«le drel Bezirke ; fe beträgt für den Bezirk Unter- Y (0/0, für tee Ms 17 100 Personen ==3,530/
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Qualität
mittel | gut Verkaufte
Marktort sehr rege 7
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Gézahlter Preis für 1 Doppelzentner
Menge
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16,00 15/00
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Personalveränderungen.
Köuiglich Bayerische Armee.
München, 24. Februar. Im Namen Seiner Majestät des Königs. Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Verweser, haben Sih Allerhöchst bewogen getunden, nah- On Personalveränderungen Allergnädigst zu verfügen: bei den Offizieren und Fähnrichen im aktiven Heere: am 10. d. M.: dem Lt. Häfner, nunmehr von der Res. des 6. Inf. Negts. Kaiser Wilhelm, König von Preußen, ausnahmsweise nahträglih die Aus- Kt auf Anstellung im Zivildienste zu verleihen ; das Kommando des Lts. Gr. v. Berhem des 1. Schweren Neiterregts. Prinz Karl von Bayern zur Kaiserlih deutshen Botschaft în E bis auf ein Jahr zu verlängern ; am 13. d. M. dem vormaligen Königlichen Edelknaben v. Spies, Einjährigfreiwilligen im 1. Feldartillerie- regiment Prinz-Regent Luitpold, zum Fähnrich im 1. Chev. Regt. Kaiser Nikolaus von Rußland mit einem Patent vom 1. Oktober 1905 zu ernennen; am 15. d. M. zu Fähnrihen zu befördern usw.: die Fahnenjunker, Unteroffiziere Leipold im s. Feldart. Regt, Künzlen, Haubs im 1. Pion. Bat, Schäffer im 12. Inf. Regt. Prinz Arnulf, Henneberger im 2. Fußart. Regt.,, Stillkrauth m 14. Inf. Regt. Hartmann, Straßer im 2. Pion. Bat., Seeger im 6. Feldart. Regt, Gumbrecht im 19. Inf. Negt. König Viktor Emanuel II1. von Jtalien, Hagl im 18. Jnf. Regt. Prinz Ludwig A Grei3bacher im 1. Fußart. Regt. vakant Bothmer, Baumann im 1. Inf. Regt. König, Wuggäßer im 5. Feld- art. Regt. König Alfons XIIL. von panien, Schiller im 3. Pion. Bat, Schwandner im 7. Inf. Regt. Prinz Leopold, Schmidt im 19. Inf. Regt. König Viktor Emanuel Ill. von Italien, Graf im 15. Jaf. Regt. König Friedrich August von Sachsen, Fries im 3. Inf. Regt. Prinz Karl von Bayern, v. Del- A im 11. Feldart. Regt., Bulbexwmüller im 2. Fußart. Negt., Er rn. v. Berhem im 7. Feldart. Regt. Prinz-Regent Luitpold, tengler im 6. Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen, v. Schlihtegroll im 13. Inf. Regt. Kaiser Frs Ioseph von Oesterrei, Limpach im 10. Feldart. Regt., Frhrn. v. Andrian- L im 19. Inf. Negt. König Viktor Emanuel 1I[. von Stalien, Kießling im 14. Inf. Regt. Hartmann, Gr. Fugger- Blumenthal im Inf. Leibreat, Becker im 17. Inf. Reat. Orfff, Oldenbourg im 1. Inf. Regt. König, Hailer im 8. Inf Regt. Großherzog Friedrih von Baden, den Vizewachtm. der Res. Kiesel, dienstleistend im 2. Trainbat., die Fahnenjunker, Unteroff. Walz im 8. Inf. Regt. Großherzog Friedrich von Baden, Kuhn im 2. Pion. Bat., Härtl im 3. Sn. Regt. rinz Karl von Bayern, Marrer im 2. Fußart. Negt., Regler m 13. Inf. Regt. Kaiser Franz Josevh von Oesterreich und Streber im 12. Inf. Regt. Prinz Arnulf; am 23. d. M. mit der gene Pension zur Disp. zu stellen: den Oberstlt. Riezler, ommandeur des 9. Feldart. Regts., unter Verleihung des Charakters als Oberst und den Major Frhrn. v. Gumvpenberg-Pöttmeß- Oberbrennberg beim Stabe des 1. Ulan. Negts. Kaiser Wilhelm 11., König von Preußen, beide mit der Erlaubnis zum Fort- tragen der biéßerigen Uniform mit den bestimmung8mäßigen Abzeichen; den Abschied mit der geseßlihen Pension zu bewilligen: dem Major Steiniger, Abteil. Kommandeur im 9, Feldart. Regt., unter Verleihung eines Patents seines Dienst- grades (1), dem Rittm. v. Nagel zu Aihberg, Eskadr. Chef im 9. Shweren Reiterregt. Erzherzog Franz Ferdinand von Oesterreich- Este, dem Sousbrigadier Weiß der Leibgarde der Hartschiere unter Verleihung des Charakters als Premierbrigadier, sämtlihen mit der Erlaubnis zum Forttragen der bisherigen Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen, dem Ll. Behr des 13. Inf. Regts. Kaiser Franz Joseph von Desfter- reich; den Abschied zu bewilligen: dem Lt. Moser des 92. Inf. Regts. mit dem 23. März d. J.; zu ervennen: zum Kom- tnandeur des 9. Feldart. Regts. den Major Ebermayer, Abteil. Kommandeur im 12. Feldart. Regt., zu Abteil. Kommandeuren den Major Krafft v. Dellmenfingen von der Zentralstelle des Generalstabs im 9. Feldart. Regt. und den Hauptm. Kollmann, beim Stabe des 3. Feldart. Regts. Königin Mutter im 12. Feldart. Regt. unter Beförderung zum Major ohne Patent, zum Adjutanten bei der 2. Div. den Hauptm. Wilbelm Frhrn. v. Reizenstein, Komp. Chef im Inf. Leibregiment, zum Reitlehrer an der Equitation3anstalt den MNittmeister Braun, Eskadr. Ckef im 1. Chev. Regiment Kaiser Nikolaus von Rußland, zu Komp. Chefs die Hauptleute Maurer, Adjutanten bei der 4. Inf. Brig., im Inf. Leibregt. und Stängl vom Generalstabe des Gou- vernements der Festung Ingolstadt im 22. Inf. Regt., zu Eskadr. Che!s in ihren Truppenteilen unter Beförderung zu