1906 / 55 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 05 Mar 1906 18:00:01 GMT) scan diff

Verpflichtung aller Genossen, weder bei der Neichöbank Wechsel zu

diskontieren, noch von Sparkassen oder anderen Geldgebern Gelder ju entnehmen, wie sie von jeder Genossenschaft abgegeben werden müssen. Was die vermeintliche betrügerishe Uebernahme zu vieler Geschäfts- anteile betreffe, so habe der Geschäftsführer den Mitgliedern, denen zu große Kredite bewilligt waren, gesagt, entweder müßten sie das Geld zurückzahlen oder neue Anteile übernehmen, damit wieder Geld geshafft werden könnte. Daraufhin hätten die betreffenden Mit- glieder Geschäftsanteile übernommen. Die Herren vom Vorstand, die nie etnen Pfennig Diäten bekommen hätten, hätten \{chließlich in ihrer allzu großen Vertrauensseligkeit sih bereit finden Summe von 120 000 zu tragen. Er glaube, das Haus habe weder ein Interesse an der Pyriter Angelegenheit, noch sei es für diese kompetent. Die kompetente Stelle sei die Generalversammlung, und diese habe das Verfahren des Vorstands für korrekt erklärt und in allseitiger Anerkennung seiner Arbeiten thm vollstes Vertrauen ausge-

prochen. L J Hierauf wird die Diskussion geschlossen.

Es folgen persönlihe Bemerkungen.

Abg. von Gerlach: Der Abg. von Dirksen hat den wieder erwähnt und gemeint, daß es, solange ih

wäre, ihm an Kollegen niht fehlen würde. für seine Kollegenschaft. Diese Rolle gebührt

also niht das beregte Tier, sondern das rote Tuch

Abg. Stadthagen macht eine persönliche Bemerkung, bleibt aber im einzelnen bei der Unrube des Hauses unverständlih. Für das von ihm gebrauchte leßte Wort Rüpelei wind er vom Präsidenten

¡ur Ordnung gerufen.

Ueber die Resolutionen wird die Abstimmung ausgeseßt. Der Titel „Gehalt des Staatssekretärs“ wird bewilligt, der Rest des Etats der Reichsjustizoerwaltung ohne Debatte.

Schluß 7 Uhr. Nächste Sizung Montag 1 Uhr. Inter- pellation Müller-Sagan, betr. Zollabfertigung an der russischen

Grenze; Postetat.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

39. Sißung vom 3, März 1906, Vormittags 10 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Das Haus seßt die zweite Beratung des Staatshaushalte- etats für das Etatsjahr 1906 im Etat des Ministeriums der geistlihen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten und zwar im Kapitel „Elementarunterrihtswesen“ fort.

Zu Beihilfen an Schulverbände wegen Unver-

mögens für die laufenden Ausgaben der Schul- unterhaltung sind 17172305 M, das heißt 3273618 M mehr als im Vorjahre, eingeseßt. Zur Erläuterung if im Etat bemerkt, daß, um der Abwanderung der Volks\cul- lehrer und -lehrerinnen von dem Lande in die und aus dem Osten nah dem Westen uwirken, in Aussiht genommen ist, tunlichst Ds ius des Mindestgrundgehalts der ersten alleinstehenden Lehrer auf 1100 M, desjenigen der übrigen Lehrer auf 1000 #, der Lehrerinner auf 800 ( und des Mindestsaßzes ‘der Alterszulagen sämtlicher Lehrer auf 120 H, desjenigen der Lehrerinnen auf 100 herbeizuführen.

diesem Zwecke sollen den leistungsshwachen Schulverbän Beihilfen im Gesamtbetrage von 2750 000 gewährt werden.

Die Budgetkommission, Berichterstatter Abg. Dr. Wolff-Gorki, beantragt unveränderte Bewilligung.

Die Abgg. Freiherr von Zedliz und Neukirch (frei- | kons.) und Genossen beantragen, diesen Fonds behufs Er- j höhung des Mindestbetrages der Dienstalterszulagen in dem nächsten Etat um weitere 2 Millionen Mark zu veritärken.

Die Abgg. Keruth (fr. Volksp.) und Genossen bean- | âchsten Etat | mindestens weitere 2 Millionen Mark einzustellen

tragen, die Regierung zu ersuchen, in den

Maßgabe, daß hieraus Beihilfen nicht nv [chwachen Schulverbänden im Osten, Iprehend auch solchen in anderen Landest Erhohung des Mindestgrundgehal Mindestbetrages der Dienstalterszulagen ge Hierzu liegen zahlreihe Petitionen

um Bewilligung von 5 Millionen seitigung der unbilligsten Ungleich Lehrerbesoldung und eine Petition

Erhöhung der Grundgehälter für Leh

voti Landesvereins preußischer Volksshullehrerinnen zu Í e. Q e

reri 900 M und der Alterszulagen auf 100 H v i P

Dudgetkommission beantragt,

ry -

ligung des Titels für erledigt zu er

Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirch beantr itlonen der Regierung dahin zur Berücksichtigung zu ü | gen in den | Etat für 1907 weitere 2 Millionen Mark eingestellt werden. |

Nach dem Abg. Freiherrn von Zedliß und Neukirch (fr. kons.), | } ; Dr. Germar | und dem Abg. von Strombeck (Zentr.), über deren Aus- |

die Pet

weisen, daß behufs Erhöhung der Alterszula

On: n,

dem Ministerialdirektor im Finanzministerium

rihtet worden ift, erhält das Wort

Abg. Walle nborn (Zentr.). Er gebt autfübrli auf die 22g ländlichen Schulverbände und der s{ulunterbalturgëpflihtigen Ge- meinden der Rheinprovinz ein, um darzutun, daß au bier die Ver- bôltnisse namentlih bezüglih der Alterezulagen der Lehrerinnen viel zu wünshen übrig ließen. Schon aus diesem Grunde | Die Gemeinden seien zum Teil steuerlich ungemein überlastet. Weit mebr also die Tendenz des Antrags Keruth den wirklihen Bedürf

Fônne er dem Antrage von Zedlitz nicht zuftimmen.

gegen

Abga. Ker ut h (fr. Volkep.): Ih halte eine nobmali misfionkberatung über die Anträge deshalb nit für notwe

