1906 / 44 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 Feb 1906 18:00:01 GMT) scan diff

Urbeftände und liegt ah midt die mögliche SDefserung der Gesetzgebung, fenden S F wndedingt not* wendig, und e Wing Wh mi mt Fragz beshäftige, drito mdr omme S zu der Uan, ufer Fest? Fezungßverfahren mut fait matt d aud wesentli) be- ï&leurägt umd tarcirfiadt maden, wnd mean 2 pz der Reform der ganten Togialpatitäen Gefan Tomnent, dieselbe durähzueten M, fristen zuf dêänfien Putt aile Partziem ißer Augenmerk iden. Wenn hier Jir die BemnfiäzemessemsFaften gelagt ist, die Seine Vorle bean meln, fo mi man aud bier na Lage dæ& Falles unm. Waoa cin Uafall ftatt gefuriden bi, dr so mininal 4, de 2 ibrrhaupt m Gren gu pater Imm mum tan Smn fmd mitt ainz man, wem fr Tine Sm ardt: Dis Eurm Se m2 n den Sälen, nw min ble Mick won Weni prag, daf es vif@ aur Genau zen erte ommen m zufügen fiantiädite wut van Ten Srenurf zu maden, menm fe Gm dite vorne ilnAtupt zweifelhaft h cob en antiQabipunery t @itra: uml denn: der enr her Sterifaraw stande uemaliet nit fein imer freu Sélh un wann ac Borfuüfse leistet in Fcälter pat nadiltez ne Gatf@@dwmungplidt für den Tinitall a teftwrestilli wre, müßte er perfönlid regreßpflihtig wemasi Wer meine Zerren, die Menschlichkeit gebietet ultzeohgte n ecm Kältz, wo unameifelhaft ein Unfall vorliegt und der Nertteite imtlee & Unfail® dauernd oder vorübergehend erwerb3- int i umm audþ ausnretßende Vors@üffe zu zahlen. Denn es fi mt a Bua der sujtalpelitisGen Geseggeoung, folhe Personen au mur: uribergeend auf die Armenpflege zu verweisen, sondern sie ivlten ziem auf Grund der fogialpelitishen Gesege unterstüßt und ent- dabin werden, fann deshalb au den Ausführungen F Cem Vorredner, daß die sozialpolitishe Geseßgebung n t mie verbefferte Armenpflege, durchaus niht zustimmen. Daß Sitnulation: vielfa vorkommt, darüber hilft kein Beshönigen hin- ns it eine Tatsache. Daß es au Personen mit ziemlich un- autezen Tfidten gibt, die geradezu eine quota litis bei Vertretung wr Anforüche der Rentêénfucher erstreben, daß \olche Personen unter Tmitändenr geradezu anreizen, Renten nahzusuhen, und daß s\olche Kezntenanforüdte bisweilen mit sehr unlauteren Mitteln verfolgt verden, t unzweifelhaft und geht aus tausenden Aktenstücken jervunr. hade hier aber nicht, wie ich ausdrüdcklich die Arbeitersekretäre gedaht; deren Tätigkeit kann, wenn hre Aufgabe rein sahlich auffassen, berehtigte Ansprüche f dem Gebiete der Sozialpolitik auf Grund der bestehenden Gesetze ¡e vertreten, unter Umständen eine sehr segensreihe sein, namentli, wenn fie auch Rentensucher von der Verfolgung unberehtigter An- sprüche abhalten. Meine Herren,

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was die Zahlung der halben JInyalidenrente an vorübergehend beschäftigte Ausländer betrifft, so is doch diese Bestimmung eine sehr verständige. Wenn die Arbeit- geber für die vorübergehend hier bes{chäftigten Ausländer nicht die halben JInvalidenbeiträge zu zahlen hätten, so würde das ja geradezu eine Prämie darauf sein, ausländishe Arbeiter an- zunehmen. Jh bedauere es im Interesse unseres Nationalstaates, daß wir leider jet noch immer gezwungen sind, folhe Scharen ausländisher Arbeiter in das Land hineinzulassen. Es ist aber notwendig im Interesse der Landwirtschaft, zum Teil auh einzelner industrieller Betriebe. Wenn es aber mögli wäre, mit der Zeit von dieser Einrichtung loszukommen, so würde ich das für einen großen Vorteil halten. (Sehr richtig! rechts.) Ih verweise aber bezüglich dieser Bestimmung auh auf den Kommissions- beriht Seite 1710, wo es ausdrücklich heißt:

Die Kommission kann ih nit entschließen, in diesen Fällen das heißt also, wenn ausländishe Arbeiter vorübergehend in Deutfchland beschäftigt find

die Arbeitgeber von dem thnen zufallenden Anteil der Beiträge

zu entbinden. Es wurde demgemäß der darauf bezügliche Abs. 2 des § 4 einstimmig angenommen.

Die Kommission teilte also ganz den Standpunkt, den ih die Ehre hatte, eben vorzutragen.

Schließlich if wieder die Frage der Besserstellung der Mit- glieder des NRNeichsversfiherungs8amts angeregt worden. Es würde in diesem Stadium der Verhandlungen zu weit führen, wénn ih auf alle diese Fragen näher eingehen wollte. Jh muß aber doch darauf hinweisen, daß ich erstens in einer Anlage zu dem Kommissionsberihßt vom 12. «März 1901 diese Verhältnisse, die Nangstelung der Mitglieder des Reichs» versicherungs8amts und ihre Besoldungsverbhältnisse im Verhältnis zu der Stellung gleihartiger Beamten in den Bundesstaaten, insbe- sondere in Preußen, eingebendst klargelegt habe, und daß ih mi ferner zu diesen Fragen nach den stenographishen Berichten vom 14. März 1901 und vom 6. Februar 1902 eingehend geäußert habe. J kann Ihnen versichern, daß das preußishe Staatsministerium damals einfiimmig seinen Entschluß zu der Sache gefaßt hat ih habe im Kommissionsberiht und in meinen angeführten Reden auch auf diese Stellung des preußishen Staatsministeriums Bezug genommen und kann verfichern, daß die verbündeten Regierungen auf dem gleichen Siandpupvkt ftehen.

