1906 / 51 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Feb 1906 18:00:01 GMT) scan diff

Die ausftändigen Arbeiter der Leipziger Baumwoll- spinnerei haben, wie ,W. T. B.* meldet, die Arbeit gestern unter den bisherigen Bedingungen wieder aufgenommen. Vom 1. Apvril ab wird die Arbeitszcit auf 10} Stunden eingeschränkt, der Lohn wird nit crhöbt. (Vgl. Nr. 44 d. Bl.) i s

Aus New York wird dem ,„W. T. B.“ telegraphiert : Der Prä- sident Noosevelt hatte an den Präsidenten der Bergarbeitervereini- gung Mitchell geschrieben, ein Ausstand der Bergarbeiter, wie er angekündigt ist, würde den allgemeinen Frieden und die Wohlfahrt des Landes bedrohen. Es wäre notwendig, weitere Anstrengungen zu machen, um ein folhes Unglück zu verhüten. Infolgedefsen ist eine neue nationale Versammlung der vereinigten Minenarbeiter zum 15. März einberufen, um die Herbei- führung etner Einigung mit den Arbeitern der bitumindse Koble fördernden Bergwerke zu versuhen. (Vgl. Nr. 50 d. Bl.)

Bauwesen.

A. F. In der vorgestrigen Sißung des Architektenvereins wurden die Ergebnisse des Schinkel- Wettbewerbs, wie folgt, ver- fündet: Auf dem Gebiet des Hochbaues, Aufgabe: „Ausgestaltung eines Marktplatzes in einer mittelgroßen Stadt“ erhielt den Staatétpreis und die Plakette mit dem Bildnis Schinkels der Negierungasbauführer Friedrich Lahrs. Plaketten erhielten ferner die Entwürfe der Regierungsbauführer Carl Mühlerpfort, Jobannes

Künzel, Hugo Koenig, Karl Krug, Carl Heyne, Philipp Rappaport. Außer den vorgenannten Arbeiten find als bäuéliche

Probearbeite-n für die zweite Staatsprüfung am Technischen Ober- prüfungs8amt angenommen worden die Entwürfe der Negierungs- bauführer: Gustav Hochhaus, Richard Sinning, Richard Bloch, Friedrich Hallwig, Gottfried Scheele, Otto Huhn, Gotthardt Eckert, Wolfgang Geßner, Emil Decker, Nobert Niggemeyer, ns Süldenpfennig, Friedri Hoßfeld, Paul Köhn, Johannes

elderblom. Auf dem Gebiet des Wasserbaues, Aufgabe: Entwurf zu einem Fischerei- und Handelshafen an der deutschen Nordseeküste erhielten den Staatspreis und die Plakette der Negierungstauführer Georg Ortmann, Plaketten die Negierungébauführer Paul Vogt und Ernst Müller, während die Entwürfe folgender Verfasser als Probearbciten gutgeheißen wurden: Regierungsbauführer Kurt Lohse, Hans Fischer, Johannes Jordan,

ugo Heiser, Paul Bliy. Auf tem Gebiet des Eisen- abnbaues, Aufgabe: Entwurf zu einem Vershiebe- bahnhof zwishen Neubabelsberg und Zehlendorf,

erhielten Staatépreis und Plakette der Negierungébaufübrer Erich Lebmann, Plakette der Regierungsbauführer Otto Pfeiffer. Als Probzarbeiten für die weite Staatsprüfung wurden angenommen die Saa tin folgender Verfasser: NRegierungebauführer Rich. Brosig, Hermann Kann, Adolf Frevert, Hans Borchert, Paul Rademacher und Karl Lewerenz.

Verkehrsanfstalten.

Im Verkehr mit dem deutshen Pecstamt in Smyrna sind fortan Postfrachtstücke bis zum Gewichte von 50 ke fowie mit unbegrenzter Wertangabe und mit Nachnahme bis zum Betrage von 800 Æ auf dem Leitwege über Rumänien (Constanta) zugelassen. Ueber die sonstigen Versendungébedingungen geben die Postanstalten auf Verlangen Auskunft.

Für Postfrachtstü cke ohne und mit Wertangabe aus Deutsch- land nach Bulgarien find neue Tarifbestimmurgen in Kraft ge- treten. Näkere Auskunft erteilen die Postanstalten.

Theater und Musik.

Königlihes Opernhaus.

Anläßlich der Doppelfeier im Kaiserhause wurde gestern der am Sonnabend als Galavorstellung aufgeführte zweite Teil der Oper „Orpheus und Eurydike * von Gluck wiederholt. Das strablend erleuhtete Haus trug noch den bereits gescilderten Festschmuck und ¿zeigte auch den auf die Feier der Silberhohzeit Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Majestäten hinweisenden neuen Vorhang. Der Abend wurde mit Webers „Jubelouvertüre“ eingeleitet, bei deren Schlußteil, der Nationalhymne, das Publikum fich ehrfurchtsvoll von den Sitzen erhob. Die Neueinstudierung

des Gludcks{chen Werks, das wohl bald in unverkürzter Form wi-der auf dem Spielplan erscheinen dürfte, l Elysium in gän¿lich neuer Anordnung und Ausstattung.

