uhr vertagt.

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Tihes Leben haben, je mehr wird man si überzeugen, daß

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten, 23. Sigung vom 15. Februar 1906, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Das Haus seßt die zweite Lesung des Staatshaus- haltsetats für das Etatsjahr 1906 und zwar die Be- ratungædes Etats der Handels- und Gewerbe- verwaltung bei dem Titel der dauernden Ausgaben „Gehalt des Ministers“ fort,

Von den Abgg. von Arnim-Züsedom (kons), Brütt (freikons.), Wallenborn (Zentr.) und Wolgast (fes. Volksp.) liegt folgender Antrag vor:

„die Königliche Staatsregierung zu ersucken, ihr über die Pn Va ung der Strom-, Shiffahrts- und Hafenpolizei auf dem Katser-Wilhelm-Kanal im Stange der einschlägigen Bestimmungen des Gesehes vom 1. April 1905, betreffend die Herstellung und den Ausbau von Waffersteaben, wirksam werden zu lassen.“ :

Nach dem Abg. Malkewih (kons.), über dessen Ausführungen bereits in der gejtrigen Nummer d, Bl, berichtet worden ift, erhält das Wort Zina :

Abg. Dr. Schroeder - Cassel (nl): Das Bild, tas bie Him- arbeitsausstellung uns bietet, ift tatsählich ein ret trúbes. Die gezahlten Löhne find ja teilweise an sich nit gar ju gering ; wma

Aufsichtsrecgt

man aber bedenkl, daß die Mitarbeit von Frau uns Kinzera mit darin steckt, so stellen sie sih doch als überaus flägli 527; es fins Löhne von 2, 3, 4, 5 9 für die Stunde herauszureinen. (Präfigent von Kröcher: Obwohl der Redner recht deutlich ipridbt, un5 it mis eines leidlihen Gehörs erfreue, ift es mir doch nit mögli, 5e 5a im Hause herrshenden Lärm den Redner zu verstegea. X bitte, die Privatgesprähhe etwas leiser zu führen.) Wenn nus 21d bez die Lrostlosigleit der Heimarbeiter Einverstäntais terridt, so ist doch die Beantwortung der Frage, wie tu elfen i#, afer ordentlih \{chwierig. Der Vorschlag der völligen AiS#1127 ritte unausführbar sein; auch wollen die Heimarkbeiter ielt 212 idt von der Heimarbeit los, fle wollen nicht in die Werittt ghez Fabrik, sie wollen zu Hause arbeiten, wo fie feiner Kette wa worfen find und \ich die Arbeit nah ihrem Belieten iaridter und einteilen können. Jedenfalls wird erst abzuwarten icin, ch6 wax tishe Vorschläge gemaht werden ; wir sind unier turäauge je- reit, dabei mitzuarbeiten. Den allgem-inen oblizuteräder Se, fähigungsnahweis hat bisher diz Mehrheit ber Harwaert?trarmezr verlangt. Dem Handwerkskammertag in Cöln l2ges in betrÆ# tsr Frage zwei Entwürfe der im Jahre vorher in Löbeck nett: Siebenerkommission vor ; bekanntli ift ichlilis t 3

zur Annahme gelangt, wonach der allgemeinz B-iätiz0n:

zur Zeit unerreihbar abgelehnt wurde. Die Frage ft *

niht erledigt. Meine politishen Freunde v:1nzinzn t Naetaratfg- keit und Durhführbarkeit des allgemeinen Lefötiornctnachn et die moderne Entwicklung au der Hantmwerktbetritte ux 2e heutige Gestaltung der gesellshaftlicden LBerbiltir# muader ihn unmöglih. Der Hinweis auf Oef x T vurS- shlagen; ih erinnere rur an den Strz# e Fiteme ofe die Shneider, Handshubmaher urt B dort darum, wer von i redet:

Nach unserer Ueberzeugung

Befähigungsnahweises nur den Fam:

Völlig unhaltbar {eint mir az der imeitz Lar'Slag,

in einem Handwerk auëgetistetz zzh ie Fzifter au in anderen Handwerk Lehrlinge auzfilter dire Ante Feúnr wir 2 der Forderung der Beföhürrzgënrachwerismg fir ¿ Fnugerwvezte: Diese halten wir mit uxserzz leiter verturbener Freunde WBailßrecör für notwendig. Mit dew Baugewrre E wie Grfußr hrezez Schädigung für Leben d ESefunbgeit ter Aröeiter è ded Publikums verbunden. E wid ter ny