schließlich

Spr Dee der Präsident

noch darauf hingewiesen worden ist, daß Reichsversicherungsamts den Bureauunter- beamtez diz Ben des Haupteingangs untersagt habe, so ist es de bei zinzr Behörde, die ein so großes Beamtenpersonal hat, sachlich gamz gerehtfertigt, daß der Präsident den Verkehr einiger- mañem zu teilen fut, dieser Verkehr teilt fich dadur, daß man das Perscnal auf Eingänge hinweist. Wenn aber in dex Tat eur Eingang rend der Zeit, wo die Beamten gezwungen finò, ihre Dienfträume aufzusuchen oder zu verlassen, versperrt ift, wie, glaube ih, hier behauptet wurde, so halte ih das nit für angemessen; aber am und für fich kann ih in der Anordnung keinen Enrmè zum Tadel gegen den Präfitenten des Reichöversiherungsamts erblid:z Jae übrigen werde ih mih über die Tatsachen, die hier behauvtzt worden find, bei dem Präsidenten des Reichsverficherungs- amis näher unterrihten.

bg. Giesberts (Zentr.): Der Borgang im preußishen Ab- geordnetenbause ift ein Ginzelfall Ich u Abg. Grzberger haber den Abg. Shmeddirg desavouiert. Man kann also nicht vom Zentrum sprechen. Sie (zu den Sozialdemotratzz) werden dech auch nit Ihre

des es

N He

Partei für eine gelegentliche Aeußerung eines einzelnen Genoffen ver- antwortlich wissen wollen. ch für meine Person glaube, daß die Lan leine Lorbeeren erwerben, wenn fie si für eine Bes der n unter 25 9% ausfprehen. Ein solches Verlangen es machen, wenn die Arbeiter in die Städte zie! Auf dem Lande {eint man in folhen Dingen oft sehr kleinl wenn Un der Arbeiter vorkommen. Es ist das Verdienst der sozialen ung, daß die Arbeiter niht mehr auf die Armenpflege an en find. Ih wünsche, daß die Vorsitzenden der Invalî stalten öffentlih zu gemeinsamen Be- \prehungen einberufen unter Zuziehung von Arbeitern.

Abg. Mugdan (fr. Volksp.): Eine shnellere Festseßung der Renten würde dadurch zu erreichen sein, daß die Schiedsgerichte die legte Instanz bilden und von den Landesversicherungsanstalten getrennt werden. Das Amt des enden ist so widtig, taß es nit als Nebenamt, sondern als Hauptamt verwaltet werden sollte. Der Vor- sißende müßte völlig unabhängig sein von der Versicherungsanstalt. Gs ist ein großer Fehler, daß es den Berufsgenofsenschaften zu leicht gemacht ist, wegen des Verdachts, daß die Verhältnisse des Ver- lezten fih verändert haben, die Rente des Verleßten zu kürzen. Nichts wirkt so aufregen als der Umstand, daß eine Bérufgrnofen: schaft nach Festsezung Rente den Rentenempfänger mit Ver- suchen, die Rente Tolezen, verfolgt. Es ift vorgekommen, daß eine Unfallverleßte, die 2 hre lang um die Rente prozessiert hatte und die Rente zugesp bekam, sofort nah dem Fällen des ent- scheidenden Urteils wieder zu einem Ärzt geshickt wurde! Der Abg Stadthagen hat si wieder mit meinen Standesgenossen beschäftigt. Er muß wissen, daß ein großer Teil sowohl bei der Kranken- als auch bei der Unfall- und Jnvali erung für die ee Aerztewahl eintritt. Sein Urteil über die Vertrauensärzte ist viel zu hart. Seit dem Bestehen der Arbeiterversiherung ist die ärztliche Tätig- keit gewissermaßen eine halb politishe geworden; er muß den Mann jeßt darauf ansehen, ob er krank ist oder simultert. Dadurch werden die Unfallverleßten sehr gereizt und ziehen gegen die Aerzte zu Felde. Aber bei der Krankenversiherung macht man wieder den Aerzten den Vorwurf, V Me den fich Meldenden eventuell ohne weiteres krankscreiben! ir in Berlin haben Aerztekollegien ge- hafen, welhen auch Spezialärzte zur Untersuchung der Unfall- verlegten angehören; je drei Aerzte werden für die Untersuhung des einzelnen Falles bestimmt; damit wird jeder Verdacht der Parteilih- keit und konsequenterweise auch das Mißtrauen der Arbeiter beseitigt. Dem Abg. Stadthagen beliebt es, die Sache immer so darzustellen, daß es keine volle Entschädigung gebe, und daß sie eigentli ein Raub am Arbeiter sei. Jh bedauere auch, daß die angebliche Vollrente nur eine Rente von zwei Drittel des wirklihen Arbeitsverdienstes ist, aber es wird doh immer En, daß die Haftpflicht, die die volle Ent- \{chädigung gewährt, do den Beweis des Vershuldens des Arbeit- gebers voraus\seßt und diesen Beweis dem Arbeiter auferlegt.

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Jnnern, Staatsminister Dr. Graf von L vdws ty-Webner:

Ich stehe ganz auf dem Standpunkt des Herrn Vorredners, daß in unserer Zeit, wo die sozialpolitishe Gesetzgebung eine so große Rolle spielt und so tief in unser Volksleben eingreift, die Verwaltungs- beamten sehr’ weise daran tun, sich mit der sozialpolitishen Geseßtz- gebung fo eingehend und fo ernsthaft wie möglich zu beschäftigen, und alle Mühe aufwenden müssen, um diese Gesetzgebung verständnisvoll zur Ausführung zu bringen. Ich kann in dieser Beziehung einem Worte, das im preußishen Abgeordnetenhause gefallen ist, durhaus beitreten, daß in der Krone eines Verwaltungsbeamten, wenn ich so sagen darf, der Edelstein die sozialpolitishe Gesetzgebung ist (sehr gut! links), und besonders dann, wenn sie mit Liebe, Gründlichkeit und Ver- \ständnis innerhalb der einzelnen Lokalverwaltungen zur Ausführung gelangt. Danach werden die breiten Volkêmafsen heutzutage au im wesentlichen den Wert der Staatsverwaltung bemessen.