beginnt mit der Szene im Es ließe sich

ja prinzipiell wohl darüber streiten, ob das glänzende, fast überreihe Büßhnenbild, das die Gebrüder Kauts?y und Rcttonara ge- schaffen baben, dem s{lihten, strengen Geist und Stil

des Werks entspriht, ob es angebraht ist, den Chor nur hinter der Szene singen und auf der Bühne den Reigen der Seligen nur durch das Ballett ausführen zu lassen, und ob es sih rechtfertigen läßt, bei dem Anstieg zur Oberwelt, ter durch eine Wandeldekoration versinnliht wird, diz Musik durz Zutaten, au wenn diese Gluckschen S&öpfungen entnommen sind, zu berlängern. Aber auch wenn man diese Neuerungen grundsäßlih nicht gutheißen will, wirò man zugeben müssen, daß sie mit feinem künstlerischen Sinn und Geshwmack getroffen worden sind. Besonders die Wandel- dekoration ist von berückendec Schönheit, von großer Eindringlichkeit der Stimmung und dabei von einer Naturtreue, die die Jllusion weit beffer unterftügt, als es der in [ezter Zeit hier in Berlin angestrebtz Verismus in der Dekoration zu tun imfstande ist. Die Hauptrolle des Orpheus ift in den bewährten Händen der Frau Gorte geblieben, die fie, wie immer, ausdrucksvoll sang und spielte; ihr Bestes gab sie in der Arie „Ach, ih habe sie verloren“. Die Eurydike singt jet Fräulein Destinn, deren Leistung gleihfalls ebenso \{chön wie stilgerecht war. Die kleine Partie des Eros ist von Fräulein Rothauser auf Fräulein Dietrih übergegangen. Herrlich flangen unter Kapellmeister Dr. Mucks Leitung Chor und Orchester. Kurz erwähnt fei an dieser Stelle noch ein Gast, der am Montag im „Lohengrin“ die Rolle des Telramund sang, Herr Tillmann-Liszewsky vom Stadttheater in Cöln. Sein Lariton reihte für den Raum völlig aus und entfaltete angenehmen Wohblklang. Als Darsteller fand sih Herr Tillmann-Liszewsky mit seiner Aufgabe geschickt ab und be- hauptete feinen Plaß im Zusammerspiel mit Ehren.

Im Königlichen Opernhause gebt morgen, Donnerstog, „Der \{warze Domino* von Auber mit Frau Erika Wedekind als Gast in Sjzene. Die Damen Rothauser, von Scheele-Müller {ind mit den Herren Naval, Berger, Nebe und Knüpfer Träger der übrigen

Hauptrollen. Nachdem aus Anlaß der Silberhozeit unseres Kaiserpaares „Orpheus und Eurydike“ (I. Hâlfte) neu- einstudiert in Szene ging, wird nun auch der erste Teil des Glucks{chen Werkes in vollkommen never szenischer Fassung und musikalischer Revision vorbereitet. Die Generalintendantur

hat daber von einer weiteren Wiederholung des Bruchstückes, trotz der außergewöhnlihen Aufnahme, welche diese Neucinstudierung fand, zunächst Abstand genommen und wird im Monat März tas Ganze im neuen Gewande, aber in Beseßung der Hauptrollen wie bei der Galaoper, in Szene geben laffen.

_Im Königlihen Schauspielbause geht morgen das Lustspiel „Wie die Alten sungen“ in der befannten Beseßung in Szene.

Im Sillertheater O. (Wallnertheater) findet am Freitag die erste Aufführung eines neuen Stückes, „Der Vogel im Käfig“, von

Stefan Großmann ftatt. Die Negie führt Dr. Hans Kaufmann.

Mannigfaltiges. Berlin, den 28. Februar 1906.

Der „Berliner Verein deutscher Landwirtschafts- beamten“ hielt am 26. Februar in den Räumen des Klubs der Landwirte in Berlin seine 41. Generalversammlung ab. Der Direktor des Vereins, Herr A. E. Ehbrhardt- Grunewald eröffnete die Versammlung mit einem Hoh auf Seine Majestät den Kaiser, den hohen Schirmherrn des Vereins, und Seine erlaulte Gemaßblin. Hierauf erstattete er den Jahres- und Kafsenberiht. Der Verein ¿zählte am Jahres\{luß 136 Chrenmitglieder und 732 wirklich2 Mit- glieder. Aus der Geschäftstätigkeit ist bervorzukeken, daß das Brief- journal die ftattliGe Zahl von 3335 Nummern aufweist, von denén die größte Zahl dur die unentgeltliche Stellenvermittlung ent- standen ist. Zur Beseßung waren 274 Stellen angemeldet, von diefen sind 91 dur Vereinsmitglieder beseßt worden, 13 Stellen hiervon durch verheiratete Beamte. An laufenden Pensionen auf Lebenszeit sind an 16 Mitglieder 6225 #4 gezahlt worden, was gegen das Vorjahr ein Mehr von 325 4 bedeutet. Aus tem Koppe-Fonds sind an 13 Witwen und 9 Kinder 3199 gezahlt. Das Gesamtvermögen des Vereins beläuft sich auf 390 892,94 6, was einen Zuwachs von 7631,54 ausmatt. Bei der Neuwahl des Vorstants für die Zeit vom 1. März 1903 bis dahin 1909 wurden folgende elf Herren des bisherigen Vorstands : Ehrhardt, Fischer, Geheimrat Dr. Orth, Smidt, Frick, Handtmann, JIaershky, Knauer, Koenemann, Oppenheim und Poggendorf durch