Rittmeistern ohne tent die Oberlts. Rosenbush im 2. Schweren NReiterregt. Erz- zog Franz Ferdinand von Oesterreih-Este, v. Grundhberr zu Altenthan u. Weyerhaus im 1. Chev. Regt. Kaiser Nikolaus von Rußland und Frhrn. v. Bibra im s. Chev. Regt. Prinz Albrecht von Preußen, zum Battr. Chef im 6. Feldart. Regt. den Hauptm. Frhrn. v. Re ck, bisher militärischer Begleiter Seiner König- lichen Hoheit des Prinzen Ferdinand Maria von Bayern, Infanten von Spanien, zum Adjutanten bei der 4. Jaf. Brig. den Oberlt. Menge des 12, Inf. Regts. Prinz Arnulf, zu verseßen: die ajore: Frhen. v. Freyberg, Adjutanten bei der 2. Div., zur entralstelle des Generalitabes, Otto Frhrn. v. Redwiß, Neit- hrer an der Equitationsanstalt, zua: Stabe des 1. Ulan. Regts. Kaiser Wilhelm I1., König von Preußen, und Schonger, Eskadr. Ghef im 6. Chev. Negt. Prinz Albreht von Preußen, zum Stabe dieses Regts., die Hauptleute: Albert Hierthes, Komp. Chef im 92. Inf. Regt., zur Zentralstelle des Generalftabes, Th ieß, Battr. Chef im 6. Feldart. Regi.,, zum Stabe des 3. Feldart. Regts. Königin - Mutter und itter v. Xylander, Batteriehef im 1. Feldartillerieregiment Prinz - Regent Luitpold, zum General- stabe des Gouvernements der Festung Ingolstadt unter Vor- behalt der Festsezung seines Patents im Generalftabe; zu befördern: u Matoren ohne Patent diz Hauptleute Ebermaver, Adjutanten eim Generalkommando II. Armeekorps, und Völk des 8. Feldart. Regts., zur Zeit ohne Gehalt beurlaubt, diefen überzählig, zu Oberlts. die Lts. Bechtold des 22. Inf. Negt., Hasselwander des 2. Schweren Reiterregts. Erzherzog Franz Ferdinand von Oefterreich- Este, kommandiert zur Eqguitationsanftalt, Frhrn. v. Hofenfels des k. Ulan. Regts. Kaiser Wilhelm 11., König von Preußen, Waydelin
Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkauf3wert auf bele Mark abgerundet mitgeteilt. Ein liegender Strih (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung,
Noch: Hafer. 14,66 | 1466 | f 16,40 15,00 ;
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des 2. Ulan. Regts. König, Aldinger des 11. Feldart. Regts. und Berghofer der Fortifikation Germersheim.
%IHUL. (Königlich Württembergisches) Armeekorps.
Offiziere, Fähnriche usw. Ernennungen, Beförde- rungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 14. Fe- bruar. Gever, Lt. im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, bis auf weiteres zur Dienstleistung zum 1. Seebat. kommandiert.
25. Februar. v. Fischer, Gen. Lt. z. D., zuleßt Kommandeur der 18. Div., v. Hiller, Gen. Lt. z. D., zuleßt Kommandeur der 27, Div. (2. K. W ), — der Charakter als Gen. der Inf. verliehen.
Den Majoren z. D.: Hirzel, Kommandeur des Landw. Bezirks Hall, Bocksbammer, kommandiert zur Dienstleistung beim Kriegs- ministerium, Wi eft, Kommandeur des Landjägerbezirks 1, Schwab, Kommandeur des Landw. Bezirks Ulm, Wern er, Kommandeur des Landw. Bezirks Leonberg, — der Charakter als Oberstlt. verliehen.
Zu überzähl. Majoren befördert und den betreff. Regtrn. aggre- giert: die Hauptleute und Komv. Chefs: Fehl im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, unter Verseßung zum 9. Inf. Regt. Nr. 127, Glück im Inf. Regt. Kaiser Friedrih, König von Preußen Nr. 125, unter Versezung zum 8. Inf. Negt. Nr. 126 Großberzog Friedrich von Baden, Scott v. Pflummern im 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oefterreih, König von Ungarn. _
Scheurlen, Hauptm. z. D. und Kommandeur des Landjäger- bezirks TL, zum Major befördert. ‘
Den Hauptleuten z. D. und Bezirksoffizieren: Schnißler beim Landw. Bezirk Rottweil, Schenk beim Landw. Bezirk Hall, Doderer beim Landw. Bezirk Nottweil, Rauth beim Landw. Be- zirk Stuttgart, — der Charakter als Major verliehen.
Zu Komv. Chefs ernannt: Dinkelmann, Hauptm., aggreg. dem Gren. Regt. König Karl Nr. 123, im Regt.,, Dieß, Hauptm., aggrea. dem Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, im Regt. ; die überzähl. Hauptleute: Frhr. v. Hügel im Inf. Regt. Kaiser Friedri, König von Preußen Nr. 125, Brummer îim 4. Inf. Reat. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterrei, König von Ungarn, Majer im 9. Inf. Regt. Nr. 127, Günzler im Inf.- Regt. Alt-Württemberg Nr. 121, v. der Often im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, Frhr. v. Malchus im Inf. Regt. Kaifer Wilbelm, König von Preußen Nr. 120, Moegling im Inf. Regt. König Wilhelm I. Nr. 124. .
v. Haldenwang, Oberlt. im 5. Niederschl. Inf. Regt. Nr. 154, unter Enthebung von dem Kommando nackch Preußen in das Gren.- Regt. Königin Olga Nr. 119 eingeteilt.
Zu Oberlts., vorläufig ohne Patent, befördert: Mayer, Lt. im 3. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, Hart - mann, Lt. im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, Tobias, Lt. im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrih von Baden, Gr. v. Rambaldi, Lt. im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, Fischer (Eberhard), U. im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119.