Wenn der Herr Vorredner erklärt hat, man folle den großen Plan für die Reform der s\ozialpolitishen Gesetzgebung der Oeffentlichkeit unterbreiten, wte das geschehen ift bei dem Privatversicherungsgeseß, so möchte ih doh bemerken, daß das zwei sehr verschiedene Materien sind. Das Privatversicherungsgeset trägt einen überwiegend zivilrecht- lihen, vollkommen unpolitishen Charakter, während die sozial- politishe Gesetzgebung doh au einen ftark politishen Biigeshmack hat.

Meine Herren, wir beschäftigen uns sehr ernsthaft mit der Reform der Krankenversiherung. Ih habe zunächst in einer Denkschrift die verschiedenen Vorschläge zusammenstellen lassen, die für die Neform der soztalpolitishen Gesetzgebung überbaupt bisher gemacht sind; aber obgleih sich in diesem Hause von der äußersten Re(ten bis zur äußersten Linken der Wunsch immer reger geltend macht, die Kranken- versiherung einer gründlichen Reform zu unterziehen, so find doc die Wege, die man gehen will, ganz außerordentli vers{hieden. Die ärztlichen Vertretungen wollen zum Teil die Einführung der freien Arztwahbl, perhorreszieren aber, wie ih vor kurzem în einer Er- klärung einer ärztlihen Vertretung gelesen habz, jede Beschränkung der Selbstverwaltung. Andere halten die Einführung der freien Arztwabl für finanziell unmögli. Andere wieder wollen, daß die Krankenversiherung mehr in die Hände der Invalidenversiche- rung kommt, während eine andere Richtung den Wunsch hat, daß die

Invalidenvezsicherung zur Ausführung gelange durch die Kranken- !

versiherung. Sie sehen also, welhe vollkommen entgegenstehenden

Richtungen vorhanden sind, wenn au das Ziel einer Reform allge- i

mein gewünsht wird. Aber die Stellung der verbündeten Me-

gierungen kann ih Zhnen niht mitteilen, solange die verdündeten I i U Me

Regierungen überhaupt keine Beschlüsse zur Sache gefaßt haben, und die verbündeten Regierungen legen fich dann erft fest, wenn ihnen ganz bestimmte Vorlagen unterbreitet find.

Also, jedenfalls ift die Sathe no§ nicht so weit, um irgend welche Mitteilungen der Oeffentlichkeit mahea zu können über den Weg, in dem die sozialpolitishe Gesztgebung im ganzen, und insbesondere ir welcher Richtung die Krankenversiherung zu reformieren sein wird, o man eine Reform der Krankenverfiherung rorwegnimmt in Fo einer Art Notgesezes für die Krankenversicherung, ocder ob die Krankenversiherungsreform großen allgemeinen Reform vornehmen soll. Meine wird die Zukunft lehren. Es spreGen aber allerdings wichlige Gründe dafür, gewisse Aenderungen der Krankez nicht zurüdckzuftellen bis zur großen Reform (sehr rihtig!), Neide von Bestimmungen,

__ . I La , rur in Verbindung

ich mich zur Zeit urter keinen Umständen äußern.

K V K Io Me i A AE Abg. Molkenbuhr (Soz): Unser Kollege Si2dihagen

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4 angeführt, daß der Ärteiter sich beim alten Haftrflicht- |

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eer gestanden häite als bei der jzgiger Verfichenemg. | vollem Gat- | ¿z der Arbeitervezsicherung wver- | weitgebende Haftrflicht, z. B. bei der Haftun/{des |

urgzerlichen Gefetbuch festzehalten ift. Wenn der Staats- | binfielt, als fênmne zin Mens ax seinem Köcper ver- |

gdundem Gruntgedaztem ties Gesztes aber, shädigung, hat man dei ter S

lassen, während diese Tierhalters im sekretär es so legt sein, chee tadurh irgend welden Schaden erleiden, so dürfen wir das nit pasfizren lass In allen Fäller nehgewiesener Körper-

der

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| Mugadan

| bewilligt, desgleichen die

; führungen des Geh. Regierungsraies Neumann über die 1 verhältnife der Militäranwärter bei den höheren Neichébehörden und

verleßung ift auch ein Nachteil vorhanden, und wenn er au nur darin bestehen sollte, daß der Verlette, z. B. wenn er zwei oder au nur einen ffger verloren hat, dadurch gehindert wird, zu einem lobnenderen

rwerbe überzugehen. Ich verweise wiederholt auf das Beispiel, daß in einem Falle ein hervorragender Arzt erklärt hat, der betreffende Arbeiter, der durch einen Unfall vollftändig nervenzerrüttet war und beständig zitterte, könne noch Zigarrenarbeiter werden! Es ift unum- stößlih, wenn dieser Mann Zigarrenarbeiter gewesen wäre und in diesem Berufe den Unfall mit diesen Folgen erlitten bätte, dann wäre ein folhes Gutachten nit abgegeben worden. Bei der leßten Revifion des Invalidität8geseßes fiel in dritter Lesung ein Verkefjerung8antrag mit Hilfe des Zentrums, den das Zentrum in zweiter Lesung bean- tragt und zur Annahme gebraht hatte! Und das Zentrum hat ja au nicht einmal den Anregungen der chriftlihen Organisationen, so des großen christlichen Bergarbeiterverbandes, entsprohen; mindestens baben wir diese Anträge gestellt und das Zentrum hat fie daniederstimmen belfen! Nah diesen Vorgängen können Sie uns niht übelnehmen, daß wir solhe Anregungen wie die des Abg. Schmedding auch ernst nehmen: die Behauptung, daß bei dem Wegfall der Renten unter 20% das Haftpflichtgeseßz einträte, ift absolut baltlos, denn in den Ver- ficherung8gefeßen stebt ausdrüdlich das Gegenteil. Die Zusammen- stellung der Vorschläge zur Reform der Verficherung2geseßgebung wird ja gewtß eine recht bunte Mufterkarte abgeben; denn es kommen da ja die entgegengeseßteften Bestrebungen zum Worte. Tatsäthlich ift aber durch diese Gesezgebung die Industrie niht zu Grunde ge- gangen, sondern hat eine ungeahnte Blüte wie keine andere der Welt erreicht, indem es ihr gelungen ist, alle diese angeblichen Lasten wieder abzuwälzen entweder auf die Arbeiter oder auf die Preise ibrer Fabrikate. Í

Abg. Mugdan (fr. Volksp.): Das Prinzip der Haftpflicht esche gebung würde au einen Teil der beutigen Unfälle obne Entschädigung lassen, denn in dem alten preußishen Eisenbahngeseß war auch grobe Fahrlässigkeit ein Ausschließungs8grund; nit weniger als 33+ 9/0 der jeßigen entshädigunaspflihtigen Unfälle sind na der Statistik dur grobe Fahrläsfigkeit vershuldet worden. In die Reform D SIIGMRCIEIs soll man kein volitishes Moment ein- mien.

