Personalveränderungen, Königlich Preußische Armee.
Na@hweisung der beim Sanitätskorps im Monat Fe- Ver-
bruar d. I. eingetretenen Veränderung. gung des Generalstabsarztes der Ae. Scholze, Unterarzt beim Inf. Negt. von der
Durch
Akademie, zum Inf. Regt. Graf Schwerin (3. Pomm.) Nr. 14 verseßt.
Königlich Bayerische Armee
München, 10. März. Im Namen Seiner Majestä
a Ad a } ät Sees Seine Ae Hoheit j Luitpold, des reis SFEN Verweser, haben Sih mit Allerhöhstem Handschreiben vom . y. M. Allergnädigft bewogen gefunden, aus Anlaß Allerhöchst- ihres Geburtsfestes den Kriegsminister Frhrn. v. Horn à la suite des Inf. Leibregts. ¡zu stellen; ferner nadstehende Personalveränderungen A ergua on verfügt: a. bei den Offizieren und Fähnrihen: am v A zu ernennen: zum Abteil. Chef im Kriegsministerium en ‘ajor Bucher des Kriegsministeriuums; zu befördern : g Majoren (überzählig) die Hauptleute und Kompagniechefs S urkhardt (2) im 6. Infanterieregiment Kaiser Wilhelm, ônig von Preußen, NATaaA (4) im 8. Irf. Regt. Großherzog T bon Baden, Reuter (3) im 10. Inf. Regt. Prinz Ladwig, eißmiller (1) im 21. Inf. Regt., v. Lossow (5) im 22. Inf. Ang und Kiefer (6) im 23. Inf. Regt.,, zum Major ohne Patent en Hauptm. Frhrn. v. Nagel zu Aichberg im Generalstabe der F: Div:;zt Hauptleuten die Oberlts. Schuster, Adjutanten bei der 2. Inf. Brig, Kübel, Adjutanten bei der 6. Inf. Brig., Vogel, Adjutanten beim Gouvernement der Festung Ingol- stadt, und Unna, Adjutanten bci der Kommandantur der Festung Germersheim, ferner überzählig die Oberlts. Ernst L Oollin m L Inf. eat Prinz Karl von Bayern, Sfrp im 5. Inf. Negt. Großherzog Ernst Ludwig von Hessen, R IDeLLeLR im 8. Inf. Negt. Großherzog Friedrih von Baden und aegels8bach im 19. Inf. Regt. König Viktor Emanuel 111. von EREn, zu Oberlts, (überzäblig) die Lts. Langhäuser, Muzell, chniglein im 2. Inf. Negt. Kronprinz, Zaubzer im 3. Inf. Regt. Prinz Karl von Bayern, Trendel im 7. Inf. Regt. Prinz Leopold, Hofmann im 8. Inf. Regt. Großherzog Friedrich von Baden, kommandiert zur Kriegsakademie, Geßlein im 9. Inf. Regt. SEEe, Glasl im 13. Inf. Regt. Kaiser Franz Joseph von esterreih, Bedall im 16. Inf. Regt. Großherzog Ferdinand von Toskana, Biergans im 20. Inf. Regt., kommandiert zur Kriegsakademie, Modschiedler im 21. Inf. Regt., zum Zeugoberlt. den Zeuglt. S igl beim Art. Depot München, zu Lts. die Fähnriche rhrn. v. u. zu der Tann-Rathsamhausen im Inf. Leibregt., üller im 1. Inf. Negt. König, Horadam im 2. Inf. Negt. Kronprinz, Kleinhenne im 3. Inf. Negt. Prinz Karl von Bayern, Neidhardt, _Hausfer im 4 SNL Regt König Wilbelm von Württemberg, Stöckel im 5. Inf. Negt. Großherzog Ernst Ludwig von Hessen, Huber im 7. Inf. Negt. Prinz Leopold, D reßler im 9. Inf. Regt. Wrede, Henner im 10. Inf. Negt Prinz Guth, Friedrihs im .11. Bi Regt. von der Schäffer, Egger | im 122 Inf. Ret. Prinz Arnulf, Schmidt îm 13. Inf. Regt. Kaiser Franz Joseph hon Defterreib, Wöckel, Dieg, v. Oelhafen im 14. Inf. Regt. orma, Ritter v. Teng im 15. Inf. Regt. König Friedrich ugust von Sachsen, Ruchti im 16. Inf. Regt. Großherzog Ferdinand von Toskana, den Fähnr. der Res. Göß im 17. Inf. Regt. Orff, die ähnrihe Dahinten im 18. Inf. Regt. Prinz Ludwig Ferdinand, ertlein im 20. Inf. Regt, Wöfch im 21. Inf. Regt., Kögler, ebrath, Oswald im 22. Inf. Negt.,, Zems\ch im 2. Jägerbat., Prben. v. Speidel, Frhrn. v. Hartmann, Gr. v. Arco-Zinne- erg im 1. Schweren Reiterregt. Prinz Karl von Bayern, Gr. v. Tattenbach lim 1. Ulan. Regt. Kaiser Wilbelm I1., König bon Preußen, Koch, Konißky, Gipser im 2. Ulan. Regt. König, Klinger im 1. Chev. Regt. Kaiser Nikolaus von Rußland, Tum C A, Fehn im 2. Chev. Regt. Taxis, Most im 3. Chev. Regt. Herzog Karl Theodor, Gr. v. Ingelheim gen. Echter v. u. zu 'Mespelbrunn im 4. Chev. Negt. König ra us im 6. Chev. Regt. Prinz Albrecht von Preußen, Land- gra eher, Hollidt 5, Feldart. Regt. König Alfons XIIL. von Spanien, Rosenberger im 11. Feldart. Regt., Weigmann im 12. Feldart. Regt, Köhl, Scharrer, Stöckl im 1. Fußart. Regt. vakant Bothmer, Kesselring, Geib, Degl, Wee: huber im 2. Fußart. Negt, Schwarz, Kurz im 1. Pion. Bat. Wirth im2.Pion.Bat., Petri, Schneider im 3.Pion. Bat., Münzer im Eifenbahnbat., zum Zeuglt. beim Art. Depot Fürth den Zeugfeldw. Georg Frank dieses Depots, zum Feuerwerklt. beim Art. Depot Germeréheim den Oberfeuerwerker Otto Nadler der 3. Feldart. Brig.; zu verseßen: den Hauptm. Bouhler, bisher kommandiert zum Kriegsministerium, mit einem Patent vom 25. Oktober 1900 zum Krieg8ministerium, die Lts. Frhrn. v. Krauß vom 2. Inf. Negt. Kronprinz und Gr. v. Tauffkirhen zu Guttenburg auf Yb m vom 3. Inf. Regt. Prinz Karl von Bayern, legzteren mit einem Patent vom 19. April 1899, beide zum Inf. Leib-Regt., P öppl vom 13. Inf. Regt. Kaiser Franz Joseph von Oesterreih zum 3. Inf. Regt. Prinz Karl von Bayern, den Feuerwerkslt. Keilhammer vom Art. Depot Germersheim zum Hauptlaboratcrium; zu charakte- risieren: als Gen. Major den Oberften z. D. Frhrn. v. Walden- [er 8, Kommandanten des Truppenübungsplaßes Hammelburg, als berstlt. den Major z. D. Märklstetter, Vorstand des Art. Depots Fac lane als Majore den Hauptm. à la suite ter Armee aximilian