Hornung, Li. a. D, zuleßt im Inf. Regt. Alt-Württemberg Nr. 121, als Lt. mit einem Patent vom - 22. August 1894 bei der Landw. Inf. 2. Aufgebots (Stuttgart) wiederangestellt. Wilhelm Herzog von Urach, Graf von Württemberg Durchlaudt,
berstlt. à la suite des Ulan. Regts. König Karl Nr. 19 und Kom- mandeur des Thüring. Ulan. Regts. Nr. 6, zum Obersten befördert. Fürst Carl von Urach, Graf von Württemberg DurdWlaucht, Major à la suite des Ulan. Regts. König Karl Nr 19, v Penßt, Major z. D., zuleßt Vorsigender der Remontierungskommission und Vorstand des Remontedepots Breithülen, — der Charakter als Oberstlt. verliehen. Frhr. v. Tessin, Rittm. und diensituender Flügel- adjutant, zum Major befördert. Fürst Johannes zu Hohenlohe- Bartenstein Durchlaucht, Rittm. à la suits des Ulan. Regts. König Karl Nr. 19, der Charakter als Major verliehen. Forfter, Major und Eskadr. CLef im Ulan. Regt. König Karl Nr. 19, unter Ent- bebung von der Stellung als Eskadr. Chef dem Regt. aggregiert. Frhr. v. Sternenfels, überzähl. Rittm. im Drag. Reat. Königin Olga Nr. 25, als Eskadr. Chef in das Ulan. Regt. König Karl Nr. 19 verseßt. Port, Hauptm. beim Stabe des 4. Feldart. Negts. Nr. 65, Schmahl, Hauptm. beim Stabe des 2. Unterelsä}. Feldart. Regts. Nr. 67, Schmidt, Haupim. beim Stabe des 3. Feldart. Regts. Nr. 49, Kleemann, Hauptm. z. D, zulegt Battr. Chef im 2. Feldart. Regt. Nr. 29 Prinz-Regent Luitpold von Bayern, — der Charakter als Major verliehen. Breyer, Oberlt. und Adjutant der Ene Feldart. Brig. (2. K. W.), zum Hauptm., vorläufig ohne Patent, efördert.
Zu Fähnrichen befördert: v, Chaulin, charakteris. Fähnr. im Gren. Regt. König Karl Nr. 123; die Unteroffiziere Tczerclas y. Tilly im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, Schüller, Suttner im 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oefterreih, König von Ungarn, Frhr. v. Perfall, Ernesti, Herzog, Rodi, Dittmar, Mayer im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, Süßkind im Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, Megger, Schreyer im 9. Inf. Regt. Nr. 127, Küffner, Zorer im 10. Inf. Regt. Nr. 180, Walter im Drag. Negt. De Olga Nr. 25.
Im Beurlaubtenftande. ‘25. Februar. Befördert zu Lts. der Res.: die Vizefeldwebel bzw. Vizewachtmeister: Shmel z (Ulm) des Gren. Regts. Königin Olga Nr. 119, Weidner (Eß- lingen) des Inf. Regts. Alt-Württemberg Nr. 121, Albrecht, Leibfried (Stuttgart) des Gren. Regts. König Karl Nr. 128, Gönner (Ehingen) des Inf. Regts. König Wilhelm 1. Nr. 124, B übler (Reutlingen) des 10. Inf. Regts. Nr. 180, Edye (Ludwigs- burg) des Ulan. Regts. König Wilhelm 1. Nr. 20, Marquardt (Stuttgart) des Trainbats. Nr. 13,
AbjGiedoba Ran ngen, Im Beurlaubtenstande. 25. Februar. Frhr. v. Ellrihshausen, Rittm. d. Res. a. D,, zuleßt in der Res. des Ulan. Regts. König Wilhelm 1. Nr. 20, die Sa zum Tragen der Uniform der Ref. Offiziere dieses Regts. erteilt.
Im Sanitätskorps. 25. Februar. Dr. Hüeber, Ober- ftabaarzt a. D., zuleßt Regts. Arzt im Feldart. Regt. König Karl Nr. 13, der Gharakter als Gen. Oberarzt verliehen. Dr. Faißt, Stabs- und Bats. Arzt im Inf. Regt. Kaiser Friedri, König von Preußen Nr. 125, zum Oberstabsarzt, vorläufig obne Patent, befördert und zum Regts. Arzt des 3. Feldart. Regts. Nr. 49, Dr. Trendel, überzähl. Stabsarzt im Inf. Regt. Alt-Württemberg Nr. 121, zum
147 14,70 82 16,40 760 15,20 97 19,37
4 962 16,38 257 15,97 6 260 15,659 1 600 16,00
109 15,57
14,67 | 16,17 | 15,20 | 18,02 j 16,45 16,17 15,25 | 15,80
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Der Durchschnittspceis wird aus den unabgerundeten Zahlen berehnet. daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den leßten sechs Spalten, daß entsprehender Bericht fehlt.
Bats. Arzt im Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, — ernannt. :
Befördert : zu Stabtärzten die Oberärzte: Dr. Camerer der Landw. 2. Aufgebots vom Landw. Bezirk Stuttgart, Dr. Heriog der Landw. 2. Aufgebots vom Landw. Bezirk Heilbronn, Dr. Gut- mann der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Stuttgart, Dr. Zeller (Theodor) der Landw. 1. Aufgebots vom Bezirk Heilbronn, Dr. Sonntag der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Ulm, Dr. Kreilsheimer, Dr. Wagner der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezik Stuttgart, Mezger der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. T Calw, Dr. Stock der Res. vom Landw. Bezirk Reutlingen, Dr. Gastpar der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Stutt- gart, Dr. Pfleiderer der Res. vom Landw. Bezirk Eßlingen, Dr. Hartmann der Landw. 2. Aufgebots vom Landw Bezirk Stutt gart, Dr. Haehnle der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Reutlingen, Dr. Schwarz der Landw. 1. Aufzebots vom Landw. Bezirk Stuttgart, Dr. Halder der Res. vom Landw. Bezirk Ravens8- burg; zu Assist. Aerzten die Unterärzte: Dr. Elsäßer der Ref. vom Landw. Bezirk Stuttgart, Kavvis der Res. vom Landw. Beztrk Reutlingen.
Beamte der Militärverwaltung.