Sonnabend, Abends 8 U

hr: Die Macht der

A Theater. L Finfternis. foutrotleur. Königliche Schauspiele. Donnerstag : Dpern- N.(Friedri T E E haus. 57. Abonnementsvorstellung. Der schwarze Donnertida L S Ube: Brvei 1E Thaliatheater. (Dres 7 00 adi : D g, Abends 8 Uhr: Tage. Gter. de Domino. Komische Oper in 3 Akten. Text von Schwank in 4 Akten von Franz vei Schöntban Bed ß resdener

Eugène Scribe, deuts&e Uebersezung von Freiherr E E gs D F. a Auber. usikalishe Leitung: Herr Kapellmeister Professor - ellmesberger. Regie: Herr Oberregisseur Droefcher. (I. Teil ) Angela: Frau Erika Wedekind, Königlich \ächsiscbe Kammersängerin vom Königlichen Hoftheater in

Dresden, als Gast.) Anfang 7x Uhr.

Schauspielhaus. 60. Abonnementsvorstellung. Wie die Altcu sungen. Lustspiel in 4 Aufzügen von Karl Niemann. Regie: Herr Regisseur Herter. Anfang 7{ Uhr.

Freitag: Opernhaus. Mittags 12 Uhr: Sym- phouiematinee. Abends 73 Uhr: Symphouie- Fonzert der Königlichen Kapelle. Dirigent:

(IL. Teil.)

Anfang 7ck Uhr.

Herr Kapellmeister Felix Weingartner. Sonnabend, Nahmittags 3 Uhr: Bei kleinen | Freitag: Tannhäuser. Operette. (Mit Mia Shauspielhaus. 61. Abonnementsvorstellung. | Preisen: Zopf und Schwert. Abends 74 Uhr: | Werber und Oskar Braun.)

Julia. Trauerspiel in 5 Aufzügen von William Shakespeare. Uebersezt von August Wilhelm von Schlegel. Anfang 7F Uhr.

Neues Operntheater. 8. Billettreservefay. Sonntag: Der Schwur der Treue. Lustspiel in 3 Aufzügen von Oskar Blumenthal. Anfang 74 Uhr. Der Billettvorverkauf bierzu findet an der Tageskasse des Königlihen SHauspielhauses gegen Zahlung eines

Romeo und

liesel.

Deutsches Theater. Donnerstag: Der Kauf- maun von Venedig. Anfang 7F Uhr.

Sreitag: Oedipus und die Sphinx.

Sonnabend: Der Kaufmaun von Venedig.

Sonntag: Oedipus uad die Sphiux.

röte.

Lessingtheater. Donnerttag, Abends 8 Uhr: Der Ruf des Lebens.

Freitag, Abends 77 Uhr: Rosmersholm.

Sonnabend, Abends 8 Uhr: Und Pippa tanzt.

Schillertheater. O. (Wallnertheater.) Donnerstag, Abend 8 Uhr: Die Macht der Finfteruis. Schauspiel in 5 Akten von Leo N. Tolstoj. Ueberseßt von Raphael Löwenfeld.

Freitag, Abends 8 Uhr: Zum erften Male: Der Vogel im Käfig.

Sonnabend, Abends §8 Uhr: Ueber unsere Kraft.

Theater des Westens. (Station Zoologischer Garten. Kantstraße 12.) Donnerstag: Zum 50. Male: 1 tenliesel. (Friß Werner, als Gast.) Anfang 7 r.

Freitag (18. Vorstellung im Freitag8abonnement) : Gastspiel von Nikolaus Rothmühl. Die Afrikanerin.

Schügenliesel. (Frit Werner, als Gast.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr : Bei halben Preisen :

Die Zauberflöte. Abends 7} Uhr: Schützen-

(Friy W

Komische Oper. Donnerstag: Don Pasquale.

Dau Ja reitag: Hoffmanns ähl s Aufzeldes von 50 F für jeden Sigzplay statt. Ba : Sa Sale aen

Ueues Theater. Donnerstag: Die Morgen-

Sonntag: Ein Sommeruachtstraum,

Luftspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Donners-

tag, Abends 8 Uhr: Der Weg zur Hölle. Freitag: Der Weg zur Hölle. Sonnabend: Der Weg zur Hölle.

- Residenztheater.(Direktion: Richard Alexander.) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Satirisher Shwank in und Jules Chancel.

Freitag und folgende Tage: Der Prinzgemahl.

Uhr : Gesang in 3 Akten von Lippshiz. Musik von Paul Lincke Freitag und folgende Tage: Fünfe ! Sonnabend, Nacmittags Preisen: Shülervorstellung.

Bentraltheater. Donrerêtaz

Der Vogelhändler. Wini Grabiß und Karl Sulz.)

maus. (Mit Wini Grabiz und

erner, als Gaïît. ) Der Zigeunerbaron. E Mikado.

Friedrichstraße.) Donnerstag, Abend Freitag : Loulou. Sonnabend: Loulou.

Sonntag. Nahmiitags 3 Uhr: Der Schlafwagen-

Guftav Kadelburg, Mon: Kren und Schönfeld. Donnerstag, Abends

Freitag, Abends 8 Uhr: Ueber unsere Kraft. Ds uus n Fiiuse!

Iean Kren und Arthur

.

3 Ubr: Bei et Maria Stuart. Sonntag, Nahmittags 34 Uhr: Charleys Tante.

Overette in 3 Akten.

Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Schneewei n und Rosenrot. Akends 8 ube de

Sonntag, Nachmittags 2 Uhr : Bei halben Preisen :

? n. Abends 73 Uhr: Der (Mit Wini Grabitz und Osfar Braun.)

