1906 / 67 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 Mar 1906 18:00:01 GMT) scan diff

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5 net. prechender Bericht fehlt.

Lage. Meldet er die Sache, so kommt er in Ungelegenheiten. In

Deutscher Reichstag. 68. Sißung vom 17. März 1906, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Burcau.)

Tagesordnung: Zweite Beratung der Geseßentwürfe, be-

Y eststell des Haushaltsetats für die Schußgebiete und des Reichshaushaltsetats für das Nechnungsjahr 1906 e für die Expeditionen in das

treffend die F ung

Südwest- und Ostafrikanische Schußgebiet), sowie betreffend Uebernahme einer Garantie des Reichs in bezug auf eine Eisenbahn von Duala nah den Manengubabergen.

Die Rede des Abg. Bebel is auszugsweise in der vor- estrigen Nummer d. Bl. mitgeteilt worden. Nach ihm ergreift as Wort der

Si Dr. Arendt (Np.): Ih muß dabei bleiben, daß von jenen Behauptungen des Abg. Bebel \sich nichts als wahr erwiesen hat (Abg. Stadthagen: Unerhört!), ja, wenn Sie das auch unerhört finden! Die damalige Erregung im Reichétag beweist gar- nihts. Es if ganz richtig, daß Peters entweder verrückt oder ein Scheusal gewosen wäre, wenn das richtig wäre, was der Abg. Bebel von ihm behauptet hat. Bebel hat gesagt, Peters ble eine Eingeborene als Beischläferin erworben; als er erfahren

habe, daß sie ein Verhältnis mit seinem Diener Mahruk unter-

halten, hätte er beide hängen lassen. Davon is nichts wahr. Die beiden sind nicht an einen Baum gehängt worden, haben auch nicht um ihr Leben gefleht; die beiden Hinrichtungen, die der Abg. Bebel zusammen- ebracht hat, baben gar keinen Zusammenhang, stehen außer jeder Ver- biudumc mit einander, die beiden Leute haben sich gar nit gekannt ; die Geschichte is und bleibt unwahr. Nicht jede Hinrichtung ist ein Mord. Es haben da Verhältnisse bestanden, die alle Kenner afrikanischer Verhältnisse dahin geführt haben, daß sie diese Hin- rihtung ' unter den damaligen Verhältnissen als notwendig erkannt haben. (Abg. Bebel: Nicht wahr!) Der Major von Wissmann hat mir das persönlih gesagt; er hielt das Urteil gegen Peters für einen Justizmord. Zweimal hat gegen Peters eine Üntersuhung stattgefunden, zuerst weil der Abg. von Vollmar hier jene Sachen vorgebraht hat, und dann nah den Anklagen des Abg. Bebel, der aber nihts Neues mehr hinzugefügt, sondern nur das wiederholt. hat, was der Abg. von Vollmar ein Jahr vorher gesagt hat. Zweimal ist die Untersuhung zu Gunsten Dr. Peters? ausgefallen. Hätte Mord vorgelegen, so hâtte der Staatsanwalt doch gegen ihn einschreiten müssen. Wenn der ODisziplinarhof ein Ver- brehen hier sah, mußte er es ja der Staatsanwaltschaft mit- teilen, dann bedurfte es d:8 Abg. Bebel und seiner Forde- rung der Strafverfolgung nicht ers. JIch bitte also, den Tatbestand nicht weiter zu verdunkeln. Die Mord- geschichte, die der Abg. Bebel erzählt hat, ist von Anfang bis zum Ende exfunden; außerdem if selten eine so abscheuliche

Verleumdung im öffentlihen Leben ausgesprochen - wie der -nicht

existierende Tudker-Brief, der die Ursahe der Verurteilung war.