Gr. v. Moy, Königl. Oberzeremonienmeister, die Rittm. à la suite der Armee Frhrn. v. u. zu Guttenberg, Königl. Direktor der Fat Fürsten zu Gastell-Castell und Fürsten zu Hohenlohe- Bartenstein u. Jagstberg, den Hauptm. z. D. Hertinger, Bezirksoffizier beim Bezirkskommando Hof, als Oberlt. den Lt. a. D. Albert v. Walter, zuleßt ‘im 13. Inf. Regt. Kaiser Franz Ioseph von Oesterreich; zu verleihen : Patente ihres Dienstgrades den Majoren Clauß (9), Eiserbahnlinienkommissär in Ludwigshafen, Frhrn. v. Leonrod (11), Adjutanten beim Generalkommando 11. Armeekorps, Gmil Schoch (8), Adjutanten bei der 4. Div., Samhaber (12), Adjutanten bei der 5. Div.,, Beeg (10), Bats. Kommandeur im 2. Fußart. Regt., und Harlander (7) der Jnspek- tion der Technischen Institute, kommandiert zur Königl. preußischen Artillerie, Prüfungskommission usw., den Hauptleuten und Komp. Chefs Ade im 20. Inf. Regt. und Neumayer im 23. Inf. Regt. ein Patent vom 13. September 1901 dem Hauptm. Weiß im Generalstab der 2. Diy., Patente vom 21. September 1904 den Hauptleuten Frhrn. v. Freyberg-Eisenberg und Kaiser im Generalstab I. Armeekorps und Hemmer im Generalstab I1. Armeekorps, die Grlaubnis zum Tragen der Uniform des Inf. Leib- Regts. dem Oberstlt. a. D. del Moro, die Erlaubnis zum Tragen der Landw. Uniform dem Oberlt. a. D. (Landw.) Ioseph Hölzl und dem Lt. a. D. (Landw ) Georg Naderer, sämtlichen mit den für Verabschiedete vorgeshriebenen Abzeichen; b. im Sanitätskorps8: im aktiven Heere: am 8. d. Mits. zu verleihen: den Rang als Gen. Major dem Generalarzt Dr. Swiller, Korpsarzt des 111. Armee- korps; zu befördern: zu Oberstabsärzten die Stabsärzte Dr. Hoffa à la suite des Ganitättkforps, Dr. Zetißner, Bats. Arzt im 21. Inf. Regt, und Dr. Henke, Bats. Arzt im _ 1. Fößart. Regt. vakant Bothmer, die leßten beiden überzählig, zu Stabsärzten (über- ¿ählig) die Oberärzte Dr. Bodensteiner beim Sanitätèamt I. Armeekorps, Dr Kapfer im 4. Feldart. Negt. König, Dr Boy im 2. Trainbat. und Dr. Zavf bei der Inspektion der Militárbildungs- anstalten, zu Oberärzten (überzählig) die Assist. Aerzte Meter im 2. Inf. Regt. Kronprinz, ‘Dr. Kießling im 20. Inf. Regt., Dr. Enders im 2 Ulan. Reat König, Dr. Meyer und Mohr im 1. Feldart. Regt. Prinz-Regent Luitpold, Dr. Bestelmeyer im 10. Feldart. Regt ; zu versegen: den Oberarzt Dr. v. Heuß, zur Zeit ohne Gehalt beurlaubt, vom 15. Inf. Regt. König Friedri August von Sachsen als überzäblig zum Inf. Leibregt.; im B urla'bten- ftande: am 8. d. M. den Stabsarzt Dr. Alfred Höpfl der
Gol ¿ t Nr. 54, unter Belaffung in seinem Kommando zur afser. Wllbens
15. Februar. l
Versetzungen.
Michelsen,
K „Friédri :
S. M. kleinen
en. Arzt, mit
Bildungswefens der
Dr. K
dem
aerger. rof. Du
w’sens der Marin Aussicht auf Anstell
Marinesanitätsoffizi
vom Reichsmarineamt, zum Kapitän, or U ette der Werft zu
aus und tritt zu den Im Sanitätskorps. 10.
Befördert: Lerche, Marinegen. Oberarzt, Garn. Arzt gualei@ Borsieny des Sanitätsdepots, zum Marinegen. Arzt, A owsfi, Marineoberstabsarzt, Geshwaderarzt des Kreuzergeschwaders, zum Marinegen. Oberarzt, Markull, Marinestation der Nordsee, zum Marineoberstabsarzt, Dr. Wiens, Marineoberasfsist. Arzt von der Marinestation der Nordsee, zum Marinestabsarzt, Jahr maerker, Marineunterarzt von der Marine- P O L eal, Arzt. s k
station der Nordsee E Or Pl E a E bieher im Landw. Bezirk 111 Berlin, als Marineoberassist. Arzt unter Verleihung eines Patents unmittelbar oberas\sist. Arzt Dr. Bilfin Res. im Landw. Bezirk W Verleihung eines Patents unmittelbar hinter dem Marineassist. Arzt
elferich, bisher. f : “Ar; j E ae als n ch, bisher. Königl. bayer. Gen. Arzt (mit orps, in der Marine und zwar als Gen. Arzt (mit dem Range als Kontreadmiral) à la suite des Marinesanitätskorys g
Dammann, Marinégen. Arzt, Insp. A t po Angenent
im Zivildienst PeX LMIerigen Uniform Lit Du Me absarzt von der Marinestation der Nord i : Tr: en der M der geseliden L e dens: 22 Pra 1990 agen der erigen ifliat, Dr. assistenzarzt vom Stabe S M N Dr. Mingramm, Marine- scheidet auf sein Ge
offizieren der Res. über.
Kaiserliche Marine.
Offiziere usw. Ernennungen, Beförderungen und
Befördert: Paech, Freg. Kapitä
10. März. Kapitän zur See,
nlt., Erster Offizier ojlemann
Oberlts. zur See.
nstellung im Zivildienst und der E
März.
Marine ernannt.
Marinestabsarit von der
oeger, Oberarzt der Res. a. D.,
Marine- , Willutßki, Mariyeassist. Arzt d ehlau, mit dem 15. März R e
inter dem
Major) à la suite des Königl. bayer. Sanitäts-
Dr. ». Arzt der Insp. des Bildungs- der Abschied mit der geseßlihen Pension ‘nebst rlaubnis zum Tragen ride (Karl), Marine-
enfion und der Erlaubnis zum en Kreuzers „Prinz Heinrich“,
uch mit dem 1. April 1906 aus dem aktiv orps aus und tritt zu den Marinesanitäts-
Dr. Pachnicke,
eseß, des Antrags
und
ständig ist. Da
seitdem ist nichts
so notwendiger, als rung stärker wächst Frauen immer mehr
leistungsfäbige starke Nechten sähen. Ein
Frauen. In
liche Personen 102,91 20—40 Jahren kamen
gesellenlebens in den etwa die Hälfte Meinung, daf, hat sih au der Graf
politishe Stimmrecht gesagt.
Nutzen haben.
hat.
Landw. 1. Aufgebots (11 München) zum Oberstabsarzt zu befördecn.
sondern auch reden.