Trianontheater. (Georgenstrafe, nabe Bahnhof

auf allgemeinen den 17. März,

eines großen Ja In Wilm

füc den Tiersh Entstehen zu bek

in Wilmersdorf

Bochum, Martinwerks

leßt. Der Be

gestört. Schülerinnen

einen Aufruf

Antwortichreiben Majestät nehme

Bremen,

verfebrt; die 4. März vom Alexandria weite

London, 2 Indien meldet

Eine UnterstüzungSbed

Paris, 28.

bafteten wurden b:\{lagnahrmut.

Lüttich werden

Fahrzeugen an L

in der Natët de

72/73.)

E WStrate

S{wank mit

Vis früh um

kleinen

, Abends 8 Uhr: (Mit

Die Fleder- Oskar Braun.)

s 8 Ubr: Loulou-

_ Anfang 74 Uhr. | reitag : Ein Sommernacßtêtraum. Konzerte, onnabend : Erdgeist. : Philharmonie.

Wiegner (Mezzosopran).

Saal Bechstein. Donnersta x. Kammermusifkabend

(Violoncello). Mitwirkung:

Der Prinzgemaghl. 3 Akten von Leon Xanrof Deuts von Wilbelm Thal.

Donnerstag, Abends 8 Uhr: T7. deutsch-lettisher Liederabend von Malwine

(Brahms-Abend) von Bruno Hinze. Neinhold (Klavier) und Otto Urack Susanne Defsoir (Gesang) und Carlotta Stubenraucch (Violine).

Beethoven-Saal. Donnerstag, Abends 72 Uhr: Konzert (Liszt-Abend) von Georg Bertram mit dem Philharmonischen Orchefter.

6, Abends 8 Uhr:

Zuruf wiedergewätlt. scheidenden Landesöfkonomierats Wölbling wurde der Molkereidirekter Lettow-Berlin gewählt

das, wie in den vergangenen Jakren, Königlichen Operntheaters stattfindet und diesmal den Charakter

die TiersGußsache beranzubilden Schule und Haus zu unterstützen.

Arbe iter wurde getötet,

München - Gladbach, 28.

dann nach Malta übergeführt, und wird dann sofort wieder in den Dienst eintreten.

Brüssel, 27. Februar.

Tananarivo, 27. Februar.

An Stelle des auf

seinen Wursh aus-

Die Frage der Statutenveränderung wurde

Wuns vertagt.

Die Mitglieder des Schillertheaters veranstalten Sonnabend,

zum Besten ibrer Unterstüßungékafse ein Ballfeft, in den Nâumen des Neuen

hrmarkts tragen wird.

ersdorf hat si ein Kindertiershußverein

(Verein zur Förderung des Tiershuges bei Kindern) gebildet. Er bat sich zur Aufgabe gestellt: in vorbeugender Fürsorge die Kinder

zu erwärmen, Roheit und Grausamkeit, also im ämpfen, zuglei möglichst viele brauhbare Helfer für und De GA SELUNZIST bon us jl 1. Vie Geschäftéstelle befindet si

Berlin, Coblenzerstraße 28 I. fich

27. Februar. (W. T. B.) Heute abend stürzte

bier ein Teil der Dachkonstruktion auf einem Neubau des

der Westfälishen Stahlwerke ein. Ein mehrere teils {chwer, teils leiht ver- ist hierdurch in feiner Weise

Stahlwerke

M e s L

trieb der

2 Februar. (W. T. B.) Die der ersten Klasse der biesizen höheren Mädcßen-

\chule hatten an alle höheren Mädchenschulen Deutschlands

gesandt, um Seine Majestät den Kaiser zur

Silbernen Hochzeit durh eine Flottenspende zu erfreuen. In einer Glückwunschadrefse wurde Seiner Majestät von dieser Spende, die bis jet 12003 4A beträgt,

: Mitteilung gemaht. In einem der Regierung zu Düsseldorf wird mitgeteilt, Seine

die Flottenspende gern an, deren Verwendung er ih

vorbehalte. Allerböchstderselbe ließ Seine Freude über den patriotischen Sinn der Schülerinnen ausdrüden. N [d

27. Februar.

(W. T. B.) Naÿ einer heute na§-

mittag beim Norddeutsben Lloyd eingelaufenen telegraphis&en Nach- riht ist der Damvfer Neapel na Alexandria mit gebrochener Welle in der Sudabay (Kreta) einge\chleppt worden.

„Hohenzollern“ auf der Fahrt von n. Das Swiff ist im übrigen un- an Bord befindlißen Passagiere werden am Dampfer -Schles8wig® abgeholt und nach r befördert. Der Dampfer „Hohenzollern“ wird \o- um die gebrochene Welle zu erseyen,

7. Februar. (W..T. B) Der Vizekönig von telegraphish, daß ergiebige Negenfälle die

Ernteauésichten in den meisten Provinzen wesentlih verbessert haben. e Ausnahme Haiderabad, wo gar kein Regen gefallen ift.

wenig, und

Bombay, wo Die Zabk der

mahen nur ürftigen beträgt zur Zeit 323 000.