So darf ein unverantwortliher Abgeordneter nicht vorgehen. Der Tucker-Brief bleibt an den Abg. Bebel hängen. Es handelt sih um zwei ganz verschiedene Personen; die Person, die gehängt wurde, hat mit den Dingen nichts zu tun, die der Abg. Bebel erwähnt hat. Was den

Einbruch betrifft, so wurde der Täter nicht gefunden, später ftellte sich heraus, daß der Diener des Peters der Täter war. Es wurde eine Untersuchung eingeleitet und die Hinrihtung beschlossen. Das Urteil war hart, aber zur Aufrechterhaltung des Lebens der Europäer not- wendig. Der afrikanische Küstenklatsch hat dann die Sache zusammen- gebraut, die Bebel hier vorgebraht hat. Die zweite Hinrichtung hat mit jenem Fall nichts zu tun. Es ift auch unrichtig, daß B mit der hingerihteten Person geshlechtlich verkehrt hat. eters

ibt zu, mit dem andern Mädchen anfangs vielleicht eine flühtige ge-

\hlehtliche Berührung gehabt zu haben. (Lachen bei den Sozialdemo- fraten.) Das ist gar niht lächerlich. Von Eifersucht kann hier gar keine Nede sein ;- denn die Person hatte mit vielen Soldaten ge\hlecht- lihen Umgang. Das Urteil mag ebenfalls hart gewesen sein, aber es war im Interesse der Sicherheit der Europäer notwendig. Es waren die Nachrichten von der {weren Niederlage der Zelewskischen Expedition nah dem Kilimandscharo gedrungen. Es ist also zweierlei vollkommen festgestellt, daß der Abg. Bebel hier eine Geschichte vorgetragen hat, von der kein Wort wahr ijt, daß Peters aus Eifersucht eine Ko1kubine auf- gehängt hat, ist afrikanisher Klatsch; zweitens ift festgestellt, daß diese ganze Aufregung hervorgerufen is durch die Sicherheit, mit der Bebel den erfundeznen Tuer - Brief hier vorgetragen hat. Er hat noch nicht gesagt, wer der Urheber ist, ich weiß mehr darüber. Er nennt ihn niht, weil er sch felbst bloß stellen würde. Der Abg. Bebel hat nicht gesagt, es gebe das Gerücht, daß cin solcher Brief existiert, sondern er hat gesagt, dieser Brief steht in der Missions- zeitshrift. Das kann man nur sagen, wenn man es gedruckt gesehen hat. Wären diese Dinge nicht verjährt, und wären sie niht hier vor- gebraht worden, fo hâtte der Abg. Bebel auf die Anklagebask gehört. Der Tuer-Biief ist ein Seitenstück zur Dreyfus-Afäre in Frankreich. Für mich handelt es sich nicht um die Persönlichkeit, sondern um die Gerechtigkeit gegen einen Mann, dem Deutschland die beste Kolonie zu verdanken hat. Jch weiß, wie gründlih die Ver- handlung geführt ist, und wie sehr sie zu Gunsten von Peters aus- gefallen ist. Die beiden Hinrihtungen mögen wahr sein, daß sie aber geseßlih niht als Mord betrachtet werden können, geht daraus hervor, daß der Disziplinargerihtshof die Sache niht an den Staatsanwalt abgegeben hat. Für mich ift es maßgebend, daß her- borragende Afrikakenner immer wieder betonen, daß man die afri- fanishen Verhältnisse anders behandeln muß wie die hiesigen. Wenn ein Mann wie Wissmann sich für Peters ausgesprohen hat, dann hat niemand hier das Recht, so aufzutreten, wie es der Abg. Bebel getan hat. Es handelt \sih hier nicht um einen Fall Peters, sondern um einen Fall Bebel, denn niemand hat den Tuer - Brief mit solher Sicherheit vorgebraht wie der Abg. Bebel.

, Stellvertretender Direktor der Kolonialabteilung des Aus- wärtigen Amts Erbprinz zu Hohenlohe-Langenburg: Meine Herren! Ih habe keine Veranlassung gehabt, den Disziplinarhof als solchen in Schuß zu nehmen, da die Angriffe des Abg. Dr. Arendt sich hauptsählih und aus\chließlich gegen die Glaubwürdigkeit der Zeugen rihteten. Ferner möchte ich erklären, daß ih mit der Angelegenheit Peters amtlich in keiner Weise befaßt gewesen bin. In der Sizung des Reichstags vom 27. April 1897, also vor 9 Jahren, wunde von seiten der Kolonialabteilung erklärt, daß eine juristische Möglichkeit zum strafweisen Einschreiten gegen

r. Peters, also zu ETTOA des Staatsanwalts gegen ihn niht vorhanden sei. Das is vor 9 Jahren erklärt worden. Der Fall hat seitdem die Oeffentlichkeit in ausgiebigem Maße beschäftigt, und ih habe die Ueberzeugung, daß, wenn die Mög- lichkeit und Notwendigkeit vorgelegen hätte, durch den Staatsanwalt fden Dr. Peters einzuschreiten, dies im Laufe der Zeit unbedingt ge- ehen wäre. Jh habe keine weitere Veranlassung, mih auf die Einzelheiten dieses Falles heute einzulassen.