25. Februar. Weißzig, Oberveterinär im Drag. Regt. König Nr. 26, zum Stabsveterinär in diesem Regt., Huber, Unterveterinär im Ulan. Regt. König Karl Nr. 19, zum Obervcterinär in diefem NRegt.,, — ernannt. Schenzle, Unterveterinär der Res. vom Landw. Bezirk Stuttgart, Vollrath, Unterveterinär der Res. vom Landw. Bezirk Ravensburg, — zu Oberveterinären der Res. befördert. v. Schaefer, Wirkliher Geheimer Kriegsrat und Abteil. Chef im Kriegsministeriuum, für setne Person der Rang auf der dritten Stufe der MRangordnung, Martin, erpedierender Sekretär im Kriegëminifterium, v. Zwerger, Flôöck, Intend. Sekretäre, — der Titel Rechnungsrat, Mofer, Intend. NRegiftrator, der Titel Kanzleirat, — verlieken. Jahnke, Zahlmstr. im Feldart. Regt. König Karl Nr. 13, zum Oberzahlmftr. befördert. Kroneberg, Militär-Musikoirigent (Stabstrompeter) im Drag. Regt. Königin Olga Nr. 25, der Titel Königlicher Musik-
direktor, Thomas, Stabstrompeter im 4. Feldart. Regt. Nr. 65, der“:
Titel Militär-Musßikdirigent, — verlieben.
“ Deutscher Reichstag. 53. Sißung vom 28. Februar 1906, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)
Tagesordnung: Erfte und event. zweite Beratung des von den Abgg. Nißler und Hufnagel eingebrahten Geseßz- entwurfs, betreffend Gewährung von Beihilfen an Kriegs- teilnehmer, und des von dem Abg. Bassermann ein- gebrahten Geseßentwurfs, betreffend Abänderung der Gewerbeordnung (Gehaltszahlung an Angestellte 2c.), in Verbindung mit dem von demselben Abgeordneten eingebrahten Gesezentwurf , betreffend Abänderung des S 63 des Handelsgeseßbuhes (Gehaltszahlung in Krankheitsfällen), jowie E des Antrags der Avag, Kaempf und Genossen auf Aenderung der Geseße be- züglich des Verlustes des Wahlrechts 2. durh Empfang von Unterstüßungen. E
Ueber den Beginn der Verhandlungen ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.
Zur Begründung des ersten auf der Tagesordnung stehenden Antrags erhält das Wort der
Abg. Nißler (kons.): Unser Antrag ift ein alter Bekannter; ein gleiher Antrag fam im vorigen Jahre niht mehr zur Beratung. Als unsere Kriegsteilnehmer ehrenvoll aus Feindesland- zurücktehrten, erahteten se sih für verpflichtet, ein Vereinsleben anzubahnen, und so sind in ganz Deutschland Hunderte von Veteranenvereinen entstanden, die in eriter Linie allüberall nationale Gesinnung betätigen wollten. Sie sind seit einer Reihe von Jahren ein festes Bollwerk gewesen gegenüber der Umsturzpartei. Diesen Vereinen ift es auch zu verdanken, daß denen, die cine Erkrankung in Feindetland nachweisen konnten, eine Unterstüßung aus dem Kaiserlihen Dispositionsfonds zugewiesen wurde. Von 1871 bis 1895 sind aber viele Hunderte und Tausende dahingestorben, die ihr Siehtum aus dem Feindesland mitbrachten und keinerlei Besoldung in irgend einer Form vom dank- baren Vaterland erhielten. Infolge der wiederholten Anregungen des Reichstags haben dann die verbündeten Regierungen das Geseß vom 99. Mai 18395 ins Leben gerufen. Dieses Gefeß ist von den Veteranen mit großer Freude begrüßt worden; es zeigte sih aber sehr bald, daß es nicht ausreichte, deshalb haben ih urd andere Herren wieder- bolt angeregt, dieses Geseg weiter auszudehnen. Die verbündeten Regierungen haben es ih dann angelegen sein lassen, hauptsächlich der gegenwärtige Reichs\haß"ekretär, einen Schritt wRTL Q Infolgedessen find die Autführungsbestimmungen vom 24. April vorigen Jahres ins Leben getreten. Diese Bestimmungen merzen ja einige Härten aus dem Geseze aus, die §S 3 und 4 des Geseyes enthalten aber do einige Ungleihheiten, unter denen die Veteranen zu leiden haben. (Der Redner zitiert die beiden Paragraphen.) Wir halten es für notwendig, feste Normen zu schaffen darüber, wo die Bedürftigkeit aufhört. Ueber die Unterstüßungsbedürftigkeit urteilen die Beamten in verschiedenen Bezirken ganz verschieden. In einem Re- gierungsbezirk ist die Grenze son 450 gezogen worden, in andéren Verwaltungsbezirken ist man dagegen nicht so weit gegangen. Das deutsche Volk will, und seine Vertreler ebenfalls, daß für die deutshen Veteranen ausreihend gesorgt wird. Die Summe von 600 M wird eine wenigftens annähernde Ausgleichung bewirken. Wenn man die Einrede erhebzn sollte, daß 600, in einer Groß- stadt nicht. gleihbedeutend sein möhte mit 600 Æ in einer kleinen oder mittleren Stadt oder auf dem Lande, 10 dürfen: wir demgegen- über darauf; hinweisen, daß in den Großstädten tas Leben nicht teurer, ter eher billiger ist als anderswo, und daß nur die Wohnungen teurer find. Die Ungleichheit der Behauodlung der Gesuche, die bei der Bekundung des Grades der Erwerbsfähig-
feit dur die Aerzte zu Tage getreten ift, wollen wir, ohne daß damit“ ein Mißtrauensvotum gegen die Aerzte ausgesprochen werden sofl,- dadur beiseite sieben, daß die Beibilfe unter allen Umftänden gezahlt werden soll, wenn der Veteran 60 Jabre geworden ift. Gewiß wird der Antrag erhebliche Mittel fordern, aber wir haben es doch bier auch niht mit einer dauernden Ausgabe zu tun, die noch 20—25 Jahre znhalten wird, im Gegenteil, die Aufgabe wird von Jahr zu Jahr geringer zerden ; denn ein großer Teil der Veteranen fteht {hon in den 60er Sehen: Hier handelt es sich um Herausgabe von Mitteln an die Männer, denen wir Dank dafür schuldig find, daß das deutsche Vaterland erstanden ift; ohne fie ständen wir jeyt nicht hier. Jene alten Männer, deren Taten man früher in Wort und Lied besungen bat, sollte das deutsche, das dankbare Vaterland niht mehr kennen? n Bavexn erbielten seinerzeit auch die alten Veteranen aus den reiheitsfriegen ganz erbeblide Zuwendungen. Wir verlangen in § 1, daß au den elfaß-lothringishen Angebörigen, die den Feldzug von 1870 im franzöfisden Heere mitgemaht haben und in der Folge Deutsche geworden sind, die Beihilfe gewährt werden darf. Wir wünschen die Verweisung des Antrages an die Budgetkommission und dori defsen wohlwollende Prüfung. Einen Aufshub erleidet diese Frage niht mehr. Den Veteranen ift die Hauptsache, daß fe endlih einmal den Chrenfold von 120 Æ erhalten. Steuer- nachlâfse und dergleichen kämen erft in zweiter Linie. Der jeßige Zu- Fand, der fort und fort in den weitesten Kreisen Mißstimmung erzeugt und erbält, muß endli einer befferen Ordnung Play maten.