Mot

ie entspreenden Petitionen bereits Gegenstand der Kommissions- find. der in Auési&t genommenen Revision

des Lehrerbesoldungégeseßes irgendwie durch die Annabme Gjudizi wir nich Wilpáa

vie veratung gewesen

der Arträge präjudiziert würde, können

. x x - Ju D Al p nz E Jm vorigen J re hat Herr von Zedliß 5 Millio: wic halten Summe keineswegs für zu hc:

2 EN

Verwendungatzweckc Bir fônnen weder den Aus\{chluß des Meitens, no% die Aus\{ließung einer Erböbung des Grundgehalts billigen. mf; H tr, x bs

F L T p y Lmo pn at cká Ih empTeDie Li s «vi Le ALL +4 4:1 3E Und L V Antrags von Zedliz, obwok l

ftruiert feinen

Die Zuwendunge:

weiden vielmehr,

lasen, etne

Ich danke

Durch die Erwähnung des „bos“ hat der Abg. von Dirksen den zwingenden Gegenbeweis gegen seine eigene Behauptung geführt, daß er ein Feind von Beleidigungen sei. (Präsident Ballestrem: Sie haben den „bos“ für sih abgelehnt; damit ist es gut.) Der Abg. von Dirkfen hat ferner gesagt, ih wirke provozierend auf ihn, auch wenn ih nicht \sprähe. J bin für den Abz. von Dirksen

Graf von

und der

| bälter dem etwaigen | werden,

| einem derartigen Antraze Abstand p

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führungen bereits in der vorgestrigen Nummer d. Bl. p | der Regierung zur Berüksichtigung nah Maßgabe des zu

t anerkenren.

l | e verlangt er | zur noch 2 Millionen und diese unter wesentlicher Eins{ränkunga des

provintes ¿ugute kommen, Mit den Bestrebungen nah Er- öhung auch des Grundgehalts sympathisieren wir natürli, aber der hier von. uns geforderte Betrag von 2 Millionen wirk. besser eigentli nur zur Aufbesserung der Dienstalterszulagen ver- wendet. Daß wir niht mehr als 2 Millionen fordern, liegt daran, daß im vorigen Jahre die Freunde des Herrn Keruth den Aus- \chlag gaben gegen unseren bamaligen weitergehenden Antrag. Aus der Erklärung des Zentrums höre ich nur das Nein beraus. Es ist doch keinem Zweifel unterworfen, daß dieser Antrag auf der Linie des zuy revidierenden Lehrerbesoldungsgesetzes liegt, also eine Erleihterung des p ltaudekommens des leßteren, niht eine Erschwerung bedeutet. Mit Worten allein ist es doch au nit getan; wir müssen Taten sehen. Die Frage der Auf- befserung des Lehrereinkommens ist eine der brennendften geworden. Der erste Schritt ist ja im Etat getan, aber er ist getan unter dem äußersten Drängen der Verhältnisse. Die Lande shulen verôden; der Lehrermangel tritt immer \{ärfer hervor. Diese {weren Mißstände sollten auch die Staateregierung darauf hinweisen, daß es nur ihre Pflicht und Schuldigkeit ist, sofort die Hard zur Abhilfe zu bieten. Der Ministerialdirektor Germar gebt davon aus, daß Klagen im wesentlihen nur über die Verschiedenheit der Lehrergehälter laut geworden séien; dies stimmt mit den Tatsahen niht überein. Die einbeitlicke Bildung der Bes völkerung ist ein eminentes Staatsinteresse, daran haben aber au die Städte das größte Interesse. Die jeßige ungleihe Verteilung der Schullasten schädigt dieses Interesse. Wir können nicht mehr ruhig zusehen, wie si die Situation weiter vershlechtert.

Abg. Dr. Friedberg (nl): Wir seßen bei diesen Anträgen voraus, daß der geseßlihen Regelung des Lehrerbesoldung8wesens in keiner Weise entgegeng itet wird. Der Antrag Zedlitz konzentriert sih nur auf die Alterszulagen, während der Antrag Keruth eine weiter- gehende Zweckbestimmung hat. Ih halte es für richtig, daß nach dem

Antrag Keruth aus diesem Fonds auch dem Westen etwas jugute j

fommen soll. Das Bedürfnis ist im Westen ebenso roß wie im Osten, wenigstens in weiten Teilen des Westens. Viellcit wäre eine solche Klausel in dem Antrage überflüssig, da der Regierungékommifsar in der Kommission gesagt hat, daf der Fonds nur wesentlib dem Often zugute kommen solle. Ich bin aber bereit, für den Antrag Keruth zu stimmen. Eine no§-

malige Kommissionsberatung halte ih nit für nötig. Wir sind der |

Ansicht, daß der Fonds in seiner jeßigen Höbe nit auSreicht. Der Ministerialdirektor Germar meint, wir könnten der Regierung für diesen Fonds dankbar sein. Mit der Dankbarkeit ist es eine eigen- tümlihe Sahe. Ich konftruiere die Sache umgekehrt und meine, wenn wir der Regierung Mittel bewilligen, damit fie die staatlichen Aufgaben möglichft gut und vollkommen erfüllen kann, dann haben wir Anspruch auf Dankbarkeit. Wir wollen alle das Beste des Landes im Auge behalten; wenn wir von dieser Tendenz ausgehen, werden wir auch auf dem Gebiet des Volksshulwesens weiterkommen.

Minister der en, Unterrihis- und Medizinal- angelegenheiten Dr. Studt:

Meine Herren! Den Sthlußausführungen des Herrn Abg. Dr. Friedberg kann ih im allgemeinen beistimmen; i muß nur den einen Vorbehalt machen, daß, wenn die Königliche Staatsregierung gegen den Antrag des Freiherrn von Zedliß Widerspru erboben und Be- denken geltend gemaht hat, daraus niht der S{hlufß gezogen werden

fann, als ob die Unterrihtêverwaltung ibre PAiGt, tunliGst aus für |

die Erfüllunz der berechtigten Wünsche der Lehrershaft zu sorgen, in irgend einer Weise vernaWhlässige. Meine Herren, ih glaube, über diesen Verdacht kann die Unterritsverwaltung erbaben sein: jeder Etatsentwurf bringt Ihnen eine Anzahl von Forderungen im Interesse des Lebrerstandes. Aber, meine Herren, der Herr Abz. Freizerr von Zedliß hat vorhin eine Bemerkung in seine Ausführungen einfließen laffen, id bätte bei der Geltendmahung dieser Be- denken jeglihe Begründung unterlassen. Jh habe jedoch seiner Zeit ausdrücklich bervorgehoben, daß es nit erwünsSt ers@ecint, hon jeßt in der von dem Herrn Abgeordneten in Austsiht genommenen Weise der geplanten allgemeinen Regelung der Lehrerbesoldung, die ja in Ausfiht gestellt ift, vorzugreifen, das würde aber ¡weifellos gesehen. Meine Herren, wird der Antrag angenommen und werden erhöhte Mittel für die Lehrerbesoldungen in dem Etat zur Verfügung gestellt, so ift die unvermeidliche Folge