Abg. Dr. B ah em (Zentr.): Ich hab2 nicht die Absicht, mich in den Peters-Streit einzumi|hen, ih meine, diese Sache sollte endli ruhen, sie hat den Reichstag hon Zeit genug gekostet. Es wird nicht gelingen, nahzuweisen, daß Dr. Pcters geeignet ist, in den Kolonial- dienst wieder einzutreten. Wenn die Regierung sagt, sie wünsche das au nit, so hat die ‘ganze Debatte in diesem Hause weiter keinen Zwcck. Ih möchte auf eine andere Angelegenheit zu sprehen fommen, nämlih auf die Anckennitätsberechnung bei den Quptruppenoffizieren, bei der sich gewisse Schwierigkeiten ergeben. Da bei Zugrundelegung der afrikanischen Anciennität Offiziere in Afrika solhen untergeordnet waren, denen sie auf Grund ihrer deutschen

rmeeanciennität übergeordnet waren, so hat man die europäi\che nclennität auch in Afrika eingeführt. Daraus aber ergibt ih anderseits wieder die Schwierigkeit, daß in Afrika Offiziere vermöge ihrer europäischen Anctennität alten Afrikanern er ältere, bessere afrikanishe Offizier kommt in eine sehr prekäre

in keiner Weise vom Reiche in Es handelt si bei dieser Forderung um solche Punkte, die bereits in

militärisher Verwalt , wo bereits Militärpost i vorgeseßt sind. | Der 2A E ärposten standen

liste vorgelegt. Daraus ergibt fich, daß in einer Offiziere nah Afrika geschickt worden Offizleren vorgezogen waren. Das m dieser Schwierigk sind. Es sollen Offiziere hinausgeshickt worden mehr oder weniger aus ine der Absicht, dort eine Karriere N a 0e wenn man versezen lafsen, die na l müssen also feste Grundsätze aufgestellt werden. Kein Offizier follte hinausgeshickt werden, der älter als 25 bis 26 Jahre ist. Diese müssen es #ich gefallen lassen, daß ihre Anciennität rechnet von dem Tage, an dem sie in den afrikanischen Dienst treten. Es sollten nur Leute übernommen werden, die von vornherein die Absicht haben, längere Zeit in Afrika Dienst zu tun. Ich sprehe ja nit davon, daß sie ihr ganzes Leben dort zubringen sollen, aber wenigstens 8 bis 10 Jahre. Außerdem follte man eine sorgfältige umfassende Vorbildung für diese Offiziere einführen. Einiges ist ja_ {hon in dieser Beziehung ge- schehen. Die Offiziere sollten das Suaheli in einem Kursus lernen und die nötigen juristishen und moralischen Fähigkeiten besißen. Jedenfalls dürfen die Herren nicht vollständig unvorbereitet nah Afrika kommen. Es wird au ein gedruckter Leitfaden für die Ver- waltungépraxis herausgegeben werden müssen, eine Broschüre, worin jeder, der nach Afrika will, sofort ersieht, in welcher Art bisher ver- waltet worden ist. j : |

OberstaOhnesorg: Im wesentlichen wird bereits so, wie der Vorredner wünscht, verfahren. Wir berufen alle Offiziere möglichst so ein, daß sie von hinten her in die Anciennität eintreten; wir sind aber auf freiwillige Meldungen angewiesen. Es gibt übrigens doch einige Gründe, welche dafür sprehen, nit immer ganz junge Herren hinauszusenden; jedenfalls hat die Praxis auch draußen ergeben, daß Schwierigkeiten, wenn man ganz ohne Nüdcksiht auf die Anciennität vorgehen wollte, nicht hervorgetreten find. Man weiß auch nicht immer von vornherein, ob der Betreffende immer draußen bleiben wird; erwünsht ist das natürlih; aber es kann Dienstunfähig- keit eintreten oder geringere Eignung für den Dienst, sodaß der Betreffende hon nah einer Dienslperiode wieder nah Hause N

zu machen.