65. Sißung vom 14. März 1906, Nahmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Tagesordnung : Elberfeld), betreff nd Bes
erfeld), betreffen eseitigung der land i IErefinoa des Verélnsrehts füx Su L vord Reibe:
etreffend Abänderun B Fs “ete der enossen, betreffend Schuß der Versammlungsfreiheit Ueber den Anfang der Verhandlungen ist in der gestrig Unte A 7 Fae worden. Ms gesrigen . Dr. Pachnicke (fr. Vgg. : s ebung jeder lande8geseßlichen Bei N: aaa UNiange Anf durch ge eb wozu das Reich nah Art. 4 der Verfassung zu- die Einzelstaaten aus ei n gelangen, M A isten. ate uns vor zwei Jahren Hoffnung, indem er sagte, i i Ministerium des ee Ee ein S ctn ved it V ben geschehen. gedankens, wenn wir einheitliche Rechts n en Me enours E E als Bayern, Baden und andere Staaten ? Ein einheitli - e un@reht ist los Pans ertocodid, ias pa i ewerbeordnung, Arbeiter! ' s versicherungsgesezgebung dav cus igt Da M! dir
e L wibersipolge hie Ceauen au zu verweisen und ihnen Steine in den Weg zu legen. o aufsicht hat sich das weiblide Element Peiäbet ‘die M ver For Le Francia Ver gus ns M Meteres geleistet. uen bei der Verkürzung der Arbeitszeit niht mit haben? Mit der Gesundheit der Frau süßen r pi UpreGen der Nation. Die Löhne der Frauen in den Fabriken sind ja geftiegen aber keineswegs au in der Heimarbeit. Viele von den Polizet- perordnungen und Sch»hbestimmungen wären überflüssig, wenn es
wert, als ein Bündel von Schutgesetzen. folden müßten fie selbst mitzuwirken in der Lage sein. Man wende ni
1 sell nitz i n der Lc : e ni
ein, eine glüdckliche Heirat sci s{ließlich die beste Lösung der E frage, das ist doch nur für diejenigen der Fall, denen etne Heirat zu- teil wird. Nach der Volkszählung von 1905 kommen auf 100 männ-
noch zusehends: die Luft zu beiraten. Vielleicht liegt dies a erhöhten Schwierigkeit der Familienversorgung L E E e steigerien Ansprüche, und zum Teil an der Annehmli(hkeit des Jung-
1895 von 16 E weiblicher Personen von über 15 Jahren D 1 0
bei der Me S Hauses eins{hliefliß des Zentrums die owei kommen, die jeßt bestehenden Schranken fallen müßten.
Politik, meinte er, müßten die Frauen die Hand lassen. Ueber das
| __ Darüber herrscht unter ten freisfinnigen i
Einverständnis, daß augenblicklich dieser D A U zugeben sei. - Der Abg. Traeger hat diesen Standpunkt in einer glänzenden Rede begründet, und auch der Abg. Müller hat dieser Forderung ein „Jeßt noh nicht“ man jenen Weg betreten, |]o würde man jeßt mehr Schaden als en haben. Das mögen auch diejenigen Frauen bedenken so bitterböse find über das L i dem Abg. Traeger starke Vorwürfe machen. mein L am allerwerigsten den Zorn der Frauen verdient
) ereinen u J 10 ie F teilnehmen und nit Ane lóres, N Le Prinzessin fm e E
Dentscher Reichstag.
Beratung des Antrags der Abgg. Dr. Müller (Sagan), Schmidt
der Abgg. von Chrzanowski und t s,
des 8 130 des Strafgesezbu bgg. Liebermann von S erg und
änkung des Vereinérehts für Frauen
enem Antrieb zu Reformen er Graf von Posadowsky
Es ift eine Angen des Neichs-
chaffen. Warum reußen andere Vorschriften haben
i öônnen, und fie die Zunahme der weiblihen Bevölke- als die der männlihen, und als die auf dem FemerliWen Gebiete tätig werden.
ihr Fortkommen durch eigne Kraft
ist um
Frauen baben arum follen
Frauenverbände gäbe, die selbst n d
wirklibes freies Koalitionsrecht u uth Das n auch für die fie felbst angehen,
L-bensfragen, die
weiblihe, auf 100 männliche Personen von früher 103,4 weiblihe. Dazu verringert sich
großen Städten. Jedenfalls waren son
verheiratet. Nun besteht ja freilih
soztalpolitis&e Bestrebungen in Betracht Aehnlich
von Posadowsky ausgesprochen, aber von der
der Frauen wird in unserem Antrage nichts
- Meiningen entgegen gehalten. Wollte j u die jeßt erhalten unserer Freunde und vel Ich glaube, daß gerade
wie die Prinzessin im „Tasso* sagt,
ee M Korv. iel, zum Freg. Kapitän, Karl“, zum Korv. Kapitän jer S M Fram), Dhalt.
A 4 . 1 T a N . zur See vom Stabe S. M. Linienschiffes Ti D 4 4
Oberlt. zur See,“ Seefadettenoffizier an
„Charlotte“, — zu K Bord S. ‘M. Squlschiffes | Höhere
apitänlts,, Schwerdtfeger (Paul), Lt. See von der 1. Torpedoabteil.,, Gansser, Lt “jür Ses idt Stäbe Kreuzers „München“, — zu Erster Osfiler S M. tehen n iers Mun er S. M. kleinen Kreuzers „München“, unter Verleihun des Charakters als Korv. Kapitän der Abschied : Penfion nebft Aude, zu schied mit der geseßlichen aubnis zum Tragen der bisherigen Uniform bewilligt. Simon, Lt. zur See von der 3. Torpedobootsres. Div., scheidet auf sein Gesuch Offizieren der Reserve des Seeoffizierkorps über. Dr. Grotrian, Marine- h der Vertretung des Insp. Arztes der Jnsp. des ildung8wesens der Marine beauftragt, zum Insp. Arzt der Insp. des
ärz. Nunge, Kapitänlt.