| die, daß mit der alsdann eintretenden Erböbung der Lebrergebälter

wieder ein großer Wetilauf beginnt in einzelnen Landesteilen bezw. in den leistung8fähig tädtzn, um durch weitere Erböbung der Ge- i bzuge der Lehrer vorzubeugen. Diesem Uebel-

ein Geseß über die Lebrerbesoldung abgeholfen

aufstellt. Dies ift der

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stand kann nur durch Î Grund, der uns dazu bestimmt, Ihnen ed d

Weiter babe ih geltend gemaht, daß die Erfahrunger

abgewartet werden möhten, die mit der anderweitigen

Regelung der Unterhaltung des Volksshulwesens verbunden werden die Lasten anderweit verteilt und auf breitere SWultern

| und es werden erft dann bestimmte Anbaltspunkte dafür gewonner

werden, în welher Weise gesezlich vorgegangen werden muß. eiden Argumente sind meiner Meinung nach maßgebend. Im übrigen bitte ih nochmals wiederholen zu dürfen, daß bei Geltendmahung dieser Bedenken es der Unterrihtêverwaltung ¿llig fern liegt, den berehtigten Würschen der Lebrer auf dem Ee-

g entgegenzutreten; der Zeitpunkt der endgültigen

ift niht gekommen. Ih schließe mit der Bitte, iberrn von Zedliß niht angenommen würde.

Darauf wird die Diskussion geschlossen.

Der Titel wird unverändert bewilligt, die Petitionen werden

diesen gestellten Antrags Zedliß überwiesen, der Antrag Keruth

wird abgelehnt, dagegen der an erfier Stelle mitgetei

Antrag Zedliß mit geringer Mehrheit angenommen.

ZU widerruflichen persönlihen Zulagen für im Dien befindlihe und pensionierte Volks\chullehrer und -[eh rerinnen in der Provinz Posen und den gemisht- sprahigen Kreisen der Provinz Westpreußen be- hufs besonderer Förderung des deutschen Volks\hulwesens (Ostmarkenzulagen) sind 1150000 Æ ausgeworfen, 30000 Æ mehr als im Vorjahre.

Dazu liegen Petitionen von Mittelshulrektor Spill und Genofsen ín jorn um Gewöhrung der Ostmarken- zulagen an die Lehrkräfie der Mittelshulen von den Lehrern der Mittelschulen und der höheren Mädchen- schulen in Graudenz Krause und Genossen um Gewährung von Ostmarkenzulagen an fe, und eine Petition von Rektor Bidder und Genossen in Neufahrwasser u. a. O. um Ge- vährung von Ostmarkenzulagen an die Lehrer und Lehrerinnen in den ausgeschlossenen westpreußishen Kreisen vor. Die Budgetkommission beantragt, über die Petitionen zur

ad D tberzugachen. b e l - Belencin (fonf.) bittet die Regierung, be- rung der Ostmgrkenzulage das möglihste Entgegen-

Abg. Ern st (fr. V der Petenten ein.

gg.) tritt für die Berückfihtigung der Wünsthe

Abg. von Oldenburg (kons.): Die Oft umstrittenes Gebiet. Umständen Herausgestellt, d es{chlossen Hat. immung Hervorgerufen. handelt, werden diese aber um das Volksshulunterhaltun Westpreußen. Wort: Raus aus de Kartoffeln, Diese Ungleibheit muß beseitigt werden. wenn es nit anders gebt, dann aus einem anderen Fonds als dem Oftmarkenfonds.

Abg. Kreitling (fr. Volksp.): Wir können für die Ostmarken- den Lehrern als festes Gehalt gewährt

markenzulage ift ein sehr Febler hat es P man fünf weftpreußishe Kreise aus- ein s{hweres Unret und hat große Wenn es fich um die Oftmarken fünf Kreise als deutsche behandelt; L gsgeseß handelt, beißt es: fie find i also ganz

wenn es sh

dem guten alten Kartoffeln!

¡ulagen nur ftimmen, wenn fie

Damit s{!ießt die Debatte.

Der Titel wird bewilligt, der Kommissionsantrag betreffs der Petitionen angenommen. Remunerationen | -lehrerinnen behufs besonderer shen Volksschulwe gemischt deutscher und polnischer Ordinarium 550 000

Abg. von Hevking (kons.) erklärt es für cin Gebo in den gemishtiprahigen Kreisen Don Osftmarkenzulage zu ge- ung eines besonderen Antra

Volksschullehrer Förderung des deut- Landesteilen mit Sprache stehen im t‘der Gere@tig- Stlefien, namentlih in Obers(lefien, die Er verzichtet auf die Stell bittet aber die Regierung, seine Anregung in wohlwollende Erw zu ziehen und niht auf ihrem bisherigen ablehnenden

Standpunkt zu des Fonds reie niht aus nigen Æhrern eine Zulage ung nidts zu {Gulden

rige Erböh mindestens müsse aus dem Fonds allen denje gewährt werden, dic ch in nationaler Bezieh Beträge von 40, 50, 60 & seien aber keine wirflihe mindeste müßten 100 oder 120 M sein. on „\{warzen Lf

Tommen lassen : Remuneration ia“ sei Ende Febr es sei daselbft der Landrat des Kreises Pleß an erklärt als Landrat dcs Kreises Pleß, den in tef nie erbalten zu haben ;

Der Nedner jener Notiz erwähr.ten babe thn nit neulid daraus gezogenen Gegen einen unbere sei niht nur das Ret, er angerufen enbeimer au so. erung8rat Klo t \ch: Die Ostmarkenzulage ist : Gunsten der unmittelbaren Staatsbeamten und »da@dte System in der

