1906 / 68 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 Mar 1906 18:00:01 GMT) scan diff

es ist das gar nicht anders möglih bei dem Owsenkarrenbetrieb über Die Engländer lassen nicht mehr herein als den not- Mundvorrat. Jeder einzelne Proviantwagen, der bei Namans- Erlaubnis von der englischen Regierung haben. önnen wir nicht

wendigsten drift ankommt, muß die Wir haben nicht zu viel Truppen da, und- die k Es stehen im Süden gegen Morenga 1300 Mann, dazu fommen 700 Mann, die die Stationen bes egen das englische Gebiet abzu Nun rekapituliere im Süden wo sind die Darauf erwidere ih: Es ist eine ganze Anzahl von Nichtkombattanten vorhanden, von Telegraphisten, Funken- telegraphisten, eine Scheinwerferabteilung, Pier in Swakopmund im Stande zu halten, zur Verpflegung der Truppen, eine'Etappenkolonne, zusa! ferner Kranke und Verwundete, es waren im vorigen Monat 1579 Köpfe, dazu kommen noch etwa 3200 Mann, die Sicherung der rückwärtigen Verbindung. die lange Telegraphenlinte. jeß! von Warmbad—Waterberg, so lang wie die inie Stallupônen das erfordert eine Masse Telegraphisten. Es können niht 2 Tele- sie würden nah einer Stunde totgeschlagen dem Baiwege von Lüderißz- decktungsmannscchaften vorhanden \ wenn die Eisenbahn bis Keetmanshoop daß wir ein Viertel von und daß Drei-

eßt haben, um die Grenze \sperren, also summa summarum ih: Gegen die Herero 1000 Mann, 2000 Mann im ganzen 3500. es find dvoch

000 Mann. im Hererolande 500, Nun wird man fragen, 14 000 Mann draußen.

Eisenbahntruppen, um den ferner eine Proviantkolonne ammen 6200 Mann,

die zu renen sind für Denken Sie auch an

Es geht jeßt Kabel hinunter

graphisten allein fißen, Denken Sie auch daran, daß auf bucht eine große Zahl von Be muß. Das wird sich erst ändern, fertig ift. Die Sache stellt sih also so, da diesen 14 000 Mann unmittelbar gegen den Feind stellen, viertel dazu da sind, daß das eine Viertel kämpfen kann. aber keine außergewöhnlihe Erscheinung. Das zeigt sich in allen So hatten die Engländer im Burenkriege von 250 000 Mann nur 70 000 gegen den Feind gestellt. Aehnliß war es Ferner auh in europäischen Kriegen. Ich habe am eigenen Leibe die Obwohl ich begegnete ih_ doch ‘auf seiten der Hottentotten stets überlegenen Kräften. Die Sache liegt also fo: Im

üden ift noch ein voller Aufstand und ein Kleinkrieg im vollen Gange, im Norden, im Hottentotten- und Hereroland, ist der Auf- stand allerdings niedergeworfen, aber der der Asche weiter. glimmenden Funken wieder Luftzug ist die

Kolonialkriegen.

Tibet-Expedition. Es ist kein Mann zu viel in Afrika. Unzulänglichkeit der

numerishen Kräfte alles zusammengekraßt habe,

glimmt unter nur eines Luftzuges, zur Flamme anzufahen, und dieser Daher dürfen wir keine Truppen zurückziehen, die Besaßungen niht {wächen. Ein Wieder- auflodern des Aufstandes wäre zweifellos die Folge. eine sehr unangebrachte Sparsamkeit, «wenn wir jeßt, um ein paar Millionen zu gewinnen, die Truppen shwächten. Es würde uns Hunderte von Millionen kosten, wenn wir aufs neue Truppen hinaus\cicken Die Budgetkommission hat von der Truppen draußen 15 Millionen gestrichen. Dieses Haus hat, als es uns zu Weihnachten die Eisenbahn von Lüderißbuht nach Kubub bewilligte, bewiesen, daß es ein warmes Herz für die Bedürfnisse der Truppen draußen besißt, und die Truppen haben daraus das Be- die Vertreter des Volkes und damit das hinter ihnen steht, und das hat ungemein dazu bei- getragen, ihren Kampfesmut von neuem zu beleben und zu kräftigen. Auf das tiefste müßten wir es beklagen, Entschluß gefaßt werden sollte, der diesen Eindruck wieder ab- Ueberhaupt können wir doch hier vom grünen Tisch unmögli sagen, wann der Zeitpunkt gekommen ist, die Truppe zurück- Gouverneur und dem Truppen- wird denn die es unbedingt nötig ift? muß au voll für sie

äthiopishe Bewegung.

orderung für unsere

chöopft, da ganze Vol

wenn hier nun ein

Das müssen wir do kommandeur überlassen. Truppen länger draußen lafsen , die Truppen draußen sind

Ich kann es sehr wohl verstehen, wie diejenigen, die berufen sind, die Interssen der Steuerzahler zu wahren, in großer ftand, der Millionen vers{lingt, bis ins înnerste Mark verfluht haben, aber wir dürfen nit vergessen, daß ebraht hat. Die liegen allerdings auf Ein Vorteil ist der:

Welcher verständige Mens

Aber folan gesorgt wer

Zahl den südafrikanischen

dieser Krieg auch ideellem Gebiet, und ich glau der Krieg hat der Welt gezeigt, daß unsere deutsche Armee noch für den Kaiser und das Vaterland zu sterben versteht. Vielleicht verdanken wir diesem Eindruck mehr, als wir ahnen. Ein weiterer Vorteil ift, daß der Aufstand für unsere Armee eine aanz ausgezeichnete Schule des Krieges bildet, da wir hon eine Friedensperiode von 35 Jahren hinter uns haben. Endlich ist es für unsere ganze Nation ein Segen, Tausende von jungen Männern hinausgekommen sind über das Meer gesehen haben, daß es dort auch noch eine Welt gibt. südafrikanishen Aufstande können wir eine neue Aera der Kolonial- politik rechnen, wie der Abg. Arendt {hon ausgeführt hat. wir uns \{on über vier Wochen über die Kolonieen unterhalten haben, fo ist das der beste Beweis, daß die Kolonieen im Aufblühen Solange unsere Truppen draußen notwendig sind, Wir dürfen an

e noch an Jdeale.