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Die Forderung einer bestimmten Altersgrenze läßt ih |[chwer dur führen, eben weil wir auf freiwillige Meldungen angewiesen sind; wir haben nur eine beschränkte Auswahl von Persönlich eiten, die uns zur Verfügung stehen. Auch auf die Vorbildung wird hingewirkt ; in jedem Semester sind auf dem ortentalischen Seminar eine Anzahl von Offizieren, um sich dort vorzubereiten; woir haben dort auch 2 Frei- stellen. Die Betreffenden werden selbstverständlich immer bei der nächsten Einberufung bevorzugt; aber enger als jeßt läßt \sich die Altersgrenze nicht ziehen.

Abz. B eb el : Der Abg. Arendt versucht, den Fall Peters in einen

Fall Bebel umzustempeln; das wird ihm bei dem deutshen Volk außer einem ganz kleinen Teil feiner Freunde niht gelingen. Es gehört eine ganz besondere Qualifikation dazu, fih eines solchen ver- urteilten Verbrehers anzunehmen und ihn zu verteidigen. Der Abg. Arendt wird sich auch vergeblich bemühen, von mir heraus zu bekommen, wer damals mein Vertrauensmann war; wenn er den Namen zu wissen glaubt, mag er ihn s reen, Ich habe selbft dem Dr. Peters erflärt, daß ih darüber feine Auskunft gebe. Auch der Frau des Leutnants Bronfart v. Schellendorff habe ih {hon früher erklärt, daß er mein Gereährsmann nicht war. Die Art, wie der Abg. Arendt die Dinge hier behandelt, ist unbegreiflich, fast ein Fall von moral insanity. Daß ih mich im Fall des Tucker-Briefes geirrt habe, beweist gar nichts; das passiert jedermann alle Tage im Deutschen Neih und in Preußen. Für den Abgeordneten, der einen Fall vorträgt, kann nur das maßgebend sein, daß ihm seine Gewährsmänner vertrauenswürdig find und nur na ihrer Ueberzeugung Mitteilung machen. Das glaube ih auch heute von meinen Ge- währsmännern. Wenn der Abg. Arendt von Verleumdung spricht, so nehme ih an, er ist juriftis so ungebildet, pa er niht weiß, was Verleumdung bedeutet. Der Abg. Arendt bezog ih au darauf, daß Bollmar schon vor mir dieselben Dinge über Peters vorgebracht habe. Das erste Disziplinarverfahren ist allerdings im Sande verlaufen. Jn Verfolg meiner Nede beschäftigte sich das Haus drei Tage mit der Sache, und da ist denn von der Kolonialverwaltung das Anklage- material gefammelt und das Verfahren eingeleitet worden. Daß der Brief des Dr. Peters an Bishof Tucker nicht existiert, soll ih erst nah Jahren zugegeben haben. Tatsächlich habe ih dies hon 1901 hier konstatiert; aber es komnit hier gar niht auf diesen Brief an. Daß Mahruk und das Mädchen gehängt worden sind -auf seine Ver- anlassung, steht fest; wie ein Mann in diesem Hause einen solchen Missetäter noch in Schuß nehmen kann, ist mir und meinen Freunden unverständlich. i Präsident Graf von Ballestrem: Ich habe den Abg. Arendt nicht dabin verstanden, daß er dem Abg. Bebel Verleumdung vorgeworfen hâtte; das hätte ih nicht geduldet. Jch verstand ihn dahin, daß er den Gewährsmann des Abg. Bebel als Verleumder bezeichnete. (Zu- stimmung des Abg. Arendt.) Abg. von Kardorff (Np.): Der Gewährsmann des Abg. Bebel muß ein Lump erster Größe sein, denn fonst wäre er längst mit seinem Namen herausgekommen. Dr. Peters hat sein Leben Dutende von Malen in die Schanze geschlagen und uns den wertvollsten Kolonialbesit vershafft, den wir haben. Jede andere Nation wäre stolz darauf, einen folhen Mann zu besißen ; aber er hat es einmal gewagt, in einem Wahlbezirk gegen die Sozialdemokraten aufzu- treten, und das ist der wahre Grund, weswegen der Abg. Bebel ihn hier bekämpft. Tun Sie, Herr Bebel, do nit so, als ob Sie allein die Moralität gepachtet haben, Sie haben doch auch Gesinnungé- enossen, die das von sich niht behaupten können. Die Hingerichteten find auf Grund fkriegsgerihtlihen Urteils Hingerihtet worden. Ob es hart war oder nicht, ift eine Sache für sih. Die ganze Kampagne gegen Dr. Peters is in so heimtück(s{cher und widerlicher Art geführt worden, daß ih sie für eine Shmach für die deutsche Nation halte. Wenn heute Lr. Peters in irgend einer Stadt über koloniale Verhältnisse spriht, so hat er noch heute eine begeisterte Zuhörerschaft ; das zeigt, ats das deutsche Volk seinen Wert kennt, den ih höher einshägße als die gesamte sozialdemokratishe Partei, die mir hier gegenüberjigt.