Ts
Milderndes. Der männliche Redner wird vor Exrzentrizi Zynismus hüten. Die Frauen treten ja A o cike ih E n | fonnen auf und \tehen auch als Redner ihren Mann. An der Schul- eseggebung, an volkswirtschaftlihen Maßregeln, am Steigen und allen der Kornpreise, was für “die Zahl. der Eheschließungen nicht ohne Bedeutung ist, ‘haben die Frauen ein bervorragendes Interesse. fri meint allerdings, dà eine’ Entzauberung des Biber der erfe E so hoh ich} ihn \chäße, hier folge ih ihm niht. ildung entzaubert nicht, sie veredelt. Das haben die Frauen der Gegenwart bewiesen. Die Frauenbewegung hat gewonnen, das Ungesunde und Unreife ift ‘ausgeschieden worden. Der Typus des Blaustrumpfes ist verschwunden. Reklamesuht ist zurückgetreten , | hinter konsequenter Aufklärungsarbeit. Wenn eine vielgenannte Dame in einer vershollenen Zeitung schreiben konnte, für eine Frau von Selbstahtung sei es unmöglih, eine legitime Heirat einzugehen, die Ahtung vor sich selbst lasse 1hr nur die Möglichkeit einer freien Ehe zu, so wird diese Auffassung heute von fast allen Führerinnen der Frauenbewegung \charf zurückgewiesen. In dem Flugblatt der Organisation des Weltbundes deutscher Frauenvereine heißt es: die O Eng sieht in der Heilighaltung M Ehe die wesentlihste Bürgschaft für das körperliche und geistige ohl der Nahkommenschaft und eine Grundbedingung der sozialen Gesundheit. Ernste Frauen baben diese Grundsäße zu verwirklichen gesuht. Jch erinnere an Schöpfungen wie den Letteverein, das Feftatohzj und Fröbelhaus, an Veranstaltungen für die Frauen- ildung, Gymnafialkurse, Mädchenhorte usw. Diese Bestrebungen haben Sympathien gefunden, und manches Vorurteil ist Tes seitigt. Es wird \{ließlich nicht mehr vorkommen, wie es kürzlich hier im Dezember geschehen is, daß jemand die Frauen aus\{ließlih auf die Pökeltonne und die Kochrezepte verweisen konnte. Gewiß, die Frau gehört ins Haus, aber es gibt auch Interessen außer- halb des Hauses sür die Frau, und die Wahrnehmung dieser Interessen foll man ihr nicht unnôtig schmälern. Wenn die Frauen ihren Beruf als Gattin und Mutter erfüllen sollen, müssen sie geistig, fittlih und wirtschaftlich höher steigen. Man hat ihnen die Universitäten ershlofsen, läßt fie zu Staatsprüfungen zu, ihre Erwerbstätigkeit wächst fortwährend, und deshalb ift es eine unabweislihe Pflicht des Reichsgesetzgebers, ihnen die Bahn [egulogen: Ich bitte Sie also unseren Antrag anzunehmen, und ih hoffe, daß auch die verbündeten Regierungen e use jolaen werden. 4bg. Dassermann (nl.): Die interessanten Darl Begründung des Antrages würdigen wir ties, De den Wur bereit, für den Antrag zu stimmen, der ein Notgeseß fordert, um ss lieber, als es leider nicht den Anschein hat, als ob wir sehr bald zu einem deutschen einheitlichen Vereins- und Versammlungsgesey kommen werden. Für ein \solches Notgeseß besteht ja bereits ein Präzedenzfall in der 1899 durch den Reichskanzler Fürsten Hohenlohe verarlaßten Aufhebung des Verbots des Inverbindungtretens der Vereine mit ein- ander. Der heutige Reichskanzler ist ja wiederholt im Reichstage als ein durchaus moderner Mann bezeihnet worden, und ih möchte wüns(en daß er bereit is, zur Befeitigung der Hemmnisse zu helfen die dem Vereinsreht für die Frauen entgegenstehen. Der Kanzler hat ja seinerzeit au eine Frauendeputation empfangen, und dieser Empfang hatte die größten Hoffnungen erregt, worauf dann Enttäuschungeu auh nit i U find. Aber dem vorliegenden Antrage zu entsprehen, müßten die verbündeten Regierungen doch in der Lage sein. Bei einer Reihe von lehgeBeri [Gen Fragen hat man sih ja in Deutschland gewöhnt, sehr besheiden zu werden, indem on sich mit der Ausräumung der größten Schwierigkeiten begnügt u die grundsäßlihe Regelung auf eine spätere Zett versciebt. uch hier muß ein kurzes Wort über die Haltung der Sozial- demokratie gesagt werden. Die sozialdemokratishe Frauenbewegung hat vielfach die bürgerliche Frauenbewegung mit Hohn und Spott über- offen; man hat den leßteren gesagt: „Flüchtet euch an. die 4g von Rofa eur von Anita Augspurg.* (Zurufe.) vch Fräulein Dr. Augspurg steht mit an der Spige der radikalsten Frauenbewegung. Die Forderung der Gleichstellung auf dem Gebiet des Vereins- und Versammlungsrechts ist mit dem Aufschwung der Frauenbewegung überhaupt seit 1890 in immer stärkerem Maße Een worden. Auch das ganze große Gebiet des Rechts\hutzes hat ie Frauenbewegung aufgenommen. Vereine dieser Tendenz breiten sich immer mehr über Deutschland aus, ihre Auskunftsftellen werden immer häufiger in Anspruch genommen. Man hört ja heute noch vielfah, die Frau folle fortbleiben aus dem öffentliGen Leben. Das if nicht mehr aufrecht zu erhalten angesihts der gewaltigen industriellen Bewegung der moderen Zeit; die Frau wird jegt in ganz anderer Weise als früher in das öffentlihe Leben hineingeftelll. Sieht man ih die Frauens- bewegun in der Nähe an, fo findet man überall ein tüchtiges Ningen nach Besserung der ganzen Verhältnisse der Frauenwelt. Diese Be- wnen ja etwas Hastiges, Unrubiges, es wird zuviel auf einmal in Angriff genommen, man hat den Eindruck einer gewissen Zersplitte- rung. Aber diese Erscheinung ist nur zu erklärlich. Bei dem lehten oem ragen in Berlin gab es kaum ein geistiges oder sittliles Ge- iet, welches nicht Gegenstand von Vorträgen und Erörterungen war. Das wird si ändern; die Bewegung wird si konzentrieren, und dazu wird die bessere For ng das Ihrige tun. Notwendig ift dazu auh die Freiheit auf dem Gebiete des Vercins- und Versammlungsrechts. Gewiß hat auch diefe Bewegung ihre Auswüchse, die wir ebenso wie der Antragsteller bedauern. Die Proklamation der freien Liebe und dergleichen können die ganze Bewegung nur aufs s{chwerste \{ädigen. Aber von einér Bewegung von Blaustrümpfen oder nur radikalen Glementen kann keine Rede sein. Die Vertreterinnen der Frauen- beweg finden fih jeßt in allen Klassen, in allen Ständen: überall ift das Bestreben vorhanden, der Frau neue Wege zu er- öffnen, um thr den Kampf ums Dasein zu erleihtern. Der Verein Frauenbildung - Frauenstudium hat sich über ganz Deutschland ver- breitet, ganz zu s{weigen von der Beteiligung der Frauen in den industriellen Gewerkschaften. Die Ausstellung für Heimarbeit bat zum Teil grauenhafte Zustände offenkundig gemacht; auch hier muß den Frauen der Weg freigemaht werden in die effentlichkeit der Vereine und Versammlungen, um auszusprehen, was ist zu tun un gebefsert werden kann. Jn der Gesetzgebung mancher Staaten d E noch die Stellung der Frau eine geradezu unwürdige; He st in der Vereinsgeseggebung Zreihgelient mit Schülern, mit ehrlingen, mit Minderjährigen. [le arbeitenden Frauen müffen mindestens für die Wahrung ihrer Berufsinterefsen uneinges{ränkt wirken können. Ich will nur hindeuten auf die Dinge, die sich ab- spielten bei der Gründung des Vereins für Sozialreform und bei dem sozialen Kongreß in Braunshweig. Der Antrag will sich nit mehr wie früher auf die soztalpolitische Seite beschränken; ih halte diese Er- weiterung für richtig, weil eine Grenze für das Gebiet der Sozial- politik gar nit zu ziehen ist. In manchen Staaten hat man ja schon Fortschritte gentaht. In Baden steht Frauen der Zutritt in die Armen- und Schulkommissionen frei; gerade für diese Zwecke sind die Frauen ganz hervorragend geeignet. In manchen Staaten sind Mann und Frau auf dem Gebiete des Vereinôsrehts gleichgestellt, und irgendwelche Sckhädigungen find davon nicht bemerkbar geworden; so in Baden und Württemberg. Ich bitte daher, den Antrag Pawnicke als eine Forderung des sozialen Fortschritts und der Gerechtigkeit anzunehmen, und ih wünsche, baß der Kanzler sih dem Schwergewicht der Gründe dafür nicht entzichen