begriffen sind. müssen wir ihnen alles geben, was sie brauchen. solhen Ausgaben für die, die da draußen hbungern und durften, während wir hier bei vollen Fleishtöpfen sitzen, daß Sie auch beute \südafrikanischen des Abg. jeßt nur ganz kurz antworten, ih Der Generalstab hat jeden-

an den Grundfäßzen

festhalten : R infihtlih des Generalstabes kann werde später darauf zurückommen. falls die Tatsache zum Ausdruck bringen wollen, daß die Krieg- führung der Buren mit wenigen Ausnahmen einen rein defensiven allerdings ausgezeihnet. ereros dagegen waren nicht nur defensiv, sondern außerordentlih offensiv, und in vielen Fällen haben sie eine Initiative gezeigt, die sehr bemerken8wert war. So z. B. in den Kämpfen von Hamakarie, ferner bei dem Angriff der Hottentotten, wo fie mit lautem Hurra sogar lo8gingen und nur Mann gegen Mann herauS8geworfen werden konnten. ih kaum im Burenkriege finden. ich mich weiter informiert habe, will ich gern weitere Auskunft geben. der Kolonialabteilung des Aus- angenburg: es sih mit dem sfogenannten Ich möchte au sagen,

für unsere

Solche Szenen werden

Stellvertretender Direktor wärtigen Amts Erbprinz Es wurde die Frage gestellt, wie Burenkomplott in Südwestafrika verhalte. daß meine Antwort heute nur eine provisorishe ist; ich möchte nach den Einzelheiten des näheren erkundigen, l Antwort geben Heute möchte ih aber sagen: soviel mir bekannt, handelte es fih niht um eine große Vershwörung, sondern um eine Verab- redung, ein Komplott mehrerer Buren, die fich verbunden haben, um eine deutsche Proviantkolonne zu überfallen. Es war also eine Verabredung zu einem räuberishen Ueberfall. Ob nun einzelne der Beteiliaten zu den sogenannten Scouts gebörten, ift mir für den Augenblick nit Ich werde aber Sorge dafür tragen, daß dies noch auf- geklärt wird, und werde wobl bei Gelegenbeit der Beratung des Etats für Südwestafrika noch einmal Gelegenheit haben, hierauf zurückjzu-

zu Hohenlohb

Abg. Led ebou r (Soz.) : Wenn der Oberft von Deimling mit seinen Behauptungen recht hat, würden wir noch ungefähr 2 oder 3 Jahre die 14 000 Mann dort behalten müfsen. Kúbub erfordert 8 Monate, die Bahn rah Keetmansboop is aber doppelt so lang und wird auch entsprehend längere Zeit zum Bau ungewöhrlih fkoftspielig wern wir mit derartigen Aut fichten zu rechnen haben. Es ift aber doch nicht auëgesch'ofen, Morenga und seinen Anhang dur Uxterbandlungen zur Unierwerfung zu bringen, wie es mit anderen Hottentot!ten gelungen ift. tellung it doc Morenga ein Marn, mit dem ernste Unterhardlungen Nicht aber wuß auf tlle Fälle die ih begreife nicht, wie man ihn

Der Bau der Bahn nah

würde alfo

Nach der uns gegebenen Dar-

angebabnt werden fönnen. Tôtrng Morengas das Ziel sein: Tl:diglic als wildes Tier FTiajifizieren find do gegen die doppelte Uebe: macht der Hereros Sieger geblieben ; das Lob der besonderen Kriegétüchrigfkeit der letzteren erscheint au und diese unglaubliche Behauptung

danach ungerechtfertiut ,

Generalstabes bleibt na wie vor in der Luft schweben. Wie man diesen Krieg als Vorteil für ‘das deutshe Volk preisen kann, i vollends un- verständlih. Der Oberst von Deimling glaubt noch an JIdeale. Um was für Jdeale handelt es sich denn hier ? Der Kolonialkrieg soll eine Squle für die Armee sein. Die Franzosen haben sehr hald erfannt, daß der Kampf in Algier niht nur keine Schule für die französische Armee, sondern eine direkte Schädigung war. Und das soll ein be- sonderer Segen sein, daß eine große Anzahl Deutsche hinauskommen und gesehen haben, daß es auch außerhalb Deutshlands Länder gibt ? Weiß denn der Oberst von Deimling nit, wie viel Tausende von Deutschen jährli in die Welt hinausgehen und fie kennen lernen ? Sollte dazu wirklich nur die südwestafrikanishe Expedition erst die Möglichkeit gegeben haben? Bei uns leben nicht bloß Tausende, sondern Millionen, die noch nicht einmal das geringste Exristenz- minimum haben, und die Verhältnisse find noch s{chlechter geworden dur die Verteurung der Lebensmittel, welche die Freunde dieser Kolonialvolitik über sie gebraht haben, die mit threm fo ge- gg it a Einkommen noch die Aufgabe haben, die Agrarier mit zu ernähren.

Ohne weitere Debatte wird der vierte Nachtragsetat sodann im ganzen unverändert endgültig bewilligt.

Darauf seßt das Haus die Spezialberatung des Kolonial- etats für 1906 fort bei dem Etat für das Schußzgebiet Kamerun. Dazu liegt vor die von der Budgetkommission

vorgeschlagene Resolution: die verbündeten Regierungen zu ersuchen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welhen zur Abänderung des Schußzgebietsgesezes von 1900 das Verordnungsrecht eingeengt und die Mitwirkung der Netichsgeseßgebung in der den Verhältniffen der Schußgebiete ent- sprechenden Weise erweitert wird.

Mit zur Beratung gestellt wird die Vorlage wegen des Baues der Eisenbahn von Duala nah den Manen- guba-Bergen und die Petition der Akwa-Leute.

Abg. Erzberger (Z.): Die von der Kommission beantragte Resolution geht auf einen ÎInitiativantrag des Zentrums zurück. Es ist rein äußerlich, daß er mit dem Etat für Kamerun zusammengestellt ist, denn er erstreckt sich über die gesamte Kolonialverwaitung und verlangt eine durchgreifende Reform unseres Kolonialrechts unter Mit- wirkung des Bundesrats und des Reichstags. Die Zuständigkeit des Hauses für einen solhen Antrag näher zu begründen, is überflüssig, denn unter Art. 4 der Verfassung ist au die „Kolonisation“ als Dbjekt der Reich8geseßzgebung aufgeführt, und die Zweifel darüber, ob spätere außereuropäische Erwerbungen des Deutschen Reichs darunter zu verstehen sind, können wir nicht als berechtigt anerkennen. Die Praxis des Reichstags felbst hat ja diese Zweifel widerleat, indem seit 1886 wiederholt Afte der K n Ran von Bundesrat und Reichstag vollzogen worden sind. Dem Kaiser als dem Prä- sidium des Bundes ist die Gesezgebung und die Verwaltung in den Schußzgebieten nah dem Wortlaut des Geseßes von 1900 beigelegt ; er ist dort Autokrat. Das Geseß von 1886 wegen Regelung der Gerichtsbarkeit in den Schußgebieten kam nit în der vorgelegten Fassung zustande, sondern auf Grund einer Umarbeitung, die aber auch das Recht des Reichstags aus\{loß. Unsere Fraktion ist damit nicht einver- standen gewesen, sondern hat sih entschieden für diese Mitwirkung erklärt. Das Zentrum hat einen vollständigen Gegenantrag eingebra&t, der die Mitwirkung des Bundesrats und des Reichstags garantierte; die Kommission lehnte mit 5 gegen 3 Stimmen diesen Antraa ab und stellte sich auf den Standpunkt, der noch heute geltendes Recht in den Kolonieen ist. Auch ein weiterer Antrag, der wenigstens die Mit- wirkung des Bundesrats sichern wollte und dem Reichstage das Recht geben wollte, nah 10 Jahren die Sachlage von neuem zu prüfen, wurde abgelehnt. Windthorst verfubte später wiederholt, isse Materien herau8zugreifen und auf sihern Rechtsboden zu tellen, so die Frage der Religionsfreiheit. Im Jahre 1900 hatte Größer mit diefem leßteren Bestreben Erfolg, indem die Sicherung Der Religionsfreibeit in das Geseg von 1900 überging. Schon 1885 hatte Windthorst prinzipiell die Mit- wirkung der gesetzgebenden Faktoren bei der Ordnung der Dinge in den Schutzgebieten reklamiert. 1900 traten die Abgg. Arendt und Schrader diesem Grundgedanken bei. Das Anwachsen des Wertes und der Bedeutung der Kolonieen, die Steigerung der Reichszuschüfse, die heutige Stellung des Reichstags überhaupt und die bisherige erd aon des Verordnungsrechts verlangen gleichmäßig, daß der