G fcin Stellvertreter

dttinder cinzus{reiten, er nit; er k

eine einbeiilihe Aktion 1 brer: es ge! se zu durck(- l 3orredner angereat ur gewährt werden auf Grund Deutshtums

in Oppeln di

t nit, diefes w es nah verschiedener Richtung die Die Remunerationen sollen besonderer Leistu aud die Regierun nommen; ste hat au noG Mittel dazu, mmenen Härten auszugleichen. i in vorigen Jahre erböbt worden ist,

Au T 995 24 4 Li 444

c D 7 des Remunerati zeit E binreichen wird,

D Abg. Kre

urishen Kreisen Ofipreußens

Freiherr von d (freilons.): Die artenzulage ist kei 3

rk zichen zu können. rs{lesien brauckt lage nicht ausgedehnt zu werden: das {ließt ader 2 ngemessene Zulaaen erha rbeiten müssen ; ib um fie für di

nab der Ofim

en, weil sie e jeßige Zu- Scwierigkeiten des e Regierung muß im nächsten Etat den Fonds für die Remunerationen für die obers(lesisck@en Lebrer io erböben, daß sie eine ähnlide Zul markenzulage.

Ministerialdirektor

unter den s{wierigsten V lage reiht absolut Amtes zu ents{ädigen.

erhalten können wie die Osts

.Schwartzkopff: Die Regierung kann tese Anregung stpreußen nach dem Westen kann nur dur 18geseß verhindert werden. Gulunterbaltungêgeseß verabschiedet ist. die Lehrer in Obers(lesien kann nur derdienste im einzelnen Fall. tr.): Auf den vom Abg. von Hevking ir bei der dritten Lesung zurückommen, weil ien erhalten haben werden.

Dieses Gesetz ift nur mögli, wenn Der Remunerationsfonds verwendet werden für besondere T

Abg. Graf von Pra erwähnten Fall werden wir bis dabin Informatic idt billigen, zum s{riftlihen

Oma (Zen

Wir können es r richtig befindet, einen Lebrer an den Regierungk- cihtunterrihts, also n Angelegenheit. Schließlih muß ih zurückweisen.

vking (konf.): Ich babe gerade den betreffenden Lebrer eis zu erbringen, daß die Sache \ich so, wie . Das war meine Pflicht. eine Beshwerde vorbrachte, gesagt, das nütße mir Herr Glowatki kann mir untersucht werde. ob beim Konfirmations-

4 Eee Aden t auf zu!ordern nten darüber zu beridten in Sachen in inneren religiöôîe

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Ih babe nur dem mir Tatsachen nennen.

teinte, es sei vollständig aleihgültig, nische oder die deutihe Sprache verwendet wird. Da müssen wir do untersuchen, ob nicht ein Geistliber die Kinder zum Sedrauch einer anderen Sprache zwingt. brauhe ich mich allerdings nit unterriht dazu benußt wird, um deutsche Kinder zu polnischen zu mawen, fo hat das mit der Religion nihts zu tun, und was den Aus- ch daran, daß der Erz- als s{warze Husaren be-

Um religiöse Angelegenheiten

zu kümmern, aber wenu der Beicht-

: anbetrifft, so erinnere i Cêln die Geistlichen seinerzeit

Der Fonds zur Unterstüßung von Witwen und Waisen von vor dem 1. April 1900 verstorb von 300 000 auf 400 000 M vermehrt werd

Abg. Zie sché (Zentr.) bittet, daß die älteren Witwen besonders

ß nah seiner Meinung é niht genügen fönne, und bittet um

enen Lehrern soll

unterfiüßt werden.

, Cickboff (fr. Volksp.) bemerkt, da diese Erböbung um 100 000 erstärkung im nächsten Etat.

Gebeimer Oberregierungsrat Altmann teilt mit, da onds nicht nach dem Durt§schnitt verteilt sonders ge-

5 die Unter- ftüßungen aus diesem F ürden, sondern das Bed prüft werde. Die Unterstütz azihwankt, 2908 Witwen feien unterstüßt worden. werde den Wunsch einer weiteren wollende Erwägung ziehen. Abg. Dr. Arendt (fr. kons.) dankt zunächst für diese wohlwollende lärung und bemerkt dann: eine weitere Erböbun wohl allgemeine Zustimmung finden. eine dauernde Auégabe, sondern nur um eine solche, von selbst fortfällt. Die Säge für diese 360 M hinaus erhöht werden. verwaltung mit weiteren Forderungen hervortreten und verwaltung sie bewilligen wird.

Der Titel wird bewilligt.

Unter den einmaligen Ausgaben für das Elementar- unterrichtsweser. sind 20000 ( zur Abhaltung von Zeichenkursen behufs Einführung des neuen Lehrplans für den Zeichenunterriht in den Volks- und Mittelschulen aus- geworfen.

Abg. Ziesché (Zentr.): neue Zeihenmethode einführt

ürfnis in jedem einzelnen Falle be ungen bâtten 1904 zwischen 400 und 112 A Die Regierung Verstärkung des Fonds in wobl-

würde im Hause ih bier niht um die mit der Zeit Lehrerwitwen müssen über hoffen, daß die Unterrichts- die Finanz-

Es handelt

Œs ift eigentüwlich, daß man erst eire und dann erst Kurse zur Heranbildung An den Seminaren haben wir nicht die Zch verkenne die Schwierigkeiten

erforderlihen Zeichenlehrerfr

für die A Tung von Zeichenlehrern an den Seminaren nit, weil

sie dort niht voll beschäftigt fein Fönnen. Aber das Ziichnen darf an den Seminaren nicht mehr als Stiefkind betrahtet werden. Wir brauen auch Zeichenlehrer an den Fortbildungésculen, bisber wird an diefen der Zeihenunterrißt von Volkss{ullehrern erteilt; das könnten wir vermeiden, wenn wir an den Seminaren Zeichenlebrer anstellten. Die Handfertigkeitéausstellung in den Räumen dieses Hauses ist sehr interessant, man sieht, daß es wirklich Arbeiten der Knaben sind. Es fragt sich, ob der Lehrplan _für die Zeichenmethode aub für die einfahen ländlihen Schulverbältnisse geeignet ist. Erleichtert wird die Anstellung der Zeichenlehrer an den Seminaren dort, wo zugleich eine Präparandenanstalt besteht. :

Abg. Dr. Arendt: Jh schließe mi dieser Anregung gern an, und sehr rihtig war der Hinweis auf die Ausstellung in unserem Festsaale. Man sieht dort, welche Fortf{ritte namentli der Zeichen» unterriht gemacht hat. „Dadurch gewinnen Berufszweige, die vom Zeichenunterriht mit abhängen, an Bedeutung, wie die Baugewerbe und tehnisGen Gewerbe. Wir müssen tüchtige Leute für den Mittel- stand heranbilden, und deshalb muß auch auf den Seminaren mebr Wert auf den Zeichenunterricht gelegt werden. Damit muß eine weitere Hebung des Zeichenlebrerstandes verbunden sein. JIch mödte anregen, diesen Stand auch durch einen Titel oder eine andere Be- zeihnung zu heben. Namentlich sind die älteren Lebrer niht von den übrigen dur einen Titel unterschieden. Es ist zu wünschen, daß die Gere Zeichenlehrer in umfangreichem Maße den Titel „Professor“ erbalten.