Staatssekretär des Reichsshaßamts Freiherr vonS tengel:
Meine Herren! Es bandelt sich vorliegend um einen SFnitiativantrag aus diesem hohen Hause, zu dem die verbündeten Regierungen noch nit Stellung genommen baben. Ih muß mi deshalb in meinen Be- merkungen, die ih über diesen Initiativantrag zu maden habe, darauf beschränken, den Inhalt des Antrags und feine etwaigen Kon- sequenzen etwas näher zu beleuchten. Im Ans#luß an diese Aus- fübrungen muß ich es dann dem hohen Haufe überlaffen, bei seiner Beschlußfassung diejenigen Konsequenzen zu ziehen, die es aus meinen Ausführungen ziehen zu müssen glaubt. Schon jeyt mödte ¿ch aber das eine hervorheben, daß die verbündeten Regierungen an
woblwollender Fürsorge für die Kriegêveteranen in keiner Weife binter |
dem Reichstage zurückzustehen glauben. Sie haben einen neuen Beweis in dieser Richtung auth erst in den jüngstea Tagen erbraht. Ih erinnere daran, daß die verbündeten Regierungen Ihnen erst kürzli, und zwar aus eigener Initiative, den Entwurf eines fünften Nahtragê®etats vorgelegt haben, worin si? die Mittel fordern, um auŸ denjenigen Kriegë- veteranen, die für das Jahr 1905, obwohl fie als bezugEberetigt anerfannt sind, wezen mangelnder Mittel die Beihilfe noch nit er- langen konnten, eine solde Beihilfe vom 1. Januar d. I. ab für den Rest des laufenden Rehnungsjabres bewilligen zu können. Es bätte also meines Erachtens des ja an fich vollständig bere&tigten vatriotishen Avpells des Herrn Vorredners an die verbündeten Regierungen nit bedurft. Die verbündeten Regierungen baben fi au von jenem Ent- gegenkommen ihrerseits niht abhalten lafzn, obwokbl fie fi sagen mußten, daß bei dem gegenwärtigen Defizit im Reichshausbalt fie die Mehrausgaben aus - diesem Nachtragsetat felbst auf ibre Matri- fularbeiträge zu übernehmen haben würden. Aber bei allem Wobl- wollen, das ih versönlih und das die verbündeten Regierungen hegen mögen für die Kriegéteilnehmer, darf ih doch die Bedenken nicht verschweigen, muß ih vielmehr die Bedenken Ihnen rückhaltlcs vors iragen, die gegen den Antrag der Herren Abgg. Nißler und Genoffen sprechen.
Meine Herren, als im Jahre 1895 die Veteranenbeihilfen dur Reichsgeseß eingeführt wurden, hat man auch in Reichstags- freisen damit gerechnet, daß es sih dabei zunähfst um einen Aufwand von jährlich etwa 2 Millionen Mark handeln köane. Damals, im Jahre 1895, befand sih der Reichsinvalidenfonds noch m Besitze eines Uebershusses von beiläufig 83 Millionen Mark, und man fonnte damals renen mit der Wahrscheinlichkeit, daß wenigstens noch “auf Jahre binaus der Invalidenfonds in der Lage wäre, die erforderlihen Veteranenbeibilfea aus den Zinsen feines bilanzmäßigen Ueberschuf}ses zu bestreiten. Jetzt kämpft der Reicbtirvalidenfonds mit einer Unterbilanz von 300 Millionen Mark, und dieser Umstand bat {on im Jahre 1904 genötigt, den Jnvalidenfonds von diefen Beihilfen zu ent- lasten und die Laft in der Form cines etatsmäßigen Zuschusses auf denEtat des Reichéshaßzamtes zu übernehmen. Für das Jahr 1906 ift nun in dem Etatsentwurf als Bedarf an Veteranenbeibilfen ein Betrag von 16:/, Millionen Mark vorgesehen. Wann der Höhhftpunkt dieser Be- lastung des Reichëetats erreiht werden wird, läßt sfih noch in keiner Weise voraussehen. Man rechnet auf Grund von S{äzungen, daß der Höcbftpunkt der Belastung vielleicht erreiht werde im Jahre 1912, feinesfalls viel früber. Bis dabin wird aub auf Grund von Scätzungen, die wir angestellt baben, damit gere{net werden- müßen, daß auch ohne die voa dem Herrn Abg. Nißler Ihnen empfohlene Gesezeëänderung die Veteranenbeibilfen weiter wachsen werden, bis auf einen Jahresbetrag von 25 bis 30 Millionen Mark. (Hört, ört! in der Mitte.) Nach den Ermittelungen, “die in den jüngsten Iabren — ih weiß niht, ob auf Anregung des Herrn Abz. Nißler oder auf Anregung von anderer Seite — angestellt worden find, haben sich noch zwishen 600030 und 700000 Kriegsteil- nehmer am Leben ktefunden. Wir \chägen diese Zahl gegenwärtig auf rund 620 000. Wenn man hiervon abrehnet die Empfänger der gesetzlihen Militärpensionen und die Empfänger der Unter- stützungen aus dem Allerhöchsten Dispositionsfonds auf Grund des Gnadenerlasses vom 22. Juli 1884, dann verbleiben für die Gegen- wart immer noch über 560 000 Kriegsteilnebhmer, welhe bei der Gewährung von Veteran-nbeihilfen ia Betrat kommen können.