eihstag bier mitspriht; die Verbältnifse find seit 20 Jahren ganz

andere geworden. Die Zushüfse find von einigen hunderttausend

Mark auf 31 Mill. Mark gestiegen; in den 20 Jahren siad insgesamt 753 Millionen für die Kolonieen auëgegeben worden. Bis beute ift der Reichstag nur eine Se I L R nur soweit der Etat reiht, haben wir betreffs der Kolonieen etwas zu fagen. Das Interesse des Reichstags und des Kanzlers kommen bier gleih- mäßig in Teaae Dem Kanzler kann es doch nur angenebm sein, wenn seine Verantwortung auf mehr Schultern verteilt wird. In unserem Antrag liegt eine viel tiefere und weitergreifende Entlaftung der Verantwortung des Kanzlers, als sie jeßt ein selbständiges Kolonialamt ibm gewähren kann. Wünscht er also eine Ent- lastung, so kann ibm nichts willkfommener sein, als fih auf den Boden unseres Antrages zu ftellen. Aber auch das Interesse der Kolonieen selbst rechtfertigt eine solhe Heranziehung des Reichs- tags. Heute steht es mit der Selbstverwaltung in den Kolonieen manchmal sehr wunderbar. Als einmal der Bejzirks- beirat dem Gouverneur, der ibn berufen hatte, nicht gleih gefügig war, hat er „ibn einfach wieder nach Hause geshickt. Das ist nicht die Art, wie wir uns dort die Selbstverwaltung gehandhabt denken. Die Haup1sathe aber ist die einbeitlihe Ausführung des Ver- ordnungsrechtes. Daß man damit zu sparsam vorgegangen wäre, läßt sih nit bebaupten; es exiftieren nicht weniger als 1906 Kolonial- geseßze! Dabei find die Verordnungen der “Mil die e Pav nit einberehnet. Ob aber diese Verordoungen rechtsgültig find, ift sehr zweifelhaft; in zablceiden Fällen ift das Verordnunasrecht über- schritten, insbesondere find zahlreiche Verordnungen von Instanzen er- lassen, die dazu das Recht nicht gehabt haben. Die Gouverneure haben auch zablreihe Verordnungen erlaffen, die in das Recht des Kaisers, Gesetze zu erlafsen, unbedingt eingreifen. Für Kamerun find 8, für Südwestafrika 21, für-Oftafrik« 10 solcher Geseze erlaffen worden. Die Schaffung von Schiedêgerichten kann doch nicht durch eine Ver- ordnung des Gouverneurs erfolgen, wie es in Kamerun geschehen ist. MWissenschaftlihe Kreise sind allerdings der Meinung, daß solche Kolonialgesetze gültig find, Praktiker sind allerdings anderer Meinung. Fedenfalls muß die Sache endgültig geregelt werden. 1890 ist mit der Ostafrikanischen Gesellshaft ein Vertrag geschlofsen, durch den sie das Recht der Notenausgabe erhalten bat. Dieser Vertrag ift niemals dem Reichstag vorgelegt worden. 1902 war mit derselben Gesellschaft wieder ein Vertrag abgeshlofsen worden, worauf fie darauf verzichtete, Noten in Umlauf zu setzen. Dieser Vertrag wurde dem Reichêtage vorgelegt. Später wurde dasselbe Recht einer Gesellschaft gegeben, bei der die Ostafrikanishe Gesellschaft zu 70 %%% beteiligt it. Auch dieser Fall zeigt, daß in die Kolonialverwaltung eine Mathtvoll- kommenbeit gelegt ift, die mit den Interessen der Steuerzahler nicht vereinbar ift. E83 gibt cine große Menge von Fragen, die ipruhreif find in den Kolonicen, bei denen «der Reibétag mitwirken kann. Die Radika'kur würde sein, wenn die deutshe RNReichéverfafsung ohne weiteres auf die Kolonieen erftreckt würde. Das würde aber praktis nit durchführbar sein. Es müßten cine Menge Kolonialrese: vate geschaffen werden. Wichtiger ist aber, daß von Reichs w-?gen die rechtlihe Stellung der Eingeborenen geregelt wird. In einem Artikel der Kreuzzeitung vom 6. März wird dieser Gedanke näher aus- geführt. Diesem Artikel fann ich mwmwich vollkommen an- schließen. Die rechtlihe Stellung der Eingeborenen if durhaus ungenügend. Das zeigt besonders der Fall der Afkwapetition. Ein großer Mißstand tf, daß noch nicht einmal bestimmt ist, in welhem Blatt die Veröffentlichung der Kolonialpzrordoungen zu erfolgen bat. Für die deutschen Gesetze ift das Reichsgesetzblatt vor-

e,

geschrieben, für die Kolonieen fehlt eine folhe Vorschrift. Nötig ift

liche Festlegung der behôördlihen Organijationen. Einem ollte ein Kollegium zur Seite gescßt werden. Jn Frank- reih steht jedem Gouverneur ein Staatsrat zur Seite, der eine ziem- li große Machtfülle hat. Er ist Verwaltungsgeridtshof. Unbestritten ist, daß in Fragen der Finanzverwaltung dies Haus gebört werden sollte. Die Einführung der Hüttensteuer war eine der Urfachen des afrikanishen Aufstandes, noch mehr die Zwangsarbeit. In allen diesen tag mitsprehen. Daß diefe Dinge draußen begutahtet werden, ist selbstverständlih. Seit 20 Jahren von Erfahrung aufgespzihert worden, auch Warum sollte da niht zuvor das werden? Es sind große Fehler gemaht von der Kolontalverwaltung, ih darf nur an die Konzessionen erinnern, an das Bank- und Mün wesen. Ferner ist notwendig eine Regelung des Strafvollzugs. Von der Prügelsträfe wird in einem zu weitgehenden Maße Gebra Wenn hier vom Negierungstische sogar verteidigt wird, anders gehe, als daß den Ei

auch die gese Gouverneur

Fragen kann und muß der Reichs

ist doch ein gewisses M über das Bergwesen.

borenen 25 aufgezählt werden, fe m ch denken, wie die Sache draußen gehandhabt wird. Die Statistik spricht darüber eine sehr beredte Sprache. Die Gefängnisse lassen viel zu wünschen übrig. Jedenfalls steht so viel fe Der Aufstand der Bondelzwarts i führen auf die Unkenntnis der Nehtéverhältnisse derselben und einer Unbekanntschaft mit der Rechtsfrage. unbedingt notwendig. Wir sind niht so hoffnungsreich, daß in einem oder zwei Jahren die ganze Sache geregelt werden kann, es bald ein Anfang gemacht werden. : geseßlih geregelt werden, aber eine große Zahl. _ zeugt, daß, wenn unser Antrag praktisch durchgeführt wird, ein gutes ndament gelegt ist für die weitere Entwicklung unserer Kolonieen. ir werden dann von manthen Schicksalsshlägen vershont werden. Deshalb bitte ich Sie, den von der Budgetkommisfion einstimmig angenommenen Antrag auch bier anzunehmen.