Ein Regterungskommissar bemeikt, daß mit Hilfe dieses Etatstitels jährliß 150—200 Lebrer ausgebildet werden. Das sei ¡war nicht viel, aber diese Lebrer gingen in die Provinzen und verbreiteten dort die neue Methode, sodaß in den letzten Jabren {on vie! erreiht sei. Der Unterrichtäplan sei so gestaltet, daß er au den einfahen Sc(ulverbältnissen auf dem Lande angepaßt werden könne. Es sei auch bereits daran gedact, die Seminarlehrer in dieser neuen Methode zu unterriten. Für nit geprüfte Zeichenlebrer an

den Seminaren würden Fortbildungskurse cingerichtet.

Nach einigen Bemerkungen des Abg. Dr. Heisig (Zentr.), der darauf hinweist, daß besonders an Baugewerkshulen dieser Zeichenunterriht erforderlih sei, werden die einmaligen Aus- gaben für das Elementarunterrihtswesen bewilligt.

Es folgt das Kapitel „Kultus und Unterricht ge- meinsam“. N

Abg. Hobeisel (Zentr.) bittet, größere Mittel bereit zu stellen, um wieder aufgefundene Kunstdenkmäler in alten Kirchen für die Ge- meinden konservieren und erbalten zu können. Heute hbalse der Staat, der der Patronatshberr der betreffenden Kirchen sei, diese Kosten den Geme inden auf, die meist nit leistung8täbig genug feten.

Ministerialdirektor von Ch app u i 8 erwidert, daß der Staat sein Patronat in dieser Hinsi®t nit engberzig, sondern woblwollend auéübe, und daß si dasselbe sogar auch auf die Erhaltung alter Glosmalereien in den Kirchen erstrecke. Es s{wekbten Verhandlungen darüber, um den noch bestebenden Ungleichbeiten zu steuern.

Bei dem Titel der Beihilfen für leistungsunfähige Kirhengemeinden zur Aufbesserung der Geistlihen und des Zuschusses zum Pfarrerwitwen- und Waisenfonds liegt cine Petition des Pfarrers Tietze in Schimmerau (Kreis Trebniß) um Verbesserung der Verhältnisse der katholischen Pfarrer (Erhöhung und Sicherung des Einkommens, Ablösung der Stolgebühren und -Opfer, Erstattung der Umzugskosten) vor. Die Budgetkommission beantragt, die Petition der Regierung als Material zu überweisen. 3

Zu dem Fonds für Unterstüßungen für Geistliche aller Bekenntnisse beantragt die Budgetkommission: die

FNegierung zu ersuchen, im Etat für 1907 eine erheblihe Er-

höhung dieses Fonds vorzusehen, und ferner: die Petition des Vorstands der vereinigten preußishen Pfarrervereine zu Vorland (Kreis Grimmen) um Erhöhung dieses Fonds der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Eine Vetition derselben Petenten um Aufhebung der Beiträge der evangelischen Seistlichen zu den Ruhegehaltskassen beantragt die Kommission ils Material zu überweisen.

Abg. Dr. Rewoldt (freikons.) beantra at, die leßtere Petition der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen.

Abg. Prietze (nl.): Es ist bier wiederbolt anerkannt worden, daß os Grundgebalt der evangelishen Pfarrer von 1800 6 nit als ge- gend anzuseben ist, und aub die Zuschüsse aus allen möglichen fonds können daran nit viel ändern. Die Regierung und die Ge- weinden müssen bier Wandel s{afen. Ich erinnere nur an die den cistliden gleidstebenden Oberlehrer mit cinem Grundgehalt von 700 « Die Folge dieser Erscheinung ist, daß der Zudrang zu der Rbeologie in den leßten Jahren um die Hälfte zurückgegangen ist. nliweder müssen die Fonds erhöht werden, oder es müssen geseßzlich le Grundgebälter der Geistliden erböbt werden. Wir dürfen aber idt alles vom Staate verlangen, sondern müssen auch an die Opfer- ligkeit der Gemeinden appellieren. Au die bäuerliden Gemeinden m Osten müssen mebr Opferwilligkeit beweisen, um für ihre Geist, ihen besser zu sorgen, denn sie sind jetzt dur die Zölle selbst in ine bessere Lage gebracht worden. Aber auch der EÉtatsfonds zu nierstüßungen für Geistlihe aller Bekenntnisse muß erböbt weiden. ‘doch bitte ih die Regierung, eine solche Erhöhung niht als Grund Lur zu nebmen, daß niht eine grundsäßlihe Aenderung in den Ge- Ufern eintritt. Schließliß bitte i die Regierung, für die Auf- ebung der Beiträge der Geistlichen zum Pensionsfonds Sorge zu agen,

Abg. Dr. Irmer (konf.): Eine Gleichstellung der Geistlichen mit n Dberlehrern ist niht mögli, denn die Geistlichen sind nicht \aatsbeamte, sondern in erster Linie Beamte der Gemeinden. Der ‘nstonsfonds wird meistens von den Geistlichen selbst aufgebracht ; è reiht niht aus, aber die Kirche ist meist nit in der Lage, abzu- ‘fen; deshalb muß der Staat für diesen Zweck seine milde Hand

nen. Die Verhältnisse drängen darauf bin, daß das Rukbegehalts- en in allen Kirchen gesclih einheitlich geregelt werde. Die Frage t Besoldung der Geistlichen sahen wir bei der Regelung von 1898 t absehbare Zeit als abgeshlossen an, aber in weiten Kreisen ift n jeßt der Ansicht, daß diese damalige Regelung nicht ausreicht ; 7 versönlih habe mich au überzeugt, daß das jeßige Einkommen t Geistlichen für ten Lebensunterbalt einer Familie nit genügt. var mag das Anfangs®gehalt gerade noh genügen, aber das Höchst- valt von 4800 4 ist für einen \studierten Mann mit Familie nicht „angemeffen, daß er seine “soziale Stellung bebaupten kann. e Kirche selbst könnte die Mehrerfordernifse nur dur Zustläge zu ï direkten Steuern aufbringen, aber wie {wer das ift, wissen wir, nentlih auf dem Lande. Nun haben Provinzialsynoden die Auf- ingung von Mitteln zugesagt zur Regelung" des Pension8wesens und