Februar. (W. T. B.) Wäbrend des Fasching-

treibens auf den großen Boulevards und im Quartier Latin wurden wegen Unf1g8 1090 Personen verbaftet.

et. Bei zablreihen Ver- verbotene Waffen und mit Pfeffer gefüllte Büchsen

5 (W. T. B.) Aus Charleroi und große Ueberschwemmungen infolge wolkenbruh--

artigen Regens gemeldet, wodur große Schäden und an vielen Orten Verkehrsstörungen verursahßt wurden. tranken fünf Kinder einer Fisherfamilie, als diese sih von ibren

Bei Chatelet er-

and begeben wollte.

(W. T. B.) Eine Trombe bat s 21. Februar das Dorf Mahanoro zerstört.

Viele Menschen find umgekommen.

Königliche Hochschule für Musik, straße 1, Theatersaal. Donnerstag, Abends 8 Uhr -

Fasanen-

Konzert von Ella Schmücker (Gesang) und Alexander Altmann (Violine).

Zirkus Albert Schumann. Donnerstag, Abends präzise 74 Uhr: Eliteabend. Gala- programm. U. a : Zum ersten Male: Der größte und fensationellste Drefsurakt der Gegenwart, vor- geführt von einer Dame. Herru Julius Seeth®& wunderbar dressierte Eisbären, vorgeführt von Mlle. Louise Mary. Ferner: Zum 75. Male: Die große Prachtausstattungspantomime in 7 Akten : Femina, das neue Frauenreich, und das vor- züglihe Programm.

S S N E BEE E R P E E E E I E I P IE I Familiennahrichten.

Verlobt: Frl. Luise von Bonin mit Hrn. Leut- nant Curt von Rosenberg (Bottsbow, z. Zt. Berlin— Berlin). Frl. Charlotte von Kulmiz mit Hrn. Leutnant Tbeodor von Lieres und Wilkau (Ida- und Marienhütte bei Saarau—Breslau). Frl. Erika Begemann mit Hrn. Leutnant Walter Frhrn. von Wolzogen (Berlin—Sch{hwerin).

Geboren: Eine ToHter: Hrn. Oberarzt Dr. Peisker (z. Zt. Breslau).

Gestorben: Hr. Aitsgerichtsrat Richard Probft (Bunzlau). Fr. Anni von Stechow, geb. von Karsftedt, verw. von Tauenzien (Brandenburg

a. H). Fr. Elise Raumer, geb. von Böhn (Berlin). Verw. Fr. Sanitätsrat Marie

Loewenstein, geb. Petri (Berlin). Verw. Fr. Seheime Regierungsrat Klara Schroeter, geb. Dad (Breslau). Frl. Eleonore von Aulock Ohlau).

Verantwortlicher Redakteur : Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verlag der Expedition (I. V.: Heidrich) in Ber lin,

Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlags- Anftalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Acht Beilagen

(einschließlich Börsen-Beilage).

Erste Veilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

L Dl.

P: P PattR

Amlfliches.

Königreich Preußen.

Polizeiverordnung über den Handel mit Giften.

Auf Grund des § 136 Abs. 3 des Gesetzes über die all- gemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 G.-S. S. 19 ff. wird unter Bezugnahme auf die Beschlüsse des Bundesrats vom 29. November 1894 17. Mai 1901 und 1. Februar 1906 die nachstehende Polizeiverordnung erlassen:

S 1. s EZ Der gewerbsmäßige Handel mit Giften unterliegt den Bestimmungen der S8 2 bis 18.

Als Gifte im Sinne dieser Bestimmungen gelten die in Anlage 1 aufgeführten Drogen, chemishen Präparate und Zubereitungen.

Aufbewahrung der Gifte. S 2.

Vorräte von Giften müssen übersichtlich geordnet, von anderen Waren getrennt und dürfen weder über noch un- mittelbar neben Nahrungs- oder Genußmitteln aufbewahrt werden,

S3

Vorräte von Giften, mit Ausnahme der auf abgeschlossenen Giftböden verwahrten giftigen Pflanzen und Pflanzenteile (Wurzeln, Kräuter usw.), müssen sich in dichten, festen Gefäßen befinden, welhe mit festen, gut s{hließenden Dekeln oder Stöpseln versehen sind.

In Schiebladen dürfen Farben sowie die übrigen in den

Abteilungen 2 und 3 der Anlage T aufgeführten festen, an der

Luft nicht zerfließenden oder verdunstenden Stoffe aufbewahrt werden, sofern die Schiebladen mit Deckeln versehen, von festen Füllungen umgeben und so beschaffen sind, daß ein Verschütten oder Verstäuben des Jnhalts ausgeschlossen ist.

Außerhalb der Vorratsgefäße darf Gift, unbeschadet der Ausnahmebestimmung im A 1, sih nicht befinden.

2s .

Die Vorratsgefäße müssen mit der Aufschrift „Gift“, sowie mit der Angabe des Jnhalts unter Anwendung der in der Nnlage T enthaltenen Namen, außer denen nur noch die Anbringung der ortsüblihen Namen in kleinerer Schrift ge- stattet ist, und zwar bei Giften der Abteilung 1 in weißer Schrift auf schwarzem Grunde, bei Giften der Abteilungen 2 und 3 in roter Schrift auf weißem Grunde, deutlich und dauerhaft bezeichnet sein. Vorratsgefäße für Mineralsäuren, Laugen, Brom und Jod dürfen mittels Radier- oder Netverfahrens hergestellte Aufschriften auf weißem Grunde aben. ) Diese Bestimmung findet auf Vorratsgefäße in solchen Räumen, welche lediglich dem Großhandel dienen, niht An- wendung, sofern in anderer Weise für eine Verwechselungen ausshließende Kennzeihnung gesorgt ist. Werden jedo aus derartigen Räumen auch die für eine Einzelverkaufss\tätte des Geschäftsinhabers bestimmten Vorräte “entnommen, so müssen, abgesehen von der im Geschäfte sonst üblichen Kenn- zeihnung, die Gefäße nach Vorschrift des Absatzes 1 be- zeichnet sein. S 5.