Zu dem Geseye von 1895 find nun von seiten des Bundesrats im April vorigen Jahres Ausführungébestimmungen erlaffen worden, welche bezwecken, auf ter einen Seite eine möglichst einbeitlide und gleihmäßige, aber auf der anderen Seite zugleich auh eine milde und wohlwollende Gefeßeanwendung zu verbürgen. Jch kann Ihnen mitteilen, meine Herren, daß seit dem Erlaffe dieser Autführungsbestimmungen, die allerdings noch nicht ganz etn Jahr alt find, eine einzige Beschwerde über eine Verweigerung der Veteranenbeibilfe an die Reichsschazverwaltung gelangt ist, und auch diese einzige Beschwerde hat \sih bei näherzr Prüfung als unbe- gründet herausgestellt. Es ist auch in dem § 14, dem leßten Para- graphen, der Ausführungsbestimmungen des Bundesrats Vorsorge getroffen dafür, daß möglichfte Ginheitlihkeit und Gleihmäßigkeit in der Gesezesanwendung herbeigeführt wird. Es ift dort bestimmt:
Zur Herbeiführung und Sicherung der gleihmäßigen Ausführung des Gesetzes in allen Bundesftaaten werden die Landesregierungen dem Reichskanzler auf defsen ErsuGßen nicht nur den Inhalt und die Gründe der getroffenen Entsheidungen mitteilen, sondern gleih- falls deren Unterlagen zugänglih mahen. Die Landesregierungen
werden dem Reichskanzler auch Kenntnis von allen ihrerseits jur
Ausführung des Gesetzes erlassenen allgemeinen Anweisungen geben. Natürlih bedürfen aber derartige Bestimmungen auch einige Zeit, um in gleihmäßiger Weise von seiten der Behörden angewendet werden zu fêönnen. Ich kann indes versichern, daß von seiten der Reichsshaßzverwaltung gerade auch die Einheitlihkeit und Gleich- mäßigkeit der Autführung jener Bestimmungen auf das sorgfältigfte im Auge behalten werden wird.
Nas diesen Ausführungsbestimmungen, meine Herren, ift nun unter anderen die Entscheidung der Frage der Unterstüßungs- bedürftigkeit von der gewifsenhaften Prüfung der persönlichen, der Familien- und der örtlihen Verbältniffe in dem einzelnen Falle abhängig gemacht, währznd auf der anderen Seite die Grwerbs- unfäbigkeit {on dann angenommen werden foll, wenn die E1werbsfäbigkeit auf weniger als ein Dritteil berabgesunken ift. Ich glaube, wir sind mit diesen Ausführungébeftimmungen in unserer Milde und unserem Woblwollen gegen die Kriegsveteranen {hon fo weit gegangen, als wir es überbaupt gegenüber den Bestimmungen des Gesetzes noch mit unserem Gewissen zu vereinbaren vermoten.
Was nun den Antrag des Herrn Abg. Nißler anlangt, fo ist derselbe, wie id glaube, soweit er das Kriterium der Erwerbsunfäbigkeit betrifft, doch wobl gegenstandelos, insofern nämli, als er bezüglich dieses Punktes eigentlich nichts weiter entbält als eine Wiederholung defsen, was in den Ausführungsbestimmungen des Bundesrats bereits anges ordnet ift. j
Bedenklicher ift es, wenn in dem Antrag Nißler versucht wird, als Kriterium der individuellen Unterstützungsbedürftigkeit eine bestimmte Einkommen2grenze zu zieben. Bei der Verschiedenbeit der hier in Betracht kommenden lokalen, versönlihen und Familienverbältnifse wird eine fol? rein \hablonentafte Behandlung nach unserer Auf- faîunz do lei&t ¿u Ungerechtigkeiten führen, und deshalb glaube i, daß der Bundesrat das Rihhtigere getroffen hat, wenn er unter Voraussetzung einer wohlwollenden Anwendung des Gesetzes und der Ausführungsbestimmungen die Bebörden darauf hingewiesen bat, daß sie in ibrer Entscheidung auf lokale, verfönliche
Familiznverbältnifse entsvrehende Rückficht nehmen.
Aub möchte i darauf aufmertsam macher, daß der Vorschlag nicht ret ftimmt mit dem § 10 des Gesetzes vom 31. Mai 1901 wegen Ver- sorgung der Kriegsinvaliden. Während nämli den Kriegsinvaliden in diesem Gese ein Eristenzminimum von 600 & einschließlich der Alterszulage gewährt ist, soll den Veteranen nah dem Antrag Nißler über den Betrag von 600 .( hinaus noch eine Beibilfe von 120 gewährt werden, sodaß jenes Exriftenzminimum nah dem Antrag Nißler auf 720 A fich belaufen würde, nebenbei bemerkt ein Betrag, der — insbesondere möchte id u. a. da auf den Osten der preußischen Monarchie binweisen — nach unserem Dafürbalten erbeblih zu hoh
in sle niht noch für Familicnangebörige zu sorgen haben, sondern allein stehea. Jedenfalls vermögen wir einen ausreidenden Grund nit einzusehen, warum wir den Krieg8- veteran beffer stellen sollen als den Kriegsinvaliden, der noch an den Folgen der im Kriege erbaltenen Wunden zu leiden hat. Am aller- bedenklicbsten aber erscheint uns der Vorschlag, wonach die Vollendung des 60. Lebentjabres dur die Bank den Anspruch auf Veteranenbeihilfe begründen soll. Damit würde gewissermaßen reihsgeseßlih proklamiert, daß {hon mit der Vollendung des 60. Lebensjahres die persönliche Erwerb8unfähigkeit zu vräsumieren fei. Die weitcren Konsequenzen cines folden Aussvruchs des Gesetzgebers vermöhten sih in ihrer vollen Tragweite nad meinem Dafürhalten kaum übersehen lasten. Es bleibt übrigens in dem Antrag des Herrn Abg. Nißler unklar, ob die Vollendung des 60. Lebensjahres den Anspruch auf Beihilfe in allen Fälle? begründen soll, oder ob sie ihn nur begründen foll bei vorliegender Bedürftigkeit. Der Herr Antragsteller hat zwar in dieser Beziehung vorbin versbiedene Ausführungen gemat, die annehmen laffen, daß nur in Fällen der Bedürftigkeit das 60. Jahr entscheidend sein soll, aber 23 ist dies nicht ohne weiteres aus dem vorliegenden Jnitiativ- antrag zu ersehen. Je nachdem nun diese Zweifelsfrage ent- (Wieden wird, stellt sch der erforderlize Mehrbetrag un- gemein verschieden. Wir haben aber in dieser Beziehung wenigstens beiläufige Shäßungen aufmachen laffen. Genauere Be- rechnungen aufzustellen, ist ja ungemein s{chwierig; wir haben deshalb zu Schätzungen unsere Zufluht genommen und haben dabei gefunden, daß in dem einen Falle, je nahdem man den Antrag Nißler auslegt, für das Jahr 1906 mit ciner Mebrau8gabe über obize 16!/+ Milltonen hinaus von etwa 27 Millionen zu rechnen ift (Hört, hört!), während in dem anderen Falle mit einer Mehrausgabe zu rechnen wäre von rund 50 Millionen Mark.