Vesoldungswesens ; diesen Beschlüssen der Provinzialsynoden wird

' Ne Generalsynode anshließen, wenn auch der Staat eine Beihilfe

hit. Wenn überall ein Zushuß von 600 gewährt würde,

nie dem Notstande abgeholfen werden, der niht mebr abzuleugnen . Ih bitte im Namen eines großen Teiles meiner Freunde, den insen der Kirche ein weites Entgegenkommen zu gewähren.

4g. Metger (nl.): Auh wir erkennen die Notwendigkeit t Aufbesserung der Geistlichen an. In Sleswig - Holstein „entlich sind die Bezüge der Geistlichen niedriger als in den en Provinzen. Der Mangel an Geistlihen is wesentli uf zurückzuführen, daß es denjenigen Kandidaten, welche die „e Prüfung bestanden haben, leicht emacht ist, Oberlehrer zu en. Die Budgetkommission bat deshalb den rihtigen Weg zur

pie „gewiesen, indem sie die Erhöhung des Unterstützungsfonds

Maße als bisher daran beteiligt. Das Gebalt muß nach und nah so weit erböbt werden, daß es den Pfarrern mit ihrer Familie mögli ist, sich einfa, aber doch anständig zu ernähren. ei dem sprich- wörtlichen Kinderreihtum der evangelisen Pfarrhäuser ist es zu spät, wenn die Pfarrer erst mit 55 Jahren ibr Höchstgebalt erreichen : sie müssen ihre Kinder {on wesentli früber von Haufe fortgcben. Bei einer solhen Aufbesserung dürfen aber die Gemeinden nidt noch mebr belastet werden. In meiner ofipreußishen Heimat sind die Gemeinden in anderer Weise bereits so belastet. daß an eine weitere Belastung überbaupt nit zu denken ist. Der Staat muß bier in bervor- ragendem Maße in Anspruch genommen werden. Wenn der Aba. At Lavan bingewiesen bat, daß nach dem Inkrafttreten des neuen Zolltarifs die Einnabmen der Gemeinden steigen würden, \o werden wir dies do erst abwarten müssen. Wir werden für den Antrag Rewoldt stimmen.

Abg. Dr. Rewoldt (kons.): Eine wirksame Abbilfe kann nur dur anderweitige Regelung der Gebaltsverbältnisse der Geistlichen erfolgen, damit dieselben den sozialen Pflichten und Ansprüchen ge- nügen können. Bis dabin muß für die dringendsten Fälle Abbilfe geschaffen werden. Der Zus{Guffonds ist in zwei Punkten nit aus- reibend, um den Absichten des Pfarrerbesoldung8gefetzes von 1898 zu entsprechen. Einmal müssen alle amtlicken Fuhrkosten von den Stelleneinkommen abgeseßt werden; die Auslegung der Bebörden in dieser Hinsicht ist zu eng. Ferner reiht der Zushußfonds nit aus, um aud nur annähernd den vorgesehenen Zushuß von 600 c allen s{wierigen Stellen zu gewähren. In Pommern sind etwa 230 s{wierige Stellen, und 27 davon erbalten einen Zuschuß. Der Unterstütungéfonds bedarf einer erbebliden Vermehrung, und entsprehend dem vorjährigen Antrag des Abg. Gamp s\{lâägt die Budgetkommission eine wesentliche Erböbung für 1907 bor. Die Petition um Aufhebung der Beiträge der evangelischen Geistliben zu den Ruhegebaltsfassen ift bereits im vorigen Jahre der Staats, regierung zur Berücksibtigung überwiesen, deshalb beantrage i, auch in diesem Jabre ibre Ueberweisung zur Berücksihtigung zu beschließen. _ Abg. Win ckler (kons.): Ich spreche nur für meine Person. Die Svnoden baben einbeitlide Beschlüsse gefaßt, an dem Bes{luß der Svnode für die Provinz Sachsen habe ih selbst mitgewirkt. Wir kommen niht vorwärts, wenn wir nicht zu einer grundsäßlihen Stellungnabme in dieser ganzen Frage kommen. Die Erböhung des Unterstützungsfonds kommt nur einigen wenigen Geistlichen zugute, ebensowenig kommen wir mit einer Fubrkostenents{ädigung voræärts: mit Zulagen von 24 4 bei einem Gehalt von 2400 Æ fönnen wir die Frage nit lösen. Wir in Sawlbsen baben nicht die Schwierigkeiten für die Regierung bei einer grundsäßlichen ge!eßgeberishen Regelung verkannt, und id kann darin beistimmen, daß wir auch an die Op erwilligkeit der Gemeinden appellieren müssen, und zwar nit nur an die pferwilligkeit der einzelnen Gemeinden, sondern auch an die der Provinzialkirhen. Die \äGsisce Provinzialsvnode bat bereits ein Kirchengeseß angenommen, wona aus- bilf8weife die Gebälter der Geistlichen erböht werden können. Auch die Pensionêverbältnisse der Geistlißen baben wir in Sachsen einmal gründlich eröitert und sind zu der Ueberzeugung gekommen, daß die jeßigen Zustände gar niht mehr baltbar sind. Ueber die Notwendig- keit der Aufbebung der Pensionsbeiträge der Geistlichen besteht allgemeines Einverständnis, aber wir in Sachsen sind noch weiter gegangen und baben aus8gesprohen, daß das Pensionswesen der Geistlichen bon Grund aus neu geregelt werden muß. Das jetige Verkbältnis zwischen den Alterszulagekassen und den Pensionébe-iträgen kann nit bestehen bleiben. Die Alterszulage- kassen find einbeiilih geregelt, die i irie sind aber ganz verschieden. Das Pensionswejen muß für die ganze Monarchie ein- beitlid geregelt werden. Wenn au die meisten Synoden im Wege der Steuererböbhung vorgegangen sind, so darf darin doch auch nit zu weit gegangen werden, denn wir müssen bedenken, daß die Beiträge für die Kirche in erster Linie auf Freiwilligkeit beruben.