Abg. Erzberger (Zentr.) weist gegenüber dem Abg. Molkenbuhr darauf hin, daß das Zentrum 1897 die Vollrente von 66È auf 75 9/ erböben wollte, dieser Antrag aber {on in der Kommission gefallen sei. 1899 brachten ihn die Soijialdemokraten ein, und da baben wir ibn abgelehnt, weil eine Mehrheit dafür doch niht zu gewinnen war und wir auch anders dastanden als die Sozialdemokraten, die eine Oppositionspartei um jeden Preis find; wir haben au Rücksicht auf den Bundesrat und auf die anderen Parteien zu nehmen, und wir \ind eine Minoritätspartei. Früher haben Sie au alle diese Gesetze rundweg abgelehnt, und erft in neuester Zeit sind Sie von diesem negierenden Standpunkt etwas abgegangen; wir aber find eine positive Partei, und diese Erwägungen dat n uns wiederholt dazu bringen müssen, auch Anträge, die wir an si für gut balten, ja, die bon uns herrühren, abzulehnen. Mit dem Hafipflidtprinzip würde das Gros der Arbeiter in {were Nachteile geraten; höchstens 20 % würden beffer geftellt werden. Manche der sozialdemokratischen Anträge find au absolut nicht durchfühdrbar, wie ¿. B. Ihre 1899 eingebraWten Anträge zum Heimarbeitersuß; es kommt Zhnen ‘ja auch gar nit darauf an, irgend etwas zu erreichen, sondern Anträge zu stellen, die von anderen Parteien bier gar nidt geftellt werden können. (Zwischenrufe bei den Sozialdemokraten.) Das haben die Abgg. Bebel, Singer und Genossen auf ibren Parteitagen ganz un- gentert proklamiert. Mit einer bloßen Mehrheit im Hause ist noch nihts erreicht, der Bundeêrat ist vollständig gleichbere(tigt. Es muß also, um praktische Politid zu treiden, zeitweise au auf Forderungen verzihtet werden, die man fi dann für die Zukunft durchzubringen

vordebält.

Abg. Stadthagen (Soz.): Es ist mir nicht ret kar geworden, was der Abg. Erzberger e id beweisen wollte. Aus seinen Zitaten ging böhstens hervor, daß wir als Ziel nicht keine wirtschaftliche

Vorteile erstreben, sondern eine große wirtschaftliche Um daß wir aber au in der Förderung feiner wirt r Ba e dem Zentrum meilenweit voraus find. Das : E vollständig versagt. Das Zentrum hat not eine ilfe gefunden in dem Abg. Mugdan. Es ti uns uicht eingefallen, das Hafstpstichtgesetz an die Stelle des Unfallgeseßes zu seßen. Wir haben immer verlangt, daß der Arbeitgeber für alle Unfälle vollen Schadenersoß leiste. In demselben Sinne bat sich seinerzeit auch der Zentrumsabgzeordnete don Hertling aus- gespro@en. Das Unfallgeseß tf ein Ausnadmegeses zu Ungunsten der Arbeiter, denn die Arbeitgeber sparen heute auf Grund dieses Gesetzes jährlich 30 Millionen. Jede Verdefserung in der Unfallversitherungs geseßgebung if auf Anregungen der Sozialdemokratie zurü: zuführen. Für Geseße zu stimmen, die die Interessen der Arbeiter verleßen, wäre Verrat an unseren Wählern. Ich habe nicht behauptet, daß alle Aerzte antisozial find, soudern nur die Scdiedsgerichts- ärzte, die ih gekennzeichnet bade. Die freisinnige Presse hat dafür ebeusowenig ein Wort des Tadels gehabi, wie die Aerzte selbst. Im Rubrgediet baben Privatärzte erklärt, fie könnten keine Gutachten abgeben, weil fie sid niht in Gegensaß zu den Berufägenofsenschaften stellen könnten. Die Aerzte , verlangen das 5 oder 10 fade dessen, was sie jezt erhalten, das wäre ftatt 40 Millionen, die sie jet be- kommen, 200 bis 400 Millionen, also mebr als die Beiträge betragen. Das ift das Ideal des Abg. Mugdan! Das find zünfstlerische Be- strebdungen, nicht zu- Gunsten der Allgemeinheit, fondern zu Ungunften der Ardeiter. So rückftändig find nit einmal die Aerzte in Oester- reich. (Zuruf links: Warum?) Ih fage ja in Oesterreich! Gs ift zu dedauern, daß den Arbeitern nicht einmal ihr shmales Recht ge- währt wird, wie es der Abg. Körften gewünscht bat. Die Aerzte scheinen zu glauben, daß die soziale Gesezgebung ibretwegen gemacht it. Die Arbeiter werden die Haltung des Zentrums zu unseren

| Anträgen nicht vergessen.

Damit schließt die Diskussion.

Persönlich bemerkt

Abg. von Richthofen (kons.): In einer seiner vershiedenez y Abg. Stadthagen heute gehalten hat, hat er auch gegen mich polemisiert und gezeigt, daß er mih vollständig mifß- verstanden hat. Jh hatte ausdrücklih ugegeben, daß verschiedene

| Angebörige verschiedener Parteien für die Beseitigung der kleinen

Unfalirenten wärezv.

en ! . Ich haite gesagt, daß ih, wie die Mehrzahl meiner politishen Freunde, anderer Meinung wäre. Ich hatte ferner

| gesagt, daß derjenige, der noh femer den Versuch wacte, die Gegner- : } fhast ju der feinen Unfallrente an den Rockshoß einer Partei jz

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eine wifsentlihe Unwahrheit begehe. Das kann ih nxr

| wiederholen.

Es folgen weitere persönliche Bemerkungen der Abgg. Dr. und Stadthagen. 4 Unter den Au8gaben für das Neichsversiherungsamt be-

| findet sich au ein Posten von 99 600 # zur Remuneration | von richiersichen Beamten.