Abg. Dr. Arendt (Np.): Ich muß feststellen, daß die heutige Bemerkung des Abg. Bebel unrichtig ist, Peters wäre gerihtlich als Verbrecher gekennzeichnet. Er hat gar nit vor einem Gericht, sondern vor einem Disziplinargeriht gestanden, das ist etwas ganz anderes. Im übrigen trete ih lieber für Dr. Peters ein, als für einen Mann, den der Aba. von Kardorff eben rihtig carakterisiert hat und der den Tucker-Brief erfunden hat.

Darauf wird das Gouverneurgehalt bewilligt.

Fit weiße Hilfskräfte in der Lokalverwältung ist behufs Dur s der Trennung der Militär- von der Zivil- verwaltung eine Ae Vermehrung der Beamten vor-

eschlagen. U. a. sollen 8 neue Bezirksämter und 3 Rejidenten- tellen neu geschaffen werden. Die Kommission hat nur 4 Bezirksämter mehr bewilligt und einen Abstrich an den Mehrforderungen vorgenommen. :

S*ellvertretender Direktor der Kolonialabteitung des Auswärtigen Amts Ecbprinz zu Hohenlohe-Langenburg: Meine Herren, ih möhte mir erlauben, noch einmal für die vom Gouverneur auf- gestellte Forderung hier vor dem hohen Hause einzutreten. Die Aus- dehnung der Seewalng über einen großen Teil des Schutzgebiets sollte nicht den Zweck haben, etwa nun alle einzelnen Teile des Schutzgebiets in Verwaltung zu nehmen, auch solche Teile, die bis jetzt Verwaltung genommen waren.

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weck, den der Gouverneur tim'‘Auge hatte, als er die Um-

wandlung dieser Posten in Zivilposten verlangte, war der, die Schußz- truppe zur Verwendung im Falle der Notwendigkeit militärischer

der Kommission wurde von der E TNnE bie Anciennittts- nzahl von Fällen

find, die älteren afrikanischen aht bôses Blut. Will man aus t heraus, so dürfen keine Offiziere hinausgeschickt werden, die über eine gewisse europäifche N egrente Gas ein, e dsihten des Sports hinausgingen, 2E er- sich Offiziere furzer Zeit nah Europa zurückkehren. Es | die Art

Aktionen frei zu mahzn. Er hat aus diesem Grunde die Zahl der' Bezirksämter zu erhöhen gewünscht, und die Kolonialverwaltung hat sich. der Berechtigung dieses Wunsches nicht vershließen können. Es handelt sich, wie der Herr Berichterstatter {on ausgeführt hat, um solhe Punkte, die für den Handel der Kolonie von befonderer Wichtigkeit sind, teils deshalb, weil sie an der Grenze liegen, wo der a el seinen Weg in die Kolonie hineinnimmt, teils deshalb, weil e an den wichtigen Handels\straßen innerhalb der Kolonie lfezen ; endlich au um solhe Punkte, wo dur arabische, indishe oder au weiße Händler in der Bevölkerung Unruhe und Unzufriedenheit durch und Weise der Ausübung des a og gestiftet wird, und es deshalb erwünsht erschien, daß die Regierun an Ort und Stelle Beamte habe, um darauf zu sehen, daß hier dur das Verhalten der Händler nicht etwa nece Aufstandsherde entstehen können. Das war der Grund, weshalb der Gouverneur die neuen Bezirksämter in den Etat einzustellen gebeten hat, und weshalb die Verwaltüng auf diesen seinen Wunsch eingegangen ist. Jh möchte die Annahme dieser Position befürworten. :