Stellvertretender Direktor wärtigen Amts

ein wunder Punkt ift. Eine durchgreifende Reform ist

ja nicht reis

Alle Fragen können H find fest über-

Kolonialabteilung des Aus- zu Hohenlohe-Langenburg: zunähst bier i rage, wie fie in diesem Antrage angeregt worden einer gründlichen

In dieser Be-

fo wichtige zuständigen und reiflißen Erwägung unterzogen werden wird. ziehung kann ich den zuleßt geäußerten Wunsh durchaus in be- Es ist ja in unserem Kolonial- in einem Zustand Kolonialverwaltung ; mit der ge- Mit Bezug auf die Zu-

jahendem Sinne beantworten. recht bis jeßt alles noch Entwicklung kennt an, nügenden Klarheit geregelt worden ift. ständigkeit der Kolonialbehörden zum Erlaß von Verordnungen haben sih ja im Laufe der Zeit in der Praxis so manche verschiedene An- sichten geltend gemacht, und wir selbst wissen, daß es oft {wer ge- wesen ist, diese Zweifel zu entsheiden und fih für die Zuläf einen oder andern Weges zu entscheiden. für eine Geseßgebung durch die gesetzgebenden Körperschaften des Reichs eignen würden, darüber sich im Rahmen einer kurzen Er- klärung aus8zusprehen, das wird natürlich niht möglich sein. Der Abg. Erzberger hat ja L: Schwierigkeit an der ganzen Materie sein wird, zu entscheiden : welche zukünftig im Wege der Verordnung zu er- ledigen sein, welhe werden der regelmäßigen Gesehgebung zu unter- breiten sein? Er hat verschiedene Beispiele angegeben, auf die ih im allgemeinen ja nicht näher einzugehen brauhe und die fih ja be- Wenn z. B. gerade das Eingevorenenrech das wohl eine

n E ebnen ch um fo viele lokale Ver- ofalen

Teil überlassen werden müssen, dat \ Einzelheiten gehende Gesetzgebung des Reichs am Platze sein würde. Es könnte sid da vielleicht mehr um nerelle Bestimmungen bandeln als um fol{e, ch beziehen. Wenn ferner z. B. auf die Staatsangehörigkeitsfrage verwiesen ist, so gebe ih ohne weiteres zu, daß das eine Frage ist, auf welche die Reihsgefeßgebung ihre Anwendung finden könnte. Es ift Gebiet, das ja entschieden der einer Regelung wohl eber zugängig sein dürfte als so manches andere. Ih möste mih also über die Einzelheiten bier nicht näher aus- 8 Fall zu Fall entschieden werden müssen, wann hauvtfählih die ordentlihe Reihsge!eßgebung in Frage kommen könnte, wann der Verordnung8weg beibehalten werden müßte. mêchte ih aber noch einmal wiederbelen, daß ih die Frage für überaus widhtig halte, und daß ih sie der Erwägung der geseßgebenden Faktoren des Reichs für dringend würdig erachte. Die Frage wird von seiten der Kolonialverwaltung gewiß niht außer aht gelaffen

im Werden,

Welche Gebiete

zugegeben, daß das wobl die

Fragen werden nun auh

liebig vermehren ließen. angeführt wurde, so gebe ich ohne weiteres zu, und zugleih s{chwierigsten Fragen e Frage die Reichs ift doch wobl Gerade bier handelt die der Sachkenntnis der

erfahrenen Beamten zum es fraglih erscheint, ob eine

der wichtigsten

gerade auf dies gesegebung

die auf Einzelheiten

Regelung bedarf,

Es wird ja von

Auch die Beshwerdepetition der Akwahäuptlinge hai die Budgetkommission sehr eingehend beraten und einen umfang- reichen schriftlichen Bericht erstattet.

Die Kommissionsanträge gehen dahin:

„L. In Autführung des Schußzgebietsgeseßes tunlichft bald durch Kaiserliche Verordnung die erforderlichen Maßregeln dafür zu treffen, daß den Eingeborenen der Schußgebiete zunächst auf dem Gebiete des Strafrechts, des Strafprozesses und der Disziplinargewalt er- böhte Rechtsgarantieen gewährt werden.

11. Schon jeßt Anordnungen dabin zu treffen, in Untersuhung2baft befindlichen Angeschuldigten die Anwendung

Züchtigungen, Zwangsarbeit und Kettenhaft regel-

nach Möglihkeit mit Richter- gehende Untersubung über die

daß gegenüber

von körperlichen mäßig ausaeschlofjen ist.

ITI. Durch völlig unabhängige, qualität bekleidete Beamte "kin ) b : Beschwerdepunkte der Akfwaleute durchführen zu lassen und über das Ergebnis der Untersuhung und über die nah Ziffer T dem- nähst zu s{chaffenden Schußmaßnahmen der Eingeborenen dem Reichstage Mitteilung zu machen. : z /

IV. Im übrigen die Petition als Material zu überweisen.“

Die Vorlage, betreffend Uebernahme einer Reichsgarantie hat die Kommission mit der

für die Kameruneisenbahn, j E ndung für

Aenderung angenommen, daß die 360 000 # Absind die Abtretung der Konzession an das zweite Syndikat von dem Vorzugsfapital von 6 Millionen Mark abgeseßt werden ; e Resolution beantragt: fanzler ju ersuhen, die Prüfung der Rechte und Pflichten und seiner bisherigen Tätigkeit der Land- gwerkts- gesellschaften in Kamerun, jomje die F Konzesfion beseitigt werden können, der Prüfungekommission zu überweisen.“ Aba. Kopf ch (fr. Volksp.): Der Forderung eines Kolonialrechtes stehen wir sympathish geg Kolonieen hberrs{t eigentli Rechtlosigkeit in bezug a Diese haben ein ausgesprochenes Rechts i ist stets neben T-go als der wertoollste Kolonialbesi Kamerun fortert steigende Zuschüsse, noch in diesem Œs bat seit Jahren eine gewisse Berühmtheil vershiedenartiger f die 1ion der Akwa- Aber die Geschichte

ferner ift folgend „Den Reiche

die Nachteile der für Südwestafrika berufenen

S crúber. In den uf die Schwarzen.

gefühl. Die Kolonie Kamerun angesehen. [ein

3{ Millionen. der Ocffentlichkeit erlangt, urteilung geworden. Ich versage mir, au [leute ihrem Inhalte rach eiczugeh?n. etition wirft ein Schlagliht auf die Verwaltung “in elbst. Die Häuptlinge, inébesondere King Afwa, klagen seit den Gouverreur. schwerden überhaupt nicht angenommen. die Häuptlinge, hier in Berlin ihre B.shwerden v King Atwa waren es noch zwei andere Herr Œs wurde ihnen zugef ibre Heimat zurücktchren köanten; es würde Avh lse geschaffen. lidzeë allerdings befamen sie in die Heimat nicht. Seit 1902 warteten

ift Gegenstand

it wurden diese Darauf entshlofsen o'zubringen. N die hier ihre Be- thert, daß sie rubig în

In der letzten

ihwe:rden vorbrah'en.