Abg. Strombeck (Zentr.) tritt für eine Erhöhsng ter Re-

| muneraticnen für tie richterlichen Beifiger des Reichäversicherungë- die von allen Seitea als mangelhaft an- | erkannt find, möglichst bald ciner gesctlihen Revifion ju unterzizken. | wien Ra i Wr %

In welcher Richtung diese Revision zua erfolgen hätte, darites kann | perfionsfähíg gemacht würde.

amis cia. Gia häufiger Wechsel in A Le Personal könnte viellziht durch cin allmähliches Auffteigen und dadur vermicdez das Einkommen der Richter nach einer bestimmten Zeit

Die Ausgaben für das Reichsverfiherungsamt werden Q i h Ausgaben für die Physikalisd- tehnishe Reichsanstalt.

Hizrauf referiezrt ter Abg. Singer über die Petition der Bureau- teamien tes Reichéversicherungéamts in Berlin um Bewilligung des béberem Besoltungétitels der Bureaubeamten der höchsten t héfe. Die Budgetkommission beantragt Ueberweisung zur Er-

gung. Ag. Werner (D. Rfp.) wendet sih gegen die neuli Auf- olbungt-

t, daß die Beamten der Reichsbehörden mindestens ebenso gut v werden müssen, wie die betreffenden Beamten in preußen: 9 Geheimer Regierungsrat Neumann bleibt bei seinen früheren Ausführungen stehen. : d ) i /

bg. Werner weist darauf bin, daß die Militäranwärter bei den höheren Reichsbehörden eine besondere Qualifikation nahweisen und ein Examen machen müssen, daß von anderen Militäranwärterz nit verlangt wird. : T

Der Kommissionsantrag wird angenommen.

Die Petition 1) der Unterbeamten der dem Reichsamt des Innern nadbgeordneten höheren Reichsbebörden in Berlin um Geböhung: ihres Gehalts und Wohnungsgeldzuschusses sowie um Verringerung der Alters-

ufen; 2) des Vereins Kaiserlicher und Königlicher Unterbeamten in

tünster um Erhöhung des Anfangs- und Endgehalts sämtlicher Unter- beamten, Verringerung der Altersftufen, Erböbung des Wohnungsgeld- zuschusses und Beseitigung der Anstellung auf Kündigung ; 3) des Sekre- tariatsassistenten beim Statistishen Amte Bester und Gen. in Berlin um Erhöhung ihres Höchstgehaltes auf 3600 „6 und Anerkennung ihrer Stellen als Uebergangsstellen überweist das Haus, nah dem Kommi]sions- antrage, den verbündeten Regierungen als Material. Die erpedierenden Sekretäre und Kalkulatoren im Reichsversicherungs8amt und Patentamt bitten um Gleichstellung der hach dem 1. April 1897 fest angestellten Bureaubeamten der höheren Reichsbebörden mit den früheren An- gestellten bezüglih der Besoldung. Die Kommission, Referent Abg. Singer, shlägt hier Ueberweisung zur Berücksichtigung vor. Das Haus beschließt demgemäß.

Die technischen Hilfsarbeiter beim Patentamt, bei der Eichungskommission und bei der Physikalisch-tehnishen Reichs- anstalt petitionieren um Gleichstellung im Gehalt mit den Versicherungsrevisoren beim Aufsichtsamt für Privatversiche- rungen. Der Kommissionsantrag geht auch hier auf Ueber- weisung zur Berücksichtigung. A L

Abg. von Richthofen (kons): Hier liegt nah der Meinung der Kommission ein Fall vor, wo ohne Verlegung der allgemeinen Grund- säße und ohne der Frage der allgemeinen Gehaltsaufbesserung zu präjudizieren, eine Aufbesserung erfolgen könnte.

Der Kommissionsantrag wird angenommen.

Bei den Ausgaben für das Kanalamt bringt der

Abg. Hoe ck (fr. Vag.) die ungenügenden Fährverbältnisse in der Gemeinde Brunsbüttel zur Sprahe. Es müßte do eine S@webe- oder Dampffähre eingerihtet werden. Die bisher ein- geführten Verbesserungen genügten den tehnifschen Anforderungen an eine Fähre und den N NSLr [nien der Gemeinde niht. Ferner nimmt \ih der Redner der Unterbeamten am Kaiser Wilhelm-Kanal binsihtlich ihrer Anstellungsbedingungen an und befürwortet eine Verkürzung der Dienstzeit der Lotsen. E O

Abg. Dr. Arendt (Np.): Leider hat der Staatssekretär die Beschwerden bezügli der mangelhaften Verhältnisse als unbegründet in der Kommission zurückgewiesen. Jm preußischen Abgeordneten- hause wurde beim Etat des Handelsministeriums ein Antrag ein- stimmig angenommen, der die Regierung ersuchte, das Aufsichtsrecht über die Handhabung der Stromschiffahrts- und Hafenpolizei im Sinne der Bestimmungen des Geseßes von 1905 wirksam durchzuführen. Es geshah dies auf Grund der ungünstigen Erfahrungen, welche die Anwobner des Nord-Ostsee-Kanals gemaht haben. Es ist ja nicht erfreulid, daß eine Reichsverwaltung in dieser Weise zur Kritik Anlaß

ibt. Zu diesen Klagen gehört aud die über den berüchtigten Iagds- bezirk, der auf einen balben Meter bei der Böschung des Kanals her- zestellt ist. Man hat {on Wiye über die Kanalhasen gemacht; es andelt sich aber darum, daß eine größere Anzabl von Gemeinden dur das sogenannte Jagdrecht eine materielle Schädigung erleiden. Im preußischen Abgeordnetenhause hat der Landwirtschast8minister sogar ein Gese in Aussicht gestellt, da es unmöglich sei, auf einem fo {malen Streifen das Jagdrecht auszuüben.