Scheidung zwishen Stadt uxd Lun baf h

eintreten zu lassen. Dem Anus 28 Reichstage in diesem

uns nur ansthließen :

die Rede, fontern nur von eirzz Bt 20 einer vorbeugenden Abhilfe. För Neubautzr d ir vier Sard wurfe außerdem mehr vorgesorgt als fin Unäzuier. näre Vee doch in Großstädten oft viel s{wieriger als jene F Pu: vie Sicherung der Handweikerforderungen bei Bruten # cin ulte: Programmsaÿ un}erer Partei; es muß den sSutlsen Gurte eine Sicherung gegen Shwindelmanöver g In GSrifi2 haben wir z. B eine ganz ungeheure Neubauspeckrülcckinn, dür zu der größten Besorgnissen Anlaß gibt: es wäre schr wrrtorll, wenr But ein Riegel vorgeshoben würde. Wir T. cine Tol: Sin lage, wie sie der Abg. Bassermann erholt im Nadätagr p fordert hat, bald an den Reichstag kommt [uf dem Srbietie dar Meisterkurse sollten wir uns mebr dat Sriipel halten, wo die theoretishe Ausbildung gegenüber der brer mehr zurücktritt, den Meistern aud bezügli der freien Zart zu den Kursen und bezüglih fonstiger Beibilfen sehr entazger- gekommen wird. Musterwerkstätten sollten allgemein cingrritut und Einrichtungen wie unser hessishes Landesmuscum mit sriner kunstgewerblihen Abteilung ebenfalls wverallgemeinezi mden Al allen diesen Gebieten müssen in Preußen Staat und Semeräirde mehr als bisher Entgegenkommen zeigen. S&Slictili# mö&ar S Pagen, was aus der L Dosution geworden ift, durS wle da DauE m Jahre 1904 die Regierung zu ciner allgemeinen Enzurte lhre die Verhältnisse des gewerblihen Mittelftandes auf Ss i Treu sahe, das es einem großen Teil des Handwerks i&lr&t pri, und daß baldige Abhilfe not tut.

Abg, Freiherrvon Zedliß und Neukir& (freikorî)- Den Totiter Worten des Vorredners für die Förderung des Handwerk femr u mi namens meiner Freunde auf das wärmste ariWlicken. I& will niht wiederholen, was beide Vorredner übereinttmment aua ibi haben, ih kann nur sagen: Ih sei, gewährt mir die Ste 4 Eurem Bunde der Dritte. Jch muß dice Verdienste de verizon Ministers um das gewerblißc Unterrä&t8wvien Unrekernner wenn der jeßige Minister in diesem Greöste forte wit dies das Handwerk am besten fördern. Anarnebum beribrt tut mi& die ablehnende Erklärung des Ministers gegenüber drm Breo&tizungk wesen bet den gewerblichen Schulen. Jn der Heimarbeit ftehwn große Schäden, und wir müssen da zur Brfserung Hand zlepon Die Fürsorge für die Heimarbeit ist aus dom EntwiElunpkftadiut herausgekommen, und hoffentli§ zclingt es uns, zu& auf dire Gebiete zum Erfolge fortzuschreiten. Ebenso wie diz UumdniLiSeeit müssen auch die Interessen von Handel und Gewerbe cnrretiS pe- [ere werden. Dazu muß au der Einfluß deE HundelbminêtterE m Neiche gestärkt werden. Es ift bisher Un Neite èmmrtr deriu&i worden, die Wünsche der Arbeiter ta ite Mae zu befrirdipeh während man den bere{tigten Ca det Arbeëtzeter fu keiner Weise Gleichberehtigung bat ute worden Iafivn soztalpolitishe G.:seßgebung bat Fast Son den Charakter Kampfes gegen die Arbeitgeder angerommen, As ion unsere deutschen und preußishen Arbeitgeber eine rühündize Masie det man jeden (0a ID Ote Forts@ritt mit Gewalt adeinzek wle. Dieser Zustand kann nicht fortdestebèen: 8 muß k der Folpe Dis und Schatten glei verteilt werden. Die sozialpolitö&e Seisetuebung kann nur durdgeführt werden, wenn die Arbeitgeber mit beranacduen werden und gleiwfalls vollkommen zu ibrem Nee Totrmon & Minister wünsck{t, mit den Arbeitgederz an der Durbüteund Nt sozialpolitishen Gesetzgebung zusammen arbeiten pu Winrh. oux inan aber steht, daß ard nit das Uleinste Wort der Anrederrung den Arbeitggbern für ihre Tätigkeit zur Hebuna wnd ErtwäWuna der Industrie eaönnt wird, ard Len Wort der Anerkennung Hir

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