möchte. Abg. Sindermann (Soz;.): Wir müssen unendli
daß nit auch unsere Anträge, die deb Gebiet Poren gleihzeitig auf die Tagesordnung geseßt worden sind. Wenn man tonfequent sein will, muß man einen Sthritt weiter gehen und auch den Frauen das allgemeine, gleihe Wahlcecht zum Neichétage und zu deu Landtagen geben. Denn was nüßtt ihnen das Vereins- und Versammlungs- eat wenn fie niht im Parlament ihre Forderungen vertreten können ? F t Zurückweichen und flaumweihem Auftreten ‘erreiht man nichts; te Frauen müssen auch in den wirtscaftlichen Kawpf hineingez en B erden. Wir werden natürli für den Antrag Pachnick- stimmen. ‘die ürgerlihe Frauenbewegung wird von der Sozialtemokratte nicht be-
Die Anwesenheit der Frauen hat etwas
achtet, weil sie fih geweigert hat, für di etari unbedingt Notwendige mit in ihr Beograuin a A us
N (s ist niht gerade \{chmeichelhaft,
räulein Anita Augspurg sehr ungehalten sein, daß sie hier der wid Memokratie einverleibt wurde. Wenn man selbst Militarismus und arinismus fordert, verlangt man von der Reichsregierung etwas Unmög- liches damit, daß diese die poliiishzn Rechte der Frauen erweitern foll ? Es ist selbstveritändlih, daß die Mütter, welhe die Söhne für das Naterland erzichen sollen, auch das Recht erhalten müssen, in öffent- lichen Dingen mitzusprehen. Der Abg. Pachnicke hat bereits auf die Nereinsrechte in den azderen Bundesstaaten hingewiesen, dabet irrt er aher in bezug auf die Verhältnisse in Sachsen. Es mag verwunderlih sein, etwas Gutes von Sachsen berichten zu können, aber bis 1898 haite Sachsen das liberalste Verein3- und Versammlungsreht; seit- dem ist es allerdings den Frauen \hwerer gemacht, ihre Rechte wahr- zunehmen. Der Begriff der politishen Dinge ist do schr dehnbar, und wenn eine untergeordnete Polizeiseele darüber entsbeiden kann, so maht man das Koalitionsrecht illusorisch. In Bayzrn und Württemberg können die Frauen ih gewerkschaftli organifieren, aber von der politischen Tätigkeit sind sie vollkommen ausges{hlossen. 3 r wenn cs E Me rauen besingt, fie verehrt und alles möglihe für sie tut, G Pont jedes politishe Ret verweigert. Auf der einen Seite gilt die Frau als Vorbild alles Guten und Schönen, und auf der andern Seite beshränkt man ihre Rechte. Wenn es gilt, die Frauen für die Geistlichen zu Schlepperdiensten zu gebrauchen, wenn es gilt, arf zu machen gegen die Sozialdemokratie, dann zieht man die Frauen wobl zur politisen Tätigkeit heran, nur sollte man dann auch die Aae ziehen und sie in allen öffentlihen Dingen mit- rechen lassen. [p ba: M üller - Meiningen (fr. Volksp.): Ich bedaure auc, daß nit auch der Antrag Hompesh und die übrigen zur Debatte stehen, dann hätten wir das gesamte Gebiet a fe bespréhen können. Fn der Grsten sächsischen Kammer hat {ih vor einigen Tagen ein Minister folgendermaßen geäußert: „Die polizeilihe Vielregiererei ist in unserem Vaterlande nachgerade zu einem Stand gekommen, der eine ziemlich ernfte Reaktion herausfordert. Vie fort- währenden polizeilichen Verbote sind gerade geeignet, den Spott anderer Länder herauszufordern. Fch hätte vor 30 Jahren nicht für möglich gehalten, daß wir ein folhes polizeilihes M bekommen würden wie heute.“ Und gerade Sachsen steht mit Recht im Geruhe, daß es die polizeiliche Bielregiereret am meisten ausübt. Das törihteste und aufreizendste Stück aus dem alten Polizeistaat, gegen den Graf Posadowsky am 12. Dezember spra, if die Handhabung des Vereins- und Versammlungsrehts. Die kleinen Nadelstiche der deutshen Polizeiverwaltungen haben Hunderttaufende von Mitläufern der Sozialdemokratie gezüchtet. Die Unhaltbarkeit und Ungerechtigkeit der Zustände shreit nach Revision. Sämtliche Parteien des Reichs- tages mit Ausnahme der Rechten haben {on Anträge“ in dieser Richtung gestellt. Bingen wir in den Einzellandtagen unsere Be- shwerden vor, so heißt es: das ist eine Sache, die in den Neichstag ehört; hier dagegen wird uns erklärt: das ist eine Sache des Parti- larrechtes. Wir kommen auf diese Art kcinen Schritt weiter. Nicht nur Sahsen und Sachsen-Weimar sind die beiden klassischen Länder des Vereinsrechtsrück[{chrittes, sondern auch sehr stolze Republiken leisten hierin ganz Erstaunliches. Vor einigen Jahren habe ih eine Blütenlese der allerikfurrilsten Fälle in der Handdabung des Vereins- und Versammlungsrehtes aus Hamburg gebracht. halte es für überflüssig, die ganz gewaltigen Ümmwälzungen zu shildern, die die Frauen in das Erwerbsleben in weiten Kreisen hin- eingetrieben haben. Es ift festgestellt worden, daß von 30 Milltonen Personen weiblihen Geschlehts jeßt bereits 7 Millionen im Er- werbsleben ehen. Mit dem alten Wort, daß die Frau in die Küche, in das Haus gehört, ist es apt gae nihts mehr. Man kann heute nur verlangen, daß die erwerbstätigen Frauen die gleihen Rechte und die gleichen F haben müssen wie die erwerbstätigen Männer, aber die Auslegung des Vereinsgesetzes, vor allem in Preußen, nahm in den leßten Jahren derartige gerne an, daß selbst ein jegt nicht mehr am Leben wetlender inister des Innern sih genierte, dieses Recht zu handhaben. Das Retichsgeriht und das Kammergeriht haben den Begriff der politishen und öffentlichen Angelegenheiten fo weit ausgedehnt, daß alle Frauenvereine, die die Stellung der Frau im öfentlihen Leben behandeln, als politishe Vereine angesehen werden müssen, es den Frauen somit verboten werden kann, derartigen Vereinen anzugehören. Man ist sogar allmählih so weit gegangen, auc die gemeinnüßigen und kirhlihen Vereine als politische ereine zu behandeln. Da kam der preußische Minister auf seinen genialen Ausweg mit den Segmenten. avo Bund der Land- wirte!)) FJawohl, das war einfach ein erlegenheitsprodukt, eine vollkommene Ungeseßlihkeit; das preußische Versammlungs8gefeßz wurde dadurh verlegt. Der Polizeiminister in Preußen hat stch aber doch noch eine Hintertür ofen gelassen und ge- meint, es