1906 / 52 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Mar 1906 18:00:01 GMT) scan diff

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Berlin,

Jnhalt des amtlichen Teiles: ] Ordensverleihungen 2c.

Deutsches Reich.

Bestimmungen über die Anmeldung des Verkehrs der Häfen an der Unterelbe und an der Unterweser untereinander. Mitteilung, beireffend die Ausgabe eines neuen Heftes der

„Entscheidungen des Oberseeamts und der Seeämter des

Deutschen Reichs“.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. L Bekanntmachung, betreffend die Ziehung der 3. Klasse der

914. Königlich preußischen Klassenlotterie. Bekanntmachung, betreffend die Ein- und Durchfuhr von Schweinefleish aus Rumänien, Serbien und Bulgarien.

Ersie Beilage: Personalveränderungen in der Armee.

Seine Majestät der König haben geruht: Jhrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Eitel- Friedrich von Preußen den Luisenorden mit der Jahreszahl 1813/14 zu verleihen.

ben Allergnädigst geruht : yerischen Offizieren folgende

ZU V E: nd aben erho das Großkreuz oten Adlerordens: General der Kavallerie und Generaladjutant Graf von

| Tann-- | TTT. Armeekorps,

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Lerchenfeld-Prennberg; den Noten Adlerorden erster Klasse:

General der Jnfanterie Freiherr von und zu der Rathsamhausen, fommandierender General des General der Artillerie und Generaladjutant Freiherr von Wiedenmann;

den Noten Adlerorden zweiter Klasse mit demStern: Generalleutnant Jnama von Sternegg, Kommandeur der 5. Division; den Noten Adlerorden zweiter Klasse: Generalmajor Freiherr von Horn, Kommandeur der 6. Feldartilleriebrigade, Generalmajor und Flügeladjutani Ritter von Resch-

réitetn, Generalmajor Freiherr von Speidel, Abteilungschef

| im Kriegsministertum;

die Königliche Krone zum Roten Adlerorden Dritter Kae:

Oberst Freiherr von Gebsattel, Militärbevollmächtigter

| in Berlin,

regiments,

| Kaiser Wilhelm

| Reiterregiments Prinz Karl von

Oberst Freiherr von Gebsattel, Kommandeur des 1. Ulanenregiments Kaiser Wilhelm IL., König von Preußen, Oberst Blaul, Kommandeur des 14. Jnfanterieregiments

Hartmann;

| den Noten Adlerorden dritter Klasse mit Schwertern

am Ringe: ; __ Oberstleutnant Graf von Montgelas, Chef des General- stabes des III. Armeekorps; den Roten Adlerorden dritter Klasse:

Oberst Freiherr von zirs{chberg, Kommandeur des Kaiser Nikolaus von Rußland,

1. Chevaulegersregiments Oberst Burckart, Kommandeur des 8. Feldartillerie-

Oberst regiments ; die Königliche Krone zum Noten Adlerorden vierter Klasse:

Hauptmann Burkhardt im 6. Jnfanterieregiment Kaiser

Habersack, Kommandeur des 10. Feldartillerie-

| Wilhelm, König von Preußen,

Rittmeister mis von Nedwißt im 1. Ulanenregiment

.„, König von Preußen; den Noten Adlerorden vierter Klasse:

Major Kneußl im Jnfanterieleibregiment,

Major Lang,

Major Wagner,

Major Hinzler, sämtlih im 6. agi aan Kaiser Wilhelm, König von Preußen,

Major Freiherr von M Lo Stabe des 1. shweren

aycrn,

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Wilhelm, König von Preußen, E Hauptmann Heimeran, F, 2

Hauptmann Distler im 6. Jnfanterieregiment Kaiser

Hauptmann Hauser, S beide im 14. Jnfanterieregiment“ Hauptmann Gloß im 19. Jnfante ieregime: Emanuel TIT. von Jtalien, R s Nitimeister Freiherr Harsdorf von Endern dorf, Rittmeister Braun, H Salt beide im 1. Chevaulegersregiment Kaiser Nikolaus von Rußland, E Hauptmann Mohr, e Hauptmann Keller, R beide im 8. Feldartillerieregimet Nittmeister Ritter von R o\chtnA E Generalkommandos des IIT. Armeekorps, F Hauptmann Braun im 17. F anterie bisher im Generalstabe des TIT. Armeetorps5 den Königlichen Kronenordên erse as Generalleutnant Graf Eckbrecht vos Dürcckheim- Montmartin, Kommandeur der 4. # ivi E den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse: Oberst Frit\ch, Kommandeur des 21. Fnsät Oberst Moser, Kommandeur des 19 Köónia Viktor Emanuel TIT. von Jtalien, Oberst Mantey Freiherr von" Bt mandeur des 6. Jnfanterieregiments “Kaise 2 von Preußen; , O den Königlichen Kroneno1 dey ae - Qberstleutnant Manz, Kom nd

eregiments

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regiments,

Oberstleutnant Conradi beim Stabe des 6. JFnfanterie- regiments Kaiser Wilhelm, König von Preußen,