e

E

: inge vergeblich auf Abhilfe. 1904 hat King Afwa an ie Hn L Deuts(hland geschrieben und ihn erfucht, weiteres zu anlassen. Es heißt darin, das ganze Land fei in starker Gärung wegen der schlehten Negierung des Gouverneurs von Puttkamer. Dieser “ermebre nur noch die \chlechte Behandlung. Das ganze Land habe en Wunsch, lieber den Tod als diese s{lechte Behandlung. Sine Gropeiupiliage würden aber niemals die Einwislligun E ege geben. Der Sohn gab ihm den Rat, i " den Reichstag, den Reichskanzler oder den Deutschen Kaiser Lu wenden. Die Wirkung dieses Rats is die bekannte Petition. Sie ist am d. Dezember im Kolonialamt eingegangen. Der Gouverneur “urde zum Bericht aufgefordert. Statt, daß ein Gericht über die Mahrheit oder Unrichtigkeit der Petition angerufen wurde, hat er Gouverneur Klage wegen Beleidigung erhoben; sämtliche Be- hwerdeführer wurden verurteilt, und zwar wurden im ganzen über 70 Jahre Gefängnis erkannk. Das Urteil des Richters Lemmermann at im ganzen Reiche berechtigtes Aufsehen erregt. Wie es auf die Neger ewift hat, geht aus einem Briefe eines \{warzen Missionars hervor. . Die Kolonialverwaltung hat wohl selbst erkannt, daß dies harte Urteil niht aufrecht erhalten werden kann, und hat den Gouverneur zum, mündlihen Beriht zurüdckberufen. Sein Rechtfertigungsschreiben is so kurz und widerspruchsvoll, daß man nur seine Verwunderung darüber ausspreWen kann. Er hatte doch während der Neberfahrt Gelegenkeit, ih die Sache zu überlegen. Dag sich niht alle Duallaleute beschwert haben, wissen wir allein. Niemand hat ihm vorgeworfen, daß er die Sache vershleppt hat, im Gegenteil. Warum hat er in einem Telegramm nit die Regierung gefragt, ob sie mit dem Schritt gegen die Akwaleute einverstanden war? Des langen und breiten erzählt er über die Grenzen von Kamerun, als ob wir von ihm Geographie lernen müßten. Endlich nimmt ex in seiner Schrift, um die Akwaleute zu \{hildern, auf ein

Buch von Buchner Bezug, das 1889 geschrieben ift! Er hat dies Buh wobl niht einmal ganz gelefen; denn Buchner hat nit nur áber die Akwaleute ein ab'älliges Urteil ausgesprochen, sondern auh âher andere Stämme. Manga Bell nennt der Gouverneur einen tüchtigen regierungsfreundlichen Menschen. Buchner nennt ihn einen eitlen findishen, läppi]hen Menschen. Manga Bell wurde in England erzogen und war bestrebt, sein Land unter englishe Oberherrschaft zu stellen. Von dieser Tatsache erwähnt der Gouverneur kein Wort. Manga Bell gehört ja außerdem zu den Beshwerdeführern, die nah Berlin gekommen waren. Herr von Puttkamer behauptet, daß die Petition von Deutschen inspiriert, verfaßt und zur Unte:kreuzung den Afwaleuten gesendet worden sei. Diese Behauptung ist mindestens leichtfertig. Es ergibt sih aus der Denkschrift, daß King Akwa die Petition selbst diktiert bat, naddem die Beshwerdeschrift in einer Versammlung festgestellt war. Die Akwaleute wollen keineswegs einen Freistaat wie Liberia, sie wollen Deutsche sein und bleiben und wollen nur die Beseitigung des Nillkürsystems. Die Puttkamershe Denkschrift zeigt, wie wenig et berufen ist, Land und Leute rihtig zu beurteilen, fie zeigt, daß im recht wenig Zeit übrig bleibt, um seine Regierungsgeshäfte wahrzunehmen. In den leßten Wochen hat die Perfönlihkeit des Gouverneurs die OD-ffentlihkeit recht weitgehend beschäftigt. Auf die Jugendsünden Puttkamers will ih nit eingehen. Aber das ich sagen, ganz gering müssen diese Jugendsünden nicht wesen sein; denn fonst würde er es im Militärdienst weiter piraht haben, als bis zum Gefreiten. Würden die Herren ion der Rechten wobl au so liberal sein, wenn es sich um die Jugendsünden eines Handwerkers, Arbeiters oder Lehrers Handelt? Halten wir uns an den Gouverneur. Es sind ihm so {were Vor- rufe gemacht worden, daß die Kolonialverwaltung wohl Veranlaffung hätte, darüber hier volle Klarheit zu hafen. Es wird ihm vor-

orfen, daß er wissentlih einen falshen Paß ausgestellt habe. fn gewöhnlihen Leben nennt man das Urkundenfäls{hung.

G heißt, der Gouverneur habe im vollen Elauben ge- fandelt. Es geht über meine Kraft, zu glauben, daß er den wirk- lihen Namen der Person nicht gekannt hat. Wenn auch feine Familie recht ausgebreitet sein mag, fo wird er doch in der ant seiner Cousinen einigermaßen orientiert sein und seine Cousinen ennen, er muß auch die Familie ron Eckardtstein genau kennen. Jn dek „Braunschweiger Landeszeitung“ ist diese Angelegenheit in ein 1 ganz besonderes Licht gestellt. / Ih verlese den Artikel nicht, bin aber bereit, ihn dem stellvertretenden Kolonialdirektor zu überreichen, und er- / warte daraufhin eine Erklärung. Ist die Mitteilung falsch, so muß die Lerwaltung Anklage erbeben, um damit nahzuweisen, und zwar gericht- lid, ob folhe Behauptungen dem Gouverneur gegenüber berechtigt sind oder nicht. Wie die Paßgeschichte ist die Vorgeschichte der Be- shwerden der Akwaleute geeignet, uns einen Blick in eine verhängnis- volle Ausgestaltung unserer Beamtenhierarchie zu öffnen. Der Macht- fißel der Herren, die da glauben, das Volk fei ihretwegen da und niht umgekehrt, geht nahgerade ins Unglaubliche. Zustände, wie sie die Beschwerdeschrift uns darstellt, sollten do in Deutschland eigent- lich hon seit 200 Jahren niht mehr fein, sondern höchstens noch in - Rußland. Für alles, was geschieht, bleibt ja im legten Grunde immer doch die Regierung verantwortlih.

_ Stellvertretender Direktor der Kolonialabteilung des Aus- wärtigen Amts Erbprinz zu Hohenlohe-Langenburg: Meine Herren, das Urteil, welhes \so viel Staub in der n Oeffentlichkeit bei uns aufgewirbelt hat, ist Ihnen ja allen

annt und ist jeßt hier des näheren dargelegt worden. Es ift Ihnen auch aus der Erklärung bekannt, die ih in der Budget- fommission abgegeben habe und die hier abgedruckt ist, daß die Kolonialverwaltung auf dem Standpunkte steht, daß das Urteil ent- schieden zu hart gewesen ist, und daß das Verfahren an vershiedenen Mängeln gelitten hat. Deshalb hat sich auch die Kolonialverwaltung veranlaßt geseben, das Urteil aufzuheben und die Angelegenheit an ein unabbängiges Gericht zu verweisen; id#® brauche hierauf nicht näher einzugehen, da Ihnen gedruckt vorliegt, was ih Ihnen Hierüber in der Kommission erklärt habe. Nachdem das Urteil híer bekannt geworden war, wurden in der Presse and hier in diesem Hohen Hause heftige Angriffe gegen den Gouverneur von Kamerun erhoben, Angriffe, die sih nicht allein auf die vorliegende An- gelegenheit bezogen, sondern au ganz allgemein vie Verwaltungstätigkeit