Abg. vonStrombeck (Zentr.) erklärt namens seiner politischen freunde, daß sie ebenfalls ein lebhaftes Interesse an einer Besser- tellung der Geistlichen bätten.

Abg. Dr. E kel s (nl.) erklärt, daß man ih den Gründen der Vorredner anschließen könne, und daß namentlich auch in seiner Heimatêsprobinz Hannover die mangelhaften Gehaltsverhältnisse der Geistlihen und ihre Verpflichtung , Penfionsbeiträge zu leisten, als drüdend empfunden würden. Diese set durchaus ungewöhnlih und errege um deswillen besondere Verstimmung. Er beantrage, den Antrag Newoldt anzunehmen.

_Adg. Dr. Iderhoff (freikons.) fragt zunähst an, warum die Geistlichen der evangelish-lutherishen Kirhe in Hannover nicht eben- falls eine Gebaltserböhung auf 24100 M erfahren hätten. Die Regierung werde \{werlich in der Lage sein, hon jeßt von neuem über die Bestimmungen des Gesetzes hinauszuge en, das die Gehalts- verhältnisse der Geistlihen regelt. Wohl aber wäre {hon jeßt durch eine Neuregelung der Pensionsverhältnisse der Geistlihen au eine bessere Gestaltung ihres Einkommens zu erzielen, Man sollte mit allen Mitteln darauf hinarbeiten und deshalb die zur Beratung stehende Petition nit als Material, sondern zur Berücksichtigung überweisen in dem Sinne, daß die Regierung ersuht wird, darauf hinzuwirken, daß die Kirchengemeinden zu einer einheitlihen Regelung der Pensionêverbältnisse der Geistlichen kommen.

Ministerialdirektor von Chappuis: Für die Kapläne wie für die evangelischen HilfsgeistliGen ist die von dem Abg. von Strombeck gean te Aufbesserung a nit ms Hinsichtlih der Würdigung der Stellung der eistlichen und ihres Amtes stimmt der Minister mit allen Vorrednern überein, aber die einzelnen Aus- führungen der Redner müssen doch in erster Linie der Würdigung der firchlihen Behörden überlassen bleiben. So wünschens- wert auch eine Aufbesserung der Befoldung der Geistlichen ist, so kann doch die Regierung der Folgerung nit zustimmen, daß die Aufbesserung aus Staatsfonds Gesehe müsse; denn die Geistlihen sind niht Staatsbeamte , sondern Beamte der Kirchengemeinden, und deren Aufgabe is es in erster Neihbe, die Bedürfnisse aus firhlihen Mitteln zu decken. Staatlicher- seits können weitere Mittel als die aus dem Besoldungsgeset von 1838 in absehbarer Zeit nicht in Aussicht gestellt werden. Bezüglih der Ausführung des Pfarrerbesoldungsgesees wird wegen der Fuhrkosten Beschwerde erhoben; darüber ist aber im Jahre 1904 ein Uebereinkommen zwis{en der Negierung und dem Evangelischen Oberkirchenrat getroffen worden. Wegen der Gewährung des Zu- {usses von 600 4 müssen sih die Geistlichen und die Kirchengemeinden zunächst an die Kirchenbehörden wenden. Sollten diese Zuschüsse versagt werden, fo kann ih versichern, daß alle Anträge auf das woblwollendste werden geprüft werden. Beschwerden über Nichtberü- sichtigung in dieser Hinsicht sind nur in ganz verschwindender Zahl zu unferer Kenntnis gekommen. Das Haus hat nun im vorigen Jahre den aal gefaßt, daß die Megierung den Unterstützungs- fonds namhaft erhöhen möchte. Der Minister ist mit den zuständigen Behörden in Verbindun getreten, aber die Ermittelungen haben zu einem Ergebnis nit geführt. FIch kann aber versichern, daß diese Frage von dem Minister fortwährend mit größtem Woblwollen im Auge behalten wird, und ih hoffe, daß es in niht zu langer Zeit mögli sein wird, dem Wunsche des Hauses zu entsprehen. An Für- sorge für die Geistlichen wird die Regierung niht hinter dem Hause zurüditehen.

Ein anderer Regierungskommissar bittet, die Petition nicht zur Berücksichtigung, sondern nur als Material zu überweisen. In der Kommission habe ein Vertreter der Regierung die Bedenken dagegen ausgeführt, und dana sei die Kommission zu diesem Beschlusse gekommen, der der Sachlage entsprehe. Dank der Liberalität der Staatsregierung seien die Beiträge der Geistlichen allerdings gering, und nun sei es doch niht angebracht, die Liberalität der Negierung zum Au®gangspunkt weiterer Forderungen zu machen.

. Geheimer Oterregierungsrat Dr. Ge rl a ch erwidert auf die An- frage des Abg. Jderhoff wegen der Gehaltsverhält:.isse der Geistlichen

h : der evangelish-lutherishen Kirhe in Hannover, daß auch diese vom „Abg, Kretb (konf.): Namens eines Teiles meiner Freunde möchte |

‘flâren, daß wir wünschen, daß das Tempo der Aufbessecung derx | îlter ctwas shneller erfolgt und daß sih der Staat in höherem

l. April 1906 an eine Gehaltserhöhung auf 2400 & erfahren würden. _ Abg. Ga in Þ (fr. konf.) : Jch bedaure, daß die Regierung den yor- jährigen Beschlüssen des Hauses über Erhöhung des Unterstüzungs-

fonds nit Der Kommissar sagte nur, die Wenn man Wokblwollen niht genügen. das Abgeordneten-

bt gefolgt ist. die Sache woblw Minister ansiebßt,

ungewöhnlicher Etatsforderungen dauernd sih den Wünschen des Hauses vers

in den Etat einstellen un sie dieselben verwenden will. der Unterstüßun er darunter direktor nickt, :

egierung vor die Frage stellen, ob Der Ministerialdirektor versprach, daß Zeit erböbt : Ministerial- also an, daß die Erböbung im näcsten und können Weil von den Ge- die Regierung dringend,

M @ p (Be m Doe U Semeinden

nicht weiter genommen we

belfend einzugreife

Abg die Antwort betreffs der Unterftüzung d

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Studt:

Ich glaube, daß den Ausführungen des Herrn Abg. von Strom beck do cine mifverständlide Auffassun Herr Kommissar hat Eervo die sonstigen etatsmäßigen Mittel, die Verfügung gestellt sind, kenntnisse betreffe, daß aber w Kirche noch die Kapläne

zu Grunde liegt. raeboben, daß das Pfarrbesoldurgsgeseß und seitens der Staatsregierung zur nur die Pfarrer beider christlichen eder die Hilfsgeistlihen der evangelischen der katholishen Kirche darin berüdsichtigt Im übrigen aber hat er den Vorbehalt hinzugefügt, daf, soweit eine gesetzliche Bestimmung und besonders rechtlice seten, die Geltendmachung derselben den betreffenden Kirchen schaften vorbebalten bleibe.