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Die Sache liegt do erheblih anders. Wenn man an solchen Dingen Kritik übt, muß man auch die Sache vollkommen klarstellen. Zunächst handelt es sh um einen {malen Streifen längs des Kanals; auf diesem Streifen befinden \ih die Signalvorrihtungen, die Beleuhtungsvorrihtungen, die Telephonleitungen, alles Einrihtungen, die für den verantwortungsvollen Dienst von höchster Bedeutung find für den Kanal, wo es sih niht bloß um Handeltschiffe, sondern auh um die Schiffe unserer Kriegsmarine handelt. Daher kann auf diesem Kanalstreifen die Jagd nit gestattet werden. E8 mag aber vorgekommen sein, daß auf den Ablagerungs8flähen am Kanal einmal Beamte oder dritte Personen die Jagd ausgeübt haben gegen Erstattung des Wertes des erlegten Wildes. Aber wir haben die Jagd auf diesen Ablagerungs8flähen bisher nicht vervahtet, weil wir dieselben bei der Verbreiterung des Kanals jeden- falls wieder benußen müssen, um den Aushub des zu verbreiternden Kanals dort abzuladen. Im übrigen kann ih versichern, ist es uns böhst gleihgültig, wer dort die Jagd ausübt, soweit es nitt den dienstlihen Interessen oder den Betriebeinteressen gefährlich ist. Will man in Preußen aus dieser Frage heraus die Gesetzgebung ändern, so ist dagegen meinerseits nicht die geringste Einwendung zu erheben aber vorläufig steht auf meiner Seite ein Erkenntnis des Oberverwaltungsgerihts, welches den Entscheidungen des Reichs- amts des Innern bezüglih der Kanalbebörden reht ge- gebea hat. Was ferner die Frage der Fähren betrifft, fo babe ih bereits in der Kommission au8geführt, daß ih die Absiht hatte, um den Wünschen der Gemeinde Brunsbüttel möglichst entgegenzukommen, nach der Art der Schwebefähre bei Rouen und Biserta auch dort eine solche herstellen zu lassen, vorbehaltlih der Genehmigung des Bundeêrats und auch des Reichstags, ein Bauwerk, das immerbin Millionen kosten würde. Es sind aber von militärischer Seite gegen diesen Plan sehr gewichtige Bedenken erboben worden. Eine Dampffähre konnten wir bisher nit einrichten, weil eine Dampffähre, um schneller zu gehen ‘wie die gewöhnliche Fähre, eine gewisse Stärke der Dampfentwicklung anwenden müßte, der Kanal aber nicht breit genug ist, um die Dampfkraft mit genügendem Erfolg zur An- wendung zu bringea. Sollte der Kanal verbreitert werden, so wird wieder geprüft werden, ob es denn praktish wäre, eine Dampffähre einzuridten. Endlich war au einmal der Wunsch geäußert worden, eine fefle Brücke bei Brunsbüttel zu errihten, da aber die Brüdke selbstverständlich in cinem hohen Niveau über den Kanal gehen müßte, um au Kriegs- und Hanteléshiffen mit den höchsten Masten, ohne daß fie dieselben umzulegen brauen, die Durhfuhr zu ge- statten, so müßte diese Brücke auh tine gewaltige Rampe haben, um auf sie mit Wagen zu gelangen. Eine solche Rampe würde aber eine tehnishe Unmöglichkeit sein, wir würden geradezu ben Ort tadurh absperren. Ebenso glaube i, daß seitens der Kanalverwaltung alles geschieht, was technisch überhaupt möglich ist, um den Berkehr der Anwobner úber den Kanal zu er- leihtern. Aber daß bur eine solch gewaltige Wasserstraße, die ¡wei Meere verbindet, immer eine gewisse Belästigung und Ershwerung des Verkehrs gegenliber der Vergangenheit eintritt, ist nicht zu leugnen. Sollte der Kanal jeyt erweitert werden, so will ich die Frage wieder eingehend erwägen, ob wir eine Dampffähre einrihten,

oder ob es mögli sein wird, die Bedenken der Militär- verwaltung gegen eine Schwebefähre zu beseitigen. Was \{ließlich die verschiedenen Beamtenfragen betrifft, so bin ih nicht in der Lage, darauf einzugehen. Jene Anordnungen und Einrichtungen beruhen zum Teil auf allgemeinen reglementarischen Bestimmungen, die für weitere Beamtenkategorien maßgebend sind und niht nur für die Beamten des Kanals allein. Was die Dienstzeit der Lotsen betrifft, so betrug die frühere Dienstzeit 12 Stunden 40 Minuten bezgl. 10 Stunden 5 Minuten, ebe das Lotsenpersonal vermehrt wurde. Jh möchte also annehmen, daß jeyt die Dienstzeit eine noch geringere ist, ih will aber auf Grund der Behauptung, daß Lotsen unter Umständen 16 Stunden Dienst haben, sofort einen Bericht des Kanalamts über diese Frage einholen.

Abg. Dr. Leonhart (fr. Volksp.): Es ist doch entschieden ein Mißverhältnis, wenn von einer gewissen Beamtenkategorie der größte Teil bloß auf 3 monatige Kündigung angestellt ist. Die Vorkehrungen zur Hebung im Kanal gesunkener Schiffe genügen nicht; die von einer Gesellshaft geforderten Bergungskosten erschienen der Kanal- verwaltung zu hoh. Was wäre wohl geschehen, wenn ein solches Schiff untergegangen wäre zu einer Zeit, wo die Flotte den Kanal passierte, oder in Kriegszeiten? Den S etden über die Beamten- verhältnisse muß ich mich durchweg anschließen. Jedenfalls zeigen alle diese Beschwerden, daß unsere Kanalverwaltung zur Zeit keine erst- E r. Arendt (Rp.): Der Staatssekretär betont, daß die

Sicherheit des Kanals zu dem beanstandeten Verfahren der Bildung eines Jagdbezirks geführt hat. Das muß ich bestreiten; dazu wären andere Wege gangbar gewesen. Auch genügt es doch nicht, daß das formale Recht auf Seite der Reichsbehörde ist; es wird dann in der Tat nihts anderes übrig bleiben, als daß ein preußisches Geseg gemacht wird, um dem Reichsamt des Innern den rihtigen Weg zu weisen.

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Jnnern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Meine Herren! Zunächst scheint der Herr Vorredner den Versuch machen zu wollen, in diejer Frage einen Gegensaß zwischen dem Herrn Landwirtschaftsminister von Podbielski und mir herbeizuführen oder sih mit dem Herrn Minister von Podbielski zu decken. Das wird dem Herrn Abg. Arendt nicht gelingen.