Abg. Graf von Arnim (Rp.): Der Zivilbeamte ist do viel ge- eigneter, die Verwaltung in die Tat umzuseßzen, als der Militär. ie Bezirksamtmänner sollen mögli lavge auf ihren Plägen und ihre Vertreter regelmäßig in dieser Funktion verbleiben. Solche Bezirksämter bestehen {hon an der Küste. Jedenfalls werden auf diese Weise auch Zwistigkeiten zwishen den Zivil- und Militär- beamten, Rangítreitigkeiten und ähnlihe querelles allemandes ver- mieden. Deutsch-Ostafrika ist zweimal so groß wie Deutschland ; wir tun gut daran, die Zivilverwaltung möglichst weit über das ganze Schußgebiet auszudehnen. Durch diese Zentralisation würde auch der Gouverneur in die Lage kommen, im Inneren etwas mehr für die Kolonie zu leisten. Heute ist er an Daressalam gefesselt. Jh bitte den Reichstag, bald auh die 4 heute zu streihenden Beztrksamt- männer nachzubewilligen. :

Abg. von Böhlendorff- Kölpin (dkonf.): Wir stellen keinen Antrag auf unverkürzte Bewilligung, weil die Mehrheit ibn doch ab- lehnen würde. Die Notroendigkeit der Etatsforderungen ist ‘um so gerehtfertigter, als heute die Schußtruppe auch die gesamte Verwal- tung wahrzunehmen hat und damit ihrer eigentlichen militärishen Auf- gabe ganz und gar entfremdet wird. Das bisherige Sparsystem hat uns keinen Vorteil gebracht. Jeßt müssen wir eine Reihe von Millionen hergeben, um den Aufstand niederzudrücken, mit denen für die Anlage von Verkehrswegen und Eisenbahnen unendlich viel Gutes hätte gestiftet werden können. Hoffentlih enthält der nächst- jährige Etat die abgelehnten Forderungen wieder.

Der Kommissionsantrag wird angenommen.

Ueber die Forderung für die Regierungsschulen be- antragt Abg. Bachem getrennte Abjtimmung.

Abg. Ledebour (Soz.) tritt für die Position ein.

Abg. Bach em weist auf das Charakteristishe der Tatsache hin, daß hier die Sozialdemokratie für die Regierung eintritt, und das Zentrum mit setner Auffafsung allein stehe. Das Zentrum treibe in den Kolonien dieselbe Schulpolitik wie daheim. Es könne aus prinzipiellen Gründen nicht anders. Es handle ih hier um den Anfang der Bildung eines Simultanschulwesens.

Abg. Schrader (fr. Vag.): Unser Kolonialshulwesen ift ledialih dem Schulwesen in Deutschland nacgebildet, während der Abg. Bachèm das Schulwesen aus\chließlich in die Hände der Kirche bringen will. Das wäre das s{limmste, was geschehen könnte. Wir haben an Religionsstreitigkeiten {hon genug. Das würde den Keim des Verderbens in die Kolonien hineintragen. Wir gehen vielleiht schon ita indem wir im Innern den Missionen die S.hulen über- afen.