Gouverneurs von Puttkamer betrafen. Unter diesen Umständen hielt

es die Verwaltung für angezeigt, den von fo vielen Seiten {wer an- gegriffenen Gouverneur hierher zu berufen, damit er mündlich über die fen ihn erhobenen Angriffe Bericht erstatten köunte. Nicht nur das

teil in der Afwasache hat zu ‘dieser Berufung geführt; jenes Urteil war gewissermaßen der äußere Anlaß zu den Angriffen allgemeinerer Art, die erhoben wurden. Ich hatte große

edenken gegen eine Berufung des Herrn von Puttkamer zu jener Zeit, Bedenken \{chwerwiegender Art, die aub von mancher anderen Seite geteilt wurden. Ih mußte mir sagen: wénn un- mittelbar nach dem Bekanutwerden der ganzen Akwa-Angelegenheit der Gouverneur hierher berufen wird zur Berichterstattung, so werden die Beschwerdeführer sh leiht in den Gedanken hineinreden fônren: wir brauchen uns nur über einen Beamten zu be- s{weren, dann wird er sofort von der Verwaltung abberufen, wir haben hier eine Waffe in der Hand, die gegen künftige Beamte auch in solchen Sachen, wo eine Beschwerde offenbar ungerecht sein würde, uns gute Dienste leisten könnte. Meine Herren, ich habe mir dies wohl überlegt; ich weiß, daß, wenn die Auffassung Play greift, daß eine bloße Beshwerde zu der Abberufung führen kann, dies ein Beispiel werden kann, welches bedenkliche Folgen auch bei den Eingeborenen anderer Stämme

tigen könnte. Wenn ih troßdem den Gouverneur von Puttkamer icrher berufen habe, so geschah es erstens deshalb weil mir daran gelegen war, die Angelegenheit des Urteils gegen die Akwaleute nit zu yer- shleppen. Bei den lebhaften Bedenken, die das Urteil erregen mußte, die es in mir erregt hat und bei den IUNEITION eserenten, mit denen id die Sache besprach, glaubte ich, daß eine

Vershleppung der Angelegenheit nicht im Interesse der Regierung

en würde. Bei den großen Entfernungen, mit denen wir zu rechnen haben, wäre es unvermeidlich gewesen, daß bei schriftliGzem Verkehr eine Verschleppung eingetreten, tine Klärung -der Sache erst nah Wochen oder Monaten

in Haft behaltenen Akwahäuptlinge unverzüglich in Freiheit geseßgt

Abg. Dr. Arendt (Rp.): Es kommt hier darauf an, die per- sônliden Momente etwas in den Hintergrund treten zu lassen, wenn wir nit großen sablichen Schaden erleiden wollen. Die Sache liegt ja zehn Jahre zurück, wad wir können sicher sein, daß die Auf flärung in vollem Maße erfolgen wird. Fnhalt der Petition deuten darauf hin, daß die Sa@e nicht in den Häuptern der Akwaleute entstanden ist. Es ist eigentümlich: alles, was ein Schwarzer aussagt, ift unumstößlihe Wahrheit, auch alles, was ein Weißer ausfagt, wenn es sich antifolonial verwenden läßt; nur was ein Weißer zu Gunsten der Kolonieen sagt, muß durchaus _ Ich kann mir nit denken, daß die Akwaneger si klar find über „Assefsorismus“ und über das „System“ Puttkamer. Jch war in der Bellstadt; ih war in der Akwastadt. r | von den Petenten erzählt. Der Akwa wurde mir von deutshen Kauf in Dualla geschildert als ein total verfommener, suhtiger Neger, den man niht mehr in die Faktoreien einläßt. Auch der große Unterschied zwischen den Akwas und den Bells ift augenfällig. Die Akwastadt ift ein kleiner Stadtbezirk in der Stadt Dualla: da kann man nit von einem Aufstand spreckŒen. Früher standen die Bellleute auch abseits; sie sind aber besser geworden. Und wenn Manga Bell sich so günstig entwickelt hat, so ift das doch (Zuruf des Abg. Kops\ch.) Ein Mann, wie der Gouverneur von Puttkamer, der 20 Jahre drüben war, wird doch wobl die Leute mindestens so gut kennen, wie Sie, der Sie Ihre Nachrichten i de 1 ( ganze Hintergrund dieser Negerzänkerei ist der Neid der Akwas King Bell hat das Recht Recht den

wollte aber andererseits auch nit beantragen, ohne zuvor darüber gehört zu Haben. ch den Gouverneur damals der mir aber auch von daß mir daran lag, die gegen den Gouverneur [sbald Gelegenbeit zu geben, \ih d mir Aufklärung zu geben Publikum gegen rgebnis der Berufung des

felbst Hat anerkannt, sei. Er selbst als Bestätigung nit erteilt und hat verwaltung den Rat erteilt, dies anheimgegeben, entweder eine teil- lassen, oder eine Aufhebung des Freilassung der weniger der zu höheren Freiheits®- ch glaubte dem nit bei- denn das U:teil sowie seine Begründung und der Prozeß gaben mir nicht / die Sicherheit, einzelnen Beschwerdepunkte Erhebungen manche Zweifel Ansiht nicht genügend geklärt. am beften errei&en zu fönnen, d 5 Sache befaßter Richter die ganze Angelegenbeit prüf dieser vom vorhergehenden Urteil und Verfahren gänzlid Prüfung aufs neue in der Sache eine Entscheidung träfe. Es wurde die Freilassung derjenigen Akwaleute, die zu geringeren Freiheits- strafen verurteilt waren und die betreffende die Untersuhungéhaft verbüßt hatten, ve mehrjährigen Strafen verurteilt waren, gehalten wurden, und zwar aus dem Grunde, weil zu befürchten stand, daß, wenn man sie freiließe, sie sih sofort der Verfolgung entziehen und vnauffindbar bleiben würden. Verhältnissen sehr leicht zu bewerkstelligen. Die Betreffenden brauchen nur in die unermeßlichen Wälder, in den sogenannten Busch zu entfl ehen; ind dann 1 Man wird erstens sie, wenn das zweite Urteil ihre Schuld bestätigt, nicht zur Rechenschaft ziehen können; zweitens wird man bei dem Verfahren ihre Ausfagen niht mitver- Was nun die allgemeinen Beschuldigungen gegen den Gouverneur von Puttkamer betrifft, so bleiben, wenn man in Abzug bringt, daß sein System im allgemeinen în der Presse vielfah verurteilt wird, als greifbare Punkte zwei übrig, nämlich sein Nerhalten in der Akwasache und die zuleßt von dem Herrn Vorredner erwähnte Angelegenheit. Sein Verhalten in der Akwasache! Hier hat ja die Kolonialverwaltung zu- gegeben, daß sie anderer Ansicht ist als er. Sie hat der Ansicht Ausdruck gegeben, die sie auch heute noch hat, daß es richtiger gewesen wäre, wenn zunä@st das Verhalten der beteiligten Beamten aufgeklärt worden wäre, und wenn erst dann ein Vorgehen ge die …. Das aber muß ich sagen : seine Befugnisse hat ouverneur nit überschritten, indem er gegen die Leute Straf- | Von einem disziplinaren Einschreiten gegen ihn auf Grund seines Verhaltens bätte nie und nimmer die Rede fein können; dazu wäre die Verwaltung nicht befugt gewesen. das Urteil gefällt war, an dem der Gouverneur in keiner Weise be- teiligt gewesen ift, hat er seiner Ansihht von dem allzu hohen Strafmaße, von der allzu großen Stxenge des Urteils dadurch Ausdruck ge- geben, daß er das Urteil nit bestätigt bat. geführt, daß er si selbst dabei gewissermaßen als Partei betrachte und deshalb von einer Bestätigung auch dann hätte Abstand nehmen müssen, wenn er mit dem Urteil einverstanden gewesen wäre. Herren, die Frage der von Eckardistein möchte ih auch noch berühren und möchte zunächst die tatsächlihen Verhältnisse, soweit sie bisher { aufgeklärt sind, hier kurz vorführen.