Im übrigen, meine Herren, möchte ih doh das formale Recht nit so niedrig veranschlagen. Wozu haben wir denn ein oberstes Verwaltungsgeriht in Preußen, als um dasselbe in streitigen Fragen anzurufen, und wenn diese höchste Instanz in Preußen zu Gunsten des Reichs entshieden hat, ist doch die Sache erledigt. Daraus kann man do der Verwaltung keinen Vorwurf machen, wenn dieses böwste Gericht sich auf die Seite des Reih8amts des Innern gestellt

hat. Ob man in Preußen in Zukunft das Jagdgesey ändert, meine Herren, das ist eine Frage, die ih hier niht erörtern kann. Will man in Preußen auf Grund dieses einen Spezialfalles eine Aenderung des Gesetzes vornehmen, so habe ih nicht das geringste Bedenken dagegen, daß ich Kanalbös{hung der Jagd nicht für zulässig erachte. Dazu ist der Kanal nicht breit genug, und es könnten unter Umständen aub Schädigungen an den Böschungen erfolgen. (Sehr rihtig! links.) Auf den Ablagerung®- fläßen Fönnen wir die Jagd nicht verpachten, weil diese Ablagerungsflähen, sobald die Arbeiin für die Ver- breiterung des Kanals beginnen, unbedingt notwendig find, um dort die ausgehobene Erde abzulagern. Außerdem werden meines Wissens fortgeseßt Baggerungen vorgenommen, wobei diese Ablagerungsflähen benußt werden, um den ausgevumpten St#lick dorthin abzuführen.

Ih habe nur ausgeführt, längs der

Flähen ausgeübt wird oder nicht, ist doch eine fo : Sade, so untergeordnet gegenüber der ganzen Bedeutung, die Kanal zwischen Meer und Meer für Handel und Marine hat, dat

einzugehen. (Sehr richtig! links.) bis Abg. von Kardorff (Rp): Die Gemeinden sehen

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muß, herbeiführen würde. Es ist dech bisher dem Minifter nie eingefallen, längs der Eisenbahnstrecken folcke Zerrbilder von Jagd- bezirken einzurichten. ag | Polizeiverordnung verboten werden. Ih wünsche dringend, daf der Staatssekretär aus eigener Initiative diesen Jagdtezierk wiede aufbhöbe. j : L

Gin Negierungskommissar legt die rechtlihe Lage Die Schußzstreifen und die Ablagerungtflächen am Î der Entscheidung des Oberverwaltungsbezirks nußzbar, und soweit sie eine gewisse Erößz daben, : fie eigene Jagdbezirke. Wir üben ja auf diesem eigenen Jagdbezirk die Jag nicht aus, sondern lassen sie ruhen, und dadurch nügen wir den Ge- meinten. Leßtere haben also keinen Anlaß, fich zu beshweren.

Abg. von Kardorff (Rp.): Auf den Böschungen der Gifenbabnen sehen wir doch permanent die Bahnwärter Kartoffeln bauen in recht großem Umfange. : |

Die Ausgaben für das Kanalamt werden bewilligt.

Es folgt das Kapitel „Auffihtsamt für sicherungen“. E O P Ab , Dahlem (Zentr.): Gestatten Sie mir nach diefer Kanal- debatte Ihnen über den großen Ententeich einen Ausblick nah Amerika zu eröffnen. Eine Enquete hat ergeben, daß diz au in Deutschland domizilierte New York - Versicherungsgesellschaft ihre Gelder iu Spekulations8zwecken benußen ließ, daß disse Gelder auch zu Be- stechunaen der Legislatur New Yorks verwendet wurden und daß die Gesellschaft sehr vershwenderish verwaltet wird. Es is an den Ta3 gekommen, daß die Gesellschaft in Schwierigkeiten durch diefe Mani- pulationen geraten war und ihr Heil {ließlich in der Spekulation suchen mußte. Die Direktoren erhielten ungeheure Gebälter. Die deutshe Presse hat in neuerer Zeit die öffentliche Aufmerksamkeit auf diese seltenen Dinge hingelenkt. Untergeordnete Beamte, Stroh- mänrer, haben Millionen zu Schi-bungszwecken zur Verfügung ge- stellt ; die Gesellschaft beteiligt sich auch an den Morganshen Grün- dungen. Diese Angaben erschienen hon im Dezember vorigen Jahres. Da die Gesellshaft auch in Deutschland domiziliert ist, verdient es Aufmerksamkeit, daß die hinterlegten Sicherheiten zum Teil in bedenk- lihen Papieren bestehen, sowie daß dle Agentenprovisionen die statutenmäßig festgeseßten 2 9/0 oft garz bedeutend überschreiten. Bei folhem Vecbalten dieser Gesellschaft sollte ernsthaft geprüft werden, oh die Interessen der deutschen Versicherten noch genügend gewahrt sind. Um den Köder noch verlockender zu machen, sind neuer- dings auf Kosten der Gesellschaft große Vergnügungszusammenkünfte der Agenten veranstaltet worden, die ein ganz horrendes Geld kosten. Fch môöhte um Auskunft bitten, ob es wirklich wahr ist, daß man die preußishe Regierung zu täuschen versucht hat, indem man Wechsel statt mündelsicherer Papiere hinterlegte, und ob alles zur Sicherstellung

Pol ist. der deutshen Posen mann (n ): Totsili find in der deutshen S d pi e sehr eingeHen en worden ; Veri mern prene Oris TrOgero in der Geschäftsführung vorge-

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¡weifellos find Unregelmäßigkeiten

: M : j zefäbrde ckrdeÂ. Î N L 29 E. L E -. soweit die Verkehrsinteressen des Landes niht gefährdet werd | Privatversicherungen gehört ist, und ebenso der Versierungébeirat si

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Aber \{ließlich muß ih sagen: ob die Jagd auf diesen kleinen | minderwertige !