Nun wollte ich mich noch einmal an Verrn Abg. Gamy wenden, Ich bin dem Herrn Abgeordneten sehr dankbar für weles er meinem wohlwollenden Auge, und die Au er dem Kopfnicken meines Herrn Kommissars zugewantt hat. Aber ih muß doch in der Sache selbft dagegen Verwahrung ein- legen, daß hier eine vollständige Ignorierung der Beschlüsse dieses eitens der Königlichen Staatsregierung ür die Erhöhung der Namentlich ift Etatsvoranschlägen wahrlich niht zu kurz gekommen. Wenn es niht mögli ist, eine Summe für die Unterstüßung der Pfarrer beider Bekenntnisse zur Verfügung zu stellen, so liegt das an dem Umstande, daß zunächst dringendere Bedürfnisse an die Staatsregierung h die als notwendiger und etner s{leunigen Abhilfe bedürftiger anerkannt werden mußten.

Die Erwägungen bleiben vorbehalten in der Form, in bereits von meinem Herrn Kommissar angedeutet ist. Aber i{ch allerdings tin den Zusagen zu einer gewissen Vorsicht jetzt veranlaßt, als Herr Abg. Gamp sehr genaue Notiz hierüber (Heiterkeit.)

Abg. von Strombe ck wiederholt seinen die Kapläne baldigst besser geforgt werden

Ein Regierungskommis Worten des \hauung, daß der Finanzminister es an Æ } sehlen lasse. Der Etat lege vielmehr für das Gegenteil

Damit schließt die Diskussion.

Die betreffenden Etats

Titel vorhanden

das Wohlwollen, fmerksamfkeit,

hoben Hauses vorliege. Es ist \ gerade in diesem Jahre außerordentlih viel f Mittel für die Kirchen beider Bekenntnisse geschehen.

evangelische verschiedenen

erangelreten waren,

Wuns\ch, daß auch für

]ar verwahrt den Finanzminister Abg. Gamp zu entnehmende An-

Zeugnis ab.

titel werden bewilligt. Die Petitionen Ablehnung des Antrages Newoldt als Material Die Resolution der Kommission des Unterstüßungsfonds wird angenommen.

Der Rest des Kapitels und das Kapitel der Fonds werden ohne Debatte bewilligt.

Darauf vertagt ih das Haus,

Schluß 41/4 Uhr. (Gesehentwurf Kultusetat.)

Für Montag stellt der P sißung in Aussicht.

überwiesen, wegen Erhöhung

allgemeinen

Nächste Sißung Montag 11 wegen Erweiterung des Stadtkreises

räsident von Kröcher eine Abends

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstage Geseßes über die triebe von Kraftfahrz zugegangen :

Wird bei dem Betriebe oder körperlih verletzt oder ei unternehmer verpflichtet, den Schaden zu erseßen. gelten Wagen oder Fahrr bewegt werden, ohne an Die Ersaßpflicht ift alt oder dur eigenes Verschulden Im Falle der Beschädigung enigen, welcher die tatf ausübt, dem Verschulden des A

2

Im Falle der Töôtung ist der S Kosten einer versuchte

ist der nachstehende Entwurf eines Haftpflicht für den bei eugen entstehenden Schaden

dem Be-

8 1.

eines Kraftfahrzeugs ein Men ne Sache beschädigt, \ 1 Verleyzten den Als Kraftfahrzeuge im Sinne die äder, welhe durh elementar Bahngleise gebunden zu sein.

ausgeschlossen, we

o ist der Betriebs- entstehenden ses Gesetzes e Triebkraft

nn der Unfall dur höhere des Verletzten verursacht einer Sache steht das Ver- ächlihe Gewalt über die Sache

worden ist. \{ulden desj

chadensersaß durch Erfah der e des Vermögensnachteils zu während der Krank- ndert oder eine Ver- Der Ersatzpflichtige hat gen zu erseßen, dem die

n Heilung sowi den der Getöôtete dadurch erlitter leit aufgehoben oder gem nisse eingetreten roar.

Beerdigung demjeni e Kosten zu traaen.

heit seine Erwerbsfäht inehrung seiner Bedür außerdem die Kosten der Verpflichtung obliegt, dies

Stand der Getötete zur Zeit te in einem Verhältnisse, unterhaltspflihtig und ift dem Dritten infol t entzogen, so hat der Er

r Verleßung zu einem Dritten er diesem gegenüber kraft Ge-

unterbaltspflichtig e der Tötung das Necht auf den abpflichtige dem Dritten insoweit isten, als der Getötete wabrend der mutmaßlichen ns zur Gewährung des Unterbalts verpflichtet ge- Die Ersaßpflicht tritt auch dann ein, wenn der Verletzung erzeugt, aber noÿ niht geboren war.

vermöge dessen

Schadensersaßz zu le Dauer seines Lebe wesen scin würde. Dritte zur Zeit der

lle elner Körperberlezung is der Schadensers osten der Heilung sowie des Vermö den der Verleßte dadurch erleidet, daß infolge oder dauernd seine Erwerbsfähigkeit aufgehob eine Vermehrung seiner Bedürf

Der Schadensersa werbsfähigkeit und w sowie der nah § 2 Abs. 2 cinem Dritten ersay ist für die Zukunft durch Entrichtung

gensnachteils zu leisten, der Verletzung zeitweise en oder gemindert oder E EReTT een ist,

þ wegen Aufhebung oder - Minderung der Er- fnisse des Verletßten zu gewährende Schadens- einer Geldrente zu leisten.

egen Vermehrung der Bedür