hat die betreffende Persönlichkeit hier kennen gelernt, fie ist ihm be- kannt gemaht worden unter dem Namen von Eckardtstein. der Ansicht, daß dieser Name hatte keinen Grund, anzunehmen, daß das nicht der Fall sei. Meine Herren, wir haben öfters Beispiele von Familien, die sonst eine angesehene _ haben, infolge von unglüdlichen Verhältnissen auf eine {chiefe Lauf- bahn geraten, und daß man fie nachher unter Umständen wiedersieht oder auffindet, die man nah ibrem Namen und nah dem ganzen Stande ihrer Familie niht vermutet bätte. öfters vorgekommen, und Herr von Puttkamer hat angenommen, daß die Betreffende den Namen von Eckardtstein führt. Es ift nicht richtig, daß er mit der Familie von Eckardtstein verwandt ist; man konnte ihm aber niht zumuten, daß er mit den Verhältnissen der von Edardtftein so genau vertraut gewesen sein sollte, daß er über das Verbleiben cines jeden Mitgliedes informiert fein mußte. Nach dem, was ih bis jeßt ermitteln konnte, war also der Gouverneur der ersönlihkeit den Namen von Eardt- merun hat er, wie er zugesteht, den Fehler begangen, fie in seinem Haufe zu haben, er mag vielleicht auch gesagt haben, daß sie seine Coufine set. gestanden, als ich ihn befragte, daß er hierin gefehlt habe, und ih stehe niht an, zu erklären, daß das von feiten des Gouverneurs Das war ver 10 Jahren, im Jahre 1896. Er hat alsdann, nahdem diese sog. von Ecardtstein einige“ Zeit in Kamerun. gewesen war, sie wieder nach Deutschland zurückgeshickt und hat ihr einen Paß gegeben auf den Namen von Eckardtstein. Der Gouverneur hat mir das selbst gesagt, als ich ihn darüber vernommen habe, er hat aber hinzugefügt, daß noch der Meinung gewesen sei, daß die Betreffende den Namen von Edardtfstein zu führen berechtigt gewesen sei. Erkundigungen angestellt waren, ih habe sie amtlich vernehmen laffen, ob dort in jener daß der Name von E@ardtstein der betreffenden Persönlichkeit niht zugestanden habe. Alle die Antworten, die ih auf die Vernehmungen erhalten habe, haben den Punkt bejaht, daß sie überall dort unter dem Namen von Eckardtstein bekannt geworden sei, und daß derartige Zweifel dort nit aufgetaucht seien. Meine Herren, es liegt mir daran, in jeder Beziehung die Frage klar- zustellen. Ich gebe von vornherein zu, wenn es sih herausstellen ÿ die betreffende Persönlich- rau von Eckarbtstein hieß, daß sie einen anderen Namen hatte, und wenn er ihr troßdem unter dem Namen von Eckardtstein einen Paß ausgestellt hätte, daß er sih dann einer {weren Ver- fehlung s{uldig gemacht hätte, die unter keinen Umständen hingehen Ih glaube, diese Aufklärung einersei1s der Kolonial-

beshuldigten zu sein, denn es wird natürlih auf seinen ganzen Ruf für alle Zeiten ein chlechtes Licht werfen, wenn die Zweifel über diesen Punkt nicht n sind noch im Gange, und es uslande sich aufhalten.

ewesen wäre. Ich : aufheben oder eine Begnadigung den zuständigen Beamten, den Gouverneur, Das war der erste Hauptgrund, warum [1 Der zweite Grund,

der größten Wichtigkeit erschien, n im Hinblick auf die {weren Angri erhoben worden waren, diesem selbft a über diese Angriffe auszusprechen un allgemeinen Beschwerden, ihn vorgebracht wurden. Gouverneurs , liegt Ihnen daß das Urteil ein viel zu Gouverneur hat diesem Urteil die auf Befragen auch der Kolonial Urteil nit zu bestätigen. Er hat weise Begnadigung eintreten zu | 1 j ursprünglich einer Schuldigen, einer teilweisen Begnadigung strafen Verurteilten mehr zugeneigt. pflihten zu sollen ;

hierher berief. Der Brief und der ganze

es sich auf Herr von Puttkamer hartes gewesen

unwahr sein!

Man hat mir dort {on

den Gründ- | ein sehr gutes Zeichen. nah meiner Eine solche Klärung glaubte ih ch nidt mit der te und auf Grund li unabbängigen

viele Punkte

edlen Sobne

die Bevorzugung der Elefantenjagd, Akwas entzogen worden.

wegen Unfugs Eine Aufstandsgefahr besteht nit; es könnte bôchstens geschehen, daß Nachrichten von der Küste mit Uebertreibung ins Innere weitergegeben werden, und daß dann dortige Stämme in Tatsächlich hat man den Akwaleuten die „Petition“ nach Berlin shicken erade sech8 Monate Gefängnis inter fich und war sehr shlehter [leiht nachfühlen kann. Die Petition ents den Gouverneur und andere ho- Deutschlard wäre sofort cin Strafantrag gegen Abg. Kopsh die von ihm erwähnte Zeitung. nten bestraft sind für ihre grundlosen Angriffe, ist nur die Höhe der Bestrafungen hat ih als rihtig war, will ich dahingestellt sein laffen ; ih meine, die Rückberufung war an sich ein Fehler im Hinblick auf die s{warze Bevölkervng nicht erwähnen, so bätte er sie die Art, wie er sie erwähnt peinlih berühren.

retheitsstrafe {on durch wogegen die vier,

4 Aufruhr geraten könnten. noch gefangen

Briefmarken geschenkt, damit sie diese King Akwa hatte damals wegen Unterschlagung, Erpre Laune, was man ihm ja vie hält die \chwersten Angriffe gegen gestellte Beamte; in Deu! die Beshwerdeführer gestellt worden, ja auch das Einschreiten gegen

S E refsung usw. Das ist ja bei den dortigen

sie find dann nit zu fafsen.

Daß die Petc völlig gerehifertigt ; ) zu hart erwiesen. Gouverneur hierher zu berufen,

wenden Tönnen.