Die in Abteilung 1 der Anlage I genannten Gifte müssen in einem besonderen, von allen Seiten durch feste Wände umschlossenen Raume (Giftkammer) aufbewahrt werden, in welhem andere Waren als Gifte sih nicht befinden. Dient als Giftkammer ein hölzerner Verschlag, so darf derselbe nur in einem vom Verkaufsraume getrennten Teile des Waren- lagers angebracht sein. Die Giftkammer muß für die darin vorzunehmenden Arbeiten ausreichend durch Tageslicht erhellt und auf der Außenseite der Tür mit der deutlichen und dauer- haften Aufschrift „Gift“ versehen sein.

Die Giftkammer darf nur dem Geschäftsinhaber und dessen Beauftragten zugänglih und muß außer der Zeit des Gebrauchs verschlossen sein.

S 6.

Innerhalb der Giftkammer müssen die Gifte der Ab- teilung 1 in cinem verschlossenen Behältnisse (Gift|hrank) auf- bewahrt werden. e E j

Der Giftshrank muß auf der Außenseite der Tür mit der deutlichen und dauerhaften Aufschrift „Gift“ versehen sein.

Bei dem Giftshrank muß sih ein Tisch oder eine Tisch- platte zum Abwiegen der Gifte befinden. _ j

Größere Vorräte von einzelnen Giften der Abteilung 1 dürfen außerhalb des Giftshrankes aufbewahrt werden, sofern sie sih in verschlossenen Gefäßen befinden.

S C

Phosphor und mit solchem hergestellte Zubereitungen müssen außerhalb des Giftshrankes, sei es innerhalb oder außerhalb der Giftkammer, unter Vershluß an einem frost- freien Orte in einem feuerfesten Behälinisse, und zwar gelber (weißer) Phoëphor unter Wasser, aufbewahrt werden. Aus- genommen sind Phosphorpillen; auf diese finden die Bestim- mungen der S8 5 und 6 Anwendung. ; L

Kalium und Natrium sind unter Verschluß, wasser- und feuersiher und mit einem sauerstoffreien Körper (Paraffinöl, Steinöl oder dergleichen) geen, aufzubewahren.

S ,

Zum ausshließlihen Gebrauch für die Gifte der Ab- teilung 1 und zum ausschließlichen Gebrauch für die Gifte der Abteilungen 2 und 3 sind besondere Geräte (Wagen, Mörser, Löffel und dergleichen) zu verwenden, welche mit der deutlichen und dauerhaften Aufschrift „Gift“ in den dem § 4 Absag 1 entsprechenden «Farben versehen sind. Jn jedem zur _Auf- bewahrung von giftigen Farben dienenden Behälter muß si ein besonderer Löffel befinden. Die Geräte dürfen zu anderen Zwecken nicht gebrauht werden und sind mit Ausnahme der Löffel für giftige Farben stets rein zu halten. Die Geräte für die im Giftshranke befindlichen Gisfte sind in diesem aufzubewahren. Auf Gewichte finden diese Vorschriften niht Anwendung.

Berlin, Mittwoch, den 28. Februar

Der Verwendung besonderer r bedarf es nit, wenn größere Mengen von Giften unmittelbar in den Vorrats- oder Abgabegefäßen gewogen werden.

O,

Hinsichtlich der AufbeZalrund von Giften in den Apotheken greifen nachfolgende Abweichungen von den Be- stimmungen der SS 4, 5 und 8 Play:

(zu § 4.) Die Bestimmungen im §4 gelten für Apotheken nur insoweit, als sie sich auf die Gefäße für Mineralsäuren, Laugen, Brom und Jod beziehen. Jm übrigen bewendet es hinsichtlih der Bezeihnung der Gefäße bei den hierüber er- gangenen besonderen Anordnungen.

(zu § 5.) Die Giftkammer darf, falls sie in einem Vorratsraum eingerihtet wird, auch durch einen Latten- vershlag hergestellt werden. Kleinere Vorräte von Giften der Abteilung 1 dürfen in einem besonderen, verschlossenen und mit der deutlihen und dauerhaften Aufschrift „Gift“ oder „Venena“ oder „Tabula B“ versehenen Behältnisse im Ver- faufsraume oder in einem geeigneten Nebenraume aufbewahrt werden. Jsst der Bedarf an Gift so gering, daß der gesamte Vorrat in dieser Weise verwahrt werden kann, so besteht eine Verpflihtung zur Einrichtung einer besonderen Giftkammer nicht.

(zu § 8.) Für die im vorstehenden Absaß bezeichneten fleineren Vorräte von Giften der Abteilung 1 find besondere Geräte zu verwenden und in dem für diese bestimmten Be- hältnisse zu verwahren. Für die in den Abteilungen 2 und 3 bezeihneten Gifte, ausgenommen Morphin, dessen Ver- bindungen und Zubereitungen, sind besondere Geräte nicht er- forderlich.

Abgabe der Gifre.

S 10.