sei den Polizeibehörden überlassen, die Anwendung in der Praxis von örtlihen Rülsichten abbingea zu machen. So hat man tadurch einem unhaltbaren Gesey selbst von der Ver- waltung ein Schnippchen geschlagen. Während man in einer derartig einseitigen Weise dieses Geseg zu Gunsten einzelner Kreise aus- legte, hat man auf der anderen Seite es gegen die Arbeiterinnen- vereine auf das Allerrigoroseste angewandt. Man hat diese Nadelstichpolitik jahrelang sogar bei Matten und Bällen von Gewerkschaften und sozialdemokratishen Vereinen angewendet. at man denn keine Ahnung, wie eine derartige kleinlihe Nadel- tihpolitik überhaupt wirkt? Man macht die Mitglieder des Vereins zu Märtyrern threr Sache und unterstüßt hierdurch indirekt bie Sozialdemokratie. Man hat ja felbst im Reichstage die Lehrerinnenvereine, die freireligiösen Vereine und die Hirsch-Dunckershen Gewerkvoereine in einen Topf geworfen und sie zu politishen Vereinen erflärt; sogar auch den Verein gegen die Vivisektion hat man als einen politischen erklärt. Nun, bei sol@er Anwendung der Vereinsgeseßgebung bleibt höchstens noch der Rauchverein „Blaue Wolke“ als nichtpolitischer Verein übrig. Nur bei agrarishen und cristlih- sozialen Vereinen ist das Gesey in einer den Frauen günstigen Weise tendenziós auêgelegt worden. Alfo hier ist die Willkür Gesey geworden. Die Behandlung der Frau in den Arbeitervereinen und den Gewerk- schaften ift mit das Merkwürdigste, was die preußishe Polizei- bureaukratie sich überhaupt geleistet hat. Jeyt löst man fogar die christliGen Gewerkshaftsversammlungen auf. Ein Beispiel ftatt vieler. Der Ortsverband der iri - Duo@ers@en Gewerk- vereine hatte am 15. Juli v. J. eine Versammlung anberaumt mit dem Thema: Wie können die Arbeiterinnen ihre Löhne verbessern ? Man follte doch glauben, baß das ein ganz unshuldiges Thema sei, und daß gerade die erwerbsfähigen und erwerbstätigen Frauen daran interessiert seien. Vor Eröffnung der Versammlung erschien ein Polizei- wachtmeister und erkläite, bei diesem Thema dürften keine Frauen zu- gegen sein, weil es ein politisches sei; auf weitere Fragea erläuterte er dies dahin, das wäre Sozialpolitik, und das ginge die Frauen gar nichts an. Das ist do eiae Art und Weise, die geradezu eine un- würdize genannt werden muß, (Ruf: Wo?) Es war in Thorn. Solange man noch in Regierungskreisen dieselben Anschauungen vertrilt wie vor 50 Jahren, so lange kann der Staatssekretär des Innern ih E R wie er sein Ziel erreihen soll. Ich möchte ihn auf eine sehr aufrichtige Bemerkung aufmerksam machen, die der Abg. Ledebour vor einiger Zeit gegenüber derartigen fleinlihen Nadelstichen auf dem Münchener Parteitage gemacht hat. Er sagte, wir können nur wünschen, daß diese Auslegung der Gesetze nicht so bald sih ändert, ungesepliche Auflöfungen von Vereinen und Versammlungen sind das beste Azitation3mittel für uns. Vor wenigen Tagen hat sich in der bayerishen UAbgeordnetenkammer ein foztaldemokcatisher Reder genau ebenso geäußert. Jch will gar niht darauf eingehen, wie verschieden man in der H indhabung des Vereins- und Versammlungsrechts vorgeht. In jedem Staate wird die Sache anders behandelt. Jn euß ä, L. können die Frauen Mitglieder einer pa Partei sein, sie dürfen aber nur der Vereinéversammlung beiwohnen, nit den öffentlichen Versammlungen. In Bayern darf die Frau auch kein Mitglied eines polit.\schen Ber-
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eins sein und auch nicht öffentlihen Versammlungen beiwohnen. Man hat versucht, zu scheiden zwishen Berufs- und Standesinteressen auf
demokratie.
a wöhnlich das wahrhaftig eine reine Verhöhnung, 5 Gebiete des ôfentlihen Rechts geradezu Unmündigen, Narren und Verbrechern gleihstellt. Die Abgg. Lattmann erhalten das Wort, sind aber niht anwesend. Bei der Abstimmung erheben sih für den Antrag Pachnicke die Gran die Freisinnigen, en und die Reichspartei. h en der wenigen anwesenden Zentrumsmitglieder,
sodaß der Antrag mit Mehrheit angenommen wird. Es folgt der Antrag der Polen von Chrzanowsfki
noch die meist
sprechenden Interpre lichen Friedens, sowie des Reichsgerihtes Einhalt zu tun."
von Chrzanowski: Der vorliegende Antra betrifft
essante Materie. fingen mag, j behörden die Erreger der Erbitterun ¡je Veranlafser der „Gefährdung des öffentlichen Friedens" sind, daß sie es sind, die zu Gewalttätigkeiten der einzelnen Bevölkerungs- klassen gegen einand
Gefängnis verurteilt. bestätigt ! [6 um Politik zu treiben, ondern um Recht zu sprechen. gleihartiger Urteile und legt Ansichtspostkarten l Warschau s{hwuren Tausend auf den Knieen“, mit Ab- titglieder der Sokolvereine in der in Galizien üblichen
bildungen der auf den Tish des Hauses nieder.
Tracht usrw., j von den Strafkammern in Posen, Df Bevölkerungsklassen zu Gewalttätigkeiten kla}sifiziert worden. historishe Kinderspiele seien diesem Daß die Gerichte niht immer Recht [ sei eine Mißwirtschaft in Preußen, die das Ansehen des Nichterstandes in Preußen herabsete; die polnische Bevölkerung sei überzeugt, daß die Richter mala fide handelten. beg: Das dürfen Sie nicht leider niemand etwas anderes.
I rufe Sie zur Ordnung!) Im weiteren Verlauf seines Vortrags produziert der Redner ein ungemein reihhaltiges Material an inkri-
polizeilichen
fensier auszustellen, bus werde zur Anwendung kommen, beschuldigt werden.
Abg. Stad
der einen und politischen Interessen auf Ziel verfolgt auh das Zentrum, aber Bayern u E / ir haben eine große V freies Vereins- und Versammlungsreht besteht, wie in Württem- berg, Baden, Hessen, ja sozar in Sachsen diesen Staaten Bewegung durch die Frauenwelt gegangen ist Polizeibestimmungen sind einfa der vormärzlihen fozialpolitishen und politischen Interessen L Bekämpfung des fämpfung der Prostitution, die Regelung ( nth weiblih-en Jugend, die Beschäftigung, mit sanitären und phgteni [Gen Fragen auch eine Hauptaufgabe der Fra an den Gewerbe- und Kaufmannsgerichten Fragen is es ungemein zweifelhaft, ob es interessen, um sozialpolitische artige Scheidung, wie sie der nur neue Unklarheiten in das C der Beruféfragen ganz allein zulassen,
in
Zeit. Der
die
Frauenbewegung, die bisher auf auf einen materiellen Standpunkt herab. Der Vorschlag des Zentrums bedeutet eine Vershlehterung gegenüber dem legislatorishen Zustande in niht weniger als 16 deuts
T müßte die Buntscheligkeit d und Versammlungsrechts so bald als möglich beseitigt werden. Eine Reform muß und wird kommen, efunden Menschenverstand und der sozialen Gerechtigkeit verzweifeln joll. Es wird sehr bald der Tag kommen,
Gewährung der Möglichkeit einer mäßigen rau für unsäglich rückschrittlich und ch bitte um Annahme des Antrages \chritts und des sozialen Friedens und würdigung der deutschen Frau, die eine wahrhaftig niht verdient. „Ehret die Frauen“.
en.
„Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage einen Gesetzentwurf, betreffend die um der dem Sinne des gedachten Paragraphen wider- tation der Begriffe der Gefährdung des offent- der Anreizung zu Gewalttätigkeiten seitens
ulegen,
fein trockenes juristishes Thema, sondern eine aftuelle, Es g A sih leiht dartun, daß, e
im preußi n
set;
Bildern und
Age auf den Tisch des Hauses niederlegen läßt, wo sich ald eine dihte Korona ansammelt, um die Gegen
{ein zu nehmen. Unter großer Heiterkeit des eine polnische Sokolenmü Unfugs erhoben worden n mehr, welche Bücher sie fühcen dürften, denn alles mögliche werde von der Polizei beschlagnahmt und als aufreizend und revolutionär Ganz besonders sei die Verfolgungs\ucht das Bild en Generals Thaddäus Kosziusko.
rage Bedenken, weil
das zu behaupten, kann nicht Absicht des Der § 130 i} als eine Waffe gegen
worden, eine rer Justiz
werden muß. Selbst die besten graphen nichts anderes tun, 1 preußischen Haß- Daß die gesamte Necht)sprehung heute wältung8organen und von schaft abhängig ist, zeigt
alten
Der § 130 i
er angereizt haben. Der etnen Artikel einer polni) “4 Zeitung, der auch den Gegenstand einer en und konstatiert, Bevölkerungsklassen zu M etten gegen einander das Gericht aber habe den
Das Reichsgeriht habe diesen furhtbaren Das Gericht habe para daß es niht dazu da
thagen (Soz.): Wenn Bilder mit lanzentragenden jungen Leuten {on zur Aufceizung verschiedener Bevölkerungsklassen zu Gewalttätigkeiten dienen follen, Kavallerie in dieser Richtung wirken ! s ganze Menge von Kanonen nicht nur auf Ansichtspostkarten, sondern werden auf den Straßen gefahren ; warum geht man nicht gegen die vor? Auch die Tracht der Polen soll son geeignet sein, zu Gewalt- tätigkeiten aufzureizen. Es eint also, als ob das Gericht annimmt, die Polen müßten nackt gehen ; aber dann (b Unter solchen Umständen ( wenn unsere Mitibürger polnischer Zunge glauben, außerhalb eines Nechtsgebietes zu stehen. nämlich keine Nichter noh s{lechter daß die preu unter keinen Umständen Empfehlung für den deutschen hinstellen. und Photographien von 1 fährdenden Weise zu Gewalttätigkeiten aufreizen können,
fas als die russischen ; die russischen sind so ischen niht noch |chlechter sein können, und
im Auslande aufs
übernommen, aber dort hat niemand unter „verschiedenen Klassen
der Bevölkerung“ verschiedene Parteien verstanden. Es wäre ein Unsinn, für den Kulturfortschritt bestimmte politishe Parteien als sole schügen zu wollen. Auf Srund des & 130 ist jeyt in Düsseldorf ein Arbeiter Junker verurteilt worden, weil er ein “ anaristisches Flugblatt verbreitet hat. Das Gericht sagt, es kommt niht darauf an, ob Gewalttätigkeiten begangen waren, sondern nur darauf, ob in irgend einer Zukunft eine Bevölkerungs- klasse geneigt sein könne, Gewalttätigkeiten zu begehen. Das wider- \priht dem klaren Wortlaut des Paragraphen. Danach kann jedes \criftstellerishe Werk, jede politische Rede unter die Schraube des § 130 gepreßt werden. Das Düsseldorfer Gericht sagte, wenn das Flugblatt auh gegen die Sozialdemokratie gerichtet sei, so gâbe es doh auch unter den Sozialdemokraten noch Leute, die \ih dadurch beunruhigt gefühlt haben. All das wird nur gesagt, um verurteilen zu können, oder glaubt man etwa, daß von einem Anarchisten jemand zu Gewalt- tätigkeiten gegen die Sozialdemokratie aufgereizt werden fönnte ? Als auf Grund des Haß- und Verachtungsparagraphen gegen Harkort vorgegangen wurde, weil sich die Junker beunruhigt fühlten, ging ein Schrei der Enirüstung durh das Land. Neuerdings wurde ein Pgnteugenosie von "ns wegen eines Flugblattes verurteilt, weil das
öntgsberger Geriht einen Klassenuntershied zwischen Junkern und Nichtjunkern machte und annahm, daß die Sunker beunruhigt seien. Wenn etwas geeignet ist, die Bevölkerungsklassen aufzureizen, fo sind dies jene Gerichtsurteile. Wenn es nit zu Aus\chreitungen kommt, so ist dies nur dem ruhigen Sinn der Sozialdemokraten zu verdanken. Das Zentrum hat früher den § 130 am eigenen Leibe gespürt ; heute find Sie natürli davor sicher, heute sagt Ihre Presse nichts gegen Prozesse, die gegen Polen und Sozialdemokraten eingeleitet werden. Flugblätter. mit der Aufschrift Volksknebelung usw. werden sofort wegen Aufreizung zu Gewalttätigkeiten angeklagt; der Titel „Auf die Schanzen“ wird wörtlich genommen und eine Gefängnisstrafe von 1 Jahr verhängt. Man \chreckt heut- niht vor einem Tendenzprozesse zurück, ein Ver- waltungsbeamter fordert sogar das Gericht dazu auf. In keinem andern Lande kommt es vor, daß cin Angeklagter bloß verurteilt wird, weil er ein Sozialdemokrat ist. Fordert ein sozial- demokratisher Pole zur Gerechtigkeit auf, fo erblickt man darin eine Aufreizung zur Gerwalttätigkeit und verurteilt. Solche Urteile müssen Haß und Verahtung gegen die Richter hervorrufen. Der Antrag der Polen geht mir nicht weit genug. Das Nichtige wäre die Beseitigung des § 130 und Beseitigung der Staats- anwaltshaft und Erseßzung der Richter durch wirkflich unab- hängige Leute, die niht dem politishen Wind zu gehorchen haben. Es berrs{cht in allen diesen Prozessen eine große Verschiedenheit der Rechtsprehung. Lasker verlangte |. Z-, daß wirklich eine Gewalt- tätigkeit eingetreten ist. Jeßt legen die Richter den § 130 in kasuistisher Weise aus. Die Arbeiter werden bestraft, weil die Junker zu Gewalttätigfeiten gegen sie aufgereizt werden. Das ist in der Tat Klassenjustiz. Die Polen sind selber an den gebigen Zuständen huld, weil sie die Regierungen in der Zollpoliti unterstüßt haben. bitte Sie, dem Antrage ‘in dem Sinne zuzustimmen, daß § 130 völlig beseitigt und die Strafjustiz an Haupt und Gliedern yer- bessert wird. /
S4 Dove (fr. Vgg.): Ih hatte niht die Absicht, zu dem Antrag das Wort zu S S ih möchte aber nicht den Eindruck eintreten lassen, als ob nicht auch auf unserer eite ein maß- loses Erstaunen über die angeführten Fälle vorhanden ist, und der Wuns, daß solhe Zustände beseitigt werden. S 130 wird in diesen Fällen in falsher Weise angewendet. Der Grobeunfugs- paragraph ist ja auch in ähnliher Weise angewendet worden. habe einen folhen Fall in Stettin als Richter erlebt. Bei der Dreikaiserzusammenkunft war ein Telegramm in Stettin angekommen des Inhalts: Vom Auswärtigen Amt it Herr von Bülow hier. Dar- unter stand ein Kreuz. Der unglückliche Nachtredakteur machte daraus : beri von Bülow ist hier verstorben. Die Familie des Herrn von Bülow lellte Antrag wegen groben Unfugs. Der Richter aber lehnte die Er- öffnung ab, weil er auf Grund der Feststellung der Polizeipräsidien annahm, daß nirgendwo eine Beunruhigung des Publikums vorhanden war. Meine Freunde werden dem Antrage zustimmen, um zu prüfen, ob eventuell eine Fassung gefunden werden könnte, die