Noch unklarer als all das ift aber mir und wohl auch den verbündeten Regierungen, woher bei einem chronishen Defizit von weit über 200 Millionen Mark im Reichshaushalt die Mittel genommen werden sollen, um diesen ganz erbeblihen Mehrbedarf auch noch zu decken. Ich möôtre bier doch an den lebhaften Widerstand erinnern, der \ih faft in allen Bevölkerungs\{ihten in den jüngsten Wochen und Monaten geltend gemacht hat gegen jeden Versuh, die vor allem notwendige Ordnung in unserem Reichshaushalt wieder- herzustellen. Es is eben weit leichter, für populäre Zwecke im Reih und Staat Ausgaben zu fordern und zu bewilligen, als für die Beschaffung der erforderlihen Deckungsmittel Sorge zu tragen.
Immerhin hätte ih — ih rede da ganz offen, meine Herren! — es kaum für mögli gehalten, daß die ernstlichsten Bemühungen der verbündeten Regierungen und, wie ih gern anerkenne, auch der Mehr- heit des Reichstags, die dringend gebotene Sanierung des NReichs- baushalts demnächst herbeizuführen, durch einen Antrag wie der vor- liegende, ih will nicht sagen, durhkreuzt, aber doch fo erheblich er- \hweri werden würden.
Es ift in dem Antrag Nißler dann auch noch ein Vorschlag enthalten, der die Einrichtung eines sogenannten Gnadenguartals8 zum Gegenftand hat. Ich habe den Eindruck, daß es doch etwas weit geht, wenn man über den Kreis der Kriegsveteranen hinaus dem Reiche zumutet, auch noch für die Nelikten der Kriegs- veteranen Opfer zu bringen. Ich will aber über diesen Punkt um so weniger mich des näheren jeßt aussprehen, als ja ohnehin s{hon beantragt ift, die Vorlage an eine Kommission, die Budgetkommission, zu verweisen. Jedenfalls aber möchte ih glauben und das heute au {hon bervorhzben, daß bie weiteren Bestimmungen in dem Antrag Nißler mir überflüssig und gegenstandelos zu sein scheinen. Die 88 3 bis 6 dieses Jnitiativantrags sind hon gegenwärtig geltendes Recht; sie sind aus dem Gese von 1895 etnfah herübergenommen. Der § 7 d23 Antrags Nißler aber deckt sih inhaltlih vollständig mit
dem § 2 der dem Reichstage bereits seit tem November v. I. vorliegenden Novelle zum Invalidenfond2gesez, deren unveränderte Annahme vor: der Budgetkommission bereits unter dem 24. Januar d. F. beantragt worden ist; die Beshlußfafung des Plenums ftebt allerdings noch aus.
Wenn ich nun, meine Herren, s{ließlich mein Urteil über den Antrag Nißler in wenigen Worten zusammenfassen foll, fo muß ih erklären, daß ich dck Antrag zum einen Teil für überflüssig und gegenftandslos, zum anderen Teil aber für so bedenklid erachte, daß ih für meine Person niht in der Lage wäre, die Annabme des Antrags bei den verbündeten Regierungen zu befür- worten. Nach diesen Ausführungen — gegen die Verweisung an eine Kommission babe ih keine Einwendungen zu erheben — möchte ih dem hohen Hause die weitere Stellungnahme zu dem Antrag und die Beschlußfassung hierüber ledigli anbeimstellen.
Aba. Ft schert (Zentr): Mit den Zielen des Antrages sind meine Freunde einverstanden. Die Budgetkommission hat ja in dankens- werter Weise den Antrag angenommen, diese Kriegsteilnehmer wenigstens für 1905 zu berückfihtigen, und der Staatssekretär fteht ja diesen Bestrebungen günstig gegenüber. In den leßten Tagen haben wir einen fünften Nachtragsetat erhalten. Ih möchte den Präsidenten bitten, diesen fünften Nachtragsetat möglihft bald auf die Tages- ordnung zu segen, damit die Betreffenden mögli bald zu ihrem Recht kommen. Für die Zukunft ist dafür gesorgt, daß die betreffenden Beihilfen nicht mebr bestimmt umgrenzt, sondern überschreitbar find, nahdem fie auf den Ctat gebraht sind. Mit den Bestimmungen der §§ 3 und 4 der Ausführungs- bestimmungen über die Unterstützungsbedürftigkeit und Erwerbs- unfäbigkeit ist den Kriegêteilnebmern mehr gedient als mit dem Antrag Nißler. Der Staatssekretär hat \{on auf die lokalen und sonstigen Verschiedenbeiten hingewiesen. Die Summe von 600 #4 hat einen durchaus verschiedenen Wert, je nahdem sie den Kriegsteilnehmern in einer großen Stadt oder auf dem Lande gewährt wird und je nah der Verschiedenheit der Familienverhältnisse der Kriegs- teilnehmer. Die Regierungen sind sogar über den Inhalt des Geseßes von 1895 binausgegangen. Insofern halte ich es für richtiger, die betreffende Ausführungsbestimmung in das Gesetz felbst hinüberzunebmen. Das könnte in der Budgetkommission geschehen. Vielleiht könnten dort die Begriffe „Unterstüßungsbedürftigkeit“ und „Erwerbsunfäbigkeit“ noch fester umgrenzt werden. Vielleicht wäre es ratsamer gewesen, mit diesem Antrage niht in diesem Augenblicke zu kommen, wo die Finanzlage so \{chwierig ist. Der Staatssekretär hat gesagt, daß nur eine einzige Beschwerde bei ihm eingegangen sei. Es sind wohl sehr viel mehr Beschwerden er- boben worden; es müfsen weitere Unterlagen in der Kommission ge- geben werden. Es müßte ein einheitlihes Schema aufgestellt werden für die Bewirkung der Beihilfe. So könnten Abweisungen wegen Formwidrigkeiten vermieden werden. Die Kriegervereine werden dazu bebiltlich sein. Wir wünschen auch eine Nachweisung, wie viele Veteranen und aus welchen Gründen sie mit ihren An- \sprüchen zurückgewiesen worden sind. Auf die Einzelheiten des Entwurfs brauche ich nah den Ausführungen des Staatssekretärs nit näher einzugehen. Auch mir erscheint die Grenze von 600 & und die Grenze von 60 Jahren bedenklich. Jedenfalls müßte cine andere Fassung gefunden werden. Bedenklih ist mir au der S{lußsaz des § 1, wo von einer Fakultät der Beihilfe für die elfässishen Kriegsteilnehmer gesprochen ist. Diese Be- stimmungen müßten obligatorisch gemacht werden. Wohlwollende Worte für die Kriegsteilnehmer genügen niht, man muß ehrliche Politik treiben und den Finanzverhältnissfen Rechnung tragen. Darum muß man diejenigen Wünsche zurückweisen, die bei früheren Gelegen- heiten über diesen Antrag hinaus gestellt worden find. Man hat eine Wehrsteuer zur Deckung dieser Bedürfnisse vorgeshlagen. Es ist aber fraglich, ob diese Steuer hier Anklang findet, und dann soll fie für den Invalidenfonds mit Beschlag belegt werden. Bet allem Wohl- wollen für den Antrag Nißler halten wir es doch für nötig, daß er in der Budgetkommission auf seine Durhführbarkeit geprüft wird.