Wollte der Abg. Koych anz unerwähnt lassen müssen ;- denn t, muß den Gouverneur doch sehr Es mad§t auch für uns keinen Unterschied, ob

Puttkamer i e handelt; wir müfsen diese Unterstelung durhaus zurückweisen, für nd niedrig ganz gleih. Aber für den Abg. Ko ch er bhâtte wohl nit wenn es sich nit um den Enkel des Fürsten Bismarck handelte. re das richtigste Mittel, auch in Kamerun die den Eingeborenen den Gouverneur nit als b

die Cousine

i ll en die Häuptlinge tgefunden bätte. uns ist boch u 1 1 einen Unterschied; so gesprochen, antrag stellte. Der Antrag Auer Autorität der Regierung bei Wenn fh die Anklagen gegen gründet erweisen, muß davon aufs dringendste abgeraten werden. Person scheidet hier ganz \ werden, daß sich in den Köpfen der Neger der Glaube fest\ durch ihre Agitation es gelungen sei, den obersten Beamten ernen. Er muß also vorerst auf seinen Posten zurückehren, fwasate erledigt ist. Die Ausführungen des Abg. Erzber uns vor die Alternative, einen zweiten Reichstag, einen Kolonialrei{stag zu \{haffen, denn fonst kommen pensum, das er uns zumutet, nicht zu Ende. E ch den Kolonieen eine Vertretung im Reichstage geben müssen. Mit dem Ziel des Abg. Erzberger bin ich einverstanden, niht mit Dieser würde eine Verdreifahung des Bureaukratismus Fch wünsche eine stärkere Selbftändigkeit der Ko -nien und bin für einen Beirat und für die Verlegung der Gesfetzgeburg in die Kolonieen selbst. Kolonieen nit einheitlich verwaltet werden. b 1 von hier aus führt zu nihts Fruhtbarem. Der Antrag ift so weit daß eigentlich niemand etwas gegen ihn haben ftann. Wenn das Wort „entsprechend“ rihtig gehandhabt wird,“ dann wäre wenn man si dagegen \perren wollte. ntrag Storz vor: Für Bauten und deren innere Etnrihtung Es handelt \sich da um Bauten

zu untergraben.

es muß verhindert Außerdem hat er aus-

wir mit diesem Riesen-

Der Gouverneur von Puttkamer Scließlih würden wir

ibr auch mit Recht zustehe, dem Weg. ur Folge haben. ehabt, daß Angehörige iur. Dos tellung in der Welt Von hier aus können die

Ein Schablonisieren

Solche Beispiele sind Es liegt dann

anftatt 431 350 46 nur 165 000 M. in der Zivilverwaltung von Dualla, Edea, Kribi und um zahlreiche Position ist ja, wie ih zugebe, in der I glaube

Bauten in Buea. 1 Kommission niht sehr ausführlich besprohen worden. aber, daß, wenn die Bahn gebaut ist, der Gouverneur nad} Dualla zurückkehren Lann. ganze Position ohne Prüfung ablehnen kann. i die Forderung für notwendig. ‘Antrag sympathisch. Ich würde vorschlagen, den Antrag mit dem be- treffenden Titel an die Budgetkommission zur In eine Diskussion der Bahn will wohl eine Klärung darin vollzogen, daß wir ohne Bahnbau nicht Es gibt kein sichereres Mittel, die Zuschüsse für die Kolonien herabzumindern und sie in Uebershüsse zu verwandeln, j Es ‘ift geradezu unbegreiflih, wie beinahe ein Vieteljahrhundert vergehen konnte, ehe man an den Bahnbau Den Antrag der Sozialdemokraten bitte ih abzulehnen und der Vorlage über die Manengubabahn Jhre Zustimmung zu

geben.

Abg. Ablaß (fr. Volksp.) : Der Abg. Arendt hat meinem d Kopsch Gehässigkeit vorgeworfen, weil er von den Jugend\ Sen V a verneurs von Puttkamer gesprochen hat. E3 war bisher nicht üblich, einem N Soguee Motive unterzuschieben, n ekannt.

Ansicht, daß die betreffende

stein mit Recht führe. Jn Ich kann

man diese A wr T „FUPEEDE, halte Gr felbst hat ein- n der Tendenz ist mir der h It Prüfung zu überweisen. ein Fehler gewesen ift. nicht eintreten. Es hat sih

Tolonifieren Éönnen. als den Bau von Bahnen.

er auch damals } heranging. l Ich habe nun bei solchen, die in Kamerun

Zeit bekannt gewesen i zu denen dieser

Ein Mann in der hohen Stellung eines Ta muß doppelt darauf sehen, daß sein Leben makellos ift. Vorwurf der Gehässigkeit

] __Ich muß den mit aller Entschiedenheit zurückweisen. Der Avdg. Arendt hat den Versuch einer Mohrenwäshe gemacht. läßt sich in juristishem Sinne gar nicht halten; es hat Wahrnehmung berechtigter Interessen übersehen. Aus seiner zehntägigen Anwesenheit in Kamerun kann der Abg. Arendt nicht die Berechtigung herleiten, über diese Verhältnisse sahverständig zu urteilen. Der Erbprinz zu Hohenlohe hat ane:kannt, daß das Urteil zu hart ift. Aber höher als staatsmännische Necht und Gerechtigkeit , hat recht getan, Puttkamer zum Bericht Das Vertrauen in die Gerechtigkeit hätte sonst Schaden gelitten. Bon der Reichsregierung sind s{hwere Fehler gemaht worden. err yon Puttkamer als Gouverneur nah Kamerun geschickt wurde, ben wir erkannt, daß er für diesen Posten niht paßte. nicht Ministersohn, sagte ih {on vor Weihnachten, so wäre er niht Gouverneur geworden, tenn das Mindeste, was ihm früh

vorgeworfen worden ift, ist ein großer Leichtsinn. untergebenen von Brauchiisch

unbedeutende Station Edea Später, als ‘er wieder verseßt wurde, wurde das Bezirksamt den Kolontaldirektor Bet den Bauten in Kämerun ist kolossal ver- Deshalb begrüße ih den Antra von Brauchitsch war nach Dualla gereist und holte fi

verschiedene Geger stände, ohne den Materialienverwalter au nur zu fragen, und als dieser sih darüber beim Gouverneur beshwerte, wurde ihm eröffnet, er möchte in Zukunft solhe Beschwerden unterlassen. Die Stallungen sind audsge- ind benußt von Konkubinen. (Der

würde, daß der Gouverneur- wußte, da

Nerfahren war mangelhaft.

Gesichtspunkte stehen und die Neichs-

verwaltung aufzufordern.

beseitigt werden. Die Ermittlun sind Leute zu vernehmen, die im hat weitere" Zeugen angegeben, die ih vernehmen muß. vorbehalten, ein Urteil über diesen Punkt zu fällen, wenn die Ermitt- lungen abgeschlossen sind. Bis jeyt habe ih, wie gesagt, keinen Grund, anzunehmen, daß der von Eckfardtstein ausstellte, niht des Glaubens war, daß die Betreffende Namen hatte, als den von Eckardtstein. ause geklärt ift, als

fann nur wieder- der sich um die der Verwaltung selbst {uldig zu den Ermittlungen, die jeßt im

Auch das Ver-

ledigli seinetwegen einem Bezirk8amt

Gouverneur, auf den Namen verwandelt feinen anderen daß hiermit die Frage so weit in diesem hohen e überhaupt zur Zeit geklärt werden k dem Beamten viele Verdienste erworben h sein glaube, nicht nahzula d, um vollständige Klarheit zu erhalten.

g. Auer und Genossen beantragen:

u ersuchen, er wolle es veranlafse

die in Kamerun troy Aufhebung des gegen fie ergangenen

aufgehoben. ch möchte um Auskun

s{chwenteri{ch gewirtschaftet worden.

Gange sin

Die Sitten dort baut worden zu W

nd unglaublich lax.

eihsfanzler ohnungen, und diese