in geeigneterer Weise gegen willkürlihe Auslegung des § 130 s{üßt. , Abg. Dr. Bachem (Zentr.): Wir haben ja unter dem § 130 zu leiden gehabt; es ist daher nicht leiht, zu dieser Frage Stellung zu nehmen. Die Einwendungen _des polnischen Redners gingen gegen Landgerichtëurteile, die ih im einzelnen hier nicht prüfen fann. Jedenfalls zeigen die von ihm angeführten Taî- sahen, daß hier nit alles in Ordnung ist. Soll denn jede nationale Tendenz unter den Paragraphen fallen? Der ursprüng- lihe Gesetzgeber hat jedenfalls niht daran gedaht. Wir müssen den Polen innerhalb der geseßlichen Sranken den Ausdruck ihrec nationalen Gefühle gestatten. Ein nationales Streben künden die angeführten Fälle wohl an, aber daß sie zu Gewalttätigkeiten auf- reizen sollen, wird der größte Teil dieses Hauses nicht einzusehen ver- mögen. Man kommt unwillkürlich zu der Annahme, daß Justiz und Politik nicht genügend auseinander gehalten sind. Die Justiz ist keine Dienerin der Politik, sondern sie muß über der Politik stehen. Die Justiz hat die Aufgabe, mildernd auf die nationalen Gegensäße ein- zuwirken. Die nationalen Gegensäße werden sich am besten einigen und vertragen, wenn sie beide auf einem gefesteten Rechtsboden / ; stehen. Diese Dinge, die da auf dem Tisch des Hauses liegen, die er durh seine | sind viel weniger aufreizend als Urteile, die jenen An-
A niht entsprehen. Der politische Kampf ift vorhanden und muß geführt werden zwilhen den einzelnen Nationalitäten. Daß die Gerichte bewußterweise Partei ergriffen haben, wage ich nicht zu behaupten, aber sie haben bei den heftigen Gegensäßen in der Ostmark ihre volle Unparteilichkeit nicht zu wahren verstanden. 8& 130 hat eine ganz klar umscriebene Tragweite; in der Anwendung scheint er aber benuyt worden zu sein als ein Quas für hoch- und landesverräterishe Handlungen, die vom Strafge eßbuch als solche nit getroffen sind. Waren diese unter dem S 130 in seinem ein- fachen Verstand nicht zu fafsen, so darf dieser auh nicht subfidiär zu einem Hoch- und Landesverratöparagraphen erweitert werden. Das Verlangen nah einer anderen Fassung, die eine solhe ausdehnende Interpretation unmöglih macht, ist daher berechtigt. Die Polizei regiert zu viel, und die Staatsanwälte stellen zu viele Anträge, und unter dem Drucke dieser Erscheinung kommen dann auch die Richter zu solchen bedauerlichen Urteilen. Diese Art des Kampfes in der Ostmark kommt dem Deutschtum nicht zu gute; wer heute noh da- gegen blind ist, den möchte man bedauern. Diese Politik m u ß um- Febron Mag die Justiz den Anfang damit mahen, indem dieser 8 130 reformiert wird; dann wäre son vieles gebessert. Der Antrag- steller hat si in erster Linie gegea die Judikatur des Reichsgerichts gewendet. Es ist mir fraglich, ob diese Adresse das Richtige trifft ; es ift gegen die ganze Judikatur anzugehen, soweit dieses Gebiet in Frage kommt. Es ist also erwünscht, wenn die Worte „seitens des Neichsgerichts“ gestrihen werden, i bitte um besondere Ae Emung.
Abg. Jessen (Däne): Jch kann die Reihe der Beispiele dessen, was die Polizei alles als Aufreizung zu Gewalttätigkeiten ansieht, schr sta:k vermehren. Anderseits gibt es sonderbare Beispiele von dem, was unter Umständen alles nicht als auf- reizend angesehen wird. Auf einem Feste des deutshen Vereins in Apenrade, woran der Stellvertreter des Landrats teilnahm, wurden Festlieder verteilt, unter denen sih ein unglaubliches Schmählied auf Dänemark befand. Dtr Redner verliest das in platit- veutsher Sprach: verfaßte G:dicht, welches beginnt: Wat is den Dân sin Vaterland? Die leßte Strophe heißt auf hochdeut \ch : „Das ist des Dänen Vaterland, wo es Elefanten oder Schweine für große Staats- verdienste gibt, wo man die Briefe offen schreibt, das ist das ganze dänische Land.“ Die Anspielung mit dem offenen Brief trifft den Bater des jeßigen Peichskanzlers, den Staatssekretär von Bülow, und | den Elefantenorden trägt auh der jeplge Deutsche Kaiser. Ein
Gegenstück. Jn einem dänischen Gesangbuche steht zu lesen: „Schwere das ist das Geschick“, diese Worte wurden vor Gericht als anstößig und aufreizend
der. anderen Seite. Dieses die Erfahrungen, die wir in cht haben, find sehr
Scheidung gema d q Staaten, wo ein
Reihe von
Mir haben noch nie bne revolutionäre
Nein, diese ganzen Reminiszenzen aus will nun zwischen unterscheiden, ist aber ädchenhandels, die Be- der Gefängnisverhältnisse der
eine
lächerliche Antrag Hompesch
uen ? Die Frauen sollten auch teilnehmen. Bei allen diesen ih hier um Berufs- Standesinteressen handelt. Eine der- Antrag Hompesh im Auge bat, würde ringen. Will man die Vertretung
fo drückt man das Niveau der
einem sehr idealen Standpunkt stand,
en Bundesstaaten. Im Interesse der auf dem Gebiete des Vereins-
wenn man nicht etwa an dem
wo diese Furcht vor der Aufklärung der deutschen lächerlih erklärt werden wird. im Interesse des sozialen Fort- der Beseitigung der Herab- solhe shmachvolle Behandlung
Wo Deutsche sind, singt man ge- Dies „Ehret die Frauen“ ist solange man die Frauen auf dem
(wirtf{ch. Vgg.) und Sty chel (Pole)
die Nationalliberalen, Danach erheben sih auch
Abänderung des § 130 des Strafgeseß-
höchst inter- so wunderbar
preußishen Polizei- und Gerichts- o der polnischen Bevölkerung Redner nimmt bezug auf
gebildet einer
at,
Abgeordnetenhause ; us
daß darin von erfasser zu 15 Jahren
um politishe Ansichten zu bestrafen, Der Redner zitiert eine Reihe weiterer die Corpora delicti, ZSeitungs8-
mit abgedruckten polnishen Liedern,
Alles das sei Ostrowo usw. als Aufreizung der Auch Verdammungsurteil verfallen. sprechen, sondern Politik treiben,
(Vizepräsident Graf zu Stol - sagen!) In der Bevölkerung glaubt (Vizepräsident Graf zu Stolberg:
Ansichtspostkarten
tände in Augen- auses zeigt er dann e vor, gegen die Anträge wegen groben ci. Die 2 uhhändler wüßten gar nicht
ielsheibe der behördlihen und und die Lebensbeschreibungen Ein Spielwarenhändler polnishe Zinnsoldaten in seinem Schau- er fürchten müsse, § 130 des Strafgeseß- und er staatsfeindliher Tendenzen
wie muß dann erst unsere gesamte
Sn Posen stehen doch eine
fallen sie doch wieder unter kann man es verstehen,
In einer Beziehung irrt der Vorredner, Rede davon scin, daß die preußischen
den russishen MNichter als Daß Ansichtspostkarten Köpfen usw. in einer den öffentlichen Geseßgebers .gewesen sein. den politishen Fortschritt durh die das An- allertiefse herabgeseßt Nichtex könnten mit diesem Para- als Unrecht schaffen. Der § 130 beruht und Verachtungsparagraphen. von den politischen und Ver- | i } der verantwortungslosen Staatsanwalt- | Zeiten langsam schreiten, die Fülle von Prozessen gegen die Sozial- von einem Sachverständigen st allerdings aus dem französishen Recht | erklärt!
Waffe allerdings,