Oberstleutnant Hoffmann, Kommandeur des 3. Train- bataillons;

den Königlichen Kronenorden vierter Klasse:

Oberleuinant Freiherr von Rotenhan im 1. Chevaus- legersregiment, kommandiert zur Dienstleistung als persönlicher Adjutant bei Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Ludwig von Bayern,

Oberleutnant Buchrucker,

Oberleutnant Roeder,

Leutnant Stettner,

Leutnant Schmitt,

Leutnant Meyer,

Leutnant Mayer,

sämtlich im 6. Jnfanterieregiment Kaiser Wilhelm, König von Preußen,

Oberleutnant Hacker im 1x. mann,

Oberleutnant Naegelsbach im 19. Infanterieregiment König Viktor Emanuel II[. von Jtalien,

Oberleutnant Theysohn,

Oberleutnant Hollaender,

beide im 8. Feldartillerieregiment,

Leutnant Freiherr von Hofenfels,

Leutnant Freiherr von Thüngen,

Leutnant Freiherr von Schäzler,

sämtlih im 1. Ulanenregiment Kaiser Wilhelm I…L., König von Preußen,

Oberleutnant Stadelmayr,

Leutnant: Freiherr Kreß von Kressenstein und

Leutnant Pöller,

sämtli im 1. Chevaulcgersregiment Kaiser Nikolaus von Rußland.

JInfanterieregiment Hart-

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Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller- gnädigst geruht :

dem Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amt, Wirklichen Geheimen Rat Dr. von Mühlberg die Erlaubnis zur An- legung des von Seiner Majestät dem König von Rumänien ihm verlichenen Großkreuzes des Ordens der Numänischen Krone zu erteilen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Hofchef Seiner Hoheit des Herzogs Friedrich Ferdinand zu Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg, Kammerherrn Pert von der Necke und dem ApigliGen Yausarces", rchivrat Dr. Schuster die Erlaubnis zur nlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar ersterem: des Komturkreuzes erster Klasse des Herzoglich Sachsen-Ernestinishen Hausordens und des RNitterkommandeur- kreuzes des Königlih Großbritannischen Vikioriaordens, leßterem : des Offizierkreuzes d:s Ordens der Königlich Rumänischen Krone.

‘anterie: egiments,

Sia : : As E Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 0 D Inserate

uimmt an: die Königliche Expedition des Deutshen Reihsanzeigers A

und Königlich Prenßischen Staatzanzeigers

Berlin SW., Wilhelmftraße Nr. 32S.

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A “Deutsches Reich.

Auf Grund des § 40 der Ausführungsbestimmungen zum Gesehe, betreffend die Statistik des Warenverkehrs mit dem Auslande, vom „7. Februar 1906 (Zentralbl. f. d. Deutsche Reich S. 137) werden über die Anmeldung des Verkehrs der Häfen ar“ der Unterelbe und an der Unterweser üktéreinander

i men mit den beteiligten BundéSregerungen die nachfolgenden Bestimmungen getroffen, welche sofort in Kraft treten. :

Berlin, den 1. März 1906.

Der Reichskanzker.

Fn Vertretung: Graf von Posadowsky.

Bestimmungen

über die Anmeldung des Verkehrs der Häfen an der Unterelbe und an der Unterweser untereinander.

Werden aus dem Auétlañd in cinem Hafen an der Unterelbe oder an der Unterweser seewärts ankommende Waren in Leichter\hiffe um-

geladen und in diesen nah einem andern Hafen an der Unterelbe oder an der Unterweser befördert,

so hat der Schiffsführer über jedeë einzelne

Leichterfahrzeug und, falls die darin geladenen Waren für mehrere Hâfen bestimmt find, für jeden Bestimmungehafen ein Ladungéverzeichnis aufzustellen und der staaistishen Anmeldestelle am Umladehafen zu überreihen. Diese Hat das Ladungs8verzeihnis mit dem Vermerk „umgeladene Güter“ zu vzrsehen und alsdaun der statistischen Anmeldeftelle am Befstimmungsbafen zu übersenden. Am Um- eine Antnelduna und Anschreibung der Waren