Gifte dürfen nur von dem Geschäftsinhaber oder den von

ihm hiermit“ Beauftragten abgegeben werden. S L

Ueber die Abgabe der Gifte der Abteilungen 1 und 2 sind in einem mit fortlaufenden Seitenzahlen versehenen, gemäß Anlage IT eingerihteten Giftbuhe die daselbst vor- geschenen Eintragungen zu bewirken. Die Eintragungen müssen fogleih nah Verabfolgung der Waren von dem Verabfolgenden selbst, und zwar immer in unmittelbarem Anschluß an die nächst vorhergehende Eintragung ausgeführt werden. Das Giftbuch ist zehn Jahre lang nach der leßten Eintragung auf- zubewahren.

Die vorstehenden Bestimmungen finden nicht Anwendung auf die Abgabe der Gifte, welhe von Großhändlern an Wiederverkäufer, an tehnishe Gewerbetreibende oder an staat- liche Untersuhungs- oder Lehranstalten abgegeben werden, sofern über die Abgabe dergestalt Buch geführt wird, daß der Verbleib dér Gifte nachgewiesen werden kann.

12.

Gift darf nur an solche Personen abgegeben werden, welche als zuverlässig bekannt find und das Gift zu einem erlaubten gewerblichen, wirtshaftlihen, wissenshaftlihen oder fünstlerishen Zwecke benußen wollen. Sofern der Abgebende von dem Vorhandensein dieser Vorausseßungen sichere Kenntnis nicht hat, darf er Gift nur gegen Erlaubnsschein abgeben.

Die Erlaubnisscheine werden von der Ortspolizeibehörde nah Prüfung der Sachlage gemäß Anlage Il ausgestellt. Dieselben werden in der Regel nur für eine bestimmte Menge, ausnahmsweise auch für den Bezug einzelner Gifte während eines, ein Jahr nicht übersteigenden Zeitraums gegeben. Der Erlaubnisschein verliert mit dem Ablaufe des vierzehnten Tages nah dem Ausstellungstage seine Gültigkeit, sofern auf dem- selben etwas anderes nicht vermerkt ist.

An Kinder unter vierzehn Jahren dürfen Gifte niht aus- gehändigt werden.

S 13.

Die in Abteilung 1 und 2 verzeichneten Gifte dürfen nur gegen schriftlihe Empfangsbescheinigung (Giftshein) des Er- werbers verabfolgt werden. Bird das Gift durch einen Beauftragten abgeholt, so hat der Abgebende 10) auch von diesem sih den Empfang bescheinigen zu lassen.

Die Bescheinigungen sind nach dem in Anlage IV vor- geshriebenen Muster auszustellen, mit den entsprehenden Nummern des Giftbuhs zu versehen und zehn Jahre lang aufzubewahren. :

Die Empfangsbestätigung desjenigen, welhem das Gift ausgehändigt wird, darf auch in einer Spalte des Giftbuches abgegeben werden. a ]

Jm Falle des §8 11 Absay 2 is die Ausstellung eines Giftscheins nicht erforderlich.

S 14.

Gifte müssen in dichten, festen und gut verschlossenen Ge- fäßen abgegeben werden; jedoch genügen für feste, an der Luft nicht zerfließende oder verdunstende Gifte der Abteilungen 2 und 3 dauerhafte Umhüllungen jeder Art, sofern durch die- selben ein Vershütten oder Verstäuben des Jnhalts ausge- lossen wird.

Die Gefäße oder die an ihre Stelle tretenden Um- hüllungen müssen mit der im § 4 Absay 1 angegebenen Aufschrift und Jnhaltsangabe sowie mit dem Namen des abgebenden Geschäfts versehen sein. Bei festen, an der Luft nicht zerfließenden oder verdunstenden Giften der Ab- teilung 3 darf an Stelle des Wortes Gift die Aufschrift „Vorsicht“ verwendet werden.

Bei der Abgabe an Wiederverkäufer, tehnishe Gewerbe- treibende und staatlihe Untersuhungs- oder Lehranstalten ge- nügt indessen jede andere, Verwechselungen aus\shließende Auf- , {chrift und Jnhaltsangabe; auch brauchen die Ge- fäße oder die an ihre Stelle tretenden Umhüllungen nicht mit dem Namen des abgebenden Geschäfts versehen zu sein. i

8 15. ,

Es ist verboten, Gifte in Trink- oder Kochgefäßen oder in solhen Flashen oder Krügen abzugeben, deren Form oder Bezeichnung die Gefahr einer Verwechselung des Jnhalts mit

Nahrungs- oder Genußmitteln herbeizuführen geeignet ist.

1906.

E S G6 E C F L

8 16.

Auf die Abgabe von Giften als Heilmittel in den Apo- theken finden die Vorschriften der 88 11 bis 14 nit An- wendung.

Besondere Vorschriften über Farben. S 17

Auf aebrauchsfertige Oel-, Harz- oder Lafarben, "soweit sie nicht Arsenfarben find, finden die Vorschriften der 88 2 bis 14 nicht Anwendung. Das Gleiche gilt für andere giftige Farben, welche in Form von Stiften, Pasten oder Steinen oder in geschlossenen Tuben zum unmittelbaren Gebrauch fertig gestellt sind, sofern auf jedem einzelnen Stück oder auf dessen Um- hüllung entweder das Wort „Gift“ beziehungsweise „Vorsicht“ und der Name der Farbe oder eine das darin enthaltene Gift erkennbar machende Bezeichnung deutlih angebracht ist.