Abg. Le debour (Soz): Der Abg. Bachem wollte die beiden fon- servativen Parteten vor unserer bösen Genossenschaft grzulig machen. Wir treten überall für die Hebung der Kultur ein, und darum be- willigen wir diese Forderung. Stellvertretender Direktor der wärtigen Amts Erbprinz ¿zu Hohcnlohe- Langenburg: Ich will nicht noch einmal meinerseits auf den prinzipiellen Standpunkt zurückkommen. Ich habe \chon bei der General- debatte erklärt, daß die Regierung an ihrer Verpflihtung, auch ihrerseits Schulen einzurihten in den Schutzgebieten, festhält, und daß sie diesem Bewußtsein Ausdruck verliehen hat, indem sie diese Position in die Etats der Schußzgebiete eingestellt hat. Ih möchte mir eine Feststellung tatsähliher Natur erlauben, die viel- leiht zur näheren Erklärung dieser Position noch beitragen fann, nämli daß in Daresfalam die evangelische Mission, die dort eine Schule nicht besißt, an die Regierung mit dem Wuns(e heran- getreten ist, dort eine Regierungéshule z#1 gründen, damit die evangelischen Kinder auch Gelegenheit zum Unterricht haben möchten. Außerdem möchte ih darauf hinweisen, daß wir in Ostafrika es do auch mit zahlreihen Buren zu tun haben, die zwar evangelischer Konfession sind, aber auf einem anderen Standpunkt stehen als unsere evangelische Mission. Diese würden wir daher unmöglih durch unsere Missions\chulen versorgen können. Jh glaube also, es ist Pflicht der Regierung, für den Unterriht derjenigen weißen Kinder zu forgen, denen fonst die Gelegenheit zu einer deutshen Erziehung nicht gebotena ist. Abg. Erzberger (Zentr.): In einem vorzüglichen Artikel der „Kreuzzeitung“ von gestern abend ist ausdrücklich ausgeführt, daß die Regierungsshulen ein Notbehelf sind, der ret kostspielig und dessen Erfolg recht zweifelhaft sei. Was dort über konfessionelle Volks- '\hulen gesagt ift, unterschreiben wir vollständiz. Hätte man die Forderung für zwei evangelische Schulen eingestellt, so würde niemand von uns etwas dagegen haben. Der Abg. Schrader irrt, wenn er laubt, daß die Simultanshule in Deutschland geseßlich eingeführt sei; in Württemberg und Bayern is die Konfessions\hule Gesetz. Abg. GrafvonSchwer in - Löwitz (kons.) : Wir gehen davon aus, daß es sich hier um einen prinziptellen Gegensaß nicht handelt ; unferer Stellungnahme in der konfessionellen Frage wird dadur in keiner Weise präjudiziert. Nachdem jetzt die prinzipielle Frage aufgeworfen ist, werden wir gegen die Position stimmen. __ Abg. Bachem: Ja Daresfalam handelt es si lediglich um die protestantishen Kinder; eine protestantishe Negierungs\chule würden wir mitschaffen helfen. Für die Buren am Meru- berge könnte man auch eine Regierungs\hule errihten, die auf ihrem konfessionellen Boden steht. So würde man schied- lih . friedlih zurechtgefommen sein. Hier aber wird ein M een eingeführt und dagegen müssen wir uns er- ären.

d! pon Kardorff beantragt Zurückverweisung in die Kommission, da es nicht angezeigt sei, bei so schwaher Beseßung über die ia abstimmen zu lassen. j

Abg. Dove (fr. Vgg.) widerspricht diesem Vorschlage, während der

Abg. Dr. Paa sche dem Antrage Kardorff zustimmt, da in der Kommission die Simultanschulfrage gar nicht zur Sprache ge- kommen sei. __ Abg. Singer (Soz): Das ift taifählich doch geschehen, wir find uns der pcinztipiellen Bedeutung des Beschlusses in der Kom- mission durchaus bewußt gewesen. (Widerspru d-s Abg. Paasche) Sie weiden shon erlauben müssen, Herr Paasche, daß unsere Gedächt- nisse auseinandergehen. Wenn die prinzipielle Frage erörtert werden foll, empfiehlt es sich vielleiht, die Shulkommission des Abgeordneten- hauses damit zu betrauen. Die Abstimmung könnten Sie ja aus- seßen, aber die nochmalige Ueberroeisung an die Kommission wäre eine Komödie, die wir niht mitmachen. l /

Stellvertretender Direktor der Kolonialabteilung des Aus- wärtigen Amts Erbprinz zu Hohenlohe - Langenburg: Ih möchte nur noch einmal zur Aufklärung der Tatsachen folgendes anführen: Diese Schulen, die wir in den Kolonien Regterungsshulen nennen, tragen doch meist einen ganz anderen Charakter als unsere Volkss{hulen hier. Jn die Regierungss{hulen in Ostafrika kann jeder seine Kinder s{chicken, wenn er will. Ein Katholik in Daresfalam, wo eine katholishe Missions\hule be- steht, kann gar nicht gezwungen werden, seine Kinder in die

Kolonialabteilung des Aus-

Regierungs\hule zu \chidcken. Die Regtierungsshule in den