Abg. B o ck (Soz.): Man hat uns neulich vorgehalten, daß wir, als die Interpellation über die Borussia-Angelegenheit auf der Tages- ordnung war, nit so viele Parteigenofsen zur Stelle hätten, um dem Antrag auf Besprehung dieser Interpellation die genügende Unter- stüßung zu sichern. Man sieht ja, wie es heute, wo ein Jnitiativ- antrag der Rechten zur Verhandlung steht, auf der rechten Seite des Hauses aussieht. Was den Antrag selber angeht, so handelt es ih hier um arme Leute, denn für die Offiziere ist hinreihend gesorgt. Von ihnen hört man keine Klage, und daß fie aus über- großer Bescheidenheit es unterlafsen sollten, berehtigte Klagen zu erbeben, bezweifle id, denn an Bescheidenheit is wohl noh fein Offizier gestorben, wohl aber kann das Gegen- teil gesagt werden, daß nämlich die Herren Stabsoffiztere, die zwei, drei Jahrzehnte hindurch ihre hohen Gehälter bezogen haben, fich als Kriegsveteranen noch jährlich 720 4 bezahlen laffen. (Zuruf des Abg. Erzberger: Das ist ihr Recht!) Ich glaube, es ist au) das Recht der Veteranen, zu fordern, daß für sie etwas Genügendes geschieht. Die ungleihe Behandlung der Soldaten und Offiziere setzte glei mit Beendigung des Krieges ein. 12 Millionen wurden für 14 Dutzend Heerführer bewilligt, und nur etwa ebensoviel für alle Reservisten. Wenn der Reichsshaßsekretär meint, daß thm nur ein einziger Fall von Klage oder Beschwerde zugegangen fei und ih selbst dieser als unbegründet erwiesen habe, so weiß wohl jeder einzelne Abgeordnete, daß er Briefe in der Tasche hat, voll von beweglichen Klagen von Veteranen. Troy dieser Klagen wurde in der Budget fommission festgestellt, daß 10- bis 15 000 Veteranen wegen Mangels an Mitteln nicht in den Besiß der Beihilfe gelangen können. Der Antrag Nißler, dem wir troß des Schreckgespenstes, das der Schaßsekretär vor- führte, sympathish gegenüberstehen, geht uns nicht einmal weit genug. Wir scheuen uns nicht, so weit zu gehen, daß wir pro Tag wenigstens 1 M für den erwerb8unfähigen Veteranen fordern, anstatt 120 # pro Jahr. Ich bin der Meinung, daß ein Reih wie das Deutsche, das das größte Heer der Welt hält, das sih rühmt, eine große Flotte zu bauen wie die größte seefahrende Nation, das feinen Fürstlichkeiten jährlich 60 Millionen Mark zahlt, das Hunderte von Millionen für eine vollständig nußlose und zwecklose Kolonial- politik hingibt, die Mittel aufbringen könnte, für seine Veteranen zu sorgen. Die Fürsten können sich jedenfalls ein besseres Denkmal im Volke \{chafffen, wenn sie die Lage der Beteranen erleihtern, als wenn sie Figuren aus Marmor aufstellen laffen. Bauen Sie nur ein bis zwei Linienschiffe weniger, dann haben Sie die fehlenden 50 Millionen Mark pro Jahr. Meinen Sie, das die Größe und Stärke des Neihs von der Zahl feiner Linienschiffe abhängt, daß es niht viel mehr auf diejenigen ankommt, die die Schiffsbemannung bilden ? Glauben Sie, daß, wenn Sie die Veteranen so erbärmlih behandeln, daß fie elend zu Grunde ehen, dies die Begeisterung für einen künstigen Are steigert ? chon früher is von dem toten Schaß von 120 Millionen Mark im „Jultusturm“ gesprohen worden. Wenn ih nicht irre, hat der Staatssekretär eine zusagende Erklärung abgegeben, oder die An- regung wenigstens in Erwägung zu weben éisprAden, Aber wenn die Herren etwas in Erwägung ziehen, so is_ es |chon so gut wie abgelehnt. Die 120 Millionen könnten Sie nicht besser ver- wenden, als wenn Sie die Zinsen den Veteranen zuwenden, denn wenn Sie für einen etwaigen Krieg nihts anderes haben als den Schaß im Jultiusturm, dann is der Krieg shon so gut wie verloren. Bon der Kriegsents{chädigung von 5 Milliarden find 172 Millionen einerzeit für die Staátsbahnen in Beschlag genommen worden. Wer sit denn diese Staatsbahnen ? Doch das Königreih Preußen, das diese Millionen zu verzinsen hätte, damit die Zinsen den Veteranen zugute kommen könnten! Wir sind für eine Reichseinkommensteuer, wir sind für die Erbschaftsfteuer, aber man munkelt ja heute {on davon, daß man die Ee niht nur nicht auf die Deszendenten ausdehnen, sondern überhaupt zu Falle bringen will. Die deutsche