Ungeziefermittel. Q 18

Bei der Abgabe der unter Verwendung von Gift her- gestellten Mittel gegen schädliche Tiere (sogenannte Ungeziefer- mittel) ist jeder Packung eine Belehrung über die mit einem unvorsihtigen Gebrauche verknüpften Gefahren beizufügen. Der Wortlaut der Belehrung kann von der zuständigen Behörde vorgeschrieben werden.

Arsenhaltiges Fliegenpapier darf nur mit einer Ab- fohung von Quassiaholz oder Lösung von Quassia- extraft zubereitet in viereckigen Blättern von 12:12 cm, deren jedes niht mehr als 0,01 g arse- nige Säure enthält und auf beiden Seiten mit den Kreuzen, der Abbildung eines Totenkopfes und der Aufschrift „Gift“ in shwarzer Farbe deutlich und dauerhaft verjehen ist, feilgehalten oder ab-

egeben werden. Die Abgabe darf nur in einem bilien Umschlage erfolgen, auf welhem in schwarzer Farbe deutlih und dauerhaft die Jnschriften „Gift“ und „Arsenhaltiges Fliegenpapier“ und im Klein- handel außerdem der Name des abgebenden Ge- \häfts angebracht ist.

Andere arsenhaltige Ungeziefermittel dürfen nur mit einer in Wasser leiht löslihen grünen Farbe vermischt feilgehalten oder abgegeben werden; sie dürfen nur gegen Erlaubnisschein (S 12) verabfolgt werden.

Strychninhaltige Ungeziefermittel dürfen nur in Form von vergiftetem Getreide, welhes in tausend Gewichtsteilen hochstens fünf Gewichtsteile salpetersaures Strychnin enthält und dauerhaft dunkelrot gefärbt ist, feilgehalten oder abgegeber werden.

Vorstehende Beschränkungen können zeitweilig außer Wirksamkeit gesezt werden, wenn und soweit es s|ch darum handelt, unter polizeiliher Aufsicht außerordentlihe Maßnahmen zur Vertilgung von shädlihen Tieren, z. B. Feldmäusen, zu treffen.

Gewerbebetrieb der Kammerjäger.

S: 19, : Personen, welhe gewerbsmäßig schädliche Tiere vertilgen (Kammerjäger), müssen ihre Vorräte von Giften und gift- haltigen Ungeziefermitteln unter Beachtung der Vorschriften in den SS 2, 3, 4, 7 und, soweit sie die Vorräte nicht bei Aus- übung ihres Gewerbes mit sich führen, in verschlossenen Räumen, welche nur ihnen und ihren Beauftragten zugänglich sind, aufbewahren. Sie dürfen die Gifte und die Mittel an andere niht überlassen. S 20.

Diese Polizeiverordnung tritt am 1. März 1906 in Kraft, mit Ausnahme der Bestimmungen über den Verkehr mit arsenhaltiger und arsenfreier Salzsäure und Schwefelsäure, die erst am 1. Juli 1906 Geltung erlangen. Alle entgegen- stehenden Verordnungen, insbesondere die Polizeiverordnung vom 24. August 1895 Min.-Bl. f. d. inn. Verw. S. 265 und die Bekanntmachung vom 16. Oktober 1901 Min.-Bl. f. Med. 2c. Angl. S. 263 werden von dem gleihen Zeitpunkte ab aufgehoben.

S 21.

Die für Apotheken über den Handel mit Giften bestehenden

weitergehenden Vorschriften bleiben au ferner in Kraft. S 22,

Zuwiderhandlungen gegen diese Polizeiverordnung werden, soweit in den bestehenden Geseßen niht höhere Strafen vor- geschen sind, nah S 367 Nr. 5 des Strafgeseßbuhs mit Geldstrafe bis zu Einhundertfünfzig Mark oder mit Haft bestraft.

Berlin, den 22. Februar 1906.

Der Minister Der Minister der geistlihen, Unter- des rihts- und Medizinal- Innern. Gewerbe.

angelegenheiten. In Vertretung: Im Auftrage:

Studt. vonBischoffshausen. von der Hagen.

N

Der Minister für Handel und

Anlage I. Verzeichnis der Gifte. Abteilung 1.

Akonitin, dessen Verbindungen und Zubereitungen,

Arsen, defsen Verbindungen und Zubereitungen, auch Arsenfarben,

Atropin, defsen Verbindungen und“ Zubereitungen,

Brucin, defsen Verbindungen und Zubereitungen,

Curare und dessen Präparate,

Cyanwasserstoff|äure (Blausäure)

Cyrankalium, die sonstigen cyanwasserstoffsauren Salze und deren Wsungen, mit Ausnahme des Berliner Blau (Eisencyanür)

und des gelben Blutlaugensalzes (Kaliumeisencyanür), Daturin, dessen Verbindungen und Zubereitungen, Digitalin, dessen Verbindungen und Zubereitungen, Emetin, dessen Verbindungen und Zubereitungen, Erythrophlein, dessen Verbindungen und Zubereitungen, Fluorwafserstoff\äure (Flußsäure), VDomatropin, dessen Verbindungen und Zubereitungen, Hyoscin (Duboisin), dessen Verbindungen und Zubereitungen, Hyosëcyamin (Duboisin), dessen Verbindunger und Zuberecitungen, Kantharidin, dessen Verbindungen und Zubereitungen, Kolchicin, dessen Verbindungen und Zubereitungen,

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