Oberftleutnant Diez, Kominandeur des 6. Feldaciillerie-

fen, „inis.dem die W C das? 2) u

hat Reichs ftatistik nicht stattzufinden, - ondtern _in dems- f e tershiff vers

L : usfülrungsbeï ungen 41 (2) der S ing s 41 (2) der

Se 4“ Leihterrayr{Äz auyer tui umg c fo t im Ladungéverzzihnisse die Art der ju «gx der Waren zu vermerken. Bei Umladungen aus S1), ck in in ländishen Häfen löschen, kann dezr Vermerk „umgeladene, Güter“ in die Zollbegleitpapiere aufgenommen werden.

Bei der Ausfubr von Waren aus einem Hafen an der Unterelbe (mit Ausnahme des Freihafens Hamburg) oder an der 2rterweser mit Umladung in das Hauptschiff in einem anderen dieser Oäfen ist die Abgabe einer für die statistische Anmeldestelle am Umladehafen bestimmten, mit dem Vermerk üver die statifiische Anscreibung vers sehenen Abschrift des Ladungsvzrzeihnisses (S 41 (3) der Diensts- vorschriften) nicht erforderlich. Es genügt eine dem Schiffeführer mitgegebene Bescheinigung der itatistishen Anrmneldestelle des ersten Nusgangshafens oder ein Vermerk in dem Ladungsverzeihnifse, daß die statistihe Ans&reibung bereits erfolgt ist. Nähere Angaben über die Art der statistishen Arschreibung können unterbleiben.

Findet die Umladung in das Hauvtschiff im Freihafen Hamburg statt, so ist der statisti@en Anmeldestele am eríten Autgangzhafen vom Schiffeführer eine Abschrift dés Ladungsverzeichnisses zu über- reichen. Die Anmeldestelle trägt den Vermerk über die vorgenommene statistishe Anschreibung ein und übersendet die fo vervollständigte Ab- schrift des Ladungsverzeichnisses dem ZollstatistisGen Bureau in Hamburg. In diesen Fällen ift die sonst nach S 41 (3) der Dienstvorschristen vorgesbricebene Aufnahme der statistisen Nummern, denen die Waren zugewiesen, der Nummern der Verkehrsnahweisungen, in denen die Waren angeschrieben sind, ferner der Blatt- und laufenden Zablen, unter denen die Anschreibung erfolgt ist, endlih des Monats- driitels, auf das die Verkehr8aahweifungen ih beziehen, nicht ers forderlich.

Werden Waren vom Freihafen Hamburg szewärts na einem Hafen an der Unterweser gesandt, um von dork mit einem aaderen Schiffe nach dem Ausland auêgeführt zu werden, so ist in der vom Schiffsführer in Hamburg eingereichten Abschrift des Ladung®- verzeihnifses vom Hamburgischen ZollstatistisGen Bureau, das die Ans{reibung der Waren für die Neichsitatistik bewirkt hat, ein Vermerk über die vorgenommene statistishe Anichreibung einzutragen. Die im § 42 (3) der Dienstvorschriften vorgeschriebenen Angaben in diese Abschriften der Ladungsverzeichnisse aufzunehmen, ift nicht erforderli.

Erfährt im Umladebhafen das ursprünglie Bestimmungsland der Waren eine Aenderung, so ist von der Anmel destelle dieses Hafens der Anmeldestele am ersten Auszangshafen biervon Mitteilung zu machen, die das Weitere wegen Berichtigung der ersten Anschreibung veranlaßt.

Auf die statistishe Behandlung des vorstehend nicht genannten Verkehrs der Häfen an der Unterelbe und an der Untecweser unter- einandec finden die Bestimmungen in § 41 (1) der Dienstvorschriften zum Gesetze, betreffend die Statistik des Warenverkehrs mit dem Aus lande, vom 7. Februar 1806 Anwendung. :

í Für den Umladeverkehr zwischen Bremen und Bremerkaven kann er

enat der freien Hansestadt Bremen weitergebende Ecleichterungen gewähren.

Dás vierte Heft des sechzehnten Bandes der im Reichs- amt des Innern herausgegebenen „Entscheidungen des Oberseeamts und der Seeämter. des Deutschen Neichs“ ist im Verlage von L. Friederich}en U. Co. in Ham-

burg ershicnen und zum Preise von 3,00 „é zu beziehen.