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ih überhaupt keine Veranlassung sehe, auf diese Fraze noch weiter |

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fommen. Die Gesellshaften haben die Reichskonzession; daß die Beaufsichtigung des Betriebs große Schwierigkeiten hat, ergibt der Bericht des Aufsichtéamts sehr deutlih. Es wird in diesem Berichte auf die amerikanishen Gesellshaften {on ezug genen. und es werden die erwähnten Vorgänge als folhe hingestellt, die einer Untersuhung unterworfen werden müßten. Ich frage, ob diese Unterfuhungen {hon zum Abschlusse gekommen find. bin übrigens fest überzeugt, die einzig möglihe beffere Sicherung unserer deutschen Versicherung8nehmer liegt aus\hließlich in der Bedingung ciner Kaution. Die betreffenden Gesellschaften werden viel lieber eine hohe Kaution stellen, als sich * Kontrollmaßregeln unter- weida, die sie als vexatorisch empfinden. Beruhigen würde auch eine Erklärung darüber, wie es. mit der Austeilung von Versicherungs- \ummen im Kriegsfalle seitens gewisser englisher Gesellschaften steht. Im großen und ganzen ist es ja sehr mißlich, darauf aufmerksam zu machen, daß für unsere deuishen Versiherungsnehmer gewisse Ge- fahren vorliegen bei den ausländishen Gesellshaften. Das deutsche Publikum wird si jedenfalls fragen müssen, ob es nicht richtig ist, an deutshe Versicherung®gesellshaften zu gehen, und man wird es tun, wenn diese ebenso kulant regulieren wie das Ausland. Das Versitherung8geseß hat dem Aufsiht8amt sehr große Machtbefug- nisse eingeräumt. Es werden selbstverständliß fehr große An- forderungen an die SaWhfkenntnis und das Taktgefübl der in Frage kommenden Beamten gestellt. Soweit ih ‘es habe verfolgen können, ift die Versicherungs8welt befriedigt von der Amtsführung des neuen Amtes. Es ift bemüht gewesen, die feinen Versicherung8vereine auf Gegen- seitigkeit zu \{onen. Das is nicht ganz leiht, denn in der Kon- zessionsbehörde sien als Beisißer zumeist Direktoren von großen Aktiengesellschaften, die niht immer Rücksiht nehmen auf die ganz ande1s gearteten Bedürfnifse der kleinen Kafsenvereine. Ich möchte bofen, daß die Handhabung so bleibt wie bisher, daß nicht ein bureaukratisher Geist einzieht, denn diese Kassenvereine werden ge- wöhnlih vom Mittelstande benußt, und sie arbeiten billiger als die großen Gesellshaften. S@ließlih möchte ih bitten, daß in die Statistik auch diejenigen Gefellshaften aufgenommen werden, die nicht den Vorschriften des Gesetzes unterliegen, z. B. die Rückversicherungen. Aus dieser umfassenden Statistik müßte ersihtlih sein, in welcher Weise die verschiedenen Volkskreise an den L-bensversicherungen be- teiligt find.

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Jnnern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Meine Herren! Es handelt \iÿ bier um drei große amerikanische Ver- siherungsgesellshaften, die Mutual, die Equitable und die New York, die in Deutschland Geschäfte machen. Die Eguitable und Mutual baben seit dem 1. Juli 1903 bezw. 1. Juli 1904 darauf verzichtet, in Deuts{hland Neuversiherungen vorzunehmen, müfsen aber noch die Versicherungen, die fie bisher abgeshlofsen haben, in ordnung8mäßiger Weise abwickeln. Die Mutual hat sich bereit erklärt, einen dem Wert der Versichérungen entsprehenden Betrag ibres Prämienreservefonds in Deutschland zu hinterlegen. Mit der Equi- table shweben dieserhalb noch die Verhandlungen.

Was die New YBaork betrifft, so ist dieser unter dem Auguft 1904

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| durch Entscheidung des Reichskanzlers nah Maßgabe der eins{lägigen

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gesetzgebenden Bestimmungen, also nachdem Aufsichtsamt für

geäußert bat, daß keiner der im Geseß bezeichneten Versagungsgründe vorliege, die Grlaubnis zum Geschäftsbetriebe im Deuitshen Reich it Aunahme von Elsaß-Lothringen erteilt. Die New York hat sämtlide Verpflihtungen erfüllt, die ihr das Gesetz auferlegt, sie hat namenilih die inländishe Prämienreserve in ibrem vollen geseßlichen rehnerishen Umfange aus ibrem sonstigen Ver- mögen ausgesondert und in ten geseßlihen Werten in der Weise im | Inlande sicher gestellt, daß nur mit Genehmigung des Aufsicht2amts | darüber verfügt werden Außerdem hat fie bebufs Erlangung | der Zulaffung eine Kaution in beträchtlicher Höhe geftellt. | Abgesehen von dizser Sicherung der Versicherten, find allerdings | in der Presse heftige egende Anklagen gegen f E A wmden und ecê bat ia

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gar niht für so unbedeutend an, ih meine, daß eine einfache Polizet- } &: YeDULar die Sicherheit des Kanals dort, wo sie garantiert werden j e

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| rungen nit flagbar wären Hs Herr Sraf Oriola, | ih babe mein Urteil mit großer Vorsicht abgegeden Ob mein Urteil zutreffend ift, das ift mir, wie gesagt, niht ganz unzweifelhaft. | Jch kann uur erklären, welhe 2 ; ih zur Sache nah dem | des Materials gewonnen habe. Vielleiht wird meiner Auffassung sehr entschieden und vollkommen berehtigt widersprochen werden.

Meine Herren, di 2 ja eine rein akademische Frage. Ich kann aber versichern, daß die inländishen Vertretungen einiger englishen Gefell’éaften auëdrüdli erklärt haben, daß fie au im Falle kriegerisher VerwiZlungen nicht daran denken würden, ih ihren Verpflichtungen zu entziehen. Soweit die Nechtslage unsicher ift, find wir jedenfalls berehtigt, gegenüber Gesuchen englisher Gesell- \haften um Zulassung in Deutshland darauf Bedacht zu nehmen, durch das Verlangen einer ausreihenden Kaution die Ansprüche unserer Versicherten für jeden Fall zu sihern. Ich glaube, meine Herren, damit ist diese rein theoretishe Frage bis auf weiteres erledigt.

Das Kapitel wird bewilligt. i

Geaen 63/4 Uhr wird die Weiterberatung auf Dienstag, 1 Uhr, vertagt. Vorher erste Beratung des Handelsvertrags mit Abessinien.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 26. Sigung vom 19. Februar 1906, Mittags 12 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht die zweite Beratung des Entwurfs zu einem Kreis- und Provinzialabgaben- geseße auf Grund des Berichts der X1, Kommission.